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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 100<br />

Die Frage der <strong>Sorgerecht</strong>sregelung stellt sich <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateten<br />

Elternpaaren spätestens kurz nach der Geburt, wenn <strong>nicht</strong> schon vorher. Insofern<br />

wird angenommen, dass die Entscheidung über die gemeinsame Sorge vor allem in<br />

der frühen familialen Entwicklungsphase während der ersten Lebensjahre des<br />

Kindes getroffen wird. Angesichts der zahlreichen Anforderungen, die für Eltern und<br />

deren (Paar-)Beziehung bei der Geburt eines Kindes entstehen (Cowan & Cowan,<br />

1994; Fthenakis, Kalicki, & Peitz, 2002), ist dies zugleich diejenige Phase, in welcher<br />

sich die (In-)Stabilität <strong>nicht</strong>ehelicher Lebensgemeinschaften besonders<br />

herauskristallisiert. Daher wird diese Phase hier in den Mittelpunkt der<br />

standardisierten Befragungen gerückt.<br />

Untersucht wird – unabhängig von der derzeitigen Partnerschaftssituation der Eltern<br />

– eine repräsentative Auswahl <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder, die zum Zeitpunkt der<br />

Befragung (September bis Dezember 2009) etwa zwei bis vier Jahre alt sind<br />

(Geburtsjahrgänge 2005, 2006 und 2007). Die hier gewählte Altersgruppe hat zwei<br />

Vorteile: (1) Im Rückblick auf die Familienentwicklung betrachtet man<br />

vergleichsweise zeitnah einen bedeutsamen Abschnitt der frühen Kindheit, in dem<br />

sich die Stabilität der Elternbeziehung überwiegend herauskristallisiert. (2)<br />

Gleichzeitig ist die Entwicklung noch <strong>nicht</strong> so weit fortgeschritten, dass sich der<br />

Bestand <strong>nicht</strong>ehelicher Lebensgemeinschaften durch Eheschließung oder Trennung<br />

allzu drastisch reduziert hätte. Im Rahmen einer schriftlich-postalischen<br />

Kurzbefragung von möglichst beiden Eltern der Zielkinder werden zentrale Daten zur<br />

Bestimmung der Prävalenz unterschiedlicher familialer Entwicklungsverläufe sowie<br />

zur Einschätzung der Häufigkeit übereinstimmender Sorgeerklärungen ermittelt.<br />

Diese Stichprobe ist mit geplanten 1.200 Befragungsteilnehmer/innen<br />

vergleichsweise umfangreich angesetzt, um auf entsprechend solider Datenbasis<br />

möglichst repräsentative Aussagen machen zu können. Zudem dient sie als<br />

Grundlage für die Auswahl der Stichprobe für die Intensivbefragung, die auf stabile<br />

<strong>nicht</strong>eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern fokussiert (siehe Kapitel 7), so<br />

dass diese in hinreichendem Maße auch in der Kurzbefragung erreicht werden<br />

sollten 154 .<br />

Im Folgenden wird auf die Konzeption des standardisierten Kurzfragebogens<br />

eingegangen, danach der Feldzugang beschrieben und die Ergebnisse der Analysen<br />

vorgestellt.<br />

154 Bei der Kalkulation des erforderlichen Stichprobenumfangs sind wir davon ausgegangen, dass<br />

rund zwei Drittel aller <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder in <strong>nicht</strong>eheliche Lebensgemeinschaften<br />

hineingeboren werden, von denen allerdings rund ein Drittel während der ersten drei Lebensjahre in<br />

eine Ehe mündet und ein weiteres Drittel sich als instabil erweist, Daher sollte die Stichprobe der<br />

Kurzbefragung rund 1.200 Fälle umfassen, um auch mindestens 250 stabile <strong>nicht</strong>eheliche<br />

Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern zu enthalten.

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