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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 103<br />

Eltern bei Geburt des Kindes <strong>miteinander</strong> verheiratet waren (zur<br />

nachträglichen Bereinigung der Stichprobe um jene Fälle, die <strong>nicht</strong> zur<br />

Zielgruppe der Untersuchung gehören),<br />

Gründe gegen eine Heirat vor bzw. bei Geburt des Kindes,<br />

spätere Heirat der leiblichen Eltern und ggf. Zeitpunkt der Heirat bzw.<br />

Heiratsabsichten ggf. mit geplantem Zeitpunkt der Heirat,<br />

derzeitiger Partnerschaftsstatus der leiblichen Eltern (s. o.),<br />

falls keine Partnerschaft mehr besteht: Trennungszeitpunkt,<br />

Kontakthäufigkeit und Kontaktmodalitäten.<br />

Um die Partnerschaftsqualität bei Geburt des Kindes zumindest retrospektiv noch<br />

näher zu beleuchten, wurden drei selbst entwickelte Items zur damaligen Situation in<br />

der Partnerschaft eingesetzt: Sie erfassen (1) die subjektiv erinnerte Tragfähigkeit<br />

der Beziehung: „Ich hatte großes Vertrauen in die Tragfähigkeit unserer<br />

Partnerschaft.“ (2) das erinnerte Auftreten von Auseinandersetzungen in der<br />

Beziehung: „Es gab viele Auseinandersetzungen.“ und (3) die damalige (mangelnde)<br />

Heiratsneigung: „Wir wollten uns <strong>nicht</strong> durch eine Ehe binden.“. Die Einschätzungen<br />

erfolgen mit einem sechsstufigen Rating (1 = sehr zutreffend bis 6 = gar <strong>nicht</strong><br />

zutreffend). Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheiratet waren,<br />

erhalten zudem zwei offene Fragen zu den (damaligen) Gründen gegen eine Ehe,<br />

wobei sowohl die eigenen Gründe als auch die vermuteten Gründe des anderen<br />

Elternteils angegeben werden sollen.<br />

(ad 5) Zum Themenkomplex Anerkennung der Vaterschaft und <strong>Sorgerecht</strong>s-<br />

regelung werden folgende Aspekte erfasst:<br />

ob der leibliche Vater die Vaterschaft für das Kind anerkannt hat;<br />

ob die Eltern zur persönlichen Beratung im Jugendamt waren; wenn ja,<br />

wer von den beiden Elternteilen und wann. Bei der Antwortmöglichkeit<br />

„nein“ ist es möglich, die Option „nein, <strong>nicht</strong> zur persönlichen Beratung<br />

mit Gespräch, wir haben aber ein Informationsblatt vom Jugendamt<br />

erhalten“ anzugeben;<br />

ob übereinstimmende Sorgeerklärungen (z. B. beim Jugendamt)<br />

abgegeben worden sind und wenn ja, wann dies geschehen ist.<br />

Zusätzlich ist es möglich anzugeben, dass nur einer der beiden<br />

Elternteile die Sorgeerklärung abgegeben hat. Falls noch keine<br />

übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben wurden: ob die<br />

beiden Eltern vorhaben die übereinstimmenden Sorgeerklärungen<br />

abzugeben;

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