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Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen

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2.1 Möglichkeiten der <strong>Verwertung</strong><br />

Es gibt eine Reihe <strong>von</strong> Instrumenten zur <strong>Verwertung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Forschungsergebnissen</strong> – einige mit<br />

wirtschaftlichem Charakter, andere eher mit<br />

profilbildender Wirkung. Im Rahmen <strong>die</strong>ses <strong>Leitfaden</strong>s<br />

hat sich VALORES auf <strong>die</strong> <strong>Verwertung</strong>smöglichkeiten<br />

konzentriert, <strong>die</strong> direkt oder indirekt<br />

auf <strong>die</strong> Erzielung <strong>von</strong> Einnahmen ausgerichtet<br />

sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, bei<br />

deren Durchführung Erfindungen, urheberrechtlich<br />

geschützte Werke und Know-how entstehen<br />

können, <strong>die</strong> anschließend der Herstellung,<br />

dem Vertrieb, dem Verkauf <strong>von</strong> Dienstleistungen<br />

und Produkten, der Lizenzierung oder sonstigen<br />

Übertragung <strong>von</strong> Schutzrechten und/oder<br />

einer Ausgründung als Grundlage <strong>die</strong>nen.<br />

Folgende <strong>Verwertung</strong>smöglichkeiten stehen dabei<br />

den Instituten zur Verfügung:<br />

• Forschungskooperationen,<br />

• Forschungs- und Entwicklungsaufträge,<br />

• Schutzrechte inkl. Lizenzierung und<br />

Verkauf <strong>von</strong> Schutzrechten und<br />

• Ausgründungen.<br />

Daneben existieren weitere Möglichkeiten, das<br />

Know-how und <strong>die</strong> Infrastruktur eines Institutes<br />

zu vermarkten, so z.B. <strong>die</strong> Durchführung <strong>von</strong><br />

Beratungs- und Schulungsleistungen oder sonstige<br />

Dienstleistungen wie <strong>die</strong> Vermietung <strong>von</strong><br />

Laborkapazitäten. Diese werden jedoch im <strong>Leitfaden</strong><br />

nicht näher betrachtet.<br />

Forschungskooperationen bestehen zumeist<br />

zwischen gleichrangigen Partnern, <strong>die</strong> gemeinsam<br />

an der Entwicklung <strong>von</strong> <strong>Forschungsergebnissen</strong><br />

arbeiten. Ausgang <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit<br />

ist häufig <strong>die</strong> gemeinsame Beteiligung an<br />

einem Forschungsprogramm oder einer Ausschreibung.<br />

Die <strong>Verwertung</strong> der Ergebnisse wird<br />

in Kooperationsverträgen festgelegt. Meistens<br />

wird eine anteilige Beteiligung der Partner an<br />

den Erträgen entsprechend ihres Anteils am<br />

Zustandekommen der Forschungsergebnisse vereinbart.<br />

Bei öffentlich geförderten Kooperationsvorhaben<br />

gelten zudem besondere Bestimmungen<br />

(s. Kap. 2.2).<br />

Forschungs- und Entwicklungsaufträge erteilen<br />

i.d.R. Industrieunternehmen, manchmal auch<br />

andere Forschungseinrichtungen. Aufgabenstellungen<br />

und <strong>die</strong> zu liefernden Ergebnisse werden<br />

vertraglich festgelegt. Verträge über Forschungsleistungen<br />

mit der Industrie enthalten<br />

praktisch immer Regelungen über Schutzrechte,<br />

Patentierungen und <strong>die</strong> Verwendung <strong>von</strong> <strong>Forschungsergebnissen</strong>.<br />

In vielen Fällen sehen <strong>die</strong>se<br />

eine Übertragung der Schutzrechte an den Auftraggeber<br />

bzw. <strong>die</strong> Option auf eine Lizenzierung<br />

vor. Die Vereinbarungen können je nach Einzelfall<br />

stark <strong>von</strong>einander abweichen.<br />

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