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Tino Grieshammer - Gesundheitsförderung.info

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Die Interessensvertretungen der nichtverkammerten<br />

akademischen Berufsstände im Berufsfeld<br />

nichtmedizinischer Primärprävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland<br />

<strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong>


<strong>Grieshammer</strong>, T. (2008):<br />

Die Interessensvertretungen der nichtverkammerten Berufsstände im<br />

Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und Gesundheits-<br />

förderung in Deutschland<br />

Ausgewählte Veröffentlichungen des Studiengangs <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und -management an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

Publikationen mit ISBN / ISSN<br />

Kategorie: Abschlussarbeiten<br />

Themenschwerpunkt: Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Projekt: Einzelbearbeitung


Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Gesundheitswirt (FH)<br />

Name, Vorname <strong>Grieshammer</strong>, <strong>Tino</strong><br />

Titel<br />

Matrikel-Nr. 20051030<br />

Die Interessensvertretungen der nichtverkammerten Berufsstände<br />

im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention<br />

und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland<br />

Erstgutachter Prof. Dr. Thomas Hartmann<br />

Zweitgutachterin Dr. Kerstin Baumgarten<br />

Abgabeort Magdeburg<br />

Abgabetermin Juni 2008<br />

Studiengang <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management<br />

Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Hochschule Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

Stand Korrigierte und überarbeitete Fassung: 09/2008


Der Autor, Herr <strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong>, studiert seit 2005 an der Hochschule Magdeburg-<br />

Stendal (FH) im Studiengang <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management. Das Interesse<br />

am Thema der vorliegenden Diplomarbeit hat Herr <strong>Grieshammer</strong> mit dem Engagement<br />

beim Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. entdeckt. Er ist Koordinator der Arbeitsgruppe<br />

„Regionale Netzwerke“ und seit Mai 2008 Vorstandsmitglied im Berufsverband<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>. Im Rahmen des Studiums absolvierte Herr <strong>Grieshammer</strong><br />

sein erstes Praxissemester bei Gesundheit Berlin e.V., Landesarbeitsgemeinschaft<br />

für <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Seit Januar 2009 absolviert er sein zweites Praxissemester<br />

beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).<br />

Kontakt<br />

<strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong><br />

E-Mail: tinogrieshammer@web.de<br />

oder<br />

Prof. Dr. Thomas Hartmann<br />

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

Breitscheidstraße 2<br />

D-39114 Magdeburg<br />

E-Mail: thomas.hartmann@hs-magdeburg.de<br />

© 2008 <strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong><br />

Alle Rechte bei <strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong>.<br />

Dieses Werk ist durch das deutsche und internationale Urheberrecht und andere Gesetze<br />

geschützt. Weitergabe, Nachdruck, Fotokopie und Speicherung auf Datenträger jeder<br />

Art sind erlaubt. Ein Veröffentlichungs-, Verbreitungs- oder kommerzielles Verwertungsrecht<br />

besteht nicht. Der Verkauf, Abdruck in Printmedien, Veröffentlichung auf Vorträgen<br />

bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Autors. Widerrechtliches Handeln kann<br />

eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.<br />

Online-Version auf http://www.gesundheitsfoerderung.<strong>info</strong><br />

Band: 9<br />

Satz: Vorlage des Autors<br />

Druck: Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), Eigendruck 2008 (15 Exemplare)<br />

Verlag: Blauer Punkt Verlag<br />

ISBN: 978-3-941117-72-3<br />

Preis: 20,00 Euro


Inhaltsverzeichnis<br />

I<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis III<br />

Abkürzungsverzeichnis IV<br />

1. Einleitung 1<br />

2. Methodik 4<br />

3. Begriffsbestimmungen 6<br />

3.1 Nichtmedizinische Primärprävention 6<br />

3.2 <strong>Gesundheitsförderung</strong> 9<br />

3.3 Gesetzliche Grundlagen 15<br />

3.3.1 Grundgesetz 15<br />

3.3.2 Bürgerliches Gesetzbuch 15<br />

3.4 Vereinswesen 16<br />

3.5 Verbandswesen 17<br />

3.6 Berufsverband 18<br />

4. Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit von<br />

Beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> 19<br />

4.1 Deklaration der Internationalen Konferenz zur Primären<br />

Gesundheitsversorgung, Alma-Ata (1978) 19<br />

4.2 Charta der 1. Internationalen Konferenz zur<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Ottawa (1986) 20<br />

4.3 Empfehlungen der 2. Internationalen<br />

Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Adelaide (1988) 20<br />

4.4 Magdeburger Empfehlungen der Internationalen<br />

WHO-Konferenz, Magdeburg (1998) 21<br />

4.5 Bangkok Charta für <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />

einer globalisierten Welt, Bangkok (2005) 23


II<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

5. Überblick über die Interessensvertretungen im<br />

Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland 26<br />

5.1 Einführung 26<br />

5.2 Gesundheitspersonalwesen 27<br />

6. Auswertung der Bestandsanalyse 30<br />

6.1 Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Beurteilung der<br />

Qualität eines Berufsverbandes 30<br />

6.2 Stand der Kooperation zwischen den Berufsverbänden 34<br />

6.2.1 Aussagen zur Kooperation der Berufsgruppen in<br />

Dokumenten der Berufsverbände 35<br />

7. Allgemeine Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />

und die Kooperation zwischen den Berufsgruppen 39<br />

7.1 Anforderungen an das Gesundheitssystem 39<br />

7.2 Anforderungen an die Kooperation zwischen den Berufsgruppen 39<br />

8. Perspektiven für die Berufsverbände im Berufsfeld<br />

nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in Deutschland 41<br />

8.1 Dienstleistungen der Berufsverbände 41<br />

8.1.1 Berufsbezogene Fort- und Weiterbildung 42<br />

8.2 Berufsbild und Berufsordnung 43<br />

8.3 Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes 47<br />

9. Diskussion und Ausblick 49<br />

10. Zusammenfassung 55<br />

11. Literaturverzeichnis 57<br />

12. Anlagenübersicht 64<br />

Eidesstattliche Erklärung


Abbildungsverzeichnis<br />

III<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Mehrebenenmodell der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (WHO-Euro 1990) 13<br />

Abb. 2: Auszug aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur<br />

für Arbeit, Stand 30.09.2007 28<br />

Abb. 3: Mitgliederzahlen der nichtverkammerten Berufsverbände<br />

im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland 29<br />

Abb. 4: Zeitfolge der Gründungsjahre der nichtverkammerten<br />

Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizinischer Primär-<br />

Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland 33<br />

Abb. 5: Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes 47<br />

Abb. 6: Eckpunkte zum Bundesverband Gesundheitswissenschaften<br />

e.V. 53


Abkürzungsverzeichnis<br />

IV<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

BDDP Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-<br />

Pädagoginnen e.V.<br />

BDP Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen<br />

e.V.<br />

BDS Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BV-Päd Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen<br />

und Erziehungswissenschaftler e.V.<br />

BVdP Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

BV Gefö Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

DBSH Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

DVGS Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie<br />

e.V.<br />

GG Grundgesetz<br />

PHAD Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />

VDOE Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

WHO Weltgesundheitsorganisation


1. Einleitung<br />

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“<br />

1<br />

Einleitung<br />

Dieses Zitat vom deutschen Philosophen SCHOPENHAUER (1788-1860) steht für<br />

den Wert von Gesundheit.<br />

Gesundheit ist ein Globalthema und diese Entwicklung wird u. a. mit dem Schlag-<br />

wort der „Gesundheitsgesellschaft“ geprägt. Dabei lassen sich nach KICKBUSCH<br />

(2006) sechs wesentliche Entwicklungstrends differenzieren:<br />

„1. Die Menschen leben länger und sind länger gesund.<br />

2. Das Krankheitsspektrum der Gesellschaft hat sich signifikant hin zu<br />

chronischen, zum Teil vermeidbaren Krankheiten verschoben.<br />

3. Das Krankenversorgungssystem nimmt einen immer größeren Anteil am<br />

Bruttosozialprodukt ein.<br />

4. Der expandierende Gesundheitsmarkt ist zum wichtigen Faktor des<br />

Wirtschaftswachstums geworden.<br />

5. Die Globalisierung bringt neue Gesundheitsrisiken mit sich.<br />

6. Das öffentliche und persönliche Interesse an der Gesundheit hat signifikant<br />

zugenommen.“ [1].<br />

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist mit knapp 4,3 Millionen Menschen mitt-<br />

lerweile für jeden neunten Arbeitnehmer zum Beschäftigungsplatz geworden [2].<br />

Der Anteil des Personals aus dem nichtmedizinischen Bereich liegt bei 33,8% [3].<br />

Die gesamten Ausgaben im Gesundheitssektor beliefen sich im Jahr 2005 auf<br />

rund 240 Milliarden Euro [4]. Für Prävention und Gesundheitsschutz lagen die<br />

Ausgaben bei rund 9 Milliarden Euro [5].<br />

Durch den Perspektivenwechsel von einer pathogen orientierten hin zu einer<br />

salutogenetischen Sichtweise auf Gesundheit gewannen die Themen Prävention<br />

und <strong>Gesundheitsförderung</strong> einen höheren Stellenwert. Infolge dessen haben sich<br />

neue Berufsfelder herausgebildet bzw. neue Anforderungsprofile bei den etablierten<br />

Berufen entwickelt.


„Die Berufsgruppen und sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des<br />

2<br />

Einleitung<br />

Gesundheitswesens tragen große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte<br />

Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.“ (Herv.<br />

d. Verf.), heißt es in der Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, die 1986 auf<br />

der ersten internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> verabschiedet<br />

wurde.<br />

In der Bangkok Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in einer globalisierten Welt<br />

(2005) wird gefordert, dass <strong>Gesundheitsförderung</strong> zu einem wesentlichen Kernbe-<br />

reich von Gemeinschaften und Zivilgesellschaft werden muss. „Berufsverbände im<br />

Gesundheitswesen haben hier einen besonderen Beitrag zu leisten.“ (Herv. d.<br />

Verf.), heißt es weiter.<br />

Ein Berufsverband ist eine freie und unabhängige Vereinigung von Angehörigen<br />

einer Berufsgruppe. Die Hauptaufgabe des Berufsverbandes ist die Vertretung der<br />

gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder [vgl. 6].<br />

Bisher existiert keine Bestandsaufnahme zu den Berufsverbänden im Berufsfeld<br />

nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland.<br />

Eine Zielstellung dieser Diplomarbeit ist es, einen Überblick über diese Berufsver-<br />

bände zu erstellen.<br />

Zentrale Fragestellungen sind dabei, welche Aufgaben bzw. Leistungen die<br />

Berufsverbände wahrnehmen und erbringen müssen, inwieweit sie die Interessen<br />

ihrer Mitglieder oder anderer vertreten und welchen „besonderen Beitrag“ sie im<br />

Gesundheitswesen zu leisten haben.<br />

Im dritten Kapitel erfolgt zunächst die Klärung der Begriffe nichtmedizinische<br />

Primärprävention, <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Verein und Verband sowie Berufsver-<br />

band.<br />

Anschließend wird anhand grundlegender Dokumente der Weltgesundheitsorgani-<br />

sation (WHO), insbesondere der Abschlussdokumente der Weltgesundheitskonfe-<br />

renzen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> die Entwicklung der interdisziplinären Zusam-<br />

menarbeit der beteiligten Berufsgruppen und Berufsverbände in der Gesundheits-<br />

förderung aufgezeigt.<br />

Die Untersuchung der Berufsverbände mit Hilfe eines selbst entwickelten Kriterienkataloges<br />

ist Gegenstand des fünften Kapitels. Zentrale Kriterien sind:<br />

Gründung, Ziel und Zweck, Organisationsaufbau, Mitgliederstruktur, Finanzierung,


3<br />

Einleitung<br />

Leistungen für Mitglieder, Kooperationspartner sowie Berufsbild und Berufsord-<br />

nung.<br />

Inhalt des Kap. 6 wird die Auswertung der Bestandsanalyse sein. Im Anschluss<br />

daran werden die allgemeinen Anforderungen an das Gesundheitssystem und die<br />

Kooperation der Berufsgruppen aufgezeigt (Kap. 7) und darauf aufbauend im ach-<br />

ten Kapitel die Perspektiven für die Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizini-<br />

scher Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland entwickelt.<br />

Abschließend werden die Ergebnisse im Kap. 9 diskutiert und ein Ausblick auf<br />

mögliche Konsequenzen für die Kooperation der Berufsverbände (Gründung eines<br />

Bundesverbandes Gesundheitswissenschaften e.V.) aufgezeigt.<br />

Eine Zusammenfassung über den Inhalt dieser Diplomarbeit wird im Kap. 10<br />

gegeben.<br />

Zugunsten der besseren Lesbarkeit werden die Literatur- und Internetquellen mit<br />

einer Ziffer versehen. Sie sind im Literaturverzeichnis vollständig angegeben.<br />

Wenn in der vorliegenden Diplomarbeit bei der Bezeichnung von Personengrup-<br />

pen, Berufsgruppen nur die männliche Form verwendet wird, so sind damit selbst-<br />

verständlich Frauen und Männer gemeint. Die Verwendung der kürzeren männli-<br />

chen Form dient lediglich der besseren Lesbarkeit.<br />

Die Begriffe „Interessensvertretung“ und „Berufsverband“ werden in dieser Arbeit<br />

sinnverwandt verwendet.


2. Methodik<br />

4<br />

Methodik<br />

Zur Bearbeitung der zentralen Fragestellungen dieser Diplomarbeit wird die Me-<br />

thode der empirischen Bestandsanalyse angewandt.<br />

Ziel der bundesweit durchgeführten Analyse ist die Ermittlung der bestehenden<br />

Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und Gesund-<br />

heitsförderung in Deutschland.<br />

Dazu werden umfangreiche Internet- und Literaturrecherchen in sozial- und<br />

gesundheitswissenschaftlicher Fachliteratur durchgeführt.<br />

Zudem wird insbesondere auf den Internetpräsenzen der Berufsverbände recher-<br />

chiert. Der Zugriff auf weitere Informationen erfolgt in erster Linie über Internet-<br />

suchmaschinen (i.d.R. Google).<br />

Die Literaturrecherchen werden in gesundheitswissenschaftlichen Monographien,<br />

Sammelwerken und Fachzeitschriften durchgeführt.<br />

Weitere notwendige Daten (wie z. B. den aktuellen Stand der Mitgliederzahl des<br />

Berufsverbandes), werden per E-Mail - Anfrage eingeholt.<br />

Im Hinblick auf die inhaltliche Eingrenzung und des erforderlichen Rahmens dieser<br />

Arbeit sind folgende Berufsverbände Gegenstand der Bestandsanalyse:<br />

• Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />

e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />

• Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler<br />

e.V.<br />

• Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

• Verband der Oecotrophologen e.V.


5<br />

Methodik<br />

Folgende Verbände werden aufgrund ihrer Zielsetzung bzw. inhaltlichen Ausrich-<br />

tung separat untersucht:<br />

• Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

• Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />

• Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />

Die genannten Verbände werden hinsichtlich nachstehender Kriterien analysiert:<br />

� Gründung<br />

� Ziel und Zweck<br />

� Organisationsaufbau<br />

� Mitgliederstruktur<br />

� Finanzierung<br />

� Leistungen für Mitglieder<br />

� Kooperationspartner<br />

Zusätzlich werden, je nach Existenz, Aussagen zu:<br />

� Berufsbild und Berufsordnung<br />

� Selbstverständnis<br />

� Beitrag im Gesundheitswesen (insbesondere im Berufsfeld nichtmedizinischer<br />

Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong>), gemacht.<br />

Die vorliegende Diplomarbeit wurde mit Hilfe von Microsoft Office Word 2003<br />

angefertigt. Die Abbildungen und Diagramme wurden mittels Microsoft Excel 2003<br />

und Adobe Photoshop Version 7 erstellt.


3. Begriffsbestimmungen<br />

6<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Im folgenden Abschnitt werden die Begriffe nichtmedizinische Primärprävention,<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Verein und Verband sowie Berufsverband erläutert und<br />

statistische Angaben zur Verdeutlichung der vorhandenen Organisationsstrukturen<br />

aufgezeigt.<br />

3.1 Nichtmedizinische Primärprävention<br />

Um den Begriff der nichtmedizinischen Primärprävention zu erläutern, soll<br />

zunächst definiert werden, was allgemein unter Prävention verstanden wird.<br />

„Prävention (von praevenire = zuvorkommen) bezeichnet in unterschiedlichen<br />

Handlungsfeldern die Verhütung unerwünschter künftiger Ereignisse oder Entwick-<br />

lungen.“ [7].<br />

Im Bereich der krankheitsbezogenen Prävention zielen Maßnahmen auf die Mini-<br />

mierung von Krankheitsrisiken ab. Maßnahmen können sich „sowohl auf das<br />

Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf<br />

Veränderungen der biologischen, sozialen oder technischen Umwelt (Verhältnis-<br />

prävention) beziehen“ [8].<br />

Je nach Zeitpunkt des Eingriffs in die Entwicklungsverläufe einer Störung erfolgt<br />

die Unterscheidung zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention [vgl. 9].<br />

In der Phase der Primärprävention besteht für die betroffene Person keinerlei<br />

gesundheitliche Beeinträchtigung. Daher umfasst die Primärprävention alle „spezi-<br />

fischen Aktivitäten vor Eintritt einer fassbaren biologischen Schädigung. Gesund-<br />

heitspolitisches Ziel ist, die Neuerkrankungsrate (Inzidenzrate) einer Erkrankung in<br />

einer Population (oder die Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem Individuum) zu<br />

senken“ [8]. Maßnahmen sind z. B. Schutzimpfungen.<br />

Die Sekundärprävention bezieht sich „auf die Entdeckung von biomedizinisch<br />

eindeutigen (auch symptomlosen) Frühstadien einer Erkrankung und deren erfolgreiche<br />

Frühtherapie“ [10].


7<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Zu den Maßnahmen zählen z. B. „die Vorsorge – bzw. Früherkennungsuntersu-<br />

chungen nach SGB V, Screenings in Betriebsbelegschaften, arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen“ [7].<br />

Die Tertiäre Prävention richtet „sich an PatientenInnen, bei denen bereits eine<br />

Krankheit oder ein Leiden manifest ist und behandelt wird.<br />

Hier ist das Ziel die Vermeidung oder Abmilderung von Folgeschäden und Chronifizierungen<br />

sowie die Verhütung von ‚Rückfällen’. Dazu werden notwendige Heilund<br />

Folgebehandlungen so früh wie möglich eingeleitet.“ [11].<br />

In der gesundheitswissenschaftlichen Literatur gibt es bisher keine Begriffsbestimmung<br />

der Terminologie „nichtmedizinische Primärprävention“. Bisher ist diese<br />

vereinzelt in Gutachten [12], Interviews [13] oder Resolutionen [14] zu finden.<br />

Aufgrund dieser Sachlage folgt eine Definition nach PROF. DR. ROSENBROCK<br />

(Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen):<br />

„Die nichtmedizinische oder auch nicht medizinische Primärprävention ist nach<br />

meiner Auffassung die Gesamtheit aller Bemühungen zur Senkung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

einer bestimmten Erkrankung oder von Krankheiten überhaupt<br />

ohne die Beteiligung von Medizin […]. Außer Impfung fällt mir an medizinischer<br />

Primärprävention nichts ein. […] Bei der Abgrenzung medizinisch/nicht medizinisch<br />

sind m. E. drei Ebenen zu unterscheiden: Zum einen hat alle Prävention<br />

etwas mit Medizin zu tun, weil uns die Medizin zumindest teilweise sagt, was gut<br />

und was schlecht für die Gesundheit ist, was also unsere Zielgrößen sind. Davon<br />

zu unterscheiden ist der fachliche Aspekt, also Antwort auf die Frage, ob bei der<br />

Planung, Durchführung und Qualitätssicherung der Intervention spezifisch medizinischer<br />

Sachverstand gefordert ist.<br />

Die dritte Ebene - und die beherrscht leider oft die Diskussion - ist die der Standespolitik.<br />

Hier wird von den Medizinern oft Kompetenz behauptet, die jedenfalls<br />

nicht im Medizinstudium erworben wird.


8<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Diesbezügliche Interventionen (häufig z. B. im Umkreis der Debatten um das Prä-<br />

ventionsgesetz) gehen latent eigentlich immer um die Frage, ob die Medizin als<br />

'alte Profession' die Gesamtzuständigkeit für alle mit der Gesundheit zusammen-<br />

hängenden Fragen behaupten bzw. aufrecht erhalten kann.“ [15].<br />

3.2 <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Auf der ersten internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> 1986 in<br />

Ottawa (Kanada) wurde das <strong>Gesundheitsförderung</strong>skonzept als ein Aktionspro-<br />

gramm zur Erreichung der gesundheitspolitischen Ziele „Gesundheit für Alle bis<br />

zum Jahr 2000“ entwickelt und in der Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

zusammengefasst. Die Ottawa Charta gilt bis heute als das Schlüsselkonzept bei<br />

der Entwicklung und Fortschreibung des Konzeptes <strong>Gesundheitsförderung</strong> [16].<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> wird hier wie folgt definiert:<br />

„<strong>Gesundheitsförderung</strong> zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß<br />

an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur<br />

Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seeli-<br />

sches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl<br />

einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoff-<br />

nungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verän-<br />

dern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil<br />

des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel.<br />

Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung<br />

sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont wie die körperli-<br />

chen Fähigkeiten. Die Verantwortung für <strong>Gesundheitsförderung</strong> liegt deshalb nicht<br />

nur bei dem Gesundheitssektor sondern bei allen Politikbereichen und zielt über<br />

die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfas-<br />

sendem Wohlbefinden hin.“ [17].<br />

In der Ottawa Charta werden drei zentrale Handlungsstrategien und fünf vordring-<br />

liche Handlungsbereiche von <strong>Gesundheitsförderung</strong> benannt.


Die zentralen Handlungsstrategien sind:<br />

„1. Interessen vertreten<br />

9<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Ein guter Gesundheitszustand ist eine wesentliche Bedingung für soziale,<br />

ökonomische und persönliche Entwicklung und entscheidender Bestandteil<br />

der Lebensqualität.<br />

Politische, ökonomische, soziale, kulturelle, biologische sowie Umwelt und<br />

Verhaltensfaktoren können alle entweder der Gesundheit zuträglich sein<br />

oder auch sie schädigen.<br />

Gesundheitsförderndes Handeln zielt darauf ab, durch aktives anwaltschaftliches<br />

Eintreten diese Faktoren positiv zu beeinflussen und der Gesundheit<br />

zuträglich zu machen.<br />

2. Befähigen und ermöglichen<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist auf Chancengleichheit auf dem Gebiet der<br />

Gesundheit gerichtet. Gesundheitsförderndes Handeln bemüht sich darum,<br />

bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern<br />

sowie gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle<br />

Menschen befähigt werden, ihr größtmöglichstes Gesundheitspotential zu<br />

verwirklichen. Dies umfasst sowohl Geborgenheit und Verwurzelung in einer<br />

unterstützenden sozialen Umwelt, den Zugang zu allen wesentlichen Informationen,<br />

die Entfaltung von praktischen Fertigkeiten, als auch die Möglichkeit,<br />

selber Entscheidungen in Bezug auf ihre persönliche Gesundheit<br />

treffen zu können. Menschen können ihr Gesundheitspotential nur dann<br />

weitestgehend entfalten, wenn sie auf die Faktoren, die ihre Gesundheit<br />

beeinflussen, auch Einfluss nehmen können. Dies gilt für Frauen ebenso<br />

wie für Männer.<br />

3. Vermitteln und vernetzen<br />

Der Gesundheitssektor allein ist nicht in der Lage, die Voraussetzungen<br />

und guten Perspektiven für die Gesundheit zu garantieren. <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

verlangt vielmehr ein koordiniertes Zusammenwirken unter Beteiligung<br />

der Verantwortlichen in Regierungen, im Gesundheits-,


10<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Sozial- und Wirtschaftssektor, in nichtstaatlichen und selbstorganisierten<br />

Verbänden und Initiativen sowie in lokalen Institutionen, in der Industrie und<br />

den Medien. Menschen in allen Lebensbereichen sind daran zu beteiligen<br />

als einzelne, als Familien und Gemeinschaften. Die Berufsgruppen und<br />

sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des Gesundheitswesens tragen<br />

große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte Vermittlung zwischen<br />

den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.<br />

Die Programme und Strategien zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> sollten den örtlichen<br />

Bedürfnissen und Möglichkeiten der Länder und Regionen angepasst<br />

sein und die unterschiedlichen Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme<br />

sowie die kulturellen Gegebenheiten berücksichtigen.“ [17].<br />

Als vordringliche Handlungsbereiche werden in der Ottawa Charta benannt:<br />

„Eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik entwickeln<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> beinhaltet weit mehr als medizinische und soziale<br />

Versorgung. Gesundheit muss auf allen Ebenen und in allen Politiksektoren<br />

auf die politische Tagesordnung gesetzt werden. Politikern müssen dabei<br />

die gesundheitlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und ihre Verantwortung<br />

für <strong>Gesundheitsförderung</strong> verdeutlicht werden. Dazu wendet eine<br />

Politik der <strong>Gesundheitsförderung</strong> verschiedene, sich gegenseitig ergänzende<br />

Ansätze an, u. a. Gesetzesinitiativen, steuerliche Maßnahmen und organisatorisch<br />

strukturelle Veränderungen. Nur koordiniertes, verbündetes<br />

Handeln kann zu einer größeren Chancengleichheit im Bereich der<br />

Gesundheits-, Einkommens- und Sozialpolitik führen. Ein solches gemeinsames<br />

Handeln führt dazu, ungefährlichere Produkte, gesündere Konsumgüter<br />

und gesundheitsförderlichere soziale Dienste zu entwickeln sowie<br />

sauberere und erholsamere Umgebungen zu schaffen.<br />

Gesundheitsförderliche Lebenswelten schaffen<br />

Unsere Gesellschaften sind durch Komplexität und enge Verknüpfung<br />

geprägt; Gesundheit kann nicht von anderen Zielen getrennt werden.<br />

Die enge Bindung zwischen Mensch und Umwelt bildet die Grundlage für


11<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

einen sozial-ökologischen Weg zur Gesundheit. Oberstes Leitprinzip für die<br />

Welt, die Länder, Regionen und Gemeinschaften ist das Bedürfnis,<br />

die gegenseitige Unterstützung zu fördern – sich um den anderen, um<br />

unsere Gemeinschaften und unsere natürliche Umwelt zu sorgen. Besondere<br />

Aufmerksamkeit verdient die Erhaltung der natürlichen Ressourcen als<br />

globale Aufgabe.<br />

Die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen haben<br />

entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit. Die Art und Weise, wie eine<br />

Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert,<br />

sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme<br />

Arbeits- und Lebensbedingungen. Eine systematische Erfassung der<br />

gesundheitlichen Folgen unserer sich rasch wandelnden Umwelt – insbesondere<br />

in den Bereichen Technologie, Arbeitswelt, Energieproduktion und<br />

Stadtentwicklung – ist von essentieller Bedeutung und erfordert aktives<br />

Handeln zugunsten der Sicherstellung eines positiven Einflusses auf die<br />

Gesundheit der Öffentlichkeit. Jede Strategie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

muss den Schutz der natürlichen und der sozialen Umwelt sowie die Erhaltung<br />

der vorhandenen natürlichen Ressourcen mit zu Ihrem Thema<br />

machen.<br />

Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> wird realisiert im Rahmen konkreter und wirksamer<br />

Aktivitäten von Bürgern in ihrer Gemeinde: in der Erarbeitung von Prioritäten,<br />

der Herbeiführung von Entscheidungen sowie bei der Planung und<br />

Umsetzung von Strategien. Die Unterstützung von Nachbarschaften und<br />

Gemeinden im Sinne einer vermehrten Selbstbestimmung ist ein zentraler<br />

Angelpunkt der <strong>Gesundheitsförderung</strong>; ihre Autonomie und Kontrolle über<br />

die eigenen Gesundheitsbelange ist zu stärken.<br />

Die Stärkung von Nachbarschaften und Gemeinden baut auf den vorhandenen<br />

menschlichen und materiellen Möglichkeiten der größeren öffentlichen<br />

Teilnahme und Mitbestimmung auf. Selbsthilfe und soziale


12<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Unterstützung sowie flexible Möglichkeiten der größeren öffentlichen Teil-<br />

nahme und Mitbestimmung für Gesundheitsbelange sind dabei zu unter-<br />

stützen bzw. neu zu entwickeln. Kontinuierlicher Zugang zu allen<br />

Informationen, die Schaffung von gesundheitsorientierten Lernmöglichkei-<br />

ten sowie angemessene finanzielle Unterstützung gemeinschaftlicher Initiativen<br />

sind dazu notwendige Voraussetzungen.<br />

Persönliche Kompetenz entwickeln<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> unterstützt die Entwicklung von Persönlichkeit und<br />

sozialen Fähigkeiten durch Information, gesundheitsbezogene Bildung<br />

sowie die Verbesserung sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer<br />

Fertigkeiten. Sie will dadurch den Menschen helfen, mehr Einfluss auf ihre<br />

eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben, und will ihnen zugleich<br />

ermöglichen, Veränderungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer<br />

Gesundheit zu gute kommen.<br />

Es gilt dabei, Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen, und ihnen<br />

zu helfen, mit den verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuellen<br />

chronischen Erkrankungen und Behinderungen umgehen zu können.<br />

Dieser Lernprozess muss sowohl in Schulen wie auch zu Hause, am Arbeitsplatz<br />

und innerhalb der Gemeinde erleichtert werden. Erziehungsverbände,<br />

die öffentlichen Körperschaften, Wirtschaftsgremien und gemeinnützige<br />

Organisationen sind hier ebenso zum Handeln aufgerufen wie die Bildungs-<br />

und Gesundheitsinstitutionen selbst.<br />

Die Gesundheitsdienste neu orientieren<br />

Die Verantwortung für die <strong>Gesundheitsförderung</strong> wird in den Gesundheitsdiensten<br />

von Einzelpersonen, Gruppen, den Ärzten und anderen Mitarbeitern<br />

des Gesundheitswesens, den Gesundheitseinrichtungen und dem<br />

Staat geteilt. Sie müssen gemeinsam darauf hinarbeiten, ein Versorgungssystem<br />

zu entwickeln, das auf die stärkere Förderung von Gesundheit ausgerichtet<br />

ist und weit über die medizinisch-kurativen Betreuungsleistungen<br />

hinausgeht.


Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Die Gesundheitsdienste müssen dabei eine Haltung einnehmen, die<br />

feinfühlig und respektvoll die unterschiedlichen kulturellen Bedürfnisse<br />

anerkennt. Sie sollten dabei die Wünsche von Individuen und sozialen<br />

Gruppen nach einem gesünderen Leben aufgreifen und unterstützen sowie<br />

Möglichkeiten der besseren Koordination zwischen dem Gesundheitssektor<br />

und anderen sozialen, politischen, ökonomischen Kräften eröffnen.<br />

Eine solche Neuorientierung von Gesundheitsdiensten erfordert zugleich<br />

eine stärkere Aufmerksamkeit für gesundheitsbezogene Forschung wie<br />

auch für die notwendigen Veränderungen in der beruflichen Aus- und<br />

Weiterbildung. Ziel dieser Bemühungen soll ein Wandel der Einstellungen<br />

und der Organisationsformen sein, die eine Orientierung auf die Bedürfnisse<br />

des Menschen als ganzheitliche Persönlichkeit ermöglichen.“ [17].<br />

Abb. 1: Mehrebenenmodell der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (WHO-Euro 1990)<br />

13


14<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Auf der 4. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Jakarta wurden<br />

die Handlungsbereiche und –ebenen als erfolgreiche Strategien bestätigt, neu<br />

bewertet und weiterentwickelt [vgl. 16].<br />

Die Definition von <strong>Gesundheitsförderung</strong> wurde ebenfalls weiterentwickelt.<br />

„<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist ein Prozess, der Menschen befähigen soll, mehr<br />

Kontrolle über ihre Gesundheit zu erlangen und sie zu verbessern.“ [18].<br />

Bei der letzten Weltgesundheitskonferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Bangkok<br />

(2005) wurde diese Definition an den veränderten globalen Kontext des 21. Jahrhunderts<br />

angepasst:<br />

„<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist der Prozess, Menschen zu befähigen, die Kontrolle<br />

über ihre Gesundheit und deren Determinanten zu erhöhen und dadurch ihre<br />

Gesundheit zu verbessern. <strong>Gesundheitsförderung</strong> ist eine Kernaufgabe der öffentlichen<br />

Gesundheit und trägt zur Bekämpfung übertragbarer wie nichtübertragbarer<br />

Krankheiten sowie zur Eindämmung anderer Gesundheitsgefährdungen bei.“ [19].<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Konzept der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

ein komplexer gesundheitspolitischer und sozialer Ansatz ist, der sowohl individuelle<br />

(verhaltensbezogene) als auch strukturelle (verhältnisbezogene) Maßnahmen<br />

umfasst.<br />

Die Umsetzung von <strong>Gesundheitsförderung</strong> ist nicht primär eine Aufgabe des<br />

Gesundheitswesens oder des Medizinsystems. Es erfordert die aktive Beteiligung<br />

der Bevölkerung (Partizipation) und vor allem die Kooperation und Koordination<br />

einer Vielzahl von Akteuren, Sektoren und Berufsgruppen, auf allen politischen<br />

Ebenen (multisektorale Ausrichtung, intersektorale Kooperation). Darüber hinaus<br />

sind die Einbindung des <strong>Gesundheitsförderung</strong>skonzeptes in alle politischen<br />

Diskussionen und Entscheidungen und das Verständnis als Querschnittsthema<br />

wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung [vgl. 16].<br />

In Bezug auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit wird festgehalten, das „die<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> weit über ärztliche oder Verhaltensprävention hinausgeht<br />

und somit die professionelle Verantwortung bei einer Vielzahl von Berufsgruppen


15<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

des Gesundheits-, Bildungs-, Wirtschafts- und Umweltbereiches – einschließlich<br />

der Entscheidungsträger liegt, die wesentlich über Strukturen und Lebensverhält-<br />

nisse mitbestimmen.“ [20].<br />

3.3 Gesetzliche Grundlagen<br />

Im Folgenden wird der gesetzliche Rahmen für Vereine und Berufsverbände auf-<br />

gezeigt sowie die Begriffe Verein, Verband und Berufsverband erläutert sowie<br />

statistische Angaben zur Verdeutlichung der vorhandenen Organisationsstrukturen<br />

dargelegt.<br />

3.3.1 Grundgesetz<br />

Zur gesetzlichen Verankerung der Vereine und Berufsverbände gibt der Artikel 9<br />

(Vereinigungsfreiheit) im Grundgesetz (GG) Auskunft.<br />

„(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.<br />

(2) [...]<br />

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen<br />

Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.<br />

Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig,<br />

hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.<br />

Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel<br />

91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung<br />

der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes<br />

1 geführt werden.“ [21].<br />

3.3.2 Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Die Angaben zur Ausgestaltung von Aufbau und Struktur von Vereinen sind im<br />

vereinsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches § 21-79 (BGB) enthalten.<br />

Diese dienen als gesetzlicher Rahmen für die Führung eines Vereins [vgl. 22].


3.4 Vereinswesen<br />

16<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Ein Verein ist eine „auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die vom Wechsel<br />

der Mitglieder unabhängig ist, eine korporative Verfassung besitzt und einen eige-<br />

nen Namen führt.“ [23]. Das BGB unterscheidet zwischen rechtsfähigen (§§ 21 ff.)<br />

und nichtrechtsfähigen Vereinen (§ 54) [vgl. 22].<br />

Nach den Zwecken unterscheidet man zwischen wirtschaftlichen und Idealverei-<br />

nen.<br />

Wirtschaftliche Vereine sind auf die Erzielung von Gewinn oder wirtschaftlicher<br />

Förderung gerichtet. Im Gegensatz dazu richtet sich das Ziel von Idealvereinen<br />

auf die Förderung politischer, religiöser, kultureller oder geselliger Zwecke.<br />

Das Recht der Idealvereine ist durch §§ 21-79 BGB geregelt. Das Vereinsleben<br />

wird durch die Satzung bestimmt [vgl. 23].<br />

Die Erhebung von statistischen Angaben zu Vereinen gestaltet sich schwierig. Es<br />

gibt in Deutschland kein zentrales Vereinsregister. Die Eintragung eines Vereins<br />

erfolgt dezentral bei den jeweiligen Amtsgerichten. Alle Angaben zur Anzahl von<br />

Vereinen beruhen daher auf mehr oder weniger gut begründeten Schätzungen.<br />

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DVGM)<br />

reichen diese von 300.000 bis über 500.000 Vereine in Deutschland [vgl. 24].<br />

Die dritte bundesweit statistische Erhebung (nach 2001 und 2003) wurde 2005<br />

erstmals im Auftrag des bundesverband deutscher vereine & verbände e. V.<br />

(bdvv) durchgeführt. In dieser Erhebung beträgt die Zahl der eingetragenen Verei-<br />

ne 594.277 [25].<br />

Nach Schätzung der DVGM waren 2007 etwa 540.000 Vereine in die Vereinsre-<br />

gister der Amtsgerichte eingetragen [vgl. 26].


3.5 Verbandswesen<br />

17<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist ein Verband, eine „Vereinigung von Perso-<br />

nen oder Personengesamtheiten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke“ [27].<br />

Im GG werden Verbände nicht explizit erwähnt, sie sind „Sonderfälle der Vereine<br />

und Gesellschaften des Artikel 9 Abs. 1 GG“ [26].<br />

Schlussfolgernd gibt es keinen Unterschied zwischen Verband oder Verein. Nur<br />

durch den Namensbestandteil „Verband“ lässt sich meist, aber nicht immer auf die<br />

Zielsetzung dieser Vereine schließen [vgl. 24].<br />

In der einschlägigen Literatur herrscht Uneinigkeit über die Anzahl der in Deutschland<br />

existierenden Verbände.<br />

Eine mögliche Angabe ist die Zahl der Eintragungen in die „Öffentliche Liste über<br />

die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ (sog. „Lobbyliste“) des<br />

Deutschen Bundestages. Zum Stand vom 22.04.2008 sind es 2.042 [28].<br />

Jedoch sind nicht alle Verbände beim Deutschen Bundestag registriert. Die<br />

bundesweit agierenden Verbände mit einzelnen Landesvertretungen und einer<br />

Bundesgeschäftstelle lassen zumeist nur Letztere registrieren. Die DVGM schätzt<br />

die Zahl auf etwa 14.000 Verbände im Sinne von institutionellen Interessenvertretern,<br />

von denen 8.500 hauptamtlich geführt werden [vgl. 26].<br />

3.6 Berufsverband<br />

Auf Grundlage der Erläuterungen von Verein und Verband lässt sich der Berufsverband<br />

als Sonderfall der Vereine bzw. als Idealverein definieren.<br />

Im Meyer Lexikon wird der Berufsverband wie folgt erklärt: Ein Berufsverband ist<br />

eine „freie und unabhängige Vereinigung von Angehörigen von Berufsgruppen zur<br />

Vertretung gemeinsamer Interessen“ [6].<br />

In Bezug auf die freiwillige Mitgliedschaft unterscheidet sich der Berufsverband zu<br />

den öffentlich-rechtlichen, berufsständischen Vereinigungen.


18<br />

Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind kraft Gesetzes die Angehörigen<br />

bestimmter Berufe (z. B. Ärzte) zur Mitgliedschaft verpflichtet (Zwangsmitglied-<br />

schaft) [vgl. 29].<br />

Infolge der dezentralen Vereinsregistrierung in Deutschland ist es nicht möglich,<br />

exakte Angaben über die Anzahl von Berufsverbänden zu erheben. Weder dem<br />

bdvv e.V. liegen Daten vor bzw. wurden nach Aussage des Deutschen Verbände<br />

Forums bisher diese Daten zusammengetragen [30, 31].<br />

Aus der „Lobbyliste“ des Deutschen Bundestages werden in einer eigenen Erhebung<br />

80 Berufsverbände aus allen Branchen ermittelt [32]. Der Anspruch auf Vollständigkeit<br />

wird dabei nicht erhoben. Im Kap. 3.5 wird bereits erwähnt, dass nicht<br />

alle Verbände bzw. Berufsverbände in dieser Liste registriert sind.


19<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

4. Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit von<br />

beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Im Folgenden Abschnitt wird anhand grundlegender Dokumente der WHO, insbe-<br />

sondere der Abschlussdokumente der Weltgesundheitskonferenzen zur Gesund-<br />

heitsförderung die Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit der beteilig-<br />

ten Berufsgruppen und Berufsverbände in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> aufgezeigt.<br />

4.1 Deklaration der Internationalen Konferenz zur Primären<br />

Gesundheitsversorgung, Alma-Ata (1978)<br />

Bereits auf der Internationalen Konferenz zur Primären Gesundheitsversorgung in<br />

Alma-Ata (1978) wurde Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht deklariert<br />

und die Primäre Gesundheitsversorgung zu einem Schlüsselkonzept der WHO<br />

erklärt. Darüber hinaus ist die Alma-Ata Deklaration die Grundlage der daraus<br />

abgeleiteten <strong>Gesundheitsförderung</strong> [vgl. 33].<br />

In den Anforderungen an eine Primäre Gesundheitsversorgung wurden erstmalig<br />

Aussagen zur Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen im Gesundheitswe-<br />

sen getroffen. Im Abschnitt „VII Primäre Gesundheitsversorgung“ heißt es dazu:<br />

„Primäre Gesundheitsversorgung (Anm. d. Verf.) stützt sich auf örtliche und Über-<br />

weisungsebene auf Gesundheitsarbeiter, einschließlich Ärzten, Hebammen, Hilfs-<br />

kräften, Krankenschwestern und gegebenenfalls Gemeinschaftsarbeitern sowie im<br />

Bedarfsfall auf Vertreter der traditionellen Medizin, alle mit geeigneter gesellschaft-<br />

licher und fachlicher Ausbildung für die Arbeit im Gesundheitsteam und für die<br />

Aufgabe, den bekundeten gesundheitlichen Bedürfnissen der Gemeinschaft zu<br />

entsprechen.“ [34].


4.2 Charta der 1. Internationalen Konferenz zur<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Ottawa (1986)<br />

20<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

In der nachfolgenden 1. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />

Ottawa (1986) wurde die Zusammenarbeit der Berufsgruppen in den bereits in<br />

Kapitel 3.2 erwähnten zentralen Handlungsstrategien wie folgt verortet.<br />

„Vermitteln und vernetzen<br />

Der Gesundheitssektor allein ist nicht in der Lage, die Voraussetzungen und guten<br />

Perspektiven für die Gesundheit zu garantieren. <strong>Gesundheitsförderung</strong> verlangt<br />

vielmehr ein koordiniertes Zusammenwirken unter Beteiligung der Verantwortlichen<br />

in Regierungen, im Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftssektor, in nichtstaatlichen<br />

und selbst organisierten Verbänden und Initiativen sowie in lokalen<br />

Institutionen, in der Industrie und in den Medien. Menschen in allen Lebensbereichen<br />

sind daran zu beteiligen als Einzelne, als Familien und als Gemeinschaften.<br />

Die Berufsgruppen und sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des<br />

Gesundheitswesens tragen große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte<br />

Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.“<br />

(Herv. d. Verf.) [16].<br />

4.3 Empfehlungen der 2. Internationalen Konferenz zur<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Adelaide (1988)<br />

In den Adelaide-Empfehlungen der zweiten Weltgesundheitsförderungskonferenz<br />

(1988) wurde an zwei Stellen an die Herausforderungen der Kooperation für die<br />

beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> hingewiesen:<br />

1. „Partner im politischen Prozess<br />

„Wenn auch Regierungen eine wichtige Rolle im Gesundheitsbereich spielen, so<br />

wird Gesundheit doch auch maßgeblich von Unternehmens- und Geschäftsinteressen,<br />

von nichtstaatlichen Vereinigungen und von Organisationen auf


21<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Gemeindeebene beeinflusst. Deren Potential zur Gesunderhaltung und Gesund-<br />

heitsförderung der Menschen sollte positiv verstärkt werden.<br />

Gewerkschaften, Handel und Industrie, wissenschaftliche Vereinigungen und<br />

Glaubensgemeinschaften haben vielfältige Möglichkeiten im Gesundheitsinteresse<br />

der gesamten Gemeinschaft zu handeln. Neue Bündnisse müssen geschlossen<br />

werden, um dem Handeln im Interesse von Gesundheit neue Impulse zu geben.“<br />

2. „Neue Gesundheitsbündnisse entwickeln<br />

Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik erfordert ein Vorgehen, das von Beratung<br />

und Verhandlung geprägt ist. Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik braucht starke<br />

Fürsprecher, die der Gesundheit einen hohen Stellenwert auf der politischen<br />

Tagesordnung verschaffen.<br />

Das bedeutet, engagierte Aktions- und Interessengruppen in ihrer Arbeit zu stärken<br />

und den Medien zu helfen, komplizierte gesundheitspolitische Sachverhalte<br />

besser zu verstehen und darzustellen […].“ [35].<br />

In den Abschlussdokumenten zur 3. bzw. 4. Weltgesundheitsförderungskonferenz<br />

in Sundsvall (1991) bzw. Jakarta (1997) wurden keine Aussagen bezüglich der<br />

interdisziplinären Zusammenarbeit von beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

getroffen.<br />

4.4 Magdeburger Empfehlungen der Internationalen<br />

WHO-Konferenz, Magdeburg (1998)<br />

Im Anschluss an die Jakarta Konferenz wurde 1998 in Magdeburg eine internationale<br />

Konferenz mit dem Schwerpunktthema „Neue Partner für Gesundheit –<br />

Gesundheit auf dem Weg ins 21. Jahrhundert“ ausgerichtet. In den beschlossenen<br />

„Magdeburger Empfehlungen“ wurde sich schwerpunktmäßig mit neuen Partnerschaften<br />

in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> beschäftigt.<br />

Danach müssen drei Schwerpunktgruppen von Akteuren partnerschaftlicher<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> berücksichtigt werden:


22<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

„Akteure aus dem Non-Profit-Bereich, die dem Anspruch von Gesundheitsförde-<br />

rung im Sinne der Ottawa Charta verpflichtet sind (z. B. nicht-staatliche und nicht<br />

erwerbswirtschaftlich orientierte Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe,<br />

Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, Bildungsträger, Schulen und Hochschulen,<br />

Verbände von Berufen im Gesundheitswesen);<br />

Akteure, die im staatlichen Bereich tätig sind und <strong>Gesundheitsförderung</strong> im Sinne<br />

der Ottawa Charta als Pflichtaufgabe und als Herausforderung angenommen<br />

haben (mittelbare Staatsverwaltung, insbesondere Körperschaften des öffentli-<br />

chen Rechts wie Berufsgenossenschaften, Krankenkassen der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen);<br />

Akteure, die unter vorwiegend ökonomischen Gesichtspunkten Gesundheitsförde-<br />

rung im Sinne der Ottawa Charta nutzen („Leistungserbringer“ gesundheitsförder-<br />

licher Angebote im System gesundheitlicher Versorgung, „kommerziell Tätige“ wie<br />

Unternehmen, Dienstleister, Handwerker etc., die <strong>Gesundheitsförderung</strong> auch zur<br />

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ihres Handelns einsetzen).“ [36].<br />

Im Unterpunkt „<strong>Gesundheitsförderung</strong> als Systemarchitektur“ der „Magdeburger<br />

Empfehlungen“ wird auf die Berufsverbände näher eingegangen:<br />

„Neben den traditionellen Ansätzen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> muß es vor dem<br />

Hintergrund der Organisationsentwicklung Aufgabe eines „erweiterten Ansatzes“<br />

sein, <strong>Gesundheitsförderung</strong> auch als Systemarchitektur auszurichten. Dies bedeutet<br />

einerseits, daß professionelle Gesundheitsförderer als Systemarchitekten ihre<br />

Leistungen im Sinne einer Zulieferung von außen erbringen, und andererseits,<br />

daß Experten der Organisationsentwicklung in den Einrichtungen selbst die<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> als Stimulus der wirtschaftlichen Entwicklung nutzen. Neue<br />

Partner in diesem Sinne sind also speziell aus-, weiter- und fortbildende Vertreter<br />

von Gesundheitsberufen und alle in Gesundheitsbereichen tätige Personen und<br />

Einrichtungen. Der Staat und die Verbände der Gesundheitsberufe haben hier<br />

eine besondere Bildungsaufgabe zu erfüllen.“ [37].


23<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

In der Mexiko-Erklärung zur 5. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

(2000) wurden keine Aussagen zur Zusammenarbeit der Berufsgruppen bzw.<br />

Berufsverbände gemacht.<br />

4.5 Bangkok Charta für <strong>Gesundheitsförderung</strong> in einer<br />

globalisierten Welt, Bangkok (2005)<br />

In der bisher letzten Weltgesundheitsförderungskonferenz 2005 in Bangkok wurde<br />

erstmalig im Abschlussdokument auf die Stellung der Berufsverbände eingegangen.<br />

In der „Verpflichtung zur Gesundheit für Alle“ wird gefordert, dass <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in vier Schlüsselbereichen positioniert werden muss:<br />

„1. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss ein zentraler Punkt auf der globalen Agenda<br />

werden!<br />

Zur Verbesserung der Gesundheit und der Gesundheitssicherungssysteme sind<br />

wirksame zwischenstaatliche Vereinbarungen erforderlich. Regierungen und internationale<br />

Organisationen müssen gemeinsam handeln, um die ungleichen<br />

Gesundheitschancen zwischen Arm und Reich zu überbrücken. Die Bekämpfung<br />

der negativen Auswirkungen von<br />

• Handel,<br />

• Produkten,<br />

• Dienstleistungen und<br />

• Marketingstrategien<br />

erfordert effektive Mechanismen der globalen Steuerung für Gesundheit.<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> muss integraler Bestandteil von Innen- und Außenpolitik<br />

und internationalen Beziehungen werden, auch in Konflikten und Kriegen. Dafür<br />

braucht es Maßnahmen der Förderung von Dialog und Zusammenarbeit zwischen<br />

den Nationalstaaten, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor. Diese Bemühungen<br />

können auf Beispiele bestehender Verträge wie z.B. der WHO-<br />

Rahmenvereinbarung zur Tabakkontrolle aufbauen.


24<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

2. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss zu einer wesentlichen Verantwortung aller<br />

Regierungsebenen werden<br />

Alle Regierungen aller Ebenen müssen Gesundheitsmängel und gesundheitliche<br />

Ungleichheiten mit größter Dringlichkeit behandeln, weil Gesundheit eine wesent-<br />

liche Determinante sozio-ökonomischer und politischer<br />

Entwicklungsmöglichkeiten darstellt. Lokale, Regionale und Nationale Regierun-<br />

gen müssen daher:<br />

• Investitionen in Gesundheit priorisieren, und zwar innerhalb und außerhalb<br />

des Gesundheitswesens,<br />

• eine nachhaltige Finanzierungsbasis zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> zur Verfü-<br />

gung stellen.<br />

Um dies sicherzustellen, sollten alle Regierungsebenen die Gesundheitskonse-<br />

quenzen von Politik und Gesetzgebung mit Hilfe von Werkzeugen wie Health<br />

Impact Assessments (Gesundheitsverträglichkeitsprüfung; Anm. d. Verf.) überprüfen<br />

und sichtbar machen, und zwar mit einem expliziten Fokus auf Gleichheit /<br />

Ungleichheit.<br />

3. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss zu einem wesentlichen Kernbereich von<br />

Gemeinschaften und Zivilgesellschaft werden<br />

Gemeinschaften und Zivilgesellschaft haben oft eine führende Rolle in der Initiierung,<br />

Gestaltung und Durchführung von <strong>Gesundheitsförderung</strong>smaßnahmen.<br />

Sie brauchen die Rechte, Ressourcen und Möglichkeiten, mit deren Hilfe ihre<br />

Beiträge nachhaltig ausgeweitet werden können. Unterstützung beim Aufbau von<br />

Kapazitäten ist hier insbesondere in weniger entwickelten Gemeinschaften wichtig.<br />

Gut organisierte und befähigte Gemeinschaften sind hocheffizient in der Bestimmung<br />

ihrer eigenen Gesundheit, und sie sind in der Lage, Regierungen und den<br />

Privatsektor für die Gesundheitskonsequenzen ihrer Politik und Handlungen zur<br />

Verantwortung zu ziehen. Die Zivilgesellschaften müssen ihre Marktmacht ausüben,<br />

indem sie Güter, Dienstleistungen und Beteiligungen an Unternehmen vorziehen,<br />

welche soziale Verantwortung übernehmen.


25<br />

Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Bürgernahe Gemeindeprojekte, Bürgerinitiativen und Frauengruppen haben ihre<br />

Fähigkeit zu effektivem Handeln auf dem Gebiet der <strong>Gesundheitsförderung</strong> be-<br />

wiesen und stellen Modelle guter Praxis für weitere Aktivisten dar. Berufsver-<br />

bände im Gesundheitswesen haben hier einen besonderen Beitrag zu leisten<br />

(Herv. d. Verf.).<br />

4. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss ein Verantwortungsbereich guter<br />

Unternehmensführung werden<br />

Der Privatsektor hat direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen<br />

sowie deren Determinanten durch seinen Einfluss auf:<br />

• die lokale Umgebung,<br />

• nationale Kulturen,<br />

• die Umwelt und<br />

• die Verteilung des Wohlstands.<br />

Der Privatsektor trägt wie andere Arbeitgeber und der <strong>info</strong>rmelle Sektor Verant-<br />

wortung für die Sicherstellung gesunder und sicherer Arbeitsplätze, die Förderung<br />

von Gesundheit und Wohlergehen seiner Arbeitnehmer, deren Familien und der<br />

Gemeinschaft. Durch Einhaltung von lokalen, nationalen und internationalen<br />

Regeln und Vereinbarungen zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit kann<br />

der Privatsektor auch zur Verringerung weiterreichender globaler Gesundheitsauswirkungen<br />

beitragen, wie etwa jener, die im Zusammenhang mit globalen<br />

Umweltveränderungen entstehen. Ethische und verantwortungsvolle Geschäftsgebaren<br />

und Fair Trade sind Bespiele einer Unternehmensführung, die von Konsumenten<br />

und der Zivilgesellschaft, von staatlichen Anreizsystemen und Regelungen<br />

unterstützt werden sollten.“ [19].<br />

Anhand dieses Überblicks ist erkennbar, dass die Zusammenarbeit der im<br />

Gesundheitswesen beteiligten Berufsgruppen von Anfang an ein Bestandteil der<br />

Diskussion zur Weiterentwicklung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> war.<br />

Welchen Beitrag die Berufsverbände bisher leisteten, soll in den nächsten Kapiteln<br />

dieser Diplomarbeit erörtert werden.


26<br />

Überblick zu Interessensvertretungen<br />

5. Überblick über die Interessensvertretungen im Berufs-<br />

feld nichtmedizinischer Primärprävention und Gesund-<br />

heitsförderung in Deutschland<br />

5.1 Einführung<br />

Die Auswahl der zu untersuchenden Berufsverbände wurde mit Hilfe selbst aufgestellter<br />

Kriterien durchgeführt:<br />

• akademische Berufsqualifikation als Voraussetzung der Mitgliedschaft<br />

• explizite Formulierung der Interessensvertretung in der Vereinssatzung<br />

• inhaltlicher Bezug zur nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

• nichtverkammerter Berufsstand<br />

Ergebnis der Auswahl sind nachstehende Berufsverbände:<br />

• Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />

e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />

• Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und<br />

Erziehungswissenschaftler e.V.<br />

• Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

• Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

Die folgenden Verbände erfüllen diese Kriterien nicht in vollem Maße. Aufgrund<br />

der Zielsetzung bzw. inhaltlichen Ausrichtung wurden diese separat untersucht.<br />

• Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

• Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />

• Public Health Absolventen Deutschland e.V.


27<br />

Überblick zu Interessensvertretungen<br />

Die Verbände wurden mit Hilfe eines selbst entwickelten Kriterienkataloges analy-<br />

siert. Zentrale Kriterien sind:<br />

� Gründung<br />

� Ziel und Zweck<br />

� Organisationsaufbau<br />

� Mitgliederstruktur<br />

� Finanzierung<br />

� Leistungen für Mitglieder<br />

� Kooperationspartner<br />

Zusätzlich wurden, je nach Existenz, Aussagen zu:<br />

� Berufsbild und Berufsordnung<br />

� Selbstverständnis<br />

� Beitrag im Gesundheitswesen (insbesondere im Berufsfeld nichtmedizinischer<br />

Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong>), gemacht.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in „Steckbriefen“ zusammengefasst<br />

(siehe Anlage 1 bis 10).<br />

Die Interessensvertretungen der Ärzteschaft sind aufgrund der inhaltlichen<br />

Ausrichtung dieser Diplomarbeit nicht Gegenstand der Bestandsanalyse.<br />

5.2 Gesundheitspersonalwesen<br />

Die Erhebung von statistischen Angaben zu den Beschäftigten im Berufsfeld<br />

nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland ist<br />

problematisch.<br />

Zur Erstellung der Beschäftigungsstatistik der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten in Deutschland sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, innerhalb<br />

jedes Quartals, im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung,


Überblick zu Interessensvertretungen<br />

an die jeweils zuständigen Agenturen für Arbeit Angaben über ihre Beschäftigten<br />

zu liefern [vgl. 38]. Dabei geben die Arbeitgeber eine dreistellige Schlüsselzahl<br />

der Berufsordnung an (sog. „3-Steller“ [39]). Die vom Arbeitgeber mitzuteilenden<br />

Merkmale und Tatbestände sind in § 28a Abs. 1 bis 4 SGB IV geregelt [vgl. 38].<br />

Infolge dieser offiziellen Aufschlüsselung ergibt sich ein undifferenziertes Bild der<br />

Beschäftigtenzahlen.<br />

Im Statistischen Jahrbuch des Statistischen Bundesamtes (2007) werden die<br />

Berufe Gesundheitswirt, Pädagoge, Psychologe, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge<br />

und Soziologe sowie Oecotrophologe in der Gruppe „andere Berufe im Gesundheitswesen“<br />

geführt, sofern sie in einer Einrichtung des Gesundheitswesens arbeiten<br />

[vgl. 40].<br />

Es ist somit nicht möglich, qualitative Angaben zu den sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in Deutschland zu erheben.<br />

Aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich, zum<br />

Stand vom 30.09.2007 (siehe Abb. 2), folgende Angaben [41].<br />

Anzahl<br />

500.000<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

456.249<br />

261.109<br />

86.720<br />

n= 887.690<br />

34.053 49.559<br />

Sozialarbeiter, Gesundheitswirte<br />

Heimleiter, Sozialpädagogen<br />

Psychologen, Soziologen<br />

Pädagogen<br />

Oecotrophologen<br />

Abb. 2: Auszug aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30.09.2007<br />

Angaben für „Sozialpflegerische Berufe“ (Sozialarbeiter, Gesundheitswirte, Heimleiter, So-<br />

zialpädagogen) und „Geistes- und naturwissenschaftliche Berufe“ (Psychologen, Soziolo-<br />

gen, Pädagogen, Oecotrophologen)<br />

28


Überblick zu Interessensvertretungen<br />

Mit dieser Datenlage ist es ebenfalls nicht möglich, qualitative Aussagen über den<br />

Organisationsgrad der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berufsfeld<br />

nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland in<br />

einem Berufsverband zu treffen.<br />

Auf Grundlage der offiziellen und im Rahmen dieser Arbeit ermittelten Mitglieder-<br />

zahlen der Berufsverbände (siehe Abb. 3) und den Angaben der Beschäftigungs-<br />

statistik der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich, dass von den 887.690 Beschäf-<br />

tigten 26.770 in einem Berufsverband organisiert sind. Dies entspricht einem<br />

Organisationsgrad von 3% (außer der Angaben von BVdP) [42].<br />

Des Weiteren ist keine Aussage zur Organisationsbereitschaft möglich, also dem<br />

Verhältnis von potentiellen Mitgliedern und der tatsächlichen in einem Berufsver-<br />

band organisierten Beschäftigten einer Berufsgruppe.<br />

Anzahl<br />

13.000<br />

12.500<br />

12.000<br />

11.500<br />

11.000<br />

10.500<br />

10.000<br />

9.500<br />

9.000<br />

8.500<br />

8.000<br />

7.500<br />

7.000<br />

6.500<br />

6.000<br />

5.500<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

12.000<br />

6.000<br />

3.700 3.500<br />

570 550<br />

n= 26.770<br />

330 300<br />

120<br />

BDP<br />

DBSH<br />

VDOE<br />

DVGS<br />

BDS<br />

BV-Päd<br />

BV Gefö<br />

BVdP<br />

PHAD<br />

Abb. 3: Mitgliederzahlen der nichtverkammerten Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizinischer<br />

Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland<br />

Anm. d. Verf.: k. A. vom BDDP erhältlich<br />

Quelle: Eigene Erhebung im Zeitraum April - Juni 2008<br />

29


6. Auswertung der Bestandsanalyse<br />

30<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

6.1 Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Beurteilung der<br />

Qualität eines Berufsverbandes<br />

Die Auswertung der Bestandsanalyse zu den hier untersuchten Berufsverbänden<br />

gestaltet sich kompliziert. Anhand der folgenden Beispiele soll dies exemplarisch<br />

erläutert werden.<br />

Wie in Kap. 5.2 bereits aufgezeigt, ist es nicht möglich, exakte Zahlen zu den Be-<br />

schäftigten im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in Deutschland zu erhalten.<br />

Darüber hinaus gibt es bisher kein sachdienliches Instrument zur Bewertung der<br />

Qualität eines Berufsverbandes. Bereits die Festlegung von Kriterien stellt sich als<br />

problematisch heraus. An welchen Kriterien soll für eine Bewertung angesetzt<br />

werden?<br />

a) Anzahl von Beschäftigten einer Berufsgruppe, die potentiell Mitglieder sein<br />

könnten?<br />

b) Aufnahmebedingungen?<br />

c) Bestandsdauer des Berufsverbandes?<br />

d) Höhe der Mitgliederzahl?<br />

e) Kooperationen bzw. Kooperationspartner?<br />

Mit Hilfe der nachfolgenden Beispiele soll verdeutlicht werden, dass diese Kriterien<br />

nicht ausreichen, um Rückschlüsse auf die Qualität eines Berufsverbandes zu<br />

ziehen bzw. Zusammenhänge zwischen den Kriterien herzustellen:<br />

Zu a) Anzahl von Beschäftigten einer Berufsgruppe, die potentiell Mit-<br />

glieder sein könnten?<br />

Die fast 700.000 Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bilden die größte Beschäftigtengruppe<br />

der potentiellen Mitglieder eines Berufsverbandes [41]. Der Deutsche<br />

Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) hat 6.000 Mitglieder [43].


31<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

Diese beiden Zahlen ins Verhältnis gesetzt, lässt schlussfolgern, dass in dieser<br />

Beschäftigtengruppe einer eher geringe Organisationsbereitschaft besteht.<br />

Nach Aussage von PROF. DR. DAHME (Professor für Verwaltungswissenschaft an<br />

der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)) liegen die Gründe für diese Situation in<br />

den unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen.<br />

Zum einen arbeiten 1/3 der Sozialarbeiter in der Kommunalverwaltung. Die Inte-<br />

ressen werden hier durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) vertre-<br />

ten. Zum anderen arbeiten 2/3 der Sozialarbeiter bei den freien Trägern (der<br />

überwiegende Anteil bei den Kirchen). „Das sind alles Wertegemeinschaften<br />

(Tendenzbetriebe), die auf die Loyalitätspflicht ihrer Mitarbeiter pochen können.<br />

Zum anderen wird von den freien Trägern behauptet, die Interessen der Sozialar-<br />

beiter mit zu vertreten.“ [44].<br />

Zu b) Aufnahmebedingungen?<br />

Am Beispiel des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V. (BVdP) können<br />

die Kriterien der Aufnahmebedingungen verdeutlicht werden.<br />

Die Mitgliedschaft ist nicht an einen Abschluss einer beruflichen bzw. akademi-<br />

schen Ausbildung geknüpft. Es genügt, wenn sich das potentielle Mitglied zu einer<br />

der in Anlage 8 genannten Arten der Mitgliedschaft bekennt. Die notwendige<br />

Voraussetzung zur Aufnahme des „Fachstudiums zum Präventologen®“ ist lediglich<br />

ein Hauptschulabschluss [45].<br />

Im Verhältnis zu den anderen untersuchten Berufsverbänden sind die Aufnahmebedingungen<br />

für diesen Verband auf einem „niedrigen“ Niveau angesetzt.<br />

Zu c) und d) Bestandsdauer des Berufsverbandes? Höhe der Mitglieder-<br />

zahl?<br />

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) hat<br />

mit 12.000 Mitgliedern die höchste Anzahl von Mitgliedern und ist zudem mit 62<br />

Jahren der älteste unter den untersuchten Berufsverbänden (siehe auch Abb. 4)<br />

[46, 47]. Der Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. (BDS)<br />

ist mit über 32 Jahren der zweitälteste Berufsverband, hat mit 570 vergleichsweise<br />

wenig Mitglieder [48, 49]. Es stellt sich daher die Frage, ob dies an der geringen


32<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

Anzahl von Beschäftigten liegt (der BDP schätzt die Zahl auf 52.000 tätige Psy-<br />

chologen in Deutschland [50], der BDS schätzt die Zahl auf 8.000 tätige Soziolo-<br />

gen [51]) oder evtl. an den Bedingungen für eine Mitgliedschaft. Zur Verdeutli-<br />

chung dieser Thematik soll der Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BV<br />

Gefö) herangezogen werden. Der BV Gefö ist mit 4 Jahren der jüngste unter den<br />

analysierten Berufsverbänden und hat 330 Mitglieder [52, 53].<br />

Im Gegensatz zum BDS sind die Aufnahmebedingungen des BV Gefö nicht an die<br />

fachspezifische akademische Ausbildung geknüpft. Es erschließt sich dadurch ein<br />

größerer Personenkreis für potentielle Mitglieder.<br />

Zu e) Kooperationen bzw. Kooperationspartner?<br />

Am Beispiel des Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE) lässt sich die Problematik<br />

der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern darlegen. Es stellt sich dabei<br />

die Frage, ob die Kooperation mit Unternehmen aus der Privatwirtschaft einen<br />

Gewinn für die Mitglieder darstellt oder ob hier über unterschiedliche Plattformen<br />

versucht wird, mit „der Multiplikatorengruppe von rund 3.500 Oecotrophologen<br />

sowie Studenten und Absolventen fachverwandter Studiengänge, die dem Verband<br />

angehören, in einen Dialog einzutreten“ [54].<br />

Welcher Dialog hier genau gemeint ist, kann im Rahmen dieser Diplomarbeit nicht<br />

abschließend geklärt werden. Ein Blick auf die Liste der korporativen Mitglieder,<br />

auf der sich bekannte Unternehmen aus der Privatwirtschaft wie z. B.<br />

• bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co.KG<br />

• Danone GmbH<br />

• Ferrero MSC GmbH & Co. KG<br />

• Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG<br />

• Nestlé Deutschland AG<br />

• Yakult Deutschland GmbH<br />

befinden, lassen zumindest die Einflussnahme der Ernährungsindustrie auf den<br />

VDOE schließen.<br />

Diese Annahme bestätigt sich auch im Hinblick auf die Vorstandsmitglieder und<br />

ihrer beruflichen Tätigkeit (Stand 23.04.2008).


33<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

Die Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Lambeck ist Leite-<br />

rin des Referates Wissenschafts-PR der CMA<br />

Centrale Marketing-Gesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft<br />

mbH, mit Sitz in Bonn.<br />

Die beruflichen Tätigkeiten der weiteren Mitglieder<br />

des Vorstandes wie<br />

• Frau Mühlenbrock (ehemalige Pharmaberaterin<br />

in Projekten bei der MarVecs GmbH)<br />

• Frau van Rissenbeck (Leiterin Institutional &<br />

Corporative Affairs der Ferrero MSC GmbH &<br />

Co. KG)<br />

• Frau Fuhrländer (Junior Manager in der Wissenschaftsabteilung<br />

der Yakult Deutschland<br />

GmbH)<br />

lassen ebenfalls auf die Verbindung zur Ernährungsindustrie<br />

schlussfolgern [54].<br />

Anhand der Kooperationspartner des BVdP lässt sich<br />

gleichfalls die Problematik der Zusammenarbeit aufzeigen.<br />

In der Liste der Partner befinden sich u. a.<br />

Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben.<br />

Der Inhaber der Firma Natur & Health und der<br />

Gesellschafter der Firma Pharmos Natur sind<br />

zugleich Mitglieder des Vorstandes des BVdP. Es<br />

stellt sich dabei die Frage, ob hier der Berufsverband<br />

nur als Mittel zum Zweck dient – dem Vertrieb von<br />

Abb. 4: Zeitfolge der Gründungs- Produkten über die 300 Mitglieder des BVdP. Des<br />

jahre der nichtverkammerten Berufs- Weiteren ist fragwürdig, welche Zusammenarbeit der<br />

verbände im Berufsfeld nicht- BVdP mit Apotheken (Torre-Apotheken) und<br />

medizinischer Primärprävention Kosmetik Unternehmen (Complen Vertriebs GmbH)<br />

Gesundheitsförderdung in pflegt [55].<br />

Deutschland


34<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

6.2 Stand der Kooperation zwischen den Berufsverbänden<br />

Im Ergebnis der Bestandsanalyse wird festgestellt, dass es bis Mai 2008 keine<br />

Kooperationen zwischen den hier vorgestellten Berufsverbänden gibt.<br />

Ein erstes Treffen von Berufsverbänden gab es bei der Veranstaltung „Was leisten<br />

Berufsverbände im Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong>?“, die im Rahmenpro-<br />

gramm der 7. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> (SoAk) in Magdeburg<br />

2007 stattfand.<br />

Dabei wurde die Frage erörtert, welchen Beitrag die verschiedenen Berufe im Gesundheits-<br />

und Sozialwesen zur Entwicklung gesünderer und gerechterer Lebensverhältnisse<br />

in Deutschland leisten können. Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren<br />

Vertreter von sieben Berufsverbänden [vgl. 56].<br />

Dabei wurde die Dringlichkeit, insbesondere in den Städten und Gemeinden eine<br />

integrative Daseinsvorsorge mit den Bürgerinnen und Bürgern und eine systematische<br />

kommunale <strong>Gesundheitsförderung</strong> zu entwickeln, besonders hervorgehoben.<br />

Infolgedessen wurde dieses Thema bei der 8. SoAk zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

(Juli 2008) mit der Veranstaltung „Berufsverbände im Gespräch: Welche Rolle<br />

übernehmen die Gesundheits- und Sozialberufe in der ‚Gesundheits-<br />

Gesellschaft’? – Berufspolitische Positions-Bestimmungen für die Kooperation der<br />

Gesundheits- und Sozialberufe im Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention“<br />

fortgeführt.<br />

Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass angesichts „der Neuorientierung<br />

öffentlicher Gesundheitspolitik und der forcierten Entwicklung einer ‚Gesundheitswirtschaft’<br />

die unterschiedlichen Berufe ihre gesellschaftliche Funktion und<br />

Rolle neu bestimmen bzw. neu akzentuieren müssen und wollen“ [57].<br />

Darüber hinaus wurde es als neue Herausforderung angesehen „sich in neuen<br />

Vermarktungsformen von Gesundheitskompetenzen zu positionieren, wie sie im<br />

Rahmen einer ‚Gesundheitswirtschaft’ gegenwärtig propagiert und angeboten<br />

werden“ [57].


35<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung können sich Kooperationen zwischen den<br />

bereits bestehenden Strukturen wie der BDS „Fachgruppe Gesundheit“, der Ar-<br />

beitsgruppe „Kontakte und Partner“ des BV Gefö, der BDP Sektion „Gesundheits-,<br />

Umwelt- und Schriftpsychologie“ sowie der „Fachgruppe Gesundheit“ des DBSH<br />

ergeben.<br />

Die Vorsitzenden der jeweiligen Gruppen sind dabei erste Ansprechpartner und<br />

würden als Multiplikatoren in den Berufsverbänden fungieren.<br />

Die anderen Berufsverbände haben keine bestimmte Fachgruppe, Sektion oder<br />

ähnliches, die explizit das Handlungsfeld nichtmedizinische Primärprävention<br />

und/oder <strong>Gesundheitsförderung</strong> aufweist.<br />

6.2.1 Aussagen zur Kooperation der Berufsgruppen in Dokumenten der<br />

Berufsverbände<br />

In der nachfolgenden Übersicht werden die Aussagen zur Kooperation der Berufsgruppen<br />

in den Dokumenten wie z. B. der Satzung, der Berufsordnung oder den<br />

ethischen Richtlinien der Berufsverbände (außer Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen<br />

und Diplom-Pädagoginnen e.V., Berufsverband Deutscher Soziologinnen<br />

und Soziologen e.V., Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen<br />

und Erziehungswissenschaftler e.V., Public Health Absolventen Deutschland e.V.)<br />

genannt.<br />

� Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

Dokument:<br />

Ethische Richtlinien des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />

e.V. (siehe Anlage 2)<br />

Aussage zur Kooperation zu anderen Berufsgruppen:<br />

Pkt. „II.3. Verhältnis zu Angehörigen anderer Berufe“ mit der Kooperation von<br />

Berufsgruppen.<br />

Psychologen sind in der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe loyal,<br />

tolerant und hilfsbereit.“ [58].


� Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

Berufsbild „Dipl.-Gesundheitswirt (FH)“ (siehe Anlage 5):<br />

36<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

Pkt. „7. Charakteristika des Berufsbildes“: Das Berufsbild der Dipl.-<br />

Gesundheitswirte (FH) zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus: […]<br />

Netzwerkarbeit, Förderung multisektoraler Zusammenarbeit [59].<br />

� Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

Berufsbild Sozialarbeiter (siehe Anlage 6):<br />

„I. Grundlagen und Rahmenbedingungen der Profession […]<br />

Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Interdisziplinä-<br />

res Arbeiten ist für Sozialarbeit berufstypisch.“ [60].<br />

� Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

In der Satzung und der Berufsordnung des VDOE wurden Aussagen zur Koopera-<br />

tion zu anderen Berufsgruppen getroffen.<br />

Satzung unter § 2 Zweck des Verbandes:<br />

„Der Verband der Oecotrophologen ist dem interdisziplinären Ansatz der<br />

Oecotrophologie und der Haushalts- und Ernährungswissenschaft verpflichtet und<br />

hat es sich zur Aufgabe gemacht, neben der notwendigen Spezialisierung von<br />

Oecotrophologen ein integratives Berufsverständnis zu fördern. Dazu gehören:<br />

– die Zusammenarbeit mit Fach- und Berufsverbänden verwandter Disziplinen im<br />

In- und Ausland […].“ [61].<br />

Berufsordnung (siehe Anlage 7) unter Artikel I.7 Zusammenarbeit mit Angehörigen<br />

anderer Berufsgruppen:<br />

„1. Die Zusammenarbeit des Oecotrophologen mit Angehörigen anderer Berufs-<br />

gruppen im Gesundheitswesen erfolgt zum Wohle des Klienten.<br />

Sie ist geprägt von Loyalität und gegenseitiger Anerkennung der beruflichen<br />

Kompetenz und Zuständigkeit des anderen.“ [62].


� Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

Berufsordnung (siehe Anlage 8):<br />

§ 13 Kollegiale Zusammenarbeit:<br />

37<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

„(1) Präventologinnen und Präventologen verhalten sich untereinander und<br />

gegenüber den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen kollegial, tolerant<br />

und offen. Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen<br />

Wissen von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe oder herabsetzende<br />

Äußerungen über einzelne Personen sind nicht zulässig.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen dürfen Kollegen aus einer Praxis oder als<br />

Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit nicht durch unlautere Handlungen<br />

verdrängen.<br />

§ 17 Gemeinschaft der Präventologinnen und Präventologen:<br />

[…]<br />

(2) Als gemeinsame Interessensvertretung der Profession und in Übereinstim-<br />

mung mit der Ottawa Charta der Weltgesundheitsorganisation will der Berufsver-<br />

band […]<br />

mit allen Gesundheitsdiensten, Gesundheitsprofessionen und sozialen Gruppen<br />

der Bevölkerung offen kooperieren und im Interesse einer wirksamen, effizienten<br />

und effektiven <strong>Gesundheitsförderung</strong> zusammenwirken“ [63].<br />

� Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />

Satzung:<br />

§ 2 Zweck und Aufgaben:<br />

„[…]<br />

- Entwicklung und Ausbau der sportwissenschaftlich begründeten Sport-/ Bewe-<br />

gungstherapie sowie der bewegungsbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong> in interdis-<br />

ziplinärer Zusammenarbeit.“ [64].<br />

Diese Übersicht verdeutlicht, dass bei den genannten Berufsverbänden durchaus<br />

das Bestreben nach einer interdisziplinären Kooperation mit anderen Berufsgrup-<br />

pen besteht.


38<br />

Auswertung der Bestandsanalyse<br />

Wie in Kap. 6.2 aufgezeigt, hat sich bisher aber keine Zusammenarbeit entwickelt.<br />

Es liegt daher an der Initiative der einzelnen Berufsverbände, diese Bestrebungen<br />

in die praktische Tätigkeit im Berufsfeld der nichtmedizinischen Primärprävention<br />

und <strong>Gesundheitsförderung</strong> konkret umzusetzen.


Systemanforderungen und Berufsgruppenkooperationen<br />

7. Allgemeine Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />

und die Kooperation zwischen den Berufsgruppen<br />

7.1 Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />

Zu den Anforderungen an das Gesundheitssystem können die nach KICKBUSCH<br />

(2006) formulierten sechs Entwicklungstrends der „Gesundheitsgesellschaft“ Auf-<br />

schluss geben.<br />

„1. Die Menschen leben länger und sind länger gesund.<br />

2. Das Krankheitsspektrum der Gesellschaft hat sich signifikant hin zu<br />

chronischen, zum Teil vermeidbaren Krankheiten verschoben.<br />

3. Das Krankenversorgungssystem nimmt einen immer größeren Anteil am<br />

Bruttosozialprodukt ein.<br />

4. Der expandierende Gesundheitsmarkt ist zum wichtigen Faktor des<br />

Wirtschaftswachstums geworden.<br />

5. Die Globalisierung bringt neue Gesundheitsrisiken mit sich.<br />

6. Das öffentliche und persönliche Interesse an der Gesundheit hat signifikant<br />

zugenommen.“ [1].<br />

Auf den sich daraus erschließenden „besonderen Beitrag“ der Berufsverbände<br />

wird im Kapitel 8 ausführlich eingegangen.<br />

7.2 Anforderungen an die Kooperation zwischen den<br />

Berufsgruppen<br />

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswe-<br />

sen (SVR) befasste sich im Jahr 2007 im Rahmen des Gutachtens „Kooperation<br />

und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversor-<br />

gung“ mit der Frage „Wer macht in Zukunft was? Welche Art der Arbeitsteilung<br />

entspricht den Anforderungen an das Gesundheitssystem der Zukunft?“.<br />

Im Mittelpunkt stand dabei die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe in der<br />

Gesundheitsversorgung.<br />

39


Systemanforderungen und Berufsgruppenkooperationen<br />

Auf die zukünftige Form der Zusammenarbeit wird in den „Empfehlungen zur<br />

Zusammenarbeit“ eingegangen:<br />

„Die Diskussion um neue Kooperationsformen und Kompetenzen von Gesundheitsberufen<br />

ist nicht primär aus der Perspektive der Berufsgruppen, sondern auf<br />

der Basis der zukünftigen Anforderungen an das Gesundheitssystem – d. h. aus<br />

der Patientenperspektive – zu führen. Die wichtigsten künftigen Anforderungen<br />

ergeben sich aus der Demografie (Alterung der Gesellschaft), dem Krankheitsspektrum<br />

(Multimorbidität), der Innovation (raschere Einführung neuer Methoden)<br />

und der Integration der Versorgung (Aufhebung der sektoralen Gliederung). Voraussetzung<br />

für jede nachhaltige Änderung der Aufgabenverteilung zwischen den<br />

Gesundheitsberufen bildet die Bereitschaft der einzelnen Leistungserbringer zum<br />

Umdenken, zum Paradigmenwechsel und damit zur Ablösung von traditionellen,<br />

inzwischen überholten Verfahren, die die Ressourcen und die Steuerungshoheiten<br />

verteilen.“ [12].<br />

Zu den Anforderungen für das Handlungsfeld der Prävention wird folgendes konstatiert:<br />

„Bei Tätigkeiten, die das Versorgungsgeschehen bisher unzureichend abdeckt,<br />

z. B. im Bereich der Prävention […] empfiehlt es sich, von vornherein eine Zuordnung<br />

zu den entsprechenden Berufsgruppen vorzunehmen und verstärkt nichtärztliche<br />

Gesundheitsberufe einzubeziehen.“ [12].<br />

In der Diskussion um die Frage der Kooperation der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe<br />

im Bereich der Prävention müssen sich die Berufsverbände mit ihren jeweiligen<br />

Kompetenzen in hohem Maße zielorientiert einbringen.<br />

40


41<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

8. Perspektiven für die Berufsverbände im Berufsfeld<br />

nichtmedizinischer Primärprävention und Gesundheits-<br />

förderung in Deutschland<br />

8.1 Dienstleistungen der Berufsverbände<br />

Auf Grundlage der in Kap. 7 skizzierten Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />

und die Kooperation der Berufsgruppen ergibt sich der „besondere Beitrag“<br />

der Berufsverbände in folgenden internen bzw. externen Dienstleistungen:<br />

Intern:<br />

• Ansprechpartner (ggf. Geschäftsstelle)<br />

• Schaffung von Möglichkeiten zur Partizipation der Mitglieder an Verbandsarbeit<br />

• Angebote zur berufsbezogenen Fort- und Weiterbildung (siehe auch Kap.<br />

8.1.1)<br />

• Beratung zu beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen<br />

bzw. Angelegenheiten der Mitglieder<br />

• Durchführung von Fachtagungen<br />

• Forum für Informations- und Wissenstransfer<br />

• Mentorenprogramm<br />

• Newsletter und/oder Fachzeitschrift<br />

• Stellen-, Praktikabörse<br />

• Teilnahme an politischen Prozessen (z. B. Gesetzgebungsverfahren)<br />

• Vertretung der Interessen der Mitglieder<br />

• Vorzugskonditionen (Fachzeitschriften, Kongressen usw.)<br />

• Internetpräsenz mit Mitgliederbereich


Extern:<br />

• Bereitstellung von Fachexpertisen (z. B. für Journalisten)<br />

42<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

• Sicherstellung der Qualität der Berufsausübung durch berufsethische<br />

Prinzipien<br />

• Verdeutlichung des jeweiligen Berufsprofils durch Berufsbild und Berufs-<br />

ordnung (siehe auch Kap. 8.2)<br />

• Kooperation mit anderen Berufsverbänden<br />

Die Realisierung der internen und externen Dienstleistungen orientiert sich an den<br />

aktuellen gesundheitspolitischen Themen. Die Attraktivität eines Berufsverbandes<br />

zeigt sich in der Vielfalt und Qualität der Dienstleistungen.<br />

8.1.1 Berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />

In seinem Kommentar zur aktuellen Situation von Prävention und Gesundheitsför-<br />

derung stellt BADURA (2007) die Frage: „Haben wir eigentlich hierzulande auf dem<br />

Gebiet der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention ausreichend Personal? Ist das<br />

vorhandene Personal bereits richtig und gut genug qualifiziert? Welche Kernkom-<br />

petenzen gilt es zu vermitteln und zu beherrschen?“ [65].<br />

Im Hinblick auf die Kernkompetenzen nach KICKBUSCH (2003), ist der Gesund-<br />

heitsförderer „kein Experte im klassischen Sinne, sondern ein social entrepreneur<br />

for health, ein Berufsbild, das eher in den Bereich des modernen Managements<br />

als in die traditionellen Gesundheitsberufe paßt; er braucht insbesondere Prozeß-<br />

kompetenzen“ [66]. Prozeßkompetenzen bedeuten demnach:<br />

• Innovationen anstoßen<br />

• Empowerment fördern<br />

• Partnerschaften bilden<br />

• Partizipation sichern<br />

• „Win-win“- Situationen herstellen<br />

• Anreize schaffen


43<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

Ferner wird es eine zunehmend wichtige Rolle des Gesundheitsförderers sein, als<br />

professioneller Berater andere Systeme bei der Entwicklung ihrer Gesundheits-<br />

strategien zu unterstützen. Darüber hinaus wird es von Bedeutung sein, das auch<br />

Berufe und Bereiche, die nicht primär dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind,<br />

die Grundzüge der <strong>Gesundheitsförderung</strong> verstehen und es als Teil ihres Hand-<br />

lungsbereiches auffassen, Gesundheit herzustellen.<br />

Nach KICKBUSCH (2003) sind dies: Altenpfleger, Apotheker, Architekten, Bibliothe-<br />

kare, Lehrer, Sozialarbeiter, Stadtplaner, Tourismusspezialisten u. a. [vgl. 66].<br />

Schlussfolgernd müssen daher die Berufsverbände als Anbieter von berufsbezo-<br />

gener Fort- und Weiterbildung eine maßgeblichere Rolle einnehmen.<br />

Die Angebote reichen bisher von Fortbildungen für „Psychologische Gesundheits-<br />

förderung und Prävention BDP“ (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und<br />

Psychologen e.V.) [67], „Projektmanagement“ (Berufsverband Gesundheitsförde-<br />

rung e.V.) [53], und zum „Projektmanagement in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>“ (Ver-<br />

band der Oecotrophologen e.V.) [68].<br />

Die restlichen Berufsverbände bieten keine Fort- bzw. Weiterbildungsangebote<br />

zum Thema Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> an.<br />

8.2 Berufsbild und Berufsordnung<br />

Wie in Kap. 8.1 bereits erwähnt, haben die Berufsverbände die Aufgabe, das<br />

jeweilige Berufsprofil durch Berufsbild bzw. Berufsordnung zu verdeutlichen.<br />

Zudem ist dies ein wichtiger Beitrag den Prozess der Professionalisierung voranzutreiben.<br />

Die nachfolgenden Aussagen geben den aktuellen Stand (Mai 2008) zu<br />

der inhaltlichen Zielsetzung der jeweiligen Berufsbilder bzw. Berufsordnungen der<br />

Berufsverbände (außer Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und<br />

Erziehungswissenschaftler e.V., Deutscher Verband für Gesundheitssport und<br />

Sporttherapie e.V. sowie Public Health Absolventen Deutschland e.V.) wieder.


44<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

� Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagoginnen und Diplom-<br />

Pädagogen e.V.<br />

Die Berufsordnung des BDDP dient der freiwilligen Selbstregulierung des Berufsverbandes.<br />

Sie ist für die Mitglieder des Verbandes verbindlich. Sie dient insbesondere:<br />

• dem Schutz der Berufsbezeichnung<br />

• der Festlegung des Berufsbildes<br />

• der Regelung des Erwerbs und der Führung von Fachgebietsbezeichnungen<br />

• der Regelung der Weiterbildungsverpflichtung<br />

• der Festlegung der Berufsethik<br />

• der Festlegung des Verhaltenskodex des Berufsstandes als freier Beruf<br />

[69].<br />

� Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

Die ethischen Richtlinien des BDP (zugleich Berufsordnung des BDP) wurden in<br />

Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. aufgestellt<br />

(siehe Anlage 2). Sie geben verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten<br />

von Psychologen vor.<br />

„Sie finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung,<br />

sondern haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Psychologen in<br />

allen Lebenssituationen bindenden Charakter. Des Weiteren sind sie Ausdruck<br />

des Selbstverständnisses des Psychologenberufs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen<br />

eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe,<br />

anhand derer psychologische Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese<br />

Weise dienen die aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes<br />

und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende Sanktionen.“<br />

[58].


45<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

� Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />

Der Ethik Kodex des BDS wurde zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für<br />

Soziologie (DGS) erarbeitet (siehe Anlage 3). Er soll dazu beitragen, die Soziologie<br />

in Deutschland weiter zu professionalisieren. Der Kodex formuliert einen<br />

Konsens über ethisches Handeln innerhalb der professionellen und organisierten<br />

Soziologie in Deutschland [vgl. 70].<br />

� Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

Ziel des Berufsbildes „Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)“ bzw. „Bachelor of Arts<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> und –management“ (siehe Anlage 5) ist es Qualitätskriterien<br />

für die Ausbildung von in der Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen<br />

zu definieren [vgl. 59].<br />

� Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

Der DBSH hat zur Entwicklung beruflicher Identität, zur Weiterentwicklung der<br />

Sozialen Arbeit und ihrer Wirksamkeit in der Gesellschaft „Berufsethische Prinzipien“<br />

und „Qualitätskriterien für die Soziale Arbeit“ entwickelt (siehe Anlage 6):<br />

Die „Berufsethische Prinzipien“ beinhalten die allgemeinen Grundsätze beruflichen<br />

Handelns, das Verhalten gegenüber Angehörigen anderer Berufe, Arbeitgebern<br />

und Organisationen, Berufskollegen, Klientel und das Verhalten in der Öffentlichkeit.<br />

Sie sind für alle Mitglieder des DBSH verpflichtend und dienen damit der<br />

Überprüfung und Korrektur des beruflichen Handelns [vgl. 71].<br />

Die „Qualitätskriterien für die Soziale Arbeit“ verstehen sich als Richtschnur bzw.<br />

Grundlage zur Beschreibung professioneller sozialer Arbeit über die jeweiligen<br />

Arbeits- und Berufsfelder. Zudem wurde damit eine Grundlage zur Entwicklung<br />

von arbeitsfeldspezifischen Anforderungen an die Praxis geschaffen, um diese<br />

bewerten und verbessern zu können [vgl. 72].


� Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

46<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

Die Berufsordnung des VDOE stellt die Überzeugung der Verbandsmitglieder zum<br />

Verhalten freiberuflich tätiger Oecotrophologen gegenüber Auftraggebern, ande-<br />

ren Geschäftspartnern, Klienten und Kollegen sowie zum Verhalten in der Öffent-<br />

lichkeit dar (siehe Anlage 7). Mit der Festlegung von Berufspflichten dient die<br />

Berufsordnung gleichzeitig dem Ziel:<br />

• das Vertrauen zwischen Oecotrophologen, Klienten, Auftraggebern<br />

und der Öffentlichkeit zu erhalten und zu fördern<br />

• die Qualität der oecotrophologischen Leistung sicher zu stellen,<br />

berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges<br />

Verhalten zu verhindern<br />

• der eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben nach bestem<br />

Wissen sowie nach dem jeweiligen Kenntnisstand der Ernährungs-<br />

und Haushaltswissenschaft sowie relevanter fachverwandter<br />

Wissenschaftsdisziplinen [vgl. 62].<br />

� Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

Die Berufsordnung des BVdP (siehe Anlage 8) beschreibt die allgemeinen Grundsätze<br />

„einer guten präventologischen Arbeit und formuliert die gemeinsame Überzeugung<br />

der Profession zum Verhalten ihrer Mitglieder im Umgang mit Klienten<br />

und Kunden, zur Kooperation untereinander und zur Zusammenarbeit mit den<br />

anderen Berufsgruppen und Fachleuten im Gesundheitswesen“ [63].<br />

Die Berufsordnung des BVdP und die Festlegung von Berufspflichten dienen dem<br />

Ziel:<br />

• „Gesundheitsbewußtsein in uns und gleichermaßen bei unseren<br />

Klientinnen und Klienten zu kultivieren<br />

• das Vertrauen der Menschen zu erhalten und zu fördern, die<br />

präventologische Hilfe in Anspruch nehmen<br />

• die Qualität der präventologischen Tätigkeit im Interesse der<br />

Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen


47<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

• die Unabhängigkeit und das Ansehen der Präventologinnen und<br />

Präventologen zu wahren<br />

• beruflich gutes und ethisch fundiertes Verhalten kontinuierlich zu<br />

pflegen“ [63].<br />

Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Berufsverbände auf unterschiedliche<br />

Weise versuchen:<br />

• den Prozess der Professionalisierung voranzutreiben<br />

• die Qualifikation der Mitglieder darzustellen<br />

• Qualitätsstandards bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu setzen<br />

• die Abgrenzung zu anderen Berufen in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen.<br />

8.3 Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />

Wie in Kap. 6.1 bereits erwähnt, gibt es kein zweckmäßiges Instrument zur Bewer-<br />

tung der Qualität eines Berufsverbandes.<br />

Ausgehend der geschilderten Schwierigkeiten und Hindernisse zur einheitlichen<br />

Bewertung der Qualität der hier untersuchten Berufsverbände (siehe Kap. 6.1 –<br />

6.2), ergibt sich die Notwendigkeit der Festsetzung folgender Qualitätskriterien<br />

(vgl. Abb. 5).<br />

� Ziel und Zweck<br />

� Organisationsaufbau<br />

� Mitgliederstruktur<br />

� Finanzierung<br />

� Leistungskatalog (intern und extern)<br />

� Kooperation<br />

� Berufsbild und Berufsordnung<br />

� Transparenz<br />

� Eigenständigkeit<br />

Abb. 5: Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes


48<br />

Perspektiven für Berufsverbände<br />

Die Feingliederung der Qualitätskriterien befindet sich in der selbst entwickelten<br />

Checkliste zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes (siehe Anlage 11).<br />

Um eine wissenschaftliche Bewertung der Berufsverbände durchführen zu<br />

können, muss für jedes einzelne Kriterium der Checkliste ein Wertungsmaßstab<br />

gefunden werden. So ist z. B. abzuwägen, ob die Repräsentanten des Berufsver-<br />

bandes (i.d.R. der Vorstand) hauptamtlich oder ehrenamtlich arbeiten sollten.<br />

Oder ob die Kooperation von Berufsverbänden mit Unternehmen aus der Privat-<br />

wirtschaft zulässig ist.


9. Diskussion und Ausblick<br />

49<br />

Diskussion und Ausblick<br />

Der Anlass für die Themenwahl der Diplomarbeit ergab sich aus der Tatsache,<br />

dass bisher keine Bestandsaufnahme zu den Interessensvertretungen der nicht-<br />

verkammerten akademischen Berufsstände im Berufsfeld nichtmedizinischer Pri-<br />

märprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland existiert.<br />

Eine wissenschaftliche Bewertung der Berufsverbände ist aufgrund noch fehlender<br />

Objektivität, Reliabilität sowie Validität des im Rahmen dieser Diplomarbeit entwi-<br />

ckelten Qualitätskriterienkatalogs nicht durchführbar.<br />

Anhand der in Kap. 6.1 geschilderten Beispiele des Berufsverbandes Deutscher<br />

Präventologen e.V. (BVdP) und des Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />

lässt sich die Relevanz der Qualitätskriterien verdeutlichen. Die bisherige Praxis<br />

dieser beiden Verbände bergen mehrere Gefahren. Zum einen ist es beim VDOE<br />

die anzunehmende inhaltliche und finanzielle Einflussnahme der Ernährungsin-<br />

dustrie auf die Arbeit des VDOE. Die sog. korporativen Mitglieder des VDOE haben<br />

das legitime Ziel, ihre Wirtschaftsinteressen (z. B. Steigerung des Gewinns) expli-<br />

zit durchzusetzen. Wenn diese Interessen auch über die Mitglieder des Verbandes<br />

verfolgt werden, besteht die Gefahr, dass der Berufsverband Mittel zum Zweck<br />

von Wirtschaftsinteressen wird. Das kann wiederum zur Folge haben, dass dies<br />

der Professionalität der beruflich Tätigen schadet und nicht der Qualität der zu<br />

erbringenden Dienstleistung entspricht.<br />

Zum anderen ist es beim BVdP die fragwürdige Verwendung der Berufsbezeich-<br />

nung „Präventologe®“. Nach den Angaben des BVdP sind Präventologen®<br />

„professionelle Experten der Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong>, die mit be-<br />

sonderer Kompetenz und Wirksamkeit zur Förderung der Gesundheit des einzel-<br />

nen Menschen und ihrer sozialen Gemeinschaften beitragen“ [73].<br />

Aus einem Laienverständnis heraus, werden hier Erwartungen an die Kompetenz<br />

des Präventologen® geweckt, die schon aufgrund der Ausbildung nicht erfüllt werden<br />

können. Die erforderliche Zugangsvoraussetzung zu dem einjährig berufsbegleitenden<br />

„Fachstudium zum Präventologen®“ des BVdP ist lediglich ein Hauptschulabschluss.


50<br />

Diskussion und Ausblick<br />

Ein gleichwertiges Niveau zu den anderen Berufsverbänden und deren akade-<br />

misch ausgebildeten Mitgliedern kann demzufolge nicht erreicht werden.<br />

Bedenklich ist daher, wenn sich in dem UNI – Magazin (Hrsg. ist die Bundesagen-<br />

tur für Arbeit, Nürnberg) der BVdP mit einer vierseitigen Berufsreportage zur<br />

Berufsbezeichnung „Präventologin“ öffentlichkeitswirksam präsentieren kann [vgl.<br />

74].<br />

Dass der BVdP auch unter der Einflussnahme der Wirtschaftsinteressen seiner<br />

Kooperationsmitglieder steht, bestätigt sich z. B. durch einzelne Paragraphen aus<br />

der Berufsordnung der Präventologen®. Im §15 der Berufsordnung „Präventologen<br />

und Wirtschaftsinteressen“ steht dazu:<br />

„(1) Soweit Präventologinnen und Präventologen Leistungen für die Hersteller von<br />

industriellen Produkten, von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, von Lebensmitteln,<br />

Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika erbringen (z. B. bei der Entwicklung,<br />

Erprobung und Begutachtung oder beim Vertrieb und beim Marketing), muss die<br />

hierfür bestimmte Vergütung der erbrachten Leistung entsprechen und darf das<br />

Maß des im Gesundheitswesen zulässigen nicht übersteigen. Verträge über solche<br />

Leistungen und Kooperationen müssen transparent sein und bei Konflikten<br />

vom Berufsverband beurteilt werden können.“ [63].<br />

Wenn der Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. unabhängig von den<br />

Wirtschaftsinteressen seiner Kooperationspartner wäre, dann würde auch die explizite<br />

Erwähnung in den Regeln der Berufsausübung zu dieser Praxis nicht notwendig<br />

sein.<br />

Diese Beispiele machen deutlich, dass eine Bewertung der Berufsverbände mit<br />

Hilfe eines Qualitätskriterienkatalogs gerade im Hinblick auf die weitere Professionalisierung<br />

der nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />

Deutschland unabdingbar ist.<br />

Darüber hinaus hat diese Praxis auch Auswirkungen auf die Kooperation zwischen<br />

den Berufsverbänden. Anhand der Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit<br />

in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (siehe Kap. 4) wird deutlich, das dieses Ziel in<br />

den Abschlussdokumenten der Weltgesundheitskonferenzen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

immer wieder postuliert wurde und somit von Beginn an ein Bestandteil der<br />

Diskussion zur Professionalisierung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> war.


51<br />

Diskussion und Ausblick<br />

Die Bereitschaft bzw. das Bestreben nach einer interdisziplinären Kooperation mit<br />

anderen Berufsgruppen ist bei sechs von zehn der im Rahmen dieser Diplomarbeit<br />

untersuchten Berufsverbände in verschiedenen Dokumenten (z. B. Satzung<br />

oder Berufsordnung) festgeschrieben worden (siehe Kap. 6.2.1).<br />

Erste Initiativen gab es mit den Veranstaltungen „Was leisten Berufsverbände im<br />

Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong>?“ sowie „Berufsverbände im Gespräch: Welche<br />

Rolle übernehmen die Gesundheits- und Sozialberufe in der ‚Gesundheits-<br />

Gesellschaft’? - Berufspolitische Positions-Bestimmungen für die Kooperation der<br />

Gesundheits- und Sozialberufe im Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention“<br />

jeweils im Rahmenprogramm der 7. bzw. 8. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

(SoAk) in Magdeburg im Jahr 2007 und 2008.<br />

In Anbetracht der oben geschilderten Entwicklungen in der Praxis des Berufsverbandes<br />

Deutscher Präventologen e.V. ist es als durchaus problematisch einzuschätzen,<br />

wenn der Vorstandsvorsitzende Dr. Ellis Huber bei der 8. SoAk über das<br />

wirtschaftliche Potenzial der Gesundheitswirtschaft berichtet (die Umsetzung des<br />

„Zweiten Gesundheitsmarktes“ wird für Deutschland auf mehr als 50 Milliarden Euro<br />

pro Jahr geschätzt) und das Interesse der Mitglieder seines Verbandes bekundet,<br />

in diesem Bereich in Zukunft eine verantwortliche Rolle zu übernehmen [vgl.<br />

57]. Weitere Aussagen zu den Ergebnissen der genannten Veranstaltungen siehe<br />

Kap. 6.2.<br />

Mit der Veranstaltung „Ihre Zukunft im Gesundheitsberuf“ (Mai 2008) haben das<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung (BMBF) eine Initiative für einen regelmäßigen Dialog zwischen Politik,<br />

Studierenden und Auszubildenden im Gesundheitsbereich gestartet. Bei der<br />

Veranstaltung wurden Themen wie, die Zukunft der Gesundheitsversorgung und<br />

die besten Ausbildungswege für die Gesundheitsberufe, u. a. mit Studierenden der<br />

Medizin und Pharmazie sowie Auszubildende der Pflegeberufe und Krankenkassen<br />

diskutiert [vgl. 75].<br />

Für die hier untersuchten Berufsverbände gilt es, sich bei dem künftigen Dialog offensiv<br />

mit ihren eigenen Fachkompetenzen einzubringen.


52<br />

Diskussion und Ausblick<br />

Aus den Anforderungen an das Gesundheitssystem und die Kooperation der Be-<br />

rufsgruppen (siehe Kap. 7) wird deutlich, dass sich eine Vielzahl von Chancen<br />

und Risiken für die Berufsverbände ergeben. Die Existenz der Berufsverbände ist<br />

perspektivisch nur gesichert, wenn sie sich in Bezug auf die Aufgaben und Ziele<br />

mitgliederorientiert weiterentwickeln.<br />

Schlussfolgernd ist zu klären, ob die Berufsverbände sich mehr der Verfolgung<br />

von Einzelinteressen, z. B. Sicherstellung und Erweiterung der Einsatzmöglichkei-<br />

ten der Mitglieder auf dem Arbeitsmarkt widmen oder eine Zusammenarbeit mit<br />

anderen Berufsverbänden anstreben sollten, um die Interessensvertretung unter<br />

Bündelung und Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen u. a. gegenüber dem<br />

Gesetzgeber zu stärken.<br />

Am Beispiel der Interessensvertretung im Pflegebereich zeigt sich die Problematik<br />

der Zusammenarbeit von Berufsverbänden bzw. der Gründung eines Dachverbandes.<br />

Zurzeit ist die Interessensvertretung der beruflich Pflegenden in Deutschland auf<br />

26 Berufsverbände aufgeteilt. Dies führte dazu, vor der Gründung des Deutschen<br />

Pflegerates e.V., dass die Vertreter von Politik und Spitzenverbänden des<br />

Gesundheitswesens nicht wussten, an wen sie sich bei fachlichen Fragen, bei<br />

Stellungnahmen oder um Mitbestimmung der Pflege bei Veränderungsprozessen<br />

im Gesundheitssystem wenden sollten.<br />

Aufgrund der Zersplitterung hat folglich keiner der Verbände eine gewisse Größe<br />

und damit die Legitimation erreicht, als Sprachrohr für die Pflege anzutreten und<br />

deren Anliegen machtvoll zu vertreten. Im Gegenteil, die Berufsverbände der Pflegenden<br />

haben oft mehr gegeneinander als miteinander gearbeitet [vgl. 76].<br />

Um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, gibt es Bestrebungen einen<br />

Dachverband aller nationalen Berufsverbände zu gründen, „um in gemeinsamer<br />

Anstrengung die Durchsetzungskraft des Deutschen Pflegerates e.V. solidarisch<br />

zu stärken“ [76].<br />

Anhand dieses aktuellen Beispiels wird deutlich, dass das Erfordernis der Kooperation<br />

zwischen den Berufsverbänden Priorität besitzt.


53<br />

Diskussion und Ausblick<br />

Analog der Bestrebungen im Bereich der Pflege ist es sinnvoll, im Zuge der<br />

Professionalisierung der Interessensvertretung einen „Bundesverband Gesundheitswissenschaften<br />

e.V.“ zu gründen (siehe Abb. 6).<br />

Bei den im Rahmen dieser Diplomarbeit analysierten Berufsverbänden sind gefestigte<br />

Strukturen und gemeinsame inhaltliche Orientierungen vorhanden (siehe<br />

auch Kap. 6.2).<br />

Folglich kommen die Sektion „Gesundheits-, Umwelt- und Schriftpsychologie“ des<br />

Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., die Fachgruppe<br />

Gesundheit“ des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen<br />

e.V., die Arbeitsgruppe „Kontakte und Partner“ des Berufsverbandes <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

e.V. sowie die „Fachgruppe Gesundheit“ des Deutschen Berufsverbandes<br />

für Soziale Arbeit e.V. grundsätzlich als Mitglieder des Bundesverbandes<br />

in Frage.<br />

Name Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.<br />

Ziel und<br />

Zweck<br />

Organisations-<br />

aufbau<br />

Mitglieder-<br />

struktur<br />

Finanzierung<br />

Der Zweck der Gründung des Verbandes ist es, als Bundesverband die gemeinsamen<br />

beruflichen Interessen seiner Mitgliedsverbände umfassend zu<br />

vertreten und auf die Fortentwicklung der Profession<br />

Gesundheitswissenschaften Einfluss zu nehmen.<br />

Der Bundesverband unterteilt sich in einen Bundesvorstand und sachliche Organisationseinheiten<br />

(Fachbereiche). Der Bundesvorstand setzt sich aus den<br />

jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen Berufsverbände zusammen.<br />

Die bestehenden Strukturen der Berufsverbände werden in den Bundesverband<br />

integriert. Der Bundesverband ist parteipolitisch neutral und weltanschaulich<br />

nicht gebunden.<br />

Die Berufsverbände müssen folgende formelle und inhaltliche Kriterien für eine<br />

Aufnahme in den Bundesverband erfüllen:<br />

• akademische Berufsqualifikation der Mitglieder<br />

• explizite Formulierung der Interessensvertretung in der Vereinssatzung<br />

• inhaltlicher Bezug zu Gesundheitswissenschaften<br />

• nichtverkammerter Berufsstand<br />

• Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaftsinteressen<br />

Der Bundesverband finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge der<br />

Berufsverbände.<br />

Abb. 6: Eckpunkte zum Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.<br />

Das ausführliche Konzept zur Ausgestaltung dieses Bundesverbandes befindet<br />

sich in Anlage 12.


54<br />

Diskussion und Ausblick<br />

Grundlegende Voraussetzung ist die Bereitschaft von Protagonisten aus den hier<br />

betrachteten Berufsverbänden, die das gemeinsame Ziel, die Stärkung der Inter-<br />

essensvertretung im Bereich der Gesundheitswissenschaften verfolgen.<br />

Mit der Gründung eines „Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.“ wird<br />

ein kompetenter Ansprechpartner für Vertreter von Politik, Behörden und Spitzenverbänden<br />

des Gesundheitswesens geschaffen.<br />

Aus den Anlässen der Diskussion um die Frage der Kooperation nicht-ärztlicher<br />

Gesundheitsberufe im Bereich der Prävention (siehe Kap. 7.2) und der geplanten<br />

Fortführung der Veranstaltung „Ihre Zukunft im Gesundheitsberuf“ des BMG und<br />

BMBF zeigt sich der Bedarf einer solchen Institution.<br />

Des Weiteren muss der Bundesverband bei den Beratungen zum geplanten „Gesetz<br />

zur Stärkung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und gesundheitlichen Prävention“<br />

(‚Präventionsgesetz’) beteiligt werden.<br />

Andere starke Interessensgruppen haben sich durch jahrelangen Lobbyismus erfolgreich<br />

aufgestellt und sich ihre Anteile im Verteilungskampf über die budgetierten<br />

Ressourcen im Gesundheitswesen gesichert [vgl. 77]. Hier gilt es ein Gegengewicht<br />

zu installieren.<br />

Mit der Gründung des Bundesverbandes Gesundheitswissenschaften e.V. wird<br />

auch verhindert, dass die bereits bestehenden Berufsverbände in Konkurrenz treten,<br />

wenn es um die Durchsetzung von berufspolitischen Zielen geht.<br />

Die Entwicklungen bei den Pflegeorganisationen zeigen, dass diese Situation keinen<br />

Gewinn für die gesamte Profession bedeutet.<br />

Nicht zuletzt werden durch einen Bundesverband hohe Standards bei der Berufsqualifikation<br />

der Mitglieder gewährleistet und somit der Zunahme von nicht ausreichend<br />

professionell Tätigen entgegengewirkt.


10. Zusammenfassung<br />

55<br />

Zusammenfassung<br />

Das Ziel dieser Diplomarbeit ist, mittels einer bundesweiten empirischen<br />

Bestandsanalyse einen Überblick über die bestehenden Berufsverbände im<br />

Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> zu<br />

erstellen. Insgesamt werden die zehn nachfolgenden Berufsverbände in die Be-<br />

standsanalyse einbezogen:<br />

• Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />

e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />

• Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissen-<br />

schaftler e.V.<br />

• Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

• Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

• Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

• Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />

• Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />

Die theoretischen Grundlagen, die zum Verständnis dieser Diplomarbeit beitragen,<br />

bilden die Begriffsbestimmungen der „nichtmedizinischen Primärprävention“,<br />

„<strong>Gesundheitsförderung</strong>“, „Verein“ und „Verband“ sowie „Berufsverband“.<br />

Anhand von Dokumenten der WHO und der Abschlussdokumente der Weltge-<br />

sundheitskonferenzen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> wird aufgezeigt, dass die inter-<br />

disziplinäre Zusammenarbeit der im Gesundheitswesen beteiligten Berufsgruppen<br />

von Anfang an ein Bestandteil der Diskussion um die Weiterentwicklung der<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist. Es wird dargelegt, dass zwar das Bestreben nach Ko-<br />

operation zwischen den Berufsverbänden besteht, sich aber bisher keine Konse-<br />

quenzen in der praktischen Tätigkeit ergeben haben.


56<br />

Zusammenfassung<br />

Mithilfe eines selbst entwickelten Kriterienkataloges werden die Berufsverbände<br />

analysiert. Eine wissenschaftliche Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />

ist aufgrund noch fehlender Instrumente nicht durchführbar. Die selbst entworfene<br />

Checkliste mit Qualitätskriterien bildet dabei eine erste Grundlage.<br />

Aus den Anforderungen an das Gesundheitssystem und die Kooperation zwischen<br />

den Berufsgruppen werden Perspektiven für die weitere Existenzberechtigung und<br />

die Attraktivität eines Berufsverbandes herausgearbeitet.<br />

Die Gründung eines Bundesverbandes Gesundheitswissenschaften e.V. empfiehlt<br />

sich zur Vermeidung des Konkurrenzdenkens zwischen den Berufsverbänden und<br />

zur Stärkung der berufspolitischen Interessensvertretung für die in der nichtmedi-<br />

zinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen.


11. Literaturverzeichnis<br />

57<br />

Literaturverzeichnis<br />

[1] Kickbusch, I.: Die Gesundheitsgesellschaft. Megatrends der Gesundheit<br />

und deren Konsequenzen für Politik und Gesellschaft. Gamburg. Verlag für<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>. 2006<br />

[2] Statistisches Bundesamt Deutschland (DESTATIS): Gesundheitspersonal<br />

2005. Wiesbaden:<br />

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Conte<br />

nt/Statistiken/Gesundheit/Gesundheitspersonal/Aktuell,templateId=renderPrint.psml<br />

(Zugriff: 20.03.2008. 20:44 MEZ)<br />

[3] Eigene Berechnung mit Hilfe siehe [2]<br />

[4] Statistisches Bundesamt Deutschland (DESTATIS): Gesundheitsausgaben<br />

2005. Wiesbaden:<br />

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Conte<br />

nt/Statistiken/Gesundheit/Gesundheitsausgaben/Aktuell,templateId=renderPrint.psml<br />

(Zugriff: 20.03.2008. 20:41 MEZ)<br />

[5] Statistisches Bundesamt Deutschland (DESTATIS). Statistisches Jahrbuch<br />

2007. Kapitel 9 Gesundheitswesen:<br />

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oe<br />

ffentlich/AI/IC/Publikationen/Jahrbuch/Gesundheit,property=file.pdf<br />

(Zugriff: 28.04.2008. 11:55 MEZ)<br />

[6] Meyer Lexikon online:<br />

http://lexikon.meyers.de/meyers/Berufsverband (Zugriff: 23.03.2008. 11:33<br />

MEZ)<br />

[7] Slesina, W. (2007): Primordiale, primäre, sekundäre und tertiäre Prävention<br />

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[10] Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen/Fischer<br />

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Scriba PC, Wille E: Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Gutachten<br />

2000/2001. Band I Zielbildung, Prävention, Nutzerorientierung und Partizipation.<br />

Baden-Baden. Nomos. 2002


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(Zugriff: 26.03.2008. 17:38 MEZ)<br />

[13] Freitag 15. Die Ost-West-Wochenzeitung. (2007):<br />

http://www.freitag.de/2007/50/07501801.php#top (Zugriff: 13.12.2007.<br />

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[14] Gesundheit Berlin e.V.: Die Zeit ist reif für ein Bundesgesetz für nichtmedizinische<br />

Primärprävention! Resolution zum 13. Kongresses Armut und<br />

Gesundheit. Berlin. 01.12.2007:<br />

http://www.gesundheitberlin.de/index.php4?request=<strong>info</strong>&topic=2317<br />

(Zugriff: 11.04.2008. 14:35 MEZ)<br />

[15] E-Mail-Verkehr mit Prof. Dr. Rosenbrock: Anfrage 26.03.2008. 13:46 MEZ;<br />

Antwort: 27.03.2008. 15:59 MEZ<br />

[16] Kaba-Schönstein, L.: <strong>Gesundheitsförderung</strong> I: Definition, Ziele, Prinzipien,<br />

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Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar<br />

zu Konzepten, Strategien und Methoden der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4. Aufl.<br />

Schwabenheim a. d. Selz. Fachverlag Peter Sabo. 2003. 73-78<br />

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(Zugriff: 27.03.2008. 15:46 MEZ)<br />

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Schwartz, W. (Hrsg.): Das Public Health Buch. Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />

München. Urban und Schwarzenberg. 1998. 141-150<br />

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Taschenbuch Verlag. 2001. 15<br />

[22] Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. 50. Aufl. München.<br />

Deutscher Taschenbuch Verlag. 2002<br />

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[24] Deutsches Verbände Forum (2005). Kleines ABC der Verbände.<br />

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(Zugriff: 28.04.2008. 12:03 MEZ)<br />

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(Zugriff: 09.04.2008. 14:51 MEZ)<br />

[26] Deutsches Verbände Forum (2008). Was sind Verbände?<br />

http://www.verbaende.com/files/pdfs/WassindVerbnde_WLnezu2008.pdf<br />

(Zugriff: 28.04.2008. 12:12 MEZ)<br />

[27] Brockhaus, die Enzyklopädie. 20. Aufl. Leipzig. F.A. Brockhaus. 23. Band.<br />

90<br />

[28] E-Mail-Verkehr mit Frau Rost (Deutscher Bundestag, Verwaltung, Sachgebiet<br />

Amtliches Handbuch): Anfrage 21.04.2008. 08:29 MEZ; Antwort:<br />

22.04.2008. 10:05 MEZ<br />

[29] Brockhaus, die Enzyklopädie. 20. Aufl. Leipzig. F.A. Brockhaus. 3. Band.<br />

200<br />

[30] E-Mail-Verkehr mit Herrn Knuff (Vorstand bundesverband deutscher vereine<br />

& verbände e.V.): Anfrage 23.04.2008. 17:13 MEZ; Antwort: 23.04.2008.<br />

18:36 MEZ<br />

[31] E-Mail-Verkehr mit Herrn Richter (Projektmanager, Deutsches Verbände<br />

Forum): Anfrage 23.04.2008. 17:15 MEZ; Antwort: 25.04.2008. 16:03 MEZ<br />

[32] Eigene Erhebung mit Hilfe siehe [46]<br />

[33] Franzkowiak, P., Sabo, P. (Hrsg.): Dokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

Internationale und nationale Dokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Wortlaut<br />

und Kommentierung. Mainz. Verlag Peter Sabo. 1993


60<br />

Literaturverzeichnis<br />

[34] Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen. Basiswissen Gesund-<br />

heitsförderung. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>. Alma-Ata Deklaration (1978):<br />

http://www.xn--gesundheitsfrdernde-hochschulenidd.de/Inhalte/B_Basiswissen_GF/B9_Materialien/B9_Dokumente/Dokumen<br />

te_international/1978ALMAATA_de_BZgA93.pdf (Zugriff: 27.03.2008. 16:03<br />

MEZ)<br />

[35] Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen. Basiswissen <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>. Adelaide Empfehlungen (1998):<br />

http://www.xn--gesundheitsfrdernde-hochschulenidd.de/Inhalte/B_Basiswissen_GF/B9_Materialien/B9_Dokumente/Dokumen<br />

te_international/1988ADEL_de_BZgA93.pdf (Zugriff: 27.03.2008. 16:10<br />

MEZ)<br />

[36] Geiger, A., Kreuter, H.: Partnerschaften für Gesundheit. In: Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

4. Aufl. Schwabenheim a. d. Selz. Fachverlag Peter<br />

Sabo 2003. 172-174<br />

[37] Geiger, A., Kreuter H. (Hrsg.): Neue Partner für Gesundheit. Gesundheit auf<br />

dem Weg ins 21. Jahrhundert. Gamburg. Verlag für <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

2000<br />

[38] Bundesministerium der Justiz (2008). Sozialgesetzbuch Viertes Buch –<br />

Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:<br />

http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_4/__28a.html (Zugriff: 14.05.2008.<br />

20:39 MEZ)<br />

[39] E-Mail-Verkehr mit Herrn Kiewitt (Bundesagentur für Arbeit. Service-Haus-<br />

Statistik-Datenzentrum): Anfrage: 07.04.2008. 10:03 MEZ; Antwort:<br />

07.04.2008 10:10 MEZ<br />

[40] E-Mail-Verkehr mit Frau Afentakis (Referentin, Statistisches Bundesamt):<br />

Anfrage: 28.03.2008. 11:21 MEZ; Antwort: 02.04.2008. 08:23 MEZ<br />

[41] Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

nach Berufsordnungen, Deutschland, Stichtag 30.09.2007:<br />

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200709/iiia6/sozbe/bo_h<br />

eftd.xls (Zugriff: 16.05.2008. 13:17 MEZ)<br />

[42] Eigene Berechnung mit Hilfe siehe [40]<br />

[43] E-Mail-Verkehr mit Herrn Leinenbach (Bundesvorsitzender DBSH): Anfrage<br />

07.04.2008. 11:36 MEZ; Antwort: 08.04.2008. 10:48 MEZ


61<br />

Literaturverzeichnis<br />

[44] E-Mail-Verkehr mit Prof. Dr. Dahme (Professor für Verwaltungswissenschaft<br />

an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)): Anfrage: 08.05.2008. 16:05<br />

MEZ; Antwort: 08.05.2008. 16:19 MEZ<br />

[45] Berufsverband der Präventologen e.V.. Fernunterrichtsvertrag. (2008):<br />

http://www.praeventologe.de/images/stories/Studium/fernunterrichtsvertrag.<br />

pdf (Zugriff: 13.05.2008. 15:35 MEZ)<br />

[46] Deutscher Bundestag. Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten<br />

Verbände und deren Vertreter (2008):<br />

http://www.bundestag.de/wissen/archiv/sachgeb/lobbyliste/lobbylisteaktuell.<br />

pdf (Zugriff: 13.05.2008. 14:44 MEZ)<br />

[47] Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.. Der Verband.<br />

(2008): http://www.bdp-verband.de/bdp/index.shtml (Zugriff:<br />

29.01.2008. 11:08 MEZ)<br />

[48] Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.. Geschichte<br />

des BDS. (2003): http://www.bds-soz.de/images/stories/verband/BDS-<br />

Chronik1976-2003.pdf (Zugriff: 29.01.2008. 10:20 MEZ)<br />

[49] E-Mail-Verkehr mit Herrn Dr. Behrendt (1. Vorsitzender BDS): Anfrage:<br />

07.04.2008. 10:53 MEZ; Antwort: 07.04.2008. 16:12 MEZ<br />

[50] E-Mail-Verkehr mit Herrn Lang (Referat Fach- und Bildungspolitik BDP):<br />

Anfrage: 28.04.2008. 11:45 MEZ; Antwort: 29.04.2008. 18:07 MEZ<br />

[51] E-Mail-Verkehr mit Herrn Dr. Behrendt (1. Vorsitzender BDS): Anfrage:<br />

10.04.2008. 14:51 MEZ; Antwort: 10.04.2008. 17:57 MEZ<br />

[52] Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.. Chronik. (2008):<br />

http://www.gesundheitswirte.de/index.php?id=1&sid=0 (Zugriff: 29.01.2008.<br />

13:42 MEZ)<br />

[53] E-Mail-Verkehr mit Frau Schönecker-Recke (Vorstandsvorsitzende BV<br />

Gefö, bis 15.05.2008): Anfrage: 09.04.2008. 14:20 MEZ; Antwort:<br />

14.04.2008. 13:50 MEZ<br />

[54] Verband der Oecotrophologen e.V.. Liste der Korporativen Mitglieder.<br />

(2008): http://www.vdoe.de/index.htm (Zugriff: 31.01.2008. 12:35 MEZ)<br />

[55] Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Aktive Netzwerkpartner.<br />

(2008):<br />

http://www.praeventologe.de/index.php?option=com_content&task=view&id<br />

=96&Itemid=113 (Zugriff: 13.05.2008. 14:05 MEZ)


62<br />

Literaturverzeichnis<br />

[56] Hochschule Magdeburg-Stendal (FH). Fachbereich Sozial- und<br />

Gesundheitswesen: 7. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

(2007). Abschlussbericht: http://www.sgw.hsmagdeburg.de/sommerakademie/2007/pdf/Abschlussbericht_7.SAK.pdf<br />

(Zugriff: 29.04.2008. 16:05 MEZ)<br />

[57] Hochschule Magdeburg-Stendal (FH). Fachbereich Sozial- und<br />

Gesundheitswesen. Programm 8. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>:http://www.sgw.hsmagdeburg.de/sommerakademie/2008/programm.html<br />

(Zugriff: 14.05.2008.<br />

13:49 MEZ)<br />

[58] Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.. Ethische<br />

Richtlinien. (2005): http://www.bdp-verband.de/bdp/verband/ethik.shtml<br />

(Zugriff: 13.05.2008. 14:45 MEZ)<br />

[59] Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.. Berufsbild Diplom-<br />

Gesundheitswirt (FH). (2005):<br />

http://www.gesundheitswirte.de/documente/Berufsbild_Web_farbig.pdf<br />

(Zugriff: 13.05.2008. 15:00 MEZ)<br />

[60] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Berufsbild Sozialarbeiter.<br />

(1997): http://www.dbsh.de/Berufsbild.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 17:35 MEZ)<br />

[61] Verband der Oecotrophologen e.V.. Satzung. (2006):<br />

http://www.vdoe.de/satzung2006.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 17:30 MEZ)<br />

[62] Verband der Oecotrophologen e.V.. Berufsordnung. (2007):<br />

http://www.vdoe.de/berufsordnung2007.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 17:24<br />

MEZ)<br />

[63] Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Berufsordnung. (2008):<br />

http://www.praeventologe.de/images/stories/Downloads/berufsordnung_200<br />

8.pdf (Zugriff: 14.05.2008. 08:56 MEZ)<br />

[64] Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. Satzung.<br />

(2004): http://www.dvgs.de/files/dvgs_satzung.pdf (Zugriff: 13.05.2008.<br />

17:50 MEZ)<br />

[65] Badura, B. (2007): Kommentar zur aktuellen Situation von Prävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>. In: Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> (2): 7-8<br />

[66] Kickbusch, I.: <strong>Gesundheitsförderung</strong>. In: Schwartz, W. (Hrsg.): Das Public<br />

Health Buch. Gesundheit und Gesundheitswesen. 2. Aufl. München. Urban<br />

und Fischer Verlag. 2003. 181-189<br />

[67] Deutsche Psychologen Akademie GmbH des BDP. Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm.<br />

(2008): http://www.dpa-bdp.de/aus-fortweiterbildung.html<br />

(Zugriff: 13.05.2008. 14:31 MEZ)


63<br />

Literaturverzeichnis<br />

[68] Verband der Oecotrophologen e.V.. Weiterbildungsprogramm. (2008):<br />

http://www.vdoe.de/vdoe-weiterb-2008.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 14:20 MEZ)<br />

[69] Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />

e.V.. Auszüge der Berufsordnung. (2008): http://www.diplompaedagogen.de/bddp/berufsordnung<br />

(Zugriff: 13.05.2008. 14:35 MEZ)<br />

[70] Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.. Ethik Kodex.<br />

(1992): http://www.bds-soz.de/images/stories/formulare/ethik.pdf (Zugriff:<br />

13.05.2008. 14:50 MEZ)<br />

[71] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Berufsethische Prinzipien.<br />

(1997): http://www.dbsh.de/BerufsethischePrinzipien.pdf (Zugriff:<br />

14.05.2008. 08:33 MEZ)<br />

[72] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Qualitätskriterien des<br />

DBSH. (2007): http://www.dbsh.de/Qualit_tskriterien.pdf (Zugriff:<br />

14.05.2008. 08:45 MEZ)<br />

[73] Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Über uns. (2008):<br />

http://www.praeventologe.de/index.php?option=com_content&task=view&id<br />

=90&Itemid=105 (Zugriff: 14.05.2008. 09:15 MEZ)<br />

[74] Bundesagentur für Arbeit. abi – dein Weg in Studium und Beruf. (2006):<br />

http://www.abi.de/berufsleben/berufsreportagen/gsp/pr_ventologe0431.htm<br />

(Zugriff: 02.06.2008. 15:41 MEZ)<br />

[75] Bundesministerium für Gesundheit. Aktuelles. (2008):<br />

http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_600110/SharedDocs/Download/DE/Pr<br />

esse/Pressemitteilungen/Presse-2008/PM-<br />

Gesundheitsberufe,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PM-<br />

Gesundheitsberufe.pdf (Zugriff: 03.06.2008. 13:45 MEZ)<br />

[76] Pflege im Aufbruch:<br />

http://www.pflegeimaufbruch.de/berufspolitik_kks_01_08.pdf (Zugriff:<br />

09.05.2008. 13:35 MEZ)<br />

[77] Leif, T., Speth, R. (Hrsg.): Die fünfte Gewalt – Lobbyismus in Deutschland.<br />

Wiesbaden. Verlag für Sozialwissenschaften. 2006. 221-235


Anlagenübersicht<br />

64<br />

Anlagenübersicht<br />

Anlage 1: Steckbrief Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagoginnen und<br />

Diplom-Pädagogen e.V.<br />

Anlage 2: Steckbrief Berufsverband Deutscher Psychologinnen und<br />

Psychologen e.V.<br />

+ Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />

und des BDP<br />

+ Organigramm des BDP<br />

Anlage 3: Steckbrief Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen<br />

e.V.<br />

+ Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des<br />

BDS<br />

Anlage 4: Steckbrief Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und<br />

Erziehungswissenschaftler e.V.<br />

Anlage 5: Steckbrief Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

+ Organigramm des BV Gefö<br />

+ Berufsbild Dipl. Gesundheitswirt (FH)<br />

+ Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und –management<br />

Anlage 6: Steckbrief Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />

+ Liste mit Kooperationspartner DBSH<br />

+ Berufsbild Sozialarbeiter<br />

+ Berufsethische Prinzipien<br />

+ Qualitätskriterien Soziale Arbeit<br />

Anlage 7: Steckbrief Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

+ Berufsordnung VDOE<br />

Anlage 8: Steckbrief Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

+ Berufsordnung BVdP<br />

Anlage 9: Steckbrief Deutscher Verband für Gesundheitssport und<br />

Sporttherapie e.V.<br />

Anlage 10: Steckbrief Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />

Anlage 11: Kriterienkatalog zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />

Anlage 12: Konzept „Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.“


Anlage 1<br />

Name Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom Pädagoginnen e.V. (BDDP)<br />

Gründung 1980 in Regensburg, Sitz in Bremen<br />

Ziel und Zweck • Vertretung des Berufsstandes bei berufspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Belange<br />

• Wahrung der Berufsinteressen der Mitglieder hinsichtlich der Förderung von Forschung<br />

Lehre, Weiter- und Fortbildung im Bereich der Pädagogik<br />

• Förderung der Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis im pädagogischen Feld<br />

• Öffentlichkeitsarbeit zum Berufsbild<br />

Ziel :<br />

• Professionalisierung des Berufsstandes und berufsrechtliche Fundierung der Arbeit<br />

in allen genuin pädagogischen Berufsfeldern<br />

Organisations- • bundesweit organisiert<br />

aufbau • Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind Präsident und zwei Vizepräsidenten<br />

• Der BDDP wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und<br />

deren Vertretern („Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.<br />

Mitglieder- • Ordentliches Mitglied<br />

struktur - jeder Bürger der BRD, der das Diplom in Erziehungswissenschaften erworben hat<br />

• Außerordentliches Mitglied<br />

- jeder Bürger, der den Diplom-Abschluss in Erziehungswissenschaft anstrebt<br />

- Außerordentliche Mitglieder haben kein Wahl- und Stimmrecht in den Organen<br />

des Berufsverbandes<br />

- Personen, die die Ziele und Aufgaben des Berufsverbandes in besonderem Maße<br />

gefördert haben, können auf Vorschlag des Präsidiums durch Beschluss der<br />

Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, auch wenn sie keinen<br />

Wohnsitz in der BRD haben<br />

• keine Aussage zur aktuellen Mitgliederzahl erhältlich<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />

Leistungen für • Berufshaftpflicht zu besseren Konditionen<br />

Mitglieder • Berufsordnung, die die Qualitäten des Diplom-Pädagogen unterstreicht<br />

• Fachgebietsbezeichnungen, die Profil des Mitgliedes verdeutlichen<br />

• Mentoring-Programme nach Wunsch des Mitgliedes<br />

spezialisierte Fachberatungen zu…<br />

• Approbation nach HPG oder PsychThG<br />

• Berufsfeldern und Berufseinstieg des Diplom-Pädagogen<br />

• beruflichen Kooperationen und Beteiligungen<br />

• berufs- und steuerrechtlichen Fragen<br />

• Existenzgründung mit Fachgutachten<br />

• Honorar-, Vertrags- und Wettbewerbsfragen<br />

• Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätsmanagement<br />

• verbandseigene Akademie befindet sich im Aufbau<br />

• wissenschaftlicher Weiterbildung<br />

• Zertifizierung von Zusatzqualifikationen


Kooperations- • Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Meditation (BAFM)<br />

partner • Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

• Centrale für Mediation (CFM)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)<br />

• Deutsche Verbände Forum<br />

• Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DQG)<br />

• Fairness-Stiftung gem. GmbH<br />

• Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI)<br />

• Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V.<br />

• Institut für Freie Berufe (IFB)<br />

Anlage 1<br />

Berufsbild und Diplom-Pädagogen sind Angehörige der Freien Berufe. Zu ihren Berufsfeldern zählen u. a.<br />

Berufsordnung Arbeitsgebiete im Bereich von Forschung und Lehre, Bildung und Erziehung, Organisation<br />

und Verwaltung, Diagnostik und Therapie, Beratung und Vermittlung, Dokumentation und<br />

Information, Gutachten- und Sachverständigenwesen.<br />

Die Berufsordnung dient der freiwilligen Selbstregulierung des Berufsverbandes.<br />

Sie ist für die Mitglieder des Verbandes verbindlich. Sie dient insbesondere:<br />

- dem Schutz der Berufsbezeichnung<br />

- der Festlegung des Berufsbildes<br />

- der Regelung des Erwerbs und der Führung von Fachgebietsbezeichnungen<br />

- der Regelung der Weiterbildungsverpflichtung<br />

- der Festlegung der Berufsethik<br />

- der Festlegung des Verhaltenskodex des Berufsstandes als freier Beruf<br />

Selbstverständnis „Mittler des Wandels“<br />

Diplom-Pädagogen BDDP verpflichten sich zur:<br />

• ständigen Weiterbildung<br />

• fachlichen Neutralität<br />

• Anwendung anerkannter Methoden<br />

• Orientierung an wissenschaftlichen Standards<br />

• Überprüfung der Arbeitsergebnisse<br />

Der BDDP hat weder eine konfessionelle noch eine politische Bindung.<br />

Beitrag zur • keine Aktivitäten<br />

Prävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Kontakt Dipl.-Päd. Anke Fuchs (Präsidentin)<br />

Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen (BDDP)<br />

Bundesgeschäftsstelle<br />

Postfach 34 70 67<br />

D-28339 Bremen<br />

Tel.: 0421/34 92 24<br />

Fax: 0421/34 35 77<br />

E-Mail: <strong>info</strong>@bddp.de<br />

Internet: http://www.bddp.de<br />

Quellen Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen e.V.. Internetpräsenz:<br />

http://www.bddp.de (Zugriff: 05.02.2008. 08:45 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Frau Jäckel (Vizepräsidentin BDDP): Anfrage: 07.04.2008. 10:51 MEZ;<br />

Antwort: 14.04.2008. 16:17 MEZ


Name Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)<br />

Gründung 1946 in Hamburg, Sitz in Bonn, Berlin (Bundesgeschäftsstelle)<br />

Anlage 2<br />

Ziel und Zweck • Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder<br />

• Förderung der wissenschaftlichen Psychologie in Theorie und Praxis<br />

• Einsatz für die Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Psychologen<br />

• Förderung der Berufsorientierung der Ausbildung in Psychologie<br />

• Förderung der Fortbildung der Mitglieder<br />

• Entwicklung von ethischen und qualitativen Richtlinien für die Berufsausübung<br />

• Unterrichtung der Öffentlichkeit über alle mit der Berufsausübung verbundenen Fragen<br />

• Stärkung der Einflusses von Psychologen in allen gesellschaftlichen Einrichtungen<br />

und Gremien<br />

• Gewährleistung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes der Verbandsmitglieder,<br />

insbesondere in den Fällen, in denen die beruflichen Interessen der Mitglieder durch nicht<br />

ausreichend vorgebildete Personen verletzt werden<br />

• Mitwirkung bei der Schaffung und Sicherung von angemessen bezahlten Stellen<br />

für Diplompsychologen<br />

• Schutz der Mitglieder gegen Fehlbesetzungen von Psychologenstellen<br />

• Kontakthaltung zu Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerorganisationen<br />

und den Tarifparteien<br />

• Förderung von Kongressen und Arbeitstagungen, die der Forschung und dem Austausch<br />

von Berufserfahrungen dienen<br />

• Betreuung und Herausgabe von Fachliteratur, insb. Fachzeitschriften<br />

• Sichtung, Austausch und Überwachung von Tests<br />

Organisations- • siehe Organigramm (siehe Anlage 2)<br />

aufbau<br />

Organe des BDP sind:<br />

• Mitgliederversammlung, Landesgruppen, Sektionen, Delegiertenkonferenz, Präsidium,<br />

Verbandsvorstand, Schieds- und Ehrengericht<br />

- Gliederung in Landesgruppen und Sektionen; studentische Mitglieder bilden<br />

die “Bundesvereinigung Psychologie Studierende im BDP”<br />

- Zusammenschluss von Mitgliedern bestimmter Gebiete zu Landesgruppe, sofern dort eine<br />

größere Anzahl Mitglieder vorhanden ist (möglichst: Landesgruppe = Bundesland)<br />

Der BDP hat in allen Bundesländern eine Landesgruppe.<br />

Zusammenschluss von Mitgliedern zu Sektionen zur Pflege und Erfüllung wissenschaftlicher<br />

oder berufsständischer Aufgaben:<br />

Sektionen:<br />

• Angestellte und Beamtete Psychologen, Aus-, Fort- und Weiterbildung in Psychologie,<br />

Freiberufliche Psychologen<br />

• Gesundheits-, Umwelt- und Schriftpsychologie, Klinische Psychologie,<br />

Politische Psychologie, Rechtspsychologie<br />

• Schulpsychologie, Verkehrspsychologie, Verband Psychologischer PsychotherapeutInnen,<br />

Wirtschaftspsychologie<br />

• Bundesvereinigung der Psychologiestudierenden im BDP<br />

• Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung<br />

Der BDP wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren<br />

Vertretern („Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.


Anlage 2<br />

Mitglieder- • Vollmitglieder<br />

struktur - Absolventen des Diplom-Studiengang Psychologie<br />

- Absolventen eines mindestens achtsemestrigen Diplom-Studiengang mit dem Ziel der<br />

Qualifikation für ein spezielles Anwendungsfeld der Psychologie<br />

- Doktoren, auf der Basis eines mindestens achtsemestrigen Hauptfachstudiums der Psychologie<br />

- Absolventen mit Staatsexamen (mindestens achtsemestriges Studium der Psychologie)<br />

- Personen mit Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft (siehe unten) berechtigt,<br />

mit Nachweis: zwei Jahre Berufspraxis in Vollzeit oder eine entsprechende Dauer in Teilzeit<br />

einschließlich 44 Stunden Supervision und einem Fortbildungskontingent im Umfang<br />

von 80 Stunden<br />

- Personen mit Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft berechtigt, mit Abschluss<br />

von ein vom BDP als psychologisches Studium anerkanntes Studium an einer staatlich<br />

anerkannten Hochschule mit einen Master- oder vom BDP als gleichwertig erachteten Titel<br />

- Psychologen, mit ausländischen Abschluss mit der Anerkennung des BDP<br />

• Graduierte Mitglieder<br />

- Absolventen einer staatlich anerkannten Hochschule mit Bachelor-Titel, mit Anerkennung<br />

des Studienganges durch BDP<br />

- Personen, mit z. B. ausländische Ausbildungen und Titel, die der BDP als<br />

gleichwertig anerkennt<br />

- bei Nennung der Mitgliedschaft: „Graduiertes Mitglied“<br />

- Graduierte Mitglieder haben kein passives Wahlrecht<br />

• Außerordentliche Mitglieder<br />

- Personen, die für einen Studiengang der Psychologie eingeschrieben sind und sofern dieser<br />

Studiengang zum einen in Pkt. „Vollmitglieder“ genannten Abschlüsse führen soll<br />

- Studentische Mitglieder bilden die “Bundesvereinigung Psychologie Studierende im BDP”<br />

- Möglichkeit zu eigener Geschäftsordnung, im Einvernehmen mit Verbandsvorstand<br />

� Durchführung einer jährlichen Vollversammlung<br />

� Teilnahme an Delegiertenkonferenz mit drei Vertretern (2x Stimmrecht, aber ohne passives<br />

Stimmrecht)<br />

� keine Möglichkeit der eigenen Beitragserhebung<br />

� Studentische Mitglieder können außerordentliche Sektionsmitglieder werden<br />

- natürliche oder juristische Personen, die die Ziele des BDP finanziell und ideell unterstützen<br />

(� Außerordentliches Förderndes Mitglied)<br />

- in besonderen Fällen Aufnahme von solchen Persönlichkeiten je nach ihrer Tätigkeit und<br />

Vorbildung als Vollmitglieder, graduierte Mitglieder oder außerordentliche Mitglieder, die aufgrund<br />

ihrer Lebensreife, Berufsleistung und praktischen Erfahrung anerkannt sind und hervorragende<br />

Leistungen auf dem Gebiet der Psychologie nachweisen können, auch wenn Voraussetzungen<br />

für Vollmitgliedschaft oder Graduierte Mitgliedschaft nicht erfüllt sind<br />

- Außerordentliche Mitglieder haben kein aktives oder passives Wahlrecht<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 12000 (Stand: 16.05.2008)<br />

Finanzierung • 95% aus Mitgliedsbeiträgen<br />

5% aus potentiellen Überschüssen der Wirtschaftsbetriebe des BDP:<br />

Deutsche Psychologen Akademie GmbH (DPA),<br />

Psychotherapie Informations-Dienst GmbH (PID), Wirtschaftsdienst GmbH (WD)<br />

Leistungen für • Aufnahme in Anbieterdatenbanken für psychologische Leistungen<br />

Mitglieder (an Voraussetzungen geknüpft)<br />

• BDP-Online-Visitenkarte Serviceteam,<br />

• BDP-Veranstaltungen (Tagungen, Kongresse)<br />

• Bildungs-, Existenzgründungs-, Rechtsberatung


Anlage 2<br />

Leistungen für • Internetpräsenz<br />

Mitglieder • Mitgliedschaft in Fachsektion mit zusätzlichem Service<br />

• Newsletter<br />

• Online-INFO-PLUS (berufspraktische Downloads, Ratgeber, Lexikon zur Berufspraxis,<br />

Anlaufstellen, Links im Mitgliederbereich der Internetpräsenz)<br />

• Online-Marktplatz<br />

• Spezialangebote für Studierende (u. a. Praktikumsbörse)<br />

• Vorzugskonditionen bei Tochtergesellschaften des BDP (siehe Organigramm, Anlage 2)<br />

• Zeitschrift Report Psychologie (10 Ausgaben pro Jahr im Mitgliedsbeitrag enthalten)<br />

Kooperations- • Allianz für nachhaltige Schulgesundheit und Bildung in Deutschland (Anschub.de)<br />

partner • Arbeitsgemeinschaft der Verbände deutschsprachiger Psychologinnen und<br />

Psychologen (ADP)<br />

• Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

• Bundesvereinigung Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BVPG)<br />

• Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie (CDS)<br />

• Christoph-Dornier-Klinik für Psychotherapie (CDK)<br />

• European Federation of Psychologists Associations (EFPA)<br />

• Föderation deutscher Psychologenvereinigungen<br />

• Georg-Gottlob-Stiftung<br />

• Malteser<br />

• National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC)<br />

• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)<br />

• Unternehmen der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland (VITAWO)<br />

• Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID)<br />

Berufsbild und • siehe „Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des BDP“<br />

Berufsordnung (siehe Anlage 2)<br />

Beitrag zur • Sektion „Gesundheits-, Umwelt- und Schriftpsychologie“<br />

Prävention und • Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen Themen<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Kontakt Dipl.-Psych. Carola Brücher-Albers (Präsidentin)<br />

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)<br />

Bundesgeschäftsstelle<br />

Glinkastraße 5-7<br />

D-10117 Berlin<br />

Tel.: 030/20 91 49 60<br />

Fax: 030/20 91 49 66<br />

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Internet: http://www.bdp-verband.de<br />

Quellen Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V..<br />

Internetpräsenz: http://www.bdp-verband.de (Zugriff: 29.01.2008. 10:53 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Herrn Lang (Referat Fach- und Bildungspolitik BDP):<br />

Anfrage: 16.05.2008. 13:16 MEZ; Antwort: 20.05.2008. 15:17 MEZ


Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und<br />

des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

(zugleich Berufsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen<br />

e.V.)<br />

In der von der Mitgliederversammlung der DGPs am 29.09.1998 und von der Delegiertenkonferenz<br />

des BDP am 25.4.1999 beschlossenen Fassung mit den Änderungen<br />

der auf die Forschung bezogenen Abschnitte lt. Beschlüssen der Mitgliederversammlung<br />

der DGPs vom 28.9.2004 und der Delegiertenkonferenz des<br />

BDP vom 16.4.2005.<br />

Herausgeber: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />

Hauptgeschäftsführer: Dipl.-Psych. Armin Traute<br />

A. Präambel<br />

Die Aufgabe von Psychologen ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren<br />

und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft<br />

einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und<br />

setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte<br />

ein. Der Beruf des Psychologen ist seiner Natur nach frei.<br />

Das berufliche Handeln von Psychologen, seien sie nun wissenschaftlich in Lehre<br />

und Forschung, in der Diagnostik, Psychotherapie, Supervision, Beratung, als Experten<br />

oder in anderen Funktionen tätig, ist geprägt von der besonderen Verantwortung,<br />

die Psychologen gegenüber den Menschen tragen, mit denen sie umgehen.<br />

Um helfen zu können, benötigen sie ihr Vertrauen. Der Schutz und das Wohl<br />

der Menschen, mit denen Psychologen arbeiten, sind das primäre Ziel dieser<br />

Richtlinien.<br />

Psychologen sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu<br />

jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben. Sie<br />

sind dazu verpflichtet, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen nicht<br />

nur zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Maßnahmen<br />

zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.<br />

Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung<br />

und nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit bemühen<br />

sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam gegenüber persönlichen,<br />

sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die<br />

zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung ihrer Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten führen könnten.<br />

Psychologen arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich<br />

fundiertem Wissen. Ihre psychologischen Kenntnisse finden in einer Vielzahl<br />

beruflicher Kontexte Anwendung. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert<br />

hohe fachliche Kompetenz. Psychologen sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich<br />

fortzubilden und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu<br />

halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung<br />

oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In Tätigkeitsfeldern, in denen es<br />

noch keine wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, orientieren sich


Psychologen am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig<br />

den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen<br />

Maßnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.<br />

Die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und<br />

des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. geben<br />

verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten von Psychologen vor. Sie<br />

finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung, sondern<br />

haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Psychologen in allen Lebenssituationen<br />

bindenden Charakter.<br />

Im öffentlichen Bewusstsein besitzt der Beruf des Psychologen heute ein hohes<br />

Ansehen, dem auch durch ein differenziertes Netz an ethischen und rechtlichen<br />

Bestimmungen Rechnung getragen werden muss. Die gemeinsamen Ethischen<br />

Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands<br />

Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. sind Ausdruck des<br />

Selbstverständnisses des Psychologenberufs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen<br />

eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand<br />

derer psychologische Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese<br />

Weise dienen die im folgenden aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes<br />

und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende<br />

Sanktionen.<br />

Soweit Gesetze oder Rechtsnormen diese Ethischen Richtlinien für einzelne psychologische<br />

Tätigkeiten weiter einschränken, sind sie vorrangig.<br />

B. Allgemeine Bestimmungen<br />

B.I. Berufsbezeichnung - Titelführung<br />

I.1. Berufsbezeichnung<br />

1. Die Bezeichnung "Psychologin/ Psychologe" führt, wer über ein abgeschlossenes<br />

Hauptfachstudium der Psychologie verfügt. Den Titel "Diplom-<br />

Psychologin/ Diplom-Psychologe" (Dipl.-Psych.) führt, wer diesen Titel<br />

rechtmäßig aufgrund eines Hochschulstudiums erworben hat.<br />

2. Absolventen eines Hauptfachstudiums der Psychologie, das mit dem Diplom<br />

oder einem äquivalenten akademischen Grad abgeschlossen wird, sind<br />

gehalten, die rechtlichen Bestimmungen zur Titelführung im Land der Berufsausübung<br />

zu beachten.<br />

3. Diplome in Psychologie, die aufgrund eines Studiums in einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union erworben wurden, sind bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />

nach den Richtlinien der EU (89/48 EWG und 92/51/EWG) der<br />

Berufsbezeichnung nach Abs. (1) gleichgestellt.<br />

I.2. Akademische Grade<br />

Akademische Grade dürfen nur geführt werden, wenn und soweit sie aufgrund<br />

eines Hochschulstudiums und nach dem Recht des Landes, in dem sie erworben<br />

wurden, rechtmäßig erlangt wurden. Für ausländische akademische Grade gilt,<br />

dass sie nach inländischem Recht geführt werden dürfen.


I.3. Hinweise auf Mitgliedschaften<br />

1. Der Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />

e. V. bzw. auf eine Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher<br />

Psychologinnen und Psychologen e. V. ist zulässig.<br />

B.II. Stellung zu Kollegen und anderen Berufsgruppen<br />

II.1. Loyalität gegenüber dem Berufsstand<br />

Psychologen schulden dem eigenen Berufsstand Loyalität. Sie verhalten sich<br />

standesgemäß und fördern den Berufsstand als Wissenschaft und als Profession.<br />

II.2. Kollegiales Verhalten<br />

1. Psychologen schulden ihren Berufskollegen Respekt und üben keine unsachliche<br />

Kritik an deren Berufsausübung.<br />

2. Psychologen versuchen nicht, durch unlautere Handlungsweisen Kollegen<br />

aus ihren Tätigkeitsfeldern zu verdrängen oder ihnen Aufträge zu entziehen.<br />

3. Psychologen, die standeswidriges Verhalten bei Kollegen zu erkennen<br />

glauben, sollen diese zunächst vertraulich darauf hinweisen.<br />

4. Vor Einleitung eines strafrechtlichen Beleidigungs- oder Verleumdungsverfahrens<br />

oder eines zivilrechtlichen Abmahn- oder Unterlassungsverfahrens<br />

gegen Kollegen haben Psychologen zunächst das Ehrengericht der Deutschen<br />

Gesellschaft für Psychologie e. V. bzw. das Ehrengericht des Berufsverbands<br />

Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. anzurufen<br />

und dort eine Entscheidung herbeizuführen, sofern sie Mitglied in einem der<br />

beiden Verbände sind.<br />

5. Beschäftigen Psychologen Kollegen als Angestellte oder freie Mitarbeiter,<br />

so haben sie diesen dem Berufsstand und der vereinbarten Tätigkeit angemessene<br />

Verträge anzubieten.<br />

II.3. Verhältnis zu Angehörigen anderer Berufe<br />

1. Psychologen sind in der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe<br />

loyal, tolerant und hilfsbereit.<br />

2. Angestellte oder beamtete Psychologen haben bei Begründung eines<br />

Dienstverhältnisses auf ihre eigenverantwortliche Berufsausübung hinzuweisen,<br />

insbesondere auf die ihnen kraft Gesetzes obliegende Schweigepflicht.<br />

3. Sie haben darauf hinzuweisen, dass ihre persönliche Verantwortung für Patient<br />

und Klient Grenzen der dienstlichen und fachlichen Aufsicht über ihre<br />

Arbeit bedingen kann und darauf hinzuwirken, dass insbesondere in der<br />

heilkundlich-klinischen Psychologie den Psychologen ein weisungsfreier<br />

Kernbereich verbleibt.<br />

4. Sie haben darauf hinzuwirken, dass ethischen Anforderungen zuwiderlaufende<br />

und nicht fachgerecht zu erfüllende Aufgaben nicht abverlangt werden<br />

können.<br />

5. Dem Arbeitgeber soll eine Ausfertigung dieser Ethischen Richtlinien übergeben<br />

werden.


II.4. Psychologen und Mitarbeiter<br />

1. Beschäftigen Psychologen Mitarbeiter und Hilfskräfte, so haben sie diesen<br />

angemessene Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Tätigkeit entsprechende<br />

schriftliche Verträge anzubieten.<br />

2. Auszubildende und Praktikanten sind auf ihren späteren Beruf hin angemessen<br />

und ausreichend auszubilden. Damit ist ausgeschlossen, dass sie<br />

mit einseitigen oder ausschließlich untergeordneten Tätigkeiten beschäftigt<br />

werden.<br />

3. Psychologen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern jederzeit, insbesondere bei<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis<br />

auszustellen.<br />

B.III. Umgang mit Daten<br />

III.1. Schweigepflicht<br />

1. Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung<br />

ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen<br />

zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein<br />

bedrohtes Rechtsgut überwiegt.<br />

Die Schweigepflicht von Psychologen besteht auch gegenüber Familienangehörigen<br />

der ihnen anvertrauten Personen.<br />

Ebenso besteht die Schweigepflicht von Psychologen gegenüber ihren Kollegen<br />

und Vorgesetzten.<br />

2. Wenn mehrere Psychologen oder Psychologen und Ärzte gleichzeitig dieselben<br />

Klienten/ Patienten beraten oder behandeln, so sind die mitbehandelnden<br />

Fachkollegen und Ärzte untereinander von der Schweigepflicht insoweit<br />

befreit, als die Klienten/ Patienten nicht etwas anderes bestimmen.<br />

Die Schweigepflicht entfällt gegenüber den Mitarbeitern und Gehilfen von Psychologen,<br />

die notwendigerweise mit der Vorbereitung oder Begleitung ihrer Tätigkeit<br />

betraut sind.<br />

Ansonsten entfällt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nur bei einer Entbindung<br />

von dieser durch die ihnen anvertrauten Personen.<br />

3. Die der Schweigepflicht unterliegenden Tatsachen, Befunde und Beratungs-<br />

bzw. Behandlungsergebnisse dürfen anonymisiert weiterverwendet<br />

werden, sofern ausgeschlossen ist, dass Rückschlüsse auf die Patienten/<br />

Klienten möglich sind.<br />

4. Mitarbeiter von Psychologen sind über ihre Pflicht zur Verschwiegenheit zu<br />

belehren, und diese Belehrung ist schriftlich festzuhalten.<br />

III.2. Aufzeichnungen, Erhebung und Speicherung von Daten<br />

Psychologen dürfen nur nach vorheriger Einwilligung durch die Klienten/ Patienten<br />

Aufzeichnungen auf Bild- oder Tonträger über Besprechungen oder Behandlungen<br />

erstellen oder Besprechungen von einem Dritten mithören lassen. Psychologen<br />

dürfen nur im Rahmen ihres Auftrages Daten über Klienten/ Patienten erheben,<br />

speichern und nutzen. Dies gilt auch für Telefongespräche.


Aufzeichnungen jeder Art, insbesondere auf Datenträger, sind gegen unrechtmäßige<br />

Verwendung zu sichern.<br />

Urmaterialien und ihre Aufbereitung sind entsprechend den Festlegungen der Auftraggeber<br />

oder mindestens für 10 Jahre aufzubewahren.<br />

B.IV. Gutachten und Untersuchungsberichte<br />

IV.1. Sorgfaltspflicht<br />

Allgemein gilt, dass die Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten<br />

von Psychologen größtmögliche sachliche und wissenschaftliche<br />

Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfordert. Gutachten und Untersuchungsberichte<br />

sind frist- und formgerecht anzufertigen. Die föderativen Richtlinien<br />

für die Erstellung von Gutachten sind zu beachten.<br />

IV.2. Transparenz<br />

Gutachten und Untersuchungsberichte müssen für die Adressaten inhaltlich nachvollziehbar<br />

sein.<br />

IV.3. Einsichtnahme<br />

1. Sind Auftraggeber und Begutachteter nicht identisch, kann das Gutachten<br />

bzw. der Untersuchungsbericht nur mit Einwilligung des Auftraggebers den<br />

Begutachteten zugänglich gemacht werden.<br />

2. Psychologen sind gehalten, darauf hinzuwirken, dass die Begutachteten ihr<br />

Gutachten bzw. den Untersuchungsbericht auf Wunsch einsehen können,<br />

sofern für sie kein gesundheitlicher Schaden zu befürchten ist.<br />

3. Falls der Auftrag eine Einsichtnahme von vornherein ausschließt, müssen<br />

die Begutachteten vorab davon in Kenntnis gesetzt werden.<br />

IV.4. Gefälligkeitsgutachten<br />

Gefälligkeitsgutachten sind nicht zulässig, ebenso wenig die Abgabe von Gutachten,<br />

die Psychologen durch Dritte ohne eigene Mitwirkung erstellen lassen.<br />

IV.5. Stellungnahme zu Gutachten von Kollegen<br />

Stellungnahmen zu Gutachten von Kollegen sind zulässig, wobei der Abschnitt<br />

B.II.2 (1) dieser Ethischen Richtlinien besonders zu beachten ist.<br />

B.V. Werbung und Öffentlichkeit<br />

V.1. Allgemeines<br />

Als Angehörige eines freien Berufes bieten Psychologen ihre Dienste unter fachlichen<br />

und nicht gewerblichen Gesichtspunkten an.


V.2. Grundsätze zur Werbung<br />

1. Psychologen dürfen über ihre Dienstleistungen und ihre Person <strong>info</strong>rmieren,<br />

soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.<br />

2. Psychologen ist es gestattet, mit Praxisbroschüren, Rundschreiben, Informationsseiten<br />

im WWW und anderen vergleichbaren Informationsmitteln im<br />

Rahmen des Abschnitts D.II. zu arbeiten, soweit sie keine Erfolgs- und Umsatzzahlen<br />

entgegen der Branchenüblichkeit wiedergeben. Hinweise auf<br />

Klienten und Aufträge sind mit Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Hinweise<br />

auf Patienten, Zeugnisse oder Gutachten der eigenen Praxis sind<br />

unzulässig.<br />

3. Heilkundlich tätige Psychologen dürfen Informationen nach Abs. (2) nur an<br />

eigene Praxispatienten richten. Dies gilt nicht für Informationen über die<br />

Praxis, deren Öffnungszeiten und Angebote über heilkundliche Leistungen<br />

auf Informationsseiten im WWW oder in anderen elektronischen Daten-<br />

Kommunikationsnetzen. Sie dürfen sich in Verzeichnisse aufnehmen lassen,<br />

soweit diese ausschließlich der Information von Patienten über Behandlungsmöglichkeiten<br />

dienen und nicht darüber hinaus mit Zeichnungen oder<br />

Fotos werben.<br />

4. Psychologen haben darauf hinzuwirken, dass Dritte für sie keine Werbung<br />

betreiben, die ihnen selbst verboten ist. Psychologen haben auch darauf<br />

hinzuwirken, dass die Vorschriften über die Werbung auch von Einrichtungen<br />

zu beachten sind, in denen sie arbeiten.<br />

V.3. Hinweis auf spezielle Qualifikationen und Schwerpunkte<br />

1. Psychologen dürfen auf die von ihnen erworbenen psychologischen oder<br />

berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen und Zertifikate, auf Tätigkeitsschwerpunkte<br />

und Zielgruppen sowie auf sprachliche Kenntnisse hinweisen.<br />

Insgesamt sind nicht mehr als sechs Benennungen zulässig.<br />

2. Tätigkeitsschwerpunkte und Zielgruppen dürfen nur benannt werden, wenn<br />

darin bzw. mit diesen mindestens zwei Jahre nachhaltig Erfahrungen gewonnen<br />

wurden.<br />

3. Werbung mit Heilerfolgen ist unzulässig, ebenfalls für wissenschaftlich nicht<br />

fundierte oder unzureichend entwickelte Verfahren.<br />

V.4. Hinweise auf Zusammenarbeit<br />

1. Auf eine gemeinsame Berufausübung darf nur hingewiesen werden, wenn<br />

sie in einer Sozietät, in einer Partnerschaftsgesellschaft oder in sonstiger<br />

Weise (Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit) mit sozietätsfähigen Personen<br />

i. S. des Abschnitts D.III dieser Ethischen Richtlinien erfolgt. Kurzbezeichnungen<br />

für eine Zusammenarbeit können von heilkundlich tätigen Psychologen<br />

nicht geführt werden.<br />

2. Üben mehrere heilkundlich tätige Psychologen ihren Beruf in der Rechtsform<br />

einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich aus, so<br />

ist dies mit dem Hinweis "Gemeinschaftspraxis" kenntlich zu machen.<br />

3. Auf den Briefbögen sind bei Sozietäten oder sonstigen Personenzusammenschlüssen<br />

alle Namen der Beteiligten vollständig aufzuführen. Bei beruflichem<br />

Zusammenschluss mit anderen Berufsangehörigen sind die jeweiligen<br />

Berufsbezeichnungen anzugeben.


V.5. Direkte Werbung<br />

Heilkundlich tätigen Psychologen ist es nicht erlaubt, potentielle Patienten direkt<br />

zu werben. Als eine solche Werbung ist es auch anzusehen, wenn durch öffentliche<br />

Besprechung von Verfahren, Techniken und anderen Mitteln oder durch Vorträge<br />

sowie in Veranstaltungen auf die eigene Praxis werbend hingewiesen wird.<br />

Gleiches gilt, wenn diese Werbung durch Dritte und im Einverständnis mit dem<br />

Psychologen oder mit dessen Duldung geschieht.<br />

V.6. Veröffentlichungen<br />

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Berichte in Verbindung mit dem eigenen<br />

Namen in Fachzeitschriften sowie die Unterrichtung anderer Psychologen über die<br />

Möglichkeit, spezielle Verfahren, Techniken und andere Mittel durch die unterrichtenden<br />

Psychologen durchzuführen oder anwenden zu lassen, sind zulässig.<br />

V.7. Auftreten in der Öffentlichkeit<br />

Werden Psychologen in der Öffentlichkeit im Rahmen von Vorträgen, Radio- oder<br />

Fernsehprogrammen, in Zeitungs- und Zeitschriftenaufsätzen, auf vorproduzierten<br />

Kassetten oder CDs, durch die Versendung von Materialien auf dem Postweg,<br />

über das WWW oder mittels anderer Medien etc. beratend oder kommentierend<br />

tätig, so sind sie gehalten, folgende Regeln einzuhalten:<br />

1. Ihre Aussagen und Ratschläge basieren auf zuverlässigem, validem, wissenschaftlich<br />

fundiertem Wissen und anerkannter psychologischer Praxis.<br />

2. Ihre Aussagen sind auf sachliche Information begrenzt; die eigene Person<br />

und Praxis werden nicht werbend hervorgehoben.<br />

3. Die Rezipienten dieser öffentlichen Aussagen von Psychologen werden<br />

nicht dazu ermutigt anzunehmen, dass diese eine persönliche Beziehung<br />

zu ihnen haben.<br />

C. Psychologie in Forschung und Lehre<br />

C.I. Wissenschaftsfreiheit und gesellschaftliche Verantwortung<br />

1. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art.5, Abs.3 GG) erlegt den in<br />

der Forschung und Lehre tätigen Psychologen die Verantwortung für Form<br />

und Inhalt ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit auf.<br />

Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ist formal unbeschränkt. Es findet aber<br />

seine Grenze dort, wo andere Grundrechte verletzt werden. In ihrer Berufsausübung<br />

sind die in Forschung und Lehre tätigen Psychologen an ihre ethische Verantwortung<br />

gegenüber ihren Mitmenschen und der natürlichen Umwelt gebunden.<br />

2. Aus dem Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre erwächst die ethische<br />

Verpflichtung der in diesem Bereich tätigen Psychologen, Forschung<br />

und Lehre von Fremdbestimmung und wissenschaftsfremder Parteilichkeit<br />

freizuhalten.


Das schließt ein, dass in der Forschung tätige Psychologen die Fragestellung ihrer<br />

Forschungsarbeit, die methodischen Grundsätze, die Ergebnisinterpretation und<br />

deren Verbreitung selbst zu verantworten haben und nicht nur berechtigt, sondern<br />

verpflichtet sind, verfassungswidrige Eingriffe in diesen Verantwortungsbereich<br />

abzuwehren.<br />

Die Anerkennung der wissenschaftlichen Leistungen Andersdenkender, Andersgläubiger,<br />

Angehöriger anderer Altersgruppen und des anderen Geschlechts, anderer<br />

sozialer Schichten und Kulturen, und die Bereitschaft, eigene Irrtümer durch<br />

überzeugende Argumente, welcher Herkunft auch immer, zu korrigieren, kennzeichnen<br />

das Berufsethos der in Forschung und Lehre tätigen Psychologen in besonderem<br />

Maße.<br />

3. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Forschung von Fremdbestimmung<br />

ist zugleich als Appell an die moralische Verantwortung der in Forschung<br />

und Lehre tätigen Psychologen zu verstehen, innerhalb der wissenschaftlichen<br />

Gemeinschaft demokratische Arbeitsformen zu fördern. Neue<br />

Fragestellungen, Denkansätze und Methoden sind ohne Rücksicht auf ihre<br />

Herkunft unvoreingenommen zu prüfen.<br />

4. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Psychologen, die in weisungsabhängiger<br />

Stellung forschen, sowie für in der Auftragsforschung tätige<br />

Psychologen.<br />

5. Unbeschadet der Verantwortlichkeit Angehöriger anderer Berufsgruppen für<br />

die von ihnen im Rahmen eines Forschungsvorhabens durchgeführten einzelnen<br />

Maßnahmen, tragen Psychologen als Leiter solcher Forschungsvorhaben<br />

für diese die Gesamtverantwortung.<br />

C.II. Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis<br />

1. Grundlegend für die Berufsausübung in Forschung und Lehre ist die unbedingte<br />

Redlichkeit in der Suche nach und bei der Weitergabe von wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen. Um gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

zu gewinnen, verpflichten sich in Forschung und Lehre tätige Psychologen<br />

zur Einhaltung folgender Grundsätze:<br />

2. Sie unterwerfen ihre Forschungstätigkeit den allgemein gültigen Regeln<br />

methodischen Vorgehens und der Überprüfbarkeit von Ergebnissen. Sie<br />

sind jederzeit bereit, ihr wissenschaftliches Vorgehen entsprechend dem<br />

jeweiligen Untersuchungsziel darzustellen, zu begründen und rationaler Kritik<br />

zugänglich zu machen.<br />

3. Werden Forschungsvorhaben realisiert, ohne dass sie, zumeist auf dem<br />

Wege der Finanzierung, personell bzw. institutionell an Strukturen gebunden<br />

sind, die der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis dienen, so obliegt<br />

es den Forschenden selbst sicherzustellen, dass die Durchführung<br />

solcher Vorhaben mit den wissenschaftlichen, fachlichen und ethischen<br />

Grundsätzen dieser Ethischen Richtlinien in Übereinstimmung steht.<br />

4. In Forschung und Lehre tätige Psychologen sind darum bemüht, bereits im<br />

Forschungsprozess alle verfügbaren Informationen und Gegenargumente<br />

angemessen zu berücksichtigen. Sie sind offen für Kritik und bereit, auch<br />

eigene Erkenntnisse konsequent anzuzweifeln.


5. In Forschung und Lehre tätige Psychologen verpflichten sich, ihre Forschungsergebnisse<br />

zu dokumentieren. Sie sind bereit, wissenschaftliche<br />

Aussagen vollständig und ohne Auflagen zugänglich zu machen und so ihren<br />

Einbezug in den kumulativen Prozess der Forschung und Lehre zu gewährleisten.<br />

Diese Selbstverpflichtung gilt im Grundsatz auch für solche<br />

Forschungsergebnisse, die der eigenen Theorie bzw. den eigenen Hypothesen<br />

widersprechen oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen<br />

als nicht opportun erscheint.<br />

6. Die Beiträge von Partnern, Kollegen, Studierenden und Vorgängern zum<br />

eigenen Forschungsthema werden explizit und deutlich kenntlich gemacht.<br />

C.III. Grundsätze für Forschung und Publikation<br />

C.III. Grundsätze für Forschung und Publikation 1<br />

1. Psychologische Forschung ist auf die Teilnahme von Menschen als Versuchspersonen<br />

angewiesen. Psychologen sind sich der Besonderheit der<br />

Rollenbeziehung zwischen Versuchsleiter und Versuchsteilnehmer und der<br />

daraus resultierenden Verantwortung bewusst. Sie stellen sicher, dass<br />

durch die Forschung Würde und Integrität der teilnehmenden Personen<br />

nicht beeinträchtigt werden. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen, Sicherheit<br />

und Wohl der an der Forschung teilnehmenden Personen zu gewährleisten<br />

und versuchen, Risiken auszuschließen.<br />

2. Förmliche Bewilligungen<br />

Falls Forschungsprojekte einer förmlichen ethischen Bewilligung unterliegen, liefern<br />

Psychologen präzise Informationen über ihr Forschungsvorhaben. Sie beginnen<br />

erst mit dem Forschungsprojekt, nachdem sie eine Bewilligung erhalten haben.<br />

Sie führen ihr Forschungsprojekt in Übereinstimmung mit dem bewilligten<br />

Vorgehen durch.<br />

3. Auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung<br />

(a) Voraussetzung dafür, dass Psychologen persönlich, auf elektronischem Weg<br />

oder mit Hilfe anderer Kommunikationsformen Forschung durchführen, ist die persönliche<br />

Einwilligung der an der Forschung teilnehmenden Personen. Solche Einwilligungserklärungen<br />

basieren stets auf einer Aufklärung über das Forschungsvorhaben,<br />

die in verständlicher Form dargeboten wird. Hiervon ausgenommen<br />

sind solche Forschungsarbeiten, deren Durchführung durch andere Regelungen in<br />

diesen Richtlinien gedeckt ist.<br />

(b) Psychologen müssen Personen, die von Rechts wegen nicht in der Lage sind,<br />

eine auf Aufklärung basierende Einwilligung abzugeben, dennoch (1) ihre Forschungsarbeiten<br />

angemessen erklären, (2) um deren individuelles Einverständnis<br />

nachsuchen, (3) die Prioritäten und Interessen solcher Personen berücksichtigen<br />

und (4) sich die entsprechende Genehmigung einer bevollmächtigten Person verschaffen,<br />

wenn eine solche stellvertretende Einwilligung vom Gesetz her vorgeschrieben<br />

ist. Wenn die Einwilligung einer bevollmächtigten Person vom Gesetz<br />

her nicht vorgeschrieben ist, unternehmen Psychologen geeignete Schritte, um die<br />

Rechte und das Wohlergehen des Individuums zu schützen.<br />

(c) Psychologen dokumentieren in angemessener Weise die schriftliche oder<br />

mündliche Einwilligung, die Genehmigung und das Einverständnis.


(d) Beim Einholen der auf Aufklärung basierenden Einwilligung klären Psychologen<br />

die teilnehmenden Personen über folgende Sachverhalte auf: (1) den Zweck<br />

der Forschung, die erwartete Dauer der Untersuchung und das Vorgehen; (2) ihr<br />

Recht darauf, die Teilnahme abzulehnen oder sie zu beenden, auch wenn die Untersuchung<br />

schon begonnen hat; (3) absehbare Konsequenzen der Nicht-<br />

Teilnahme oder der vorzeitigen Beendigung der Teilnahme; (4) absehbare Faktoren,<br />

von denen man vernünftigerweise erwarten kann, dass sie die Teilnahmebereitschaft<br />

beeinflussen, wie z.B. potenzielle Risiken, Unbehagen oder mögliche<br />

anderweitige negative Auswirkungen, die über alltägliche Befindlichkeitsschwankungen<br />

hinausgehen; (5) den voraussichtlichen Erkenntnisgewinn durch die Forschungsarbeit;<br />

(6) die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Anonymität sowie<br />

ggf. deren Grenzen; (7) Bonus für die Teilnahme und (8) an wen sie sich mit Fragen<br />

zum Forschungsvorhaben und zu ihren Rechten als Forschungsteilnehmer<br />

wenden können. Den potenziellen Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird die Gelegenheit<br />

gegeben, Antworten auf ihre Fragen zum Forschungsvorhaben zu erhalten.<br />

(e) Werden Forschungsarbeiten durchgeführt, die Interventionen mit experimentellem<br />

Charakter umfassen, werden die teilnehmenden Personen zu Beginn der Forschungsarbeit<br />

über folgendes aufgeklärt: (1) den experimentellen Charakter der<br />

Intervention; (2) falls relevant: welche Angebote oder Dienste der Kontrollgruppe<br />

zur Verfügung stehen bzw. nicht zur Verfügung stehen; (3) die Kriterien, nach denen<br />

die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Experimental- bzw. den Kontrollgruppen<br />

zugeordnet werden; (4) verfügbare alternative Interventionen, falls potenziell<br />

Teilnehmende nicht an der Forschungsarbeit mitwirken oder die Teilnahme<br />

vorzeitig beenden möchten und (5) falls relevant: wer die Kosten für die durchgeführten<br />

Interventionen trägt und ob ggf. diese Kosten von den teilnehmenden Personen<br />

getragen werden oder von dritter Seite zu erstatten sind.<br />

4. Auf Aufklärung basierende Einwilligung für das Aufnehmen von Stimmen oder<br />

Bildern im Rahmen eines Forschungsvorhabens<br />

Psychologen holen von den an einer Untersuchung teilnehmenden Personen eine<br />

auf Aufklärung basierende Einwilligung ein, bevor sie deren Stimmen aufnehmen<br />

oder Bilder aufzeichnen, außer (1) die Forschung umfasst nur die Beobachtung<br />

natürlichen Verhaltens im öffentlichen Raum, und es ist nicht zu erwarten, dass<br />

die Aufnahme so genutzt wird, dass eine Person identifiziert wird oder Schaden<br />

nimmt; (2) das Forschungsdesign schließt Täuschung ein, und die Einwilligung für<br />

die Nutzung der Aufnahmen wird im Rahmen der anschließenden Aufklärung erbeten.<br />

5. Klienten/Patienten, Schüler, Studierende und Psychologen unterstellte Personen<br />

als Forschungsteilnehmer<br />

(a) Wenn Forschungsarbeiten mit den oben genannten Personen durchgeführt<br />

werden, tragen Psychologen dafür Sorge, dass eine Nicht-Teilnahme oder die<br />

vorzeitige Beendigung der Teilnahme für die potenziell Teilnehmenden keine<br />

nachteiligen Konsequenzen haben wird.


(b) Ist die Teilnahme an Forschungsprojekten und Untersuchungen Teil der Ausbildung<br />

oder durch Prüfungsordnungen vorgeschrieben, so müssen die potenziell<br />

Teilnehmenden auf gleichwertige Alternativen zur Untersuchungsteilnahme hingewiesen<br />

werden.<br />

6. Verzicht auf eine auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung<br />

Psychologen können auf eine auf Aufklärung basierende Einwilligung nur dann<br />

verzichten (1) wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die<br />

Teilnahme an der Forschung keinen Schaden oder kein Unbehagen erzeugt, die<br />

über alltägliche Erfahrungen hinausgehen, und wenn die Forschung sich (a) auf<br />

gängige Erziehungsmethoden, Curricula oder Unterrichtsmethoden im Bildungsbereich<br />

bezieht; (b) auf anonyme Fragen/Fragebögen, freie Beobachtungen oder<br />

Archivmaterial bezieht, dessen Enthüllung die teilnehmenden Personen nicht den<br />

Risiken einer straf- oder zivilrechtlichen Haftbarkeit, finanzieller Verluste, beruflicher<br />

Nachteile oder Rufschädigungen aussetzt und bei denen die Vertraulichkeit<br />

gewährleistet ist; (c) auf Faktoren bezieht, welche die Arbeits- und Organisationseffizienz<br />

in Organisationen betreffen, deren Untersuchung keine beruflichen<br />

Nachteile für die teilnehmenden Personen haben können und bei denen die Vertraulichkeit<br />

gewährleistet ist, oder (2) wenn die Forschung anderweitig durch Gesetze<br />

und Verordnungen erlaubt ist.<br />

7. Anreize zur Teilnahme an Forschungsvorhaben<br />

(a) Psychologen vermeiden übertriebene oder unverhältnismäßige finanzielle oder<br />

anderweitige Anreize bei der Anwerbung von an der Forschung teilnehmenden<br />

Personen, wenn anzunehmen ist, dass solche Anreize zu einer Teilnahme nötigen<br />

würden.<br />

(b) Wenn berufliche Leistungen oder Dienste (z.B. Therapie, Beratung) als Anreiz<br />

zur Teilnahme angeboten werden, erläutern Psychologen die Art der Dienstleistung<br />

sowie die mit ihnen verbundenen Risiken, Verpflichtungen und Grenzen.<br />

8. Täuschung in der Forschung<br />

(a) Psychologen führen keine Studie auf der Basis von Täuschung durch, es sei<br />

denn, sie sind nach gründlicher Überlegung zu dem Schluss gekommen, dass der<br />

Einsatz von Täuschungstechniken durch den voraussichtlichen bedeutsamen wissenschaftlichen,<br />

pädagogischen oder praktischen Erkenntnisgewinn gerechtfertigt<br />

ist und dass geeignete alternative Vorgehensweisen ohne Täuschung nicht zur<br />

Verfügung stehen.<br />

(b) Psychologen täuschen potenzielle Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht über<br />

solche Aspekte einer Forschungsarbeit, von denen vernünftigerweise angenommen<br />

werden kann, dass sie ernsthafte physische und/oder psychische Belastungen<br />

erzeugen.<br />

(c) Psychologen klären jede Täuschung innerhalb eines Experiments so früh wie<br />

möglich auf, vorzugsweise am Ende der Teilnahme, aber spätestens am Ende der<br />

Datenerhebung und erlauben den teilnehmenden Personen das Zurückziehen ihrer<br />

Daten.


9. Aufklärung der Forschungsteilnehmer und Forschungsteilnehmerinnen<br />

(a) Psychologen <strong>info</strong>rmieren die an ihren Untersuchungen Teilnehmenden sobald<br />

wie möglich über das Ziel, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus ihrer Forschungsarbeit,<br />

und sie unternehmen geeignete Schritte, um jedes Missverständnis,<br />

das teilnehmende Personen haben könnten und das ihnen bewusst ist, zu korrigieren.<br />

(b) Wenn wissenschaftliche oder ethische Überlegungen es rechtfertigen, solche<br />

Informationen zu verzögern oder zurückzuhalten, ergreifen Psychologen geeignete<br />

Maßnahmen, um eventuellen Schaden und Risiken abzuwenden bzw. möglichst<br />

gering zu halten.<br />

(c) Wenn Psychologen erfahren, dass Aspekte ihrer Forschung teilnehmenden<br />

Personen Schaden zugefügt haben, unternehmen sie geeignete Schritte, um diesen<br />

Schaden zu minimieren.<br />

10. Verantwortungsvoller Umgang mit Tieren in der Forschung<br />

(a) Der Erwerb und der Umgang mit Tieren zu Forschungszwecken erfolgt von<br />

Psychologen nur unter Berücksichtigung geltender Gesetze und Verordnungen<br />

und in Übereinstimmung mit professionellen Normen und Standards.<br />

(b) Alle Forschungsarbeiten mit Tieren werden von Psychologen überwacht, die<br />

eine Ausbildung in Forschungsmethoden erhalten haben und die Erfahrung im<br />

artgerechten Umgang mit Labortieren haben. Sie sind verantwortlich dafür, dass<br />

eine angemessene Berücksichtigung des Wohlbefindens, der Gesundheit und der<br />

artgerechten Behandlung der Tiere sichergestellt ist.<br />

(c) Psychologen stellen sicher, dass alle Personen, die unter ihrer Aufsicht mit Tieren<br />

arbeiten, Anweisungen bezüglich der Forschungsmethoden und der Pflege,<br />

Haltung und Behandlung der Tiere entsprechend ihren Aufgaben erhalten haben.<br />

(d) Psychologen unternehmen geeignete Anstrengungen, um körperliche Beschwerden,<br />

Infektionen, Krankheiten und Schmerzen ihrer Versuchstiere zu minimieren.<br />

(e) Psychologen wenden Verfahren, die Tiere Schmerzen, Stress oder Entbehrungen<br />

aussetzen, nur dann an, wenn alternative Verfahren nicht verfügbar sind und<br />

das Forschungsziel durch den zu erwartenden wissenschaftlichen, pädagogischen<br />

oder praktischen Erkenntnisgewinn gerechtfertigt ist.<br />

(f) Psychologen führen Operationen unter angemessener Betäubung durch und<br />

wenden Techniken an, um Infektionen zu vermeiden und Schmerzen während und<br />

nach der Operation zu minimieren.<br />

(g) Sollte es erforderlich sein, das Leben eines Tieres zu beenden, handeln Psychologen<br />

schnell und mit entsprechend allgemein anerkannten Methoden, um<br />

Schmerzen zu minimieren.<br />

11. Darstellung von Forschungsergebnissen<br />

(a) Psychologen erfinden und fälschen keine Daten.<br />

(b) Falls Psychologen bedeutsame Fehler in von ihnen veröffentlichten Daten entdecken,<br />

unternehmen sie alle Schritte, diese Fehler zu korrigieren, und zwar durch:<br />

Berichtigung, Zurückziehen, Erratum oder andere angemessene Publikationsmittel.<br />

(c) Daten, die schon früher veröffentlicht wurden, veröffentlichen Psychologen<br />

nicht als Originaldaten. Dies schließt nicht aus, dass Daten wieder veröffentlicht<br />

werden, wenn dies durch einen entsprechenden Hinweis klargestellt wird.


12. Plagiate<br />

Psychologen präsentieren keine Arbeiten oder Daten anderer als ihre eigenen,<br />

auch nicht, wenn diese Quelle zitiert wird.<br />

13. Kennzeichnung des Leistungsanteils an einer Forschungsarbeit in Publikationen<br />

(a) Psychologen beanspruchen die Verantwortlichkeit für eine Forschungsarbeit,<br />

inklusive der Autorenschaft nur dann, wenn sie die Arbeit selbst durchgeführt haben<br />

oder maßgeblich daran beteiligt waren.<br />

(b) Die Erstautorenschaft oder die Mitautorenschaft spiegeln den Anteil, den ein<br />

Autor/eine Autorin an der Forschungsleistung erbracht hat, korrekt wider; sie sind<br />

nicht vom beruflichen oder wissenschaftlichen Status der beteiligten Personen<br />

beeinflusst. Die bloße berufliche Position, wie z.B. die eines Lehrstuhlinhabers<br />

oder der Leitung einer Forschungseinrichtung, rechtfertigt kein Anrecht auf eine<br />

Autorenschaft. Geringe Beiträge zu einer Forschungsarbeit oder zur Erstellung der<br />

Publikation werden angemessen gekennzeichnet, z.B. in Fußnoten oder im Vorwort.<br />

(c) In der Regel ist ein Doktorand/eine Doktorandin Erstautor/in eines von mehreren<br />

Autoren und/oder Autorinnen verfassten Artikels, wenn dieser hauptsächlich<br />

auf seiner/ihrer Doktorarbeit basiert. Die Betreuer oder Betreuerinnen diskutieren<br />

die Autorenschaft für mögliche Publikationen so früh wie möglich und in angemessener<br />

Form im Verlauf der Forschung und Publikation mit ihren Doktoranden und<br />

Doktorandinnen. Entsprechendes gilt für andere in der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

unter Betreuung entstandene Qualifikationsleistungen.<br />

14. Weitergabe von Forschungsdaten zum Zweck der Überprüfung<br />

(a) Nach der Publikation von Daten halten Psychologen die Originaldaten nicht<br />

zurück, wenn andere Wissenschaftler und Wissenschafterinnen ihre Schlussfolgerungen<br />

durch Re-Analyse überprüfen wollen und die Daten nur zu diesem Zweck<br />

nutzen wollen. Dies gilt allerdings nur in solchen Fällen, in denen die Weitergabe<br />

der Daten erfolgen kann, ohne dass die Vertraulichkeit personenbezogener Informationen<br />

gefährdet ist, und falls keine gesetzlich geregelten Eigentumsrechte der<br />

Herausgabe entgehen stehen. Dies impliziert keine kostenlose Weitergabe von<br />

Daten; für die Weitergabe der dokumentierten Daten kann der entsprechende<br />

Aufwand in Rechnung gestellt werden.<br />

(b) Psychologen, die von Kollegen und Kolleginnen Daten zur Re-Analyse mit dem<br />

Ziel der Überprüfung der Schlussfolgerungen anfordern, dürfen diese nur zu dem<br />

in der Anfrage angegebenen Zweck verwenden. Für jeden anderweitigen<br />

Gebrauch der Daten ist eine vorherige schriftliche Genehmigung einzuholen.<br />

15. Gutachter<br />

Psychologen, die von anderen eingereichte Unterlagen für Präsentationen, Veröffentlichungen,<br />

Stipendien, Anträge auf Drittmittelförderung oder vergleichbare<br />

Zwecke begutachten, respektieren die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen<br />

und die Eigentumsrechte an diesen Informationen auf Seiten derjenigen, welche<br />

diese Unterlagen verfasst haben.


C.VI. Lehre, Fort- und Weiterbildung, Supervision<br />

1. In der Lehre ist es Aufgabe der Psychologen, den Lernenden den gegenwärtigen<br />

Stand der Wissenschaft Psychologie in objektiver und verständlicher<br />

Weise nahe zu bringen. Persönliche Sichtweisen sind als solche<br />

kenntlich zu machen. Bei Ankündigung und Ausführung von Lehrveranstaltungen<br />

und öffentlichen Vorträgen ist darauf zu achten, dass keine falschen<br />

Erwartungen geweckt werden.<br />

2. Psychologen, die in der Lehre tätig sind, sind sich der Besonderheit der<br />

Rollenbeziehung zwischen Lehrendem und Lernendem bewusst und nutzen<br />

diese nicht zu ihrem persönlichen Vorteil.<br />

3. Die im Verlauf der Lehrtätigkeit über Studierende gewonnenen persönlichen<br />

Informationen sind mit gleicher Vertraulichkeit zu behandeln wie Informationen<br />

über Klienten / Patienten und Versuchspersonen.<br />

4. Bei Falldemonstrationen ist besondere Rücksicht auf die Würde und das<br />

Wohl der vorgestellten Personen geboten. Im übrigen gelten hierfür die Bestimmungen<br />

bezüglich der Stellung zu Patienten. Studierende, die Falldemonstrationen<br />

beiwohnen, müssen darauf hingewiesen werden, dass sie<br />

die Anonymität der vorgestellten Personen zu wahren haben und ihre Privatsphäre<br />

schützen müssen.<br />

5. In der Lehre tätige Psychologen werden die ihnen anvertrauten Studierenden<br />

nur insoweit dazu veranlassen, an psychologischen Versuchen teilzunehmen,<br />

als dies im Rahmen von Ausbildung und Forschung erforderlich ist.<br />

In diesem Fall ist die besondere Verantwortung gegenüber Abhängigen als<br />

Versuchspersonen zu beachten.<br />

6. Treten Mitarbeiter oder Studierende in die Funktion von Untersuchungsleitern,<br />

etwa bei der Anwendung psychodiagnostischer Verfahren, so ist unbeschadet<br />

ihrer eigenen Verantwortlichkeit Sorge zu tragen, dass ihr Handeln<br />

in Übereinstimmung mit den Ethischen Richtlinien steht.<br />

7. Psychologen sollen bei Studierenden, die sie unterrichten und möglicherweise<br />

prüfen werden, keine Beratungen oder Behandlungen gegen Entgelt<br />

durchführen.<br />

8. Psychologen, die an Ausbildungsprogrammen gleich welcher Art in lehrender<br />

oder organisatorischer Funktion beteiligt sind, sind verpflichtet sicherzustellen,<br />

dass darüber veröffentlichte Informationen korrekt sind.<br />

9. Im Rahmen der Lehrtätigkeit in Ausbildung, Fort- bzw. Weiterbildung und<br />

Supervision soll die Beziehung zu den Studierenden sowie Teilnehmern an<br />

postgradualen Ausbildungsgängen so gestaltet werden, dass diesen kontinuierlich<br />

und ausreichend Rückmeldung über ihre Leistungen gegeben<br />

werden kann. In der Lehre tätige Psychologen bewerten die Leistungen der<br />

Teilnehmer anhand relevanter, in den Ausbildungsprogrammen festgelegter<br />

Kriterien.<br />

10. Psychologen, die die postgraduale, praktische Tätigkeit von Ausbildungsteilnehmern<br />

oder jüngeren Kollegen supervidieren, sind verpflichtet, sie mit<br />

den vorliegenden Ethischen Richtlinien vertraut zu machen und deren Einhaltung<br />

zu überwachen.<br />

11. Im Rahmen der Fort- bzw. Weiterbildung, Supervision oder spezieller Trainings<br />

ist es in der Lehre tätigen Psychologen nicht gestattet, Ausbildungsteilnehmer<br />

direkt oder indirekt zur Enthüllung persönlicher Informationen<br />

aufzufordern.


Wo die Selbstenthüllung ein regulärer Bestandteil einer Trainingsprozedur<br />

ist, muss die Teilnahme an einer solchen Übung freiwillig erfolgen, nachdem<br />

bereits vor der Übung die Zustimmung der Teilnehmer eingeholt wurde.<br />

12. In der Lehre tätige Psychologen sollen postgraduale Ausbildungsteilnehmer<br />

oder jüngere Kollegen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen,<br />

nicht selbst psychotherapeutisch oder in anderer Form behandeln.<br />

Eine Ausnahme bilden solche Fälle, in denen dies mit der ausdrücklichen<br />

Zustimmung der Ausbildungskandidaten zum ausschließlichen Zwecke der<br />

Ausbildung in diesem Verfahren geschieht.<br />

D. Psychologie in der Anwendung D.I. Die besondere Verantwortung gegenüber<br />

Klienten/Patienten<br />

I.1. Vertrauensverhältnis<br />

Das Verhältnis von Psychologen zu ihren Klienten/ Patienten ist in besonderer<br />

Weise von der Notwendigkeit eines Vertrauensverhältnisses geprägt. Psychologen<br />

können daher in allen Fällen einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn dieses<br />

Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.<br />

Wenn der Auftraggeber des Psychologen nicht mit der ihm anvertrauten Person<br />

identisch ist - wie häufig in der Forensischen Psychologie und Wirtschaftspsychologie<br />

-, besteht eine besondere Verpflichtung, im wohlverstandenen Interesse aller<br />

Beteiligten zu handeln.<br />

I.2. Aufklärung und Einwilligung<br />

1. Psychologen müssen ihre Klienten / Patienten über alle wesentlichen Maßnahmen<br />

und Behandlungsabläufe unterrichten und sich ihrer Einwilligung<br />

versichern.<br />

2. Bei heilkundlichen Behandlungen haben sie auf ggf. bestehende Risiken<br />

und Alternativbehandlungen hinzuweisen. Die Hinweispflicht umfasst auch<br />

Fragen des Honorars und der Kostenerstattung.<br />

I.3. Wahrung der Unabhängigkeit<br />

Heilkundlich und klinisch tätige Psychologen dürfen während einer therapeutischen<br />

Beziehung keine persönlichen Bindungen zu ihren Patienten eingehen; z. B.<br />

sind sexuelle Beziehungen zu Patienten unzulässig.<br />

I.4.Recht auf Einzelberatung/-behandlung<br />

Klienten/ Patienten haben das Recht, ohne Gegenwart eines Dritten von einer<br />

Psychologin/ einem Psychologen beraten oder behandelt zu werden.


I.5. Besondere Sorgfaltspflicht heilkundlich tätiger Psychologen<br />

1. Psychotherapeuten behandeln Störungen mit den bestmöglichen Therapieverfahren.<br />

Patienten haben ein Recht auf die nach dem jeweiligen wissenschaftlichen<br />

Stand bestmögliche Behandlung.<br />

2. Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist in Zweifelsfällen<br />

und auf Wunsch des Patienten ein ärztliches Konsilium einzuholen oder eine<br />

psychologische oder ärztliche Mitbehandlung einzuleiten.<br />

3. Psychologen, die erkennen, dass eine Fortsetzung der heilkundlichen Behandlung<br />

zu keiner weiteren Gesundung oder sogar zu einer Gesundheitsgefährdung<br />

von Patienten führen kann, müssen die Behandlung abbrechen.<br />

4. Wollen heilkundlich tätige Psychologen eine Behandlung vorzeitig beenden<br />

und kann dadurch eine Gesundheitsgefährdung der Patientin/ des Patienten<br />

eintreten, so haben sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu gewährleisten,<br />

dass eine Fortbehandlung sichergestellt ist.<br />

I.6. Aufzeichnungen<br />

1. Psychologen sind verpflichtet, über Beratungen und Behandlungen aussagefähige<br />

Aufzeichnungen zu erstellen.<br />

2. Die psychologischen Aufzeichnungen über heilkundliche Tätigkeiten sind<br />

mindestens 10 Jahre aufzubewahren, ansonsten beträgt die Aufbewahrungszeit<br />

5 Jahre.<br />

3. Bei Praxisaufgabe oder Beendigung der Berufstätigkeit sind Aufzeichnungen<br />

bei Beachtung der Aufbewahrungsfristen zu vernichten. Nur mit Zustimmung<br />

der Klienten / Patienten können sie an eine/ einen die Praxis übernehmende(n)<br />

Psychologin / Psychologen weitergegeben werden.<br />

4. Mit Zustimmung der Patienten müssen heilkundlich tätige Psychologen<br />

sachdienliche Aufzeichnungen oder deren Zusammenfassung an Kollegen<br />

herausgeben, wenn diese eine Beratung oder Behandlung fortsetzen. Bei<br />

nicht heilkundlichen Aufzeichnungen können Psychologen die Herausgabe<br />

der Aufzeichnungen von der Bezahlung des wirtschaftlichen Wertes abhängig<br />

machen.<br />

5. In Kliniken oder anderen Einrichtungen, in denen bei Weggang von heilkundlich<br />

tätigen Psychologen die Behandlung fortgesetzt wird, sind Aufzeichnungen<br />

den psychologischen oder ärztlichen Nachfolgern zu übergeben<br />

oder verschlossen dem Dienstherrn mit dem Hinweis zu hinterlassen,<br />

die Aufzeichnungen nur an solche zu übergeben.<br />

6. Am Ende einer Therapie haben Psychologen ihren Klienten/ Patienten auf<br />

deren Wunsch Einblick in die sie betreffenden Aufzeichnungen zu gewähren,<br />

es sei denn, dem stehen überwiegende Rechte entgegen.<br />

D.II. Ausübung des Berufs in eigener Praxis<br />

II.1. Bezeichnungen für psychologische Praxen<br />

1. Psychologische Praxen dürfen keine Bezeichnungen führen, die geeignet<br />

sind, unangemessene Vorstellungen zu wecken.<br />

2. Im Bereich der psychologischen Heilkunde sind alle Bezeichnungen untersagt,<br />

die eine bevorzugte Stellung der eigenen Praxis vortäuschen;


dies gilt insbesondere für Bezeichnungen wie "Beratungsstelle", "Zentrale",<br />

"Zentrum" oder ähnliche.<br />

3. Die Bezeichnung "Institut" oder ähnliche anspruchsvolle Bezeichnungen<br />

(vgl. Satz (2)) dürfen im Bereich der psychologischen Heilkunde nur dann<br />

verwendet werden, wenn personelle Besetzung, Ausstattung und Arbeitsweise<br />

der Praxis dies rechtfertigen.<br />

II.2. Anbringung und Gestaltung von Praxisschildern<br />

1. Praxisschilder dienen dazu, der Öffentlichkeit die Praxisstelle anzuzeigen.<br />

2. Die Anbringung von Praxisschildern ist nur im ortsüblichen Ausmaß zulässig.<br />

Heilkundlich tätige Diplom-Psychologen haben durch ein Praxisschild<br />

auf den Ort ihrer Tätigkeit und ihre Erreichbarkeit hinzuweisen.<br />

II.3. Hinweise auf Praxisgründung und Führung<br />

1. Psychologen dürfen durch Werbemaßnahmen auf die Begründung und die<br />

Führung ihrer psychologischen Praxis hinweisen und darüber öffentlich <strong>info</strong>rmieren.<br />

Die Hinweise dürfen keine unangemessenen oder irreführenden<br />

Vorstellungen über das Angebot der Dienstleistungen und die inhaltliche<br />

und personelle Ausstattung der Praxis erwecken.<br />

2. Für heilkundliche Praxen kann im Rahmen des Abschnittes D.II. durch ortsübliche<br />

Anzeigen in regionalen Tageszeitungen und jeweils bis zu zweimal<br />

auf Praxisbegründung und -veränderung, auf Abwesenheit und Rückkehr,<br />

auf Änderungen der Sprechzeiten und Telefonnummern sowie auf Sonderveranstaltungen<br />

hingewiesen werden.<br />

3. Bei Verlegung des Praxissitzes kann am bisherigen Standort und bis zur<br />

Dauer von sechs Monaten das Praxisschild mit dem Umzugsvermerk angebracht<br />

bleiben. Namen von Kollegen, die verstorben sind oder sich zur<br />

Ruhe gesetzt haben, dürfen bis zu zwölf Monaten im Praxisnamen und bei<br />

Kenntlichmachung fortgeführt werden, sofern dazu vorher ein Einverständnis<br />

abgegeben wurde.<br />

II.4. Zulässige Angaben auf Praxisschildern<br />

1. Neben Namen und Erreichbarkeit können auf dem Praxisschild die nach<br />

Abschnitt II Ziffern 1-3 zulässigen Titel, Sprechstunden und Telefonnummer<br />

angegeben werden.<br />

2. Heilkundlich tätige Psychologen sollten nach Möglichkeit auf die Angaben<br />

fachlicher/ inhaltlicher Schwerpunkte verzichten. Zulässig ist die Benennung<br />

von maximal 6 fachlichen/ inhaltlichen Schwerpunkten. Diese differenzieren<br />

sich<br />

o nach spezifischen Patientengruppen bzw. spezifischer Klientel,<br />

o nach spezifischen Symptomen bzw. Problembereichen,<br />

o nach spezifischen Therapieformen bzw. Methoden.


II.5. Ankündigung auf Briefbögen, Formularen und Stempeln<br />

1. Für die Ankündigung auf Briefbögen, sonstigen Formularen und Stempeln<br />

gelten die Bestimmungen für die Praxisschilder entsprechend (Abschnitt II<br />

Ziffer 4). Jede übertriebene Form ist zu vermeiden.<br />

II.6. Eintragungen in Telefonbücher<br />

1. Eintragungen in Telefonbücher und Branchenfernsprechverzeichnisse<br />

durch heilkundlich tätige Psychologen sind insbesondere nach den in B.V.2<br />

und B.V.3 enthaltenen Regeln möglichst zurückhaltend zu gestalten.<br />

D.III. Gemeinsame Ausübung der Berufstätigkeit<br />

1. Psychologen können sich auch mit Angehörigen anderer Freier Berufe im<br />

Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft, zwecks gemeinsamer Berufsausübung,<br />

gemeinsamer Nutzung von Einrichtungen, Praxisräumen u.ä.<br />

und gemeinsamer Beschäftigung von Mitarbeitern zusammenschließen.<br />

Der Vertrag über die Begründung einer Gemeinschaft sollte schriftlich erfolgen<br />

und insbesondere Bestimmungen über Veränderungen, über die Verteilung<br />

von Lasten und Einnahmen und über eine Auflösung enthalten.<br />

2. Die Partner/ Gesellschafter einer Gemeinschaft sind im Außenkontakt<br />

kenntlich zu machen und in Werbung und Briefbögen oder sonstigen Unterlagen<br />

aufzuführen, es sei denn, es handelt sich um einen Personen- oder<br />

Kapitalzusammenschluss zu einer Firma.<br />

3. Für heilkundlich tätige Psychologen innerhalb einer Gemeinschaft gilt folgendes:<br />

a. In jeder Form eines Zusammenschlusses muss die freie Therapeutenwahl<br />

gesichert sein.<br />

b. Das Liquidationsrecht verbleibt im Außenverhältnis bei dem behandelnden<br />

Psychologen.<br />

c. Die Behandlungsunterlagen und -aufzeichnungen können den Partnern/<br />

Gesellschaftern nur dann zur Verfügung gestellt und von diesen<br />

eingesehen werden, wenn eine entsprechende Erklärung des<br />

Patienten zuvor schriftlich eingeholt wurde.<br />

d. Die Patienten sind vor Beginn einer Behandlung darauf hinzuweisen,<br />

dass eine gesamtschuldnerische Haftung der nichtbehandelnden<br />

Sozien ausgeschlossen ist.<br />

e. In einer Partnerschaftsgesellschaft ist sicherzustellen, dass psychotherapeutische<br />

Entscheidungen insbesondere bei Diagnostik und<br />

Therapie ausschließlich der Psychologe trifft, sofern nicht der Psychologe<br />

nach dem Berufsrecht den in der Gemeinschaft selbständig<br />

tätigen Berufsangehörigen eines anderen Fachberufes solche Entscheidungen<br />

überlassen darf.<br />

4. Soweit heilkundlich tätige Diplom-Psychologen Kollegen im Anstellungsverhältnis<br />

oder als freie Mitarbeiter beschäftigen, ist eine Übertragung von Behandlungen<br />

auf diese nur mit Zustimmung des Patienten möglich.


E. Schlussbestimmungen<br />

E.I. Verstöße<br />

1. Unabhängig von einer gerichtlichen Ahndung werden Verstöße gegen die<br />

obenstehenden Richtlinien durch das Ehrengericht der Deutschen Gesellschaft<br />

für Psychologie e. V. (DGPs) bzw. durch das Ehrengericht des Berufsverbands<br />

Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) verfolgt.<br />

Im Falle des Berufsverbands (BDP) regelt Näheres die Schieds- und<br />

Ehrengerichtsordnung.<br />

E.II. Inkrafttreten<br />

Diese gemeinsamen Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />

e.V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen<br />

e.V. wurden am 30.9.98 von der DGPs und am 25.4.99 vom BDP verabschiedet<br />

und treten an die Stelle der "Berufsethischen Richtlinien" der Föderation Deutscher<br />

Psychologenverbände aus dem Jahr 1967 und der "Berufsordnung für Psychologen"<br />

des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen in<br />

der Fassung vom 1.4.1986. Sie sind am 25.4.99 in Kraft getreten.<br />

1 Die Richtlinien 2 bis 15 stellen die deutsche Adaptation der auf Forschung und<br />

Publikation bezogenen ethischen Richtlinien der APA dar ("Ethical Principles of<br />

Psychologists and Code of Conduct", American Psychologist, 2002, 57, 1060-<br />

1073; dort Standards 3.10 sowie 8.01 bis 8.15). Die APA hat der Übernahme ihrer<br />

Regeln, für die sie das Copyright besitzt, zugestimmt mit folgendem Hinweis "While<br />

the American Psychological Association has given permission to the Federation<br />

of German Psychologists Associations to utilize the APA Code of Ethics, APA has<br />

in no way advised, assisted, or encouraged the Federation of German Psychologists<br />

Associations to utilize the APA Code of Ethics. APA is in no way responsible<br />

for the Federation of German Psychologist Associations decision to utilize the APA<br />

Code of Ethics, or for any actions or other consequences resulting from such use<br />

by the Federation of German Psychologists Associations. APA is not responsible<br />

for the accuracy of your translation."<br />

Hinweis zur Sprachregelung: In Übereinstimmung mit den anderen Texten der<br />

vorliegenden Ethischen Richtlinien wird der Begriff "Psychologen" verwendet; bei<br />

der geplanten Überarbeitung der gesamten Richtlinien kann der Text auf "Psychologinnen<br />

und Psychologen" umgestellt werden.<br />

Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V..<br />

Ethische Richtlinien der DGP e.V. und des BDP e.V.: http://www.bdpverband.de/bdp/verband/ethik.shtml<br />

(Zugriff: 29.01.2008. 11:15 MEZ)


¬ Organigramm BDP<br />

O rdentliche Mitglieder Stud. Mitglieder O rdentliche Sektionsmitglieder<br />

E h re n g e r i c h t<br />

B u n d e s a u s s c h ü s s e<br />

B u n d e s b e a u f t r a g t e<br />

B u n d e s a r b e i t s k re i s e<br />

16 Landesgru p p e n<br />

entsenden Delegiert e<br />

p ro p o rtional zu ihre r<br />

G ö ß e<br />

b e ru f t<br />

b e ru f t<br />

b e ru f t<br />

b e ru f t<br />

B u n d e s v e reinigung der Psychologie-<br />

s t u d i e renden im BDP<br />

Vorstand der<br />

D e l e g i e rt e n k o n f e re n z<br />

w ä h l t<br />

… … … D e l e g i e rt e n k o n f e re n z … … … … … … .<br />

w ä h l t<br />

Vo r s t a n d<br />

des BDP<br />

P r ä s i d e n t / i n<br />

2 Vi z e -<br />

p r ä s i d e n t e n / i n n e n<br />

… … … … … … … … … …<br />

P r ä s i d i u m :<br />

Vo r s t a n d<br />

+ Vorsitzende/r jeder<br />

S e k t i o n<br />

H a u p t g e s c h ä f t s f ü h rer § 30 BGB<br />

B u n d e s g e s c h ä f t s s t e l l e<br />

entsenden Delegiert e<br />

p ro p o rtional zu ihre r<br />

G r ö ß e<br />

… …<br />

… …<br />

… …<br />

… …<br />

Deutscher Psychologen<br />

Verlag GmbH<br />

100 % Anteil beim BDP<br />

Wi rtschaftsdienst GmbH<br />

100 % Anteil beim BDP<br />

Deutsche Psychologen<br />

Akademie GmbH<br />

100 % Anteil beim BDP<br />

C h r i s t o p h - D o rn i e r- K l i n i k<br />

10% Beteiligung<br />

des BDP<br />

B e r u f s v e r b a n d D e ut s c h e r P s y ch o l o g i n ne n u n d P s y c ho l o g e n<br />

12 Fachsektionen F ö rd e rm i t g l i e d e r<br />

e n t s e n d e n<br />

Vo r s i t z e n d e n<br />

b d p


Name Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. (BDS)<br />

Gründung 1976 in Mannheim, Sitz in Recklinghausen<br />

Ziel und Zweck • Ziel ist der Zusammenschluss von Soziologen sowie von Personen<br />

mit gleichartiger sozialwissenschaftlicher Ausbildung<br />

• Vertretung deren Belange und Wahrung der Berufsinteressen der Mitglieder<br />

• Förderung der Entwicklung der Soziologie, ihrer Anwendung und Vermittlung<br />

Anlage 3<br />

Organisations- Organe des BDS sind:<br />

aufbau • die Mitgliedschaft<br />

• der Senat<br />

• der Vorstand<br />

Die Verbandsarbeit findet in Fachgruppen, Regionalgruppen und sonstigen Formen<br />

fachlicher Zusammenarbeit statt. Dabei sollen schwerpunktmäßig die Ziele des Verbandes<br />

gefördert werden. Derzeit bestehen die Fachgruppen: Beratung, Ethik, Forschung, Gesundheit<br />

sowie Verwaltung.<br />

Mitglieder- • ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die einen akademischen Grad im<br />

struktur Fach Soziologie oder in einem gleichartigen sozialwissenschaftlichen Fach erworben hat<br />

• außerordentliches Mitglied können Studierende der Soziologie oder vergleichbarer<br />

sozialwissenschaftlicher Disziplinen werden. Ihnen steht das Stimmrecht,<br />

aber weder das aktive noch das passive Wahlrecht zu.<br />

• förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des<br />

Verbandes unterstützt und regelmäßig mindestens einem vom Vorstand festgesetzten<br />

Betrag zur Unterstützung der Arbeit des Berufsverbandes entrichtet.<br />

Fördernde Mitglieder haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht<br />

noch das Stimmrecht, jedoch das Recht zur Teilnahme an den Versammlungen<br />

der Mitgliedschaft.<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 570 (Stand: 07.04.2008)<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />

• Tagungsbeiträge<br />

Leistungen für • Fachzeitschrift „Sozialwissenschaften und Berufspraxis“<br />

Mitglieder • Fortbildungen<br />

• Internetpräsenz mit Mitgliederbereich<br />

• Tagungen für angewandte Soziologie<br />

• Vermittlung von Praktika und die Initiierung von <strong>info</strong>rmellen Netzwerken<br />

• Workshops und Fachtagungen<br />

Kooperations- • Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.V.),<br />

partner Alumni-Verein Hamburger Soziologinnen und Soziologen e.V.,<br />

Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut (ACQUIN e.V.)<br />

• BEA Training und Seminare, Berufsverband deutscher Markt-,<br />

Meinungs- und Sozialforscher (BVM)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V. (GPM)<br />

• Gesellschaft für Bildung und Beruf e.V. (GBB)


Kooperations- • Know How Systems (KHS)<br />

partner • Netzwerk lernen (GABAL)<br />

• Sozialforschungsstelle Dortmund (sfs)<br />

• Universität Duisburg-Essen<br />

Berufsbild und • siehe „Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des BDS“<br />

Berufsordnung (siehe Anlage 3)<br />

Anlage 3<br />

Selbstverständnis Der BDS versteht sich als Organisator von kooperativen Netzwerken und setzt sich für eine<br />

praxisorientierte Aus- und Weiterbildung ein, so kooperiert er z. B. mit dem Studiengang<br />

„Praktische Sozialwissenschaft“ in Essen und ist Initiator eines Traineeprogramms<br />

„Neue Medien“ für post-graduates.<br />

Der BDS ist politisch und weltanschaulich unabhängig.<br />

Beitrag zur • Fachgruppe „Gesundheit“<br />

Prävention und • Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Kontakt Dr. Erich Behrendt (Vorstandsvorsitzender)<br />

Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. (BDS) Geschäftsstelle<br />

Ostcharweg 123<br />

D-45665 Recklinghausen<br />

Tel.: 02361/49 20 25<br />

Fax: 02361/49 25 46<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@bds-soz.de<br />

Internet: http://www.bds-soz.de<br />

Quellen Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V..<br />

Internetpräsenz: http://www.bds-soz.de (Zugriff: 29.01.2008. 10:05 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Dr. Behrendt (1. Vorsitzender BDS):<br />

Anfrage: 07.04.2008. 10:53 MEZ; Antwort: 07.04.2008. 16:12 MEZ


BERUFSVERBAND DEUTSCHER SOZIOLOGINNEN<br />

UND SOZIOLOGEN e.V.<br />

Ethik-Kodex<br />

der<br />

Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)<br />

und des<br />

Berufsverbandes Deutscher Soziologen (BDS)<br />

Präambel<br />

Die Erarbeitung und Verbreitung soziologischen Wissens sind soziale Prozesse,<br />

die in jedem Stadium ethische Erwägungen und Entscheidungen erfordern.<br />

Dieser Bestandteile soziologischer Wissensproduktion, -verwendung und -<br />

weitergabe sollten sich Soziologinnen und Soziologen stets bewußt sein.<br />

Der Ethik-Kodex lebt von seiner ständigen Diskussion und seiner Anwendung<br />

durch die Angehörigen der soziologischen Profession. Er soll dazu beitragen, die<br />

Soziologie in Deutschland weiter zu professionalisieren. Der Kodex formuliert<br />

einen Konsens über ethisches Handeln innerhalb der professionellen und<br />

organisierten Soziologie in Deutschland. Er benennt die Grundlagen, auf denen<br />

die Arbeit der Ethik-Kommission beruht.<br />

Dieser Kodex soll dazu dienen, Soziologinnen und Soziologen für ethische<br />

Probleme ihrer Arbeit zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, ihr eigenes<br />

berufliches Handeln kritisch zu prüfen. Insbesondere sind die universitär tätigen<br />

Soziologinnen und Soziologen aufgefordert, dem wissenschaftlichen Nachwuchs<br />

und den Studierenden die Elemente berufsethischen Handelns zu vermitteln und<br />

sie zu einer entsprechenden Praxis anzuhalten.<br />

Zugleich schützt dieser Ethik-Kodex vor Anforderungen und Erwartungen, die in<br />

verschiedenen Situationen von Untersuchten. Studierenden, Mitarbeitern,<br />

Kollegen sowie privaten und öffentlichen Auftraggebern an soziologische<br />

Forschung und Praxis gesellt werden und in ethische Konflikte führen könnten.<br />

Personen, die unter Berufung auf diesen Kodex Beanstandungen bei der Ethik-<br />

Kommission vorbringen, dürfen wegen der Ausübung dieses Rechts keine<br />

Benachteiligungen erfahren.<br />

Um die in der Präambel genannten Ziele zu erreichen, bestätigen und<br />

unterstützen die Mitglieder der "Deutschen Gesellschaft für Soziologie" und des<br />

"Berufsverbandes Deutscher Soziologen" den folgenden Ethik-Kodex.


I. Forschung<br />

A. Integrität und Objektivität<br />

1. Soziologinnen und Soziologen streben in Ausübung ihres Berufes nach<br />

wissenschaftlicher Integrität und Objektivität. Sie sind den bestmöglichen<br />

Standards in Forschung, Lehre und sonstiger beruflicher Praxis verpflichtet.<br />

Geben sie fachspezifische Urteile ab, sollen sie ihr Arbeitsgebiet, ihren<br />

Wissensstand, ihre Fachkenntnis, ihre Methoden und ihre Erfahrungen eindeutig<br />

und angemessen darlegen.<br />

2. Bei der Präsentation oder Publikation soziologischer Erkenntnisse werden<br />

die Resultate ohne verfälschende Auslassung von wichtigen Ergebnissen<br />

dargestellt. Einzelheiten der Theorien, Methoden und Forschungsdesigns, die für<br />

die Einschätzung der Forschungsergebnisse und der Grenzen ihrer Gültigkeit<br />

wichtig sind, werden nach bestem Wissen mitgeteilt.<br />

3. Soziologinnen und Soziologen sollen in ihren Publikationen sämtliche<br />

Finanzierungsquellen ihrer Forschungen benennen. Sie gewährleisten, daß ihre<br />

Befunde nicht durch spezifische Interessen der Geldgeber verzerrt sind.<br />

4. Soziologinnen und Soziologen machen ihrer Forschungsergebnisse nach<br />

Abschluß der Analysen in geeigneter Weise öffentlich zugänglich. Dies gilt nicht in<br />

Fällen, in denen das Recht auf den Schutz vertraulicher Aufzeichnungen verletzt<br />

werden würde. In Fällen, in denen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit oder der<br />

Anspruch des Auftraggebers das Recht zur Veröffentlichung eingrenzen,<br />

bemühen sich Soziologinnen und Soziologen darum, den Anspruch auf<br />

Veröffentlichung möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten.<br />

5. Soziologinnen und Soziologen dürfen keine Zuwendungen, Verträge oder<br />

Forschungsaufträge akzeptieren, die die in diesem Kodex festgehaltenen<br />

Prinzipien verletzen.<br />

6. Sind Soziologinnen und Soziologen, auch Studierende, an einem<br />

gemeinsamen Projekt beteiligt, werden zu Beginn des Vorhabens bezüglich der<br />

Aufgabenverteilung, der Vergütung, des Datenzugangs, der Urheberrechte sowie<br />

anderer Rechte und Verantwortlichkeiten Vereinbarungen getroffen, die von alle<br />

Beteiligen akzeptiert werden. Diese können im Fortgang des Projekts aufgrund<br />

veränderter Bedingungen einvernehmlich korrigiert werden.<br />

7. In ihrer Rolle als Forschende, Lehrende und in der Praxis Tätige tragen<br />

Soziologinnen und Soziologen soziale Verantwortung. Ihre Empfehlungen,<br />

Entscheidungen und Aussagen können das Leben ihrer Mitmenschen<br />

beeinflussen. Sie sollen sich der Situation und immanenten Zwänge bewußt sein,<br />

die zu einem Mißbrauch ihres Einflusses führen könnten. Soziologinnen und<br />

Soziologen sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß ein<br />

solcher Mißbrauch und daraus resultierend nachteilige Auswirkungen auf<br />

Auftraggeber/innen, Forschungsteilnehmer/innen, Kollegen/innen, Studierende<br />

und Mitarbeiter/innen vermieden werden.


B. Rechte der Untersuchten<br />

1. Das Befolgen von Regeln der wissenschaftlichen Methode kann ungünstige<br />

Konsequenzen oder spezielle Risiken für Individuen oder Gruppen nach sich<br />

ziehen. Darüber hinaus kann das Forschungshandeln den zukünftigen Zugang zu<br />

einer Untersuchungspopulation für den gesamten Berufsstand oder verwandte<br />

Berufsgruppen einschränken oder verschließen. Beides haben Soziologinnen und<br />

Soziologen zu antizipieren, um negative Auswirkungen zu vermeiden.<br />

2. In der soziologischen Forschung sind die Persönlichkeitsrechte der in<br />

sozialwissenschaftliche Untersuchungen einbezogenen Personen ebenso wie ihr<br />

Recht zur freien Entscheidung über die Beteiligung an Forschungsvorhaben zu<br />

respektieren.<br />

3. Generell gilt für die Beteiligung an sozialwissenschaftlichen<br />

Untersuchungen, daß diese freiwillig ist und auf der Grundlage einer möglichst<br />

ausführlichen Information über Ziele und Methoden des entsprechenden<br />

Forschungsvorhabens erfolgt. Nicht immer kann das Prinzip der <strong>info</strong>rmierten<br />

Einwilligung in die Praxis umgesetzt werden, z.B. wenn durch eine umfassende<br />

Vorab<strong>info</strong>rmation die Forschungsergebnisse in nicht vertretbarer Weise verzerrt<br />

würden. In solchen Fällen muß versucht werden, andere Möglichkeiten der<br />

<strong>info</strong>rmierten Einwilligung zu nutzen.<br />

4. Besondere Anstrengungen zur Gewährleistung einer angemessenen<br />

Information sind erforderlich, wenn die in die Untersuchung einbezogenen<br />

Individuen über einen geringen Bildungsgrad verfügen, einen niedrigen<br />

Sozialstatus haben, Minoritäten oder Randgruppen angehören.<br />

5. Personen, die in Untersuchungen als Beobachtete oder Befragte oder in<br />

anderer Weise, z. B. im Zusammenhang mit der Auswertung persönlicher<br />

Dokumente, einbezogen werden, dürfen durch die Forschung keinen Nachteilen<br />

oder Gefahren ausgesetzt werden. Die Betroffenen sind über alle Risiken<br />

aufzuklären, die das Maß dessen überschreiten, was im Alltag üblich ist. Die<br />

Anonymität der befragten oder untersuchten Personen ist zu wahren.<br />

6. Im Rahmen des Möglichen sollen Soziologinnen und Soziologen potentielle<br />

Vertrauensverletzungen voraussehen. Verfahren, die eine Identifizierung der<br />

Untersuchten ausschließen, sollen in allen geeigneten Fällen genutzt werden.<br />

Besondere Aufmerksamkeit ist den durch die elektronische Datenverarbeitung<br />

gegebenen Möglichkeiten des Zugangs zu Daten zu widmen. auch hier sind<br />

sorgfältige Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen erforderlich.<br />

7. Von untersuchten Personen erlangte vertrauliche Informationen müssen<br />

entsprechend behandelt werden; diese Verpflichtung gilt für alle Mitglieder der<br />

Forschungsgruppe (auch Interviewer/innen, Codierer/innen, Schreibkräfte etc.),<br />

die über eine Datenzugriff verfügen. Es liegt in der Verantwortung der<br />

Projektleiter/innen, die Mitarbeiter/innen hierüber zu <strong>info</strong>rmieren und den<br />

Zugang zu vertraulichem Material zu kontrollieren.<br />

8. Soziologinnen und Soziologen sollen unter Verweis auf entsprechende<br />

Regelungen für andere Professionen der Schweigepflicht unterliegen und für sich<br />

das Recht auf Zeugnisverweigerung beanspruchen, wenn zu befürchten steht,


daß auf der Basis der im Rahmen soziologischer Forschung gewonnenen<br />

Informationen die Informanten irgendwelche - insbesondere strafrechtliche -<br />

Sanktionen zu gewärtigen haben.<br />

II. Publikationen<br />

1. Soziologinnen und Soziologen nennen alle Personen, die maßgeblich zu<br />

ihrer Forschung und zu ihren Publikationen beigetragen haben. Die Ansprüche<br />

auf Autorenschaft und die Reihenfolge der Autoren/innen sollen deren Beteiligung<br />

am Forschungsprozeß und an der Veröffentlichung abbilden.<br />

2. Daten und Materialien, die wörtlich oder sinngemäß von einer<br />

veröffentlichten oder unveröffentlichten Arbeit anderer übernommen wurden,<br />

müssen kenntlich gemacht und ihren Urheber/innen zugeschrieben werden.<br />

Verweise auf Gedanken, die in Arbeiten anderer entwickelt wurden, dürfen nicht<br />

wissentlich unterlassen werden.<br />

3. In Zeitschriften sollte der kritische Austausch zwischen den Angehörigen<br />

des Faches gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollten Regeln publiziert<br />

werden, die die Möglichkeiten zur Stellungnahme und Erwiderung spezifizieren.<br />

4. Herausgeber und Redaktionen von Zeitschriften sind einer fairen<br />

Beurteilung eingereichter Beiträge ohne persönliche oder ideologische Vorurteile<br />

in angemessener Zeit verpflichtet. Sie <strong>info</strong>rmieren umgehend über<br />

Entscheidungen zu eingereichten Manuskripten.<br />

5. Eine Veröffentlichungszusage ist bindend. Wurde die Publikation<br />

zugesichert, soll sie sobald wie möglich erfolgen.<br />

III. Begutachtung<br />

1. Werden Soziologinnen und Soziologen um Einschätzungen von Personen,<br />

Manuskripten, Forschungsanträgen oder anderen Arbeiten gebeten, so sind<br />

solche Bitten um Begutachtung im Fall von Interessenkonflikten abzulehnen.<br />

2. Zu begutachtende Arbeiten sollen vollständig, sorgfältig, vertraulich und in<br />

einem angemessenen Zeitraum fair beurteilt werden.<br />

3. Begutachtungen, die im Zusammenhang mit Personalentscheidungen<br />

stehen, werden von allen Beteiligten vertraulich behandelt, An sie müssen unter<br />

den Gesichtspunkten der Integrität, der Objektivität und der Vermeidung von<br />

Interessenkonflikten höchste Anforderungen gestellt werden.


4. Soziologinnen und Soziologen, die um Rezensionen von Büchern oder<br />

Manuskripten gebeten werden, welche sie bereits an anderer Stelle besprochen<br />

haben, sollen diesen Umstand den Anfragenden mitteilen. Die Rezension von<br />

Arbeiten, bei deren Entstehung sie direkt oder indirekt beteiligt waren, sollten sie<br />

ablehnen.<br />

IV. Der berufliche Umgang mit<br />

Studierenden, Mitarbeitern/innen und<br />

Kollegen/innen<br />

1. Soziologinnen und Soziologen, die Lehraufgaben wahrnehmen, verpflichten<br />

sich, durch Art und Ausmaß ihres Einsatzes und ihrer Ansprüche für eine gute<br />

Ausbildung der Studierenden zu sorgen.<br />

2. Soziologinnen und Soziologen müssen sich bei Einstellungen,<br />

Entlassungen, Beurteilungen, Beförderungen, Gehaltsfestsetzungen und anderen<br />

Fragen des Anstellungsverhältnisses, bei Berufungs-, Rekrutierungs- und<br />

Kooptationsentscheidungen um Objektivität und Gerechtigkeit bemühen. Sie<br />

dürfen andere Personen nicht wegen ihres Alters, ihrer Geschlechtszugehörigkeit,<br />

ihrer körperlichen Behinderung, ihrer sozialen oder regionalen Herkunft, ihrer<br />

ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer<br />

politischen Einstellungen benachteiligen.<br />

3. Soziologinnen und Soziologen dürfen Studierende oder Mitarbeiter/innen<br />

und Kollegen/innen nicht zwingen, sich als Forschungsobjekte zur Verfügung zu<br />

stellen, oder sie über eine derartige Verwendung täuschen.<br />

4. Soziologinnen und Soziologen dürfen Leistungen anderer nicht zu ihrem<br />

eignen Vorteil ausnutzen und deren Arbeit nicht undeklariert verwerten.<br />

5. Soziologinnen und Soziologen dürfen von niemandem beispielsweise von<br />

Befragten, Auftraggebern/innen, Mitarbeitern/innen, Studenten/innen -<br />

persönliches oder geschlechtsspezifisches Entgegenkommen oder einen<br />

persönlichen oder beruflichen Vorteil erzwingen.<br />

V. Die Ethik-Kommission<br />

A. Zusammensetzung und Amtszeit<br />

1. Die Ethik-Kommission besteht aus fünf Personen. Die "Deutsche<br />

Gesellschaft für Soziologie (DGS)" und der "Berufsverband Deutscher Soziologen<br />

(BDS)" entsenden jeweils zwei Mitglieder nach einem Verfahren, das die


jeweiligen Verbände für sich festlegen. Dazu kommt, jährlich alternierend, der<br />

oder die jeweilige Vorsitzende der DGS oder des BDS ex officio.<br />

2. Die Amtszeit der Ethik-Kommission Dauer drei Jahre.<br />

3. Die Ethik-Kommission gibt sich eine Satzung, in der sie ihr Vorgehen regelt<br />

und die durch die Vorstände der Verbände sowie das Konzil der DGS und den<br />

Senat des BDS bestätigt werden muß.<br />

B. Aufgaben und Zuständigkeit<br />

1. Die Ethik-Kommission soll:<br />

(a) die Vorstände der Verbände zu generellen ethischen Fragen beraten,<br />

(b) Anzeigen von Verstößen gegen den Ethik-Kodex entgegennehmen und nach<br />

einer vermittelnden Beilegung streben,<br />

(c) die Vermittlung zwischen betroffenen Parteien bei der Beilegung ihrer<br />

Beschwerden organisieren,<br />

(d) Anhörungen der Parteien bei formellen Beschwerden über ein Fehlverhalten<br />

durchführen und<br />

(e) Maßnahmen an die Vorstände der Verbände empfehlen,<br />

(f) jährlich mindestens einmal über seine Arbeit und die verhandelten Fälle dem<br />

Konzil der DGS und dem Senat des BDS sowie in den Zeitschriften der beiden<br />

Verbände berichten,<br />

(g) zum Ende ihrer Amtsperiode überprüfen, ob den Verbänden Änderungen und<br />

Ergänzungen auf der Grundlage gemachter Erfahrungen oder neu eingetretener<br />

Entwicklungen vorgeschlagen werden sollen.<br />

C. Sanktionen<br />

1. Befindet die Ethik-Kommission, daß kein ethischer Verstoß vorliegt,<br />

werden alle betroffenen Seiten und die Vorstände der Verbände darüber<br />

<strong>info</strong>rmiert, womit der Vorgang abgeschlossen ist.<br />

2. Stellt die Ethik-Kommission im Verlauf der Anhörungen fest, daß ein<br />

Verstoß gegen den Ethik-Kodex vorliegt, <strong>info</strong>rmiert sie alle davon betroffenen<br />

Seiten und gibt einen Bericht an die Vorstände. Es können folgende Maßnahmen<br />

empfohlen werden:<br />

(a) Sanktionen auszusprechen,<br />

(b) einen öffentlichen Tadel in den Fachzeitschriften der Verbände<br />

auszusprechen,


(c) den freiwilligen Austritt eines Mitglieds anzuregen,<br />

(d) die Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen,<br />

(e) das Mitglied aus dem jeweiligen Verband auszuschließen.<br />

VI. Inkrafttreten<br />

Dieser Ethik-Kodex in der Fassung vom 27. November 1992 tritt nach<br />

Verabschiedung durch die beiden Verbände und Veröffentlichung in den<br />

Zeitschriften der Verbände in Kraft.<br />

© Berufsverband Deutscher Soziologen und Deutsche Gesellschaft für Soziologie


Anlage 4<br />

Name Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V.<br />

(BV-Päd)<br />

Gründung 1977 in Frankfurt/Main, Sitz in Dortmund<br />

Ziel und Zweck • Verdeutlichung des Qualifikationsprofils von Erziehungswissenschaftlern mit<br />

Hochschulabschluß (Diplom, Magister, Master)<br />

• Anregung und Unterstützung von Initiativen zur Studien- und Berufssituation<br />

• Unterstützung von Initiativen, die eine weitere Qualifizierung erziehungswissenschaftlicher<br />

Arbeit zum Ziel haben<br />

• Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern<br />

Organisations- Organe des BV-Päd sind:<br />

aufbau • Vorstand<br />

• geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 BGB)<br />

• Mitgliederversammlung<br />

• unselbstständige Abteilungen<br />

Mitglieder- • Personen mit einem Diplom in Erziehungswissenschaft oder mit einem vergleichbaren<br />

struktur Abschluss in Erziehungswissenschaft<br />

• Studierende, die den Diplomabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss in<br />

Erziehungswissenschaften anstreben<br />

• Lehrende im Diplom-, Magister-, Master-Studiengang Erziehungswissenschaft<br />

• Juristische Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen<br />

• Personen, die die Ziele des Berufsverbandes in besonderer Weise unterstützen, können<br />

auf Antrag durch den Vorstand als Mitglieder oder Ehrenmitglieder aufgenommen werden<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 550 (Stand: 08.04.2008)<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge (ermäßigt/voll/instutionell)<br />

Leistungen für • Beratung<br />

Mitglieder � Studium & Studiumseinstieg (bundesweite Datenbank mit Hochschulen und deren<br />

Studienschwerpunkten)<br />

� Berufseinstieg, Berufs- und Karrierefragen (z. B. Existenzgründung)<br />

• Erweiterung des Fortbildungsangebotes der Hochschulteams der Agentur für Arbeit,<br />

möglich auch für Fachschaften, Studiendekane und/oder Lehrstühle<br />

• Internetpräsenz<br />

• Mitteilungsorgan „Mittendrin“<br />

• Net-Päd (Kommunikationsplattform)<br />

• Weiterbildungskonzept (in Bearbeitung)<br />

• Zeitschrift „Der pädagogische Blick“ (Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis in<br />

pädagogischen Berufen)<br />

Kooperations- Aktueller Stand: 08.04.2008<br />

partner • Deutscher Didacta-Verband<br />

• Z-Punkt, Büro für Zukunftsgestaltung


Anlage 4<br />

Beitrag zur • BV-Päd-Bescheinigung (Fortbildungskurse zur Vorbereitung auf die selbständige<br />

Prävention und Durchführung von Grundkursen Autogenes Training (AT) und<br />

Gesundheits- Progressive Muskelentspannung (PMT)<br />

förderung � nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit im Auftrag der<br />

Krankenkassen im Bereich der Primärprävention tätig zu werden<br />

• Durchführung primärpräventiver Maßnahmen nach §20 Abs. 1 und 2 SGB V in den<br />

Handlungsfeldern Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum<br />

durch Kursleiter mit Abschluss Diplom Pädagoge und Bachelor/Master der<br />

Erziehungswissenschaften (mit entsprechender Zusatzqualifikation, seit 2006)<br />

Kontakt Dr. Monika Kil (Vorstandsvorsitzende)<br />

Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V.<br />

(BV-Päd) Geschäftsstelle<br />

Braunschweiger Straße 22<br />

D-44145 Dortmund<br />

Tel.: 0231/84 79 63 18<br />

Fax: 0231/84 79 63 19<br />

E-Mail: gs@bv-paed.de<br />

Internet: http://www.bv-paed.de<br />

Quellen Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V..<br />

Internetpräsenz: http://www.bv-paed.de (Zugriff: 04.02.2008. 17:30 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Herrn Ammann (Vorstandsmitglied BV-Päd):<br />

Anfrage: 07.04.2008. 10:54 MEZ; Antwort: 08.04.2008. 21:45 MEZ


Name Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BV Gefö)<br />

Gründung 2004 in Magdeburg, Sitz in Magdeburg<br />

Anlage 5<br />

Ziel und Zweck • Schaffung eines einheitlichen Leitbildes des Berufsbildes der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und öffentliche Vertretung<br />

Die Ziele sollen insbesondere verwirklicht werden durch:<br />

o Begleitung von Studenten, Absolventen und Berufseinsteigern gesundheits-<br />

wissenschaftlicher Studiengänge im Berufsfeld Prävention und Gesundheit<br />

o Kooperation und Zusammenarbeit mit potentiellen Anstellungsträgern<br />

o Konzeption von postgraduellen Fort- und Weiterbildungsprogrammen<br />

o Kooperation mit Gesundheitsförderern und Gesundheitswissenschaftlern im<br />

europäischen Kontext<br />

Organisations- • siehe Organigramm (siehe Anlage 5), ergänzend: Arbeitsgruppen:<br />

aufbau o Berufsbild Bachelor<br />

o Kontakte und Partner<br />

o Newsletter<br />

o Öffentlichkeitsarbeit<br />

o Regionale Netzwerke<br />

o Weiterbildung<br />

Mitglieder- • Studenten, Absolventen und Mitarbeiter gesundheitswissenschaftlicher Studiengänge<br />

struktur • natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die die Ziele und<br />

Aufgaben des BV Gefö anerkennen und unterstützen<br />

• als fördernde oder kooperative Mitglieder alle natürlichen Personen,<br />

Personenvereinigungen sowie juristische Personen, die dessen satzungsmäßige Ziele<br />

und Aufgaben anerkennen und unterstützen<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 330 (Stand: 14.04.2008)<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge (Standard, Ermäßigung, Förderbeitrag)<br />

• Zuschüsse vom Fachschaftsrat und Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B.<br />

der Diplomabschlussfeier)<br />

• Werkaufträge des FB SGW der HS MD-SDL (FH)<br />

Leistungen für • bundesweite Praktikumsbörse<br />

Mitglieder • Mentorenprogramm<br />

• regelmäßige Informationen über aktuelle Praktikums- und Stellenangebote<br />

• vierteljähriger Newsletter<br />

• Weiterbildungsangebote zu günstigen Konditionen<br />

Kooperations- • Career Center der HS MD-SDL (FH)<br />

partner • FB SGW der HS MD-SDL (FH)<br />

• Gesundheitsreferentinnen.de<br />

• Medientreff ZONE!, Magdeburg


Anlage 5<br />

Berufsbild und • Berufsbild Dipl.-GesundheitswirtIn (FH) (siehe Anlage 5)<br />

Berufsordnung • Berufsbild Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und –management (siehe Anlage 5)<br />

Beitrag zur • Mit-Initiator der SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Magdeburg (seit 2005),<br />

Prävention und Beteiligung durch Workshop-Moderation und Vorträge<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Kontakt Dipl.-Gesundheitswirtin (FH) Monique Lampe (Vorstandsvorsitzende)<br />

Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BV Gefö)<br />

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Breitscheidstr. 2<br />

D-39114 Magdeburg<br />

E-Mail: bv-gefoe@gesundheitswirte.de<br />

Internet: http://www.gesundheitswirte.de<br />

Quellen Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V..<br />

Internetpräsenz: http://www.gesundheitswirte.de (Zugriff: 29.01.2008. 10:00 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Frau Schönecker-Recke<br />

(1. Vorstandsvorsitzende BV Gefö, bis 15.05.2008): Anfrage: 16.04.2008. 11:00 MEZ;<br />

Antwort: 16.04.2008. 12:58 MEZ


Berufsbild<br />

Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)<br />

Stand: 30.09.2005


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Text und Gestaltung:<br />

Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Breitscheidstr. 2<br />

39114 Magdeburg<br />

Marco Knelangen, Patricia Lange, Monique Lampe,<br />

Stefanie March, Melanie Nitschke, Wibke Wachtel,<br />

Stefanie Wahrendorf, Harald Wolf<br />

Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil des<br />

Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein<br />

anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Berufsverbandes<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. reproduziert oder unter Verwendung elektronischer<br />

Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />

Magdeburg, Septmber 2005<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

Kapitel Seite<br />

1 Präambel 4<br />

2 Ziel 4<br />

3 Definition „Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)“ 5<br />

4 Grundsatzdokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong> 5<br />

5 Gesetzliche Grundlagen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />

Deutschland 6<br />

6 Tätigkeitsfelder 6<br />

7 Abgrenzung zu anderen Berufsfeldern 7<br />

8 Arbeitsmethoden 7<br />

9 Einsatzgebiete 8<br />

10 Ausbildung 8<br />

10.1 Struktur der Qualifizierung<br />

10.2 Studieninhalte<br />

11 Interessensvertretung 9<br />

12 Glossar 10<br />

13 Quellenverzeichnis 12<br />

3


1. Präambel<br />

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Unsere Gesellschaft<br />

ist dazu verpflichtet, jedem Menschen in gleicher Weise Zugang zu Gesundheitsvorsorge,<br />

-versorgung, und -nachsorge zu ermöglichen.<br />

Ziele und Prinzipien der <strong>Gesundheitsförderung</strong> wurden mit der Ottawa-<br />

Charta 1986 im Rahmen der 1. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

wegweisend beschrieben und definiert als […] „einen Prozess,<br />

allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre<br />

Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit<br />

zu befähigen“ (WHO 2001).<br />

Seither haben sich viele verschiedene gesundheitsfördernde Disziplinen<br />

entwickelt und die Bedeutung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> ist gesamtgesellschaftlich<br />

stark gestiegen.<br />

Die Zunahme chronischer Krankheiten, die wachsende Zahl älterer und<br />

pflegebedürftiger Menschen, die Zunahme psychischer Belastungen am<br />

Arbeitsplatz, die steigende Zahl sozial Benachteiligter sowie die unzureichende<br />

Vernetzung der Akteure im Gesundheitssektor erfordern eine<br />

entsprechende Neuausrichtung der Versorgung im Gesundheits- und<br />

Sozialwesen.<br />

2. Ziel<br />

Ziel professioneller Gesundheitsförderer ist es, Individuen und Systeme<br />

nachhaltig zur eigenen Gesunderhaltung zu befähigen. Dies wird mittels<br />

Aufklärung, aktiver Begleitung und professionellem Management durch<br />

die Implementierung eines gesundheitsförderlichen Veränderungsprozesses<br />

realisiert.<br />

4


3. Definition „Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)“<br />

Dipl.-Gesundheitswirte (FH) 1 planen und realisieren im Rahmen von Projektarbeit<br />

unter Beachtung ökonomischer Zusammenhänge Interventionen<br />

in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> sowie in der Verhaltens- und Verhältnisprävention.<br />

In der Umsetzung orientieren sie sich an den Leitbildern<br />

der „Ottawa Charta“ und handeln nach der konzeptionellen Grundlage<br />

der Salutogenese 2 . Mit einem breiten Spektrum an interdisziplinärem<br />

Wissen entwickeln Gesundheitswirte ganzheitliche Konzepte zur zielgruppenorientierten<br />

Umsetzung in Settings, wirken beratend, aufklärend,<br />

bewusstseinsbildend und vernetzend und sind in der Lage Interventionen<br />

wissenschaftlich zu begleiten.<br />

4. Grundsatzdokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Die Qualitätssicherung nimmt in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> einen bedeutenden<br />

Stellenwert ein. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsatzdokumente<br />

aufgeführt, die als Orientierung im Sinne von „Handlungskorridoren“<br />

dienen. Für jedes Setting gibt es spezielle Qualitätskriterien<br />

und Handlungsleitlinien, bei denen auch ökonomische Aspekte<br />

Berücksichtigung finden.<br />

• 1986 Ottawa-Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Kanada<br />

• 1988 Empfehlungen zur gesundheitsfördernden Gesamtpolitik,<br />

Adelaide, Australien<br />

• 1991 Sundsvall-Stellungnahme, Schweden<br />

• 1997 Jakarta-Deklaration zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> im 21. Jh,<br />

Indonesien<br />

• 2000 Mexiko-Erklärung, Mexiko<br />

• 2005 Bangkok-Charta, Thailand<br />

1 Um den Textfluss zu erhalten, wurde auf die geschlechtsneutrale Formulierung der Berufsbezeichnung<br />

verzichtet. Es sind immer beide Geschlechter gemeint.<br />

2 Unterstrichene Begriffe sind im Glossar erläutert.<br />

5


5. Gesetzliche Grundlagen der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in Deutschland<br />

Als Handlungsrahmen für <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention gelten<br />

in Deutschland verschiedene Rechtsgrundlagen 3 , hierzu gehören u.a.:<br />

• SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), insbesondere § 20: Prävention<br />

und Selbsthilfe<br />

• SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere § 14: Präventionsaufgabe<br />

der Unfallkasse<br />

• SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), insbesondere<br />

§ 84 (2): Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

• ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Organisation des Arbeitsschutzes im<br />

Betrieb<br />

• ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz): Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure<br />

und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

6. Tätigkeitsfelder<br />

Die Einsatzgebiete der Dipl.-Gesundheitswirte (FH) sind aufgrund ihrer<br />

Multiprofessionalität sehr vielfältig. Exemplarisch werden hier die Wichtigsten<br />

genannt:<br />

• Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung und Management<br />

(z.B. betriebliche <strong>Gesundheitsförderung</strong>)<br />

• Arbeitsschutz<br />

• Gesundheitssystemforschung, Versorgungsforschung<br />

• Qualitäts- und Projektmanagement<br />

• Pflegemanagement<br />

• Personalmanagement<br />

• Gesundheitsbildung, -kommunikation und -<strong>info</strong>rmation<br />

• Öffentliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

• Psychosoziale und personbezogene <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

3 Es gibt eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen, die als rechtliche Grundlagen für die Dipl.-<br />

Gesundheitswirte (FH) fungieren, die sich je nach Tätigkeitsschwerpunkt unterscheiden. Hier sollen<br />

jedoch nur die Grundsätze aufgezeigt werden.<br />

6


7. Charakteristika des Berufsbildes<br />

Das Berufsbild der Dipl.-Gesundheitswirte (FH) zeichnet sich durch folgende<br />

Charakteristika aus:<br />

• Fähigkeit zum wirtschaftlichen Handeln<br />

• Ganzheitliches Gesundheitsverständnis<br />

• Generalistische Ausbildung (z.B. ökonomische, naturwissenschaftliche,<br />

soziologische, psychologische Ausrichtung) ermöglicht fachübergreifendes<br />

Handeln<br />

• Ressourcenorientierte Arbeitsweise auf Grundlage des salutogenetischen<br />

Ansatzes<br />

• Netzwerkarbeit, Förderung multisektoraler Zusammenarbeit<br />

• Entwicklung innovativer gesundheitsfördernder Konzepte<br />

• Soft Skills (rhetorische Fähigkeiten, Moderation, Präsentation, interpersonelle<br />

Kommunikation)<br />

• Interessenvertretung und politische Einflussnahme<br />

• Leitungs- und Führungskompetenzen<br />

• Empowerment, Partizipation und Hilfe zur Selbsthilfe<br />

8. Arbeitsmethoden<br />

Zur Erreichung qualitativ hochwertiger Arbeitsergebnisse dienen folgende<br />

Arbeitstechniken, die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen.<br />

• Instrumente:<br />

- des Projektmanagements<br />

- des Personalmanagements, des Controllings, der Qualitätssicherung,<br />

der Strategie- und Organisationsentwicklung<br />

- der Öffentlichkeitsarbeit<br />

- der Moderation und Präsentation<br />

• Durchführung von Arbeitsplatzanalysen, Qualitäts- und Gesundheitszirkel<br />

• Durchführung wissenschaftlicher Expertisen<br />

• Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention)<br />

• Settingarbeit<br />

• Gesprächsführung<br />

• Gesundheitstraining, -beratung und -<strong>info</strong>rmation (z.B. Bewegung, Ernährung<br />

und Stressbewältigung)<br />

7


9. Einsatzgebiete<br />

Zu den Anstellungsträgern für Dipl.-Gesundheitswirte (FH) zählen überwiegend:<br />

• Beratungseinrichtungen<br />

• Bildungsträger<br />

• Wissenschaftliche Einrichtungen<br />

• Medizinische Versorgungseinrichtungen (Pflege-/ Rehabilitationseinrichtungen,<br />

Kliniken)<br />

• Öffentliche Institutionen<br />

• Sozialversicherungsträger<br />

• Unternehmen<br />

• Vereine und Verbände<br />

10. Ausbildung<br />

10.1 Struktur der Qualifizierung<br />

Das Studium zur Erreichung des akademischen Grades „Dipl.-<br />

GesundheitswirtIn (FH)“ an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) erfolgt<br />

in 8 Semestern. Dabei strukturiert sich der Studiengang in Grundstudium<br />

(1.-3. Semester) und Hauptstudium (4.-8. Semester) sowie in<br />

studienbegleitende Praktika (1 Jahr, davon 2 berufspraktische Semester).<br />

Die Vermittlung des Wissens erfolgt schwerpunktmäßig in Seminarform,<br />

wodurch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit,<br />

Teamarbeit und Kreativität kontinuierlich geschult werden.<br />

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis findet sich sowohl in den Praktika<br />

als auch in der Mitarbeit in einem Hochschulprojekt über 3 Semester<br />

während des Hauptstudiums wieder. Den Abschluss des Studiums bildet<br />

eine selbständig anzufertigende wissenschaftliche Arbeit (Diplomarbeit).<br />

10.2 Studieninhalte<br />

Vorraussetzung für die Berufsausübung sind umfangreiche historische,<br />

politische und strukturelle Kenntnisse des Gesundheitssystems sowie<br />

Fachwissen biologischer, psychologischer, pädagogischer und soziologischer<br />

Einflussfaktoren auf Gesundheit und Krankheit. Weiterhin werden<br />

interdisziplinäre Kenntnisse u.a. zu<br />

• empirischer Sozialforschung,<br />

• Organisationsentwicklung und Management<br />

• Methoden der Kommunikation<br />

• Moderationstechniken und Rhetorik vermittelt.<br />

8


11. Interessensvertretung<br />

Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Breitscheidstr. 2<br />

D-39114 Magdeburg<br />

E-Mail: bv-gefoe@gesundheitswirte.de<br />

Web: http://www.gesundheitswirte.de<br />

http://www.bv-gesundheitsfoerderung.de<br />

9


12. Glossar<br />

Empowerment:<br />

Der Begriff Empowerment beinhaltet die Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit<br />

von Individuen und Gruppen verbunden mit einer Steigerung<br />

der Selbstbestimmung und der aktiven Gestaltung von Lebenskontexten.<br />

Durch die Verbindung der individuellen, organisatorischen und<br />

kommunalen Ebenen auf denen Empowerment stattfinden kann, werden<br />

umfassende gesundheitsfördernde Impulse ermöglicht (Siegrist 1998).<br />

Partizipation<br />

Der Begriff Partizipation beschreibt die aktive Beteiligung aller einbezogener<br />

Personengruppen innerhalb einer Maßnahme. Dadurch werden<br />

die Interessen aller beteiligter Gruppierungen berücksichtigt und durch<br />

kommunikative Konsensfindung miteinander verbunden. Die Beteiligung<br />

aller in eine Maßnahme einbezogenen Personengruppen erhöht die Akzeptanz<br />

der Maßnahme selbst und steigert die Motivation zu selbstbestimmtem<br />

Handeln der Individuen und Gruppen für ein übergeordnetes<br />

Ziel (Stark 2003).<br />

Salutogenese<br />

Die Salutogenese setzt sich mit der Entstehung und Erhaltung von der<br />

Gesundheit des Menschen auseinander. Man versteht hierunter „[…] alle<br />

Menschen als mehr oder weniger gesund und gleichzeitig mehr oder<br />

weniger krank zu betrachten. Die Frage lautet daher: Wie wird ein<br />

Mensch mehr gesund und weniger krank?“ (Bengel et al. 1998, S.24).<br />

Selbsthilfe<br />

Der Begriff Selbsthilfe impliziert im sozialen Kontext die Befähigung zu<br />

und Stärkung von eigenverantwortlichen Handlungsstrategien, um im<br />

Bedarfsfall selbstbestimmt und aktiv Lösungen zu erarbeiten.<br />

Setting<br />

Unter Settingarbeit wird hier die Umsetzung gesundheitsfördernder<br />

Maßnahmen innerhalb von Lebensbereichen (z. B. Wohnort, Schule, Arbeitsplatz)<br />

verstanden, in denen die Menschen den größten Teil ihrer<br />

Zeit verbringen und die Struktur derselben die Gesundheit aller maßgeblich<br />

beeinflusst (Brösskamp-Stone et al. 1998).<br />

10


Versorgungsforschung<br />

Versorgungsforschung kann definiert werden als ein fachübergreifendes<br />

Forschungsgebiet, das die Kranken- und Gesundheitsversorgung und<br />

ihre Rahmenbedingungen beschreibt und kausal erklärt, zur Entwicklung<br />

wissenschaftlich fundierter Versorgungskonzepte beiträgt, die Umsetzung<br />

neuer Versorgungskonzepte begleitend erforscht und die Wirksamkeit<br />

von Versorgungsstrukturen und -prozessen unter Alltagsbedingungen<br />

evaluiert (Pfaff 2003).<br />

11


13. Quellenverzeichnis<br />

Bengel, J., Strittmatter, R., Willmann, H.: Forschung und Praxis der <strong>Gesundheitsförderung</strong>;<br />

Was erhält den Menschen gesund? Antonovskys<br />

Modell der Salutogenese – Diskussionsstand und Stellenwert. BZgA,<br />

Köln 1998. Bd. 6.<br />

Brösskamp-Stone, U., Kickbusch, I., Walter, U.: <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und Prävention. In: Schwartz, F.W., Badura, B., Leidl, R., Raspe, H.,<br />

Siegrist, J. (Hrsg.): Das Public Health Buch, Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />

Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore 1998. S.<br />

141-150.<br />

Baumgarten, K., Hartmann, T. (Hrsg.): Berufsfeld <strong>Gesundheitsförderung</strong>:<br />

Wege der Professionalisierung; Magdeburger Reihe 19, Erich-Weinert<br />

Buchhandlung, Magdeburg 2005<br />

Pfaff, H.: Versorgungsforschung - Begriffsbestimmung, Gegenstand und<br />

Aufgaben. In: Pfaff. H, Schrappe, Lauterbach u.a. [Hrsg.]: Gesundheitsversorgung<br />

und Disease Management. Huber, Bern u.a.2003, S. 13-23<br />

Siegrist, J.: Machen wir uns selbst krank? In: Schwartz, F.W., Badura,<br />

B., Leidl, R., Raspe, H., Siegrist, J. (Hrsg.): Das Public Health Buch, Gesundheit<br />

und Gesundheitswesen. Urban & Schwarzenberg, München-<br />

Wien-Baltimore 1998. S. 110-123.<br />

Stark, W.: Partizipation – Mitwirkung und Mitentscheidung der BürgerInnen.<br />

In: BzgA (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar zu<br />

Konzepten, Strategien und Methoden in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4.<br />

erweiterte und überarbeitete Auflage. Sabo, Schwabenheim a.d. Selz<br />

2003. S. 170-172.<br />

http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/2001827_2<br />

(21.08.2005, 13:20 MEZ)<br />

12


Berufsbild<br />

Bachelor of Arts (B.A.)<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>- und management<br />

1


Inhalt<br />

INHALT 1<br />

1. PRÄAMBEL 3<br />

2. BACHELOR GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND -MANAGEMENT 4<br />

3. GRUNDSATZDOKUMENTE DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG 4<br />

4. GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG IN<br />

DEUTSCHLAND 5<br />

5. CHARAKTERISTIKA DER BACHELOR OF ARTS GESUNDHEITSFÖRDERUNG<br />

UND -MANAGEMENT 5<br />

6. ZIEL DER ABSOLVENTEN DES STUDIENGANGS GESUNDHEITSFÖRDERUNG<br />

UND -MANAGEMENT 6<br />

7. STRUKTUR DES STUDIUMS 7<br />

8. STUDIENINHALTE 8<br />

9. ARBEITSMETHODEN 8<br />

10. TÄTIGKEITSFELDER 9<br />

11. EINSATZGEBIETE 10<br />

12. INTERESSENVERTRETUNG 10<br />

13. GLOSSAR 11<br />

14. QUELLENVERZEICHNIS 12<br />

15. IMPRESSUM 13<br />

2


1. Präambel<br />

„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen.“, sein Recht darauf ist im Grundgesetz<br />

der Bundesrepublik verankert (GG Art. 1 Abs. 1). Die Gesellschaft ist dazu verpflichtet,<br />

jedem Menschen in gleicher Weise Zugang zu Gesundheitsvorsorge, -<br />

versorgung und -nachsorge zu ermöglichen.<br />

Die Präambel der WHO-Verfassung (1946, Dokument 4.1) enthält die vielzitierte Umschreibung<br />

von Gesundheit als 'Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und<br />

sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen' Über<br />

diesen Definitionsversuch hinaus enthält die WHO-Verfassung aber bereits wesentliche<br />

Elemente, die die Präventionsdiskussion und -praxis bis heute geprägt haben. Gesundheit<br />

wird als allgemeines, globales Menschen- und Grundrecht festgeschrieben, wobei<br />

jedwede Diskriminierung aufgrund von Unterschieden der Rasse, Religion, Politik, des<br />

Geschlechts und der gesellschaftlichen Stellung geächtet werden. Des Weiteren wird die<br />

Beseitigung aller gesellschaftlichen und globalen Ungleichheiten eingeklagt und die politischen<br />

Entscheidungsträger aller Länder ausdrücklich dazu verpflichtet" (Franzkowiak,<br />

Sabo 1993, S.20).<br />

Im Jahr 1984 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation in<br />

der Europäischen Region auf Grundlage der WHO-Globalstrategie "Gesundheit für alle<br />

2000" das europäische Grundsatzprogramm "38 Einzelziele für Gesundheit 2000".<br />

1986 wurde im Rahmen der 1. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />

Ottawa von der WHO erstmals ein globales Verständnis des Begriffes „<strong>Gesundheitsförderung</strong>“<br />

als […] „einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung<br />

über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu<br />

befähigen.“ (WHO 2001)<br />

Seither haben sich verschiedene Bezugswissenschaften zur Gesundheit mit verschiedenen<br />

Handlungsstrategien entwickelt. Die Zunahme chronischer Krankheiten, die<br />

wachsende Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen, die Zunahme psychischer Belastungen<br />

am Arbeitsplatz, die steigende Zahl sozial Benachteiligter sowie die unzureichende<br />

Vernetzung der Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen erfordern eine entsprechende<br />

Ausrichtung der Gesundheitsversorgung.<br />

Die formulierten Ziele zum Programm "Gesundheit für alle" von 1984 wurden 1991 vom<br />

WHO-Regionalkomitee für Europa revidiert und aktualisiert. Für das 21. Jahrhundert<br />

stellte die WHO 21 Gesundheitsziele auf.<br />

3


2. Bachelor <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -<br />

management<br />

Der Studien- und Forschungsbereich "<strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management“ besteht<br />

an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) seit dem Jahr 1993 als Diplom-<br />

Studiengang. Etwa 430 Absolventen haben seitdem ihr Studium erfolgreich beendet<br />

(Stand: Dezember 2007).<br />

Zum Wintersemester 2005/2006 erfolgte gemäß des Beschlusses der Kultusminister-<br />

Konferenz (KMK) vom 10.10.2003 die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge.<br />

Auf Antrag der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) vom 23. Februar 2006 wurde<br />

der Studiengang„<strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management“ mit dem Abschluss „Bachelor<br />

of Arts“ bis zum 30. September 2012 durch die AHPGS (Akkreditierungsagentur für<br />

Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.)<br />

akkreditiert.<br />

Absolventen des Studiengangs Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -<br />

management planen und realisieren im Rahmen von Projektarbeit und unter Beachtung<br />

ökonomischer Zusammenhänge Interventionen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> sowie in<br />

der Verhaltens- und Verhältnisprävention. In der Umsetzung orientieren sie sich an den<br />

Leitbildern der „Ottawa Charta“ und handeln nach der konzeptionellen Grundlage der<br />

Salutogenese. Mit einem breiten Spektrum an interdisziplinären Wissen entwickeln Absolventen<br />

des Studiengangs <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management ganzheitliche<br />

Konzepte zur zielorientierten Umsetzung in Settings, wirken beratend, aufklärend, bewusstseinsbildend,<br />

vernetzend und sind in der Lage, Interventionen wissenschaftlich zu<br />

begleiten.<br />

3. Grundsatzdokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Die Qualitätssicherung nimmt in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> einen bedeutenden Stellenwert<br />

ein. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsatzdokumente aufgeführt, die als<br />

Orientierung im Sinne von „Handlungskorridoren“ dienen:<br />

1986 Ottawa-Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Kanada<br />

1988 Adelaide Empfehlung zur gesundheitsfördernden Gesamtpolitik, Australien<br />

1991 Sundsvall Stellungnahme, Schweden<br />

1997 Jakarta Deklaration zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> im 21. JH., Indonesien<br />

2000 Mexiko Erklärung, Mexiko<br />

2005 Bangkok Charta, Thailand<br />

Für jedes Setting gibt es spezielle Qualitätskriterien und Handlungsleitlinien, bei denen<br />

auch ökonomische Aspekte Berücksichtigung finden.<br />

4


4. Gesetzliche Grundlagen der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in Deutschland<br />

Als Handlungsrahmen für <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention gelten in Deutschland<br />

verschiedene Rechtsgrundlagen, hierzu gehören u.a.:<br />

SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung),<br />

insbesondere §20: Prävention und Selbsthilfe<br />

SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung),<br />

insbesondere §14: Präventionsaufgabe der Unfallkasse<br />

SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe),<br />

insbesondere KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)<br />

SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen),<br />

insbesondere §84 (2): Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz):<br />

Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben<br />

ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):<br />

Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

Nichtraucherschutzgesetz ,1. September 2007<br />

Entwurf zum Präventionsgesetz 2005 und aktuelle Diskussion<br />

5. Charakteristika der Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und -management<br />

Das Berufsbild der Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management zeichnet<br />

sich durch folgende Charakteristika aus:<br />

• Empowerment, Partizipation und Hilfe zur Selbsthilfe<br />

• Entwicklung innovativer gesundheitsfördernder Konzepte<br />

• Fähigkeit zum wirtschaftlichen Handeln<br />

• Ganzheitliches Gesundheitsverständnis<br />

• Generalistische Ausbildung ermöglicht fachübergreifendes Handeln<br />

(z.B. ökonomische, naturwissenschaftliche, soziologische und psychologische<br />

Grundlagen)<br />

• Interessenvertretung und politische Einflussnahme<br />

• Netzwerkarbeit, Förderung multisektoraler Zusammenarbeit<br />

• Ressourcenorientierte Arbeitsweise auf Grundlage des salutogenetischen Ansatzes<br />

• Soft Skills (rhetorische Fähigkeiten, Moderation, Präsentation, interpersonelle Kommunikation)<br />

• Veranstaltungsplanung<br />

5


6. Ziel der Absolventen des Studiengangs <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und -management<br />

Ziel professioneller Gesundheitsförderer ist es, anwaltschaftlich für die Gesundheit einzutreten,<br />

Individuen zu mehr Selbstbestimmtheit zu befähigen und ihnen gesündere Lebensumwelten<br />

zu ermöglichen.<br />

Die fünf vorrangigen Handlungsfelder und -ebenen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> sind laut<br />

WHO:<br />

• Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik<br />

• Gesundheitsfördernde Lebenswelten schaffen<br />

• Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen<br />

• Persönliche Kompetenzen entwickeln<br />

• Gesundheitsdienste neu orientieren<br />

Dies wird mittels Aufklärung, aktiver Begleitung und professionellem Management im<br />

Sinne der Implementierung eines gesundheitsförderlichen Veränderungsprozesses realisiert.<br />

Zu diesem Zwecke schaffen die Gesundheitsförderer Netzwerke im Sozial- und<br />

Gesundheitswesen und vermitteln innerhalb der verschiedenen Akteure.<br />

6


7. Struktur des Studiums<br />

Das Studium zur Erreichung des berufsqualifizierenden Abschluss Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und -management an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) erfolgt<br />

in sechs Semestern. Dieser Abschluss richtet sich mit 180 zu erreichenden Creditpoints<br />

am European Credit Transfer System (ECTS) aus, wonach die Gleichwertigkeit<br />

einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen in den Hochschulen der europäischen<br />

Länder gesichert sein sollten.<br />

Der Studiengang beinhaltet zwei Praktika (6 Wochen nach dem zweiten Semester sowie<br />

ein berufspraktisches Studiensemester im 5. Semester von 20 Wochen).<br />

Die Vermittlung des Wissens erfolgt schwerpunktmäßig in Seminarform, wodurch soziale<br />

Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und Kreativität kontinuierlich<br />

ausgebildet werden.<br />

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis erfolgt durch die o.g. Praktika, durch die Mitarbeit<br />

in einem Hochschulprojekt sowie in einer Projektwerkstatt „Kompetenztraining für<br />

Studium und Beruf“ (Schlüsselkompetenzen für Moderation, Präsentation und wissenschaftliches<br />

Arbeiten) über je zwei Semester. Den Abschluss des Studiums bildet eine<br />

selbstständig anzufertigende wissenschaftliche Arbeit (Bachelor-Arbeit). Der Studiengang<br />

schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab.<br />

Im Anschluss an den Abschluss Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -<br />

management kann sowohl der Eintritt in das Berufsleben als auch ein weiterführender<br />

Masterstudiengang erfolgen.<br />

7


8. Studieninhalte<br />

Voraussetzung für die Berufsausübung sind umfangreiche Kenntnisse des Gesundheitssystems<br />

sowie Fachwissen biologischer, psychologischer, pädagogischer und soziologischer<br />

Einflussfaktoren auf Gesundheit und Krankheit. Dazu dienen nachfolgende Studieninhalte:<br />

Fachspezifisches Grundlagenwissen in den Bereichen:<br />

Recht, Verwaltungswissenschaften, Statistik, Sozialpolitik, Pädagogik, Psychologie, Soziologie,<br />

Gesundheitswissenschaften, Ernährung, Humanbiologie, Humanökologie und<br />

Sozialmedizin<br />

Fachspezifische Handlungskompetenzen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in den Bereichen:<br />

Empirische Sozialforschung, Interventionsverfahren im Bereich psychische Gesundheit,<br />

Personenbezogene <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Ökonomie und Management im Sozial- und<br />

Gesundheitswesen, Organisationsentwicklung und betriebliche <strong>Gesundheitsförderung</strong>,<br />

Öffentliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

9. Arbeitsmethoden<br />

Zur Erreichung qualitativ hochwertiger Arbeitsergebnisse dienen folgende Arbeitstechniken,<br />

die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen.<br />

Instrumente:<br />

• Moderation und Präsentation<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Organisationsentwicklung<br />

• Personal- und Ressourcenmanagement<br />

• Projektmanagement<br />

• Qualitätssicherung<br />

• Strategieentwicklung<br />

• Controlling<br />

• Marketing<br />

8


Angewandt auf konkrete Handlungsfelder in der Berufspraxis kommen die Arbeitsmethoden<br />

wie folgt zum Einsatz:<br />

• Konzipierung, Durchführung und Evaluation von:<br />

o Bildungs- und Kursangeboten<br />

o Kampagnen<br />

o Projekten, Programmen und Maßnahmen<br />

• Durchführung wissenschaftlicher Expertisen<br />

• Aufbau intersektoraler Kooperationen und Vernetzung von Akteuren<br />

• Überzeugung von Entscheidungsträgern und Durchführung öffentlichkeitswirksamer<br />

Aktionen<br />

• Gestaltung von Infrastrukturen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

• Planung, Durchführung und Evaluation von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

zu Gesundheitsthemen sowie Multiplikatorenschulungen<br />

• Durchführung von Arbeitsplatzanalysen, Qualitäts- und Gesundheitszirkel<br />

• Erstellen von Gesundheitsberichten<br />

• Durchführung von Aktivitäten im Bereich Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention<br />

(Verhaltens- und Verhältnisprävention)<br />

• Settingarbeit<br />

10. Tätigkeitsfelder<br />

Die Einsatzgebiete der AbsolventInnen des Studiengangs Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

und -management sind aufgrund ihrer Multiprofessionalität sehr vielfältig. Exemplarisch<br />

werden hier die Wichtigsten genannt:<br />

• Arbeitsschutz<br />

• betriebliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

• Gesundheitsberatung<br />

• Gesundheitsbildung<br />

• Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung<br />

• Gesundheits<strong>info</strong>rmation<br />

• Gesundheitskommunikation<br />

• Gesundheitsmanagement<br />

• Gesundheitssystemforschung<br />

• Öffentliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

• Projektmanagement<br />

• Psychosoziale und personbezogene <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

• Qualitätsmanagement<br />

• Umweltschutz<br />

• Verbraucherschutz<br />

• Versorgungsforschung<br />

9


11. Einsatzgebiete<br />

Zu den Anstellungsträgern für Dipl.-Gesundheitswirte zählten bisher:<br />

• Beratungseinrichtungen<br />

• Bildungsträger<br />

• Wissenschaftliche Einrichtungen<br />

• Medizinische Vorsorgeeinrichtungen<br />

(Pflege-/Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken)<br />

• Öffentliche Institutionen<br />

• Sozialversicherungsträger<br />

• Unternehmen<br />

• Verbände und Vereine<br />

12. Interessenvertretung<br />

Berufsverband GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.<br />

Postanschrift:<br />

Berufsverband GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.<br />

Hochschule Magdeburg- Stendal (FH)<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Breitscheidstr. 2<br />

D-39114 Magdeburg<br />

E-Mail: bv-gefoe@gesundheitswirte.de<br />

Web : http://www.gesundheitswirte.de<br />

Besucheranschrift:<br />

Berufsverband GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.<br />

Mittagstrasse 1a<br />

39124 Magdeburg<br />

10


13. Glossar<br />

Empowerment<br />

Der Begriff Empowerment beinhaltet die Stärkung der eigenen Handlungsmöglichkeit<br />

von Individuen und Gruppen verbunden mit einer Steigerung der Selbstbestimmung und<br />

der aktiven Gestaltung von Lebenskontexten. Durch die Verbindung der individuellen,<br />

organisatorischen und kommunalen Ebenen auf denen Empowerment stattfinden kann,<br />

werden umfassende gesundheitsfördernde Impulse ermöglicht (Siegrist 1998)<br />

Partizipation<br />

Der Begriff Partizipation beschreibt die aktive Beteiligung aller einbezogener Personengruppen<br />

innerhalb einer Maßnahme. Dadurch werden die Interessen aller beteiligten<br />

Gruppierungen berücksichtigt und durch kommunikative Konsensfindung miteinander<br />

verbunden. Die Beteiligung aller in der Maßnahme einbezogenen Personengruppen erhöht<br />

die Akzeptanz der Maßnahme selbst und steigert die Motivation zu selbstbestimmtem<br />

Handeln der Individuen und Gruppen für ein übergeordnetes Ziel (Stark 2003).<br />

Salutogenese<br />

Die Salutogenese setzt mit der Entstehung und Erhaltung der Gesundheit des Menschen<br />

auseinander. Man versteht hierunter „[…] alle Menschen als mehr oder weniger<br />

gesund und gleichzeitig mehr oder weniger krank zu betrachten. Die Frage lautet daher:<br />

Wie wird ein Mensch mehr gesund und weniger krank?“ (Bengel et al. 1998, S.24).<br />

Selbsthilfe<br />

Der Begriff Selbsthilfe impliziert im sozialen Kontext die Befähigung und Stärkung von<br />

eigenverantwortlichen Handlungsstrategien, um im Bedarfsfall selbstbestimmt und aktiv<br />

Lösungen zu erarbeiten.<br />

Settingansatz<br />

Unter Settingarbeit wird hier die Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen innerhalb<br />

von Lebensbereichen (z.B. Wohnort, Schule, Arbeitsplatz) verstanden, in denen die<br />

Menschen den größten Teil ihrer Zeit verbringen und die Struktur derselben die Gesundheit<br />

aller maßgeblich beeinflusst (Brösskamp- Stone et al. 1998).<br />

Versorgungsforschung<br />

Versorgungsforschung kann definiert werden als ein fachübergreifendes Forschungsgebiet,<br />

das die Kranken- und Gesundheitsversorgung und ihre Rahmenbedingungen beschreibt<br />

und kausal erklärt, zur Entwicklung wissenschaftlich fundierter Versorgungskonzepte<br />

beiträgt, die Umsetzung neuer Versorgungskonzepte begleitet, erforscht und<br />

die Wirksamkeit von Versorgungsstrukturen und – prozessen unter Alltagsbedingungen<br />

evaluiert (Pfaff 2003).<br />

11


14. Quellenverzeichnis<br />

Baumgarten, K., Hartmann, T. (Hrsg.): Berufsfeld <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Wege der Professionalisierung.<br />

Verlag der Erich-Weinert Buchhandlung, Magdeburg, 2005<br />

Bengel, J., Strittmatter, R. u.a.: Forschung und Praxis der <strong>Gesundheitsförderung</strong>; Was<br />

erhält den Menschen gesund? Antonovskys Modell der Salutogenese – Diskussionsstand<br />

und Stellenwert. BZgA, Köln, 1998. Bd. 6.<br />

Brösskamp-Stone, U., Kickbusch u.a..: <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention. In:<br />

Schwartz, F.W., Badura u.a. (Hrsg.): Das Public Health Buch, Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />

Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore, 1998. S. 141-150.<br />

Franzkowiak, P., Sabo, P.: Die Entwicklung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in internationalen<br />

Dokumenten. In: Franzkowiak, P., Sabo, P.: Dokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />

Reihe „Blickpunkt Gesundheit“. Verlag Peter Sabo, Schwabenheim a.d. Selz, 1993<br />

Siegrist, J.: Machen wir uns selbst krank? In: Schwartz, F.W., Badura, B. u.a. (Hrsg.):<br />

Das Public Health Buch, Gesundheit und Gesundheitswesen. Urban & Schwarzenberg,<br />

München-Wien-Baltimore, 1998. S. 110-123.<br />

Stark, W. : Partizipation- Mitwirkung und Mitentscheidung BürgerInnen. In: BZgA<br />

(Hrsg.):Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar zu Konzepten, Strategien und<br />

Methoden in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4. erweiterte und überarbeitet Auflage. Sabo,<br />

Schwabenheim a.d. Selz, 2003. S. 170- 172<br />

http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/2001827_2 (21.8.2005, 13.20 MEZ)<br />

12


kontrollieren<br />

Revisoren<br />

Vorstand<br />

1. Vorstandsvorsitzende<br />

2.Vorstandsvorsitzende<br />

Schatzmeister<br />

Schriftführer<br />

beraten<br />

w<br />

ä<br />

h<br />

l<br />

t<br />

Arbeitsgruppen<br />

w<br />

ä<br />

h<br />

l<br />

t<br />

Mitgliedervollversammlung


Name Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)<br />

Anlage 6<br />

Gründung 1993 (Zusammenschluss aus: Deutscher Berufsverband der Sozialarbeiter und<br />

Sozialpädagogen e.V. [DBS] und Berufsverband der Sozialarbeiter, Sozialpädagogen,<br />

Heilpädagogen e.V. [BSH]), Sitz in Essen<br />

Ziel und Zweck • Vertretung der gesellschaftsbezogenen, fachspezifischen und berufspolitischen sowie die<br />

arbeits- und tarifrechtlichen Interessen der Mitglieder<br />

Einsatz für folgende Ziele:<br />

1. Verbesserung der Bedingungen sozialer Arbeit<br />

2. fachliche Profilierung und leistungsgerechte Anerkennung der sozialen Berufe<br />

3. Zusammenarbeit der möglichen Mitglieder und deren Verbände<br />

4. Zusammenarbeit aller in sozialen Arbeitsfeldern beschäftigten Fachkräfte<br />

• Einsatz für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

• Wahrnehmung von berufspolitischen und gewerkschaftliche Aufgaben<br />

aller Bevölkerungsgruppen<br />

Berufspolitische Aufgaben sind insbesondere :<br />

1. Darstellung des Berufsauftrages mit der Funktion sozialer Arbeit<br />

2. Einflussnahme auf die Fortentwicklung der Berufe und Mitwirkung bei der Ausbildung<br />

3. Erweiterung und Sicherung von Fortbildungsmöglichkeiten der sozialen Berufe<br />

4. Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen und Inhalte sowie deren Umsetzung in die Praxis<br />

5. Einflussnahme auf die gesellschaftspolitische Entwicklung, Gesetzgebung und Verwaltung<br />

Organisations- Der DBSH gliedert sich in:<br />

aufbau 1. Landesverbände entsprechend den Bundesländern<br />

2. Bezirksverbände, nach den regionalen Erfordernissen<br />

3. Bundekommissionen<br />

Fach- und Projektgruppen<br />

Arbeitsgemeinschaften �<br />

• BAG kath.SA/SP/HP, BAG 55 Plus, BFG Beratung und Therapie<br />

• BFG Betriebliche Sozialarbeit, BFG Bewährungs- u. Straffälligenhilfe<br />

• BFG Gesundheitswesen, BFG HP in freier Praxis BFG Jugendhilfe<br />

• BFG Supervision, BFG Selbständige, BFA Berufsbild/Berufsordnung<br />

• BFA Internationales, BFA Zeitungsredaktion, Bundeskommission Aus- u. Fortbildung,<br />

Bundeskommission für Sozial- und Berufspolitik<br />

• Bundeskommission für Arbeits-, Tarif- und BeamtenInnenrecht, Else-Funke-Stiftung,<br />

Internetredaktion<br />

Organe des DBSH sind:<br />

• Bundesmitgliederversammlung<br />

• Erweiterter Bundesvorstand<br />

• Geschäftsführender Vorstand<br />

• Bundeskommission Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht<br />

Der DBSH:<br />

• ist Berufsverband und Gewerkschaft zugleich<br />

• ist weltanschaulich nicht gebunden und überparteilich<br />

• handelt auf Grundlage von: Berufsbild, berufsethischen Prinzipien, Berufsordnung,<br />

Grundsatzprogramm, Satzung


Anlage 6<br />

Mitglieder- • Ordentliche Mitglieder<br />

struktur 1. Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung als Absolventen<br />

einer Fachhoch- oder Gesamthochschule bzw. Graduierte der Vorgängereinrichtungen oder<br />

Berufsakademien - Ausbildungsbereich Sozialwesen – oder vergleichbarer<br />

Bildungseinrichtungen der ehemaligen DDR oder vergleichbarer ausländischer<br />

Bildungseinrichtungen<br />

2. Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung als Absolventen einer Fachhoch- oder<br />

Gesamthochschule oder einer Fachschule für Heilpädagogik bzw. deren<br />

Vorgängereinrichtungen oder vergleichbarer Bildungseinrichtungen der ehemaligen DDR<br />

oder vergleichbarer ausländischer Bildungseinrichtungen<br />

3. Fachkräfte in Berufsfeldern der sozialen Arbeit anderer Berufs- oder Funktionsbezeichnung<br />

→ staatlich anerkannte Erzieher, Diplom-Pädagogen mit entsprechender Ausbildung<br />

aber mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/ Heilpädagogik, Heilerziehungspfleger,<br />

Supervisoren<br />

4. Hauptberuflich Lehrende an Fach-, Hoch- und Gesamthochschulen im Bereich Sozialwesen<br />

5. Personen, die sich in Ausbildung zu den in Ziffer 1-4 genannten Berufen befinden<br />

• Korporative Mitglieder<br />

Verbände und Berufsgruppen in denen Personen gem. Ziffer 1-4<br />

(siehe Ordentliche Mitglieder) zusammengeschlossen sind<br />

• Möglichkeit der Aufnahme bei überwiegendem Interesse des DBSH<br />

(durch Geschäftsführenden Vorstand)<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 6000 (Stand: 08.04.2008)<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />

Leistungen für • arbeits- und tarifrechtliche Beratung und (Rechts-) Vertretung, Streikgeld<br />

Mitglieder • berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />

• besondere und kostengünstige Versicherungen für die Soziale Arbeit<br />

• fach- und berufsbezogene Information, Beratung und Vertretung<br />

• Information der Mitglieder über Landesrundbriefe und Mitteilungen der Bezirksverbände<br />

• kostenloser Bezug der Fachzeitschrift „ForumSOZIAL“<br />

• kostengünstige Teilnahme an Fachveranstaltungen Mitwirkung, Stellungnahme und<br />

Einfluss auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen<br />

• Sicherung der Stellung der Sozialen Arbeit auf dem Beschäftigungsmarkt durch<br />

Einflussnahme auf Ausbildung und Qualität z. B. über den Aufbau eines Berufsregisters<br />

Kooperations- Einteilung in „Mitgliedschaften“, „Schwesterverbände“ und „Strategische Allianzen“<br />

partner • Mitgliedschaften: z. B.<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.<br />

• Schwesterverbände: z. B.<br />

Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften, Sektion Sozialpädagogik<br />

• Strategische Allianzen: z.B.<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege<br />

Die vollständige Auflistung befindet sich in Anlage 6.<br />

Berufsbild und • Berufsbild Sozialarbeiter (siehe Anlage 6)<br />

Berufsordnung


Anlage 6<br />

Beitrag zur • Koordination der vielfältigen Aktivitäten des DBSH auf Landes- und arbeitsfeldbezogener<br />

Prävention und Ebene durch "Bundesfachgruppe Gesundheit"<br />

Gesundheits- • Mitgliedschaft in der „Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der<br />

förderung Bundesärztekammer“<br />

• Strategische Allianz mit der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />

e.V. (DVSG), Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS),<br />

Bundesvereinigung für Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />

Kontakt Dipl. SozArb./Soz.Päd. Michael Leinenbach (Bundesvorsitzender)<br />

Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V., DBSH-Bundesgeschäftsstelle<br />

Friedrich-Ebert-Str. 30<br />

D-45127 Essen<br />

Tel.: 0201/82 07 80<br />

Fax: 0201/82 07 84 0<br />

E-Mail: <strong>info</strong>@dbsh.de<br />

Internet: http://www.dbsh.de<br />

Quellen Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Internetpräsenz: http://www.dbsh.de<br />

(Zugriff: 31.01.2008. 13:00 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Herrn Leinenbach (Bundesvorsitzender DBSH):<br />

Anfrage 07.04.2008. 11:36 MEZ; Antwort: 08.04.2008. 10:48 MEZ


Berufsbild für Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter<br />

I. Grundlagen und Rahmenbedingungen der Profession<br />

Ausgangsbasis<br />

In jeder Gesellschaft entstehen soziale Probleme, die von den Betroffenen aus eigener Kraft nicht bewältigt<br />

werden können. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, Angebote zur Verhütung, Minderung und Bewältigung<br />

von Problemen und Notständen zu machen.<br />

Soziale Arbeit orientiert sich dabei ebenso an den Bedürfnissen der Bürgerinnen/Bürger wie den Interessen der<br />

Gesellschaft. Ihre Aufgaben liegen sowohl in der Prävention als auch in der Behebung von sozialen<br />

Benachteiligungen, im Angebot von adäquaten Bildungs- und Freizeitangeboten, sowie in einer politischen<br />

Einflussnahme zur Veränderung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />

Sozialarbeit ist eine professionell ausgeübte Tätigkeit der personenbezogenen Dienstleistung. Sie gründet auf:<br />

- berufsethische Prinzipien<br />

- Wertorientierungen, wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichberechtigung, Solidarität gemäß den<br />

Prinzipien des demokratischen sozialen Rechtsstaates,<br />

- verfassungsmäßige Grundrechte<br />

- wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungswissen und<br />

- qualifizierte Aus- und Fortbildung.<br />

Die sozialen Dienstleistungen werden in verschiedenen Arbeitsfeldern (siehe Anlage: "Arbeitsfelderübersicht")<br />

erbracht und gelten Personen oder Gruppen aller sozialen Schichten und Altersstufen, die in ihrer persönlichen<br />

Entwicklung einer Förderung oder Begleitung bedürfen oder von einer Notsituation bedroht, bzw. betroffen<br />

sind, soweit dem mit den Methoden und Mitteln der Sozialen Arbeit begegnet werden kann. Dabei kann es sich<br />

um subjektiv erlebten oder objektiv feststellbaren kulturellen, erzieherischen, gesundheitlichen und materiellen<br />

Bedarf handeln.<br />

Charakteristisch für Sozialarbeit ist die ganzheitliche Sicht des Menschen in seiner individuellen Eigenart und<br />

Entwicklung, seinem sozio-kulturellen Lebensraum und seiner ökonomischen Situation.


Ziel<br />

2<br />

Leitziel professioneller Sozialarbeit ist es, dass einzelne Menschen und Gruppen, insbesondere benachteiligte, ihr<br />

Leben und Zusammenleben im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention zunehmend mehr<br />

selbst bestimmen und in solidarischen Beziehungen bewältigen. Ziel des professionellen Handelns ist die<br />

Vermeidung, Aufdeckung und Bewältigung sozialer Probleme.<br />

Aufgaben<br />

Aus der Zielsetzung ergeben sich folgende Aufgaben:<br />

� Menschen durch persönliche und umweltbezogene, also psychosoziale Hilfen, Bildung, Erziehung und<br />

materielle Hilfen so zu fördern, dass sie in ihrer Lebenswelt (wieder) handlungsfähig werden<br />

� Einzelne und Gruppen bei der Überwindung eingeschränkter Lebensbedingungen konkret zu unterstützen, z.<br />

B. in Selbsthilfegruppen, so dass sie ihre Konflikte selbst bearbeiten und ihre Interessen selbst vertreten<br />

können<br />

� Einflussnahme auf die sozialräumliche Entwicklung der Lebensbedingungen im Rahmen von Stadtteil- und<br />

Gemeinwesenarbeit, um den Bewohnerinnen/Bewohnern menschenwürdige Lebenschancen durch<br />

Mitverantwortung und Mitentscheidung zu eröffnen<br />

� die vielgestaltigen gesellschaftlichen sozialen Dienstleistungsangebote erreichbar zu machen, diese in ihrer<br />

Wirksamkeit zu kontrollieren und zu optimieren durch Mitwirkung an Sozialplanung und Einwirkung auf<br />

Richtlinien, Erlasse und Gesetze<br />

� erschließen von Ressourcen vor Ort, u. a. durch die Gewinnung, Beratung, Begleitung, Schulung frei-tätiger<br />

und ehrenamtlicher Mitarbeiter<br />

� Förderung der Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Organisationen<br />

� den Interessen Benachteiligter Geltung zu verschaffen durch rechtliche, ggf. politische Vertretung und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Arbeit und problematische Entwicklungen im Arbeitsfeld öffentlich<br />

benennen, um auf diese Weise Verantwortlichkeiten neu zu klären und dem gesellschaftlichen<br />

Aussonderungsprozess gegenzusteuern<br />

� Leitung von sozialen Institutionen, Diensten und Einrichtungen<br />

Nicht alle diese Aufgaben werden gleichwertig und gleichzeitig umfassend von einer Fachkraft wahrgenommen.<br />

Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Interdisziplinäres Arbeiten ist für Sozialarbeit<br />

berufstypisch.


Funktionen und Arbeitsmethoden<br />

Berufsspezifische Funktionen bei diesen Aufgaben sind:<br />

� Beratung und Information<br />

� Befähigung/Training, Organisation von Lernprozessen (in Bildung, Ausbildung, Erziehung)<br />

� Behandlung (z. B. Sozialtherapie)<br />

� Vermittlung und Koordination<br />

� Betreuung/Langzeitbegleitung<br />

� Gutachtliche Stellungnahme<br />

� Interessenvertretung und politische Einflussnahme<br />

� Leitung und Führung<br />

3<br />

Je nach Arbeitsfeld und Adressatinnen/Adressaten haben die einzelnen Funktionen ein besonderes Gewicht (s.<br />

auch Teil III.: "Funktionsbeschreibungen Sozialer Arbeit in konkreten Arbeitsfeldern"). Es ist kennzeichnend, dass<br />

immer mehrere dieser Funktionen wahrgenommen werden.<br />

Die Arbeitsmethoden haben sich ausgehend von reflektiertem Erfahrungswissen und wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen entwickelt und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Insbesondere zu nennen sind:<br />

� die Arbeitsformen und -methoden der Sozialen Einzelhilfe, Sozialen Familienarbeit, Sozialen<br />

Gruppenarbeit, des lebensweltorientierten Ansatzes, des Case-Managements, der Sozialen<br />

Gemeinwesenarbeit, Netzwerkarbeit, Sozialpädagogischen Einzel- und Gruppenarbeit, Sozialpädagogischen<br />

Bildungsarbeit, Sozialplanung, des Sozialmanagements und Sozialmarketings<br />

� das strukturierte methodische Vorgehen durch Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau, Situations-<br />

und Problemerfassung und -analyse in ganzheitlicher Sicht (Psychosoziale Diagnose,<br />

Hypothesenbildung, Ökosoziale Einschätzung), Handlungsplanung und Umsetzungsstrategien<br />

(Hilfeplanungen), Durchführung und ständige Überprüfung der Beziehungs-, Handlungs- und<br />

Lernprozesse, Beendigung der Arbeitsprozesse, Evaluation/Effektivitätskontrolle, Dokumentation und<br />

Berichterstattung<br />

� der Einsatz personen-, aufgaben- und situationsgerechter Arbeitsmittel/-techniken und Interventionen<br />

� kollegiale Beratung und Supervision als spezifisches Arbeitsmittel


Prinzipien für das berufliche Handeln<br />

Prinzipien für das berufliche Handeln sind geregelt in den berufsethischen Prinzipien des DBSH.<br />

Im Folgenden sind nur wesentliche Aussagen aufgeführt.<br />

4<br />

Die Achtung des Lebensrechtes und der Würde des Menschen, der Selbstbestimmung des Einzelnen und von<br />

Gemeinschaften, insbesondere im Blick auf ihre Wertorientierung, das Vertrauen in die positive Veränderbarkeit<br />

sozialer Verhältnisse und das Vertrauen in die Kraft und den Willen von Menschen, belastende<br />

Lebensverhältnisse bei geeigneter Unterstützung selbst anzugehen, sind Leitsätze im professionellen Handeln.<br />

Diese finden ihren Ausdruck u.a. in<br />

• dem Gebot der Verschwiegenheit,<br />

• der Hilfe zur Selbsthilfe als offenem kommunikativem Prozess,<br />

• dem Schutz des jeweils höheren Rechtsgutes,<br />

• der Mitwirkung von sozialen Fachkräften und von betroffenen Bürgerinnen/Bürgern an der<br />

Entwicklung von Sozialpolitik auf kommunaler und höherer Ebene,<br />

• der Sicherung der Fachlichkeit, einschließlich des Transparentmachens von Arbeitsvollzügen und<br />

Dokumentationen der Tätigkeit zur Weiterentwicklung des Berufswissens,<br />

• dem bewussten Umgang mit der eigenen Person als Medium der Tätigkeiten.<br />

Aus Zielsetzung, Aufgaben, Funktion und Handlungsprinzipien ergibt sich für die Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter<br />

der Anspruch auf<br />

• ein von der Gesellschaft geschütztes Vertrauensverhältnis zum Klientel,<br />

• Eigenständigkeit in den fachlichen Entscheidungen,<br />

• die Gewährleistung wertpluraler sozialer Hilfen und entsprechender Institutionen.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in Sozialdiensten und Einrichtungen sind in der Regel im<br />

Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt oder arbeiten auch freiberuflich. Anstellungsträger sind:<br />

Bund, Länder, Gemeinden, Regionalverbände, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, die Verbände der Freien<br />

Wohlfahrt, gemeinnützige Organisationen, private Träger, Großbetriebe.<br />

Die Vergütung wird in den für die Anstellungsträger jeweils relevanten Tarifverträgen geregelt (überwiegend im<br />

BAT und ihm angeglichenen Tarifvereinbarungen). Die Vergütung hat dem Ausbildungsstand, dem<br />

Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und dem Verantwortungsbereich zu entsprechen.<br />

Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind unter sich ändernden, widersprüchlichen gesellschaftlichen Anforderungen<br />

tätig. Sie arbeiten oft mit Menschen in extremen Lebenssituationen. Institutioneller Druck und konfliktreiche<br />

zwischenmenschliche berufliche Beziehungen führen zu hohen Belastungen. Es ist deshalb unerlässlich, sich<br />

regelmäßig fortzubilden, um unter den sich ständig wandelnden Verhältnissen und der Weiterentwicklung<br />

wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien sowie der Gesetzgebung ent-sprechend fachgerecht arbeiten


5<br />

zu können. Außerdem erfordert das Einbringen der eigenen Person in die berufliche Arbeit die ständige kritische<br />

Überprüfung der Einstellung, der Motivation und des Handels sowie deren Auswirkungen. Hierzu verhelfen<br />

Beratung, Fortbildung und Supervision.<br />

II. Berufs- und Ausbildungsabschlüsse professioneller Sozialer Arbeit<br />

Die Ausbildungen werden im Hochschulrahmengesetz und in Rahmenrichtlinien bundesweit sowie in<br />

Landesgesetzen und deren Richtlinien geregelt. Für die durch den DBSH vertretenen Sozialarbeiterinnen/<br />

Sozialarbeiter handelt es sich dabei z. Zt. um:<br />

1. Dipl.-Sozialarbeiterinnen/Dipl.-Sozialarbeiter,<br />

2. Dipl.- Sozialpädagoginnen /Dipl.- Sozialpädagogen<br />

3. staatl. anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter<br />

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sind durch ein abgeschlossenes<br />

berufsspezifisches Studium und die staatliche Anerkennung für die professionelle Soziale Arbeit qualifiziert.<br />

Das Studium der Sozialen Arbeit erfolgt in der Regel an Fachhochschulen, Berufsakademien und Gesamthochschulen<br />

und führt zur Diplomierung. Die staatliche Anerkennung ist nach Landesrecht geregelt. Promotion<br />

ist nach Abschluß des Universitätsstudiums generell möglich. Bei Fachhochschul-Diplomen bestehen besondere<br />

Pomotionsordnungen (Vereinbarungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen). Näheres regeln das<br />

Landesrecht und die Prüfungsordnungen der Universitäten.<br />

III. Funktionsbeschreibungen der Profession in konkreten Arbeitsfeldern<br />

Die Vielfalt der Arbeitsfelder, in denen die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter tätig sind, erfordert, dass konkrete<br />

und differenzierte Funktionsbeschreibungen für das jeweilige Arbeitsfeld erarbeitet werden und mit den<br />

regionalen und trägerspezifischen Bedingungen in Arbeitsplatzbeschreibungen Eingang finden. Die<br />

Funktionsbeschreibungen werden in Fach- und Arbeitsgruppen des DBSH entwickelt und aktualisiert.<br />

Verabschiedet auf der Bundesmitgliederversammlung am 21. - 23.11.97 in Göttingen


Berufsethische Prinzipien des DBSH Seite<br />

1<br />

Präambel<br />

Berufsethische Prinzipien des DBSH<br />

Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom 21. - 23.11.97 in Göttingen<br />

Soziale Arbeit ist die Institution der beruflich geleisteten Solidarität mit Menschen, insbesondere mit Menschen in sozialen Notlagen.<br />

Die berufsethischen Prinzipien des DBSH sind für alle Mitglieder des DBSH verpflichtend und dienen damit der Überprüfung und<br />

Korrektur des beruflichen Handelns. Der DBSH greift hiermit das Grundsatzpapier der International Federation of Social Workers von<br />

1994 1 auf und setzt es um.<br />

1 Ausgangslage<br />

In jeder Gesellschaft entstehen soziale Probleme. Diese zu entdecken, sie mit ihren Ursachen und Bedingungen zu veröffentlichen<br />

und einer Lösung zuzuführen, ist der gesellschaftlich überantwortete Auftrag Sozialer Arbeit. Seine Grenzen sind bestimmt durch<br />

strukturelle, rechtliche und materielle Vorgaben. Beruflich geleistete Soziale Arbeit gründet jedoch letztlich in universellen Werten 2 ,<br />

wie sie etwa im Katalog der Menschenrechte oder den Persönlichkeitsrechten und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes zum<br />

Ausdruck kommen. Diese Werte fordern die Mitglieder des DBSH auf, den gesellschaftlichen Auftrag der Sozialen Arbeit mit seinen<br />

Begrenzungen zu bewerten und gegebenenfalls zu optimieren.<br />

In der Würde der Person erfährt das Handeln der Mitglieder des DBSH seine unbedingte und allgemeine Orientierung. In der Solidarität<br />

und der Strukturellen Gerechtigkeit verpflichten sie sich auf Werte, die die Einbindung der Person in die Gesellschaft und ihren Schutz<br />

in der Gesellschaft sichern.<br />

2 Allgemeine Grundsätze beruflichen Handelns<br />

2.1 Die Mitglieder des DBSH erbringen eine für die demokratische Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistung. Sie üben Ihren<br />

Beruf unter Achtung ihrer beruflichen Werte aus. Die Dienstleistung kann von jedem Menschen unabhängig von Herkunft,<br />

Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion und Gesinnung in Anspruch genommen werden.<br />

Die Mitglieder des DBSH begegnen jeder Art von Diskriminierung, sei es aufgrund von politischer Überzeugung, nationaler<br />

Herkunft, Weltanschauung, Religion, Familienstand, Behinderungen, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Farbe,<br />

oder irgendeiner anderen Neigung oder persönlichen Eigenschaft, eines Zustandes oder Status. Weder wirken sie bei<br />

solchen Diskriminierungen mit noch dulden oder erleichtern sie diese.<br />

2.2 Die Mitglieder des DBSH ermöglichen, fördern und unterstützen durch ihr professionelles Handeln in solidarischer Weise<br />

- die Initiative der beteiligten Menschen, deren eigene Lösungen und ihre Mitwirkung<br />

- die Einbindung der beteiligten Menschen in ein Netz befriedigender und hilfreicher Beziehungen<br />

- bei den beteiligten Menschen Einstellungen und Fähigkeiten, mit denen sie zur Verbesserung der Welt beitragen können.<br />

2.3 Die Mitglieder des DBSH haben den beruflichen Auftrag, die strukturell bedingten Ursachen sozialer Not zu entdecken,<br />

öffentlich zu machen und zu bekämpfen.<br />

2.4 Die Fachlichkeit der Mitglieder des DBSH besteht in wissenschaftlich begründetem Handeln mit berufseigenen Verfahren.<br />

2.5 Die Mitglieder des DBSH treten für die Verwirklichung der Rechte sozial Benachteiligter öffentlich ein. Sie sind gehalten,<br />

politische Prozesse in Gang zu bringen, mitzugestalten, sowie die hierfür benötigten Kräfte zu mobilisieren.<br />

1 "The Ethics of Social Work - Principles and Standards" (Ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit - Prinzipien und Standards)<br />

verabschiedet auf dem Weltdelegiertentreffen der IFSW am 6. - 8. Juli 1994 in Colombo, Sri Lanka<br />

2 Diese Werte können auch als "allgemein menschliche", transkulturelle", "naturrechtliche", "präpositive" oder "präkonsensuelle"<br />

Werte bezeichnet werden


Seite 2 Berufsethische Prinzipien des<br />

DBSH<br />

2.6 Die Mitglieder des DBSH erforschen soziale Not. Gestützt auf die Erkenntnisse der Sozialforschung machen sie öffentlich auf<br />

individuelle wie kollektive Problemlagen aufmerksam, verdeutlichen deren Ursachen und wirken auf Lösungen hin. Dabei<br />

arbeiten sie auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit den am Problem beteiligten Menschen zusammen.<br />

2.7 Die Mitglieder des DBSH sollen aktiv in der Sozialplanung mitwirken.<br />

2.8 Die Mitglieder des DBSH wirken beim Beschaffen der für ihre Arbeit notwendigen Ressourcen mit. Mit zur Verfügung<br />

gestellten Ressourcen ist sorgfältig und wirtschaftlich umzugehen.<br />

2.9 Die Mitglieder des DBSH dokumentieren die in Ausübung ihres Berufes gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen<br />

Maßnahmen. Dies dient der Planung und Reflexion des Arbeitsprozesses.<br />

2.10 Die Mitglieder des DBSH holen kollegiale Beratung ein, wenn die Situation zusätzliche Fachkompetenz erfordert. Dies erfolgt<br />

unter anderem durch berufsspezifische Supervision.<br />

2.11 Die Mitglieder des DBSH eignen sich die aktuellen fachspezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisse an (Fortbildungspflicht).<br />

Darüber hinaus sind sie zu Innovation und Forschung bereit.<br />

2.12 Die Mitglieder des DBSH mißbrauchen ihre Stellung nicht zur eigenen Vorteilsnahme.<br />

3 Verhalten gegenüber Klientel<br />

3.1 Die Mitglieder des DBSH achten die Privatsphäre und Lebenssituation der Klientel. Die Mitglieder des DBSH erkennen, respektieren<br />

und fördern die individuellen Ziele, die Verantwortung und Unterschiede der Klientel und setzen die Ressourcen der<br />

Dienststelle dafür ein.<br />

3.2 Die Mitglieder des DBSH <strong>info</strong>rmieren ihr Klientel über Art und Umfang der verfügbaren Dienstleistungen sowie über Rechte,<br />

Verpflichtungen, Möglichkeiten und Risiken der sozialen Dienstleistungen und schließen darüber einen Kontrakt. Eine<br />

vorzeitige Beendigung dieses Kontraktes ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Diese erfolgt wie die Verlängerung des<br />

Kontrakts, dessen Unterbrechung oder eine Vermittlung an andere Fachstellen ausschließlich im Benehmen mit der Klientel.<br />

3.3 Die Mitglieder des DBSH wahren in ihren beruflichen Beziehungen oder Verpflichtungen Rechte, Güter und Werte der Klientel.<br />

3.4 Die Mitglieder des DBSH nutzen ihre Beziehungen zur Klientel nicht zum ungerechtfertigten Vorteil. Sie gestalten ihre<br />

Beziehungen zur Klientel ausschließlich berufsbezogen.<br />

3.5 Die Mitglieder des DBSH respektieren die Lebenssituation und Unabhängigkeit der beteiligten Menschen, bemühen sich um<br />

Verständnis und führen die Dienstleistung im Rahmen eines Kontraktes gewissenhaft und zuverlässig aus.<br />

3.6 Die Mitglieder des DBSH sind verpflichtet, anvertraute persönliche Daten geheimzuhalten. Sie geben diese Daten nur weiter,<br />

wenn sie aus gesetzlichen Gründen offenbart werden müssen. Personen, deren Daten weitergegeben werden, sind<br />

darüber zu unterrichten.<br />

3.7 Die Mitglieder des DBSH erheben und speichern nur jene Daten und Fakten, die für die Durchführung und Rechenschaft über<br />

die Intervention nötig sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluß der beruflichen Beziehung.<br />

3.8 Die Mitglieder des DBSH ermöglichen der Klientel angemessenen Zugang zu allen sie betreffende Aufzeichnungen. Wenn<br />

Klientinnen/Klienten Zugang zu den Unterlagen erhalten, muß ausreichend Sorge dafür getragen sein, das die der<br />

Verschwiegenheit unterliegenden Informationen über Dritte geschützt sind.<br />

3.9 Diejenigen Mitglieder des DBSH, für die kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, bemühen sich um die Befreiung von der<br />

gesetzlichen Zeugnispflicht, wenn ihre Aussagen das Vertrauensverhältnis zur Klientel gefährden und dem keine ernstliche<br />

Gefährdung Dritter entgegensteht.<br />

4 Verhalten gegenüber Berufskolleginnen und Berufskollegen<br />

4.1 Kollegiales Verhalten für Mitglieder des DBSH bedeutet Wertschätzung und Anerkennung der Berufskolleginnen und -<br />

kollegen. Dies setzt die Identifikation mit dem eigenen Berufsstand voraus. In diesem Sinne sind Mitglieder des DBSH dazu<br />

verpflichtet, dem beruflichen Nachwuchs Traditionen des Berufsstandes zu erschließen.


Berufsethische Prinzipien des DBSH Seite<br />

3<br />

4.2 Kollegialität der Mitglieder im DBSH wird wirksam,<br />

in der Anerkennung der Kolleginnen und Kollegen, die mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind,<br />

- im gegenseitigen Beistand bei der Ausübung des Berufs,<br />

- in der Absprache bei Hilfeprozessen, in denen bereits Berufskolleginnen und -kollegen tätig sind,<br />

- in der aktiven und kritischen Beteiligung an der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses,<br />

- in der beruflichen Selbstorganisation.<br />

4.3 Kritik ist in geeigneter und verantwortlicher Form zu üben und zu nutzen.<br />

5 Verhalten gegenüber Angehörigen anderer Berufe<br />

5.1 Die Komplexität der Problemstellungen im sozialen Bereich macht das Zusammenwirken von Angehörigen unterschiedlicher<br />

Berufe unabdingbar.<br />

5.2 Die Mitglieder des DBSH vertreten gegenüber den Angehörigen anderer Berufe ihre spezifische Fachlichkeit und achten die<br />

Fachlichkeit anderer Berufe. Bei Konflikten zwischen unterschiedlichen fachlichen Standpunkten zeigen sie sich parteilich für<br />

das Wohl der Menschen, denen der Hilfeprozeß dienen soll. Dabei berufen sie sich auf die Grundsätze dieser Berufsethik<br />

des DBSH.<br />

5.3 Die Mitglieder des DBSH schaffen und gestalten das interdisziplinäre Zusammenwirken. Dies erfordert insbesondere die<br />

eigene Arbeit transparent zu machen, zu begründen und nachvollziehbar darzustellen; den spezifischen Beitrag der Sozialen<br />

Arbeit kenntlich zu machen und aktiv zu leisten; die Grenzen, die sich aus der Fachlichkeit und beruflichen Orientierung<br />

ergeben, zu wahren.<br />

5.4 Die Mitglieder des DBSH setzen sich mit Weisungen und Anforderungen auf der Basis der eigenen Fachlichkeit und der<br />

berufsethischen Prinzipien kritisch auseinander.<br />

6 Verhalten gegenüber Arbeitgeber/innen und Organisationen<br />

6.1 Die Mitglieder des DBSH überprüfen, ob die Zielsetzungen, Strategien und Maßnahmen möglicher Kooperationspartner/innen<br />

auf die Förderung der beruflichen Praxis gerichtet sind und im Einklang mit den "Berufsethischen Prinzipien des DBSH"<br />

stehen. Nur beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kooperieren sie mit Institutionen und Organisationen, die diese<br />

Voraussetzungen nicht erfüllen.<br />

6.2 Die Mitglieder des DBSH überprüfen vor Abschluß eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, ob der/die Arbeitgeber/in die<br />

Voraussetzungen zur Verwirklichung ihrer spezifischen Fachlichkeit bietet oder diese in einem angemessenen Zeitraum zu<br />

schaffen bereit ist. Nur in Ausnahmefällen gehen sie ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ein, das diese Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt. Sie haben das Recht und die Pflicht, den/die Arbeitgeber/in schriftlich über schwerwiegende Mängel oder<br />

Überforderungen zu <strong>info</strong>rmieren.<br />

6.3 Die Mitglieder des DBSH sind zu konstruktiver und innovativer Zusammenarbeit mit dem/der Arbeitgeber/in verpflichtet. Bei<br />

einem Konflikt suchen sie mit dem/der Arbeitgeber/in zuerst institutionsinterne Möglichkeiten zur Beilegung.<br />

6.4 Das Erreichen der berufsspezifischen Ziele wird durch eigene fachliche Erfolgskriterien bestimmt.<br />

7 Verhalten in der Öffentlichkeit<br />

7.1 Die Mitglieder des DBSH stellen ihren Berufsstand als gesellschaftliche Kraft dar, die auf wissenschaftlicher Basis mit den ihr<br />

eigenen Mitteln und Möglichkeiten eine für die Gesellschaft notwendige und wertvolle Dienstleistung erbringt. Abwertungen<br />

des Berufsstandes treten sie entgegen.<br />

7.2 Die Mitglieder des DBSH machen ihren Auftrag, die Grundlagen und die Durchführung ihrer Arbeit sichtbar und transparent.<br />

Dabei stellen sie die Leistung ihres Berufsstandes in der Öffentlichkeit positiv dar und vertreten diesen nach außen.<br />

7.3 Die Mitglieder des DBSH treten der Ausgrenzung und Abwertung der Menschen entgegen, die die Dienstleistung in Anspruch<br />

nehmen.


Seite 4 Berufsethische Prinzipien des<br />

DBSH<br />

7.4 Die Mitglieder des DBSH fördern das Ansehen ihres Berufs.<br />

8 Verfahrensregeln<br />

Der DBSH setzt eine Kommission ein, um angesichts des sozialen Wandels diese Prinzipien einer kontinuierlichen Revision und<br />

Aktualisierung zu unterziehen und um konkrete Verfahrensregeln zu erarbeiten.


Mitgliedschaften<br />

KOOPERATIONSPARTNER DES DBSH<br />

International:<br />

• International Federation of Social Workers (IFSW)<br />

National:<br />

• Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Hauptausschuss<br />

• Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Ausschuss für<br />

soziale Berufe<br />

• Bundeskongress Soziale Arbeit<br />

Gewerkschaft:<br />

• dbb (beamtenbund und tarifunion)<br />

• dbb Bundesfrauenvertretung<br />

• Seniorenverband BRH im Beamtenbund<br />

Ausbildung:<br />

• Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege,<br />

Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS)<br />

• Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisämter (BAG)<br />

• Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN<br />

e.V.)<br />

Beratung und Therapie<br />

• Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB)<br />

• Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM)<br />

Kinder- und Jugendhilfe<br />

• Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)<br />

• AGJ Säule Personal und Qualifikation in der Jugendhilfe<br />

• AGJ Fachausschuss Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte<br />

• AGJ Fachausschuss Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen<br />

• Allgemeine Fürsorge-Erziehungs-Tag, Fachbeirat (A.F.E.T.)<br />

• Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)<br />

• National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in<br />

Deutschland (NC)<br />

• Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)<br />

Frauenpolitik<br />

• Deutscher Frauenrat<br />

Gesundheit<br />

• Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der Bundesärztekammer


Service<br />

• ÖkoWerk e.V.<br />

• dbb Dienstleistungszentrum<br />

• dbb akademie<br />

• dbb vorsorgewerk<br />

Schwesternverbände des DBSH<br />

• Fachbereichstag Soziale Arbeit (FBTS)<br />

• Fachbereichstag Heilpädagogik (FBH)<br />

• Erzieherausbildungsverbände: Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und<br />

freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher, Bundesverband<br />

evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik,<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft kath. Ausbildungsstätten für<br />

Erzieherinnen/Erzieher)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften, Sektion<br />

Sozialpädagogik (DGfE)<br />

• International Council on Social Welfare (ICSW)<br />

• International Association of Schools of Social Work (IASSWAIETS)<br />

• European Association of Schools of Social Work (EASSW)<br />

Strategische Allianzen<br />

Politik und Gewerkschaft<br />

• Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)<br />

• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />

• Institut für Freie Berufe (IFB)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS)<br />

• Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)<br />

Beratung und Therapie<br />

• Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie<br />

(DGSF)<br />

• Arbeitsgemeinschaft Zulassung zur Ausbildung in Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapie (AZA-KJP)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Care- und Case Management (DGCC)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Supervision (DGSV)<br />

Kinder- und Jugendhilfe<br />

• Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAG-JAW)<br />

• Internationale Fachverband für erzieherische Hilfen (FICE)<br />

Gesundheit<br />

• Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)<br />

• Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS)<br />

• Bundesvereinigung Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BVPG)


(nach redaktioneller Bearbeitung’<br />

durch Frau Götsch-Ulmer, Herr Maus<br />

und Herr Nodes)<br />

Qualitätskriterien des DBSH<br />

Grundraster zur Beurteilung der Qualität in den Handlungsfeldern<br />

Sozialer Arbeit<br />

Autorengruppe:<br />

Thomas Ballweg, München<br />

Dorothea Götsch-Ulmer, Wolfenbüttel<br />

Markus Jackl, Freiburg<br />

Wolfgang Jost, Freiburg<br />

Friedrich Maus, Mannheim<br />

Wilfried Nodes, Düsseldorf<br />

Joachim Pohl, Lübeck<br />

Katja Wegeng-Hürner, Fürth<br />

Jörg Winterscheid, Essen


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Präambel<br />

Qualitä t in der Sozialen Arbeit ist keine neue Erfindung.<br />

Die Profession Soziale Arbeit zeichnet sich durch zielorientierte und ergebnisorientierte Leistungen auf<br />

der Grundlage von ethischen Grundhaltungen und Prinzipien aus.<br />

Wirken und Erfolg professionellen Handelns entstehen ü ber das gemeinsam von KlientInnen und Fachkrä<br />

ften der Profession Soziale Arbeit erarbeitete Ergebnis.<br />

Ziel der Tä tigkeit von professionellen Fachkrä ften ist - schon vor der Qualitä tsdiskussion - ein optimales<br />

Erbringen der Leistung unter Berü cksichtigung von berufsethischen Werten, fachlich-professionellen<br />

Ansprü chen (abgeleitet aus den Handlungstheorien der Sozialen Arbeit) und den Ansprü chen von KlientInnen,<br />

Kostenträ gern und Politik.<br />

Die Einfü hrung von Qualitä tsentwicklungssystemen hat mehr mit den (weltweiten) politischen und ökonomischen<br />

Interessen an möglichst geringen „sozialen Kosten” zu tun, als mit der Gü te von Sozialer Arbeit.<br />

Nicht zuletzt ist die laufende Qualitä tsdiskussion ein Ergebnis eines immer stä rker werdenden Einflusses<br />

der Wirtschaft auf die Politik und ein Zurü ckgehen des Einfluß des „Sozialen”. Die Ursachen liegen in den<br />

dramatischen Verä nderungen, die mit der Konstruktion der „Globalisierung” einhergehen und zu einer<br />

weltweiten Verschlechterung der sozialen Situation vieler Menschen und dem wachsenden Auseinanderklaffen<br />

der Schere zwischen Armut und Reichtum fü hren.<br />

Das Wort „Qualitä t” impliziert eine Wertung und wird oft als „gute Qualitä t” assoziiert. Dabei wird ü bersehen,<br />

daß es bei der Qualitä tssicherung nicht um eine „objektiv” gute Qualitä t geht, sondern um das<br />

Einlösen eines vorab festgelegten Standards. Dieser ist letztlich das Aushandlungsergebnis zwischen den<br />

staatlichen Strukturen (Politik), den sie beeinflussenden Interessen (Wirtschaft, Verbä nde, Gewerkschaften,<br />

usw.), den gesetzlichen Verpflichtungen und den an der Umsetzung Sozialer Arbeit beteiligten Kostenträ<br />

gern.<br />

Der Klient ist erst einmal nicht daran beteiligt (sofern keine Selbstorganisationen diese Aufgabe ü bernehmen).<br />

Erschwert wird dieser Aushandlungsprozess dadurch, dass die Kostenträ ger und Dienstleister, trotz ihrer<br />

Abhä ngigkeit von den strukturellen Vorgaben, fü r sich in Anspruch nehmen, die Interessen der Betroffenen<br />

zu vertreten (Anwaltschaft).<br />

Wä hrend in privatwirtschaftlichen Zusammenhä ngen Qualitä t als langfristig ü ber die u.a. KundInnen -<br />

Nachfrage beeinflusste Einlösung eines Standards zwischen Ertragsinteresse, optimale Leistungserstellung,<br />

Produktqualitä t und Kundenzufriedenheit und -Nachfrage zu definieren ist, werden Qualitä tsstandards<br />

in der Sozialen Arbeit wesentlich ü ber die Macht und den Einfluß politischer und ökonomischer<br />

Interessen bestimmt.<br />

Nicht Klientelinteressen, professionelle Notwendigkeiten und Forderungen zur Einlösung des Sozialstaatsgebotes<br />

sind die Maßstä be fü r Qualitä tssicherung in der Sozialen Arbeit, sondern die Interessen<br />

der Wirtschaft an möglichst niedrigen gesellschaftlichen Gemeinkosten.<br />

Qualitä t wird heute darü ber definiert, was die von den politischen Strukturen beauftragten Kostenträ ger<br />

zahlen können bzw. bereit sind zu zahlen.<br />

2


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Das Ziel der Kostensenkung soll mit der Einfü hrung des „Marktes” im sozialen Bereich erreicht werden,<br />

Konkurrenz und Wettbewerb sind hierbei die Schlü sselwörter. Anders als in der Wirtschaft dient hier der<br />

Wettbewerb lediglich als Steuerungsinstrument um Kosten zu senken, ein Wettbewerb, um neue KlientInnen<br />

als Kunden zu gewinnen ist ausdrü cklich nicht gewü nscht.<br />

Der Diskurs um die „Ö konomisierung” der Sozialen Arbeit und die damit verbundene Qualitä tsdiskussion<br />

zielt nicht auf die Verbesserung bzw. den Erhalt von guten sozialen Rahmenbedingungen. Eine möglichst<br />

preiswerte Produktion von „Lösungen”, um die politische Legitimation zu bewahren, ist das Ziel.<br />

Dies fü hrt zu einer zunehmenden Deprofessionalisierung und letztlich zum Abbau von Qualitä tsstandards,<br />

vielleicht gar zum Abbau professioneller Sozialer Arbeit insgesamt. Damit wird das „Soziale” von<br />

einem gesellschaftlichen werteorientierten Auftrag zur Markt- und Legitimationsware entwertet.<br />

Soziale Arbeit findet vor allem dort statt, wo Gewinn und Profit offensichtlich nicht erwirtschaftbar sind.<br />

Die Profession Soziale Arbeit wehrt sich nicht gegen kostenbewusstes Denken. Das Erbringen von optimaler<br />

Sozialer Arbeit und damit auch das Erreichen von Erfolgen fü r die Gesellschaft wird aber immer ein<br />

„Kostenfaktor” bleiben.<br />

Die Gesellschaft, Kostenträ ger und KlientInnen von professioneller Sozialer Arbeit, hat das Recht von der<br />

Profession Transparenz zu verlangen. Die Profession Soziale Arbeit kann und muss sich legitimieren durch<br />

den Nachweis ihres Nutzens fü r die Gesellschaft. Ihr Mehrwert begrü ndet sich in den eingelösten Werten<br />

(z.B. soziale Gerechtigkeit), in den Integrationsleistungen fü r Betroffene und Gesellschaft (z.B. Armutsvermeidung)<br />

und in der Legitimation des staatlichen Gemeinwesens (und nicht der Politik).<br />

Als Zwischenergebnis zur „Qualitä tsdiskussion“ kann festgehalten werden, daß es von Vorteil ist, wenn<br />

die Leistungen der Profession Soziale Arbeit und ihre Arbeitsweisen transparent werden: die Grundlagen<br />

ihres Handelns, die Ziele, die Arbeitsmethoden, -weisen und ihre Wirksamkeit fü r Nutzer und Gesellschaft<br />

sind nachzuweisen.<br />

Dies erfordert von der Profession Sozialer Arbeit ein Einmischen in die Diskussion um Qualitä t auf der<br />

Grundlage der Beschreibung der ethischen Maßstä be und ihres Profils als „Menschenrechtsprofession”.<br />

Darü ber hinaus braucht die Profession Soziale Arbeit eine gemeinsame Grundlage fü r die Auseinandersetzungen<br />

- die konkreten „Aushandlungsprozesse” vor Ort, in den einzelnen Diensten und Einrichtungen,<br />

mit Trä gern und mit Kostenträ gern.<br />

Es bedarf der Formulierung von Standards, die aus professioneller Sicht fü r „gute” Arbeit unabdingbar<br />

sind. So wie in der Industrie niemand verlangen wird, mit alten Maschinen und Arbeitsverfahren hohe<br />

Stü ckzahlen und gute Qualitä t zu produzieren, muss auch die Soziale Arbeit sicherstellen, dass Arbeitsstrukturen,<br />

-bedingungen und –verfahren professionellen Ansprü chen genü gen.<br />

Die Soziale Arbeit muss ü ber die jeweiligen Arbeits- und Berufsfelder beschreiben, was sie erreichen will<br />

(Ziele), was sie leistet, wie sie arbeitet (Prozess und Programm) und welche Bedingungen fü r eine erfolgreiche<br />

Soziale Arbeit notwendig sind (Struktur).<br />

Dabei ist die Frage nach Effizienz (Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel) und nach Effektivitä t<br />

(größtmögliche Wirksamkeit der eingesetzten Mittel) zu klä ren.<br />

Ein solches Vorgehen kann die „Qualitä tsdiskussion” als Chance nutzen, um Mindeststandards gegenü ber<br />

wirtschaftlichen Interessen festzuschreiben und gleichzeitig die Arbeit selbst zu verbessern:<br />

3


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

• Sozialarbeiterisches Handeln wird transparenter.<br />

• Soziale Arbeit stellt sich der Fragen nach ihrer Effizienz und ihrer Effektivitä t und schafft Kriterien zur<br />

Ü berprü fung.<br />

• Das Formulieren von Standards von Sozialer Arbeit ist solidaritä tsstiftend, stä rkt die Profession und<br />

verhindert Deprofessionalisierung.<br />

• Instrumente der Qualitä tssicherung können hilfreich sein, konkrete Ziele professionellen Handelns zu<br />

benennen, Ergebnisse zu ü berprü fen und nachzuweisen. Sie helfen Verantwortlichkeiten und Grenzen<br />

professionellen Handelns zu verdeutlichen.<br />

• Mit der Beschreibung professioneller Standards und professionellen Handelns unterscheidet sich die<br />

Profession Soziale Arbeit von nicht professionell erbrachten sozialen Hilfen (Ehrenamt) ab. Dadurch<br />

wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit möglich.<br />

Eine Qualitä tsentwicklung allein auf der Grundlage der jeweiligen Arbeits- bzw. Tä tigkeitsfelder schadet<br />

der Sozialen Arbeit, wenn nicht zugleich verbindende Maßstä be formuliert werden. Die Aufsplitterung in<br />

Arbeits- und neue Berufsfelder und die damit verbundene tä tigkeitsspezifische Definition von Sozialer<br />

Arbeit sieht der DBSH als Gefahr fü r die Profession.<br />

Aus diesen Grü nden legt der DBSH eine Qualitä tsbeschreibung „Sozialer Arbeit” vor. Diese ist als Richtschnur<br />

bzw. Grundlage zur Beschreibung professioneller Sozialer Arbeit ü ber die jeweiligen Arbeits- und<br />

Berufsfelder hinaus gedacht. Gleichzeitig wird eine Grundlage aus der Praxis heraus geschaffen, um professionelle<br />

Soziale Arbeit anhand praxisrelevanter Kriterien und Indikatoren bewerten und verbessern zu<br />

können.<br />

Wir setzen damit Maßstä be fü r die Soziale Arbeit und hoffen auf konstruktive Kritik und eine breite Unterstü<br />

tzung fü r eine gemeinsame Qualitä tspolitik der Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit.<br />

Bevor wir uns der Definition von Qualitä tskriterien und –standards in der Sozialen Arbeit zuwenden können,<br />

bedarf es einer Standortbestimmung zu den derzeit relevanten Erkenntnissen aus Theorie und Praxis<br />

und den daraus abzuleitenden ethischen Prinzipien und Handlungsgrundsä tzen.<br />

4


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Zum Qualitätsverständnis von Sozialer Arbeit<br />

„Qualitä t“ wird allgemein definiert als „positiv bewertete Beschaffenheit, sinnverwandt sind Gü te, Niveau<br />

und Wert“ (Duden). Von dieser normativen Bedeutung des Begriffes muss man sich verabschieden, wenn<br />

im Zusammenhang mit Qualitä tsentwicklung der Begriff „Qualitä t“ gebraucht wird. Im Zusammenhang<br />

mit Qualitä tsentwicklung bedeutet Qualitä t eine normative Aussage in „gute“ oder „schlechte“ Qualitä t.<br />

Das deutsche Normeninstitut (DiN) definiert Qualitä t als europä ische Norm wie folgt:<br />

„Qualitä t ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung,<br />

die sich auf deren Eignung zur Erfü llung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen.“<br />

Die Festsetzung von Eigenschaften und Merkmalen einer Leistung können ebenso wie die Festsetzung<br />

von Eigenschaften und Merkmalen einer Leistung ausgehandelt werden oder vorausgesetzt werden (z.B.<br />

per Gesetz).<br />

Ü bertragen auf den Umgang mit der Begrifflichkeit von „Qualitä t“ in der Sozialen Arbeit ist dieser das<br />

Ergebnis eines Aushandlungsprozess zwischen der Profession Soziale Arbeit, den Trä gern von Sozialer<br />

Arbeit, der Politik und der Gesellschaft. In diesem Prozess werden die Möglichkeiten und Grenzen, die<br />

Aufgaben und Leistungsangebote von Sozialer Arbeit, Ausbildung und Qualifikation von Fachkrä ften der<br />

Sozialen Arbeit - ü ber die jeweiligen Berufs- bzw. Arbeitsfelder hinweg - beschrieben (vereinbart).<br />

Die Profession Soziale Arbeit ist eingebunden in Staat und Gesellschaft. Als solche war und ist das Erbringen<br />

von Leistungen immer schon abhä ngig von externen Krä ften und Faktoren. Deshalb ist die Tatsache<br />

der Aushandlung von Qualitä t der Leistungen nichts neues.<br />

Um Irrtü mern vorzubeugen, erklä ren wir, dass es wichtig ist, optimale Qualitä t aus der Sicht der Profession<br />

zu formulieren. Nur wenn die Profession eindeutige Standards fü r sich definiert, kann sie erfolgreich<br />

verhandeln.<br />

Soziale Arbeit muss die „Gesamtheit der fü r das Handeln eines Individuums tatsä chlich bestimmenden<br />

objektiven Bedingungen in Zusammenhang mit der im Verlauf der biographischen Entwicklung herausgebildeten<br />

Art und Weise des Individuums, und seine Tä tigkeit mit diesem Zusammenhang” berü cksichtigen<br />

(Heinze).<br />

Damit gilt es, die „Lebenswelt” zu berü cksichtigen. Dies erfordert von Theorie und Praxis der Sozialen<br />

Arbeit die Aufteilung in einzelne Praxis-, Forschungs- und Theoriesegmente zu ü berwinden, da sich in der<br />

Lebenswelt diese Faktoren miteinander verbinden.<br />

In dieser Verbindung begrü ndet sich die besondere Professionalitä t und der eigenstä ndige Theoriebezug<br />

der sozialen Praxis: Der dort Handelnde ist zugleich „Forscher“ und „Akteur“ in der Lebenswelt der jeweiligen<br />

Zielgruppe. Ä hnliches gilt fü r die Theorie der Sozialen Arbeit: Will sie tatsä chliche Hilfestellungen<br />

vermitteln, bedarf es der Kommunikation und Vermittlung mit der Lebenswelt der jeweiligen Adressaten<br />

in all ihren Dimensionen.<br />

In der Vergangenheit wurde soziale Arbeit einerseits als Hilfe zur Herstellung der Handlungsfä higkeit des<br />

Klientel gesehen (mikrosoziologische Dimension), andererseits als „Kontrollinstanz des Staates“ (Scherpner,<br />

Hollstein, Meinhold) bezeichnet.<br />

Nach dem Erscheinen von Habermas „Theorie des kommunikativen Handelns“ werden diese unterschiedlichen<br />

Theoriepositionen im Perspektivenwechsel miteinander verbunden und entwickelt.<br />

5


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Zentrale These ist, dass sich Lebenswelt und System (also staatliche, ökonomische, bü rokratische Strukturen)<br />

immer weiter auseinander entwickelt haben. Auf der Systemebene wird der „Erfolg“ zum zentralen<br />

Kriterium, im Lebensweltbereich geht es um „Verstä ndigung“.<br />

In diesem Sinn wird soziale Arbeit als „intermediä re Instanz“ verstanden, die zwischen Lebenswelt und<br />

System vermittelt. Sie bewegt sich dabei auf beiden Ebenen. Auf der Systemebene folgt sie dem Sozialstaatsgebot<br />

und anderen Ordnungsvorstellungen und wird entsprechend vom Staat beauftragt. Auf der<br />

anderen Seite ist sie verstä ndigungsorientiert in der Lebenswelt der jeweiligen Zielgruppe. Neben den<br />

klassischen sozialpolitischen Maßnahmen (Versorgung, Fü rsorge) umfasst der Begriff der „Sozialen Arbeit<br />

im weiteren Sinn“ damit auch gesundheitliche, therapeutische, seelsorgerische, erzieherische, schulische<br />

und kulturelle Maßnahmen.<br />

Die Vermittlung zwischen Lebenswelt und System lä sst sich als Integrationsauftrag der sozialen Arbeit<br />

beschreiben. In der<br />

- analytischen und handlungsorientierten Durchdringung von „System und Lebenswelt“,<br />

- Berü cksichtigung der Mensch-Umwelt Komponente, und der<br />

- Integration verschiedener Wissenschaften<br />

liegt die besondere Qualitä t sozialer Praxis und Theorie.<br />

Im weiteren Sinne geht es um die „Erforschung von Ursachen sozialer Probleme, die empirische Begleitung<br />

des Prozesses sozialer Arbeit und der Einschä tzung von Wirkungen sozialarbeiterischer Interventionen<br />

(C. Mü ller)“.<br />

Sowohl von „Theoretikern“, wie von „Praktikern“ in der Sozialen Arbeit erfordert dieser Prozess ein Einlassen<br />

auf den Umstand, dass angesichts sich wandelnder Lebenswelten und Bedingungen „fertige“ Lösungen<br />

nicht zu erwarten sind.<br />

Um in diesem Prozess zu bestehen ist eine Vielzahl von Kompetenzen notwendig, wie z.B.:<br />

1. Die Auseinandersetzung mit den immanenten Widersprü chen der Berufsanforderungen.<br />

2. Die Fä higkeit des Wechsels zwischen Handlungs- und Forschungsperspektive.<br />

3. Die Berü cksichtigung des ”sozialen Ortes” der KlientInnen und der in der Sozialen Arbeit Beschä ftigten.<br />

4. Die Berü cksichtigung der ökologischen Perspektive, die danach fragt, welche Sicherheiten fü r die<br />

KlientInnen geschaffen werden können.<br />

5. Die Schaffung einer Dienstleistungsidentitä t, d.h. die Frage nach der „Nü tzlichkeit“ und „Nachfrage“<br />

der jeweiligen Angebote.<br />

6. Die Schaffung von Kontrollierbarkeit durch die KlientInnen, dies bedeutet auch die Transparenz der<br />

Methoden und die gemeinsame Vereinbarung von Zielen.<br />

Auf dieser Grundlage ist Qualitä t von Sozialer Dienstleistung konkret auszuhandeln zwischen „Sozialen<br />

Dienstleistern“ (soziale Institutionen und Einrichtungen, Verbä nden oder Selbstä ndigen), den Kostenträ -<br />

gern und den Nutzern sozialer Dienstleistungen und drü ckt sich in einem offenen, dynamischen, komplexen,<br />

interessenorientierten und zielgerichteten Handlungsergebnis aus.<br />

Dabei ist das Erkenntnisobjekt einer Qualitä tsmessung die methodische und effiziente potentialentwickelnde<br />

und kompentenzsteigernde Problemlösung im Kontext der Lebenswelt des Dienstleistungsempfä<br />

ngers auf der Grundlage des beruflichen Kodes, politischer und gesellschaftlicher Bedingungen,<br />

persönlicher Ressourcen und lebensweltlicher Strukturen, sowie der Rahmenbedingungen von sozialer<br />

6


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

sönlicher Ressourcen und lebensweltlicher Strukturen, sowie der Rahmenbedingungen von sozialer Praxis<br />

unter Nutzung wissenschaftlicher und methodischer Erkenntnisse und Fertigkeiten.<br />

Die Qualitä tsmerkmale lassen sich drei Handlungsebenen zuordnen:<br />

1. Ebene der institutions- und gesellschaftsbezogenen professionellen Sozialen Arbeit (Kontextebene)<br />

2. Ebene des Kompetenzerwerbs, der Kompetenzsicherung und der berufs-ethischen Selbstbindung<br />

(Kompetenzebene)<br />

3. Ebene der klientensystembezogenen beruflichen Sozialen Arbeit (Klientenbezug)<br />

Die nachfolgend genannten und entsprechend zugeordneten Kriterien werden als Qualitä tsstandards<br />

gesetzt.<br />

7


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Grundstandards der Sozialen Arbeit<br />

I. Kontextebene<br />

Ebene der institutions- und gesellschaftsbezogenen professionellen Sozialen Arbeit<br />

Die Qualitä t von Sozialer Arbeit ist von den strukturellen Rahmenbedingungen abhä ngig, die von den<br />

Trä gern der Sozialen Arbeit und ü ber die gesellschaftlichen Rahmensetzungen einzulösen sind. Kriterien<br />

hierfü r sind:<br />

• Eigener Arbeitsplatz Abgeschlossenes Bü ro oder andere Möglichkeit fü r störungsfreie und<br />

vertrauliche Gesprä che mit KlientInnen (z.B. Besprechungsraum)<br />

und/oder entsprechende Rä umlichkeiten fü r pä dagogische Arbeit<br />

• Geeignete<br />

Arbeitsmittel<br />

• Möglichkeiten der<br />

Aktenverwahrung<br />

• notwendige Fachliteratur, pädagogisches<br />

Material, Datenbanken<br />

fü r den regelmäßigen Eigengebrauch<br />

• Zugang zur<br />

Fachliteratur<br />

Notwendige technische Ausstattung und pä dagogisches Material (z.B.<br />

uneingeschrä nkt nutzbares Telefon, PC, Diktiergerä t)<br />

i. s. des Datenschutzes und der berufsethischen Prinzipien des DBSH<br />

z.B. Vorliegen notwendiger Gesetzestexte am Arbeitsplatz<br />

und zu pä dagogischen Methoden/Materialien ü ber den regelmä ßigen<br />

Eigengebrauch hinaus (z.B. Bibliothek)<br />

• Supervision Kostenerstattung/-ü bernahme, Anerkennung als Arbeitszeit<br />

• Fachberatung Kostenerstattung/-ü bernahme, Anerkennung als Arbeitszeit<br />

• Fortbildung Kostenerstattung/-ü bernahme, Anerkennung als Arbeitszeit<br />

• Mitwirkung der<br />

Fachkräfte an der<br />

Definition des Arbeitsauftrages<br />

• Entscheidungskompetenz ü ber<br />

die Art und Weise der<br />

Hilfestellung aufgrund sozialarbeiterischer<br />

1 Profession<br />

z.B. klare Absprache ü ber die Zielsetzung und Konsens ü ber die Gewichtung<br />

von Aufgaben.<br />

Dies schließt ein fachfremdes Weisungsrecht fü r das sozialarbeiterische<br />

Handeln aus.<br />

Dies bedeutet z.B.<br />

- Sicherstellung der eigenstä ndigen Fachlichkeit und die Freiheit ü ber<br />

die Entscheidung des Einsatzes geeigneter Methoden und Mittel,<br />

- Sicherstellung von Fachberatung oder kollegialer Beratung,<br />

- Einhaltung der ethischen Standards fü r berufliches Handeln.<br />

1 Wir haben uns auf die Verwendung des Begriffes Sozialarbeit, sozialarbeiterisch etc aus Grü nden besserer Lesbarkeit festgelegt.<br />

Darin eingeschlossen sind Sozialpä dagogik, Heilpä dagogik.<br />

8


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

• Autonomie und Handlungsfreiheit<br />

im Kontext kritischer<br />

Parteilichkeit<br />

• Beteiligung und Mitwirkung der<br />

Profession Sozialer Arbeit an Entscheidungen<br />

von Politik und Verwaltung,<br />

dort, wo es um soziale<br />

Interessen von Bü rgern geht<br />

• Die Arbeit ist grundsätzlich in<br />

einem<br />

Konzept beschrieben.<br />

• Aufgaben, Ziele und Interessen<br />

von Trägern sind im Konzept<br />

deutlich zu machen und dem<br />

Klientel offen zu legen.<br />

• Der Träger hat sicherzustellen,<br />

dass auf<br />

• der Grundlage des Konzepts Fachkräfte<br />

der Profession Soziale<br />

Arbeit ihr Handeln auf der Ebene<br />

Prozess, Struktur und Ergebnis<br />

transparent machen.<br />

• Eine Stellenbeschreibung fü r die<br />

jeweilige Tätigkeit liegt vor.<br />

• Soziale Arbeit macht ihre Kosten<br />

transparent.<br />

Kriterien hierfü r sind u.a.:<br />

- Aufzeigen von Benachteiligungen,<br />

- Unterstü tzung bei der Befriedigung von existenziellen Grundbedü<br />

rfnissen der KlientInnen.<br />

Dies geschieht u. a. durch,<br />

- Vertretung der Profession Soziale Arbeit in politischen Gremien<br />

durch Fachkrä fte der Profession (Stadt-, Jugendhilfe-, Sozialplanung<br />

etc.),<br />

- Sicherstellung der Mitwirkung in der Sozialplanung und -<br />

entwicklung von Projekten,<br />

- Entsprechende Arbeitsbedingungen, z. B. flexibler Umgang mit der<br />

Arbeitszeit, Zeitkapazitä ten fü r Kooperation, und entsprechende<br />

Berü cksichtigung dieser Aufgaben entsprechend in der Aufgabenbeschreibung,<br />

- Arbeitszeitkontingent fü r die Arbeit in der Lebenswelt, z.B. fü r Bü rgerengagement,<br />

Vereine, Initiativen, selbstorganisierte Gruppen,<br />

Selbsthilfegruppen etc.<br />

Deutlich gemacht sind dort vor allem:<br />

- Ziel(e), beabsichtigte Ergebnisse von Leistungen<br />

(Aus der Sicht der Sozialen Arbeit eher als Rahmenziele formuliert,<br />

da konkrete Ziele oder erwü nschte Ergebnisse das Ergebnis eines<br />

Aushandlungsprozesses zwischen Fachkraft der Profession Soziale<br />

Arbeit und Klient sind.),<br />

- Prozesse der Leistungserbringung<br />

(Beschreibung des professionellen Handelns um Ziel(e) zu erreichen<br />

– Prozessqualitä t),<br />

- Benötigte strukturelle/organisatorische Voraussetzungen<br />

um die Leistung so, wie sie beschrieben wurde, erbringen zu können,<br />

- Wie ü berprü ft wird, ob bzw. welche Ergebnisse erzielt wurden.<br />

In dieser sind vor allem geregelt:<br />

- Arbeitsbedingungen, geforderte Leistungen, Arbeitszeit, Arbeitsort,<br />

Arbeitsgegenstand,<br />

- Kompetenzen.<br />

Die Leistungen Sozialer Arbeit sind berechnet.<br />

9


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

• Die Fachkräfte in der Profession<br />

Soziale Arbeit sind mindestens auf<br />

der Basis der tariflichen Bestimmungen<br />

zu beschäftigen.<br />

10


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

II. Kompetenzebene<br />

Ebene des Kompetenzerwerbs, der Kompetenzsicherung und der<br />

berufsethischen Selbstbindung<br />

Die Qualitä t von Sozialer Arbeit ist von den Kompetenzen, den Aktivitä ten zur Kompetenzsicherung und<br />

der berufsethischen Selbstbindung abhä ngig, die vor allem von den Fachkrä ften in der Profession Soziale<br />

Arbeit selbst einzulösen sind. Kriterien hierfü r sind:<br />

• Qualifizierter Abschluss a. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit haben einen auf das<br />

Berufsfeld und das Aufgabengebiet bezogenen qualifizierten Abschluss<br />

im Bereich der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung<br />

(Fachschulausbildung, Fachhochschul-/Universitä tsstudium mit<br />

staatl. Anerkennung).<br />

b. Dort, wo das Angebot von professioneller Hilfestellung und zugleich<br />

die Vermittlung zwischen systembezogener und lebensweltlicher<br />

Dimension erforderlich ist und entsprechend differenzierte Inter<br />

ventionen vorzunehmen sind, ist je nach Arbeitsfeld der Abschluss<br />

als Dipl. Sozialpä dagogIn, Dipl. SozialarbeiterIn, Dipl. Heilpä dagogIn<br />

oder staatl. anerkannte Heilpä dagogIn erforderlich.<br />

c. Eine mehrjä hrige Berufserfahrung mit entsprechenden Fort- und<br />

Weiterbildungen kann bei Dipl. Pä dagogInnen in besonderen Fä llen<br />

den Erfordernissen nach „b.“ gleichgestellt werden.<br />

d. ErzieherInnen können bei mehrjä hriger Berufserfahrung den Erfordernissen<br />

nach „b“ in pä dagogischen Arbeitsfeldern (gruppenbezogene<br />

oder offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit) gleichgestellt<br />

werden.<br />

• Verpflichtung zur Fortbildung a. Jede Fachkraft in der Profession Soziale Arbeit bildet sich, bezogen<br />

auf ihr Arbeitsfeld, ihre personalen, fachlichen und sachlichen Kompetenzen<br />

weiter. Auch an den fü r die Soziale Arbeit relevanten gesellschaftlichen<br />

Entwicklungen, beteiligt sie sich kontinuierlich.<br />

b. Diese Selbstverpflichtung umfasst einen Umfang von mindestens<br />

fü nf Tage/Jahr.<br />

• Supervision a. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit nutzen Supervision als<br />

Arbeitsmittel zur Reflexion.<br />

b. In besonderen Arbeitsfeldern der beratenden und therapeutischen<br />

Arbeit ist insbesondere die Teilnahme an einer fallbezogenen Supervision<br />

angezeigt.<br />

• Fachberatung a. Jede Fachkraft in der Profession Soziale Arbeit ist verpflichtet, bei<br />

besonderen beruflichen Fragestellungen alle Möglichkeiten der eigenen<br />

Beratung und Kooperation in Anspruch zu nehmen bzw.<br />

notwendige Strukturen zur eigenen Beratung und Kooperation zu<br />

schaffen (Aufbau kollegialer Netzwerke, Fachbesprechungen, Coaching<br />

usw.).<br />

11


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

• Strukturelle/ Strategische Kompetenz<br />

• Soziale/<br />

Kommunikative Kompetenz<br />

• Berufliches Selbstverständnis /<br />

Selbstorganisation<br />

• Funktion der Fachkräfte in der<br />

Sozialen<br />

Arbeit<br />

a. Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit beziehen ihr berufliches Handeln<br />

auch auf das eigene strukturelle Umfeld (Trä gerinteressen, kommunale<br />

Politik, Ö ffentlichkeit) und das jeweilige Umfeld in der Lebenswelt<br />

ihres Klientel (sozialrä umliche Situation, Infrastruktur, kommunale<br />

Politik).<br />

b. Sie handeln als ExpertInnen in der Vermittlung zwischen System<br />

und Lebenswelt und ü bernehmen dabei auch anwaltliche Funktionen<br />

in ihrer eigenen ethischen Verantwortlichkeit und/oder der beauftragten<br />

Vertretung von Interessen ihres Klientel.<br />

a. Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit suchen kollegialen Austausch und<br />

Zusammenarbeit auch mit Angehörigen anderer Professionen<br />

a. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit entwickeln berufliches<br />

Selbstverstä ndnis und vertreten berufliche Interessen. Sie nutzen<br />

dabei Formen der Selbstorganisation (z.B. Mitgliedschaft im DBSH).<br />

b. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit erkennen die berufsethischen<br />

Prinzipien des DBSH an und setzen diese im beruflichen Handeln<br />

auch mit Angehörigen anderer Professionen um.<br />

c. Sie achten, respektieren und fördern die individuellen Ziele, die<br />

Verantwortung und Unterschiede der Klientel.<br />

d. Fachkrä fte der Sozialen Arbeit entwickeln ihre eigenen kommunikativen<br />

und beratungsbezogenen Kompetenzen stä ndig weiter und<br />

betonen in ihrem Handeln die Bedeutung des berufsbezogenen Austausch<br />

mit ihrem Klientel.<br />

a) Aufbauend auf den berufsethischen Prinzipien treten Fachkrä fte in<br />

der Profession Soziale Arbeit jeder Art von Diskriminierung entgegen,<br />

decken die strukturell bedingten Ursachen sozialer Not auf und<br />

machen sie öffentlich.<br />

b) Entsprechend ihrer Funktion ü bernehmen sie Aufgaben als ExpertInnen<br />

- in der Vermittlung und dem Angebot von Hilfe und Begleitung<br />

fü r Einzelne, Gruppen und dem Gemeinwesen,<br />

- in der Vermittlung zwischen der Lebenswelt der Menschen und<br />

gesellschaftlichen Strukturen und Normen,<br />

- in der Forschung Sozialer Arbeit und ihrer Bezü ge,<br />

- in der Begleitung der Weiterentwicklung einer sozialen Gesellschaft,<br />

- in der Ermutigung, Bildung und Aktivierung der jeweils angesprochenen<br />

Gruppen.<br />

c) Sie schaffen selbst bzw. wirken in den dafü r notwendigen Organisationsformen<br />

mit (wie z.B. themenspezifische Arbeitskreise, berufsverbandliches<br />

Engagement, Sozialarbeitspolitik, usw.)<br />

12


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

• Soziale Arbeit als<br />

Dienstleistung<br />

a) Professionelle Soziale Arbeit versteht sich als eine fü r die demokratische<br />

Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistung, die den jeweils<br />

beteiligten Menschen als Angebot zur Verfü gung steht.<br />

Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit fördern die Initiative<br />

und Fä higkeiten der beteiligten Menschen, eigene Lösungen zu finden.<br />

b) Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit handeln auf der Basis<br />

eines Arbeitsauftrages, der in aller Regel seine Bestä tigung in der<br />

Beauftragung durch das jeweilige Klientel finden muss.<br />

Diese Bestä tigung beinhaltet eine gemeinsame Zielvereinbarung<br />

und ein Verfahren zu deren Ü berprü fung.<br />

c) Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit fördern mit der Einbindung<br />

der beteiligten Menschen in ein Netz befriedigender und hilfreicher<br />

Beziehungen die Selbsthilfe- und Selbstorganisationspotentiale<br />

bei den beteiligten Menschen. Dabei ist die Haltung der Fachkrä<br />

fte in der Sozialen Arbeit von dem Bemü hen gekennzeichnet,<br />

nichts fü r andere (KlientInnen) zu tun, was diese fü r sich selbst tun<br />

können.<br />

• Evaluation a) Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit verstehen Ihre Tä tigkeit<br />

als Dienstleistung, die ihre Akzeptanz im Nutzen fü r die demokratische<br />

sozial verpflichtete Gesellschaft und zugleich ü ber die Inanspruchnahme<br />

und Annehmbarkeit durch die beteiligten Menschen<br />

(KlientInnen) erfä hrt.<br />

b) Entsprechend dokumentieren die Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit<br />

ihre Arbeit gegenü ber den beteiligten Menschen (KlientInnen) und<br />

gegenü ber ihrem jeweiligen Auftraggeber. Die Fachkrä fte in der Sozialen<br />

Arbeit verstehen ihre Tä tigkeit als Dienstleistung, deren Erfolg,<br />

Verfahren und Notwendigkeit stä ndiger Reflexion bedarf.<br />

d) Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit beteiligen sich an<br />

angemessenen Verfahren der Qualitä tssicherung und Qualitä tskontrolle.<br />

Sie dokumentieren und prü fen Ergebnisse und Qualitä t ihrer<br />

Arbeit. Dabei beziehen sie ihre eigenen Kompetenzen, die jeweiligen<br />

Strukturen (z.B. geprä gt durch gesellschaftliche Rahmensetzungen,<br />

(Kosten-) Trä ger usw.) und die Interessen sowie die Rü ckmeldungen<br />

der KlientInnen ein.<br />

13


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

III. „Klientenebene“ / Klientenbezug<br />

Ebene der klientensystembezogenen beruflichen Sozialen Arbeit<br />

Die Qualitä t von Sozialer Arbeit ist von den Leistungen und der Art und Weise ihres Erbringens fü r die<br />

KlientInnen abhä ngig:<br />

• Die Dienstleistungen mü ssen einer<br />

Ü berprü fung auf der Grundlagen<br />

der ethischen Prinzipien und des<br />

Berufs-bildes des DBSH standhalten.<br />

• Das Erbringen von Leistungen<br />

geschieht aufgrund von<br />

Konzepten und ist wissenschaftlich<br />

aus einer Theorie begrü ndet.<br />

• Die Qualität der Leistungen ist<br />

transparent.<br />

• Mit der Klientel werden Kontrakte<br />

ausgehandelt und dokumentiert,<br />

aus denen u.a.: die konkreten<br />

Zielverein-<br />

barungen, Prozessschritte, Verantwortlichkeiten<br />

und Aufgaben<br />

der jeweils Beteiligten hervorgehen.<br />

• In Arbeitsfeldern, in denen die<br />

Aushandlung von Kontrakten<br />

nicht möglich ist (z.B. offene Arbeitsformen),<br />

werden andere<br />

Formen der Absprache entwickelt.<br />

Berufliches Handeln von Fachkrä ften der Profession Soziale Arbeit wird<br />

unter Einbezug von theoretischen – wissenschaftlich begrü ndeten<br />

Handlungs- und Arbeitskonzepten erklä rt.<br />

Kriterien dazu sind u. a.<br />

- Leistungsbeschreibung(en) und Art und Weise des Erbringens der<br />

Leistung sind den Anspruchsgruppen (auf Wunsch) zugä nglich.<br />

- Diese sind verstä ndlich dargestellt.<br />

- Die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten der KlientInnen werden<br />

benannt.<br />

- Die fachliche Qualifikation der jeweiligen Fachkrä fte der Profession<br />

Soziale Arbeit werden benannt.<br />

- Ein Feedback der Anspruchsgruppen wird eingeholt und bei der<br />

Qualitä tssicherung berü cksichtigt.<br />

Kriterien fü r eine partizipative und ergebnisorientierte Arbeit sind u. a.:<br />

- Einigkeit ü ber die Ausgangslage,<br />

- Einigkeit ü ber Ziele und Maßnahmen,<br />

- Kontraktieren des Vorhabens<br />

• Berufliche Schweigepflicht - Die Profession Soziale Arbeit garantiert gegenü ber ihren KlientInnen<br />

die Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht,<br />

- Die Profession Soziale Arbeit verdeutlicht gegenü ber ihren KlientInnen<br />

die Grenzen der beruflichen Schweigepflicht.<br />

• Kooperations- und Beteiligungst<br />

kt i K t t d L<br />

- Die Profession Soziale Arbeit verdeutlicht ihre Forderung nach einem<br />

umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht.<br />

14


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

strukturen im Kontext der Lebensweltorientierung<br />

werden<br />

aufgebaut und genutzt.<br />

• Aus der Art und Weise der Arbeit<br />

mit KlientInnen muss deutlich<br />

werden, dass es den Fachkräften<br />

der Profession Soziale Arbeit um<br />

Empowerment/<br />

Stärkung der Selbsthilfe der Nutzer<br />

bzw. KlientInnen geht.<br />

• Die Parteilichkeit wird kritisch<br />

reflektiert.<br />

• Mit Arbeits- und Finanzmitteln<br />

wird verantwortungsbewusst<br />

umgegangen.<br />

• Die Qualität Sozialer Arbeit wird<br />

regelmäßig ü berprü ft.<br />

Kriterien hierbei sind:<br />

- KlientInnen handeln soweit als möglich selbst,<br />

- Handlungskompetenzen der KlientInnen werden durch notwendige<br />

Information unterstü tzt und möglichst erweitert,<br />

- Das Handeln der Fachkrä fte der Profession Soziale Arbeit ist gegenü<br />

ber den KlientInnen in der Arbeitsdokumentation zu begrü nden,<br />

- Das stellvertretende Handeln fü r die KlientInnen wird stichprobenartig<br />

im jeweiligen Fachteam oder in der Supervision besprochen<br />

und überprüft.<br />

.<br />

Kriterien hierfü r sind:<br />

- Die Arbeit wird unter Einbeziehung der NutzerInnen/KlientInnen<br />

dokumentiert und evaluiert,<br />

- Deren Zufriedenheit mit der jeweils geleisteten Arbeit kommt eine<br />

herausragende Bedeutung zu,<br />

- Geeignete Dokumentations- und Evaluationsinstrumente sind vorhanden<br />

und werden genutzt,<br />

- KlientInnen sind an der Auswertung beteiligt,<br />

- Kollegiale Fallbesprechungen,<br />

- Stä ndige Qualitä tsentwicklung und –verbesserung in Teamsitzungen<br />

und/oder Qualitä tszirkeln,<br />

- Qualifiziertes Berichts-, Statistikwesen,<br />

- Supervision,<br />

- Fachberatung.<br />

15


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Qualitätskriterien beruflichen Handelns<br />

Kontextebene<br />

Qualitätskriterien beruflichen<br />

Handelns<br />

Kompetenzebene<br />

Qualitätskriterien beruflichen<br />

Handelns<br />

Klientenebene<br />

Geeignete Arbeitsmittel Qualifizierter Abschluss Berufliche Schweigepflicht<br />

Arbeitsplatz Verpflichtung zur Evaluation der<br />

eigenen Tä tigkeit<br />

Aktenverwahrung/ Datenschutz Einlösen der Dienstleistungsorientierung<br />

durch die Fachkrä fte der Sozialen<br />

Arbeit<br />

Fachliteratur, Datenbanken, pä dagogisches<br />

Material<br />

Möglichkeiten zur Recherche (Literatur,<br />

Methoden, Materialien)<br />

Einlösen der Funktion der Fachkrä fte<br />

in der Sozialen Arbeit in der Vermittlung<br />

zwischen „System und Lebenswelt“<br />

Berufliches Selbstverstä ndnis /<br />

Selbstorganisation<br />

Leistungen erfolgen auf der Grundlage<br />

eines Konzeptes und sind wissenschaftlich<br />

begrü ndet<br />

Die Qualitä t der Leistungen ist<br />

transparent.<br />

Kontraktieren der Leistungen zwischen<br />

KlientInnen und Fachkraft<br />

Dienstleistungen entsprechen den<br />

berufsethischen Prinzipien<br />

Supervision Supervision Nutzen von Kooperations- und Beteiligungsstrukturen<br />

Fachberatung Fachberatung Parteilichkeit wird kritisch reflektiert<br />

Fortbildung Verpflichtung zur Fortbildung Verantwortungsvoller Umgang mit<br />

Arbeits- und Finanzmitteln.<br />

Mitwirkung der Fachkrä fte an der Definition<br />

des Arbeitsauftrages<br />

Entscheidungskompetenz der Fachkrä fte<br />

ü ber Art und Weise der Hilfestellung<br />

Autonomie und Handlungsfreiheit / kritische<br />

Parteilichkeit<br />

Beteiligung/Mitwirkung der Fachkrä fte an<br />

Entscheidungen von Politik und Verwaltung<br />

Arbeit ist in einem Konzept beschrieben<br />

Aufgaben, Ziele und Interessen von Trä -<br />

gern sind deutlich und dem<br />

Klientel zugä nglich<br />

Verpflichtung, daß Fachkrä fte ihr Handeln<br />

transparent machen<br />

Vorlage einer Stellenbeschreibung<br />

Transparenz der Kosten<br />

Tarifliche Beschä ftigung<br />

Dokumentation und Evaluation der<br />

beruflichen Tä tigkeit<br />

16<br />

Ü berprü fung der Qualitä t


Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />

Glossar:<br />

Klient(el): Darunter verstehen wir jeden Menschen, der in einer beruflichen<br />

Beziehung zur Profession Soziale Arbeit steht und fü r den Dienstleistungen<br />

erbracht werden. Wir gehen davon aus, dass in der Regel<br />

KlientInnen direkt am Erfolg der Dienstleistung beteiligt sind. Klient<br />

können auch Gruppen, Institutionen, Soziale Netzwerke etc. sein.<br />

Soziale Arbeit: Soziale Arbeit meint die das gesamte soziale Wirken durch freiwillige,<br />

nichtausgebildete und professionelle (ausgebildete) Krä fte, die Wissenschaft/Forschung,<br />

die institutionelle und freie, selbstä ndige soziale<br />

Tä tigkeit (Betreuung, Erziehung, Begleitung, Versorgung, Beratung<br />

etc.).<br />

Profession Soziale Arbeit: Das Berufsfeld der Sozialen Arbeit in Sozialarbeit, Sozialpä dagogik<br />

und Heilpä dagogik (Theorie und Praxis)<br />

17


Name Verband der Oecotrophologen e.V. (VDO E)<br />

Gründung 1973, Sitz in Bonn<br />

Anlage 7<br />

Ziel und Zweck • Vertretung der Interessen der Mitglieder (Oecotrophologen, Haushalts- und<br />

Ernährungswissenschaftler und der Angehörigen vergleichbarer akademischer Berufe)<br />

• Einsatz für die beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Belange der Mitglieder<br />

• Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder,<br />

z.B. im Rahmen einer Weiterbildungsakademie<br />

• Kooperation und Kommunikation mit Arbeitgebern, Behörden, Hochschulen und Medien<br />

zur Erschließung und Sicherung von Arbeitsgebieten für Oecotrophologen,<br />

Haushalts- und Ernährungswissenschaftler<br />

• Förderung des qualifikationsgerechten Einsatzes<br />

• Förderung der internen Kommunikation zwischen den Mitgliedern und berufsbezogener<br />

Netzwerke, Spezialisierung von Oecotrophologen, Förderung eines integrativen<br />

Berufsverständnisses. Dazu gehören:<br />

- die Zusammenarbeit mit Fach- und Berufsverbänden<br />

- der Kontakt zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsstätten des In- und Auslandes<br />

Organisations- Organe des VDO E sind:<br />

aufbau • Beirat<br />

• Mitgliederversammlung<br />

• Vorstand<br />

Arbeitskreise zur Bearbeitung besonderer Angelegenheiten:<br />

• Arbeitskreis Adipositas (AK Adipositas)<br />

• Arbeitskreis Diabetes (AK Diabetes)<br />

• Arbeitskreis Ernährungstherapie (AK-ET)<br />

• Arbeitskreis Haushaltswissenschaften (AK-H)<br />

Örtliche Gruppen<br />

- Rahmenrichtlinie für Örtliche Gruppen (ÖG)<br />

- zurzeit 53 aktive ÖG in Deutschland, 1x in der Schweiz<br />

VDO E-Netzwerke<br />

• VDO E-Adipositas-Netzwerk (Adipositastherapie und –prävention)<br />

• VDO E-Diabetes-Netzwerk<br />

• VDO E-H-Netzwerk (mit haushaltswissenschaftlichen Tätigkeitsschwerpunkt)<br />

• VDO E-PR-Netzwerk (Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Medien)<br />

• VDO E-S-Netzwerk (für Selbständige)<br />

Der VDO E wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden<br />

und deren Vertretern des Deutschen Bundestages geführt.<br />

Mitglieder- Einzelmitgliedschaft:<br />

struktur • Absolventen oder Studenten (Diplom, Bachelor oder Master) des Hochschulstudiums<br />

der Oecotrophologie, der Haushalts- und/oder Ernährungswissenschaften<br />

oder eines fachverwandtes Studiums mit oecotrophologischen Inhalten<br />

• Angehörige fachverwandter Disziplinen auf Hochschulebene<br />

• Ehrenmitglieder


Anlage 7<br />

Mitglieder- Korporative Mitgliedschaft (aktueller Stand: 21.05.2008: 35)<br />

struktur • Verbände, Institutionen und Organisationen, die die Zielsetzung des Verbandes<br />

unterstützen. Diese haben die Möglichkeit mit den Verbandsmitgliedern in Dialog<br />

zu treten (als Multiplikatoren); sie haben wie die persönlichen Mitglieder jeweils<br />

1 Stimme im Verband<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 3700 (Stand: 21.05.2008)<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />

• Mitgliedsbeiträge Umlagen für einzelne Verbandsaktivitäten (Tagungsbeiträge etc.)<br />

zum Selbstkostenpreis<br />

Leistungen für • Beratung in beruflichen Fragen (z. B. zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Berufsorientierung,<br />

Mitglieder Ernährungsberatung)<br />

• Berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot im Rahmen eines jährlich erscheinenden<br />

Weiterbildungsprogramms und Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE” sowie Nutzung<br />

des Zertifikat-Logos<br />

• Berufshaftpflichtversicherung (speziell auf Oecotrophologen in der Ernährungsberatung<br />

ausgerichtet) und Praxis-Ausfallversicherung<br />

• Berufspolitische Vertretung und Unterstützung des Berufsstandes<br />

• FUNDAMENT – Das Mentoring-Projekt für Oecotrophologen bietet die Möglichkeit<br />

zum fachlichen und persönlichen Austausch<br />

• „Stellen-Infothek” (wöchentlicher Ausschnittdienst von Stellenanzeigen)<br />

• „VDO E-Expertenpool” mit Ernährungsberatern, Referenten, Fachjournalisten<br />

und anderen Dienstleistern<br />

• VDO E-Newsletter (ca. 8 x jährlich)<br />

• Verbandszeitschrift „VDO E POSITION” (4 x jährlich)<br />

• Vergünstigte Erstberatung durch einen Rechtsanwalt, z.B. zu Fragen des Arbeitsrechts<br />

und der Existenzgründung<br />

• Weiterbildungsprogramm<br />

• Wissenschaftliche Jahrestagung<br />

Berufliche Netzwerke:<br />

VDO E-Netzwerk Adipositas<br />

VDO E-Netzwerk-Diabetes<br />

VDO E-Netzwerk der Selbstständigen („S-Netzwerk”)<br />

VDO E-Netzwerk Haushaltswissenschaften („H-Netzwerk”)<br />

VDO E-Netzwerk Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Medien („PR- Netzwerk”)<br />

Sonderkonditionen für Abonnements von Fachzeitschriften:<br />

AdipositasSpektrum, Aktuelle Ernährungsmedizin, Diabetes-Forum, Ernährungs-Umschau,<br />

Ernährungs-Umschau und DGE-<strong>info</strong> in Kombination, European Journal of Nutrition,<br />

Hauswirtschaft und Wissenschaft, Ernährung – Wissenschaft und Praxis,<br />

Ernährung und Medizin, bis zu 60 % Rabatt auf aid-Medien, bis zu 50 % Rabatt<br />

auf Medien des Vereins 5 am Tag e.V.<br />

• Infomappe für Selbständige (Recht, Versicherung, Kooperation mit Krankenkassen, etc.)<br />

• Treffen der Örtlichen Gruppen des VDO E<br />

• VDO E-Wissenschaftspreis: OECOTROPHICA-Preis<br />

Kooperations- Mitglied:<br />

partner • Arbeitsgemeinschaft Ernährungsverhalten e.V. (AGEV)<br />

• Bundesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft (BAG-HW)<br />

• Bundesvereinigung für Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BVPG)


Kooperations- • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)<br />

partner • Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. (dgh)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement (DVGM)<br />

• Internationaler Verband für Hauswirtschaft (IVHW)<br />

• Plattform Ernährung und Bewegung (peb)<br />

• 5 am Tag e.V.<br />

Vertretungen in Gremien:<br />

• Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen der Bundesärztekammer,<br />

Fakultätentag, Dekanekonferenz und anderen<br />

(Tagungs-)Kooperationen:<br />

• Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e.V. (BDEM)<br />

• Deutsche Adipositas Gesellschaft e.V. (DAG)<br />

• Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM)<br />

• Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)<br />

Anlage 7<br />

Korporative Mitglieder<br />

• Alpro soya<br />

• apetito AG<br />

• Arbeitsgemeinschaft Ernährungsverhalten e.V. (AGEV)<br />

• Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz (StMUGV)<br />

• bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co.KG<br />

• CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH<br />

• Danone GmbH<br />

• Deutsche Gesellschaft für angewandte Sportwissenschaften (Degasport)<br />

• Deutscher Kaffeverband e.V.<br />

• Deutscher Teeverband e.V.<br />

• Die deutschen Nudelmacher (Verband der Teigwarenhersteller und Hartweizenmühlen<br />

Deutschlands e.V. (VTH))<br />

• Die Dosenköche Initiative für Lebensmittel aus der Dose<br />

• Dr. Ambrosius -Studio für Ernährungsberatung<br />

• Dr. Schär GmbH<br />

• Ferrero MSC GmbH & Co. KG<br />

• FormMed HealthCare AG<br />

• Gesellschaft für optimierte Ernährung mbH (GOE)<br />

• Informations- und Dokumentationsstelle am Institut für Ernährungswissenschaft<br />

der Justus-Liebig-Universität Gießen (IUD Gießen)<br />

• Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM)<br />

• Institut Danone für Ernährung e.V.<br />

• Margarine-Institut für gesunde Ernährung e.V.<br />

• MineralBrunnen RhönSprudel Egon Schindel GmbH<br />

• Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG<br />

• neuform ReformhausMARKETING GmbH<br />

• Nestlé Deutschland AG<br />

• Nucis e.V. Deutschland<br />

• Oatly AB Hersteller von Milchersatzgetränken auf Haferbasis<br />

• OMIRA Oberland-Milchverwertung GmbH<br />

• Palatinit GmbH<br />

• Plose Quelle AG Südtiroler Hochquellwasser<br />

• ProFu e.V. – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Projekte an der FH Fulda e.V.<br />

• RICHTIG ESSEN INSTITUT Beratungsgesellschaft für Ernährung und Gesundheit mbH<br />

• Staatliche Molkerei Weihenstephan GmbH & Co. KG<br />

• Weight Watchers (Deutschland) GmbH<br />

• Yakult Deutschland GmbH<br />

• 5 am Tag e.V.


Anlage 7<br />

Kooperations- Zusammenschluss mit BDEM und VDD zur „Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände<br />

partner der qualifizierten ernährungsberatend und ernährungstherapeutisch tätigen Berufe<br />

Deutschlands (AQED)“<br />

Koordinierungkreis (aus verschiedenen Berufs- und Fachverbänden) mit Ziel:<br />

Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung für die qualifizierte Ernährungsberatung und<br />

Ernährungsbildung in Deutschland<br />

Berufsbild und • siehe „Berufsordnung für Oecotrophologen“ (siehe Anlage 7)<br />

Berufsordnung<br />

Beitrag zur • Weiterbildungsangebote (z. B. Projektmanagement in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>)<br />

Prävention und • Im Jahr 2003 Einführung einer Berufsordnung für freiberuflich tätige Oecotrophologen,<br />

Gesundheits- um u.a. die hohe Qualität der oecotrophologischen Arbeit auch in der<br />

förderung <strong>Gesundheitsförderung</strong> darzulegen und zu sichern.<br />

• Tätigkeit der Verbandsmitglieder in der Prävention nach § 20 SGB V (und Rehabilitation<br />

nach § 43 SGB V). Hierbei hat der VDOE verschiedene Kontakte zu den Krankenkassen<br />

und arbeitet im Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung<br />

und Ernährungsbildung” unter Leitung der DGE mit. Der Koordinierungskreis hat eine<br />

Rahmenvereinbarung für die qualifizierte Ernährungsberatung und die Ernährungstherapie<br />

sowie für die Ernährungsbildung erarbeitet.<br />

• Unterstützung der Ziele und Arbeit der Bundesvereinigung für Prävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> sowie der Plattform Ernährung und Bewegung durch die<br />

Mitgliedschaft in der BVPG und bei peb.<br />

Kontakt Dr. Andrea Lambeck (Vorstandsvorsitzende)<br />

Verband der Oecotrophologen e.V. (VDO E)<br />

Reuterstr. 161<br />

D-53113 Bonn<br />

Tel.: 0228/28 92 20<br />

Fax: 0228/28 92 27 7<br />

E-Mail: vdoe@vdoe.de<br />

Internet: http://www.vdoe.de<br />

Quellen Verband der Oecotrophologen e.V.. Internetpräsenz: http://www.vdoe.de<br />

(Zugriff: 31.01.2008. 12:30 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Frau Donalies (Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit VDOE):<br />

Anfrage: 20.05.2008. 17:41 MEZ; Antwort: 21.05.2008. 11:17 MEZ<br />

E-Mail-Verkehr mit Frau Dr. Krebs (Geschäftsführerin VDOE):<br />

Anfrage: 20.05.2008. 17:41 MEZ; Antwort: 29.05.2008. 18:32 MEZ


BERUFSORDNUNG<br />

FÜR OECOTROPHOLOGEN<br />

In der vorliegenden Fassung beschlossen<br />

auf der Mitgliederversammlung des<br />

Verbandes der Diplom-Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />

am 15.06.2002 in Leinfelden-Echterdingen,<br />

geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung des<br />

Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />

am 22.06.2007 in Bonn<br />

Stand: Juni 2007


Herausgeber:<br />

Verband der Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />

Reuterstraße 161<br />

53111 Bonn<br />

Tel.: 0228 28922-0<br />

Fax: 0228 28922-77<br />

E-Mail: vdoe@vdoe.de<br />

Internet: www.vdoe.de<br />

2<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG


Präambel<br />

Die Berufsordnung für Oecotrophologen stellt die Überzeugung der Verbandsmitglieder<br />

zum Verhalten freiberuflich tätiger Oecotrophologen gegenüber<br />

Klienten, Auftraggebern, anderen Geschäftspartnern und Kollegen<br />

sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die<br />

Oecotrophologinnen und Oecotrophologen, die Ernährungswissenschaftlerinnen<br />

und Ernährungswissenschaftler, die Haushaltswissenschaftlerinnen<br />

und Haushaltswissenschaftler sowie im Verband vertretene fachverwandte<br />

Berufsgruppen mit dem akademischen Abschluss Diplom, Bachelor und<br />

Master die nachstehende Berufsordnung, in der die Berufsbezeichnung<br />

"Oecotrophologe" einheitlich und neutral für alle Verbandsmitglieder verwendet<br />

wird.<br />

Artikel 1<br />

Geltungsbereich und Ziele<br />

1. Die Berufsordnung gilt für die in § 3.1.1 der Satzung des Verbandes<br />

der Oecotrophologen e.V. aufgeführten Berufsgruppen mit Hochschul-<br />

oder Fachhochschulabschluss, soweit sie freiberuflich tätig<br />

sind.<br />

2. Regelungen, die nur für einzelne Personengruppen gelten, sind einzeln<br />

genannt. Auf Gesellschaften von Oecotrophologen finden diese<br />

Vorschriften ebenfalls Anwendung, soweit sich aus der Rechtsform<br />

keine Besonderheiten ergeben.<br />

3. Mit der Festlegung von Berufspflichten dient die Berufsordnung<br />

gleichzeitig dem Ziel,<br />

• das Vertrauen zwischen Oecotrophologen, Klienten, Auftraggebern<br />

und der Öffentlichkeit zu erhalten und zu fördern,<br />

• die Qualität der oecotrophologischen Leistung sicher zu stellen,<br />

• berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges<br />

Verhalten zu verhindern,<br />

• der eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben nach bestem<br />

Wissen sowie nach dem jeweiligen Kenntnisstand der Ernährungs-<br />

und Haushaltswissenschaft sowie relevanter fachverwandter<br />

Wissenschaftsdisziplinen.<br />

Artikel 2<br />

Berufspflichten – Gewissenhaftigkeit<br />

1. Der Oecotrophologe verpflichtet sich, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben.<br />

2. Der Oecotrophologe darf einen Auftrag nur annehmen und ausführen,<br />

wenn er über eine ausreichende Sachkunde verfügt.<br />

3. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung<br />

geltenden gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln zu<br />

unterrichten und diese zu beachten.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 3


4<br />

4. Der Oecotrophologe ist bei der Ausübung seines Berufes frei.<br />

5. Der Oecotrophologe hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit das<br />

Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern.<br />

Artikel 3<br />

Berufspflichten – Eigenverantwortlichkeit<br />

1. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, seine Tätigkeit in eigener Verantwortung<br />

auszuüben. Er bildet sich sein Urteil selbst und trifft seine<br />

Entscheidungen selbstständig.<br />

2. Der Oecotrophologe kann eine Pflichtverletzung nicht damit rechtfertigen,<br />

dass er nach Weisungen eines Dritten, insbesondere eines<br />

Auftraggebers, gehandelt hat.<br />

Artikel 4<br />

Berufspflichten – Datenschutz<br />

1. Die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind<br />

einzuhalten.<br />

Artikel 5<br />

Berufspflichten – Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht<br />

1. Der Oecotrophologe stellt sein ganzes Wissen und Können in den<br />

Dienst seines Berufes und wendet jede mögliche Sorgfalt in der Bearbeitung<br />

seiner Aufträge und der Betreuung seiner Klienten und<br />

Auftraggeber an.<br />

2. Im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht wird er die Klienten<br />

und Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen über die<br />

voraussichtlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Auftrages<br />

unterrichten.<br />

Artikel 6<br />

Berufspflichten – Weiterbildungspflicht<br />

1. Das Wissen des Oecotrophologen muss dem aktuellen Stand der<br />

Wissenschaft auf dem jeweiligen Fachgebiet entsprechen. Er ist<br />

deshalb zu fachlicher Weiterbildung verpflichtet.<br />

Artikel 7<br />

Werbung<br />

1. Der Oecotrophologe unterliegt keinem gesetzlichen Werbeverbot. Er<br />

hat bei jeder unmittelbaren oder mittelbaren Werbung, sei es für<br />

seine Person, seine Tätigkeit, seine Praxis, Agentur, sein Büro oder<br />

eine vergleichbare Einrichtung, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

diejenigen des "Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG)", die wesentliche werbliche Einschränkungen enthalten,<br />

zu beachten.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG


2. Der Oecotrophologe ist bei allen werblichen Mitteln, eigenen Veröffentlichungen,<br />

Interviews o.ä. zu verantwortungsbewusster Objektivität<br />

verpflichtet.<br />

3. Der Oecotrophologe verpflichtet sich, in geeigneter Weise unverzüglich<br />

darauf hinzuwirken, dass jede unzulässige Werbung, die ohne<br />

seine Kenntnis oder Mitwirkung erfolgt ist, richtig gestellt wird und<br />

künftig unterbleibt.<br />

Artikel 8<br />

Besondere Bezeichnungen<br />

1. Der Oecotrophologe darf neben der Berufsbezeichnung, die ihm mit<br />

dem Studienabschluss verliehen wurde, keine Bezeichnungen<br />

führen, die durch eine Koppelung den Eindruck einer gesetzlich<br />

und/oder behördlich genehmigten Berufsausübung erwecken, es sei<br />

denn eine behördliche Genehmigung liegt für eine anderweitig<br />

erworbene Qualifikation vor.<br />

2. Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen sind so zu führen, wie<br />

es auf den Abschluss-Zeugnissen angegeben ist. Ausländische<br />

Grade, Titel und Berufsbezeichnungen dürfen nur so geführt werden,<br />

wie sie durch das zuständige Ministerium anerkannt wurden.<br />

Artikel 9<br />

Haftpflicht<br />

1. Dem Oecotrophologen wird empfohlen, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung<br />

abzuschließen.<br />

Artikel 10<br />

Meldepflicht<br />

1. Der Oecotrophologe übt seine freiberufliche Tätigkeit unter Wahrung<br />

der gesetzlichen Vorschriften aus. Dies gilt insbesondere für die<br />

fiskalischen und gewerberechtlichen Meldevorschriften.<br />

2. Beschäftigt der Oecotrophologe Mitarbeiter, so sind die für Beschäftigungsverhältnisse<br />

geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />

Artikel 11<br />

Standesdisziplin<br />

1. Der freiberuflich tätige Oecotrophologe verpflichtet sich als Mitglied<br />

seines Verbandes zur Beachtung der Berufsordnung. Kollegen begegnet<br />

er mit Kollegialität. Herabsetzende Äußerungen über die Person,<br />

das berufliche Wissen eines Berufskollegen oder dessen<br />

Arbeitsweise sind zu unterlassen.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 5


Artikel 12<br />

Verstöße gegen die Berufsordnung<br />

1. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern und<br />

dem Verband über Fragen der Berufsordnung kommen, so werden<br />

sich die Parteien um eine gütliche Einigung bemühen.<br />

2. Kommt es zu keiner Einigung, so wird die Meinungsverschiedenheit<br />

unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges von einem<br />

Schiedsgericht entschieden, das auch über die Kosten des Schiedsverfahrens<br />

und ihre Verteilung unter die streitenden Parteien beschließt.<br />

3. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist am Sitz des Verbandes.<br />

4. Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, setzt sich das<br />

Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern zusammen, wobei der Vorsitzende<br />

ein Jurist sein muss. Die Parteien sind bei der Auswahl je<br />

eines Schiedsrichters frei und benennen gemeinsam den Vorsitzenden.<br />

Können sie sich innerhalb von 4 Wochen nicht auf einen Vorsitzenden<br />

einigen, so ist der Präsident des zuständigen Landgerichts<br />

zu bitten, den fehlenden Vorsitzenden zu bestimmen. Die das<br />

Schiedsgericht anrufende Partei hat den Kostenvorschuss allein zu<br />

tragen.<br />

5. Verstöße gegen die Berufsordnung können nach Abschluss des<br />

Schiedsgerichtsverfahrens auch im Wege eines satzungsgemäßen<br />

Verfahrens durch Ausschluss aus dem Berufsverband geahndet<br />

werden.<br />

Artikel 13<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Berufsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Verbandes<br />

der Oecotrophologen e.V. (VDOE) am 22. Juni 2007 in Bonn<br />

beschlossen und ersetzt die Berufsordnung für Diplom-Oecotrophologen,<br />

die seit dem 1. Januar 2003 in Kraft ist<br />

2. Die beschlossenen Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />

6<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG


Anhang I vom 15. Juni 2002,<br />

in der geänderten Fassung vom 22. Juni 2007<br />

zur Berufsordnung für Oecotrophologen:<br />

Oecotrophologen in der Ernährungsberatung und –therapie<br />

Präambel<br />

Ein Arbeitsgebiet der freiberuflich tätigen Oecotrophologen ist die Ernährungsberatung<br />

und -therapie, die sich auf folgende Bereiche bezieht:<br />

Die Aufgaben in der Ernährungsberatung betreffen sowohl Maßnahmen<br />

der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (z.B. Durchführung von Projekten in der betrieblichen<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>) als auch Maßnahmen der primären Prävention<br />

(z.B. eigenverantwortliche Beratung und Schulung des gesunden<br />

Menschen, Aufklärung und Information).<br />

Die Aufgaben in der Ernährungstherapie als sekundär- (Therapie) und<br />

tertiärpräventive Maßnahme (Rehabilitation) umfassen eigenverantwortliche<br />

Beratung, Schulung und längerfristige Betreuung von Patienten. In<br />

der Ernährungstherapie arbeiten Oecotrophologen in enger Kooperation<br />

mit dem behandelnden Arzt oder im Rahmen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.<br />

Oecotrophologen üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der allgemeinen<br />

Berufsordnung für Oecotrophologen in der jeweils geltenden Fassung aus<br />

und beachten, wenn sie in der Ernährungsberatung und -therapie tätig<br />

sind, darüber hinaus die nachfolgenden Grundsätze.<br />

Artikel I.1<br />

Berufsgrundsätze in der Ernährungsberatung und –therapie<br />

1. Mit seiner Tätigkeit fördert und unterstützt der Oecotrophologe die<br />

Gesundheit des einzelnen Menschen und von Bevölkerungsgruppen.<br />

2. Der Oecotrophologe erfüllt seine Aufgaben in der Ernährungsberatung<br />

und -therapie nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem<br />

jeweiligen Kenntnisstand der Ernährungswissenschaft und anderer<br />

relevanter Wissenschaftsdisziplinen basierend auf anerkannten<br />

Lehrmeinungen und anerkannten Beratungsstandards (z.B. denen<br />

der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und anderer<br />

wissenschaftlicher Fachgesellschaften). Er arbeitet auf medizinischer<br />

und psychologisch-pädagogischer Grundlage und stützt sich auf<br />

betriebswirtschaftliche und sozioökonomische Fachkenntnisse.<br />

3. Das vorrangige Ziel seiner Tätigkeit in der Ernährungstherapie ist die<br />

Verbesserung des Ernährungszustandes und/oder die Vermeidung<br />

und Verbesserung gestörter Stoffwechselfunktionen, um Morbidität<br />

und Mortalität zu reduzieren.<br />

4. Dabei ist nicht nur das ernährungswissenschaftliche Fachwissen<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 7


8<br />

entscheidend, sondern auch die Fähigkeit, den Klienten zur Mitarbeit<br />

zu gewinnen, eine Veränderung des Ernährungsverhaltens zu<br />

bewirken und Fehlverhalten zu vermeiden. Dabei ist die Eigenverantwortlichkeit<br />

und Selbstständigkeit des Klienten zu fördern und<br />

sein Selbstbestimmungsrecht zu achten.<br />

Artikel I.2<br />

Berufsausübung<br />

1. Der in der Ernährungsberatung und -therapie tätige Oecotrophologe<br />

führt seine Tätigkeit eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht<br />

durch.<br />

2. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung<br />

geltenden Vorschriften zu unterrichten und sie zu beachten.<br />

3. Der Oecotrophologe darf bei der Ausübung seines Berufes keinen<br />

Unterschied machen hinsichtlich der Nationalität, Religion, dem Geschlecht,<br />

der politischen Einstellung oder der sozialen Stellung des<br />

Klienten (vgl. Grundgesetz Art. 1 und 3).<br />

4. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft<br />

auszuüben und dem Vertrauen zu entsprechen, das ihm im Zusammenhang<br />

mit seiner Tätigkeit entgegengebracht wird.<br />

Artikel I.3<br />

Schweigepflicht<br />

1. Der Oecotrophologe verpflichtet sich, über alles Schweigen zu<br />

bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder<br />

zugänglich gemacht wird.<br />

2. Der freiberuflich tätige Oecotrophologe hat alle Mitarbeiter und Hilfskräfte<br />

einschließlich der Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf<br />

bei der diät- und ernährungstherapeutischen Tätigkeit anwesend<br />

sind, über ihre Pflicht zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz zu<br />

belehren.<br />

3. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nach der Beendigung des<br />

Auftragsverhältnisses fort.<br />

4. Der Oecotrophologe unterliegt der Schweigepflicht nicht, wenn der<br />

Klient ihn von der Schweigepflicht z.B. gegenüber dem behandelnden<br />

Arzt entbunden hat.<br />

5. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, den Leistungsträgern im Einzelfall<br />

auf Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit es für die Durchführung<br />

von deren Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch § 100 SGB X<br />

erforderlich ist.<br />

6. Zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen der<br />

Verschwiegenheit unterliegende Tatsachen und Befunde nur soweit<br />

mitgeteilt werden, als dadurch berechtigte Interessen der Klienten<br />

und die Identität ihrer Person nicht verletzt werden oder soweit der<br />

Klient vorher ausdrücklich zustimmt.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG


Artikel I.4<br />

Dokumentations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht<br />

1. Der Oecotrophologe ist zur Dokumentation der wichtigsten Daten<br />

einer Ernährungsberatung und -therapie verpflichtet.<br />

2. Es besteht Aufklärungspflicht des Oecotrophologen gegenüber dem<br />

Klienten über den geplanten Beratungs- und Therapieverlauf.<br />

3. Heilungsversprechen sind nicht zulässig.<br />

4. Besteht Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Patienten,<br />

so ist rechtzeitig mit allem Nachdruck auf die Erforderlichkeit eines<br />

Arztbesuchs hinzuweisen. Erfolgt dieser Arztbesuch nicht, so ist die<br />

Ablehnung der Ernährungsberatung und -therapie möglich. Über diesen<br />

Vorgang sollte der Oecotrophologe in eigenem Interesse eine<br />

Niederschrift fertigen.<br />

Artikel I.5<br />

Tätigkeit in eigener Praxis<br />

1. Der Oecotrophologe muss seine Praxis persönlich betreiben. Die<br />

Beschäftigung von Mitarbeitern setzt die verantwortliche Leitung der<br />

Praxis durch den freiberuflichen Oecotrophologen, eine sorgfältige<br />

Auswahl von Mitarbeitern und die Überwachungspflicht der Mitarbeiter<br />

voraus.<br />

2. Der freiberuflich tätige Oecotrophologe sollte mit Ernährungsberatung<br />

und ernährungstherapeutischen Aufgaben nur Oecotrophologen<br />

oder Diätassistenten mit entsprechender Zusatzqualifikation betrauen.<br />

3. Die Praxisräume müssen den hygienischen und gesetzlichen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

4. Die Vertraulichkeit der Gespräche und die beratungsmethodischen<br />

Anforderungen müssen durch die räumlichen Gegebenheiten gewährleistet<br />

sein.<br />

Artikel I.6<br />

Zusammenarbeit mit Ärzten<br />

1. Die ernährungstherapeutische Tätigkeit des Oecotrophologen erfolgt<br />

in Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Ihr liegt die medizinische<br />

Diagnose zugrunde.<br />

2. Der Oecotrophologe erstellt aufgrund der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung<br />

in Absprache mit dem Patienten einen Ernährungstherapieplan,<br />

der die familiäre, berufliche und sozioökonomische<br />

Situation des Patienten berücksichtigt.<br />

3. Bei Unklarheiten und Auffälligkeiten in der Notwendigkeitsbescheinigung<br />

oder im Krankheitsverlauf sollte der Oecotrophologe mit dem<br />

behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen und entsprechend seiner<br />

Fachkenntnisse Vorschläge zur Therapie machen. Am Ende der<br />

Therapie sollte ein kurzer Bericht über den Verlauf und das Ergebnis<br />

an den Arzt erfolgen.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 9


10<br />

4. Bei Gründung einer gemeinsamen Praxis von Ärzten und Oecotrophologen<br />

gibt es von Seiten der Berufsordnung der Oecotrophologen<br />

keine Einschränkungen, es wird jedoch auf die Bestimmungen in den<br />

für die einzelnen Kammerbezirke gültigen Berufsordnungen der Ärzte<br />

verwiesen.<br />

Artikel I.7<br />

Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufsgruppen<br />

1. Die Zusammenarbeit des Oecotrophologen mit Angehörigen anderer<br />

Berufsgruppen im Gesundheitswesen erfolgt zum Wohle des Klienten.<br />

Sie ist geprägt von Loyalität und gegenseitiger Anerkennung der<br />

beruflichen Kompetenz und Zuständigkeit des anderen.<br />

Artikel I.8<br />

Haftpflicht<br />

1. Der in der Ernährungsberatung und -therapie tätige Oecotrophologe<br />

verpflichtet sich, eine ausreichende Berufshaftpflicht abzuschließen.<br />

Artikel I.9<br />

Weiterbildungspflicht<br />

1. Die Tätigkeit des Oecotrophologen in der Ernährungsberatung und -<br />

therapie erfordert eine ständige Verpflichtung zur Weiterbildung, um<br />

die fachlichen, methodischen, sozialen und emotionalen Kompetenzen<br />

zu erweitern.<br />

2. Der Oecotrophologe, der drei Jahre nicht im Bereich der Ernährungsberatung<br />

und -therapie tätig war und sich währenddessen<br />

entsprechend Artikel I.9 Ziffer 1 nicht weitergebildet hat, hat vor Wiederaufnahme<br />

seiner Tätigkeit sein Wissen und Können durch die<br />

Teilnahme an Auffrischungslehrgängen und Weiterbildungen auf den<br />

neuesten Stand zu bringen und zu belegen.<br />

Artikel I.10<br />

Werbung<br />

1. Der Oecotrophologe unterliegt keinem generellen gesetzlichen<br />

Werbeverbot. Jedoch sind neben den in Artikel 7 der Berufsordnung<br />

für Oecotrophologen genannten Einschränkungen des "Gesetzes<br />

über den unlauteren Wettbewerb (UWG)" auch die einschlägigen<br />

Einschränkungen des "Heilmittelwerbegesetzes (HWG)" zu beachten.<br />

2. Insbesondere ist es mit dem Gebot der Werbeklarheit und -wahrheit<br />

sowie dem Ansehen des Berufsstandes unvereinbar, den eigenen<br />

Namen für werbende Veröffentlichungen über Produkte oder<br />

Leistungen zu benutzen oder zur Verfügung zu stellen, wenn diese<br />

dazu bestimmt sind, für die eigene Praxis, Agentur, das eigene Büro<br />

oder vergleichbare Einrichtungen zu werben.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG


Artikel I.11<br />

Honorierung der Leistung<br />

1. Der Oecotrophologe in der Ernährungsberatung und -therapie hat<br />

Anspruch auf eine Honorierung, die im angemessenen Verhältnis<br />

zum wissenschaftlichen Standard, der Art, Schwierigkeit und dem<br />

Umfang seiner Tätigkeit steht.<br />

2. Der Oecotrophologe teilt dem Klienten die voraussichtliche Höhe der<br />

Kosten vor Erbringung der Leistung mit, z.B. in Form eines Kostenvoranschlags.<br />

Artikel I.12<br />

Verbandszugehörigkeit und Qualitätssicherung<br />

1. Die Verbandszugehörigkeit zum Verband der Oecotrophologen e.V.<br />

und die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Berufsordnung soll<br />

gegenüber den Klienten, den in Kooperation zusammenarbeitenden<br />

Ärzten, den Krankenkassen und allen anderen im Gesundheitsbereich<br />

tätigen Personen oder Organisationen in geeigneter Form<br />

deutlich gemacht werden.<br />

2. Die Qualität der angebotenen Ernährungsberatung soll in der Außendarstellung<br />

durch den Hinweis auf den Erwerb anerkannter Zertifikate,<br />

wie sie z.B. im einzelnen in den "Gemeinsamen und einheitlichen<br />

Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom<br />

21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006, 2. korrigierte<br />

Auflage vom 15. Juni 2006" aufgeführt sind, sichtbar gemacht<br />

werden.<br />

3. Die Zertifikatsträger "Ernährungsberater/in VDOE" können darüber<br />

hinaus das VDOE-Logo in der Außendarstellung verwenden.<br />

Einzelheiten zur Verwendung des VDOE-Logos regelt die "VDOE-<br />

Richtlinie zur Nutzung der Bildmarke VDOE als Qualitätssiegel für die<br />

Ernährungsberatung".<br />

Artikel I.13<br />

Inkrafttreten<br />

1. Der vorliegende Anhang zur Berufsordnung für Oecotrophologen<br />

wurde auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Oecotrophologen<br />

e.V. (VDOE) am 22. Juni 2007 in Bonn beschlossen und<br />

ersetzt den Anhang I vom 15. Juni 2002<br />

2. Die beschlossenen Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />

VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 11


Name Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

Gründung 2001, Sitz in Hannover<br />

Anlage 8<br />

Ziel und Zweck • Zweck: Staatliche Anerkennung des Berufsstandes und der Ausbildung der<br />

Präventologen® im Gebiet der BRD<br />

• Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Interessen der Mitglieder<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

• Information der Mitglieder in allen zur Ausübung des Präventologenberufes<br />

notwendigen Bereichen<br />

• Förderung des Ansehens des Berufsstandes durch alle hierfür geeigneten Maßnahmen,<br />

insbesondere durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Mitwirkung bei allen Plänen und Vorarbeiten zur gesetzlichen und sonstigen Verankerung<br />

und Absicherung des Berufsstandes<br />

• Information der Vereinsmitglieder über wettbewerbsrechtliche Fragen sowie die<br />

Bekämpfung von Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb durch vom Verein zu<br />

beauftragende Mitglieder rechtsberatender Berufe<br />

• Mitwirkung bei allen Planungen und Vorarbeiten zur Entwicklung eines einheitlichen<br />

Ausbildungsganges mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung des Berufsbildes<br />

• Einwirkung auf die für die Tarifpolitik verantwortlichen Ärzte/Arbeitgeberorganisationen im<br />

Interesse der Arzt- und Heilberufe, damit deren besondere Gegebenheiten<br />

berücksichtigt werden<br />

• Wahrung der Interessen der Mitglieder in ihrer Funktion als Arbeitgeber gegenüber<br />

Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen sowie Behörden<br />

• Beratung der Mitglieder bei der Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Gestaltung<br />

der Arbeitsbedingungen<br />

• Förderung von Maßnahmen, die den sozialen Belangen der Arbeitnehmer im Rahmen<br />

der betrieblichen Sozialpolitik dienen<br />

• Aufzeigen von Lösungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wie bei<br />

der betrieblichen Vermögensbildung<br />

• Beratung der unmittelbaren Mitglieder und der Mitglieder der angeschlossenen Verbände<br />

im Hinblick auf eine günstige soziale Absicherung<br />

Organisations- Organe des BVdP sind:<br />

aufbau • Berufs-/Fachvorstand<br />

• Geschäftsführer<br />

• geschäftsführende Vorstand<br />

• Gesundheitssenat<br />

• Mitgliederversammlung<br />

• Präsidium<br />

Möglichkeit der Bildung von Sektionen und Kommissionen für Mitglieder bestimmter Interessen-<br />

und Berufsgruppen (durch den Verein)


Anlage 8<br />

Mitglieder- Im BVdP sind vier Arten von Mitgliedschaften (Mitgliedsgruppen) möglich:<br />

struktur<br />

Allgemeine Mitglieder<br />

• natürliche Personen (Bekennung zu den Zielen des Vereins), tätige Präventologen®,<br />

Personen die eine Ausbildung als Präventologe® erhalten und künftig als Präventologe®<br />

tätig sein möchten<br />

Aktive Mitglieder<br />

• natürliche Personen (Bekennung zu den Zielen des Vereins, Bereitschaft diese durch<br />

aktive ehrenamtliche Mitarbeit und die Übernahme von Vereinsämtern zu fördern)<br />

Firmenmitgliedschaften<br />

• natürliche und juristische Personen, die sich zu den Vereinszielen bekennen und in ihrem<br />

Unternehmen Präventologen® eingesetzt haben oder einsetzen möchten<br />

Fördermitgliedschaften<br />

• natürliche und juristische Personen mit der Bereitschaft die Ziele des Vereins durch<br />

regelmäßige Mitgliedsbeiträge und Spenden zu fördern<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 300 (Stand: 22.04.2008)<br />

Finanzierung • bei Eintritt in den Verein verpflichtende Aufnahmegebühr<br />

Mitgliedsbeitrag (nach Maßgabe der jeweils geltenden Beitragsordnung<br />

• Möglichkeit der abweichenden Härtefallregelung durch den Vorstand<br />

• Verwendung aller Einnahmen, Beiträge und Mittel des Vereins<br />

ausschließlich zur Erreichung des Vereinsziels<br />

• geringfügige Einnahmen durch Kongresse und Seminare<br />

Leistungen für • Fachstudium zum Präventologen®<br />

Mitglieder<br />

Kooperations- Partner:<br />

partner • Bellicon AG<br />

• COMPLEN Vertriebs GmbH<br />

• Die Umwelt-Akademie e.V.<br />

• DocInsider<br />

• Gideon Franck, Psychotherapeut<br />

• Healthvision GmbH<br />

• NATURE & HEALTH GmbH<br />

• PHARMOS NATUR, Kosmetik-, Lebens- und Heilmittel GmbH<br />

• surfmed at Internet Informations- und Vertriebs GmbH<br />

• Torre – Apotheken<br />

Kooperationspartner:<br />

• ARBUMA Consulting GmbH<br />

• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG)<br />

• Die IGP – Internationale Gesellschaft für Prävention e.V.<br />

• Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH<br />

• KickbuschHealthConsult<br />

• Nationale Kontakt- und Informationsstelle<br />

zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)<br />

• Zentrum für angewandte <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Gesundheitswissenschaften GmbH<br />

(ZAGG)


Anlage 8<br />

Berufsbild und • siehe „Berufsordnung des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V.“ (siehe Anlage 8)<br />

Berufsordnung<br />

Beitrag zur • Ausbildung bzw. Weiterbildung von Gesundheitsberufen<br />

Prävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Kontakt Dr. Ellis Huber (Vorstandsvorsitzender)<br />

Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />

Ludwig-Barnay-Str. 1<br />

D-30175 Hannover<br />

Tel.: 0511/86 67 84 5<br />

Fax: 0511/86 67 84 7<br />

E-Mail: <strong>info</strong>@praeventologe.de<br />

Internet: http://www.praeventologe.de<br />

Quellen Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Internetpräsenz: http://www.praeventologe.de<br />

(Zugriff: 04.02.2008. 18:00 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Frau Rios (Geschäftsführerin BVdP): Anfrage: 22.04.2008. 09:47 MEZ;<br />

Antwort: 22.04.2008. 15:04 MEZ


Berufsordnung<br />

des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V.<br />

A. Präambel<br />

Im Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. haben sich<br />

Angehörige der unterschiedlichen Gesundheits- und Sozialberufe<br />

zusammengeschlossen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit der<br />

Prävention dienen. Als Präventologin und als Präventologe wollen sie<br />

mit besonderer Kompetenz und Wirksamkeit zur Förderung der<br />

Gesundheit des einzelnen Menschen und ihrer sozialen<br />

Gemeinschaften beitragen und damit das allgemeine<br />

Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln. Sie sind dabei den Grundsätzen<br />

der Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> verpflichtet, die von der<br />

Weltgesundheitsorganisation im Jahr 1986 als grundlegende Leitlinie<br />

beschlossen und seitdem in verschiedenen Deklarationen bekräftigt<br />

wurde.<br />

Ihren Berufsverband verstehen Präventologinnen und Präventologen<br />

als lernende Gemeinschaft, in der sie ihre Berufsausübung kontinuierlich<br />

reflektieren, selbst kontrollieren und stetig verbessern. Die<br />

Berufsordnung des Berufsverbandes beschreibt die allgemeinen<br />

Grundsätze einer guten präventologischen Arbeit und formuliert die<br />

gemeinsame Überzeugung der Profession zum Verhalten ihrer<br />

01/2008<br />

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Mitglieder im Umgang mit Klienten und Kunden, zur Kooperation<br />

untereinander und zur Zusammenarbeit mit den anderen<br />

Berufsgruppen und Fachleuten im Gesundheitswesen.<br />

Die Berufsordnung des Berufsverbandes der Präventologinnen und<br />

Präventologen und die Festlegung von Berufspflichten dienen dem Ziel,<br />

• Gesundheitsbewußtsein in uns und gleichermaßen bei unseren<br />

Klientinnen und Klienten zu kultivieren,<br />

• das Vertrauen der Menschen zu erhalten und zu fördern, die<br />

präventologische Hilfe in Anspruch nehmen,<br />

• die Qualität der präventologischen Tätigkeit im Interesse der<br />

Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen,<br />

• die Unabhängigkeit und das Ansehen der Präventologinnen und<br />

Präventologen zu wahren und<br />

• beruflich gutes und ethisch fundiertes Verhalten kontinuierlich zu<br />

pflegen.<br />

Der Vorstand des Berufsverbandes hat in diesem Sinne, unter<br />

partizipatorischer Beteiligung von Mitgliedern des Vereins und im<br />

Auftrag der Mitgliederversammlung im Juli 2006 die folgenden Regeln<br />

und Grundsätze beschlossen und weiter entwickelt.<br />

01/2008<br />

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B. Regeln zur Berufsausübung<br />

I. Allgemeine Grundsätze<br />

§ 1 Aufgaben der Präventologinnen und Präventologen<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen dienen der Gesundheit des<br />

einzelnen Menschen und der gesamten Bevölkerung.<br />

(2) Aufgabe der Präventologinnen und Präventologen ist es, die<br />

Entwicklung von Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten von Menschen<br />

zu fördern und ihre individuellen wie sozialen Kompetenzen im Umgang<br />

mit Gesundheit und Krankheit zu stärken. Sie tun dies durch Information,<br />

gesundheitsbezogene Bildung und Beratung und die Vermittlung von<br />

Fähigkeiten oder Methoden zur gesundheitsförderlichen Ernährung,<br />

Bewegung und geistigen Einstellung.<br />

(3) Präventologinnen und Präventologen wollen den Menschen helfen,<br />

mehr Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und Lebenswelt auszuüben,<br />

und sie wollen ihnen zugleich ermöglichen, Entscheidungen in ihrem<br />

Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zugute kommen.<br />

(4) In Übereinstimmung mit der Ottawa Charta zur<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> gehen Präventologinnen und Präventologen<br />

davon aus: „Gesundheit wird von den Menschen in ihrer alltäglichen<br />

Umwelt geschaffen und gelebt, dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten<br />

und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst<br />

und für andere sorgt, dass man in der Lage ist, selber Entscheidungen<br />

zu fällen und Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben<br />

sowie dadurch, dass die Gesellschaft in der man lebt, Bedingungen<br />

herstellt, die allen ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen.“<br />

§ 2 Allgemeine Berufspflichten<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen üben ihren Beruf nach<br />

bestem Wissen und Gewissen entsprechend dem aktuellen Stand der<br />

Gesundheitswissenschaften und der kritisch reflektierten<br />

präventologischen Erfahrung aus. Sie dürfen keine Grundsätze<br />

anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die<br />

01/2008<br />

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mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht<br />

verantworten können.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen kontrollieren ihre<br />

gewissenhafte Berufsausübung durch ein Qualitätsmanagement ihres<br />

Berufsverbandes, das eine korrekte präventologische Arbeit<br />

transparent macht und eine offene Bewertung durch die Klienten und<br />

Kunden und innerhalb der Profession ermöglicht.<br />

(3) Zur gewissenhaften Berufsausübung halten sich Präventologinnen<br />

und Präventologen an die Grundsätze korrekter präventologischer<br />

Berufsausübung, die als Leistungsversprechen gegenüber ihren Klienten<br />

und Kunden formuliert sind.<br />

(4) Präventologinnen und Präventologen dürfen hinsichtlich ihrer<br />

fachlichen Entscheidungen keine Weisungen von Dritten<br />

entgegennehmen und müssen ihre fachliche Tätigkeit von<br />

sachfremden kommerziellen oder politischen Interessen unabhängig<br />

und unbeeinflusst gestalten.<br />

(5) Präventologinnen und Präventologen sind verpflichtet, sich über<br />

die für die Berufsausübung geltenden Regeln des Berufsverbandes<br />

kontinuierlich unterrichtet zu halten.<br />

§ 3 Fortbildung<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen, die ihren Beruf ausüben, sind<br />

verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur<br />

Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen<br />

Fachkenntnisse notwendig ist.<br />

§ 4 Qualitätsmanagement<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen sind verpflichtet, an den vom<br />

Berufsverband eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität<br />

der präventologischen Tätigkeit teilzunehmen und die hierzu<br />

erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

01/2008<br />

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C. Grundsätze einer guten präventologischen Praxis<br />

II. Berufliche Verhaltensregeln<br />

§ 5 Umgang mit Klientinnen und Klienten<br />

(1) Eine korrekte präventologische Berufsausübung verlangt, dass<br />

Präventologinnen und Präventologen beim Umgang mit Klientinnen<br />

und Klienten<br />

• die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen<br />

Menschen respektieren und<br />

• ihre Privatsphäre achten und schützen,<br />

• über die präventologischen Hilfen und Möglichkeiten in<br />

verständlicher und angemessener Weise <strong>info</strong>rmieren und alle<br />

Entscheidungen und Maßnahmen einvernehmlich mit ihnen<br />

abstimmen<br />

• Rücksicht auf ihre individuelle Situation, ihre Lebenslage, ihre<br />

körperlichen, seelischen oder sozialen Handicaps,<br />

Beeinträchtigungen oder Behinderungen nehmen,<br />

• auch bei Meinungsverschiedenheiten sachlich und korrekt bleiben,<br />

• ihren Mitteilungen gebührende Aufmerksamkeit entgegenbringen<br />

und ihrer Kritik achtsam und offen begegnen.<br />

(2) Angehörige von Klientinnen und Klienten und andere Personen<br />

dürfen bei der Beratung und Betreuung anwesend sein, wenn die<br />

Präventologin oder Präventologe und die Klientin oder der Klient<br />

zustimmen.<br />

§ 6 Leistungsversprechen<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen verpflichten sich bei ihrer<br />

Berufsausübung zu folgenden grundlegenden Leistungsversprechen:<br />

• Wir respektieren jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit mit<br />

Leib, Seele und sozialen Beziehungen und achten seine Biographie<br />

und sein spirituelles Leben. Dabei machen wir keinen Unterschied<br />

weder nach Religion, Nationalität und Rasse noch nach<br />

Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.<br />

• Wir sagen den Menschen, die unsere Hilfe suchen, immer die<br />

Wahrheit und nehmen sie so an, wie sie sind, unvoreingenommen,<br />

zugewandt und mit Wohlwollen.<br />

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• Wir behandeln jeden Hilfesuchenden immer so, wie wir in gleicher<br />

Lage selbst behandelt werden wollen.<br />

• Wir sehen bei unserem fachlichen Denken und Handeln nicht nur<br />

die Probleme der Person, sondern auch ihre Stärken und ihre<br />

Selbstbewältigungskräfte. Ziel unserer präventologischen Arbeit ist<br />

es, dass die Menschen ihr Leben selbstbewusst und selbstständig<br />

meistern können.<br />

• Unser Betreuungskonzept ist grundlegend auf die Bereitschaft, die<br />

Mitarbeit und das Vertrauen unserer Klienten angewiesen. Wir<br />

achten daher darauf, dass sie sich selbst einbringen und mit ihren<br />

Sorgen ernst genommen werden.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen <strong>info</strong>rmieren ihre Klientinnen<br />

und Klienten in geeigneter Weise über diese Leistungsversprechen und<br />

bitten sie um eine offene Bewertung der präventologischen Hilfe im<br />

Rahmen des Qualitätsmanagements des Berufsverbandes.<br />

§ 7 Schweigepflicht<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen haben über das, was ihnen in<br />

ihrer Eigenschaft als Präventologin und Präventologe anvertraut oder<br />

bekannt geworden ist zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche<br />

Mitteilungen, Aufzeichnungen, Bilder und sonstige Dokumente.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen sind zur Offenbarung befugt,<br />

soweit sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit<br />

die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes<br />

erforderlich ist. Gesetzliche Aussage- und Anzeigepflichten bleiben<br />

unberührt.<br />

(3) Präventologinnen und Präventologen haben ihre Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu<br />

belehren und dies schriftlich festzuhalten.<br />

§ 8 Dokumentationspflicht<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen haben über die in Ausübung<br />

ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen<br />

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die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind in einer<br />

individuellen Gesundheitsakte zu dokumentieren.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen stimmen die Inhalte der<br />

individuellen Gesundheitsakte jeweils mit ihren Klientinnen und Klienten<br />

ab und gewähren ihnen in die sie betreffenden Unterlagen nach<br />

Wunsch jederzeit Einsicht.<br />

§ 9 Methoden der präventologischen Diagnose und Betreuung<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen verpflichten sich den<br />

Klientinnen und Klienten gegenüber zur gewissenhaften Anwendung<br />

anerkannter diagnostischer Verfahren bei der Analyse der<br />

gesundheitlichen Situation und klären die Aussagen und die<br />

Bedeutung solcher Befunde kritisch mit ihnen ab.<br />

(2) Bei Empfehlungen oder bei Maßnahmen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

<strong>info</strong>rmieren Präventologinnen und Präventologen ihre Klientinnen und<br />

Klienten über die wissenschaftliche Evidenz und die praktischen<br />

Erfahrungen mit Produkten, Verfahren oder Methoden so eingehend<br />

und ausführlich, dass diese eine eigenständige und <strong>info</strong>rmierte<br />

Entscheidung treffen können.<br />

(3) Die gute präventologische Berufsausübung verbietet es, Produkte,<br />

diagnostische oder gesundheitstherapeutische Methoden oder<br />

Verfahren unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der<br />

Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Klientinnen<br />

und Klienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Gesundheitserfolg,<br />

insbesondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern<br />

oder unrealistische Erfolgsversprechen zu machen.<br />

§ 10 Honorar und Vergütungsabsprachen<br />

(1) Die Honorarforderung von Präventologinnen und Präventologen<br />

muss angemessen sein und sich innerhalb der Empfehlungen des<br />

Berufsverbandes bewegen. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung<br />

haben Präventologinnen und Präventologen auf die Einkommens- und<br />

Vermögensverhältnisse der oder des Zahlungspflichtigen Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen können Verwandten,<br />

Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen<br />

Klientinnen und Klienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.<br />

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(3) Auf Antrag eines Beteiligten gibt der Berufsverband eine<br />

gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit von<br />

Honorarforderungen ab.<br />

§ 11 Haftpflichtversicherung<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen sind verpflichtet, sich<br />

hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen<br />

Tätigkeit zu versichern.<br />

§ 12 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung<br />

(1) Informationen und Werbung von Präventologinnen und<br />

Präventologen müssen sachgerecht und angemessen erfolgen und<br />

den Gesundheitsinteressen der Klienten und Kunden dienen. Eine<br />

sachfremde und dem Selbstverständnis der Präventologinnen und<br />

Präventologen zuwiderlaufenden Kommerzialisierung der<br />

Berufsausübung ist nicht zulässig.<br />

(2) Auf dieser Grundlage sind der Präventologin und dem<br />

Präventologen sachliche, fachliche und berufsbezogene<br />

Informationen und Werbeauftritte gestattet.<br />

(3) Eine ungebührlich anpreisende, bewusst irreführende oder<br />

absichtlich falsche Werbung sind nicht mit einer guten<br />

präventologischen Praxis vereinbar. Werbeverbote aufgrund anderer<br />

gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.<br />

§ 13 Kollegiale Zusammenarbeit<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen verhalten sich untereinander<br />

und gegenüber den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen<br />

kollegial, tolerant und offen. Unsachliche Kritik an der<br />

Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen von Angehörigen<br />

anderer Gesundheitsberufe oder herabsetzende Äußerungen über<br />

einzelne Personen sind nicht zulässig.<br />

(2) Präventologinnen und Präventologen dürfen Kollegen aus einer<br />

Praxis oder als Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit nicht durch<br />

unlautere Handlungen verdrängen.<br />

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§ 14 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen<br />

Präventologinnen und Präventologen ist es nicht gestattet, im<br />

Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung von Patienten oder Anderen<br />

Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich<br />

oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn nicht der<br />

Wert des Geschenkes oder des anderen Vorteils geringfügig ist.<br />

§ 15 Präventologen und Wirtschaftsinteressen<br />

(1) Soweit Präventologinnen und Präventologen Leistungen für die<br />

Hersteller von industriellen Produkten, von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,<br />

von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika<br />

erbringen (z. B. bei der Entwicklung, Erprobung und Begutachtung oder<br />

beim Vertrieb und beim Marketing), muss die hierfür bestimmte<br />

Vergütung der erbrachten Leistung entsprechen und darf das Maß des<br />

im Gesundheitswesen zulässigen nicht übersteigen. Verträge über<br />

solche Leistungen und Kooperationen müssen transparent sein und bei<br />

Konflikten vom Berufsverband beurteilt werden können.<br />

(2) Soweit Präventologinnen und Präventologen an ihre Klientinnen und<br />

Klienten Produkte verkaufen, sind überzogenen Endpreise, überhöhte<br />

Gewinnspannen oder unlautere Gewinnabsichten mit einer guten<br />

präventologischen Praxis nicht vereinbar. Präventologinnen und<br />

Präventologen verpflichten sich daher zur Transparenz der Verhältnisse<br />

und der Beziehungen mit dritten Interessen. Dies gilt insbesondere auch<br />

für das Beziehungsgefüge von Strukturvertrieben oder Systemanbietern.<br />

(3) Präventologinnen und Präventologen dürfen einer missbräuchlichen<br />

Anwendung ihrer Ratschläge und Empfehlungen keinen Vorschub<br />

leisten.<br />

(4) Wenn Präventologinnen und Präventologen Empfehlungen zu<br />

einzelnen Produkten oder Maßnahmen aussprechen, haben sie auf ein<br />

verlässliches, fachlich begründetes und seriöses Verhältnis von Preis und<br />

Leistung sowie auf eine hochwertige Qualität zu achten und dies<br />

gegenüber ihren Klientinnen und Klienten in geeigneter Weise zu<br />

belegen.<br />

(5) Präventologinnen und Präventologen ist es nicht gestattet,<br />

Klientinnen und Klienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte<br />

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Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen<br />

zu binden oder eine nicht sachgerechte Abhängigkeit von bestimmten<br />

Produkten oder Angeboten zu bewirken. Die freie und <strong>info</strong>rmierte<br />

Entscheidung der Klienten und Kunden darf in keiner Weise<br />

beeinträchtigt werden.<br />

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D. Präventologen in sozialer Verantwortung<br />

III Gesellschaftliches Engagement und Mitmenschlichkeit<br />

§ 16 Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Gesundheit<br />

(1) Präventologinnen und Präventologen anerkennen ihre<br />

Mitverantwortung für ein friedliches, soziales, gerechtes und<br />

umweltbewusstes Zusammenleben der Menschen und Völker. Sie<br />

klären über die Gefahren auf, die aus der Nichtberücksichtigung dieser<br />

elementaren Bedingungen für das gesundheitliche Wohl der heute<br />

lebenden Menschen und der nachfolgenden Generationen<br />

erwachsen. Sie verpflichten sich zum Engagement für gesellschaftliche<br />

Verhältnisse, die allen Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen<br />

Schutz von Gesundheit und Leben sowie angemessene Hilfe im<br />

Krankheitsfall gewähren.<br />

(2) Das gesundheitliche Wohl des Individuums ist für Präventologinnen<br />

und Präventologen ein unbedingt zu schützendes Gut. Deshalb dienen<br />

sie in ihrer beruflichen Praxis vorbehaltlos den gesundheitlichen<br />

Interessen des einzelnen Menschen und verteidigen diese gegen alle<br />

Ansprüche von anderer Seite. Sie unterstützen die Menschen in ihrer<br />

eigenverantwortlichen Sorge für ihr gesundheitliches Wohlergehen.<br />

(3) Präventologinnen und Präventologen setzen sich für die öffentliche<br />

Transparenz von Angeboten und Ergebnissen gesundheitlicher<br />

Dienstleistungen ein, weil in der gesellschaftlichen Akzeptanz ein<br />

notwendiges Korrektiv zur Einschätzung der Verantwortbarkeit der<br />

Verhältnisse liegt.<br />

(4) Präventologinnen und Präventologen wenden sich gegen jeglichen<br />

Missbrauch wirtschaftlicher Macht zur ausbeuterischen Einflussnahme<br />

auf die Steuerung der gesundheitlichen Dienste.<br />

§ 17 Gemeinschaft der Präventologinnen und Präventologen<br />

(1) Der Berufsverband der Präventologinnen und Präventologen bildet<br />

eine offene, frei kommunizierende und tolerante Gemeinschaft der<br />

professionell an <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention interessierten<br />

und in diesem Feld tätigen Menschen.<br />

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(2) Als gemeinsame Interessensvertretung der Profession und in<br />

Übereinstimmung mit der Ottawa Charta der<br />

Weltgesundheitsorganisation will der Berufsverband<br />

• für eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik eintreten und sich<br />

dafür einsetzen, dass politisches Engagement für Gesundheit und<br />

Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen<br />

zustande kommt;<br />

• allen Bestrebungen entgegenwirken, die auf die Herstellung<br />

gesundheitsgefährdender Produkte, die Erschöpfung von<br />

Ressourcen, auf ungesunde Umwelt- und Lebensbedingungen<br />

oder auf eine ungesunde Ernährung gerichtet sind;<br />

• die Lösung öffentlicher Gesundheitsprobleme wie der<br />

Luftverschmutzung, Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie Raum-<br />

und Siedlungsplanung unterstützen;<br />

• gesundheitliche Unterschiede innerhalb der Gesellschaft und<br />

zwischen sozialen Gruppen abbauen und den von den Regeln<br />

und Traditionen der Gesellschaft geschaffenen gesundheitlichen<br />

Ungleichheiten entgegenwirken;<br />

• die Menschen selber als die Träger ihrer Gesundheit anerkennen,<br />

unterstützen und sie mit den verfügbaren Mitteln oder Methoden<br />

befähigen, sich selbst, ihre Familien und Freunde gesund zu<br />

erhalten;<br />

• mit allen Gesundheitsdiensten, Gesundheitsprofessionen und<br />

sozialen Gruppen der Bevölkerung offen kooperieren und im<br />

Interesse einer wirksamen, effizienten und effektiven<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong> zusammenwirken.<br />

§ 18 Grundsätze des mitmenschlichen Umgangs im Berufsverband<br />

(1) Der Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. ist eine<br />

Gemeinschaft, die alle ihre Mitglieder zu offener und ehrlicher<br />

Kommunikation auffordert. Diese Gemeinschaft wird von fünf<br />

grundlegenden Werten geleitet, die ihre innere und äußere<br />

Kommunikation prägen:<br />

• Wir glauben grundsätzlich an das Gute im Menschen.<br />

• Wir sind überzeugt davon, dass jeder etwas Wertvolles<br />

beizutragen hat.<br />

• Wir glauben, dass ein ehrliches, offenes Umfeld alle Menschen<br />

am Besten fördern kann.<br />

• Wir achten und respektieren jeden als einzigartiges Individuum.<br />

• Wir ermutigen und befähigen jeden, andere so zu behandeln,<br />

wie er selbst behandelt werden möchte, denn wir wissen, dass<br />

wir immer das erhalten, was wir zuvor gegeben haben.<br />

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(2) Der Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. hat sich diesen<br />

Prinzipien verpflichtet und mit seinen Angeboten und Servicediensten,<br />

seiner Berufsordnung und vor allem mit seinem Qualitätsmanagement<br />

und seiner Öffentlichkeitsarbeit sorgt er dafür, dass sich seine Mitglieder<br />

bei ihrer beruflichen Tätigkeit und bei ihrem gesundheitspolitischen<br />

Engagement an diese Prinzipien halten können.<br />

Hannover im Juli 2006 und im Januar 2008<br />

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Name Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS)<br />

Gründung 1983 in Köln, Sitz in Hürth-Efferen<br />

Anlage 9<br />

Ziel und Zweck • Förderung der öffentlichen Gesundheit und Unterstützung zu gesundheitsbewußtem<br />

Verhalten durch gezielte gesundheitssportliche und bewegungs- und sporttherapeutische<br />

Maßnahmen<br />

• Verleihung der entsprechenden Qualifikationen „Gesundheitssport“ und<br />

„Sport-/Bewegungstherapeut“<br />

• Entwicklung und Ausbau der sportwissenschaftlich begründeten<br />

Sport-/ Bewegungstherapie sowie der bewegungsbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

in interdisziplinärer Zusammenarbeit<br />

• Beratung in Belangen des Gesundheitssports und der Sport-/Bewegungstherapie<br />

• Wahrung berufsständischer Interessen der in Prävention, Therapie und Rehabilitation<br />

tätigen Sportlehrkräfte; insbesondere Berufsberatung sowie Arbeitsvermittlung<br />

nach Arbeitsförderungsgesetz (AFG)<br />

• Qualitätssicherung auf dem Gebiet des Gesundheitssportes und der<br />

Sport-/ Bewegungstherapie<br />

• Entwicklung, Erprobung und Fortschreibung von Curricula für die Aus-,<br />

Fort- und Weiterbildung<br />

Organisations- Oberste Organ des DVGS ist die Mitgliederversammlung.<br />

aufbau Weitere Organe sind:<br />

• Geschäftsführende Vorstand<br />

• Vorstand nach § 26 BGB<br />

• Erweiterte Vorstand<br />

• Beirat<br />

Der DVGS bildet „Sektionen” und „Arbeitsgruppen” zur Umsetzung der Verbandsaufgaben<br />

sowie zur Entwicklung und Qualitätssicherung seiner unterschiedlichen Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen in Gesundheitssport und Sport-/Bewegungstherapie.<br />

Der Verband kann Landesverbände gründen. Sie haben den Status einer Sektion im DVGS<br />

Die Landesverbände vertreten die Zielsetzungen des Verbandes auf regionaler bzw.<br />

Landesebene. Landesverbände können regionale Arbeitskreise und/oder Fachgruppen bilden.<br />

Der Geschäftsführende Vorstand kann zu seiner berufspolitischen, finanziellen, fachlichen und<br />

wissenschaftlichen Beratung einen Beirat bilden. Der Beirat besteht aus:<br />

- bis zu fünf von den Sektionen/Arbeitsgruppen vorgeschlagenen und von der<br />

Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern des Verbandes aus unterschiedlichen<br />

Tätigkeitsfeldern<br />

- bis zu fünf vom Vorstand zu berufene Persönlichkeiten<br />

Der DVGS wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren<br />

Vertretern („Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.


Anlage 9<br />

Mitglieder- Ordentliches Mitglied :<br />

struktur • Personen, welche auf der Grundlage einer sportpädagogischen/sportwissenschaftlichen<br />

Ausbildung in der bewegungs- und sportbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong> und/oder<br />

in der Sporttherapie/im Rehabilitationssport tätig sind bzw. Personen, die sich in<br />

einer dieser genannten beruflichen Ausbildung befinden<br />

Außerordentliches Mitglied :<br />

• Einzelpersonen, die nicht der Gruppe Ordentliches Mitglied angehören, auf Antrag und<br />

Vorstandsbeschluß (z.B. Ärzte, Ernährungsberater, Gesundheitswissenschaftler, Juristen,<br />

Physiotherapeuten, Psychologen o. Ä.)<br />

Körperschaften, die nicht der Gruppe Ordentliches Mitglied angehören, auf Antrag und<br />

Vorstandsbeschluß (Reha- Einrichtungen, Gesundheitszentren, Vereine o.Ä.)<br />

Ehrenmitgliedschaft :<br />

• Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit<br />

verdienten Mitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verleihen<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 3000 (Stand: 11.04.2008)<br />

Finanzierung • Vorstände haben Anspruch auf Auslagenersatz<br />

• Verwendung der Mittel des Verbandes nur für satzungsgemäße Zwecke<br />

• Gewährung finanzieller Unterstützung an Körperschaften mit gleicher Zweckbestimmung<br />

für satzungsgemäße Aufgaben, soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen<br />

• Möglichkeit zur geringfügigen wirtschaftlichen Tätigkeit, Verwendung etwaiger<br />

Überschüsse nur für gemeinnützige Zwecke<br />

Einnahmequellen zur Erfüllung der Aufgaben:<br />

• Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden<br />

• Zuschüsse aus öffentlicher Hand, sonstige Zuwendungen<br />

Leistungen für • Adressenliste der Informations- und Dokumentationsdienste<br />

Mitglieder • Aktuelle bundesweite Klinik- und Praktikumsliste<br />

• Aktuelle gesundheitspolitische Informationen<br />

• Arbeitsvermittlung und Jobbörse<br />

• Berufsberatung, Beratung bei Existenzgründung<br />

• Bezug der Verbandszeitschrift „Bewegungstherapie und Gesundheitssport“<br />

(B&G; 6 x jährlich)<br />

• Ermäßigung bei Fort- und Weiterbildungen<br />

• Kostengünstige Versicherungen<br />

• Newsletterbezug<br />

• Prüfung von Anerkennungsunterlagen zur Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie“<br />

• Rechtsberatung, Tarif- und Arbeitsrechtsberatung<br />

Kooperations- • American College of Sports Medicine (ACSM)<br />

partner • Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)<br />

• Deutsches Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser (DNGfK)<br />

• im Rahmen der Fort- und Weiterbildung mit Hochschulen und Fachschulen


Anlage 9<br />

Beitrag zur • Entwicklung und Ausbau der sportwissenschaftlich begründeten<br />

Prävention und Sport-/ Bewegungstherapie sowie der bewegungsbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

Gesundheits- in interdisziplinärer Zusammenarbeit<br />

förderung • Förderung der öffentlichen Gesundheit und Unterstützung zu gesundheitsbewußtem<br />

Verhalten durch gezielte gesundheitssportliche und bewegungs- und sporttherapeutische<br />

Maßnahmen<br />

Kontakt Dr. Martin Steinau (1. Vorsitzender)<br />

Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS)<br />

Vogelsanger Weg 48<br />

D-50354 Hürth-Efferen<br />

Tel.: 022/33 65 01 7<br />

Fax: 022/33 64 56 1<br />

E-Mail: dvgs@dvgs.de<br />

Internet: http://www.dvgs.de<br />

Quellen Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.. Internetpräsenz.<br />

http://www.dvgs.de (Zugriff: 31.01.2008. 15:15 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Frau Baldus (Mitglied DVGS): Anfrage: 08.04.2008. 16:58 MEZ;<br />

Antwort: 11.04.2008. 07:40 MEZ


Name Public Health Absolventen Deutschland e.V. (PHAD)<br />

Gründung 1997 in Kassel, Sitz in Düsseldorf<br />

Anlage 10<br />

Ziel und Zweck • Förderung und Gestaltung des Gesundheitswesens im Sinne von Public Health<br />

• Förderung der Gesundheitswissenschaften<br />

• Thematisierung von Gesundheitsfragen in allen anderen Politikfeldern<br />

Verwirklichung des Satzungszweckes insbesondere durch:<br />

• Förderung der Forschung<br />

• Informationsaustausch<br />

• Kontaktbildung<br />

• Mitwirkung an politischer Meinungsbildung<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

Organisations- • Organe des PHAD sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand<br />

aufbau • die Organe arbeiten ehrenamtlich<br />

Mitglieder- • Absolventen eines postgraduierten universitären Studiums der<br />

struktur Gesundheitswissenschaften/Public Health bzw. Studenten die dieses Studium länger<br />

als ein Semester verfolgt haben<br />

• Außerordentliche Mitglieder (dem Vereinszweck verbundene)<br />

• Fördernde Mitglieder (Firmen, Institutionen, Vereine)<br />

• auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen<br />

• aktuelle Mitgliederzahl: 120 (Stand: 19.04.2008)<br />

Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />

• bei Aufnahme kann Gebühr erhoben werden<br />

• Möglichkeit der ganz oder teilweisen Erlassung oder Stundung von Gebühren oder<br />

Beiträgen in Einzelfällen durch den Vorstand<br />

• Befreiung für Ehrenmitglieder<br />

• Spenden<br />

Leistungen für • Email-Verteiler für Mitglieder (Mailingliste)<br />

Mitglieder • Expertennetzwerk (im Aufbau)<br />

• Interne Kommunikationsplattform<br />

• Karriereberatung (extern)<br />

• Kontaktvermittlung bei speziellen Fragen<br />

• rabattierte Zeitungsabonnements<br />

• regelmäßige oder Anlass-gebundene Telefonkonferenzen<br />

• regionale Stammtische<br />

Beitrag zur • Informationsangebot bezüglich Experten- und Laien<strong>info</strong>rmationen (in Arbeit)<br />

Prävention und<br />

<strong>Gesundheitsförderung</strong>


Kontaktadresse M.P.H. Bernhard Breskewiz (1. Vorsitzender)<br />

Public Health Absolventen Deutschland e.V. (PHAD)<br />

Jacobistraße 3-5<br />

D-40211 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211/97 23 05 6<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@phad.de<br />

Internet: http://www.phad-ev.de<br />

Quellen Public Health Absolventen Deutschland e.V.. Internetpräsenz:<br />

http://www.phad-ev.de (Zugriff: 05.02.2008. 10:15 MEZ)<br />

E-Mail-Verkehr mit Herrn Breskewiz (Vorstandsvorsitzender PHAD):<br />

Anfrage: 09.04.2008. 14:35 MEZ; Antwort: 19.04.2008. 08:04 MEZ<br />

Anlage 10


Anlage 11<br />

Titel Checkliste mit den Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />

Zielsetzung • Welche Ziele verfolgt der Berufsverband?<br />

� Verbandsarbeit (Interessensvertretung der Mitglieder)<br />

� berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />

� Maßnahmen zur Steigerung der Seriosität des Berufes<br />

(durch Berufsbild und Berufsordnung)<br />

� Erschließung neuer Absatzmärkte über die Multiplikatorengruppe<br />

der Mitglieder<br />

• Ist der Berufsverband parteilich gebunden?<br />

• Ist der Berufsverband weltanschaulich gebunden?<br />

Organisations- • Gibt es themenspezifische Arbeitsgruppen, Sektionen oder Kommissionen?<br />

aufbau<br />

• Gibt es Bezirksverbände?<br />

• Gibt es Landesverbände?<br />

• Gibt es Beteiligungsmöglichkeiten für die Mitglieder?<br />

• Wird der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den<br />

Mitgliedern gefördert? Wenn ja, wie?<br />

� interne Kommunikationsplattform<br />

� Mitgliedertreffen (regional)<br />

• Nimmt der Berufsverband die Möglichkeit des Zugangs<br />

zum Parlament, zur Regierung und zu deren Anhörungen wahr?<br />

• Stehen Ressourcen stehen zur Verfügung?<br />

� Finanziell<br />

� Materiell<br />

� Personell<br />

Mitglieder- • Welche Personen können Mitglied werden?<br />

struktur � Studierende<br />

� Akademiker<br />

• Welche Möglichkeiten der Mitgliedschaft gibt es?<br />

� Ordentliche<br />

� Außerordentliche<br />

� Fördermitgliedschaft<br />

� Ehrenmitgliedschaft<br />

• Ist der Berufsverband offen für andere Berufsgruppen?<br />

• Welche Beschäftigungsverhältnisse haben die Repräsentanten<br />

des Berufsverbandes (Vorstand)?<br />

� ehrenamtlich<br />

� hauptamtlich<br />

ja nein


Finanzierung • Welche Einnahmequellen hat der Berufsverband?<br />

� Mitgliedsbeiträge<br />

� Standard<br />

� Ermäßigung<br />

� Förderbeitrag<br />

� weitere Einnahmen durch<br />

� Tagungen<br />

� Fachzeitschrift<br />

� Fördergelder<br />

� Geldspenden<br />

� Sachspenden<br />

� Öffentliche Zuschüsse<br />

• Welche Ausgaben hat der Berufsverband?<br />

� Personal<br />

� Sachkosten<br />

� Ausgaben für Veranstaltungen (Tagungen,<br />

Kongresse usw.)<br />

� Fachzeitschrift<br />

Leistungskatalog • Welche Leistungen bietet der Berufsverband seinen Mitgliedern an?<br />

(intern/extern) � Beratung<br />

� Arbeitsrecht<br />

� Existenzgründung<br />

� Übergang Studium – Beruf<br />

� Vergütung<br />

� Mentorenprogramm<br />

� berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />

� Vorzugskonditionen (bei Fachzeitschriften, Kongressen usw.)<br />

� Internetpräsenz<br />

� Fachzeitschrift<br />

� Stellenbörse<br />

� Praktikabörse<br />

� Fachtagungen<br />

� Newsletter<br />

� Ansprechpartner (Geschäftsstelle)<br />

• Welche Leistungen bietet der Berufsverband Externen an?<br />

� Pressemitteilungen<br />

� Informationsdienst<br />

� Informationsmaterialien<br />

� Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen Themen/Sachverhalten<br />

Kooperation • Auf welcher Ebene hat der Berufsverband Kooperationspartner?<br />

� Wissenschaft<br />

� Hochschule<br />

� Institut<br />

� Fachgesellschaft<br />

Anlage 11


Kooperation � Praxis<br />

� Verein<br />

� Projekt<br />

� Behörden wie z. B. Bundesagentur für Arbeit<br />

� Privatwirtschaft (Arbeitgeber aus der „gleichen Branche“)?<br />

� mit anderen Berufsverbänden?<br />

� mit Organisationen aus der „gleichen Branche“?<br />

� national und international?<br />

• Sind diese dauerhaft?<br />

• Sind diese projektbezogen?<br />

• Ist die Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden in<br />

der Vereinssatzung verankert?<br />

Berufsbild und • Hat der Berufsverband ein Berufsbild?<br />

Berufsordnung<br />

(Außendarstellung) • Hat der Berufsverband eine Berufsordnung?<br />

Transparenz • Sind Informationen öffentlich zugänglich (z. B. über die Internetpräsenz)?<br />

• Sind nicht veröffentlichte Informationen auf persönliche Anfrage erhältlich?<br />

Eigenständigkeit • Ist der Berufsverband unabhängig (z. B. von Wirtschaftsinteressen)?<br />

Anlage 11


Name Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.<br />

Anlage 12<br />

Ziel und Zweck Der Zweck der Gründung des Verbandes ist es, als Bundesverband die gemeinsamen<br />

beruflichen Interessen seiner Mitgliedsverbände umfassend zu vertreten und auf die<br />

Fortentwicklung der Profession Gesundheitswissenschaften Einfluss zu nehmen.<br />

Weitere Aufgaben des Bundesverbandes sind:<br />

• Sicherung und Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen für die in<br />

der nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen<br />

• Festlegung von Mindeststandards der beruflichen Qualifikation auf akademischem Niveau<br />

• Vernetzung mit anderen Dachverbänden im Bereich der Interessensvertretung<br />

Der Bundesverband erfüllt seine Zwecke unter anderem dadurch, dass er<br />

a) bei der Schaffung und Sicherung von angemessenen Beschäftigungsverhältnissen für die<br />

in der nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen mitwirkt<br />

b) Kontakt zu Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmern hält<br />

c) Kongresse und Arbeitstagungen organisiert, die der Forschung und dem Austausch von<br />

Berufserfahrungen dienen<br />

d) auf Grundlage eines Aktionsprogramms mit strategischen Zielen die Arbeit nach<br />

Innen und nach Außen transparent macht<br />

e) bei der Gestaltung neuer Curricula im Bereich der akademischen Ausbildung mitwirkt<br />

f) in Form einer Berufsordnung ethische und qualitative Richtlinien für die Berufsausübung<br />

entwickelt<br />

g) bei Gesetzgebungsverfahren mitwirkt<br />

h) ein Forum für Informations- und Wissenstransfer anbietet<br />

Organisations- Der Bundesverband unterteilt sich in einen Bundesvorstand und sachliche<br />

aufbau Organisationseinheiten (Fachbereiche). Der Bundesvorstand setzt sich aus den jeweiligen<br />

Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen Berufsverbände zusammen.<br />

Die bestehenden Strukturen der Berufsverbände werden in den Bundesverband integriert.<br />

Folglich werden nachstehende Fachbereiche (FB) besetzt:<br />

FB Psychologie: BDP Sektion "Gesundheits-, Umwelt- und<br />

Schriftpsychologie"<br />

FB Gesundheitswissenschaften: BV Gefö Arbeitsgruppe "Kontakte und Partner"<br />

FB Soziologie: BDS Fachgruppe "Gesundheit"<br />

FB Sozialarbeitswissenschaft: DBSH Fachgruppe "Gesundheit"<br />

Des Weiteren kommen für den<br />

- FB Bewegung der DVGS<br />

- FB Ernährung der VDO E<br />

- FB Pädagogik der BDDP sowie der BV-Päd in Frage.


Anlage 12<br />

Organisations- Die Fachbereiche arbeiten projektbezogen zusammen, z. B. bei der Erarbeitung einer<br />

aufbau Stellungnahme für das geplante "Gesetz zur Stärkung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und<br />

gesundheitlichen Prävention ('Präventionsgesetz').<br />

Der Bundesverband ist parteipolitisch neutral und weltanschaulich nicht gebunden.<br />

Er wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern<br />

(„Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.<br />

Mitglieder- Die Berufsverbände müssen folgende formelle und inhaltliche Kriterien für eine Aufnahme<br />

struktur in den Bundesverband erfüllen:<br />

• akademische Berufsqualifikation der Mitglieder<br />

• explizite Formulierung der Interessensvertretung in der Vereinssatzung<br />

• inhaltlicher Bezug zu Gesundheitswissenschaften<br />

• nichtverkammerter Berufsstand<br />

• Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaftsinteressen<br />

Als Grundlage der Bewertung ist die Checkliste (siehe Anlage 11) mit heranzuziehen.<br />

Finanzierung Der Bundesverband finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge der Berufsverbände.


Blauer Punkt Verlag ISBN 978-3-941117-72-3

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