ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...
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LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Untergeordnete Straße Übergeordnete Straße Straßentyp Erlaubte Höchstgeschwindigkeit Anliegerstraße, Sammelstraße Sammelstraße, Hauptstraße Hauptstraße, Hochleistungsstraße ≤ 30 km/h (≤ 30 km/h) Anzustrebendes Organisationsprinzip Mischprinzip Rad und Kfz 50 km/h Trennprinzip, Kfz – Rad getrennt oder Mischprinzip Rad und Kfz > 50 km/h Trennprinzip Rad und Kfz getrennt Querschnitt Fahrbahn Radfahrstreifen, straßenbegleitende Radwege, Mehrzweckstreifen Radweg (ev. Radfahrstreifen) Tabelle 127: Überblick der Arten der Radverkehrsanlagen nach Straßentyp Quelle: verkehrspuls Auswahlkriterium Geschwindigkeit und Verkehrsaufkommen Eine getrennte Führung der Radfahranlage in Form von Radwegen oder Radfahrstreifen ist dann erforderlich, wenn die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs oder das Verkehrsaufkommen hoch sind. Bei einer v85, das ist jene Geschwindigkeit, die von 85 % der Kfz-LenkerInnen nicht überschritten wird, von 30 km/h und einem Verkehrsaufkommen von bis zu 7.000 Kfz/24h ist beispielsweise die gemeinsame Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn oder auf einem Mehrzweckstreifen zu bevorzugen. Die nachfolgende Abbildung zeigt Hinweise für die Mischung bzw. Trennung von Rad- und Kfz- Verkehr in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und dem Geschwindigkeitsniveau auf 2streifigen Fahrbahnen. Abbildung 239: Hinweise für die Mischung bzw. Trennung von Kfz- und Radverkehr Quelle: RVS 03.02.13, verkehrspuls 343
LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Auswahlkriterium Flächenverfügbarkeit / Breitenbedarf Ob und welche Radfahranlage errichtet werden kann, hängt wesentlich von der vorhandenen Straßenbreite ab. Radfahranlagen können nur dann eine sichere und komfortable Verkehrsabwicklung gewährleisten, wenn sie durchgehend in einer ausreichenden Breite angelegt werden (Breitenbedarf im Detail siehe nachfolgendes Kapitel). Wenn keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, kann versucht werden die Nutzungen einzuschränken (beispielsweise durch Reduktion von Grünflächen oder Stellplätzen) oder es kann mithilfe einer Geschwindigkeitsreduktion des Kfz-Verkehrs dessen Platzbedarf verringert werden. Auswahlkriterium Knotenpunkte Für eine sichere Führung des Radverkehrs an Knotenpunkten ist auf optimale Sichtbeziehungen und eindeutige Vorrangverhältnisse zu achten. 8.3.3.3 Empfehlungen zu Radverkehrsanlagen – Streckenbereich � Radfahranlagen nach dem Trennprinzip Selbstständig geführte Radwege Selbstständig geführte Radwege sind von Straßen abgesetzt und weisen üblicherweise eine eigenständige Trassierung auf. Diese Ausführungsform wird im Freilandbereich als Standardlösung eingesetzt. Die Breite von selbstständig geführten Radwegen im Zweirichtungsverkehr hat 3,0 m zu betragen. Gegenüber anderen Nutzungen ist ein Schutzstreifen von 0,25 m einzurichten. Im Bedarfsfall können Gehsteige mitgeführt werden. Diese sind, vor allem bei stärkerem Fußgänger- und Radverkehr, deutlich voneinander zu trennen. Abbildung 240: Querschnitt eines selbstständig geführten Zweirichtungsradweges mit begleitendem Gehsteig und Quelle: RVS 03.02.13, eigene Darstellung verkehrspuls 344
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<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />
Auswahlkriterium Flächenverfügbarkeit / Breitenbedarf<br />
Ob und welche Radfahranlage errichtet werden kann, hängt wesentlich von der vorhandenen<br />
Straßenbreite ab. Radfahranlagen können nur dann eine sichere und komfortable <strong>Verkehr</strong>sabwicklung<br />
gewährleisten, wenn sie durchgehend in einer ausreichenden Breite angelegt werden<br />
(Breitenbedarf im Detail siehe nachfolgendes Kapitel).<br />
Wenn keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, kann versucht werden die Nutzungen<br />
einzuschränken (beispielsweise durch Reduktion von Grünflächen oder Stellplätzen) oder es kann<br />
mithilfe einer Geschwindigkeitsreduktion des Kfz-<strong>Verkehr</strong>s dessen Platzbedarf verringert werden.<br />
Auswahlkriterium Knotenpunkte<br />
Für eine sichere Führung des Radverkehrs an Knotenpunkten ist auf optimale Sichtbeziehungen<br />
und eindeutige Vorrangverhältnisse zu achten.<br />
8.3.3.3 Empfehlungen zu Radverkehrsanlagen –<br />
Streckenbereich<br />
� Radfahranlagen nach dem Trennprinzip<br />
Selbstständig geführte Radwege<br />
Selbstständig geführte Radwege sind von Straßen abgesetzt und weisen üblicherweise eine eigenständige<br />
Trassierung auf. Diese Ausführungsform wird im Freilandbereich als Standardlösung<br />
eingesetzt. Die Breite von selbstständig geführten Radwegen im Zweirichtungsverkehr hat 3,0 m<br />
zu betragen. Gegenüber anderen Nutzungen ist ein Schutzstreifen von 0,25 m einzurichten.<br />
Im Bedarfsfall können Gehsteige mitgeführt werden. Diese sind, vor allem bei stärkerem Fußgänger-<br />
und Radverkehr, deutlich voneinander zu trennen.<br />
Abbildung 240: Querschnitt eines selbstständig geführten Zweirichtungsradweges mit begleitendem<br />
Gehsteig und<br />
Quelle: RVS 03.02.<strong>13</strong>, eigene Darstellung verkehrspuls<br />
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