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ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

o Form: Hinweiszeichen <strong>für</strong> den Radverkehr sind in Quadratform bzw. aufgestellter<br />

Rechteckform auszuführen. Somit ist eine leichte Unterscheidung von anderen Zeichen<br />

möglich.<br />

o Größe: Die Hinweiszeichen werden in einer Mindestgröße von 0,31 x 0,31 m ausgeführt.<br />

Als weitere Tafelformate sind nachstehende Beispiele möglich:<br />

0,63 x 0,63 m Hauptwegweiser mit 2 Richtungsangaben<br />

0,96 x 0,63 m Vorwegweiser oder Hauptwegweiser mit 3 Richtungsangaben<br />

0,31 x 0,31 m Zwischenwegweiser<br />

o Beschriftung: Die Hinweiszeichen sind mit einer grünen Umfassungslinie (Stärke 8-<br />

10 mm) einzufassen. Diese verbessert die Sichtbarkeit der Hinweiszeichen.<br />

Alle Hinweiszeichen sind mit einem Fahrradsymbol (Piktogramm) auszustatten. Das<br />

Fahrradpiktogramm ist gemäß ÖNORM auszuführen und hat eine Mindesthöhe von<br />

90 mm aufzuweisen.<br />

Die Schrifthöhe <strong>für</strong> eine Zielangabe hat mindestens 50 mm zu betragen.<br />

Als Schriftarten <strong>für</strong> die Beschilderung und Wegweisung sind ausschließlich die österreichischen<br />

VZ-Schriften (Breitschrift und Engschrift) gemäß RVS 05.02.12 bzw.<br />

StVZVO zu verwenden. Nach Möglichkeit ist dabei die Breitschrift anzuwenden. Bei<br />

Platzmangel dürfen die Buchstabenabstände der Breitschrift um bis zu 10 % reduziert<br />

werden. Für die Beschriftung darf keine Blockschrift (Großbuchstaben) verwendet werden.<br />

Entfernungsangaben sind bei Distanzen bis 10 km in 0,1 km Einheiten, über 10 km<br />

auf ganze Kilometer gerundet, anzugeben. Die Abkürzung „km“ ist jeweils anzugeben.<br />

Die Schrifthöhe aller Ziffern hat, analog der Schrifthöhe <strong>für</strong> Zielangaben, mindestens<br />

50 mm zu betragen.<br />

Als Richtungsangabe sind Richtungspfeile nach ÖNORM A3011 mit einer Größe von<br />

mind. 80 mm zu verwenden. Die Pfeile sind bei Tabellenwegweisern linksbündig anzubringen.<br />

� Wegweisung zur Bike+Ride-Anlage<br />

Aus Radfahrersicht ist, neben der allgemeinen Radverkehrsbeschilderung im Straßenraum, eine<br />

klare und gut sichtbare Wegweisung zur Bike+Ride-Anlage sowohl vom Straßennetz, als auch<br />

vom Bahnhof her anzustreben. Eine gut sichtbare Anschrift erleichtert das Auffinden der Radabstellanlage.<br />

An größeren Radabstellanlagen mit verschiedenen Dienstleistungen empfiehlt sich<br />

eine Wegweisung zu den verschiedenen Bereichen einzurichten (siehe dazu auch Beispiel der<br />

Radstationen in Nordrhein Westfalen).<br />

Neben den Zielangaben in Textform sind zur leichteren Nachvollziehbarkeit auch Zielpiktogramme<br />

einzusetzen. In der ÖNORM A 3011 finden sich Beispiele von Piktogrammen zur Thematik<br />

„ÖV, Abstellanlagen und Radverkehr“. Spezielle Wegweiser zu Bike&Ride Anlagen sind in den<br />

österreichischen Richtlinien bzw. der ÖNORM jedoch nicht enthalten.<br />

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