ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...
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LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 o Innenräume (Fahrradboxen, Fahrradgaragen) � Materialien für Überdachung und Seitenwände Die nachstehend angeführten Unterscheidungskriterien beim Material beziehen sich auf die Transparenz der Dächer und Seitenwände und zeigen deren Vor- und Nachteile: o transparent (mineralisches Glas, Kunststoffglas) + freundliches, helles Erscheinungsbild, zusätzliche Beleuchtung nur bei fehlender Beleuchtung des Umfelds oder starker Verschmutzung nötig - Verschmutzung durch Umwelteinflüsse, Straßenstaub, Laub, Plakatierung, aufwändiger Unterhalt, hohe Beschädigungsgefahr (Graffiti) o schwach lichtdurchlässig (glasfaserverstärkte Kunststoffe) + freundliches, helles Erscheinungsbild - mögl. zusätzliche Beleuchtung notwendig, Beschädigungsgefahr o lichtundurchlässig (Metall, Holz, Beton) + wenig Unterhalt notwendig, Verwendung robuster Materialien möglich - zusätzliche Beleuchtung notwendig, wirkt tagsüber dunkel Ist die Verwendung von Seiten- und/oder Rückwand vorgesehen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen: o Platzierung der Rückenwand gegen die Wetterseite o Keine Schaffung von dunklen, die Sicherheit beeinträchtigenden Bereichen � Abmessungen Bei Überdachungen ist für die Fahrgasse und die Abstellfelder eine lichte Höhe von min. 2,20 m vorzusehen 21 . Bei größeren Anlagen, besonders in Innenräumen, ist dieser Wert zu erhöhen, um einen Tunneleffekt zu vermeiden. Die Überdachung soll mindestens 0,5 m über das Abstellfeld hinausragen, damit die BenutzerInnen beim Parkiermanöver und während des An-/Ausziehens der Regenkleider vor der Witterung geschützt sind. Je höher das Dach, umso mehr muss es vorspringen, um genügend Schutz vor Niederschlag zu bieten. 21 Quelle: Handbuch Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb, CH Abbildung 28: Skizze Abmessungen für Überdachung Quelle: verkehrspuls 59
LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Allgemeines 2.3.2.3 Beleuchtung Bei der Planung und Einrichtung von Radabstellanlagen an Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist neben der Art der Anlage und den Maßnahmen für erhöhten Komfort (Witterungsschutz, Serviceeinrichtungen) vor allem der Schutz der abgestellten Fahrräder vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Belästigungen (soziale Sicherheit) zu berücksichtigen. Da Radabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV überwiegend von Pendlern/Schülern genutzt werden und diese die Abstellanlage in der Regel in den Morgen- und Abendstunden aufsuchen, ist eine ausreichende Beleuchtung der Anlage erforderlich. Diese gewährleistet neben einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Benutzer auch einen wirksamen Schutz gegen Beschädigungen und Diebstahl, da eine Radabstellanlage mit ausreichender Beleuchtung und die darin abgestellten Fahrräder auch bei Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern (vorbeifahrende Fahrzeuglenker und Passanten als soziale Kontrolle) gut wahrgenommen und eingesehen wird. Anforderungen Die technischen Richtlinien in Österreich (RVS) sehen nur allgemeine Empfehlungen für die Beleuchtung vor. Details sind in den RVS nicht angeführt. Fahrradabstellanlagen sollten grundsätzlich beleuchtet werden. Vielerorts reicht die vorhandene Strassen- und Gehwegbeleuchtung dafür aus. Eine zusätzliche Beleuchtung der Anlage und der Zufahrten soll jedoch dann vorgenommen werden, wenn die bestehende Straßenbeleuchtung nicht ausreicht und der Benutzer sich bei Dunkelheit unsicher fühlt bzw. die Dunkelheit das Abstellen des Fahrrades behindert. Ob die Lichtverhältnisse für den Vorgang des Radabstellens ausreichen, zeigt ein einfacher Test: Wenn ein kleinzylindriges Fahrradschloss oder ein Zahlenschloss kaum geöffnet werden kann, genügt die Beleuchtung nicht 22 . � Bestehende Straßen- und Gehwegbeleuchtung Im Idealfall kann die bestehende Beleuchtung für die Radabstellanlage mitgenutzt werden. So eignen sich beispielsweise transparente Dächer bzw. transparente Seitenflächen der Abstellanlage für die Mitnutzung des vorhandenen Außenlichts bzw. der bestehenden Straßenbeleuchtung während der Nachstunden. � Zusätzliche Beleuchtung Größere Anlagen in Innenbereichen bzw. Unterführungen und Anlagen mit nicht transparenten Dächern benötigen in der Regel eine zusätzliche Beleuchtung. In Kombination mit Dächern sind wegen des Schattenwurfs linienförmige oder genügend punktförmige Lichtquellen zu installieren. Zusätzliche Beleuchtung ist bei nachstehenden Anlageverhältnissen oder bei folgenden Situationen erforderlich: o unzureichende Strassen- und Gehwegbeleuchtung o erhöhtes Sicherheitsbedürfnis auf nachts wenig begangenen und befahrenen Strassen 22 Quelle: Handbuch Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb, CH 60
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<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />
Allgemeines<br />
2.3.2.3 Beleuchtung<br />
Bei der Planung und Einrichtung von Radabstellanlagen an Haltestellen von öffentlichen <strong>Verkehr</strong>smitteln<br />
ist neben der Art der Anlage und den Maßnahmen <strong>für</strong> erhöhten Komfort (Witterungsschutz,<br />
Serviceeinrichtungen) vor allem der Schutz der abgestellten Fahrräder vor Diebstahl und<br />
Vandalismus sowie der Schutz der <strong>Verkehr</strong>steilnehmer vor Belästigungen (soziale Sicherheit) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Da Radabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV überwiegend von Pendlern/Schülern genutzt<br />
werden und diese die Abstellanlage in der Regel in den Morgen- und Abendstunden aufsuchen, ist<br />
eine ausreichende Beleuchtung der Anlage erforderlich. Diese gewährleistet neben einem erhöhten<br />
Sicherheitsgefühl der Benutzer auch einen wirksamen Schutz gegen Beschädigungen und<br />
Diebstahl, da eine Radabstellanlage mit ausreichender Beleuchtung und die darin abgestellten<br />
Fahrräder auch bei Dunkelheit von anderen <strong>Verkehr</strong>steilnehmern (vorbeifahrende Fahrzeuglenker<br />
und Passanten als soziale Kontrolle) gut wahrgenommen und eingesehen wird.<br />
Anforderungen<br />
Die technischen Richtlinien in Österreich (RVS) sehen nur allgemeine Empfehlungen <strong>für</strong> die Beleuchtung<br />
vor. Details sind in den RVS nicht angeführt.<br />
Fahrradabstellanlagen sollten grundsätzlich beleuchtet werden. Vielerorts reicht die vorhandene<br />
Strassen- und Gehwegbeleuchtung da<strong>für</strong> aus. Eine zusätzliche Beleuchtung der Anlage und der<br />
Zufahrten soll jedoch dann vorgenommen werden, wenn die bestehende Straßenbeleuchtung nicht<br />
ausreicht und der Benutzer sich bei Dunkelheit unsicher fühlt bzw. die Dunkelheit das Abstellen<br />
des Fahrrades behindert.<br />
Ob die Lichtverhältnisse <strong>für</strong> den Vorgang des Radabstellens ausreichen, zeigt ein einfacher Test:<br />
Wenn ein kleinzylindriges Fahrradschloss oder ein Zahlenschloss kaum geöffnet werden kann,<br />
genügt die Beleuchtung nicht 22 .<br />
� Bestehende Straßen- und Gehwegbeleuchtung<br />
Im Idealfall kann die bestehende Beleuchtung <strong>für</strong> die Radabstellanlage mitgenutzt werden. So eignen<br />
sich beispielsweise transparente Dächer bzw. transparente Seitenflächen der Abstellanlage<br />
<strong>für</strong> die Mitnutzung des vorhandenen Außenlichts bzw. der bestehenden Straßenbeleuchtung während<br />
der Nachstunden.<br />
� Zusätzliche Beleuchtung<br />
Größere Anlagen in Innenbereichen bzw. Unterführungen und Anlagen mit nicht transparenten<br />
Dächern benötigen in der Regel eine zusätzliche Beleuchtung. In Kombination mit Dächern sind<br />
wegen des Schattenwurfs linienförmige oder genügend punktförmige Lichtquellen zu installieren.<br />
Zusätzliche Beleuchtung ist bei nachstehenden Anlageverhältnissen oder bei folgenden Situationen<br />
erforderlich:<br />
o unzureichende Strassen- und Gehwegbeleuchtung<br />
o erhöhtes Sicherheitsbedürfnis auf nachts wenig begangenen und befahrenen Strassen<br />
22 Quelle: Handbuch Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb, CH<br />
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