Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen
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Schutzrechtsmanagement<br />
Idee Antrag Beginn Forschungsprojekt Ende Nachprojektphase<br />
Eckpunkte<br />
Schutzrechte<br />
Patentanmeldung<br />
Recherche<br />
Projektmanagement<br />
Schutzrechtsmanagement<br />
Vertragsanbahnung und -gestaltung<br />
Aufbau einer Patentschrift<br />
Arbeitnehmererfindergesetz<br />
Erfindungsbewertung<br />
Veröffentlichungen nach Patentanmeldungen<br />
Regionaler Schutz <strong>von</strong> Patenten<br />
Förderung<br />
<strong>Verwertung</strong><br />
Patentrecherche Patentrecherche und -anmeldung<br />
Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Bei Patenten handelt es sich um geprüfte<br />
Schutzrechte. Die Prüfung findet in Deutschland<br />
beim Deutschen Patent- und Markenamt<br />
(DPMA) statt. Die/der zuständige Prüfer/-in ist<br />
auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert und<br />
kennt besonders gut den Stand der Technik in<br />
<strong>die</strong>sem Bereich. Das Prüfungsverfahren trägt<br />
dazu bei, dass nur Erfindungen patentiert werden,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> Voraussetzung <strong>für</strong> einen Patentschutz<br />
erfüllen. Das macht ein Patent zu einem,<br />
wenn auch nicht unangreifbaren, so doch starken<br />
Schutzrecht. Entsprechend hoch wird das<br />
Patent angesehen. Ein Patent gilt maximal bis<br />
20 Jahre nach dem Tag, an dem es angemeldet<br />
wurde. Es räumt dem Inhaber damit <strong>für</strong> maximal<br />
<strong>die</strong>sen Zeitraum ein Monopolrecht ein, das<br />
verkauft oder vererbt, durch den Patentinhaber<br />
selbst oder durch <strong>die</strong> Vergabe <strong>von</strong> Lizenzen genutzt<br />
werden kann.