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Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen

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4.2 Vertragsgestaltung<br />

Ob Auftragsforschung oder Förderprojekt, <strong>die</strong><br />

meisten Kooperationsverträge sind wie folgt<br />

aufgebaut:<br />

Vertragsaufbau<br />

• Vertragskopf (Name des Vertrags; Name,<br />

Adressen, gesetzlicher Vertreter und<br />

Abkürzung der Vertragspartner)<br />

• Präambel (kurze Beschreibung des<br />

Vertragszwecks)<br />

• Vertragsinhalte bzw. Aufgaben der/des<br />

Vertragspartners<br />

• Vertragslaufzeit<br />

• Finanzierung (jeder Vertragspartner trägt<br />

eigene Kosten oder Vergütung eines<br />

Vertragspartners)<br />

• Berichtspflichten, ggf. Abnahme<br />

• Nutzungsrechte an Ergebnissen<br />

• Erfindungen und ihre Sicherung durch<br />

Schutzrechte, ggf. Lizenzen/Übertragungen<br />

• Veröffentlichungen<br />

• Geheimhaltung<br />

• Haftung, ggf. Gewährleistung und Garantie<br />

• Kündigung<br />

• Sonstiges: Anlagen, Bindung an Zuwendungsbedingungen,<br />

Salvatorische Klausel,<br />

Schriftform, anwendbares Recht und<br />

Gerichtsstand, Inkrafttreten<br />

• Unterschriften der Vertragspartner<br />

Im Bereich der Forschung und Entwicklung <strong>von</strong><br />

außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird<br />

insbesondere um <strong>die</strong> Formulierung der Paragraphen,<br />

welche <strong>die</strong> Nutzungsrechte an den Ergebnissen,<br />

<strong>die</strong> Erfindungen und ihre Sicherung<br />

durch Schutzrechte, <strong>die</strong> Geheimhaltung, <strong>die</strong><br />

Veröffentlichungen und <strong>die</strong> Haftungsregelungen<br />

betreffen, gestritten. Standardlösungen verbieten<br />

sich. Von der Verwendung <strong>von</strong> Vertragsmustern<br />

ohne Abänderungen kann nur abgeraten<br />

werden. Jeden Einzelfall – insbesondere jeden<br />

Vertragszweck – können Muster nicht erfassen.<br />

4.2.1 Geheimhaltung<br />

In der Klausel über <strong>die</strong> Geheimhaltung, auch<br />

Vertraulichkeit genannt, wird vereinbart, dass<br />

<strong>die</strong> Partner geheimhaltungsbedürftige Informationen<br />

einschließlich <strong>von</strong> Know-how, <strong>die</strong> sie <strong>von</strong><br />

den anderen Partnern erhalten, geheim halten.<br />

Das bedeutet, Informationen dürfen – soweit<br />

kein vereinbarter Sonderfall vorliegt – nicht über<br />

einen bestimmten Zeitraum (in der Regel fünf<br />

Jahre nach Vertragsschluss) an Dritte weitergegeben<br />

oder sonst wie verbreitet werden. Idealerweise<br />

definieren <strong>die</strong> Partner im Vertrag unmissverständlich,<br />

welche Informationen der<br />

Geheimhaltung unterliegen sollen. Möglich ist,<br />

dass es nur als „streng vertraulich“ markierte<br />

Informationen sind, oder auch – etwas schwammig<br />

– alle <strong>die</strong> Informationen, <strong>die</strong> ihrer Natur<br />

nach vertraulich sind.<br />

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