"Dgservice" Nr. 1/2010 - BVA
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Die Bürgerkarte Ihr persönlicher Ausweis im Internet<br />
Voraussetzung für eine sichere<br />
Kommunikation via Internet<br />
zwischen Geschäftspartnern und<br />
Behörden ist u. a. ein gesicherter<br />
Nachweis der Identität der handelnden<br />
Personen sowie die Fälschungssicherheit<br />
von elektronisch<br />
übermittelten Dokumenten. Dies<br />
gewährleistet die Bürgerkarte.<br />
Was genau ist eine Bürgerkarte?<br />
Die Bürgerkartenfunktion wird<br />
üblicherweise auf Kartenchips ab-<br />
gebildet. Daher auch ihr Name.<br />
Nach erfolgter Zertifizierung kann<br />
der Bürgerkarteninhaber eindeutig<br />
von anderen Personen unterschieden<br />
werden. Sie ist ein „elektronischer<br />
Ausweis“, der alle Eigenschaften<br />
eines herkömmlichen<br />
Ausweises (Name, Geburtsdatum,<br />
elektronische Unterschrift) enthält.<br />
Mit der Bürgerkarte ist es daher<br />
auch möglich, Schriftstücke elektronisch<br />
zu unterschreiben.<br />
Von der e-card zur Bürgerkarte<br />
Am einfachsten ist es, die Bürgerkarte<br />
auf der e-card zu lösen. Sie<br />
erfüllt alle technischen Voraussetzungen<br />
und ist somit als Trägermedium<br />
der Bürgerkartenfunktion<br />
geeignet. Die Bürgerkartenfunktion<br />
kann bei Registrierungsstellen (z. B.<br />
in vielen Geschäftsstellen der Sozialversicherungsträger)<br />
durch Vorlage<br />
eines amtlichen Lichtbildausweises<br />
und der e-card freigeschalten<br />
werden. Auf der Homepage<br />
www.a-trust.at können Sie Ihre<br />
Bürgerkarte mittels dem dort anforderbaren<br />
Aktivierungscode auch<br />
selbst freischalten. Die Ausstellung<br />
ist selbstverständlich kostenlos.<br />
DGservice März <strong>2010</strong><br />
Zur Nutzung der Bürgerkarte<br />
wird ein Kartenlesegerät und jene<br />
Software, die die Kommunikation<br />
zwischen Webbrowser und Karte<br />
abwickelt (= Bürgerkartenumgebung),<br />
benötigt. Diese steht gratis<br />
zum Download zur Verfügung.<br />
www.a-trust.at<br />
www.buergerkarte.at<br />
auf diesen Homepages können Sie Ihre<br />
e-card als Bürgerkarte registrieren und die<br />
„Bürgerkartenumgebung“ downloaden.<br />
Serviceleistungen mit Bürgerkarte<br />
Der Bürgerkarteninhaber kann via<br />
Internet jederzeit elektronische<br />
Serviceleistungen in Anspruch<br />
nehmen. So ist es rund um die Uhr<br />
möglich, Einsicht in das Pensionskonto<br />
zu nehmen, in Anspruch<br />
genommene Leistungen aus der<br />
Krankenversicherung (LIVE) und<br />
Versicherungszeiten abzufragen.<br />
Anträge auf Pension und Kinderbetreuungsgeld<br />
können ebenfalls<br />
elektronisch eingebracht werden.<br />
Auch außerhalb der Sozialversicherung<br />
bestehen bereits eine Vielzahl<br />
von elektronischen Serviceleistungen<br />
(Meldebestätigung, Strafregisterauszug,<br />
Bewerbungen bei<br />
öffentlichen Ausschreibungen etc.).<br />
Die Dienste von FinanzOnline<br />
können ebenfalls bequem mittels<br />
Bürgerkarte genutzt werden.<br />
Bürgerkarte für Unternehmen<br />
Dienstgeber können die Bürgerkarte<br />
verwenden, um via WEBEKU<br />
auf ihr Beitragskonto zuzugreifen.<br />
Geplant sind weiters eine elektronischeUnbedenklichkeitsbe-<br />
WuSSteN SIe SCHON?<br />
scheinigung, die Abwicklung des<br />
Geldverkehrs sowie die elektronische<br />
Zustellung von Schriftstücken.<br />
Weitere Informationen<br />
zu WEBEKU finden Sie auf den<br />
Homepages der Krankenversicherungsträger.<br />
Über die Online-Krankenstandsbescheinigung<br />
(KSB) können künftig<br />
(nach Abschluss der noch erforderlichen<br />
Sicherheitstests) Krankenstandsmeldungen<br />
der beschäftigten<br />
Dienstnehmer – natürlich<br />
ohne Diagnose – abgefragt werden.<br />
Zum einen entfällt dadurch die<br />
Einforderung der Krankenstandsbestätigung<br />
nach Wiederantritt des<br />
Dienstes. Zum anderen dient die<br />
KSB als Grundlage für die Ermittlung<br />
der jeweiligen Entgeltfortzahlungsansprüche.<br />
www.elda.at<br />
www.sgkk.at<br />
Hier finden Sie ausführliche Informationen<br />
zur kSB-ONlINe und zu WeBeku.<br />
Um diese Leistungen nutzen zu<br />
können, bedarf es einer einmaligen<br />
„Freischaltung“ dieser Services.<br />
Derartige Anträge können von den<br />
zur Vertretung des Unternehmens<br />
berufene Personen (Geschäftsführer,<br />
Prokurist etc.) gestellt werden.<br />
Die Zugriffsrechte können dann<br />
betriebsintern problemlos an Mitarbeiter<br />
(z. B. Lohnverrechner)<br />
weitergeben bzw. wieder entzogen<br />
werden. Die Verwaltung der Rechte<br />
erfolgt mittels Bürgerkarte. <br />
Christian Schuller<br />
050124 3314 DW 9<br />
esv.cc@hvb.sozvers.at<br />
E-Government ist der Einsatz von Informationstechnologien, um die Angebote der Behörden für die BürgerInnen und Unternehmen einfach und rasch zugänglich zu machen. Ein sicherer<br />
Zugang und der Schutz der personenbezogene Daten sowie die Sicherheit der elektronischen Kommunikation haben dabei absoluten Vorrang.<br />
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