ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...
ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ... ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...
LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Ein Förderungsschwerpunkt des „klima:aktiv mobil“ Programms Tabelle 135: Förderrate: Bundesförderung: Mobilitätsmanagement für den Radverkehr Quelle: KPC GmbH: Infoblatt „Mobilitätsmanagement für den Radverkehr“ Ein Förderungsschwerpunkt des klima:aktiv mobil Programms 377
LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Wien Salzburg Förderung für das Aufstellen von Fahrradständern auf privatem Grund Region Name Individuelle Fördervereinbarung Abwicklungsstelle Zielgruppe Förderungsvoraussetzung Förderungsgegenstand Förderrate Magistrat der Stadt Wien Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) Ing. Günther Vachutta (post@ma28.wien.gv.at) Lienfeldergasse 96 1171 Wien Tel.: +43 (0)1 / 4000 - 49983 Amt der Salzburger Landesregierung Referat 6/24 Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr Dipl.-Ing. Ralf Kühn (ralf.kuehn@salzburg.gv.at) Michael-Pacher-Straße 36 5020 Salzburg Tel.: +43 (0)662 / 8042 - 4209 • Juristische oder natürliche Personen Juristische oder natürliche Personen können die Förderung beantragen. Die Abstellanlage muss sich auf einer privaten Fläche befinden, den Bewohnern zugänglich sein und mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr, muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden. Um Fördergelder zu erhalten, müssen die fertig gebauten Anlagen den Kategorien A, B oder C oder gleichartigen Modellen entsprechen und sind definitiv mit dem Untergrund zu verbinden (eingraben, einbohren, gedübelt und geschraubt). Überdachte Anlagen müssen auf mindestens drei Seiten (Dach und zwei Seitenflächen) einen Regenschutz gemäß den Bestimmungen der "RVS-Radverkehr 03.02.13" aufweisen. Die Dachkon-struktion ist zugleich mit der Abstellanlage zu errichten und auf der Rechnung auszu-weisen. • Städte und Gemeinden • Förderungsansuchen werden individuell geprüft. • Die Wirksamkeit der Maßnahme muss vom Antragsteller nachgewiesen werden. Gefördert wird pro errichtetem Fahrradabstellplatz • der den genannten Voraussetzungen entspricht in den Ausführungskategorien A, B oder C. • Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Pauschalbetrag und darf die Nettoerrichtungs-kosten nicht übersteigen. • Investitionsförderung, • keine Förderung für Erhaltung und Betrieb Tabelle 136: Förderung von Fahrradabstellplätzen in Wien und Salzburg • Kategorie A (Fahrradbox): Stabiles rechteckiges Gehäuse mit Dach und Seitenwän-den aus Stahlblech oder ähnlichem Material, korrosionsgeschützt mit sperrbarer Türe sowie einer Führungsschiene und Halterung zur diebstahlsicheren und wettergeschützten Aufbewahrung eines Fahrrades; Abmessungen zirka 80 Zentimeter Breite, 1,25 Meter Höhe, 2,05 Meter Länge • Kategorie B (Fahrradsteher): Stabiler korrosionsgeschützter Stahlrohrbügel (oder ähn-liches Material); Abmessung zirka 85 Zentimeter Höhe, 1 Meter Länge; Rohrdurchmesser zirka 6 Zentimeter (ge-mäß Typ Modell Stadt Wien). Ausmaß der Förderung: 70 Euro ohne Dach und 140 Euro mit Dach pro Abstellplatz. • Kategorie C (Sonstige): Stabile korrosionsgeschützte Stahlkonstruktion (oder ähn-liches Material), die ein gesichertes und beschädigungs-freies Abstellen eines Fahrrades ermöglicht. Ausmaß der Förderung: 20 Euro ohne Dach und 40 Euro mit Dach pro Abstellplatz. • 20-30%, • jedoch Deckelung der maximalen Fördersumme gegeben 378
- Seite 327 und 328: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 329 und 330: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 331 und 332: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 333 und 334: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 335 und 336: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 337 und 338: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 339 und 340: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 341 und 342: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 343 und 344: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 345 und 346: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 347 und 348: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 349 und 350: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 351 und 352: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 353 und 354: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 355 und 356: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 357 und 358: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 359 und 360: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 361 und 362: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 363 und 364: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 365 und 366: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 367 und 368: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 369 und 370: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 371 und 372: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 373 und 374: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 375 und 376: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 377: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 381 und 382: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 383 und 384: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 385 und 386: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 387 und 388: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 389 und 390: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 391 und 392: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 393 und 394: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 395 und 396: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 397 und 398: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 399 und 400: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 401 und 402: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 403 und 404: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 405 und 406: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 407 und 408: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
- Seite 409: LOB iC ISR - Intermodale Schnittste
LOB iC<br />
<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />
Wien<br />
Salzburg<br />
Förderung <strong>für</strong> das Aufstellen von Fahrradständern auf privatem Grund<br />
Region<br />
Name<br />
Individuelle<br />
Fördervereinbarung<br />
Abwicklungsstelle Zielgruppe Förderungsvoraussetzung Förderungsgegenstand Förderrate<br />
Magistrat der Stadt Wien<br />
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)<br />
Ing. Günther Vachutta (post@ma28.wien.gv.at)<br />
Lienfeldergasse 96<br />
1171 Wien<br />
Tel.: +43 (0)1 / 4000 - 49983<br />
Amt der Salzburger Landesregierung<br />
Referat 6/24 <strong>Verkehr</strong>splanung und Öffentlicher<br />
<strong>Verkehr</strong><br />
Dipl.-Ing. Ralf Kühn (ralf.kuehn@salzburg.gv.at)<br />
Michael-Pacher-Straße 36<br />
5020 Salzburg<br />
Tel.: +43 (0)662 / 8042 - 4209<br />
• Juristische oder natürliche<br />
Personen<br />
Juristische oder natürliche Personen können die<br />
Förderung beantragen. Die Abstellanlage muss<br />
sich auf einer privaten Fläche befinden, den<br />
Bewohnern zugänglich sein und mindestens fünf<br />
Jahre erhalten bleiben. Befinden sich die<br />
Abstellplätze in Betriebsstätten mit<br />
Besucherverkehr, muss die Anlage zu den<br />
Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und<br />
ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.<br />
Um Fördergelder zu erhalten, müssen die fertig<br />
gebauten Anlagen den Kategorien A, B oder C<br />
oder gleichartigen Modellen entsprechen und sind<br />
definitiv mit dem Untergrund zu verbinden<br />
(eingraben, einbohren, gedübelt und geschraubt).<br />
Überdachte Anlagen müssen auf mindestens drei<br />
Seiten (Dach und zwei Seitenflächen) einen<br />
Regenschutz gemäß den Bestimmungen der<br />
"RVS-Radverkehr 03.02.<strong>13</strong>" aufweisen. Die<br />
Dachkon-struktion ist zugleich mit der<br />
Abstellanlage zu errichten und auf der Rechnung<br />
auszu-weisen.<br />
• Städte und Gemeinden • Förderungsansuchen werden individuell geprüft.<br />
• Die Wirksamkeit der Maßnahme muss vom<br />
Antragsteller nachgewiesen werden.<br />
Gefördert wird pro errichtetem<br />
Fahrradabstellplatz<br />
• der den genannten<br />
Voraussetzungen entspricht in den<br />
Ausführungskategorien A, B oder C.<br />
• Die Auszahlung erfolgt als<br />
einmaliger Pauschalbetrag und darf<br />
die Nettoerrichtungs-kosten nicht<br />
übersteigen.<br />
• Investitionsförderung,<br />
• keine Förderung <strong>für</strong> Erhaltung und<br />
Betrieb<br />
Tabelle <strong>13</strong>6: Förderung von Fahrradabstellplätzen in Wien und Salzburg<br />
• Kategorie A (Fahrradbox): Stabiles<br />
rechteckiges Gehäuse mit Dach und<br />
Seitenwän-den aus Stahlblech oder<br />
ähnlichem Material, korrosionsgeschützt<br />
mit sperrbarer Türe sowie<br />
einer Führungsschiene und Halterung<br />
zur diebstahlsicheren und<br />
wettergeschützten Aufbewahrung<br />
eines Fahrrades; Abmessungen zirka<br />
80 Zentimeter Breite, 1,25 Meter<br />
Höhe, 2,05 Meter Länge<br />
• Kategorie B (Fahrradsteher):<br />
Stabiler korrosionsgeschützter<br />
Stahlrohrbügel (oder ähn-liches<br />
Material); Abmessung zirka 85<br />
Zentimeter Höhe, 1 Meter Länge;<br />
Rohrdurchmesser zirka 6 Zentimeter<br />
(ge-mäß Typ Modell Stadt Wien).<br />
Ausmaß der Förderung: 70 Euro<br />
ohne Dach und 140 Euro mit Dach<br />
pro Abstellplatz.<br />
• Kategorie C (Sonstige): Stabile<br />
korrosionsgeschützte<br />
Stahlkonstruktion (oder ähn-liches<br />
Material), die ein gesichertes und<br />
beschädigungs-freies Abstellen eines<br />
Fahrrades ermöglicht. Ausmaß der<br />
Förderung: 20 Euro ohne Dach und<br />
40 Euro mit Dach pro Abstellplatz.<br />
• 20-30%,<br />
• jedoch Deckelung der maximalen<br />
Fördersumme gegeben<br />
378