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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 105<br />

Falls die Schichten in der Grundgesamtheit selbst von Interesse sind, so<br />

können unabhängige Schätzungen für jede Schicht erfolgen (Schnell et al.,<br />

2008, S. 279).<br />

Aus den Bundesländern wurden im ersten Schritt 11 Bundesländer ausgewählt. Dies<br />

geschah <strong>nicht</strong> nach dem Zufallsprinzip, sondern aufgrund einer<br />

Konzentrationsauswahl, bei welcher bewusst auf die Zusammenstellung und die<br />

gesamtdeutsche Repräsentativität geachtet wurde.<br />

Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, orientierten wir uns in der<br />

Grundstruktur der Auswahl der Bundesländer an der Studie von Vaskovics, Rost und<br />

Rupp (1997), bei der neun Bundesländer (Bayern, Hessen, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und<br />

Brandenburg) ausgewählt wurden. Die ausgewogene Aufteilung in Ost/West schien<br />

uns mit dieser Auswahl gegeben, jedoch war ein weiteres Stratifizierungsmerkmal<br />

unserer Stichprobenplanung, eine korrekte anteilige Repräsentation der nördlichen<br />

und südlichen Bundesländer, hier noch <strong>nicht</strong> ausreichend realisiert. Um dies zu<br />

gewährleisten, wurden die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz aus unserer<br />

Stichprobe ausgeschlossen und durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. die<br />

Hansestadt Hamburg ersetzt. Hamburg spielt dabei in doppelter Hinsicht eine Rolle;<br />

einerseits als nördliches Bundesland, andererseits als dritter Vertreter der<br />

Stadtstaaten neben Berlin und Bremen, welches ebenfalls hinzugefügt wurde.<br />

Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenso aus mehreren Gründen ausgewählt:<br />

Hierbei fällt u. a. in die Waagschale, dass Mecklenburg-Vorpommern über die drei für<br />

die Erhebung vorgesehenen Geburtenjahrgänge 2005, 2006 und 2007 mit 63,46 %<br />

den höchsten prozentualen Anteil <strong>nicht</strong>ehelicher Geburten in Deutschland aufweist.<br />

Zudem wurde Baden-Württemberg als das Bundesland mit dem prozentual<br />

niedrigsten Anteil von 19,76 % <strong>nicht</strong>ehelicher Geburten in den drei interessierenden<br />

Jahrgängen in die Stichprobe aufgenommen. Hierdurch sind beide Extreme in Bezug<br />

auf den Anteil <strong>nicht</strong>ehelicher Geburten unter den einzelnen Bundesländern in die<br />

Erhebung integriert. Weiterhin erschien es wichtig, Brandenburg als Erhebungsland<br />

beizubehalten, da dort Gebühren für die Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen erhoben werden dürfen (vgl. § 97c SGB VIII i.V. mit § 25 AGKJHG<br />

Brandenburg)<br />

Somit wurde die Erhebung in folgenden Bundesländern durchgeführt:<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und<br />

Brandenburg.

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