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7. Ausbildungslehre - THW-Jugend eV

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Handdbuchh<br />

Juge endarbeit<br />

Aussbilddung<br />

gsleehre


Handbuch <strong>Jugend</strong>arbeit<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Version: 4.01<br />

Erstelldatum: 8. Februar 2007<br />

Autoren:<br />

Tobias Großheide<br />

Heinrich C. Großheim


© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Ausbildung in der <strong>THW</strong> – <strong>Jugend</strong>______________________________________________ 4<br />

Zielsetzung______________________________________________________________________________ 4<br />

Begriffsbestimmungen ____________________________________________________________________ 5<br />

Anforderungen an den Ausbilder___________________________________________________________ 5<br />

Didaktik und Methodik_______________________________________________________ 5<br />

Einordnung in die allgemeine Pädagogik ____________________________________________________ 5<br />

Didaktik ________________________________________________________________________________ 6<br />

Methodik _______________________________________________________________________________ 6<br />

Lernpsychologische Grundlagen _______________________________________________ 7<br />

Wahrnehmung___________________________________________________________________________ 8<br />

Gedächtnis ______________________________________________________________________________ 8<br />

Lernwege ______________________________________________________________________________ 10<br />

Lernbegriff und Lerntheorien _____________________________________________________________ 11<br />

Lernbegriff und Lerntheorien _____________________________________________________________ 12<br />

Konsequenzen für die Ausbildung_________________________________________________________ 13<br />

Motivation im Unterricht _________________________________________________________________ 15<br />

Das Didaktische Achteck_____________________________________________________ 17<br />

Lernziel ________________________________________________________________________________ 18<br />

Erfolgskontrolle _________________________________________________________________________ 20<br />

Ausbildungsstoff ________________________________________________________________________ 21<br />

Ausbildungsverfahren ___________________________________________________________________ 23<br />

Ausbildungsmittel_______________________________________________________________________ 24<br />

Visualisieren von Informationen___________________________________________________________ 25<br />

Vorbereitung eines Unterrichtes ______________________________________________ 27<br />

Der Handzettel__________________________________________________________________________ 27<br />

Allgemeine Forderungen an einen Handzettel_______________________________________________ 33<br />

Ausbilder – Checkliste ___________________________________________________________________ 34<br />

Quellen & weiterführende Literatur ___________________________________________ 34<br />

Anhang 1: Handzettel, blanko<br />

Anhang 2: Muster-Handzettel<br />

Anhang 3: Leitfaden der Ausbildung<br />

3


4<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Ausbildung in der <strong>THW</strong> – <strong>Jugend</strong><br />

Zielsetzung<br />

In der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> aktiv zu sein, heißt nicht nur Spiel, Spaß und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung<br />

gefunden zu haben. Es bedeutet ebenso, Fähigkeiten und Kenntnisse<br />

zu erwerben, um Mitmenschen in der Not helfen zu können und Verantwortung zu<br />

übernehmen. Dabei werden die<br />

Junghelferinnen und Junghelfer im Alter<br />

von zehn bis 17 Jahren mit der<br />

Einsatztechnik im Bevölkerungsschutz<br />

vertraut gemacht. Auch das Erwerben<br />

handwerklicher Kenntnisse, wie zum<br />

Beispiel in der Holz- und Metallbearbeitung,<br />

sind Bestandteil des<br />

Ausbildungsprogramms.<br />

Das Technische Hilfswerk bedarf einer<br />

ständigen Regeneration von freiwilligen<br />

Helfern und Helferinnen. Diese werden<br />

in zunehmendem Maße durch die <strong>THW</strong>-<br />

<strong>Jugend</strong> gestellt, d.h. durch <strong>Jugend</strong>liche,<br />

die aus der <strong>Jugend</strong>gruppe zum<br />

Einsatzdienst in den Fachgruppen und<br />

technischen Züge wechseln.<br />

Neben dem speziellen Training der<br />

Abbildung 1: Ablängen eines Kantholzes, Herstellen von Holz-<br />

Bergungsaufgaben des <strong>THW</strong> und dem verbindungen - hier zu sehen im Rahmen der Aufgabenstellung<br />

eines Landesjugendwettkampfes; Foto: <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> Bayern<br />

anderen Ausbildungen unternehmen die<br />

<strong>Jugend</strong>gruppen vielerlei Outdoor-Activities wie Wanderungen, Schlauchbootfahrten<br />

oder Klettern, Sport wie Fußball, Volleyball und Basketball, aber natürlich auch die<br />

Besuche von Museen. Viele Gruppen reisen in den Sommermonaten zu Zeltlagern; alle<br />

zwei Jahre findet das Bundesjugendlager mit oft mehr als 3.700 Teilnehmern statt. All<br />

die aufgezählten Aktivitäten geben Kindern und <strong>Jugend</strong>lichen die Möglichkeit, sich<br />

selbst zu entwickeln, etwas Sinnvolles in ihrer Freizeit zu unternehmen und letztendlich<br />

an dem Gruppengefühl und Teamgeist teilzuhaben. So ist die Mitgliedschaft in<br />

der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> (ähnlich wie bei anderen <strong>Jugend</strong>organisationen) wertvoll für das<br />

Aufwachsen und die Bildung junger Menschen. Die Vorbereitung der <strong>Jugend</strong>lichen,<br />

aber auch der normale Dienst in der <strong>Jugend</strong>gruppe, erfordert einen hohen Ausbildungsaufwand.<br />

© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.


Begriffsbestimmungen<br />

© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Unter Ausbildung als Sammelbegriff versteht man:<br />

Erziehung<br />

Bildung<br />

Fachausbildung<br />

Erziehung: - Vermittlung und Verstärkung von Einstellungen !!<br />

- (z.B.: Verantwortliches Arbeiten, Disziplin)<br />

- dynamischer und lebenslanger Prozess<br />

Bildung: - Vermitteln von Sinn- und Zweckzusammenhängen<br />

- Wissen was und wofür<br />

Fachausbildung: - Vermittlung von Kenntnissen (Wissen), Fertigkeiten (Können)<br />

und Fähigkeiten (Wollen)<br />

Anforderungen an den Ausbilder<br />

Schlüsselqualifikationen: Einzelqualifikationen:<br />

Ausbildungsfähigkeit u.a. Fachwissen, Interpretation von Lernzielen,<br />

Rhetorik, Körpersprache, pädagogisches Vermögen<br />

Kommunikationsfähigkeit u.a. Gesprächsbereitschaft, Einfühlungsvermögen,<br />

Redegewandtheit, Sprachdisziplin, Zuhören können,<br />

Toleranz<br />

Motivationsfähigkeit u.a. Vorbildliches Verhalten, Ermutigung, Fähigkeit<br />

zu Lob und Tadel, Eingehen auf Gruppenbelange,<br />

Überzeugungskraft und Beteiligung am Erfolg<br />

Didaktik und Methodik<br />

Einordnung in die allgemeine Pädagogik<br />

Der übergeordnete Begriff im Zusammenhang mit Ausbildungs-, Bildungs- und<br />

Erziehungsangelegenheiten ist der der Pädagogik.<br />

5


6<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Pädagogik ist die Wissenschaft von der Bildung und Erziehung der Menschen<br />

Für Pädagogik wird in jüngerer Zeit auch der Begriff „Erziehungswissenschaft“ benutzt.<br />

Diese trennen wir in die Bereiche Didaktik und Methodik.<br />

Didaktik<br />

Didaktik ist die Lehre vom Lernen und LEHREN! Sie befasst sich mit den Lernzielen<br />

(Auftrag) und den Lerninhalten (Thema). Die Didaktik muss also die Fragen nach dem<br />

Wozu (Ziel) und dem Was (Inhalt) beantworten. Lernziele und Inhalte werden in den<br />

Lehrplänen von Lehrgängen festgeschrieben und sind Vorgaben an den Ausbilder/ die<br />

Ausbilderin.<br />

Methodik<br />

Methodik ist die Lehre von der Inhaltsvermittlung. Die Methodik befasst sich mit den<br />

Wegen (Ausbildungsverfahren/Methoden) und Mitteln (Medien). Die Methodik muss<br />

also die Frage nach dem Wie (Verfahren) und dem Womit (Mittel) beantworten. Die<br />

Vorgehensweise ist dabei nicht schematisch, sondern situationsgerecht und kreativ.<br />

Hierbei spielt auch die Person des Ausbilders und die Art der Gruppe eine bedeutende<br />

Rolle.<br />

Merke: Es gibt nicht die Methode und das Ausbildungsmittel!<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Lernpsychologische Grundlagen<br />

Drei Faktoren bestimmen den Lernerfolg eines Menschen:<br />

seine Intelligenz (auch Lernfähigkeit genannt)<br />

seine Motivation etwas zu lernen und<br />

die Methode der Lehrstoffvermittlung.<br />

Bevor diese Faktoren erklärt werden ist zunächst eine wesentliche Erkenntnis voranzustellen:<br />

Nur die Kombination aller 3 Faktoren ermöglicht gute Lernerfolge!<br />

Die Intelligenz eines Menschen ist das Ergebnis von Vererbung und Umwelteinflüssen.<br />

Sie ist somit nicht statisch, sondern kann sich im Verlaufe des Lebens verändern.<br />

Es gibt keine einheitliche Wissenschaftliche Definition von Intelligenz. Meistens werden<br />

darunter jedoch geistige Fähigkeiten verstanden. Im Wesentlichen sind dies verbale<br />

Fähigkeiten und das Problemlösen.<br />

verbale Fähigkeiten: Wortflüssigkeiten, Verständnis beim Lesen, mündliches<br />

Ausdrucksvermögen, Wortschatz<br />

Problemlösen: Problemerfassung, Bearbeitung mit optimalem Ansatz, Entscheidung<br />

treffen<br />

Die Intelligenz (Lernfähigkeit) ist individuell unterschiedlich stark ausgeprägt. Die<br />

Grundlagen, welche die Voraussetzungen sind für die Lernfähigkeit, können vom<br />

Ausbilder nicht beeinflusst werden und müssen daher als gegeben akzeptiert und methodisch<br />

berücksichtigt werden.<br />

7


Wahrnehmung<br />

8<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Am Beginn eines jeden Lernprozesses steht die Wahrnehmung. Dies geschieht mit den<br />

Sinnesorganen = Wahrnehmungskanälen! Hiermit werden Informationen (allgemein<br />

als Reize bezeichnet) aufgenommen, bevor sie im Gehirn weiter verarbeitet werden.<br />

Nur ein kleiner Teil der täglich auf uns einstürzenden Reize gelangt bis in das Langzeitgedächtnis<br />

und wird somit „gelernt“. Das ist gut so, da die Speicherkapazität unseres<br />

Gehirns sonst mit vielen unwichtigen Informationen schnell erschöpft wäre. Die<br />

Wahrnehmungskanäle besitzen für das Lernen eine stark unterschiedliche Bedeutung.<br />

Alle im Langzeitgedächtnis gespeicherten Reize/Informationen werden durchschnittlich<br />

über folgende Sinnesorgane aufgenommen: 1<br />

75% Gesichtssinn (anschauen und lesen)<br />

13% Gehörsinn<br />

6% Tastsinn (tasten und fühlen)<br />

3% Geruchssinn<br />

3% Geschmackssinn<br />

Fazit: Sehen und Hören sind die wichtigsten Wahrnehmungskanäle!<br />

Gedächtnis<br />

Die durch die 5 Sinnesorgane wahrgenommenen Reize werden im zentralen<br />

Nervensystem (ZNS) bestehend aus Rückenmark und Gehirn weiter verarbeitet.Es<br />

besteht etwa aus ca. 100 Milliarden (!) zu einem Netzwerk verknüpften Nervenzellen.<br />

Alle wichtigen Funktionen des ZNS werden durch das Gehirn gesteuert.Das<br />

menschliche Gehirn und seine Funktionen lassen sich vereinfacht wie folgt unterteilen:<br />

Stammhirn u.a. Steuerung von Atmung, Kreislauf, Motorik Schlaf- und Wachheitszustand<br />

Zwischenhirn u.a. Steuerung von Hormonhaushalt, Nahrungsaufnahme, Kampfund<br />

Fluchtverhalten, Sexualverhalten, Emotionen<br />

1 Diese Zahlen sind Mittelwerte, individuelle Unterschiede sind normal<br />

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kombinierte Information<br />

100 %<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Großhirnrinde menschliches Bewusstsein (bewusstes Verhalten), Verarbeiten<br />

komplexer sensorischer Reize, Sprechen und Denken, Lernen und<br />

Gedächtnis<br />

Für die lernpsychologischen Grundlagen ist die Betrachtung des Großhirns (Kortex)<br />

von besonderem Interesse. Es besteht aus äußerlich zwei gleichen Hälften (Großhirnhemisphären)<br />

mit insgesamt ca. 15 Milliarden Nervenzellen. Nach Erkenntnissen der<br />

Gehirnforschung zeigen beide Hälften eine deutliche Spezialisierung:<br />

linke Hälfte: „digitale“ Spezialisierung (Zahlen)<br />

Rechte Hälfte: „analoge“ Spezialisierung (Text)<br />

Beide Gehirnhälften stehen über den Corpus Callosum in Verbindung, ca. 200 Millionen<br />

Nervenfasern stehen hier für den „Datenaustausch“ zur Verfügung. Viele Informationen<br />

können jedoch nicht nur in herkömmlicher Weise durch Texte oder Zahlen<br />

dargeboten und verarbeitet werden, sondern auch durch anschauliche Abbildungen.<br />

Merke: „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“<br />

digitale Information<br />

75 %<br />

analoge Information<br />

25 %<br />

Nach den Erkenntnissen lässt sich die Arbeitsweise unseres Gehirns in drei Gedächtnisspeicher<br />

unterteilen:<br />

Ultrakurzzeit-Gedächtnis (UKZ): sensorisches Gedächtnis; Umwandlung von aufgenommenen<br />

Reizen in elektrische Impulse, dieser Impuls bleibt für ca. 20 Sekunden erhalten,<br />

danach Weiterverarbeitung oder Verlust; Aufnahmekapazität durchschnittlich<br />

sieben Einheiten (unt. Informationen); Filter trennt wichtige von unwichtigen Informationen<br />

Kurzzeit-Gedächtnis (KZS): „Arbeitsgedächtnis“; Verarbeitung der gefilterten Informationen<br />

durch Verknüpfung mit Informationen aus dem Langzeitgedächtnis (z.B. erkennen<br />

und verstehen von Sprache); Dauer bis zu 20 Minuten, Bildung von Eiweißmolekülen<br />

(RNS= Ribonukleinsäuren), die als „Matrizen“ für die Konstruktion langlebiger<br />

Eiweißmoleküle dienen; Aufnahmekapazität durchschnittlich ebenfalls sieben Einheiten;<br />

im Kurzzeit-Gedächtnis fällt die Entscheidung, was langlebig gespeichert oder<br />

9


10<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

vergessen wird; durch Wiederholungen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der Speicherung;<br />

Störungen wie z.B. Schock, Ablenkung, laute Musik verhindern meist eine<br />

weitere Verarbeitung der Information.<br />

Langzeit-Gedächtnis (LZG): stets abrufbares Gedächtnis (vergleichbar Festplatte); Informationen<br />

werden in Form von langlebigen Eiweißmolekülen (DNS= Desoxyribonukleinsäure) kodiert;<br />

grundsätzlich sind diese Informationen lebenslang gespeichert; ein Vergessen kann es<br />

somit nicht geben; das Problem ist das Wieder finden; das Langzeitgedächtnis verknüpft Informationen<br />

mit so genannten synaptischen Knoten.<br />

Lernwege<br />

Festgestellt wurde, dass Sehen und Hören die wichtigsten Wahrnehmungskanäle sind.<br />

Daraus resultieren vier Lernwege, die sich in ihrer Wirksamkeit unterscheiden:<br />

Lernweg Hören: Hören von Tönen und Geräuschen; im wesentlichen aber durch das<br />

Hören von Sprache; gesprochene Worte haben den Nachteil, abstrakt zu sein und sich<br />

sofort zu verflüchtigen, d.h. sie lassen sich nicht festhalten.<br />

Lernweg Lesen: Umsetzung der Sprache in Schrift; im Gegensatz zum Hören bestimmt<br />

der Leser sein Tempo selbst; wie auch das Hören ist das Lesen wenig anschaulich und<br />

hat seine Grenzen in der Darstellbarkeit von komplexen Dingen.<br />

Lernweg Sehen: das Sehen von Bildern, Abbildungen, Grafiken und Zeichnungen (zweidimensional)<br />

oder auch von Gegenständen (drei-dimensional); hier müssen nicht erst<br />

abstrakte Worte umgesetzt werden; allerdings können abstrakte Dinge nicht bildlich<br />

dargestellt werden<br />

Lernweg Handeln: dies ist der anschaulichste Lernweg, denn dabei sind fast alle Sinne<br />

beteiligt; Handeln erfordert von allen Lernwegen die größte eigene Aktivität; über ein<br />

Thema nachzudenken und zu sprechen ist die erste Stufe des Handelns<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Die beschriebenen Lernwege und deren Kombination besitzen eine unterschiedliche<br />

Lernwirksamkeit. Diese läßt sich statistisch erfassen. Individuelle Abweichungen von diesen<br />

Mittelwerten sind sicherlich möglich. Der Begriff „Lerntypen“ verdeutlicht, dass es Menschen<br />

gibt, die leichter durch bestimmte Lernwege Informationen aufnehmen und behalten können.<br />

Merke: „Wichtig für den Ausbilder ist, dass er den Lernweg wählt, der dem<br />

Lernziel und dem Lernstoff angemessen ist“<br />

Abbildung 2: grafische Darstellung des Erfolges der unterschiedlichen Lernwege<br />

11


Lernbegriff und Lerntheorien<br />

12<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

„Lernen“ ist ein zentraler Begriff in diesm Handout. Aber was ist Lernen ?<br />

Abbildung 3: Grafische Erklärung des Begriffs ʺLernenʺ<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Verhaltensänderung bedeutet, dass Lernen nicht nur das Wissen umfaßt, sondern auch<br />

psychomotorische Leistungen und den Bereich der Gefühle und Einstellungen. Die<br />

wird erreicht durch:<br />

� Die klassische Konditionierung (nach Nobelpreisträger Iwan P. Pawlow)<br />

� Die operante Konditionierung (nach Verhaltensforscher B. F. Skinner)<br />

� Positive Verstärker führen zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung<br />

� Das Imitationslernen = Beobachtung und Nachahmung<br />

� Lernen durch „abgucken“ bzw. „vorbildliches Verhalten“<br />

� Lernen durch Einsicht = Versuch und Irrtum<br />

Konsequenzen für die Ausbildung<br />

Abbildung 4: Die lernpsychologischen Regeln<br />

13


Motivation<br />

14<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Motivation erfasst die Beweggründe, die einem Verhalten zu Grunde liegen !<br />

Dies können z.B. sein: Antrieb, Drang, Bedürfnis, Instinkt, Impuls, Neugier, Wunsch<br />

oder Gewohnheit. Für jedes menschliches Verhalten gibt es einen Beweggrund. Da<br />

Lernen als eine Verhaltensänderung definiert ist, bedarf auch das Lernen einer<br />

Motivation. Diese nennt man Lern- oder Leistungsmotivation. Die Beweggründe, die<br />

unserem Verhalten zugrunde liegen, werden in zwei unterschiedliche Arten der<br />

Motivation eingeteilt, der intrinsischen und extrinsischen Motivation.<br />

Intrinsische Motivation: Lernen durch innere Antriebe; Freiwilligkeit; Lernen um der<br />

Sache wegen (Interesse, Neigung)<br />

Extrinsische Motivation: Lernen durch äußere Antriebe; meist unfreiwillig; Lernen um<br />

der Konsequenzen; wegen (Belohnung, Bestrafung)<br />

Die intrinsische Motivation stellt einen dauerhaften Grund für ein Verhalten dar und ist deshalb<br />

die wirkungsvollere Art !<br />

Abbildung 5: Motivation zur Stärkung des Ausbildungsanreizes<br />

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Motivation im Unterricht<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Weil es im Test<br />

abgefragt wird!<br />

Machen Sie es sich als Ausbilder nicht zu einfach. Unterschätzen Sie nicht die<br />

Bedeutung der Motivation! Hier sieben Tips für die richtige Motivation:<br />

� Motivation der Inhaltsvermittlung voranstellen<br />

� Lernziele angeben und ggf. Zwischenziele setzen und auf zu erwartende<br />

Lernschwierigkeiten hinweisen<br />

� Interesse und Neugier für das Thema wecken<br />

� Begründung der Notwendigkeit des Lehrstoffs<br />

� Die Bedürfnisse (Ich-bezogene Bedürfnisse) ansprechen<br />

� Anreize für das Lernen schaffen (es muß sich lohnen zu lernen)<br />

� Für Erfolgserlebnisse und Spannungseffekte sorgen<br />

Warum müssen wir<br />

das lernen?<br />

Abbildung 6: ...ein schlechtes Beispiel zur Motivation Lernerfahrungen zu machen. Bitte so nicht.<br />

15


16<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Diese kurzfristigen Maßnahmen der extrinsischen Motivation führen bei richtiger<br />

Dosierung langfristig zu einer intrinsischen Motivation des Schülers. Wenn er die<br />

Bedeutung des Lernzieles und des Lehrstoffes erkennt und somit seine Frage nach<br />

dem „Warum“ beantwortet wirs, führt das zu einer Identifikation mit der Aufgabe.<br />

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Ausbilder selbst motiviert sind.<br />

Merke: „Wer andere Menschen motivieren will, muß selber motiviert sein !“<br />

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Das Didaktische Achteck<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Ausgehend von den drei Grundelementen der Ausbildung (Lehrer-Schüler-Lehrinhalt)<br />

haben sich in der Pädagogik verschiedene Modelle entwickelt, in denen die<br />

Wirkungsfaktoren zusammengefaßt werden. In der Ausbildung hat sich seit Jahren<br />

das Didaktische Achteck als Hilfsmittel für den Ausbilder bewährt. Es differenziert<br />

acht Elemente, zwischen denen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten bestehen.<br />

Daher müssen alle acht Ecken ganzheitlich betrachtet werden. Das Modell des<br />

Didaktischen Achtecks dient als Hilfsmittel für die Didaktische Analyse.<br />

Abbildung 7: Das Didaktische Achteck<br />

17


Lernziel<br />

18<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Lernziel = Ausbildungsziel; Lernziele definieren, was durch eine Ausbildung erreicht<br />

werden soll; sie helfen dem Ausbilder und dem Lehrgangsteilnehmer, da sie den<br />

beabsichtigten Lernprozeß transparent und nachvollziehbar machen; daher sollte es<br />

immer entsprechend formuliert und bekanntgegeben werden; Lernziele werden ihrer<br />

Bedeutung entsprechend in vier Bereiche klassifiziert.<br />

Diese Lernzielklassifizierungen sind:<br />

� Allgemeine- und fachliche Lernziele<br />

� Lernzielebenen<br />

� Lernzielbereiche (Verhaltensbereiche)<br />

� Lernzielstufen (Taxonomien)<br />

Lernzielbereiche: die Lernzielbereiche knüpfen direkt an das menschliche Verhalten an<br />

und werden daher in er Literatur als „Verhaltensbereiche“ beschrieben; dabei zeigen<br />

sich drei Bereiche, in denen wir lernen und für die sich Lernziele formulieren lassen:<br />

Abbildung 8: Lernzielbereiche, welche angesprochen werden<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Lernzielstufen: Anhand der beschriebenen Lernzielbereiche lassen sich drei<br />

unterschiedliche Lernzielstufen festlegen, die direkt mit Schwireigkeitsgraden zu<br />

Vergleichen sind:<br />

� Kognitive Taxonomie = Grad der Komplexität (Wissen, Anwenden)<br />

� Affektive Taxonomie = Grad der Verinnerlichung (Beachten)<br />

� Psychomotorische Taxonomie = Grad der Koordination (Nachmachen)<br />

Abbildung 9: Lernzielstufen in Unterricht und Handlungsfeld<br />

19


Erfolgskontrolle<br />

20<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Die Erfolgskontrolle ist ganz allgemein jedes Verfahren, um festzustellen, ob und in<br />

wieweit das gesteckte Lernziel erreicht wurde (= Leistungsfeststellung als<br />

methodischer Begriff). Eine Erfolgskontrolle muß deshalb nicht zwingend in eine<br />

Notengebung münden. Im Prüfungswesen wird die Erfolgskontrolle dagegen als eine<br />

von drei Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung definiert.<br />

Unter methodischem Gesichtspunkt dient die Erfolgskontrolle der Gegenprobe über<br />

den Lernprozeß aber auch zur weiteren Festigung des Lehrinhaltes:<br />

� Kontrolle für den Ausbilder (Soll-Ist-Vergleich = Lernziel erreicht ?)<br />

� Kontrolle für den LT (Soll-Ist-Vergleich = habe ich den Lehrstoff ausreichend<br />

verarbeitet ?)<br />

� Kontrolle für den Ausbildungsprozeß (gibt es Schwachstellen, wo ist<br />

Verbesserung notwendig ?)<br />

� Festigung des Lehrstoffes (Jede EK ist immer eine Wiederholung des<br />

betreffenden Inhaltes)<br />

Eine Erfolgskontrolle ist sinnvoll nach wichtigen Lernschritten und / oder zu Beginn<br />

oder am Ende einer Ausbildungseinheit durchzuführen.<br />

� Abfrage, Quiz, Test<br />

� Frage- und Antwortspiel vielleicht mit Zuspielen eines Balls<br />

� Jeder Teilnehmer nennt einen Kernsatz, den er aus der letzten<br />

Ausbildungsstunde behalten hat<br />

� Lückentext ausgeben und ergänzen lassen<br />

� Nennung von Stichworten, die LT in Satz formulieren<br />

� Stellungnahme zu Stichworten (gesammelt an Tafel etc.)<br />

� Beantwortung von verdeckten Fragen auf vorbereiteten Zetteln<br />

Merke: Die verschiedenen Formen des Wiederholens sollten möglichst<br />

abwechslungsreich gestaltet werden !<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Damit eine Leistungsfeststellung (Prüfung, Leistungsnachweis, EK) aussagekräftig<br />

und gerecht ist, muß sie folgende drei Kriterien erfüllen:<br />

� Objektivität: Durchführungsobjektivität ( gleiche Bedingungen für alle)<br />

Auswerteobjektivität (Unabhängigkeit der Ergebnisfeststellung.<br />

Auswerteobjektivität Eindeutige Auswerteregeln, so dass unterschiedliche<br />

Ausbilder zu gleichen Bewertungen kommen<br />

Interpretationsobjektivität (Feststellung einer Norm/ eines Maßstabes; z.B.<br />

eindeutige Punktvergabe, Prozentwertung<br />

� Gültigkeit: Feststellung nach dem im Lernziel formulierten Inhalt<br />

undVerhalten.<br />

� Genauigkeit: Es gilt statistische und systematische Meßfehler zu vermeiden.<br />

Ausbildungsstoff<br />

Eine systematische und intensive Auswahl und Aufbereitung des Lehrstoffes ist auch<br />

entscheidend für den Lernerfolg; Fragestellung: „Dient das, was ich gerade tue, der<br />

Ausbildung unserer Junghelfer?“; wichtig hierbei ist die Informationsgewinnung; die<br />

Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen, um den Lehrstoff ausgewogen und<br />

zielorientirt aufzubereiten, sind vielfältig; nachfolgend werden einige Optionen<br />

genannt:<br />

� Dienstvorschriften (über Ausbildungsbeauftragten z.B.)<br />

� Ausbildungsunterlagen Grundausbildung<br />

� Bedienungshandbücher (Handhabung von Gerät / Material)<br />

� Bibliotheken (Fachliteratur, Hilfsmittel, Quellentexte)<br />

� Internet<br />

Rezept einer Unterrichtsstunde: „Unterricht ist ein sehr komplexes Geschehen. Und<br />

genau deswegen brauchen wir Rezepte“ 2 ; es gibt viele Möglichkeiten, Unterricht zu<br />

gestalten; dabei bleibt es wichtig anzumerken, dass Rezepte dafür sich nicht sklavisch<br />

auf jede einzelne Unterrichtsstunde übertragen lassen; sie beschreiben ebenso den<br />

Rahmen eines Ausbildungsabschnittes ( z.B. einen Themenkomplex ), wie auch einen<br />

kompletten strukturellen Aufbau eines Seminars.<br />

2 Grell 1987<br />

21


22<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Nachfolgend wird ein Rezept beschrieben, dass auf einen Dreischritt aufbaut und<br />

einen wirkungsvollen und der Ausbildung gerecht werdenden Unterricht darstellt.<br />

Gleich einem „Drei-Gänge-Menü“ sind die drei Unterrichtsphasen eufeinander<br />

abgestimmt:<br />

� Einstiegsphase:<br />

Ein informierender und motivierender Unterrichtseinstieg, der eine Gesamtüberblick<br />

des Themas wie auch die Zielsetzung des Unterrichts/Ausbildungsabschnittes enthält.<br />

Dabei wird die Motivation der LT zu einem zentralen Punkt<br />

� Durchführungsphase:<br />

Hier kommt es nicht allein auf die Inhaltsvermittlung, sondern auch auf die<br />

Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff an. Durch Lernaufgaben soll der Unterricht<br />

verständnisorientiert gestaltet werden; dazu sind vornemlich dialogische<br />

Ausbildungsverfahren geeignet.<br />

�Verfestigungsphase:<br />

Erfolgskontrolle und Wiederholungen bestimmter Schwerpunkte oder eine<br />

Zusammenfassung des Inhalts erzeugen einen sog. „Nachhall-Effekt“, der das Wissen<br />

festigt und eine Wiederaufbereitung erleichtert.<br />

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Ausbildungsverfahren<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Abbildung 10: anwendbare Ausbildungsformen und -verfahren<br />

23


Ausbildungsmittel<br />

24<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Übersicht Ausbildungsmittel 3<br />

Wirklichkeit Nachbildung<br />

der Wirklichkeit<br />

Abbildung der<br />

Wirklichkeit<br />

Symbole der<br />

Wirklichkeit<br />

Ausrüstung Anlagen Kreidetafel Text<br />

Werkzeuge Trainer Whiteboard Graphik<br />

Fahrzeuge Simulator Magnettafel Land-, Seekarte<br />

Gerät Modell Flip Chart Symbole<br />

Gelände Bild Abzeichen<br />

3 nach einer Vorlage der Marineschule Mürvik<br />

Folie taktische Zeichen<br />

ppt-Präsentation<br />

Diashow<br />

Film / Video<br />

Tonband / CD<br />

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Visualisieren von Informationen<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Der Medieneinsatz ist grundsätzlich als ein Hilfsmittel zur Unterstützung eines Vortrages<br />

oder eines Referates mittels Visualisierung zu sehen. Daher sind Medien lediglich<br />

ein Instrument. Sie dienen dem Vortragenden als Stichwortgeber. 4<br />

Verschiedene Medientypen beinhalten selbstverständlich jeweils Vor- und Nachteile.<br />

Hier ein kurzer Überblick ohne eine Wertung:<br />

Tafel: + das Thema lässt sich entwickeln<br />

+ es sind Notizen zu dem Bearbeitetem<br />

+ Sammlungen von Ideen, Mitarbeit, etc.<br />

- zeitaufwendig<br />

- Blickkontakt zum Auditorium bricht ab<br />

- Raum ist begrenzt<br />

- Tafelbilder lassen sich nicht archivieren<br />

bei der Tafelnutzung schreibt man entweder, oder man spricht zur Zuhörerschaft; es<br />

sollte in großen, erkennbaren Buchstaben geschrieben werden; den Zuhörern muss<br />

Zeit zum Abschreiben gegeben werden (einrechnen!); niemals auf eine nasse Tafel<br />

schreiben<br />

FlipChart: + Geschriebenes kann archiviert werden<br />

- nur für kleine Räume / Gruppen geeignet<br />

Texte können mit Bleistift vorgeschrieben werden, wenn sie denn in der Gruppe entwickelt<br />

werden sollen; ansonsten gelten auch für die FlipChart gleiches für die Tafel<br />

gesagtes<br />

Dias: + sehr geeignet für die Darstellung von Objekten<br />

- dunkler Raum erschwert den Blickkontakt zum Auditorium<br />

- die feste Bildfolge macht unflexibel<br />

Beamer: + Folien können zuhause bearbeitet werden<br />

+ Folien lassen sich vervielfältigen<br />

+ Verwendung des Materials unbegrenzt<br />

- Abhängigkeit von technisches Gegebenheiten<br />

4 nach Stangel, Präsentationstechiken<br />

25


26<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Einige Grundregeln für den Einsatz von Folien (OHP) oder computeranimierten Präsentationen<br />

(Beamer):<br />

� Überschaubarkeit; maximal sollte eine Folie sieben Aussagen enthalten, maximal<br />

sollte 60% der Fläche einer Folie beschriftet sein mit Text, der Zeilenabstand<br />

sollte ausreichend gewählt sein, maximal zehn Zeilen, maximal 10 Wörter pro<br />

Zeile (10/10-Regel)<br />

� klare Struktur jeder einzelnen Folie; Spiegelstriche, Pfeile, Punkte, Aufzählungszeichen<br />

verwenden<br />

� richtige Schriftgröße; niemals unter 20 pt Schriftgröße, Regel: 24pt fett für Haupttext,<br />

28 pt fett für Zwischenüberschriften, 32pt fett für Hauptunterschriften, 20<br />

pt für Bildunterschriften<br />

� mit Farben stets sparsam umgehen; in Ordnung sind Farben natürlich bei Fotos<br />

und Skizzen, ansonsten lediglich für besondere Hervorhebungen verwenden,<br />

insbesondere Farben für den Hintergrund und der normalen Schriftfarbe nicht<br />

zu grell wählen<br />

� keine Schriftspielchen; unterschiedliche Schriftarten oder kursive Schriften sehr<br />

sanft einsetzen<br />

� Animationen; sehr vorsichtig einsetzen und wenn dann entsprechend einheitlich<br />

und nicht von Folie zu Folie wechselnd<br />

� Zusatzinformationen; wie etwa Dateiname und Pfad, Datum, Referent, Seitenzahl,<br />

etc. können zu Beginn verzeichnet werden, müssen sich aber nicht auf jeder<br />

Seite wiederholen<br />

� Gedächtnisstütze; Folien sind keine Vortragsnotizen oder ein Manuskript, der<br />

Text der Folien wird von Referenten auch nicht schlicht vorgelesen<br />

� zappen; der Folienvortrag ist kein Film, es wird nicht entsprechend „durchgezappt“<br />

� ausschalten; zwischendurch - vielleicht wenn man in eine Diskussionsphase mit<br />

dem Auditorium tritt - kann man den Beamer auch einmal ausschalten, das<br />

brummende Beamergeräusch mag auch störend wirken, wenn man ihm über<br />

sehr lange Zeit ausgesetzt ist<br />

© BA <strong>THW</strong> & <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.


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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Vorbereitung eines Unterrichtes<br />

In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen Unterpunkte bzw. Felder<br />

des Handzettels für die Ausbildung eingegangen, gleichzeitig wird hierbei auf das jeweilige<br />

Element des didaktischen Achtecks sowie auf die vorgenannten Grundlagen<br />

verwiesen. Der Handzettel als Kopiervorlage liegt dem Handout als Anlage bei, auch<br />

einige ausgefüllte Musterversionen.<br />

Der Handzettel<br />

Ausbildungsthema<br />

Das allgemeine Ausbildungsthema kann und sollte schlicht genannt werden, eine Eingrenzung<br />

hierbei ist jedoch anzuraten.<br />

Das Ausbildungsthema ist wie vieles vom Ausbildungsstoff abhängig, der sich wiederum<br />

an der Ausbildungsgruppe und am Lernziel orientiert.<br />

Das Ausbildungsthema wird häufig durch Vorgesetzte oder entsprechende Ausbildungsanweisungen<br />

bereits vorgegeben.<br />

z.B.: - „Stiche und Bunde - Einfache Leinenverbindungen“<br />

- „Ausleuchten von Einsatzstellen - Netzunabhängige Beleuchtungsmittel“<br />

Ziel der Ausbildung<br />

Das Ausbildungsziel ist sehr schwierig zu definieren, d.h. bei der Festlegung der Lernziele<br />

sind sehr viele Elemente zu berücksichtigen. Besonders bei der näheren Bezeichnung<br />

ist darauf wert zu legen, dass es nicht durch verdrehte Beschreibung zu Missverständnissen<br />

kommt.<br />

Die drei Lernzielarten sollten hierbei berücksichtigt werden:<br />

� Kognitive Lernziele Kenntnisse - etwas zu wissen<br />

� Affektive Lernziele Einstellung - etwas zu wollen<br />

� Psychomotorische Lernziele Fertigkeiten - etwas zu können<br />

Wichtig ist, immer VOM EINFACHEN ZUM SCHWIERIGEN vorgehen und dementsprechend<br />

die Ziele zunächst gering stecken.<br />

Kennen lernen < Wissen < Verstehen < Anwenden < Beherrschen<br />

z.B.: Der LT soll die verschiedenen Arten und Stufen der Lernzielarten kennen lernen.<br />

27


28<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Die LT soll die Unterschiede zwischen Netzabhängigen und netzunabhängigen Beleuchtungsmitteln<br />

verstehen und erklären können.<br />

Ausbildungsform<br />

Die Ausbildungsform richtet sich nach dem Ausbildungsverfahren, welches unter<br />

Punkt 12 des Handzettels ausführlicher erläutert wird. Die Ausbildungsform wird unterschieden<br />

in Unterricht und Praktischer Dienst.<br />

Ausbildungsverfahren<br />

Die Ausbildungsformen und –verfahren richten sich wie auch alle anderen Informationen<br />

nach didaktischen und methodischen Überlegungen. Sie müssen nach entsprechenden<br />

Gesichtspunkten gewählt werden und den Möglichkeiten angepasst sein.<br />

Im Unterricht hat sich das Lehrgespräch als sehr gutes Verfahren entwickelt, Wissen<br />

und Kenntnisse weiterzugeben, da hier durch Beteiligung der LT in den Unterricht<br />

mehr Sinne angesprochen werden und daher ein größerer Lernerfolg zu beobachten<br />

ist.<br />

Für den praktischen Dienst ist wenn möglich das VENÜ - Verfahren, d.h. Vormachen –<br />

Erklären – Nachmachen – Üben, anzuwenden.<br />

Bei diesem Verfahren bauen verschiedene Erfahrungen aufeinander auf:<br />

Vormachen: LT sehen/hören/erkennen zunächst unbekannte Abläufe<br />

Erklären: Unbekannte Abläufe werden bei gleichzeitiger Erklärung vor<br />

LT wiederholt und schrittweise veranschaulicht<br />

Nachmachen: LT wiederholen Abläufe schrittweise und unter Anleitung<br />

Üben: Erlernte Abläufe werden eigenständig durch LT geübt um Handlungssicherheit<br />

zu erzeugen und Wissen zu vertiefen.<br />

Ausbildungsort<br />

Dieser ist abhängig von Unterricht oder praktischem Dienst und muss der Lage angepasst<br />

sein (hell, dunkel, groß genug etc.)<br />

Auch dieser Punkt fällt unter die organisatorischen Bedingungen.<br />

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z.B.: Unterrichtsraum <strong>Jugend</strong><br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Außengelände / Trümmergelände / Wasserübungsplatz<br />

Dienstvorschriften, Weisungen, andere Quellen<br />

Angabe der Quellen, die der Ausbildung zugrunde liegen. Diese stehen in engem Zusammenhang<br />

mit dem Ausbildungsstoff und ermöglichen es allen, die behandelten<br />

Themen wieder zu finden.<br />

z.B.: KatSDv 47-11<br />

Handout Didaktik & Methodik der <strong>THW</strong> -<strong>Jugend</strong> Nds. Bd. 1<br />

<strong>THW</strong> Fibel Band 2 Kap. II/8 Seite 4ff<br />

Ausbildungsmittel<br />

Die Ausbildungsmittel werden hier (da nur wenig Platz) kurz genannt. Entsprechend<br />

der Vorhaben sich u. U. verschiedene Dinge notwendig, die nicht in normalen Sätzen<br />

vorhanden sind. Was sowieso vorhanden ist z.B. im Unterrichtsraum, muss nicht extra<br />

genannt werden, etwa eine Tafel.<br />

z.B.: Holzbearbeitungssatz, Pionier<br />

Beleuchtungssatz GKW I incl. Netzersatzanlage 2 kVA<br />

Overheadprojektor und Beamer<br />

Flipchart oder Magnettafel<br />

Zeitbedarf in Minuten<br />

Der Zeitbedarf richtet sich nach Vorgaben bzw. Ausbildungsstoff, -inhalt und -<br />

verfahren. Es sollte jedoch darauf wert gelegt werden, nicht zuviel in zu kurzer Zeit<br />

vermitteln zu wollen, denn dieser Versuch schlägt fehl.<br />

Ein ausgewogenes Zeitmanagement ist anzustreben, bei dem auch noch genügend Lose<br />

ist, um unerwarteten Fragen begegnen zu können.<br />

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Zeitangaben (in Minuten)<br />

als Doppelwert zu schreiben:<br />

Zeit für diesen Abschnitt ⇒ 08 / 15 ⇐ verbleibende Restzeit<br />

29


30<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Ablauf/Feinziele/Ausbildungsinhalt in Abschnitten<br />

Der Ablauf richtet sich nach den methodischen und didaktischen Grundlagen einer<br />

jeden Ausbildung und ist wiederum dem Lernziel, der Ausbildung und der Gruppe<br />

angepasst.<br />

Diese Punkte gliedern sich wie folgt:<br />

Einleitung Motivation Interesse wecken<br />

Motivkopplung Einsicht in Notwendigkeit fördern<br />

Sachverhaltsklärung Quellen nennen<br />

Hauptteil Abschnitt 1 Behandlung der vorgesehenen<br />

(Durchführung) Abschnitt 2 etc. Themen<br />

Verfestigung Wiederholung Neues Wissen festigen, prüfen<br />

Feinziele<br />

Schlussbetrachtung Hinweise auf weitere Ausbildung<br />

Die Feinziele geben, vergleichbar den Lernzielstufen, den Grad der zu erreichenden<br />

Ausbildung bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten an.<br />

Das Feinziel kann vom einfachen „kennen lernen“ bis zum „Anwenden und<br />

selbstständig Beurteilen“ gehen.<br />

Anhand der Feinziele richtet sich die Tiefe des Unterrichtes !<br />

Dementsprechend sollte, wenn möglich, das Feinziel zunächst nicht zu fein gewählt<br />

werden sondern der Gruppe, dem Thema und den Möglichkeiten angepasst sein.<br />

Ausbildungsinhalt in Abschnitten<br />

Der, in Stichworten formulierte, Inhalt der Ausbildung erfolgt in logischen und zeitlich<br />

aufeinander aufbauenden Abschnitten, die vom einfachen zum schwierigen Thema<br />

führen.<br />

Der Handzettel ist sozusagen das Drehbuch für einen Unterricht, in dem neben dem<br />

Ablauf auch die notwendigen Informationen gespeichert sind. Hierzu kann man neben<br />

Tabellen u. U. sogar Zeichnungen einarbeiten, wenn dies zur Durchführung von Vorteil<br />

ist.<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Sauberes und übersichtliches Schreiben erleichtert das Wieder finden von Informationen<br />

während des UNTERRICHTES!<br />

(So entfällt lästiges und sowohl didaktisch als auch methodisch wenig Sinnvolles „Suchen“)<br />

Ausbildungsmittel, Hilfspersonal<br />

Diese Spalte dient dem Eintragen der benötigten Ausbildungsmittel bzw. des notwendigen<br />

Hilfspersonals.<br />

Auch diese Eintragungen sollten stichpunktartig gehalten sein, jedoch aussagekräftig<br />

genug, um keine Zweifel an den benötigten Mitteln lassen.<br />

Die Eintragung: Handbuch XY oder s. Vorschrift ist nicht ausreichend.<br />

z.B.: Verteilen Handout<br />

Tageslichtprojektor & Folie Nummer 1<br />

Flipchart und Blatt 1 - 3<br />

Satz Greifzug mit Material gem. Mat.-liste<br />

Hinweis: Bei größerem Materialbedarf sollte eine zusätzliche Materialliste zum<br />

Handzettel erstellt werden, auf welche Bezug genommen werden kann.<br />

z.B.: Mat.-liste - Nr. 1 - 12<br />

Organisatorische Maßnahmen<br />

Die org. Maßnahmen richten sich nach den Organisatorischen Bedingungen der Ausbildung.<br />

Ist Unterricht vorgesehen, so ist unter Umständen ein Raum zu beschaffen<br />

oder, für den praktischen Dienst, ein Hilfsausbilder, Kraftfahrer oder weiteres Personal.<br />

Auch die Vorbereitung z.B. von Mittagsverpflegung kann darunter fallen, wenn<br />

die Ausbildung über diesen Zeitraum geht.<br />

z.B.: Vorbereitung Lehrsaal für 21 LT<br />

Beschaffung Kopierer für Drucken von Handout<br />

31


32<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Nachbereitung (z.B. Folgerungen, Maßnahmen)<br />

Unter diesem Punkt werden die notwendigen Maßnahmen oder Folgerungen genannt,<br />

welche sich nach der Durchführung der Ausbildung ergeben werden. Diese reichen<br />

von einfachen Hinweisen für eine spätere Ausbildung oder weitere Übungsstunden<br />

bis zu Notwendigkeiten wie dem Verlasten von Material oder dem Betanken von<br />

Fahrzeugen.<br />

z.B.: Greifzug reinigen, ölen und verlasten in Lager<br />

Gefertigt<br />

Leinen nach Gebrauch zum Trocknen aufhängen<br />

Fahrzeug reinigen und betanken<br />

LN/Kurztest vorbereiten für nächsten Dienst/ aushändigen<br />

Hier darf und soll sich der Verfasser oder die Verfasserin verewigen. So ist nicht nur<br />

bekannt, wer einen Handzettel ausgearbeitet hat und sich dafür verantwortlich zeigt,<br />

sondern auch, welchen Stand die Informationen bzw. Inhalte haben.So wird vermieden,<br />

veraltete Daten oder Fakten zu unterrichten.<br />

z.B.:<br />

09.01.2001<br />

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<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Allgemeine Forderungen an einen Handzettel<br />

Ein Handzettel muss:<br />

� rechtzeitig erstellt werden (nicht eine Stunde vor Unterricht)<br />

� für jeden Lesbar sein<br />

� sauber und ordentlich sein<br />

� alle notwendigen Angaben beinhalten<br />

� stichwortartig gefasst sein<br />

� jedem ermöglichen, wenn notwendig, in Vertretung einen Unterricht zu halten<br />

Ein Handzettel darf:<br />

� mehr als nur eine Seite haben<br />

� auch Zeichnungen oder Tabellen enthalten (wenn dies zur Durchführung des<br />

Unterrichtes dient)<br />

� Anlagen haben wie Materialliste oder Hinweise zu einem Versuchsaufbau oder<br />

einem zu errichtenden Steg<br />

� auch an Kameraden weitergegeben werden für deren Unterricht oder auch nur<br />

zum Vergleich eigener Vorbereitungen<br />

Ein Handzettel sollte:<br />

� pfleglich behandelt werden für weitere Unterrichte<br />

� abgeheftet werden, um immer vorbereitet zu sein<br />

Merke: Eine gute Vorbereitung garantiert einen guten Unterricht!<br />

33


Ausbilder – Checkliste<br />

Quellen & weiterführende Literatur<br />

34<br />

<strong>Ausbildungslehre</strong><br />

Abbildung 11: Die Ausbilder-Ceckliste als Gedächtnisstütze für die Unterrichtsvorbereitung<br />

� Hoppe, L. & M. Dräger: Bausteine der Methodik – Ein Leitfaden für die <strong>Ausbildungslehre</strong>.<br />

Marineschule Mürwik, Flensburg 1999.<br />

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1. Ausbildungsthema<br />

3. Ausbildungsform<br />

Unterricht Praktischer Dienst<br />

6. Dienstvorschriften<br />

8. Zeitbedarf<br />

in Minuten<br />

HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />

4. Ausbildungsverfahren<br />

9. Ablauf 10. Feinziele 11. Ausbildungsstoff in Abschnitten<br />

(in Stichworten)<br />

2. Ausbildungsziel<br />

<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />

<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />

Seite 1 von 2<br />

5. Ausbildungsort<br />

12. Ausbildungshilfsmittel,<br />

Hilfspersonal


13. Organisatorische Maßnahmen<br />

14. Nachbereitung<br />

15. Gefertigt<br />

Datum<br />

Name<br />

Dienststellung<br />

<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />

Seite 2 von 2


1. Ausbildungsthema<br />

Brandbekämpfung mit der Kübelspritze<br />

3. Ausbildungsform<br />

Unterricht � Praktischer Dienst<br />

6. Dienstvorschriften<br />

FwDv 2/2 „Feuerlöscher und Kübelspritze“<br />

8. Zeitbedarf<br />

in Minuten<br />

3/27<br />

5/22<br />

HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />

4. Ausbildungsverfahren<br />

Lehrgespräch, VENÜ<br />

9. Ablauf 10. Feinziele 11. Ausbildungsstoff in Abschnitten<br />

(in Stichworten)<br />

Einleitung<br />

Motivation<br />

Motivkopplung <br />

Sachverhaltsklärung<br />

Hauptteil<br />

1. Abschnitt<br />

Interesse wecken<br />

Einsicht in die Not-<br />

wendigkeit fördern<br />

Gliederung mitteilen<br />

Der LT soll die Quellen<br />

kennen<br />

Der LT soll die UVV<br />

kennen<br />

Der LT soll den Aufbau<br />

und die Funktion der<br />

Kübelspritze kennenlernen<br />

2. Ausbildungsziel<br />

Der Junghelfer soll die Kübelspritze zur Brandbekämpfung sicher<br />

Einsetzen können<br />

<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />

<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />

Seite 1 von 2<br />

5. Ausbildungsort<br />

Ausbildungsgelände OV<br />

Kübelspritze, Eimer, Paletten, Gasbrenner, Folien „Brandbekämpfung“<br />

und „Aufbau Kübelspritze“<br />

Im kommenden Sommerlager werden wir jeden Abend ein Lagerfeuer einrichten. So ein offenes<br />

Feuer birgt große Gefahren für Mensch und Material.<br />

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir uns Heute mit der Brandbekämpfung unter Einsatz<br />

der Kübelspritze beschäftigen.<br />

Gliederung:<br />

- Aufbau und Funktion der Kübelspritze<br />

- Betrieb der Kübelspritze<br />

- Brandklassen und Brandbekämpfung<br />

- Einsatz der Kübelspritze zur Brandbekämpfung<br />

Quellen: s.o.<br />

UVV: - Helm und Handschuhe tragen<br />

- ggf. Gesichtschutz<br />

Aufbau:<br />

- Blechbehälter mit 10l Fassungsvermögen<br />

- Tragbügel<br />

- Deckel mit Verschluss<br />

- Ausschnitt in Bodenstück zum Einsetzen des Fußes<br />

- Haltevorrichtung für einen 5m langen D-Schlauch<br />

- D-Strahlrohr oder Spritze<br />

- Kolbenpumpe<br />

Funktion:<br />

- Die Pumpe ist Doppelwirkend, d.h. sie saugt und drückt zugleich<br />

12. Ausbildungshilfsmittel,<br />

Hilfspersonal<br />

Quellen<br />

Kübelspritze<br />

Folie „Aufbau der Kübelspritze“<br />

Kübelspritze


5/17<br />

5/12<br />

10/2<br />

2/0<br />

2. Abschnitt<br />

3. Abschnitt<br />

4. Abschnitt<br />

Schluss<br />

Verfestigung<br />

Schlussbetrachtung<br />

13. Organisatorische Maßnahmen<br />

Der LT soll den Betrieb<br />

der Kübelspritze beherrschen<br />

können<br />

Der LT soll die Brandklassen<br />

und die Vorgehensweise<br />

bei Bränden<br />

kennen lernen<br />

Der LT soll die Brandbekämpfung<br />

mit der<br />

Kübelspritze durchführen<br />

können<br />

Neues Wissen festigen,<br />

prüfen<br />

Hinweise auf weitere<br />

Ausbildung<br />

Material zusammenstellen, Fahrzeug und Kraftfahrer organisieren<br />

Inbetriebnahme:<br />

- Kübelspritze mit Wasser füllen (bei Frost nicht gefüllt auf GKW verlasten!)<br />

- D-Schlauch anschließen und mit Strahlrohr versehen<br />

- Fuß in Ausschnitt einsetzen<br />

- Kommando von Helfer am Strahlrohr „Wasser Marsch!“<br />

- Kräftiges Niederdrücken und Hochziehen der Kolbenstange<br />

Außerbetriebnahme:<br />

- Schlauch abkuppeln, trocknen<br />

- ggf. Kübelspritze reinigen<br />

Brandklassen:<br />

- A = Brennbare feste Stoffe, flammen- und glutbildend, z.B. Holz<br />

- B = Brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin<br />

- C = Brennbare Gase, z.B. Propangas<br />

- D = Magnesium, Aluminium und deren Legierungen sowie sonstige Metalle<br />

Brandbekämpfung mit der Kübelspritze:<br />

- Feuer in Windrichtung angreifen<br />

- Flächenbrände vorn beginnend ablöschen<br />

- Vorsicht vor Wiederentzündung<br />

Einsatz der Kübelspritze zur Brandbekämpfung:<br />

- jeweils zwei LT löschen ein kleines Feuer mit der Kübelspritze<br />

Erfolgskontrolle:<br />

- Wie viel Wasser enthält die Kübelspitze?<br />

- Was kann mit der Kübelspritze löschen?<br />

- Wie löscht man mit der Kübelspritze?<br />

- Was gibt es für Brandklassen?<br />

Zusammenfassung der Ausbildungsstunde<br />

Thema der nächsten Stunde: Brandbekämpfung mit Feuerlöschern<br />

14. Nachbereitung<br />

Schlauch trocknen, Material aufklaren und verlasten<br />

15. Gefertigt<br />

<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Landesbildungsreferat Niedersachsen<br />

Seite 2 von 2<br />

Eimer mit Wasser<br />

Kübelspritze<br />

Folie „Brandbekämpfung“<br />

Kraftfahrer mit Gasbrenner,<br />

Paletten<br />

Datum 2003-02-18<br />

Name Mustermann, Max<br />

Dienststellung JGL


<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Osnabrück<br />

Seite 1 von 2<br />

HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />

2. Ausbildungsziel<br />

1. Ausbildungsthema<br />

den Umgang mit der Schmutzwasserkreiselpumpe erlernen<br />

Schmutzwasserkreiselpumpe<br />

5. Ausbildungsort<br />

4. Ausbildungsverfahren<br />

3. Ausbildungsform<br />

Wasserstelle<br />

VENÜ<br />

Unterricht x Praktischer Dienst<br />

<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />

6. Dienstvorschriften<br />

Pumpe und Zubehör<br />

DV Schmutzwasserkreiselpumpe<br />

9. Ablauf 10. Ausbildungsstoff in Abschnitten 11. Ausbildungsteilziele 12. Ausbildungshilfsmittel,<br />

Hilfspersonal<br />

8. Zeitbedarf<br />

in Minuten<br />

Teilnehmer aufwecken<br />

Einleitung Motivation:<br />

Einsicht zur Notwendigkeit<br />

Motivkopplung:<br />

Um sich in dieser Situation helfen zu wissen<br />

Kennenlernen der Quellen<br />

Sachverhaltsklärung:<br />

DV Schmutzwasserkreiselpumpe<br />

Über Gefahrenquellen<br />

informieren<br />

Hauptteil UVV:<br />

Pumpe, Schläuche, etc...<br />

Kennenlernen des Arbeitsgerätes<br />

und Zubehör<br />

Die Pumpe:<br />

Zeigen des Arbeitsgerätes samt Zubehör, sowie Nennung wichtiger<br />

Daten<br />

2 Kupplungschlüssel<br />

2 Schläuche<br />

Erlernen des korrekten<br />

Kuppeln und Sichern<br />

von Schläuchen<br />

Kuppeln und Sichern von Schläuchen:<br />

Zeigen des korrekten Vorgangs des Kuppeln und Sichern von<br />

Schläuchen und nachmachen lassen


<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Osnabrück<br />

Seite 2 von 2<br />

Erlernen des korrekten<br />

betreiben der Pumpe<br />

Pumpe und Zubehör<br />

Inbetriebnahme der Pumpe:<br />

Zeigen der korrekten Inbetriebnahme der Pumpe und nachmachen<br />

lassen<br />

Gelerntes Kontrollieren<br />

Schluss Erfolgskontrolle :<br />

Fragen stellen<br />

Fazit ziehen :<br />

Zusammenfassung des Erlernten<br />

15. Gefertigt<br />

14. Nachbereitung<br />

13. Organisatorische Maßnahmen<br />

Datum 30/07/00<br />

Name Boris Fritz<br />

DienststellungTruppführer<br />

Materialpflege, aufräumen<br />

Organisation des Materials


<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Osnabrück<br />

Seite 1 von 2<br />

HANDZETTEL FÜR DIE AUSBILDUNG<br />

2. Ausbildungsziel<br />

1. Ausbildungsthema<br />

Die korrekte Ausführung von Verletztentragegriffen<br />

Transport von Verletzten<br />

5. Ausbildungsort<br />

4. Ausbildungsverfahren<br />

3. Ausbildungsform<br />

nach Belieben<br />

V-E-N-Ü<br />

Unterricht Praktischer Dienst<br />

<strong>7.</strong> Ausbildungsmittel<br />

6. Dienstvorschriften<br />

-<br />

ZDv 49/20 Sanitätsdienst aller Truppen<br />

9. Ablauf 10. Ausbildungsstoff in Abschnitten 11. Ausbildungsteilziele 12. Ausbildungshilfsmittel,<br />

Hilfspersonal<br />

8. Zeitbedarf<br />

in Minuten<br />

2 Begrüßung Begrüßung, Feststellung der Vollständigkeit -<br />

1 Einleitung Der Reibert/Teil C/Sanitätsdienst aller Truppen/Seite368 u.369 Sachverhaltsklärung<br />

Einsicht in die Notwendigkeit<br />

Bei einer Einsatzübung ist einer eurer Kameraden in einem Kriechtunnel<br />

bewusstlos geworden, um zu wissen wie ihr ihn sicher bergen<br />

könnt, lernt ihr heute wie man Verletzte transp.<br />

3 Motivation<br />

Motivkopplung<br />

Oder:<br />

Bei einem Orientierungslauf Verletzt sich einer eurer Kameraden am<br />

Fuß und ist somit nicht mehr in der Lage sich ohne fremde Hilfe fort<br />

zu bewegen.<br />

Hauptteil Bergegriffe:<br />

Ziehen an Koppel: (im liegen)<br />

Seitenschleiftrick Person liegt auf dem rechten Bein; mit linkem Arm<br />

unter linker Achsel durch nach rechter Schulter greifen<br />

Rückenschleiftrick: Person liegt auf dem Rücken zwischen den Beinen<br />

des Helfers und winkelt die Arme an. Mit Ellenbogen voranzie-


<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Osnabrück<br />

Seite 2 von 2<br />

hen.<br />

Nackenschleiftrick: Person liegt auf dem Rücken; Helfer „steht“ auf<br />

allen vieren über der Person. Person umfasst den Nacken.<br />

Transportgriffe:<br />

Rauteck: Mit beiden Armen unter den Achseln der Person, nach angewinkeltem<br />

rechten Arm greifen.<br />

Merke: Daumen außen! Hacken übereinander!<br />

Hochzeitstragegriff: Linker Arm an die Knie, rechter Arm am Rücken.<br />

Person umfasst Oberkörper des Helfers.<br />

Tragen im Hüftsitz (Huckepack)<br />

Schultertragegriff: Kopf unter linken Arm der Person. Linken Arm<br />

um die Knie der Person. Person auf den Rücken nehmen.<br />

Erfolgskontrolle<br />

3 Ende Alle Trage- und Bergungsgriffe nachmachen lassen. (Als Wettrennen).<br />

15. Gefertigt<br />

14. Nachbereitung<br />

13. Organisatorische Maßnahmen<br />

Datum 11/07/00<br />

Name Rainer Schmidt<br />

DienststellungTrFü<br />

-<br />

-


Technisches<br />

Hilfswerk<br />

Leitfaden und Themenkatalog<br />

für die Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen<br />

im <strong>THW</strong><br />

Stand: Juni 2003


Herausgeber:<br />

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />

- Leitung -<br />

Deutschherrenstraße 93-95<br />

53177 Bonn<br />

© 2003 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />

Bonn-Bad Godesberg<br />

Nachdruck und photomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise –<br />

nur mit Genehmigung des Ausbildungsreferates in der <strong>THW</strong>-Leitung.<br />

Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten!


Bundesanstalt Technisches Hilfswerk <strong>THW</strong>-JUGEND e.V.<br />

Leitfaden<br />

“Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen”<br />

Themenkatalog Teil 1<br />

Stand: Juni 2003<br />

Dauer der Ausbildung: keine Vorgaben<br />

Ausbildungsebene: Standort<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />

2. Aufgabenbeschreibung<br />

3. Ausbildungsbedarf<br />

4. Gesamtlernziel<br />

5. Tabellarische Übersicht<br />

- Lernabschnitte<br />

- Lernziele<br />

- Einzelthemen<br />

6. Lernerfolgskontrolle


1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />

Junghelfer und Junghelferin in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong>.<br />

2<br />

2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der Junghelfer und die Junghelferin lernen in ihrer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong><br />

spielend Helfen.<br />

3. Ausbildungsbedarf<br />

Allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />

Die Themen sind als Anregungen zu verstehen und somit unverbindlich.<br />

4. Gesamtlernziel Teil 1<br />

Die <strong>Jugend</strong>lichen sollen in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung gestärkt<br />

und begleitet werden. Insbesondere geht es hier um die Vermittlung sozialer<br />

Kompetenzen. Darunter ist zu verstehen:<br />

- Kooperationsfähigkeit<br />

- Kommunikationsfähigkeit<br />

- Konfliktfähigkeit<br />

- Empathiefähigkeit (sich in andere hineinversetzen, hineindenken)<br />

- Zuverlässigkeit- und Umsichtigkeit<br />

- Teamfähigkeit<br />

- Entwicklung eines Demokratieverständnisses durch aktive Mitgestaltung<br />

und Mitbestimmung


3<br />

5. Tabellarische Übersicht<br />

Leitfaden<br />

„Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen“,<br />

Themenkatalog Teil 1


*<br />

4<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

1.Wanderungen Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen die<br />

verschiedenen Fortbew egungsarten<br />

kennen und<br />

ihre körperliche Leistungsfähigkeit<br />

einschätzen lernen.<br />

1.1 Zu Fuß<br />

• Wahl des richtigen Schuhwerks und Bekleidung<br />

• Verkehrssicherheit<br />

• Was nehme ich mit, was ist wichtig?<br />

• Wie orientiere ich mich?<br />

• Wie teile ich meine Kräfte ein?<br />

• Wo bin ich?<br />

1.2 Mit dem Fahrrad<br />

• Wartung und Pflege des Fahrrads<br />

• Verkehrssicherheit<br />

• Fahren als „Kolonne“<br />

• Was nehme ich mit, was ist wichtig?<br />

• Wie orientiere ich mich?<br />

• Wie teile ich meine Kräfte ein?<br />

• Wo bin ich?<br />

1.3 Mit Booten<br />

• Wartung und Pflege von Booten<br />

• Arten von Booten<br />

• Verhalten auf Gewässern<br />

• Was tun bei Unfällen auf dem Wasser?<br />

• Eigensicherung<br />

• Wie orientiere ich mich?<br />

• Wie teile ich meine Kräfte ein?<br />

• Was nehme ich mit, was ist wichtig?<br />

• Wie verstaue ich die Ausrüstung sicher und trocken im Boot?<br />

1.4 Verschiedene Wanderungen<br />

• Tagestouren mit dem Rad<br />

• Mehrtagestouren mit dem Rad und mit Übernachtungen in<br />

<strong>Jugend</strong>herbergen<br />

• Tagestouren mit dem Boot<br />

• Wanderungen in der nahen Umgebung<br />

• Wanderungen als Teil eines Ausfluges<br />

• Erlebniswanderungen mit Lerninhalten z.B. Fuchsjagden<br />

Kombinationen aus den Punkten 1 bis 6<br />

2.Besichtigungen Der Junghelfer und die 2. Im folgenden werden die groben Objektarten beschrieben, die sich<br />

Junghelferin sollen ihre zur Besichtigung eignen:<br />

Heimat kennen lernen,<br />

• Museen<br />

indem sie wichtige Se-<br />

Naturhistorisch<br />

henswürdigkeiten und<br />

Technisch<br />

historische, kulturell be-<br />

Kunst und Musik<br />

deutsame Orte besic htigen. • Religiöse Orte<br />

Kirchen<br />

Klöster<br />

Moscheen<br />

Synagogen<br />

• Einrichtungen der Medien<br />

Funkhäuser<br />

Produktionsstätten (z.B. Babelsberg)<br />

• Einrichtungen der politischen Ordnung<br />

Bundestag, Bundesrat<br />

Ministerien (z.B. Bundesinnenministerium)<br />

Landtag<br />

Stadtverwaltung<br />

Kreisverwaltung<br />

• Einrichtungen anderer Organisationen<br />

Polizeidienststellen<br />

Rettungsleitstellen<br />

Feuerwachen<br />

Bundesw ehreinrichtungen<br />

Justizvollzugsanstalten<br />

Krankenhäuser<br />

• Orte mit historischem Hintergrund<br />

Gedenkstätten<br />

Denkmäler<br />

Burgen<br />

Schlössen<br />

• Einrichtungen der Versorgung und des Verkehrswesens<br />

Flughäfen<br />

Rangierbahnhöfe bzw. Stellwerke<br />

Häfen und Schleusen<br />

Kraftwerke und Umspannwerke<br />

Wasserwerke<br />

Kläranlagen


*<br />

5<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

3.Öffentlichkeitsarbeit Der Junghelfer und die 3.1 Pressearbeit<br />

4.Kontakt mit anderen <strong>Jugend</strong>gruppen<br />

5.Spiel und Sport, kameradschaftliche<br />

Integration<br />

• Produktionsstätten der Wirtschaft<br />

Tagebauanlagen<br />

Bergwerke (neu oder historisch)<br />

• Sonstige Besichtigungen<br />

Theatervorstellungen<br />

Konzerte, Filmvorführungen<br />

Freizeitparks<br />

Tierparks/Wildgehege<br />

Junghelferin sollen den<br />

• Erstellen von Presseartikeln<br />

Umgang mit den Medien • Pressegerechtes Fotografieren<br />

kennen und die Arbeit der • Schreiben von Artikeln für die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> Publikationen<br />

<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> in der Öffent- • Besuch von Fernseh- und Rundfunkanstalten<br />

lichkeit vorstellen können. • Drehen eines Videofilms<br />

3.2 Ausstellungen, Präsentationen<br />

• Erstellen einer Präsentation über die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

• Produktion von Flyern und sonstigen Handzetteln<br />

Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen andere<br />

<strong>Jugend</strong>verbände kennen<br />

lernen und an gemeinsamen<br />

Veranstaltungen teilnehmen.<br />

Sie sollen bei<br />

gemeinsamen Aktionen<br />

den Kontakt zu weiteren<br />

<strong>Jugend</strong>gruppen intensivieren.<br />

Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen durch<br />

gemeinschaftliche Aktivitäten<br />

lernen, Respekt gegenüber<br />

anderen Spielern und<br />

Kameraden zu haben, die<br />

Spielregeln einzuhalten<br />

und körperlich fit zu bleiben.<br />

• Aufbau von Informationstafeln<br />

3.3 Helferwerbung<br />

• Informationsveranstaltungen an Schulen und in Innenstadtbereichen<br />

• Tag der offenen Tür im Ortsverband<br />

• Anbieten einer <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> AG an den Schulen<br />

• Beteiligung am Ferienprogramm der Kommune<br />

3.4 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen<br />

• Vorstellen der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong>arbeit<br />

• Vorführungen wie z.B. Seilbahnbau oder Transport von Ver-<br />

letzten<br />

4.1 Gegenseitige Besuche<br />

• Kennen lernen anderer <strong>Jugend</strong>organisationen wie z.B. <strong>Jugend</strong>rotkreuz,<br />

<strong>Jugend</strong>feuerwehr, DLRG-<strong>Jugend</strong>, Malteser-<strong>Jugend</strong><br />

usw.<br />

• Gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen mit anderen<br />

<strong>Jugend</strong>organisationen<br />

4.2 Teilnahme an gemeinsamen <strong>Jugend</strong>lagern<br />

• auf kommunaler Ebene<br />

• auf Bezirksebene<br />

• bei Landeszeltlagern<br />

• bei Bundeszeltlagern<br />

4.3 Sonstige gemeinsame Veranstaltungen<br />

• Ausflüge mit weiteren <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong>gruppen und anderen<br />

• <strong>Jugend</strong>organisationen<br />

• Gemeinsame Aktionen bei regionalen und überregionalen Festen<br />

• Gemeinsame Hilfsaktionen in der Kommune wie z.B. Geldsammelaktion<br />

für den Naturschutzbund<br />

5.1 Spiele<br />

• Gesellschaftsspiele<br />

• Gruppenspiele<br />

• Geländespiele<br />

• Geschicklichkeitsparcours<br />

Spiele fördern den Gemeinschaftssinn und faire Verhaltensweisen.<br />

5.2 Sport<br />

• Konditionstraining<br />

• Mannschaftsspiele (Ballspiele)<br />

• Tischtennis<br />

• Schwimmen<br />

• Rettungsschwimmen<br />

Viele Spiele und Sportarten sind nicht nur Bewegungs - sondern<br />

auch Denkspiele und bieten somit die Möglichkeit, <strong>Jugend</strong>liche<br />

sowohl körperlich als auch geistig zu fördern.<br />

5.3 Kameradschaftliche Integration<br />

• Soziale Aufklärung<br />

• Rollenspiele<br />

• Disco<br />

6.Umgang mit Computern Der Junghelfer und die 6.1 Hardware<br />

Junghelferin sollen die<br />

• Bestandteile eines PC<br />

wichtigsten Grundkenntnis- • Unterscheidung der Hardwarekomponenten<br />

se haben<br />

• Einbau von Upgrades<br />

• Installation von Treiber


*<br />

6<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

<strong>7.</strong>Bastelarbeiten Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen Geschicklichkeit<br />

und Kreativität<br />

entfalten.<br />

8.Modell- und Dioramenbau Der Junghelfer und die 8.1 Modellbau<br />

9.Verhalten im Straßenverkehr<br />

10.Bau und Einrichten von<br />

Zeltlagern<br />

11.Umgang mit der Umwelt<br />

und den Mitmenschen<br />

Junghelferin sollen Modelle<br />

und Dioramen bauen können<br />

um z.B. Einsatzstellen<br />

und Veranstaltungen im<br />

Modell nachstellen zu<br />

können<br />

Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen sicher<br />

mit ihren Spielgeräten<br />

umgehen und am Straßenverkehr<br />

teilnehmen können.<br />

Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen beim<br />

Bau und Betrieb von Zeltlagernverantwortungsbewusst<br />

mitwirken können<br />

und die Unfallverhütungs -<br />

vorschriften kennen.<br />

Der Junghelfer und die<br />

Junghelferin sollen im<br />

Sinne der dem <strong>THW</strong><br />

zugrunde liegenden humanitären<br />

Idee auf den nac hhaltigen<br />

Umgang mit der<br />

Umwelt und den Mitmenschen<br />

vorbereitet sein.<br />

6.2 Software<br />

• Textverarbeitung<br />

• Tabellenkalkulation<br />

• Grafikprogramme<br />

• Sonst. Anwenderprogramme<br />

<strong>7.</strong> Basteln mit verschiedenen Materialien<br />

• Holz<br />

• Metall<br />

• Kunststoff<br />

• Textil<br />

• Papier/Pappe<br />

• Farbe<br />

• Holz<br />

• Metall<br />

• Kunststoff<br />

• Papier/Pappe<br />

8.2 Dioramenbau<br />

• Abschätzen von Größenverhältnissen<br />

• Modellierung der Landschaft<br />

• Zusammenbau von Bausätzen<br />

Gesamtgestaltung<br />

9.1 Verhalten als Fußgänger<br />

• Innerorts<br />

• Außerorts<br />

• Verbände<br />

9.2 Verhalten bei der Benutzung von Spielgeräten<br />

• Spielen an Straßen<br />

• Rollschuhe<br />

• Inline-Skates<br />

• Skateboard<br />

• Kickboard<br />

9.3 Verhalten als Radfahrer<br />

• Bauarten und Verwendungszwecke von Fahrrädern<br />

• Ausrüstung (Fahrradzubehör, Bekleidung, Helm)<br />

• Fahren im Straßenverkehr<br />

• Fahren im Gelände<br />

• Transporte auf Fahrrädern<br />

9.4 Verhalten als Beifahrer<br />

• Kindersitze<br />

• Verhalten im Fahrzeug<br />

• Auf - und Absitzen<br />

• Lesen von Straßenkarten<br />

• Fahrtroutenerkundung<br />

• Sichern und Einweisen von Fahrzeugen<br />

10.1 Allgemeine Grundlagen<br />

• Logistik<br />

• Ver- und Entsorgung<br />

• Verpflegung<br />

• Hygiene<br />

• Auswahl des Zeltlagerplatzes<br />

• Einrichtung des Zeltlagerplatzes<br />

• Nachtwache<br />

10.2 Zeltbau<br />

• Zeltarten<br />

• Aufbau<br />

• Abbau<br />

• Wartung und Pflege von Zelten<br />

11.1 Menschenrechte<br />

• Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN<br />

• Achtung und Toleranz<br />

• Krieg und Frieden<br />

• Armut und Reichtum<br />

• Gewalt und Sicherheit<br />

11.2 Kinderrechte<br />

• UN-Kinderrechtskonvention<br />

• Weltkindergipfel<br />

• Kinderrechte-Agenda<br />

• Kinderrechte in Deutschland<br />

11.3 Die humanitäre Idee<br />

• Humanitäre Hilfe<br />

• Ehrenamt


*<br />

7<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 1<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

11.4 Umweltschutz<br />

• Landschaftsschutz<br />

• Immissionsschutz<br />

• Wasserschutz<br />

• Bodenschutz<br />

• Klimaschutz<br />

• Lärmschutz<br />

• Abfallwirtschaft<br />

11.5 Gesundheitliche Aufklärung<br />

• Sexualität<br />

• Prävention<br />

11.6 Überleben in Natur und Umwelt<br />

• Notsituationen und Überlebensgrundsätze<br />

• Überlebenshilfsmittel<br />

• Wetterbeobachtung<br />

• Orientierung, Marsch<br />

• Spuren, Fährten, Markierungen, Notzeichen<br />

• Verpflegung<br />

• Notunterkünfte<br />

• Heilpflanzen, Erste Hilfe<br />

• Außergewöhnliche Situationen


8<br />

6. Lernerfolgskontrolle<br />

Eine Lernerfolgskontrolle ist nicht erforderlich. Sie kann jedoch spielerisch in Form<br />

von Vergleichswettkämpfen (Lagerolympiaden, Rallyes etc.) eventuell auch gemeinsam<br />

mit anderen <strong>Jugend</strong>gruppen durchgeführt werden.


Bundesanstalt Technisches Hilfswerk <strong>THW</strong>-JUGEND e.V.<br />

Leitfaden<br />

“Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen”<br />

Themenkatalog Teil 2<br />

Stand: Juni 2003<br />

Dauer der Ausbildung: Die Dauer der Ausbildung ist nicht festgelegt. Für die auf<br />

die Grundausbildung anrechenbaren Inhalte gelten mindestens<br />

die im Curriculum „Grundausbildung für die Helfer<br />

und Helferinnen im <strong>THW</strong>“ festgelegten Zeitansätze.<br />

Ausbildungsebene: Standort<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />

2. Aufgabenbeschreibung<br />

3. Ausbildungsbedarf<br />

4. Gesamtlernziel<br />

5. Tabellarische Übersicht<br />

- Lernabschnitte<br />

- Lernziele<br />

- Einzelthemen<br />

6. Lernerfolgskontrolle


1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />

Junghelfer und Junghelferin in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong>.<br />

2<br />

2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der Junghelfer und die Junghelferin lernen in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong><br />

spielend Helfen. Dabei stehen Teamgeist und Kameradschaft im Vordergrund.<br />

Junghelfer und Junghelferinnen können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an<br />

der Grundausbildungsprüfung teilnehmen.<br />

Dazu können auf der Grundlage des Curriculums für die Grundausbildung absolvierte<br />

Lernabschnitte angerechnet werden, wenn die Ausbildung zum Zeitpunkt<br />

der Grundausbildungs-Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (s.<br />

auch Nummer 6). Das Weitere zur Zulassung der Junghelfer und Junghelferinnen<br />

zur Prüfung der Grundausbildung regelt eine separate Verfügung.<br />

3. Ausbildungsbedarf<br />

Grundkenntnisse über Aufgaben, Gliederung und Ausstattung des <strong>THW</strong>,<br />

Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten beim Umgang mit dem im Technischen<br />

Zug allen Helfern und Helferinnen zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehendem<br />

Gerät.<br />

Tätigkeiten und der Umgang mit Geräten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen<br />

oder Unfallverhütungsvorschriften für Kinder und <strong>Jugend</strong>liche bis zum vollendeten<br />

16. Lebensjahr nicht gestattet sind oder deren Anwendung, insbesondere<br />

vor dieser Altersgrenze, einer besonderen Fürsorgepflicht unterliegen,<br />

sind in der Tabelle zu 5. mit ** (ab 16. Lj.) bzw. * (bes. Fürsorgepflicht) gekennzeichnet.<br />

Diese können jedoch gegebenenfalls vom Ausbilder vorgeführt<br />

werden.<br />

4. Gesamtlernziel Teil 2<br />

Der Junghelfer und die Junghelferin sollen<br />

- die Organisation, die Aufgaben und das Einsatzspektrum des <strong>THW</strong>, sowie<br />

ihre Rechtsstellung als Junghelfer und Junghelferin kennen,<br />

- die Grundlagen der Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung mit den, im<br />

<strong>THW</strong> vorhandenen, Geräten beherrschen,<br />

- die im Technischen Zug von allen Helfern und Helferinnen zu bedienenden<br />

Geräte unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften anwenden können,<br />

- Handsprechfunkgeräte des <strong>THW</strong> bedienen können,<br />

- die Verhaltensregeln für den Einsatz kennen.<br />

Dabei gelten die unter Nummer 3 genannten Einschränkungen.<br />

Sie werden so an die Aufgaben der technisch-humanitären Hilfe herangeführt<br />

und auf die Tätigkeit als aktive Helfer und Helferinnen vorbereitet.


3<br />

5. Tabellarische Übersicht<br />

Leitfaden<br />

Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen,<br />

Themenkatalog Teil 2


4<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

1. Das <strong>THW</strong> im Gefüge des Der Junghelfer und die Junghelferin 1.1 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />

Zivil- und Katastrophen- sollen,<br />

schutzes und der Gefah- - die Aufgaben und die Struktur der Bun- - Rechtliche Grundlagen<br />

renabwehr von Bund und desanstalt Technisches Hilfswerk und - Organisationsstruktur<br />

Ländern<br />

die Grundlagen der Mitwirkung im Zivil- - Ortsverband<br />

und Katastrophenschutz kennen,<br />

- Ausbildung- Einsatz im In- und Ausland<br />

- die Einbindung in die Gefahrenabwehr 1.2 Einführung in den Zivil- und Katastrophenschutz und<br />

kennen,<br />

die Gefahrenabwehr<br />

- die Organisation der <strong>THW</strong>-<br />

- Genfer Abkommen<br />

Helfervereinigung kennen,<br />

- Zivilschutzgesetz (ZSG)<br />

- die Organisation der <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V. - Zivilschutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG)<br />

kennen.<br />

- Katastrophenschutzgesetze der Länder<br />

- Polizei- und Feuerwehrgesetze<br />

1.3 Die Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen<br />

Hilfswerks e.V.<br />

- Organisationsstruktur<br />

- Satzungen auf Bundes -, Landes - und Ortsebene<br />

(soweit vorhanden)<br />

1.4 Die <strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V.<br />

- Organisationsstruktur<br />

- Satzungen auf Bundes -, Landes - und Ortsebene<br />

(soweit vorhanden)<br />

2. Arbeiten mit Leinen, Der Junghelfer und die Junghelferin 2.1 Arbeiten mit Leinen und Spanngurten<br />

Spanngurten, Drahtseilen, sollen,<br />

Ketten und Rundschlingen - die verschiedenen Arten von Leinen und - Aufbau, Kennzeichnung<br />

Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und - Verwendungszweck<br />

Rundschlingen sowie ihre Verwen- - Werkstoffe, Arten<br />

dungszwecke kennen,<br />

- Belastbarkeit<br />

- die einschlägigen Unfallverhütungsvor- - Begriffe und Bezeichnungen im Umgang mit Leinen<br />

schriften (UVV) kennen,<br />

- Verlängern<br />

- praktische Fertigkeiten im Verlängern - Knoten<br />

von Leinen besitzen,<br />

- Anschlagen von Leinen an Lasten und Festpunkten<br />

- praktische Fertigkeiten zum Anschlagen - Spanngurte zum Sichern, Herstellen und Aufrichten<br />

von Leinen an Lasten und Festpunkten von Hilfskonstruktionen<br />

besitzen,<br />

- Spanngurte zum Herstellen von Böcken und Gerüs-<br />

- praktische Fertigkeiten in der Anwentendung der Spanngurte als Voraussetzung - Aufschießen<br />

für den Bau von Hilfskonstruktionen be- - Wartung und Pflege<br />

sitzen,<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

- praktische Fertigkeiten in der Anwen- 2.2 Arbeiten mit Drahtseilen<br />

dung von Drahtseilen, Ketten und<br />

Rundschlingen besitzen.<br />

- Aufbau, Kennzeichnung- Verwendungszweck<br />

- Werkstoffe, Arten<br />

- Belastbarkeit<br />

- Anschlagen und Verbinden<br />

- Verlängern- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

2.3 Arbeiten mit Ketten<br />

- Aufbau, Kennzeichnung<br />

- Verwendungszweck<br />

- Arten der Ketten<br />

- Belastbarkeit<br />

- Anschlagen und Verbinden<br />

- Verlängern und Verkürzen<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

2.4 Arbeiten mit Rundschlingen<br />

- Arten, Aufbau, Kennzeichnung<br />

- Verwendungszweck<br />

- Belastbarkeit<br />

- Anschlagen<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


5<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

3. Umgang mit Leitern Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

sollen,<br />

3.1 Einführung<br />

- Grundfertigkeiten für die Anwendung - Arten und Anzahl der Leitern der Zugausstattung<br />

von und den Umgang mit Leitern besit- - Konstruktionsmerkmal<strong>eV</strong>erwendungszweck und<br />

zen,die Unfallverhütungsvorschriften Einsatzmöglichkeiten<br />

und die wichtigsten Wartungs - und Pfle- - Steig- und Einstiegshöhen bei Verwendung mehrerer<br />

gearbeiten an Leitern durchführen kön- Leiterteile<br />

nen.<br />

- Belastbarkeit<br />

- Ermittlung des Anstellwinkels<br />

- Wartung und Pflege<br />

- LagerungUnfallverhütungsvorschriften<br />

3.2 Aufstellen, Sichern und Begehen von Leitern<br />

- Aufstellen und Umlegen von Leitern unter Anwendung<br />

verschiedener Methoden unter Beachtung der<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

- Sicherung (Kopf-, Fußpunktsicherung)<br />

- Auf - und Absteigen<br />

- Sicherung von Personen auf Leitern<br />

- Verstärkung, Unterstützung von überlangen Leitern<br />

bzw. Leitern mit zu geringem Anstellwinkel<br />

4. Holzbearbeitung Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

sollen,<br />

4.1 Einführung<br />

- Grundwissen und Grundfertigkeiten zur - Holzarten<br />

Durchführung von Holzarbeiten besit- - Eigenschaften<br />

zen,<br />

- Merkmale<br />

- die Holzbearbeitungswerkzeuge unfall- - Festigkeiten, Tragfähigkeiten<br />

sicher handhaben und<br />

- Werkzeuge zur Holzbearbeitung<br />

- Verbindungsmittel anwenden können. - Wartung und Pflege der Holzbearbeitungswerkzeuge<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

4.2 Holzbearbeitung mit Handsägen<br />

- Arten und Anwendungsbereiche, Handhabung<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

4.3 Holzbearbeitung mit der Motor-** und der Säbels äge**<br />

- Arten und Anwendungsbereiche<br />

- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten<br />

der Motor- und der Säbelsäge<br />

- Auswechseln der Kette bzw. des Sägeblattes<br />

- In- und Außerbetriebnahme<br />

- Ausführung einfacher Sägeschnitte<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

4.4 Herstellen von Pfählen<br />

- Ablängen<br />

- Anspitzen<br />

- Brechen von Kanten<br />

4.5 Herstellen von Holzverbindungen<br />

- Bauklammerverbindungen<br />

- Verbindungen mit Lochblechen<br />

- Verbindungen mit Gewindestangen<br />

5. Metallbearbeitung Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

sollen,<br />

5.1 Einführung<br />

- Grundwissen und Grundfertigkeiten zur - Werkstoffe; Metallarten<br />

Durchführung von Metallbearbeitung - Verwendungsmöglichkeiten<br />

besitzen,<br />

- Arten der Stahlprofile<br />

- die Werkzeuge zur Metallbearbeitung - Arbeitstechnische Begriffe<br />

unfallsicher handhaben können.<br />

- Werkzeuge zur Metallbearbeitung<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

5.2 Metallarbeiten mit Handwerkzeugen<br />

- Handhabung der Werkzeuge zur Metallbearbeitung<br />

- Trennen verschiedener Metallteile mit Handwerkzeugen<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

5.3 Trennschleifgerät (Motor-)**, Elektrisches-)**<br />

- Aufbau, Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Auswechseln verschiedener Bauteile<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


6<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

6. Gesteinsbearbeitung Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

sollen,<br />

5.4 Schere und Spreizer*<br />

- Aufbau, Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Auswechseln verschiedener Bauteile<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

6.1 Einführung<br />

- Grundwissen und Grundfertigkeiten zur - Baustoffe und deren Anwendungsbereiche<br />

Durchführung von Gesteinsbearbeitung - Werkzeuge zur Gesteinsbearbeitung<br />

besitzen,<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

- die Werkzeuge und Geräte zur Ge- 6.2 Gesteinsbearbeitung mit Handwerkzeugen<br />

steinsbearbeitung unfallsicher handha- - Einsatzmöglichkeiten<br />

ben können.<br />

- Handhabung<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

6.3 Trennschleifgerät (Motor-)**, Elektrisches-)**<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

6.4 Bohr- und Aufbrechhammer*<br />

- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>7.</strong> Bewegen von Lasten Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

sollen,<br />

<strong>7.</strong>1 Einführung<br />

- die Grundregeln der Mechanik kennen, - Einseitiger Hebel<br />

- mit einfachen Zug- und Druckkrafthebe- - Zweiseitiger Hebel<br />

zeugen unfallfrei arbeiten können,<br />

- Lose und feste Rolle<br />

- das fachgerechte Tragen von Lasten mit - Geräte, Hilfsmittel<br />

den dazugehörenden Kommandos be- - Hilfskonstruktionen zum Bewegen von Lasten<br />

herrschen.<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>7.</strong>2 Tragen von Lasten<br />

- Kommando- und Zeichengebung<br />

- Aufnehmen, Ablegen<br />

- Anwendung einfacher Hilfsmittel<br />

<strong>7.</strong>3 Hebel und Rollen<br />

- Anheben, Absenken und Verschieben von Lasten mit<br />

Brechstangen und loser und fester Rolle<br />

<strong>7.</strong>4 Greifzug*<br />

- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>7.</strong>5 Hebekissen*<br />

- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>7.</strong>6 Hydropresse*<br />

- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>7.</strong>7 Heber, hydraulisch*<br />

- Aufbau und Einsatzmöglichkeiten<br />

- Inbetriebnahme, Handhabung<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


7<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

8. Arbeiten im und am Was- Der Junghelfer und die Junghelferin 8.1 Einführung<br />

ser<br />

sollen,<br />

- die wichtigsten Begriffe für das Arbeiten - Begriffe am und auf dem Wasser<br />

im und am Wasser kennen,<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

- mögliche Gefahren kennen, 8.2 Arbeiten im und am Wasser<br />

- die Sicherung der Helfer und Helferin- - Sicherung der arbeitenden Helfer und Helferinnen<br />

nen bei der Durchführung von Arbeiten - Prüfen der Wassertiefe<br />

im und am Wasser kennen,<br />

- Prüfen der Begehbarkeit des Untergrundes<br />

- Sandsackarbeiten bei Hochwasserge- - Tragen von Lasten durch fließendes Gewässer<br />

fahren beherrschen,<br />

- Füllen und Verlegen von Sandsäcken<br />

- Grundkenntnisse über den Einsatz der 8.3 Einsatz von Pumpen<br />

Pumpenausstattung besitzen. - Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten<br />

- Herstellen der Betriebsbereitschaft<br />

- Sicherung<br />

- Wartung und Pflege<br />

9. Ausleuchten von Einsatz- Der Junghelfer und die Junghelferin 9.1 Einführung<br />

stellen<br />

sollen,<br />

- Grundkenntnisse über Einsatzgrund- - Grundsätze, Bezeichnungen<br />

sätze, Verwendungsmöglichkeiten und - Einsatzmöglichkeiten der Beleuchtungsgeräte mit<br />

Unfallverhütungsvorschriften bei der Stromerzeuger<br />

Verwendung von Beleuchtungsgeräten - Unfallverhütungsvorschriften<br />

besitzen,<br />

9.2 Einsatz von netzunabhängigen Beleuchtungsgeräten<br />

- die vorhandene Beleuchtungsausstat- - Elektrische Beleuchtungsgeräte<br />

tung handhaben können.<br />

- Handhabung<br />

- Inbetriebnahme<br />

- Batterieaufladung/-wechsel<br />

- Wartung und Pflege<br />

9.3 Einsatz von netzabhängigen Beleuchtungsgeräten*<br />

- Beleuchtungsausstattung 230 V (Flutlichtstrahler)<br />

- Zubehör<br />

- Aufbau und Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage<br />

am Stromnetz<br />

9.4 Aufbau und Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage<br />

mit Stromerzeuger*<br />

- Wartung und Pflege<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

10. Verhalten im Einsatz Der Junghelfer und die Junghelferin 10.1 Allgemeines Verhalten<br />

sollen,<br />

- Aufsitzen, Absitzen<br />

- die Verhaltensregeln an der Einsatz- - Rauch- und Alkoholverbot<br />

stelle kennen,<br />

- Hygiene<br />

- die Regeln zur Eigensicherung kennen - Verhalten auf Verkehrswegen<br />

und die vorhandenen Hilfsmittel einset- - Gefahrenschema<br />

zen können,<br />

10.2 Eigensicherung<br />

- die Brandklassen kennen,<br />

- pers. Schutzausstattung<br />

- Grundkenntnisse über den Umgang mit - Arbeitsschutzmittel<br />

den vorhandenen Feuerlöschmitteln - Absturzsicherung<br />

besitzen. 10.3 Brandabwehr<br />

- Brandklassen<br />

- Löschmittel<br />

- Löschverfahren<br />

11. Sprechfunkeinweisung Der Junghelfer und die Junghelferin 11.1 Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der<br />

sollen,<br />

Telekommunikation<br />

- einen Überblick über die im <strong>THW</strong> vor- - Telekommunikation im <strong>THW</strong>, Verwendung und Einhandenen<br />

Kommunikationsmittel und satzmöglichkeiten<br />

deren Einsatzmöglichkeiten haben,<br />

• Telefon<br />

- die rechtlichen Rahmenbedingungen für • Funktelefon<br />

den Einsatz der Telekommunikations- • Fax<br />

mittel, insbesondere Funk, kennen. Außerdem<br />

sollen sie die Strafbarkeit der<br />

im Strafgesetzbuch (StGB)/ Fernmeldeanlagengesetz<br />

(FAG) genannten Straftatbestände<br />

kennen,<br />

• Drahtgebundene Technik<br />

• Funk<br />

• SAT-Anlagen/ Funkalarmierung<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


8<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

- die für den Einsatz von Handsprec hfunkgeräten<br />

(HFG) wichtigsten physikalischen<br />

Grundlagen kennen,<br />

- die Organisation der Sprechfunkverkehrskreise<br />

und des Sprechfunkbetriebes<br />

sowie die Arten von Nachrichten<br />

kennen,<br />

Grundfertigkeiten zur Durchführung des<br />

- Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Fernmeldemitteln:<br />

• Brief-, Post-, Fm-Geheimnis (Art. 10, 77 GG)<br />

• Strafbarkeit von Geheimnisverletzungen gem.<br />

StGB<br />

• Einrichten und Betreiben von genehmigungspflichtigen<br />

• Fernmeldeanlagen<br />

- Fm-Verpflichtung<br />

Sprechfunkverkehrs im 2m-Band erwerben<br />

und einfache Gespräche selbstän- 11.2 Physikalische Grundlagen für den Einsatz von Funkgedig<br />

abwickeln können,<br />

räten<br />

.<br />

- die in seinem OV vorhandenen HFG im - Wellenausbreitung, Wellenlängen (2m/4m)<br />

2m-Band kennen, selbständig in Betrieb - Wahl des Standortes / Aufbauplatzes<br />

nehmen und bedienen können<br />

- Gefahren durch elektrische Energie<br />

- Verhalten bei Gewitter<br />

- Schutz gegen gefährliche Körperströme<br />

11.3 Gerätekunde Handsprechfunkgerät (HFG) im 2m-Band<br />

- Hauptteile und Bedienungselemente von HFG (FuG<br />

10 etc.)<br />

- Inbetriebnahme<br />

11.4 Grundlagen des Sprechfunkbetriebsdienstes<br />

- Rufnameregelung <strong>THW</strong> (Länderregelungen)<br />

- Verkehrsarten und -formen, insbesondere:<br />

• Wechselverkehr<br />

• Linien-/Kreisverkehr<br />

- Arten von Nachrichten, insbesondere das Gespräch<br />

11.5 Durchführung des Sprechfunkverkehrs (Sprechfunkbetriebsübung)<br />

(nur 2-m-Band!)<br />

- Grundsätze der Betriebssprache<br />

- Betriebswörter, Sprachwendungen für das Gespräch<br />

- Buchstabier- und Zahlentafel<br />

- Verkehrsabwicklung<br />

- Anruf/Anrufbeantworter<br />

- An-, Abmeldung<br />

- Melden der Betriebsbereitschaft<br />

- Standortmeldungen, Fragen<br />

- einfache Gesprächsführung<br />

- Kanalwechsel<br />

12. Einsatzlehre, Einsatz- Der Junghelfer und die Junghelferin sollen 12.1 Ortskunde; Orts - und Kreisbeschreibung<br />

grundsätze<br />

wissen,<br />

- wie die Einheiten sich im Einsatzraum - Bebauungsdichte<br />

örtlich orientieren,<br />

- Bevölkerungsdichte<br />

- dass Ortskunde für Einsätze bedeutend - Verkehrswege<br />

ist,<br />

- Gefahrenstellen<br />

- wie die Ordnung im Einsatzraum herge- - gefährdete Objekte<br />

stellt und aufrecht erhalten wird,<br />

- Behörden<br />

- welche Gefahren bei Aufnahme der - Krankenhäuser<br />

Arbeiten an der Einsatzstelle zu erwar- 12.2 Taktische Zeichen<br />

ten sind.<br />

- Einheiten<br />

- Einrichtungen<br />

- Personen<br />

- Fahrzeuge<br />

12.3 Orientierung mit Karte und Kompass<br />

- Kartenkunde<br />

- Lesen von Plänen<br />

- Arten und Aufbau von Karten und Plänen<br />

- Maßstab<br />

- Kartenzeichen<br />

- Gitternetze, UTM, Stadtplan<br />

- Praktische Übungen im Lesen von Karten und Plänen<br />

- Übermitteln von Ortsangaben<br />

- Gebrauch von:<br />

� Planzeiger<br />

� Planpause<br />

� Kartenwinkelmesser<br />

Arbeitsweise mit Kartenwinkelmesser und Kompass<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


9<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

12.4 Zurechtfinden im Gelände<br />

- Feststellen der Himmelsrichtungen:<br />

� natürliche Merkmale<br />

� künstliche Merkmale<br />

� Stand der Sternbilder<br />

� Schatten<br />

� Kompass<br />

- Bestimmen des eigenen Standpunktes durch Karte,<br />

Kompass,<br />

- Kartenwinkelmesser<br />

- Feststellen und Einhalten der Marschrichtung mit<br />

Kompass und Karte;<br />

Umgehen von Hindernissen<br />

12.5 Einführung in die Systematik der Schadenstellen<br />

- Zerstörungsformen<br />

- Schadenelemente:<br />

� Versperrter Raum<br />

� Angeschlagener Raum<br />

� Halber Raum<br />

� Ausgefüllte Räume<br />

� Schwalbennest<br />

� Rutschfläche<br />

� Schichtungen<br />

� Randtrümmer<br />

12.6 Gefahren der Einsatzstelle<br />

Gefahrenschema:<br />

- Angstreaktionen<br />

- Durchbruch<br />

- Explosionen<br />

- Einsturz<br />

- Elektrizität<br />

- Ertrinken<br />

12.7 Entwicklung des Bergungseinsatzes<br />

5 Phasen der Rettung<br />

12.8 Ermitteln der Entfernung<br />

- Entfernungsschätzen mit dem Auge<br />

- Ursachen der Schätzungsfehler<br />

- Hilfsmittel<br />

- Doppelfernglas und Marschkompass zur Entfernungserrechnung<br />

12.9 Erkundungs- und Meldedienst<br />

- Grundsätze für die Erkundung<br />

- Meldewege<br />

- Abfassen von Meldungen<br />

- Praktische Übungen in der Weitergabe von mündlichen<br />

Meldungen<br />

13.1 Grundlagen der Hilfeleistung<br />

13. Allgemeine Maßnahmen Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

der Ersten Hilfe sollen,<br />

- die Rettungskette kennen,<br />

- die Sofortmaßnahmen anwenden können,<br />

- Grundwissen über den Blutkreislauf<br />

besitzen,<br />

- Grundfertigkeiten zur Durchführung der<br />

Herz-Lungen-Wiederbelebung besitzen,<br />

- Grundfertigkeiten für die Anwendung<br />

von Verbänden besitzen,<br />

- die richtigen Maßnahmen bei Schock,<br />

inneren Verletzungen, Knochenbrüchen, 13.2 Störung des Bewusstseins<br />

Hitze- und Kälteschäden, Vergiftung - Bewusstseinskontrolle<br />

und Verätzung selbständig anwenden - Stabile Seitenlage<br />

können.<br />

- Gewalteinwirkung auf den Kopf<br />

- Abnehmen des Helmes<br />

- Hirnbedingte Krampfanfälle<br />

- Sonnenstich<br />

- Notwendigkeit der Hilfeleistung<br />

- Auffinden einer Person<br />

- Handlungsablauf der Ersten Hilfe<br />

- Feststellen der Vitalfunktionen<br />

- Suche nach Verletzungen<br />

- Eigene Sicherheit/Schutzverhalten<br />

- Rettungskette, Sofortmaßnahmen, Notruf<br />

- Anforderungen an den Ersthelfer<br />

- Absichern der Unfallstelle<br />

- Rettung Verunglückter bei akuter Gefahr<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


10<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

14. Grundlagen für die Re t- Der Junghelfer und die Junghelferin<br />

13.3 Störung der Atmung<br />

- Atmung<br />

- Atemkontrolle<br />

- Atemspende<br />

- Atemstörungen<br />

- Fremdkörper in der Luftröhre und in der Speiseröhre<br />

Insektenstich im Mund- und Rachenraum<br />

13.4 Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />

- Blutkreislauf<br />

- Reihenfolge der Ersten Hilfe bei Herz-<br />

Kreislaufstillstand<br />

- Herzdruckmassage<br />

- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) im Gesamtablauf<br />

- Unfälle durch elektrischen Strom<br />

13.5 Wundversorgung<br />

- Wunden<br />

- Wundverbände<br />

- Augenverband<br />

- Druckverbände<br />

- Amputationsverletzungen<br />

- Nasenbluten<br />

- Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen aus Wunden<br />

13.6 Schock, innere Verletzungen, Knochenbrüche<br />

- Schockursachen<br />

- Erkennungsmerkmale des Schocks<br />

- Maßnahmen bei einem Schock<br />

- Verletzungen und Erkrankungen des Brustraumes<br />

- Verletzungen und Erkrankungen des Bauchraumes<br />

- Knochenbruch<br />

- Gelenkverletzungen<br />

13.7 Hitze- und Kälteschäden, Vergiftung und Verätzung<br />

- Verbrennung<br />

- Verbrühung<br />

- Unterkühlung<br />

- Erfrierung<br />

- Vergiftung<br />

- Verätzung<br />

13.8 Fallbeispiele<br />

- Schminken von Verletzungen<br />

- Tätigkeit als Verletztendarsteller<br />

- Lernerfolgskontrolle<br />

14.1 Transport von Personen aus Schadenstellen<br />

tung von Personen sollen,<br />

- die Möglichkeiten zum Transport ver- - Grundlagen der Rettungsmethoden<br />

letzter und unverletzter Personen aus - Herausführen aus der Schadenstelle:<br />

Schadenstellen ohne und mit Hilfsmittel • Stützhilfe<br />

kennen und in altersgerecht angepass- • Führen über Leitern<br />

ter Form (einfache Übungen, angemes- - Heraustragen aus der Schadenstelle<br />

sene körperliche Belastung) anwenden 14.2 Transport durch einen Helfer<br />

können. - Rückentragegriff<br />

- Huckepacksitz mit und ohne Hilfsmittel<br />

- Schultertragegriff<br />

- Tragen auf den Armen<br />

14.3 Transport durch zwei Helfer<br />

- Reitsitz über Leitern<br />

- Tragering<br />

- Sitzstange<br />

- Transport durch zwei Helfer hintereinander<br />

14.4 Herausschleifen aus der Schadenstelle<br />

- Rautekgriff<br />

- Rückenschleifgang<br />

- Bergeschleppe<br />

- SchleifkorbKorbtrage<br />

14.5 Transport mit Hilfsmitteln des Technischen Zuges<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


11<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 2<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

15. Überwinden von Hindernissen<br />

- Auflegen, Sichern, Einbinden und Transport von<br />

Verletzten<br />

- Tragen von Verletzten mit:<br />

• Einheitskrankentrage<br />

• Schleifkorb<br />

- Weiterreichen einer Trage über Hindernisse und<br />

Trümmer<br />

- Transport Verletzter mit Bergetuch<br />

14.6 Behelfstragen<br />

- Behelfstragen aus Decken<br />

- Deckenwulsttragen<br />

- Leiter als Behelfstrage<br />

- Behelfstragen aus vorgefundenen Hilfsmitteln<br />

- Auflegen von Verletzten<br />

- Grundsätze beim Transport/Kommandos<br />

Der Junghelfer und die Junghelferin sollen15.1<br />

Arten von Hindernissen<br />

- die beim Überwinden verschiedener - Arten von Hindernissen:<br />

Geländehindernisse drohenden Gefah- • Gräben<br />

ren kennen,<br />

• Bäche<br />

- Bauwerke zum Überwinden von Hinder- • Einschnitte/Trümmer<br />

nissen kennen und beim Bau mitwirken - Möglichkeiten des Überwindens:<br />

können.<br />

• Stege<br />

• Beseitigen mittels Greifzug<br />

15.2 Grundlagen für den Bau von Stegen<br />

- Allgemeine Grundsätze<br />

- Stegearten<br />

- Begriffe<br />

- Vorbereitungen für den Stegebau<br />

- Verankerungsarten<br />

- Stiche, Bunde, Knoten<br />

- Sicherheitsbestimmungen<br />

� Allgemeines<br />

� Unfallverhütungsvorschriften<br />

15.3 Bau von einfachen Stegen<br />

- Bau von einfachen Stegen unter Verwendung von:<br />

• Gerüstmaterial<br />

• Hölzern<br />

• STAN-Ausstattung<br />

16. Sichern, Abstützen Der Junghelfer und die Junghelferin sollen16.1<br />

Grundlagen<br />

- Grundlagen des Sicherns und Abstüt- - Sicherungs möglichkeiten:<br />

zens kennen und einfache Sicherungs- � Absperren und Kennzeichnen<br />

arbeiten durchführen können<br />

� Abstützen und Aussteifen<br />

� Niederlegen<br />

- Begriffsbestimmung beim Abstützen und Aussteifen<br />

16.2 Sichern durch Abstützen und Aussteifen<br />

- Einzelstütze<br />

- Verstreben mehrerer Stützen<br />

- Joche<br />

- Spreize<br />

- Stützböcke<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


6. Lernerfolgskontrolle<br />

12<br />

1. Es wird angeregt, dass durch den <strong>Jugend</strong>betreuer/ die<strong>Jugend</strong>betreuerin oder<br />

den Ausbilder/ die Ausbilderin der Lernerfolg während der Ausbildung formlos<br />

und motivationsfördernd festgestellt wird. Dies kann auch in der Form von<br />

Vergleichswettkämpfen geschehen.<br />

2. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen/<strong>Jugend</strong>gruppen in Form<br />

gemeinsamer Ausbildungen/Übungen und Vergleichswettkämpfen ist ausdrücklich<br />

gewünscht.<br />

3. Bei mangelndem Erfolg bei einzelnen Ausbildungszeiten ist dem Junghelfer<br />

und der Junghelferin die Möglichkeit zur Wiederholung zu geben, bis sich der<br />

Lernerfolg eingestellt hat.<br />

4. Über die erfolgte Ausbildung sollte ein formloser schriftlicher Ausbildungsnachweis<br />

geführt werden. Sollen Inhalte der Grundausbildung für die Zulassung<br />

zur Prüfung anerkannt werden, so ist der Nachweis zwingend. Die<br />

Schriftform entfällt, wenn der Nachweis in <strong>THW</strong>in geführt werden kann.<br />

Die Zulassung zur Grundausbildung ist möglich, wenn alle Lerninhalte der<br />

Lernabschnitte 1-12 (nicht älter als zwei Jahre) absolviert wurden. Hierbei ist<br />

zu beachten, dass einige Inhalte erst nach vollendetem 16. Lebensjahr ausgebildet<br />

werden dürfen!


Bundesanstalt Technisches Hilfswerk <strong>THW</strong>-JUGEND e.V.<br />

Leitfaden<br />

“Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen”<br />

Themenkatalog Teil 3<br />

Stand: Juni 2003<br />

Dauer der Ausbildung: keine Vorgaben<br />

Ausbildungsebene: Standort<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />

2. Aufgabenbeschreibung<br />

3. Ausbildungsbedarf<br />

4. Gesamtlernziel<br />

5. Tabellarische Übersicht<br />

- Lernabschnitte<br />

- Lernziele<br />

- Einzelthemen<br />

6. Lernerfolgskontrolle


1. Zielgruppe und Voraussetzungen<br />

Junghelfer oder Junghelferin in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong>.<br />

2<br />

2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der Junghelfer und die Junghelferin lernen in einer <strong>Jugend</strong>gruppe des <strong>THW</strong><br />

spielend Helfen.<br />

Dazu werden mit fortschreitendem Wissen und Können auch Inhalte der Fachausbildungen<br />

sowie aus Sonderbereichen des <strong>THW</strong> einbezogen.<br />

3. Ausbildungsbedarf<br />

Grundkenntnisse über den Umgang mit Geräten und die Anwendung von Verfahren<br />

aus den Fach- oder Sonderausbildungen des <strong>THW</strong>.<br />

Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Unfallverhütungsvorschriften<br />

für Kinder und <strong>Jugend</strong>liche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht<br />

gestattet ist oder deren Anwendung, insbesondere vor dieser Altersgrenze, einer<br />

besonderen Fürsorgepflicht unterliegen, sind in der Tabelle zu 5. mit ** (ab<br />

16. Lj.) bzw. * (bes. Fürsorgepflicht) gekennzeichnet. Diese können jedoch<br />

gegebenenfalls vom Ausbilder vorgeführt werden.<br />

4. Gesamtlernziel Teil 3<br />

Der Junghelfer und die Junghelferin sollen über die Inhalte der Grundausbildung<br />

hinaus grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Rahmen<br />

der örtlichen Möglichkeiten erwerben.<br />

Dabei gelten die unter Nummer 3 genannten Einschränkungen.


3<br />

5. Tabellarische Übersicht<br />

Leitfaden<br />

Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen,<br />

Themenkatalog Teil 3


4<br />

Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 3<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

1. Grundlagen des Messens Der Junghelfer und die 1.1 Messzeuge und Messgeräte<br />

und Vermessens Junghelferin sollen die 1.2 Allgemeine und mathematische Grundbegriffe<br />

Grundlagen des Vermessens<br />

kennen lernen und<br />

einfache Aufgaben in<br />

Theorie und Praxis lösen<br />

können<br />

1.3 Vermessungsarbeiten<br />

1.4 Längenmessung<br />

1.5 Abstecken von rechten Winkeln<br />

1.6 Messen der Breite in unzugänglichem Gelände<br />

1.7 Höhenmessung<br />

1.8 Abstecken von Bögen<br />

1.9 Abstecken von Bauvorhaben<br />

1.10 Flächenberechnung von Geländequerschnitten<br />

1.11 Flächenaufnahme (Grundstücksaufnahme)<br />

2.Drahtgebundene Kommu- Der Junghelfer und die<br />

1.12 Massenberechnung von Gräben, Dämmen und sonstigen Aufschüttungen<br />

2.1 Anwendung drahtgebundener Kommunikation<br />

nikation<br />

Junghelferin sollen die - vorbereitende Maßnahmen<br />

Möglichkeiten und Grenzen - Bauarten<br />

drahtgebundener Kommu- - Bauausführung<br />

nikation kennen lernen - Feldkabel<br />

- Baugeräte<br />

3.Retten aus Gefahrenlagen Der Junghelfer und die<br />

2.2 Einzelverrichtungen<br />

- Knoten und Bunde<br />

- Kabelverbindungen<br />

- Verwenden der Ankerseile und Ankerpfähle<br />

- Verankerung von Baustangen<br />

- Einrichten von Fernsprechstellen sowie Vermittlungen<br />

- Erden beim Einrichten von Fernsprechstellen und Vermittlungen<br />

2.3 Wartung und Pflege des Feldkabels und Baugeräts<br />

- Feldkabel<br />

- Baugerät<br />

2.4 Sicherheitsbestimmungen<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

3.1 Gefahrenlagen definieren<br />

Junghelferin sollen Metho- 3.2 Orten<br />

den zur Rettung von Men- - Grundsätze<br />

schenleben und Sachwer- - Orten von Verschütteten mit Ruf- und Klopfmethode und elektroten<br />

aus verschiedenen nischer Ortung<br />

Gefahrenlagen kennen<br />

lernen<br />

3.3 Methoden zum Bewegen und Beseitigen von Hindernissen<br />

3.4 Eindringen/Bewegen in Schadensstellen*<br />

3.5 Rettungsmittel des Technischen Zuges*<br />

- Rollgliss<br />

- Rettungsgurt<br />

- Rettungsdreieck<br />

- Rettungsschlaufe<br />

- Klappkloben<br />

3.6 Rettungsmethoden unter Verwendung von Behelfskonstruktionen*<br />

- Ausleger<br />

- Lastarm<br />

- Dreibock<br />

- Steckleiterbock<br />

- Delta-Ausleger<br />

- Querriegel<br />

3.7 Besondere Rettungsmethoden*<br />

- Seilbahn<br />

- waagerechtes Ablassen<br />

- Sitzschlinge<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


Leitfaden Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen, Themenkatalog Teil 3<br />

Lernabschnitte Lernziele Einzelthemen<br />

4.Deicharbeiten Der Junghelfer und die 4.1 Allgemeines<br />

Junghelferin sollen mit den<br />

Handwerksgeräten für<br />

Erdarbeiten und mit den<br />

Sicherungsarbeiten für die<br />

Deichverteidigung vertraut<br />

gemacht werden. Sie sollen<br />

einfache Arbeiten durchführen<br />

können.<br />

5<br />

- Bodenkunde, Bodenklassen<br />

- Geräte für Erdarbeiten<br />

- Begriffe und Bestimmungen<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

4.2 Sichern von Böschungen<br />

- Mutterbodenarbeiten<br />

- Rasensodenarbeiten<br />

- Sichern von Böschungen mit lebendem Material:<br />

� Grassoden (Rasenziegel)<br />

� Flechtwerk<br />

� Flechtzäune<br />

� Schanzkörbe<br />

� Holzbekleidungen<br />

- Sichern von Böschungen mit totem Material:<br />

� Steinwurf<br />

� Kunststoffmatten, -bahnen oder -folien<br />

� Sandsäcke<br />

5.Handwerkliche Holzbe- Der Junghelfer und die 5.1 Gewinnen von Bauholz<br />

handlung, HolzbearbeitungJunghelferin<br />

sollen mit dem Schlagen von Reisig und Stangenholz<br />

natürlichen Werkstoff Holz - Entasten<br />

umgehen lernen und im - Entrinden<br />

handwerklichen Bearbeiten - Behauen<br />

geschult werden<br />

- Hobeln<br />

- Schneiden von Keilen<br />

6.Handarbeiten Metall Der Junghelfer und die<br />

5.2 Herstellen von Holzverbindungen<br />

- Blattungen<br />

- Verzapfungen<br />

- Schraubverbindungen<br />

- Bohren<br />

6.1 Metallbearbeitung mit Handwerkzeugen<br />

Junghelferin sollen einfa- - Messen und Anreißen von Werkstücken<br />

che Metallarbeiten mit - Ablängen eines Werkstückes mit der Bügelsäge<br />

Handwerkzeugen kennen - Feilen eines Werkstückes<br />

lernen und durchführen - Bohren (Senken) eines Werkstückes<br />

können<br />

- Biegen eines Werkstückes<br />

- Richten von Werkstücken oder Werkzeugen<br />

- Gewindeschneiden<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

6.2 Verbinden von Metallen<br />

- Nietverbindungen<br />

- Schraubverbindungen<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>7.</strong>Fahren auf dem Wasser Der Junghelfer und die <strong>7.</strong>1 Allgemeine Grundlagen<br />

Junghelferin sollen<br />

- Begriffsbestimmungen und Begriffsabgrenzungen<br />

Grundkenntnisse für das - Erkundung eines Gewässers<br />

Bedienen manuell geführter - Einfluss der Strömungs- und Witterungsverhältnisse auf Wasser-<br />

Wasserfahrzeuge haben fahrzeuge<br />

und sich beim Mitfahren auf - Stiche, Bunde, Knoten<br />

motorisierten Wasserfahr- - Sicherheitsbestimmungen:<br />

zeugen angepasst verhal- � Allgemeines<br />

ten.<br />

� Unfallverhütungsvorschriften<br />

� Rettungsdienst<br />

<strong>7.</strong>2 Wasserfahrzeuge (einschließlich Praxis)<br />

- Bau von behelfsmäßigen Wasserfahrzeugen<br />

- Fahrzeuge ohne Motorkraft<br />

- Fahrzeuge mit Motorkraft (Verhalten beim Mitfahren)<br />

<strong>7.</strong>3 Bootsbedienung und Bootsführung ohne Motorkraft<br />

- Allgemeines<br />

- Ablegen, Anlegen und Wenden<br />

- Paddeln<br />

- Staken<br />

- Wriggen<br />

- Rudern<br />

- Steuern<br />

- Gieren<br />

- Treideln<br />

- Ziehen<br />

- Ankerwerfen und Ankerlichten<br />

• * Technisches Gerät, bei dem aufgrund der fehlenden Vorgaben durch UVV oder Gesetz der Ausbilder eine erhöhte Sorgfaltspflicht<br />

hat. Untergrenze ist in der Regel das vollendete 14. Lebensjahr. Anwendungen mit vereinfachter Aufgabenstellung,<br />

die eine Gefährdung für den Anwender und für Dritte objektiv nicht erwarten lassen, sind bei ständiger unmittelbarer Aufsicht<br />

zulässig.<br />

• ** Nur für Junghelfer ab vollendetem 16.Lebensjahr, denen der Umgang mit diesen Geräten nach UVV oder gesetzlicher Vorgabe<br />

gestattet ist, sonst allenfalls Vorführung durch den Ausbilder.


<strong>7.</strong> Lernerfolgskontrolle<br />

6<br />

1. Es wird angeregt, dass durch den <strong>Jugend</strong>betreuer/ die <strong>Jugend</strong>betreurin oder<br />

den Ausbilder/ die Ausbilderin der Lernerfolg während der Ausbildung formlos<br />

und motivationsfördernd festgestellt wird. Dies kann auch in Form von Übungen<br />

und Wettkämpfen geschehen.<br />

Bei mangelndem Erfolg bei einzelnen Ausbildungszeiten ist dem Junghelfer<br />

und der Junghelferin die Möglichkeit zur Wiederholung zu geben, bis sich der<br />

Lernerfolg eingestellt hat.<br />

2. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen/<strong>Jugend</strong>gruppen in Form<br />

gemeinsamer Ausbildungen/Übungen und Vergleichswettkämpfen ist ausdrücklich<br />

gewünscht.

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