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ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

� Zufahrten (Abmessungen Rampen, Treppen und Türen)<br />

Die österreichische RVS empfiehlt die Zufahrten zur Radabstellanlage direkt und sicher zu gestalten.<br />

Die Zufahrten sind vom Radverkehrsnetz her zu signalisieren. Für die Zufahrten sind Höhendifferenzen<br />

zu vermeiden. Im Falle der Einrichtung von Stiegenanlagen sind diese mit Schieberillen<br />

auszustatten.<br />

Die deutschen und Schweizer Empfehlungen sehen ebenfalls eine grundsätzlich ebenerdige Ausführung<br />

von Fahrradabstellanlagen vor, sodass <strong>für</strong> die NutzerInnen keine Höhenüberwindung zum<br />

Abstellen der Räder notwendig ist.<br />

Ist aufgrund der Anlageverhältnisse die Einrichtung einer Fahrradabstellanlage höhenversetzt notwendig,<br />

sind nachfolgende Abmessungen bzw. Hinweise zu beachten 24 :<br />

Allgemeines<br />

o Rampen: Gefälle <strong>für</strong> befahrbare Rampen max. 6 %, in Ausnahmefällen bis 10 %,<br />

bei Überdachung bis 12 %, Breite der Rampen bei gerader Ausführung mind. 3,0 m<br />

o Treppen: sind mit Schieberinnen auszustatten, Einrichtung in Schieberichtung<br />

rechtsseitig, Schieberinne mit Durchmesser der Ausrundung 7 cm im Abstand von<br />

0,30 m bis 0,40 m von der seitlichen Treppenlaufbegrenzung<br />

o Türen: alle Türen zwischen der öffentlichen <strong>Verkehr</strong>sfläche und der Fahrradabstellanlage<br />

sollen eine lichte Breite von mindestens 1,05 m (lt. Schweizer Empfehlungen<br />

bis 1,20 m) aufweisen. Ist anhand der Kapazität der Anlage ein großer Zugangsverkehr<br />

zu erwarten, sind die Maße entsprechend größer zu dimensionieren. Die Türen<br />

haben eine möglichst große Glasöffnung bzw. zumindest eine Durchblicksmöglichkeit<br />

in Kopfhöhe aufzuweisen um auch im geschlossenen Zustand Personen oder<br />

Gegenstände erkennen zu können.<br />

2.3.5.2 Wegweisung und Beschilderung<br />

Eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong> die Verwendung des Fahrrades als Alltagsverkehrsmittel sind<br />

Orientierungshilfen und Wegweiser im Radverkehrsnetz. Diese sollen flächendeckend verfügbar<br />

sein und Angaben zu den Zielen, Verknüpfungen und Entfernungen beinhalten.<br />

Bei der Wegweisung kann grundsätzlich zwischen der Wegweisung <strong>für</strong> den Freizeitverkehr und<br />

der Wegweisung <strong>für</strong> Radnetze unterschieden werden. Die Unterscheidungen betreffen dabei die<br />

Farbgebung der Orientierungshilfen sowie die Beschilderung mit Angabe der Ziele (zielorientierte<br />

bzw. routenorientierte Wegweisung).<br />

Anforderungen<br />

Die technischen Richtlinien in Österreich sehen Empfehlungen <strong>für</strong> die Wegweisung im Radverkehr<br />

vor. Richtlinien zu Form, Größe und Abmessungen der Wegweiser finden sich in den RVS<br />

03.02.<strong>13</strong> – Nicht motorisierter <strong>Verkehr</strong>, Radverkehr. Anforderungen zu Aufstellung sowie allgemeine<br />

Grundlagen zur Wegweisung finden sich in den RVS 05.02.11 – <strong>Verkehr</strong>szeichen und Ankündigungen.<br />

Informationen über Symbole und ISO-Richtungspfeile sind in der ÖNORM A3011 und<br />

A3012 zu finden.<br />

24 Aufgrund fehlender Hinweise in den österreichischen RVS werden deutsche und Schweizer Empfehlungen angeführt.<br />

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