7. Ausbildungslehre - THW-Jugend eV
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Handdbuchh<br />
Juge endarbeit<br />
Aussbilddung<br />
gsleehre
Handbuch <strong>Jugend</strong>arbeit<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Version: 4.01<br />
Erstelldatum: 8. Februar 2007<br />
Autoren:<br />
Tobias Großheide<br />
Heinrich C. Großheim
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Ausbildung in der <strong>THW</strong> – <strong>Jugend</strong>______________________________________________ 4<br />
Zielsetzung______________________________________________________________________________ 4<br />
Begriffsbestimmungen ____________________________________________________________________ 5<br />
Anforderungen an den Ausbilder___________________________________________________________ 5<br />
Didaktik und Methodik_______________________________________________________ 5<br />
Einordnung in die allgemeine Pädagogik ____________________________________________________ 5<br />
Didaktik ________________________________________________________________________________ 6<br />
Methodik _______________________________________________________________________________ 6<br />
Lernpsychologische Grundlagen _______________________________________________ 7<br />
Wahrnehmung___________________________________________________________________________ 8<br />
Gedächtnis ______________________________________________________________________________ 8<br />
Lernwege ______________________________________________________________________________ 10<br />
Lernbegriff und Lerntheorien _____________________________________________________________ 11<br />
Lernbegriff und Lerntheorien _____________________________________________________________ 12<br />
Konsequenzen für die Ausbildung_________________________________________________________ 13<br />
Motivation im Unterricht _________________________________________________________________ 15<br />
Das Didaktische Achteck_____________________________________________________ 17<br />
Lernziel ________________________________________________________________________________ 18<br />
Erfolgskontrolle _________________________________________________________________________ 20<br />
Ausbildungsstoff ________________________________________________________________________ 21<br />
Ausbildungsverfahren ___________________________________________________________________ 23<br />
Ausbildungsmittel_______________________________________________________________________ 24<br />
Visualisieren von Informationen___________________________________________________________ 25<br />
Vorbereitung eines Unterrichtes ______________________________________________ 27<br />
Der Handzettel__________________________________________________________________________ 27<br />
Allgemeine Forderungen an einen Handzettel_______________________________________________ 33<br />
Ausbilder – Checkliste ___________________________________________________________________ 34<br />
Quellen & weiterführende Literatur ___________________________________________ 34<br />
Anhang 1: Handzettel, blanko<br />
Anhang 2: Muster-Handzettel<br />
Anhang 3: Leitfaden der Ausbildung<br />
3
4<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Ausbildung in der <strong>THW</strong> – <strong>Jugend</strong><br />
Zielsetzung<br />
In der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> aktiv zu sein, heißt nicht nur Spiel, Spaß und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung<br />
gefunden zu haben. Es bedeutet ebenso, Fähigkeiten und Kenntnisse<br />
zu erwerben, um Mitmenschen in der Not helfen zu können und Verantwortung zu<br />
übernehmen. Dabei werden die<br />
Junghelferinnen und Junghelfer im Alter<br />
von zehn bis 17 Jahren mit der<br />
Einsatztechnik im Bevölkerungsschutz<br />
vertraut gemacht. Auch das Erwerben<br />
handwerklicher Kenntnisse, wie zum<br />
Beispiel in der Holz- und Metallbearbeitung,<br />
sind Bestandteil des<br />
Ausbildungsprogramms.<br />
Das Technische Hilfswerk bedarf einer<br />
ständigen Regeneration von freiwilligen<br />
Helfern und Helferinnen. Diese werden<br />
in zunehmendem Maße durch die <strong>THW</strong>-<br />
<strong>Jugend</strong> gestellt, d.h. durch <strong>Jugend</strong>liche,<br />
die aus der <strong>Jugend</strong>gruppe zum<br />
Einsatzdienst in den Fachgruppen und<br />
technischen Züge wechseln.<br />
Neben dem speziellen Training der<br />
Abbildung 1: Ablängen eines Kantholzes, Herstellen von Holz-<br />
Bergungsaufgaben des <strong>THW</strong> und dem verbindungen - hier zu sehen im Rahmen der Aufgabenstellung<br />
eines Landesjugendwettkampfes; Foto: <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> Bayern<br />
anderen Ausbildungen unternehmen die<br />
<strong>Jugend</strong>gruppen vielerlei Outdoor-Activities wie Wanderungen, Schlauchbootfahrten<br />
oder Klettern, Sport wie Fußball, Volleyball und Basketball, aber natürlich auch die<br />
Besuche von Museen. Viele Gruppen reisen in den Sommermonaten zu Zeltlagern; alle<br />
zwei Jahre findet das Bundesjugendlager mit oft mehr als 3.700 Teilnehmern statt. All<br />
die aufgezählten Aktivitäten geben Kindern und <strong>Jugend</strong>lichen die Möglichkeit, sich<br />
selbst zu entwickeln, etwas Sinnvolles in ihrer Freizeit zu unternehmen und letztendlich<br />
an dem Gruppengefühl und Teamgeist teilzuhaben. So ist die Mitgliedschaft in<br />
der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> (ähnlich wie bei anderen <strong>Jugend</strong>organisationen) wertvoll für das<br />
Aufwachsen und die Bildung junger Menschen. Die Vorbereitung der <strong>Jugend</strong>lichen,<br />
aber auch der normale Dienst in der <strong>Jugend</strong>gruppe, erfordert einen hohen Ausbildungsaufwand.<br />
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.
Begriffsbestimmungen<br />
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Unter Ausbildung als Sammelbegriff versteht man:<br />
Erziehung<br />
Bildung<br />
Fachausbildung<br />
Erziehung: - Vermittlung und Verstärkung von Einstellungen !!<br />
- (z.B.: Verantwortliches Arbeiten, Disziplin)<br />
- dynamischer und lebenslanger Prozess<br />
Bildung: - Vermitteln von Sinn- und Zweckzusammenhängen<br />
- Wissen was und wofür<br />
Fachausbildung: - Vermittlung von Kenntnissen (Wissen), Fertigkeiten (Können)<br />
und Fähigkeiten (Wollen)<br />
Anforderungen an den Ausbilder<br />
Schlüsselqualifikationen: Einzelqualifikationen:<br />
Ausbildungsfähigkeit u.a. Fachwissen, Interpretation von Lernzielen,<br />
Rhetorik, Körpersprache, pädagogisches Vermögen<br />
Kommunikationsfähigkeit u.a. Gesprächsbereitschaft, Einfühlungsvermögen,<br />
Redegewandtheit, Sprachdisziplin, Zuhören können,<br />
Toleranz<br />
Motivationsfähigkeit u.a. Vorbildliches Verhalten, Ermutigung, Fähigkeit<br />
zu Lob und Tadel, Eingehen auf Gruppenbelange,<br />
Überzeugungskraft und Beteiligung am Erfolg<br />
Didaktik und Methodik<br />
Einordnung in die allgemeine Pädagogik<br />
Der übergeordnete Begriff im Zusammenhang mit Ausbildungs-, Bildungs- und<br />
Erziehungsangelegenheiten ist der der Pädagogik.<br />
5
6<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Pädagogik ist die Wissenschaft von der Bildung und Erziehung der Menschen<br />
Für Pädagogik wird in jüngerer Zeit auch der Begriff „Erziehungswissenschaft“ benutzt.<br />
Diese trennen wir in die Bereiche Didaktik und Methodik.<br />
Didaktik<br />
Didaktik ist die Lehre vom Lernen und LEHREN! Sie befasst sich mit den Lernzielen<br />
(Auftrag) und den Lerninhalten (Thema). Die Didaktik muss also die Fragen nach dem<br />
Wozu (Ziel) und dem Was (Inhalt) beantworten. Lernziele und Inhalte werden in den<br />
Lehrplänen von Lehrgängen festgeschrieben und sind Vorgaben an den Ausbilder/ die<br />
Ausbilderin.<br />
Methodik<br />
Methodik ist die Lehre von der Inhaltsvermittlung. Die Methodik befasst sich mit den<br />
Wegen (Ausbildungsverfahren/Methoden) und Mitteln (Medien). Die Methodik muss<br />
also die Frage nach dem Wie (Verfahren) und dem Womit (Mittel) beantworten. Die<br />
Vorgehensweise ist dabei nicht schematisch, sondern situationsgerecht und kreativ.<br />
Hierbei spielt auch die Person des Ausbilders und die Art der Gruppe eine bedeutende<br />
Rolle.<br />
Merke: Es gibt nicht die Methode und das Ausbildungsmittel!<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Lernpsychologische Grundlagen<br />
Drei Faktoren bestimmen den Lernerfolg eines Menschen:<br />
seine Intelligenz (auch Lernfähigkeit genannt)<br />
seine Motivation etwas zu lernen und<br />
die Methode der Lehrstoffvermittlung.<br />
Bevor diese Faktoren erklärt werden ist zunächst eine wesentliche Erkenntnis voranzustellen:<br />
Nur die Kombination aller 3 Faktoren ermöglicht gute Lernerfolge!<br />
Die Intelligenz eines Menschen ist das Ergebnis von Vererbung und Umwelteinflüssen.<br />
Sie ist somit nicht statisch, sondern kann sich im Verlaufe des Lebens verändern.<br />
Es gibt keine einheitliche Wissenschaftliche Definition von Intelligenz. Meistens werden<br />
darunter jedoch geistige Fähigkeiten verstanden. Im Wesentlichen sind dies verbale<br />
Fähigkeiten und das Problemlösen.<br />
verbale Fähigkeiten: Wortflüssigkeiten, Verständnis beim Lesen, mündliches<br />
Ausdrucksvermögen, Wortschatz<br />
Problemlösen: Problemerfassung, Bearbeitung mit optimalem Ansatz, Entscheidung<br />
treffen<br />
Die Intelligenz (Lernfähigkeit) ist individuell unterschiedlich stark ausgeprägt. Die<br />
Grundlagen, welche die Voraussetzungen sind für die Lernfähigkeit, können vom<br />
Ausbilder nicht beeinflusst werden und müssen daher als gegeben akzeptiert und methodisch<br />
berücksichtigt werden.<br />
7
Wahrnehmung<br />
8<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Am Beginn eines jeden Lernprozesses steht die Wahrnehmung. Dies geschieht mit den<br />
Sinnesorganen = Wahrnehmungskanälen! Hiermit werden Informationen (allgemein<br />
als Reize bezeichnet) aufgenommen, bevor sie im Gehirn weiter verarbeitet werden.<br />
Nur ein kleiner Teil der täglich auf uns einstürzenden Reize gelangt bis in das Langzeitgedächtnis<br />
und wird somit „gelernt“. Das ist gut so, da die Speicherkapazität unseres<br />
Gehirns sonst mit vielen unwichtigen Informationen schnell erschöpft wäre. Die<br />
Wahrnehmungskanäle besitzen für das Lernen eine stark unterschiedliche Bedeutung.<br />
Alle im Langzeitgedächtnis gespeicherten Reize/Informationen werden durchschnittlich<br />
über folgende Sinnesorgane aufgenommen: 1<br />
75% Gesichtssinn (anschauen und lesen)<br />
13% Gehörsinn<br />
6% Tastsinn (tasten und fühlen)<br />
3% Geruchssinn<br />
3% Geschmackssinn<br />
Fazit: Sehen und Hören sind die wichtigsten Wahrnehmungskanäle!<br />
Gedächtnis<br />
Die durch die 5 Sinnesorgane wahrgenommenen Reize werden im zentralen<br />
Nervensystem (ZNS) bestehend aus Rückenmark und Gehirn weiter verarbeitet.Es<br />
besteht etwa aus ca. 100 Milliarden (!) zu einem Netzwerk verknüpften Nervenzellen.<br />
Alle wichtigen Funktionen des ZNS werden durch das Gehirn gesteuert.Das<br />
menschliche Gehirn und seine Funktionen lassen sich vereinfacht wie folgt unterteilen:<br />
Stammhirn u.a. Steuerung von Atmung, Kreislauf, Motorik Schlaf- und Wachheitszustand<br />
Zwischenhirn u.a. Steuerung von Hormonhaushalt, Nahrungsaufnahme, Kampfund<br />
Fluchtverhalten, Sexualverhalten, Emotionen<br />
1 Diese Zahlen sind Mittelwerte, individuelle Unterschiede sind normal<br />
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kombinierte Information<br />
100 %<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Großhirnrinde menschliches Bewusstsein (bewusstes Verhalten), Verarbeiten<br />
komplexer sensorischer Reize, Sprechen und Denken, Lernen und<br />
Gedächtnis<br />
Für die lernpsychologischen Grundlagen ist die Betrachtung des Großhirns (Kortex)<br />
von besonderem Interesse. Es besteht aus äußerlich zwei gleichen Hälften (Großhirnhemisphären)<br />
mit insgesamt ca. 15 Milliarden Nervenzellen. Nach Erkenntnissen der<br />
Gehirnforschung zeigen beide Hälften eine deutliche Spezialisierung:<br />
linke Hälfte: „digitale“ Spezialisierung (Zahlen)<br />
Rechte Hälfte: „analoge“ Spezialisierung (Text)<br />
Beide Gehirnhälften stehen über den Corpus Callosum in Verbindung, ca. 200 Millionen<br />
Nervenfasern stehen hier für den „Datenaustausch“ zur Verfügung. Viele Informationen<br />
können jedoch nicht nur in herkömmlicher Weise durch Texte oder Zahlen<br />
dargeboten und verarbeitet werden, sondern auch durch anschauliche Abbildungen.<br />
Merke: „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“<br />
digitale Information<br />
75 %<br />
analoge Information<br />
25 %<br />
Nach den Erkenntnissen lässt sich die Arbeitsweise unseres Gehirns in drei Gedächtnisspeicher<br />
unterteilen:<br />
Ultrakurzzeit-Gedächtnis (UKZ): sensorisches Gedächtnis; Umwandlung von aufgenommenen<br />
Reizen in elektrische Impulse, dieser Impuls bleibt für ca. 20 Sekunden erhalten,<br />
danach Weiterverarbeitung oder Verlust; Aufnahmekapazität durchschnittlich<br />
sieben Einheiten (unt. Informationen); Filter trennt wichtige von unwichtigen Informationen<br />
Kurzzeit-Gedächtnis (KZS): „Arbeitsgedächtnis“; Verarbeitung der gefilterten Informationen<br />
durch Verknüpfung mit Informationen aus dem Langzeitgedächtnis (z.B. erkennen<br />
und verstehen von Sprache); Dauer bis zu 20 Minuten, Bildung von Eiweißmolekülen<br />
(RNS= Ribonukleinsäuren), die als „Matrizen“ für die Konstruktion langlebiger<br />
Eiweißmoleküle dienen; Aufnahmekapazität durchschnittlich ebenfalls sieben Einheiten;<br />
im Kurzzeit-Gedächtnis fällt die Entscheidung, was langlebig gespeichert oder<br />
9
10<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
vergessen wird; durch Wiederholungen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der Speicherung;<br />
Störungen wie z.B. Schock, Ablenkung, laute Musik verhindern meist eine<br />
weitere Verarbeitung der Information.<br />
Langzeit-Gedächtnis (LZG): stets abrufbares Gedächtnis (vergleichbar Festplatte); Informationen<br />
werden in Form von langlebigen Eiweißmolekülen (DNS= Desoxyribonukleinsäure) kodiert;<br />
grundsätzlich sind diese Informationen lebenslang gespeichert; ein Vergessen kann es<br />
somit nicht geben; das Problem ist das Wieder finden; das Langzeitgedächtnis verknüpft Informationen<br />
mit so genannten synaptischen Knoten.<br />
Lernwege<br />
Festgestellt wurde, dass Sehen und Hören die wichtigsten Wahrnehmungskanäle sind.<br />
Daraus resultieren vier Lernwege, die sich in ihrer Wirksamkeit unterscheiden:<br />
Lernweg Hören: Hören von Tönen und Geräuschen; im wesentlichen aber durch das<br />
Hören von Sprache; gesprochene Worte haben den Nachteil, abstrakt zu sein und sich<br />
sofort zu verflüchtigen, d.h. sie lassen sich nicht festhalten.<br />
Lernweg Lesen: Umsetzung der Sprache in Schrift; im Gegensatz zum Hören bestimmt<br />
der Leser sein Tempo selbst; wie auch das Hören ist das Lesen wenig anschaulich und<br />
hat seine Grenzen in der Darstellbarkeit von komplexen Dingen.<br />
Lernweg Sehen: das Sehen von Bildern, Abbildungen, Grafiken und Zeichnungen (zweidimensional)<br />
oder auch von Gegenständen (drei-dimensional); hier müssen nicht erst<br />
abstrakte Worte umgesetzt werden; allerdings können abstrakte Dinge nicht bildlich<br />
dargestellt werden<br />
Lernweg Handeln: dies ist der anschaulichste Lernweg, denn dabei sind fast alle Sinne<br />
beteiligt; Handeln erfordert von allen Lernwegen die größte eigene Aktivität; über ein<br />
Thema nachzudenken und zu sprechen ist die erste Stufe des Handelns<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Die beschriebenen Lernwege und deren Kombination besitzen eine unterschiedliche<br />
Lernwirksamkeit. Diese läßt sich statistisch erfassen. Individuelle Abweichungen von diesen<br />
Mittelwerten sind sicherlich möglich. Der Begriff „Lerntypen“ verdeutlicht, dass es Menschen<br />
gibt, die leichter durch bestimmte Lernwege Informationen aufnehmen und behalten können.<br />
Merke: „Wichtig für den Ausbilder ist, dass er den Lernweg wählt, der dem<br />
Lernziel und dem Lernstoff angemessen ist“<br />
Abbildung 2: grafische Darstellung des Erfolges der unterschiedlichen Lernwege<br />
11
Lernbegriff und Lerntheorien<br />
12<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
„Lernen“ ist ein zentraler Begriff in diesm Handout. Aber was ist Lernen ?<br />
Abbildung 3: Grafische Erklärung des Begriffs ʺLernenʺ<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Verhaltensänderung bedeutet, dass Lernen nicht nur das Wissen umfaßt, sondern auch<br />
psychomotorische Leistungen und den Bereich der Gefühle und Einstellungen. Die<br />
wird erreicht durch:<br />
� Die klassische Konditionierung (nach Nobelpreisträger Iwan P. Pawlow)<br />
� Die operante Konditionierung (nach Verhaltensforscher B. F. Skinner)<br />
� Positive Verstärker führen zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung<br />
� Das Imitationslernen = Beobachtung und Nachahmung<br />
� Lernen durch „abgucken“ bzw. „vorbildliches Verhalten“<br />
� Lernen durch Einsicht = Versuch und Irrtum<br />
Konsequenzen für die Ausbildung<br />
Abbildung 4: Die lernpsychologischen Regeln<br />
13
Motivation<br />
14<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Motivation erfasst die Beweggründe, die einem Verhalten zu Grunde liegen !<br />
Dies können z.B. sein: Antrieb, Drang, Bedürfnis, Instinkt, Impuls, Neugier, Wunsch<br />
oder Gewohnheit. Für jedes menschliches Verhalten gibt es einen Beweggrund. Da<br />
Lernen als eine Verhaltensänderung definiert ist, bedarf auch das Lernen einer<br />
Motivation. Diese nennt man Lern- oder Leistungsmotivation. Die Beweggründe, die<br />
unserem Verhalten zugrunde liegen, werden in zwei unterschiedliche Arten der<br />
Motivation eingeteilt, der intrinsischen und extrinsischen Motivation.<br />
Intrinsische Motivation: Lernen durch innere Antriebe; Freiwilligkeit; Lernen um der<br />
Sache wegen (Interesse, Neigung)<br />
Extrinsische Motivation: Lernen durch äußere Antriebe; meist unfreiwillig; Lernen um<br />
der Konsequenzen; wegen (Belohnung, Bestrafung)<br />
Die intrinsische Motivation stellt einen dauerhaften Grund für ein Verhalten dar und ist deshalb<br />
die wirkungsvollere Art !<br />
Abbildung 5: Motivation zur Stärkung des Ausbildungsanreizes<br />
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Motivation im Unterricht<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Weil es im Test<br />
abgefragt wird!<br />
Machen Sie es sich als Ausbilder nicht zu einfach. Unterschätzen Sie nicht die<br />
Bedeutung der Motivation! Hier sieben Tips für die richtige Motivation:<br />
� Motivation der Inhaltsvermittlung voranstellen<br />
� Lernziele angeben und ggf. Zwischenziele setzen und auf zu erwartende<br />
Lernschwierigkeiten hinweisen<br />
� Interesse und Neugier für das Thema wecken<br />
� Begründung der Notwendigkeit des Lehrstoffs<br />
� Die Bedürfnisse (Ich-bezogene Bedürfnisse) ansprechen<br />
� Anreize für das Lernen schaffen (es muß sich lohnen zu lernen)<br />
� Für Erfolgserlebnisse und Spannungseffekte sorgen<br />
Warum müssen wir<br />
das lernen?<br />
Abbildung 6: ...ein schlechtes Beispiel zur Motivation Lernerfahrungen zu machen. Bitte so nicht.<br />
15
16<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Diese kurzfristigen Maßnahmen der extrinsischen Motivation führen bei richtiger<br />
Dosierung langfristig zu einer intrinsischen Motivation des Schülers. Wenn er die<br />
Bedeutung des Lernzieles und des Lehrstoffes erkennt und somit seine Frage nach<br />
dem „Warum“ beantwortet wirs, führt das zu einer Identifikation mit der Aufgabe.<br />
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Ausbilder selbst motiviert sind.<br />
Merke: „Wer andere Menschen motivieren will, muß selber motiviert sein !“<br />
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Das Didaktische Achteck<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Ausgehend von den drei Grundelementen der Ausbildung (Lehrer-Schüler-Lehrinhalt)<br />
haben sich in der Pädagogik verschiedene Modelle entwickelt, in denen die<br />
Wirkungsfaktoren zusammengefaßt werden. In der Ausbildung hat sich seit Jahren<br />
das Didaktische Achteck als Hilfsmittel für den Ausbilder bewährt. Es differenziert<br />
acht Elemente, zwischen denen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten bestehen.<br />
Daher müssen alle acht Ecken ganzheitlich betrachtet werden. Das Modell des<br />
Didaktischen Achtecks dient als Hilfsmittel für die Didaktische Analyse.<br />
Abbildung 7: Das Didaktische Achteck<br />
17
Lernziel<br />
18<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Lernziel = Ausbildungsziel; Lernziele definieren, was durch eine Ausbildung erreicht<br />
werden soll; sie helfen dem Ausbilder und dem Lehrgangsteilnehmer, da sie den<br />
beabsichtigten Lernprozeß transparent und nachvollziehbar machen; daher sollte es<br />
immer entsprechend formuliert und bekanntgegeben werden; Lernziele werden ihrer<br />
Bedeutung entsprechend in vier Bereiche klassifiziert.<br />
Diese Lernzielklassifizierungen sind:<br />
� Allgemeine- und fachliche Lernziele<br />
� Lernzielebenen<br />
� Lernzielbereiche (Verhaltensbereiche)<br />
� Lernzielstufen (Taxonomien)<br />
Lernzielbereiche: die Lernzielbereiche knüpfen direkt an das menschliche Verhalten an<br />
und werden daher in er Literatur als „Verhaltensbereiche“ beschrieben; dabei zeigen<br />
sich drei Bereiche, in denen wir lernen und für die sich Lernziele formulieren lassen:<br />
Abbildung 8: Lernzielbereiche, welche angesprochen werden<br />
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Lernzielstufen: Anhand der beschriebenen Lernzielbereiche lassen sich drei<br />
unterschiedliche Lernzielstufen festlegen, die direkt mit Schwireigkeitsgraden zu<br />
Vergleichen sind:<br />
� Kognitive Taxonomie = Grad der Komplexität (Wissen, Anwenden)<br />
� Affektive Taxonomie = Grad der Verinnerlichung (Beachten)<br />
� Psychomotorische Taxonomie = Grad der Koordination (Nachmachen)<br />
Abbildung 9: Lernzielstufen in Unterricht und Handlungsfeld<br />
19
Erfolgskontrolle<br />
20<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Die Erfolgskontrolle ist ganz allgemein jedes Verfahren, um festzustellen, ob und in<br />
wieweit das gesteckte Lernziel erreicht wurde (= Leistungsfeststellung als<br />
methodischer Begriff). Eine Erfolgskontrolle muß deshalb nicht zwingend in eine<br />
Notengebung münden. Im Prüfungswesen wird die Erfolgskontrolle dagegen als eine<br />
von drei Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung definiert.<br />
Unter methodischem Gesichtspunkt dient die Erfolgskontrolle der Gegenprobe über<br />
den Lernprozeß aber auch zur weiteren Festigung des Lehrinhaltes:<br />
� Kontrolle für den Ausbilder (Soll-Ist-Vergleich = Lernziel erreicht ?)<br />
� Kontrolle für den LT (Soll-Ist-Vergleich = habe ich den Lehrstoff ausreichend<br />
verarbeitet ?)<br />
� Kontrolle für den Ausbildungsprozeß (gibt es Schwachstellen, wo ist<br />
Verbesserung notwendig ?)<br />
� Festigung des Lehrstoffes (Jede EK ist immer eine Wiederholung des<br />
betreffenden Inhaltes)<br />
Eine Erfolgskontrolle ist sinnvoll nach wichtigen Lernschritten und / oder zu Beginn<br />
oder am Ende einer Ausbildungseinheit durchzuführen.<br />
� Abfrage, Quiz, Test<br />
� Frage- und Antwortspiel vielleicht mit Zuspielen eines Balls<br />
� Jeder Teilnehmer nennt einen Kernsatz, den er aus der letzten<br />
Ausbildungsstunde behalten hat<br />
� Lückentext ausgeben und ergänzen lassen<br />
� Nennung von Stichworten, die LT in Satz formulieren<br />
� Stellungnahme zu Stichworten (gesammelt an Tafel etc.)<br />
� Beantwortung von verdeckten Fragen auf vorbereiteten Zetteln<br />
Merke: Die verschiedenen Formen des Wiederholens sollten möglichst<br />
abwechslungsreich gestaltet werden !<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Damit eine Leistungsfeststellung (Prüfung, Leistungsnachweis, EK) aussagekräftig<br />
und gerecht ist, muß sie folgende drei Kriterien erfüllen:<br />
� Objektivität: Durchführungsobjektivität ( gleiche Bedingungen für alle)<br />
Auswerteobjektivität (Unabhängigkeit der Ergebnisfeststellung.<br />
Auswerteobjektivität Eindeutige Auswerteregeln, so dass unterschiedliche<br />
Ausbilder zu gleichen Bewertungen kommen<br />
Interpretationsobjektivität (Feststellung einer Norm/ eines Maßstabes; z.B.<br />
eindeutige Punktvergabe, Prozentwertung<br />
� Gültigkeit: Feststellung nach dem im Lernziel formulierten Inhalt<br />
undVerhalten.<br />
� Genauigkeit: Es gilt statistische und systematische Meßfehler zu vermeiden.<br />
Ausbildungsstoff<br />
Eine systematische und intensive Auswahl und Aufbereitung des Lehrstoffes ist auch<br />
entscheidend für den Lernerfolg; Fragestellung: „Dient das, was ich gerade tue, der<br />
Ausbildung unserer Junghelfer?“; wichtig hierbei ist die Informationsgewinnung; die<br />
Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen, um den Lehrstoff ausgewogen und<br />
zielorientirt aufzubereiten, sind vielfältig; nachfolgend werden einige Optionen<br />
genannt:<br />
� Dienstvorschriften (über Ausbildungsbeauftragten z.B.)<br />
� Ausbildungsunterlagen Grundausbildung<br />
� Bedienungshandbücher (Handhabung von Gerät / Material)<br />
� Bibliotheken (Fachliteratur, Hilfsmittel, Quellentexte)<br />
� Internet<br />
Rezept einer Unterrichtsstunde: „Unterricht ist ein sehr komplexes Geschehen. Und<br />
genau deswegen brauchen wir Rezepte“ 2 ; es gibt viele Möglichkeiten, Unterricht zu<br />
gestalten; dabei bleibt es wichtig anzumerken, dass Rezepte dafür sich nicht sklavisch<br />
auf jede einzelne Unterrichtsstunde übertragen lassen; sie beschreiben ebenso den<br />
Rahmen eines Ausbildungsabschnittes ( z.B. einen Themenkomplex ), wie auch einen<br />
kompletten strukturellen Aufbau eines Seminars.<br />
2 Grell 1987<br />
21
22<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Nachfolgend wird ein Rezept beschrieben, dass auf einen Dreischritt aufbaut und<br />
einen wirkungsvollen und der Ausbildung gerecht werdenden Unterricht darstellt.<br />
Gleich einem „Drei-Gänge-Menü“ sind die drei Unterrichtsphasen eufeinander<br />
abgestimmt:<br />
� Einstiegsphase:<br />
Ein informierender und motivierender Unterrichtseinstieg, der eine Gesamtüberblick<br />
des Themas wie auch die Zielsetzung des Unterrichts/Ausbildungsabschnittes enthält.<br />
Dabei wird die Motivation der LT zu einem zentralen Punkt<br />
� Durchführungsphase:<br />
Hier kommt es nicht allein auf die Inhaltsvermittlung, sondern auch auf die<br />
Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff an. Durch Lernaufgaben soll der Unterricht<br />
verständnisorientiert gestaltet werden; dazu sind vornemlich dialogische<br />
Ausbildungsverfahren geeignet.<br />
�Verfestigungsphase:<br />
Erfolgskontrolle und Wiederholungen bestimmter Schwerpunkte oder eine<br />
Zusammenfassung des Inhalts erzeugen einen sog. „Nachhall-Effekt“, der das Wissen<br />
festigt und eine Wiederaufbereitung erleichtert.<br />
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Ausbildungsverfahren<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Abbildung 10: anwendbare Ausbildungsformen und -verfahren<br />
23
Ausbildungsmittel<br />
24<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Übersicht Ausbildungsmittel 3<br />
Wirklichkeit Nachbildung<br />
der Wirklichkeit<br />
Abbildung der<br />
Wirklichkeit<br />
Symbole der<br />
Wirklichkeit<br />
Ausrüstung Anlagen Kreidetafel Text<br />
Werkzeuge Trainer Whiteboard Graphik<br />
Fahrzeuge Simulator Magnettafel Land-, Seekarte<br />
Gerät Modell Flip Chart Symbole<br />
Gelände Bild Abzeichen<br />
3 nach einer Vorlage der Marineschule Mürvik<br />
Folie taktische Zeichen<br />
ppt-Präsentation<br />
Diashow<br />
Film / Video<br />
Tonband / CD<br />
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Visualisieren von Informationen<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Der Medieneinsatz ist grundsätzlich als ein Hilfsmittel zur Unterstützung eines Vortrages<br />
oder eines Referates mittels Visualisierung zu sehen. Daher sind Medien lediglich<br />
ein Instrument. Sie dienen dem Vortragenden als Stichwortgeber. 4<br />
Verschiedene Medientypen beinhalten selbstverständlich jeweils Vor- und Nachteile.<br />
Hier ein kurzer Überblick ohne eine Wertung:<br />
Tafel: + das Thema lässt sich entwickeln<br />
+ es sind Notizen zu dem Bearbeitetem<br />
+ Sammlungen von Ideen, Mitarbeit, etc.<br />
- zeitaufwendig<br />
- Blickkontakt zum Auditorium bricht ab<br />
- Raum ist begrenzt<br />
- Tafelbilder lassen sich nicht archivieren<br />
bei der Tafelnutzung schreibt man entweder, oder man spricht zur Zuhörerschaft; es<br />
sollte in großen, erkennbaren Buchstaben geschrieben werden; den Zuhörern muss<br />
Zeit zum Abschreiben gegeben werden (einrechnen!); niemals auf eine nasse Tafel<br />
schreiben<br />
FlipChart: + Geschriebenes kann archiviert werden<br />
- nur für kleine Räume / Gruppen geeignet<br />
Texte können mit Bleistift vorgeschrieben werden, wenn sie denn in der Gruppe entwickelt<br />
werden sollen; ansonsten gelten auch für die FlipChart gleiches für die Tafel<br />
gesagtes<br />
Dias: + sehr geeignet für die Darstellung von Objekten<br />
- dunkler Raum erschwert den Blickkontakt zum Auditorium<br />
- die feste Bildfolge macht unflexibel<br />
Beamer: + Folien können zuhause bearbeitet werden<br />
+ Folien lassen sich vervielfältigen<br />
+ Verwendung des Materials unbegrenzt<br />
- Abhängigkeit von technisches Gegebenheiten<br />
4 nach Stangel, Präsentationstechiken<br />
25
26<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Einige Grundregeln für den Einsatz von Folien (OHP) oder computeranimierten Präsentationen<br />
(Beamer):<br />
� Überschaubarkeit; maximal sollte eine Folie sieben Aussagen enthalten, maximal<br />
sollte 60% der Fläche einer Folie beschriftet sein mit Text, der Zeilenabstand<br />
sollte ausreichend gewählt sein, maximal zehn Zeilen, maximal 10 Wörter pro<br />
Zeile (10/10-Regel)<br />
� klare Struktur jeder einzelnen Folie; Spiegelstriche, Pfeile, Punkte, Aufzählungszeichen<br />
verwenden<br />
� richtige Schriftgröße; niemals unter 20 pt Schriftgröße, Regel: 24pt fett für Haupttext,<br />
28 pt fett für Zwischenüberschriften, 32pt fett für Hauptunterschriften, 20<br />
pt für Bildunterschriften<br />
� mit Farben stets sparsam umgehen; in Ordnung sind Farben natürlich bei Fotos<br />
und Skizzen, ansonsten lediglich für besondere Hervorhebungen verwenden,<br />
insbesondere Farben für den Hintergrund und der normalen Schriftfarbe nicht<br />
zu grell wählen<br />
� keine Schriftspielchen; unterschiedliche Schriftarten oder kursive Schriften sehr<br />
sanft einsetzen<br />
� Animationen; sehr vorsichtig einsetzen und wenn dann entsprechend einheitlich<br />
und nicht von Folie zu Folie wechselnd<br />
� Zusatzinformationen; wie etwa Dateiname und Pfad, Datum, Referent, Seitenzahl,<br />
etc. können zu Beginn verzeichnet werden, müssen sich aber nicht auf jeder<br />
Seite wiederholen<br />
� Gedächtnisstütze; Folien sind keine Vortragsnotizen oder ein Manuskript, der<br />
Text der Folien wird von Referenten auch nicht schlicht vorgelesen<br />
� zappen; der Folienvortrag ist kein Film, es wird nicht entsprechend „durchgezappt“<br />
� ausschalten; zwischendurch - vielleicht wenn man in eine Diskussionsphase mit<br />
dem Auditorium tritt - kann man den Beamer auch einmal ausschalten, das<br />
brummende Beamergeräusch mag auch störend wirken, wenn man ihm über<br />
sehr lange Zeit ausgesetzt ist<br />
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Vorbereitung eines Unterrichtes<br />
In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen Unterpunkte bzw. Felder<br />
des Handzettels für die Ausbildung eingegangen, gleichzeitig wird hierbei auf das jeweilige<br />
Element des didaktischen Achtecks sowie auf die vorgenannten Grundlagen<br />
verwiesen. Der Handzettel als Kopiervorlage liegt dem Handout als Anlage bei, auch<br />
einige ausgefüllte Musterversionen.<br />
Der Handzettel<br />
Ausbildungsthema<br />
Das allgemeine Ausbildungsthema kann und sollte schlicht genannt werden, eine Eingrenzung<br />
hierbei ist jedoch anzuraten.<br />
Das Ausbildungsthema ist wie vieles vom Ausbildungsstoff abhängig, der sich wiederum<br />
an der Ausbildungsgruppe und am Lernziel orientiert.<br />
Das Ausbildungsthema wird häufig durch Vorgesetzte oder entsprechende Ausbildungsanweisungen<br />
bereits vorgegeben.<br />
z.B.: - „Stiche und Bunde - Einfache Leinenverbindungen“<br />
- „Ausleuchten von Einsatzstellen - Netzunabhängige Beleuchtungsmittel“<br />
Ziel der Ausbildung<br />
Das Ausbildungsziel ist sehr schwierig zu definieren, d.h. bei der Festlegung der Lernziele<br />
sind sehr viele Elemente zu berücksichtigen. Besonders bei der näheren Bezeichnung<br />
ist darauf wert zu legen, dass es nicht durch verdrehte Beschreibung zu Missverständnissen<br />
kommt.<br />
Die drei Lernzielarten sollten hierbei berücksichtigt werden:<br />
� Kognitive Lernziele Kenntnisse - etwas zu wissen<br />
� Affektive Lernziele Einstellung - etwas zu wollen<br />
� Psychomotorische Lernziele Fertigkeiten - etwas zu können<br />
Wichtig ist, immer VOM EINFACHEN ZUM SCHWIERIGEN vorgehen und dementsprechend<br />
die Ziele zunächst gering stecken.<br />
Kennen lernen < Wissen < Verstehen < Anwenden < Beherrschen<br />
z.B.: Der LT soll die verschiedenen Arten und Stufen der Lernzielarten kennen lernen.<br />
27
28<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Die LT soll die Unterschiede zwischen Netzabhängigen und netzunabhängigen Beleuchtungsmitteln<br />
verstehen und erklären können.<br />
Ausbildungsform<br />
Die Ausbildungsform richtet sich nach dem Ausbildungsverfahren, welches unter<br />
Punkt 12 des Handzettels ausführlicher erläutert wird. Die Ausbildungsform wird unterschieden<br />
in Unterricht und Praktischer Dienst.<br />
Ausbildungsverfahren<br />
Die Ausbildungsformen und –verfahren richten sich wie auch alle anderen Informationen<br />
nach didaktischen und methodischen Überlegungen. Sie müssen nach entsprechenden<br />
Gesichtspunkten gewählt werden und den Möglichkeiten angepasst sein.<br />
Im Unterricht hat sich das Lehrgespräch als sehr gutes Verfahren entwickelt, Wissen<br />
und Kenntnisse weiterzugeben, da hier durch Beteiligung der LT in den Unterricht<br />
mehr Sinne angesprochen werden und daher ein größerer Lernerfolg zu beobachten<br />
ist.<br />
Für den praktischen Dienst ist wenn möglich das VENÜ - Verfahren, d.h. Vormachen –<br />
Erklären – Nachmachen – Üben, anzuwenden.<br />
Bei diesem Verfahren bauen verschiedene Erfahrungen aufeinander auf:<br />
Vormachen: LT sehen/hören/erkennen zunächst unbekannte Abläufe<br />
Erklären: Unbekannte Abläufe werden bei gleichzeitiger Erklärung vor<br />
LT wiederholt und schrittweise veranschaulicht<br />
Nachmachen: LT wiederholen Abläufe schrittweise und unter Anleitung<br />
Üben: Erlernte Abläufe werden eigenständig durch LT geübt um Handlungssicherheit<br />
zu erzeugen und Wissen zu vertiefen.<br />
Ausbildungsort<br />
Dieser ist abhängig von Unterricht oder praktischem Dienst und muss der Lage angepasst<br />
sein (hell, dunkel, groß genug etc.)<br />
Auch dieser Punkt fällt unter die organisatorischen Bedingungen.<br />
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z.B.: Unterrichtsraum <strong>Jugend</strong><br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Außengelände / Trümmergelände / Wasserübungsplatz<br />
Dienstvorschriften, Weisungen, andere Quellen<br />
Angabe der Quellen, die der Ausbildung zugrunde liegen. Diese stehen in engem Zusammenhang<br />
mit dem Ausbildungsstoff und ermöglichen es allen, die behandelten<br />
Themen wieder zu finden.<br />
z.B.: KatSDv 47-11<br />
Handout Didaktik & Methodik der <strong>THW</strong> -<strong>Jugend</strong> Nds. Bd. 1<br />
<strong>THW</strong> Fibel Band 2 Kap. II/8 Seite 4ff<br />
Ausbildungsmittel<br />
Die Ausbildungsmittel werden hier (da nur wenig Platz) kurz genannt. Entsprechend<br />
der Vorhaben sich u. U. verschiedene Dinge notwendig, die nicht in normalen Sätzen<br />
vorhanden sind. Was sowieso vorhanden ist z.B. im Unterrichtsraum, muss nicht extra<br />
genannt werden, etwa eine Tafel.<br />
z.B.: Holzbearbeitungssatz, Pionier<br />
Beleuchtungssatz GKW I incl. Netzersatzanlage 2 kVA<br />
Overheadprojektor und Beamer<br />
Flipchart oder Magnettafel<br />
Zeitbedarf in Minuten<br />
Der Zeitbedarf richtet sich nach Vorgaben bzw. Ausbildungsstoff, -inhalt und -<br />
verfahren. Es sollte jedoch darauf wert gelegt werden, nicht zuviel in zu kurzer Zeit<br />
vermitteln zu wollen, denn dieser Versuch schlägt fehl.<br />
Ein ausgewogenes Zeitmanagement ist anzustreben, bei dem auch noch genügend Lose<br />
ist, um unerwarteten Fragen begegnen zu können.<br />
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Zeitangaben (in Minuten)<br />
als Doppelwert zu schreiben:<br />
Zeit für diesen Abschnitt ⇒ 08 / 15 ⇐ verbleibende Restzeit<br />
29
30<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Ablauf/Feinziele/Ausbildungsinhalt in Abschnitten<br />
Der Ablauf richtet sich nach den methodischen und didaktischen Grundlagen einer<br />
jeden Ausbildung und ist wiederum dem Lernziel, der Ausbildung und der Gruppe<br />
angepasst.<br />
Diese Punkte gliedern sich wie folgt:<br />
Einleitung Motivation Interesse wecken<br />
Motivkopplung Einsicht in Notwendigkeit fördern<br />
Sachverhaltsklärung Quellen nennen<br />
Hauptteil Abschnitt 1 Behandlung der vorgesehenen<br />
(Durchführung) Abschnitt 2 etc. Themen<br />
Verfestigung Wiederholung Neues Wissen festigen, prüfen<br />
Feinziele<br />
Schlussbetrachtung Hinweise auf weitere Ausbildung<br />
Die Feinziele geben, vergleichbar den Lernzielstufen, den Grad der zu erreichenden<br />
Ausbildung bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten an.<br />
Das Feinziel kann vom einfachen „kennen lernen“ bis zum „Anwenden und<br />
selbstständig Beurteilen“ gehen.<br />
Anhand der Feinziele richtet sich die Tiefe des Unterrichtes !<br />
Dementsprechend sollte, wenn möglich, das Feinziel zunächst nicht zu fein gewählt<br />
werden sondern der Gruppe, dem Thema und den Möglichkeiten angepasst sein.<br />
Ausbildungsinhalt in Abschnitten<br />
Der, in Stichworten formulierte, Inhalt der Ausbildung erfolgt in logischen und zeitlich<br />
aufeinander aufbauenden Abschnitten, die vom einfachen zum schwierigen Thema<br />
führen.<br />
Der Handzettel ist sozusagen das Drehbuch für einen Unterricht, in dem neben dem<br />
Ablauf auch die notwendigen Informationen gespeichert sind. Hierzu kann man neben<br />
Tabellen u. U. sogar Zeichnungen einarbeiten, wenn dies zur Durchführung von Vorteil<br />
ist.<br />
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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Sauberes und übersichtliches Schreiben erleichtert das Wieder finden von Informationen<br />
während des UNTERRICHTES!<br />
(So entfällt lästiges und sowohl didaktisch als auch methodisch wenig Sinnvolles „Suchen“)<br />
Ausbildungsmittel, Hilfspersonal<br />
Diese Spalte dient dem Eintragen der benötigten Ausbildungsmittel bzw. des notwendigen<br />
Hilfspersonals.<br />
Auch diese Eintragungen sollten stichpunktartig gehalten sein, jedoch aussagekräftig<br />
genug, um keine Zweifel an den benötigten Mitteln lassen.<br />
Die Eintragung: Handbuch XY oder s. Vorschrift ist nicht ausreichend.<br />
z.B.: Verteilen Handout<br />
Tageslichtprojektor & Folie Nummer 1<br />
Flipchart und Blatt 1 - 3<br />
Satz Greifzug mit Material gem. Mat.-liste<br />
Hinweis: Bei größerem Materialbedarf sollte eine zusätzliche Materialliste zum<br />
Handzettel erstellt werden, auf welche Bezug genommen werden kann.<br />
z.B.: Mat.-liste - Nr. 1 - 12<br />
Organisatorische Maßnahmen<br />
Die org. Maßnahmen richten sich nach den Organisatorischen Bedingungen der Ausbildung.<br />
Ist Unterricht vorgesehen, so ist unter Umständen ein Raum zu beschaffen<br />
oder, für den praktischen Dienst, ein Hilfsausbilder, Kraftfahrer oder weiteres Personal.<br />
Auch die Vorbereitung z.B. von Mittagsverpflegung kann darunter fallen, wenn<br />
die Ausbildung über diesen Zeitraum geht.<br />
z.B.: Vorbereitung Lehrsaal für 21 LT<br />
Beschaffung Kopierer für Drucken von Handout<br />
31
32<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Nachbereitung (z.B. Folgerungen, Maßnahmen)<br />
Unter diesem Punkt werden die notwendigen Maßnahmen oder Folgerungen genannt,<br />
welche sich nach der Durchführung der Ausbildung ergeben werden. Diese reichen<br />
von einfachen Hinweisen für eine spätere Ausbildung oder weitere Übungsstunden<br />
bis zu Notwendigkeiten wie dem Verlasten von Material oder dem Betanken von<br />
Fahrzeugen.<br />
z.B.: Greifzug reinigen, ölen und verlasten in Lager<br />
Gefertigt<br />
Leinen nach Gebrauch zum Trocknen aufhängen<br />
Fahrzeug reinigen und betanken<br />
LN/Kurztest vorbereiten für nächsten Dienst/ aushändigen<br />
Hier darf und soll sich der Verfasser oder die Verfasserin verewigen. So ist nicht nur<br />
bekannt, wer einen Handzettel ausgearbeitet hat und sich dafür verantwortlich zeigt,<br />
sondern auch, welchen Stand die Informationen bzw. Inhalte haben.So wird vermieden,<br />
veraltete Daten oder Fakten zu unterrichten.<br />
z.B.:<br />
09.01.2001<br />
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Allgemeine Forderungen an einen Handzettel<br />
Ein Handzettel muss:<br />
� rechtzeitig erstellt werden (nicht eine Stunde vor Unterricht)<br />
� für jeden Lesbar sein<br />
� sauber und ordentlich sein<br />
� alle notwendigen Angaben beinhalten<br />
� stichwortartig gefasst sein<br />
� jedem ermöglichen, wenn notwendig, in Vertretung einen Unterricht zu halten<br />
Ein Handzettel darf:<br />
� mehr als nur eine Seite haben<br />
� auch Zeichnungen oder Tabellen enthalten (wenn dies zur Durchführung des<br />
Unterrichtes dient)<br />
� Anlagen haben wie Materialliste oder Hinweise zu einem Versuchsaufbau oder<br />
einem zu errichtenden Steg<br />
� auch an Kameraden weitergegeben werden für deren Unterricht oder auch nur<br />
zum Vergleich eigener Vorbereitungen<br />
Ein Handzettel sollte:<br />
� pfleglich behandelt werden für weitere Unterrichte<br />
� abgeheftet werden, um immer vorbereitet zu sein<br />
Merke: Eine gute Vorbereitung garantiert einen guten Unterricht!<br />
33
Ausbilder – Checkliste<br />
Quellen & weiterführende Literatur<br />
34<br />
<strong>Ausbildungslehre</strong><br />
Abbildung 11: Die Ausbilder-Ceckliste als Gedächtnisstütze für die Unterrichtsvorbereitung<br />
� Hoppe, L. & M. Dräger: Bausteine der Methodik – Ein Leitfaden für die <strong>Ausbildungslehre</strong>.<br />
Marineschule Mürwik, Flensburg 1999.<br />
© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.
1. Ausbildungsthema<br />
3. Ausbildungsform<br />
Unterricht Praktischer Dienst<br />
6. Dienstvorschriften<br />
8. Zeitbedarf<br />
in Minuten<br />
HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />
4. Ausbildungsverfahren<br />
9. Ablauf 10. Feinziele 11. Ausbildungsstoff in Abschnitten<br />
(in Stichworten)<br />
2. Ausbildungsziel<br />
<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />
Seite 1 von 2<br />
5. Ausbildungsort<br />
12. Ausbildungshilfsmittel,<br />
Hilfspersonal
13. Organisatorische Maßnahmen<br />
14. Nachbereitung<br />
15. Gefertigt<br />
Datum<br />
Name<br />
Dienststellung<br />
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />
Seite 2 von 2
1. Ausbildungsthema<br />
Brandbekämpfung mit der Kübelspritze<br />
3. Ausbildungsform<br />
Unterricht � Praktischer Dienst<br />
6. Dienstvorschriften<br />
FwDv 2/2 „Feuerlöscher und Kübelspritze“<br />
8. Zeitbedarf<br />
in Minuten<br />
3/27<br />
5/22<br />
HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />
4. Ausbildungsverfahren<br />
Lehrgespräch, VENÜ<br />
9. Ablauf 10. Feinziele 11. Ausbildungsstoff in Abschnitten<br />
(in Stichworten)<br />
Einleitung<br />
Motivation<br />
Motivkopplung <br />
Sachverhaltsklärung<br />
Hauptteil<br />
1. Abschnitt<br />
Interesse wecken<br />
Einsicht in die Not-<br />
wendigkeit fördern<br />
Gliederung mitteilen<br />
Der LT soll die Quellen<br />
kennen<br />
Der LT soll die UVV<br />
kennen<br />
Der LT soll den Aufbau<br />
und die Funktion der<br />
Kübelspritze kennenlernen<br />
2. Ausbildungsziel<br />
Der Junghelfer soll die Kübelspritze zur Brandbekämpfung sicher<br />
Einsetzen können<br />
<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />
Seite 1 von 2<br />
5. Ausbildungsort<br />
Ausbildungsgelände OV<br />
Kübelspritze, Eimer, Paletten, Gasbrenner, Folien „Brandbekämpfung“<br />
und „Aufbau Kübelspritze“<br />
Im kommenden Sommerlager werden wir jeden Abend ein Lagerfeuer einrichten. So ein offenes<br />
Feuer birgt große Gefahren für Mensch und Material.<br />
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir uns Heute mit der Brandbekämpfung unter Einsatz<br />
der Kübelspritze beschäftigen.<br />
Gliederung:<br />
- Aufbau und Funktion der Kübelspritze<br />
- Betrieb der Kübelspritze<br />
- Brandklassen und Brandbekämpfung<br />
- Einsatz der Kübelspritze zur Brandbekämpfung<br />
Quellen: s.o.<br />
UVV: - Helm und Handschuhe tragen<br />
- ggf. Gesichtschutz<br />
Aufbau:<br />
- Blechbehälter mit 10l Fassungsvermögen<br />
- Tragbügel<br />
- Deckel mit Verschluss<br />
- Ausschnitt in Bodenstück zum Einsetzen des Fußes<br />
- Haltevorrichtung für einen 5m langen D-Schlauch<br />
- D-Strahlrohr oder Spritze<br />
- Kolbenpumpe<br />
Funktion:<br />
- Die Pumpe ist Doppelwirkend, d.h. sie saugt und drückt zugleich<br />
12. Ausbildungshilfsmittel,<br />
Hilfspersonal<br />
Quellen<br />
Kübelspritze<br />
Folie „Aufbau der Kübelspritze“<br />
Kübelspritze
5/17<br />
5/12<br />
10/2<br />
2/0<br />
2. Abschnitt<br />
3. Abschnitt<br />
4. Abschnitt<br />
Schluss<br />
Verfestigung<br />
Schlussbetrachtung<br />
13. Organisatorische Maßnahmen<br />
Der LT soll den Betrieb<br />
der Kübelspritze beherrschen<br />
können<br />
Der LT soll die Brandklassen<br />
und die Vorgehensweise<br />
bei Bränden<br />
kennen lernen<br />
Der LT soll die Brandbekämpfung<br />
mit der<br />
Kübelspritze durchführen<br />
können<br />
Neues Wissen festigen,<br />
prüfen<br />
Hinweise auf weitere<br />
Ausbildung<br />
Material zusammenstellen, Fahrzeug und Kraftfahrer organisieren<br />
Inbetriebnahme:<br />
- Kübelspritze mit Wasser füllen (bei Frost nicht gefüllt auf GKW verlasten!)<br />
- D-Schlauch anschließen und mit Strahlrohr versehen<br />
- Fuß in Ausschnitt einsetzen<br />
- Kommando von Helfer am Strahlrohr „Wasser Marsch!“<br />
- Kräftiges Niederdrücken und Hochziehen der Kolbenstange<br />
Außerbetriebnahme:<br />
- Schlauch abkuppeln, trocknen<br />
- ggf. Kübelspritze reinigen<br />
Brandklassen:<br />
- A = Brennbare feste Stoffe, flammen- und glutbildend, z.B. Holz<br />
- B = Brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin<br />
- C = Brennbare Gase, z.B. Propangas<br />
- D = Magnesium, Aluminium und deren Legierungen sowie sonstige Metalle<br />
Brandbekämpfung mit der Kübelspritze:<br />
- Feuer in Windrichtung angreifen<br />
- Flächenbrände vorn beginnend ablöschen<br />
- Vorsicht vor Wiederentzündung<br />
Einsatz der Kübelspritze zur Brandbekämpfung:<br />
- jeweils zwei LT löschen ein kleines Feuer mit der Kübelspritze<br />
Erfolgskontrolle:<br />
- Wie viel Wasser enthält die Kübelspitze?<br />
- Was kann mit der Kübelspritze löschen?<br />
- Wie löscht man mit der Kübelspritze?<br />
- Was gibt es für Brandklassen?<br />
Zusammenfassung der Ausbildungsstunde<br />
Thema der nächsten Stunde: Brandbekämpfung mit Feuerlöschern<br />
14. Nachbereitung<br />
Schlauch trocknen, Material aufklaren und verlasten<br />
15. Gefertigt<br />
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />
Seite 2 von 2<br />
Eimer mit Wasser<br />
Kübelspritze<br />
Folie „Brandbekämpfung“<br />
Kraftfahrer mit Gasbrenner,<br />
Paletten<br />
Datum 2003-02-18<br />
Name Mustermann, Max<br />
Dienststellung JGL
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Osnabrück<br />
Seite 1 von 2<br />
HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />
2. Ausbildungsziel<br />
1. Ausbildungsthema<br />
den Umgang mit der Schmutzwasserkreiselpumpe erlernen<br />
Schmutzwasserkreiselpumpe<br />
5. Ausbildungsort<br />
4. Ausbildungsverfahren<br />
3. Ausbildungsform<br />
Wasserstelle<br />
VENÜ<br />
Unterricht x Praktischer Dienst<br />
<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />
6. Dienstvorschriften<br />
Pumpe und Zubehör<br />
DV Schmutzwasserkreiselpumpe<br />
9. Ablauf 10. Ausbildungsstoff in Abschnitten 11. Ausbildungsteilziele 12. Ausbildungshilfsmittel,<br />
Hilfspersonal<br />
8. Zeitbedarf<br />
in Minuten<br />
Teilnehmer aufwecken<br />
Einleitung Motivation:<br />
Einsicht zur Notwendigkeit<br />
Motivkopplung:<br />
Um sich in dieser Situation helfen zu wissen<br />
Kennenlernen der Quellen<br />
Sachverhaltsklärung:<br />
DV Schmutzwasserkreiselpumpe<br />
Über Gefahrenquellen<br />
informieren<br />
Hauptteil UVV:<br />
Pumpe, Schläuche, etc...<br />
Kennenlernen des Arbeitsgerätes<br />
und Zubehör<br />
Die Pumpe:<br />
Zeigen des Arbeitsgerätes samt Zubehör, sowie Nennung wichtiger<br />
Daten<br />
2 Kupplungschlüssel<br />
2 Schläuche<br />
Erlernen des korrekten<br />
Kuppeln und Sichern<br />
von Schläuchen<br />
Kuppeln und Sichern von Schläuchen:<br />
Zeigen des korrekten Vorgangs des Kuppeln und Sichern von<br />
Schläuchen und nachmachen lassen
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Osnabrück<br />
Seite 2 von 2<br />
Erlernen des korrekten<br />
betreiben der Pumpe<br />
Pumpe und Zubehör<br />
Inbetriebnahme der Pumpe:<br />
Zeigen der korrekten Inbetriebnahme der Pumpe und nachmachen<br />
lassen<br />
Gelerntes Kontrollieren<br />
Schluss Erfolgskontrolle :<br />
Fragen stellen<br />
Fazit ziehen :<br />
Zusammenfassung des Erlernten<br />
15. Gefertigt<br />
14. Nachbereitung<br />
13. Organisatorische Maßnahmen<br />
Datum 30/07/00<br />
Name Boris Fritz<br />
DienststellungTruppführer<br />
Materialpflege, aufräumen<br />
Organisation des Materials
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Osnabrück<br />
Seite 1 von 2<br />
HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />
2. Ausbildungsziel<br />
1. Ausbildungsthema<br />
Die korrekte Ausführung von Verletztentragegriffen<br />
Transport von Verletzten<br />
5. Ausbildungsort<br />
4. Ausbildungsverfahren<br />
3. Ausbildungsform<br />
nach Belieben<br />
V-E-N-Ü<br />
Unterricht Praktischer Dienst<br />
<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />
6. Dienstvorschriften<br />
-<br />
ZDv 49/20 Sanitätsdienst aller Truppen<br />
9. Ablauf 10. Ausbildungsstoff in Abschnitten 11. Ausbildungsteilziele 12. Ausbildungshilfsmittel,<br />
Hilfspersonal<br />
8. Zeitbedarf<br />
in Minuten<br />
2 Begrüßung Begrüßung, Feststellung der Vollständigkeit -<br />
1 Einleitung Der Reibert/Teil C/Sanitätsdienst aller Truppen/Seite368 u.369 Sachverhaltsklärung<br />
Einsicht in die Notwendigkeit<br />
Bei einer Einsatzübung ist einer eurer Kameraden in einem Kriechtunnel<br />
bewusstlos geworden, um zu wissen wie ihr ihn sicher bergen<br />
könnt, lernt ihr heute wie man Verletzte transp.<br />
3 Motivation<br />
Motivkopplung<br />
Oder:<br />
Bei einem Orientierungslauf Verletzt sich einer eurer Kameraden am<br />
Fuß und ist somit nicht mehr in der Lage sich ohne fremde Hilfe fort<br />
zu bewegen.<br />
Hauptteil Bergegriffe:<br />
Ziehen an Koppel: (im liegen)<br />
Seitenschleiftrick Person liegt auf dem rechten Bein; mit linkem Arm<br />
unter linker Achsel durch nach rechter Schulter greifen<br />
Rückenschleiftrick: Person liegt auf dem Rücken zwischen den Beinen<br />
des Helfers und winkelt die Arme an. Mit Ellenbogen voranzie-
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
Osnabrück<br />
Seite 2 von 2<br />
hen.<br />
Nackenschleiftrick: Person liegt auf dem Rücken; Helfer „steht“ auf<br />
allen vieren über der Person. Person umfasst den Nacken.<br />
Transportgriffe:<br />
Rauteck: Mit beiden Armen unter den Achseln der Person, nach angewinkeltem<br />
rechten Arm greifen.<br />
Merke: Daumen außen! Hacken übereinander!<br />
Hochzeitstragegriff: Linker Arm an die Knie, rechter Arm am Rücken.<br />
Person umfasst Oberkörper des Helfers.<br />
Tragen im Hüftsitz (Huckepack)<br />
Schultertragegriff: Kopf unter linken Arm der Person. Linken Arm<br />
um die Knie der Person. Person auf den Rücken nehmen.<br />
Erfolgskontrolle<br />
3 Ende Alle Trage- und Bergungsgriffe nachmachen lassen. (Als Wettrennen).<br />
15. Gefertigt<br />
14. Nachbereitung<br />
13. Organisatorische Maßnahmen<br />
Datum 11/07/00<br />
Name Rainer Schmidt<br />
DienststellungTrFü<br />
-<br />
-
Technisches<br />
Hilfswerk<br />
Leitfaden und Themenkatalog<br />
für die Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen<br />
im <strong>THW</strong><br />
Stand: Juni 2003
Herausgeber:<br />
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />
- Leitung -<br />
Deutschherrenstraße 93-95<br />
53177 Bonn<br />
© 2003 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />
Bonn-Bad Godesberg<br />
Nachdruck und photomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise –<br />
nur mit Genehmigung des Ausbildungsreferates in der <strong>THW</strong>-Leitung.<br />
Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten!
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk <strong>THW</strong>-JUGEND e.V.<br />
Leitfaden<br />
“Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen”<br />
Themenkatalog Teil 1<br />
Stand: Juni 2003<br />
Dauer der Ausbildung: keine Vorgaben<br />
Ausbildungsebene: Standort<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />
2. Aufgabenbeschreibung<br />
3. Ausbildungsbedarf<br />
4. Gesamtlernziel<br />
5. Tabellarische Übersicht<br />
- Lernabschnitte<br />
- Lernziele<br />
- Einzelthemen<br />
6. Lernerfolgskontrolle
1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />
Junghelfer und Junghelferin in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong>.<br />
2<br />
2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der Junghelfer und die Junghelferin lernen in ihrer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong><br />
spielend Helfen.<br />
3. Ausbildungsbedarf<br />
Allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />
Die Themen sind als Anregungen zu verstehen und somit unverbindlich.<br />
4. Gesamtlernziel Teil 1<br />
Die <strong>Jugend</strong>lichen sollen in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung gestärkt<br />
und begleitet werden. Insbesondere geht es hier um die Vermittlung sozialer<br />
Kompetenzen. Darunter ist zu verstehen:<br />
- Kooperationsfähigkeit<br />
- Kommunikationsfähigkeit<br />
- Konfliktfähigkeit<br />
- Empathiefähigkeit (sich in andere hineinversetzen, hineindenken)<br />
- Zuverlässigkeit- und Umsichtigkeit<br />
- Teamfähigkeit<br />
- Entwicklung eines Demokratieverständnisses durch aktive Mitgestaltung<br />
und Mitbestimmung
3<br />
5. Tabellarische Übersicht<br />
Leitfaden<br />
„Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen“,<br />
Themenkatalog Teil 1
*<br />
4<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
1.Wanderungen Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen die<br />
verschiedenen Fortbew egungsarten<br />
kennen und<br />
ihre körperliche Leistungsfähigkeit<br />
einschätzen lernen.<br />
1.1 Zu Fuß<br />
• Wahl des richtigen Schuhwerks und Bekleidung<br />
• Verkehrssicherheit<br />
• Was nehme ich mit, was ist wichtig?<br />
• Wie orientiere ich mich?<br />
• Wie teile ich meine Kräfte ein?<br />
• Wo bin ich?<br />
1.2 Mit dem Fahrrad<br />
• Wartung und Pflege des Fahrrads<br />
• Verkehrssicherheit<br />
• Fahren als „Kolonne“<br />
• Was nehme ich mit, was ist wichtig?<br />
• Wie orientiere ich mich?<br />
• Wie teile ich meine Kräfte ein?<br />
• Wo bin ich?<br />
1.3 Mit Booten<br />
• Wartung und Pflege von Booten<br />
• Arten von Booten<br />
• Verhalten auf Gewässern<br />
• Was tun bei Unfällen auf dem Wasser?<br />
• Eigensicherung<br />
• Wie orientiere ich mich?<br />
• Wie teile ich meine Kräfte ein?<br />
• Was nehme ich mit, was ist wichtig?<br />
• Wie verstaue ich die Ausrüstung sicher und trocken im Boot?<br />
1.4 Verschiedene Wanderungen<br />
• Tagestouren mit dem Rad<br />
• Mehrtagestouren mit dem Rad und mit Übernachtungen in<br />
<strong>Jugend</strong>herbergen<br />
• Tagestouren mit dem Boot<br />
• Wanderungen in der nahen Umgebung<br />
• Wanderungen als Teil eines Ausfluges<br />
• Erlebniswanderungen mit Lerninhalten z.B. Fuchsjagden<br />
Kombinationen aus den Punkten 1 bis 6<br />
2.Besichtigungen Der Junghelfer und die 2. Im folgenden werden die groben Objektarten beschrieben, die sich<br />
Junghelferin sollen ihre zur Besichtigung eignen:<br />
Heimat kennen lernen,<br />
• Museen<br />
indem sie wichtige Se-<br />
Naturhistorisch<br />
henswürdigkeiten und<br />
Technisch<br />
historische, kulturell be-<br />
Kunst und Musik<br />
deutsame Orte besic htigen. • Religiöse Orte<br />
Kirchen<br />
Klöster<br />
Moscheen<br />
Synagogen<br />
• Einrichtungen der Medien<br />
Funkhäuser<br />
Produktionsstätten (z.B. Babelsberg)<br />
• Einrichtungen der politischen Ordnung<br />
Bundestag, Bundesrat<br />
Ministerien (z.B. Bundesinnenministerium)<br />
Landtag<br />
Stadtverwaltung<br />
Kreisverwaltung<br />
• Einrichtungen anderer Organisationen<br />
Polizeidienststellen<br />
Rettungsleitstellen<br />
Feuerwachen<br />
Bundesw ehreinrichtungen<br />
Justizvollzugsanstalten<br />
Krankenhäuser<br />
• Orte mit historischem Hintergrund<br />
Gedenkstätten<br />
Denkmäler<br />
Burgen<br />
Schlössen<br />
• Einrichtungen der Versorgung und des Verkehrswesens<br />
Flughäfen<br />
Rangierbahnhöfe bzw. Stellwerke<br />
Häfen und Schleusen<br />
Kraftwerke und Umspannwerke<br />
Wasserwerke<br />
Kläranlagen
*<br />
5<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
3.Öffentlichkeitsarbeit Der Junghelfer und die 3.1 Pressearbeit<br />
4.Kontakt mit anderen <strong>Jugend</strong>gruppen<br />
5.Spiel und Sport, kameradschaftliche<br />
Integration<br />
• Produktionsstätten der Wirtschaft<br />
Tagebauanlagen<br />
Bergwerke (neu oder historisch)<br />
• Sonstige Besichtigungen<br />
Theatervorstellungen<br />
Konzerte, Filmvorführungen<br />
Freizeitparks<br />
Tierparks/Wildgehege<br />
Junghelferin sollen den<br />
• Erstellen von Presseartikeln<br />
Umgang mit den Medien • Pressegerechtes Fotografieren<br />
kennen und die Arbeit der • Schreiben von Artikeln für die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> Publikationen<br />
<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> in der Öffent- • Besuch von Fernseh- und Rundfunkanstalten<br />
lichkeit vorstellen können. • Drehen eines Videofilms<br />
3.2 Ausstellungen, Präsentationen<br />
• Erstellen einer Präsentation über die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />
• Produktion von Flyern und sonstigen Handzetteln<br />
Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen andere<br />
<strong>Jugend</strong>verbände kennen<br />
lernen und an gemeinsamen<br />
Veranstaltungen teilnehmen.<br />
Sie sollen bei<br />
gemeinsamen Aktionen<br />
den Kontakt zu weiteren<br />
<strong>Jugend</strong>gruppen intensivieren.<br />
Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen durch<br />
gemeinschaftliche Aktivitäten<br />
lernen, Respekt gegenüber<br />
anderen Spielern und<br />
Kameraden zu haben, die<br />
Spielregeln einzuhalten<br />
und körperlich fit zu bleiben.<br />
• Aufbau von Informationstafeln<br />
3.3 Helferwerbung<br />
• Informationsveranstaltungen an Schulen und in Innenstadtbereichen<br />
• Tag der offenen Tür im Ortsverband<br />
• Anbieten einer <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> AG an den Schulen<br />
• Beteiligung am Ferienprogramm der Kommune<br />
3.4 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen<br />
• Vorstellen der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong>arbeit<br />
• Vorführungen wie z.B. Seilbahnbau oder Transport von Ver-<br />
letzten<br />
4.1 Gegenseitige Besuche<br />
• Kennen lernen anderer <strong>Jugend</strong>organisationen wie z.B. <strong>Jugend</strong>rotkreuz,<br />
<strong>Jugend</strong>feuerwehr, DLRG-<strong>Jugend</strong>, Malteser-<strong>Jugend</strong><br />
usw.<br />
• Gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen mit anderen<br />
<strong>Jugend</strong>organisationen<br />
4.2 Teilnahme an gemeinsamen <strong>Jugend</strong>lagern<br />
• auf kommunaler Ebene<br />
• auf Bezirksebene<br />
• bei Landeszeltlagern<br />
• bei Bundeszeltlagern<br />
4.3 Sonstige gemeinsame Veranstaltungen<br />
• Ausflüge mit weiteren <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong>gruppen und anderen<br />
• <strong>Jugend</strong>organisationen<br />
• Gemeinsame Aktionen bei regionalen und überregionalen Festen<br />
• Gemeinsame Hilfsaktionen in der Kommune wie z.B. Geldsammelaktion<br />
für den Naturschutzbund<br />
5.1 Spiele<br />
• Gesellschaftsspiele<br />
• Gruppenspiele<br />
• Geländespiele<br />
• Geschicklichkeitsparcours<br />
Spiele fördern den Gemeinschaftssinn und faire Verhaltensweisen.<br />
5.2 Sport<br />
• Konditionstraining<br />
• Mannschaftsspiele (Ballspiele)<br />
• Tischtennis<br />
• Schwimmen<br />
• Rettungsschwimmen<br />
Viele Spiele und Sportarten sind nicht nur Bewegungs - sondern<br />
auch Denkspiele und bieten somit die Möglichkeit, <strong>Jugend</strong>liche<br />
sowohl körperlich als auch geistig zu fördern.<br />
5.3 Kameradschaftliche Integration<br />
• Soziale Aufklärung<br />
• Rollenspiele<br />
• Disco<br />
6.Umgang mit Computern Der Junghelfer und die 6.1 Hardware<br />
Junghelferin sollen die<br />
• Bestandteile eines PC<br />
wichtigsten Grundkenntnis- • Unterscheidung der Hardwarekomponenten<br />
se haben<br />
• Einbau von Upgrades<br />
• Installation von Treiber
*<br />
6<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
<strong>7.</strong>Bastelarbeiten Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen Geschicklichkeit<br />
und Kreativität<br />
entfalten.<br />
8.Modell- und Dioramenbau Der Junghelfer und die 8.1 Modellbau<br />
9.Verhalten im Straßenverkehr<br />
10.Bau und Einrichten von<br />
Zeltlagern<br />
11.Umgang mit der Umwelt<br />
und den Mitmenschen<br />
Junghelferin sollen Modelle<br />
und Dioramen bauen können<br />
um z.B. Einsatzstellen<br />
und Veranstaltungen im<br />
Modell nachstellen zu<br />
können<br />
Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen sicher<br />
mit ihren Spielgeräten<br />
umgehen und am Straßenverkehr<br />
teilnehmen können.<br />
Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen beim<br />
Bau und Betrieb von Zeltlagernverantwortungsbewusst<br />
mitwirken können<br />
und die Unfallverhütungs -<br />
vorschriften kennen.<br />
Der Junghelfer und die<br />
Junghelferin sollen im<br />
Sinne der dem <strong>THW</strong><br />
zugrunde liegenden humanitären<br />
Idee auf den nac hhaltigen<br />
Umgang mit der<br />
Umwelt und den Mitmenschen<br />
vorbereitet sein.<br />
6.2 Software<br />
• Textverarbeitung<br />
• Tabellenkalkulation<br />
• Grafikprogramme<br />
• Sonst. Anwenderprogramme<br />
<strong>7.</strong> Basteln mit verschiedenen Materialien<br />
• Holz<br />
• Metall<br />
• Kunststoff<br />
• Textil<br />
• Papier/Pappe<br />
• Farbe<br />
• Holz<br />
• Metall<br />
• Kunststoff<br />
• Papier/Pappe<br />
8.2 Dioramenbau<br />
• Abschätzen von Größenverhältnissen<br />
• Modellierung der Landschaft<br />
• Zusammenbau von Bausätzen<br />
Gesamtgestaltung<br />
9.1 Verhalten als Fußgänger<br />
• Innerorts<br />
• Außerorts<br />
• Verbände<br />
9.2 Verhalten bei der Benutzung von Spielgeräten<br />
• Spielen an Straßen<br />
• Rollschuhe<br />
• Inline-Skates<br />
• Skateboard<br />
• Kickboard<br />
9.3 Verhalten als Radfahrer<br />
• Bauarten und Verwendungszwecke von Fahrrädern<br />
• Ausrüstung (Fahrradzubehör, Bekleidung, Helm)<br />
• Fahren im Straßenverkehr<br />
• Fahren im Gelände<br />
• Transporte auf Fahrrädern<br />
9.4 Verhalten als Beifahrer<br />
• Kindersitze<br />
• Verhalten im Fahrzeug<br />
• Auf - und Absitzen<br />
• Lesen von Straßenkarten<br />
• Fahrtroutenerkundung<br />
• Sichern und Einweisen von Fahrzeugen<br />
10.1 Allgemeine Grundlagen<br />
• Logistik<br />
• Ver- und Entsorgung<br />
• Verpflegung<br />
• Hygiene<br />
• Auswahl des Zeltlagerplatzes<br />
• Einrichtung des Zeltlagerplatzes<br />
• Nachtwache<br />
10.2 Zeltbau<br />
• Zeltarten<br />
• Aufbau<br />
• Abbau<br />
• Wartung und Pflege von Zelten<br />
11.1 Menschenrechte<br />
• Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN<br />
• Achtung und Toleranz<br />
• Krieg und Frieden<br />
• Armut und Reichtum<br />
• Gewalt und Sicherheit<br />
11.2 Kinderrechte<br />
• UN-Kinderrechtskonvention<br />
• Weltkindergipfel<br />
• Kinderrechte-Agenda<br />
• Kinderrechte in Deutschland<br />
11.3 Die humanitäre Idee<br />
• Humanitäre Hilfe<br />
• Ehrenamt
*<br />
7<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
11.4 Umweltschutz<br />
• Landschaftsschutz<br />
• Immissionsschutz<br />
• Wasserschutz<br />
• Bodenschutz<br />
• Klimaschutz<br />
• Lärmschutz<br />
• Abfallwirtschaft<br />
11.5 Gesundheitliche Aufklärung<br />
• Sexualität<br />
• Prävention<br />
11.6 Überleben in Natur und Umwelt<br />
• Notsituationen und Überlebensgrundsätze<br />
• Überlebenshilfsmittel<br />
• Wetterbeobachtung<br />
• Orientierung, Marsch<br />
• Spuren, Fährten, Markierungen, Notzeichen<br />
• Verpflegung<br />
• Notunterkünfte<br />
• Heilpflanzen, Erste Hilfe<br />
• Außergewöhnliche Situationen
8<br />
6. Lernerfolgskontrolle<br />
Eine Lernerfolgskontrolle ist nicht erforderlich. Sie kann jedoch spielerisch in Form<br />
von Vergleichswettkämpfen (Lagerolympiaden, Rallyes etc.) eventuell auch gemeinsam<br />
mit anderen <strong>Jugend</strong>gruppen durchgeführt werden.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk <strong>THW</strong>-JUGEND e.V.<br />
Leitfaden<br />
“Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen”<br />
Themenkatalog Teil 2<br />
Stand: Juni 2003<br />
Dauer der Ausbildung: Die Dauer der Ausbildung ist nicht festgelegt. Für die auf<br />
die Grundausbildung anrechenbaren Inhalte gelten mindestens<br />
die im Curriculum „Grundausbildung für die Helfer<br />
und Helferinnen im <strong>THW</strong>“ festgelegten Zeitansätze.<br />
Ausbildungsebene: Standort<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />
2. Aufgabenbeschreibung<br />
3. Ausbildungsbedarf<br />
4. Gesamtlernziel<br />
5. Tabellarische Übersicht<br />
- Lernabschnitte<br />
- Lernziele<br />
- Einzelthemen<br />
6. Lernerfolgskontrolle
1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />
Junghelfer und Junghelferin in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong>.<br />
2<br />
2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der Junghelfer und die Junghelferin lernen in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong><br />
spielend Helfen. Dabei stehen Teamgeist und Kameradschaft im Vordergrund.<br />
Junghelfer und Junghelferinnen können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an<br />
der Grundausbildungsprüfung teilnehmen.<br />
Dazu können auf der Grundlage des Curriculums für die Grundausbildung absolvierte<br />
Lernabschnitte angerechnet werden, wenn die Ausbildung zum Zeitpunkt<br />
der Grundausbildungs-Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (s.<br />
auch Nummer 6). Das Weitere zur Zulassung der Junghelfer und Junghelferinnen<br />
zur Prüfung der Grundausbildung regelt eine separate Verfügung.<br />
3. Ausbildungsbedarf<br />
Grundkenntnisse über Aufgaben, Gliederung und Ausstattung des <strong>THW</strong>,<br />
Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten beim Umgang mit dem im Technischen<br />
Zug allen Helfern und Helferinnen zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehendem<br />
Gerät.<br />
Tätigkeiten und der Umgang mit Geräten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen<br />
oder Unfallverhütungsvorschriften für Kinder und <strong>Jugend</strong>liche bis zum vollendeten<br />
16. Lebensjahr nicht gestattet sind oder deren Anwendung, insbesondere<br />
vor dieser Altersgrenze, einer besonderen Fürsorgepflicht unterliegen,<br />
sind in der Tabelle zu 5. mit ** (ab 16. Lj.) bzw. * (bes. Fürsorgepflicht) gekennzeichnet.<br />
Diese können jedoch gegebenenfalls vom Ausbilder vorgeführt<br />
werden.<br />
4. Gesamtlernziel Teil 2<br />
Der Junghelfer und die Junghelferin sollen<br />
- die Organisation, die Aufgaben und das Einsatzspektrum des <strong>THW</strong>, sowie<br />
ihre Rechtsstellung als Junghelfer und Junghelferin kennen,<br />
- die Grundlagen der Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung mit den, im<br />
<strong>THW</strong> vorhandenen, Geräten beherrschen,<br />
- die im Technischen Zug von allen Helfern und Helferinnen zu bedienenden<br />
Geräte unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften anwenden können,<br />
- Handsprechfunkgeräte des <strong>THW</strong> bedienen können,<br />
- die Verhaltensregeln für den Einsatz kennen.<br />
Dabei gelten die unter Nummer 3 genannten Einschränkungen.<br />
Sie werden so an die Aufgaben der technisch-humanitären Hilfe herangeführt<br />
und auf die Tätigkeit als aktive Helfer und Helferinnen vorbereitet.
3<br />
5. Tabellarische Übersicht<br />
Leitfaden<br />
Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen,<br />
Themenkatalog Teil 2
4<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
1. Das <strong>THW</strong> im Gefüge des Der Junghelfer und die Junghelferin 1.1 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />
Zivil- und Katastrophen- sollen,<br />
schutzes und der Gefah- - die Aufgaben und die Struktur der Bun- - Rechtliche Grundlagen<br />
renabwehr von Bund und desanstalt Technisches Hilfswerk und - Organisationsstruktur<br />
Ländern<br />
die Grundlagen der Mitwirkung im Zivil- - Ortsverband<br />
und Katastrophenschutz kennen,<br />
- Ausbildung- Einsatz im In- und Ausland<br />
- die Einbindung in die Gefahrenabwehr 1.2 Einführung in den Zivil- und Katastrophenschutz und<br />
kennen,<br />
die Gefahrenabwehr<br />
- die Organisation der <strong>THW</strong>-<br />
- Genfer Abkommen<br />
Helfervereinigung kennen,<br />
- Zivilschutzgesetz (ZSG)<br />
- die Organisation der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V. - Zivilschutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG)<br />
kennen.<br />
- Katastrophenschutzgesetze der Länder<br />
- Polizei- und Feuerwehrgesetze<br />
1.3 Die Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen<br />
Hilfswerks e.V.<br />
- Organisationsstruktur<br />
- Satzungen auf Bundes -, Landes - und Ortsebene<br />
(soweit vorhanden)<br />
1.4 Die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />
- Organisationsstruktur<br />
- Satzungen auf Bundes -, Landes - und Ortsebene<br />
(soweit vorhanden)<br />
2. Arbeiten mit Leinen, Der Junghelfer und die Junghelferin 2.1 Arbeiten mit Leinen und Spanngurten<br />
Spanngurten, Drahtseilen, sollen,<br />
Ketten und Rundschlingen - die verschiedenen Arten von Leinen und - Aufbau, Kennzeichnung<br />
Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und - Verwendungszweck<br />
Rundschlingen sowie ihre Verwen- - Werkstoffe, Arten<br />
dungszwecke kennen,<br />
- Belastbarkeit<br />
- die einschlägigen Unfallverhütungsvor- - Begriffe und Bezeichnungen im Umgang mit Leinen<br />
schriften (UVV) kennen,<br />
- Verlängern<br />
- praktische Fertigkeiten im Verlängern - Knoten<br />
von Leinen besitzen,<br />
- Anschlagen von Leinen an Lasten und Festpunkten<br />
- praktische Fertigkeiten zum Anschlagen - Spanngurte zum Sichern, Herstellen und Aufrichten<br />
von Leinen an Lasten und Festpunkten von Hilfskonstruktionen<br />
besitzen,<br />
- Spanngurte zum Herstellen von Böcken und Gerüs-<br />
- praktische Fertigkeiten in der Anwentendung der Spanngurte als Voraussetzung - Aufschießen<br />
für den Bau von Hilfskonstruktionen be- - Wartung und Pflege<br />
sitzen,<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
- praktische Fertigkeiten in der Anwen- 2.2 Arbeiten mit Drahtseilen<br />
dung von Drahtseilen, Ketten und<br />
Rundschlingen besitzen.<br />
- Aufbau, Kennzeichnung- Verwendungszweck<br />
- Werkstoffe, Arten<br />
- Belastbarkeit<br />
- Anschlagen und Verbinden<br />
- Verlängern- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
2.3 Arbeiten mit Ketten<br />
- Aufbau, Kennzeichnung<br />
- Verwendungszweck<br />
- Arten der Ketten<br />
- Belastbarkeit<br />
- Anschlagen und Verbinden<br />
- Verlängern und Verkürzen<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
2.4 Arbeiten mit Rundschlingen<br />
- Arten, Aufbau, Kennzeichnung<br />
- Verwendungszweck<br />
- Belastbarkeit<br />
- Anschlagen<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
5<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
3. Umgang mit Leitern Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
sollen,<br />
3.1 Einführung<br />
- Grundfertigkeiten für die Anwendung - Arten und Anzahl der Leitern der Zugausstattung<br />
von und den Umgang mit Leitern besit- - Konstruktionsmerkmal<strong>eV</strong>erwendungszweck und<br />
zen,die Unfallverhütungsvorschriften Einsatzmöglichkeiten<br />
und die wichtigsten Wartungs - und Pfle- - Steig- und Einstiegshöhen bei Verwendung mehrerer<br />
gearbeiten an Leitern durchführen kön- Leiterteile<br />
nen.<br />
- Belastbarkeit<br />
- Ermittlung des Anstellwinkels<br />
- Wartung und Pflege<br />
- LagerungUnfallverhütungsvorschriften<br />
3.2 Aufstellen, Sichern und Begehen von Leitern<br />
- Aufstellen und Umlegen von Leitern unter Anwendung<br />
verschiedener Methoden unter Beachtung der<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
- Sicherung (Kopf-, Fußpunktsicherung)<br />
- Auf - und Absteigen<br />
- Sicherung von Personen auf Leitern<br />
- Verstärkung, Unterstützung von überlangen Leitern<br />
bzw. Leitern mit zu geringem Anstellwinkel<br />
4. Holzbearbeitung Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
sollen,<br />
4.1 Einführung<br />
- Grundwissen und Grundfertigkeiten zur - Holzarten<br />
Durchführung von Holzarbeiten besit- - Eigenschaften<br />
zen,<br />
- Merkmale<br />
- die Holzbearbeitungswerkzeuge unfall- - Festigkeiten, Tragfähigkeiten<br />
sicher handhaben und<br />
- Werkzeuge zur Holzbearbeitung<br />
- Verbindungsmittel anwenden können. - Wartung und Pflege der Holzbearbeitungswerkzeuge<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
4.2 Holzbearbeitung mit Handsägen<br />
- Arten und Anwendungsbereiche, Handhabung<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
4.3 Holzbearbeitung mit der Motor-** und der Säbels äge**<br />
- Arten und Anwendungsbereiche<br />
- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten<br />
der Motor- und der Säbelsäge<br />
- Auswechseln der Kette bzw. des Sägeblattes<br />
- In- und Außerbetriebnahme<br />
- Ausführung einfacher Sägeschnitte<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
4.4 Herstellen von Pfählen<br />
- Ablängen<br />
- Anspitzen<br />
- Brechen von Kanten<br />
4.5 Herstellen von Holzverbindungen<br />
- Bauklammerverbindungen<br />
- Verbindungen mit Lochblechen<br />
- Verbindungen mit Gewindestangen<br />
5. Metallbearbeitung Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
sollen,<br />
5.1 Einführung<br />
- Grundwissen und Grundfertigkeiten zur - Werkstoffe; Metallarten<br />
Durchführung von Metallbearbeitung - Verwendungsmöglichkeiten<br />
besitzen,<br />
- Arten der Stahlprofile<br />
- die Werkzeuge zur Metallbearbeitung - Arbeitstechnische Begriffe<br />
unfallsicher handhaben können.<br />
- Werkzeuge zur Metallbearbeitung<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
5.2 Metallarbeiten mit Handwerkzeugen<br />
- Handhabung der Werkzeuge zur Metallbearbeitung<br />
- Trennen verschiedener Metallteile mit Handwerkzeugen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
5.3 Trennschleifgerät (Motor-)**, Elektrisches-)**<br />
- Aufbau, Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Auswechseln verschiedener Bauteile<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
6<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
6. Gesteinsbearbeitung Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
sollen,<br />
5.4 Schere und Spreizer*<br />
- Aufbau, Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Auswechseln verschiedener Bauteile<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
6.1 Einführung<br />
- Grundwissen und Grundfertigkeiten zur - Baustoffe und deren Anwendungsbereiche<br />
Durchführung von Gesteinsbearbeitung - Werkzeuge zur Gesteinsbearbeitung<br />
besitzen,<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
- die Werkzeuge und Geräte zur Ge- 6.2 Gesteinsbearbeitung mit Handwerkzeugen<br />
steinsbearbeitung unfallsicher handha- - Einsatzmöglichkeiten<br />
ben können.<br />
- Handhabung<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
6.3 Trennschleifgerät (Motor-)**, Elektrisches-)**<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
6.4 Bohr- und Aufbrechhammer*<br />
- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>7.</strong> Bewegen von Lasten Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
sollen,<br />
<strong>7.</strong>1 Einführung<br />
- die Grundregeln der Mechanik kennen, - Einseitiger Hebel<br />
- mit einfachen Zug- und Druckkrafthebe- - Zweiseitiger Hebel<br />
zeugen unfallfrei arbeiten können,<br />
- Lose und feste Rolle<br />
- das fachgerechte Tragen von Lasten mit - Geräte, Hilfsmittel<br />
den dazugehörenden Kommandos be- - Hilfskonstruktionen zum Bewegen von Lasten<br />
herrschen.<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>7.</strong>2 Tragen von Lasten<br />
- Kommando- und Zeichengebung<br />
- Aufnehmen, Ablegen<br />
- Anwendung einfacher Hilfsmittel<br />
<strong>7.</strong>3 Hebel und Rollen<br />
- Anheben, Absenken und Verschieben von Lasten mit<br />
Brechstangen und loser und fester Rolle<br />
<strong>7.</strong>4 Greifzug*<br />
- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>7.</strong>5 Hebekissen*<br />
- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>7.</strong>6 Hydropresse*<br />
- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>7.</strong>7 Heber, hydraulisch*<br />
- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />
- Inbetriebnahme, Handhabung<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
7<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
8. Arbeiten im und am Was- Der Junghelfer und die Junghelferin 8.1 Einführung<br />
ser<br />
sollen,<br />
- die wichtigsten Begriffe für das Arbeiten - Begriffe am und auf dem Wasser<br />
im und am Wasser kennen,<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
- mögliche Gefahren kennen, 8.2 Arbeiten im und am Wasser<br />
- die Sicherung der Helfer und Helferin- - Sicherung der arbeitenden Helfer und Helferinnen<br />
nen bei der Durchführung von Arbeiten - Prüfen der Wassertiefe<br />
im und am Wasser kennen,<br />
- Prüfen der Begehbarkeit des Untergrundes<br />
- Sandsackarbeiten bei Hochwasserge- - Tragen von Lasten durch fließendes Gewässer<br />
fahren beherrschen,<br />
- Füllen und Verlegen von Sandsäcken<br />
- Grundkenntnisse über den Einsatz der 8.3 Einsatz von Pumpen<br />
Pumpenausstattung besitzen. - Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten<br />
- Herstellen der Betriebsbereitschaft<br />
- Sicherung<br />
- Wartung und Pflege<br />
9. Ausleuchten von Einsatz- Der Junghelfer und die Junghelferin 9.1 Einführung<br />
stellen<br />
sollen,<br />
- Grundkenntnisse über Einsatzgrund- - Grundsätze, Bezeichnungen<br />
sätze, Verwendungsmöglichkeiten und - Einsatzmöglichkeiten der Beleuchtungsgeräte mit<br />
Unfallverhütungsvorschriften bei der Stromerzeuger<br />
Verwendung von Beleuchtungsgeräten - Unfallverhütungsvorschriften<br />
besitzen,<br />
9.2 Einsatz von netzunabhängigen Beleuchtungsgeräten<br />
- die vorhandene Beleuchtungsausstat- - Elektrische Beleuchtungsgeräte<br />
tung handhaben können.<br />
- Handhabung<br />
- Inbetriebnahme<br />
- Batterieaufladung/-wechsel<br />
- Wartung und Pflege<br />
9.3 Einsatz von netzabhängigen Beleuchtungsgeräten*<br />
- Beleuchtungsausstattung 230 V (Flutlichtstrahler)<br />
- Zubehör<br />
- Aufbau und Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage<br />
am Stromnetz<br />
9.4 Aufbau und Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage<br />
mit Stromerzeuger*<br />
- Wartung und Pflege<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
10. Verhalten im Einsatz Der Junghelfer und die Junghelferin 10.1 Allgemeines Verhalten<br />
sollen,<br />
- Aufsitzen, Absitzen<br />
- die Verhaltensregeln an der Einsatz- - Rauch- und Alkoholverbot<br />
stelle kennen,<br />
- Hygiene<br />
- die Regeln zur Eigensicherung kennen - Verhalten auf Verkehrswegen<br />
und die vorhandenen Hilfsmittel einset- - Gefahrenschema<br />
zen können,<br />
10.2 Eigensicherung<br />
- die Brandklassen kennen,<br />
- pers. Schutzausstattung<br />
- Grundkenntnisse über den Umgang mit - Arbeitsschutzmittel<br />
den vorhandenen Feuerlöschmitteln - Absturzsicherung<br />
besitzen. 10.3 Brandabwehr<br />
- Brandklassen<br />
- Löschmittel<br />
- Löschverfahren<br />
11. Sprechfunkeinweisung Der Junghelfer und die Junghelferin 11.1 Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der<br />
sollen,<br />
Telekommunikation<br />
- einen Überblick über die im <strong>THW</strong> vor- - Telekommunikation im <strong>THW</strong>, Verwendung und Einhandenen<br />
Kommunikationsmittel und satzmöglichkeiten<br />
deren Einsatzmöglichkeiten haben,<br />
• Telefon<br />
- die rechtlichen Rahmenbedingungen für • Funktelefon<br />
den Einsatz der Telekommunikations- • Fax<br />
mittel, insbesondere Funk, kennen. Außerdem<br />
sollen sie die Strafbarkeit der<br />
im Strafgesetzbuch (StGB)/ Fernmeldeanlagengesetz<br />
(FAG) genannten Straftatbestände<br />
kennen,<br />
• Drahtgebundene Technik<br />
• Funk<br />
• SAT-Anlagen/ Funkalarmierung<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
8<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
- die für den Einsatz von Handsprec hfunkgeräten<br />
(HFG) wichtigsten physikalischen<br />
Grundlagen kennen,<br />
- die Organisation der Sprechfunkverkehrskreise<br />
und des Sprechfunkbetriebes<br />
sowie die Arten von Nachrichten<br />
kennen,<br />
Grundfertigkeiten zur Durchführung des<br />
- Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Fernmeldemitteln:<br />
• Brief-, Post-, Fm-Geheimnis (Art. 10, 77 GG)<br />
• Strafbarkeit von Geheimnisverletzungen gem.<br />
StGB<br />
• Einrichten und Betreiben von genehmigungspflichtigen<br />
• Fernmeldeanlagen<br />
- Fm-Verpflichtung<br />
Sprechfunkverkehrs im 2m-Band erwerben<br />
und einfache Gespräche selbstän- 11.2 Physikalische Grundlagen für den Einsatz von Funkgedig<br />
abwickeln können,<br />
räten<br />
.<br />
- die in seinem OV vorhandenen HFG im - Wellenausbreitung, Wellenlängen (2m/4m)<br />
2m-Band kennen, selbständig in Betrieb - Wahl des Standortes / Aufbauplatzes<br />
nehmen und bedienen können<br />
- Gefahren durch elektrische Energie<br />
- Verhalten bei Gewitter<br />
- Schutz gegen gefährliche Körperströme<br />
11.3 Gerätekunde Handsprechfunkgerät (HFG) im 2m-Band<br />
- Hauptteile und Bedienungselemente von HFG (FuG<br />
10 etc.)<br />
- Inbetriebnahme<br />
11.4 Grundlagen des Sprechfunkbetriebsdienstes<br />
- Rufnameregelung <strong>THW</strong> (Länderregelungen)<br />
- Verkehrsarten und -formen, insbesondere:<br />
• Wechselverkehr<br />
• Linien-/Kreisverkehr<br />
- Arten von Nachrichten, insbesondere das Gespräch<br />
11.5 Durchführung des Sprechfunkverkehrs (Sprechfunkbetriebsübung)<br />
(nur 2-m-Band!)<br />
- Grundsätze der Betriebssprache<br />
- Betriebswörter, Sprachwendungen für das Gespräch<br />
- Buchstabier- und Zahlentafel<br />
- Verkehrsabwicklung<br />
- Anruf/Anrufbeantworter<br />
- An-, Abmeldung<br />
- Melden der Betriebsbereitschaft<br />
- Standortmeldungen, Fragen<br />
- einfache Gesprächsführung<br />
- Kanalwechsel<br />
12. Einsatzlehre, Einsatz- Der Junghelfer und die Junghelferin sollen 12.1 Ortskunde; Orts - und Kreisbeschreibung<br />
grundsätze<br />
wissen,<br />
- wie die Einheiten sich im Einsatzraum - Bebauungsdichte<br />
örtlich orientieren,<br />
- Bevölkerungsdichte<br />
- dass Ortskunde für Einsätze bedeutend - Verkehrswege<br />
ist,<br />
- Gefahrenstellen<br />
- wie die Ordnung im Einsatzraum herge- - gefährdete Objekte<br />
stellt und aufrecht erhalten wird,<br />
- Behörden<br />
- welche Gefahren bei Aufnahme der - Krankenhäuser<br />
Arbeiten an der Einsatzstelle zu erwar- 12.2 Taktische Zeichen<br />
ten sind.<br />
- Einheiten<br />
- Einrichtungen<br />
- Personen<br />
- Fahrzeuge<br />
12.3 Orientierung mit Karte und Kompass<br />
- Kartenkunde<br />
- Lesen von Plänen<br />
- Arten und Aufbau von Karten und Plänen<br />
- Maßstab<br />
- Kartenzeichen<br />
- Gitternetze, UTM, Stadtplan<br />
- Praktische Übungen im Lesen von Karten und Plänen<br />
- Übermitteln von Ortsangaben<br />
- Gebrauch von:<br />
� Planzeiger<br />
� Planpause<br />
� Kartenwinkelmesser<br />
Arbeitsweise mit Kartenwinkelmesser und Kompass<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
9<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
12.4 Zurechtfinden im Gelände<br />
- Feststellen der Himmelsrichtungen:<br />
� natürliche Merkmale<br />
� künstliche Merkmale<br />
� Stand der Sternbilder<br />
� Schatten<br />
� Kompass<br />
- Bestimmen des eigenen Standpunktes durch Karte,<br />
Kompass,<br />
- Kartenwinkelmesser<br />
- Feststellen und Einhalten der Marschrichtung mit<br />
Kompass und Karte;<br />
Umgehen von Hindernissen<br />
12.5 Einführung in die Systematik der Schadenstellen<br />
- Zerstörungsformen<br />
- Schadenelemente:<br />
� Versperrter Raum<br />
� Angeschlagener Raum<br />
� Halber Raum<br />
� Ausgefüllte Räume<br />
� Schwalbennest<br />
� Rutschfläche<br />
� Schichtungen<br />
� Randtrümmer<br />
12.6 Gefahren der Einsatzstelle<br />
Gefahrenschema:<br />
- Angstreaktionen<br />
- Durchbruch<br />
- Explosionen<br />
- Einsturz<br />
- Elektrizität<br />
- Ertrinken<br />
12.7 Entwicklung des Bergungseinsatzes<br />
5 Phasen der Rettung<br />
12.8 Ermitteln der Entfernung<br />
- Entfernungsschätzen mit dem Auge<br />
- Ursachen der Schätzungsfehler<br />
- Hilfsmittel<br />
- Doppelfernglas und Marschkompass zur Entfernungserrechnung<br />
12.9 Erkundungs- und Meldedienst<br />
- Grundsätze für die Erkundung<br />
- Meldewege<br />
- Abfassen von Meldungen<br />
- Praktische Übungen in der Weitergabe von mündlichen<br />
Meldungen<br />
13.1 Grundlagen der Hilfeleistung<br />
13. Allgemeine Maßnahmen Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
der Ersten Hilfe sollen,<br />
- die Rettungskette kennen,<br />
- die Sofortmaßnahmen anwenden können,<br />
- Grundwissen über den Blutkreislauf<br />
besitzen,<br />
- Grundfertigkeiten zur Durchführung der<br />
Herz-Lungen-Wiederbelebung besitzen,<br />
- Grundfertigkeiten für die Anwendung<br />
von Verbänden besitzen,<br />
- die richtigen Maßnahmen bei Schock,<br />
inneren Verletzungen, Knochenbrüchen, 13.2 Störung des Bewusstseins<br />
Hitze- und Kälteschäden, Vergiftung - Bewusstseinskontrolle<br />
und Verätzung selbständig anwenden - Stabile Seitenlage<br />
können.<br />
- Gewalteinwirkung auf den Kopf<br />
- Abnehmen des Helmes<br />
- Hirnbedingte Krampfanfälle<br />
- Sonnenstich<br />
- Notwendigkeit der Hilfeleistung<br />
- Auffinden einer Person<br />
- Handlungsablauf der Ersten Hilfe<br />
- Feststellen der Vitalfunktionen<br />
- Suche nach Verletzungen<br />
- Eigene Sicherheit/Schutzverhalten<br />
- Rettungskette, Sofortmaßnahmen, Notruf<br />
- Anforderungen an den Ersthelfer<br />
- Absichern der Unfallstelle<br />
- Rettung Verunglückter bei akuter Gefahr<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
10<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
14. Grundlagen für die Re t- Der Junghelfer und die Junghelferin<br />
13.3 Störung der Atmung<br />
- Atmung<br />
- Atemkontrolle<br />
- Atemspende<br />
- Atemstörungen<br />
- Fremdkörper in der Luftröhre und in der Speiseröhre<br />
Insektenstich im Mund- und Rachenraum<br />
13.4 Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />
- Blutkreislauf<br />
- Reihenfolge der Ersten Hilfe bei Herz-<br />
Kreislaufstillstand<br />
- Herzdruckmassage<br />
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) im Gesamtablauf<br />
- Unfälle durch elektrischen Strom<br />
13.5 Wundversorgung<br />
- Wunden<br />
- Wundverbände<br />
- Augenverband<br />
- Druckverbände<br />
- Amputationsverletzungen<br />
- Nasenbluten<br />
- Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen aus Wunden<br />
13.6 Schock, innere Verletzungen, Knochenbrüche<br />
- Schockursachen<br />
- Erkennungsmerkmale des Schocks<br />
- Maßnahmen bei einem Schock<br />
- Verletzungen und Erkrankungen des Brustraumes<br />
- Verletzungen und Erkrankungen des Bauchraumes<br />
- Knochenbruch<br />
- Gelenkverletzungen<br />
13.7 Hitze- und Kälteschäden, Vergiftung und Verätzung<br />
- Verbrennung<br />
- Verbrühung<br />
- Unterkühlung<br />
- Erfrierung<br />
- Vergiftung<br />
- Verätzung<br />
13.8 Fallbeispiele<br />
- Schminken von Verletzungen<br />
- Tätigkeit als Verletztendarsteller<br />
- Lernerfolgskontrolle<br />
14.1 Transport von Personen aus Schadenstellen<br />
tung von Personen sollen,<br />
- die Möglichkeiten zum Transport ver- - Grundlagen der Rettungsmethoden<br />
letzter und unverletzter Personen aus - Herausführen aus der Schadenstelle:<br />
Schadenstellen ohne und mit Hilfsmittel • Stützhilfe<br />
kennen und in altersgerecht angepass- • Führen über Leitern<br />
ter Form (einfache Übungen, angemes- - Heraustragen aus der Schadenstelle<br />
sene körperliche Belastung) anwenden 14.2 Transport durch einen Helfer<br />
können. - Rückentragegriff<br />
- Huckepacksitz mit und ohne Hilfsmittel<br />
- Schultertragegriff<br />
- Tragen auf den Armen<br />
14.3 Transport durch zwei Helfer<br />
- Reitsitz über Leitern<br />
- Tragering<br />
- Sitzstange<br />
- Transport durch zwei Helfer hintereinander<br />
14.4 Herausschleifen aus der Schadenstelle<br />
- Rautekgriff<br />
- Rückenschleifgang<br />
- Bergeschleppe<br />
- SchleifkorbKorbtrage<br />
14.5 Transport mit Hilfsmitteln des Technischen Zuges<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
11<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
15. Überwinden von Hindernissen<br />
- Auflegen, Sichern, Einbinden und Transport von<br />
Verletzten<br />
- Tragen von Verletzten mit:<br />
• Einheitskrankentrage<br />
• Schleifkorb<br />
- Weiterreichen einer Trage über Hindernisse und<br />
Trümmer<br />
- Transport Verletzter mit Bergetuch<br />
14.6 Behelfstragen<br />
- Behelfstragen aus Decken<br />
- Deckenwulsttragen<br />
- Leiter als Behelfstrage<br />
- Behelfstragen aus vorgefundenen Hilfsmitteln<br />
- Auflegen von Verletzten<br />
- Grundsätze beim Transport/Kommandos<br />
Der Junghelfer und die Junghelferin sollen15.1<br />
Arten von Hindernissen<br />
- die beim Überwinden verschiedener - Arten von Hindernissen:<br />
Geländehindernisse drohenden Gefah- • Gräben<br />
ren kennen,<br />
• Bäche<br />
- Bauwerke zum Überwinden von Hinder- • Einschnitte/Trümmer<br />
nissen kennen und beim Bau mitwirken - Möglichkeiten des Überwindens:<br />
können.<br />
• Stege<br />
• Beseitigen mittels Greifzug<br />
15.2 Grundlagen für den Bau von Stegen<br />
- Allgemeine Grundsätze<br />
- Stegearten<br />
- Begriffe<br />
- Vorbereitungen für den Stegebau<br />
- Verankerungsarten<br />
- Stiche, Bunde, Knoten<br />
- Sicherheitsbestimmungen<br />
� Allgemeines<br />
� Unfallverhütungsvorschriften<br />
15.3 Bau von einfachen Stegen<br />
- Bau von einfachen Stegen unter Verwendung von:<br />
• Gerüstmaterial<br />
• Hölzern<br />
• STAN-Ausstattung<br />
16. Sichern, Abstützen Der Junghelfer und die Junghelferin sollen16.1<br />
Grundlagen<br />
- Grundlagen des Sicherns und Abstüt- - Sicherungs möglichkeiten:<br />
zens kennen und einfache Sicherungs- � Absperren und Kennzeichnen<br />
arbeiten durchführen können<br />
� Abstützen und Aussteifen<br />
� Niederlegen<br />
- Begriffsbestimmung beim Abstützen und Aussteifen<br />
16.2 Sichern durch Abstützen und Aussteifen<br />
- Einzelstütze<br />
- Verstreben mehrerer Stützen<br />
- Joche<br />
- Spreize<br />
- Stützböcke<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
6. Lernerfolgskontrolle<br />
12<br />
1. Es wird angeregt, dass durch den <strong>Jugend</strong>betreuer/ die<strong>Jugend</strong>betreuerin oder<br />
den Ausbilder/ die Ausbilderin der Lernerfolg während der Ausbildung formlos<br />
und motivationsfördernd festgestellt wird. Dies kann auch in der Form von<br />
Vergleichswettkämpfen geschehen.<br />
2. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen/<strong>Jugend</strong>gruppen in Form<br />
gemeinsamer Ausbildungen/Übungen und Vergleichswettkämpfen ist ausdrücklich<br />
gewünscht.<br />
3. Bei mangelndem Erfolg bei einzelnen Ausbildungszeiten ist dem Junghelfer<br />
und der Junghelferin die Möglichkeit zur Wiederholung zu geben, bis sich der<br />
Lernerfolg eingestellt hat.<br />
4. Über die erfolgte Ausbildung sollte ein formloser schriftlicher Ausbildungsnachweis<br />
geführt werden. Sollen Inhalte der Grundausbildung für die Zulassung<br />
zur Prüfung anerkannt werden, so ist der Nachweis zwingend. Die<br />
Schriftform entfällt, wenn der Nachweis in <strong>THW</strong>in geführt werden kann.<br />
Die Zulassung zur Grundausbildung ist möglich, wenn alle Lerninhalte der<br />
Lernabschnitte 1-12 (nicht älter als zwei Jahre) absolviert wurden. Hierbei ist<br />
zu beachten, dass einige Inhalte erst nach vollendetem 16. Lebensjahr ausgebildet<br />
werden dürfen!
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk <strong>THW</strong>-JUGEND e.V.<br />
Leitfaden<br />
“Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen”<br />
Themenkatalog Teil 3<br />
Stand: Juni 2003<br />
Dauer der Ausbildung: keine Vorgaben<br />
Ausbildungsebene: Standort<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />
2. Aufgabenbeschreibung<br />
3. Ausbildungsbedarf<br />
4. Gesamtlernziel<br />
5. Tabellarische Übersicht<br />
- Lernabschnitte<br />
- Lernziele<br />
- Einzelthemen<br />
6. Lernerfolgskontrolle
1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />
Junghelfer oder Junghelferin in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong>.<br />
2<br />
2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der Junghelfer und die Junghelferin lernen in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong><br />
spielend Helfen.<br />
Dazu werden mit fortschreitendem Wissen und Können auch Inhalte der Fachausbildungen<br />
sowie aus Sonderbereichen des <strong>THW</strong> einbezogen.<br />
3. Ausbildungsbedarf<br />
Grundkenntnisse über den Umgang mit Geräten und die Anwendung von Verfahren<br />
aus den Fach- oder Sonderausbildungen des <strong>THW</strong>.<br />
Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Unfallverhütungsvorschriften<br />
für Kinder und <strong>Jugend</strong>liche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht<br />
gestattet ist oder deren Anwendung, insbesondere vor dieser Altersgrenze, einer<br />
besonderen Fürsorgepflicht unterliegen, sind in der Tabelle zu 5. mit ** (ab<br />
16. Lj.) bzw. * (bes. Fürsorgepflicht) gekennzeichnet. Diese können jedoch<br />
gegebenenfalls vom Ausbilder vorgeführt werden.<br />
4. Gesamtlernziel Teil 3<br />
Der Junghelfer und die Junghelferin sollen über die Inhalte der Grundausbildung<br />
hinaus grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Rahmen<br />
der örtlichen Möglichkeiten erwerben.<br />
Dabei gelten die unter Nummer 3 genannten Einschränkungen.
3<br />
5. Tabellarische Übersicht<br />
Leitfaden<br />
Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen,<br />
Themenkatalog Teil 3
4<br />
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 3<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
1. Grundlagen des Messens Der Junghelfer und die 1.1 Messzeuge und Messgeräte<br />
und Vermessens Junghelferin sollen die 1.2 Allgemeine und mathematische Grundbegriffe<br />
Grundlagen des Vermessens<br />
kennen lernen und<br />
einfache Aufgaben in<br />
Theorie und Praxis lösen<br />
können<br />
1.3 Vermessungsarbeiten<br />
1.4 Längenmessung<br />
1.5 Abstecken von rechten Winkeln<br />
1.6 Messen der Breite in unzugänglichem Gelände<br />
1.7 Höhenmessung<br />
1.8 Abstecken von Bögen<br />
1.9 Abstecken von Bauvorhaben<br />
1.10 Flächenberechnung von Geländequerschnitten<br />
1.11 Flächenaufnahme (Grundstücksaufnahme)<br />
2.Drahtgebundene Kommu- Der Junghelfer und die<br />
1.12 Massenberechnung von Gräben, Dämmen und sonstigen Aufschüttungen<br />
2.1 Anwendung drahtgebundener Kommunikation<br />
nikation<br />
Junghelferin sollen die - vorbereitende Maßnahmen<br />
Möglichkeiten und Grenzen - Bauarten<br />
drahtgebundener Kommu- - Bauausführung<br />
nikation kennen lernen - Feldkabel<br />
- Baugeräte<br />
3.Retten aus Gefahrenlagen Der Junghelfer und die<br />
2.2 Einzelverrichtungen<br />
- Knoten und Bunde<br />
- Kabelverbindungen<br />
- Verwenden der Ankerseile und Ankerpfähle<br />
- Verankerung von Baustangen<br />
- Einrichten von Fernsprechstellen sowie Vermittlungen<br />
- Erden beim Einrichten von Fernsprechstellen und Vermittlungen<br />
2.3 Wartung und Pflege des Feldkabels und Baugeräts<br />
- Feldkabel<br />
- Baugerät<br />
2.4 Sicherheitsbestimmungen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
3.1 Gefahrenlagen definieren<br />
Junghelferin sollen Metho- 3.2 Orten<br />
den zur Rettung von Men- - Grundsätze<br />
schenleben und Sachwer- - Orten von Verschütteten mit Ruf- und Klopfmethode und elektroten<br />
aus verschiedenen nischer Ortung<br />
Gefahrenlagen kennen<br />
lernen<br />
3.3 Methoden zum Bewegen und Beseitigen von Hindernissen<br />
3.4 Eindringen/Bewegen in Schadensstellen*<br />
3.5 Rettungsmittel des Technischen Zuges*<br />
- Rollgliss<br />
- Rettungsgurt<br />
- Rettungsdreieck<br />
- Rettungsschlaufe<br />
- Klappkloben<br />
3.6 Rettungsmethoden unter Verwendung von Behelfskonstruktionen*<br />
- Ausleger<br />
- Lastarm<br />
- Dreibock<br />
- Steckleiterbock<br />
- Delta-Ausleger<br />
- Querriegel<br />
3.7 Besondere Rettungsmethoden*<br />
- Seilbahn<br />
- waagerechtes Ablassen<br />
- Sitzschlinge<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 3<br />
Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />
4.Deicharbeiten Der Junghelfer und die 4.1 Allgemeines<br />
Junghelferin sollen mit den<br />
Handwerksgeräten für<br />
Erdarbeiten und mit den<br />
Sicherungsarbeiten für die<br />
Deichverteidigung vertraut<br />
gemacht werden. Sie sollen<br />
einfache Arbeiten durchführen<br />
können.<br />
5<br />
- Bodenkunde, Bodenklassen<br />
- Geräte für Erdarbeiten<br />
- Begriffe und Bestimmungen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
4.2 Sichern von Böschungen<br />
- Mutterbodenarbeiten<br />
- Rasensodenarbeiten<br />
- Sichern von Böschungen mit lebendem Material:<br />
� Grassoden (Rasenziegel)<br />
� Flechtwerk<br />
� Flechtzäune<br />
� Schanzkörbe<br />
� Holzbekleidungen<br />
- Sichern von Böschungen mit totem Material:<br />
� Steinwurf<br />
� Kunststoffmatten, -bahnen oder -folien<br />
� Sandsäcke<br />
5.Handwerkliche Holzbe- Der Junghelfer und die 5.1 Gewinnen von Bauholz<br />
handlung, HolzbearbeitungJunghelferin<br />
sollen mit dem Schlagen von Reisig und Stangenholz<br />
natürlichen Werkstoff Holz - Entasten<br />
umgehen lernen und im - Entrinden<br />
handwerklichen Bearbeiten - Behauen<br />
geschult werden<br />
- Hobeln<br />
- Schneiden von Keilen<br />
6.Handarbeiten Metall Der Junghelfer und die<br />
5.2 Herstellen von Holzverbindungen<br />
- Blattungen<br />
- Verzapfungen<br />
- Schraubverbindungen<br />
- Bohren<br />
6.1 Metallbearbeitung mit Handwerkzeugen<br />
Junghelferin sollen einfa- - Messen und Anreißen von Werkstücken<br />
che Metallarbeiten mit - Ablängen eines Werkstückes mit der Bügelsäge<br />
Handwerkzeugen kennen - Feilen eines Werkstückes<br />
lernen und durchführen - Bohren (Senken) eines Werkstückes<br />
können<br />
- Biegen eines Werkstückes<br />
- Richten von Werkstücken oder Werkzeugen<br />
- Gewindeschneiden<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
6.2 Verbinden von Metallen<br />
- Nietverbindungen<br />
- Schraubverbindungen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>7.</strong>Fahren auf dem Wasser Der Junghelfer und die <strong>7.</strong>1 Allgemeine Grundlagen<br />
Junghelferin sollen<br />
- Begriffsbestimmungen und Begriffsabgrenzungen<br />
Grundkenntnisse für das - Erkundung eines Gewässers<br />
Bedienen manuell geführter - Einfluss der Strömungs- und Witterungsverhältnisse auf Wasser-<br />
Wasserfahrzeuge haben fahrzeuge<br />
und sich beim Mitfahren auf - Stiche, Bunde, Knoten<br />
motorisierten Wasserfahr- - Sicherheitsbestimmungen:<br />
zeugen angepasst verhal- � Allgemeines<br />
ten.<br />
� Unfallverhütungsvorschriften<br />
� Rettungsdienst<br />
<strong>7.</strong>2 Wasserfahrzeuge (einschließlich Praxis)<br />
- Bau von behelfsmäßigen Wasserfahrzeugen<br />
- Fahrzeuge ohne Motorkraft<br />
- Fahrzeuge mit Motorkraft (Verhalten beim Mitfahren)<br />
<strong>7.</strong>3 Bootsbedienung und Bootsführung ohne Motorkraft<br />
- Allgemeines<br />
- Ablegen, Anlegen und Wenden<br />
- Paddeln<br />
- Staken<br />
- Wriggen<br />
- Rudern<br />
- Steuern<br />
- Gieren<br />
- Treideln<br />
- Ziehen<br />
- Ankerwerfen und Ankerlichten<br />
• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />
hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />
die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />
zulässig.<br />
• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />
gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.
<strong>7.</strong> Lernerfolgskontrolle<br />
6<br />
1. Es wird angeregt, dass durch den <strong>Jugend</strong>betreuer/ die <strong>Jugend</strong>betreurin oder<br />
den Ausbilder/ die Ausbilderin der Lernerfolg während der Ausbildung formlos<br />
und motivationsfördernd festgestellt wird. Dies kann auch in Form von Übungen<br />
und Wettkämpfen geschehen.<br />
Bei mangelndem Erfolg bei einzelnen Ausbildungszeiten ist dem Junghelfer<br />
und der Junghelferin die Möglichkeit zur Wiederholung zu geben, bis sich der<br />
Lernerfolg eingestellt hat.<br />
2. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen/<strong>Jugend</strong>gruppen in Form<br />
gemeinsamer Ausbildungen/Übungen und Vergleichswettkämpfen ist ausdrücklich<br />
gewünscht.