ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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25.09.2012 Aufrufe

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 2.3.5 Bahnhöfe und ÖV- Haltestellen Allgemeines 2.3.5.1 Standort und Lage der Abstellanlage Als wichtige Kriterien für eine erfolgreiche, d.h. von den NutzerInnen stark frequentierte Fahrradabstellanlage an ÖV- Haltestellen, sind die Wahl des Standortes, die Art des Zuganges von der öffentlichen Verkehrsfläche zur Anlage, die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzergruppen und Aspekte der sozialen Sicherheit zu nennen. Das nachfolgende Kapitel gibt eine Übersicht über die oben genannten Kriterien. Anforderungen Die österreichischen Richtlinien (RVS) sehen für die Anordnung der Radabstellplätze eine direkte und umwegfreie Anordnung der Anlage zu den Zielpunkten vor. Die Zugangswege sind möglichst kurz zu halten. Für Anlagen mit längeren Abstellzeiten (bspw. bei ÖV-Haltestellen) soll die Anlage möglichst außerhalb des Straßenraumes angelegt werden. Fahrradabstellanlagen sollen gemäß der RVS keine Barrieren oder Behinderungen für den Fußgänger- und Kfz-Verkehr bilden. Bei Anlagen nahe dem Fahrbahnbereich ist eine Verparkung oder Beschädigung der Fahrräder durch Kfz zu verhindern. Bei Anlagen auf Gehsteigflächen ist darauf zu achten, dass der Fußgängerverkehr nicht eingeengt wird und Sichtbeziehungen nicht behindert werden. Gemäß den Empfehlungen der österreichischen Richtlinien sowie den Erkenntnissen aus deutschen, Schweizer und dänischen Quellen sind Radabstellanlagen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse bei ÖV-Haltestellen, nach den folgenden Prinzipien anzuordnen: � Standort der Anlage Radabstellanlagen im Bereich von ÖV-Haltestellen sind unmittelbar in der Nähe des Haltestellenzugangs zu errichten. Bestehen mehrere Haltestellenzugänge und unterschiedliche Anfahrtsrichtungen der RadfahrerInnen, empfiehlt es sich mehrere Standorte anzulegen (siehe dazu auch die Prinzipien „zentraler und dezentraler Ansatz“). Werden Bike+Ride-Anlagen abseits der Wunschlinie der RadfahrerInnen errichtet, d.h. für die Benutzung der Anlage wird ein Umweg für die RadfahrerInnen „erzwungen“, ist mit einer geringeren Nutzung der Anlage und mit einem „wild parken“ der Fahrräder im Bereich des ÖV-Zuganges zu rechnen. Abbildung 36: Prinzip der Anlage von Radabstellplätzen in Abhängigkeit der Anfahrtswege Quelle: verkehrspuls Fahrradabstellanlagen sind so anzulegen, dass sie vom Straßennetz aus direkt und ohne Absteigen mit dem Fahrrad erreichbar sind. Ist die Bike+Ride-Anlage von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht einzusehen, sind Hinweisschilder anzubringen. Sind in der Umgebung der Haltestelle P+R-Stellplätze für Pkw eingerichtet, so ist unter dem Gesichtspunkt des geringeren Flächenbedarfes von Bike+Ride-Anlagen sowie der Umweg- und Distanzempfindlichkeit von RadfahrerInenn der Radabstellanlage Priorität bei der Zuordnung zur Hal- 67

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 testelle einzuräumen. Dies bedeutet, dass sich die Radabstellanlage in geringerer Distanz zur Haltestelle befinden soll, als die P+R-Anlage für den motorisierten Verkehr. Als wichtiges Kriterium für eine von den NutzerInnen gut angenommene Fahrradabstellanlage ist die geringe Distanz zwischen der Abstellanlage und dem Zugang zum ÖV zu nennen. Meschik weist im „Planungshandbuch Radverkehr“ auf die Abhängigkeit zwischen Aufenthaltsdauer am Ziel und erforderlicher Nähe der Abstellanlage zum Ziel hin. So wird bei einer Aufenthaltszeit von bis zu 2 Stunden eine zulässige Entfernung bis max. 30 m angegeben, bei langfristigem Aufenthalt bis max. 260 m. Diese Werte gelten jedoch für alle Abstellanlagen. Bike+Ride-Anlagen wurden hierbei nicht speziell betrachtet. Deutsche Quellen hingegen weisen eigene Aussagen zu Bike+Ride-Anlagen auf. So wird eine Distanz von max. 60 m angegeben. Ab dieser sinkt die Akzeptanz der Anlage. Dänische Quellen sehen für Tagesparker eine empfehlenswerte Distanz von 10 m bis 35 m zwischen der Bike+Ride- Anlage und dem ÖV-Zugang vor. o Zentraler Ansatz Beim zentralen Ansatz befindet sich die Radabstellanlage im Bereich des Hauptzuganges zur ÖV-Haltestelle. Die Anbindung aus den verschiedenen Anfahrtsrichtungen erfolgt über gut ausgebaute Verbindungen (bspw. Unterführung der Bahngleise) direkt zur Abstellanlage, von der wiederum eine direkte Verbindung zu den ÖV-Abfahrtspunkten gegeben ist. o Dezentraler Ansatz Beim dezentralen Ansatz bestehen im Bereich einer ÖV- Haltestelle mehrere einzelne Radabstellanlagen. Diese bieten auf beiden Seiten der Haltestelle/des Bahnhofes gut erreichbare und hochwertige Abstellanlagen an. Einer der Standorte kann dabei als Zentrale dienen und, neben der Abstellfunktion, weitere Dienstleistungen anbieten. Die anderen Standorte haben dann die Funktion von Satelliten und werden durch die Zentrale überwacht. Dieser Ansatz eignet sich beispielsweise bei größeren Stationen, an denen der Zulauf der RadfahrerInnen aus mehreren Richtungen stattfindet und aufgrund der Anlageverhältnisse keine einfache Erreichbarkeit eines zentralen Standortes gegeben ist (bspw. keine adäquate Unterführung der Bahngleise vorhanden). Abbildung 37: zentraler Ansatz einer Radabstellanlage Quelle: verkehrspuls Abbildung 38: dezentraler Ansatz von Radabstellanlagen Quelle: verkehrspuls 68

LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

2.3.5 Bahnhöfe und ÖV- Haltestellen<br />

Allgemeines<br />

2.3.5.1 Standort und Lage der Abstellanlage<br />

Als wichtige Kriterien <strong>für</strong> eine erfolgreiche, d.h. von den NutzerInnen stark frequentierte Fahrradabstellanlage<br />

an ÖV- Haltestellen, sind die Wahl des Standortes, die Art des Zuganges von der<br />

öffentlichen <strong>Verkehr</strong>sfläche zur Anlage, die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzergruppen<br />

und Aspekte der sozialen Sicherheit zu nennen. Das nachfolgende Kapitel gibt eine Übersicht über<br />

die oben genannten Kriterien.<br />

Anforderungen<br />

Die österreichischen Richtlinien (RVS) sehen <strong>für</strong> die Anordnung der Radabstellplätze eine direkte<br />

und umwegfreie Anordnung der Anlage zu den Zielpunkten vor. Die Zugangswege sind möglichst<br />

kurz zu halten. Für Anlagen mit längeren Abstellzeiten (bspw. bei ÖV-Haltestellen) soll die Anlage<br />

möglichst außerhalb des Straßenraumes angelegt werden.<br />

Fahrradabstellanlagen sollen gemäß der RVS keine Barrieren oder Behinderungen <strong>für</strong> den Fußgänger-<br />

und Kfz-<strong>Verkehr</strong> bilden. Bei Anlagen nahe dem Fahrbahnbereich ist eine Verparkung oder<br />

Beschädigung der Fahrräder durch Kfz zu verhindern. Bei Anlagen auf Gehsteigflächen ist darauf<br />

zu achten, dass der Fußgängerverkehr nicht eingeengt wird und Sichtbeziehungen nicht behindert<br />

werden.<br />

Gemäß den Empfehlungen der österreichischen Richtlinien sowie den Erkenntnissen aus deutschen,<br />

Schweizer und dänischen Quellen sind Radabstellanlagen, unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Erfordernisse bei ÖV-Haltestellen, nach den folgenden Prinzipien anzuordnen:<br />

� Standort der Anlage<br />

Radabstellanlagen im Bereich von ÖV-Haltestellen<br />

sind unmittelbar in der Nähe des Haltestellenzugangs<br />

zu errichten. Bestehen mehrere Haltestellenzugänge<br />

und unterschiedliche Anfahrtsrichtungen der RadfahrerInnen,<br />

empfiehlt es sich mehrere Standorte anzulegen<br />

(siehe dazu auch die Prinzipien „zentraler und<br />

dezentraler Ansatz“).<br />

Werden Bike+Ride-Anlagen abseits der Wunschlinie<br />

der RadfahrerInnen errichtet, d.h. <strong>für</strong> die Benutzung<br />

der Anlage wird ein Umweg <strong>für</strong> die RadfahrerInnen<br />

„erzwungen“, ist mit einer geringeren Nutzung der<br />

Anlage und mit einem „wild parken“ der Fahrräder im<br />

Bereich des ÖV-Zuganges zu rechnen.<br />

Abbildung 36: Prinzip der Anlage von<br />

Radabstellplätzen in Abhängigkeit der<br />

Anfahrtswege<br />

Quelle: verkehrspuls<br />

Fahrradabstellanlagen sind so anzulegen, dass sie vom Straßennetz aus direkt und ohne Absteigen<br />

mit dem Fahrrad erreichbar sind. Ist die Bike+Ride-Anlage von der öffentlichen <strong>Verkehr</strong>sfläche<br />

aus nicht einzusehen, sind Hinweisschilder anzubringen.<br />

Sind in der Umgebung der Haltestelle P+R-Stellplätze <strong>für</strong> Pkw eingerichtet, so ist unter dem Gesichtspunkt<br />

des geringeren Flächenbedarfes von Bike+Ride-Anlagen sowie der Umweg- und Distanzempfindlichkeit<br />

von RadfahrerInenn der Radabstellanlage Priorität bei der Zuordnung zur Hal-<br />

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