ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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25.09.2012 Aufrufe

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 8.3.3.4 Empfehlungen zu Radverkehrsanlagen – Knotenpunkte Allgemeine Empfehlungen Eine sichere und flüssige Verkehrsführung steht im Mittelpunkt von Gestaltungsentscheidungen im Knotenbereich. Wichtige Kriterien dabei sind klare Vorrangverhältnisse und gute Sichtbeziehungen, sodass die Bewegungen der RadfahrerInnen vorhersehbar sind und unerwartete Richtungsänderungen vermieden werden. Ein häufiger Nachrang oder komplizierte Abbiegevorgänge reduzieren die Attraktivität des Radfahrens und sollten daher vermieden werden. Grundsätzlich sind im Sinne einer erhöhten Sicherheit folgende Prinzipien zu beachten: � Guter Sichtkontakt und räumliche Nähe zwischen Radfahranlage und parallel geführter Fahrbahn ab zirka 20 m vor dem Knotenpunkt � Geradlinige Führung des Radverkehrs im unmittelbaren Bereich vor Knotenpunkten (die letzten 10 m), um Missverständnisse bezüglich der Richtungswahl der RadfahrerInnen zu vermeiden � Eindeutige Regelung des Vorranges. Anzustreben sind gleiche Vorrangverhältnisse für Radfahranlage und parallele Fahrbahn � Ausführung der Radfahranlage möglichst im Einrichtungsprinzip � Erhöhtes Niveau an den Knotenpunkten oder Überleitung in Fahrbahnniveau � Ergänzende Einfärbungen der Radfahranlage an besonders unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen Führung von Radwegen im Kreuzungsbereich Bei Radwegen ist im Kreuzungsbereich zwischen einer „abgesetzten“ und einer „nicht abgesetzten“ Führung zu unterscheiden. Eine nicht abgesetzte Führung liegt vor, wenn der Radverkehr direkt neben dem Kfz-Verkehr über den Knoten geführt wird. Die nicht abgesetzte Führung stellt aufgrund des besseren Sichtkontaktes zwischen RadfahrerInnen und Kfz-LenkerInnen im Ortsgebiet die Standardlösung dar. Dadurch können Konflikte zwischen rechtsabbiegenden Kfz und geradeausfahrenden RadfahrerInnen am besten vermieden werden. Abbildung 247: Abgesetzte und nicht abgesetzte Führung von Radwegen an Knoten Quelle: RVS 03.02.13, eigene Darstellung verkehrspuls Bei einer „nicht abgesetzten“ Führung sind straßenbegleitende Radwege, wenn sie im Streckenbereich hinter Park- oder Grünstreifen verlaufen, mindestens 20 m vor der Kreuzung unmittelbar an die Kfz-Fahrbahn heranzuführen. Dazu kann der Radweg in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden. Somit wird der Sichtkontakt zwischen RadfahrerInnen und Kfz-LenkerInnen verbessert. 349

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Abbildung 248: Heranführung eines Radweges am Knoten Quelle: RVS 03.02.13, eigene Darstellung verkehrspuls Führung von Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen im Kreuzungsbereich Wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr oder angrenzend an den Kfz-Verkehr auf Radfahr- und Mehrzweckstreifen geführt, ist die Gestaltung des Kreuzungsbereiches für den geradeausfahrenden und den links abbiegenden Radverkehr für eine verkehrssichere Führung besonders wichtig. Bei Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen ist zur Vermeidung von Konflikten zwischen geradeausfahrenden RadfahrerInnen und rechtsabbiegenden Kfz eine sichere und geradlinige Führung über den Kreuzungsbereich anzustreben. Zur verbesserten Wahrnehmung kann der Radfahrstreifen mit einer Farbe markiert werden (siehe nachfolgende Abb.). Abbildung 249: Beispiel für Verkehrsführung eines Radfahrstreifens an Kreuzung ohne Rechtsabbiegestreifen Quelle: verkehrspuls Ist für den Kfz-Verkehr ein eigener Rechtsabbiegestreifen vorhanden, so ist dieser bereits vor dem Kreuzungsbereich rechts vom Mehrzweckstreifen zu führen, damit im Kreuzungsbereich selbst keine Verflechtungen mehr stattfinden (siehe nachfolgende Abb.). 350

LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

8.3.3.4 Empfehlungen zu Radverkehrsanlagen – Knotenpunkte<br />

Allgemeine Empfehlungen<br />

Eine sichere und flüssige <strong>Verkehr</strong>sführung steht im Mittelpunkt von Gestaltungsentscheidungen im<br />

Knotenbereich. Wichtige Kriterien dabei sind klare Vorrangverhältnisse und gute Sichtbeziehungen,<br />

sodass die Bewegungen der RadfahrerInnen vorhersehbar sind und unerwartete Richtungsänderungen<br />

vermieden werden. Ein häufiger Nachrang oder komplizierte Abbiegevorgänge reduzieren<br />

die Attraktivität des Radfahrens und sollten daher vermieden werden.<br />

Grundsätzlich sind im Sinne einer erhöhten Sicherheit folgende Prinzipien zu beachten:<br />

� Guter Sichtkontakt und räumliche Nähe zwischen Radfahranlage und parallel geführter<br />

Fahrbahn ab zirka 20 m vor dem Knotenpunkt<br />

� Geradlinige Führung des Radverkehrs im unmittelbaren Bereich vor Knotenpunkten (die<br />

letzten 10 m), um Missverständnisse bezüglich der Richtungswahl der RadfahrerInnen zu<br />

vermeiden<br />

� Eindeutige Regelung des Vorranges. Anzustreben sind gleiche Vorrangverhältnisse <strong>für</strong><br />

Radfahranlage und parallele Fahrbahn<br />

� Ausführung der Radfahranlage möglichst im Einrichtungsprinzip<br />

� Erhöhtes Niveau an den Knotenpunkten oder Überleitung in Fahrbahnniveau<br />

� Ergänzende Einfärbungen der Radfahranlage an besonders unübersichtlichen oder gefährlichen<br />

Stellen<br />

Führung von Radwegen im Kreuzungsbereich<br />

Bei Radwegen ist im Kreuzungsbereich zwischen einer „abgesetzten“ und einer „nicht abgesetzten“<br />

Führung zu unterscheiden. Eine nicht abgesetzte Führung liegt vor, wenn der Radverkehr<br />

direkt neben dem Kfz-<strong>Verkehr</strong> über den Knoten geführt wird. Die nicht abgesetzte Führung stellt<br />

aufgrund des besseren Sichtkontaktes zwischen RadfahrerInnen und Kfz-LenkerInnen im Ortsgebiet<br />

die Standardlösung dar. Dadurch können Konflikte zwischen rechtsabbiegenden Kfz und geradeausfahrenden<br />

RadfahrerInnen am besten vermieden werden.<br />

Abbildung 247: Abgesetzte und nicht abgesetzte Führung von Radwegen an Knoten<br />

Quelle: RVS 03.02.<strong>13</strong>, eigene Darstellung verkehrspuls<br />

Bei einer „nicht abgesetzten“ Führung sind straßenbegleitende Radwege, wenn sie im Streckenbereich<br />

hinter Park- oder Grünstreifen verlaufen, mindestens 20 m vor der Kreuzung unmittelbar an<br />

die Kfz-Fahrbahn heranzuführen. Dazu kann der Radweg in einen Radfahrstreifen umgewandelt<br />

werden. Somit wird der Sichtkontakt zwischen RadfahrerInnen und Kfz-LenkerInnen verbessert.<br />

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