ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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25.09.2012 Aufrufe

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 9.2 Resümee Förderungen Bei der Recherche über Fördermöglichkeiten von Radinfrastruktur an intermodalen Schnittstellen in den verschiedenen Bundesländern wurde rasch klar, dass diese Fragestellung im Rahmen dieser Untersuchung nicht vollständig beantwortet werden kann, da z.B. Fahrradabstellanlagen in unterschiedlichen Programmen und auf unterschiedlichen Ebenen abgehandelt werden können. Es gibt sowohl Fördermöglichkeiten in Bundes- und Landesförderprogrammen, wie auch auf Gemeindeebene, z.B. im Rahmen von Stadterneuerungskampagnen, Tourismusförderungen oder private lokale Förderinitiativen von Vereinen oder in Form von Projekten. Im Zuge dieser Erhebung werden die Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene d.h. Programme, die vom Bund oder den einzelnen Ländern initiiert wurden, dargestellt. Wie auch den vorangegangenen Tabellen zu entnehmen ist, weisen die Förderungsmöglichkeiten von Fahrradabstellanlagen je nach Bundesland deutliche Unterschiede auf. In Wien werden Fördergelder für bereits errichtete Abstellanlagen bereitgestellt. Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach der Kategorie der Anlage, wobei hier 3 Typen unterschieden werden: Fahrradboxen (Kat. A – 350 €), Fahrradsteher (Kat. B – 70 € ohne und 140 € mit Dach) und Sonstige (Kat. C – 20 € ohne und 40 € mit Dach). Beantragt werden kann die Förderung in Wien sowohl von juristischen als auch natürlichen Personen, was im Bundesländervergleich eine absolute Ausnahme darstellt. Die Auszahlung erfolgt schließlich als einmaliger Pauschalbetrag. Die beiden Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich verfügen über die umfangreichsten Förderungsinstrumente. Allerdings werden hier nur Städte und Gemeinden bzw. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften gefördert, Privatpersonen sind nicht für Förderungen vorgesehen. In Niederösterreich können bestimmte Radständertypen von Städten und Gemeinden 30% unter dem Listenpreis bezogen werden. Allerdings gibt es keinerlei Vorgaben, wo die Radständer aufgestellt werden müssen. Mit zusätzlichen Fördervoraussetzungen und –anreizen könnten die Fahrradabstellanlagen also möglicherweise noch effizienter im Hinblick auf intermodale Schnittstellen genützt werden. Weiters werden im Rahmen eines Projektwettbewerbs insgesamt 500 000 € an Gemeinden für innerörtliche Radwegprojekte ausgeschüttet. Dabei kann ein derartiges Projekt mit bis zu 50 % der Gesamtinvestitionskosten bzw. maximal 100 000 € unterstützt werden. Auch Projekte, die die Funktionsstärkung von Ortskernen zum Ziel haben, werden vom Land Niederösterreich gefördert. Mit dem Gemeindewettbewerb 2009 wird eine Förderung zur Verbesserung der Infrastruktur für den Alltagsradverkehr (Schlüsselprojekte) in den Ortsgebieten vergeben, um den Radverkehrsanteil im Alltagsverkehr zu steigern. Hier werden Schlüsselprojekte, die in ein Radverkehrskonzept der Gemeinde eingebettet sind wie z.B. Brücken, Unterführungen, Kreuzungslösungen etc. gefördert. Ebenso werden vom RADland NÖ bewusstseinsfördernde Maßnahmen für den Alltagsradverkehr gefördert. Ähnlich wie in Niederösterreich, unterstützt das Bundesland Oberösterreich den Ankauf ausgewählter Radständermodelle mit ausverhandelten Preisnachlässen. Außerdem werden über die „Haltestellenförderung des Landes Oberösterreichs“ Radständer bei Bushaltestellen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, was ein besonders effizientes Instrument für die Stärkung des intermodalen Radverkehrs zu sein scheint. Für „Klimarettungspartner-Gemeinden“ gibt es weiters die Möglichkeit, 50% (max. 2 000 €) der Anschaffungskosten beim Kauf von hochwertigen Radständern zu erhalten. Förderungen können von Gemeinden, Firmen und Institutionen (Schulen, Universitäten...) beantragt werden! 383

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 In Salzburg werden Förderungsansuchen von Städten und Gemeinden individuell geprüft, der/die AntragstellerIn muss dabei die Wirksamkeit der Maßnahme nachweisen können. 20 bis 30% der Anschaffungskosten kann dabei gefördert werden. Auf Grund ihres individuellen Charakters wirken die Förderungsvoraussetzungen relativ intransparent, was zur Verunsicherung potentieller AntragstellerInnen führen könnte. Klare Richtlinien und Voraussetzungen zum Erhalt von Förderungen wären wünschenswert. Im Burgenland und in Kärnten gibt es kein spezifisches Förderprogramm für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen. Im Burgenland wird eine derartige Förderung nur im Rahmen eines übergeordneten Gesamtentwicklungskozeptes erteilt, während in Kärnten ausschließlich der Bau und die Beschilderung von Radwegen gefördert wird. Im Bundesland Steiermark werden Fahrradständer prämierter Marken mit ca. 20% Nachlass und 20 € je Stellplatz gefördert. Um eine Förderung durch das Land zu erhalten, muss die ansuchende Gemeinde Originalrechnungen und Fotos nachweisen. Außerdem erfolgt eine Besichtigung durch das Land. Derzeit können nur Gemeinden Förderungen für Abstellanlagen beantragen, geplant ist allerdings auch die Ausweitung auf Firmen. In Tirol müssen antragstellende Gemeinden die geplante Anzahl der Radabstellplätze, den Standort und das Modell sowie eine Kostenschätzung angeben. Wird der Antrag angenommen, werden bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. Ebenso wie in Salzburg ist das Förderansuchen relativ formlos, klarere Richtlinien würden mehr Transparenz und Klarheit verschaffen. Um die Förderungsvoraussetzungen in Vorarlberg zu erfüllen, müssen die geplanten Investitionen vor allem mit den Zielsetzungen des Landes für die öffentliche Verkehrserschließung übereinstimmen. Auch andere Verkehrsträger wie Post und Bahn müssen so weit wie möglich in das Nahverkehrsvorhaben eingebunden, sowie ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Im Falle von Fahrradabstellanlagen bedeutet dies, dass diese vor allem in der Nähe von Bus- und Bahnhaltestellen gefördert werden. Das Förderungsvolumen beträgt dabei zwischen 25 und 50 % der Investitionskosten, je nach Finanzkraft der Gemeinde. Auch auf Bundesebene gibt es Förderinstrumente für den Radverkehr. Diese stehen vor allem im Zeichen des Klimaschutzes. So steht etwa die Förderrate des „klima aktiv mobil“ Programms in Relation zur Einsparung von CO2 Emissionen. Im Unterschied zur Landesebene, die mit ihren Förderungsprogrammen hauptsächlich auf Städte und Gemeinden fokussieren, wird auf Bundesebene eine vergleichsweise breite Zielgruppe angesprochen. Die Förderungsvoraussetzungen sind exakt ausformuliert und auch sehr umfangreich. So muss der/die AntragstellerIn etwa ein Mobilitäts- oder Verkehrskonzept vorlegen, in welchem die zur Förderung beantragten Maßnahmen enthalten sind. 9.2.1 Empfehlungen für Förderungen Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Errichtung von Fahrradabstellanlagen von allen Bundesländern bis auf das Burgenland und Kärnten gefördert wird. Allerdings wird dabei nur in wenigen Fällen auch der Standort der errichteten Abstellanlagen berücksichtigt. Hier wäre noch Potenzial vorhanden, um intermodale Schnittstellen im Radverkehr mittels gezielter Förderung von Fahrradständern bei Bus- und Bahnhaltestellen zu forcieren. Diese spezifische Förderung haben bis jetzt nur die Bundesländer Oberösterreich und Vorarlberg eingeführt. Auch in Tirol spielt der Standort der Anlagen eine gewisse Rolle für die Förderrate. Weiters könnte die Berücksichtigung der Integration geförderter Maßnahmen in ein übergeordnetes Verkehrskonzept eine ganzheitliche Planung erleichtern, wie es bei den Förderungen des Radverkehrs in Vorarlberg und auf Bundesebene bereits der Fall ist. 384

LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

In Salzburg werden Förderungsansuchen von Städten und Gemeinden individuell geprüft, der/die<br />

AntragstellerIn muss dabei die Wirksamkeit der Maßnahme nachweisen können. 20 bis 30% der<br />

Anschaffungskosten kann dabei gefördert werden. Auf Grund ihres individuellen Charakters wirken<br />

die Förderungsvoraussetzungen relativ intransparent, was zur Verunsicherung potentieller AntragstellerInnen<br />

führen könnte. Klare Richtlinien und Voraussetzungen zum Erhalt von Förderungen<br />

wären wünschenswert.<br />

Im Burgenland und in Kärnten gibt es kein spezifisches Förderprogramm <strong>für</strong> die Errichtung von<br />

Fahrradabstellanlagen. Im Burgenland wird eine derartige Förderung nur im Rahmen eines übergeordneten<br />

Gesamtentwicklungskozeptes erteilt, während in Kärnten ausschließlich der Bau und<br />

die Beschilderung von Radwegen gefördert wird.<br />

Im Bundesland Steiermark werden Fahrradständer prämierter Marken mit ca. 20% Nachlass und<br />

20 € je Stellplatz gefördert. Um eine Förderung durch das Land zu erhalten, muss die ansuchende<br />

Gemeinde Originalrechnungen und Fotos nachweisen. Außerdem erfolgt eine Besichtigung durch<br />

das Land. Derzeit können nur Gemeinden Förderungen <strong>für</strong> Abstellanlagen beantragen, geplant ist<br />

allerdings auch die Ausweitung auf Firmen.<br />

In Tirol müssen antragstellende Gemeinden die geplante Anzahl der Radabstellplätze, den Standort<br />

und das Modell sowie eine Kostenschätzung angeben. Wird der Antrag angenommen, werden<br />

bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. Ebenso wie in Salzburg ist das Förderansuchen relativ<br />

formlos, klarere Richtlinien würden mehr Transparenz und Klarheit verschaffen.<br />

Um die Förderungsvoraussetzungen in Vorarlberg zu erfüllen, müssen die geplanten Investitionen<br />

vor allem mit den Zielsetzungen des Landes <strong>für</strong> die öffentliche <strong>Verkehr</strong>serschließung übereinstimmen.<br />

Auch andere <strong>Verkehr</strong>sträger wie Post und Bahn müssen so weit wie möglich in das Nahverkehrsvorhaben<br />

eingebunden, sowie ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Im Falle von<br />

Fahrradabstellanlagen bedeutet dies, dass diese vor allem in der Nähe von Bus- und Bahnhaltestellen<br />

gefördert werden. Das Förderungsvolumen beträgt dabei zwischen 25 und 50 % der Investitionskosten,<br />

je nach Finanzkraft der Gemeinde.<br />

Auch auf Bundesebene gibt es Förderinstrumente <strong>für</strong> den Radverkehr. Diese stehen vor allem im<br />

Zeichen des Klimaschutzes. So steht etwa die Förderrate des „klima aktiv mobil“ Programms in<br />

Relation zur Einsparung von CO2 Emissionen. Im Unterschied zur Landesebene, die mit ihren Förderungsprogrammen<br />

hauptsächlich auf Städte und Gemeinden fokussieren, wird auf Bundesebene<br />

eine vergleichsweise breite Zielgruppe angesprochen. Die Förderungsvoraussetzungen sind exakt<br />

ausformuliert und auch sehr umfangreich. So muss der/die AntragstellerIn etwa ein Mobilitäts- oder<br />

<strong>Verkehr</strong>skonzept vorlegen, in welchem die zur Förderung beantragten Maßnahmen enthalten sind.<br />

9.2.1 Empfehlungen <strong>für</strong> Förderungen<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Errichtung von Fahrradabstellanlagen von allen<br />

Bundesländern bis auf das Burgenland und Kärnten gefördert wird. Allerdings wird dabei nur in<br />

wenigen Fällen auch der Standort der errichteten Abstellanlagen berücksichtigt. Hier wäre noch<br />

Potenzial vorhanden, um intermodale Schnittstellen im Radverkehr mittels gezielter Förderung von<br />

Fahrradständern bei Bus- und Bahnhaltestellen zu forcieren. Diese spezifische Förderung haben<br />

bis jetzt nur die Bundesländer Oberösterreich und Vorarlberg eingeführt. Auch in Tirol spielt der<br />

Standort der Anlagen eine gewisse Rolle <strong>für</strong> die Förderrate. Weiters könnte die Berücksichtigung<br />

der Integration geförderter Maßnahmen in ein übergeordnetes <strong>Verkehr</strong>skonzept eine ganzheitliche<br />

Planung erleichtern, wie es bei den Förderungen des Radverkehrs in Vorarlberg und auf Bundesebene<br />

bereits der Fall ist.<br />

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