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Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen

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Abbildung 13<br />

Wege bei der Vertragsabstimmung<br />

Abbildung 14<br />

A) Unterzeichnung/<br />

Paraphierung und<br />

B) Hinterlegung des<br />

Vertrags<br />

32<br />

Bei Geldfluss ist in der Regel <strong>die</strong> Zustimmung<br />

der Verwaltung (z.B. der Finanzabteilung) zum<br />

Vertragsabschluss einzuholen.<br />

Sind sich alle Vertragspartner über einen Vertragswortlaut<br />

einig, wird der Vertrag ausgefertigt.<br />

Wissenschaftler/-innen sollten Verträge<br />

nicht selbstständig ausdrucken, um sie unterzeichnen<br />

zu lassen. Dies ist <strong>die</strong> Aufgabe der <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Verträge verantwortlichen Stelle, <strong>die</strong> den<br />

aktuell vereinbarten Stand des Vertrages dokumentiert<br />

hat und ggf. jedem Vertrag eine Vertragsnummer<br />

zuteilt.<br />

Vertrags -<br />

partner<br />

iterative Abstimmung<br />

Vertrags-<br />

entwurf<br />

Vertrag Abschluss<br />

Im nächsten Schritt werden alle Vertragsexemplare<br />

einschließlich aller Anlagen zur Unterschrift<br />

in den Hausumlauf gegeben. Am INP hat sich<br />

folgendes Vorgehen bewährt:<br />

• Paraphierung (Kürzel unten rechts) durch den<br />

Vertragsstellenden<br />

• Paraphierung (Kürzel unten rechts) durch den<br />

<strong>die</strong> Zusammenarbeit betreuenden Wissenschaftler<br />

der Forschungseinrichtung<br />

• Paraphierung (Kürzel unten rechts) durch <strong>die</strong><br />

Verwaltung bei Geldfluss<br />

• Unterzeichung durch <strong>die</strong>jenige Person, <strong>die</strong> zur<br />

Vertretung der Forschungseinrichtung berechtigt<br />

ist. Bei dessen Abwesenheit unterzeichnet<br />

in dringenden Fällen dessen schriftlich be vollmächtigte/-r<br />

Vertreter/-in.<br />

Je nach Organisationsstruktur des Instituts kann<br />

abweichend auch <strong>die</strong> Unterzeichnung durch<br />

mehrere Berechtigte notwendig sein, z.B. durch<br />

je einen wissenschaftlichen und einen administrativen<br />

Leitungsverantwortlichen.<br />

Sobald alle Paraphierungen und Unterschriften<br />

vorliegen, sendet <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verträge verantwortliche<br />

Stelle entweder alle Vertragsexemplare<br />

oder jeweils ein Exemplar, falls der Vertragspartner<br />

bereits unterzeichnet hat, an den<br />

jeweiligen Vertragspartner.<br />

Von allen Vertragspartnern unterzeichnete Verträge<br />

verbleiben im Original bei der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verträge<br />

verantwortlichen Stelle. Die Verwaltung<br />

und der/<strong>die</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit betreuende<br />

Wissenschaftler/-in der Forschungseinrichtung<br />

erhalten jeweils eine Kopie des Vertrages.<br />

A)<br />

B)<br />

Vertragsstellender<br />

Vertrag<br />

Paraphierungen<br />

betreuender<br />

Wissenschaftler<br />

Unterzeichnung<br />

GeschäftsführerIn/Vorsitzender<br />

Vertragsoriginale Vertragskopien<br />

verantwortliche<br />

Stelle<br />

Vertragspartner<br />

betreu.<br />

Wissenschaftler<br />

Verwaltung<br />

(bei Geldfluss)<br />

Verwaltung

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