ISR -Gesamtbericht (pdf 13,6 MB) - Bundesministerium für Verkehr ...

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25.09.2012 Aufrufe

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Zwecke mit einer Kilometerpauschale. • Auslobung von Wettbewerben, z.B. um den „Fahrradfreundlichsten Arbeitgeber bzw. Hauseigentümer“ zu prämieren. • Anregung Dialogmarketing: z. B. Im Einzugsbereich von Bahnhöfen mit guter Fahrradinfrastruktur verstärkt für das Fahrrad werben, Stadt Linz SOCIALDA- TA, Wirtschaft spricht Fahrradfahrer noch zu wenig an, Gesamtkonzept Werbung z. B. Vorarlberg, Bonussystem; Kärtchen für Fahrradbelohnung, Florida: „Fahrrad des Monats“, Steiermark verstärkte Kommunikation hin zu den Gemeinden. 8.3.3 Empfehlungen zur Ausstattung von Radverkehrsanlagen im Zulauf 8.3.3.1 Planungsgrundsätze Bei der Planung von Radverkehrsanlagen sind folgende Grundsätze zu beachten: Netzwirksamkeit Die Benutzung des Verkehrsmittels Rad ist in einem hohen Ausmaß vom Vorhandensein eines Radverkehrsnetzes abhängig. Ziel der Planung ist daher die Erstellung eines � zusammenhängenden � geschlossenen und � sicheren Radnetzes mit den notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Abstellanlagen, Wegweisung und Beschilderung). Die Planung eines Radverkehrsnetzes ist auf lokaler Ebene, unter Berücksichtigung der Anlageverhältnisse (Straßennetz, Quell- und Zielpunkte, Konfliktstellen), Lage der ÖV-Haltestellen und wichtiger Zulaufstrecken durchzuführen. Als handelnde Personen sind Gebietskörperschaften, Infrastrukturbetreiber und Verkehrsplaner zu nennen. Weiters sind die Interessen der RadfahrerInnen in die Planung miteinzubeziehen. Verbindung potentieller Quell- und Zielpunkte Als Quell- und Zielpunkte gelten Wohngebiete, Bildungseinrichtungen, Ämter, Arbeits- und Erholungsstätten, Sehenswürdigkeiten, Geschäftsbereiche und Haltestellen des ÖV. Das Radverkehrsnetz hat sich an diesen Quell- und Zielpunkten bzw. an den sich daraus ergebenden Wunschlinien der RadfahrerInnen zu orientieren. Die Quell- und Zielpunkte sollen möglichst sicher, umwegfrei und komfortabel (beispielsweise durch Vermeidung von Steigungsstrecken) in das Netz eingebunden werden. 341

LOB iC ISR – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010 Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr Radverkehrsanlagen sollen nicht auf Kosten der FußgängerInnen und von Gehsteigen geschaffen werden. So sollen diese in Ortsgebieten möglichst getrennt vom Fußgängerverkehr geführt werden, um die Sicherheit, den Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit sowohl für RadfahrerInnen als auch für FußgängerInnen zu gewährleisten. Vermeidung von Umwegen und Steigungen Radverkehrsanlagen sind so einzurichten, dass Steigungsstrecken und Umwege möglichst vermeiden werden, da diese von den RadfahrerInnen als wenig attraktiv eingestuft werden. Eine häufige Nicht-Benutzung dieser Anlagen ist daher die Folge. Soziale Sicherheit Radverkehrsanlagen sind nach Möglichkeit entlang belebter Umgebungen zu führen. Weiters ist nach Möglichkeit eine Beleuchtung der Anlagen vorzunehmen. 8.3.3.2 Auswahl der geeigneten Anlage Die Netzelemente eines Radverkehrsnetzes sind nach dem Trenn- oder dem Mischprinzip organisiert. Darunter versteht man die getrennte oder gemeinsame Führung den Verkehrsteilnehmergruppen auf den Verkehrsflächen. Als wichtigste Kriterien für die Auswahl der Anlage (Trenn- oder Mischprinzip) sind zu nennen: � Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs (v85) � Verkehrsaufkommen des Kfz-Verkehrs (DTV) � Flächenverfügbarkeit � Knotenpunkte Dem Trennprinzip werden Radwege und Radfahrstreifen, dem Mischprinzip Mehrzweckstreifen, Radfahren gegen die Einbahn, Wohnstraßen sowie die Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn zugerechnet. 342

LOB iC<br />

<strong>ISR</strong> – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr 16. Februar 2010<br />

Zwecke mit einer Kilometerpauschale.<br />

• Auslobung von Wettbewerben, z.B. um den „Fahrradfreundlichsten Arbeitgeber<br />

bzw. Hauseigentümer“ zu prämieren.<br />

• Anregung Dialogmarketing: z. B. Im Einzugsbereich von Bahnhöfen mit guter<br />

Fahrradinfrastruktur verstärkt <strong>für</strong> das Fahrrad werben, Stadt Linz SOCIALDA-<br />

TA, Wirtschaft spricht Fahrradfahrer noch zu wenig an, Gesamtkonzept Werbung<br />

z. B. Vorarlberg, Bonussystem; Kärtchen <strong>für</strong> Fahrradbelohnung, Florida:<br />

„Fahrrad des Monats“, Steiermark verstärkte Kommunikation hin zu den Gemeinden.<br />

8.3.3 Empfehlungen zur Ausstattung von Radverkehrsanlagen im<br />

Zulauf<br />

8.3.3.1 Planungsgrundsätze<br />

Bei der Planung von Radverkehrsanlagen sind folgende Grundsätze zu beachten:<br />

Netzwirksamkeit<br />

Die Benutzung des <strong>Verkehr</strong>smittels Rad ist in einem hohen Ausmaß vom Vorhandensein eines<br />

Radverkehrsnetzes abhängig. Ziel der Planung ist daher die Erstellung eines<br />

� zusammenhängenden<br />

� geschlossenen und<br />

� sicheren<br />

Radnetzes mit den notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Abstellanlagen, Wegweisung und Beschilderung).<br />

Die Planung eines Radverkehrsnetzes ist auf lokaler Ebene, unter Berücksichtigung der Anlageverhältnisse<br />

(Straßennetz, Quell- und Zielpunkte, Konfliktstellen), Lage der ÖV-Haltestellen und<br />

wichtiger Zulaufstrecken durchzuführen. Als handelnde Personen sind Gebietskörperschaften,<br />

Infrastrukturbetreiber und <strong>Verkehr</strong>splaner zu nennen. Weiters sind die Interessen der RadfahrerInnen<br />

in die Planung miteinzubeziehen.<br />

Verbindung potentieller Quell- und Zielpunkte<br />

Als Quell- und Zielpunkte gelten Wohngebiete, Bildungseinrichtungen, Ämter, Arbeits- und Erholungsstätten,<br />

Sehenswürdigkeiten, Geschäftsbereiche und Haltestellen des ÖV. Das Radverkehrsnetz<br />

hat sich an diesen Quell- und Zielpunkten bzw. an den sich daraus ergebenden Wunschlinien<br />

der RadfahrerInnen zu orientieren. Die Quell- und Zielpunkte sollen möglichst sicher, umwegfrei<br />

und komfortabel (beispielsweise durch Vermeidung von Steigungsstrecken) in das Netz eingebunden<br />

werden.<br />

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