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Gemeinderatsprotokoll 13.12.2011 (520 KB) - .PDF - Mistelbach

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StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 1 von684<br />

Stadtamtsdirektion<br />

2010 - 2015 Gemeinderat Nr. 12<br />

Mag.G/Opp<br />

StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Hauptplatz 6 Parteienverkehr: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

www.mistelbach.at Tel. 02572/2515 Bankverb.: Konto 20112437900, Erste Bank <strong>Mistelbach</strong><br />

Fax 02572/2515-2139 BLZ 20111; Ust-ID: ATU16233207<br />

DVR Nr: 0094048 BIC: GIBAATWW; IBAN: AT922011120112437900<br />

2011-12-13.doc<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, dem 13. Dezember 2011 im Rathaus,<br />

Sitzungssaal, stattgefunden hat und mit Einladungskurrende vom 5. Dezember 2011 einberufen<br />

wurde.<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Ende: 23.02 Uhr<br />

Anwesend:<br />

ÖVP:<br />

Bürgermeister Dr. Alfred Pohl, Vorsitzender;<br />

Vizebürgermeister Ernst Waberer;<br />

die StadträtInnen Ing. Wolfgang Furch, Dora Polke, Klaus Frank, Leopold Theil und Florian Ladengruber<br />

(ab TOP 4.);<br />

die GemeinderätInnen Reinhard Grohmann, Regina Simperler (ab TOP 4.), Roman Fröhlich, Andreas<br />

Egert, Manfred Stohl, Franz Graf, Andrea Hugl, Bgm.a.D. Reg. Rat Alfred Weidlich, Hermann Staffa,<br />

Peter Harrer, Christian Balon, Wolfgang Inhauser und Martha Warosch;<br />

SPÖ:<br />

die StadträtInnen Ing. Herbert Ettenauer, Ingeborg Pelzelmayer und Walter Weinerek;<br />

die GemeinderätInnen Renate Knott, Roswitha Janka, Josef Strobl, Akfm. Matthias Rausch,<br />

Christoph Rabenreither und Friederike Bachmayer;<br />

LaB:<br />

Stadtrat Josef Wallisch;<br />

die GemeinderätInnen Anita Brandstetter, Reinhard Neubauer und Martina Pürkl;<br />

FPÖ:<br />

die Gemeinderäte Johann Benitschka, Erwin Netzl und Werner Gube;<br />

Entschuldigt:<br />

die Stadträte Werner Seltenhammer und Florian Ladengruber (bis TOP 3.);<br />

Gemeinderätin Regina Simperler (bis TOP 3.)


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 2 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Tagesordnung:<br />

01.) Angelobung einer neuen Gemeinderätin<br />

02.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 12.10.2011<br />

03.) Bericht des Bürgermeisters<br />

04.) Bericht des Gemeinderates für Budget-Controlling<br />

05.) Ergänzungswahlen in Gemeinderatsausschüsse<br />

06.) Subventionsansuchen<br />

07.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen<br />

08.) Gewerbeförderung<br />

09.) Interne Anleihen 2012 – Verzinsung und Rückzahlung<br />

10.) Ausgaben – Rahmensperre 2012<br />

11.) Voranschlag 2012<br />

12.) Dorferneuerung – Leitbild und Förderungsrichtlinien<br />

13.) Grundverkehr<br />

14.) Bestandverträge<br />

15.) Förderung von Abbruchkosten<br />

16.) Freigabe der Aufschließung<br />

17.) Jugenderholungsfürsorge 2011<br />

18.) Schulsportunterstützung 2010/2011<br />

19.) Ferienerlebnisprogramm<br />

20.) Gemeinnützige <strong>Mistelbach</strong>er Museums und Kunst Betriebs GmbH, Eingliederung des<br />

Teilbetriebes Urgeschichte Museum Asparn/Zaya und Ergänzung zum Fördervertrag<br />

21.) Stadtsaal, Änderung der Tarife<br />

22.) Ehrenstatut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, Änderung<br />

23.) Veranstaltungen<br />

24.) Übereinkommen mit Land Niederösterreich – Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> „side letter“<br />

25.) ecoplus Regionalberatungsprojekt „Wirtschaftsstandort <strong>Mistelbach</strong>“<br />

26.) lgm, Ansuchen um Unterstützung des Engagements bei der nachhaltigen<br />

Innenstadtentwicklung im Zentrum von <strong>Mistelbach</strong><br />

27.) Bolfraskaserne <strong>Mistelbach</strong> – 75-jähriges Jubiläum und Angelobung 2012<br />

28.) Grundbenützung öffentliches Gut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

29.) Sportförderung<br />

30.) FC <strong>Mistelbach</strong>, Haftungsübernahme für Fördermittel<br />

31.) Gesunde Gemeinde<br />

32.) Weihnachtsaktion<br />

33.) Solarförderung<br />

34.) A.o. Vorrückung von Vertragsbediensteten<br />

35.) Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses<br />

36.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />

37.) Dienstvertrag Hausbetreuer<br />

38.) Anfragen und Anregungen<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 3 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Es liegen gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung folgende Dringlichkeitsanträge um Aufnahme in<br />

die Tagesordnung vor:<br />

• Antrag des Vorsitzenden<br />

Wohnbauförderung<br />

Am 7.12.2011 wurde noch ein Ansuchen um Zinsenzuschuss aus der Wohnbauförderung der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> abgegeben.<br />

Damit die förderungswerbende Partei den Kredit noch im Jahr 2011 aufnehmen kann, bedarf<br />

die Angelegenheit einer dringenden Beschlussfassung des Gemeinderates.<br />

Daher wird um Aufnahme in die Tagesordnung ersucht.<br />

Die Aufnahme in die Tagesordnung als TOP 38.) wird einstimmig genehmigt.<br />

• Antrag von Stadtrat Josef Wallisch, Gemeinderätin Anita Brandstetter, Gemeinderat Reinhard<br />

Neubauer, Gemeinderätin Martina Pürkl bzw. Umweltgemeinderat Akfm. Matthias Rausch,<br />

Gemeinderat Christoph Rabenreither sowie Gemeinderat Erwin Netzl und Gemeinderat Werner<br />

Gube<br />

Schiefergasbohrung „Resolution“<br />

Es wird beantragt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wolle eine Resolution an LH<br />

Dr. Erwin Pröll und die NÖ Landesregierung beschließen – diese mögen dafür Sorge tragen,<br />

dass keine Bohrungen nach Schiefergas im Bezirk <strong>Mistelbach</strong> stattfinden.<br />

Die Aufnahme in die Tagesordnung als TOP 39.) wird einstimmig genehmigt.<br />

• Antrag von Stadtrat Josef Wallisch, Gemeinderätin Anita Brandstetter, Gemeinderat Reinhard<br />

Neubauer, Gemeinderätin Martina Pürkl bzw. Umweltgemeinderat Akfm. Matthias Rausch,<br />

Gemeinderat Christoph Rabenreither sowie Gemeinderat Erwin Netzl und Gemeinderat Werner<br />

Gube<br />

Schiefergasbohrung „offizielle Aufforderung“<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> möge betreffend Schiefergasbohrung im<br />

Weinviertel eine „offizielle Aufforderung“ an die OMV Aktiengesellschaft beschließen, worin<br />

völlige Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit für die Weinviertler Gemeinden, ihre BürgerInnen<br />

und interessierte Gruppierungen verlangt werden, sodass diese von Anfang an in die<br />

Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden.<br />

Die Aufnahme in die Tagesordnung als TOP 40.) wird einstimmig genehmigt.<br />

Der bisherige Tagesordnungspunkt 38.) „Anfragen und Anregungen“ erhält die Bezeichnung 41.).<br />

Zur Tagesordnung erfolgt keine weitere Wortmeldung und gilt diese als genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 4 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 1.) Angelobung einer neuen Gemeinderätin<br />

Das Mitglied des Gemeinderates, Herr Jürgen Schuster, geb. 1982, wohnhaft Lanzendorfer<br />

Hauptstraße 9, 2130 Lanzendorf, hat auf die Ausübung seines Mandates mit Ablauf des<br />

15. November 2011 verzichtet.<br />

Über Vorschlag der Zustellungsbevollmächtigten der LaB vom 6. November 2011, in deren<br />

Wahlvorschlag der ausgeschiedene Gemeinderat aufgenommen war, wurde gemäß § 114 Abs. 3<br />

NÖ Gemeindeordnung 1973 für das freigewordene Gemeinderatsmandat das Ersatzmitglied<br />

Martina Pürkl, geb. 1960, Onlineredakteurin, wohnhaft Waldstraße 77, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, in den<br />

Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> berufen.<br />

Die Berufung des Ersatzmitgliedes in den Gemeinderat ist gemäß § 114 Abs. 4 leg.cit. am<br />

22.11.2011 rechtswirksam geworden.<br />

Gelöbnisformel gemäß § 97 NÖ GO<br />

"Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze der Republik<br />

Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch<br />

und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern."<br />

Gemeinderätin Martina Pürkl legt mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis ab.<br />

Zu 2.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 12.10.2011<br />

Gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Sitzung vom 12.10.2011 wurden keine<br />

Einwendungen erhoben und gilt dieses als genehmigt.<br />

Zu 3.) Bericht des Bürgermeisters<br />

a) Verordnungsprüfung<br />

Das Amt der NÖ Landesregierung hat die Verordnung des Bürgermeisters über die Änderung<br />

der Marktordnung vom 20.9.2011 sowie die in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.3.2011<br />

beschlossene Verordnung über die Erhebung der Lustbarkeitsabgabe überprüft und zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

b) Dorferneuerung Eibesthal, Aktion „Dorferneuerung in Niederösterreich“<br />

LH Dr. Pröll teilt mit Schreiben vom 12.10.2011 mit, dass die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an der<br />

Aktion „Dorferneuerung in Niederösterreich“- einer zukunftsorientierten Initiative des Landes –<br />

teilnimmt.<br />

Das Bundesland Niederösterreich fördert über Gutscheine einen Großteil jener Kosten, der für<br />

die allgemeine Betreuung und Prozessbegleitung im Dorferneuerungsort Eibesthal entsteht.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 5 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Schulinformationsmesse – bildung:mistelbach, Landesmittel<br />

Landesrat Mag. Karl Wilfing hat mit Schreiben vom 6. September 2011 mitgeteilt, dass eine<br />

Subvention aus Landesmitteln in der Höhe von € 1.000,-- zuerkannt werden kann.<br />

Die dritte <strong>Mistelbach</strong>er Bildungsinformationsmesse, die vom Donnerstag, 20.10. bis Samstag,<br />

22.10.2011 im Stadtsaal stattgefunden hat, wurde heuer von mehr Schulklassen als in den<br />

Jahren zuvor besucht. Auch zahlreiche interessierte Eltern nutzten vor allem am Samstag die<br />

Gelegenheit, sich über die schulischen oder beruflichen Möglichkeiten nach der achten<br />

Schulstufe zu informieren.<br />

Zusätzlich zu den Schulen und Institutionen, war heuer erstmals ein Wirtschaftsbetrieb bei der<br />

Messe vertreten. Auch das Bundesheer hat kurzfristig angefragt, ob es möglich wäre, sich bei<br />

der Messe zu präsentieren.<br />

d) Schulinformationsmesse – bildung:mistelbach Termin 2012<br />

Da das Stadtsaalpersonal für die Vorbereitungen der Puppentheatertage mehr Zeit benötigt,<br />

wurde der Termin für die Bildungsinformationsmesse 2012 um eine Woche vorverlegt. Um<br />

bereits planen zu können, wird ersucht den Termin 11. bis 13. Oktober 2012 vorzumerken, der<br />

mit den Schulen schon abgestimmt ist.<br />

e) NÖ Elternschule<br />

Mit Schreiben vom 6. Oktober 2011 hat das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung<br />

Allgemeine Förderung / NÖ Familienreferat, eine Förderung der NÖ Elternschule im Jahr<br />

2011/2012 zugesagt.<br />

Termine: 16.01.2012, 19:00 Uhr, Die geistig/seelische Entwicklung im Grundschulalter<br />

29.02.2012, 19:00 Uhr, Erziehung – die bewusste Gestaltung des Miteinander in<br />

der Familie, Schule und außerhalb.<br />

Beim Informationsabend zum Thema: „Früherkennung von Alkohol- Suchtgift- und<br />

Drogenmissbrauch bei Jugendlichen“, für den der Lionsclub Weinviertel NORD, District 114 Ost,<br />

die Vortragenden organisiert hat, wurde auch die Suchtberatungsstelle <strong>Mistelbach</strong> vorgestellt,<br />

die Beratung für Betroffene und Angehörige anbietet.<br />

f) Seniorenausflug 2012<br />

Der Seniorenausflug 2012 findet am Mittwoch, 20. Juni 2012 statt.<br />

Folgendes Programm ist geplant:<br />

Krems-Stein (Frühstück und Stadtbesichtigung von Stein)<br />

Dürnstein (Mittagessen und Zeit zur freien Verfügung)<br />

Stift Herzogenburg - Besichtigung<br />

Abschluss beim Buschenschank Staribacher in Höbersdorf (bei Stockerau)


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 6 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

g) Internationale Puppentheatertage, Besucherstatistik<br />

2011: 6.254 Besucher 800 bei der Kasperliade<br />

2010: 6.015 Besucher 783 bei der Kasperliade<br />

2009: 5.354 Besucher 494 bei der Kasperliade<br />

Zum Publikumspreis 2011 haben 2362 Besucher abgestimmt.<br />

Das Kulturamt hat gemeinsam mit Dr. Olaf Bernstengel alle Stimmzettel ausgewertet und kam<br />

zu folgendem Ergebnis: 84,3% der Stimmen waren „sehr gut / gut“<br />

Auch in diesem Jahr hätte Hugo Suarez aus Peru den Publikumspreis gewonnen, jedoch fällt<br />

dieser als Sieger des Vorjahres aus und so geht der Publikumspreis 2011 an Henning Hacke aus<br />

Deutschland mit 97,8% „sehr gut/gut“ Stimmen.<br />

Die genaue Abrechnung wird im nächsten GRA 4 vorgelegt. Es kann jetzt schon gesagt<br />

werden, dass Einsparungen bei den Gagen und Übernachtungskosten gemacht wurden.<br />

h) 33. Internationale Puppentheatertage 2011, Bundessubvention<br />

Aufgrund des Ansuchens gewährt das BM für Unterricht, Kunst und Kultur mit Schreiben vom<br />

7. September 2011 für die Durchführung der 33. Internationalen Puppentheatertage 2011 eine<br />

Subvention in Höhe von € 2.000,--.<br />

i) Dionysosweg Heckenpflanzung<br />

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landentwicklung, unterstützt Heckenpflanzungen<br />

am Dionysosweg mit einer Subvention in Höhe von € 265,06.<br />

j) Deponieerrichtungs- und Betriebs Ges.m.b.H., Erweiterung der Kapazitäten der<br />

bestehenden Verfestigungs- und Entmetallisierungsanlage, Berufungsentscheidung<br />

Der Umweltsenat hat mit Bescheid vom 11. November 2011 im Gegenstand den Spruchpunkt I<br />

des angefochtenen Bescheides aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung<br />

und Erlassung eines neuen Bescheides an die erstinstanzliche Behörde (NÖ Landesregierung)<br />

zurückverwiesen.<br />

Zum letzten Punkt des Berichtes des Bürgermeisters nimmt Gemeinderätin Anita Brandstetter,<br />

wie folgt, Stellung:<br />

„Die Entscheidung des Bundesumweltsenates vom 11.11.2011, den UVP-Bescheid der Zöchling<br />

Deponie in die erste Instanz zurückzuverweisen, ist für uns ein Erfolg und beweist uns, dass wir<br />

auf dem richtigen Weg waren. Diese Entscheidung bedeutet für die <strong>Mistelbach</strong>er Bevölkerung,<br />

dass ihr eine Verzwölffachung des Verkehres und der Transport von hochgiftigem Material<br />

mitten durch die Stadt erspart bleibt.<br />

Die komplette Aufhebung eines Bescheides der NÖ Landesregierung durch den<br />

Bundesumweltsenat ist bis dato in Österreich einmalig. Eine solche kassatorische Entscheidung<br />

ist von Rechts wegen nur dann möglich, wenn der vorliegende Sachverhalt so mangelhaft ist,<br />

dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich<br />

erscheint.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 7 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der Bundesumweltsenat hat im Verfahren eine derart weitreichende Mangelhaftigkeit<br />

festgestellt und die von der Bürgerinitiative „gegenGift“ aufgezeigten Rechtswidrigkeiten<br />

bestätigt.<br />

Dies sind einerseits Verfahrensfehler (Versuchsbetrieb/Regelbetrieb, mangelhafte Auflage) aber<br />

andererseits auch grobe Fehler bei den Sachgutachtern. Diese Gutachten waren unzureichend<br />

und nicht schlüssig. Die Auswirkungen auf die Umwelt durch den steigenden Lieferverkehr<br />

sowie die Verladung wurden nicht behandelt. Die Untersuchungen wurden nur auf den alten<br />

bewilligten Bescheid, also den Versuchsbetrieb, das heißt, auf die geringen Mengen<br />

(Verfestigung 4.000 t, Entmetallisierung 20.000 t) ausgelegt.<br />

Die Belastung der angesuchten Erhöhung (90.000 t, 300.000 t) und die Erweiterung der<br />

Schlüsselnummernliste wurden nicht untersucht. Nur derart schwerwiegende Fehler sind dazu<br />

in der Lage, eine komplette Aufhebung eines UVP-Verfahrens nach sich zu ziehen.<br />

Wenn der Betreiber der Deponie jetzt behauptet, es genügt, eine „Verfahrensergänzung“, und<br />

dann kann die Entmetallisierungsanlage in Betrieb gehen, stimmt das so nicht.<br />

Herr Zöchling hat zwei Möglichkeiten, er kann den Bescheid anfechten oder er bringt einen<br />

Neuantrag ein. Dieses Ansuchen muss aber dann auf die von ihm ausgelegten Mengen geprüft,<br />

der Verkehr muss berücksichtigt und die Staubentwicklung am Frachtbahnhof untersucht<br />

werden. Dieses Verfahren wird aber dann länger als ein Jahr dauern.<br />

Daher ist die Ankündigung, die gesamte Menge zwischenzulagern, nicht nachvollziehbar.<br />

Wenn er länger als ein Jahr zwischenlagert, würde das dem Unternehmen Unsummen kosten<br />

(pro Tonne € 87,--).<br />

Auch die Ankündigung, die Gemeinde bekäme kein Geld ist unverständlich, schließlich gibt es<br />

einen rechtsgültigen Vertrag. Wir glauben daher, dass der Herr Bürgermeister die Feuerwehr<br />

weiter unterstützen kann.<br />

Abschließend stellt sich mir die Frage, wie lange die anderen Fraktionen weiter keinen klaren<br />

Standpunkt zu dieser Causa einnehmen wollen. Aus meiner Sicht ist dies unbedingt notwendig,<br />

man kann sich nur für eine Seite entscheiden.<br />

Entweder für den Betreiber oder man stellt sich auf die Seite der Bevölkerung und<br />

berücksichtigt deren Anliegen und Sorgen.<br />

Ich, bzw. wir (LaB) stehen für ein lebenswertes <strong>Mistelbach</strong> und Weinviertel und werden uns<br />

weiterhin dafür einsetzen.“<br />

Gemeinderat Weidlich stellt dazu fest, dass die Entscheidung des Umweltsenates grundsätzlich<br />

erfreulich ist. Aber die Anfechtung hätte angesichts der bisherigen Rechtsprechung durchaus<br />

auch eine andere Entscheidung bringen können. Die jetzige Entscheidung des Umweltsenates<br />

verwundert ihn sehr, weil beim Verfahren betreffend die Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> viel<br />

schwerwiegendere Argumente zu keiner Aufhebung der Entscheidung durch die Umweltbehörde<br />

geführt haben.<br />

Weiters fehle ihm bei der jetzigen Entscheidung des Umweltsenates der Hausverstand.<br />

Die den Abfall anliefernden LKWs fahren ja weiterhin zur Deponie, nur die aus<br />

umweltpolitischen Gründen klar zu befürwortende Entmetallisierung darf nicht erfolgen. Also<br />

sei das einzig Positive an der Entscheidung des Umweltsenates, dass künftig auch der Verkehr<br />

auf öffentlichen Straßen bei derartigen Verfahren miteinbezogen werden muss. Er hoffe stark,<br />

dass dies nicht nur für private Betreiber, sondern auch für die öffentliche Hand in Zukunft gilt,<br />

weil für das Land NÖ habe dies als Antragsteller bei der Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> nicht gegolten.<br />

Der Standpunkt der ÖVP sei sehr klar, immer auf die Interessen der Bürger gerichtet.<br />

Stadtrat Wallisch meint dazu, dass Gemeinderat Weidlich in vielen Belangen, vor allem die<br />

Umfahrung betreffend, Recht habe. Es stimme jedoch nicht, dass die LKWs weiterhin zur<br />

Deponie fahren können. Auch für ihn sei die Umfahrungsentscheidung der Umweltbehörden<br />

sehr fragwürdig gewesen. Wahrscheinlich habe damals der Landeshauptmann Einfluss auf den<br />

Umweltsenat genommen.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 8 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Frau Gemeinderätin Brandstetter erklärt sich den Unterschied bei den Entscheidungen der<br />

Umweltbehörde zur Umfahrung einerseits und zur Deponie andererseits dahingehend, dass bei<br />

der Umfahrung von öffentlichem Interesse ausgegangen wird und bei der Deponie von<br />

privatem nichtöffentlichen Interesse. Sie möchte auch noch klarstellen, dass sie nicht gegen die<br />

Entmetallisierung sei.<br />

Im Übrigen wird der Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen.<br />

Stadtrat Ladengruber und Gemeinderätin Simperler nehmen an der Sitzung teil.<br />

Zu 4.) Bericht des Gemeinderates für Budget-Controlling<br />

Gemeinderat Grohmann bringt nachstehenden Bericht zur Kenntnis:<br />

„Seit Jänner wurden die Zahlen betreffend Kosten und Erträge für den Stadtsaal aufbereitet und<br />

analysiert. Basierend auf diesen Erkenntnissen wurde dem GRA 4 ein Modell für eine einfachere<br />

und effizientere Preisgestaltung unterbreitet. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass im Sinne<br />

einer Nachvollziehbarkeit sämtliche Kundenkontakte schriftlich erfasst und bestätigt werden sollten.<br />

Den Ausschussmitgliedern wurde auch dargelegt, dass durch diverse Vergütungen und<br />

Tarifnachlässe der Stadtgemeinde Erlöse in der Größenordnung von zirka € 15.000,-- entgehen.<br />

In der Sitzung vom 14.11.2011 hat der GRA 4 den Vorschlag angenommen und dem STR und GR<br />

zur Beschlussfassung weitergereicht. In weiterer Folge sollten die Tarife in regelmäßigen Abständen<br />

(max. alle 2 Jahre) an die aktuellen Anforderungen angepasst und valorisiert werden.<br />

Nach Auftrag durch den GR wurde die Gebarung des Regionalentwicklungsvereines Leiser Berge –<br />

<strong>Mistelbach</strong> in Augenschein genommen und wird nun quartalsweise überprüft.<br />

Zum wiederholten Male das Thema Weinlandbad:<br />

Bereits in den letzten beiden Controllingberichten wurde eine Anpassung des Tarifsystems für das<br />

Weinlandbad vorgeschlagen. Nachdem bereits im August 2010 die ersten detaillierten Zahlen<br />

vorgelegen sind, wurde trotzdem eine Entscheidung bis zum Vorliegen der Zahlen für die Saison<br />

2010 wieder einmal verschoben. Da es im Frühjahr 2011 aufgrund von Terminproblemen innerhalb<br />

des Ausschusses zu keinem Beschluss bis zum Beginn der Badesaison gekommen ist, wurde dem<br />

Controlling erst im Mai die Möglichkeit eingeräumt, dem GRA 9 über die Kosten und Erlöse aus<br />

dem Betrieb des Weinlandbades zu berichten. Im Ausschuss selbst wurde dann die Forderung<br />

gestellt, dass der Abgang des Weinlandbades zu gleichen Teilen durch Einsparungen und durch<br />

Mehreinnahmen reduziert werden soll. Dem Wunsch des Ausschusses entsprechend wurde im<br />

November dem GRA 9 eine genaue Aufstellung präsentiert, die eine stundengenaue Aufzeichnung<br />

der durch die Grüne Partie geleisteten Stunden ausweist. Aus diesen Aufzeichnungen gingen<br />

eindeutig die ausgabenseitigen Einsparungen hervor. Der GRA 9 vertagte neuerlich eine<br />

Entscheidung und beschloss, das weitere Vorgehen vorerst in den einzelnen Fraktionen zu beraten.<br />

Aufgrund der prekären budgetären Situation der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> appelliere ich an alle<br />

Stadt- und Gemeinderäte, bei allen Planungen und Vorhaben den Spargedanken nicht außer Acht<br />

zu lassen. Der hohe Schuldenstand mit den dadurch verbundenen Abhängigkeiten von der<br />

europäischen Zinspolitik lässt uns in den kommenden Jahren kaum Spielraum.<br />

Die Zielsetzung für das Controlling bleibt weiterhin, den Abgang der Gemeindebetriebe um 20%<br />

zu reduzieren. Für das Jahr 2012 stehen die Sport- und Turnsäle und der Bauhof im Mittelpunkt<br />

unserer Aktivitäten.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 9 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Abschließend möchte ich den Damen und Herren des Stadt- und Gemeinderates zum<br />

Jahreswechsel noch etwas ganz Wichtiges sagen: unsere MitarbeiterInnen – also die<br />

MitarbeiterInnen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> – sind nicht unser größter Kostenfaktor, sondern<br />

unser größtes Kapital! Wenn wir ihnen Wertschätzung entgegenbringen, dann bringen sie Zinsen<br />

in Form von Einsatz, Motivation und Ideen.<br />

Als zynisch empfinde ich es jedoch, ihnen über das Jahr Fähigkeit und Motivation abzusprechen,<br />

und dann bei der letzten GR-Sitzung im Jahr die besten Weihnachtswünsche auszurichten.“<br />

Gemeinderat Netzl stellt fest, dass die Gemeindebetriebe nicht einsparen. Die Defizite beim Bad<br />

und bei der Bibliothek werden höher. Das Controlling verursache Kosten und es gebe keine<br />

Einsparungen. Es habe keinen Sinn, wenn die Vorschläge des Controlling in die eine Richtung – und<br />

die Wirklichkeit in eine andere Richtung gehen würden.<br />

Gemeinderat Weidlich betont, man müsse „die Kirche im Dorf lassen“. Man könne nicht gegen<br />

Tarifanpassungen sein und dann Abgänge von Gemeindebetrieben kritisieren. Leistungen für die<br />

Bürger kosten eben auch etwas und man müsse wirtschaften wie zu Hause und die Einnahmen den<br />

Ausgaben anpassen.<br />

Der Vorsitzende stellt klar, dass alle Ausschüsse eingeladen sind, weitere Vorschläge für<br />

Einsparungen zu erarbeiten.<br />

Gemeinderat Benitschka stellt fest, dass die Arbeit des Controlling sinnvoll ist, aber es müssten die<br />

Vorschläge auch umgesetzt werden.<br />

Gemeinderat Netzl vermeint, man könne nicht nur Tarife erhöhen, sondern müsse auch einsparen.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer stellt zum Bericht von Gemeinderat Grohmann fest, das Controlling sei eine<br />

Stabsfunktion und keine Maßregelungsfunktion. Bei den Tarifvorschlägen zum Weinlandbad des<br />

Controlling wären bei manchen Ansätzen Erhöhungen bis zu 70 Prozent vorgesehen gewesen und<br />

daher habe der GRA 9 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Vorschläge nochmals zu<br />

überdenken. Darüber hinaus habe man im Bereich des Weinlandbades massiv eingespart, sowohl<br />

im personellen Bereich, als auch bei der Instandhaltung.<br />

Gemeinderat Balon vermeint, dass von der FPÖ bisher keine vernünftigen Einsparungsvorschläge<br />

vorgebracht wurden. Die Forderung, ständig Leute rauszuwerfen, sei unseriös. Viele Ausgaben<br />

stellen auch vernünftige Investitionen für die Wirtschaft und für die Zukunft der Bürger dar.<br />

Stadtrat Wallisch betont, seine Fraktion hätte noch nie die Fähigkeit und Motivation von<br />

Mitarbeitern abgesprochen. Gemeinderat Grohmann komme diese Feststellung nicht zu, wenn,<br />

dann wäre das die Aufgabe des Herrn Bürgermeisters.<br />

Gemeinderat Gube stellt fest, dass die FPÖ im Sportausschuss noch nie das Rausschmeißen von<br />

Leuten gefordert habe.<br />

Gemeinderätin Brandstetter vermeint, dass die Vorwürfe der mangelnden Umsetzung an das<br />

Controlling schwierig seien. Die Verantwortung für Maßnahmen liege immer bei den Mandataren<br />

der Gemeindegremien.<br />

Im Übrigen wird der Bericht zur Kenntnis genommen.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 10 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 5.) Ergänzungswahlen in Gemeinderatsausschüsse<br />

Von der LaB-Fraktion wurde aufgrund des Ausscheidens von Gemeinderat Jürgen Schuster<br />

folgender Wahlvorschlag für die Nach- bzw. Umbesetzung von Gemeinderatsausschüssen<br />

eingebracht:<br />

a) Gemeinderatsausschüsse<br />

GRA 2<br />

Gemeinderätin Martina Pürkl anstelle von Gemeinderat Reinhard Neubauer<br />

GRA 3<br />

Gemeinderat Reinhard Neubauer anstelle von Gemeinderat Jürgen Schuster<br />

GRA 4<br />

Gemeinderätin Martina Pürkl anstelle von Gemeinderat Jürgen Schuster<br />

GRA 10<br />

Gemeinderat Reinhard Neubauer anstelle von Gemeinderat Jürgen Schuster<br />

b) Prüfungsausschuss:<br />

Gemeinderätin Martina Pürkl anstelle von Gemeinderat Reinhard Neubauer<br />

Der Vorsitzende beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 6.) Subventionen<br />

a) Andreas Freibauer, Personalkostenzuschuss für die Kinderbetreuung<br />

Mit Telefax vom 15. September 2011 ersucht Andreas Freibauer, Dorfstraße 14, 2130<br />

Siebenhirten, um einen Zuschuss für die Kinderbetreuung der Tochter Frida Freibauer, geb. am<br />

18.2.2010, die in den Monaten April bis August 2011 die Kinderbetreuungseinrichtung Hoppl<br />

di Poppl, Marktgemeinde Staatz, besucht hat.<br />

Da im Zeitraum April bis August 2011 keine Kinderbetreuungseinrichtung in <strong>Mistelbach</strong> in<br />

Anspruch genommen werden konnte, wird nach kurzer Beratung folgender Beschluss gefasst:<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll der gesetzliche Personalkostenzuschuss für die Monate April bis August 2011 den Eltern<br />

gewährt werden. Laut Unterlagen war das Stundenausmaß in den Monaten April, Mai und Juni<br />

über 91 Stunden. Im Juli und August zwischen 20 und 90 Stunden.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 11 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Ergibt folgenden Personalkostenzuschuss:<br />

April, Mai, Juni 2011: € 51,00 x 3 = € 153,--<br />

Juli, August 2011: € 36,50 x 2 = € 73,--<br />

Summe € 226,--<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 1/2100-7542 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Jugendheim Paasdorf<br />

Mit Schreiben vom 13. September 2011 ersucht Clemens Hosp, Obmann der Jugend Paasdorf,<br />

um eine höchstmögliche Subvention für die Renovierung des Jugendkellers in Paasdorf.<br />

Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Schimmel im Jugendkeller entfernt. Das Ausmalen ist im<br />

Frühjahr 2012 geplant.<br />

Die Materialkosten für Schimmelentferner, Farbe und div. Arbeitsbehelfen werden auf € 300,--<br />

geschätzt.<br />

Weiters wird in dem Schreiben um zusätzliche Restmüllsäcke sowie um Gelbe Säcke, noch für<br />

das heurige Jahr, ersucht.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Aufgrund des Ansuchens soll ein Zuschuss für die Kosten der Renovierung in der Höhe von<br />

€ 300,-- gewährt werden. Allerdings müssen die saldierten Rechnungen im Kulturamt vorgelegt<br />

werden. Weiters sollen 3 Rollen Restmüllsäcke und Gelbe Säcke zur Verfügung gestellt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-768610 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Die Kinderfreunde <strong>Mistelbach</strong><br />

ersuchen mit Schreiben vom 8. November 2011 um finanzielle Unterstützung in Höhe von<br />

€ 680,42 zur Kostenabdeckung, welche durch die Kinderbetreuungsaktion in den Osterferien<br />

2011 entstanden sind.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 680,42 gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-768610 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 12 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Kinderspielplatz Hüttendorf, Nestschaukel<br />

Die Dorferneuerung Hüttendorf plant den Ankauf einer Nestschaukel für den Kindespielplatz in<br />

Hüttendorf zum Preis von € 1.673,52, inkl. MWSt.. Ortsvorsteher Karl Pleil ersucht per e-Mail<br />

vom 9.11.2011 um höchstmögliche finanzielle Unterstützung dieses Ankaufes.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/8153-0063 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Der A capella Chor Weinviertel<br />

ersucht mit Schreiben vom 9.11.2011 um Förderung für das Musiktheater <strong>Mistelbach</strong> 2012<br />

„My Fair Lady“ in Höhe der Stadtsaalmiete und somit kostenloser Überlassung des Stadtsaales.<br />

Voraussetzung für eine hohe Förderung seitens des Landes NÖ ist auch eine hohe Subvention<br />

der Stadtgemeinde. Premiere ist am 16.3.2012 und acht weitere Vorstellungen sind geplant.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 11.000,-- gewährt werden, die sich wie<br />

folgt zusammensetzt:<br />

Erlass der Stadtsaalmiete in Höhe von € 9.000,--<br />

Wenn die Auslastung der Vorstellungen nicht mind.<br />

80% beträgt (ist einfach kontrollierbar), zusätzlich € 2.000,--<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2012 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

f) Der Verein Neue Landesbahn<br />

ersucht mit Schreiben vom 30. November 2011 um Gewährung einer finanziellen Unterstützung<br />

zur Aufrechterhaltung des laufenden Vereinsbetriebs in Höhe von € 10.000,-- und legt<br />

entsprechende Rechnungen vor.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 400,-- gewährt werden.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 13 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Über weitere finanzielle Zuwendungen muss interfraktionell beraten werden, da das<br />

Kulturbudget keine höheren Zuwendungen vorsieht.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

g) Die Kantorei St. Martin<br />

ersucht mit e-Mail vom 12. Oktober 2011 um Gewährung einer finanziellen Unterstützung zur<br />

Aufrechterhaltung des Chorbetriebes für das Jahr 2011.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 400,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

h) Die Pfadfindergruppe <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 um finanzielle Unterstützung für die Abhaltung<br />

des jährlichen, heuer 63. Nikoloumzuges und um Gewährung von Dienst- und Sachleistungen<br />

beim Bühnenaufbau.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 140,-- und Dienst- und Sachleistungen im<br />

gewohnten Umfang gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3690-7290 und 1/3690-7295 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

i) Die Pfarre Siebenhirten<br />

ersucht mit Schreiben vom 4. November 2011 um Gewährung einer Subvention für die<br />

Renovierung der Orgel in der Pfarrkirche Siebenhirten.<br />

Die Orgel ist mehr als 100 Jahre alt und wurde noch nie restauriert. Die Kosten belaufen sich<br />

auf € 53.000,-- und die Pfarre Siebenhirten ersucht um eine Förderung von mindestens 10%<br />

der Kosten.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 14 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- gewährt werden.<br />

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten zu je € 500,- im Jahr 2011 und 2012.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011/2012 1/3900-7773 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

j) Der Musikverein Eibesthal<br />

ersucht mit Schreiben vom 19. September 2011 um Gewährung einer außerordentlichen<br />

Subvention für die Neueinkleidung der Musikkapelle. Es liegt ein Angebot in Höhe von<br />

€ 54.403,-- vor.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- gewährt werden.<br />

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten zu je € 500,- im Jahr 2011 und 2012.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011/2012 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

k) Die Evangelikale Freikirche <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Schreiben vom 19. September 2011 um kostenlose Überlassung des kleinen<br />

Stadtsaales am 25. und 26. November 2011 als Abgabestelle für eine Paketaktion für<br />

bedürftige Menschen in der Ukraine. Am 28. Dezember 2011 werden die Pakete von der<br />

Spedition abgeholt. Der Stadtsaal ist zu dieser Zeit nicht gebucht.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der kleine Stadtsaal soll für diesen karitativen Zweck kostenlos zur Verfügung gestellt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

l) Ankauf von Biotragtaschen für den Wochenmarkt in <strong>Mistelbach</strong><br />

Die MarktfahrerInnen des derzeit stattfindenden Wochenmarktes haben beschlossen, ihre<br />

Marktstände in einem einheitlichen Erscheinungsbild zu gestalten.<br />

Die erste Umsetzung erfolgte in diesem Jahr durch eine einheitliche Marktkleidung.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 15 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Um den Wiedererkennungswert des <strong>Mistelbach</strong>er Frischmarktes zu verstärken, sollen jetzt auch<br />

einheitliche Einkaufstragtaschen angekauft werden. Im Hinblick auf eine umweltfreundliche<br />

Entsorgung sollen die Tragtaschen aus Biokunststoff sein, da dieser aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen hergestellt wird. 10.000 Tragtaschen in der Größe von ca. 410 x 500 mm, Tragkraft<br />

ca. bis 5,5 kg, kosten bei der Firma BioBag Austria derzeit 895,70 Euro exkl. MwSt.<br />

Die Tragtaschen sollen mit dem Logo des Abfallverbandes GAUM und dem Logo der<br />

Dachmarke <strong>Mistelbach</strong> „ganz schön frisch. ganz schön mistelbach“ bedruckt sein. Für den<br />

Druck des Logos entstehen zusätzliche Kosten. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> möchte sich<br />

deshalb mit einem finanziellen Beitrag von € 250,-- welcher auch die zusätzlichen<br />

Klischeekosten beinhaltet, beteiligen. Der GAUM wird sich ebenfalls mit einem finanziellen<br />

Beitrag von 1 Cent pro Tragtasche beteiligen. Eine mündliche Zusage von Vorsitzenden und<br />

Vorsitzender Stellvertreterin des Gemeinderatsausschusses 6 liegt bereits vor.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter der Haushaltsstelle 5/3631/72807 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

m) Förderung von Elektrofahrzeugen<br />

Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2011 auf Grund der bestehenden Richtlinien die<br />

Vergabe der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />

Antragsteller Fahrradpreis Förderung<br />

Rudolf Rabl € 559,-- € 55,90<br />

Helmut Hager € 699,30 € 69,93<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem<br />

Gesamtförderbetrag von € 125,83 seine Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter den Haushaltsstellen 1/8501/7286 „Umweltschutz“ und<br />

1/6400/7280, „Sonstige Entgelte“ (Stadtverkehr) gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

n) Zivilschutzverband<br />

In den Schreiben vom 28.1.2011 bzw. vom 19.10.2011 ersucht der NÖ Zivilschutzverband die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, seine Tätigkeit auch im Jahr 2011 mit einem Betrag von<br />

€ 0,15/Einwohner zu unterstützen. Bislang war es üblich, eine Subvention nur dann zu<br />

gewähren, wenn vom Zivilschutzverband im betreffenden Jahr auch konkrete Leistungen<br />

erbracht wurden.<br />

Folgende Tätigkeiten wurden vom Verband im Jahr 2011 durchgeführt:<br />

• Beratungsgespräche in den Kindergärten über den vom Land vorgeschriebenen<br />

Katastrophenschutz-/Sicherheitsplan<br />

• Mehrere Vorträge in den <strong>Mistelbach</strong>er Schulen zum Thema Katastrophenschutz<br />

• Schulung von Gemeindemitarbeitern zur Erstellung eines überarbeiteten<br />

Gemeindekatastrophenschutzplanes entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 16 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Weiters wurden diverse Infobroschüren sowie Plakate für die neu angebrachte Schautafel zur<br />

Verfügung gestellt, sodass insgesamt eine Förderung gerechtfertigt erscheint. Es wird daher<br />

ersucht, eine Subvention in Höhe von € 1.596,60 zu gewähren.<br />

Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2011 die Auszahlung der Subvention in Höhe von<br />

€ 1.596,60 an den NÖ Zivilschutzverband beschlossen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Haushaltsstelle 1/18000-754000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

o) Der <strong>Mistelbach</strong>er Model Car Club<br />

ersucht mit Schreiben vom 2.9.2011 um Zuweisung einer Subvention zur Aufrechterhaltung<br />

des Vereinslebens für die Saison 2011. Auch heuer veranstaltete der MMCC wieder zwei<br />

Staatsmeisterschaftsläufe. Dem Club sind durch die Neuasphaltierung der Rennstrecke im Jahr<br />

2007 und die daraus entstandene Erhöhung der Platzmiete durch den Rübenbauernbund<br />

erhebliche Mehrkosten entstanden (€ 5.400,-- jährlich).<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 500,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/2690/7572 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

p) Der Tennisverein Kettlasbrunn<br />

ersucht mit Schreiben vom 31. Mai 2011 um eine Subvention zur Erhaltung der Tennisplätze<br />

und der Jugendarbeit.<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 500,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/2690/7572 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 17 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

q) Die Stockschützen <strong>Mistelbach</strong><br />

beantragen mit Schreiben vom 25.10.2011, bzw. mit Antrag in der Bürgermeister-<br />

Sprechstunde am 24.10.2011 die Reduktion der im Vertrag vom 16.07.2003 festgelegten<br />

Zahlung in der Höhe von € 500,-- zuzüglich 20 % MWSt auf € 250,-- zuzüglich 20 % MWSt.<br />

Begründung: Der Stockschützenverein <strong>Mistelbach</strong> hat durch den Wegfall der Möglichkeit auf<br />

dem Eislaufplatz in <strong>Mistelbach</strong> Turniere zu veranstalten bzw. zu trainieren einen großen<br />

finanziellen Verlust. Somit haben sie im Winterbetrieb einen Ausfall von ca. € 1.000,--.<br />

Diese Ausgaben entstehen durch die Kosten der Teilnahme an Meisterschaften bzw. an<br />

Turnieren. Zusätzlich zum finanziellen Schaden befürchtet der Verein einen Schaden in<br />

sportlicher Hinsicht.<br />

Die Stockschützen <strong>Mistelbach</strong> sind momentan der einzige Weinviertler Verein der eine<br />

Mannschaft in der Unterliga hat, bzw. an Damen- und Mixmeisterschaften auf Landesliga-<br />

Niveau teilnehmen kann. Dieses hohe sportliche Niveau werden sie voraussichtlich nicht halten<br />

können, wenn sie nicht ausreichend trainieren können.<br />

Der Stockschützenverein ist daher gezwungen auswärts (voraussichtlich in Matzen) zu<br />

trainieren.<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011 eine Reduktion, der im Benutzungsvertrag<br />

festgelegten Zahlung, auf € 250,-- zuzüglich 20 % MWSt beschlossen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

r) UKJ HYPO <strong>Mistelbach</strong><br />

In der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2011, wurde der UKJ HYPO <strong>Mistelbach</strong> nach<br />

Überprüfung der Belege eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 2.900,-- gewährt.<br />

Bei der Überprüfung haben sich die Ausgaben für das Final Four von € 3.500,-- auf € 2.500,--<br />

verringert.<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die im Gemeinderat vom 12.10.2011 beschlossene finanzielle Unterstützung in Höhe von<br />

€ 2.900,-- soll auf € 2.000,-- verringert werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/2690/7571 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 18 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

s) Der Kegelsportverein Raiffeisenbank <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht um Zuerkennung einer Spitzensportförderung für die Teilnahme an der Meisterschaft<br />

2010/2011 in der Österreichischen Superliga, für die Teilnahme an den Österreichischen<br />

Meisterschaften „U23 Einzel Classic“ in Leoben (Jürgen Simperler) und an den<br />

Österreichischen Meisterschaften „Nachwuchs Tandem“ in Jenbach (Jürgen Simperler und<br />

Patrick Fritz).<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 2.180,-- gewährt werden<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/2690/757300 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

t) Weinviertler Streunerkatzen - Rechnung<br />

Am 14. November 2011 ist bei der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine Honorarnote von Frau Mag.<br />

med.vet. Sonja Gall MAS in Höhe von € 700,80 für die Kastration von 5 männlichen Katzen<br />

und 7 weiblichen Katzen (im Zeitraum Jänner-August 2011) eingegangen.<br />

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2011 wird der Verein in der Höhe von max.<br />

€ 700,-- nach Rechnungslegung gefördert und wurde diese Rechnung zur Anweisung an die<br />

Stadtkasse weitergeleitet.<br />

Vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, wird eine Förderung für die<br />

Kastration der Streunerkatzenpopulationen im Ausmaß von max. € 700,-- gewährt. Seitens des<br />

Landes NÖ werden für die Kastration eines männlichen Tieres € 14,-- und eines weiblichen<br />

Tieres € 28,-- gefördert, somit für die Rechnung vom 08.11.2011 insgesamt € 266,--.<br />

Die Originalrechnung von Frau Mag. med.vet. Sonja Gall MAS wurde am 16.11.2011 beim<br />

Land NÖ eingereicht.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2011 wurde die Subvention in Höhe von € 700,-- mit<br />

der Bezahlung der Rechnung von Frau Mag. Gall für die Kastration von Streunerkatzen<br />

gewährt. Weitere Förderungen werden dem Verein „Weinviertler Streunerkatzen“ nicht<br />

gewährt.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

u) Verein Tierheim Dechanthof „Gute Tat“<br />

Der Verein „Gute Tat“ ersucht um finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der anfallenden<br />

Kosten für das Jahr 2011 und zur Abdeckung des laufenden Betriebes.<br />

Es wird beantragt eine Subvention in Höhe von € 730,-- und € 0,75 pro angemeldeten Hund<br />

(lt. Abgabenabteilung 771 Hunde) somit € 578,25 zu gewähren. Das ergibt eine<br />

Gesamtförderung in Höhe von € 1.308,25.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 19 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 die Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung in der Höhe von € 1.308,25 empfohlen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 1/060000/726000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

v) Haus der Frau – Zuschuss für Mietaufwand<br />

Der Verein Frauen für Frauen ersucht um Gewährung einer Subvention in Höhe von € 3.500,--<br />

in Form eines Zuschusses für den Mietaufwand des Frauenhauses Pater Helde-Straße.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 die Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung in Höhe von € 3.500,-- empfohlen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 1/060000/726000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

w) Kriegsopfer- und Behindertenverband – Ortsgruppe <strong>Mistelbach</strong><br />

Der Kriegsopfer- und Behindertenverband ersucht um eine finanzielle Unterstützung für die<br />

Betreuung von Kriegsopfern und zivilbehinderten Menschen.<br />

Die Ortsgruppe <strong>Mistelbach</strong> umfasst 138 Mitglieder. Alle Funktionäre arbeiten ehrenamtlich und<br />

haben sich zur Aufgabe gemacht kranke und pflegebedürftige Menschen zu besuchen und<br />

Amtswege zu erledigen.<br />

Der Verband veranstaltet auch jährlich einen Ausflug und zu Weihnachten wird ein<br />

Lebensmittelpaket gespendet.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 die Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung in Höhe von € 300,-- für die Betreuung von Kriegsopfern und zivilbehinderten<br />

Menschen empfohlen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 1/429000/768500<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 20 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 7.) Arbeitsvergaben<br />

a) Straßenbauausschreibung 2012<br />

Seitens der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> sind Erd- und Baumeisterarbeiten und Materiallieferung<br />

zur Herstellung und Sanierung des Straßen- und Wegenetzes, Sanierung von Wasser- und<br />

Kanalkünetten, Errichtung von Nebenanlagen wie Gehsteige, Grüninseln, Parkflächen,<br />

Durchführung von kurzfristig geplanten Kleinmaßnahmen usw. im Gemeindegebiet der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> geplant.<br />

Die Vergabe der gegenständlichen Bauleistungen erfolgt im „Nicht offenen Verfahren“ mit<br />

vorheriger Bekanntmachung im zweistufigen Verfahren gemäß den einschlägigen<br />

Bestimmungen des BVergG 2006 für den Unterschwellenbereich.<br />

Die Bekanntmachung erfolgte fristgerecht im Lieferanzeiger.<br />

Als Termin für die Einreichung der Teilnehmeranträge wurde der 30. September 2011, 10:00<br />

Uhr festgelegt.<br />

Die Teilnehmeranträge wurden auf der Homepage der Wiener Zeitung zum Download<br />

bereitgestellt.<br />

Die Stufe 1 stellte die Durchführung der Bewerberauswahl dar. Auf Basis der fristgerechten<br />

Einlangungen der Teilnahmeanträge werden gemäß der genannten Auswahlkriterien jene<br />

Bewerber ermittelt, die zur Anbotslegung eingeladen werden.<br />

Bis zum Einreichtermin sind Teilnehmeranträge von folgenden Bewerbern eingelangt:<br />

Held & Francke, 3382 Loosdorf, Leyrer+Graf, 2320 Schwechat, Strabag AG, 2136 Laa an der<br />

Thaya, Allgemeine Straßenbau GmbH, 2230 Gänserndorf, Leithäusl Gesellschaft mbH, 2100<br />

Korneuburg, Bewerbergemeinschaft Pittel+Brausewetter, 2225 Zistersdorf/Alpine Bau, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>.<br />

Auf Grund des Prüfberichtes entsprechend der Auswahlkriterien haben die Firmen folgende<br />

Punkte erhalten:<br />

• Held & Francke, 3382 Loosdorf, 46 Punkte, Leyrer+Graf, 2320 Schwechat, 85 Punkte,<br />

• Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, 68 Punkte, Allgemeine Straßenbau GmbH, 2230<br />

Gänserndorf, 80 Punkte,<br />

• Leithäusl Gesellschaft mbH, 2100 Korneuburg, 70 Punkte,<br />

• Bewerbergemeinschaft Pittel+Brausewetter GmbH, 2225 Zistersdorf/Alpine Bau GmbH,<br />

2130 <strong>Mistelbach</strong>, 100 Punkte.<br />

Auf Grund der Punkteanzahl wurden folgende Firmen zur Angebotslegung eingeladen:<br />

Leyrer+Graf, 2320 Schwechat, Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, Allgemeine Straßenbau<br />

GmbH, 2230 Gänserndorf, Leithäusl Gesellschaft mbH, 2100 Korneuburg, Bietergemeinschaft<br />

Pittel+Brausewetter GmbH, 2225 Zistersdorf/Alpine Bau GmbH, 2130 <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2011 wurden die angeführten Firmen ersucht, mit dem<br />

beiliegenden Leistungsverzeichnis ein Angebot für die Straßenbauarbeiten 2012, mit Option<br />

auf eine Verlängerung, zu legen. Die Angebotseröffnung für die Straßenbauarbeiten 2012 für<br />

das Gemeindegebiet <strong>Mistelbach</strong> fand am 3. November 2011, um 10:10 im Sitzungssaal der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> statt. Von den 5 angebotenen Firmen haben alle ein<br />

ordnungsgemäßes Angebot mit den erforderlichen Unterlagen abgegeben.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 21 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Folgendes Angebotsergebnis hat die Ausschreibung ergeben:<br />

Leyrer+Graf, 2320 Schwechat, € 526.575,04<br />

Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, € 506.857,34<br />

Allgemeine Straßenbau GmbH, 2230 Gänserndorf, € 517.362,62<br />

Leithäusl Gesellschaft mbH, 2100 Korneuburg, € 538.875,07<br />

Bietergemeinschaft Pittel+Brausewetter GmbH, 2225 Zistersdorf/<br />

Alpine Bau GmbH, 2130 <strong>Mistelbach</strong> € 483.643,41<br />

Nach Durchrechnung aller eingelangten Angebote war die Bietergemeinschaft Best- und<br />

Billigstbieter.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Für die Straßenbauarbeiten 2012 soll die Bietergemeinschaft Pittel+Brausewetter GmbH,<br />

Maustrenk 123, 2225 Zistersdorf/Alpine Bau GmbH, Liechtensteinstraße 8, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />

entsprechend ihrem Angebot vom 3. November 2011 beauftragt werden.<br />

Jedes Straßenprojekt ist gesondert im Ausschuss zu beschließen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Straßenbau - KG Kettlasbrunn, Herrenzeile<br />

Am 21. Juni 2010 wurde das Projekt Herrenzeile den Gemeindevertretern vorgestellt. Bereits im<br />

Oktober 2010 wurde der 1. Planentwurf der Herrenzeile der Bevölkerung vorgestellt.<br />

Die Änderungswünsche dieser beiden Planvorstellungen wurden vom Verkehrsplaner<br />

eingearbeitet. Dieser überarbeitete Plan wurde im Sommer 2011 nochmals den<br />

Gemeindevertretern von Kettlasbrunn vorgestellt. Mit einigen Ergänzungen liegt nun der<br />

Projektplan vor.<br />

Für 1. Dezember 2011 wurden nochmals alle Anrainer der Herrenzeile zur Planvorstellung in<br />

das Gasthaus in Kettlasbrunn eingeladen. Damit die Anrainer möglichst viel Zeit haben in die<br />

Unterlagen Einsicht zu nehmen, wurden diese in 4 Zeitabschnitte gestaffelt eingeladen. Die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ist derzeit im Gespräch mit dem NÖ Land betreffend Ausbau der<br />

bestehenden Brücke in der Herrenzeile über den Kettlasbach.<br />

Unterlagen über die Brücke werden im nächsten Ausschuss vorgelegt.<br />

Nach der Planvorstellung werden etwaige Verbesserungen durchgeführt. Im Frühjahr 2012 wird<br />

entsprechend dem NÖ Straßengesetz die § 12 Verhandlung stattfinden. Danach kann mit den<br />

Bauarbeiten begonnen werden.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Nach Vorliegen aller Bewilligungen kann mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden.<br />

Entsprechend der Ausschreibung 2012 wird die Bietergemeinschaft Pittel+Brausewetter/ Alpine<br />

mit den Straßenbauarbeiten, entsprechend dem Projekt, für den 1. Bauabschnitt im Ausmaß<br />

von max. € 250.000,-- beauftragt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 22 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Mit der Verkabelung der Stromleitung ist auch die Straßenbeleuchtung in Absprache mit dem<br />

GRA 8 durchzuführen. Die Kosten für Straßenbeleuchtung, Grünraumgestaltung und<br />

Straßenbau werden von der angeführten Kostenstelle bedeckt.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 17/5/6120/0020/672<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Straßenbau - KG Siebenhirten, Haltestelle<br />

Durch ein zusätzliches Gutachten vom Amtssachverständigen wurde die Haltestelle in<br />

Siebenhirten (Zur Vinothek) abgeändert. Anstelle der verkehrssicheren Busbucht kann auf<br />

Grund der Fahrzeugfrequenzen eine Haltestelle auf der Landesstraße erfolgen. Der<br />

entsprechende Abänderungsbescheid wird laut dem Land NÖ zu Jahresbeginn vorliegen. Diese<br />

Haltestelle wurde im Budget 2011 bereits berücksichtigt. Der entsprechende Antrag an das<br />

Land NÖ für die Mithilfe durch die Straßenmeisterei <strong>Mistelbach</strong> wurde gestellt und die<br />

Bewilligung dafür liegt ebenfalls vor.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Straßenmeisterei <strong>Mistelbach</strong> soll im Frühjahr 2012 diese beiden Haltestellen mit<br />

Gehsteiganbindung herstellen. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> hat die Materialkosten in Höhe<br />

von ca. € 35.000,--zu übernehmen. Über die Verwendung des Restbetrages der im Jahresplan<br />

vorgesehenen Gesamtsumme von € 77.598,-- ist ein Beschluss im GRA 5 erforderlich.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 17/5/6120/0020/664<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Straßenbau - KG Frättingsdorf, Verbindungsradweg<br />

Im Gemeinderat vom 29. März 2011 wurde der erste Teilabschnitt vom Weg vom alten FF<br />

Haus, KG Frättingsdorf, beschlossen.<br />

Der zweite Finanzierungsabschnitt wurde für 2011 vorgesehen. In Absprache mit den<br />

Gemeindevertretern von Frättingsdorf wurde vereinbart, dass dieser Weg 2012 ausgebaut<br />

werden soll.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Bietergemeinschaft Pittel+Brausewetter/Alpine, wird beauftragt, den Weg vom alten FF<br />

Haus bis zur Landesstraße mit einer Gesamtsumme von ca. € 146.647, herzustellen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 17/5/6120/0020/669<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 23 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

e) KG <strong>Mistelbach</strong> - Radweg <strong>Mistelbach</strong> Nord<br />

Am 7. November 2011 fand ein gemeinsamer Lokalaugenschein statt.<br />

Anwesend:<br />

STR Leopold Theil, OV Manfred Pukl, Pater Hermann Jedinger, röm.-kath. Pfarre <strong>Mistelbach</strong><br />

Ing. Kurt Morgenbesser, Erzdiözese Wien, Reinhold Galla, Dipl. Ing. Gerhard Swatschina<br />

Heinrich Czaby<br />

Zu Verhandlungsbeginn wurde das Projekt Radweg <strong>Mistelbach</strong> Nord allen Anwesenden<br />

ausführlich vorgestellt. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> hat mit Schreiben vom 2. Mai 2011 um<br />

Verlegung des Agrarweges Gst. Nr. 5675/4, KG <strong>Mistelbach</strong>, welcher westlich der<br />

Liegenschaften Gst. Nr. 1234/4 und 1234/3 liegt, auf die östliche Grundgrenze der Liegenschaft<br />

Gst. Nr. 1234/2 und 1234/1 angesucht. Es konnten auf Grund des Luftbildes die genauen<br />

Besitzverhältnisse abgeklärt werden. Vereinbart wurde, dass dieser Feldweg auf die östliche<br />

Grundgrenze entlang der Mistel verlegt wird. Dieser 4 m breite Weg wird auf den Parzellen<br />

1234/2 und 1234/1 errichtet. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> verpflichtet sich, das in diesem<br />

Bereich (neuer Agrarweg, 4 m breit) befindliche Holz auf der Parzelle 1234/2 zu lagern. Das<br />

Holz bleibt im Eigentum der Erzdiözese Wien.<br />

Weiters verpflichtet sich die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> entlang des neu errichteten Weges<br />

einen 1,50 m hohen Maschengitterzaun zu errichten. Durch die Neuerrichtung dieses Weges<br />

haben die Parzellen 1234/2 und 1234/1 eine öffentliche Anbindung. Für die zusätzlichen<br />

Flächen wird ein Quadratmeterpreis von € 2,98 bezahlt. Dies ist der Betrag, der auch bei der<br />

Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> bezahlt wird.<br />

Alle Anwesenden stimmen dieser Lösung zu. Das Büro Swatschina wird umgehend einen<br />

Teilungsplan erstellen. Die Bauarbeiten sollen nach Möglichkeit im Frühjahr 2012 fortgeführt<br />

werden.<br />

Für den ersten Abschnitt hat die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine erste Abrechnung für die<br />

Förderung eingereicht. Es wurden € 33.000,-- auf das Konto der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

überwiesen.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Das Grundstück für die Verlängerung des Radweges von der Erzdiözese Wien soll eingetauscht<br />

bzw. angekauft werden. Der Radweg soll am rechten Ufer der Mistel weitergeführt und die<br />

bestehende Brücke soll saniert werden. Eine neue Brücke über die Mistel ist daher nicht<br />

erforderlich. Die Arbeiten sollen von der Straßenmeisterei <strong>Mistelbach</strong> durchgeführt werden.<br />

Die Materialkosten im Ausmaß von € 90.500,-- sind von der Gemeinde zu übernehmen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 17/5/6120/0020/660<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 24 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

f) Verkehrskonzept <strong>Mistelbach</strong> 2020<br />

Das Vergabeverfahren für die Erstellung des Verkehrskonzeptes <strong>Mistelbach</strong> 2020 wurde in<br />

Abstimmung mit dem GRA 5 und dem GRA 7 durchgeführt und im Rahmen der 2. Runde der<br />

Dialoggespräche am 10.11.2011 abgeschlossen.<br />

Die Mitglieder der Vergabekommission, STR Florian Ladengruber, STR Leopold Theil, GR Anita<br />

Brandstetter und GR Roswitha Janka schlagen nach je 2 Dialoggesprächen mit den vier<br />

Anbietern vor, dass der Auftrag für die Erstellung des Verkehrskonzeptes <strong>Mistelbach</strong> 2020<br />

aufgrund seines überarbeiteten Leistungsverzeichnisses vom 10.11.2011 dem KFV Sicherheit-<br />

Service GmbH, Schleiergasse 18, 1100 Wien zum Preis von € 124.440,-- brutto erteilt wird.<br />

Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Erteilung des Auftrages für die Erstellung des Verkehrskonzeptes <strong>Mistelbach</strong> 2020,<br />

aufgrund seines überarbeiteten Leistungsverzeichnisses vom 10.11.2011, soll dem Kuratorium<br />

für Verkehrssicherheit – Sicherheits-Service GmbH, Schleiergasse 18, 1100 Wien, zum Preis von<br />

€ 124.440,-- brutto, erteilt werden.<br />

Die Finanzierung des Betrages soll entsprechend dem vom Gemeinderat genehmigten<br />

Umsetzungs- und Finanzierungsplan in den nächsten drei Budgetjahren unter der VA-Position<br />

5/6401-72817 erfolgen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

Zu 8.) Gewerbeförderung<br />

Die Firma Doppler Beschattungsagentur und Handels GmbH,<br />

Neustiftgasse 12, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />

ersucht mit Eingabe vom 24.10.2011 (eingelangt 9.11.2011), um Förderung eines Darlehens bei der<br />

Weinviertler Volksbank <strong>Mistelbach</strong> nach den Richtlinien der Gewerbeförderung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong>.<br />

Das aufzunehmende Darlehen wird für den Ankauf eines Kastenwagens, Marke Renault Trafic,<br />

lt. angeschlossenem Anbot der Firma Polke mit Netto-Kosten von € 21.000,--, benötigt.<br />

Der Firma Doppler kann nach Vorlage der Zahlungsbelege ein Zinsenzuschuss für ein Darlehen in der<br />

Höhe von € 4.200,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 25 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 9.) Interne Anleihen 2012 – Verzinsung und Rückzahlung<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 16.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Rückführung der Sparkassenmittel wird im Jahr 2012 aufgrund der durch die massive Erhöhung<br />

der Pflichtausgaben und der Reduzierung der Einnahmen aus den Ertragsanteilen entstandenen<br />

angespannten finanziellen Lage ausgesetzt, dadurch verlängert sich die jeweilige Laufzeit der<br />

„Internen Anleihen“ um ein Jahr.<br />

Die Verzinsung erfolgt wie im Jahr 2011 mit 2 %.<br />

Gemeinderat Neubauer stellt dazu fest, dass bereits bei der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember<br />

2010 dieselbe Situation gewesen sei. Im vorigen Jahr habe die LaB zugestimmt, aber bereits<br />

angekündigt, dass in Zukunft nicht mehr zugestimmt werde, weil die Rückzahlung nicht ständig<br />

ausgesetzt werden könne.<br />

Stadtrat Weinerek vermeint, dass er auch grundsätzlich der Meinung von Gemeinderat Neubauer<br />

sei. Er trat immer wieder für eine entsprechende Rückzahlung und ausreichende Verzinsung ein.<br />

Aber momentan angesichts der angespannten Budgetlage sei er froh, dass es überhaupt gelinge,<br />

einen ausgeglichenen Voranschlag zu erstellen.<br />

Gemeinderat Benitschka ist genau derselben Meinung wie Gemeinderat Neubauer.<br />

Der Vorsitzende betont, dass es nicht sinnvoll sei, externe Darlehen aufzunehmen, um interne<br />

Anleihen zurückzuzahlen. Im Unterschied zu vielen anderen Gemeinden, gelinge es der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> damit, ausgeglichen zu budgetieren.<br />

Gemeinderat Weidlich stellt fest, dass es aus seiner Sicht nicht sein könne, dass in etwa zwei<br />

Gemeinderatsperioden der Erlös von etwa € 14 Millionen ausgegeben werde. Dies vertritt er, auch<br />

wenn ihm bewusst sei, dass auch viele nachhaltige Projekte, wie Kindergärten oder die HTL, damit<br />

finanziert wurden.<br />

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, wo der Betrag von € 14 Millionen geblieben sei?<br />

Gemeinderat Weidlich betont nochmals, dass mit Teilen davon auch sehr sinnvolle Vorhaben<br />

umgesetzt und dauerhafter Wert geschaffen worden sei.<br />

Gemeinderat Netzl hätte gerne eine Zusammenstellung darüber.<br />

Gemeinderat Ing. Furch stellt fest, dass sich der nächste GRA 1 damit befassen werde und<br />

Gemeinderat Netzl gerne eingeladen ist, als Zuhörer dabei zu sein.<br />

Gemeinderat Neubauer interessiert, was von den Sparkassenmitteln effektiv noch da ist?<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle entsprechend dem<br />

Beschluss des GRA 1 vom 16.11.2011 auch seine Zustimmung erteilen.<br />

Bei 7 Gegenstimmen (4 LaB, 3 FPÖ) genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 26 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 10.) Ausgaben-Rahmensperre 2012<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 16.11.2011 empfohlen, im Jahr 2012 von der unbedingten<br />

Einhaltung der Budgetansätze nicht abzusehen und die 75%ige Rahmensperre für<br />

Ermessensausgaben vorzusehen.<br />

Über eine eventuelle Freigabe der restlichen 25% an Budgetmittel soll im Herbst dieses Jahres<br />

wieder entschieden werden.<br />

Von diesem Sachverhalt sind alle Ausschüsse und deren Sachbearbeiter schriftlich zu verständigen.<br />

Gemeinderat Netzl stellt fest, dass die Rahmensperre ein Schritt in die richtige Richtung sei.<br />

Er stelle sich aber die Frage, warum nicht gleich eine Reduzierung der Ansätze erfolge?<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle der Ausgaben-<br />

Rahmensperre 2012 seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 11.) Voranschlag 2012<br />

Stadtrat Ing. Furch gibt zum Voranschlag 2012 folgende Erläuterungen:<br />

„Der Bürgermeister hat wie auch die Jahre vorher, mit allen Vorsitzenden der<br />

Gemeinderatsausschüsse, deren StellvertreterInnen und den SachbearbeiterInnen Gespräche<br />

geführt und alle im Gemeinderat vertretenen Parteien zu Budgetgesprächen eingeladen, bei<br />

welchen die Wünsche für das Budget 2012 besprochen und diskutiert wurden und der<br />

Voranschlagsentwurf ausführlich beraten wurde. Allen im Gemeinderat vertretenen Parteien wurde<br />

ein Entwurf des Voranschlages 2012 übergeben bzw. zugestellt.<br />

Im ordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben je € 28.466.100 Euro, im<br />

außerordentlichen Haushalt jeweils € 16.351.000.<br />

Trotz der weiterhin sehr angespannten finanziellen Lage konnten einige Vorschläge eingearbeitet<br />

werden. Der Haushaltsausgleich konnte allerdings nur durch die von den meisten<br />

Gemeinderatsausschüssen ausgearbeiteten Einsparungsvorschläge und dem Aussetzen der<br />

Rückführung der Sparkassenmittel erreicht werden. Außerdem machen sich die vom Controlling<br />

erarbeiteten und von den zuständigen Gremien beschlossenen diversen Anpassungen bzw.<br />

Änderungen im Voranschlag 2012 positiv bemerkbar.<br />

Einige bereits geplante und auch neue Vorhaben konnten im a.o.Haushalt vorgesehen werden:<br />

• Tierheim Dechanthof<br />

• Kindergarten Hörersdorf/Paasdorf Weiterführung<br />

• Sanierung Kindergärten Kettlasbrunn (Fenster),<br />

Lanzendorf (Dach gemeinsam mit der Dorferneuerung),<br />

Stadt (Zaun), Schloßberg (Sonnenschutz)<br />

• Sanierung Sportzentrum (Kabinendach, Eisschiff)<br />

• Jugendpark<br />

• Mobile Jugendarbeit<br />

• Sanierung Sporthalle (Tore f. Abst.räume, Brandschutzpläne)<br />

• Stadtentwicklung, inkl. Stadterneuerung


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 27 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

• Weiterführung Straßen, Gehsteige, Radwege<br />

• Planung Öffentlicher Nahverkehr-Alternativen<br />

• Fertigstellung Kirchenberg<br />

• Weiterführung Schnellbahnausbau, inkl. Aufzüge<br />

• Weiterführung Verkehrskonzept<br />

• Beginn Kanal/Wasserbau Kirchenberg (Gesamtkosten rd. € 4,5 Mio)<br />

• Unterkirche Eibesthal<br />

• Beginn Sanierung Stadtsaal<br />

Um diese Vorhaben auch alle umsetzen zu können, sind natürlich Neuaufnahmen von Darlehen<br />

erforderlich, wobei allerdings noch die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates erforderlich<br />

sind.<br />

Die Gebührenhaushalte können noch ausgeglichen erstellt werden. Aufgrund der noch<br />

anstehenden Kanalausbauten und Sanierungen der Wasserleitungen (z.B. Kirchenberg/Schlossberg)<br />

ist sicher in näherer Zukunft eine Anpassung zu prüfen.<br />

Sämtliche Förderungen, Subventionen etc. konnten in gleicher Höhe wie 2011 belassen werden.<br />

Angesichts der auf die Stadtgemeinde weiterhin zukommenden Mehrbelastungen wurde vom<br />

Stadtrat die Kreditsperre wie im Vorjahr mit 75 % für Ermessensausgaben einstimmig beschlossen.<br />

Aufgrund der NÖ Gemeindeordnung ist der mittelfristige Finanzplan mit dem Voranschlag 2012<br />

mitzubeschließen. Dieser enthält einen Ausblick für den Zeitraum von 4 Jahren über die Einnahmen<br />

und Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, den Schuldendienst und das<br />

Maastricht-Ergebnis.<br />

Wie auch in den letzten Jahren, wird ein gebundener Komplettausdruck des beschlossenen<br />

Voranschlages 2012 den Mitgliedern des Gemeinderates aus Kostengründen nur auf Anforderung<br />

zugestellt. Wer also eine Ausgabe des kompletten Voranschlages 2012 erhalten will, möge sich<br />

bitte bis spätestens Freitag, 16.12.2011 in der Finanzverwaltung melden.<br />

Für all jene Gemeinderäte, die kein Exemplar anfordern, steht selbstverständlich Finanzdirektor<br />

Gindl jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung.<br />

Jetzt möchte ich mich noch bei den Vorsitzenden, StellvertreterInnen und SachbearbeiterInnen der<br />

Ausschüsse für die konstruktive Arbeit und das aufgebrachte Verständnis für derzeit nicht leistbare<br />

Ausgaben und Projekte bedanken. Besonderer Dank gilt meinem Stellvertreter im GRA 1, Stadtrat<br />

Walter Weinerek, Stadtamtsdirektor Mag. Gabauer, Finanzdirektor Gindl und seinem Team, für die<br />

gute Zusammenarbeit und die hervorragend geleistete Arbeit.“<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Voranschlagsentwurf 2012<br />

samt allen Anlagen lt. VRV, sowie dem mittelfristigen Finanzplan die Zustimmung erteilen.<br />

Gemeinderätin Pürkl stellt fest, dass die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> einen riesigen Schuldenstand<br />

angehäuft habe und dieser weiterhin größer wird. Wenn man betrachte, dass dies vor allem für<br />

Dinge, wie Straßenbau, Schnellbahnausbau, Kanal Kirchenberg oder Baufeldfreimachung der Fall<br />

sei, stelle sie sich die Frage, ob diese Ausgaben überhaupt gut seien für <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Man wolle auch immer mehr Einnahmen lukrieren, in Wahrheit sinken sie.<br />

Vor allem bei den Einnahmen an Kommunalsteuer klaffen Wunsch und Realität immer weit<br />

auseinander. Man sehe viel Geld für Konzepte vor und es sei dann keine Umsetzung möglich.<br />

Ihr fehle die Vision für <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Es gehe nicht darum, wohin die Politiker wollen, sondern darum, wo die Bürger hinwollen.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 28 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Gemeinderat Weidlich betont, dass die Pro-Kopf-Verschuldung und der Vergleich mit anderen<br />

Gemeinden zu relativieren ist. Es gebe viele Gemeinden, die ihre Schulden ausgelagert hätten und<br />

daher über eine niedrigere Pro-Kopf-Verschuldung verfügen. Außerdem stehen den Schulden<br />

Investitionen gegenüber, die Vermögen schaffen.<br />

Es sei immer eine Frage der Darstellung. Die Kameralistik sehe im Unterschied zur doppelten<br />

Buchhaltung eben keine Gegenüberstellung von Schulden und vorhandenem Vermögen vor.<br />

Bei den Gesamtschulden seien auch Schulden dabei, wo die Gemeinde in Vorlage getreten ist.<br />

So handelt es sich z.B. beim Bundesschulzentrum um ausgelagerte Schulden des Bundes.<br />

Gemeinderat Netzl stellt fest, dass eine fünfprozentige Neuverschuldung viel zu hoch sei. Es werde<br />

viel Geld für Sachen ausgegeben, die wir nicht brauchen. Z.B. für das MZM oder die Bücherei.<br />

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Stadtrat Ing. Furch zur Abstimmung.<br />

Bei 7 Gegenstimmen (4 LaB, 3 FPÖ) genehmigt.<br />

Zu 12.) Dorferneuerung – Leitbild und Förderungsrichtlinien<br />

Das Leitbild für die Dorferneuerung und die Richtlinien für die Vergabe der Förderungen an die<br />

Dorferneuerungsvereine wurden mehrfach im seinerzeit zuständigen GRA 5 behandelt und in<br />

weiterer Folge mit den Ortsvorstehern und auch den Obleuten der Dorferneuerungsvereine<br />

ausführlich diskutiert. Nunmehr liegt ein auf Grund der durchgeführten Besprechungen adaptierter<br />

Entwurf der Dorferneuerungsrichtlinien (siehe Beilage) vor.<br />

Die Richtlinien sollen gewährleisten, dass die ausbezahlten Mittel widmungsgemäß verwendet<br />

werden und alle Dorferneuerungsvereine gleich behandelt werden.<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 16.11.2011 empfohlen, dem Leitbild und den<br />

Förderungsrichtlinien in der vorliegenden Form die Zustimmung zu erteilen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 13.) Grundverkehr<br />

A) Grundankauf<br />

Kaufmann Theresia, Winterzeile 4, 2222 Kollnbrunn,<br />

Parth Rosalia, Pirawartherstraße 7, 2222 Kollnbrunn, und<br />

Rogner Anna, Hauptstraße 71, 2120 Obersdorf<br />

Frau Kaufmann, Frau Parth und Frau Rogner sind jeweils zu 1/3-Eigentümerinnen der GST-NR<br />

900/1, 903/1, 906/3, 908/3, KG <strong>Mistelbach</strong>, im Gesamtausmaß von 3.862 m² und bieten diese<br />

der Stadtgemeinde zum Preis von € 30,--/m², somit zum Gesamtpreis von € 115.860,-- zum<br />

Kauf an. Diese Grundstücke liegen zwischen der Dr. Körner-Straße und dem Wohnpark<br />

Försterweg bzw. angrenzend an den „Russenfriedhof“.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 29 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Liegenschaften sind ca. zur Hälfte als Bauland -Wohngebiet gewidmet, die restliche Fläche<br />

ist als Grünland, bzw. zu einem geringeren Flächenanteil als Verkehrsfläche gewidmet. Nach<br />

Ansicht des Bauamtes ist im Falle des Ankaufes die Schaffung von etwa drei Bauparzellen<br />

möglich, die Aufschließung könnte von der Dr. Körner-Straße bzw. einer neu zu errichtenden<br />

Straße von der Dr. Körner-Straße zum Siedlungsgebiet Försterweg aus erfolgen.<br />

Auf Grund der Lage erscheint ein Verkaufspreis in Höhe von € 119,--/m² angemessen. In diesem<br />

Verkaufspreis ist die Aufschließungsabgabe gem. § 38 NÖ BauO 1996, die erstmalige<br />

Wasseranschlussabgabe an die öffentliche Wasserleitung gem. § 6 NÖ<br />

Gemeindewasserleitungsgesetz1978 und die Kanaleinmündungsabgabe an die öffentliche<br />

Kanalanlage gem. § 2 NÖ Kanalgesetz 1977 enthalten.<br />

Die Kosten der herzustellenden Straße liegen nach Schätzung des zuständigen Sachbearbeiters<br />

bei ca. € 65.000,-- und könnten mit den Einnahmen aus dem Verkauf der drei Bauparzellen<br />

finanziert werden. Darüber hinausgehende Einnahmen sind auf dem Liegenschaftskonto zu<br />

verbuchen.<br />

Um das Interesse der Gemeinde am Ankauf verbindlich zu dokumentieren und die Möglichkeit<br />

des Ankaufes bis zum Beschluss des Gemeinderates zu sichern, sollen nunmehr ein<br />

Verkaufsanbot der Eigentümerinnen seitens der Gemeinde unterfertigt und in weiterer Folge die<br />

Grundstücke angekauft werden.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Annahme des Verkaufsanbotes durch die Stadtgemeinde und Ankauf der GST- NR 900/1,<br />

903/1, 906/3 und 908/3, KG <strong>Mistelbach</strong>, zum Preis von € 30,--/m², sohin zum Gesamtpreis von<br />

€ 115.860,--. Sämtliche mit der Vertragserrichtung sowie mit der grundbücherlichen<br />

Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind von der<br />

Gemeinde als Käuferin zu tragen. Die zukünftigen Käufer dieser Bauparzellen werden<br />

verpflichtet, auf dem Kaufobjekt ein Wohnhaus zu errichten, wobei mit dem Bau innerhalb von<br />

fünf Jahren begonnen und dieser innerhalb von insgesamt sieben Jahren ab Vertragsabschluss<br />

vollendet werden muss (Rohbau mit Dach). Für den Fall, dass der Käufer der Bebauungspflicht<br />

nicht nachkommt, steht der Stadtgemeinde das Wiederkaufsrecht gem. § 1068 ABGB zu.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

B) Grundverkauf<br />

a) Mag. Ayad Christl, KG <strong>Mistelbach</strong><br />

Frau Mag. Christl Ayad, Maurer Hauptplatz 4, 1230 Wien, sucht um Verkauf der Gemeindeparz.<br />

GST-NR 875/3 in <strong>Mistelbach</strong> mit einer Gesamtfläche von 798 m² zum Preis von € 119,--/m²,<br />

sohin zum Gesamtpreis von € 94.962,-- an.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Verkauf von GST- NR 875/3, KG <strong>Mistelbach</strong>, entsprechend Teilungsplan DI Swatschina, GZ<br />

5543/11, vom 11.10.2011, an Frau Mag. Christl Ayad zum Preis von insgesamt € 94.962,-- wird<br />

genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 30 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

In diesem Preis sind die Kosten für die Aufschließungsabgabe gem. § 38 NÖ BauO 1996, die<br />

erstmalige Wasseranschlussabgabe an die öffentliche Wasserleitung gem. § 6 NÖ<br />

Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 und die erstmalige Kanaleinmündungsabgabe an die<br />

öffentliche Kanalanlage gem. § 2 NÖ KanalG 1977 enthalten.<br />

Sämtliche mit der Vertragserrichtung sowie mit der grundbücherlichen Durchführung des<br />

Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

b) Posch Elisabeth, KG <strong>Mistelbach</strong><br />

Frau Elisabeth Posch, Steinhübelgasse 18, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, sucht um Verkauf der<br />

Gemeindeparz. GST-NR 875/4 in <strong>Mistelbach</strong> mit einer Gesamtfläche von 794 m² zum Preis von €<br />

94.486,-- an.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Verkauf der Parz. GST-NR 875/4, KG <strong>Mistelbach</strong>, entsprechend Teilungsplan DI Swatschina,<br />

GZ 5543/11, vom 11.10.2011, an Frau Elisabeth Posch zum Preis von insgesamt € 94.486,--<br />

wird genehmigt. In diesem Preis sind die Kosten für die Aufschließungsabgabe gem. § 38 NÖ<br />

BauO 1996, die erstmalige Wasseranschlussabgabe an die öffentliche Wasserleitung gem. § 6<br />

NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 und die erstmalige Kanaleinmündungsabgabe an die<br />

öffentliche Kanalanlage gem. § 2 NÖ KanalG 1977 enthalten.<br />

Sämtliche mit der Vertragserrichtung sowie mit der grundbücherlichen Durchführung des<br />

Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Bachmayer Daniel, KG Kettlasbrunn<br />

Herr Bachmayer Daniel, Herrenzeile 91, 2192 Kettlasbrunn, sucht um Ankauf der<br />

Gemeindeparz. GST-NR 226/11 und 226/12, Siedlung Kettlasbrunn, mit einer Gesamtfläche von<br />

791 m² zum Preis von € 46.636,-- an. In diesem Preis sind die Kosten für die Aufschließung,<br />

Kanal-, Wasser-, Gas- und Stromanschluss bis zur Parzellengrenze enthalten. Entsprechend dem<br />

Grundsatzbeschluss des Gemeinderates ist mit dem Bau des Hauses innerhalb von zwei Jahren<br />

nach Ankauf zu beginnen und der Bau innerhalb von fünf Jahren fertigzustellen (Rohbau mit<br />

Dach). Die für die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung anfallenden Kosten<br />

und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />

Die Zahlung erfolgt nach Rücksprache und im Einverständnis mit der Finanzverwaltung wie folgt:<br />

€ 10.000,-- binnen 14 Tagen nach Vertragsunterfertigung, Restzahlung per 29.02.2012,<br />

Treuhandschaft und grundbücherliche Durchführung erst nach vollständiger Auszahlung des<br />

Kaufpreises.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 31 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Bachmayer Markus, KG Kettlasbrunn<br />

Herr Bachmayer Markus, Herrenzeile 60, 2192 Kettlasbrunn, sucht um Ankauf der<br />

Gemeindeparz. GST-NR 226/1, Siedlung Kettlasbrunn, mit einer Gesamtfläche von 641 m² zum<br />

Preis von € 36.947,-- an. In diesem Preis sind die Kosten für die Aufschließung, Kanal-, Wasser-,<br />

Gas- und Stromanschluss bis zur Parzellengrenze enthalten. Entsprechend dem<br />

Grundsatzbeschluss des Gemeinderates ist mit dem Bau des Hauses innerhalb von zwei Jahren<br />

nach Ankauf zu beginnen und der Bau innerhalb von fünf Jahren fertigzustellen (Rohbau mit<br />

Dach). Die für die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung anfallenden Kosten<br />

und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />

Die Zahlung erfolgt nach Rücksprache und im Einverständnis mit der Finanzverwaltung wie folgt:<br />

€ 10.000,-- binnen 14 Tagen nach Vertragsunterfertigung, Restzahlung per 29.02.2012,<br />

Treuhandschaft und grundbücherliche Durchführung erst nach vollständiger Auszahlung des<br />

Kaufpreises.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

C) Tauschvertrag<br />

Schön Heidemarie, Projekt Seepark – <strong>Mistelbach</strong><br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 04.07.2011 wurde die Grundsatzvereinbarung zur<br />

Umsetzung des Projektes „Seepark“ zwischen der Mistel und der Waldstraße, KG <strong>Mistelbach</strong>,<br />

genehmigt.<br />

Im Zuge der Umsetzung des Projektes wird nunmehr, der Grundsatzvereinbarung entsprechend,<br />

ein durch den Bauträger beauftragter Teilungsplan zur Schaffung der Bauparzellen erstellt.<br />

Um die neu zu schaffenden Bauplätze optimal zu gestalten, ist gemäß Teilungsplan des DI<br />

Swatschina, GZ 5581-4/11 vom 28.11.2011, die zwischen dem Grundstück der Gemeinde, GST-<br />

NR 3461 und jenem von Frau Mag. Heidemarie Schön, Mittlere Siedlungsstraße 18, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>, GST-NR 3455/2, verlaufende Grenze durch Tausch einer Fläche von 30m² zu<br />

begradigen, wobei die Tauschleistung mit € 30,--/m² bewertet wird.<br />

Frau Mag. Schön erhält von der Gemeinde eine Fläche von 30 m² (Trennstück 26), die Gemeinde<br />

erhält ebenfalls eine Fläche von insgesamt 30 m² (Trennstücke 36 und 37).<br />

Auf Grund der Geringfügigkeit des Tauschwertes fällt keine Grunderwerbssteuer, sondern<br />

lediglich eine Eintragungsgebühr in Höhe von € 20,-- an, die Kosten für die Errichtung des<br />

Tauschvertrages werden vom Bauträger übernommen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 32 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

D) Kauf- und Abtretungsvertrag<br />

Steininger Johannes, Projekt Seepark - <strong>Mistelbach</strong><br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 04.07.2011 wurde die Grundsatzvereinbarung zur<br />

Umsetzung des Projektes „Seepark“ zwischen der Mistel und der Waldstraße, KG <strong>Mistelbach</strong>,<br />

genehmigt.<br />

Im Zuge der Umsetzung des Projektes ist nunmehr entsprechend Teilungsplan des<br />

DI Swatschina, GZ 5581-4/11, die im Eigentum von Herrn Johannes Steininger,<br />

Franz Josef-Straße 53, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, stehende Teilfläche, von GST-NR 3459 im Ausmaß<br />

von 232 m² (Trennstück 32) für den künftigen Teich von der Gemeinde anzukaufen, wobei der<br />

Grundstückspreis mit € 30,--/m² bewertet wird.<br />

In weiterer Folge wird diese Fläche im Projektgebiet von allen Käufern der neugeschaffenen<br />

Bauparzellen im Miteigentum erworben und anteilsmäßig mit den Bauparzellen von der<br />

Gemeinde angekauft. Die Grunderwerbsteuer und die Vertragserrichtungskosten werden vom<br />

Bauträger übernommen.<br />

Die entsprechend Teilungsplan als öffentliche Verkehrsfläche abzutretende Fläche im Ausmaß<br />

von 383 m² wird von Herrn Steininger laut Vertrag unentgeltlich in das öffentliche Gut<br />

abgetreten. Für den Fall, dass die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche aufgehoben wird,<br />

verzichtet Herr Steininger darauf, dass die Gemeinde ihm diese Grundfläche gem. § 12 Abs. 7<br />

NÖ BauO 1996 zur unentgeltlichen Übernahme in das Eigentum anbietet.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem<br />

Ankauf einer Teilfläche von GST- NR 3459 von Johannes Steininger im Ausmaß von 232 m² zum<br />

Preis von insgesamt € 6.960,-- seine Zustimmung erteilen.<br />

Da diese Fläche in weiterer Folge im Projektgebiet weiterverkauft wird und die Kosten für<br />

Vertragserrichtung und GREST vom Bauträger übernommen werden, ist die Ausgabe für den<br />

Ankauf als Durchlaufposten zu bewerten.<br />

Weiters erfolgt die unentgeltliche Abtretung einer Fläche von 383 m² in das öffentliche Gut.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

E) Freilassungserklärung<br />

Richter Gottfried und Martina, KG <strong>Mistelbach</strong><br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.10.2011 wurde der Verkauf einer an der Waldstraße<br />

gelegenen Fläche gemäß Teilungsplan des DI Swatschina, GZ 5594/11, vom 27.09.2011, an das<br />

Ehepaar Richter Gottfried und Martina genehmigt.<br />

Um die Liegenschaft lastenfrei zu verkaufen, ist nunmehr die auf EZ 4456, Grundbuch 15028<br />

<strong>Mistelbach</strong>, für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> grundbücherlich eingetragene Dienstbarkeit der<br />

Wasserleitung gem. § 497 ABGB für die betreffende Teilfläche (Trennstück 6 im Ausmaß von<br />

61 m²) freizulassen.<br />

Aus Sicht des zuständigen Sachbearbeiters (Infrastruktur) ist gegen die Freilassung für die<br />

betreffende Teilfläche nichts einzuwenden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 33 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

F) Projekt Reimer Immobilien, Hauptplatz 10, 2130 <strong>Mistelbach</strong><br />

Aufschließung KG <strong>Mistelbach</strong><br />

Frau Brigitte Reimer-Kemler ist Eigentümerin des zwischen der B 40 Richtung M-City und der<br />

Bahn gelegenen GST-NR. 6670, Bauland-Wohngebiet Aufschließungszone. Von der<br />

Ebendorferstraße ist das Grundstück durch die Roseggerstraße an das öffentliche Gut<br />

angebunden.<br />

Der Bebauungsplan weist zur weiteren Erschließung des Gebietes in Richtung M-City auf dem<br />

Grundstück von Frau Reimer zwei Verkehrsflächen der Gemeinde, GST-NR 6669/1 und GST-NR<br />

6669/4, aus, wodurch bei Herstellung der Verkehrsflächen zwei Bauparzellen entstehen, die Frau<br />

Reimer weiterverkauft.<br />

Auf der zwischen der Bahn und der Roseggerstraße entstehenden Bauparzelle möchten die<br />

Augenärzte, Dr. Ebermann Andreas und Dr. Waditschatka Robert, ein Gebäude für eine<br />

Gemeinschaftspraxis errichten.<br />

Frau Reimer-Kemler hat vorgeschlagen, die Herstellung der zur Aufschließung der beiden, auf<br />

Basis des vorliegenden Teilungsplanentwurfes, GZ 5562/11, DI Swatschina, neu zu<br />

parzellierenden Bauparzellen, erforderlichen Infrastruktur auf ihre Kosten durchzuführen, wobei<br />

die Bedingungen zur Herstellung der Infrastruktur in einer Vereinbarung zwischen Frau Reimer-<br />

Kemler und der Stadtgemeinde definiert werden. Die Verpflichtung der Herstellung der<br />

Infrastruktur mit Frau Reimer wurde zwischenzeitlich vertraglich vereinbart. Somit spricht aus<br />

Sicht des Bauamtes nichts dagegen, die Aufschließungszone für dieses Grundstück freizugeben.<br />

Der GRA 2 sowie der STR in seiner Sitzung vom 28.09.2011 haben der Umsetzung des Projektes<br />

grundsätzlich zugestimmt.<br />

Die nähere Ausgestaltung der Rechte und Pflichten von Frau Reimer-Kemler als Projektantin<br />

bzw. der Gemeinde wurden entsprechend den Beschlüssen des GRA 2 bzw. des STR in der<br />

„Grundsatzvereinbarung- Aufschließung“ geregelt. Die Gestaltung der Aufschließungskosten<br />

wurde im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde mit dem „Infrastruktur- Kriterienkatalog“,<br />

welcher integrierender Bestandteil der Grundsatzvereinbarung ist, definiert.<br />

Laut Kostenschätzung der Abteilung Infrastruktur fallen für die Errichtung der Infrastruktur<br />

Kosten in Höhe von ca. € 148.000,-- an.<br />

Die formalen Voraussetzungen für Unterfertigung der Vereinbarung durch die Gemeinde,<br />

nämlich die<br />

• Vorlage der seitens der Projektantin unterfertigten Vereinbarung<br />

• Vorlage einer Bankgarantie zur Absicherung der Herstellung der Infrastruktur in Höhe von<br />

€ 148.000,--<br />

• Vorlage einer Bankgarantie zur Absicherung der Zahlung der anteiligen Kosten Grüngürtel in<br />

Höhe von € 32.000,--<br />

• grundbücherliche Sicherstellung des Servitutes zur Errichtung eines öffentlichen Kanales<br />

durch Abschluss eines Servitutsbestellungsvertrages<br />

sind nunmehr erfüllt.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 34 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 14.) Bestandverträge<br />

a) Holesek Maria, Brennerweg 14/4, Beendigung Mietvertrag<br />

Frau Holesek hat bekanntgegeben, dass sie das bestehende Mietverhältnis unter Einhaltung der<br />

vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten mit 31.01.2012 kündigt.<br />

Die Wohnung wurde bereits an die Gemeinde übergeben.<br />

Um einen einheitlichen Standard der Gemeindewohnungen (Kategorie A) zu schaffen, soll die<br />

Wohnung vor der Neuvermietung saniert werden.<br />

Die für die Räumung des Kellerabteiles anfallenden Kosten in Höhe von ca. € 300,-- werden<br />

Frau Holesek in Rechnung gestellt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Beendigung des Mietvertrages mit Frau Holesek per 31.01.2012.<br />

Für allfällige Einrichtungsgegenstände, die sich im Eigentum von Frau Holesek befinden, wird<br />

seitens der Gemeinde keine Ablöse gezahlt. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden<br />

von der Abteilung technische Gebäudebetreuung in die Wege geleitet.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Fembek Viktoria-Katharina, Liechtensteinstraße 22a/1, Beendigung Mietvertrag<br />

Frau Fembek hat mit Schreiben vom 27.10.2011 bekannt gegeben, dass sie das Mietverhältnis<br />

unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von einem Monat mit<br />

30.11.2011 kündigt. Da diese Wohnung vor dem Einzug von Frau Fembek Anfang 2010 saniert<br />

wurde, sollte eine neuerliche Sanierung nicht erforderlich sein und ist die Wohnung<br />

voraussichtlich lediglich neu auszumalen. Die Wohnung entspricht der Ausstattungskategorie<br />

A, entsprechend dem nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 Abs. 2 bis 4 MRG) für die<br />

Mietzinsbildung heranzuziehenden Richtwert für Niederösterreich von € 5,03/m² beträgt der<br />

Mietzins für die78 m² große Wohnung € 392,34 zzgl. UST zzgl. BK.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 die Beendigung des Mietvertrages mit Frau<br />

Fembek per 30.11.2011 empfohlen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Kamptal, Oberhoferstraße 7, Beendigung Mietverträge<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 4.7.2011 wurde bezüglich der von der Gemeinde in der<br />

Oberhoferstraße 7 von der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Kamptal angemieteten drei<br />

Wohnungen folgende Vorgehensweise festgelegt:<br />

Diese Wohnungen werden definitiv nicht von der Gemeinde angekauft. Um das Geld, das für<br />

die Finanzierung der Wohnungen investiert wurde, so rasch als möglich der Gemeinde<br />

rückführen zu können, sind die für die drei Wohnungen bestehenden Mietverträge zum jeweils<br />

frühestmöglichen Zeitpunkt, jedenfalls aber 2013, zu beenden.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 35 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Gemäß § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 idF. BGBl. 135/2009 hat der<br />

ausscheidende Mieter (Gemeinde) bei Beendigung des Mietvertrages Anspruch auf<br />

Rückzahlung der geleisteten Finanzierungsbeiträge (Wohnung und Garage) sowie den<br />

geleisteten Grundkostenanteil, vermindert um die Absetzung für Abschreibung (AFA) in der<br />

Höhe von 1% pro Jahr ab Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung für das<br />

Objekt. Der Nachmieter zahlt laut Auskunft der Kamptal den um die AFA (Aufwand für<br />

Abschreibung) verminderten Betrag bei Übernahme der Wohnung an die Kamptal. Für eine<br />

Ablöse des vollen Finanzierungsbetrages durch den Nachmieter an die Gemeinde fehlt daher<br />

die rechtliche Grundlage.<br />

Die Mieterinnen haben nunmehr folgende Rückmeldungen gegeben:<br />

Strini Simone, Oberhoferstraße 7/3:<br />

Frau Strini hat ihre Kündigung gegenüber der Gemeinde bekanntgegeben. Unter Einhaltung<br />

der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten endet das Mietverhältnis mit<br />

31.12.2011. Im Sinne der obigen Ausführungen ist in weiterer Folge daher seitens der<br />

Gemeinde auch der Mietvertrag mit der Kamptal zu beenden, wobei auch seitens der<br />

Gemeinde hier eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist. Seitens der Kamptal ist der<br />

Kostenzuschuss in Höhe von € 28.517,98 abzüglich AFA an die Gemeinde rückzuerstatten.<br />

Um sicherzustellen, dass die Wohnung von Frau Strini in ordnungsgemäßem Zustand an die<br />

Gemeinde zurückgegeben wird und allfällige Minderungen der Zahlung der Kamptal an die<br />

Gemeinde hintanzuhalten, erfolgt die Übernahme seitens der Gemeinde durch den technischen<br />

Sachbearbeiter, allfällige Schäden und Mängel werden im Übernahmeprotokoll festgehalten.<br />

Mitteröcker Elisabeth, Oberhoferstraße 7/4:<br />

Frau Mitteröcker lebt gemeinsam mit ihrem Sohn, in der Wohnung und möchte diese jedenfalls<br />

weiterhin anmieten. Aus finanziellen Gründen ist es ihr jedoch nicht möglich, den<br />

Kostenzuschuss in voller Höhe zu leisten. Seitens der Kamptal wurde nunmehr angeboten, die<br />

Wohnung weiterhin an Frau Mitteröcker zu vermieten, wenn diese zumindest einen Betrag in<br />

Höhe von € 5.000,-- - € 10.000,-- leisten kann. Grundsätzlich wurde der Mietvertrag mit Frau<br />

Mitteröcker bis 31.5.2013 abgeschlossen. Frau Mitteröcker hat zugesagt, bis Anfang 2012 zu<br />

klären, ob ihr eine Finanzierung möglich ist. Sobald die mögliche Übernahme des Mietvertrages<br />

durch Frau Mitteröcker geklärt ist, wird der Mietvertrag mit der Kamptal seitens der Gemeinde<br />

beendet. Nach Beendigung ist seitens der Kamptal der Kostenzuschuss in Höhe von<br />

€ 28.623,64 abzüglich AFA an die Gemeinde rückzuerstatten.<br />

Schmid Renate, Oberhoferstraße 7/5:<br />

Frau Schmid hat bekanntgegeben, dass sie die Wohnung jedenfalls weiterhin anmieten bzw.<br />

ankaufen möchte. Laut Mietvertrag zwischen Gemeinde und Frau Schmid ist dieser bis<br />

längstens 31.3.2013 befristet. Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde und der Kamptal ist<br />

daher nunmehr so rasch als möglich, spätestens jedoch per 31.3.2013 zu beenden.<br />

Nach Beendigung ist seitens der Kamptal der Kostenzuschuss in Höhe von € 28.819,20<br />

abzüglich AFA an die Gemeinde rückzuerstatten.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Beendigung des Mietvertrages mit Frau Strini Simone per 31.12.2011 und Rückgabe der<br />

Wohnung an die Gemeinde. Um zu vermeiden, dass die Gemeinde ihrerseits nach Kündigung<br />

durch Frau Strini per Dezember 2011 drei Monate Miete an die Kamptal zahlen muss, soll auch<br />

seitens der Gemeinde der Mietvertrag mit der Kamptal so rasch als möglich beendet werden.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 36 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Wie mit Beschluss des GR vom 04.07.2011 festgelegt, sollen auch die Mietverträge mit Frau<br />

Mitteröcker und Frau Schmid jeweils so rasch als möglich beendet werden, um den AFA- Abzug<br />

der Kostenzuschüsse möglichst gering zu halten.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Weber Anton, Bahnzeile 3/8, Beendigung Mietvertrag<br />

Herr Weber, geboren am 17.10.1919, hat seit dem Jahr 1953 in der Gemeindewohnung<br />

Bahnzeile 3/8, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, gelebt. Er ist am 23.11.2011 verstorben.<br />

Der Sohn des verstorbenen Mieters, Herr Mag. Herbert Weber, hat darum ersucht, die<br />

Wohnung mit 31.03.2012 an die Gemeinde zu übergeben, um das Objekt in Ruhe räumen zu<br />

können. Auf Grund des Ablebens von Herrn Weber ist der bestehende Mietvertrag daher<br />

nunmehr mit 31.03.2012 zu beenden.<br />

Mit den Sanierungsmaßnahmen soll unmittelbar nach der Übergabe der Wohnung Anfang<br />

April 2012 begonnen werden. Die Abteilung technische Gebäudebetreuung wird ersucht, die<br />

erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, Zeitziel für die Vergabe der<br />

Sanierungsmaßnahmen ist der STR vom 29.02.2012.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Salihi Mehdi und Feride, Liechtensteinstraße 22a/1,<br />

Neuvermietung Gemeindewohnung<br />

Für die Neuvermietung der Gemeindewohnung (ehemalige Wohnung Fembek) liegt eine<br />

geeignete Bewerbung von Familie Salihi, Bogenzeile 6, 2191 Kettlasbrunn, vor.<br />

Die Wohnung wurde Anfang 2010 saniert, es war daher lediglich Neuausmalen erforderlich.<br />

Die Wohnung entspricht der Ausstattungskategorie A, entsprechend dem nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 Abs. 2 bis 4 MRG) für die Mietzinsbildung heranzuziehenden<br />

Richtwert für Niederösterreich von € 5,03/m² beträgt der Mietzins für die 78 m² große<br />

Wohnung € 392,34 zzgl. UST zzgl. BK.<br />

Der Mietvertrag wird mit 01.01.2012 abgeschlossen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 37 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

f) Diewald Silvia, Brennerweg 14/4, Neuvermietung Gemeindewohnung<br />

Für die Neuvermietung der Wohnung Brennerweg 14/4 (ehemalige Wohnung Holesek) liegt<br />

eine geeignete Bewerbung von Frau Silvia Diewald, Mistelsteig 5, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, vor:<br />

Nach Sanierung der Wohnung Brennerweg 14/4 entspricht diese der Ausstattungskategorie A,<br />

entsprechend dem nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 Abs. 2 bis 4 MRG) für die<br />

Mietzinsbildung heranzuziehenden Richtwert für Niederösterreich von 5,03/m² beträgt der<br />

Mietzins für die 56 m² große Wohnung € 221,32 zzgl. UST zzgl. BK.<br />

Da Frau Diewald die Wohnung dringend benötigt, soll die Wohnung so rasch als möglich,<br />

spätestens mit 01.01.2012, an sie vermietet werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem<br />

Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages mit Frau Silvia Diewald seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

g) Ziegler Josef, Verlängerung Mietvertrag für Gemeindeparz., KG Eibesthal<br />

Herr Josef Ziegler, Markusstraße 44, 2130 Eibesthal, ist Eigentümer des Gebäudes •334<br />

(ehemaliges Feuerwehrhaus) und hat seit 2002 die zwischen seinem Grundstück und dem<br />

Passionsweg liegende Teilfläche der Gemeindeparzelle GST-NR 4155/165 im Ausmaß von ca.<br />

40 m² als Autoabstellplatz angemietet. Da der Vertrag per 31.12.2012 endet, hat Herr Ziegler<br />

nunmehr um neuerliche Vermietung bzw. auch um Verkauf angesucht. Herr Ziegler würde die<br />

Fläche gerne erwerben und befestigen.<br />

Im Zuge des im Beisein des Ortsvorstehers und des Vorsitzenden des GRA 2 abgehaltenen<br />

Lokalaugenscheines wurde nunmehr Folgendes festgestellt:<br />

Derzeit ist durch die unverbaute Teilfläche des Gemeindegrundstücks die Aussicht beim<br />

Abbiegen mit dem Auto vom Passionsweg auf die Markusstraße gewährleistet. Im Falle der<br />

Errichtung eines Gebäudes könnte diese Situation in Hinblick auf die Verkehrssicherheit<br />

möglicherweise beeinträchtigt werden, der Verkauf ist daher nicht empfehlenswert.<br />

Denkbar wäre jedoch, die Teilfläche wieder zu vermieten. Der Eigentümer des oberhalb<br />

gelegenen Grundstückes hat einen Gehweg befestigt, laut Auskunft des Ortsvorstehers wurde<br />

die Arbeit vom Grundeigentümer geleistet und das Material von der Gemeinde bezahlt.<br />

Grundsätzlich wäre diese Variante auch im Falle von Herrn Ziegler eine sinnvolle Möglichkeit.<br />

Herr Ziegler wäre damit einverstanden, den Gehsteig zu befestigen, wenn die Gemeinde im<br />

Gegenzug auf die Vorschreibung einer Miete verzichtet.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 einen Kostenzuschuss in Höhe von<br />

€ 12,--/m² für die Verlegung des Gehsteiges durch Herrn Ziegler genehmigt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011 den Abschluss eines unbefristeten<br />

Mietvertrages mit Herrn Josef Ziegler für die Gemeindeparzelle GST-NR 4155/165 empfohlen.<br />

Die Miete von Herrn Ziegler soll für 30 Jahre dadurch abgegolten werden, dass er den Gehsteig<br />

in Abstimmung mit der Abteilung Straßen und Verkehr bis spätestens 31.10.2012 befestigt,<br />

wobei Herr Ziegler seine Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung stellt und von der Gemeinde<br />

einen Kostenbeitrag in Höhe von € 12,--/m² für das Material erhält.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Fläche.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 38 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Grabungsarbeiten und Kies werden vor Verlegung des Gehsteiges von der Gemeinde zur<br />

Verfügung gestellt. Der Mietvertrag kann seitens der Gemeinde aus im öffentlichen Interesse<br />

gelegenen Gründen in dem Fall beendet werden, wenn diese nicht anders zu erreichen sind.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

h) Leher Gerhard, Benützungsvereinbarung, KG Hörersdorf<br />

Herr Gerhard Leher, Am Mühlberg 4, 2132 Hörersdorf hat zunächst um Ankauf einer an sein<br />

Grundstück angrenzenden Teilfläche der Gemeindeparzelle-NR 2468/7, KG Hörersdorf, im<br />

Ausmaß von ca. 196 m² angesucht. Herr Leher pflegt diese Fläche, die optisch als zur<br />

bestehenden Hauszufahrt gehörig wirkt, bereits seit geraumer Zeit.<br />

Entsprechend dem Beschluss des GRA 2 vom 22.09.2011 wurde am 04.10.2011 ein<br />

Lokalaugenschein durchgeführt und danach vereinbart, dass Herr Leher mit seinem Nachbarn,<br />

Herrn Schelbaum, abklärt, ob dieser mit einem Verkauf der Teilfläche an Herrn Leher<br />

einverstanden wäre. Andererseits soll vom GRA 5 abgeklärt werden, ob für eine zukünftige<br />

Errichtung eines Gehsteiges entlang der Landstraße L3088 allenfalls Flächenbedarf vom<br />

Grundstück von Herrn Leher besteht.<br />

Der GRA 5 hat dazu in seiner Sitzung vom 25.11.2011 folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

„Entlang der Landesstraße L 3088 besteht für die Errichtung des Gehsteiges kein<br />

Grundstücksbedarf vom angrenzenden Grundstück von Herrn Leher. Aus heutiger Sicht ist der<br />

Gehsteig auf den vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen herzustellen.“<br />

Nachdem sich nunmehr herausgestellt hat, dass Herr Schelbaum im Falle des Verkaufes der<br />

Gemeinde an Herrn Leher eine grundbücherliche Sicherstellung des Zufahrtsrechtes auf seine<br />

Grundstücke für sich und alle Nachkommen wünscht, hat Herr Leher nunmehr angesucht, nicht<br />

anzukaufen, sondern lediglich eine Benützungsvereinbarung abzuschließen.<br />

Vorsitzender und Vorsitzender-Stellvertreter des GRA 2 sowie der Ortsvorsteher sind mit dem<br />

Abschluss einer Benützungsvereinbarung mit folgendem Inhalt einverstanden:<br />

Die Zufahrtsmöglichkeit zu den oberen Grundstücken von Herrn Leher GST-NR 2375/2, 2374/2,<br />

2373/2, 2369/3 sowie zu den Grundstücken von Herrn Schelbaum, GST-NR 2368 und 2361,<br />

bleibt bestehen. Die Nutzung der Fläche wird von Herrn Leher dadurch abgegolten, dass der<br />

Rasen gemäht und die Sträucher auf der Teilfläche der Gemeinde beschnitten werden, um die<br />

Zufahrt auf die genannten Grundstücke zu ermöglichen. Auf dem an die Straße angrenzenden<br />

Teil der Fläche werden vom jetzigen Niveau ca. 3 - 5 cm abgetragen, um dann ein Unkrautvlies<br />

aufzulegen und anschließend mit Kies das ursprüngliche Niveau wieder herzustellen. Es darf<br />

kein Tor vor der Teilfläche errichtet werden, die freie Zufahrt muss erhalten bleiben.<br />

Unbefristete Vertragsdauer, die Beendigung seitens der Gemeinde bei öffentlichem Interesse ist<br />

jederzeit möglich.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 39 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

i) Weinlandbad Pachtvertrag<br />

Auf Grund der geänderten Raumsituation beim Weinlandbad nach der Errichtung des neuen<br />

Kabinentraktes und vor allem auf Grund der Einstellung der gastronomischen Nutzung des<br />

Eisschiffes, ist eine Anpassung des Pachtvertrages zwischen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> als<br />

Verpächterin und Herrn Alexander Marschalek, 2032 Kleinkadolz, Böhmerweg 63, als Pächter,<br />

erforderlich.<br />

In einem Vorgespräch hat mit Herrn Marschalek Einvernehmen dahingehend hergestellt werden<br />

können, als der monatliche Pachtzins auf Grund des Wegfalles des Eisschiffes von dem<br />

valorisierten Betrag von etwa € 400,-- inkl. USt. auf € 325,-- inkl. USt. reduziert wird.<br />

Die wesentlichen übrigen Bestimmungen sollen gleich bleiben, insbesondere auch die<br />

zukünftige Indexanpassung und der Kündigungsverzicht auf die Dauer von 10 Jahren.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 15.) Förderung von Abbruchkosten<br />

a) Mag. Schöfmann Ingrid, Ludwiggasse 12/8, 2130 <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Eingabe vom 22.11.2011 um die finanzielle Unterstützung von Abbruchkosten.<br />

Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung der Firma Winter € 5.444,-- brutto.<br />

Die Abbruchgenehmigung der auf dem Bauplatz Grundstück Nr. •258, EZ 214, Waldstraße 45,<br />

KG <strong>Mistelbach</strong>, bestehenden Gebäude wurde mit Bescheid vom 19.8.2011, Zl. Ing.Ho/Pa-7743-<br />

2011, erteilt.<br />

Lt. Aussage von Frau Mag. Schöfmann (im Bauamt) soll mit der Errichtung eines Wohnhauses im<br />

Jahr 2012 begonnen werden. Die Abbrucharbeiten wurden bereits durchgeführt, um die<br />

Grundstücksnachbarn (Fam. Schrödl) im Zuge ihrer Abbruch- und Bauarbeiten mit keinen<br />

unnötigen Sicherungsmaßnahmen zu belasten.<br />

Aufgrund der Richtlinien der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für Abbruchkosten und der<br />

vorgelegten Rechnung könnte Frau Mag. Schöfmann eine Förderung von € 1.633,20 gewährt<br />

werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Voranschlagsstelle: 1/4890-76891<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 40 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) Schrödl Thomas, Mitschastraße 33/2/18, 2130 <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Eingabe vom 22.11.2011 um die finanzielle Unterstützung von Abbruchkosten.<br />

Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung der Firma Winter € 7.465,-- brutto.<br />

Die Abbruchgenehmigung der auf dem Bauplatz Grundstück Nr. •259, EZ 213, Waldstraße 43,<br />

KG <strong>Mistelbach</strong>, bestehenden Gebäude wurde mit Bescheid vom 10.3.2011, Zl. Ing.Ho/Pa-1363-<br />

2011, erteilt.<br />

Die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses auf dem Bauplatz Grundstück<br />

Nr. •259 und 266, EZ 213, wurde mit Bescheid vom 23.8.2011, Zl.Ing.Ho/St-7666-2011,<br />

genehmigt.<br />

Aufgrund der Richtlinien der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für Abbruchkosten und der<br />

vorgelegten Rechnung könnte Herrn Schrödl eine Förderung von € 2.239,50 gewährt werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Voranschlagsstelle: 1/4890-76891<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 16.) Freigabe der Aufschließung<br />

a) Projekt Reimer Immobilien, Hauptplatz 10, 2130 <strong>Mistelbach</strong><br />

In der Sitzung des GRA 2 vom 22.9.2011 wurde beschlossen, dass für die Liegenschaft<br />

Grundstück Nr. 6670, KG <strong>Mistelbach</strong>, welche sich im Eigentum von Frau Brigitte Reimer-Kemler<br />

befindet, ein Vertrag über die Aufschließung mit der Eigentümerin abgeschlossen wird.<br />

Dieser Vertrag wurde zwischenzeitlich unterfertigt.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, die Aufschließungszone für die Liegenschaft Grundstück Nr.<br />

6670, KG <strong>Mistelbach</strong>, zur Verbauung freizugeben, damit für die bauwilligen Fachärzte keine<br />

Zeitverzögerung eintritt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 7.11.2011empfohlen, die Liegenschaft Grundstück<br />

Nr. 6670, KG <strong>Mistelbach</strong>, zur Verbauung freizugeben und somit die Aufschließungszone im<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu streichen.<br />

Folgende Verordnung ist für die Freigabe der Aufschließungszone erforderlich:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt in seiner Sitzung am<br />

13. Dezember 2011 folgende<br />

VERORDNUNG<br />

§ 1<br />

Gemäß § 75 Abs. 2 NÖ Bauordnung 1976, LGBl. 8200 wird die im Flächenwidmungsplan<br />

ausgewiesene Bauland-Wohngebiet-b-Aufschließungszone 1 für das Grundstück Nr. 6670, KG<br />

<strong>Mistelbach</strong> zur Verbauung freigegeben.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 41 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

§ 2<br />

Die im örtlichen Raumordnungsprogramm festgelegten Freigabebedingungen dieser<br />

Aufschließungszone, nämlich Einigung der Grundstückseigentümer auf eine gemeinsame<br />

Parzellierung, die insbesondere hinsichtlich der internen Verkehrserschließung und der<br />

Bebauungsstruktur mit der Gemeinde abgestimmt sein muss und die anteilsmäßige Abtretung<br />

des Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung Ableitung der Oberflächenabwässer und<br />

Lärmschutz, ist durch die Grundsatzvereinbarung-Aufschließung „Roseggerstraße-Reimer<br />

Immobilien GmbH.“ in <strong>Mistelbach</strong> vom 23.11.2011 erfüllt.<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Tierheim Dechanthof<br />

Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan weist derzeit für das Tierheim Dechanthof die<br />

Widmung Bauland Sondergebiet – Aufschließungszone auf.<br />

Als Freigabebedingung ist die Herstellung einer funktionsgerechten Verkehrserschließung<br />

festgelegt.<br />

Neben der Erfüllung dieser Freigabebedingung ist noch die Verlegung der Gemeindegrenzen<br />

zwischen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und der Marktgemeinde Wilfersdorf erforderlich.<br />

Die dazu erforderlichen Beschlüsse wurden bereits gefasst, bzw. auch schon an das<br />

Vermessungsamt und das Amt der NÖ Landesregierung weitergeleitet.<br />

Die Beschlussfassung in der Landesregierung erfolgt noch im heurigen Jahr.<br />

§ 3<br />

Bei der Kreuzung der Tierheimzufahrt mit der B 40 hat es immer wieder Verkehrsunfälle<br />

gegeben. Diesbezüglich wurden auch schon mehrere Verkehrsverhandlungen durchgeführt.<br />

Nun ist im Einvernehmen mit der Straßenbauabteilung 3 beabsichtigt, die Kreuzung insofern zu<br />

entschärfen, dass die Zufahrt zum Tierheim auf einer Länge von 10 m und einer Breite von 5 m<br />

angehoben wird, sodass nur mehr eine Neigung von 6 % besteht.<br />

Dazu ist es auch erforderlich, dass die beiden angrenzenden Äcker angehoben werden.<br />

Damit ist keine Grenzverlegung und der damit verbundene Grundankauf erforderlich.<br />

Herr DI Kreutzer und Herr OV Schöfbeck haben mit dem Grundeigentümer der beiden Äcker,<br />

Herrn Franz Schöfbeck, diesbezüglich ein Einvernehmen hergestellt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 42 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Bevor das Bauland jedoch freigegeben werden kann, ist eine Stellungnahme eines ASV für<br />

Verkehrstechnik, in der bescheinigt wird, dass die geplanten Maßnahmen ausreichend sind,<br />

erforderlich. Diesbezüglich gab es auch schon lt. Herrn DI Kreutzer Vorgespräche.<br />

Die Planungsarbeiten für das neue Tierheim sind soweit fortgeschritten, dass voraussichtlich im<br />

Jänner 2012 die Einreichung erfolgt. Geplanter Baubeginn ist im April 2012.<br />

Um keinen Zeitverlust in Kauf zu nehmen, soll die Verordnung über die Freigabe des BS-A1<br />

Tierheim heute beschlossen werden.<br />

Die Kundmachung der Verordnung darf jedoch erst nach dem Vorliegen einer positiven<br />

Stellungnahme eines ASV für Verkehrstechnik über die Anbindung des Tierheimes an die B40<br />

erfolgen.<br />

Folgende Verordnung ist für die Freigabe der Aufschließungszone erforderlich:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt in seiner Sitzung am 13. Dezember<br />

2011 folgende<br />

VERORDNUNG<br />

§ 1<br />

Gemäß § 75 Abs. 2 NÖ Bauordnung 1976, LGBl. 8200 wird die im Flächenwidmungsplan<br />

ausgewiesene Bauland-Sondergebiet Aufschließungszone 1-Tierheim in der KG <strong>Mistelbach</strong> zur<br />

Verbauung freigegeben.<br />

Die im örtlichen Raumordnungsprogramm festgelegten Freigabebedingungen dieser<br />

Aufschließungszone, nämlich Herstellung einer funktionsgerechten Verkehrserschließung ist<br />

durch die Einigung mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer und durch die positive<br />

Stellungnahme eines ASV für Verkehrstechnik erfüllt.<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

§ 2<br />

§ 3


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 43 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 17.) Jugenderholungsfürsorge 2011<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 auf Grund der bestehenden Richtlinien die Vergabe<br />

der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />

Name Punkte Wert/Punkte Betrag<br />

Kath. Jungschar Lager Bruck/Mur 168 4,153846 € 697,85<br />

Pfadfinderlager Schloss Ulmerfeld (6 - 10 J) 273 4,153846 € 1.134,00<br />

Pfadfinderlager in Judendorf (10 - 13 J) 209 4,153846 € 868,15<br />

650 € 2.700,--<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/439000-728200 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 18.) Schulsportunterstützung 2010/2011<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 auf Grund der bestehenden Richtlinien die Vergabe<br />

der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />

Schule Anzahl der Schüler Wert/Punkte Betrag<br />

Wohnsitz <strong>Mistelbach</strong><br />

Allgem.Sonderschule 16 4,120879 € 65,93<br />

Polytechn. Schule 24 4,120879 € 98,90<br />

HS I 166 4,120879 € 684,07<br />

HS II 158 4,120879 € 651,10<br />

364 € 1.500,--<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/4290-7682 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 44 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 19.) Ferienerlebnisprogramm<br />

a) Abrechnung Ferienerlebnisprogramm Sommer 2011<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> führte in der Zeit von 4. Juli 2011 bis 4. September 2011 eine<br />

neunwöchige Ferienbetreuung durch, an der 116 Kinder teilgenommen haben.<br />

Die Abrechnung wurde dem Amt der NÖ Landesregierung im September 2011 vorgelegt. Die<br />

Betreuung fand in den Räumen der Landwirtschaftlichen Fachschule von Montag bis Freitag<br />

von 7.00 bis 17.00 Uhr statt.<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Elternbeiträge € 6.813,--<br />

Förderbeitrag Land NÖ (lt. Vorjahr) € 1.980,--<br />

Stadtgemeinde € 8.193,23 (2009: € 12.071,52; 2010: € 13.170,15)<br />

Personalkosten € 10.339,29<br />

Bastelmaterial, Besch.Mat. € 252,61<br />

Mittagessen, Miete, Verpflegung € 1.950,09<br />

Ausflüge € 2.349,23<br />

Broschüre Gestaltung u. Druck € 2.095,01<br />

€ 16.986,23<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) Ferienerlebnisprogramm Winter 2011/2012<br />

Da im Vorjahr relativ wenige Kinder die Betreuung in den Weihnachtsferien in Anspruch<br />

genommen haben, würde der Lerntiger, der den Hort betreut, zusätzlich zu den Hortkindern<br />

auch hortfremde Kinder betreuen.<br />

Ein abwechslungsreiches Programm für 27.12. bis 30.12.2011 und für 2.1. bis 5.1.2012 wurde<br />

ausgearbeitet. Am 24.12.2011 ist geschlossen.<br />

Es können grundsätzlich alle Kinder im Alter von 3 bis 16 Jahren in den Ferien betreut werden.<br />

Der Lerntiger verrechnet einen Stundensatz für Ferienkinder: € 2,50 exkl. Mittagessen. (derzeit<br />

€ 12,--/Kind u. Tag inkl. ME sowie € 5,-- Halbtag ohne ME). Bei Ferienkindern werden nur die<br />

angemeldeten Stunden abgerechnet, es gibt keine Mindestpauschale.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> soll heuer in den Weihnachtsferien die Ferienbetreuung in<br />

Kooperation mit dem Lerntiger im Hort anbieten.<br />

Der Tarif vom Vorjahr soll beibehalten werden.<br />

Ganztagesbetreuung inkl. Mittagessen € 12,--, Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen € 5,--,<br />

Halbtagesbetreuung mit Mittagessen € 7,--, Ganztagesbetreuung von Geschwisterkindern<br />

€ 6,-- (inkl. Mittagessen). Die Organisation „Lerntiger“ verrechnet der Stadtgemeinde den<br />

Differenzbetrag.<br />

Seitens der Kinderfreunde wird am 24.12.2011 eine Betreuung angeboten.<br />

In den Kindergärten und Schulen sollen Informationsblätter ausgeteilt werden.<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 45 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Semester- und Osterferien 2012<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2011 beschlossen, dass die Ferienbetreuung in den<br />

Semester- und Osterferien 2012 seitens der Kinderfreunde angeboten werden soll.<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 20.) Gemeinnützige <strong>Mistelbach</strong>er Museums und Kunst Betriebs GmbH,<br />

Eingliederung des Teilbetriebes Urgeschichte Museum Asparn/Zaya und<br />

Ergänzung zum Fördervertrag<br />

a) Eingliederung des Teilbetriebes Urgeschichte Museum Asparn/Zaya<br />

Schloss Asparn an der Zaya beherbergt derzeit das Urgeschichtemuseum Niederösterreich.<br />

Durch die Integration der frühgeschichtlichen Landessammlung soll das Museum zu einem<br />

österreichweit einzigartigen Zentrum für ur- und frühgeschichtliche Forschung ausgebaut<br />

werden. Um dem Anspruch eines „Kompetenzzentrums“ gerecht zu werden, sollen<br />

Forschungseinrichtungen und museale Präsentation standortübergreifend sein (<strong>Mistelbach</strong> und<br />

Asparn/Zaya). Daher sollen ab dem Jahr 2014 die Standorte Lebenswelt Weinviertel (im<br />

Museumszentrum <strong>Mistelbach</strong>) und Schloss Asparn/Zaya als "Kompetenzzentrum für Ur- und<br />

Frühgeschichte Niederösterreich" (Arbeitstitel) gemeinsam nach außen auftreten.<br />

In Schloss Asparn/Zaya wird die Dauerausstellung zur Ur- und Frühgeschichte beheimatet sein.<br />

Am Standort <strong>Mistelbach</strong> in der Lebenswelt Weinviertel sollen außergewöhnliche<br />

Wechselausstellungen stattfinden, die dem Besucher von der urgeschichtlichen Vergangenheit<br />

in die Jetztzeit führen. Dadurch, dass die gesamte Verwaltung des Kompetenzzentrums vom<br />

Museumszentrum <strong>Mistelbach</strong> aus geführt werden soll, kommt dem Standort <strong>Mistelbach</strong><br />

verstärkte Bedeutung zu.<br />

Als vorbereitende Maßnahme wird der Teilbetrieb des Urgeschichtemuseums Asparn/Zaya aus<br />

der „Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebs GmbH“ per 31.12.2011<br />

ausgegliedert und in die „Gemeinnützige <strong>Mistelbach</strong>er Museums und Kunst Betriebs GmbH“<br />

eingegliedert. Das Hermann Nitsch Museum ist von der Umstrukturierung ausgenommen.<br />

Positive Effekte für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

• Sitz der Gesellschaft bleibt <strong>Mistelbach</strong><br />

• Die Anzahl der ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmer in <strong>Mistelbach</strong> steigt um 4<br />

Personen, die der saisonal beschäftigten Arbeitnehmer steigt um ca. 6 Personen<br />

• In die Gesellschaft werden in den nächsten drei Jahren insgesamt rund 5 Mio. Euro<br />

investiert werden, um am Standort Asparn/Zaya durch die Gestaltung einer neuen<br />

Dauerausstellung, sowie durch notwendige Umgestaltungsmaßnahmen im Freigelände<br />

des Schlosses, den Grundstein für ein erfolgreiches Kompetenzzentrum zu legen.<br />

• Überregionale Wahrnehmung der Standorte <strong>Mistelbach</strong> und Asparn/Zaya durch die<br />

(inter)nationale wissenschaftliche Forschungstätigkeit im Bereich der Ur- und<br />

Frühgeschichte (Symposien, Tagungen, archäologische Forschungsprojekte etc.).


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 46 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

• Steigerung der Besucherzahlen (Ziel für die Gesellschaft ab dem Jahr 2014 liegt bei<br />

mindestens 40.000 Besuchern – Umwegrentabilität für die Gewerbetreibenden der<br />

Umgebung erhöht sich)<br />

• Professionalisierung, Positionierung und verstärkte Vermarktung des Hermann Nitsch<br />

Museums erfolgt auf Werkvertragsbasis ab dem Jahr 2012 über die Nitsch Foundation.<br />

Auch dadurch werden eine stärkere Internationalisierung sowie ein Besucherzuwachs<br />

erwartet.<br />

Veränderungen für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

Der Verein der Freunde des Museums für Urgeschichte war bisher an der Archäologische<br />

Kulturpark Niederösterreich Betriebsgesellschaft m.b.H. zu 10 % beteiligt. Damit wurde<br />

gewährleistet, dass die wichtige Unterstützung durch den Verein für die Institution<br />

entsprechend gewürdigt wird.<br />

Um auch weiterhin gewährleisten zu können, dass der Verein sein gelebtes Engagement zur<br />

Ur- und Frühgeschichte in Niederösterreich beibehalten kann, wird angestrebt, dass der Verein<br />

nach Übertragung des Teilbetriebes „Urgeschichtemuseum Asparn/Zaya“ in die<br />

„Gemeinnützige <strong>Mistelbach</strong>er Museums und Kunst Betriebs GmbH“, eine geringe Beteiligung<br />

in der Höhe von 5 % erhält. Dazu wäre es notwendig, dass die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ihren<br />

Anteil an der Gesellschaft von 49 % auf 44 % reduziert, was eine Reduktion der Stammeinlage<br />

um den entsprechenden Anteil bedeutet.<br />

Da laut Gesellschaftsvertrag eine Reihe von Beschlüssen einer 75%igen Zustimmung der<br />

Gesellschafter bedarf (vgl. Gesellschaftsvertrag § 6 Ziffer 8), behält die Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> auch nach der Reduktion des Gesellschaftsanteiles auf 44 % ihre Sperrminorität für<br />

diese Beschlüsse.<br />

Veränderungen in der Bilanz der „Gemeinnützige <strong>Mistelbach</strong>er Museums und Kunst<br />

Betriebs GmbH“<br />

Unabhängig davon, dass die Beteiligung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> stets nur auf den<br />

Nominalbetrag laut Gesellschaftsanteil beschränkt ist (siehe dazu § 4 Ziffer 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages), wird sich die Bilanz in den nächsten Jahren durch die Eingliederung des<br />

Standortes Asparn/Zaya und die zukünftigen Investitionen erheblich verlängern. Damit<br />

verbunden ist ein Aufbau des Vermögens der Gesellschaft.<br />

Der – lediglich angenommene (!) – Wert der Beteiligung für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wird<br />

sich daher trotz Reduktion des Gesellschaftsanteils (44 %) in den nächsten Jahren signifikant<br />

erhöhen.<br />

Auf Grund der vorgenannten Änderungen ist eine Anpassung der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages vorgesehen.<br />

b) Ergänzung zum Fördervertrag<br />

Im vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10. Dezember 2008 genehmigten Fördervertrag<br />

zwischen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und der Gemeinnützigen <strong>Mistelbach</strong>er Museums und<br />

Kunst Betriebs GmbH ist unter Punkt III.) 2. festgelegt, dass die Höhe der Förderung<br />

wertgesichert ist. Dieser Punkt soll wie folgt ergänzt werden:<br />

„Auf Basis der vertragsmäßig festgelegten Fördermittel 2012 wird die Indexierung so lange<br />

ausgesetzt, bis die VPI Differenz zum Referenzmonat Oktober 2011 das erste Mal 10 %<br />

überschreitet. Dann kommt im, auf diese Überschreitung folgenden Jahr, die vertragsmäßige<br />

Indexierung wieder zur Anwendung (auf Basis Förderbetrag 2012).“


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 47 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Erläuterung:<br />

Unter Annahme der aktuellen VPI Entwicklung, ergibt sich daraus eine ca. drei- bis vierjährige<br />

Aussetzung der Indexierung. Beispiel: Im April 2015 wird die 10 % Hürde überschritten. Die<br />

Indexierung berechnet sich dann aus der Differenz des VPI Okt. 2014 zu Okt. 2015 und wird im<br />

Jahr 2016 angewendet.<br />

Die erwartete Einsparung in den nächsten 5 Jahren beträgt rund € 70.000,--. Auch für die<br />

darauf folgenden Jahre ergibt sich eine Ersparnis, weil dann die Indexerhöhungen von einem<br />

geringeren Basisbetrag berechnet werden.<br />

Gemeinderat Neubauer fragt nach einer Erläuterung, wie man auf die Summe von € 70.000,-- als<br />

Einsparung für die Änderung der Indexanpassung komme.<br />

Stadtrat Ing. Furch erläutert den Betrag als Gesamtsumme über die nächsten Jahre.<br />

Gemeinderätin Brandstetter ist für eine Belebung des MZM. Ihr sei aber die Information über die<br />

Änderung zu wenig und sie sei zu kurzfristig erfolgt.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Bei 7 Gegenstimmen (4 LaB und 3 FPÖ) genehmigt.<br />

Zu 21.) Stadtsaal, Änderung der Tarife<br />

Durch die Abteilung Controlling wurde von Christine Graf und GR Reinhard Grohmann der<br />

Stadtsaal <strong>Mistelbach</strong> überprüft. Aufgefallen ist, dass bei den Tarifen einige Änderungen und<br />

Anpassungen, auch für die notwendige Klarheit, wünschenswert wären. Gemeinsam mit dem<br />

Sachbearbeiter Christoph Gahr, Vorsitzenden STR Klaus Frank und Stellvertreterin STR Ingeborg<br />

Pelzelmayer wurden in einer Vorbesprechung diese neuen Tarife besprochen und folgender<br />

Vorschlag vorbereitet.<br />

Tarife jeweils von 07:30 - 24:00 Uhr<br />

Tarif A:<br />

für <strong>Mistelbach</strong>er -Vereine, -Schulen, karitative Organisationen, -Parteien<br />

Tarif B:<br />

Privatveranstaltungen, Firmenveranstaltungen<br />

Sondertarif:<br />

<strong>Mistelbach</strong>er -Vereine und -Schulen, Schultheater, … für Kurzveranstaltungen werktags von<br />

MO-FR in der Zeit von 07:30-15:30 bis zu 3 Stunden; Über 3 Stunden hinausgehende<br />

Veranstaltungen werden mit den entsprechenden Tarifen A bzw. B verrechnet, bzw. bei<br />

Schultheaterveranstaltungen mit dem Vielfachen des Sondertarifes entsprechend der Anzahl<br />

der Veranstaltungen verrechnet.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 48 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Benefiztarif:<br />

Entweder der/die Veranstalter ist/sind <strong>Mistelbach</strong>er oder die Begünstigten, die den Reinerlös<br />

erhalten, sind aus dem Bezirk <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Benefizveranstaltungen können nur im Oswald Kabasta-Saal abgehalten werden und müssen um<br />

spätestens 24:00 Uhr beendet sein.<br />

Der Benefiztarif umfasst die Miete des Saales, des Foyers und der Schank - weitere Nutzungen<br />

werden gemäß Tarif A verrechnet.<br />

Sonderkondition (in Anlehnung an den GR-Beschluss vom 15.5.1991):<br />

<strong>Mistelbach</strong>er Benutzer des Stadtsaales (siehe Tarif A), die diesen mindestens 5mal im Kalenderjahr<br />

benutzen, wird ein "Rabatt" in der Höhe einer Saalmiete (jener der öfteren Benutzung) gewährt.<br />

Private bzw. Firmen, die diesen mindestens 10mal benutzen, wird ein "Rabatt" in der Höhe einer<br />

Saalmiete (jener der öfteren Benutzung) gewährt.<br />

Der vergünstigte Konzertreihe-Tarif inkludiert die Saal-Miete und die Miete für das Foyer und die<br />

Schank<br />

Tarife alt<br />

pro Tag Tarife neu<br />

Großer Saal<br />

Tarif A 456,00 470,00<br />

Tarif B 674,00 630,00<br />

Sondertarif 228,00 235,00<br />

Benefiztarif/Konzertreihetarif 355,00 370,00<br />

Aufbautag Tarif A 93,00 100,00<br />

Aufbautag Tarif B 135,00 135,00<br />

Kleiner Saal<br />

Tarif A 187,00 194,00<br />

Tarif B 270,00 260,00<br />

Sondertarif 114,00 120,00<br />

Aufbautag Tarif A 47,00 50,00<br />

Aufbautag Tarif B 67,00 70,00<br />

Balltarif: Gesamtes Haus, Veranstaltungstag von 07:30-24:00 Uhr inkl. Folgetag<br />

00:00 - 18:00 Uhr inkl. 1 Aufbautag<br />

Tarif A 1.349,00 1.414,00<br />

Tarif B 1.815,00 1.795,00<br />

Aufbautag Tarif A 93,00 150,00<br />

Aufbautag Tarif B<br />

Nebenräume<br />

187,00 200,00<br />

Foyer 93,00 100,00<br />

Schank<br />

45,00<br />

Foyer & Schank 135,00<br />

Cafehaus 47,00<br />

Cafe & Schank 78,00<br />

93,00 -<br />

Küche<br />

135,00 110,00<br />

Nebenräume 21,00 25,00


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 49 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zubehör/Zusatzleistungen<br />

Sessel, Tische u. Bühne sind im<br />

Mietpreis beinhaltet<br />

Beamer 73,00 63,00<br />

Tanzboden (100m²) 52,00 50,00<br />

Verstärkeranlage tragbar 26,00 30,00<br />

Zusatzstunden nach 24 Uhr 23,00 30,00<br />

Eventbelag (kl.Saal) 311,00 320,00<br />

Auftreppung 814,00 320,00<br />

Auftreppung unter Mithilfe 545,00<br />

Leinwand Klein (2,8 x 2,8 Meter)<br />

10,00<br />

Leinwand Gross (4 x 3 Meter)<br />

20,00<br />

Verleih Stehtische 3,00 3,00<br />

Verleih Stehtische Zustellung 5,00 6,00<br />

Auf- und Abbau der Tische bzw.<br />

Bestuhlung durch Saalwart<br />

für bis zu 150 Personen<br />

für bis zu 300 Personen<br />

für bis zu 450 Personen<br />

40,00<br />

75,00<br />

110,00<br />

Clubbings (kl. Saal +<br />

Foyer+Schank+Eventbelag) 1.037,00 1.050,00<br />

Barockschlössl<br />

Tarif A 187,00 190,00<br />

Tarif B 545,00 350,00<br />

1.Stock oder Neubau<br />

Tarif A 93,00 100,00<br />

Tarif B 270,00 210,00<br />

Nebenraum 21,00 25,00<br />

Presshaus<br />

Tarif A 47,00 50,00<br />

Tarif B 93,00 90,00<br />

Schlösslhof inkl. WC 67,00 70,00<br />

Aufbautag 47,00 50,00<br />

Vergangene Gemeinderatsbeschlüsse in Bezug auf Tarife, werden hiermit zur Gänze hinfällig.<br />

Kautionen werden von Fall zu Fall eingehoben bzw. eine Vorauszahlung der Miete verlangt. Dies<br />

wird im Mietvertrag geregelt.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der vorliegende Vorschlag der neuen Tarife wird genehmigt und soll mit 1.1.2012 in Kraft treten.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 50 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 22.) Ehrenstatut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, Änderung<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 den Beschluss gefasst, das Ehrenstatut der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wie folgt abzuändern:<br />

3. Abschnitt – Ehrenring (Bezeichnung Partnerschaftsring entfällt)<br />

In allen Abschnitten entfällt das Wort „Partnerschaftsring“.<br />

§ 7 Pkt. 3 entfällt komplett (da derzeit 10 Ehrenringe verliehen sind und in den nächsten Jahren<br />

keine weitere Verleihung vorgenommen werden könnte, da sich alle 10 Ehrenringträger bester<br />

Gesundheit erfreuen, wird dieser Punkt gestrichen, um weitere Ehrenringe verleihen zu können)<br />

§ 14 und § 34 entfällt der Satz „Ausnahmen von diesen Bestimmungen bedürfen eines<br />

einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses“.<br />

Änderung Gültigkeit des Statuts: „… tritt mit 13. Dezember 2011 in Kraft …“<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Die Gemeinderäte Akfm. Rausch und Rabenreither haben während der Behandlung des TOP 22.)<br />

nicht an der Sitzung teilgenommen.<br />

Zu 23.) Veranstaltungen<br />

a) Internationale Puppentheatertage, Termin 2012<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Eröffnung der Internationalen Puppentheatertage 2012 ist für Dienstag, 23. Oktober 2012<br />

abends geplant, gespielt wird von 24. bis 28. Oktober 2012 und die Kasperliade am<br />

Nationalfeiertag soll beibehalten werden.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Ausstellung zum Weltfrauentag<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 den Beschluss gefasst, dass im März 2012 im<br />

Barockschlössl eine Ausstellung zum Thema Weltfrauentag von Anthea Fraueneder stattfinden<br />

soll. Die Terminabstimmung mit dem Kunstverein wurde vorgenommen.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 51 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Musical Workshop Betty Bernstein - Bernsteinstraße<br />

Frau Elisabeth Schiller vom Weinviertel Tourismus hat das Projekt Kinder Musical Workshop<br />

zum Thema Betty Bernstein vorgestellt, das von Elisabeth Heller durchgeführt wird.<br />

Von Seiten der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> müsste in den Sommerferien ein Turnsaal kostenlos<br />

zur Verfügung gestellt und Werbung gemacht werden. Eine Aufführung im Rahmen der<br />

Puppentheatertage soll organisiert werden.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Durchführung dieses Musical Workshops wird durch die Mitglieder des GRA 4 befürwortet,<br />

jedoch sollen keine weiteren Kosten entstehen.<br />

Es wird in den Sommermonaten kostenlos ein Turnsaal zur Verfügung gestellt und die<br />

Veranstaltung in den Werbemitteln der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beworben.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 24.) Übereinkommen mit Land Niederösterreich –<br />

Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> „side letter“<br />

Mit Schreiben vom 8. November 2011 wird vom Amt der NÖ Landesregierung mitgeteilt, dass die<br />

Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> B 40/B 46 nunmehr als PPP-Projekt des Landes NÖ umgesetzt wird. Weiters<br />

werden auch die zum genehmigten UVP-Projekt gehörenden Umfahrungen im Zuge der<br />

B 40 von Paasdorf und L 35 Hüttendorf gleichzeitig miterrichtet. Aus diesem Grund ist das bereits<br />

abgeschlossene Übereinkommen vom 8. Juli 2010/17. August 2010 an die neuen Gegebenheiten<br />

anzupassen.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung 5-3, vom 11. Juni 2010, den Vertrag mit dem Land NÖ ausführlich<br />

beraten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2010 das vorliegende Übereinkommen<br />

mit dem Land NÖ, Gruppe Straße – Abteilung Landesstraßenfinanzierung und -verwaltung (ST4),<br />

Landhausplatz 1, Haus 17, 3109 St. Pölten beschlossen. Bei diesem Übereinkommen ist man davon<br />

ausgegangen, dass zuerst die Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> errichtet wird und zu einem späteren<br />

Zeitpunkt die Umfahrungen Hüttendorf und Paasdorf. Da die Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> im gesamten<br />

Umfang lt. Bescheid umgesetzt wird, ist eine Ergänzung erforderlich.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> übernimmt folgende Landesstraßen:<br />

L 3147 73 lfm Paasdorf<br />

L3145 102 lfm Landesbahnstraße<br />

L3062 4.066 lfm Waldstraße bis Kreuzung L 3063<br />

L 3095 3.375 lfm vom Glockenturm bis B 7<br />

L 3094 2.700 lfm von der Kreuzung Grubenmühlstraße bis B 7<br />

L35a 128 lfm Schiefermühlkreuzung<br />

L 35 1.091 lfm von Schiefermühlkreuzung bis B 46<br />

L 3060 2.553 lfm von Kotterbrücke Eibesthal bis B 40<br />

L 35 2.300 lfm von B 40 bis Kreuzung Grubenmühlstraße<br />

B 40 600 lfm in der KG Paasdorf vom Ortsanfang West bis<br />

Gasthauskreuzung<br />

_________________________________________________________________________<br />

Gesamtlängen 16.988 lfm


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 52 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> 14.983 lfm<br />

Spange <strong>Mistelbach</strong> 2.648 lfm<br />

Summe 17.631 lfm<br />

Bei den Straßen, die die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> übernimmt, wurde darauf geachtet, dass<br />

möglichst wenig Brücken und Verkehrslichtsignalanlagen mit übernommen werden müssen.<br />

Auf Grund dieser Aufstellung hat das Land NÖ um 643 lfm Straßen weniger übergeben.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 bei einer Gegenstimme (LaB) folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

Dem vorliegenden ergänzenden Vertrag (side letter) soll zugestimmt werden.<br />

Anfrage von Stadtrat Wallisch an den Herrn Bürgermeister und Antrag an den Gemeinderat nach<br />

§ 22 (1) GO:<br />

„Warum zusätzliche Straßen?<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wird durch den Bau der Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> einige<br />

Landesstraßen übernehmen müssen.<br />

Im Protokoll zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2010 ist noch von „ungefähr 10 km<br />

untergeordneten Landesstraßen“ die Rede. (Abstimmung erfolgte ohne die Zustimmung der LaB).<br />

Im Übereinkommen der Stadt mit der NÖ Landesregierung – in der Fassung vom 8. Juli 2010 – sind<br />

dann 3 Tage später – aus den im Gemeinderat angekündigten 10 km schon 11,738 km geworden.<br />

Im „side-letter“, der heute behandelt wird, ist nun die Gesamtlänge von 16.988 m, also rund<br />

17 km, vorgesehen.<br />

Diese Erhöhung kommt vor allem dadurch zustande, weil die L3062 mit 4.066 m und die L3060<br />

mit 2.553 m, zusammen 6.619 m dazukommen sollen.<br />

Bei der L3060 handelt es sich um die Landesstraße von der Wilfersdorfer Straße nach Eibesthal, bei<br />

der L3062 um ein Teilstück der Landesstraße durch den <strong>Mistelbach</strong>er Wald von <strong>Mistelbach</strong> nach<br />

Poysdorf (Kleinhadersdorf).<br />

Wie aus den bisher vorgelegten Plänen eindeutig hervorgeht (z.B. im UVP-Projektablaufplan), war<br />

geplant, dass die Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> samt den Umfahrungen Paasdorf und Hüttendorf<br />

nacheinander in einem Zug errichtet werden soll.<br />

Daraus ergeben sich folgende Fragen:<br />

Frage 1:<br />

Was hat sich seit Juli 2010 verändert, dass die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> nun diese beiden Straßen<br />

zusätzlich übernehmen und erhalten soll?<br />

Frage 2:<br />

Woher kommen die Mittel?<br />

Die Stadt ist jetzt schon hoch verschuldet. Pro Kopf der Bevölkerung von <strong>Mistelbach</strong> betrug die<br />

Verschuldung mit dem letzten Jahresende (2010) € 4.303,--.<br />

Woher wird die Stadt <strong>Mistelbach</strong> die Mittel und allfällige zusätzliche Mittel für die von der<br />

Umfahrung jährlich verursachten Kosten nehmen?


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 53 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Frage 3:<br />

Wie hoch werden die jährlichen Kosten sein?<br />

Frage 4:<br />

Diese zusätzliche Belastung stellt eine erhebliche Änderung der Vereinbarung dar, die der<br />

Gemeinderat am 5. Juli 2010 beschlossen und den die Gemeinde am 11. Juli unterzeichnet hat.<br />

Weshalb wird für diese dauernde zusätzliche Belastung der Stadt keine ordnungsgemäße neue<br />

Vereinbarung geschlossen, sondern die Angelegenheit nur in einem „side-letter“ festgehalten?<br />

Frage 5:<br />

Im „side-letter“ wird mitgeteilt, dass die Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> als PPP-Projekt des Landes NÖ<br />

umgesetzt werden soll. Diese Mitteilung ist für uns neu.<br />

„PPP“ bedeutet „Public Private Partnership“<br />

Wer sind die Partner in diesem Projekt, insbesondere wer sind die privaten Partner?“<br />

Antrag Stadtrat Wallisch:<br />

„Bekanntlich sind sowohl das Land NÖ, als auch der Bund hoch verschuldet.<br />

Um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, dass der Bund und das Land Niederösterreich auf<br />

Kosten der Kommunen – im konkreten Fall die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> – ihre Verschuldung<br />

reduzieren, stellt Stadtrat Wallisch folgenden Antrag an den Gemeinderat:<br />

Wie oben ausgeführt, würde sich die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> durch die Übernahme weiterer<br />

Landesstraßen aufgrund des Baues der Umfahrung <strong>Mistelbach</strong> noch weiter verschulden.<br />

Diese Verschuldung würde auf Dauer erfolgen.<br />

Es kann noch nicht abgeschätzt werden, wie die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> diese enorme<br />

zusätzliche Belastung verkraften kann.<br />

Aufgrund der bei den Fragen angedeuteten Problemen, aber insbesondere wegen<br />

• der ablehnenden Haltung großer Bevölkerungsteile und Grundstücksbesitzer in Paasdorf,<br />

Hüttendorf, Lanzendorf, Ebendorf und <strong>Mistelbach</strong><br />

• sowie der finanziellen Lage (Überschuldung) bei Bund, Land und insbesondere der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, stelle ich daher zum Punkt 24 der heutigen<br />

Gemeinderatssitzung „Übereinkommen mit Land Niederösterreich – Umfahrung <strong>Mistelbach</strong><br />

„side letter“ “ gemäß Gemeindeordnung § 22, Abs. 1 den Antrag, dem „side-letter“ nicht<br />

zuzustimmen, sondern in neuerliche Verhandlungen mit dem Land NÖ über die Einhaltung<br />

der Vereinbarung vom 11. Juli 2010 einzutreten.<br />

Es soll erreicht werden, dass das Land NÖ das Übereinkommen vom 11. Juli 2010 einhält und die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> keine weiteren Landesstraßen zur Erhaltung übernehmen muss.“


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 54 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Gemeinderat Neubauer ergänzt dazu, dass die Gemeinde 17 Kilometer zusätzlich in ihr Straßennetz<br />

zu übernehmen habe, obwohl bereits die jetzigen Straßen nicht ordnungsgemäß erhalten werden<br />

können.<br />

Stadtrat Wallisch betont nochmals, der Grund für seinen Antrag sei nicht, die Umfahrung zu<br />

verhindern, sondern die Überschuldung von <strong>Mistelbach</strong> hintanzuhalten.<br />

Stadtrat Theil beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem „side letter“ seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bei 6 Gegenstimmen (3 FPÖ, 3 LaB) und 1 Stimmenthaltung (Gemeinderat Gube) genehmigt.<br />

Der Vorsitzende bringt den Gegenantrag von Herrn Stadtrat Wallisch zur Abstimmung.<br />

Mit 29 Gegenstimmen (20 ÖVP, 9 SPÖ) und 1 Stimmenthaltung (Gemeinderat Gube) abgelehnt.<br />

Zu 25.) ecoplus Regionalberatungsprojekt „Wirtschaftsstandort <strong>Mistelbach</strong>“<br />

Eines der erklärten Ziele der kommenden Jahre ist es, den Wirtschaftsstandort <strong>Mistelbach</strong> stärker zu<br />

forcieren und Unternehmen unterschiedlichster Art auf die Bezirkshauptstadt aufmerksam zu<br />

machen, um langfristig Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und Wertschöpfung zu sichern.<br />

Möglichkeiten und Maßnahmen gibt es viele. Einige davon sind bereits in konkreter Umsetzung,<br />

wie z.B. das Interkommunale Betriebsgebiet Wirtschaftspark A5 <strong>Mistelbach</strong>/Wilfersdorf, andere sind<br />

noch in Planung. Mit Unterstützung von Niederösterreichs Wirtschaftsagentur ecoplus beabsichtigt<br />

die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> daher, ein Regionalberatungsprojekt unter dem Titel<br />

„Wirtschaftsstandort <strong>Mistelbach</strong>“ in Auftrag zu geben.<br />

Ziel der Beratung<br />

Ziel ist die Erstellung einer Standortanalyse mit den Potenzialen und Chancen für eine gezielte<br />

Weiterentwicklung und Profilierung (Stärkung der Wirtschaft, Erhöhung der Beschäftigung und der<br />

Standortattraktivität). Der Schwerpunkt ist dabei auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu legen, wobei<br />

das regionale Umfeld zu berücksichtigen ist. Unter anderem sind die Potenziale und Chancen im<br />

Bereich der Technologien im Dienste des Menschen (z.B. ambient assisted living) zu analysieren.<br />

Auf die Abgrenzung zu bestehenden Clustern, Initiativen, etc. in Niederösterreich ist jedenfalls zu<br />

achten. Bei der Beratung soll intensiv mit Vertretern der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />

Schlüsselpersonen, der Wirtschaft und ecoplus zusammengearbeitet werden. Wichtige zukünftige<br />

Kooperationspartner sollen ebenfalls eingebunden werden.<br />

Beratungsinhalte<br />

Beschreibung der zu bearbeitenden Themen:<br />

• Analyse und Bestandsaufnahme des Wirtschaftsstandortes <strong>Mistelbach</strong> mit Berücksichtigung des<br />

regionalen Umfeldes (Interkommunales Betriebsgebiet Wirtschaftspark A5 <strong>Mistelbach</strong> –<br />

Wilfersdorf, etc.)<br />

• Vernetzungs- und Kooperationspotenzial der Wirtschaft im technologischen Bereich (Personal,<br />

Qualifizierung/Bildung, Forschung & Entwicklung, Betriebsansiedlung, Unternehmensgründung)<br />

• Bedarf, Ideen, Anregungen der Unternehmen und Institutionen für eine technologieorientierte<br />

Standortentwicklung<br />

Eine Startbesprechung und eine Endpräsentation mit den Auftraggebern ist vorzusehen (Festlegung<br />

Projektgruppe, Interviewpartner, …).


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 55 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Vorschlag für den Ablauf<br />

Sammlung und Aufbereitung von Sekundärdaten, danach Interviews mit Experten,<br />

Schlüsselpersonen und Leitbetrieben und anschließend einen gemeinsamen Workshop.<br />

Darauf aufbauend sind Handlungsempfehlungen für weitere Aktivitäten und Maßnahmen zur<br />

(technologieorientierten) Standortentwicklung abzuleiten.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die Kosten für diesen Beratungsauftrag können zu 70% von ecoplus unterstützt werden, die<br />

restlichen 30% entfallen auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> als Auftraggeber. Die Vergabe des<br />

Auftrages richtet sich nach folgenden Bewertungskriterien (mit folgender Gewichtung):<br />

• projektrelevante Kompetenz und Erfahrungen bzw. Referenzen mit ähnlichen Projekte der<br />

BeraterInnen - (30 %)<br />

• Inhaltliche Qualität, Schlüssigkeit und Struktur des Anbotes - (30 %)<br />

• Beratungsmethodik - (10 %)<br />

• Preis-Leistungsverhältnis (Gesamtpreis inklusive Nebenkosten) - (30 %)<br />

Umfang und Umsetzungszeitraum:<br />

Seitens der Niederösterreichischen Wirtschaftsagentur ecoplus wird davon ausgegangen, dass diese<br />

Beratung mit rund zehn bis 15 Leistungstagen, max. EUR 20.000,00, erbringbar ist. Somit würden<br />

auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Kosten in Höhe von maximal € 6.000,-- entfallen.<br />

Der Ablauf des Beratungsprojekts sieht folgenden Zeitplan vor:<br />

• Versand Einladung zur Angebotslegung<br />

• Angebotsabgabe und –öffnung: ca. drei Wochen nach Angebotseinladung<br />

• Ende Zuschlagsfrist: Zwei Wochen nach Zuschlagsmitteilung<br />

• Projektstart: nach Ende der Zuschlagsfrist<br />

Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Voraussetzungen, dass sich <strong>Mistelbach</strong> in den kommenden Jahren zu einem der bedeutendsten<br />

Wirtschaftsstandorte im Bereich des östlichen Weinviertels entwickeln kann, stehen dank der<br />

Öffnung der Grenzen zu unseren umliegenden Nachbarn, dank der unmittelbaren Nähe zu Wien,<br />

dank der hervorragenden Humanressourcen und dank der Begünstigung durch die optimale<br />

Verkehrsanbindung mit der A5 Nordautobahn sehr gut. Um die Bedeutung <strong>Mistelbach</strong>s als<br />

Wirtschaftsstandort stärker zu forcieren, wird dem Vorschlag einer Standortpotentialanalyse mittels<br />

Unterstützung seitens der Niederösterreichischen Wirtschaftsagentur ecoplus zugestimmt. Als<br />

Projektstart wird der Jänner 2012 angepeilt, aufgrund des vorliegenden Angebotes und der<br />

finanziellen Beteiligung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> von maximal 30% entfallen beim<br />

vorgesehenen Leistungsumfang Kosten in Höhe von maximal € 6.000,-- an die Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong>.<br />

Gemeinderätin Janka beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Eine finanzielle Bedeckung ist durch die VA-Position 5/363100/728020 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 56 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 26.) lgm, Ansuchen um Unterstützung des Engagements bei der nachhaltigen<br />

Innenstadtentwicklung im Zentrum von <strong>Mistelbach</strong><br />

Die lgm hat mit Schreiben vom 28.11.2011 folgendes Ansuchen gestellt:<br />

„Die lgm beschäftigt sich unter anderem bereits 25 Jahre mit der Attraktivierung und Belebung des<br />

Zentrums von <strong>Mistelbach</strong>. Neben zahlreichen Aktivitäten organisierte und finanzierte unser Verein<br />

im Herbst 2011 einen Workshop mit der Firma Cima, die als Siegerin aus dem vorangegangenen<br />

Hearing hervorging.<br />

Zu diesem Hearing waren der Bürgermeister, alle Fraktionsobleute, Direktoren der höheren Schulen<br />

und einige betroffene Unternehmer eingeladen. Das Ergebnis dieses Workshops ist allen<br />

Teilnehmern bereits zugegangen, die Kosten auch bereits von der lgm bezahlt.<br />

Da dieses Meeting, wie auch allen bekannt war, nur der Auftakt einer nachhaltigen<br />

Innenstadtentwicklung in <strong>Mistelbach</strong> gewesen sein kann, erhielten wir jetzt einen Vorschlag der<br />

Firma Cima hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise.<br />

Die konkreten Leistungen der Firma Cima gliedern sich in fünf Aktionsfelder, nämlich in:<br />

1. Positionierungsstrategie<br />

2. Rahmen- und Gestaltungskonzept für den Hauptplatz<br />

3. Immobilien-Masterplan Stadtkern<br />

4. Aktives Standortmarketing Handel und Gastronomie<br />

5. Auf-/Ausbau professioneller Stadtmarketing-Struktur<br />

Das Angebot der Firma Cima enthält weiters einen Finanz- und Zeitplan. Die Beratungsdauer ist mit<br />

acht Monaten angesetzt. Die gesamten Kosten belaufen sich lt. Anbot auf netto € 50.400,--.<br />

Davon sind 60 %, also € 30.240,-- im Jahr 2012 zu bezahlen und die restlichen 40 % bis<br />

spätestens Februar 2013.<br />

Die lgm bemüht sich zurzeit gemeinsam mit der Firma Cima anderwärtige Förderungen zu<br />

lukrieren. Abgesehen davon ersuchen wir mit vorliegendem Schreiben um Förderung unserer<br />

Kosten der Firma Cima in der Höhe von 90 % der Gesamtkosten für 2012 und 2013.<br />

Begründung:<br />

Wie bereits aus zahlreichen Statistiken ablesbar, ist <strong>Mistelbach</strong> eine Einkaufsstadt mit einem der<br />

größten Einzugsgebiete österreichweit. Dieser grundsätzlich positive Aspekt birgt jedoch die große<br />

Gefahr, dass gerade dieses Einzugsgebiet an das im September 2012 neu eröffnende<br />

Einkaufszentrum „G3“ in Gerasdorf verloren geht.<br />

Der Handel war und ist nachweislich für die wirtschaftliche Entwicklung der Bezirkshauptstadt<br />

<strong>Mistelbach</strong> von wesentlicher Bedeutung. Um diese Vormachtstellung als Zentrum im Weinviertel<br />

nicht zu verlieren, sehen wird die Notwendigkeit einer fachmännischen Beratung einer richtigen<br />

Positionierung unserer Bezirkshauptstadt. Gerade in einer Zeit der zunehmenden Bevölkerung in<br />

<strong>Mistelbach</strong> und in der näheren Umgebung ist eine richtige, zukunftsorientierte Wirtschaft von<br />

grundlegender Bedeutung für die weitere Entwicklung der Stadt <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Unabhängig davon ist eine lebendige Innenstadt Voraussetzung, auch in Zukunft als attraktive und<br />

moderne Stadt, in der man gerne leben möchte, zu gelten.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 57 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Mit vorliegendem Schreiben ersuchen wir – ergänzend zu unseren laufenden Subventionen – um<br />

Förderung dieser für die gesamte Stadtentwicklung so wichtigen Aktivitäten im Ausmaß von<br />

€ 45.000,-- davon € 27.000,-- im Jahr 2012, den Rest in Höhe von € 18.000,-- im Jahr 2013.<br />

Unabhängig davon wird sich die lgm um weitere Förderungen bei der Wirtschaftskammer und der<br />

NAFES bemühen. Im Falle von Förderzusagen, die wir jedoch erst nach Ihrer Zustimmung<br />

beantragen können, würde sich der tatsächlich auszuzahlende Förderbeitrag der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> dementsprechend verringern.“<br />

Da im entsprechenden Budgetansatz ein Betrag von € 20.000,-- für das Jahr 2012 vorgesehen ist,<br />

kann für das Jahr 2012 maximal dieser Betrag als Subvention zugesagt werden.<br />

Das bedeutet, dass die lgm zumindest zusätzliche € 7.000,-- durch allfällige Förderungen oder<br />

Eigenleistung begleichen muss. Sollte ein höherer Betrag als € 7.000,-- an Förderungen fließen, so<br />

verringert dieser den Gesamtbetrag der Gemeinde von € 38.000,-- (€ 20.000,-- im Jahr 2012 und<br />

€ 18.000,-- im Jahr 2013).“<br />

Stadtrat Weinerek stellt fest, dass hier wiederum nur Papier produziert werde, obwohl schon<br />

ausreichend viele Studien in der Schublade liegen würden. Außerdem sei der zuständige Ausschuss<br />

mit dem Förderantrag nicht befasst worden.<br />

Gemeinderat Harrer ist überrascht, dass die SPÖ sich über die gegenständliche Angelegenheit nicht<br />

informiert zeigt. Die lgm hat alle Fraktionen von vornherein miteingebunden.<br />

Der GRA 6 beschäftigt sich schon sehr lange mit der Thematik und die lgm habe es eben geschafft,<br />

den Stein endlich ins Rollen zu bringen.<br />

Das Konzept der Fa. Cima ist für ihn zukunftsweisend. Dieses Konzept sei wichtig, um die Stadt fit<br />

zu machen und liege im Interesse aller Bürger, der Familien, der Kunden und der Betriebe.<br />

Stadtrat Wallisch stellt die Frage, wie hoch die Förderungen anderer Institutionen als der Gemeinde<br />

sind.<br />

Gemeinderat Harrer stellt fest, dass alle gefordert sind, möglichst viele Förderungen zu lukrieren.<br />

Die NAFES und die Wirtschaftskammer werden auch eine Förderung geben. Landtagsabgeordneter<br />

Mag. Hackl hat seine Unterstützung zugesagt. Er könne jedoch nicht sagen, wie hoch die<br />

Förderbeträge dieser Stellen ausfallen.<br />

Stadtrat Wallisch betont, dass ihn vor allem störe, dass die Gemeinde 90 % der Kosten zu<br />

übernehmen habe.<br />

Gemeinderat Harrer stellt fest, dass die lgm in Vorleistung getreten sei, weil die Gemeinde nicht im<br />

Stande war, den Stein ins Rollen zu bringen.<br />

Gemeinderat Weidlich stellt fest, dass die Entwicklung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine<br />

entsprechende Herausforderung darstellt. Im Süden von Wien ist keine Möglichkeit einer<br />

Verdichtung gegeben. Nur der Norden wird sich noch entsprechend weiterentwickeln können.<br />

Dazu sind Initiativen wie diese erforderlich. Die lgm sei derzeit mit sehr viel Engagement am Werk<br />

und er trete daher für diese Förderung ein. Man müsse auch dem G3-Projekt entgegensteuern.<br />

Die Gemeinde habe sich im Sinne ihrer Bürger dieser Aufgabe zu stellen und dies sei keine alleinige<br />

Aufgabe der lgm.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 58 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Weinerek stört am meisten die fehlende Nachhaltigkeit und mangelnde Erfolgsgarantie.<br />

Aus seiner Sicht wäre es vernünftig, seitens der Gemeinde einen Teilbetrag zu bezahlen und den<br />

Restbetrag erst bei eingetretenem Erfolg.<br />

Gemeinderat Neubauer weist darauf hin, dass die LaB bereits vor vielen Jahren zu Beginn ihrer<br />

gemeindepolitischen Tätigkeit an die lgm herangetreten sei, um gemeinsam gegenzusteuern,<br />

gegen die Entwicklungen durch die A5, die Umfahrung und das G3-Projekt. Von der lgm sei<br />

damals keine Rückmeldung gekommen. Das jetzige Engagement sei zu kurzfristig.<br />

Gemeinderätin Pürkl stellt fest, dass die lgm sicher auch im Interesse von <strong>Mistelbach</strong> arbeite. Aber<br />

dies tue auch jede Dorferneuerung in den Katastralgemeinden. Hier handhabe man immer eine<br />

Drittel-Regelung (ein Drittel Land NÖ, ein Drittel Gemeinde, ein Drittel Betroffene).<br />

Warum handhabe man dies hier nicht genauso?<br />

Gemeinderätin Brandstetter betont, dass es für sie schwierig sei, weil damals die LaB bei der lgm<br />

wegen gemeinsamer Gegensteuerungsmaßnahmen kein Gehör gefunden habe. Sie glaube, dass<br />

die gegenständliche Initiative aber für ein lebenswertes <strong>Mistelbach</strong> wichtig sei. Aus ihrer Sicht<br />

gehöre es festgeschrieben, dass all diese Projekte zusammengeführt, also vernetzt werden.<br />

Gemeinderat Netzl weist nochmals darauf hin, dass der 90-Prozent-Anteil für die Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> viel zu hoch sei.<br />

Gemeinderat Harrer stellt fest, dass die lgm nicht mit einer Dorferneuerung vergleichbar sei.<br />

Dort handelt es sich um Privatinitiativen.<br />

Gemeinderätin Janka beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Mit 19 Stimmen (ÖVP) bei 13 Gegenstimmen (9 SPÖ, 2 LaB und 2 FPÖ) genehmigt.<br />

Stadtrat Ladengruber und die GemeinderätInnen Brandstetter, Neubauer und Gube haben<br />

während der Behandlung des TOP 26.) nicht an der Sitzung teilgenommen.<br />

Zu 27.) Bolfraskaserne <strong>Mistelbach</strong> – 75-jähriges Jubiläum und Angelobung 2012<br />

Im kommenden Jahr feiert die Bolfraskaserne <strong>Mistelbach</strong> ihr 75-jähriges Jubiläum. Im Zuge dessen<br />

wird in <strong>Mistelbach</strong> auch die Angelobung der zu dieser Zeit eingerückten Rekruten stattfinden, ein<br />

positiver Bescheid seitens des Landesmilitärkommandos Niederösterreich liegt bereits vor.<br />

Als Termin für die Angelobung inkl. Festakt anlässlich des 75-jährigen Jubiläums gab<br />

Bataillonskommandant Oberstleutnant Hans-Peter Hohlweg Freitag, den 5. Oktober 2012, bekannt.<br />

Die Angelobung inkl. Festakt soll auf Wunsch der Verantwortlichen der Bolfraskaserne <strong>Mistelbach</strong><br />

am Hauptplatz stattfinden, eine genaue Uhrzeit bezüglich des Beginns der Angelobung steht zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest.<br />

Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2011 die Abhaltung eines großen Festaktes anlässlich<br />

des 75-jährigen Jubiläums der Bolfraskaserne <strong>Mistelbach</strong> inkl. Angelobung der zu dieser Zeit in<br />

<strong>Mistelbach</strong> eingerückten Rekruten am Hauptplatz von <strong>Mistelbach</strong> genehmigt.<br />

Der GRA 7 hat mit der örtlichen Zentrumswirtschaft Einvernehmen dahingehend hergestellt, dass<br />

sie keine Einwände gegen die Festveranstaltung hat, die Details jedoch noch mit der lgm abgeklärt<br />

werden mögen.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 59 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 7 ersucht als für Garnisonsangelegenheiten zuständiger Ausschuss um die Freigabe der<br />

für die Unterstützung der Stadt bei der Durchführung dieser Veranstaltung anfallenden<br />

Sachleistungen, des Nachlasses der Schlösslmiete und der Barförderung von € 2.000,--.<br />

Stadtrat Ladengruber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 28.) Grundbenützung öffentliches Gut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

a) Kabelverlegung durch die Gugelwind Ges.m.b.H<br />

Die Gugelwind Ges.m.b.H., Schlossberg 1, 2191 Pellendorf, hat um die Benützung von<br />

öffentlichem Grund zur Kabelverlegung von einem 20 kV Kabel für die Versorgung des<br />

Windparkes Gugelberg bei der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> angesucht.<br />

Folgende Grundstücke sind betroffen:<br />

Kabelverlegung:<br />

Grundstück Nr.: 5670 EZ 1868 KG Paasdorf, Feldweg<br />

Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 4.11.2011 der Benutzung des oben angeführten<br />

Grundstückes zugestimmt.<br />

Die Gebrauchsabgabe wird entsprechend dem geltenden Gesetz der Fa. Gugelwind Ges.m.b.H<br />

vorgeschrieben. Die Wiederherstellung ist gemäß den Vorgaben der Sondernutzung der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> durchzuführen.<br />

Stadtrat Weinerek beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Kabelverlegung durch die EVN<br />

Die EVN Netz GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, hat um die Benützung von<br />

öffentlichem Grund zur Kabelverlegung von einem 20 kV Doppelkabel und LWL DN 50 für die<br />

Versorgung des Windparkes Schrick bei der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> angesucht.<br />

Folgende Grundstücke sind betroffen:<br />

Kabelverlegung:<br />

Grundstück Nr.: 5180, 4311/1 und 4311/3 EZ 2165 KG Kettlasbrunn, Feldweg<br />

Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 4.11.2011 der Benutzung des oben angeführten<br />

Grundstückes zugestimmt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 60 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Gebrauchsabgabe wird entsprechend dem geltenden Gesetz der EVN vorgeschrieben.<br />

Die Wiederherstellung ist gemäß den Vorgaben der Sondernutzung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> durchzuführen.<br />

Stadtrat Weinerek beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 29.) Sportförderung<br />

16 Vereine haben um Sportförderung angesucht. Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2011<br />

aufgrund der bestehenden Richtlinien empfohlen, den einzelnen antragstellenden Vereinen<br />

nachfolgende Förderungsbeiträge zu gewähren:<br />

Verein Punkte Wert/Punkt Betrag<br />

USV Frättingsdorf 80 0,7733 62<br />

USV Kettlasbrunn 255 0,7733 197<br />

Dachverband BSG 390 0,7733 302<br />

Union-Stockschützen-<strong>Mistelbach</strong> 360 0,7733 278<br />

SPORTUNION-<strong>Mistelbach</strong> 555 0,7733 429<br />

HBV Raika 435 0,7733 336<br />

LAC Harlekin 370 0,7733 286<br />

Tennisclub <strong>Mistelbach</strong> 470 0,7733 363<br />

SPORTUNION-<strong>Mistelbach</strong>-Tischtennis 930 0,7733 719<br />

Bushido <strong>Mistelbach</strong> 1.225 0,7733 947<br />

USC Eibesthal 845 0,7733 653<br />

USG Paasdorf 1.090 0,7733 843<br />

KSV <strong>Mistelbach</strong> 1.400 0,7733 1.083<br />

UKJ-HYPO <strong>Mistelbach</strong> 2.455 0,7733 1.899<br />

FC & FNZ <strong>Mistelbach</strong> 4.080 0,7733 3.155<br />

SCHACHVEREIN <strong>Mistelbach</strong> 215 0,7733 166<br />

15.155 0,7733 11.720<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/2690-7570 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 30.) FC <strong>Mistelbach</strong>, Haftungsübernahme für Fördermittel<br />

Für die Spielfeldsanierung stehen unter anderem Fördermittel in Höhe von € 6.000,-- seitens des<br />

NÖ Fußballverbandes zu. Da der Fußballverband nur an Vereine auszahlt, wurde vor der Spielfeldsanierung<br />

vereinbart, dass die Gemeinde vorfinanziert und der Förderbetrag des Fußballverbandes<br />

vom FCM an die Gemeinde überwiesen wird. Als Voraussetzung für die Förderung ist die vom<br />

Obmann des Vereines unterschriebene Verpflichtungserklärung erforderlich, wonach die nicht<br />

amortisierte Subvention bei einem Ausscheiden aus dem NÖFV aus dem Vereinsvermögen auszusortieren<br />

und an den NÖFV rück zu erstatten ist.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 61 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die jährliche Abschreibquote beträgt ein Fünftel bei Förderung für die Sanierung eines Spielfeldes.<br />

Vereinsobmann Reiskopf hat schriftlich um Haftungsübernahme für eine allfällige Rückerstattung<br />

des anteiligen Förderbetrages bei einem Ausscheiden aus dem NÖFV ersucht, da er in der letzten<br />

Generalversammlung für 2 Jahre als Obmann gewählt wurde und für die weiteren Jahre dann der<br />

jeweilige Obmann die Verantwortung zu tragen hat. Bei einer Haftungsübernahme unterschreibt er<br />

die erforderliche Verpflichtungserklärung.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 31.) Gesunde Gemeinde<br />

a) „<strong>Mistelbach</strong>er Vortragsreihe – Wissenswertes über psychische Gesundheit“ 2012<br />

Frau Mag. Nawrata als Organisatorin, hat folgende Termine und Themen für die Vortragsreihe<br />

„<strong>Mistelbach</strong>er Vortragsreihe – Wissenswertes über psychische Gesundheit“ bekannt gegeben:<br />

06.03. Einführung allgemein<br />

20.03. Sucht<br />

03.04. Burn out<br />

17.04. Essstörungen<br />

08.05. Glückliche Familie<br />

22.05. Ängste<br />

12.06. Psychopharmaka<br />

19.06. Trauma<br />

11.09. Mobbing<br />

25.09. Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen<br />

09.10. Zwänge<br />

06.11. Depression<br />

27.11. Gewalt an Frauen<br />

Die Referenten fragen an, ob die Vortragsreihe bis März 2013 fortgesetzt werden könnte, damit<br />

alle geplanten Themen behandelt werden können.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Folgende Vorträge sollen im Jahr 2012 abgehalten werden: Ängste am 22.05.2012,<br />

Psychopharmaka am 12.06.2012, Zwänge am 09.10.2012, Depression am 06.11.2012.<br />

Alle vier Vorträge werden auf einem Plakat publik gemacht.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 62 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) Kurs Kräuterlehrling – Kräuterwissen für alle<br />

Herr Dr. Stürmer vom Verein Weinviertler Kräuterakademie, hat aufgrund des großen Interesses<br />

ein Anbot für den Kurs Kräuterlehrling an die Stadtgemeinde gerichtet.<br />

Der Kurs mit 24-26 Stunden (je nach Modulaufteilung) vermittelt Basiswissen (Theorie und<br />

Praxis) zum Kennenlernen sowie zur Auffrischung/Weiterbildung von Wissen über<br />

einheimische Kräuter. Die Anzahl der Seminartage kann je nach Absprache zwischen 4 und 6<br />

liegen; eine Blockveranstaltung ist ebenfalls möglich (2,5 Tage).<br />

Die einzelnen Module L1 – L14 sind frei kombinierbar und werden an die Jahreszeit<br />

angepasst. Bei einer Teilnehmeranzahl von über 18 Personen wird das Modul L13/L14 Kochen<br />

mit Wildkräutern geteilt, um eine optimale Betreuung zu garantieren.<br />

Abgeschlossen wird der Kurs Kräuterlehrling mit einer Teilnahmebestätigung.<br />

Bei Interesse/Anfrage wird ein an die Anforderungen angepasster Kursplan ausgearbeitet.<br />

Vortragende:<br />

ReferentInnen der Weinviertler Kräuterakademie:<br />

Ing. Alexander Eckhardt, Dipl. Päd. Veronika Goller, Elke Holly, Katharina Klaus, Irmgard Opitz,<br />

Petra Regner-Haindl, Dr. Franz Stürmer, Helga Üblauer<br />

Kosten:<br />

Pauschal € 3.200,-- brutto für netto, mit geteiltem Parallelmodul 5 (Kochen): Pauschal<br />

€ 3.600,-- brutto für netto, Verrechnung in 2 Teilsummen: 50% der Rechnungssumme wird bei<br />

Kursbeginn fällig, die Restsumme bei Kursende.<br />

Termine<br />

Beginn: Frühjahr 2012 (März-Mai) an Freitagen (16:00 – 20:00 Uhr) und Samstagen<br />

(Halbtags 14:00 – 18:00 Uhr, Ganztags 09:00 – 17:00 Uhr inkl. Mittagspause).<br />

Veranstaltungsort/e:<br />

LFS und Stadtsaal<br />

Unterlagen<br />

Skripten für jedes Modul werden gereicht (ca. 120 Seiten inkl. Rezepte, Farb-Pflanzenfoto-Teil<br />

oder Foto-CD und Ordner)<br />

TeilnehmerInnen-Anzahl:<br />

Mindestens. 8, maximal 18, bei geteiltem Parallelmodul „Kochen“ 30 Personen<br />

Anmeldung<br />

Die Anmeldung erfolgt über den Auftraggeber. Die Kräuterakademie ist MINDESTENS eine<br />

Woche vor Kursbeginn unter office@weinviertler-kraeuterakademie.info über die Abhaltung<br />

(Zustandekommen, TeilnehmerInnen-Anzahl) zu informieren!<br />

Anforderungen an den Veranstaltungsort<br />

Adäquate Räumlichkeiten für die Anzahl der TeilnehmerInnen. Möglichkeit zum Abdunkeln<br />

(Projektion) – keine vollständige Verdunkelung nötig. Leinwand oder weiße Wand für eine<br />

Beamer-Projektion (Laptop und Beamer werden von der WV-KA beigestellt. Eine ausreichende<br />

Küche für das Kochen in Gruppenarbeit und gemeinsames Verkosten - Modul 5 (3 Kochstellen<br />

bzw. 2 Kochstellen und eigenes Backrohr)<br />

Allfällige Bedingungen<br />

Die Bewerbung wird von der Weinviertler Kräuterakademie (auf Wunsch) unterstützt.<br />

Materialen für den Praxisteil (Kräuterherstellung; Kochen) sind im Preis inbegriffen.<br />

In o.g. Summe sind die Fahrtkosten enthalten, werden also nicht extra verrechnet.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 63 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Ausnahmen bilden Veranstaltungsorte, die deutlich weiter (ab 75km) vom Vereinssitz<br />

entfernt sind. Hier wird gemeinsam mit dem Veranstalter ein Abgeltungsmodus vereinbart.<br />

Die Summe wird brutto für netto verrechnet (steuerfrei gemäß §6 (1) 27 UStG).<br />

Zusätzliche vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden getrennt in Rechnung gestellt.<br />

Für die Veranstaltungsräume der Kurse & deren Infrastruktur trägt der Auftraggeber Sorge.<br />

Für die Säuberung der Räumlichkeiten trägt der Auftraggeber Sorge.<br />

Mitschnitte in Ton und Bild sind mit der WV-KA abzuklären.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Kurs Kräuterlehrling soll im Frühjahr 2012 zu den oa. angeführten Bedingungen abgehalten<br />

werden.<br />

Die Bezahlung der Kurskosten in Höhe von € 3.600,-- inkl. USt erfolgt erst 2012.<br />

Je nach Teilnehmerzahl werden ca. € 160,--/Teilnehmer eingehoben.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung 2012: 1/51000/729050<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) „Los geht`s – Gehweg“<br />

Im Rahmen der „Los geht´s“ Kampagne können Gesunde Gemeinden eigene „Los geht´s –<br />

Gehwege“ anlegen.<br />

Kriterien für einen „Los geht´s – Gehweg“:<br />

− Spazierweg, einfach zu bewältigen, gut befestigt<br />

− Rundweg<br />

− Zentrale Lage<br />

− zwischen 1.000 und 10.000 Schritte lang (0,8 – 8,00 km)<br />

Unterstützung seitens des „Gesunden NÖ“:<br />

− 1 Einstiegstafel<br />

− 10 Richtungspfeile (kostenlos)<br />

− Projektunterstützung von 40% (max. € 500,--) für Sitzbankerl, Spielgeräte, Werbematerial<br />

Bereits 30 Gemeinden haben einen „Los geht´s – Gehweg“ und weitere 18 Gemeinden haben<br />

sich für dieses Projekt angemeldet.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Anmeldung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> bei dem Projekt „Los geht´s – Gehweg“ mit der<br />

Trasse der Glückswanderung: Beginnend Ecke Bruderhofgasse/Mistelsteig auf die Grüne Straße<br />

bis Hofrat Thurner-Promenade, weiter auf der Industrieparkstraße/Eurovelo 9 bis Zayawiesen<br />

Richtung Sportplatz, weiter zur Franz Josef-Straße, endend beim Rathaus am Hauptplatz.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 64 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Kneipp-Aktiv-Club – 3 Vorträge<br />

Der Kneipp-Aktiv-Club <strong>Mistelbach</strong> ersucht um Genehmigung der Abhaltung von drei Vorträgen<br />

im Frühjahr 2012. Alle drei Vorträge sind kostenlos.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst.<br />

Ab März 2012 sollen die drei vom Kneippverein angebotenen Vorträge kostenlos abgehalten<br />

werden.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Vortrag „Umgang mit dementiell veränderten Personen/psychischen<br />

Verhaltensauffälligkeiten“<br />

Herr DGKP Bernd Nawrata MAS ist ein selbständiger Gesundheits- und Krankenpfleger, SV und<br />

Pflegeberater und bietet einen kostenlosen Vortrag zum Thema „Umgang mit dementiell<br />

veränderten Personen/psychischen Verhaltensauffälligkeiten“ an.<br />

In dem Vortrag geht es um den Umgang bzw. Haltung bei der Betreuung an Demenz<br />

erkrankten Personen.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Vortrag von Herrn DGKP Bernd Nawrata MAS soll unter einem griffigeren und kürzeren Titel<br />

im Februar 2012 kostenlos abgehalten werden.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

f) Dr. Konrad Jacobs – Vortrag Implantologie<br />

Herr Dr. Konrad Jacobs möchte einen kostenlosen Vortrag zum Thema „Implantologie-<br />

Zahnimplantate“ in <strong>Mistelbach</strong> abhalten.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Vortrag von Herrn Dr. Jacobs „Implantologie-Zahnimplantate“ soll im Jahr 2012 abgehalten<br />

werden.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 65 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 32.) Weihnachtsaktion<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 21.11.2011 den Beschluss gefasst, die Subvention in Höhe<br />

von € 2.000,-- aus Gleichbehandlungsgründen an die 43 - von der BH <strong>Mistelbach</strong>, Sozialstelle -<br />

gemeldeten Sozialhilfeempfänger aus der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aufzuteilen.<br />

Somit erhält jeder Bedürftige € 46,50.<br />

Die Vereine Lions, Volkshilfe und Hilfswerk sind jedoch bemüht, die Weihnachtsaktion der<br />

Gemeinde im Rahmen diverser Veranstaltungen aufzustocken.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dieser<br />

Vorgangsweise seine Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: 1/429000/768600<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 33.) Solarförderung<br />

Bis dato wurden 16 Anträge an die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> bezüglich Förderung von<br />

Solaranlagen gestellt. Die Besichtigung der 16 fertiggestellten Anlagen wurde am 21. Oktober<br />

2011 durchgeführt.<br />

Name Vorname Ort Bauplatz Betrag<br />

Berthold Gerhard Paasdorf Atzelsdorferstrasse 68 € 172,00<br />

Pretz Johann u. Beate Lanzendorf Lanzendorfer Hauptstrasse 21 € 519,00<br />

Schiller Gerald Lanzendorf Lanzendorfer Hauptstraße 18 € 555,00<br />

Hager Susanna Ebendorf Ebendorfer Hauptstraße 23 € 198,00<br />

Kyrer Alfred u. Maria Ebendorf Ebendorfer Hauptstraße 69 € 264,00<br />

Rath Daniel Kettlasbrunn In der Neustift 7 € 278,00<br />

Kern Rainer Kettlasbrunn Herrenzeile 39 € 555,00<br />

Wondra Richard Kettlasbrunn Herrenzeile 81 € 213,00<br />

Schöfbeck Matthias Eibesthal Klösterl 46 € 158,00<br />

Ofenauer Helga <strong>Mistelbach</strong> Winzerschulgasse 90 € 258,00<br />

Hautzinger Dr. Margarita und Kurt <strong>Mistelbach</strong> Josef Dunkl-Straße 11 € 132,00<br />

Bässler Sabine <strong>Mistelbach</strong> Anton Gössinger-Gasse 4 € 132,00<br />

Deutsch Hubert <strong>Mistelbach</strong> Am Stadtwald 42 € 213,00<br />

Schaudy Erich und Michaela Siebenhirten Hintausstraße 141 € 250,00<br />

Kaiser Ludwig Frättingsdorf Werkstattstraße 46 € 202,00<br />

Steindl Mag. Birgit Hüttendorf Eichenweg 10 € 396,00<br />

Im Budget 2011 ist unter dem Ansatz 1/061000/777900 Solar- und Alternativenergieförderung<br />

eine Bedeckung von € 5.000,-- vorgesehen. Es wurde die Auszahlung von 2 Anlagen aus dem Jahre<br />

2010 in der Gesamthöhe von € 996,- ins Jahr 2011 übergeleitet.<br />

Aufgrund der vorliegenden Ansuchen ist beabsichtigt, in Summe 16 Anlagen mit einem<br />

Förderungsbetrag von € 4.495,-- zu fördern. Da der Ansatz im Budget 2011 somit um € 491,--<br />

überschritten wird, ersucht der GRA 11 den Stadtrat bzw. den Gemeinderat um Freigabe der<br />

Überschreitung im Jahre 2011 bzw. um Vorgriff auf das Budgetjahr 2012.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 66 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 11 hat in seiner Sitzung vom 17.11.2011 empfohlen, die Fördermittel in Höhe von<br />

€ 4.495,-- an die Förderungswerber auszubezahlen.<br />

Weiters wird um die Freigabe der Überschreitung im Jahre 2011 bzw. um Vorgriff auf das<br />

Budgetjahr 2012 ersucht.<br />

Stadtrat Wallisch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Folgende Tagesordnungspunkte werden gemäß § 47 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung in eine<br />

nichtöffentliche Sitzung verwiesen:<br />

34.) A.o. Vorrückung von Vertragsbediensteten<br />

35.) Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses<br />

36.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />

37.) Dienstvertrag Hausbetreuer<br />

Hinweis: Über diese nichtöffentliche Sitzung wurde gemäß § 53 Abs. 7 NÖ Gemeindeordnung<br />

ein gesondert abgelegtes Sitzungsprotokoll aufgenommen.<br />

Die Sitzung ist wieder öffentlich.<br />

Zu 38.) Wohnbauförderung<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Ansuchen Nr. 1929 (siehe<br />

Beilage) um einen Zinsenzuschuss im Rahmen der Wohnbauförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderat Benitschka hat während der Behandlung des TOP 38.) nicht an der Sitzung<br />

teilgenommen.<br />

Zu 39.) Schiefergasbohrung „Resolution“<br />

Stadtrat Josef Wallisch, Gemeinderätin Anita Brandstetter, Gemeinderat Reinhard Neubauer,<br />

Gemeinderätin Martina Pürkl, bzw. Umweltgemeinderat Akfm. Matthias Rausch, Gemeinderat<br />

Christoph Rabenreither sowie Gemeinderat Erwin Netzl und Gemeinderat Werner Gube beantragen<br />

den Beschluss einer Resolution des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an Herrn Dr. Erwin<br />

Pröll und die NÖ Landesregierung. Diese mögen dafür Sorge tragen, dass keine Bohrungen nach<br />

Schiefergas im Bezirk <strong>Mistelbach</strong> stattfinden.<br />

Begründung:<br />

„Die OMV plant Bohrungen nach Schiefergas im Bezirk <strong>Mistelbach</strong>. Die Beeinträchtigung von<br />

Gesundheit und Umwelt durch besagte Bohrungen wären enorm. Erfahrungsberichte anderer Länder<br />

zeigen deutlich, dass bei derartigen Bohrungen giftige Stoffe austreten können, die das Trinkwasser<br />

massiv belasten. Vor allem für unsere Kinder wären die gesundheitlichen Schäden durch verseuchtes<br />

Wasser verheerend.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 67 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die OMV besitzt laut Mineralrohstoffgesetz vom 1. Jänner 1999 eine Bewilligung für den Abbau von<br />

Rohstoffen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Laut § 4 zählt Schiefergas zu den<br />

Kohlenwasserstoffen. Daher besteht lt. Mineralrohstoffgesetz auch kein Eigentumsrecht an Grund und<br />

Boden.<br />

Das bedeutet: wenn die OMV nach Schiefergas bohren will, dann ist das jederzeit möglich. Selbst<br />

Grundstücksbesitzer haben dabei kein Einspruchsrecht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nicht<br />

durchgeführt werden.<br />

Neben den enormen gesundheitlichen Auswirkungen und den bedenklichen Bewilligungen für<br />

Bohrungen, verursacht die Aufbereitung des Schiefergases derart hohe Kosten, dass dies zu Lasten der<br />

Investitionen in erneuerbare Energiequellen geht.<br />

Das Land NÖ hat erst kürzlich den Energiefahrplan 2030 beschlossen. Wenn die NÖ Landesregierung<br />

nun die Bohrung nach Schiefergas zulässt, sind die Ziele im Bereich erneuerbarer Energien nicht<br />

erreichbar. Nur erneuerbare Energiequellen gewährleisten Versorgungssicherheit der Menschen mit<br />

sauberer und sicherer Energie.“<br />

Der Vorsitzende beantragt, die Behandlung dieses Punktes an den GRA 11 zu verweisen.<br />

Gemeinderätin Pürkl und Gemeinderätin Brandstetter wollen, dass bereits bei der heutigen Sitzung ein<br />

Beschluss über die Resolution getroffen wird.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird zur Abstimmung gebracht.<br />

Bei 7 Gegenstimmen (4 LaB, 3 FPÖ) und 2 Stimmenthaltungen (Gemeinderäte Akfm. Rausch und<br />

Rabenreither) genehmigt.<br />

Zu 40.) Schiefergasbohrung „offizielle Aufforderung“<br />

Von Stadtrat Josef Wallisch, Gemeinderätin Anita Brandstetter, Gemeinderat Reinhard Neubauer,<br />

Gemeinderätin Martina Pürkl, bzw. Umweltgemeinderat Akfm. Matthias Rausch, Gemeinderat<br />

Christoph Rabenreither sowie Gemeinderat Erwin Netzl und Gemeinderat Werner Gube wurde der<br />

Beschluss einer „offiziellen Aufforderung“ des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an<br />

die Firma OMV Aktiengesellschaft, Trabrennstraße 6 – 8, 1020 Wien, mit folgendem Wortlaut<br />

beantragt:<br />

„Die OMV plant Bohrungen nach Schiefergas im Bezirk <strong>Mistelbach</strong>. Die Beeinträchtigung von<br />

Gesundheit und Umwelt durch besagte Bohrungen wären enorm. Erfahrungsberichte anderer<br />

Länder zeigen deutlich, dass bei derartigen Bohrungen giftige Stoffe austreten können, die das<br />

Trinkwasser massiv belasten. Vor allem für unsere Kinder wären die gesundheitlichen Schäden<br />

durch verseuchtes Wasser verheerend.<br />

Die OMV besitzt laut Mineralrohstoffgesetz eine Bewilligung für den Abbau von Rohstoffen ohne<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung. Laut § 4 zählt Schiefergas zu den Kohlenwasserstoffen. Daher<br />

besteht lt. Gesetz auch kein Eigentumsrecht an Grund und Boden. Wir wissen, wenn die OMV nach<br />

Schiefergas bohren will, dann ist das jederzeit möglich. Selbst Grundstücksbesitzer haben dabei<br />

kein Einspruchsrecht und eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nicht durchgeführt werden.<br />

Wir als Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und mit uns zahlreiche BürgerInnen des<br />

Weinviertels sind sehr besorgt über die Berichterstattung zur gängigen Praxis der Förderungen<br />

(Fracking), denn die bisherigen Erfahrungen mit den Technologien zur Gewinnung von Schiefergas<br />

sind Besorgnis erregend. Die OMV hat jedoch verlauten lassen, dass sie Möglichkeiten kennt bzw.<br />

entwickeln will, wie man Schiefergas umweltfreundlich gewinnen kann.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 68 von 68<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> verlangt daher von der OMV völlige Transparenz<br />

und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Weinviertler Gemeinden, ihre BürgerInnen und interessierte<br />

Gruppierungen, um diese von Anfang an in die Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen. Das böte<br />

die Grundlage für rationale und nachvollziehbare Entscheidungen, bei denen allfällige Nachteile für<br />

bestimmte Personen, Gemeinden, Gruppierungen oder die Umwelt auf Basis eines unter den<br />

Beteiligten abgestimmten Wertekanons ausgeglichen werden könnte.<br />

Die Gemeinde <strong>Mistelbach</strong> ist Klimabündnis-Partnerin und Standort für zahlreiche<br />

Windkraftanlagen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Verbrennen<br />

fossiler Energieträger nicht zukunftsweisend ist und den Plänen der Bundesregierung im Rahmen<br />

des Klimaschutzgesetzes sowie dem Energiefahrplan NÖ 2030 widerspricht.“<br />

Der Vorsitzende beantragt, die Behandlung dieses Punktes an den GRA 11 zu verweisen.<br />

´<br />

Gemeinderätin Pürkl und Gemeinderätin Brandstetter wollen, dass bereits bei der heutigen Sitzung ein<br />

Beschluss über die „offizielle Aufforderung“ an die OMV getroffen wird.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird zur Abstimmung gebracht.<br />

Bei 7 Gegenstimmen (4 LaB, 3 FPÖ) und 2 Stimmenthaltungen (Gemeinderäte Akfm. Rausch und<br />

Rabenreither) genehmigt.<br />

Zu 41.) Anfragen und Anregungen<br />

Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Personalvertretung mit Weihnachts- und Neujahrswünschen<br />

zur Kenntnis und schließt sich den Wünschen ebenfalls an.<br />

Stadtrat Frank entbietet namens seiner Fraktion allen Mitgliedern des Gemeinderates und allen<br />

Gemeindebediensteten die besten Weihnachts- und Neujahrswünsche.<br />

Gemeinderätin Brandstetter schließt sich diesen Wünschen namens ihrer Fraktion an und betont,<br />

dass sie mit der Zusammenarbeit mit den Gemeindebediensteten sehr zufrieden ist.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

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