ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Ein Förderungsschwerpunkt des „klima:aktiv mobil“ Programms Tabelle 135: Förderrate: Bundesförderung: Mobilitätsmanagement für den Radverkehr Quelle: KPC GmbH: Infoblatt „Mobilitätsmanagement für den Radverkehr“ Ein Förderungsschwerpunkt des klima:aktiv mobil Programms 377

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Wien Salzburg Förderung für das Aufstellen von Fahrradständern auf privatem Grund Region Name Individuelle Fördervereinbarung Abwicklungsstelle Zielgruppe Förderungsvoraussetzung Förderungsgegenstand Förderrate Magistrat der Stadt Wien Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) Ing. Günther Vachutta (post@ma28.wien.gv.at) Lienfeldergasse 96 1171 Wien Tel.: +43 (0)1 / 4000 - 49983 Amt der Salzburger Landesregierung Referat 6/24 Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr Dipl.-Ing. Ralf Kühn (ralf.kuehn@salzburg.gv.at) Michael-Pacher-Straße 36 5020 Salzburg Tel.: +43 (0)662 / 8042 - 4209 • Juristische oder natürliche Personen Juristische oder natürliche Personen können die Förderung beantragen. Die Abstellanlage muss sich auf einer privaten Fläche befinden, den Bewohnern zugänglich sein und mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr, muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden. Um Fördergelder zu erhalten, müssen die fertig gebauten Anlagen den Kategorien A, B oder C oder gleichartigen Modellen entsprechen und sind definitiv mit dem Untergrund zu verbinden (eingraben, einbohren, gedübelt und geschraubt). Überdachte Anlagen müssen auf mindestens drei Seiten (Dach und zwei Seitenflächen) einen Regenschutz gemäß den Bestimmungen der "RVS-Radverkehr 03.02.13" aufweisen. Die Dachkon-struktion ist zugleich mit der Abstellanlage zu errichten und auf der Rechnung auszu-weisen. • Städte und Gemeinden • Förderungsansuchen werden individuell geprüft. • Die Wirksamkeit der Maßnahme muss vom Antragsteller nachgewiesen werden. Gefördert wird pro errichtetem Fahrradabstellplatz • der den genannten Voraussetzungen entspricht in den Ausführungskategorien A, B oder C. • Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Pauschalbetrag und darf die Nettoerrichtungs-kosten nicht übersteigen. • Investitionsförderung, • keine Förderung für Erhaltung und Betrieb Tabelle 136: Förderung von Fahrradabstellplätzen in Wien und Salzburg • Kategorie A (Fahrradbox): Stabiles rechteckiges Gehäuse mit Dach und Seitenwän-den aus Stahlblech oder ähnlichem Material, korrosionsgeschützt mit sperrbarer Türe sowie einer Führungsschiene und Halterung zur diebstahlsicheren und wettergeschützten Aufbewahrung eines Fahrrades; Abmessungen zirka 80 Zentimeter Breite, 1,25 Meter Höhe, 2,05 Meter Länge • Kategorie B (Fahrradsteher): Stabiler korrosionsgeschützter Stahlrohrbügel (oder ähn-liches Material); Abmessung zirka 85 Zentimeter Höhe, 1 Meter Länge; Rohrdurchmesser zirka 6 Zentimeter (ge-mäß Typ Modell Stadt Wien). Ausmaß der Förderung: 70 Euro ohne Dach und 140 Euro mit Dach pro Abstellplatz. • Kategorie C (Sonstige): Stabile korrosionsgeschützte Stahlkonstruktion (oder ähn-liches Material), die ein gesichertes und beschädigungs-freies Abstellen eines Fahrrades ermöglicht. Ausmaß der Förderung: 20 Euro ohne Dach und 40 Euro mit Dach pro Abstellplatz. • 20-30%, • jedoch Deckelung der maximalen Fördersumme gegeben 378

LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

Wien<br />

Salzburg<br />

Förderung <strong>für</strong> das Aufstellen von Fahrradständern auf privatem Grund<br />

Region<br />

Name<br />

Individuelle<br />

Fördervereinbarung<br />

Abwicklungsstelle Zielgruppe Förderungsvoraussetzung Förderungsgegenstand Förderrate<br />

Magistrat der Stadt Wien<br />

Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)<br />

Ing. Günther Vachutta (post@ma28.wien.gv.at)<br />

Lienfeldergasse 96<br />

1171 Wien<br />

Tel.: +43 (0)1 / 4000 - 49983<br />

Amt der Salzburger Landesregierung<br />

Referat 6/24 <strong>Verkehr</strong>splanung und Öffentlicher<br />

<strong>Verkehr</strong><br />

Dipl.-Ing. Ralf Kühn (ralf.kuehn@salzburg.gv.at)<br />

Michael-Pacher-Straße 36<br />

5020 Salzburg<br />

Tel.: +43 (0)662 / 8042 - 4209<br />

• Juristische oder natürliche<br />

Personen<br />

Juristische oder natürliche Personen können die<br />

Förderung beantragen. Die Abstellanlage muss<br />

sich auf einer privaten Fläche befinden, den<br />

Bewohnern zugänglich sein und mindestens fünf<br />

Jahre erhalten bleiben. Befinden sich die<br />

Abstellplätze in Betriebsstätten mit<br />

Besucherverkehr, muss die Anlage zu den<br />

Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und<br />

ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.<br />

Um Fördergelder zu erhalten, müssen die fertig<br />

gebauten Anlagen den Kategorien A, B oder C<br />

oder gleichartigen Modellen entsprechen und sind<br />

definitiv mit dem Untergrund zu verbinden<br />

(eingraben, einbohren, gedübelt und geschraubt).<br />

Überdachte Anlagen müssen auf mindestens drei<br />

Seiten (Dach und zwei Seitenflächen) einen<br />

Regenschutz gemäß den Bestimmungen der<br />

"RVS-Radverkehr 03.02.<strong>13</strong>" aufweisen. Die<br />

Dachkon-struktion ist zugleich mit der<br />

Abstellanlage zu errichten und auf der Rechnung<br />

auszu-weisen.<br />

• Städte und Gemeinden • Förderungsansuchen werden individuell geprüft.<br />

• Die Wirksamkeit der Maßnahme muss vom<br />

Antragsteller nachgewiesen werden.<br />

Gefördert wird pro errichtetem<br />

Fahrradabstellplatz<br />

• der den genannten<br />

Voraussetzungen entspricht in den<br />

Ausführungskategorien A, B oder C.<br />

• Die Auszahlung erfolgt als<br />

einmaliger Pauschalbetrag und darf<br />

die Nettoerrichtungs-kosten nicht<br />

übersteigen.<br />

• Investitionsförderung,<br />

• keine Förderung <strong>für</strong> Erhaltung und<br />

Betrieb<br />

Tabelle <strong>13</strong>6: Förderung von Fahrradabstellplätzen in Wien und Salzburg<br />

• Kategorie A (Fahrradbox): Stabiles<br />

rechteckiges Gehäuse mit Dach und<br />

Seitenwän-den aus Stahlblech oder<br />

ähnlichem Material, korrosionsgeschützt<br />

mit sperrbarer Türe sowie<br />

einer Führungsschiene und Halterung<br />

zur diebstahlsicheren und<br />

wettergeschützten Aufbewahrung<br />

eines Fahrrades; Abmessungen zirka<br />

80 Zentimeter Breite, 1,25 Meter<br />

Höhe, 2,05 Meter Länge<br />

• Kategorie B (Fahrradsteher):<br />

Stabiler korrosionsgeschützter<br />

Stahlrohrbügel (oder ähn-liches<br />

Material); Abmessung zirka 85<br />

Zentimeter Höhe, 1 Meter Länge;<br />

Rohrdurchmesser zirka 6 Zentimeter<br />

(ge-mäß Typ Modell Stadt Wien).<br />

Ausmaß der Förderung: 70 Euro<br />

ohne Dach und 140 Euro mit Dach<br />

pro Abstellplatz.<br />

• Kategorie C (Sonstige): Stabile<br />

korrosionsgeschützte<br />

Stahlkonstruktion (oder ähn-liches<br />

Material), die ein gesichertes und<br />

beschädigungs-freies Abstellen eines<br />

Fahrrades ermöglicht. Ausmaß der<br />

Förderung: 20 Euro ohne Dach und<br />

40 Euro mit Dach pro Abstellplatz.<br />

• 20-30%,<br />

• jedoch Deckelung der maximalen<br />

Fördersumme gegeben<br />

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