Tino Grieshammer - Gesundheitsförderung.info
Tino Grieshammer - Gesundheitsförderung.info
Tino Grieshammer - Gesundheitsförderung.info
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Interessensvertretungen der nichtverkammerten<br />
akademischen Berufsstände im Berufsfeld<br />
nichtmedizinischer Primärprävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland<br />
<strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong>
<strong>Grieshammer</strong>, T. (2008):<br />
Die Interessensvertretungen der nichtverkammerten Berufsstände im<br />
Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und Gesundheits-<br />
förderung in Deutschland<br />
Ausgewählte Veröffentlichungen des Studiengangs <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und -management an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
Publikationen mit ISBN / ISSN<br />
Kategorie: Abschlussarbeiten<br />
Themenschwerpunkt: Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Projekt: Einzelbearbeitung
Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Gesundheitswirt (FH)<br />
Name, Vorname <strong>Grieshammer</strong>, <strong>Tino</strong><br />
Titel<br />
Matrikel-Nr. 20051030<br />
Die Interessensvertretungen der nichtverkammerten Berufsstände<br />
im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention<br />
und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland<br />
Erstgutachter Prof. Dr. Thomas Hartmann<br />
Zweitgutachterin Dr. Kerstin Baumgarten<br />
Abgabeort Magdeburg<br />
Abgabetermin Juni 2008<br />
Studiengang <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management<br />
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Hochschule Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
Stand Korrigierte und überarbeitete Fassung: 09/2008
Der Autor, Herr <strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong>, studiert seit 2005 an der Hochschule Magdeburg-<br />
Stendal (FH) im Studiengang <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management. Das Interesse<br />
am Thema der vorliegenden Diplomarbeit hat Herr <strong>Grieshammer</strong> mit dem Engagement<br />
beim Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. entdeckt. Er ist Koordinator der Arbeitsgruppe<br />
„Regionale Netzwerke“ und seit Mai 2008 Vorstandsmitglied im Berufsverband<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>. Im Rahmen des Studiums absolvierte Herr <strong>Grieshammer</strong><br />
sein erstes Praxissemester bei Gesundheit Berlin e.V., Landesarbeitsgemeinschaft<br />
für <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Seit Januar 2009 absolviert er sein zweites Praxissemester<br />
beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).<br />
Kontakt<br />
<strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong><br />
E-Mail: tinogrieshammer@web.de<br />
oder<br />
Prof. Dr. Thomas Hartmann<br />
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
Breitscheidstraße 2<br />
D-39114 Magdeburg<br />
E-Mail: thomas.hartmann@hs-magdeburg.de<br />
© 2008 <strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong><br />
Alle Rechte bei <strong>Tino</strong> <strong>Grieshammer</strong>.<br />
Dieses Werk ist durch das deutsche und internationale Urheberrecht und andere Gesetze<br />
geschützt. Weitergabe, Nachdruck, Fotokopie und Speicherung auf Datenträger jeder<br />
Art sind erlaubt. Ein Veröffentlichungs-, Verbreitungs- oder kommerzielles Verwertungsrecht<br />
besteht nicht. Der Verkauf, Abdruck in Printmedien, Veröffentlichung auf Vorträgen<br />
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Autors. Widerrechtliches Handeln kann<br />
eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.<br />
Online-Version auf http://www.gesundheitsfoerderung.<strong>info</strong><br />
Band: 9<br />
Satz: Vorlage des Autors<br />
Druck: Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), Eigendruck 2008 (15 Exemplare)<br />
Verlag: Blauer Punkt Verlag<br />
ISBN: 978-3-941117-72-3<br />
Preis: 20,00 Euro
Inhaltsverzeichnis<br />
I<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Abbildungsverzeichnis III<br />
Abkürzungsverzeichnis IV<br />
1. Einleitung 1<br />
2. Methodik 4<br />
3. Begriffsbestimmungen 6<br />
3.1 Nichtmedizinische Primärprävention 6<br />
3.2 <strong>Gesundheitsförderung</strong> 9<br />
3.3 Gesetzliche Grundlagen 15<br />
3.3.1 Grundgesetz 15<br />
3.3.2 Bürgerliches Gesetzbuch 15<br />
3.4 Vereinswesen 16<br />
3.5 Verbandswesen 17<br />
3.6 Berufsverband 18<br />
4. Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit von<br />
Beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> 19<br />
4.1 Deklaration der Internationalen Konferenz zur Primären<br />
Gesundheitsversorgung, Alma-Ata (1978) 19<br />
4.2 Charta der 1. Internationalen Konferenz zur<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Ottawa (1986) 20<br />
4.3 Empfehlungen der 2. Internationalen<br />
Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Adelaide (1988) 20<br />
4.4 Magdeburger Empfehlungen der Internationalen<br />
WHO-Konferenz, Magdeburg (1998) 21<br />
4.5 Bangkok Charta für <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />
einer globalisierten Welt, Bangkok (2005) 23
II<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
5. Überblick über die Interessensvertretungen im<br />
Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland 26<br />
5.1 Einführung 26<br />
5.2 Gesundheitspersonalwesen 27<br />
6. Auswertung der Bestandsanalyse 30<br />
6.1 Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Beurteilung der<br />
Qualität eines Berufsverbandes 30<br />
6.2 Stand der Kooperation zwischen den Berufsverbänden 34<br />
6.2.1 Aussagen zur Kooperation der Berufsgruppen in<br />
Dokumenten der Berufsverbände 35<br />
7. Allgemeine Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />
und die Kooperation zwischen den Berufsgruppen 39<br />
7.1 Anforderungen an das Gesundheitssystem 39<br />
7.2 Anforderungen an die Kooperation zwischen den Berufsgruppen 39<br />
8. Perspektiven für die Berufsverbände im Berufsfeld<br />
nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in Deutschland 41<br />
8.1 Dienstleistungen der Berufsverbände 41<br />
8.1.1 Berufsbezogene Fort- und Weiterbildung 42<br />
8.2 Berufsbild und Berufsordnung 43<br />
8.3 Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes 47<br />
9. Diskussion und Ausblick 49<br />
10. Zusammenfassung 55<br />
11. Literaturverzeichnis 57<br />
12. Anlagenübersicht 64<br />
Eidesstattliche Erklärung
Abbildungsverzeichnis<br />
III<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 1: Mehrebenenmodell der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (WHO-Euro 1990) 13<br />
Abb. 2: Auszug aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur<br />
für Arbeit, Stand 30.09.2007 28<br />
Abb. 3: Mitgliederzahlen der nichtverkammerten Berufsverbände<br />
im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland 29<br />
Abb. 4: Zeitfolge der Gründungsjahre der nichtverkammerten<br />
Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizinischer Primär-<br />
Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland 33<br />
Abb. 5: Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes 47<br />
Abb. 6: Eckpunkte zum Bundesverband Gesundheitswissenschaften<br />
e.V. 53
Abkürzungsverzeichnis<br />
IV<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
BDDP Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-<br />
Pädagoginnen e.V.<br />
BDP Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen<br />
e.V.<br />
BDS Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />
BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />
BV-Päd Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen<br />
und Erziehungswissenschaftler e.V.<br />
BVdP Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
BV Gefö Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
DBSH Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
DVGS Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie<br />
e.V.<br />
GG Grundgesetz<br />
PHAD Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />
VDOE Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
WHO Weltgesundheitsorganisation
1. Einleitung<br />
„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“<br />
1<br />
Einleitung<br />
Dieses Zitat vom deutschen Philosophen SCHOPENHAUER (1788-1860) steht für<br />
den Wert von Gesundheit.<br />
Gesundheit ist ein Globalthema und diese Entwicklung wird u. a. mit dem Schlag-<br />
wort der „Gesundheitsgesellschaft“ geprägt. Dabei lassen sich nach KICKBUSCH<br />
(2006) sechs wesentliche Entwicklungstrends differenzieren:<br />
„1. Die Menschen leben länger und sind länger gesund.<br />
2. Das Krankheitsspektrum der Gesellschaft hat sich signifikant hin zu<br />
chronischen, zum Teil vermeidbaren Krankheiten verschoben.<br />
3. Das Krankenversorgungssystem nimmt einen immer größeren Anteil am<br />
Bruttosozialprodukt ein.<br />
4. Der expandierende Gesundheitsmarkt ist zum wichtigen Faktor des<br />
Wirtschaftswachstums geworden.<br />
5. Die Globalisierung bringt neue Gesundheitsrisiken mit sich.<br />
6. Das öffentliche und persönliche Interesse an der Gesundheit hat signifikant<br />
zugenommen.“ [1].<br />
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist mit knapp 4,3 Millionen Menschen mitt-<br />
lerweile für jeden neunten Arbeitnehmer zum Beschäftigungsplatz geworden [2].<br />
Der Anteil des Personals aus dem nichtmedizinischen Bereich liegt bei 33,8% [3].<br />
Die gesamten Ausgaben im Gesundheitssektor beliefen sich im Jahr 2005 auf<br />
rund 240 Milliarden Euro [4]. Für Prävention und Gesundheitsschutz lagen die<br />
Ausgaben bei rund 9 Milliarden Euro [5].<br />
Durch den Perspektivenwechsel von einer pathogen orientierten hin zu einer<br />
salutogenetischen Sichtweise auf Gesundheit gewannen die Themen Prävention<br />
und <strong>Gesundheitsförderung</strong> einen höheren Stellenwert. Infolge dessen haben sich<br />
neue Berufsfelder herausgebildet bzw. neue Anforderungsprofile bei den etablierten<br />
Berufen entwickelt.
„Die Berufsgruppen und sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des<br />
2<br />
Einleitung<br />
Gesundheitswesens tragen große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte<br />
Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.“ (Herv.<br />
d. Verf.), heißt es in der Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, die 1986 auf<br />
der ersten internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> verabschiedet<br />
wurde.<br />
In der Bangkok Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in einer globalisierten Welt<br />
(2005) wird gefordert, dass <strong>Gesundheitsförderung</strong> zu einem wesentlichen Kernbe-<br />
reich von Gemeinschaften und Zivilgesellschaft werden muss. „Berufsverbände im<br />
Gesundheitswesen haben hier einen besonderen Beitrag zu leisten.“ (Herv. d.<br />
Verf.), heißt es weiter.<br />
Ein Berufsverband ist eine freie und unabhängige Vereinigung von Angehörigen<br />
einer Berufsgruppe. Die Hauptaufgabe des Berufsverbandes ist die Vertretung der<br />
gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder [vgl. 6].<br />
Bisher existiert keine Bestandsaufnahme zu den Berufsverbänden im Berufsfeld<br />
nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland.<br />
Eine Zielstellung dieser Diplomarbeit ist es, einen Überblick über diese Berufsver-<br />
bände zu erstellen.<br />
Zentrale Fragestellungen sind dabei, welche Aufgaben bzw. Leistungen die<br />
Berufsverbände wahrnehmen und erbringen müssen, inwieweit sie die Interessen<br />
ihrer Mitglieder oder anderer vertreten und welchen „besonderen Beitrag“ sie im<br />
Gesundheitswesen zu leisten haben.<br />
Im dritten Kapitel erfolgt zunächst die Klärung der Begriffe nichtmedizinische<br />
Primärprävention, <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Verein und Verband sowie Berufsver-<br />
band.<br />
Anschließend wird anhand grundlegender Dokumente der Weltgesundheitsorgani-<br />
sation (WHO), insbesondere der Abschlussdokumente der Weltgesundheitskonfe-<br />
renzen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> die Entwicklung der interdisziplinären Zusam-<br />
menarbeit der beteiligten Berufsgruppen und Berufsverbände in der Gesundheits-<br />
förderung aufgezeigt.<br />
Die Untersuchung der Berufsverbände mit Hilfe eines selbst entwickelten Kriterienkataloges<br />
ist Gegenstand des fünften Kapitels. Zentrale Kriterien sind:<br />
Gründung, Ziel und Zweck, Organisationsaufbau, Mitgliederstruktur, Finanzierung,
3<br />
Einleitung<br />
Leistungen für Mitglieder, Kooperationspartner sowie Berufsbild und Berufsord-<br />
nung.<br />
Inhalt des Kap. 6 wird die Auswertung der Bestandsanalyse sein. Im Anschluss<br />
daran werden die allgemeinen Anforderungen an das Gesundheitssystem und die<br />
Kooperation der Berufsgruppen aufgezeigt (Kap. 7) und darauf aufbauend im ach-<br />
ten Kapitel die Perspektiven für die Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizini-<br />
scher Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland entwickelt.<br />
Abschließend werden die Ergebnisse im Kap. 9 diskutiert und ein Ausblick auf<br />
mögliche Konsequenzen für die Kooperation der Berufsverbände (Gründung eines<br />
Bundesverbandes Gesundheitswissenschaften e.V.) aufgezeigt.<br />
Eine Zusammenfassung über den Inhalt dieser Diplomarbeit wird im Kap. 10<br />
gegeben.<br />
Zugunsten der besseren Lesbarkeit werden die Literatur- und Internetquellen mit<br />
einer Ziffer versehen. Sie sind im Literaturverzeichnis vollständig angegeben.<br />
Wenn in der vorliegenden Diplomarbeit bei der Bezeichnung von Personengrup-<br />
pen, Berufsgruppen nur die männliche Form verwendet wird, so sind damit selbst-<br />
verständlich Frauen und Männer gemeint. Die Verwendung der kürzeren männli-<br />
chen Form dient lediglich der besseren Lesbarkeit.<br />
Die Begriffe „Interessensvertretung“ und „Berufsverband“ werden in dieser Arbeit<br />
sinnverwandt verwendet.
2. Methodik<br />
4<br />
Methodik<br />
Zur Bearbeitung der zentralen Fragestellungen dieser Diplomarbeit wird die Me-<br />
thode der empirischen Bestandsanalyse angewandt.<br />
Ziel der bundesweit durchgeführten Analyse ist die Ermittlung der bestehenden<br />
Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und Gesund-<br />
heitsförderung in Deutschland.<br />
Dazu werden umfangreiche Internet- und Literaturrecherchen in sozial- und<br />
gesundheitswissenschaftlicher Fachliteratur durchgeführt.<br />
Zudem wird insbesondere auf den Internetpräsenzen der Berufsverbände recher-<br />
chiert. Der Zugriff auf weitere Informationen erfolgt in erster Linie über Internet-<br />
suchmaschinen (i.d.R. Google).<br />
Die Literaturrecherchen werden in gesundheitswissenschaftlichen Monographien,<br />
Sammelwerken und Fachzeitschriften durchgeführt.<br />
Weitere notwendige Daten (wie z. B. den aktuellen Stand der Mitgliederzahl des<br />
Berufsverbandes), werden per E-Mail - Anfrage eingeholt.<br />
Im Hinblick auf die inhaltliche Eingrenzung und des erforderlichen Rahmens dieser<br />
Arbeit sind folgende Berufsverbände Gegenstand der Bestandsanalyse:<br />
• Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />
e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />
• Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler<br />
e.V.<br />
• Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
• Verband der Oecotrophologen e.V.
5<br />
Methodik<br />
Folgende Verbände werden aufgrund ihrer Zielsetzung bzw. inhaltlichen Ausrich-<br />
tung separat untersucht:<br />
• Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
• Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />
• Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />
Die genannten Verbände werden hinsichtlich nachstehender Kriterien analysiert:<br />
� Gründung<br />
� Ziel und Zweck<br />
� Organisationsaufbau<br />
� Mitgliederstruktur<br />
� Finanzierung<br />
� Leistungen für Mitglieder<br />
� Kooperationspartner<br />
Zusätzlich werden, je nach Existenz, Aussagen zu:<br />
� Berufsbild und Berufsordnung<br />
� Selbstverständnis<br />
� Beitrag im Gesundheitswesen (insbesondere im Berufsfeld nichtmedizinischer<br />
Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong>), gemacht.<br />
Die vorliegende Diplomarbeit wurde mit Hilfe von Microsoft Office Word 2003<br />
angefertigt. Die Abbildungen und Diagramme wurden mittels Microsoft Excel 2003<br />
und Adobe Photoshop Version 7 erstellt.
3. Begriffsbestimmungen<br />
6<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Im folgenden Abschnitt werden die Begriffe nichtmedizinische Primärprävention,<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Verein und Verband sowie Berufsverband erläutert und<br />
statistische Angaben zur Verdeutlichung der vorhandenen Organisationsstrukturen<br />
aufgezeigt.<br />
3.1 Nichtmedizinische Primärprävention<br />
Um den Begriff der nichtmedizinischen Primärprävention zu erläutern, soll<br />
zunächst definiert werden, was allgemein unter Prävention verstanden wird.<br />
„Prävention (von praevenire = zuvorkommen) bezeichnet in unterschiedlichen<br />
Handlungsfeldern die Verhütung unerwünschter künftiger Ereignisse oder Entwick-<br />
lungen.“ [7].<br />
Im Bereich der krankheitsbezogenen Prävention zielen Maßnahmen auf die Mini-<br />
mierung von Krankheitsrisiken ab. Maßnahmen können sich „sowohl auf das<br />
Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf<br />
Veränderungen der biologischen, sozialen oder technischen Umwelt (Verhältnis-<br />
prävention) beziehen“ [8].<br />
Je nach Zeitpunkt des Eingriffs in die Entwicklungsverläufe einer Störung erfolgt<br />
die Unterscheidung zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention [vgl. 9].<br />
In der Phase der Primärprävention besteht für die betroffene Person keinerlei<br />
gesundheitliche Beeinträchtigung. Daher umfasst die Primärprävention alle „spezi-<br />
fischen Aktivitäten vor Eintritt einer fassbaren biologischen Schädigung. Gesund-<br />
heitspolitisches Ziel ist, die Neuerkrankungsrate (Inzidenzrate) einer Erkrankung in<br />
einer Population (oder die Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem Individuum) zu<br />
senken“ [8]. Maßnahmen sind z. B. Schutzimpfungen.<br />
Die Sekundärprävention bezieht sich „auf die Entdeckung von biomedizinisch<br />
eindeutigen (auch symptomlosen) Frühstadien einer Erkrankung und deren erfolgreiche<br />
Frühtherapie“ [10].
7<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Zu den Maßnahmen zählen z. B. „die Vorsorge – bzw. Früherkennungsuntersu-<br />
chungen nach SGB V, Screenings in Betriebsbelegschaften, arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen“ [7].<br />
Die Tertiäre Prävention richtet „sich an PatientenInnen, bei denen bereits eine<br />
Krankheit oder ein Leiden manifest ist und behandelt wird.<br />
Hier ist das Ziel die Vermeidung oder Abmilderung von Folgeschäden und Chronifizierungen<br />
sowie die Verhütung von ‚Rückfällen’. Dazu werden notwendige Heilund<br />
Folgebehandlungen so früh wie möglich eingeleitet.“ [11].<br />
In der gesundheitswissenschaftlichen Literatur gibt es bisher keine Begriffsbestimmung<br />
der Terminologie „nichtmedizinische Primärprävention“. Bisher ist diese<br />
vereinzelt in Gutachten [12], Interviews [13] oder Resolutionen [14] zu finden.<br />
Aufgrund dieser Sachlage folgt eine Definition nach PROF. DR. ROSENBROCK<br />
(Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen):<br />
„Die nichtmedizinische oder auch nicht medizinische Primärprävention ist nach<br />
meiner Auffassung die Gesamtheit aller Bemühungen zur Senkung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
einer bestimmten Erkrankung oder von Krankheiten überhaupt<br />
ohne die Beteiligung von Medizin […]. Außer Impfung fällt mir an medizinischer<br />
Primärprävention nichts ein. […] Bei der Abgrenzung medizinisch/nicht medizinisch<br />
sind m. E. drei Ebenen zu unterscheiden: Zum einen hat alle Prävention<br />
etwas mit Medizin zu tun, weil uns die Medizin zumindest teilweise sagt, was gut<br />
und was schlecht für die Gesundheit ist, was also unsere Zielgrößen sind. Davon<br />
zu unterscheiden ist der fachliche Aspekt, also Antwort auf die Frage, ob bei der<br />
Planung, Durchführung und Qualitätssicherung der Intervention spezifisch medizinischer<br />
Sachverstand gefordert ist.<br />
Die dritte Ebene - und die beherrscht leider oft die Diskussion - ist die der Standespolitik.<br />
Hier wird von den Medizinern oft Kompetenz behauptet, die jedenfalls<br />
nicht im Medizinstudium erworben wird.
8<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Diesbezügliche Interventionen (häufig z. B. im Umkreis der Debatten um das Prä-<br />
ventionsgesetz) gehen latent eigentlich immer um die Frage, ob die Medizin als<br />
'alte Profession' die Gesamtzuständigkeit für alle mit der Gesundheit zusammen-<br />
hängenden Fragen behaupten bzw. aufrecht erhalten kann.“ [15].<br />
3.2 <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Auf der ersten internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> 1986 in<br />
Ottawa (Kanada) wurde das <strong>Gesundheitsförderung</strong>skonzept als ein Aktionspro-<br />
gramm zur Erreichung der gesundheitspolitischen Ziele „Gesundheit für Alle bis<br />
zum Jahr 2000“ entwickelt und in der Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
zusammengefasst. Die Ottawa Charta gilt bis heute als das Schlüsselkonzept bei<br />
der Entwicklung und Fortschreibung des Konzeptes <strong>Gesundheitsförderung</strong> [16].<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> wird hier wie folgt definiert:<br />
„<strong>Gesundheitsförderung</strong> zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß<br />
an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur<br />
Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seeli-<br />
sches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl<br />
einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoff-<br />
nungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verän-<br />
dern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil<br />
des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel.<br />
Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung<br />
sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont wie die körperli-<br />
chen Fähigkeiten. Die Verantwortung für <strong>Gesundheitsförderung</strong> liegt deshalb nicht<br />
nur bei dem Gesundheitssektor sondern bei allen Politikbereichen und zielt über<br />
die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfas-<br />
sendem Wohlbefinden hin.“ [17].<br />
In der Ottawa Charta werden drei zentrale Handlungsstrategien und fünf vordring-<br />
liche Handlungsbereiche von <strong>Gesundheitsförderung</strong> benannt.
Die zentralen Handlungsstrategien sind:<br />
„1. Interessen vertreten<br />
9<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Ein guter Gesundheitszustand ist eine wesentliche Bedingung für soziale,<br />
ökonomische und persönliche Entwicklung und entscheidender Bestandteil<br />
der Lebensqualität.<br />
Politische, ökonomische, soziale, kulturelle, biologische sowie Umwelt und<br />
Verhaltensfaktoren können alle entweder der Gesundheit zuträglich sein<br />
oder auch sie schädigen.<br />
Gesundheitsförderndes Handeln zielt darauf ab, durch aktives anwaltschaftliches<br />
Eintreten diese Faktoren positiv zu beeinflussen und der Gesundheit<br />
zuträglich zu machen.<br />
2. Befähigen und ermöglichen<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist auf Chancengleichheit auf dem Gebiet der<br />
Gesundheit gerichtet. Gesundheitsförderndes Handeln bemüht sich darum,<br />
bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern<br />
sowie gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle<br />
Menschen befähigt werden, ihr größtmöglichstes Gesundheitspotential zu<br />
verwirklichen. Dies umfasst sowohl Geborgenheit und Verwurzelung in einer<br />
unterstützenden sozialen Umwelt, den Zugang zu allen wesentlichen Informationen,<br />
die Entfaltung von praktischen Fertigkeiten, als auch die Möglichkeit,<br />
selber Entscheidungen in Bezug auf ihre persönliche Gesundheit<br />
treffen zu können. Menschen können ihr Gesundheitspotential nur dann<br />
weitestgehend entfalten, wenn sie auf die Faktoren, die ihre Gesundheit<br />
beeinflussen, auch Einfluss nehmen können. Dies gilt für Frauen ebenso<br />
wie für Männer.<br />
3. Vermitteln und vernetzen<br />
Der Gesundheitssektor allein ist nicht in der Lage, die Voraussetzungen<br />
und guten Perspektiven für die Gesundheit zu garantieren. <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
verlangt vielmehr ein koordiniertes Zusammenwirken unter Beteiligung<br />
der Verantwortlichen in Regierungen, im Gesundheits-,
10<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Sozial- und Wirtschaftssektor, in nichtstaatlichen und selbstorganisierten<br />
Verbänden und Initiativen sowie in lokalen Institutionen, in der Industrie und<br />
den Medien. Menschen in allen Lebensbereichen sind daran zu beteiligen<br />
als einzelne, als Familien und Gemeinschaften. Die Berufsgruppen und<br />
sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des Gesundheitswesens tragen<br />
große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte Vermittlung zwischen<br />
den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.<br />
Die Programme und Strategien zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> sollten den örtlichen<br />
Bedürfnissen und Möglichkeiten der Länder und Regionen angepasst<br />
sein und die unterschiedlichen Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme<br />
sowie die kulturellen Gegebenheiten berücksichtigen.“ [17].<br />
Als vordringliche Handlungsbereiche werden in der Ottawa Charta benannt:<br />
„Eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik entwickeln<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> beinhaltet weit mehr als medizinische und soziale<br />
Versorgung. Gesundheit muss auf allen Ebenen und in allen Politiksektoren<br />
auf die politische Tagesordnung gesetzt werden. Politikern müssen dabei<br />
die gesundheitlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und ihre Verantwortung<br />
für <strong>Gesundheitsförderung</strong> verdeutlicht werden. Dazu wendet eine<br />
Politik der <strong>Gesundheitsförderung</strong> verschiedene, sich gegenseitig ergänzende<br />
Ansätze an, u. a. Gesetzesinitiativen, steuerliche Maßnahmen und organisatorisch<br />
strukturelle Veränderungen. Nur koordiniertes, verbündetes<br />
Handeln kann zu einer größeren Chancengleichheit im Bereich der<br />
Gesundheits-, Einkommens- und Sozialpolitik führen. Ein solches gemeinsames<br />
Handeln führt dazu, ungefährlichere Produkte, gesündere Konsumgüter<br />
und gesundheitsförderlichere soziale Dienste zu entwickeln sowie<br />
sauberere und erholsamere Umgebungen zu schaffen.<br />
Gesundheitsförderliche Lebenswelten schaffen<br />
Unsere Gesellschaften sind durch Komplexität und enge Verknüpfung<br />
geprägt; Gesundheit kann nicht von anderen Zielen getrennt werden.<br />
Die enge Bindung zwischen Mensch und Umwelt bildet die Grundlage für
11<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
einen sozial-ökologischen Weg zur Gesundheit. Oberstes Leitprinzip für die<br />
Welt, die Länder, Regionen und Gemeinschaften ist das Bedürfnis,<br />
die gegenseitige Unterstützung zu fördern – sich um den anderen, um<br />
unsere Gemeinschaften und unsere natürliche Umwelt zu sorgen. Besondere<br />
Aufmerksamkeit verdient die Erhaltung der natürlichen Ressourcen als<br />
globale Aufgabe.<br />
Die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen haben<br />
entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit. Die Art und Weise, wie eine<br />
Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert,<br />
sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme<br />
Arbeits- und Lebensbedingungen. Eine systematische Erfassung der<br />
gesundheitlichen Folgen unserer sich rasch wandelnden Umwelt – insbesondere<br />
in den Bereichen Technologie, Arbeitswelt, Energieproduktion und<br />
Stadtentwicklung – ist von essentieller Bedeutung und erfordert aktives<br />
Handeln zugunsten der Sicherstellung eines positiven Einflusses auf die<br />
Gesundheit der Öffentlichkeit. Jede Strategie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
muss den Schutz der natürlichen und der sozialen Umwelt sowie die Erhaltung<br />
der vorhandenen natürlichen Ressourcen mit zu Ihrem Thema<br />
machen.<br />
Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> wird realisiert im Rahmen konkreter und wirksamer<br />
Aktivitäten von Bürgern in ihrer Gemeinde: in der Erarbeitung von Prioritäten,<br />
der Herbeiführung von Entscheidungen sowie bei der Planung und<br />
Umsetzung von Strategien. Die Unterstützung von Nachbarschaften und<br />
Gemeinden im Sinne einer vermehrten Selbstbestimmung ist ein zentraler<br />
Angelpunkt der <strong>Gesundheitsförderung</strong>; ihre Autonomie und Kontrolle über<br />
die eigenen Gesundheitsbelange ist zu stärken.<br />
Die Stärkung von Nachbarschaften und Gemeinden baut auf den vorhandenen<br />
menschlichen und materiellen Möglichkeiten der größeren öffentlichen<br />
Teilnahme und Mitbestimmung auf. Selbsthilfe und soziale
12<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Unterstützung sowie flexible Möglichkeiten der größeren öffentlichen Teil-<br />
nahme und Mitbestimmung für Gesundheitsbelange sind dabei zu unter-<br />
stützen bzw. neu zu entwickeln. Kontinuierlicher Zugang zu allen<br />
Informationen, die Schaffung von gesundheitsorientierten Lernmöglichkei-<br />
ten sowie angemessene finanzielle Unterstützung gemeinschaftlicher Initiativen<br />
sind dazu notwendige Voraussetzungen.<br />
Persönliche Kompetenz entwickeln<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> unterstützt die Entwicklung von Persönlichkeit und<br />
sozialen Fähigkeiten durch Information, gesundheitsbezogene Bildung<br />
sowie die Verbesserung sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer<br />
Fertigkeiten. Sie will dadurch den Menschen helfen, mehr Einfluss auf ihre<br />
eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben, und will ihnen zugleich<br />
ermöglichen, Veränderungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer<br />
Gesundheit zu gute kommen.<br />
Es gilt dabei, Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen, und ihnen<br />
zu helfen, mit den verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuellen<br />
chronischen Erkrankungen und Behinderungen umgehen zu können.<br />
Dieser Lernprozess muss sowohl in Schulen wie auch zu Hause, am Arbeitsplatz<br />
und innerhalb der Gemeinde erleichtert werden. Erziehungsverbände,<br />
die öffentlichen Körperschaften, Wirtschaftsgremien und gemeinnützige<br />
Organisationen sind hier ebenso zum Handeln aufgerufen wie die Bildungs-<br />
und Gesundheitsinstitutionen selbst.<br />
Die Gesundheitsdienste neu orientieren<br />
Die Verantwortung für die <strong>Gesundheitsförderung</strong> wird in den Gesundheitsdiensten<br />
von Einzelpersonen, Gruppen, den Ärzten und anderen Mitarbeitern<br />
des Gesundheitswesens, den Gesundheitseinrichtungen und dem<br />
Staat geteilt. Sie müssen gemeinsam darauf hinarbeiten, ein Versorgungssystem<br />
zu entwickeln, das auf die stärkere Förderung von Gesundheit ausgerichtet<br />
ist und weit über die medizinisch-kurativen Betreuungsleistungen<br />
hinausgeht.
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Die Gesundheitsdienste müssen dabei eine Haltung einnehmen, die<br />
feinfühlig und respektvoll die unterschiedlichen kulturellen Bedürfnisse<br />
anerkennt. Sie sollten dabei die Wünsche von Individuen und sozialen<br />
Gruppen nach einem gesünderen Leben aufgreifen und unterstützen sowie<br />
Möglichkeiten der besseren Koordination zwischen dem Gesundheitssektor<br />
und anderen sozialen, politischen, ökonomischen Kräften eröffnen.<br />
Eine solche Neuorientierung von Gesundheitsdiensten erfordert zugleich<br />
eine stärkere Aufmerksamkeit für gesundheitsbezogene Forschung wie<br />
auch für die notwendigen Veränderungen in der beruflichen Aus- und<br />
Weiterbildung. Ziel dieser Bemühungen soll ein Wandel der Einstellungen<br />
und der Organisationsformen sein, die eine Orientierung auf die Bedürfnisse<br />
des Menschen als ganzheitliche Persönlichkeit ermöglichen.“ [17].<br />
Abb. 1: Mehrebenenmodell der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (WHO-Euro 1990)<br />
13
14<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Auf der 4. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Jakarta wurden<br />
die Handlungsbereiche und –ebenen als erfolgreiche Strategien bestätigt, neu<br />
bewertet und weiterentwickelt [vgl. 16].<br />
Die Definition von <strong>Gesundheitsförderung</strong> wurde ebenfalls weiterentwickelt.<br />
„<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist ein Prozess, der Menschen befähigen soll, mehr<br />
Kontrolle über ihre Gesundheit zu erlangen und sie zu verbessern.“ [18].<br />
Bei der letzten Weltgesundheitskonferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Bangkok<br />
(2005) wurde diese Definition an den veränderten globalen Kontext des 21. Jahrhunderts<br />
angepasst:<br />
„<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist der Prozess, Menschen zu befähigen, die Kontrolle<br />
über ihre Gesundheit und deren Determinanten zu erhöhen und dadurch ihre<br />
Gesundheit zu verbessern. <strong>Gesundheitsförderung</strong> ist eine Kernaufgabe der öffentlichen<br />
Gesundheit und trägt zur Bekämpfung übertragbarer wie nichtübertragbarer<br />
Krankheiten sowie zur Eindämmung anderer Gesundheitsgefährdungen bei.“ [19].<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Konzept der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
ein komplexer gesundheitspolitischer und sozialer Ansatz ist, der sowohl individuelle<br />
(verhaltensbezogene) als auch strukturelle (verhältnisbezogene) Maßnahmen<br />
umfasst.<br />
Die Umsetzung von <strong>Gesundheitsförderung</strong> ist nicht primär eine Aufgabe des<br />
Gesundheitswesens oder des Medizinsystems. Es erfordert die aktive Beteiligung<br />
der Bevölkerung (Partizipation) und vor allem die Kooperation und Koordination<br />
einer Vielzahl von Akteuren, Sektoren und Berufsgruppen, auf allen politischen<br />
Ebenen (multisektorale Ausrichtung, intersektorale Kooperation). Darüber hinaus<br />
sind die Einbindung des <strong>Gesundheitsförderung</strong>skonzeptes in alle politischen<br />
Diskussionen und Entscheidungen und das Verständnis als Querschnittsthema<br />
wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung [vgl. 16].<br />
In Bezug auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit wird festgehalten, das „die<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> weit über ärztliche oder Verhaltensprävention hinausgeht<br />
und somit die professionelle Verantwortung bei einer Vielzahl von Berufsgruppen
15<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
des Gesundheits-, Bildungs-, Wirtschafts- und Umweltbereiches – einschließlich<br />
der Entscheidungsträger liegt, die wesentlich über Strukturen und Lebensverhält-<br />
nisse mitbestimmen.“ [20].<br />
3.3 Gesetzliche Grundlagen<br />
Im Folgenden wird der gesetzliche Rahmen für Vereine und Berufsverbände auf-<br />
gezeigt sowie die Begriffe Verein, Verband und Berufsverband erläutert sowie<br />
statistische Angaben zur Verdeutlichung der vorhandenen Organisationsstrukturen<br />
dargelegt.<br />
3.3.1 Grundgesetz<br />
Zur gesetzlichen Verankerung der Vereine und Berufsverbände gibt der Artikel 9<br />
(Vereinigungsfreiheit) im Grundgesetz (GG) Auskunft.<br />
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.<br />
(2) [...]<br />
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen<br />
Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.<br />
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig,<br />
hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.<br />
Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel<br />
91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung<br />
der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes<br />
1 geführt werden.“ [21].<br />
3.3.2 Bürgerliches Gesetzbuch<br />
Die Angaben zur Ausgestaltung von Aufbau und Struktur von Vereinen sind im<br />
vereinsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches § 21-79 (BGB) enthalten.<br />
Diese dienen als gesetzlicher Rahmen für die Führung eines Vereins [vgl. 22].
3.4 Vereinswesen<br />
16<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Ein Verein ist eine „auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die vom Wechsel<br />
der Mitglieder unabhängig ist, eine korporative Verfassung besitzt und einen eige-<br />
nen Namen führt.“ [23]. Das BGB unterscheidet zwischen rechtsfähigen (§§ 21 ff.)<br />
und nichtrechtsfähigen Vereinen (§ 54) [vgl. 22].<br />
Nach den Zwecken unterscheidet man zwischen wirtschaftlichen und Idealverei-<br />
nen.<br />
Wirtschaftliche Vereine sind auf die Erzielung von Gewinn oder wirtschaftlicher<br />
Förderung gerichtet. Im Gegensatz dazu richtet sich das Ziel von Idealvereinen<br />
auf die Förderung politischer, religiöser, kultureller oder geselliger Zwecke.<br />
Das Recht der Idealvereine ist durch §§ 21-79 BGB geregelt. Das Vereinsleben<br />
wird durch die Satzung bestimmt [vgl. 23].<br />
Die Erhebung von statistischen Angaben zu Vereinen gestaltet sich schwierig. Es<br />
gibt in Deutschland kein zentrales Vereinsregister. Die Eintragung eines Vereins<br />
erfolgt dezentral bei den jeweiligen Amtsgerichten. Alle Angaben zur Anzahl von<br />
Vereinen beruhen daher auf mehr oder weniger gut begründeten Schätzungen.<br />
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DVGM)<br />
reichen diese von 300.000 bis über 500.000 Vereine in Deutschland [vgl. 24].<br />
Die dritte bundesweit statistische Erhebung (nach 2001 und 2003) wurde 2005<br />
erstmals im Auftrag des bundesverband deutscher vereine & verbände e. V.<br />
(bdvv) durchgeführt. In dieser Erhebung beträgt die Zahl der eingetragenen Verei-<br />
ne 594.277 [25].<br />
Nach Schätzung der DVGM waren 2007 etwa 540.000 Vereine in die Vereinsre-<br />
gister der Amtsgerichte eingetragen [vgl. 26].
3.5 Verbandswesen<br />
17<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist ein Verband, eine „Vereinigung von Perso-<br />
nen oder Personengesamtheiten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke“ [27].<br />
Im GG werden Verbände nicht explizit erwähnt, sie sind „Sonderfälle der Vereine<br />
und Gesellschaften des Artikel 9 Abs. 1 GG“ [26].<br />
Schlussfolgernd gibt es keinen Unterschied zwischen Verband oder Verein. Nur<br />
durch den Namensbestandteil „Verband“ lässt sich meist, aber nicht immer auf die<br />
Zielsetzung dieser Vereine schließen [vgl. 24].<br />
In der einschlägigen Literatur herrscht Uneinigkeit über die Anzahl der in Deutschland<br />
existierenden Verbände.<br />
Eine mögliche Angabe ist die Zahl der Eintragungen in die „Öffentliche Liste über<br />
die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ (sog. „Lobbyliste“) des<br />
Deutschen Bundestages. Zum Stand vom 22.04.2008 sind es 2.042 [28].<br />
Jedoch sind nicht alle Verbände beim Deutschen Bundestag registriert. Die<br />
bundesweit agierenden Verbände mit einzelnen Landesvertretungen und einer<br />
Bundesgeschäftstelle lassen zumeist nur Letztere registrieren. Die DVGM schätzt<br />
die Zahl auf etwa 14.000 Verbände im Sinne von institutionellen Interessenvertretern,<br />
von denen 8.500 hauptamtlich geführt werden [vgl. 26].<br />
3.6 Berufsverband<br />
Auf Grundlage der Erläuterungen von Verein und Verband lässt sich der Berufsverband<br />
als Sonderfall der Vereine bzw. als Idealverein definieren.<br />
Im Meyer Lexikon wird der Berufsverband wie folgt erklärt: Ein Berufsverband ist<br />
eine „freie und unabhängige Vereinigung von Angehörigen von Berufsgruppen zur<br />
Vertretung gemeinsamer Interessen“ [6].<br />
In Bezug auf die freiwillige Mitgliedschaft unterscheidet sich der Berufsverband zu<br />
den öffentlich-rechtlichen, berufsständischen Vereinigungen.
18<br />
Begriffsbestimmungen und Grundlagen<br />
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind kraft Gesetzes die Angehörigen<br />
bestimmter Berufe (z. B. Ärzte) zur Mitgliedschaft verpflichtet (Zwangsmitglied-<br />
schaft) [vgl. 29].<br />
Infolge der dezentralen Vereinsregistrierung in Deutschland ist es nicht möglich,<br />
exakte Angaben über die Anzahl von Berufsverbänden zu erheben. Weder dem<br />
bdvv e.V. liegen Daten vor bzw. wurden nach Aussage des Deutschen Verbände<br />
Forums bisher diese Daten zusammengetragen [30, 31].<br />
Aus der „Lobbyliste“ des Deutschen Bundestages werden in einer eigenen Erhebung<br />
80 Berufsverbände aus allen Branchen ermittelt [32]. Der Anspruch auf Vollständigkeit<br />
wird dabei nicht erhoben. Im Kap. 3.5 wird bereits erwähnt, dass nicht<br />
alle Verbände bzw. Berufsverbände in dieser Liste registriert sind.
19<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
4. Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit von<br />
beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Im Folgenden Abschnitt wird anhand grundlegender Dokumente der WHO, insbe-<br />
sondere der Abschlussdokumente der Weltgesundheitskonferenzen zur Gesund-<br />
heitsförderung die Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit der beteilig-<br />
ten Berufsgruppen und Berufsverbände in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> aufgezeigt.<br />
4.1 Deklaration der Internationalen Konferenz zur Primären<br />
Gesundheitsversorgung, Alma-Ata (1978)<br />
Bereits auf der Internationalen Konferenz zur Primären Gesundheitsversorgung in<br />
Alma-Ata (1978) wurde Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht deklariert<br />
und die Primäre Gesundheitsversorgung zu einem Schlüsselkonzept der WHO<br />
erklärt. Darüber hinaus ist die Alma-Ata Deklaration die Grundlage der daraus<br />
abgeleiteten <strong>Gesundheitsförderung</strong> [vgl. 33].<br />
In den Anforderungen an eine Primäre Gesundheitsversorgung wurden erstmalig<br />
Aussagen zur Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen im Gesundheitswe-<br />
sen getroffen. Im Abschnitt „VII Primäre Gesundheitsversorgung“ heißt es dazu:<br />
„Primäre Gesundheitsversorgung (Anm. d. Verf.) stützt sich auf örtliche und Über-<br />
weisungsebene auf Gesundheitsarbeiter, einschließlich Ärzten, Hebammen, Hilfs-<br />
kräften, Krankenschwestern und gegebenenfalls Gemeinschaftsarbeitern sowie im<br />
Bedarfsfall auf Vertreter der traditionellen Medizin, alle mit geeigneter gesellschaft-<br />
licher und fachlicher Ausbildung für die Arbeit im Gesundheitsteam und für die<br />
Aufgabe, den bekundeten gesundheitlichen Bedürfnissen der Gemeinschaft zu<br />
entsprechen.“ [34].
4.2 Charta der 1. Internationalen Konferenz zur<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Ottawa (1986)<br />
20<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
In der nachfolgenden 1. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />
Ottawa (1986) wurde die Zusammenarbeit der Berufsgruppen in den bereits in<br />
Kapitel 3.2 erwähnten zentralen Handlungsstrategien wie folgt verortet.<br />
„Vermitteln und vernetzen<br />
Der Gesundheitssektor allein ist nicht in der Lage, die Voraussetzungen und guten<br />
Perspektiven für die Gesundheit zu garantieren. <strong>Gesundheitsförderung</strong> verlangt<br />
vielmehr ein koordiniertes Zusammenwirken unter Beteiligung der Verantwortlichen<br />
in Regierungen, im Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftssektor, in nichtstaatlichen<br />
und selbst organisierten Verbänden und Initiativen sowie in lokalen<br />
Institutionen, in der Industrie und in den Medien. Menschen in allen Lebensbereichen<br />
sind daran zu beteiligen als Einzelne, als Familien und als Gemeinschaften.<br />
Die Berufsgruppen und sozialen Gruppierungen sowie die Mitarbeiter des<br />
Gesundheitswesens tragen große Verantwortung für eine gesundheitsorientierte<br />
Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.“<br />
(Herv. d. Verf.) [16].<br />
4.3 Empfehlungen der 2. Internationalen Konferenz zur<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>, Adelaide (1988)<br />
In den Adelaide-Empfehlungen der zweiten Weltgesundheitsförderungskonferenz<br />
(1988) wurde an zwei Stellen an die Herausforderungen der Kooperation für die<br />
beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> hingewiesen:<br />
1. „Partner im politischen Prozess<br />
„Wenn auch Regierungen eine wichtige Rolle im Gesundheitsbereich spielen, so<br />
wird Gesundheit doch auch maßgeblich von Unternehmens- und Geschäftsinteressen,<br />
von nichtstaatlichen Vereinigungen und von Organisationen auf
21<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Gemeindeebene beeinflusst. Deren Potential zur Gesunderhaltung und Gesund-<br />
heitsförderung der Menschen sollte positiv verstärkt werden.<br />
Gewerkschaften, Handel und Industrie, wissenschaftliche Vereinigungen und<br />
Glaubensgemeinschaften haben vielfältige Möglichkeiten im Gesundheitsinteresse<br />
der gesamten Gemeinschaft zu handeln. Neue Bündnisse müssen geschlossen<br />
werden, um dem Handeln im Interesse von Gesundheit neue Impulse zu geben.“<br />
2. „Neue Gesundheitsbündnisse entwickeln<br />
Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik erfordert ein Vorgehen, das von Beratung<br />
und Verhandlung geprägt ist. Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik braucht starke<br />
Fürsprecher, die der Gesundheit einen hohen Stellenwert auf der politischen<br />
Tagesordnung verschaffen.<br />
Das bedeutet, engagierte Aktions- und Interessengruppen in ihrer Arbeit zu stärken<br />
und den Medien zu helfen, komplizierte gesundheitspolitische Sachverhalte<br />
besser zu verstehen und darzustellen […].“ [35].<br />
In den Abschlussdokumenten zur 3. bzw. 4. Weltgesundheitsförderungskonferenz<br />
in Sundsvall (1991) bzw. Jakarta (1997) wurden keine Aussagen bezüglich der<br />
interdisziplinären Zusammenarbeit von beteiligten Berufsgruppen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
getroffen.<br />
4.4 Magdeburger Empfehlungen der Internationalen<br />
WHO-Konferenz, Magdeburg (1998)<br />
Im Anschluss an die Jakarta Konferenz wurde 1998 in Magdeburg eine internationale<br />
Konferenz mit dem Schwerpunktthema „Neue Partner für Gesundheit –<br />
Gesundheit auf dem Weg ins 21. Jahrhundert“ ausgerichtet. In den beschlossenen<br />
„Magdeburger Empfehlungen“ wurde sich schwerpunktmäßig mit neuen Partnerschaften<br />
in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> beschäftigt.<br />
Danach müssen drei Schwerpunktgruppen von Akteuren partnerschaftlicher<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> berücksichtigt werden:
22<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
„Akteure aus dem Non-Profit-Bereich, die dem Anspruch von Gesundheitsförde-<br />
rung im Sinne der Ottawa Charta verpflichtet sind (z. B. nicht-staatliche und nicht<br />
erwerbswirtschaftlich orientierte Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe,<br />
Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, Bildungsträger, Schulen und Hochschulen,<br />
Verbände von Berufen im Gesundheitswesen);<br />
Akteure, die im staatlichen Bereich tätig sind und <strong>Gesundheitsförderung</strong> im Sinne<br />
der Ottawa Charta als Pflichtaufgabe und als Herausforderung angenommen<br />
haben (mittelbare Staatsverwaltung, insbesondere Körperschaften des öffentli-<br />
chen Rechts wie Berufsgenossenschaften, Krankenkassen der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung, Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen);<br />
Akteure, die unter vorwiegend ökonomischen Gesichtspunkten Gesundheitsförde-<br />
rung im Sinne der Ottawa Charta nutzen („Leistungserbringer“ gesundheitsförder-<br />
licher Angebote im System gesundheitlicher Versorgung, „kommerziell Tätige“ wie<br />
Unternehmen, Dienstleister, Handwerker etc., die <strong>Gesundheitsförderung</strong> auch zur<br />
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ihres Handelns einsetzen).“ [36].<br />
Im Unterpunkt „<strong>Gesundheitsförderung</strong> als Systemarchitektur“ der „Magdeburger<br />
Empfehlungen“ wird auf die Berufsverbände näher eingegangen:<br />
„Neben den traditionellen Ansätzen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> muß es vor dem<br />
Hintergrund der Organisationsentwicklung Aufgabe eines „erweiterten Ansatzes“<br />
sein, <strong>Gesundheitsförderung</strong> auch als Systemarchitektur auszurichten. Dies bedeutet<br />
einerseits, daß professionelle Gesundheitsförderer als Systemarchitekten ihre<br />
Leistungen im Sinne einer Zulieferung von außen erbringen, und andererseits,<br />
daß Experten der Organisationsentwicklung in den Einrichtungen selbst die<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> als Stimulus der wirtschaftlichen Entwicklung nutzen. Neue<br />
Partner in diesem Sinne sind also speziell aus-, weiter- und fortbildende Vertreter<br />
von Gesundheitsberufen und alle in Gesundheitsbereichen tätige Personen und<br />
Einrichtungen. Der Staat und die Verbände der Gesundheitsberufe haben hier<br />
eine besondere Bildungsaufgabe zu erfüllen.“ [37].
23<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
In der Mexiko-Erklärung zur 5. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
(2000) wurden keine Aussagen zur Zusammenarbeit der Berufsgruppen bzw.<br />
Berufsverbände gemacht.<br />
4.5 Bangkok Charta für <strong>Gesundheitsförderung</strong> in einer<br />
globalisierten Welt, Bangkok (2005)<br />
In der bisher letzten Weltgesundheitsförderungskonferenz 2005 in Bangkok wurde<br />
erstmalig im Abschlussdokument auf die Stellung der Berufsverbände eingegangen.<br />
In der „Verpflichtung zur Gesundheit für Alle“ wird gefordert, dass <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in vier Schlüsselbereichen positioniert werden muss:<br />
„1. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss ein zentraler Punkt auf der globalen Agenda<br />
werden!<br />
Zur Verbesserung der Gesundheit und der Gesundheitssicherungssysteme sind<br />
wirksame zwischenstaatliche Vereinbarungen erforderlich. Regierungen und internationale<br />
Organisationen müssen gemeinsam handeln, um die ungleichen<br />
Gesundheitschancen zwischen Arm und Reich zu überbrücken. Die Bekämpfung<br />
der negativen Auswirkungen von<br />
• Handel,<br />
• Produkten,<br />
• Dienstleistungen und<br />
• Marketingstrategien<br />
erfordert effektive Mechanismen der globalen Steuerung für Gesundheit.<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> muss integraler Bestandteil von Innen- und Außenpolitik<br />
und internationalen Beziehungen werden, auch in Konflikten und Kriegen. Dafür<br />
braucht es Maßnahmen der Förderung von Dialog und Zusammenarbeit zwischen<br />
den Nationalstaaten, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor. Diese Bemühungen<br />
können auf Beispiele bestehender Verträge wie z.B. der WHO-<br />
Rahmenvereinbarung zur Tabakkontrolle aufbauen.
24<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
2. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss zu einer wesentlichen Verantwortung aller<br />
Regierungsebenen werden<br />
Alle Regierungen aller Ebenen müssen Gesundheitsmängel und gesundheitliche<br />
Ungleichheiten mit größter Dringlichkeit behandeln, weil Gesundheit eine wesent-<br />
liche Determinante sozio-ökonomischer und politischer<br />
Entwicklungsmöglichkeiten darstellt. Lokale, Regionale und Nationale Regierun-<br />
gen müssen daher:<br />
• Investitionen in Gesundheit priorisieren, und zwar innerhalb und außerhalb<br />
des Gesundheitswesens,<br />
• eine nachhaltige Finanzierungsbasis zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> zur Verfü-<br />
gung stellen.<br />
Um dies sicherzustellen, sollten alle Regierungsebenen die Gesundheitskonse-<br />
quenzen von Politik und Gesetzgebung mit Hilfe von Werkzeugen wie Health<br />
Impact Assessments (Gesundheitsverträglichkeitsprüfung; Anm. d. Verf.) überprüfen<br />
und sichtbar machen, und zwar mit einem expliziten Fokus auf Gleichheit /<br />
Ungleichheit.<br />
3. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss zu einem wesentlichen Kernbereich von<br />
Gemeinschaften und Zivilgesellschaft werden<br />
Gemeinschaften und Zivilgesellschaft haben oft eine führende Rolle in der Initiierung,<br />
Gestaltung und Durchführung von <strong>Gesundheitsförderung</strong>smaßnahmen.<br />
Sie brauchen die Rechte, Ressourcen und Möglichkeiten, mit deren Hilfe ihre<br />
Beiträge nachhaltig ausgeweitet werden können. Unterstützung beim Aufbau von<br />
Kapazitäten ist hier insbesondere in weniger entwickelten Gemeinschaften wichtig.<br />
Gut organisierte und befähigte Gemeinschaften sind hocheffizient in der Bestimmung<br />
ihrer eigenen Gesundheit, und sie sind in der Lage, Regierungen und den<br />
Privatsektor für die Gesundheitskonsequenzen ihrer Politik und Handlungen zur<br />
Verantwortung zu ziehen. Die Zivilgesellschaften müssen ihre Marktmacht ausüben,<br />
indem sie Güter, Dienstleistungen und Beteiligungen an Unternehmen vorziehen,<br />
welche soziale Verantwortung übernehmen.
25<br />
Entwicklungen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Bürgernahe Gemeindeprojekte, Bürgerinitiativen und Frauengruppen haben ihre<br />
Fähigkeit zu effektivem Handeln auf dem Gebiet der <strong>Gesundheitsförderung</strong> be-<br />
wiesen und stellen Modelle guter Praxis für weitere Aktivisten dar. Berufsver-<br />
bände im Gesundheitswesen haben hier einen besonderen Beitrag zu leisten<br />
(Herv. d. Verf.).<br />
4. <strong>Gesundheitsförderung</strong> muss ein Verantwortungsbereich guter<br />
Unternehmensführung werden<br />
Der Privatsektor hat direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen<br />
sowie deren Determinanten durch seinen Einfluss auf:<br />
• die lokale Umgebung,<br />
• nationale Kulturen,<br />
• die Umwelt und<br />
• die Verteilung des Wohlstands.<br />
Der Privatsektor trägt wie andere Arbeitgeber und der <strong>info</strong>rmelle Sektor Verant-<br />
wortung für die Sicherstellung gesunder und sicherer Arbeitsplätze, die Förderung<br />
von Gesundheit und Wohlergehen seiner Arbeitnehmer, deren Familien und der<br />
Gemeinschaft. Durch Einhaltung von lokalen, nationalen und internationalen<br />
Regeln und Vereinbarungen zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit kann<br />
der Privatsektor auch zur Verringerung weiterreichender globaler Gesundheitsauswirkungen<br />
beitragen, wie etwa jener, die im Zusammenhang mit globalen<br />
Umweltveränderungen entstehen. Ethische und verantwortungsvolle Geschäftsgebaren<br />
und Fair Trade sind Bespiele einer Unternehmensführung, die von Konsumenten<br />
und der Zivilgesellschaft, von staatlichen Anreizsystemen und Regelungen<br />
unterstützt werden sollten.“ [19].<br />
Anhand dieses Überblicks ist erkennbar, dass die Zusammenarbeit der im<br />
Gesundheitswesen beteiligten Berufsgruppen von Anfang an ein Bestandteil der<br />
Diskussion zur Weiterentwicklung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> war.<br />
Welchen Beitrag die Berufsverbände bisher leisteten, soll in den nächsten Kapiteln<br />
dieser Diplomarbeit erörtert werden.
26<br />
Überblick zu Interessensvertretungen<br />
5. Überblick über die Interessensvertretungen im Berufs-<br />
feld nichtmedizinischer Primärprävention und Gesund-<br />
heitsförderung in Deutschland<br />
5.1 Einführung<br />
Die Auswahl der zu untersuchenden Berufsverbände wurde mit Hilfe selbst aufgestellter<br />
Kriterien durchgeführt:<br />
• akademische Berufsqualifikation als Voraussetzung der Mitgliedschaft<br />
• explizite Formulierung der Interessensvertretung in der Vereinssatzung<br />
• inhaltlicher Bezug zur nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
• nichtverkammerter Berufsstand<br />
Ergebnis der Auswahl sind nachstehende Berufsverbände:<br />
• Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />
e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />
• Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und<br />
Erziehungswissenschaftler e.V.<br />
• Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
• Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
Die folgenden Verbände erfüllen diese Kriterien nicht in vollem Maße. Aufgrund<br />
der Zielsetzung bzw. inhaltlichen Ausrichtung wurden diese separat untersucht.<br />
• Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
• Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />
• Public Health Absolventen Deutschland e.V.
27<br />
Überblick zu Interessensvertretungen<br />
Die Verbände wurden mit Hilfe eines selbst entwickelten Kriterienkataloges analy-<br />
siert. Zentrale Kriterien sind:<br />
� Gründung<br />
� Ziel und Zweck<br />
� Organisationsaufbau<br />
� Mitgliederstruktur<br />
� Finanzierung<br />
� Leistungen für Mitglieder<br />
� Kooperationspartner<br />
Zusätzlich wurden, je nach Existenz, Aussagen zu:<br />
� Berufsbild und Berufsordnung<br />
� Selbstverständnis<br />
� Beitrag im Gesundheitswesen (insbesondere im Berufsfeld nichtmedizinischer<br />
Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong>), gemacht.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in „Steckbriefen“ zusammengefasst<br />
(siehe Anlage 1 bis 10).<br />
Die Interessensvertretungen der Ärzteschaft sind aufgrund der inhaltlichen<br />
Ausrichtung dieser Diplomarbeit nicht Gegenstand der Bestandsanalyse.<br />
5.2 Gesundheitspersonalwesen<br />
Die Erhebung von statistischen Angaben zu den Beschäftigten im Berufsfeld<br />
nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland ist<br />
problematisch.<br />
Zur Erstellung der Beschäftigungsstatistik der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten in Deutschland sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, innerhalb<br />
jedes Quartals, im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung,
Überblick zu Interessensvertretungen<br />
an die jeweils zuständigen Agenturen für Arbeit Angaben über ihre Beschäftigten<br />
zu liefern [vgl. 38]. Dabei geben die Arbeitgeber eine dreistellige Schlüsselzahl<br />
der Berufsordnung an (sog. „3-Steller“ [39]). Die vom Arbeitgeber mitzuteilenden<br />
Merkmale und Tatbestände sind in § 28a Abs. 1 bis 4 SGB IV geregelt [vgl. 38].<br />
Infolge dieser offiziellen Aufschlüsselung ergibt sich ein undifferenziertes Bild der<br />
Beschäftigtenzahlen.<br />
Im Statistischen Jahrbuch des Statistischen Bundesamtes (2007) werden die<br />
Berufe Gesundheitswirt, Pädagoge, Psychologe, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge<br />
und Soziologe sowie Oecotrophologe in der Gruppe „andere Berufe im Gesundheitswesen“<br />
geführt, sofern sie in einer Einrichtung des Gesundheitswesens arbeiten<br />
[vgl. 40].<br />
Es ist somit nicht möglich, qualitative Angaben zu den sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in Deutschland zu erheben.<br />
Aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich, zum<br />
Stand vom 30.09.2007 (siehe Abb. 2), folgende Angaben [41].<br />
Anzahl<br />
500.000<br />
450.000<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
456.249<br />
261.109<br />
86.720<br />
n= 887.690<br />
34.053 49.559<br />
Sozialarbeiter, Gesundheitswirte<br />
Heimleiter, Sozialpädagogen<br />
Psychologen, Soziologen<br />
Pädagogen<br />
Oecotrophologen<br />
Abb. 2: Auszug aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30.09.2007<br />
Angaben für „Sozialpflegerische Berufe“ (Sozialarbeiter, Gesundheitswirte, Heimleiter, So-<br />
zialpädagogen) und „Geistes- und naturwissenschaftliche Berufe“ (Psychologen, Soziolo-<br />
gen, Pädagogen, Oecotrophologen)<br />
28
Überblick zu Interessensvertretungen<br />
Mit dieser Datenlage ist es ebenfalls nicht möglich, qualitative Aussagen über den<br />
Organisationsgrad der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berufsfeld<br />
nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland in<br />
einem Berufsverband zu treffen.<br />
Auf Grundlage der offiziellen und im Rahmen dieser Arbeit ermittelten Mitglieder-<br />
zahlen der Berufsverbände (siehe Abb. 3) und den Angaben der Beschäftigungs-<br />
statistik der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich, dass von den 887.690 Beschäf-<br />
tigten 26.770 in einem Berufsverband organisiert sind. Dies entspricht einem<br />
Organisationsgrad von 3% (außer der Angaben von BVdP) [42].<br />
Des Weiteren ist keine Aussage zur Organisationsbereitschaft möglich, also dem<br />
Verhältnis von potentiellen Mitgliedern und der tatsächlichen in einem Berufsver-<br />
band organisierten Beschäftigten einer Berufsgruppe.<br />
Anzahl<br />
13.000<br />
12.500<br />
12.000<br />
11.500<br />
11.000<br />
10.500<br />
10.000<br />
9.500<br />
9.000<br />
8.500<br />
8.000<br />
7.500<br />
7.000<br />
6.500<br />
6.000<br />
5.500<br />
5.000<br />
4.500<br />
4.000<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
12.000<br />
6.000<br />
3.700 3.500<br />
570 550<br />
n= 26.770<br />
330 300<br />
120<br />
BDP<br />
DBSH<br />
VDOE<br />
DVGS<br />
BDS<br />
BV-Päd<br />
BV Gefö<br />
BVdP<br />
PHAD<br />
Abb. 3: Mitgliederzahlen der nichtverkammerten Berufsverbände im Berufsfeld nichtmedizinischer<br />
Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland<br />
Anm. d. Verf.: k. A. vom BDDP erhältlich<br />
Quelle: Eigene Erhebung im Zeitraum April - Juni 2008<br />
29
6. Auswertung der Bestandsanalyse<br />
30<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
6.1 Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Beurteilung der<br />
Qualität eines Berufsverbandes<br />
Die Auswertung der Bestandsanalyse zu den hier untersuchten Berufsverbänden<br />
gestaltet sich kompliziert. Anhand der folgenden Beispiele soll dies exemplarisch<br />
erläutert werden.<br />
Wie in Kap. 5.2 bereits aufgezeigt, ist es nicht möglich, exakte Zahlen zu den Be-<br />
schäftigten im Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in Deutschland zu erhalten.<br />
Darüber hinaus gibt es bisher kein sachdienliches Instrument zur Bewertung der<br />
Qualität eines Berufsverbandes. Bereits die Festlegung von Kriterien stellt sich als<br />
problematisch heraus. An welchen Kriterien soll für eine Bewertung angesetzt<br />
werden?<br />
a) Anzahl von Beschäftigten einer Berufsgruppe, die potentiell Mitglieder sein<br />
könnten?<br />
b) Aufnahmebedingungen?<br />
c) Bestandsdauer des Berufsverbandes?<br />
d) Höhe der Mitgliederzahl?<br />
e) Kooperationen bzw. Kooperationspartner?<br />
Mit Hilfe der nachfolgenden Beispiele soll verdeutlicht werden, dass diese Kriterien<br />
nicht ausreichen, um Rückschlüsse auf die Qualität eines Berufsverbandes zu<br />
ziehen bzw. Zusammenhänge zwischen den Kriterien herzustellen:<br />
Zu a) Anzahl von Beschäftigten einer Berufsgruppe, die potentiell Mit-<br />
glieder sein könnten?<br />
Die fast 700.000 Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bilden die größte Beschäftigtengruppe<br />
der potentiellen Mitglieder eines Berufsverbandes [41]. Der Deutsche<br />
Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) hat 6.000 Mitglieder [43].
31<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
Diese beiden Zahlen ins Verhältnis gesetzt, lässt schlussfolgern, dass in dieser<br />
Beschäftigtengruppe einer eher geringe Organisationsbereitschaft besteht.<br />
Nach Aussage von PROF. DR. DAHME (Professor für Verwaltungswissenschaft an<br />
der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)) liegen die Gründe für diese Situation in<br />
den unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen.<br />
Zum einen arbeiten 1/3 der Sozialarbeiter in der Kommunalverwaltung. Die Inte-<br />
ressen werden hier durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) vertre-<br />
ten. Zum anderen arbeiten 2/3 der Sozialarbeiter bei den freien Trägern (der<br />
überwiegende Anteil bei den Kirchen). „Das sind alles Wertegemeinschaften<br />
(Tendenzbetriebe), die auf die Loyalitätspflicht ihrer Mitarbeiter pochen können.<br />
Zum anderen wird von den freien Trägern behauptet, die Interessen der Sozialar-<br />
beiter mit zu vertreten.“ [44].<br />
Zu b) Aufnahmebedingungen?<br />
Am Beispiel des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V. (BVdP) können<br />
die Kriterien der Aufnahmebedingungen verdeutlicht werden.<br />
Die Mitgliedschaft ist nicht an einen Abschluss einer beruflichen bzw. akademi-<br />
schen Ausbildung geknüpft. Es genügt, wenn sich das potentielle Mitglied zu einer<br />
der in Anlage 8 genannten Arten der Mitgliedschaft bekennt. Die notwendige<br />
Voraussetzung zur Aufnahme des „Fachstudiums zum Präventologen®“ ist lediglich<br />
ein Hauptschulabschluss [45].<br />
Im Verhältnis zu den anderen untersuchten Berufsverbänden sind die Aufnahmebedingungen<br />
für diesen Verband auf einem „niedrigen“ Niveau angesetzt.<br />
Zu c) und d) Bestandsdauer des Berufsverbandes? Höhe der Mitglieder-<br />
zahl?<br />
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) hat<br />
mit 12.000 Mitgliedern die höchste Anzahl von Mitgliedern und ist zudem mit 62<br />
Jahren der älteste unter den untersuchten Berufsverbänden (siehe auch Abb. 4)<br />
[46, 47]. Der Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. (BDS)<br />
ist mit über 32 Jahren der zweitälteste Berufsverband, hat mit 570 vergleichsweise<br />
wenig Mitglieder [48, 49]. Es stellt sich daher die Frage, ob dies an der geringen
32<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
Anzahl von Beschäftigten liegt (der BDP schätzt die Zahl auf 52.000 tätige Psy-<br />
chologen in Deutschland [50], der BDS schätzt die Zahl auf 8.000 tätige Soziolo-<br />
gen [51]) oder evtl. an den Bedingungen für eine Mitgliedschaft. Zur Verdeutli-<br />
chung dieser Thematik soll der Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BV<br />
Gefö) herangezogen werden. Der BV Gefö ist mit 4 Jahren der jüngste unter den<br />
analysierten Berufsverbänden und hat 330 Mitglieder [52, 53].<br />
Im Gegensatz zum BDS sind die Aufnahmebedingungen des BV Gefö nicht an die<br />
fachspezifische akademische Ausbildung geknüpft. Es erschließt sich dadurch ein<br />
größerer Personenkreis für potentielle Mitglieder.<br />
Zu e) Kooperationen bzw. Kooperationspartner?<br />
Am Beispiel des Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE) lässt sich die Problematik<br />
der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern darlegen. Es stellt sich dabei<br />
die Frage, ob die Kooperation mit Unternehmen aus der Privatwirtschaft einen<br />
Gewinn für die Mitglieder darstellt oder ob hier über unterschiedliche Plattformen<br />
versucht wird, mit „der Multiplikatorengruppe von rund 3.500 Oecotrophologen<br />
sowie Studenten und Absolventen fachverwandter Studiengänge, die dem Verband<br />
angehören, in einen Dialog einzutreten“ [54].<br />
Welcher Dialog hier genau gemeint ist, kann im Rahmen dieser Diplomarbeit nicht<br />
abschließend geklärt werden. Ein Blick auf die Liste der korporativen Mitglieder,<br />
auf der sich bekannte Unternehmen aus der Privatwirtschaft wie z. B.<br />
• bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co.KG<br />
• Danone GmbH<br />
• Ferrero MSC GmbH & Co. KG<br />
• Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG<br />
• Nestlé Deutschland AG<br />
• Yakult Deutschland GmbH<br />
befinden, lassen zumindest die Einflussnahme der Ernährungsindustrie auf den<br />
VDOE schließen.<br />
Diese Annahme bestätigt sich auch im Hinblick auf die Vorstandsmitglieder und<br />
ihrer beruflichen Tätigkeit (Stand 23.04.2008).
33<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
Die Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Lambeck ist Leite-<br />
rin des Referates Wissenschafts-PR der CMA<br />
Centrale Marketing-Gesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft<br />
mbH, mit Sitz in Bonn.<br />
Die beruflichen Tätigkeiten der weiteren Mitglieder<br />
des Vorstandes wie<br />
• Frau Mühlenbrock (ehemalige Pharmaberaterin<br />
in Projekten bei der MarVecs GmbH)<br />
• Frau van Rissenbeck (Leiterin Institutional &<br />
Corporative Affairs der Ferrero MSC GmbH &<br />
Co. KG)<br />
• Frau Fuhrländer (Junior Manager in der Wissenschaftsabteilung<br />
der Yakult Deutschland<br />
GmbH)<br />
lassen ebenfalls auf die Verbindung zur Ernährungsindustrie<br />
schlussfolgern [54].<br />
Anhand der Kooperationspartner des BVdP lässt sich<br />
gleichfalls die Problematik der Zusammenarbeit aufzeigen.<br />
In der Liste der Partner befinden sich u. a.<br />
Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben.<br />
Der Inhaber der Firma Natur & Health und der<br />
Gesellschafter der Firma Pharmos Natur sind<br />
zugleich Mitglieder des Vorstandes des BVdP. Es<br />
stellt sich dabei die Frage, ob hier der Berufsverband<br />
nur als Mittel zum Zweck dient – dem Vertrieb von<br />
Abb. 4: Zeitfolge der Gründungs- Produkten über die 300 Mitglieder des BVdP. Des<br />
jahre der nichtverkammerten Berufs- Weiteren ist fragwürdig, welche Zusammenarbeit der<br />
verbände im Berufsfeld nicht- BVdP mit Apotheken (Torre-Apotheken) und<br />
medizinischer Primärprävention Kosmetik Unternehmen (Complen Vertriebs GmbH)<br />
Gesundheitsförderdung in pflegt [55].<br />
Deutschland
34<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
6.2 Stand der Kooperation zwischen den Berufsverbänden<br />
Im Ergebnis der Bestandsanalyse wird festgestellt, dass es bis Mai 2008 keine<br />
Kooperationen zwischen den hier vorgestellten Berufsverbänden gibt.<br />
Ein erstes Treffen von Berufsverbänden gab es bei der Veranstaltung „Was leisten<br />
Berufsverbände im Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong>?“, die im Rahmenpro-<br />
gramm der 7. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> (SoAk) in Magdeburg<br />
2007 stattfand.<br />
Dabei wurde die Frage erörtert, welchen Beitrag die verschiedenen Berufe im Gesundheits-<br />
und Sozialwesen zur Entwicklung gesünderer und gerechterer Lebensverhältnisse<br />
in Deutschland leisten können. Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren<br />
Vertreter von sieben Berufsverbänden [vgl. 56].<br />
Dabei wurde die Dringlichkeit, insbesondere in den Städten und Gemeinden eine<br />
integrative Daseinsvorsorge mit den Bürgerinnen und Bürgern und eine systematische<br />
kommunale <strong>Gesundheitsförderung</strong> zu entwickeln, besonders hervorgehoben.<br />
Infolgedessen wurde dieses Thema bei der 8. SoAk zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
(Juli 2008) mit der Veranstaltung „Berufsverbände im Gespräch: Welche Rolle<br />
übernehmen die Gesundheits- und Sozialberufe in der ‚Gesundheits-<br />
Gesellschaft’? – Berufspolitische Positions-Bestimmungen für die Kooperation der<br />
Gesundheits- und Sozialberufe im Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention“<br />
fortgeführt.<br />
Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass angesichts „der Neuorientierung<br />
öffentlicher Gesundheitspolitik und der forcierten Entwicklung einer ‚Gesundheitswirtschaft’<br />
die unterschiedlichen Berufe ihre gesellschaftliche Funktion und<br />
Rolle neu bestimmen bzw. neu akzentuieren müssen und wollen“ [57].<br />
Darüber hinaus wurde es als neue Herausforderung angesehen „sich in neuen<br />
Vermarktungsformen von Gesundheitskompetenzen zu positionieren, wie sie im<br />
Rahmen einer ‚Gesundheitswirtschaft’ gegenwärtig propagiert und angeboten<br />
werden“ [57].
35<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung können sich Kooperationen zwischen den<br />
bereits bestehenden Strukturen wie der BDS „Fachgruppe Gesundheit“, der Ar-<br />
beitsgruppe „Kontakte und Partner“ des BV Gefö, der BDP Sektion „Gesundheits-,<br />
Umwelt- und Schriftpsychologie“ sowie der „Fachgruppe Gesundheit“ des DBSH<br />
ergeben.<br />
Die Vorsitzenden der jeweiligen Gruppen sind dabei erste Ansprechpartner und<br />
würden als Multiplikatoren in den Berufsverbänden fungieren.<br />
Die anderen Berufsverbände haben keine bestimmte Fachgruppe, Sektion oder<br />
ähnliches, die explizit das Handlungsfeld nichtmedizinische Primärprävention<br />
und/oder <strong>Gesundheitsförderung</strong> aufweist.<br />
6.2.1 Aussagen zur Kooperation der Berufsgruppen in Dokumenten der<br />
Berufsverbände<br />
In der nachfolgenden Übersicht werden die Aussagen zur Kooperation der Berufsgruppen<br />
in den Dokumenten wie z. B. der Satzung, der Berufsordnung oder den<br />
ethischen Richtlinien der Berufsverbände (außer Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen<br />
und Diplom-Pädagoginnen e.V., Berufsverband Deutscher Soziologinnen<br />
und Soziologen e.V., Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen<br />
und Erziehungswissenschaftler e.V., Public Health Absolventen Deutschland e.V.)<br />
genannt.<br />
� Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
Dokument:<br />
Ethische Richtlinien des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />
e.V. (siehe Anlage 2)<br />
Aussage zur Kooperation zu anderen Berufsgruppen:<br />
Pkt. „II.3. Verhältnis zu Angehörigen anderer Berufe“ mit der Kooperation von<br />
Berufsgruppen.<br />
Psychologen sind in der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe loyal,<br />
tolerant und hilfsbereit.“ [58].
� Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
Berufsbild „Dipl.-Gesundheitswirt (FH)“ (siehe Anlage 5):<br />
36<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
Pkt. „7. Charakteristika des Berufsbildes“: Das Berufsbild der Dipl.-<br />
Gesundheitswirte (FH) zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus: […]<br />
Netzwerkarbeit, Förderung multisektoraler Zusammenarbeit [59].<br />
� Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
Berufsbild Sozialarbeiter (siehe Anlage 6):<br />
„I. Grundlagen und Rahmenbedingungen der Profession […]<br />
Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Interdisziplinä-<br />
res Arbeiten ist für Sozialarbeit berufstypisch.“ [60].<br />
� Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
In der Satzung und der Berufsordnung des VDOE wurden Aussagen zur Koopera-<br />
tion zu anderen Berufsgruppen getroffen.<br />
Satzung unter § 2 Zweck des Verbandes:<br />
„Der Verband der Oecotrophologen ist dem interdisziplinären Ansatz der<br />
Oecotrophologie und der Haushalts- und Ernährungswissenschaft verpflichtet und<br />
hat es sich zur Aufgabe gemacht, neben der notwendigen Spezialisierung von<br />
Oecotrophologen ein integratives Berufsverständnis zu fördern. Dazu gehören:<br />
– die Zusammenarbeit mit Fach- und Berufsverbänden verwandter Disziplinen im<br />
In- und Ausland […].“ [61].<br />
Berufsordnung (siehe Anlage 7) unter Artikel I.7 Zusammenarbeit mit Angehörigen<br />
anderer Berufsgruppen:<br />
„1. Die Zusammenarbeit des Oecotrophologen mit Angehörigen anderer Berufs-<br />
gruppen im Gesundheitswesen erfolgt zum Wohle des Klienten.<br />
Sie ist geprägt von Loyalität und gegenseitiger Anerkennung der beruflichen<br />
Kompetenz und Zuständigkeit des anderen.“ [62].
� Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
Berufsordnung (siehe Anlage 8):<br />
§ 13 Kollegiale Zusammenarbeit:<br />
37<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
„(1) Präventologinnen und Präventologen verhalten sich untereinander und<br />
gegenüber den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen kollegial, tolerant<br />
und offen. Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen<br />
Wissen von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe oder herabsetzende<br />
Äußerungen über einzelne Personen sind nicht zulässig.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen dürfen Kollegen aus einer Praxis oder als<br />
Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit nicht durch unlautere Handlungen<br />
verdrängen.<br />
§ 17 Gemeinschaft der Präventologinnen und Präventologen:<br />
[…]<br />
(2) Als gemeinsame Interessensvertretung der Profession und in Übereinstim-<br />
mung mit der Ottawa Charta der Weltgesundheitsorganisation will der Berufsver-<br />
band […]<br />
mit allen Gesundheitsdiensten, Gesundheitsprofessionen und sozialen Gruppen<br />
der Bevölkerung offen kooperieren und im Interesse einer wirksamen, effizienten<br />
und effektiven <strong>Gesundheitsförderung</strong> zusammenwirken“ [63].<br />
� Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />
Satzung:<br />
§ 2 Zweck und Aufgaben:<br />
„[…]<br />
- Entwicklung und Ausbau der sportwissenschaftlich begründeten Sport-/ Bewe-<br />
gungstherapie sowie der bewegungsbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong> in interdis-<br />
ziplinärer Zusammenarbeit.“ [64].<br />
Diese Übersicht verdeutlicht, dass bei den genannten Berufsverbänden durchaus<br />
das Bestreben nach einer interdisziplinären Kooperation mit anderen Berufsgrup-<br />
pen besteht.
38<br />
Auswertung der Bestandsanalyse<br />
Wie in Kap. 6.2 aufgezeigt, hat sich bisher aber keine Zusammenarbeit entwickelt.<br />
Es liegt daher an der Initiative der einzelnen Berufsverbände, diese Bestrebungen<br />
in die praktische Tätigkeit im Berufsfeld der nichtmedizinischen Primärprävention<br />
und <strong>Gesundheitsförderung</strong> konkret umzusetzen.
Systemanforderungen und Berufsgruppenkooperationen<br />
7. Allgemeine Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />
und die Kooperation zwischen den Berufsgruppen<br />
7.1 Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />
Zu den Anforderungen an das Gesundheitssystem können die nach KICKBUSCH<br />
(2006) formulierten sechs Entwicklungstrends der „Gesundheitsgesellschaft“ Auf-<br />
schluss geben.<br />
„1. Die Menschen leben länger und sind länger gesund.<br />
2. Das Krankheitsspektrum der Gesellschaft hat sich signifikant hin zu<br />
chronischen, zum Teil vermeidbaren Krankheiten verschoben.<br />
3. Das Krankenversorgungssystem nimmt einen immer größeren Anteil am<br />
Bruttosozialprodukt ein.<br />
4. Der expandierende Gesundheitsmarkt ist zum wichtigen Faktor des<br />
Wirtschaftswachstums geworden.<br />
5. Die Globalisierung bringt neue Gesundheitsrisiken mit sich.<br />
6. Das öffentliche und persönliche Interesse an der Gesundheit hat signifikant<br />
zugenommen.“ [1].<br />
Auf den sich daraus erschließenden „besonderen Beitrag“ der Berufsverbände<br />
wird im Kapitel 8 ausführlich eingegangen.<br />
7.2 Anforderungen an die Kooperation zwischen den<br />
Berufsgruppen<br />
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswe-<br />
sen (SVR) befasste sich im Jahr 2007 im Rahmen des Gutachtens „Kooperation<br />
und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversor-<br />
gung“ mit der Frage „Wer macht in Zukunft was? Welche Art der Arbeitsteilung<br />
entspricht den Anforderungen an das Gesundheitssystem der Zukunft?“.<br />
Im Mittelpunkt stand dabei die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe in der<br />
Gesundheitsversorgung.<br />
39
Systemanforderungen und Berufsgruppenkooperationen<br />
Auf die zukünftige Form der Zusammenarbeit wird in den „Empfehlungen zur<br />
Zusammenarbeit“ eingegangen:<br />
„Die Diskussion um neue Kooperationsformen und Kompetenzen von Gesundheitsberufen<br />
ist nicht primär aus der Perspektive der Berufsgruppen, sondern auf<br />
der Basis der zukünftigen Anforderungen an das Gesundheitssystem – d. h. aus<br />
der Patientenperspektive – zu führen. Die wichtigsten künftigen Anforderungen<br />
ergeben sich aus der Demografie (Alterung der Gesellschaft), dem Krankheitsspektrum<br />
(Multimorbidität), der Innovation (raschere Einführung neuer Methoden)<br />
und der Integration der Versorgung (Aufhebung der sektoralen Gliederung). Voraussetzung<br />
für jede nachhaltige Änderung der Aufgabenverteilung zwischen den<br />
Gesundheitsberufen bildet die Bereitschaft der einzelnen Leistungserbringer zum<br />
Umdenken, zum Paradigmenwechsel und damit zur Ablösung von traditionellen,<br />
inzwischen überholten Verfahren, die die Ressourcen und die Steuerungshoheiten<br />
verteilen.“ [12].<br />
Zu den Anforderungen für das Handlungsfeld der Prävention wird folgendes konstatiert:<br />
„Bei Tätigkeiten, die das Versorgungsgeschehen bisher unzureichend abdeckt,<br />
z. B. im Bereich der Prävention […] empfiehlt es sich, von vornherein eine Zuordnung<br />
zu den entsprechenden Berufsgruppen vorzunehmen und verstärkt nichtärztliche<br />
Gesundheitsberufe einzubeziehen.“ [12].<br />
In der Diskussion um die Frage der Kooperation der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe<br />
im Bereich der Prävention müssen sich die Berufsverbände mit ihren jeweiligen<br />
Kompetenzen in hohem Maße zielorientiert einbringen.<br />
40
41<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
8. Perspektiven für die Berufsverbände im Berufsfeld<br />
nichtmedizinischer Primärprävention und Gesundheits-<br />
förderung in Deutschland<br />
8.1 Dienstleistungen der Berufsverbände<br />
Auf Grundlage der in Kap. 7 skizzierten Anforderungen an das Gesundheitssystem<br />
und die Kooperation der Berufsgruppen ergibt sich der „besondere Beitrag“<br />
der Berufsverbände in folgenden internen bzw. externen Dienstleistungen:<br />
Intern:<br />
• Ansprechpartner (ggf. Geschäftsstelle)<br />
• Schaffung von Möglichkeiten zur Partizipation der Mitglieder an Verbandsarbeit<br />
• Angebote zur berufsbezogenen Fort- und Weiterbildung (siehe auch Kap.<br />
8.1.1)<br />
• Beratung zu beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen<br />
bzw. Angelegenheiten der Mitglieder<br />
• Durchführung von Fachtagungen<br />
• Forum für Informations- und Wissenstransfer<br />
• Mentorenprogramm<br />
• Newsletter und/oder Fachzeitschrift<br />
• Stellen-, Praktikabörse<br />
• Teilnahme an politischen Prozessen (z. B. Gesetzgebungsverfahren)<br />
• Vertretung der Interessen der Mitglieder<br />
• Vorzugskonditionen (Fachzeitschriften, Kongressen usw.)<br />
• Internetpräsenz mit Mitgliederbereich
Extern:<br />
• Bereitstellung von Fachexpertisen (z. B. für Journalisten)<br />
42<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
• Sicherstellung der Qualität der Berufsausübung durch berufsethische<br />
Prinzipien<br />
• Verdeutlichung des jeweiligen Berufsprofils durch Berufsbild und Berufs-<br />
ordnung (siehe auch Kap. 8.2)<br />
• Kooperation mit anderen Berufsverbänden<br />
Die Realisierung der internen und externen Dienstleistungen orientiert sich an den<br />
aktuellen gesundheitspolitischen Themen. Die Attraktivität eines Berufsverbandes<br />
zeigt sich in der Vielfalt und Qualität der Dienstleistungen.<br />
8.1.1 Berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />
In seinem Kommentar zur aktuellen Situation von Prävention und Gesundheitsför-<br />
derung stellt BADURA (2007) die Frage: „Haben wir eigentlich hierzulande auf dem<br />
Gebiet der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention ausreichend Personal? Ist das<br />
vorhandene Personal bereits richtig und gut genug qualifiziert? Welche Kernkom-<br />
petenzen gilt es zu vermitteln und zu beherrschen?“ [65].<br />
Im Hinblick auf die Kernkompetenzen nach KICKBUSCH (2003), ist der Gesund-<br />
heitsförderer „kein Experte im klassischen Sinne, sondern ein social entrepreneur<br />
for health, ein Berufsbild, das eher in den Bereich des modernen Managements<br />
als in die traditionellen Gesundheitsberufe paßt; er braucht insbesondere Prozeß-<br />
kompetenzen“ [66]. Prozeßkompetenzen bedeuten demnach:<br />
• Innovationen anstoßen<br />
• Empowerment fördern<br />
• Partnerschaften bilden<br />
• Partizipation sichern<br />
• „Win-win“- Situationen herstellen<br />
• Anreize schaffen
43<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
Ferner wird es eine zunehmend wichtige Rolle des Gesundheitsförderers sein, als<br />
professioneller Berater andere Systeme bei der Entwicklung ihrer Gesundheits-<br />
strategien zu unterstützen. Darüber hinaus wird es von Bedeutung sein, das auch<br />
Berufe und Bereiche, die nicht primär dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind,<br />
die Grundzüge der <strong>Gesundheitsförderung</strong> verstehen und es als Teil ihres Hand-<br />
lungsbereiches auffassen, Gesundheit herzustellen.<br />
Nach KICKBUSCH (2003) sind dies: Altenpfleger, Apotheker, Architekten, Bibliothe-<br />
kare, Lehrer, Sozialarbeiter, Stadtplaner, Tourismusspezialisten u. a. [vgl. 66].<br />
Schlussfolgernd müssen daher die Berufsverbände als Anbieter von berufsbezo-<br />
gener Fort- und Weiterbildung eine maßgeblichere Rolle einnehmen.<br />
Die Angebote reichen bisher von Fortbildungen für „Psychologische Gesundheits-<br />
förderung und Prävention BDP“ (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und<br />
Psychologen e.V.) [67], „Projektmanagement“ (Berufsverband Gesundheitsförde-<br />
rung e.V.) [53], und zum „Projektmanagement in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>“ (Ver-<br />
band der Oecotrophologen e.V.) [68].<br />
Die restlichen Berufsverbände bieten keine Fort- bzw. Weiterbildungsangebote<br />
zum Thema Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> an.<br />
8.2 Berufsbild und Berufsordnung<br />
Wie in Kap. 8.1 bereits erwähnt, haben die Berufsverbände die Aufgabe, das<br />
jeweilige Berufsprofil durch Berufsbild bzw. Berufsordnung zu verdeutlichen.<br />
Zudem ist dies ein wichtiger Beitrag den Prozess der Professionalisierung voranzutreiben.<br />
Die nachfolgenden Aussagen geben den aktuellen Stand (Mai 2008) zu<br />
der inhaltlichen Zielsetzung der jeweiligen Berufsbilder bzw. Berufsordnungen der<br />
Berufsverbände (außer Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und<br />
Erziehungswissenschaftler e.V., Deutscher Verband für Gesundheitssport und<br />
Sporttherapie e.V. sowie Public Health Absolventen Deutschland e.V.) wieder.
44<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
� Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagoginnen und Diplom-<br />
Pädagogen e.V.<br />
Die Berufsordnung des BDDP dient der freiwilligen Selbstregulierung des Berufsverbandes.<br />
Sie ist für die Mitglieder des Verbandes verbindlich. Sie dient insbesondere:<br />
• dem Schutz der Berufsbezeichnung<br />
• der Festlegung des Berufsbildes<br />
• der Regelung des Erwerbs und der Führung von Fachgebietsbezeichnungen<br />
• der Regelung der Weiterbildungsverpflichtung<br />
• der Festlegung der Berufsethik<br />
• der Festlegung des Verhaltenskodex des Berufsstandes als freier Beruf<br />
[69].<br />
� Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
Die ethischen Richtlinien des BDP (zugleich Berufsordnung des BDP) wurden in<br />
Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. aufgestellt<br />
(siehe Anlage 2). Sie geben verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten<br />
von Psychologen vor.<br />
„Sie finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung,<br />
sondern haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Psychologen in<br />
allen Lebenssituationen bindenden Charakter. Des Weiteren sind sie Ausdruck<br />
des Selbstverständnisses des Psychologenberufs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen<br />
eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe,<br />
anhand derer psychologische Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese<br />
Weise dienen die aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes<br />
und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende Sanktionen.“<br />
[58].
45<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
� Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />
Der Ethik Kodex des BDS wurde zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für<br />
Soziologie (DGS) erarbeitet (siehe Anlage 3). Er soll dazu beitragen, die Soziologie<br />
in Deutschland weiter zu professionalisieren. Der Kodex formuliert einen<br />
Konsens über ethisches Handeln innerhalb der professionellen und organisierten<br />
Soziologie in Deutschland [vgl. 70].<br />
� Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
Ziel des Berufsbildes „Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)“ bzw. „Bachelor of Arts<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> und –management“ (siehe Anlage 5) ist es Qualitätskriterien<br />
für die Ausbildung von in der Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen<br />
zu definieren [vgl. 59].<br />
� Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
Der DBSH hat zur Entwicklung beruflicher Identität, zur Weiterentwicklung der<br />
Sozialen Arbeit und ihrer Wirksamkeit in der Gesellschaft „Berufsethische Prinzipien“<br />
und „Qualitätskriterien für die Soziale Arbeit“ entwickelt (siehe Anlage 6):<br />
Die „Berufsethische Prinzipien“ beinhalten die allgemeinen Grundsätze beruflichen<br />
Handelns, das Verhalten gegenüber Angehörigen anderer Berufe, Arbeitgebern<br />
und Organisationen, Berufskollegen, Klientel und das Verhalten in der Öffentlichkeit.<br />
Sie sind für alle Mitglieder des DBSH verpflichtend und dienen damit der<br />
Überprüfung und Korrektur des beruflichen Handelns [vgl. 71].<br />
Die „Qualitätskriterien für die Soziale Arbeit“ verstehen sich als Richtschnur bzw.<br />
Grundlage zur Beschreibung professioneller sozialer Arbeit über die jeweiligen<br />
Arbeits- und Berufsfelder. Zudem wurde damit eine Grundlage zur Entwicklung<br />
von arbeitsfeldspezifischen Anforderungen an die Praxis geschaffen, um diese<br />
bewerten und verbessern zu können [vgl. 72].
� Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
46<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
Die Berufsordnung des VDOE stellt die Überzeugung der Verbandsmitglieder zum<br />
Verhalten freiberuflich tätiger Oecotrophologen gegenüber Auftraggebern, ande-<br />
ren Geschäftspartnern, Klienten und Kollegen sowie zum Verhalten in der Öffent-<br />
lichkeit dar (siehe Anlage 7). Mit der Festlegung von Berufspflichten dient die<br />
Berufsordnung gleichzeitig dem Ziel:<br />
• das Vertrauen zwischen Oecotrophologen, Klienten, Auftraggebern<br />
und der Öffentlichkeit zu erhalten und zu fördern<br />
• die Qualität der oecotrophologischen Leistung sicher zu stellen,<br />
berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges<br />
Verhalten zu verhindern<br />
• der eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben nach bestem<br />
Wissen sowie nach dem jeweiligen Kenntnisstand der Ernährungs-<br />
und Haushaltswissenschaft sowie relevanter fachverwandter<br />
Wissenschaftsdisziplinen [vgl. 62].<br />
� Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
Die Berufsordnung des BVdP (siehe Anlage 8) beschreibt die allgemeinen Grundsätze<br />
„einer guten präventologischen Arbeit und formuliert die gemeinsame Überzeugung<br />
der Profession zum Verhalten ihrer Mitglieder im Umgang mit Klienten<br />
und Kunden, zur Kooperation untereinander und zur Zusammenarbeit mit den<br />
anderen Berufsgruppen und Fachleuten im Gesundheitswesen“ [63].<br />
Die Berufsordnung des BVdP und die Festlegung von Berufspflichten dienen dem<br />
Ziel:<br />
• „Gesundheitsbewußtsein in uns und gleichermaßen bei unseren<br />
Klientinnen und Klienten zu kultivieren<br />
• das Vertrauen der Menschen zu erhalten und zu fördern, die<br />
präventologische Hilfe in Anspruch nehmen<br />
• die Qualität der präventologischen Tätigkeit im Interesse der<br />
Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen
47<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
• die Unabhängigkeit und das Ansehen der Präventologinnen und<br />
Präventologen zu wahren<br />
• beruflich gutes und ethisch fundiertes Verhalten kontinuierlich zu<br />
pflegen“ [63].<br />
Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Berufsverbände auf unterschiedliche<br />
Weise versuchen:<br />
• den Prozess der Professionalisierung voranzutreiben<br />
• die Qualifikation der Mitglieder darzustellen<br />
• Qualitätsstandards bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu setzen<br />
• die Abgrenzung zu anderen Berufen in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen.<br />
8.3 Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />
Wie in Kap. 6.1 bereits erwähnt, gibt es kein zweckmäßiges Instrument zur Bewer-<br />
tung der Qualität eines Berufsverbandes.<br />
Ausgehend der geschilderten Schwierigkeiten und Hindernisse zur einheitlichen<br />
Bewertung der Qualität der hier untersuchten Berufsverbände (siehe Kap. 6.1 –<br />
6.2), ergibt sich die Notwendigkeit der Festsetzung folgender Qualitätskriterien<br />
(vgl. Abb. 5).<br />
� Ziel und Zweck<br />
� Organisationsaufbau<br />
� Mitgliederstruktur<br />
� Finanzierung<br />
� Leistungskatalog (intern und extern)<br />
� Kooperation<br />
� Berufsbild und Berufsordnung<br />
� Transparenz<br />
� Eigenständigkeit<br />
Abb. 5: Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes
48<br />
Perspektiven für Berufsverbände<br />
Die Feingliederung der Qualitätskriterien befindet sich in der selbst entwickelten<br />
Checkliste zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes (siehe Anlage 11).<br />
Um eine wissenschaftliche Bewertung der Berufsverbände durchführen zu<br />
können, muss für jedes einzelne Kriterium der Checkliste ein Wertungsmaßstab<br />
gefunden werden. So ist z. B. abzuwägen, ob die Repräsentanten des Berufsver-<br />
bandes (i.d.R. der Vorstand) hauptamtlich oder ehrenamtlich arbeiten sollten.<br />
Oder ob die Kooperation von Berufsverbänden mit Unternehmen aus der Privat-<br />
wirtschaft zulässig ist.
9. Diskussion und Ausblick<br />
49<br />
Diskussion und Ausblick<br />
Der Anlass für die Themenwahl der Diplomarbeit ergab sich aus der Tatsache,<br />
dass bisher keine Bestandsaufnahme zu den Interessensvertretungen der nicht-<br />
verkammerten akademischen Berufsstände im Berufsfeld nichtmedizinischer Pri-<br />
märprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Deutschland existiert.<br />
Eine wissenschaftliche Bewertung der Berufsverbände ist aufgrund noch fehlender<br />
Objektivität, Reliabilität sowie Validität des im Rahmen dieser Diplomarbeit entwi-<br />
ckelten Qualitätskriterienkatalogs nicht durchführbar.<br />
Anhand der in Kap. 6.1 geschilderten Beispiele des Berufsverbandes Deutscher<br />
Präventologen e.V. (BVdP) und des Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />
lässt sich die Relevanz der Qualitätskriterien verdeutlichen. Die bisherige Praxis<br />
dieser beiden Verbände bergen mehrere Gefahren. Zum einen ist es beim VDOE<br />
die anzunehmende inhaltliche und finanzielle Einflussnahme der Ernährungsin-<br />
dustrie auf die Arbeit des VDOE. Die sog. korporativen Mitglieder des VDOE haben<br />
das legitime Ziel, ihre Wirtschaftsinteressen (z. B. Steigerung des Gewinns) expli-<br />
zit durchzusetzen. Wenn diese Interessen auch über die Mitglieder des Verbandes<br />
verfolgt werden, besteht die Gefahr, dass der Berufsverband Mittel zum Zweck<br />
von Wirtschaftsinteressen wird. Das kann wiederum zur Folge haben, dass dies<br />
der Professionalität der beruflich Tätigen schadet und nicht der Qualität der zu<br />
erbringenden Dienstleistung entspricht.<br />
Zum anderen ist es beim BVdP die fragwürdige Verwendung der Berufsbezeich-<br />
nung „Präventologe®“. Nach den Angaben des BVdP sind Präventologen®<br />
„professionelle Experten der Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong>, die mit be-<br />
sonderer Kompetenz und Wirksamkeit zur Förderung der Gesundheit des einzel-<br />
nen Menschen und ihrer sozialen Gemeinschaften beitragen“ [73].<br />
Aus einem Laienverständnis heraus, werden hier Erwartungen an die Kompetenz<br />
des Präventologen® geweckt, die schon aufgrund der Ausbildung nicht erfüllt werden<br />
können. Die erforderliche Zugangsvoraussetzung zu dem einjährig berufsbegleitenden<br />
„Fachstudium zum Präventologen®“ des BVdP ist lediglich ein Hauptschulabschluss.
50<br />
Diskussion und Ausblick<br />
Ein gleichwertiges Niveau zu den anderen Berufsverbänden und deren akade-<br />
misch ausgebildeten Mitgliedern kann demzufolge nicht erreicht werden.<br />
Bedenklich ist daher, wenn sich in dem UNI – Magazin (Hrsg. ist die Bundesagen-<br />
tur für Arbeit, Nürnberg) der BVdP mit einer vierseitigen Berufsreportage zur<br />
Berufsbezeichnung „Präventologin“ öffentlichkeitswirksam präsentieren kann [vgl.<br />
74].<br />
Dass der BVdP auch unter der Einflussnahme der Wirtschaftsinteressen seiner<br />
Kooperationsmitglieder steht, bestätigt sich z. B. durch einzelne Paragraphen aus<br />
der Berufsordnung der Präventologen®. Im §15 der Berufsordnung „Präventologen<br />
und Wirtschaftsinteressen“ steht dazu:<br />
„(1) Soweit Präventologinnen und Präventologen Leistungen für die Hersteller von<br />
industriellen Produkten, von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, von Lebensmitteln,<br />
Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika erbringen (z. B. bei der Entwicklung,<br />
Erprobung und Begutachtung oder beim Vertrieb und beim Marketing), muss die<br />
hierfür bestimmte Vergütung der erbrachten Leistung entsprechen und darf das<br />
Maß des im Gesundheitswesen zulässigen nicht übersteigen. Verträge über solche<br />
Leistungen und Kooperationen müssen transparent sein und bei Konflikten<br />
vom Berufsverband beurteilt werden können.“ [63].<br />
Wenn der Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. unabhängig von den<br />
Wirtschaftsinteressen seiner Kooperationspartner wäre, dann würde auch die explizite<br />
Erwähnung in den Regeln der Berufsausübung zu dieser Praxis nicht notwendig<br />
sein.<br />
Diese Beispiele machen deutlich, dass eine Bewertung der Berufsverbände mit<br />
Hilfe eines Qualitätskriterienkatalogs gerade im Hinblick auf die weitere Professionalisierung<br />
der nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />
Deutschland unabdingbar ist.<br />
Darüber hinaus hat diese Praxis auch Auswirkungen auf die Kooperation zwischen<br />
den Berufsverbänden. Anhand der Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit<br />
in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (siehe Kap. 4) wird deutlich, das dieses Ziel in<br />
den Abschlussdokumenten der Weltgesundheitskonferenzen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
immer wieder postuliert wurde und somit von Beginn an ein Bestandteil der<br />
Diskussion zur Professionalisierung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> war.
51<br />
Diskussion und Ausblick<br />
Die Bereitschaft bzw. das Bestreben nach einer interdisziplinären Kooperation mit<br />
anderen Berufsgruppen ist bei sechs von zehn der im Rahmen dieser Diplomarbeit<br />
untersuchten Berufsverbände in verschiedenen Dokumenten (z. B. Satzung<br />
oder Berufsordnung) festgeschrieben worden (siehe Kap. 6.2.1).<br />
Erste Initiativen gab es mit den Veranstaltungen „Was leisten Berufsverbände im<br />
Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong>?“ sowie „Berufsverbände im Gespräch: Welche<br />
Rolle übernehmen die Gesundheits- und Sozialberufe in der ‚Gesundheits-<br />
Gesellschaft’? - Berufspolitische Positions-Bestimmungen für die Kooperation der<br />
Gesundheits- und Sozialberufe im Bereich der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention“<br />
jeweils im Rahmenprogramm der 7. bzw. 8. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
(SoAk) in Magdeburg im Jahr 2007 und 2008.<br />
In Anbetracht der oben geschilderten Entwicklungen in der Praxis des Berufsverbandes<br />
Deutscher Präventologen e.V. ist es als durchaus problematisch einzuschätzen,<br />
wenn der Vorstandsvorsitzende Dr. Ellis Huber bei der 8. SoAk über das<br />
wirtschaftliche Potenzial der Gesundheitswirtschaft berichtet (die Umsetzung des<br />
„Zweiten Gesundheitsmarktes“ wird für Deutschland auf mehr als 50 Milliarden Euro<br />
pro Jahr geschätzt) und das Interesse der Mitglieder seines Verbandes bekundet,<br />
in diesem Bereich in Zukunft eine verantwortliche Rolle zu übernehmen [vgl.<br />
57]. Weitere Aussagen zu den Ergebnissen der genannten Veranstaltungen siehe<br />
Kap. 6.2.<br />
Mit der Veranstaltung „Ihre Zukunft im Gesundheitsberuf“ (Mai 2008) haben das<br />
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Bildung<br />
und Forschung (BMBF) eine Initiative für einen regelmäßigen Dialog zwischen Politik,<br />
Studierenden und Auszubildenden im Gesundheitsbereich gestartet. Bei der<br />
Veranstaltung wurden Themen wie, die Zukunft der Gesundheitsversorgung und<br />
die besten Ausbildungswege für die Gesundheitsberufe, u. a. mit Studierenden der<br />
Medizin und Pharmazie sowie Auszubildende der Pflegeberufe und Krankenkassen<br />
diskutiert [vgl. 75].<br />
Für die hier untersuchten Berufsverbände gilt es, sich bei dem künftigen Dialog offensiv<br />
mit ihren eigenen Fachkompetenzen einzubringen.
52<br />
Diskussion und Ausblick<br />
Aus den Anforderungen an das Gesundheitssystem und die Kooperation der Be-<br />
rufsgruppen (siehe Kap. 7) wird deutlich, dass sich eine Vielzahl von Chancen<br />
und Risiken für die Berufsverbände ergeben. Die Existenz der Berufsverbände ist<br />
perspektivisch nur gesichert, wenn sie sich in Bezug auf die Aufgaben und Ziele<br />
mitgliederorientiert weiterentwickeln.<br />
Schlussfolgernd ist zu klären, ob die Berufsverbände sich mehr der Verfolgung<br />
von Einzelinteressen, z. B. Sicherstellung und Erweiterung der Einsatzmöglichkei-<br />
ten der Mitglieder auf dem Arbeitsmarkt widmen oder eine Zusammenarbeit mit<br />
anderen Berufsverbänden anstreben sollten, um die Interessensvertretung unter<br />
Bündelung und Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen u. a. gegenüber dem<br />
Gesetzgeber zu stärken.<br />
Am Beispiel der Interessensvertretung im Pflegebereich zeigt sich die Problematik<br />
der Zusammenarbeit von Berufsverbänden bzw. der Gründung eines Dachverbandes.<br />
Zurzeit ist die Interessensvertretung der beruflich Pflegenden in Deutschland auf<br />
26 Berufsverbände aufgeteilt. Dies führte dazu, vor der Gründung des Deutschen<br />
Pflegerates e.V., dass die Vertreter von Politik und Spitzenverbänden des<br />
Gesundheitswesens nicht wussten, an wen sie sich bei fachlichen Fragen, bei<br />
Stellungnahmen oder um Mitbestimmung der Pflege bei Veränderungsprozessen<br />
im Gesundheitssystem wenden sollten.<br />
Aufgrund der Zersplitterung hat folglich keiner der Verbände eine gewisse Größe<br />
und damit die Legitimation erreicht, als Sprachrohr für die Pflege anzutreten und<br />
deren Anliegen machtvoll zu vertreten. Im Gegenteil, die Berufsverbände der Pflegenden<br />
haben oft mehr gegeneinander als miteinander gearbeitet [vgl. 76].<br />
Um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, gibt es Bestrebungen einen<br />
Dachverband aller nationalen Berufsverbände zu gründen, „um in gemeinsamer<br />
Anstrengung die Durchsetzungskraft des Deutschen Pflegerates e.V. solidarisch<br />
zu stärken“ [76].<br />
Anhand dieses aktuellen Beispiels wird deutlich, dass das Erfordernis der Kooperation<br />
zwischen den Berufsverbänden Priorität besitzt.
53<br />
Diskussion und Ausblick<br />
Analog der Bestrebungen im Bereich der Pflege ist es sinnvoll, im Zuge der<br />
Professionalisierung der Interessensvertretung einen „Bundesverband Gesundheitswissenschaften<br />
e.V.“ zu gründen (siehe Abb. 6).<br />
Bei den im Rahmen dieser Diplomarbeit analysierten Berufsverbänden sind gefestigte<br />
Strukturen und gemeinsame inhaltliche Orientierungen vorhanden (siehe<br />
auch Kap. 6.2).<br />
Folglich kommen die Sektion „Gesundheits-, Umwelt- und Schriftpsychologie“ des<br />
Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., die Fachgruppe<br />
Gesundheit“ des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen<br />
e.V., die Arbeitsgruppe „Kontakte und Partner“ des Berufsverbandes <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
e.V. sowie die „Fachgruppe Gesundheit“ des Deutschen Berufsverbandes<br />
für Soziale Arbeit e.V. grundsätzlich als Mitglieder des Bundesverbandes<br />
in Frage.<br />
Name Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.<br />
Ziel und<br />
Zweck<br />
Organisations-<br />
aufbau<br />
Mitglieder-<br />
struktur<br />
Finanzierung<br />
Der Zweck der Gründung des Verbandes ist es, als Bundesverband die gemeinsamen<br />
beruflichen Interessen seiner Mitgliedsverbände umfassend zu<br />
vertreten und auf die Fortentwicklung der Profession<br />
Gesundheitswissenschaften Einfluss zu nehmen.<br />
Der Bundesverband unterteilt sich in einen Bundesvorstand und sachliche Organisationseinheiten<br />
(Fachbereiche). Der Bundesvorstand setzt sich aus den<br />
jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen Berufsverbände zusammen.<br />
Die bestehenden Strukturen der Berufsverbände werden in den Bundesverband<br />
integriert. Der Bundesverband ist parteipolitisch neutral und weltanschaulich<br />
nicht gebunden.<br />
Die Berufsverbände müssen folgende formelle und inhaltliche Kriterien für eine<br />
Aufnahme in den Bundesverband erfüllen:<br />
• akademische Berufsqualifikation der Mitglieder<br />
• explizite Formulierung der Interessensvertretung in der Vereinssatzung<br />
• inhaltlicher Bezug zu Gesundheitswissenschaften<br />
• nichtverkammerter Berufsstand<br />
• Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaftsinteressen<br />
Der Bundesverband finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge der<br />
Berufsverbände.<br />
Abb. 6: Eckpunkte zum Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.<br />
Das ausführliche Konzept zur Ausgestaltung dieses Bundesverbandes befindet<br />
sich in Anlage 12.
54<br />
Diskussion und Ausblick<br />
Grundlegende Voraussetzung ist die Bereitschaft von Protagonisten aus den hier<br />
betrachteten Berufsverbänden, die das gemeinsame Ziel, die Stärkung der Inter-<br />
essensvertretung im Bereich der Gesundheitswissenschaften verfolgen.<br />
Mit der Gründung eines „Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.“ wird<br />
ein kompetenter Ansprechpartner für Vertreter von Politik, Behörden und Spitzenverbänden<br />
des Gesundheitswesens geschaffen.<br />
Aus den Anlässen der Diskussion um die Frage der Kooperation nicht-ärztlicher<br />
Gesundheitsberufe im Bereich der Prävention (siehe Kap. 7.2) und der geplanten<br />
Fortführung der Veranstaltung „Ihre Zukunft im Gesundheitsberuf“ des BMG und<br />
BMBF zeigt sich der Bedarf einer solchen Institution.<br />
Des Weiteren muss der Bundesverband bei den Beratungen zum geplanten „Gesetz<br />
zur Stärkung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und gesundheitlichen Prävention“<br />
(‚Präventionsgesetz’) beteiligt werden.<br />
Andere starke Interessensgruppen haben sich durch jahrelangen Lobbyismus erfolgreich<br />
aufgestellt und sich ihre Anteile im Verteilungskampf über die budgetierten<br />
Ressourcen im Gesundheitswesen gesichert [vgl. 77]. Hier gilt es ein Gegengewicht<br />
zu installieren.<br />
Mit der Gründung des Bundesverbandes Gesundheitswissenschaften e.V. wird<br />
auch verhindert, dass die bereits bestehenden Berufsverbände in Konkurrenz treten,<br />
wenn es um die Durchsetzung von berufspolitischen Zielen geht.<br />
Die Entwicklungen bei den Pflegeorganisationen zeigen, dass diese Situation keinen<br />
Gewinn für die gesamte Profession bedeutet.<br />
Nicht zuletzt werden durch einen Bundesverband hohe Standards bei der Berufsqualifikation<br />
der Mitglieder gewährleistet und somit der Zunahme von nicht ausreichend<br />
professionell Tätigen entgegengewirkt.
10. Zusammenfassung<br />
55<br />
Zusammenfassung<br />
Das Ziel dieser Diplomarbeit ist, mittels einer bundesweiten empirischen<br />
Bestandsanalyse einen Überblick über die bestehenden Berufsverbände im<br />
Berufsfeld nichtmedizinischer Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> zu<br />
erstellen. Insgesamt werden die zehn nachfolgenden Berufsverbände in die Be-<br />
standsanalyse einbezogen:<br />
• Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />
e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.<br />
• Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissen-<br />
schaftler e.V.<br />
• Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
• Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
• Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
• Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.<br />
• Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />
Die theoretischen Grundlagen, die zum Verständnis dieser Diplomarbeit beitragen,<br />
bilden die Begriffsbestimmungen der „nichtmedizinischen Primärprävention“,<br />
„<strong>Gesundheitsförderung</strong>“, „Verein“ und „Verband“ sowie „Berufsverband“.<br />
Anhand von Dokumenten der WHO und der Abschlussdokumente der Weltge-<br />
sundheitskonferenzen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> wird aufgezeigt, dass die inter-<br />
disziplinäre Zusammenarbeit der im Gesundheitswesen beteiligten Berufsgruppen<br />
von Anfang an ein Bestandteil der Diskussion um die Weiterentwicklung der<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> ist. Es wird dargelegt, dass zwar das Bestreben nach Ko-<br />
operation zwischen den Berufsverbänden besteht, sich aber bisher keine Konse-<br />
quenzen in der praktischen Tätigkeit ergeben haben.
56<br />
Zusammenfassung<br />
Mithilfe eines selbst entwickelten Kriterienkataloges werden die Berufsverbände<br />
analysiert. Eine wissenschaftliche Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />
ist aufgrund noch fehlender Instrumente nicht durchführbar. Die selbst entworfene<br />
Checkliste mit Qualitätskriterien bildet dabei eine erste Grundlage.<br />
Aus den Anforderungen an das Gesundheitssystem und die Kooperation zwischen<br />
den Berufsgruppen werden Perspektiven für die weitere Existenzberechtigung und<br />
die Attraktivität eines Berufsverbandes herausgearbeitet.<br />
Die Gründung eines Bundesverbandes Gesundheitswissenschaften e.V. empfiehlt<br />
sich zur Vermeidung des Konkurrenzdenkens zwischen den Berufsverbänden und<br />
zur Stärkung der berufspolitischen Interessensvertretung für die in der nichtmedi-<br />
zinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen.
11. Literaturverzeichnis<br />
57<br />
Literaturverzeichnis<br />
[1] Kickbusch, I.: Die Gesundheitsgesellschaft. Megatrends der Gesundheit<br />
und deren Konsequenzen für Politik und Gesellschaft. Gamburg. Verlag für<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>. 2006<br />
[2] Statistisches Bundesamt Deutschland (DESTATIS): Gesundheitspersonal<br />
2005. Wiesbaden:<br />
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Conte<br />
nt/Statistiken/Gesundheit/Gesundheitspersonal/Aktuell,templateId=renderPrint.psml<br />
(Zugriff: 20.03.2008. 20:44 MEZ)<br />
[3] Eigene Berechnung mit Hilfe siehe [2]<br />
[4] Statistisches Bundesamt Deutschland (DESTATIS): Gesundheitsausgaben<br />
2005. Wiesbaden:<br />
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Conte<br />
nt/Statistiken/Gesundheit/Gesundheitsausgaben/Aktuell,templateId=renderPrint.psml<br />
(Zugriff: 20.03.2008. 20:41 MEZ)<br />
[5] Statistisches Bundesamt Deutschland (DESTATIS). Statistisches Jahrbuch<br />
2007. Kapitel 9 Gesundheitswesen:<br />
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oe<br />
ffentlich/AI/IC/Publikationen/Jahrbuch/Gesundheit,property=file.pdf<br />
(Zugriff: 28.04.2008. 11:55 MEZ)<br />
[6] Meyer Lexikon online:<br />
http://lexikon.meyers.de/meyers/Berufsverband (Zugriff: 23.03.2008. 11:33<br />
MEZ)<br />
[7] Slesina, W. (2007): Primordiale, primäre, sekundäre und tertiäre Prävention<br />
– Eine Begriffsbestimmung. In: Deutsche Medizinische Wochenschrift (42):<br />
2196-2198<br />
[8] Schwartz, W.; Walter U.; Robra, BP.; Schmidt, T.: Prävention. In: Schwartz,<br />
W. (Hrsg.): Das Public Health Buch. Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />
München. Urban und Schwarzenberg. 1998. 151-170<br />
[9] Hurrelmann, K.; Laaser, U. (Hrsg.): Handbuch Gesundheitswissenschaften.<br />
3. Aufl.. Weinheim. Juventa. 2003. 395-424<br />
[10] Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen/Fischer<br />
GC, Kuhlmey A, Lauterbach KW, Rosenbrock R, Schwartz FW,<br />
Scriba PC, Wille E: Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Gutachten<br />
2000/2001. Band I Zielbildung, Prävention, Nutzerorientierung und Partizipation.<br />
Baden-Baden. Nomos. 2002
58<br />
Literaturverzeichnis<br />
[11] Franzkowiak, P.: Prävention. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />
(BZgA) (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar zu<br />
Konzepten, Strategien und Methoden der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4. Aufl.<br />
Schwabenheim a. d. Selz. Fachverlag Peter Sabo 2003. 179-180<br />
[12] Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen<br />
(2007). Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten<br />
Gesundheitsversorgung:<br />
http://www.svr-gesundheit.de/Gutachten/%DCbersicht/Langfassung.pdf<br />
(Zugriff: 26.03.2008. 17:38 MEZ)<br />
[13] Freitag 15. Die Ost-West-Wochenzeitung. (2007):<br />
http://www.freitag.de/2007/50/07501801.php#top (Zugriff: 13.12.2007.<br />
16:05 MEZ)<br />
[14] Gesundheit Berlin e.V.: Die Zeit ist reif für ein Bundesgesetz für nichtmedizinische<br />
Primärprävention! Resolution zum 13. Kongresses Armut und<br />
Gesundheit. Berlin. 01.12.2007:<br />
http://www.gesundheitberlin.de/index.php4?request=<strong>info</strong>&topic=2317<br />
(Zugriff: 11.04.2008. 14:35 MEZ)<br />
[15] E-Mail-Verkehr mit Prof. Dr. Rosenbrock: Anfrage 26.03.2008. 13:46 MEZ;<br />
Antwort: 27.03.2008. 15:59 MEZ<br />
[16] Kaba-Schönstein, L.: <strong>Gesundheitsförderung</strong> I: Definition, Ziele, Prinzipien,<br />
Handlungsfelder und –strategien. In: Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar<br />
zu Konzepten, Strategien und Methoden der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4. Aufl.<br />
Schwabenheim a. d. Selz. Fachverlag Peter Sabo. 2003. 73-78<br />
[17] Weltgesundheitsorganisation (WHO) Regionalbüro für Europa. (2006):<br />
Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> (1986):<br />
http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2?language=German<br />
(Zugriff: 27.03.2008. 15:46 MEZ)<br />
[18] Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen (2008). Basiswissen<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>: Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen<br />
der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Jakarta Erklärung (1997):<br />
http://www.xn--gesundheitsfrdernde-hochschulenidd.de/Inhalte/B_Basiswissen_GF/B9_Materialien/B9_Dokumente/Dokumen<br />
te_international/1997Jak_de_BVG.pdf (Zugriff: 27.03.2008. 15:51 MEZ)<br />
[19] World Health Organization (WHO) (2005): Sixth International Conference<br />
on Health Promotion. Bangkok, Thailand: The Bangkok Charter for Health<br />
Promotion in a Globalized World (2005):<br />
http://www.who.int/healthpromotion/conferences/6gchp/BCHP_German_ver<br />
sion.pdf (Zugriff: 11.04.2008. 14:49 MEZ)
59<br />
Literaturverzeichnis<br />
[20] Brösskamp-Stone, U., Kickbusch I., Walter, U.: <strong>Gesundheitsförderung</strong>. In:<br />
Schwartz, W. (Hrsg.): Das Public Health Buch. Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />
München. Urban und Schwarzenberg. 1998. 141-150<br />
[21] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 37. Aufl. München. Deutscher<br />
Taschenbuch Verlag. 2001. 15<br />
[22] Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. 50. Aufl. München.<br />
Deutscher Taschenbuch Verlag. 2002<br />
[23] Brockhaus, die Enzyklopädie. 20. Aufl. Leipzig. F.A. Brockhaus. 23. Band.<br />
118<br />
[24] Deutsches Verbände Forum (2005). Kleines ABC der Verbände.<br />
http://www.verbaende.com/files/pdfs/ABCderVerbaende.pdf<br />
(Zugriff: 28.04.2008. 12:03 MEZ)<br />
[25] Non-Profit-Info. (2005). http://www.npo-<strong>info</strong>.de/vereinsstatistik/2005/<br />
(Zugriff: 09.04.2008. 14:51 MEZ)<br />
[26] Deutsches Verbände Forum (2008). Was sind Verbände?<br />
http://www.verbaende.com/files/pdfs/WassindVerbnde_WLnezu2008.pdf<br />
(Zugriff: 28.04.2008. 12:12 MEZ)<br />
[27] Brockhaus, die Enzyklopädie. 20. Aufl. Leipzig. F.A. Brockhaus. 23. Band.<br />
90<br />
[28] E-Mail-Verkehr mit Frau Rost (Deutscher Bundestag, Verwaltung, Sachgebiet<br />
Amtliches Handbuch): Anfrage 21.04.2008. 08:29 MEZ; Antwort:<br />
22.04.2008. 10:05 MEZ<br />
[29] Brockhaus, die Enzyklopädie. 20. Aufl. Leipzig. F.A. Brockhaus. 3. Band.<br />
200<br />
[30] E-Mail-Verkehr mit Herrn Knuff (Vorstand bundesverband deutscher vereine<br />
& verbände e.V.): Anfrage 23.04.2008. 17:13 MEZ; Antwort: 23.04.2008.<br />
18:36 MEZ<br />
[31] E-Mail-Verkehr mit Herrn Richter (Projektmanager, Deutsches Verbände<br />
Forum): Anfrage 23.04.2008. 17:15 MEZ; Antwort: 25.04.2008. 16:03 MEZ<br />
[32] Eigene Erhebung mit Hilfe siehe [46]<br />
[33] Franzkowiak, P., Sabo, P. (Hrsg.): Dokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
Internationale und nationale Dokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Wortlaut<br />
und Kommentierung. Mainz. Verlag Peter Sabo. 1993
60<br />
Literaturverzeichnis<br />
[34] Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen. Basiswissen Gesund-<br />
heitsförderung. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>. Alma-Ata Deklaration (1978):<br />
http://www.xn--gesundheitsfrdernde-hochschulenidd.de/Inhalte/B_Basiswissen_GF/B9_Materialien/B9_Dokumente/Dokumen<br />
te_international/1978ALMAATA_de_BZgA93.pdf (Zugriff: 27.03.2008. 16:03<br />
MEZ)<br />
[35] Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen. Basiswissen <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>. Adelaide Empfehlungen (1998):<br />
http://www.xn--gesundheitsfrdernde-hochschulenidd.de/Inhalte/B_Basiswissen_GF/B9_Materialien/B9_Dokumente/Dokumen<br />
te_international/1988ADEL_de_BZgA93.pdf (Zugriff: 27.03.2008. 16:10<br />
MEZ)<br />
[36] Geiger, A., Kreuter, H.: Partnerschaften für Gesundheit. In: Bundeszentrale<br />
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
4. Aufl. Schwabenheim a. d. Selz. Fachverlag Peter<br />
Sabo 2003. 172-174<br />
[37] Geiger, A., Kreuter H. (Hrsg.): Neue Partner für Gesundheit. Gesundheit auf<br />
dem Weg ins 21. Jahrhundert. Gamburg. Verlag für <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
2000<br />
[38] Bundesministerium der Justiz (2008). Sozialgesetzbuch Viertes Buch –<br />
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:<br />
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_4/__28a.html (Zugriff: 14.05.2008.<br />
20:39 MEZ)<br />
[39] E-Mail-Verkehr mit Herrn Kiewitt (Bundesagentur für Arbeit. Service-Haus-<br />
Statistik-Datenzentrum): Anfrage: 07.04.2008. 10:03 MEZ; Antwort:<br />
07.04.2008 10:10 MEZ<br />
[40] E-Mail-Verkehr mit Frau Afentakis (Referentin, Statistisches Bundesamt):<br />
Anfrage: 28.03.2008. 11:21 MEZ; Antwort: 02.04.2008. 08:23 MEZ<br />
[41] Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />
nach Berufsordnungen, Deutschland, Stichtag 30.09.2007:<br />
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200709/iiia6/sozbe/bo_h<br />
eftd.xls (Zugriff: 16.05.2008. 13:17 MEZ)<br />
[42] Eigene Berechnung mit Hilfe siehe [40]<br />
[43] E-Mail-Verkehr mit Herrn Leinenbach (Bundesvorsitzender DBSH): Anfrage<br />
07.04.2008. 11:36 MEZ; Antwort: 08.04.2008. 10:48 MEZ
61<br />
Literaturverzeichnis<br />
[44] E-Mail-Verkehr mit Prof. Dr. Dahme (Professor für Verwaltungswissenschaft<br />
an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)): Anfrage: 08.05.2008. 16:05<br />
MEZ; Antwort: 08.05.2008. 16:19 MEZ<br />
[45] Berufsverband der Präventologen e.V.. Fernunterrichtsvertrag. (2008):<br />
http://www.praeventologe.de/images/stories/Studium/fernunterrichtsvertrag.<br />
pdf (Zugriff: 13.05.2008. 15:35 MEZ)<br />
[46] Deutscher Bundestag. Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten<br />
Verbände und deren Vertreter (2008):<br />
http://www.bundestag.de/wissen/archiv/sachgeb/lobbyliste/lobbylisteaktuell.<br />
pdf (Zugriff: 13.05.2008. 14:44 MEZ)<br />
[47] Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.. Der Verband.<br />
(2008): http://www.bdp-verband.de/bdp/index.shtml (Zugriff:<br />
29.01.2008. 11:08 MEZ)<br />
[48] Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.. Geschichte<br />
des BDS. (2003): http://www.bds-soz.de/images/stories/verband/BDS-<br />
Chronik1976-2003.pdf (Zugriff: 29.01.2008. 10:20 MEZ)<br />
[49] E-Mail-Verkehr mit Herrn Dr. Behrendt (1. Vorsitzender BDS): Anfrage:<br />
07.04.2008. 10:53 MEZ; Antwort: 07.04.2008. 16:12 MEZ<br />
[50] E-Mail-Verkehr mit Herrn Lang (Referat Fach- und Bildungspolitik BDP):<br />
Anfrage: 28.04.2008. 11:45 MEZ; Antwort: 29.04.2008. 18:07 MEZ<br />
[51] E-Mail-Verkehr mit Herrn Dr. Behrendt (1. Vorsitzender BDS): Anfrage:<br />
10.04.2008. 14:51 MEZ; Antwort: 10.04.2008. 17:57 MEZ<br />
[52] Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.. Chronik. (2008):<br />
http://www.gesundheitswirte.de/index.php?id=1&sid=0 (Zugriff: 29.01.2008.<br />
13:42 MEZ)<br />
[53] E-Mail-Verkehr mit Frau Schönecker-Recke (Vorstandsvorsitzende BV<br />
Gefö, bis 15.05.2008): Anfrage: 09.04.2008. 14:20 MEZ; Antwort:<br />
14.04.2008. 13:50 MEZ<br />
[54] Verband der Oecotrophologen e.V.. Liste der Korporativen Mitglieder.<br />
(2008): http://www.vdoe.de/index.htm (Zugriff: 31.01.2008. 12:35 MEZ)<br />
[55] Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Aktive Netzwerkpartner.<br />
(2008):<br />
http://www.praeventologe.de/index.php?option=com_content&task=view&id<br />
=96&Itemid=113 (Zugriff: 13.05.2008. 14:05 MEZ)
62<br />
Literaturverzeichnis<br />
[56] Hochschule Magdeburg-Stendal (FH). Fachbereich Sozial- und<br />
Gesundheitswesen: 7. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
(2007). Abschlussbericht: http://www.sgw.hsmagdeburg.de/sommerakademie/2007/pdf/Abschlussbericht_7.SAK.pdf<br />
(Zugriff: 29.04.2008. 16:05 MEZ)<br />
[57] Hochschule Magdeburg-Stendal (FH). Fachbereich Sozial- und<br />
Gesundheitswesen. Programm 8. SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>:http://www.sgw.hsmagdeburg.de/sommerakademie/2008/programm.html<br />
(Zugriff: 14.05.2008.<br />
13:49 MEZ)<br />
[58] Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.. Ethische<br />
Richtlinien. (2005): http://www.bdp-verband.de/bdp/verband/ethik.shtml<br />
(Zugriff: 13.05.2008. 14:45 MEZ)<br />
[59] Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.. Berufsbild Diplom-<br />
Gesundheitswirt (FH). (2005):<br />
http://www.gesundheitswirte.de/documente/Berufsbild_Web_farbig.pdf<br />
(Zugriff: 13.05.2008. 15:00 MEZ)<br />
[60] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Berufsbild Sozialarbeiter.<br />
(1997): http://www.dbsh.de/Berufsbild.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 17:35 MEZ)<br />
[61] Verband der Oecotrophologen e.V.. Satzung. (2006):<br />
http://www.vdoe.de/satzung2006.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 17:30 MEZ)<br />
[62] Verband der Oecotrophologen e.V.. Berufsordnung. (2007):<br />
http://www.vdoe.de/berufsordnung2007.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 17:24<br />
MEZ)<br />
[63] Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Berufsordnung. (2008):<br />
http://www.praeventologe.de/images/stories/Downloads/berufsordnung_200<br />
8.pdf (Zugriff: 14.05.2008. 08:56 MEZ)<br />
[64] Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. Satzung.<br />
(2004): http://www.dvgs.de/files/dvgs_satzung.pdf (Zugriff: 13.05.2008.<br />
17:50 MEZ)<br />
[65] Badura, B. (2007): Kommentar zur aktuellen Situation von Prävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>. In: Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> (2): 7-8<br />
[66] Kickbusch, I.: <strong>Gesundheitsförderung</strong>. In: Schwartz, W. (Hrsg.): Das Public<br />
Health Buch. Gesundheit und Gesundheitswesen. 2. Aufl. München. Urban<br />
und Fischer Verlag. 2003. 181-189<br />
[67] Deutsche Psychologen Akademie GmbH des BDP. Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm.<br />
(2008): http://www.dpa-bdp.de/aus-fortweiterbildung.html<br />
(Zugriff: 13.05.2008. 14:31 MEZ)
63<br />
Literaturverzeichnis<br />
[68] Verband der Oecotrophologen e.V.. Weiterbildungsprogramm. (2008):<br />
http://www.vdoe.de/vdoe-weiterb-2008.pdf (Zugriff: 13.05.2008. 14:20 MEZ)<br />
[69] Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen<br />
e.V.. Auszüge der Berufsordnung. (2008): http://www.diplompaedagogen.de/bddp/berufsordnung<br />
(Zugriff: 13.05.2008. 14:35 MEZ)<br />
[70] Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V.. Ethik Kodex.<br />
(1992): http://www.bds-soz.de/images/stories/formulare/ethik.pdf (Zugriff:<br />
13.05.2008. 14:50 MEZ)<br />
[71] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Berufsethische Prinzipien.<br />
(1997): http://www.dbsh.de/BerufsethischePrinzipien.pdf (Zugriff:<br />
14.05.2008. 08:33 MEZ)<br />
[72] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Qualitätskriterien des<br />
DBSH. (2007): http://www.dbsh.de/Qualit_tskriterien.pdf (Zugriff:<br />
14.05.2008. 08:45 MEZ)<br />
[73] Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Über uns. (2008):<br />
http://www.praeventologe.de/index.php?option=com_content&task=view&id<br />
=90&Itemid=105 (Zugriff: 14.05.2008. 09:15 MEZ)<br />
[74] Bundesagentur für Arbeit. abi – dein Weg in Studium und Beruf. (2006):<br />
http://www.abi.de/berufsleben/berufsreportagen/gsp/pr_ventologe0431.htm<br />
(Zugriff: 02.06.2008. 15:41 MEZ)<br />
[75] Bundesministerium für Gesundheit. Aktuelles. (2008):<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_600110/SharedDocs/Download/DE/Pr<br />
esse/Pressemitteilungen/Presse-2008/PM-<br />
Gesundheitsberufe,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PM-<br />
Gesundheitsberufe.pdf (Zugriff: 03.06.2008. 13:45 MEZ)<br />
[76] Pflege im Aufbruch:<br />
http://www.pflegeimaufbruch.de/berufspolitik_kks_01_08.pdf (Zugriff:<br />
09.05.2008. 13:35 MEZ)<br />
[77] Leif, T., Speth, R. (Hrsg.): Die fünfte Gewalt – Lobbyismus in Deutschland.<br />
Wiesbaden. Verlag für Sozialwissenschaften. 2006. 221-235
Anlagenübersicht<br />
64<br />
Anlagenübersicht<br />
Anlage 1: Steckbrief Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagoginnen und<br />
Diplom-Pädagogen e.V.<br />
Anlage 2: Steckbrief Berufsverband Deutscher Psychologinnen und<br />
Psychologen e.V.<br />
+ Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />
und des BDP<br />
+ Organigramm des BDP<br />
Anlage 3: Steckbrief Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen<br />
e.V.<br />
+ Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des<br />
BDS<br />
Anlage 4: Steckbrief Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und<br />
Erziehungswissenschaftler e.V.<br />
Anlage 5: Steckbrief Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
+ Organigramm des BV Gefö<br />
+ Berufsbild Dipl. Gesundheitswirt (FH)<br />
+ Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und –management<br />
Anlage 6: Steckbrief Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.<br />
+ Liste mit Kooperationspartner DBSH<br />
+ Berufsbild Sozialarbeiter<br />
+ Berufsethische Prinzipien<br />
+ Qualitätskriterien Soziale Arbeit<br />
Anlage 7: Steckbrief Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
+ Berufsordnung VDOE<br />
Anlage 8: Steckbrief Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
+ Berufsordnung BVdP<br />
Anlage 9: Steckbrief Deutscher Verband für Gesundheitssport und<br />
Sporttherapie e.V.<br />
Anlage 10: Steckbrief Public Health Absolventen Deutschland e.V.<br />
Anlage 11: Kriterienkatalog zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />
Anlage 12: Konzept „Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.“
Anlage 1<br />
Name Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom Pädagoginnen e.V. (BDDP)<br />
Gründung 1980 in Regensburg, Sitz in Bremen<br />
Ziel und Zweck • Vertretung des Berufsstandes bei berufspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Belange<br />
• Wahrung der Berufsinteressen der Mitglieder hinsichtlich der Förderung von Forschung<br />
Lehre, Weiter- und Fortbildung im Bereich der Pädagogik<br />
• Förderung der Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis im pädagogischen Feld<br />
• Öffentlichkeitsarbeit zum Berufsbild<br />
Ziel :<br />
• Professionalisierung des Berufsstandes und berufsrechtliche Fundierung der Arbeit<br />
in allen genuin pädagogischen Berufsfeldern<br />
Organisations- • bundesweit organisiert<br />
aufbau • Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind Präsident und zwei Vizepräsidenten<br />
• Der BDDP wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und<br />
deren Vertretern („Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.<br />
Mitglieder- • Ordentliches Mitglied<br />
struktur - jeder Bürger der BRD, der das Diplom in Erziehungswissenschaften erworben hat<br />
• Außerordentliches Mitglied<br />
- jeder Bürger, der den Diplom-Abschluss in Erziehungswissenschaft anstrebt<br />
- Außerordentliche Mitglieder haben kein Wahl- und Stimmrecht in den Organen<br />
des Berufsverbandes<br />
- Personen, die die Ziele und Aufgaben des Berufsverbandes in besonderem Maße<br />
gefördert haben, können auf Vorschlag des Präsidiums durch Beschluss der<br />
Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, auch wenn sie keinen<br />
Wohnsitz in der BRD haben<br />
• keine Aussage zur aktuellen Mitgliederzahl erhältlich<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />
Leistungen für • Berufshaftpflicht zu besseren Konditionen<br />
Mitglieder • Berufsordnung, die die Qualitäten des Diplom-Pädagogen unterstreicht<br />
• Fachgebietsbezeichnungen, die Profil des Mitgliedes verdeutlichen<br />
• Mentoring-Programme nach Wunsch des Mitgliedes<br />
spezialisierte Fachberatungen zu…<br />
• Approbation nach HPG oder PsychThG<br />
• Berufsfeldern und Berufseinstieg des Diplom-Pädagogen<br />
• beruflichen Kooperationen und Beteiligungen<br />
• berufs- und steuerrechtlichen Fragen<br />
• Existenzgründung mit Fachgutachten<br />
• Honorar-, Vertrags- und Wettbewerbsfragen<br />
• Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätsmanagement<br />
• verbandseigene Akademie befindet sich im Aufbau<br />
• wissenschaftlicher Weiterbildung<br />
• Zertifizierung von Zusatzqualifikationen
Kooperations- • Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Meditation (BAFM)<br />
partner • Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />
• Centrale für Mediation (CFM)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)<br />
• Deutsche Verbände Forum<br />
• Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DQG)<br />
• Fairness-Stiftung gem. GmbH<br />
• Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI)<br />
• Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V.<br />
• Institut für Freie Berufe (IFB)<br />
Anlage 1<br />
Berufsbild und Diplom-Pädagogen sind Angehörige der Freien Berufe. Zu ihren Berufsfeldern zählen u. a.<br />
Berufsordnung Arbeitsgebiete im Bereich von Forschung und Lehre, Bildung und Erziehung, Organisation<br />
und Verwaltung, Diagnostik und Therapie, Beratung und Vermittlung, Dokumentation und<br />
Information, Gutachten- und Sachverständigenwesen.<br />
Die Berufsordnung dient der freiwilligen Selbstregulierung des Berufsverbandes.<br />
Sie ist für die Mitglieder des Verbandes verbindlich. Sie dient insbesondere:<br />
- dem Schutz der Berufsbezeichnung<br />
- der Festlegung des Berufsbildes<br />
- der Regelung des Erwerbs und der Führung von Fachgebietsbezeichnungen<br />
- der Regelung der Weiterbildungsverpflichtung<br />
- der Festlegung der Berufsethik<br />
- der Festlegung des Verhaltenskodex des Berufsstandes als freier Beruf<br />
Selbstverständnis „Mittler des Wandels“<br />
Diplom-Pädagogen BDDP verpflichten sich zur:<br />
• ständigen Weiterbildung<br />
• fachlichen Neutralität<br />
• Anwendung anerkannter Methoden<br />
• Orientierung an wissenschaftlichen Standards<br />
• Überprüfung der Arbeitsergebnisse<br />
Der BDDP hat weder eine konfessionelle noch eine politische Bindung.<br />
Beitrag zur • keine Aktivitäten<br />
Prävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Kontakt Dipl.-Päd. Anke Fuchs (Präsidentin)<br />
Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen (BDDP)<br />
Bundesgeschäftsstelle<br />
Postfach 34 70 67<br />
D-28339 Bremen<br />
Tel.: 0421/34 92 24<br />
Fax: 0421/34 35 77<br />
E-Mail: <strong>info</strong>@bddp.de<br />
Internet: http://www.bddp.de<br />
Quellen Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen e.V.. Internetpräsenz:<br />
http://www.bddp.de (Zugriff: 05.02.2008. 08:45 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Frau Jäckel (Vizepräsidentin BDDP): Anfrage: 07.04.2008. 10:51 MEZ;<br />
Antwort: 14.04.2008. 16:17 MEZ
Name Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)<br />
Gründung 1946 in Hamburg, Sitz in Bonn, Berlin (Bundesgeschäftsstelle)<br />
Anlage 2<br />
Ziel und Zweck • Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder<br />
• Förderung der wissenschaftlichen Psychologie in Theorie und Praxis<br />
• Einsatz für die Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Psychologen<br />
• Förderung der Berufsorientierung der Ausbildung in Psychologie<br />
• Förderung der Fortbildung der Mitglieder<br />
• Entwicklung von ethischen und qualitativen Richtlinien für die Berufsausübung<br />
• Unterrichtung der Öffentlichkeit über alle mit der Berufsausübung verbundenen Fragen<br />
• Stärkung der Einflusses von Psychologen in allen gesellschaftlichen Einrichtungen<br />
und Gremien<br />
• Gewährleistung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes der Verbandsmitglieder,<br />
insbesondere in den Fällen, in denen die beruflichen Interessen der Mitglieder durch nicht<br />
ausreichend vorgebildete Personen verletzt werden<br />
• Mitwirkung bei der Schaffung und Sicherung von angemessen bezahlten Stellen<br />
für Diplompsychologen<br />
• Schutz der Mitglieder gegen Fehlbesetzungen von Psychologenstellen<br />
• Kontakthaltung zu Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerorganisationen<br />
und den Tarifparteien<br />
• Förderung von Kongressen und Arbeitstagungen, die der Forschung und dem Austausch<br />
von Berufserfahrungen dienen<br />
• Betreuung und Herausgabe von Fachliteratur, insb. Fachzeitschriften<br />
• Sichtung, Austausch und Überwachung von Tests<br />
Organisations- • siehe Organigramm (siehe Anlage 2)<br />
aufbau<br />
Organe des BDP sind:<br />
• Mitgliederversammlung, Landesgruppen, Sektionen, Delegiertenkonferenz, Präsidium,<br />
Verbandsvorstand, Schieds- und Ehrengericht<br />
- Gliederung in Landesgruppen und Sektionen; studentische Mitglieder bilden<br />
die “Bundesvereinigung Psychologie Studierende im BDP”<br />
- Zusammenschluss von Mitgliedern bestimmter Gebiete zu Landesgruppe, sofern dort eine<br />
größere Anzahl Mitglieder vorhanden ist (möglichst: Landesgruppe = Bundesland)<br />
Der BDP hat in allen Bundesländern eine Landesgruppe.<br />
Zusammenschluss von Mitgliedern zu Sektionen zur Pflege und Erfüllung wissenschaftlicher<br />
oder berufsständischer Aufgaben:<br />
Sektionen:<br />
• Angestellte und Beamtete Psychologen, Aus-, Fort- und Weiterbildung in Psychologie,<br />
Freiberufliche Psychologen<br />
• Gesundheits-, Umwelt- und Schriftpsychologie, Klinische Psychologie,<br />
Politische Psychologie, Rechtspsychologie<br />
• Schulpsychologie, Verkehrspsychologie, Verband Psychologischer PsychotherapeutInnen,<br />
Wirtschaftspsychologie<br />
• Bundesvereinigung der Psychologiestudierenden im BDP<br />
• Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung<br />
Der BDP wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren<br />
Vertretern („Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.
Anlage 2<br />
Mitglieder- • Vollmitglieder<br />
struktur - Absolventen des Diplom-Studiengang Psychologie<br />
- Absolventen eines mindestens achtsemestrigen Diplom-Studiengang mit dem Ziel der<br />
Qualifikation für ein spezielles Anwendungsfeld der Psychologie<br />
- Doktoren, auf der Basis eines mindestens achtsemestrigen Hauptfachstudiums der Psychologie<br />
- Absolventen mit Staatsexamen (mindestens achtsemestriges Studium der Psychologie)<br />
- Personen mit Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft (siehe unten) berechtigt,<br />
mit Nachweis: zwei Jahre Berufspraxis in Vollzeit oder eine entsprechende Dauer in Teilzeit<br />
einschließlich 44 Stunden Supervision und einem Fortbildungskontingent im Umfang<br />
von 80 Stunden<br />
- Personen mit Berufsqualifikation, die zur graduierten Mitgliedschaft berechtigt, mit Abschluss<br />
von ein vom BDP als psychologisches Studium anerkanntes Studium an einer staatlich<br />
anerkannten Hochschule mit einen Master- oder vom BDP als gleichwertig erachteten Titel<br />
- Psychologen, mit ausländischen Abschluss mit der Anerkennung des BDP<br />
• Graduierte Mitglieder<br />
- Absolventen einer staatlich anerkannten Hochschule mit Bachelor-Titel, mit Anerkennung<br />
des Studienganges durch BDP<br />
- Personen, mit z. B. ausländische Ausbildungen und Titel, die der BDP als<br />
gleichwertig anerkennt<br />
- bei Nennung der Mitgliedschaft: „Graduiertes Mitglied“<br />
- Graduierte Mitglieder haben kein passives Wahlrecht<br />
• Außerordentliche Mitglieder<br />
- Personen, die für einen Studiengang der Psychologie eingeschrieben sind und sofern dieser<br />
Studiengang zum einen in Pkt. „Vollmitglieder“ genannten Abschlüsse führen soll<br />
- Studentische Mitglieder bilden die “Bundesvereinigung Psychologie Studierende im BDP”<br />
- Möglichkeit zu eigener Geschäftsordnung, im Einvernehmen mit Verbandsvorstand<br />
� Durchführung einer jährlichen Vollversammlung<br />
� Teilnahme an Delegiertenkonferenz mit drei Vertretern (2x Stimmrecht, aber ohne passives<br />
Stimmrecht)<br />
� keine Möglichkeit der eigenen Beitragserhebung<br />
� Studentische Mitglieder können außerordentliche Sektionsmitglieder werden<br />
- natürliche oder juristische Personen, die die Ziele des BDP finanziell und ideell unterstützen<br />
(� Außerordentliches Förderndes Mitglied)<br />
- in besonderen Fällen Aufnahme von solchen Persönlichkeiten je nach ihrer Tätigkeit und<br />
Vorbildung als Vollmitglieder, graduierte Mitglieder oder außerordentliche Mitglieder, die aufgrund<br />
ihrer Lebensreife, Berufsleistung und praktischen Erfahrung anerkannt sind und hervorragende<br />
Leistungen auf dem Gebiet der Psychologie nachweisen können, auch wenn Voraussetzungen<br />
für Vollmitgliedschaft oder Graduierte Mitgliedschaft nicht erfüllt sind<br />
- Außerordentliche Mitglieder haben kein aktives oder passives Wahlrecht<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 12000 (Stand: 16.05.2008)<br />
Finanzierung • 95% aus Mitgliedsbeiträgen<br />
5% aus potentiellen Überschüssen der Wirtschaftsbetriebe des BDP:<br />
Deutsche Psychologen Akademie GmbH (DPA),<br />
Psychotherapie Informations-Dienst GmbH (PID), Wirtschaftsdienst GmbH (WD)<br />
Leistungen für • Aufnahme in Anbieterdatenbanken für psychologische Leistungen<br />
Mitglieder (an Voraussetzungen geknüpft)<br />
• BDP-Online-Visitenkarte Serviceteam,<br />
• BDP-Veranstaltungen (Tagungen, Kongresse)<br />
• Bildungs-, Existenzgründungs-, Rechtsberatung
Anlage 2<br />
Leistungen für • Internetpräsenz<br />
Mitglieder • Mitgliedschaft in Fachsektion mit zusätzlichem Service<br />
• Newsletter<br />
• Online-INFO-PLUS (berufspraktische Downloads, Ratgeber, Lexikon zur Berufspraxis,<br />
Anlaufstellen, Links im Mitgliederbereich der Internetpräsenz)<br />
• Online-Marktplatz<br />
• Spezialangebote für Studierende (u. a. Praktikumsbörse)<br />
• Vorzugskonditionen bei Tochtergesellschaften des BDP (siehe Organigramm, Anlage 2)<br />
• Zeitschrift Report Psychologie (10 Ausgaben pro Jahr im Mitgliedsbeitrag enthalten)<br />
Kooperations- • Allianz für nachhaltige Schulgesundheit und Bildung in Deutschland (Anschub.de)<br />
partner • Arbeitsgemeinschaft der Verbände deutschsprachiger Psychologinnen und<br />
Psychologen (ADP)<br />
• Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />
• Bundesvereinigung Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BVPG)<br />
• Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie (CDS)<br />
• Christoph-Dornier-Klinik für Psychotherapie (CDK)<br />
• European Federation of Psychologists Associations (EFPA)<br />
• Föderation deutscher Psychologenvereinigungen<br />
• Georg-Gottlob-Stiftung<br />
• Malteser<br />
• National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC)<br />
• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)<br />
• Unternehmen der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland (VITAWO)<br />
• Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID)<br />
Berufsbild und • siehe „Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des BDP“<br />
Berufsordnung (siehe Anlage 2)<br />
Beitrag zur • Sektion „Gesundheits-, Umwelt- und Schriftpsychologie“<br />
Prävention und • Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen Themen<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Kontakt Dipl.-Psych. Carola Brücher-Albers (Präsidentin)<br />
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)<br />
Bundesgeschäftsstelle<br />
Glinkastraße 5-7<br />
D-10117 Berlin<br />
Tel.: 030/20 91 49 60<br />
Fax: 030/20 91 49 66<br />
E-Mail: <strong>info</strong>@bdp-verband.org<br />
Internet: http://www.bdp-verband.de<br />
Quellen Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V..<br />
Internetpräsenz: http://www.bdp-verband.de (Zugriff: 29.01.2008. 10:53 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Herrn Lang (Referat Fach- und Bildungspolitik BDP):<br />
Anfrage: 16.05.2008. 13:16 MEZ; Antwort: 20.05.2008. 15:17 MEZ
Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und<br />
des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
(zugleich Berufsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen<br />
e.V.)<br />
In der von der Mitgliederversammlung der DGPs am 29.09.1998 und von der Delegiertenkonferenz<br />
des BDP am 25.4.1999 beschlossenen Fassung mit den Änderungen<br />
der auf die Forschung bezogenen Abschnitte lt. Beschlüssen der Mitgliederversammlung<br />
der DGPs vom 28.9.2004 und der Delegiertenkonferenz des<br />
BDP vom 16.4.2005.<br />
Herausgeber: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.<br />
Hauptgeschäftsführer: Dipl.-Psych. Armin Traute<br />
A. Präambel<br />
Die Aufgabe von Psychologen ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren<br />
und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft<br />
einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und<br />
setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte<br />
ein. Der Beruf des Psychologen ist seiner Natur nach frei.<br />
Das berufliche Handeln von Psychologen, seien sie nun wissenschaftlich in Lehre<br />
und Forschung, in der Diagnostik, Psychotherapie, Supervision, Beratung, als Experten<br />
oder in anderen Funktionen tätig, ist geprägt von der besonderen Verantwortung,<br />
die Psychologen gegenüber den Menschen tragen, mit denen sie umgehen.<br />
Um helfen zu können, benötigen sie ihr Vertrauen. Der Schutz und das Wohl<br />
der Menschen, mit denen Psychologen arbeiten, sind das primäre Ziel dieser<br />
Richtlinien.<br />
Psychologen sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu<br />
jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben. Sie<br />
sind dazu verpflichtet, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen nicht<br />
nur zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Maßnahmen<br />
zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.<br />
Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung<br />
und nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit bemühen<br />
sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam gegenüber persönlichen,<br />
sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die<br />
zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung ihrer Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten führen könnten.<br />
Psychologen arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich<br />
fundiertem Wissen. Ihre psychologischen Kenntnisse finden in einer Vielzahl<br />
beruflicher Kontexte Anwendung. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert<br />
hohe fachliche Kompetenz. Psychologen sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich<br />
fortzubilden und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu<br />
halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung<br />
oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In Tätigkeitsfeldern, in denen es<br />
noch keine wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, orientieren sich
Psychologen am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig<br />
den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen<br />
Maßnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.<br />
Die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und<br />
des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. geben<br />
verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten von Psychologen vor. Sie<br />
finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung, sondern<br />
haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Psychologen in allen Lebenssituationen<br />
bindenden Charakter.<br />
Im öffentlichen Bewusstsein besitzt der Beruf des Psychologen heute ein hohes<br />
Ansehen, dem auch durch ein differenziertes Netz an ethischen und rechtlichen<br />
Bestimmungen Rechnung getragen werden muss. Die gemeinsamen Ethischen<br />
Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands<br />
Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. sind Ausdruck des<br />
Selbstverständnisses des Psychologenberufs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen<br />
eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand<br />
derer psychologische Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese<br />
Weise dienen die im folgenden aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes<br />
und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende<br />
Sanktionen.<br />
Soweit Gesetze oder Rechtsnormen diese Ethischen Richtlinien für einzelne psychologische<br />
Tätigkeiten weiter einschränken, sind sie vorrangig.<br />
B. Allgemeine Bestimmungen<br />
B.I. Berufsbezeichnung - Titelführung<br />
I.1. Berufsbezeichnung<br />
1. Die Bezeichnung "Psychologin/ Psychologe" führt, wer über ein abgeschlossenes<br />
Hauptfachstudium der Psychologie verfügt. Den Titel "Diplom-<br />
Psychologin/ Diplom-Psychologe" (Dipl.-Psych.) führt, wer diesen Titel<br />
rechtmäßig aufgrund eines Hochschulstudiums erworben hat.<br />
2. Absolventen eines Hauptfachstudiums der Psychologie, das mit dem Diplom<br />
oder einem äquivalenten akademischen Grad abgeschlossen wird, sind<br />
gehalten, die rechtlichen Bestimmungen zur Titelführung im Land der Berufsausübung<br />
zu beachten.<br />
3. Diplome in Psychologie, die aufgrund eines Studiums in einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union erworben wurden, sind bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />
nach den Richtlinien der EU (89/48 EWG und 92/51/EWG) der<br />
Berufsbezeichnung nach Abs. (1) gleichgestellt.<br />
I.2. Akademische Grade<br />
Akademische Grade dürfen nur geführt werden, wenn und soweit sie aufgrund<br />
eines Hochschulstudiums und nach dem Recht des Landes, in dem sie erworben<br />
wurden, rechtmäßig erlangt wurden. Für ausländische akademische Grade gilt,<br />
dass sie nach inländischem Recht geführt werden dürfen.
I.3. Hinweise auf Mitgliedschaften<br />
1. Der Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />
e. V. bzw. auf eine Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher<br />
Psychologinnen und Psychologen e. V. ist zulässig.<br />
B.II. Stellung zu Kollegen und anderen Berufsgruppen<br />
II.1. Loyalität gegenüber dem Berufsstand<br />
Psychologen schulden dem eigenen Berufsstand Loyalität. Sie verhalten sich<br />
standesgemäß und fördern den Berufsstand als Wissenschaft und als Profession.<br />
II.2. Kollegiales Verhalten<br />
1. Psychologen schulden ihren Berufskollegen Respekt und üben keine unsachliche<br />
Kritik an deren Berufsausübung.<br />
2. Psychologen versuchen nicht, durch unlautere Handlungsweisen Kollegen<br />
aus ihren Tätigkeitsfeldern zu verdrängen oder ihnen Aufträge zu entziehen.<br />
3. Psychologen, die standeswidriges Verhalten bei Kollegen zu erkennen<br />
glauben, sollen diese zunächst vertraulich darauf hinweisen.<br />
4. Vor Einleitung eines strafrechtlichen Beleidigungs- oder Verleumdungsverfahrens<br />
oder eines zivilrechtlichen Abmahn- oder Unterlassungsverfahrens<br />
gegen Kollegen haben Psychologen zunächst das Ehrengericht der Deutschen<br />
Gesellschaft für Psychologie e. V. bzw. das Ehrengericht des Berufsverbands<br />
Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. anzurufen<br />
und dort eine Entscheidung herbeizuführen, sofern sie Mitglied in einem der<br />
beiden Verbände sind.<br />
5. Beschäftigen Psychologen Kollegen als Angestellte oder freie Mitarbeiter,<br />
so haben sie diesen dem Berufsstand und der vereinbarten Tätigkeit angemessene<br />
Verträge anzubieten.<br />
II.3. Verhältnis zu Angehörigen anderer Berufe<br />
1. Psychologen sind in der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe<br />
loyal, tolerant und hilfsbereit.<br />
2. Angestellte oder beamtete Psychologen haben bei Begründung eines<br />
Dienstverhältnisses auf ihre eigenverantwortliche Berufsausübung hinzuweisen,<br />
insbesondere auf die ihnen kraft Gesetzes obliegende Schweigepflicht.<br />
3. Sie haben darauf hinzuweisen, dass ihre persönliche Verantwortung für Patient<br />
und Klient Grenzen der dienstlichen und fachlichen Aufsicht über ihre<br />
Arbeit bedingen kann und darauf hinzuwirken, dass insbesondere in der<br />
heilkundlich-klinischen Psychologie den Psychologen ein weisungsfreier<br />
Kernbereich verbleibt.<br />
4. Sie haben darauf hinzuwirken, dass ethischen Anforderungen zuwiderlaufende<br />
und nicht fachgerecht zu erfüllende Aufgaben nicht abverlangt werden<br />
können.<br />
5. Dem Arbeitgeber soll eine Ausfertigung dieser Ethischen Richtlinien übergeben<br />
werden.
II.4. Psychologen und Mitarbeiter<br />
1. Beschäftigen Psychologen Mitarbeiter und Hilfskräfte, so haben sie diesen<br />
angemessene Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Tätigkeit entsprechende<br />
schriftliche Verträge anzubieten.<br />
2. Auszubildende und Praktikanten sind auf ihren späteren Beruf hin angemessen<br />
und ausreichend auszubilden. Damit ist ausgeschlossen, dass sie<br />
mit einseitigen oder ausschließlich untergeordneten Tätigkeiten beschäftigt<br />
werden.<br />
3. Psychologen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern jederzeit, insbesondere bei<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis<br />
auszustellen.<br />
B.III. Umgang mit Daten<br />
III.1. Schweigepflicht<br />
1. Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung<br />
ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen<br />
zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein<br />
bedrohtes Rechtsgut überwiegt.<br />
Die Schweigepflicht von Psychologen besteht auch gegenüber Familienangehörigen<br />
der ihnen anvertrauten Personen.<br />
Ebenso besteht die Schweigepflicht von Psychologen gegenüber ihren Kollegen<br />
und Vorgesetzten.<br />
2. Wenn mehrere Psychologen oder Psychologen und Ärzte gleichzeitig dieselben<br />
Klienten/ Patienten beraten oder behandeln, so sind die mitbehandelnden<br />
Fachkollegen und Ärzte untereinander von der Schweigepflicht insoweit<br />
befreit, als die Klienten/ Patienten nicht etwas anderes bestimmen.<br />
Die Schweigepflicht entfällt gegenüber den Mitarbeitern und Gehilfen von Psychologen,<br />
die notwendigerweise mit der Vorbereitung oder Begleitung ihrer Tätigkeit<br />
betraut sind.<br />
Ansonsten entfällt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nur bei einer Entbindung<br />
von dieser durch die ihnen anvertrauten Personen.<br />
3. Die der Schweigepflicht unterliegenden Tatsachen, Befunde und Beratungs-<br />
bzw. Behandlungsergebnisse dürfen anonymisiert weiterverwendet<br />
werden, sofern ausgeschlossen ist, dass Rückschlüsse auf die Patienten/<br />
Klienten möglich sind.<br />
4. Mitarbeiter von Psychologen sind über ihre Pflicht zur Verschwiegenheit zu<br />
belehren, und diese Belehrung ist schriftlich festzuhalten.<br />
III.2. Aufzeichnungen, Erhebung und Speicherung von Daten<br />
Psychologen dürfen nur nach vorheriger Einwilligung durch die Klienten/ Patienten<br />
Aufzeichnungen auf Bild- oder Tonträger über Besprechungen oder Behandlungen<br />
erstellen oder Besprechungen von einem Dritten mithören lassen. Psychologen<br />
dürfen nur im Rahmen ihres Auftrages Daten über Klienten/ Patienten erheben,<br />
speichern und nutzen. Dies gilt auch für Telefongespräche.
Aufzeichnungen jeder Art, insbesondere auf Datenträger, sind gegen unrechtmäßige<br />
Verwendung zu sichern.<br />
Urmaterialien und ihre Aufbereitung sind entsprechend den Festlegungen der Auftraggeber<br />
oder mindestens für 10 Jahre aufzubewahren.<br />
B.IV. Gutachten und Untersuchungsberichte<br />
IV.1. Sorgfaltspflicht<br />
Allgemein gilt, dass die Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten<br />
von Psychologen größtmögliche sachliche und wissenschaftliche<br />
Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfordert. Gutachten und Untersuchungsberichte<br />
sind frist- und formgerecht anzufertigen. Die föderativen Richtlinien<br />
für die Erstellung von Gutachten sind zu beachten.<br />
IV.2. Transparenz<br />
Gutachten und Untersuchungsberichte müssen für die Adressaten inhaltlich nachvollziehbar<br />
sein.<br />
IV.3. Einsichtnahme<br />
1. Sind Auftraggeber und Begutachteter nicht identisch, kann das Gutachten<br />
bzw. der Untersuchungsbericht nur mit Einwilligung des Auftraggebers den<br />
Begutachteten zugänglich gemacht werden.<br />
2. Psychologen sind gehalten, darauf hinzuwirken, dass die Begutachteten ihr<br />
Gutachten bzw. den Untersuchungsbericht auf Wunsch einsehen können,<br />
sofern für sie kein gesundheitlicher Schaden zu befürchten ist.<br />
3. Falls der Auftrag eine Einsichtnahme von vornherein ausschließt, müssen<br />
die Begutachteten vorab davon in Kenntnis gesetzt werden.<br />
IV.4. Gefälligkeitsgutachten<br />
Gefälligkeitsgutachten sind nicht zulässig, ebenso wenig die Abgabe von Gutachten,<br />
die Psychologen durch Dritte ohne eigene Mitwirkung erstellen lassen.<br />
IV.5. Stellungnahme zu Gutachten von Kollegen<br />
Stellungnahmen zu Gutachten von Kollegen sind zulässig, wobei der Abschnitt<br />
B.II.2 (1) dieser Ethischen Richtlinien besonders zu beachten ist.<br />
B.V. Werbung und Öffentlichkeit<br />
V.1. Allgemeines<br />
Als Angehörige eines freien Berufes bieten Psychologen ihre Dienste unter fachlichen<br />
und nicht gewerblichen Gesichtspunkten an.
V.2. Grundsätze zur Werbung<br />
1. Psychologen dürfen über ihre Dienstleistungen und ihre Person <strong>info</strong>rmieren,<br />
soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.<br />
2. Psychologen ist es gestattet, mit Praxisbroschüren, Rundschreiben, Informationsseiten<br />
im WWW und anderen vergleichbaren Informationsmitteln im<br />
Rahmen des Abschnitts D.II. zu arbeiten, soweit sie keine Erfolgs- und Umsatzzahlen<br />
entgegen der Branchenüblichkeit wiedergeben. Hinweise auf<br />
Klienten und Aufträge sind mit Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Hinweise<br />
auf Patienten, Zeugnisse oder Gutachten der eigenen Praxis sind<br />
unzulässig.<br />
3. Heilkundlich tätige Psychologen dürfen Informationen nach Abs. (2) nur an<br />
eigene Praxispatienten richten. Dies gilt nicht für Informationen über die<br />
Praxis, deren Öffnungszeiten und Angebote über heilkundliche Leistungen<br />
auf Informationsseiten im WWW oder in anderen elektronischen Daten-<br />
Kommunikationsnetzen. Sie dürfen sich in Verzeichnisse aufnehmen lassen,<br />
soweit diese ausschließlich der Information von Patienten über Behandlungsmöglichkeiten<br />
dienen und nicht darüber hinaus mit Zeichnungen oder<br />
Fotos werben.<br />
4. Psychologen haben darauf hinzuwirken, dass Dritte für sie keine Werbung<br />
betreiben, die ihnen selbst verboten ist. Psychologen haben auch darauf<br />
hinzuwirken, dass die Vorschriften über die Werbung auch von Einrichtungen<br />
zu beachten sind, in denen sie arbeiten.<br />
V.3. Hinweis auf spezielle Qualifikationen und Schwerpunkte<br />
1. Psychologen dürfen auf die von ihnen erworbenen psychologischen oder<br />
berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen und Zertifikate, auf Tätigkeitsschwerpunkte<br />
und Zielgruppen sowie auf sprachliche Kenntnisse hinweisen.<br />
Insgesamt sind nicht mehr als sechs Benennungen zulässig.<br />
2. Tätigkeitsschwerpunkte und Zielgruppen dürfen nur benannt werden, wenn<br />
darin bzw. mit diesen mindestens zwei Jahre nachhaltig Erfahrungen gewonnen<br />
wurden.<br />
3. Werbung mit Heilerfolgen ist unzulässig, ebenfalls für wissenschaftlich nicht<br />
fundierte oder unzureichend entwickelte Verfahren.<br />
V.4. Hinweise auf Zusammenarbeit<br />
1. Auf eine gemeinsame Berufausübung darf nur hingewiesen werden, wenn<br />
sie in einer Sozietät, in einer Partnerschaftsgesellschaft oder in sonstiger<br />
Weise (Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit) mit sozietätsfähigen Personen<br />
i. S. des Abschnitts D.III dieser Ethischen Richtlinien erfolgt. Kurzbezeichnungen<br />
für eine Zusammenarbeit können von heilkundlich tätigen Psychologen<br />
nicht geführt werden.<br />
2. Üben mehrere heilkundlich tätige Psychologen ihren Beruf in der Rechtsform<br />
einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich aus, so<br />
ist dies mit dem Hinweis "Gemeinschaftspraxis" kenntlich zu machen.<br />
3. Auf den Briefbögen sind bei Sozietäten oder sonstigen Personenzusammenschlüssen<br />
alle Namen der Beteiligten vollständig aufzuführen. Bei beruflichem<br />
Zusammenschluss mit anderen Berufsangehörigen sind die jeweiligen<br />
Berufsbezeichnungen anzugeben.
V.5. Direkte Werbung<br />
Heilkundlich tätigen Psychologen ist es nicht erlaubt, potentielle Patienten direkt<br />
zu werben. Als eine solche Werbung ist es auch anzusehen, wenn durch öffentliche<br />
Besprechung von Verfahren, Techniken und anderen Mitteln oder durch Vorträge<br />
sowie in Veranstaltungen auf die eigene Praxis werbend hingewiesen wird.<br />
Gleiches gilt, wenn diese Werbung durch Dritte und im Einverständnis mit dem<br />
Psychologen oder mit dessen Duldung geschieht.<br />
V.6. Veröffentlichungen<br />
Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Berichte in Verbindung mit dem eigenen<br />
Namen in Fachzeitschriften sowie die Unterrichtung anderer Psychologen über die<br />
Möglichkeit, spezielle Verfahren, Techniken und andere Mittel durch die unterrichtenden<br />
Psychologen durchzuführen oder anwenden zu lassen, sind zulässig.<br />
V.7. Auftreten in der Öffentlichkeit<br />
Werden Psychologen in der Öffentlichkeit im Rahmen von Vorträgen, Radio- oder<br />
Fernsehprogrammen, in Zeitungs- und Zeitschriftenaufsätzen, auf vorproduzierten<br />
Kassetten oder CDs, durch die Versendung von Materialien auf dem Postweg,<br />
über das WWW oder mittels anderer Medien etc. beratend oder kommentierend<br />
tätig, so sind sie gehalten, folgende Regeln einzuhalten:<br />
1. Ihre Aussagen und Ratschläge basieren auf zuverlässigem, validem, wissenschaftlich<br />
fundiertem Wissen und anerkannter psychologischer Praxis.<br />
2. Ihre Aussagen sind auf sachliche Information begrenzt; die eigene Person<br />
und Praxis werden nicht werbend hervorgehoben.<br />
3. Die Rezipienten dieser öffentlichen Aussagen von Psychologen werden<br />
nicht dazu ermutigt anzunehmen, dass diese eine persönliche Beziehung<br />
zu ihnen haben.<br />
C. Psychologie in Forschung und Lehre<br />
C.I. Wissenschaftsfreiheit und gesellschaftliche Verantwortung<br />
1. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art.5, Abs.3 GG) erlegt den in<br />
der Forschung und Lehre tätigen Psychologen die Verantwortung für Form<br />
und Inhalt ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit auf.<br />
Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ist formal unbeschränkt. Es findet aber<br />
seine Grenze dort, wo andere Grundrechte verletzt werden. In ihrer Berufsausübung<br />
sind die in Forschung und Lehre tätigen Psychologen an ihre ethische Verantwortung<br />
gegenüber ihren Mitmenschen und der natürlichen Umwelt gebunden.<br />
2. Aus dem Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre erwächst die ethische<br />
Verpflichtung der in diesem Bereich tätigen Psychologen, Forschung<br />
und Lehre von Fremdbestimmung und wissenschaftsfremder Parteilichkeit<br />
freizuhalten.
Das schließt ein, dass in der Forschung tätige Psychologen die Fragestellung ihrer<br />
Forschungsarbeit, die methodischen Grundsätze, die Ergebnisinterpretation und<br />
deren Verbreitung selbst zu verantworten haben und nicht nur berechtigt, sondern<br />
verpflichtet sind, verfassungswidrige Eingriffe in diesen Verantwortungsbereich<br />
abzuwehren.<br />
Die Anerkennung der wissenschaftlichen Leistungen Andersdenkender, Andersgläubiger,<br />
Angehöriger anderer Altersgruppen und des anderen Geschlechts, anderer<br />
sozialer Schichten und Kulturen, und die Bereitschaft, eigene Irrtümer durch<br />
überzeugende Argumente, welcher Herkunft auch immer, zu korrigieren, kennzeichnen<br />
das Berufsethos der in Forschung und Lehre tätigen Psychologen in besonderem<br />
Maße.<br />
3. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Forschung von Fremdbestimmung<br />
ist zugleich als Appell an die moralische Verantwortung der in Forschung<br />
und Lehre tätigen Psychologen zu verstehen, innerhalb der wissenschaftlichen<br />
Gemeinschaft demokratische Arbeitsformen zu fördern. Neue<br />
Fragestellungen, Denkansätze und Methoden sind ohne Rücksicht auf ihre<br />
Herkunft unvoreingenommen zu prüfen.<br />
4. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Psychologen, die in weisungsabhängiger<br />
Stellung forschen, sowie für in der Auftragsforschung tätige<br />
Psychologen.<br />
5. Unbeschadet der Verantwortlichkeit Angehöriger anderer Berufsgruppen für<br />
die von ihnen im Rahmen eines Forschungsvorhabens durchgeführten einzelnen<br />
Maßnahmen, tragen Psychologen als Leiter solcher Forschungsvorhaben<br />
für diese die Gesamtverantwortung.<br />
C.II. Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis<br />
1. Grundlegend für die Berufsausübung in Forschung und Lehre ist die unbedingte<br />
Redlichkeit in der Suche nach und bei der Weitergabe von wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen. Um gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
zu gewinnen, verpflichten sich in Forschung und Lehre tätige Psychologen<br />
zur Einhaltung folgender Grundsätze:<br />
2. Sie unterwerfen ihre Forschungstätigkeit den allgemein gültigen Regeln<br />
methodischen Vorgehens und der Überprüfbarkeit von Ergebnissen. Sie<br />
sind jederzeit bereit, ihr wissenschaftliches Vorgehen entsprechend dem<br />
jeweiligen Untersuchungsziel darzustellen, zu begründen und rationaler Kritik<br />
zugänglich zu machen.<br />
3. Werden Forschungsvorhaben realisiert, ohne dass sie, zumeist auf dem<br />
Wege der Finanzierung, personell bzw. institutionell an Strukturen gebunden<br />
sind, die der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis dienen, so obliegt<br />
es den Forschenden selbst sicherzustellen, dass die Durchführung<br />
solcher Vorhaben mit den wissenschaftlichen, fachlichen und ethischen<br />
Grundsätzen dieser Ethischen Richtlinien in Übereinstimmung steht.<br />
4. In Forschung und Lehre tätige Psychologen sind darum bemüht, bereits im<br />
Forschungsprozess alle verfügbaren Informationen und Gegenargumente<br />
angemessen zu berücksichtigen. Sie sind offen für Kritik und bereit, auch<br />
eigene Erkenntnisse konsequent anzuzweifeln.
5. In Forschung und Lehre tätige Psychologen verpflichten sich, ihre Forschungsergebnisse<br />
zu dokumentieren. Sie sind bereit, wissenschaftliche<br />
Aussagen vollständig und ohne Auflagen zugänglich zu machen und so ihren<br />
Einbezug in den kumulativen Prozess der Forschung und Lehre zu gewährleisten.<br />
Diese Selbstverpflichtung gilt im Grundsatz auch für solche<br />
Forschungsergebnisse, die der eigenen Theorie bzw. den eigenen Hypothesen<br />
widersprechen oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen<br />
als nicht opportun erscheint.<br />
6. Die Beiträge von Partnern, Kollegen, Studierenden und Vorgängern zum<br />
eigenen Forschungsthema werden explizit und deutlich kenntlich gemacht.<br />
C.III. Grundsätze für Forschung und Publikation<br />
C.III. Grundsätze für Forschung und Publikation 1<br />
1. Psychologische Forschung ist auf die Teilnahme von Menschen als Versuchspersonen<br />
angewiesen. Psychologen sind sich der Besonderheit der<br />
Rollenbeziehung zwischen Versuchsleiter und Versuchsteilnehmer und der<br />
daraus resultierenden Verantwortung bewusst. Sie stellen sicher, dass<br />
durch die Forschung Würde und Integrität der teilnehmenden Personen<br />
nicht beeinträchtigt werden. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen, Sicherheit<br />
und Wohl der an der Forschung teilnehmenden Personen zu gewährleisten<br />
und versuchen, Risiken auszuschließen.<br />
2. Förmliche Bewilligungen<br />
Falls Forschungsprojekte einer förmlichen ethischen Bewilligung unterliegen, liefern<br />
Psychologen präzise Informationen über ihr Forschungsvorhaben. Sie beginnen<br />
erst mit dem Forschungsprojekt, nachdem sie eine Bewilligung erhalten haben.<br />
Sie führen ihr Forschungsprojekt in Übereinstimmung mit dem bewilligten<br />
Vorgehen durch.<br />
3. Auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung<br />
(a) Voraussetzung dafür, dass Psychologen persönlich, auf elektronischem Weg<br />
oder mit Hilfe anderer Kommunikationsformen Forschung durchführen, ist die persönliche<br />
Einwilligung der an der Forschung teilnehmenden Personen. Solche Einwilligungserklärungen<br />
basieren stets auf einer Aufklärung über das Forschungsvorhaben,<br />
die in verständlicher Form dargeboten wird. Hiervon ausgenommen<br />
sind solche Forschungsarbeiten, deren Durchführung durch andere Regelungen in<br />
diesen Richtlinien gedeckt ist.<br />
(b) Psychologen müssen Personen, die von Rechts wegen nicht in der Lage sind,<br />
eine auf Aufklärung basierende Einwilligung abzugeben, dennoch (1) ihre Forschungsarbeiten<br />
angemessen erklären, (2) um deren individuelles Einverständnis<br />
nachsuchen, (3) die Prioritäten und Interessen solcher Personen berücksichtigen<br />
und (4) sich die entsprechende Genehmigung einer bevollmächtigten Person verschaffen,<br />
wenn eine solche stellvertretende Einwilligung vom Gesetz her vorgeschrieben<br />
ist. Wenn die Einwilligung einer bevollmächtigten Person vom Gesetz<br />
her nicht vorgeschrieben ist, unternehmen Psychologen geeignete Schritte, um die<br />
Rechte und das Wohlergehen des Individuums zu schützen.<br />
(c) Psychologen dokumentieren in angemessener Weise die schriftliche oder<br />
mündliche Einwilligung, die Genehmigung und das Einverständnis.
(d) Beim Einholen der auf Aufklärung basierenden Einwilligung klären Psychologen<br />
die teilnehmenden Personen über folgende Sachverhalte auf: (1) den Zweck<br />
der Forschung, die erwartete Dauer der Untersuchung und das Vorgehen; (2) ihr<br />
Recht darauf, die Teilnahme abzulehnen oder sie zu beenden, auch wenn die Untersuchung<br />
schon begonnen hat; (3) absehbare Konsequenzen der Nicht-<br />
Teilnahme oder der vorzeitigen Beendigung der Teilnahme; (4) absehbare Faktoren,<br />
von denen man vernünftigerweise erwarten kann, dass sie die Teilnahmebereitschaft<br />
beeinflussen, wie z.B. potenzielle Risiken, Unbehagen oder mögliche<br />
anderweitige negative Auswirkungen, die über alltägliche Befindlichkeitsschwankungen<br />
hinausgehen; (5) den voraussichtlichen Erkenntnisgewinn durch die Forschungsarbeit;<br />
(6) die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Anonymität sowie<br />
ggf. deren Grenzen; (7) Bonus für die Teilnahme und (8) an wen sie sich mit Fragen<br />
zum Forschungsvorhaben und zu ihren Rechten als Forschungsteilnehmer<br />
wenden können. Den potenziellen Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird die Gelegenheit<br />
gegeben, Antworten auf ihre Fragen zum Forschungsvorhaben zu erhalten.<br />
(e) Werden Forschungsarbeiten durchgeführt, die Interventionen mit experimentellem<br />
Charakter umfassen, werden die teilnehmenden Personen zu Beginn der Forschungsarbeit<br />
über folgendes aufgeklärt: (1) den experimentellen Charakter der<br />
Intervention; (2) falls relevant: welche Angebote oder Dienste der Kontrollgruppe<br />
zur Verfügung stehen bzw. nicht zur Verfügung stehen; (3) die Kriterien, nach denen<br />
die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Experimental- bzw. den Kontrollgruppen<br />
zugeordnet werden; (4) verfügbare alternative Interventionen, falls potenziell<br />
Teilnehmende nicht an der Forschungsarbeit mitwirken oder die Teilnahme<br />
vorzeitig beenden möchten und (5) falls relevant: wer die Kosten für die durchgeführten<br />
Interventionen trägt und ob ggf. diese Kosten von den teilnehmenden Personen<br />
getragen werden oder von dritter Seite zu erstatten sind.<br />
4. Auf Aufklärung basierende Einwilligung für das Aufnehmen von Stimmen oder<br />
Bildern im Rahmen eines Forschungsvorhabens<br />
Psychologen holen von den an einer Untersuchung teilnehmenden Personen eine<br />
auf Aufklärung basierende Einwilligung ein, bevor sie deren Stimmen aufnehmen<br />
oder Bilder aufzeichnen, außer (1) die Forschung umfasst nur die Beobachtung<br />
natürlichen Verhaltens im öffentlichen Raum, und es ist nicht zu erwarten, dass<br />
die Aufnahme so genutzt wird, dass eine Person identifiziert wird oder Schaden<br />
nimmt; (2) das Forschungsdesign schließt Täuschung ein, und die Einwilligung für<br />
die Nutzung der Aufnahmen wird im Rahmen der anschließenden Aufklärung erbeten.<br />
5. Klienten/Patienten, Schüler, Studierende und Psychologen unterstellte Personen<br />
als Forschungsteilnehmer<br />
(a) Wenn Forschungsarbeiten mit den oben genannten Personen durchgeführt<br />
werden, tragen Psychologen dafür Sorge, dass eine Nicht-Teilnahme oder die<br />
vorzeitige Beendigung der Teilnahme für die potenziell Teilnehmenden keine<br />
nachteiligen Konsequenzen haben wird.
(b) Ist die Teilnahme an Forschungsprojekten und Untersuchungen Teil der Ausbildung<br />
oder durch Prüfungsordnungen vorgeschrieben, so müssen die potenziell<br />
Teilnehmenden auf gleichwertige Alternativen zur Untersuchungsteilnahme hingewiesen<br />
werden.<br />
6. Verzicht auf eine auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung<br />
Psychologen können auf eine auf Aufklärung basierende Einwilligung nur dann<br />
verzichten (1) wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die<br />
Teilnahme an der Forschung keinen Schaden oder kein Unbehagen erzeugt, die<br />
über alltägliche Erfahrungen hinausgehen, und wenn die Forschung sich (a) auf<br />
gängige Erziehungsmethoden, Curricula oder Unterrichtsmethoden im Bildungsbereich<br />
bezieht; (b) auf anonyme Fragen/Fragebögen, freie Beobachtungen oder<br />
Archivmaterial bezieht, dessen Enthüllung die teilnehmenden Personen nicht den<br />
Risiken einer straf- oder zivilrechtlichen Haftbarkeit, finanzieller Verluste, beruflicher<br />
Nachteile oder Rufschädigungen aussetzt und bei denen die Vertraulichkeit<br />
gewährleistet ist; (c) auf Faktoren bezieht, welche die Arbeits- und Organisationseffizienz<br />
in Organisationen betreffen, deren Untersuchung keine beruflichen<br />
Nachteile für die teilnehmenden Personen haben können und bei denen die Vertraulichkeit<br />
gewährleistet ist, oder (2) wenn die Forschung anderweitig durch Gesetze<br />
und Verordnungen erlaubt ist.<br />
7. Anreize zur Teilnahme an Forschungsvorhaben<br />
(a) Psychologen vermeiden übertriebene oder unverhältnismäßige finanzielle oder<br />
anderweitige Anreize bei der Anwerbung von an der Forschung teilnehmenden<br />
Personen, wenn anzunehmen ist, dass solche Anreize zu einer Teilnahme nötigen<br />
würden.<br />
(b) Wenn berufliche Leistungen oder Dienste (z.B. Therapie, Beratung) als Anreiz<br />
zur Teilnahme angeboten werden, erläutern Psychologen die Art der Dienstleistung<br />
sowie die mit ihnen verbundenen Risiken, Verpflichtungen und Grenzen.<br />
8. Täuschung in der Forschung<br />
(a) Psychologen führen keine Studie auf der Basis von Täuschung durch, es sei<br />
denn, sie sind nach gründlicher Überlegung zu dem Schluss gekommen, dass der<br />
Einsatz von Täuschungstechniken durch den voraussichtlichen bedeutsamen wissenschaftlichen,<br />
pädagogischen oder praktischen Erkenntnisgewinn gerechtfertigt<br />
ist und dass geeignete alternative Vorgehensweisen ohne Täuschung nicht zur<br />
Verfügung stehen.<br />
(b) Psychologen täuschen potenzielle Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht über<br />
solche Aspekte einer Forschungsarbeit, von denen vernünftigerweise angenommen<br />
werden kann, dass sie ernsthafte physische und/oder psychische Belastungen<br />
erzeugen.<br />
(c) Psychologen klären jede Täuschung innerhalb eines Experiments so früh wie<br />
möglich auf, vorzugsweise am Ende der Teilnahme, aber spätestens am Ende der<br />
Datenerhebung und erlauben den teilnehmenden Personen das Zurückziehen ihrer<br />
Daten.
9. Aufklärung der Forschungsteilnehmer und Forschungsteilnehmerinnen<br />
(a) Psychologen <strong>info</strong>rmieren die an ihren Untersuchungen Teilnehmenden sobald<br />
wie möglich über das Ziel, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus ihrer Forschungsarbeit,<br />
und sie unternehmen geeignete Schritte, um jedes Missverständnis,<br />
das teilnehmende Personen haben könnten und das ihnen bewusst ist, zu korrigieren.<br />
(b) Wenn wissenschaftliche oder ethische Überlegungen es rechtfertigen, solche<br />
Informationen zu verzögern oder zurückzuhalten, ergreifen Psychologen geeignete<br />
Maßnahmen, um eventuellen Schaden und Risiken abzuwenden bzw. möglichst<br />
gering zu halten.<br />
(c) Wenn Psychologen erfahren, dass Aspekte ihrer Forschung teilnehmenden<br />
Personen Schaden zugefügt haben, unternehmen sie geeignete Schritte, um diesen<br />
Schaden zu minimieren.<br />
10. Verantwortungsvoller Umgang mit Tieren in der Forschung<br />
(a) Der Erwerb und der Umgang mit Tieren zu Forschungszwecken erfolgt von<br />
Psychologen nur unter Berücksichtigung geltender Gesetze und Verordnungen<br />
und in Übereinstimmung mit professionellen Normen und Standards.<br />
(b) Alle Forschungsarbeiten mit Tieren werden von Psychologen überwacht, die<br />
eine Ausbildung in Forschungsmethoden erhalten haben und die Erfahrung im<br />
artgerechten Umgang mit Labortieren haben. Sie sind verantwortlich dafür, dass<br />
eine angemessene Berücksichtigung des Wohlbefindens, der Gesundheit und der<br />
artgerechten Behandlung der Tiere sichergestellt ist.<br />
(c) Psychologen stellen sicher, dass alle Personen, die unter ihrer Aufsicht mit Tieren<br />
arbeiten, Anweisungen bezüglich der Forschungsmethoden und der Pflege,<br />
Haltung und Behandlung der Tiere entsprechend ihren Aufgaben erhalten haben.<br />
(d) Psychologen unternehmen geeignete Anstrengungen, um körperliche Beschwerden,<br />
Infektionen, Krankheiten und Schmerzen ihrer Versuchstiere zu minimieren.<br />
(e) Psychologen wenden Verfahren, die Tiere Schmerzen, Stress oder Entbehrungen<br />
aussetzen, nur dann an, wenn alternative Verfahren nicht verfügbar sind und<br />
das Forschungsziel durch den zu erwartenden wissenschaftlichen, pädagogischen<br />
oder praktischen Erkenntnisgewinn gerechtfertigt ist.<br />
(f) Psychologen führen Operationen unter angemessener Betäubung durch und<br />
wenden Techniken an, um Infektionen zu vermeiden und Schmerzen während und<br />
nach der Operation zu minimieren.<br />
(g) Sollte es erforderlich sein, das Leben eines Tieres zu beenden, handeln Psychologen<br />
schnell und mit entsprechend allgemein anerkannten Methoden, um<br />
Schmerzen zu minimieren.<br />
11. Darstellung von Forschungsergebnissen<br />
(a) Psychologen erfinden und fälschen keine Daten.<br />
(b) Falls Psychologen bedeutsame Fehler in von ihnen veröffentlichten Daten entdecken,<br />
unternehmen sie alle Schritte, diese Fehler zu korrigieren, und zwar durch:<br />
Berichtigung, Zurückziehen, Erratum oder andere angemessene Publikationsmittel.<br />
(c) Daten, die schon früher veröffentlicht wurden, veröffentlichen Psychologen<br />
nicht als Originaldaten. Dies schließt nicht aus, dass Daten wieder veröffentlicht<br />
werden, wenn dies durch einen entsprechenden Hinweis klargestellt wird.
12. Plagiate<br />
Psychologen präsentieren keine Arbeiten oder Daten anderer als ihre eigenen,<br />
auch nicht, wenn diese Quelle zitiert wird.<br />
13. Kennzeichnung des Leistungsanteils an einer Forschungsarbeit in Publikationen<br />
(a) Psychologen beanspruchen die Verantwortlichkeit für eine Forschungsarbeit,<br />
inklusive der Autorenschaft nur dann, wenn sie die Arbeit selbst durchgeführt haben<br />
oder maßgeblich daran beteiligt waren.<br />
(b) Die Erstautorenschaft oder die Mitautorenschaft spiegeln den Anteil, den ein<br />
Autor/eine Autorin an der Forschungsleistung erbracht hat, korrekt wider; sie sind<br />
nicht vom beruflichen oder wissenschaftlichen Status der beteiligten Personen<br />
beeinflusst. Die bloße berufliche Position, wie z.B. die eines Lehrstuhlinhabers<br />
oder der Leitung einer Forschungseinrichtung, rechtfertigt kein Anrecht auf eine<br />
Autorenschaft. Geringe Beiträge zu einer Forschungsarbeit oder zur Erstellung der<br />
Publikation werden angemessen gekennzeichnet, z.B. in Fußnoten oder im Vorwort.<br />
(c) In der Regel ist ein Doktorand/eine Doktorandin Erstautor/in eines von mehreren<br />
Autoren und/oder Autorinnen verfassten Artikels, wenn dieser hauptsächlich<br />
auf seiner/ihrer Doktorarbeit basiert. Die Betreuer oder Betreuerinnen diskutieren<br />
die Autorenschaft für mögliche Publikationen so früh wie möglich und in angemessener<br />
Form im Verlauf der Forschung und Publikation mit ihren Doktoranden und<br />
Doktorandinnen. Entsprechendes gilt für andere in der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />
unter Betreuung entstandene Qualifikationsleistungen.<br />
14. Weitergabe von Forschungsdaten zum Zweck der Überprüfung<br />
(a) Nach der Publikation von Daten halten Psychologen die Originaldaten nicht<br />
zurück, wenn andere Wissenschaftler und Wissenschafterinnen ihre Schlussfolgerungen<br />
durch Re-Analyse überprüfen wollen und die Daten nur zu diesem Zweck<br />
nutzen wollen. Dies gilt allerdings nur in solchen Fällen, in denen die Weitergabe<br />
der Daten erfolgen kann, ohne dass die Vertraulichkeit personenbezogener Informationen<br />
gefährdet ist, und falls keine gesetzlich geregelten Eigentumsrechte der<br />
Herausgabe entgehen stehen. Dies impliziert keine kostenlose Weitergabe von<br />
Daten; für die Weitergabe der dokumentierten Daten kann der entsprechende<br />
Aufwand in Rechnung gestellt werden.<br />
(b) Psychologen, die von Kollegen und Kolleginnen Daten zur Re-Analyse mit dem<br />
Ziel der Überprüfung der Schlussfolgerungen anfordern, dürfen diese nur zu dem<br />
in der Anfrage angegebenen Zweck verwenden. Für jeden anderweitigen<br />
Gebrauch der Daten ist eine vorherige schriftliche Genehmigung einzuholen.<br />
15. Gutachter<br />
Psychologen, die von anderen eingereichte Unterlagen für Präsentationen, Veröffentlichungen,<br />
Stipendien, Anträge auf Drittmittelförderung oder vergleichbare<br />
Zwecke begutachten, respektieren die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen<br />
und die Eigentumsrechte an diesen Informationen auf Seiten derjenigen, welche<br />
diese Unterlagen verfasst haben.
C.VI. Lehre, Fort- und Weiterbildung, Supervision<br />
1. In der Lehre ist es Aufgabe der Psychologen, den Lernenden den gegenwärtigen<br />
Stand der Wissenschaft Psychologie in objektiver und verständlicher<br />
Weise nahe zu bringen. Persönliche Sichtweisen sind als solche<br />
kenntlich zu machen. Bei Ankündigung und Ausführung von Lehrveranstaltungen<br />
und öffentlichen Vorträgen ist darauf zu achten, dass keine falschen<br />
Erwartungen geweckt werden.<br />
2. Psychologen, die in der Lehre tätig sind, sind sich der Besonderheit der<br />
Rollenbeziehung zwischen Lehrendem und Lernendem bewusst und nutzen<br />
diese nicht zu ihrem persönlichen Vorteil.<br />
3. Die im Verlauf der Lehrtätigkeit über Studierende gewonnenen persönlichen<br />
Informationen sind mit gleicher Vertraulichkeit zu behandeln wie Informationen<br />
über Klienten / Patienten und Versuchspersonen.<br />
4. Bei Falldemonstrationen ist besondere Rücksicht auf die Würde und das<br />
Wohl der vorgestellten Personen geboten. Im übrigen gelten hierfür die Bestimmungen<br />
bezüglich der Stellung zu Patienten. Studierende, die Falldemonstrationen<br />
beiwohnen, müssen darauf hingewiesen werden, dass sie<br />
die Anonymität der vorgestellten Personen zu wahren haben und ihre Privatsphäre<br />
schützen müssen.<br />
5. In der Lehre tätige Psychologen werden die ihnen anvertrauten Studierenden<br />
nur insoweit dazu veranlassen, an psychologischen Versuchen teilzunehmen,<br />
als dies im Rahmen von Ausbildung und Forschung erforderlich ist.<br />
In diesem Fall ist die besondere Verantwortung gegenüber Abhängigen als<br />
Versuchspersonen zu beachten.<br />
6. Treten Mitarbeiter oder Studierende in die Funktion von Untersuchungsleitern,<br />
etwa bei der Anwendung psychodiagnostischer Verfahren, so ist unbeschadet<br />
ihrer eigenen Verantwortlichkeit Sorge zu tragen, dass ihr Handeln<br />
in Übereinstimmung mit den Ethischen Richtlinien steht.<br />
7. Psychologen sollen bei Studierenden, die sie unterrichten und möglicherweise<br />
prüfen werden, keine Beratungen oder Behandlungen gegen Entgelt<br />
durchführen.<br />
8. Psychologen, die an Ausbildungsprogrammen gleich welcher Art in lehrender<br />
oder organisatorischer Funktion beteiligt sind, sind verpflichtet sicherzustellen,<br />
dass darüber veröffentlichte Informationen korrekt sind.<br />
9. Im Rahmen der Lehrtätigkeit in Ausbildung, Fort- bzw. Weiterbildung und<br />
Supervision soll die Beziehung zu den Studierenden sowie Teilnehmern an<br />
postgradualen Ausbildungsgängen so gestaltet werden, dass diesen kontinuierlich<br />
und ausreichend Rückmeldung über ihre Leistungen gegeben<br />
werden kann. In der Lehre tätige Psychologen bewerten die Leistungen der<br />
Teilnehmer anhand relevanter, in den Ausbildungsprogrammen festgelegter<br />
Kriterien.<br />
10. Psychologen, die die postgraduale, praktische Tätigkeit von Ausbildungsteilnehmern<br />
oder jüngeren Kollegen supervidieren, sind verpflichtet, sie mit<br />
den vorliegenden Ethischen Richtlinien vertraut zu machen und deren Einhaltung<br />
zu überwachen.<br />
11. Im Rahmen der Fort- bzw. Weiterbildung, Supervision oder spezieller Trainings<br />
ist es in der Lehre tätigen Psychologen nicht gestattet, Ausbildungsteilnehmer<br />
direkt oder indirekt zur Enthüllung persönlicher Informationen<br />
aufzufordern.
Wo die Selbstenthüllung ein regulärer Bestandteil einer Trainingsprozedur<br />
ist, muss die Teilnahme an einer solchen Übung freiwillig erfolgen, nachdem<br />
bereits vor der Übung die Zustimmung der Teilnehmer eingeholt wurde.<br />
12. In der Lehre tätige Psychologen sollen postgraduale Ausbildungsteilnehmer<br />
oder jüngere Kollegen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen stehen,<br />
nicht selbst psychotherapeutisch oder in anderer Form behandeln.<br />
Eine Ausnahme bilden solche Fälle, in denen dies mit der ausdrücklichen<br />
Zustimmung der Ausbildungskandidaten zum ausschließlichen Zwecke der<br />
Ausbildung in diesem Verfahren geschieht.<br />
D. Psychologie in der Anwendung D.I. Die besondere Verantwortung gegenüber<br />
Klienten/Patienten<br />
I.1. Vertrauensverhältnis<br />
Das Verhältnis von Psychologen zu ihren Klienten/ Patienten ist in besonderer<br />
Weise von der Notwendigkeit eines Vertrauensverhältnisses geprägt. Psychologen<br />
können daher in allen Fällen einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn dieses<br />
Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.<br />
Wenn der Auftraggeber des Psychologen nicht mit der ihm anvertrauten Person<br />
identisch ist - wie häufig in der Forensischen Psychologie und Wirtschaftspsychologie<br />
-, besteht eine besondere Verpflichtung, im wohlverstandenen Interesse aller<br />
Beteiligten zu handeln.<br />
I.2. Aufklärung und Einwilligung<br />
1. Psychologen müssen ihre Klienten / Patienten über alle wesentlichen Maßnahmen<br />
und Behandlungsabläufe unterrichten und sich ihrer Einwilligung<br />
versichern.<br />
2. Bei heilkundlichen Behandlungen haben sie auf ggf. bestehende Risiken<br />
und Alternativbehandlungen hinzuweisen. Die Hinweispflicht umfasst auch<br />
Fragen des Honorars und der Kostenerstattung.<br />
I.3. Wahrung der Unabhängigkeit<br />
Heilkundlich und klinisch tätige Psychologen dürfen während einer therapeutischen<br />
Beziehung keine persönlichen Bindungen zu ihren Patienten eingehen; z. B.<br />
sind sexuelle Beziehungen zu Patienten unzulässig.<br />
I.4.Recht auf Einzelberatung/-behandlung<br />
Klienten/ Patienten haben das Recht, ohne Gegenwart eines Dritten von einer<br />
Psychologin/ einem Psychologen beraten oder behandelt zu werden.
I.5. Besondere Sorgfaltspflicht heilkundlich tätiger Psychologen<br />
1. Psychotherapeuten behandeln Störungen mit den bestmöglichen Therapieverfahren.<br />
Patienten haben ein Recht auf die nach dem jeweiligen wissenschaftlichen<br />
Stand bestmögliche Behandlung.<br />
2. Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist in Zweifelsfällen<br />
und auf Wunsch des Patienten ein ärztliches Konsilium einzuholen oder eine<br />
psychologische oder ärztliche Mitbehandlung einzuleiten.<br />
3. Psychologen, die erkennen, dass eine Fortsetzung der heilkundlichen Behandlung<br />
zu keiner weiteren Gesundung oder sogar zu einer Gesundheitsgefährdung<br />
von Patienten führen kann, müssen die Behandlung abbrechen.<br />
4. Wollen heilkundlich tätige Psychologen eine Behandlung vorzeitig beenden<br />
und kann dadurch eine Gesundheitsgefährdung der Patientin/ des Patienten<br />
eintreten, so haben sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu gewährleisten,<br />
dass eine Fortbehandlung sichergestellt ist.<br />
I.6. Aufzeichnungen<br />
1. Psychologen sind verpflichtet, über Beratungen und Behandlungen aussagefähige<br />
Aufzeichnungen zu erstellen.<br />
2. Die psychologischen Aufzeichnungen über heilkundliche Tätigkeiten sind<br />
mindestens 10 Jahre aufzubewahren, ansonsten beträgt die Aufbewahrungszeit<br />
5 Jahre.<br />
3. Bei Praxisaufgabe oder Beendigung der Berufstätigkeit sind Aufzeichnungen<br />
bei Beachtung der Aufbewahrungsfristen zu vernichten. Nur mit Zustimmung<br />
der Klienten / Patienten können sie an eine/ einen die Praxis übernehmende(n)<br />
Psychologin / Psychologen weitergegeben werden.<br />
4. Mit Zustimmung der Patienten müssen heilkundlich tätige Psychologen<br />
sachdienliche Aufzeichnungen oder deren Zusammenfassung an Kollegen<br />
herausgeben, wenn diese eine Beratung oder Behandlung fortsetzen. Bei<br />
nicht heilkundlichen Aufzeichnungen können Psychologen die Herausgabe<br />
der Aufzeichnungen von der Bezahlung des wirtschaftlichen Wertes abhängig<br />
machen.<br />
5. In Kliniken oder anderen Einrichtungen, in denen bei Weggang von heilkundlich<br />
tätigen Psychologen die Behandlung fortgesetzt wird, sind Aufzeichnungen<br />
den psychologischen oder ärztlichen Nachfolgern zu übergeben<br />
oder verschlossen dem Dienstherrn mit dem Hinweis zu hinterlassen,<br />
die Aufzeichnungen nur an solche zu übergeben.<br />
6. Am Ende einer Therapie haben Psychologen ihren Klienten/ Patienten auf<br />
deren Wunsch Einblick in die sie betreffenden Aufzeichnungen zu gewähren,<br />
es sei denn, dem stehen überwiegende Rechte entgegen.<br />
D.II. Ausübung des Berufs in eigener Praxis<br />
II.1. Bezeichnungen für psychologische Praxen<br />
1. Psychologische Praxen dürfen keine Bezeichnungen führen, die geeignet<br />
sind, unangemessene Vorstellungen zu wecken.<br />
2. Im Bereich der psychologischen Heilkunde sind alle Bezeichnungen untersagt,<br />
die eine bevorzugte Stellung der eigenen Praxis vortäuschen;
dies gilt insbesondere für Bezeichnungen wie "Beratungsstelle", "Zentrale",<br />
"Zentrum" oder ähnliche.<br />
3. Die Bezeichnung "Institut" oder ähnliche anspruchsvolle Bezeichnungen<br />
(vgl. Satz (2)) dürfen im Bereich der psychologischen Heilkunde nur dann<br />
verwendet werden, wenn personelle Besetzung, Ausstattung und Arbeitsweise<br />
der Praxis dies rechtfertigen.<br />
II.2. Anbringung und Gestaltung von Praxisschildern<br />
1. Praxisschilder dienen dazu, der Öffentlichkeit die Praxisstelle anzuzeigen.<br />
2. Die Anbringung von Praxisschildern ist nur im ortsüblichen Ausmaß zulässig.<br />
Heilkundlich tätige Diplom-Psychologen haben durch ein Praxisschild<br />
auf den Ort ihrer Tätigkeit und ihre Erreichbarkeit hinzuweisen.<br />
II.3. Hinweise auf Praxisgründung und Führung<br />
1. Psychologen dürfen durch Werbemaßnahmen auf die Begründung und die<br />
Führung ihrer psychologischen Praxis hinweisen und darüber öffentlich <strong>info</strong>rmieren.<br />
Die Hinweise dürfen keine unangemessenen oder irreführenden<br />
Vorstellungen über das Angebot der Dienstleistungen und die inhaltliche<br />
und personelle Ausstattung der Praxis erwecken.<br />
2. Für heilkundliche Praxen kann im Rahmen des Abschnittes D.II. durch ortsübliche<br />
Anzeigen in regionalen Tageszeitungen und jeweils bis zu zweimal<br />
auf Praxisbegründung und -veränderung, auf Abwesenheit und Rückkehr,<br />
auf Änderungen der Sprechzeiten und Telefonnummern sowie auf Sonderveranstaltungen<br />
hingewiesen werden.<br />
3. Bei Verlegung des Praxissitzes kann am bisherigen Standort und bis zur<br />
Dauer von sechs Monaten das Praxisschild mit dem Umzugsvermerk angebracht<br />
bleiben. Namen von Kollegen, die verstorben sind oder sich zur<br />
Ruhe gesetzt haben, dürfen bis zu zwölf Monaten im Praxisnamen und bei<br />
Kenntlichmachung fortgeführt werden, sofern dazu vorher ein Einverständnis<br />
abgegeben wurde.<br />
II.4. Zulässige Angaben auf Praxisschildern<br />
1. Neben Namen und Erreichbarkeit können auf dem Praxisschild die nach<br />
Abschnitt II Ziffern 1-3 zulässigen Titel, Sprechstunden und Telefonnummer<br />
angegeben werden.<br />
2. Heilkundlich tätige Psychologen sollten nach Möglichkeit auf die Angaben<br />
fachlicher/ inhaltlicher Schwerpunkte verzichten. Zulässig ist die Benennung<br />
von maximal 6 fachlichen/ inhaltlichen Schwerpunkten. Diese differenzieren<br />
sich<br />
o nach spezifischen Patientengruppen bzw. spezifischer Klientel,<br />
o nach spezifischen Symptomen bzw. Problembereichen,<br />
o nach spezifischen Therapieformen bzw. Methoden.
II.5. Ankündigung auf Briefbögen, Formularen und Stempeln<br />
1. Für die Ankündigung auf Briefbögen, sonstigen Formularen und Stempeln<br />
gelten die Bestimmungen für die Praxisschilder entsprechend (Abschnitt II<br />
Ziffer 4). Jede übertriebene Form ist zu vermeiden.<br />
II.6. Eintragungen in Telefonbücher<br />
1. Eintragungen in Telefonbücher und Branchenfernsprechverzeichnisse<br />
durch heilkundlich tätige Psychologen sind insbesondere nach den in B.V.2<br />
und B.V.3 enthaltenen Regeln möglichst zurückhaltend zu gestalten.<br />
D.III. Gemeinsame Ausübung der Berufstätigkeit<br />
1. Psychologen können sich auch mit Angehörigen anderer Freier Berufe im<br />
Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft, zwecks gemeinsamer Berufsausübung,<br />
gemeinsamer Nutzung von Einrichtungen, Praxisräumen u.ä.<br />
und gemeinsamer Beschäftigung von Mitarbeitern zusammenschließen.<br />
Der Vertrag über die Begründung einer Gemeinschaft sollte schriftlich erfolgen<br />
und insbesondere Bestimmungen über Veränderungen, über die Verteilung<br />
von Lasten und Einnahmen und über eine Auflösung enthalten.<br />
2. Die Partner/ Gesellschafter einer Gemeinschaft sind im Außenkontakt<br />
kenntlich zu machen und in Werbung und Briefbögen oder sonstigen Unterlagen<br />
aufzuführen, es sei denn, es handelt sich um einen Personen- oder<br />
Kapitalzusammenschluss zu einer Firma.<br />
3. Für heilkundlich tätige Psychologen innerhalb einer Gemeinschaft gilt folgendes:<br />
a. In jeder Form eines Zusammenschlusses muss die freie Therapeutenwahl<br />
gesichert sein.<br />
b. Das Liquidationsrecht verbleibt im Außenverhältnis bei dem behandelnden<br />
Psychologen.<br />
c. Die Behandlungsunterlagen und -aufzeichnungen können den Partnern/<br />
Gesellschaftern nur dann zur Verfügung gestellt und von diesen<br />
eingesehen werden, wenn eine entsprechende Erklärung des<br />
Patienten zuvor schriftlich eingeholt wurde.<br />
d. Die Patienten sind vor Beginn einer Behandlung darauf hinzuweisen,<br />
dass eine gesamtschuldnerische Haftung der nichtbehandelnden<br />
Sozien ausgeschlossen ist.<br />
e. In einer Partnerschaftsgesellschaft ist sicherzustellen, dass psychotherapeutische<br />
Entscheidungen insbesondere bei Diagnostik und<br />
Therapie ausschließlich der Psychologe trifft, sofern nicht der Psychologe<br />
nach dem Berufsrecht den in der Gemeinschaft selbständig<br />
tätigen Berufsangehörigen eines anderen Fachberufes solche Entscheidungen<br />
überlassen darf.<br />
4. Soweit heilkundlich tätige Diplom-Psychologen Kollegen im Anstellungsverhältnis<br />
oder als freie Mitarbeiter beschäftigen, ist eine Übertragung von Behandlungen<br />
auf diese nur mit Zustimmung des Patienten möglich.
E. Schlussbestimmungen<br />
E.I. Verstöße<br />
1. Unabhängig von einer gerichtlichen Ahndung werden Verstöße gegen die<br />
obenstehenden Richtlinien durch das Ehrengericht der Deutschen Gesellschaft<br />
für Psychologie e. V. (DGPs) bzw. durch das Ehrengericht des Berufsverbands<br />
Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) verfolgt.<br />
Im Falle des Berufsverbands (BDP) regelt Näheres die Schieds- und<br />
Ehrengerichtsordnung.<br />
E.II. Inkrafttreten<br />
Diese gemeinsamen Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie<br />
e.V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen<br />
e.V. wurden am 30.9.98 von der DGPs und am 25.4.99 vom BDP verabschiedet<br />
und treten an die Stelle der "Berufsethischen Richtlinien" der Föderation Deutscher<br />
Psychologenverbände aus dem Jahr 1967 und der "Berufsordnung für Psychologen"<br />
des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen in<br />
der Fassung vom 1.4.1986. Sie sind am 25.4.99 in Kraft getreten.<br />
1 Die Richtlinien 2 bis 15 stellen die deutsche Adaptation der auf Forschung und<br />
Publikation bezogenen ethischen Richtlinien der APA dar ("Ethical Principles of<br />
Psychologists and Code of Conduct", American Psychologist, 2002, 57, 1060-<br />
1073; dort Standards 3.10 sowie 8.01 bis 8.15). Die APA hat der Übernahme ihrer<br />
Regeln, für die sie das Copyright besitzt, zugestimmt mit folgendem Hinweis "While<br />
the American Psychological Association has given permission to the Federation<br />
of German Psychologists Associations to utilize the APA Code of Ethics, APA has<br />
in no way advised, assisted, or encouraged the Federation of German Psychologists<br />
Associations to utilize the APA Code of Ethics. APA is in no way responsible<br />
for the Federation of German Psychologist Associations decision to utilize the APA<br />
Code of Ethics, or for any actions or other consequences resulting from such use<br />
by the Federation of German Psychologists Associations. APA is not responsible<br />
for the accuracy of your translation."<br />
Hinweis zur Sprachregelung: In Übereinstimmung mit den anderen Texten der<br />
vorliegenden Ethischen Richtlinien wird der Begriff "Psychologen" verwendet; bei<br />
der geplanten Überarbeitung der gesamten Richtlinien kann der Text auf "Psychologinnen<br />
und Psychologen" umgestellt werden.<br />
Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V..<br />
Ethische Richtlinien der DGP e.V. und des BDP e.V.: http://www.bdpverband.de/bdp/verband/ethik.shtml<br />
(Zugriff: 29.01.2008. 11:15 MEZ)
¬ Organigramm BDP<br />
O rdentliche Mitglieder Stud. Mitglieder O rdentliche Sektionsmitglieder<br />
E h re n g e r i c h t<br />
B u n d e s a u s s c h ü s s e<br />
B u n d e s b e a u f t r a g t e<br />
B u n d e s a r b e i t s k re i s e<br />
16 Landesgru p p e n<br />
entsenden Delegiert e<br />
p ro p o rtional zu ihre r<br />
G ö ß e<br />
b e ru f t<br />
b e ru f t<br />
b e ru f t<br />
b e ru f t<br />
B u n d e s v e reinigung der Psychologie-<br />
s t u d i e renden im BDP<br />
Vorstand der<br />
D e l e g i e rt e n k o n f e re n z<br />
w ä h l t<br />
… … … D e l e g i e rt e n k o n f e re n z … … … … … … .<br />
w ä h l t<br />
Vo r s t a n d<br />
des BDP<br />
P r ä s i d e n t / i n<br />
2 Vi z e -<br />
p r ä s i d e n t e n / i n n e n<br />
… … … … … … … … … …<br />
P r ä s i d i u m :<br />
Vo r s t a n d<br />
+ Vorsitzende/r jeder<br />
S e k t i o n<br />
H a u p t g e s c h ä f t s f ü h rer § 30 BGB<br />
B u n d e s g e s c h ä f t s s t e l l e<br />
entsenden Delegiert e<br />
p ro p o rtional zu ihre r<br />
G r ö ß e<br />
… …<br />
… …<br />
… …<br />
… …<br />
Deutscher Psychologen<br />
Verlag GmbH<br />
100 % Anteil beim BDP<br />
Wi rtschaftsdienst GmbH<br />
100 % Anteil beim BDP<br />
Deutsche Psychologen<br />
Akademie GmbH<br />
100 % Anteil beim BDP<br />
C h r i s t o p h - D o rn i e r- K l i n i k<br />
10% Beteiligung<br />
des BDP<br />
B e r u f s v e r b a n d D e ut s c h e r P s y ch o l o g i n ne n u n d P s y c ho l o g e n<br />
12 Fachsektionen F ö rd e rm i t g l i e d e r<br />
e n t s e n d e n<br />
Vo r s i t z e n d e n<br />
b d p
Name Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. (BDS)<br />
Gründung 1976 in Mannheim, Sitz in Recklinghausen<br />
Ziel und Zweck • Ziel ist der Zusammenschluss von Soziologen sowie von Personen<br />
mit gleichartiger sozialwissenschaftlicher Ausbildung<br />
• Vertretung deren Belange und Wahrung der Berufsinteressen der Mitglieder<br />
• Förderung der Entwicklung der Soziologie, ihrer Anwendung und Vermittlung<br />
Anlage 3<br />
Organisations- Organe des BDS sind:<br />
aufbau • die Mitgliedschaft<br />
• der Senat<br />
• der Vorstand<br />
Die Verbandsarbeit findet in Fachgruppen, Regionalgruppen und sonstigen Formen<br />
fachlicher Zusammenarbeit statt. Dabei sollen schwerpunktmäßig die Ziele des Verbandes<br />
gefördert werden. Derzeit bestehen die Fachgruppen: Beratung, Ethik, Forschung, Gesundheit<br />
sowie Verwaltung.<br />
Mitglieder- • ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die einen akademischen Grad im<br />
struktur Fach Soziologie oder in einem gleichartigen sozialwissenschaftlichen Fach erworben hat<br />
• außerordentliches Mitglied können Studierende der Soziologie oder vergleichbarer<br />
sozialwissenschaftlicher Disziplinen werden. Ihnen steht das Stimmrecht,<br />
aber weder das aktive noch das passive Wahlrecht zu.<br />
• förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des<br />
Verbandes unterstützt und regelmäßig mindestens einem vom Vorstand festgesetzten<br />
Betrag zur Unterstützung der Arbeit des Berufsverbandes entrichtet.<br />
Fördernde Mitglieder haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht<br />
noch das Stimmrecht, jedoch das Recht zur Teilnahme an den Versammlungen<br />
der Mitgliedschaft.<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 570 (Stand: 07.04.2008)<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />
• Tagungsbeiträge<br />
Leistungen für • Fachzeitschrift „Sozialwissenschaften und Berufspraxis“<br />
Mitglieder • Fortbildungen<br />
• Internetpräsenz mit Mitgliederbereich<br />
• Tagungen für angewandte Soziologie<br />
• Vermittlung von Praktika und die Initiierung von <strong>info</strong>rmellen Netzwerken<br />
• Workshops und Fachtagungen<br />
Kooperations- • Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.V.),<br />
partner Alumni-Verein Hamburger Soziologinnen und Soziologen e.V.,<br />
Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut (ACQUIN e.V.)<br />
• BEA Training und Seminare, Berufsverband deutscher Markt-,<br />
Meinungs- und Sozialforscher (BVM)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V. (GPM)<br />
• Gesellschaft für Bildung und Beruf e.V. (GBB)
Kooperations- • Know How Systems (KHS)<br />
partner • Netzwerk lernen (GABAL)<br />
• Sozialforschungsstelle Dortmund (sfs)<br />
• Universität Duisburg-Essen<br />
Berufsbild und • siehe „Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des BDS“<br />
Berufsordnung (siehe Anlage 3)<br />
Anlage 3<br />
Selbstverständnis Der BDS versteht sich als Organisator von kooperativen Netzwerken und setzt sich für eine<br />
praxisorientierte Aus- und Weiterbildung ein, so kooperiert er z. B. mit dem Studiengang<br />
„Praktische Sozialwissenschaft“ in Essen und ist Initiator eines Traineeprogramms<br />
„Neue Medien“ für post-graduates.<br />
Der BDS ist politisch und weltanschaulich unabhängig.<br />
Beitrag zur • Fachgruppe „Gesundheit“<br />
Prävention und • Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Kontakt Dr. Erich Behrendt (Vorstandsvorsitzender)<br />
Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. (BDS) Geschäftsstelle<br />
Ostcharweg 123<br />
D-45665 Recklinghausen<br />
Tel.: 02361/49 20 25<br />
Fax: 02361/49 25 46<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@bds-soz.de<br />
Internet: http://www.bds-soz.de<br />
Quellen Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V..<br />
Internetpräsenz: http://www.bds-soz.de (Zugriff: 29.01.2008. 10:05 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Dr. Behrendt (1. Vorsitzender BDS):<br />
Anfrage: 07.04.2008. 10:53 MEZ; Antwort: 07.04.2008. 16:12 MEZ
BERUFSVERBAND DEUTSCHER SOZIOLOGINNEN<br />
UND SOZIOLOGEN e.V.<br />
Ethik-Kodex<br />
der<br />
Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)<br />
und des<br />
Berufsverbandes Deutscher Soziologen (BDS)<br />
Präambel<br />
Die Erarbeitung und Verbreitung soziologischen Wissens sind soziale Prozesse,<br />
die in jedem Stadium ethische Erwägungen und Entscheidungen erfordern.<br />
Dieser Bestandteile soziologischer Wissensproduktion, -verwendung und -<br />
weitergabe sollten sich Soziologinnen und Soziologen stets bewußt sein.<br />
Der Ethik-Kodex lebt von seiner ständigen Diskussion und seiner Anwendung<br />
durch die Angehörigen der soziologischen Profession. Er soll dazu beitragen, die<br />
Soziologie in Deutschland weiter zu professionalisieren. Der Kodex formuliert<br />
einen Konsens über ethisches Handeln innerhalb der professionellen und<br />
organisierten Soziologie in Deutschland. Er benennt die Grundlagen, auf denen<br />
die Arbeit der Ethik-Kommission beruht.<br />
Dieser Kodex soll dazu dienen, Soziologinnen und Soziologen für ethische<br />
Probleme ihrer Arbeit zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, ihr eigenes<br />
berufliches Handeln kritisch zu prüfen. Insbesondere sind die universitär tätigen<br />
Soziologinnen und Soziologen aufgefordert, dem wissenschaftlichen Nachwuchs<br />
und den Studierenden die Elemente berufsethischen Handelns zu vermitteln und<br />
sie zu einer entsprechenden Praxis anzuhalten.<br />
Zugleich schützt dieser Ethik-Kodex vor Anforderungen und Erwartungen, die in<br />
verschiedenen Situationen von Untersuchten. Studierenden, Mitarbeitern,<br />
Kollegen sowie privaten und öffentlichen Auftraggebern an soziologische<br />
Forschung und Praxis gesellt werden und in ethische Konflikte führen könnten.<br />
Personen, die unter Berufung auf diesen Kodex Beanstandungen bei der Ethik-<br />
Kommission vorbringen, dürfen wegen der Ausübung dieses Rechts keine<br />
Benachteiligungen erfahren.<br />
Um die in der Präambel genannten Ziele zu erreichen, bestätigen und<br />
unterstützen die Mitglieder der "Deutschen Gesellschaft für Soziologie" und des<br />
"Berufsverbandes Deutscher Soziologen" den folgenden Ethik-Kodex.
I. Forschung<br />
A. Integrität und Objektivität<br />
1. Soziologinnen und Soziologen streben in Ausübung ihres Berufes nach<br />
wissenschaftlicher Integrität und Objektivität. Sie sind den bestmöglichen<br />
Standards in Forschung, Lehre und sonstiger beruflicher Praxis verpflichtet.<br />
Geben sie fachspezifische Urteile ab, sollen sie ihr Arbeitsgebiet, ihren<br />
Wissensstand, ihre Fachkenntnis, ihre Methoden und ihre Erfahrungen eindeutig<br />
und angemessen darlegen.<br />
2. Bei der Präsentation oder Publikation soziologischer Erkenntnisse werden<br />
die Resultate ohne verfälschende Auslassung von wichtigen Ergebnissen<br />
dargestellt. Einzelheiten der Theorien, Methoden und Forschungsdesigns, die für<br />
die Einschätzung der Forschungsergebnisse und der Grenzen ihrer Gültigkeit<br />
wichtig sind, werden nach bestem Wissen mitgeteilt.<br />
3. Soziologinnen und Soziologen sollen in ihren Publikationen sämtliche<br />
Finanzierungsquellen ihrer Forschungen benennen. Sie gewährleisten, daß ihre<br />
Befunde nicht durch spezifische Interessen der Geldgeber verzerrt sind.<br />
4. Soziologinnen und Soziologen machen ihrer Forschungsergebnisse nach<br />
Abschluß der Analysen in geeigneter Weise öffentlich zugänglich. Dies gilt nicht in<br />
Fällen, in denen das Recht auf den Schutz vertraulicher Aufzeichnungen verletzt<br />
werden würde. In Fällen, in denen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit oder der<br />
Anspruch des Auftraggebers das Recht zur Veröffentlichung eingrenzen,<br />
bemühen sich Soziologinnen und Soziologen darum, den Anspruch auf<br />
Veröffentlichung möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten.<br />
5. Soziologinnen und Soziologen dürfen keine Zuwendungen, Verträge oder<br />
Forschungsaufträge akzeptieren, die die in diesem Kodex festgehaltenen<br />
Prinzipien verletzen.<br />
6. Sind Soziologinnen und Soziologen, auch Studierende, an einem<br />
gemeinsamen Projekt beteiligt, werden zu Beginn des Vorhabens bezüglich der<br />
Aufgabenverteilung, der Vergütung, des Datenzugangs, der Urheberrechte sowie<br />
anderer Rechte und Verantwortlichkeiten Vereinbarungen getroffen, die von alle<br />
Beteiligen akzeptiert werden. Diese können im Fortgang des Projekts aufgrund<br />
veränderter Bedingungen einvernehmlich korrigiert werden.<br />
7. In ihrer Rolle als Forschende, Lehrende und in der Praxis Tätige tragen<br />
Soziologinnen und Soziologen soziale Verantwortung. Ihre Empfehlungen,<br />
Entscheidungen und Aussagen können das Leben ihrer Mitmenschen<br />
beeinflussen. Sie sollen sich der Situation und immanenten Zwänge bewußt sein,<br />
die zu einem Mißbrauch ihres Einflusses führen könnten. Soziologinnen und<br />
Soziologen sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß ein<br />
solcher Mißbrauch und daraus resultierend nachteilige Auswirkungen auf<br />
Auftraggeber/innen, Forschungsteilnehmer/innen, Kollegen/innen, Studierende<br />
und Mitarbeiter/innen vermieden werden.
B. Rechte der Untersuchten<br />
1. Das Befolgen von Regeln der wissenschaftlichen Methode kann ungünstige<br />
Konsequenzen oder spezielle Risiken für Individuen oder Gruppen nach sich<br />
ziehen. Darüber hinaus kann das Forschungshandeln den zukünftigen Zugang zu<br />
einer Untersuchungspopulation für den gesamten Berufsstand oder verwandte<br />
Berufsgruppen einschränken oder verschließen. Beides haben Soziologinnen und<br />
Soziologen zu antizipieren, um negative Auswirkungen zu vermeiden.<br />
2. In der soziologischen Forschung sind die Persönlichkeitsrechte der in<br />
sozialwissenschaftliche Untersuchungen einbezogenen Personen ebenso wie ihr<br />
Recht zur freien Entscheidung über die Beteiligung an Forschungsvorhaben zu<br />
respektieren.<br />
3. Generell gilt für die Beteiligung an sozialwissenschaftlichen<br />
Untersuchungen, daß diese freiwillig ist und auf der Grundlage einer möglichst<br />
ausführlichen Information über Ziele und Methoden des entsprechenden<br />
Forschungsvorhabens erfolgt. Nicht immer kann das Prinzip der <strong>info</strong>rmierten<br />
Einwilligung in die Praxis umgesetzt werden, z.B. wenn durch eine umfassende<br />
Vorab<strong>info</strong>rmation die Forschungsergebnisse in nicht vertretbarer Weise verzerrt<br />
würden. In solchen Fällen muß versucht werden, andere Möglichkeiten der<br />
<strong>info</strong>rmierten Einwilligung zu nutzen.<br />
4. Besondere Anstrengungen zur Gewährleistung einer angemessenen<br />
Information sind erforderlich, wenn die in die Untersuchung einbezogenen<br />
Individuen über einen geringen Bildungsgrad verfügen, einen niedrigen<br />
Sozialstatus haben, Minoritäten oder Randgruppen angehören.<br />
5. Personen, die in Untersuchungen als Beobachtete oder Befragte oder in<br />
anderer Weise, z. B. im Zusammenhang mit der Auswertung persönlicher<br />
Dokumente, einbezogen werden, dürfen durch die Forschung keinen Nachteilen<br />
oder Gefahren ausgesetzt werden. Die Betroffenen sind über alle Risiken<br />
aufzuklären, die das Maß dessen überschreiten, was im Alltag üblich ist. Die<br />
Anonymität der befragten oder untersuchten Personen ist zu wahren.<br />
6. Im Rahmen des Möglichen sollen Soziologinnen und Soziologen potentielle<br />
Vertrauensverletzungen voraussehen. Verfahren, die eine Identifizierung der<br />
Untersuchten ausschließen, sollen in allen geeigneten Fällen genutzt werden.<br />
Besondere Aufmerksamkeit ist den durch die elektronische Datenverarbeitung<br />
gegebenen Möglichkeiten des Zugangs zu Daten zu widmen. auch hier sind<br />
sorgfältige Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen erforderlich.<br />
7. Von untersuchten Personen erlangte vertrauliche Informationen müssen<br />
entsprechend behandelt werden; diese Verpflichtung gilt für alle Mitglieder der<br />
Forschungsgruppe (auch Interviewer/innen, Codierer/innen, Schreibkräfte etc.),<br />
die über eine Datenzugriff verfügen. Es liegt in der Verantwortung der<br />
Projektleiter/innen, die Mitarbeiter/innen hierüber zu <strong>info</strong>rmieren und den<br />
Zugang zu vertraulichem Material zu kontrollieren.<br />
8. Soziologinnen und Soziologen sollen unter Verweis auf entsprechende<br />
Regelungen für andere Professionen der Schweigepflicht unterliegen und für sich<br />
das Recht auf Zeugnisverweigerung beanspruchen, wenn zu befürchten steht,
daß auf der Basis der im Rahmen soziologischer Forschung gewonnenen<br />
Informationen die Informanten irgendwelche - insbesondere strafrechtliche -<br />
Sanktionen zu gewärtigen haben.<br />
II. Publikationen<br />
1. Soziologinnen und Soziologen nennen alle Personen, die maßgeblich zu<br />
ihrer Forschung und zu ihren Publikationen beigetragen haben. Die Ansprüche<br />
auf Autorenschaft und die Reihenfolge der Autoren/innen sollen deren Beteiligung<br />
am Forschungsprozeß und an der Veröffentlichung abbilden.<br />
2. Daten und Materialien, die wörtlich oder sinngemäß von einer<br />
veröffentlichten oder unveröffentlichten Arbeit anderer übernommen wurden,<br />
müssen kenntlich gemacht und ihren Urheber/innen zugeschrieben werden.<br />
Verweise auf Gedanken, die in Arbeiten anderer entwickelt wurden, dürfen nicht<br />
wissentlich unterlassen werden.<br />
3. In Zeitschriften sollte der kritische Austausch zwischen den Angehörigen<br />
des Faches gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollten Regeln publiziert<br />
werden, die die Möglichkeiten zur Stellungnahme und Erwiderung spezifizieren.<br />
4. Herausgeber und Redaktionen von Zeitschriften sind einer fairen<br />
Beurteilung eingereichter Beiträge ohne persönliche oder ideologische Vorurteile<br />
in angemessener Zeit verpflichtet. Sie <strong>info</strong>rmieren umgehend über<br />
Entscheidungen zu eingereichten Manuskripten.<br />
5. Eine Veröffentlichungszusage ist bindend. Wurde die Publikation<br />
zugesichert, soll sie sobald wie möglich erfolgen.<br />
III. Begutachtung<br />
1. Werden Soziologinnen und Soziologen um Einschätzungen von Personen,<br />
Manuskripten, Forschungsanträgen oder anderen Arbeiten gebeten, so sind<br />
solche Bitten um Begutachtung im Fall von Interessenkonflikten abzulehnen.<br />
2. Zu begutachtende Arbeiten sollen vollständig, sorgfältig, vertraulich und in<br />
einem angemessenen Zeitraum fair beurteilt werden.<br />
3. Begutachtungen, die im Zusammenhang mit Personalentscheidungen<br />
stehen, werden von allen Beteiligten vertraulich behandelt, An sie müssen unter<br />
den Gesichtspunkten der Integrität, der Objektivität und der Vermeidung von<br />
Interessenkonflikten höchste Anforderungen gestellt werden.
4. Soziologinnen und Soziologen, die um Rezensionen von Büchern oder<br />
Manuskripten gebeten werden, welche sie bereits an anderer Stelle besprochen<br />
haben, sollen diesen Umstand den Anfragenden mitteilen. Die Rezension von<br />
Arbeiten, bei deren Entstehung sie direkt oder indirekt beteiligt waren, sollten sie<br />
ablehnen.<br />
IV. Der berufliche Umgang mit<br />
Studierenden, Mitarbeitern/innen und<br />
Kollegen/innen<br />
1. Soziologinnen und Soziologen, die Lehraufgaben wahrnehmen, verpflichten<br />
sich, durch Art und Ausmaß ihres Einsatzes und ihrer Ansprüche für eine gute<br />
Ausbildung der Studierenden zu sorgen.<br />
2. Soziologinnen und Soziologen müssen sich bei Einstellungen,<br />
Entlassungen, Beurteilungen, Beförderungen, Gehaltsfestsetzungen und anderen<br />
Fragen des Anstellungsverhältnisses, bei Berufungs-, Rekrutierungs- und<br />
Kooptationsentscheidungen um Objektivität und Gerechtigkeit bemühen. Sie<br />
dürfen andere Personen nicht wegen ihres Alters, ihrer Geschlechtszugehörigkeit,<br />
ihrer körperlichen Behinderung, ihrer sozialen oder regionalen Herkunft, ihrer<br />
ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer<br />
politischen Einstellungen benachteiligen.<br />
3. Soziologinnen und Soziologen dürfen Studierende oder Mitarbeiter/innen<br />
und Kollegen/innen nicht zwingen, sich als Forschungsobjekte zur Verfügung zu<br />
stellen, oder sie über eine derartige Verwendung täuschen.<br />
4. Soziologinnen und Soziologen dürfen Leistungen anderer nicht zu ihrem<br />
eignen Vorteil ausnutzen und deren Arbeit nicht undeklariert verwerten.<br />
5. Soziologinnen und Soziologen dürfen von niemandem beispielsweise von<br />
Befragten, Auftraggebern/innen, Mitarbeitern/innen, Studenten/innen -<br />
persönliches oder geschlechtsspezifisches Entgegenkommen oder einen<br />
persönlichen oder beruflichen Vorteil erzwingen.<br />
V. Die Ethik-Kommission<br />
A. Zusammensetzung und Amtszeit<br />
1. Die Ethik-Kommission besteht aus fünf Personen. Die "Deutsche<br />
Gesellschaft für Soziologie (DGS)" und der "Berufsverband Deutscher Soziologen<br />
(BDS)" entsenden jeweils zwei Mitglieder nach einem Verfahren, das die
jeweiligen Verbände für sich festlegen. Dazu kommt, jährlich alternierend, der<br />
oder die jeweilige Vorsitzende der DGS oder des BDS ex officio.<br />
2. Die Amtszeit der Ethik-Kommission Dauer drei Jahre.<br />
3. Die Ethik-Kommission gibt sich eine Satzung, in der sie ihr Vorgehen regelt<br />
und die durch die Vorstände der Verbände sowie das Konzil der DGS und den<br />
Senat des BDS bestätigt werden muß.<br />
B. Aufgaben und Zuständigkeit<br />
1. Die Ethik-Kommission soll:<br />
(a) die Vorstände der Verbände zu generellen ethischen Fragen beraten,<br />
(b) Anzeigen von Verstößen gegen den Ethik-Kodex entgegennehmen und nach<br />
einer vermittelnden Beilegung streben,<br />
(c) die Vermittlung zwischen betroffenen Parteien bei der Beilegung ihrer<br />
Beschwerden organisieren,<br />
(d) Anhörungen der Parteien bei formellen Beschwerden über ein Fehlverhalten<br />
durchführen und<br />
(e) Maßnahmen an die Vorstände der Verbände empfehlen,<br />
(f) jährlich mindestens einmal über seine Arbeit und die verhandelten Fälle dem<br />
Konzil der DGS und dem Senat des BDS sowie in den Zeitschriften der beiden<br />
Verbände berichten,<br />
(g) zum Ende ihrer Amtsperiode überprüfen, ob den Verbänden Änderungen und<br />
Ergänzungen auf der Grundlage gemachter Erfahrungen oder neu eingetretener<br />
Entwicklungen vorgeschlagen werden sollen.<br />
C. Sanktionen<br />
1. Befindet die Ethik-Kommission, daß kein ethischer Verstoß vorliegt,<br />
werden alle betroffenen Seiten und die Vorstände der Verbände darüber<br />
<strong>info</strong>rmiert, womit der Vorgang abgeschlossen ist.<br />
2. Stellt die Ethik-Kommission im Verlauf der Anhörungen fest, daß ein<br />
Verstoß gegen den Ethik-Kodex vorliegt, <strong>info</strong>rmiert sie alle davon betroffenen<br />
Seiten und gibt einen Bericht an die Vorstände. Es können folgende Maßnahmen<br />
empfohlen werden:<br />
(a) Sanktionen auszusprechen,<br />
(b) einen öffentlichen Tadel in den Fachzeitschriften der Verbände<br />
auszusprechen,
(c) den freiwilligen Austritt eines Mitglieds anzuregen,<br />
(d) die Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen,<br />
(e) das Mitglied aus dem jeweiligen Verband auszuschließen.<br />
VI. Inkrafttreten<br />
Dieser Ethik-Kodex in der Fassung vom 27. November 1992 tritt nach<br />
Verabschiedung durch die beiden Verbände und Veröffentlichung in den<br />
Zeitschriften der Verbände in Kraft.<br />
© Berufsverband Deutscher Soziologen und Deutsche Gesellschaft für Soziologie
Anlage 4<br />
Name Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V.<br />
(BV-Päd)<br />
Gründung 1977 in Frankfurt/Main, Sitz in Dortmund<br />
Ziel und Zweck • Verdeutlichung des Qualifikationsprofils von Erziehungswissenschaftlern mit<br />
Hochschulabschluß (Diplom, Magister, Master)<br />
• Anregung und Unterstützung von Initiativen zur Studien- und Berufssituation<br />
• Unterstützung von Initiativen, die eine weitere Qualifizierung erziehungswissenschaftlicher<br />
Arbeit zum Ziel haben<br />
• Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern<br />
Organisations- Organe des BV-Päd sind:<br />
aufbau • Vorstand<br />
• geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 BGB)<br />
• Mitgliederversammlung<br />
• unselbstständige Abteilungen<br />
Mitglieder- • Personen mit einem Diplom in Erziehungswissenschaft oder mit einem vergleichbaren<br />
struktur Abschluss in Erziehungswissenschaft<br />
• Studierende, die den Diplomabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss in<br />
Erziehungswissenschaften anstreben<br />
• Lehrende im Diplom-, Magister-, Master-Studiengang Erziehungswissenschaft<br />
• Juristische Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen<br />
• Personen, die die Ziele des Berufsverbandes in besonderer Weise unterstützen, können<br />
auf Antrag durch den Vorstand als Mitglieder oder Ehrenmitglieder aufgenommen werden<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 550 (Stand: 08.04.2008)<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge (ermäßigt/voll/instutionell)<br />
Leistungen für • Beratung<br />
Mitglieder � Studium & Studiumseinstieg (bundesweite Datenbank mit Hochschulen und deren<br />
Studienschwerpunkten)<br />
� Berufseinstieg, Berufs- und Karrierefragen (z. B. Existenzgründung)<br />
• Erweiterung des Fortbildungsangebotes der Hochschulteams der Agentur für Arbeit,<br />
möglich auch für Fachschaften, Studiendekane und/oder Lehrstühle<br />
• Internetpräsenz<br />
• Mitteilungsorgan „Mittendrin“<br />
• Net-Päd (Kommunikationsplattform)<br />
• Weiterbildungskonzept (in Bearbeitung)<br />
• Zeitschrift „Der pädagogische Blick“ (Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis in<br />
pädagogischen Berufen)<br />
Kooperations- Aktueller Stand: 08.04.2008<br />
partner • Deutscher Didacta-Verband<br />
• Z-Punkt, Büro für Zukunftsgestaltung
Anlage 4<br />
Beitrag zur • BV-Päd-Bescheinigung (Fortbildungskurse zur Vorbereitung auf die selbständige<br />
Prävention und Durchführung von Grundkursen Autogenes Training (AT) und<br />
Gesundheits- Progressive Muskelentspannung (PMT)<br />
förderung � nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit im Auftrag der<br />
Krankenkassen im Bereich der Primärprävention tätig zu werden<br />
• Durchführung primärpräventiver Maßnahmen nach §20 Abs. 1 und 2 SGB V in den<br />
Handlungsfeldern Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum<br />
durch Kursleiter mit Abschluss Diplom Pädagoge und Bachelor/Master der<br />
Erziehungswissenschaften (mit entsprechender Zusatzqualifikation, seit 2006)<br />
Kontakt Dr. Monika Kil (Vorstandsvorsitzende)<br />
Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V.<br />
(BV-Päd) Geschäftsstelle<br />
Braunschweiger Straße 22<br />
D-44145 Dortmund<br />
Tel.: 0231/84 79 63 18<br />
Fax: 0231/84 79 63 19<br />
E-Mail: gs@bv-paed.de<br />
Internet: http://www.bv-paed.de<br />
Quellen Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V..<br />
Internetpräsenz: http://www.bv-paed.de (Zugriff: 04.02.2008. 17:30 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Herrn Ammann (Vorstandsmitglied BV-Päd):<br />
Anfrage: 07.04.2008. 10:54 MEZ; Antwort: 08.04.2008. 21:45 MEZ
Name Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BV Gefö)<br />
Gründung 2004 in Magdeburg, Sitz in Magdeburg<br />
Anlage 5<br />
Ziel und Zweck • Schaffung eines einheitlichen Leitbildes des Berufsbildes der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und öffentliche Vertretung<br />
Die Ziele sollen insbesondere verwirklicht werden durch:<br />
o Begleitung von Studenten, Absolventen und Berufseinsteigern gesundheits-<br />
wissenschaftlicher Studiengänge im Berufsfeld Prävention und Gesundheit<br />
o Kooperation und Zusammenarbeit mit potentiellen Anstellungsträgern<br />
o Konzeption von postgraduellen Fort- und Weiterbildungsprogrammen<br />
o Kooperation mit Gesundheitsförderern und Gesundheitswissenschaftlern im<br />
europäischen Kontext<br />
Organisations- • siehe Organigramm (siehe Anlage 5), ergänzend: Arbeitsgruppen:<br />
aufbau o Berufsbild Bachelor<br />
o Kontakte und Partner<br />
o Newsletter<br />
o Öffentlichkeitsarbeit<br />
o Regionale Netzwerke<br />
o Weiterbildung<br />
Mitglieder- • Studenten, Absolventen und Mitarbeiter gesundheitswissenschaftlicher Studiengänge<br />
struktur • natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die die Ziele und<br />
Aufgaben des BV Gefö anerkennen und unterstützen<br />
• als fördernde oder kooperative Mitglieder alle natürlichen Personen,<br />
Personenvereinigungen sowie juristische Personen, die dessen satzungsmäßige Ziele<br />
und Aufgaben anerkennen und unterstützen<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 330 (Stand: 14.04.2008)<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge (Standard, Ermäßigung, Förderbeitrag)<br />
• Zuschüsse vom Fachschaftsrat und Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B.<br />
der Diplomabschlussfeier)<br />
• Werkaufträge des FB SGW der HS MD-SDL (FH)<br />
Leistungen für • bundesweite Praktikumsbörse<br />
Mitglieder • Mentorenprogramm<br />
• regelmäßige Informationen über aktuelle Praktikums- und Stellenangebote<br />
• vierteljähriger Newsletter<br />
• Weiterbildungsangebote zu günstigen Konditionen<br />
Kooperations- • Career Center der HS MD-SDL (FH)<br />
partner • FB SGW der HS MD-SDL (FH)<br />
• Gesundheitsreferentinnen.de<br />
• Medientreff ZONE!, Magdeburg
Anlage 5<br />
Berufsbild und • Berufsbild Dipl.-GesundheitswirtIn (FH) (siehe Anlage 5)<br />
Berufsordnung • Berufsbild Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und –management (siehe Anlage 5)<br />
Beitrag zur • Mit-Initiator der SommerAkademie zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in Magdeburg (seit 2005),<br />
Prävention und Beteiligung durch Workshop-Moderation und Vorträge<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Kontakt Dipl.-Gesundheitswirtin (FH) Monique Lampe (Vorstandsvorsitzende)<br />
Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BV Gefö)<br />
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Breitscheidstr. 2<br />
D-39114 Magdeburg<br />
E-Mail: bv-gefoe@gesundheitswirte.de<br />
Internet: http://www.gesundheitswirte.de<br />
Quellen Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V..<br />
Internetpräsenz: http://www.gesundheitswirte.de (Zugriff: 29.01.2008. 10:00 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Frau Schönecker-Recke<br />
(1. Vorstandsvorsitzende BV Gefö, bis 15.05.2008): Anfrage: 16.04.2008. 11:00 MEZ;<br />
Antwort: 16.04.2008. 12:58 MEZ
Berufsbild<br />
Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)<br />
Stand: 30.09.2005
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Text und Gestaltung:<br />
Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Breitscheidstr. 2<br />
39114 Magdeburg<br />
Marco Knelangen, Patricia Lange, Monique Lampe,<br />
Stefanie March, Melanie Nitschke, Wibke Wachtel,<br />
Stefanie Wahrendorf, Harald Wolf<br />
Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil des<br />
Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein<br />
anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Berufsverbandes<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. reproduziert oder unter Verwendung elektronischer<br />
Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />
Magdeburg, Septmber 2005<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
Kapitel Seite<br />
1 Präambel 4<br />
2 Ziel 4<br />
3 Definition „Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)“ 5<br />
4 Grundsatzdokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong> 5<br />
5 Gesetzliche Grundlagen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />
Deutschland 6<br />
6 Tätigkeitsfelder 6<br />
7 Abgrenzung zu anderen Berufsfeldern 7<br />
8 Arbeitsmethoden 7<br />
9 Einsatzgebiete 8<br />
10 Ausbildung 8<br />
10.1 Struktur der Qualifizierung<br />
10.2 Studieninhalte<br />
11 Interessensvertretung 9<br />
12 Glossar 10<br />
13 Quellenverzeichnis 12<br />
3
1. Präambel<br />
Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Unsere Gesellschaft<br />
ist dazu verpflichtet, jedem Menschen in gleicher Weise Zugang zu Gesundheitsvorsorge,<br />
-versorgung, und -nachsorge zu ermöglichen.<br />
Ziele und Prinzipien der <strong>Gesundheitsförderung</strong> wurden mit der Ottawa-<br />
Charta 1986 im Rahmen der 1. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
wegweisend beschrieben und definiert als […] „einen Prozess,<br />
allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre<br />
Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit<br />
zu befähigen“ (WHO 2001).<br />
Seither haben sich viele verschiedene gesundheitsfördernde Disziplinen<br />
entwickelt und die Bedeutung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> ist gesamtgesellschaftlich<br />
stark gestiegen.<br />
Die Zunahme chronischer Krankheiten, die wachsende Zahl älterer und<br />
pflegebedürftiger Menschen, die Zunahme psychischer Belastungen am<br />
Arbeitsplatz, die steigende Zahl sozial Benachteiligter sowie die unzureichende<br />
Vernetzung der Akteure im Gesundheitssektor erfordern eine<br />
entsprechende Neuausrichtung der Versorgung im Gesundheits- und<br />
Sozialwesen.<br />
2. Ziel<br />
Ziel professioneller Gesundheitsförderer ist es, Individuen und Systeme<br />
nachhaltig zur eigenen Gesunderhaltung zu befähigen. Dies wird mittels<br />
Aufklärung, aktiver Begleitung und professionellem Management durch<br />
die Implementierung eines gesundheitsförderlichen Veränderungsprozesses<br />
realisiert.<br />
4
3. Definition „Dipl.-GesundheitswirtIn (FH)“<br />
Dipl.-Gesundheitswirte (FH) 1 planen und realisieren im Rahmen von Projektarbeit<br />
unter Beachtung ökonomischer Zusammenhänge Interventionen<br />
in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> sowie in der Verhaltens- und Verhältnisprävention.<br />
In der Umsetzung orientieren sie sich an den Leitbildern<br />
der „Ottawa Charta“ und handeln nach der konzeptionellen Grundlage<br />
der Salutogenese 2 . Mit einem breiten Spektrum an interdisziplinärem<br />
Wissen entwickeln Gesundheitswirte ganzheitliche Konzepte zur zielgruppenorientierten<br />
Umsetzung in Settings, wirken beratend, aufklärend,<br />
bewusstseinsbildend und vernetzend und sind in der Lage Interventionen<br />
wissenschaftlich zu begleiten.<br />
4. Grundsatzdokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Die Qualitätssicherung nimmt in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> einen bedeutenden<br />
Stellenwert ein. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsatzdokumente<br />
aufgeführt, die als Orientierung im Sinne von „Handlungskorridoren“<br />
dienen. Für jedes Setting gibt es spezielle Qualitätskriterien<br />
und Handlungsleitlinien, bei denen auch ökonomische Aspekte<br />
Berücksichtigung finden.<br />
• 1986 Ottawa-Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Kanada<br />
• 1988 Empfehlungen zur gesundheitsfördernden Gesamtpolitik,<br />
Adelaide, Australien<br />
• 1991 Sundsvall-Stellungnahme, Schweden<br />
• 1997 Jakarta-Deklaration zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> im 21. Jh,<br />
Indonesien<br />
• 2000 Mexiko-Erklärung, Mexiko<br />
• 2005 Bangkok-Charta, Thailand<br />
1 Um den Textfluss zu erhalten, wurde auf die geschlechtsneutrale Formulierung der Berufsbezeichnung<br />
verzichtet. Es sind immer beide Geschlechter gemeint.<br />
2 Unterstrichene Begriffe sind im Glossar erläutert.<br />
5
5. Gesetzliche Grundlagen der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in Deutschland<br />
Als Handlungsrahmen für <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention gelten<br />
in Deutschland verschiedene Rechtsgrundlagen 3 , hierzu gehören u.a.:<br />
• SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), insbesondere § 20: Prävention<br />
und Selbsthilfe<br />
• SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere § 14: Präventionsaufgabe<br />
der Unfallkasse<br />
• SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), insbesondere<br />
§ 84 (2): Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
• ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Organisation des Arbeitsschutzes im<br />
Betrieb<br />
• ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz): Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure<br />
und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
6. Tätigkeitsfelder<br />
Die Einsatzgebiete der Dipl.-Gesundheitswirte (FH) sind aufgrund ihrer<br />
Multiprofessionalität sehr vielfältig. Exemplarisch werden hier die Wichtigsten<br />
genannt:<br />
• Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung und Management<br />
(z.B. betriebliche <strong>Gesundheitsförderung</strong>)<br />
• Arbeitsschutz<br />
• Gesundheitssystemforschung, Versorgungsforschung<br />
• Qualitäts- und Projektmanagement<br />
• Pflegemanagement<br />
• Personalmanagement<br />
• Gesundheitsbildung, -kommunikation und -<strong>info</strong>rmation<br />
• Öffentliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
• Psychosoziale und personbezogene <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
3 Es gibt eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen, die als rechtliche Grundlagen für die Dipl.-<br />
Gesundheitswirte (FH) fungieren, die sich je nach Tätigkeitsschwerpunkt unterscheiden. Hier sollen<br />
jedoch nur die Grundsätze aufgezeigt werden.<br />
6
7. Charakteristika des Berufsbildes<br />
Das Berufsbild der Dipl.-Gesundheitswirte (FH) zeichnet sich durch folgende<br />
Charakteristika aus:<br />
• Fähigkeit zum wirtschaftlichen Handeln<br />
• Ganzheitliches Gesundheitsverständnis<br />
• Generalistische Ausbildung (z.B. ökonomische, naturwissenschaftliche,<br />
soziologische, psychologische Ausrichtung) ermöglicht fachübergreifendes<br />
Handeln<br />
• Ressourcenorientierte Arbeitsweise auf Grundlage des salutogenetischen<br />
Ansatzes<br />
• Netzwerkarbeit, Förderung multisektoraler Zusammenarbeit<br />
• Entwicklung innovativer gesundheitsfördernder Konzepte<br />
• Soft Skills (rhetorische Fähigkeiten, Moderation, Präsentation, interpersonelle<br />
Kommunikation)<br />
• Interessenvertretung und politische Einflussnahme<br />
• Leitungs- und Führungskompetenzen<br />
• Empowerment, Partizipation und Hilfe zur Selbsthilfe<br />
8. Arbeitsmethoden<br />
Zur Erreichung qualitativ hochwertiger Arbeitsergebnisse dienen folgende<br />
Arbeitstechniken, die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen.<br />
• Instrumente:<br />
- des Projektmanagements<br />
- des Personalmanagements, des Controllings, der Qualitätssicherung,<br />
der Strategie- und Organisationsentwicklung<br />
- der Öffentlichkeitsarbeit<br />
- der Moderation und Präsentation<br />
• Durchführung von Arbeitsplatzanalysen, Qualitäts- und Gesundheitszirkel<br />
• Durchführung wissenschaftlicher Expertisen<br />
• Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention)<br />
• Settingarbeit<br />
• Gesprächsführung<br />
• Gesundheitstraining, -beratung und -<strong>info</strong>rmation (z.B. Bewegung, Ernährung<br />
und Stressbewältigung)<br />
7
9. Einsatzgebiete<br />
Zu den Anstellungsträgern für Dipl.-Gesundheitswirte (FH) zählen überwiegend:<br />
• Beratungseinrichtungen<br />
• Bildungsträger<br />
• Wissenschaftliche Einrichtungen<br />
• Medizinische Versorgungseinrichtungen (Pflege-/ Rehabilitationseinrichtungen,<br />
Kliniken)<br />
• Öffentliche Institutionen<br />
• Sozialversicherungsträger<br />
• Unternehmen<br />
• Vereine und Verbände<br />
10. Ausbildung<br />
10.1 Struktur der Qualifizierung<br />
Das Studium zur Erreichung des akademischen Grades „Dipl.-<br />
GesundheitswirtIn (FH)“ an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) erfolgt<br />
in 8 Semestern. Dabei strukturiert sich der Studiengang in Grundstudium<br />
(1.-3. Semester) und Hauptstudium (4.-8. Semester) sowie in<br />
studienbegleitende Praktika (1 Jahr, davon 2 berufspraktische Semester).<br />
Die Vermittlung des Wissens erfolgt schwerpunktmäßig in Seminarform,<br />
wodurch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit,<br />
Teamarbeit und Kreativität kontinuierlich geschult werden.<br />
Die Verknüpfung von Theorie und Praxis findet sich sowohl in den Praktika<br />
als auch in der Mitarbeit in einem Hochschulprojekt über 3 Semester<br />
während des Hauptstudiums wieder. Den Abschluss des Studiums bildet<br />
eine selbständig anzufertigende wissenschaftliche Arbeit (Diplomarbeit).<br />
10.2 Studieninhalte<br />
Vorraussetzung für die Berufsausübung sind umfangreiche historische,<br />
politische und strukturelle Kenntnisse des Gesundheitssystems sowie<br />
Fachwissen biologischer, psychologischer, pädagogischer und soziologischer<br />
Einflussfaktoren auf Gesundheit und Krankheit. Weiterhin werden<br />
interdisziplinäre Kenntnisse u.a. zu<br />
• empirischer Sozialforschung,<br />
• Organisationsentwicklung und Management<br />
• Methoden der Kommunikation<br />
• Moderationstechniken und Rhetorik vermittelt.<br />
8
11. Interessensvertretung<br />
Berufsverband <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Breitscheidstr. 2<br />
D-39114 Magdeburg<br />
E-Mail: bv-gefoe@gesundheitswirte.de<br />
Web: http://www.gesundheitswirte.de<br />
http://www.bv-gesundheitsfoerderung.de<br />
9
12. Glossar<br />
Empowerment:<br />
Der Begriff Empowerment beinhaltet die Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit<br />
von Individuen und Gruppen verbunden mit einer Steigerung<br />
der Selbstbestimmung und der aktiven Gestaltung von Lebenskontexten.<br />
Durch die Verbindung der individuellen, organisatorischen und<br />
kommunalen Ebenen auf denen Empowerment stattfinden kann, werden<br />
umfassende gesundheitsfördernde Impulse ermöglicht (Siegrist 1998).<br />
Partizipation<br />
Der Begriff Partizipation beschreibt die aktive Beteiligung aller einbezogener<br />
Personengruppen innerhalb einer Maßnahme. Dadurch werden<br />
die Interessen aller beteiligter Gruppierungen berücksichtigt und durch<br />
kommunikative Konsensfindung miteinander verbunden. Die Beteiligung<br />
aller in eine Maßnahme einbezogenen Personengruppen erhöht die Akzeptanz<br />
der Maßnahme selbst und steigert die Motivation zu selbstbestimmtem<br />
Handeln der Individuen und Gruppen für ein übergeordnetes<br />
Ziel (Stark 2003).<br />
Salutogenese<br />
Die Salutogenese setzt sich mit der Entstehung und Erhaltung von der<br />
Gesundheit des Menschen auseinander. Man versteht hierunter „[…] alle<br />
Menschen als mehr oder weniger gesund und gleichzeitig mehr oder<br />
weniger krank zu betrachten. Die Frage lautet daher: Wie wird ein<br />
Mensch mehr gesund und weniger krank?“ (Bengel et al. 1998, S.24).<br />
Selbsthilfe<br />
Der Begriff Selbsthilfe impliziert im sozialen Kontext die Befähigung zu<br />
und Stärkung von eigenverantwortlichen Handlungsstrategien, um im<br />
Bedarfsfall selbstbestimmt und aktiv Lösungen zu erarbeiten.<br />
Setting<br />
Unter Settingarbeit wird hier die Umsetzung gesundheitsfördernder<br />
Maßnahmen innerhalb von Lebensbereichen (z. B. Wohnort, Schule, Arbeitsplatz)<br />
verstanden, in denen die Menschen den größten Teil ihrer<br />
Zeit verbringen und die Struktur derselben die Gesundheit aller maßgeblich<br />
beeinflusst (Brösskamp-Stone et al. 1998).<br />
10
Versorgungsforschung<br />
Versorgungsforschung kann definiert werden als ein fachübergreifendes<br />
Forschungsgebiet, das die Kranken- und Gesundheitsversorgung und<br />
ihre Rahmenbedingungen beschreibt und kausal erklärt, zur Entwicklung<br />
wissenschaftlich fundierter Versorgungskonzepte beiträgt, die Umsetzung<br />
neuer Versorgungskonzepte begleitend erforscht und die Wirksamkeit<br />
von Versorgungsstrukturen und -prozessen unter Alltagsbedingungen<br />
evaluiert (Pfaff 2003).<br />
11
13. Quellenverzeichnis<br />
Bengel, J., Strittmatter, R., Willmann, H.: Forschung und Praxis der <strong>Gesundheitsförderung</strong>;<br />
Was erhält den Menschen gesund? Antonovskys<br />
Modell der Salutogenese – Diskussionsstand und Stellenwert. BZgA,<br />
Köln 1998. Bd. 6.<br />
Brösskamp-Stone, U., Kickbusch, I., Walter, U.: <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und Prävention. In: Schwartz, F.W., Badura, B., Leidl, R., Raspe, H.,<br />
Siegrist, J. (Hrsg.): Das Public Health Buch, Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />
Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore 1998. S.<br />
141-150.<br />
Baumgarten, K., Hartmann, T. (Hrsg.): Berufsfeld <strong>Gesundheitsförderung</strong>:<br />
Wege der Professionalisierung; Magdeburger Reihe 19, Erich-Weinert<br />
Buchhandlung, Magdeburg 2005<br />
Pfaff, H.: Versorgungsforschung - Begriffsbestimmung, Gegenstand und<br />
Aufgaben. In: Pfaff. H, Schrappe, Lauterbach u.a. [Hrsg.]: Gesundheitsversorgung<br />
und Disease Management. Huber, Bern u.a.2003, S. 13-23<br />
Siegrist, J.: Machen wir uns selbst krank? In: Schwartz, F.W., Badura,<br />
B., Leidl, R., Raspe, H., Siegrist, J. (Hrsg.): Das Public Health Buch, Gesundheit<br />
und Gesundheitswesen. Urban & Schwarzenberg, München-<br />
Wien-Baltimore 1998. S. 110-123.<br />
Stark, W.: Partizipation – Mitwirkung und Mitentscheidung der BürgerInnen.<br />
In: BzgA (Hrsg.): Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar zu<br />
Konzepten, Strategien und Methoden in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4.<br />
erweiterte und überarbeitete Auflage. Sabo, Schwabenheim a.d. Selz<br />
2003. S. 170-172.<br />
http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/2001827_2<br />
(21.08.2005, 13:20 MEZ)<br />
12
Berufsbild<br />
Bachelor of Arts (B.A.)<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>- und management<br />
1
Inhalt<br />
INHALT 1<br />
1. PRÄAMBEL 3<br />
2. BACHELOR GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND -MANAGEMENT 4<br />
3. GRUNDSATZDOKUMENTE DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG 4<br />
4. GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG IN<br />
DEUTSCHLAND 5<br />
5. CHARAKTERISTIKA DER BACHELOR OF ARTS GESUNDHEITSFÖRDERUNG<br />
UND -MANAGEMENT 5<br />
6. ZIEL DER ABSOLVENTEN DES STUDIENGANGS GESUNDHEITSFÖRDERUNG<br />
UND -MANAGEMENT 6<br />
7. STRUKTUR DES STUDIUMS 7<br />
8. STUDIENINHALTE 8<br />
9. ARBEITSMETHODEN 8<br />
10. TÄTIGKEITSFELDER 9<br />
11. EINSATZGEBIETE 10<br />
12. INTERESSENVERTRETUNG 10<br />
13. GLOSSAR 11<br />
14. QUELLENVERZEICHNIS 12<br />
15. IMPRESSUM 13<br />
2
1. Präambel<br />
„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen.“, sein Recht darauf ist im Grundgesetz<br />
der Bundesrepublik verankert (GG Art. 1 Abs. 1). Die Gesellschaft ist dazu verpflichtet,<br />
jedem Menschen in gleicher Weise Zugang zu Gesundheitsvorsorge, -<br />
versorgung und -nachsorge zu ermöglichen.<br />
Die Präambel der WHO-Verfassung (1946, Dokument 4.1) enthält die vielzitierte Umschreibung<br />
von Gesundheit als 'Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und<br />
sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen' Über<br />
diesen Definitionsversuch hinaus enthält die WHO-Verfassung aber bereits wesentliche<br />
Elemente, die die Präventionsdiskussion und -praxis bis heute geprägt haben. Gesundheit<br />
wird als allgemeines, globales Menschen- und Grundrecht festgeschrieben, wobei<br />
jedwede Diskriminierung aufgrund von Unterschieden der Rasse, Religion, Politik, des<br />
Geschlechts und der gesellschaftlichen Stellung geächtet werden. Des Weiteren wird die<br />
Beseitigung aller gesellschaftlichen und globalen Ungleichheiten eingeklagt und die politischen<br />
Entscheidungsträger aller Länder ausdrücklich dazu verpflichtet" (Franzkowiak,<br />
Sabo 1993, S.20).<br />
Im Jahr 1984 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation in<br />
der Europäischen Region auf Grundlage der WHO-Globalstrategie "Gesundheit für alle<br />
2000" das europäische Grundsatzprogramm "38 Einzelziele für Gesundheit 2000".<br />
1986 wurde im Rahmen der 1. Internationalen Konferenz zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> in<br />
Ottawa von der WHO erstmals ein globales Verständnis des Begriffes „<strong>Gesundheitsförderung</strong>“<br />
als […] „einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung<br />
über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu<br />
befähigen.“ (WHO 2001)<br />
Seither haben sich verschiedene Bezugswissenschaften zur Gesundheit mit verschiedenen<br />
Handlungsstrategien entwickelt. Die Zunahme chronischer Krankheiten, die<br />
wachsende Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen, die Zunahme psychischer Belastungen<br />
am Arbeitsplatz, die steigende Zahl sozial Benachteiligter sowie die unzureichende<br />
Vernetzung der Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen erfordern eine entsprechende<br />
Ausrichtung der Gesundheitsversorgung.<br />
Die formulierten Ziele zum Programm "Gesundheit für alle" von 1984 wurden 1991 vom<br />
WHO-Regionalkomitee für Europa revidiert und aktualisiert. Für das 21. Jahrhundert<br />
stellte die WHO 21 Gesundheitsziele auf.<br />
3
2. Bachelor <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -<br />
management<br />
Der Studien- und Forschungsbereich "<strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management“ besteht<br />
an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) seit dem Jahr 1993 als Diplom-<br />
Studiengang. Etwa 430 Absolventen haben seitdem ihr Studium erfolgreich beendet<br />
(Stand: Dezember 2007).<br />
Zum Wintersemester 2005/2006 erfolgte gemäß des Beschlusses der Kultusminister-<br />
Konferenz (KMK) vom 10.10.2003 die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge.<br />
Auf Antrag der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) vom 23. Februar 2006 wurde<br />
der Studiengang„<strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management“ mit dem Abschluss „Bachelor<br />
of Arts“ bis zum 30. September 2012 durch die AHPGS (Akkreditierungsagentur für<br />
Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.)<br />
akkreditiert.<br />
Absolventen des Studiengangs Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -<br />
management planen und realisieren im Rahmen von Projektarbeit und unter Beachtung<br />
ökonomischer Zusammenhänge Interventionen in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> sowie in<br />
der Verhaltens- und Verhältnisprävention. In der Umsetzung orientieren sie sich an den<br />
Leitbildern der „Ottawa Charta“ und handeln nach der konzeptionellen Grundlage der<br />
Salutogenese. Mit einem breiten Spektrum an interdisziplinären Wissen entwickeln Absolventen<br />
des Studiengangs <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management ganzheitliche<br />
Konzepte zur zielorientierten Umsetzung in Settings, wirken beratend, aufklärend, bewusstseinsbildend,<br />
vernetzend und sind in der Lage, Interventionen wissenschaftlich zu<br />
begleiten.<br />
3. Grundsatzdokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Die Qualitätssicherung nimmt in der <strong>Gesundheitsförderung</strong> einen bedeutenden Stellenwert<br />
ein. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsatzdokumente aufgeführt, die als<br />
Orientierung im Sinne von „Handlungskorridoren“ dienen:<br />
1986 Ottawa-Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Kanada<br />
1988 Adelaide Empfehlung zur gesundheitsfördernden Gesamtpolitik, Australien<br />
1991 Sundsvall Stellungnahme, Schweden<br />
1997 Jakarta Deklaration zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> im 21. JH., Indonesien<br />
2000 Mexiko Erklärung, Mexiko<br />
2005 Bangkok Charta, Thailand<br />
Für jedes Setting gibt es spezielle Qualitätskriterien und Handlungsleitlinien, bei denen<br />
auch ökonomische Aspekte Berücksichtigung finden.<br />
4
4. Gesetzliche Grundlagen der <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in Deutschland<br />
Als Handlungsrahmen für <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention gelten in Deutschland<br />
verschiedene Rechtsgrundlagen, hierzu gehören u.a.:<br />
SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung),<br />
insbesondere §20: Prävention und Selbsthilfe<br />
SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung),<br />
insbesondere §14: Präventionsaufgabe der Unfallkasse<br />
SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe),<br />
insbesondere KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)<br />
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen),<br />
insbesondere §84 (2): Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz):<br />
Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben<br />
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):<br />
Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
Nichtraucherschutzgesetz ,1. September 2007<br />
Entwurf zum Präventionsgesetz 2005 und aktuelle Diskussion<br />
5. Charakteristika der Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und -management<br />
Das Berufsbild der Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -management zeichnet<br />
sich durch folgende Charakteristika aus:<br />
• Empowerment, Partizipation und Hilfe zur Selbsthilfe<br />
• Entwicklung innovativer gesundheitsfördernder Konzepte<br />
• Fähigkeit zum wirtschaftlichen Handeln<br />
• Ganzheitliches Gesundheitsverständnis<br />
• Generalistische Ausbildung ermöglicht fachübergreifendes Handeln<br />
(z.B. ökonomische, naturwissenschaftliche, soziologische und psychologische<br />
Grundlagen)<br />
• Interessenvertretung und politische Einflussnahme<br />
• Netzwerkarbeit, Förderung multisektoraler Zusammenarbeit<br />
• Ressourcenorientierte Arbeitsweise auf Grundlage des salutogenetischen Ansatzes<br />
• Soft Skills (rhetorische Fähigkeiten, Moderation, Präsentation, interpersonelle Kommunikation)<br />
• Veranstaltungsplanung<br />
5
6. Ziel der Absolventen des Studiengangs <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und -management<br />
Ziel professioneller Gesundheitsförderer ist es, anwaltschaftlich für die Gesundheit einzutreten,<br />
Individuen zu mehr Selbstbestimmtheit zu befähigen und ihnen gesündere Lebensumwelten<br />
zu ermöglichen.<br />
Die fünf vorrangigen Handlungsfelder und -ebenen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> sind laut<br />
WHO:<br />
• Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik<br />
• Gesundheitsfördernde Lebenswelten schaffen<br />
• Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen<br />
• Persönliche Kompetenzen entwickeln<br />
• Gesundheitsdienste neu orientieren<br />
Dies wird mittels Aufklärung, aktiver Begleitung und professionellem Management im<br />
Sinne der Implementierung eines gesundheitsförderlichen Veränderungsprozesses realisiert.<br />
Zu diesem Zwecke schaffen die Gesundheitsförderer Netzwerke im Sozial- und<br />
Gesundheitswesen und vermitteln innerhalb der verschiedenen Akteure.<br />
6
7. Struktur des Studiums<br />
Das Studium zur Erreichung des berufsqualifizierenden Abschluss Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und -management an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) erfolgt<br />
in sechs Semestern. Dieser Abschluss richtet sich mit 180 zu erreichenden Creditpoints<br />
am European Credit Transfer System (ECTS) aus, wonach die Gleichwertigkeit<br />
einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen in den Hochschulen der europäischen<br />
Länder gesichert sein sollten.<br />
Der Studiengang beinhaltet zwei Praktika (6 Wochen nach dem zweiten Semester sowie<br />
ein berufspraktisches Studiensemester im 5. Semester von 20 Wochen).<br />
Die Vermittlung des Wissens erfolgt schwerpunktmäßig in Seminarform, wodurch soziale<br />
Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und Kreativität kontinuierlich<br />
ausgebildet werden.<br />
Die Verknüpfung von Theorie und Praxis erfolgt durch die o.g. Praktika, durch die Mitarbeit<br />
in einem Hochschulprojekt sowie in einer Projektwerkstatt „Kompetenztraining für<br />
Studium und Beruf“ (Schlüsselkompetenzen für Moderation, Präsentation und wissenschaftliches<br />
Arbeiten) über je zwei Semester. Den Abschluss des Studiums bildet eine<br />
selbstständig anzufertigende wissenschaftliche Arbeit (Bachelor-Arbeit). Der Studiengang<br />
schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab.<br />
Im Anschluss an den Abschluss Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong> und -<br />
management kann sowohl der Eintritt in das Berufsleben als auch ein weiterführender<br />
Masterstudiengang erfolgen.<br />
7
8. Studieninhalte<br />
Voraussetzung für die Berufsausübung sind umfangreiche Kenntnisse des Gesundheitssystems<br />
sowie Fachwissen biologischer, psychologischer, pädagogischer und soziologischer<br />
Einflussfaktoren auf Gesundheit und Krankheit. Dazu dienen nachfolgende Studieninhalte:<br />
Fachspezifisches Grundlagenwissen in den Bereichen:<br />
Recht, Verwaltungswissenschaften, Statistik, Sozialpolitik, Pädagogik, Psychologie, Soziologie,<br />
Gesundheitswissenschaften, Ernährung, Humanbiologie, Humanökologie und<br />
Sozialmedizin<br />
Fachspezifische Handlungskompetenzen der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in den Bereichen:<br />
Empirische Sozialforschung, Interventionsverfahren im Bereich psychische Gesundheit,<br />
Personenbezogene <strong>Gesundheitsförderung</strong>, Ökonomie und Management im Sozial- und<br />
Gesundheitswesen, Organisationsentwicklung und betriebliche <strong>Gesundheitsförderung</strong>,<br />
Öffentliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
9. Arbeitsmethoden<br />
Zur Erreichung qualitativ hochwertiger Arbeitsergebnisse dienen folgende Arbeitstechniken,<br />
die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen.<br />
Instrumente:<br />
• Moderation und Präsentation<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Organisationsentwicklung<br />
• Personal- und Ressourcenmanagement<br />
• Projektmanagement<br />
• Qualitätssicherung<br />
• Strategieentwicklung<br />
• Controlling<br />
• Marketing<br />
8
Angewandt auf konkrete Handlungsfelder in der Berufspraxis kommen die Arbeitsmethoden<br />
wie folgt zum Einsatz:<br />
• Konzipierung, Durchführung und Evaluation von:<br />
o Bildungs- und Kursangeboten<br />
o Kampagnen<br />
o Projekten, Programmen und Maßnahmen<br />
• Durchführung wissenschaftlicher Expertisen<br />
• Aufbau intersektoraler Kooperationen und Vernetzung von Akteuren<br />
• Überzeugung von Entscheidungsträgern und Durchführung öffentlichkeitswirksamer<br />
Aktionen<br />
• Gestaltung von Infrastrukturen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
• Planung, Durchführung und Evaluation von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />
zu Gesundheitsthemen sowie Multiplikatorenschulungen<br />
• Durchführung von Arbeitsplatzanalysen, Qualitäts- und Gesundheitszirkel<br />
• Erstellen von Gesundheitsberichten<br />
• Durchführung von Aktivitäten im Bereich Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention<br />
(Verhaltens- und Verhältnisprävention)<br />
• Settingarbeit<br />
10. Tätigkeitsfelder<br />
Die Einsatzgebiete der AbsolventInnen des Studiengangs Bachelor of Arts <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
und -management sind aufgrund ihrer Multiprofessionalität sehr vielfältig. Exemplarisch<br />
werden hier die Wichtigsten genannt:<br />
• Arbeitsschutz<br />
• betriebliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
• Gesundheitsberatung<br />
• Gesundheitsbildung<br />
• Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung<br />
• Gesundheits<strong>info</strong>rmation<br />
• Gesundheitskommunikation<br />
• Gesundheitsmanagement<br />
• Gesundheitssystemforschung<br />
• Öffentliche <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
• Projektmanagement<br />
• Psychosoziale und personbezogene <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
• Qualitätsmanagement<br />
• Umweltschutz<br />
• Verbraucherschutz<br />
• Versorgungsforschung<br />
9
11. Einsatzgebiete<br />
Zu den Anstellungsträgern für Dipl.-Gesundheitswirte zählten bisher:<br />
• Beratungseinrichtungen<br />
• Bildungsträger<br />
• Wissenschaftliche Einrichtungen<br />
• Medizinische Vorsorgeeinrichtungen<br />
(Pflege-/Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken)<br />
• Öffentliche Institutionen<br />
• Sozialversicherungsträger<br />
• Unternehmen<br />
• Verbände und Vereine<br />
12. Interessenvertretung<br />
Berufsverband GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.<br />
Postanschrift:<br />
Berufsverband GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.<br />
Hochschule Magdeburg- Stendal (FH)<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Breitscheidstr. 2<br />
D-39114 Magdeburg<br />
E-Mail: bv-gefoe@gesundheitswirte.de<br />
Web : http://www.gesundheitswirte.de<br />
Besucheranschrift:<br />
Berufsverband GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.<br />
Mittagstrasse 1a<br />
39124 Magdeburg<br />
10
13. Glossar<br />
Empowerment<br />
Der Begriff Empowerment beinhaltet die Stärkung der eigenen Handlungsmöglichkeit<br />
von Individuen und Gruppen verbunden mit einer Steigerung der Selbstbestimmung und<br />
der aktiven Gestaltung von Lebenskontexten. Durch die Verbindung der individuellen,<br />
organisatorischen und kommunalen Ebenen auf denen Empowerment stattfinden kann,<br />
werden umfassende gesundheitsfördernde Impulse ermöglicht (Siegrist 1998)<br />
Partizipation<br />
Der Begriff Partizipation beschreibt die aktive Beteiligung aller einbezogener Personengruppen<br />
innerhalb einer Maßnahme. Dadurch werden die Interessen aller beteiligten<br />
Gruppierungen berücksichtigt und durch kommunikative Konsensfindung miteinander<br />
verbunden. Die Beteiligung aller in der Maßnahme einbezogenen Personengruppen erhöht<br />
die Akzeptanz der Maßnahme selbst und steigert die Motivation zu selbstbestimmtem<br />
Handeln der Individuen und Gruppen für ein übergeordnetes Ziel (Stark 2003).<br />
Salutogenese<br />
Die Salutogenese setzt mit der Entstehung und Erhaltung der Gesundheit des Menschen<br />
auseinander. Man versteht hierunter „[…] alle Menschen als mehr oder weniger<br />
gesund und gleichzeitig mehr oder weniger krank zu betrachten. Die Frage lautet daher:<br />
Wie wird ein Mensch mehr gesund und weniger krank?“ (Bengel et al. 1998, S.24).<br />
Selbsthilfe<br />
Der Begriff Selbsthilfe impliziert im sozialen Kontext die Befähigung und Stärkung von<br />
eigenverantwortlichen Handlungsstrategien, um im Bedarfsfall selbstbestimmt und aktiv<br />
Lösungen zu erarbeiten.<br />
Settingansatz<br />
Unter Settingarbeit wird hier die Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen innerhalb<br />
von Lebensbereichen (z.B. Wohnort, Schule, Arbeitsplatz) verstanden, in denen die<br />
Menschen den größten Teil ihrer Zeit verbringen und die Struktur derselben die Gesundheit<br />
aller maßgeblich beeinflusst (Brösskamp- Stone et al. 1998).<br />
Versorgungsforschung<br />
Versorgungsforschung kann definiert werden als ein fachübergreifendes Forschungsgebiet,<br />
das die Kranken- und Gesundheitsversorgung und ihre Rahmenbedingungen beschreibt<br />
und kausal erklärt, zur Entwicklung wissenschaftlich fundierter Versorgungskonzepte<br />
beiträgt, die Umsetzung neuer Versorgungskonzepte begleitet, erforscht und<br />
die Wirksamkeit von Versorgungsstrukturen und – prozessen unter Alltagsbedingungen<br />
evaluiert (Pfaff 2003).<br />
11
14. Quellenverzeichnis<br />
Baumgarten, K., Hartmann, T. (Hrsg.): Berufsfeld <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Wege der Professionalisierung.<br />
Verlag der Erich-Weinert Buchhandlung, Magdeburg, 2005<br />
Bengel, J., Strittmatter, R. u.a.: Forschung und Praxis der <strong>Gesundheitsförderung</strong>; Was<br />
erhält den Menschen gesund? Antonovskys Modell der Salutogenese – Diskussionsstand<br />
und Stellenwert. BZgA, Köln, 1998. Bd. 6.<br />
Brösskamp-Stone, U., Kickbusch u.a..: <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention. In:<br />
Schwartz, F.W., Badura u.a. (Hrsg.): Das Public Health Buch, Gesundheit und Gesundheitswesen.<br />
Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore, 1998. S. 141-150.<br />
Franzkowiak, P., Sabo, P.: Die Entwicklung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> in internationalen<br />
Dokumenten. In: Franzkowiak, P., Sabo, P.: Dokumente der <strong>Gesundheitsförderung</strong>.<br />
Reihe „Blickpunkt Gesundheit“. Verlag Peter Sabo, Schwabenheim a.d. Selz, 1993<br />
Siegrist, J.: Machen wir uns selbst krank? In: Schwartz, F.W., Badura, B. u.a. (Hrsg.):<br />
Das Public Health Buch, Gesundheit und Gesundheitswesen. Urban & Schwarzenberg,<br />
München-Wien-Baltimore, 1998. S. 110-123.<br />
Stark, W. : Partizipation- Mitwirkung und Mitentscheidung BürgerInnen. In: BZgA<br />
(Hrsg.):Leitbegriffe der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. Glossar zu Konzepten, Strategien und<br />
Methoden in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>. 4. erweiterte und überarbeitet Auflage. Sabo,<br />
Schwabenheim a.d. Selz, 2003. S. 170- 172<br />
http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/2001827_2 (21.8.2005, 13.20 MEZ)<br />
12
kontrollieren<br />
Revisoren<br />
Vorstand<br />
1. Vorstandsvorsitzende<br />
2.Vorstandsvorsitzende<br />
Schatzmeister<br />
Schriftführer<br />
beraten<br />
w<br />
ä<br />
h<br />
l<br />
t<br />
Arbeitsgruppen<br />
w<br />
ä<br />
h<br />
l<br />
t<br />
Mitgliedervollversammlung
Name Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)<br />
Anlage 6<br />
Gründung 1993 (Zusammenschluss aus: Deutscher Berufsverband der Sozialarbeiter und<br />
Sozialpädagogen e.V. [DBS] und Berufsverband der Sozialarbeiter, Sozialpädagogen,<br />
Heilpädagogen e.V. [BSH]), Sitz in Essen<br />
Ziel und Zweck • Vertretung der gesellschaftsbezogenen, fachspezifischen und berufspolitischen sowie die<br />
arbeits- und tarifrechtlichen Interessen der Mitglieder<br />
Einsatz für folgende Ziele:<br />
1. Verbesserung der Bedingungen sozialer Arbeit<br />
2. fachliche Profilierung und leistungsgerechte Anerkennung der sozialen Berufe<br />
3. Zusammenarbeit der möglichen Mitglieder und deren Verbände<br />
4. Zusammenarbeit aller in sozialen Arbeitsfeldern beschäftigten Fachkräfte<br />
• Einsatz für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />
• Wahrnehmung von berufspolitischen und gewerkschaftliche Aufgaben<br />
aller Bevölkerungsgruppen<br />
Berufspolitische Aufgaben sind insbesondere :<br />
1. Darstellung des Berufsauftrages mit der Funktion sozialer Arbeit<br />
2. Einflussnahme auf die Fortentwicklung der Berufe und Mitwirkung bei der Ausbildung<br />
3. Erweiterung und Sicherung von Fortbildungsmöglichkeiten der sozialen Berufe<br />
4. Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen und Inhalte sowie deren Umsetzung in die Praxis<br />
5. Einflussnahme auf die gesellschaftspolitische Entwicklung, Gesetzgebung und Verwaltung<br />
Organisations- Der DBSH gliedert sich in:<br />
aufbau 1. Landesverbände entsprechend den Bundesländern<br />
2. Bezirksverbände, nach den regionalen Erfordernissen<br />
3. Bundekommissionen<br />
Fach- und Projektgruppen<br />
Arbeitsgemeinschaften �<br />
• BAG kath.SA/SP/HP, BAG 55 Plus, BFG Beratung und Therapie<br />
• BFG Betriebliche Sozialarbeit, BFG Bewährungs- u. Straffälligenhilfe<br />
• BFG Gesundheitswesen, BFG HP in freier Praxis BFG Jugendhilfe<br />
• BFG Supervision, BFG Selbständige, BFA Berufsbild/Berufsordnung<br />
• BFA Internationales, BFA Zeitungsredaktion, Bundeskommission Aus- u. Fortbildung,<br />
Bundeskommission für Sozial- und Berufspolitik<br />
• Bundeskommission für Arbeits-, Tarif- und BeamtenInnenrecht, Else-Funke-Stiftung,<br />
Internetredaktion<br />
Organe des DBSH sind:<br />
• Bundesmitgliederversammlung<br />
• Erweiterter Bundesvorstand<br />
• Geschäftsführender Vorstand<br />
• Bundeskommission Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht<br />
Der DBSH:<br />
• ist Berufsverband und Gewerkschaft zugleich<br />
• ist weltanschaulich nicht gebunden und überparteilich<br />
• handelt auf Grundlage von: Berufsbild, berufsethischen Prinzipien, Berufsordnung,<br />
Grundsatzprogramm, Satzung
Anlage 6<br />
Mitglieder- • Ordentliche Mitglieder<br />
struktur 1. Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung als Absolventen<br />
einer Fachhoch- oder Gesamthochschule bzw. Graduierte der Vorgängereinrichtungen oder<br />
Berufsakademien - Ausbildungsbereich Sozialwesen – oder vergleichbarer<br />
Bildungseinrichtungen der ehemaligen DDR oder vergleichbarer ausländischer<br />
Bildungseinrichtungen<br />
2. Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung als Absolventen einer Fachhoch- oder<br />
Gesamthochschule oder einer Fachschule für Heilpädagogik bzw. deren<br />
Vorgängereinrichtungen oder vergleichbarer Bildungseinrichtungen der ehemaligen DDR<br />
oder vergleichbarer ausländischer Bildungseinrichtungen<br />
3. Fachkräfte in Berufsfeldern der sozialen Arbeit anderer Berufs- oder Funktionsbezeichnung<br />
→ staatlich anerkannte Erzieher, Diplom-Pädagogen mit entsprechender Ausbildung<br />
aber mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/ Heilpädagogik, Heilerziehungspfleger,<br />
Supervisoren<br />
4. Hauptberuflich Lehrende an Fach-, Hoch- und Gesamthochschulen im Bereich Sozialwesen<br />
5. Personen, die sich in Ausbildung zu den in Ziffer 1-4 genannten Berufen befinden<br />
• Korporative Mitglieder<br />
Verbände und Berufsgruppen in denen Personen gem. Ziffer 1-4<br />
(siehe Ordentliche Mitglieder) zusammengeschlossen sind<br />
• Möglichkeit der Aufnahme bei überwiegendem Interesse des DBSH<br />
(durch Geschäftsführenden Vorstand)<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 6000 (Stand: 08.04.2008)<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />
Leistungen für • arbeits- und tarifrechtliche Beratung und (Rechts-) Vertretung, Streikgeld<br />
Mitglieder • berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />
• besondere und kostengünstige Versicherungen für die Soziale Arbeit<br />
• fach- und berufsbezogene Information, Beratung und Vertretung<br />
• Information der Mitglieder über Landesrundbriefe und Mitteilungen der Bezirksverbände<br />
• kostenloser Bezug der Fachzeitschrift „ForumSOZIAL“<br />
• kostengünstige Teilnahme an Fachveranstaltungen Mitwirkung, Stellungnahme und<br />
Einfluss auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen<br />
• Sicherung der Stellung der Sozialen Arbeit auf dem Beschäftigungsmarkt durch<br />
Einflussnahme auf Ausbildung und Qualität z. B. über den Aufbau eines Berufsregisters<br />
Kooperations- Einteilung in „Mitgliedschaften“, „Schwesterverbände“ und „Strategische Allianzen“<br />
partner • Mitgliedschaften: z. B.<br />
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.<br />
• Schwesterverbände: z. B.<br />
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften, Sektion Sozialpädagogik<br />
• Strategische Allianzen: z.B.<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege<br />
Die vollständige Auflistung befindet sich in Anlage 6.<br />
Berufsbild und • Berufsbild Sozialarbeiter (siehe Anlage 6)<br />
Berufsordnung
Anlage 6<br />
Beitrag zur • Koordination der vielfältigen Aktivitäten des DBSH auf Landes- und arbeitsfeldbezogener<br />
Prävention und Ebene durch "Bundesfachgruppe Gesundheit"<br />
Gesundheits- • Mitgliedschaft in der „Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der<br />
förderung Bundesärztekammer“<br />
• Strategische Allianz mit der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />
e.V. (DVSG), Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS),<br />
Bundesvereinigung für Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V.<br />
Kontakt Dipl. SozArb./Soz.Päd. Michael Leinenbach (Bundesvorsitzender)<br />
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V., DBSH-Bundesgeschäftsstelle<br />
Friedrich-Ebert-Str. 30<br />
D-45127 Essen<br />
Tel.: 0201/82 07 80<br />
Fax: 0201/82 07 84 0<br />
E-Mail: <strong>info</strong>@dbsh.de<br />
Internet: http://www.dbsh.de<br />
Quellen Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.. Internetpräsenz: http://www.dbsh.de<br />
(Zugriff: 31.01.2008. 13:00 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Herrn Leinenbach (Bundesvorsitzender DBSH):<br />
Anfrage 07.04.2008. 11:36 MEZ; Antwort: 08.04.2008. 10:48 MEZ
Berufsbild für Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter<br />
I. Grundlagen und Rahmenbedingungen der Profession<br />
Ausgangsbasis<br />
In jeder Gesellschaft entstehen soziale Probleme, die von den Betroffenen aus eigener Kraft nicht bewältigt<br />
werden können. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, Angebote zur Verhütung, Minderung und Bewältigung<br />
von Problemen und Notständen zu machen.<br />
Soziale Arbeit orientiert sich dabei ebenso an den Bedürfnissen der Bürgerinnen/Bürger wie den Interessen der<br />
Gesellschaft. Ihre Aufgaben liegen sowohl in der Prävention als auch in der Behebung von sozialen<br />
Benachteiligungen, im Angebot von adäquaten Bildungs- und Freizeitangeboten, sowie in einer politischen<br />
Einflussnahme zur Veränderung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />
Sozialarbeit ist eine professionell ausgeübte Tätigkeit der personenbezogenen Dienstleistung. Sie gründet auf:<br />
- berufsethische Prinzipien<br />
- Wertorientierungen, wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichberechtigung, Solidarität gemäß den<br />
Prinzipien des demokratischen sozialen Rechtsstaates,<br />
- verfassungsmäßige Grundrechte<br />
- wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungswissen und<br />
- qualifizierte Aus- und Fortbildung.<br />
Die sozialen Dienstleistungen werden in verschiedenen Arbeitsfeldern (siehe Anlage: "Arbeitsfelderübersicht")<br />
erbracht und gelten Personen oder Gruppen aller sozialen Schichten und Altersstufen, die in ihrer persönlichen<br />
Entwicklung einer Förderung oder Begleitung bedürfen oder von einer Notsituation bedroht, bzw. betroffen<br />
sind, soweit dem mit den Methoden und Mitteln der Sozialen Arbeit begegnet werden kann. Dabei kann es sich<br />
um subjektiv erlebten oder objektiv feststellbaren kulturellen, erzieherischen, gesundheitlichen und materiellen<br />
Bedarf handeln.<br />
Charakteristisch für Sozialarbeit ist die ganzheitliche Sicht des Menschen in seiner individuellen Eigenart und<br />
Entwicklung, seinem sozio-kulturellen Lebensraum und seiner ökonomischen Situation.
Ziel<br />
2<br />
Leitziel professioneller Sozialarbeit ist es, dass einzelne Menschen und Gruppen, insbesondere benachteiligte, ihr<br />
Leben und Zusammenleben im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention zunehmend mehr<br />
selbst bestimmen und in solidarischen Beziehungen bewältigen. Ziel des professionellen Handelns ist die<br />
Vermeidung, Aufdeckung und Bewältigung sozialer Probleme.<br />
Aufgaben<br />
Aus der Zielsetzung ergeben sich folgende Aufgaben:<br />
� Menschen durch persönliche und umweltbezogene, also psychosoziale Hilfen, Bildung, Erziehung und<br />
materielle Hilfen so zu fördern, dass sie in ihrer Lebenswelt (wieder) handlungsfähig werden<br />
� Einzelne und Gruppen bei der Überwindung eingeschränkter Lebensbedingungen konkret zu unterstützen, z.<br />
B. in Selbsthilfegruppen, so dass sie ihre Konflikte selbst bearbeiten und ihre Interessen selbst vertreten<br />
können<br />
� Einflussnahme auf die sozialräumliche Entwicklung der Lebensbedingungen im Rahmen von Stadtteil- und<br />
Gemeinwesenarbeit, um den Bewohnerinnen/Bewohnern menschenwürdige Lebenschancen durch<br />
Mitverantwortung und Mitentscheidung zu eröffnen<br />
� die vielgestaltigen gesellschaftlichen sozialen Dienstleistungsangebote erreichbar zu machen, diese in ihrer<br />
Wirksamkeit zu kontrollieren und zu optimieren durch Mitwirkung an Sozialplanung und Einwirkung auf<br />
Richtlinien, Erlasse und Gesetze<br />
� erschließen von Ressourcen vor Ort, u. a. durch die Gewinnung, Beratung, Begleitung, Schulung frei-tätiger<br />
und ehrenamtlicher Mitarbeiter<br />
� Förderung der Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Organisationen<br />
� den Interessen Benachteiligter Geltung zu verschaffen durch rechtliche, ggf. politische Vertretung und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Arbeit und problematische Entwicklungen im Arbeitsfeld öffentlich<br />
benennen, um auf diese Weise Verantwortlichkeiten neu zu klären und dem gesellschaftlichen<br />
Aussonderungsprozess gegenzusteuern<br />
� Leitung von sozialen Institutionen, Diensten und Einrichtungen<br />
Nicht alle diese Aufgaben werden gleichwertig und gleichzeitig umfassend von einer Fachkraft wahrgenommen.<br />
Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Interdisziplinäres Arbeiten ist für Sozialarbeit<br />
berufstypisch.
Funktionen und Arbeitsmethoden<br />
Berufsspezifische Funktionen bei diesen Aufgaben sind:<br />
� Beratung und Information<br />
� Befähigung/Training, Organisation von Lernprozessen (in Bildung, Ausbildung, Erziehung)<br />
� Behandlung (z. B. Sozialtherapie)<br />
� Vermittlung und Koordination<br />
� Betreuung/Langzeitbegleitung<br />
� Gutachtliche Stellungnahme<br />
� Interessenvertretung und politische Einflussnahme<br />
� Leitung und Führung<br />
3<br />
Je nach Arbeitsfeld und Adressatinnen/Adressaten haben die einzelnen Funktionen ein besonderes Gewicht (s.<br />
auch Teil III.: "Funktionsbeschreibungen Sozialer Arbeit in konkreten Arbeitsfeldern"). Es ist kennzeichnend, dass<br />
immer mehrere dieser Funktionen wahrgenommen werden.<br />
Die Arbeitsmethoden haben sich ausgehend von reflektiertem Erfahrungswissen und wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen entwickelt und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Insbesondere zu nennen sind:<br />
� die Arbeitsformen und -methoden der Sozialen Einzelhilfe, Sozialen Familienarbeit, Sozialen<br />
Gruppenarbeit, des lebensweltorientierten Ansatzes, des Case-Managements, der Sozialen<br />
Gemeinwesenarbeit, Netzwerkarbeit, Sozialpädagogischen Einzel- und Gruppenarbeit, Sozialpädagogischen<br />
Bildungsarbeit, Sozialplanung, des Sozialmanagements und Sozialmarketings<br />
� das strukturierte methodische Vorgehen durch Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau, Situations-<br />
und Problemerfassung und -analyse in ganzheitlicher Sicht (Psychosoziale Diagnose,<br />
Hypothesenbildung, Ökosoziale Einschätzung), Handlungsplanung und Umsetzungsstrategien<br />
(Hilfeplanungen), Durchführung und ständige Überprüfung der Beziehungs-, Handlungs- und<br />
Lernprozesse, Beendigung der Arbeitsprozesse, Evaluation/Effektivitätskontrolle, Dokumentation und<br />
Berichterstattung<br />
� der Einsatz personen-, aufgaben- und situationsgerechter Arbeitsmittel/-techniken und Interventionen<br />
� kollegiale Beratung und Supervision als spezifisches Arbeitsmittel
Prinzipien für das berufliche Handeln<br />
Prinzipien für das berufliche Handeln sind geregelt in den berufsethischen Prinzipien des DBSH.<br />
Im Folgenden sind nur wesentliche Aussagen aufgeführt.<br />
4<br />
Die Achtung des Lebensrechtes und der Würde des Menschen, der Selbstbestimmung des Einzelnen und von<br />
Gemeinschaften, insbesondere im Blick auf ihre Wertorientierung, das Vertrauen in die positive Veränderbarkeit<br />
sozialer Verhältnisse und das Vertrauen in die Kraft und den Willen von Menschen, belastende<br />
Lebensverhältnisse bei geeigneter Unterstützung selbst anzugehen, sind Leitsätze im professionellen Handeln.<br />
Diese finden ihren Ausdruck u.a. in<br />
• dem Gebot der Verschwiegenheit,<br />
• der Hilfe zur Selbsthilfe als offenem kommunikativem Prozess,<br />
• dem Schutz des jeweils höheren Rechtsgutes,<br />
• der Mitwirkung von sozialen Fachkräften und von betroffenen Bürgerinnen/Bürgern an der<br />
Entwicklung von Sozialpolitik auf kommunaler und höherer Ebene,<br />
• der Sicherung der Fachlichkeit, einschließlich des Transparentmachens von Arbeitsvollzügen und<br />
Dokumentationen der Tätigkeit zur Weiterentwicklung des Berufswissens,<br />
• dem bewussten Umgang mit der eigenen Person als Medium der Tätigkeiten.<br />
Aus Zielsetzung, Aufgaben, Funktion und Handlungsprinzipien ergibt sich für die Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter<br />
der Anspruch auf<br />
• ein von der Gesellschaft geschütztes Vertrauensverhältnis zum Klientel,<br />
• Eigenständigkeit in den fachlichen Entscheidungen,<br />
• die Gewährleistung wertpluraler sozialer Hilfen und entsprechender Institutionen.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die Diplom-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in Sozialdiensten und Einrichtungen sind in der Regel im<br />
Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt oder arbeiten auch freiberuflich. Anstellungsträger sind:<br />
Bund, Länder, Gemeinden, Regionalverbände, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, die Verbände der Freien<br />
Wohlfahrt, gemeinnützige Organisationen, private Träger, Großbetriebe.<br />
Die Vergütung wird in den für die Anstellungsträger jeweils relevanten Tarifverträgen geregelt (überwiegend im<br />
BAT und ihm angeglichenen Tarifvereinbarungen). Die Vergütung hat dem Ausbildungsstand, dem<br />
Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und dem Verantwortungsbereich zu entsprechen.<br />
Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind unter sich ändernden, widersprüchlichen gesellschaftlichen Anforderungen<br />
tätig. Sie arbeiten oft mit Menschen in extremen Lebenssituationen. Institutioneller Druck und konfliktreiche<br />
zwischenmenschliche berufliche Beziehungen führen zu hohen Belastungen. Es ist deshalb unerlässlich, sich<br />
regelmäßig fortzubilden, um unter den sich ständig wandelnden Verhältnissen und der Weiterentwicklung<br />
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien sowie der Gesetzgebung ent-sprechend fachgerecht arbeiten
5<br />
zu können. Außerdem erfordert das Einbringen der eigenen Person in die berufliche Arbeit die ständige kritische<br />
Überprüfung der Einstellung, der Motivation und des Handels sowie deren Auswirkungen. Hierzu verhelfen<br />
Beratung, Fortbildung und Supervision.<br />
II. Berufs- und Ausbildungsabschlüsse professioneller Sozialer Arbeit<br />
Die Ausbildungen werden im Hochschulrahmengesetz und in Rahmenrichtlinien bundesweit sowie in<br />
Landesgesetzen und deren Richtlinien geregelt. Für die durch den DBSH vertretenen Sozialarbeiterinnen/<br />
Sozialarbeiter handelt es sich dabei z. Zt. um:<br />
1. Dipl.-Sozialarbeiterinnen/Dipl.-Sozialarbeiter,<br />
2. Dipl.- Sozialpädagoginnen /Dipl.- Sozialpädagogen<br />
3. staatl. anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter<br />
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sind durch ein abgeschlossenes<br />
berufsspezifisches Studium und die staatliche Anerkennung für die professionelle Soziale Arbeit qualifiziert.<br />
Das Studium der Sozialen Arbeit erfolgt in der Regel an Fachhochschulen, Berufsakademien und Gesamthochschulen<br />
und führt zur Diplomierung. Die staatliche Anerkennung ist nach Landesrecht geregelt. Promotion<br />
ist nach Abschluß des Universitätsstudiums generell möglich. Bei Fachhochschul-Diplomen bestehen besondere<br />
Pomotionsordnungen (Vereinbarungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen). Näheres regeln das<br />
Landesrecht und die Prüfungsordnungen der Universitäten.<br />
III. Funktionsbeschreibungen der Profession in konkreten Arbeitsfeldern<br />
Die Vielfalt der Arbeitsfelder, in denen die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter tätig sind, erfordert, dass konkrete<br />
und differenzierte Funktionsbeschreibungen für das jeweilige Arbeitsfeld erarbeitet werden und mit den<br />
regionalen und trägerspezifischen Bedingungen in Arbeitsplatzbeschreibungen Eingang finden. Die<br />
Funktionsbeschreibungen werden in Fach- und Arbeitsgruppen des DBSH entwickelt und aktualisiert.<br />
Verabschiedet auf der Bundesmitgliederversammlung am 21. - 23.11.97 in Göttingen
Berufsethische Prinzipien des DBSH Seite<br />
1<br />
Präambel<br />
Berufsethische Prinzipien des DBSH<br />
Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom 21. - 23.11.97 in Göttingen<br />
Soziale Arbeit ist die Institution der beruflich geleisteten Solidarität mit Menschen, insbesondere mit Menschen in sozialen Notlagen.<br />
Die berufsethischen Prinzipien des DBSH sind für alle Mitglieder des DBSH verpflichtend und dienen damit der Überprüfung und<br />
Korrektur des beruflichen Handelns. Der DBSH greift hiermit das Grundsatzpapier der International Federation of Social Workers von<br />
1994 1 auf und setzt es um.<br />
1 Ausgangslage<br />
In jeder Gesellschaft entstehen soziale Probleme. Diese zu entdecken, sie mit ihren Ursachen und Bedingungen zu veröffentlichen<br />
und einer Lösung zuzuführen, ist der gesellschaftlich überantwortete Auftrag Sozialer Arbeit. Seine Grenzen sind bestimmt durch<br />
strukturelle, rechtliche und materielle Vorgaben. Beruflich geleistete Soziale Arbeit gründet jedoch letztlich in universellen Werten 2 ,<br />
wie sie etwa im Katalog der Menschenrechte oder den Persönlichkeitsrechten und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes zum<br />
Ausdruck kommen. Diese Werte fordern die Mitglieder des DBSH auf, den gesellschaftlichen Auftrag der Sozialen Arbeit mit seinen<br />
Begrenzungen zu bewerten und gegebenenfalls zu optimieren.<br />
In der Würde der Person erfährt das Handeln der Mitglieder des DBSH seine unbedingte und allgemeine Orientierung. In der Solidarität<br />
und der Strukturellen Gerechtigkeit verpflichten sie sich auf Werte, die die Einbindung der Person in die Gesellschaft und ihren Schutz<br />
in der Gesellschaft sichern.<br />
2 Allgemeine Grundsätze beruflichen Handelns<br />
2.1 Die Mitglieder des DBSH erbringen eine für die demokratische Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistung. Sie üben Ihren<br />
Beruf unter Achtung ihrer beruflichen Werte aus. Die Dienstleistung kann von jedem Menschen unabhängig von Herkunft,<br />
Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion und Gesinnung in Anspruch genommen werden.<br />
Die Mitglieder des DBSH begegnen jeder Art von Diskriminierung, sei es aufgrund von politischer Überzeugung, nationaler<br />
Herkunft, Weltanschauung, Religion, Familienstand, Behinderungen, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Farbe,<br />
oder irgendeiner anderen Neigung oder persönlichen Eigenschaft, eines Zustandes oder Status. Weder wirken sie bei<br />
solchen Diskriminierungen mit noch dulden oder erleichtern sie diese.<br />
2.2 Die Mitglieder des DBSH ermöglichen, fördern und unterstützen durch ihr professionelles Handeln in solidarischer Weise<br />
- die Initiative der beteiligten Menschen, deren eigene Lösungen und ihre Mitwirkung<br />
- die Einbindung der beteiligten Menschen in ein Netz befriedigender und hilfreicher Beziehungen<br />
- bei den beteiligten Menschen Einstellungen und Fähigkeiten, mit denen sie zur Verbesserung der Welt beitragen können.<br />
2.3 Die Mitglieder des DBSH haben den beruflichen Auftrag, die strukturell bedingten Ursachen sozialer Not zu entdecken,<br />
öffentlich zu machen und zu bekämpfen.<br />
2.4 Die Fachlichkeit der Mitglieder des DBSH besteht in wissenschaftlich begründetem Handeln mit berufseigenen Verfahren.<br />
2.5 Die Mitglieder des DBSH treten für die Verwirklichung der Rechte sozial Benachteiligter öffentlich ein. Sie sind gehalten,<br />
politische Prozesse in Gang zu bringen, mitzugestalten, sowie die hierfür benötigten Kräfte zu mobilisieren.<br />
1 "The Ethics of Social Work - Principles and Standards" (Ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit - Prinzipien und Standards)<br />
verabschiedet auf dem Weltdelegiertentreffen der IFSW am 6. - 8. Juli 1994 in Colombo, Sri Lanka<br />
2 Diese Werte können auch als "allgemein menschliche", transkulturelle", "naturrechtliche", "präpositive" oder "präkonsensuelle"<br />
Werte bezeichnet werden
Seite 2 Berufsethische Prinzipien des<br />
DBSH<br />
2.6 Die Mitglieder des DBSH erforschen soziale Not. Gestützt auf die Erkenntnisse der Sozialforschung machen sie öffentlich auf<br />
individuelle wie kollektive Problemlagen aufmerksam, verdeutlichen deren Ursachen und wirken auf Lösungen hin. Dabei<br />
arbeiten sie auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit den am Problem beteiligten Menschen zusammen.<br />
2.7 Die Mitglieder des DBSH sollen aktiv in der Sozialplanung mitwirken.<br />
2.8 Die Mitglieder des DBSH wirken beim Beschaffen der für ihre Arbeit notwendigen Ressourcen mit. Mit zur Verfügung<br />
gestellten Ressourcen ist sorgfältig und wirtschaftlich umzugehen.<br />
2.9 Die Mitglieder des DBSH dokumentieren die in Ausübung ihres Berufes gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen<br />
Maßnahmen. Dies dient der Planung und Reflexion des Arbeitsprozesses.<br />
2.10 Die Mitglieder des DBSH holen kollegiale Beratung ein, wenn die Situation zusätzliche Fachkompetenz erfordert. Dies erfolgt<br />
unter anderem durch berufsspezifische Supervision.<br />
2.11 Die Mitglieder des DBSH eignen sich die aktuellen fachspezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisse an (Fortbildungspflicht).<br />
Darüber hinaus sind sie zu Innovation und Forschung bereit.<br />
2.12 Die Mitglieder des DBSH mißbrauchen ihre Stellung nicht zur eigenen Vorteilsnahme.<br />
3 Verhalten gegenüber Klientel<br />
3.1 Die Mitglieder des DBSH achten die Privatsphäre und Lebenssituation der Klientel. Die Mitglieder des DBSH erkennen, respektieren<br />
und fördern die individuellen Ziele, die Verantwortung und Unterschiede der Klientel und setzen die Ressourcen der<br />
Dienststelle dafür ein.<br />
3.2 Die Mitglieder des DBSH <strong>info</strong>rmieren ihr Klientel über Art und Umfang der verfügbaren Dienstleistungen sowie über Rechte,<br />
Verpflichtungen, Möglichkeiten und Risiken der sozialen Dienstleistungen und schließen darüber einen Kontrakt. Eine<br />
vorzeitige Beendigung dieses Kontraktes ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Diese erfolgt wie die Verlängerung des<br />
Kontrakts, dessen Unterbrechung oder eine Vermittlung an andere Fachstellen ausschließlich im Benehmen mit der Klientel.<br />
3.3 Die Mitglieder des DBSH wahren in ihren beruflichen Beziehungen oder Verpflichtungen Rechte, Güter und Werte der Klientel.<br />
3.4 Die Mitglieder des DBSH nutzen ihre Beziehungen zur Klientel nicht zum ungerechtfertigten Vorteil. Sie gestalten ihre<br />
Beziehungen zur Klientel ausschließlich berufsbezogen.<br />
3.5 Die Mitglieder des DBSH respektieren die Lebenssituation und Unabhängigkeit der beteiligten Menschen, bemühen sich um<br />
Verständnis und führen die Dienstleistung im Rahmen eines Kontraktes gewissenhaft und zuverlässig aus.<br />
3.6 Die Mitglieder des DBSH sind verpflichtet, anvertraute persönliche Daten geheimzuhalten. Sie geben diese Daten nur weiter,<br />
wenn sie aus gesetzlichen Gründen offenbart werden müssen. Personen, deren Daten weitergegeben werden, sind<br />
darüber zu unterrichten.<br />
3.7 Die Mitglieder des DBSH erheben und speichern nur jene Daten und Fakten, die für die Durchführung und Rechenschaft über<br />
die Intervention nötig sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluß der beruflichen Beziehung.<br />
3.8 Die Mitglieder des DBSH ermöglichen der Klientel angemessenen Zugang zu allen sie betreffende Aufzeichnungen. Wenn<br />
Klientinnen/Klienten Zugang zu den Unterlagen erhalten, muß ausreichend Sorge dafür getragen sein, das die der<br />
Verschwiegenheit unterliegenden Informationen über Dritte geschützt sind.<br />
3.9 Diejenigen Mitglieder des DBSH, für die kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, bemühen sich um die Befreiung von der<br />
gesetzlichen Zeugnispflicht, wenn ihre Aussagen das Vertrauensverhältnis zur Klientel gefährden und dem keine ernstliche<br />
Gefährdung Dritter entgegensteht.<br />
4 Verhalten gegenüber Berufskolleginnen und Berufskollegen<br />
4.1 Kollegiales Verhalten für Mitglieder des DBSH bedeutet Wertschätzung und Anerkennung der Berufskolleginnen und -<br />
kollegen. Dies setzt die Identifikation mit dem eigenen Berufsstand voraus. In diesem Sinne sind Mitglieder des DBSH dazu<br />
verpflichtet, dem beruflichen Nachwuchs Traditionen des Berufsstandes zu erschließen.
Berufsethische Prinzipien des DBSH Seite<br />
3<br />
4.2 Kollegialität der Mitglieder im DBSH wird wirksam,<br />
in der Anerkennung der Kolleginnen und Kollegen, die mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind,<br />
- im gegenseitigen Beistand bei der Ausübung des Berufs,<br />
- in der Absprache bei Hilfeprozessen, in denen bereits Berufskolleginnen und -kollegen tätig sind,<br />
- in der aktiven und kritischen Beteiligung an der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses,<br />
- in der beruflichen Selbstorganisation.<br />
4.3 Kritik ist in geeigneter und verantwortlicher Form zu üben und zu nutzen.<br />
5 Verhalten gegenüber Angehörigen anderer Berufe<br />
5.1 Die Komplexität der Problemstellungen im sozialen Bereich macht das Zusammenwirken von Angehörigen unterschiedlicher<br />
Berufe unabdingbar.<br />
5.2 Die Mitglieder des DBSH vertreten gegenüber den Angehörigen anderer Berufe ihre spezifische Fachlichkeit und achten die<br />
Fachlichkeit anderer Berufe. Bei Konflikten zwischen unterschiedlichen fachlichen Standpunkten zeigen sie sich parteilich für<br />
das Wohl der Menschen, denen der Hilfeprozeß dienen soll. Dabei berufen sie sich auf die Grundsätze dieser Berufsethik<br />
des DBSH.<br />
5.3 Die Mitglieder des DBSH schaffen und gestalten das interdisziplinäre Zusammenwirken. Dies erfordert insbesondere die<br />
eigene Arbeit transparent zu machen, zu begründen und nachvollziehbar darzustellen; den spezifischen Beitrag der Sozialen<br />
Arbeit kenntlich zu machen und aktiv zu leisten; die Grenzen, die sich aus der Fachlichkeit und beruflichen Orientierung<br />
ergeben, zu wahren.<br />
5.4 Die Mitglieder des DBSH setzen sich mit Weisungen und Anforderungen auf der Basis der eigenen Fachlichkeit und der<br />
berufsethischen Prinzipien kritisch auseinander.<br />
6 Verhalten gegenüber Arbeitgeber/innen und Organisationen<br />
6.1 Die Mitglieder des DBSH überprüfen, ob die Zielsetzungen, Strategien und Maßnahmen möglicher Kooperationspartner/innen<br />
auf die Förderung der beruflichen Praxis gerichtet sind und im Einklang mit den "Berufsethischen Prinzipien des DBSH"<br />
stehen. Nur beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kooperieren sie mit Institutionen und Organisationen, die diese<br />
Voraussetzungen nicht erfüllen.<br />
6.2 Die Mitglieder des DBSH überprüfen vor Abschluß eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, ob der/die Arbeitgeber/in die<br />
Voraussetzungen zur Verwirklichung ihrer spezifischen Fachlichkeit bietet oder diese in einem angemessenen Zeitraum zu<br />
schaffen bereit ist. Nur in Ausnahmefällen gehen sie ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ein, das diese Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt. Sie haben das Recht und die Pflicht, den/die Arbeitgeber/in schriftlich über schwerwiegende Mängel oder<br />
Überforderungen zu <strong>info</strong>rmieren.<br />
6.3 Die Mitglieder des DBSH sind zu konstruktiver und innovativer Zusammenarbeit mit dem/der Arbeitgeber/in verpflichtet. Bei<br />
einem Konflikt suchen sie mit dem/der Arbeitgeber/in zuerst institutionsinterne Möglichkeiten zur Beilegung.<br />
6.4 Das Erreichen der berufsspezifischen Ziele wird durch eigene fachliche Erfolgskriterien bestimmt.<br />
7 Verhalten in der Öffentlichkeit<br />
7.1 Die Mitglieder des DBSH stellen ihren Berufsstand als gesellschaftliche Kraft dar, die auf wissenschaftlicher Basis mit den ihr<br />
eigenen Mitteln und Möglichkeiten eine für die Gesellschaft notwendige und wertvolle Dienstleistung erbringt. Abwertungen<br />
des Berufsstandes treten sie entgegen.<br />
7.2 Die Mitglieder des DBSH machen ihren Auftrag, die Grundlagen und die Durchführung ihrer Arbeit sichtbar und transparent.<br />
Dabei stellen sie die Leistung ihres Berufsstandes in der Öffentlichkeit positiv dar und vertreten diesen nach außen.<br />
7.3 Die Mitglieder des DBSH treten der Ausgrenzung und Abwertung der Menschen entgegen, die die Dienstleistung in Anspruch<br />
nehmen.
Seite 4 Berufsethische Prinzipien des<br />
DBSH<br />
7.4 Die Mitglieder des DBSH fördern das Ansehen ihres Berufs.<br />
8 Verfahrensregeln<br />
Der DBSH setzt eine Kommission ein, um angesichts des sozialen Wandels diese Prinzipien einer kontinuierlichen Revision und<br />
Aktualisierung zu unterziehen und um konkrete Verfahrensregeln zu erarbeiten.
Mitgliedschaften<br />
KOOPERATIONSPARTNER DES DBSH<br />
International:<br />
• International Federation of Social Workers (IFSW)<br />
National:<br />
• Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Hauptausschuss<br />
• Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Ausschuss für<br />
soziale Berufe<br />
• Bundeskongress Soziale Arbeit<br />
Gewerkschaft:<br />
• dbb (beamtenbund und tarifunion)<br />
• dbb Bundesfrauenvertretung<br />
• Seniorenverband BRH im Beamtenbund<br />
Ausbildung:<br />
• Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege,<br />
Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS)<br />
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisämter (BAG)<br />
• Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN<br />
e.V.)<br />
Beratung und Therapie<br />
• Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB)<br />
• Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM)<br />
Kinder- und Jugendhilfe<br />
• Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)<br />
• AGJ Säule Personal und Qualifikation in der Jugendhilfe<br />
• AGJ Fachausschuss Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte<br />
• AGJ Fachausschuss Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen<br />
• Allgemeine Fürsorge-Erziehungs-Tag, Fachbeirat (A.F.E.T.)<br />
• Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)<br />
• National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in<br />
Deutschland (NC)<br />
• Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)<br />
Frauenpolitik<br />
• Deutscher Frauenrat<br />
Gesundheit<br />
• Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der Bundesärztekammer
Service<br />
• ÖkoWerk e.V.<br />
• dbb Dienstleistungszentrum<br />
• dbb akademie<br />
• dbb vorsorgewerk<br />
Schwesternverbände des DBSH<br />
• Fachbereichstag Soziale Arbeit (FBTS)<br />
• Fachbereichstag Heilpädagogik (FBH)<br />
• Erzieherausbildungsverbände: Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und<br />
freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher, Bundesverband<br />
evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik,<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft kath. Ausbildungsstätten für<br />
Erzieherinnen/Erzieher)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften, Sektion<br />
Sozialpädagogik (DGfE)<br />
• International Council on Social Welfare (ICSW)<br />
• International Association of Schools of Social Work (IASSWAIETS)<br />
• European Association of Schools of Social Work (EASSW)<br />
Strategische Allianzen<br />
Politik und Gewerkschaft<br />
• Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)<br />
• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />
• Institut für Freie Berufe (IFB)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS)<br />
• Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)<br />
Beratung und Therapie<br />
• Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie<br />
(DGSF)<br />
• Arbeitsgemeinschaft Zulassung zur Ausbildung in Kinder- und<br />
Jugendlichenpsychotherapie (AZA-KJP)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Care- und Case Management (DGCC)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Supervision (DGSV)<br />
Kinder- und Jugendhilfe<br />
• Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAG-JAW)<br />
• Internationale Fachverband für erzieherische Hilfen (FICE)<br />
Gesundheit<br />
• Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)<br />
• Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS)<br />
• Bundesvereinigung Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BVPG)
(nach redaktioneller Bearbeitung’<br />
durch Frau Götsch-Ulmer, Herr Maus<br />
und Herr Nodes)<br />
Qualitätskriterien des DBSH<br />
Grundraster zur Beurteilung der Qualität in den Handlungsfeldern<br />
Sozialer Arbeit<br />
Autorengruppe:<br />
Thomas Ballweg, München<br />
Dorothea Götsch-Ulmer, Wolfenbüttel<br />
Markus Jackl, Freiburg<br />
Wolfgang Jost, Freiburg<br />
Friedrich Maus, Mannheim<br />
Wilfried Nodes, Düsseldorf<br />
Joachim Pohl, Lübeck<br />
Katja Wegeng-Hürner, Fürth<br />
Jörg Winterscheid, Essen
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Präambel<br />
Qualitä t in der Sozialen Arbeit ist keine neue Erfindung.<br />
Die Profession Soziale Arbeit zeichnet sich durch zielorientierte und ergebnisorientierte Leistungen auf<br />
der Grundlage von ethischen Grundhaltungen und Prinzipien aus.<br />
Wirken und Erfolg professionellen Handelns entstehen ü ber das gemeinsam von KlientInnen und Fachkrä<br />
ften der Profession Soziale Arbeit erarbeitete Ergebnis.<br />
Ziel der Tä tigkeit von professionellen Fachkrä ften ist - schon vor der Qualitä tsdiskussion - ein optimales<br />
Erbringen der Leistung unter Berü cksichtigung von berufsethischen Werten, fachlich-professionellen<br />
Ansprü chen (abgeleitet aus den Handlungstheorien der Sozialen Arbeit) und den Ansprü chen von KlientInnen,<br />
Kostenträ gern und Politik.<br />
Die Einfü hrung von Qualitä tsentwicklungssystemen hat mehr mit den (weltweiten) politischen und ökonomischen<br />
Interessen an möglichst geringen „sozialen Kosten” zu tun, als mit der Gü te von Sozialer Arbeit.<br />
Nicht zuletzt ist die laufende Qualitä tsdiskussion ein Ergebnis eines immer stä rker werdenden Einflusses<br />
der Wirtschaft auf die Politik und ein Zurü ckgehen des Einfluß des „Sozialen”. Die Ursachen liegen in den<br />
dramatischen Verä nderungen, die mit der Konstruktion der „Globalisierung” einhergehen und zu einer<br />
weltweiten Verschlechterung der sozialen Situation vieler Menschen und dem wachsenden Auseinanderklaffen<br />
der Schere zwischen Armut und Reichtum fü hren.<br />
Das Wort „Qualitä t” impliziert eine Wertung und wird oft als „gute Qualitä t” assoziiert. Dabei wird ü bersehen,<br />
daß es bei der Qualitä tssicherung nicht um eine „objektiv” gute Qualitä t geht, sondern um das<br />
Einlösen eines vorab festgelegten Standards. Dieser ist letztlich das Aushandlungsergebnis zwischen den<br />
staatlichen Strukturen (Politik), den sie beeinflussenden Interessen (Wirtschaft, Verbä nde, Gewerkschaften,<br />
usw.), den gesetzlichen Verpflichtungen und den an der Umsetzung Sozialer Arbeit beteiligten Kostenträ<br />
gern.<br />
Der Klient ist erst einmal nicht daran beteiligt (sofern keine Selbstorganisationen diese Aufgabe ü bernehmen).<br />
Erschwert wird dieser Aushandlungsprozess dadurch, dass die Kostenträ ger und Dienstleister, trotz ihrer<br />
Abhä ngigkeit von den strukturellen Vorgaben, fü r sich in Anspruch nehmen, die Interessen der Betroffenen<br />
zu vertreten (Anwaltschaft).<br />
Wä hrend in privatwirtschaftlichen Zusammenhä ngen Qualitä t als langfristig ü ber die u.a. KundInnen -<br />
Nachfrage beeinflusste Einlösung eines Standards zwischen Ertragsinteresse, optimale Leistungserstellung,<br />
Produktqualitä t und Kundenzufriedenheit und -Nachfrage zu definieren ist, werden Qualitä tsstandards<br />
in der Sozialen Arbeit wesentlich ü ber die Macht und den Einfluß politischer und ökonomischer<br />
Interessen bestimmt.<br />
Nicht Klientelinteressen, professionelle Notwendigkeiten und Forderungen zur Einlösung des Sozialstaatsgebotes<br />
sind die Maßstä be fü r Qualitä tssicherung in der Sozialen Arbeit, sondern die Interessen<br />
der Wirtschaft an möglichst niedrigen gesellschaftlichen Gemeinkosten.<br />
Qualitä t wird heute darü ber definiert, was die von den politischen Strukturen beauftragten Kostenträ ger<br />
zahlen können bzw. bereit sind zu zahlen.<br />
2
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Das Ziel der Kostensenkung soll mit der Einfü hrung des „Marktes” im sozialen Bereich erreicht werden,<br />
Konkurrenz und Wettbewerb sind hierbei die Schlü sselwörter. Anders als in der Wirtschaft dient hier der<br />
Wettbewerb lediglich als Steuerungsinstrument um Kosten zu senken, ein Wettbewerb, um neue KlientInnen<br />
als Kunden zu gewinnen ist ausdrü cklich nicht gewü nscht.<br />
Der Diskurs um die „Ö konomisierung” der Sozialen Arbeit und die damit verbundene Qualitä tsdiskussion<br />
zielt nicht auf die Verbesserung bzw. den Erhalt von guten sozialen Rahmenbedingungen. Eine möglichst<br />
preiswerte Produktion von „Lösungen”, um die politische Legitimation zu bewahren, ist das Ziel.<br />
Dies fü hrt zu einer zunehmenden Deprofessionalisierung und letztlich zum Abbau von Qualitä tsstandards,<br />
vielleicht gar zum Abbau professioneller Sozialer Arbeit insgesamt. Damit wird das „Soziale” von<br />
einem gesellschaftlichen werteorientierten Auftrag zur Markt- und Legitimationsware entwertet.<br />
Soziale Arbeit findet vor allem dort statt, wo Gewinn und Profit offensichtlich nicht erwirtschaftbar sind.<br />
Die Profession Soziale Arbeit wehrt sich nicht gegen kostenbewusstes Denken. Das Erbringen von optimaler<br />
Sozialer Arbeit und damit auch das Erreichen von Erfolgen fü r die Gesellschaft wird aber immer ein<br />
„Kostenfaktor” bleiben.<br />
Die Gesellschaft, Kostenträ ger und KlientInnen von professioneller Sozialer Arbeit, hat das Recht von der<br />
Profession Transparenz zu verlangen. Die Profession Soziale Arbeit kann und muss sich legitimieren durch<br />
den Nachweis ihres Nutzens fü r die Gesellschaft. Ihr Mehrwert begrü ndet sich in den eingelösten Werten<br />
(z.B. soziale Gerechtigkeit), in den Integrationsleistungen fü r Betroffene und Gesellschaft (z.B. Armutsvermeidung)<br />
und in der Legitimation des staatlichen Gemeinwesens (und nicht der Politik).<br />
Als Zwischenergebnis zur „Qualitä tsdiskussion“ kann festgehalten werden, daß es von Vorteil ist, wenn<br />
die Leistungen der Profession Soziale Arbeit und ihre Arbeitsweisen transparent werden: die Grundlagen<br />
ihres Handelns, die Ziele, die Arbeitsmethoden, -weisen und ihre Wirksamkeit fü r Nutzer und Gesellschaft<br />
sind nachzuweisen.<br />
Dies erfordert von der Profession Sozialer Arbeit ein Einmischen in die Diskussion um Qualitä t auf der<br />
Grundlage der Beschreibung der ethischen Maßstä be und ihres Profils als „Menschenrechtsprofession”.<br />
Darü ber hinaus braucht die Profession Soziale Arbeit eine gemeinsame Grundlage fü r die Auseinandersetzungen<br />
- die konkreten „Aushandlungsprozesse” vor Ort, in den einzelnen Diensten und Einrichtungen,<br />
mit Trä gern und mit Kostenträ gern.<br />
Es bedarf der Formulierung von Standards, die aus professioneller Sicht fü r „gute” Arbeit unabdingbar<br />
sind. So wie in der Industrie niemand verlangen wird, mit alten Maschinen und Arbeitsverfahren hohe<br />
Stü ckzahlen und gute Qualitä t zu produzieren, muss auch die Soziale Arbeit sicherstellen, dass Arbeitsstrukturen,<br />
-bedingungen und –verfahren professionellen Ansprü chen genü gen.<br />
Die Soziale Arbeit muss ü ber die jeweiligen Arbeits- und Berufsfelder beschreiben, was sie erreichen will<br />
(Ziele), was sie leistet, wie sie arbeitet (Prozess und Programm) und welche Bedingungen fü r eine erfolgreiche<br />
Soziale Arbeit notwendig sind (Struktur).<br />
Dabei ist die Frage nach Effizienz (Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel) und nach Effektivitä t<br />
(größtmögliche Wirksamkeit der eingesetzten Mittel) zu klä ren.<br />
Ein solches Vorgehen kann die „Qualitä tsdiskussion” als Chance nutzen, um Mindeststandards gegenü ber<br />
wirtschaftlichen Interessen festzuschreiben und gleichzeitig die Arbeit selbst zu verbessern:<br />
3
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
• Sozialarbeiterisches Handeln wird transparenter.<br />
• Soziale Arbeit stellt sich der Fragen nach ihrer Effizienz und ihrer Effektivitä t und schafft Kriterien zur<br />
Ü berprü fung.<br />
• Das Formulieren von Standards von Sozialer Arbeit ist solidaritä tsstiftend, stä rkt die Profession und<br />
verhindert Deprofessionalisierung.<br />
• Instrumente der Qualitä tssicherung können hilfreich sein, konkrete Ziele professionellen Handelns zu<br />
benennen, Ergebnisse zu ü berprü fen und nachzuweisen. Sie helfen Verantwortlichkeiten und Grenzen<br />
professionellen Handelns zu verdeutlichen.<br />
• Mit der Beschreibung professioneller Standards und professionellen Handelns unterscheidet sich die<br />
Profession Soziale Arbeit von nicht professionell erbrachten sozialen Hilfen (Ehrenamt) ab. Dadurch<br />
wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit möglich.<br />
Eine Qualitä tsentwicklung allein auf der Grundlage der jeweiligen Arbeits- bzw. Tä tigkeitsfelder schadet<br />
der Sozialen Arbeit, wenn nicht zugleich verbindende Maßstä be formuliert werden. Die Aufsplitterung in<br />
Arbeits- und neue Berufsfelder und die damit verbundene tä tigkeitsspezifische Definition von Sozialer<br />
Arbeit sieht der DBSH als Gefahr fü r die Profession.<br />
Aus diesen Grü nden legt der DBSH eine Qualitä tsbeschreibung „Sozialer Arbeit” vor. Diese ist als Richtschnur<br />
bzw. Grundlage zur Beschreibung professioneller Sozialer Arbeit ü ber die jeweiligen Arbeits- und<br />
Berufsfelder hinaus gedacht. Gleichzeitig wird eine Grundlage aus der Praxis heraus geschaffen, um professionelle<br />
Soziale Arbeit anhand praxisrelevanter Kriterien und Indikatoren bewerten und verbessern zu<br />
können.<br />
Wir setzen damit Maßstä be fü r die Soziale Arbeit und hoffen auf konstruktive Kritik und eine breite Unterstü<br />
tzung fü r eine gemeinsame Qualitä tspolitik der Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit.<br />
Bevor wir uns der Definition von Qualitä tskriterien und –standards in der Sozialen Arbeit zuwenden können,<br />
bedarf es einer Standortbestimmung zu den derzeit relevanten Erkenntnissen aus Theorie und Praxis<br />
und den daraus abzuleitenden ethischen Prinzipien und Handlungsgrundsä tzen.<br />
4
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Zum Qualitätsverständnis von Sozialer Arbeit<br />
„Qualitä t“ wird allgemein definiert als „positiv bewertete Beschaffenheit, sinnverwandt sind Gü te, Niveau<br />
und Wert“ (Duden). Von dieser normativen Bedeutung des Begriffes muss man sich verabschieden, wenn<br />
im Zusammenhang mit Qualitä tsentwicklung der Begriff „Qualitä t“ gebraucht wird. Im Zusammenhang<br />
mit Qualitä tsentwicklung bedeutet Qualitä t eine normative Aussage in „gute“ oder „schlechte“ Qualitä t.<br />
Das deutsche Normeninstitut (DiN) definiert Qualitä t als europä ische Norm wie folgt:<br />
„Qualitä t ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung,<br />
die sich auf deren Eignung zur Erfü llung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen.“<br />
Die Festsetzung von Eigenschaften und Merkmalen einer Leistung können ebenso wie die Festsetzung<br />
von Eigenschaften und Merkmalen einer Leistung ausgehandelt werden oder vorausgesetzt werden (z.B.<br />
per Gesetz).<br />
Ü bertragen auf den Umgang mit der Begrifflichkeit von „Qualitä t“ in der Sozialen Arbeit ist dieser das<br />
Ergebnis eines Aushandlungsprozess zwischen der Profession Soziale Arbeit, den Trä gern von Sozialer<br />
Arbeit, der Politik und der Gesellschaft. In diesem Prozess werden die Möglichkeiten und Grenzen, die<br />
Aufgaben und Leistungsangebote von Sozialer Arbeit, Ausbildung und Qualifikation von Fachkrä ften der<br />
Sozialen Arbeit - ü ber die jeweiligen Berufs- bzw. Arbeitsfelder hinweg - beschrieben (vereinbart).<br />
Die Profession Soziale Arbeit ist eingebunden in Staat und Gesellschaft. Als solche war und ist das Erbringen<br />
von Leistungen immer schon abhä ngig von externen Krä ften und Faktoren. Deshalb ist die Tatsache<br />
der Aushandlung von Qualitä t der Leistungen nichts neues.<br />
Um Irrtü mern vorzubeugen, erklä ren wir, dass es wichtig ist, optimale Qualitä t aus der Sicht der Profession<br />
zu formulieren. Nur wenn die Profession eindeutige Standards fü r sich definiert, kann sie erfolgreich<br />
verhandeln.<br />
Soziale Arbeit muss die „Gesamtheit der fü r das Handeln eines Individuums tatsä chlich bestimmenden<br />
objektiven Bedingungen in Zusammenhang mit der im Verlauf der biographischen Entwicklung herausgebildeten<br />
Art und Weise des Individuums, und seine Tä tigkeit mit diesem Zusammenhang” berü cksichtigen<br />
(Heinze).<br />
Damit gilt es, die „Lebenswelt” zu berü cksichtigen. Dies erfordert von Theorie und Praxis der Sozialen<br />
Arbeit die Aufteilung in einzelne Praxis-, Forschungs- und Theoriesegmente zu ü berwinden, da sich in der<br />
Lebenswelt diese Faktoren miteinander verbinden.<br />
In dieser Verbindung begrü ndet sich die besondere Professionalitä t und der eigenstä ndige Theoriebezug<br />
der sozialen Praxis: Der dort Handelnde ist zugleich „Forscher“ und „Akteur“ in der Lebenswelt der jeweiligen<br />
Zielgruppe. Ä hnliches gilt fü r die Theorie der Sozialen Arbeit: Will sie tatsä chliche Hilfestellungen<br />
vermitteln, bedarf es der Kommunikation und Vermittlung mit der Lebenswelt der jeweiligen Adressaten<br />
in all ihren Dimensionen.<br />
In der Vergangenheit wurde soziale Arbeit einerseits als Hilfe zur Herstellung der Handlungsfä higkeit des<br />
Klientel gesehen (mikrosoziologische Dimension), andererseits als „Kontrollinstanz des Staates“ (Scherpner,<br />
Hollstein, Meinhold) bezeichnet.<br />
Nach dem Erscheinen von Habermas „Theorie des kommunikativen Handelns“ werden diese unterschiedlichen<br />
Theoriepositionen im Perspektivenwechsel miteinander verbunden und entwickelt.<br />
5
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Zentrale These ist, dass sich Lebenswelt und System (also staatliche, ökonomische, bü rokratische Strukturen)<br />
immer weiter auseinander entwickelt haben. Auf der Systemebene wird der „Erfolg“ zum zentralen<br />
Kriterium, im Lebensweltbereich geht es um „Verstä ndigung“.<br />
In diesem Sinn wird soziale Arbeit als „intermediä re Instanz“ verstanden, die zwischen Lebenswelt und<br />
System vermittelt. Sie bewegt sich dabei auf beiden Ebenen. Auf der Systemebene folgt sie dem Sozialstaatsgebot<br />
und anderen Ordnungsvorstellungen und wird entsprechend vom Staat beauftragt. Auf der<br />
anderen Seite ist sie verstä ndigungsorientiert in der Lebenswelt der jeweiligen Zielgruppe. Neben den<br />
klassischen sozialpolitischen Maßnahmen (Versorgung, Fü rsorge) umfasst der Begriff der „Sozialen Arbeit<br />
im weiteren Sinn“ damit auch gesundheitliche, therapeutische, seelsorgerische, erzieherische, schulische<br />
und kulturelle Maßnahmen.<br />
Die Vermittlung zwischen Lebenswelt und System lä sst sich als Integrationsauftrag der sozialen Arbeit<br />
beschreiben. In der<br />
- analytischen und handlungsorientierten Durchdringung von „System und Lebenswelt“,<br />
- Berü cksichtigung der Mensch-Umwelt Komponente, und der<br />
- Integration verschiedener Wissenschaften<br />
liegt die besondere Qualitä t sozialer Praxis und Theorie.<br />
Im weiteren Sinne geht es um die „Erforschung von Ursachen sozialer Probleme, die empirische Begleitung<br />
des Prozesses sozialer Arbeit und der Einschä tzung von Wirkungen sozialarbeiterischer Interventionen<br />
(C. Mü ller)“.<br />
Sowohl von „Theoretikern“, wie von „Praktikern“ in der Sozialen Arbeit erfordert dieser Prozess ein Einlassen<br />
auf den Umstand, dass angesichts sich wandelnder Lebenswelten und Bedingungen „fertige“ Lösungen<br />
nicht zu erwarten sind.<br />
Um in diesem Prozess zu bestehen ist eine Vielzahl von Kompetenzen notwendig, wie z.B.:<br />
1. Die Auseinandersetzung mit den immanenten Widersprü chen der Berufsanforderungen.<br />
2. Die Fä higkeit des Wechsels zwischen Handlungs- und Forschungsperspektive.<br />
3. Die Berü cksichtigung des ”sozialen Ortes” der KlientInnen und der in der Sozialen Arbeit Beschä ftigten.<br />
4. Die Berü cksichtigung der ökologischen Perspektive, die danach fragt, welche Sicherheiten fü r die<br />
KlientInnen geschaffen werden können.<br />
5. Die Schaffung einer Dienstleistungsidentitä t, d.h. die Frage nach der „Nü tzlichkeit“ und „Nachfrage“<br />
der jeweiligen Angebote.<br />
6. Die Schaffung von Kontrollierbarkeit durch die KlientInnen, dies bedeutet auch die Transparenz der<br />
Methoden und die gemeinsame Vereinbarung von Zielen.<br />
Auf dieser Grundlage ist Qualitä t von Sozialer Dienstleistung konkret auszuhandeln zwischen „Sozialen<br />
Dienstleistern“ (soziale Institutionen und Einrichtungen, Verbä nden oder Selbstä ndigen), den Kostenträ -<br />
gern und den Nutzern sozialer Dienstleistungen und drü ckt sich in einem offenen, dynamischen, komplexen,<br />
interessenorientierten und zielgerichteten Handlungsergebnis aus.<br />
Dabei ist das Erkenntnisobjekt einer Qualitä tsmessung die methodische und effiziente potentialentwickelnde<br />
und kompentenzsteigernde Problemlösung im Kontext der Lebenswelt des Dienstleistungsempfä<br />
ngers auf der Grundlage des beruflichen Kodes, politischer und gesellschaftlicher Bedingungen,<br />
persönlicher Ressourcen und lebensweltlicher Strukturen, sowie der Rahmenbedingungen von sozialer<br />
6
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
sönlicher Ressourcen und lebensweltlicher Strukturen, sowie der Rahmenbedingungen von sozialer Praxis<br />
unter Nutzung wissenschaftlicher und methodischer Erkenntnisse und Fertigkeiten.<br />
Die Qualitä tsmerkmale lassen sich drei Handlungsebenen zuordnen:<br />
1. Ebene der institutions- und gesellschaftsbezogenen professionellen Sozialen Arbeit (Kontextebene)<br />
2. Ebene des Kompetenzerwerbs, der Kompetenzsicherung und der berufs-ethischen Selbstbindung<br />
(Kompetenzebene)<br />
3. Ebene der klientensystembezogenen beruflichen Sozialen Arbeit (Klientenbezug)<br />
Die nachfolgend genannten und entsprechend zugeordneten Kriterien werden als Qualitä tsstandards<br />
gesetzt.<br />
7
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Grundstandards der Sozialen Arbeit<br />
I. Kontextebene<br />
Ebene der institutions- und gesellschaftsbezogenen professionellen Sozialen Arbeit<br />
Die Qualitä t von Sozialer Arbeit ist von den strukturellen Rahmenbedingungen abhä ngig, die von den<br />
Trä gern der Sozialen Arbeit und ü ber die gesellschaftlichen Rahmensetzungen einzulösen sind. Kriterien<br />
hierfü r sind:<br />
• Eigener Arbeitsplatz Abgeschlossenes Bü ro oder andere Möglichkeit fü r störungsfreie und<br />
vertrauliche Gesprä che mit KlientInnen (z.B. Besprechungsraum)<br />
und/oder entsprechende Rä umlichkeiten fü r pä dagogische Arbeit<br />
• Geeignete<br />
Arbeitsmittel<br />
• Möglichkeiten der<br />
Aktenverwahrung<br />
• notwendige Fachliteratur, pädagogisches<br />
Material, Datenbanken<br />
fü r den regelmäßigen Eigengebrauch<br />
• Zugang zur<br />
Fachliteratur<br />
Notwendige technische Ausstattung und pä dagogisches Material (z.B.<br />
uneingeschrä nkt nutzbares Telefon, PC, Diktiergerä t)<br />
i. s. des Datenschutzes und der berufsethischen Prinzipien des DBSH<br />
z.B. Vorliegen notwendiger Gesetzestexte am Arbeitsplatz<br />
und zu pä dagogischen Methoden/Materialien ü ber den regelmä ßigen<br />
Eigengebrauch hinaus (z.B. Bibliothek)<br />
• Supervision Kostenerstattung/-ü bernahme, Anerkennung als Arbeitszeit<br />
• Fachberatung Kostenerstattung/-ü bernahme, Anerkennung als Arbeitszeit<br />
• Fortbildung Kostenerstattung/-ü bernahme, Anerkennung als Arbeitszeit<br />
• Mitwirkung der<br />
Fachkräfte an der<br />
Definition des Arbeitsauftrages<br />
• Entscheidungskompetenz ü ber<br />
die Art und Weise der<br />
Hilfestellung aufgrund sozialarbeiterischer<br />
1 Profession<br />
z.B. klare Absprache ü ber die Zielsetzung und Konsens ü ber die Gewichtung<br />
von Aufgaben.<br />
Dies schließt ein fachfremdes Weisungsrecht fü r das sozialarbeiterische<br />
Handeln aus.<br />
Dies bedeutet z.B.<br />
- Sicherstellung der eigenstä ndigen Fachlichkeit und die Freiheit ü ber<br />
die Entscheidung des Einsatzes geeigneter Methoden und Mittel,<br />
- Sicherstellung von Fachberatung oder kollegialer Beratung,<br />
- Einhaltung der ethischen Standards fü r berufliches Handeln.<br />
1 Wir haben uns auf die Verwendung des Begriffes Sozialarbeit, sozialarbeiterisch etc aus Grü nden besserer Lesbarkeit festgelegt.<br />
Darin eingeschlossen sind Sozialpä dagogik, Heilpä dagogik.<br />
8
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
• Autonomie und Handlungsfreiheit<br />
im Kontext kritischer<br />
Parteilichkeit<br />
• Beteiligung und Mitwirkung der<br />
Profession Sozialer Arbeit an Entscheidungen<br />
von Politik und Verwaltung,<br />
dort, wo es um soziale<br />
Interessen von Bü rgern geht<br />
• Die Arbeit ist grundsätzlich in<br />
einem<br />
Konzept beschrieben.<br />
• Aufgaben, Ziele und Interessen<br />
von Trägern sind im Konzept<br />
deutlich zu machen und dem<br />
Klientel offen zu legen.<br />
• Der Träger hat sicherzustellen,<br />
dass auf<br />
• der Grundlage des Konzepts Fachkräfte<br />
der Profession Soziale<br />
Arbeit ihr Handeln auf der Ebene<br />
Prozess, Struktur und Ergebnis<br />
transparent machen.<br />
• Eine Stellenbeschreibung fü r die<br />
jeweilige Tätigkeit liegt vor.<br />
• Soziale Arbeit macht ihre Kosten<br />
transparent.<br />
Kriterien hierfü r sind u.a.:<br />
- Aufzeigen von Benachteiligungen,<br />
- Unterstü tzung bei der Befriedigung von existenziellen Grundbedü<br />
rfnissen der KlientInnen.<br />
Dies geschieht u. a. durch,<br />
- Vertretung der Profession Soziale Arbeit in politischen Gremien<br />
durch Fachkrä fte der Profession (Stadt-, Jugendhilfe-, Sozialplanung<br />
etc.),<br />
- Sicherstellung der Mitwirkung in der Sozialplanung und -<br />
entwicklung von Projekten,<br />
- Entsprechende Arbeitsbedingungen, z. B. flexibler Umgang mit der<br />
Arbeitszeit, Zeitkapazitä ten fü r Kooperation, und entsprechende<br />
Berü cksichtigung dieser Aufgaben entsprechend in der Aufgabenbeschreibung,<br />
- Arbeitszeitkontingent fü r die Arbeit in der Lebenswelt, z.B. fü r Bü rgerengagement,<br />
Vereine, Initiativen, selbstorganisierte Gruppen,<br />
Selbsthilfegruppen etc.<br />
Deutlich gemacht sind dort vor allem:<br />
- Ziel(e), beabsichtigte Ergebnisse von Leistungen<br />
(Aus der Sicht der Sozialen Arbeit eher als Rahmenziele formuliert,<br />
da konkrete Ziele oder erwü nschte Ergebnisse das Ergebnis eines<br />
Aushandlungsprozesses zwischen Fachkraft der Profession Soziale<br />
Arbeit und Klient sind.),<br />
- Prozesse der Leistungserbringung<br />
(Beschreibung des professionellen Handelns um Ziel(e) zu erreichen<br />
– Prozessqualitä t),<br />
- Benötigte strukturelle/organisatorische Voraussetzungen<br />
um die Leistung so, wie sie beschrieben wurde, erbringen zu können,<br />
- Wie ü berprü ft wird, ob bzw. welche Ergebnisse erzielt wurden.<br />
In dieser sind vor allem geregelt:<br />
- Arbeitsbedingungen, geforderte Leistungen, Arbeitszeit, Arbeitsort,<br />
Arbeitsgegenstand,<br />
- Kompetenzen.<br />
Die Leistungen Sozialer Arbeit sind berechnet.<br />
9
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
• Die Fachkräfte in der Profession<br />
Soziale Arbeit sind mindestens auf<br />
der Basis der tariflichen Bestimmungen<br />
zu beschäftigen.<br />
10
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
II. Kompetenzebene<br />
Ebene des Kompetenzerwerbs, der Kompetenzsicherung und der<br />
berufsethischen Selbstbindung<br />
Die Qualitä t von Sozialer Arbeit ist von den Kompetenzen, den Aktivitä ten zur Kompetenzsicherung und<br />
der berufsethischen Selbstbindung abhä ngig, die vor allem von den Fachkrä ften in der Profession Soziale<br />
Arbeit selbst einzulösen sind. Kriterien hierfü r sind:<br />
• Qualifizierter Abschluss a. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit haben einen auf das<br />
Berufsfeld und das Aufgabengebiet bezogenen qualifizierten Abschluss<br />
im Bereich der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung<br />
(Fachschulausbildung, Fachhochschul-/Universitä tsstudium mit<br />
staatl. Anerkennung).<br />
b. Dort, wo das Angebot von professioneller Hilfestellung und zugleich<br />
die Vermittlung zwischen systembezogener und lebensweltlicher<br />
Dimension erforderlich ist und entsprechend differenzierte Inter<br />
ventionen vorzunehmen sind, ist je nach Arbeitsfeld der Abschluss<br />
als Dipl. Sozialpä dagogIn, Dipl. SozialarbeiterIn, Dipl. Heilpä dagogIn<br />
oder staatl. anerkannte Heilpä dagogIn erforderlich.<br />
c. Eine mehrjä hrige Berufserfahrung mit entsprechenden Fort- und<br />
Weiterbildungen kann bei Dipl. Pä dagogInnen in besonderen Fä llen<br />
den Erfordernissen nach „b.“ gleichgestellt werden.<br />
d. ErzieherInnen können bei mehrjä hriger Berufserfahrung den Erfordernissen<br />
nach „b“ in pä dagogischen Arbeitsfeldern (gruppenbezogene<br />
oder offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit) gleichgestellt<br />
werden.<br />
• Verpflichtung zur Fortbildung a. Jede Fachkraft in der Profession Soziale Arbeit bildet sich, bezogen<br />
auf ihr Arbeitsfeld, ihre personalen, fachlichen und sachlichen Kompetenzen<br />
weiter. Auch an den fü r die Soziale Arbeit relevanten gesellschaftlichen<br />
Entwicklungen, beteiligt sie sich kontinuierlich.<br />
b. Diese Selbstverpflichtung umfasst einen Umfang von mindestens<br />
fü nf Tage/Jahr.<br />
• Supervision a. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit nutzen Supervision als<br />
Arbeitsmittel zur Reflexion.<br />
b. In besonderen Arbeitsfeldern der beratenden und therapeutischen<br />
Arbeit ist insbesondere die Teilnahme an einer fallbezogenen Supervision<br />
angezeigt.<br />
• Fachberatung a. Jede Fachkraft in der Profession Soziale Arbeit ist verpflichtet, bei<br />
besonderen beruflichen Fragestellungen alle Möglichkeiten der eigenen<br />
Beratung und Kooperation in Anspruch zu nehmen bzw.<br />
notwendige Strukturen zur eigenen Beratung und Kooperation zu<br />
schaffen (Aufbau kollegialer Netzwerke, Fachbesprechungen, Coaching<br />
usw.).<br />
11
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
• Strukturelle/ Strategische Kompetenz<br />
• Soziale/<br />
Kommunikative Kompetenz<br />
• Berufliches Selbstverständnis /<br />
Selbstorganisation<br />
• Funktion der Fachkräfte in der<br />
Sozialen<br />
Arbeit<br />
a. Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit beziehen ihr berufliches Handeln<br />
auch auf das eigene strukturelle Umfeld (Trä gerinteressen, kommunale<br />
Politik, Ö ffentlichkeit) und das jeweilige Umfeld in der Lebenswelt<br />
ihres Klientel (sozialrä umliche Situation, Infrastruktur, kommunale<br />
Politik).<br />
b. Sie handeln als ExpertInnen in der Vermittlung zwischen System<br />
und Lebenswelt und ü bernehmen dabei auch anwaltliche Funktionen<br />
in ihrer eigenen ethischen Verantwortlichkeit und/oder der beauftragten<br />
Vertretung von Interessen ihres Klientel.<br />
a. Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit suchen kollegialen Austausch und<br />
Zusammenarbeit auch mit Angehörigen anderer Professionen<br />
a. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit entwickeln berufliches<br />
Selbstverstä ndnis und vertreten berufliche Interessen. Sie nutzen<br />
dabei Formen der Selbstorganisation (z.B. Mitgliedschaft im DBSH).<br />
b. Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit erkennen die berufsethischen<br />
Prinzipien des DBSH an und setzen diese im beruflichen Handeln<br />
auch mit Angehörigen anderer Professionen um.<br />
c. Sie achten, respektieren und fördern die individuellen Ziele, die<br />
Verantwortung und Unterschiede der Klientel.<br />
d. Fachkrä fte der Sozialen Arbeit entwickeln ihre eigenen kommunikativen<br />
und beratungsbezogenen Kompetenzen stä ndig weiter und<br />
betonen in ihrem Handeln die Bedeutung des berufsbezogenen Austausch<br />
mit ihrem Klientel.<br />
a) Aufbauend auf den berufsethischen Prinzipien treten Fachkrä fte in<br />
der Profession Soziale Arbeit jeder Art von Diskriminierung entgegen,<br />
decken die strukturell bedingten Ursachen sozialer Not auf und<br />
machen sie öffentlich.<br />
b) Entsprechend ihrer Funktion ü bernehmen sie Aufgaben als ExpertInnen<br />
- in der Vermittlung und dem Angebot von Hilfe und Begleitung<br />
fü r Einzelne, Gruppen und dem Gemeinwesen,<br />
- in der Vermittlung zwischen der Lebenswelt der Menschen und<br />
gesellschaftlichen Strukturen und Normen,<br />
- in der Forschung Sozialer Arbeit und ihrer Bezü ge,<br />
- in der Begleitung der Weiterentwicklung einer sozialen Gesellschaft,<br />
- in der Ermutigung, Bildung und Aktivierung der jeweils angesprochenen<br />
Gruppen.<br />
c) Sie schaffen selbst bzw. wirken in den dafü r notwendigen Organisationsformen<br />
mit (wie z.B. themenspezifische Arbeitskreise, berufsverbandliches<br />
Engagement, Sozialarbeitspolitik, usw.)<br />
12
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
• Soziale Arbeit als<br />
Dienstleistung<br />
a) Professionelle Soziale Arbeit versteht sich als eine fü r die demokratische<br />
Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistung, die den jeweils<br />
beteiligten Menschen als Angebot zur Verfü gung steht.<br />
Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit fördern die Initiative<br />
und Fä higkeiten der beteiligten Menschen, eigene Lösungen zu finden.<br />
b) Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit handeln auf der Basis<br />
eines Arbeitsauftrages, der in aller Regel seine Bestä tigung in der<br />
Beauftragung durch das jeweilige Klientel finden muss.<br />
Diese Bestä tigung beinhaltet eine gemeinsame Zielvereinbarung<br />
und ein Verfahren zu deren Ü berprü fung.<br />
c) Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit fördern mit der Einbindung<br />
der beteiligten Menschen in ein Netz befriedigender und hilfreicher<br />
Beziehungen die Selbsthilfe- und Selbstorganisationspotentiale<br />
bei den beteiligten Menschen. Dabei ist die Haltung der Fachkrä<br />
fte in der Sozialen Arbeit von dem Bemü hen gekennzeichnet,<br />
nichts fü r andere (KlientInnen) zu tun, was diese fü r sich selbst tun<br />
können.<br />
• Evaluation a) Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit verstehen Ihre Tä tigkeit<br />
als Dienstleistung, die ihre Akzeptanz im Nutzen fü r die demokratische<br />
sozial verpflichtete Gesellschaft und zugleich ü ber die Inanspruchnahme<br />
und Annehmbarkeit durch die beteiligten Menschen<br />
(KlientInnen) erfä hrt.<br />
b) Entsprechend dokumentieren die Fachkrä fte in der Sozialen Arbeit<br />
ihre Arbeit gegenü ber den beteiligten Menschen (KlientInnen) und<br />
gegenü ber ihrem jeweiligen Auftraggeber. Die Fachkrä fte in der Sozialen<br />
Arbeit verstehen ihre Tä tigkeit als Dienstleistung, deren Erfolg,<br />
Verfahren und Notwendigkeit stä ndiger Reflexion bedarf.<br />
d) Die Fachkrä fte in der Profession Soziale Arbeit beteiligen sich an<br />
angemessenen Verfahren der Qualitä tssicherung und Qualitä tskontrolle.<br />
Sie dokumentieren und prü fen Ergebnisse und Qualitä t ihrer<br />
Arbeit. Dabei beziehen sie ihre eigenen Kompetenzen, die jeweiligen<br />
Strukturen (z.B. geprä gt durch gesellschaftliche Rahmensetzungen,<br />
(Kosten-) Trä ger usw.) und die Interessen sowie die Rü ckmeldungen<br />
der KlientInnen ein.<br />
13
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
III. „Klientenebene“ / Klientenbezug<br />
Ebene der klientensystembezogenen beruflichen Sozialen Arbeit<br />
Die Qualitä t von Sozialer Arbeit ist von den Leistungen und der Art und Weise ihres Erbringens fü r die<br />
KlientInnen abhä ngig:<br />
• Die Dienstleistungen mü ssen einer<br />
Ü berprü fung auf der Grundlagen<br />
der ethischen Prinzipien und des<br />
Berufs-bildes des DBSH standhalten.<br />
• Das Erbringen von Leistungen<br />
geschieht aufgrund von<br />
Konzepten und ist wissenschaftlich<br />
aus einer Theorie begrü ndet.<br />
• Die Qualität der Leistungen ist<br />
transparent.<br />
• Mit der Klientel werden Kontrakte<br />
ausgehandelt und dokumentiert,<br />
aus denen u.a.: die konkreten<br />
Zielverein-<br />
barungen, Prozessschritte, Verantwortlichkeiten<br />
und Aufgaben<br />
der jeweils Beteiligten hervorgehen.<br />
• In Arbeitsfeldern, in denen die<br />
Aushandlung von Kontrakten<br />
nicht möglich ist (z.B. offene Arbeitsformen),<br />
werden andere<br />
Formen der Absprache entwickelt.<br />
Berufliches Handeln von Fachkrä ften der Profession Soziale Arbeit wird<br />
unter Einbezug von theoretischen – wissenschaftlich begrü ndeten<br />
Handlungs- und Arbeitskonzepten erklä rt.<br />
Kriterien dazu sind u. a.<br />
- Leistungsbeschreibung(en) und Art und Weise des Erbringens der<br />
Leistung sind den Anspruchsgruppen (auf Wunsch) zugä nglich.<br />
- Diese sind verstä ndlich dargestellt.<br />
- Die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten der KlientInnen werden<br />
benannt.<br />
- Die fachliche Qualifikation der jeweiligen Fachkrä fte der Profession<br />
Soziale Arbeit werden benannt.<br />
- Ein Feedback der Anspruchsgruppen wird eingeholt und bei der<br />
Qualitä tssicherung berü cksichtigt.<br />
Kriterien fü r eine partizipative und ergebnisorientierte Arbeit sind u. a.:<br />
- Einigkeit ü ber die Ausgangslage,<br />
- Einigkeit ü ber Ziele und Maßnahmen,<br />
- Kontraktieren des Vorhabens<br />
• Berufliche Schweigepflicht - Die Profession Soziale Arbeit garantiert gegenü ber ihren KlientInnen<br />
die Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht,<br />
- Die Profession Soziale Arbeit verdeutlicht gegenü ber ihren KlientInnen<br />
die Grenzen der beruflichen Schweigepflicht.<br />
• Kooperations- und Beteiligungst<br />
kt i K t t d L<br />
- Die Profession Soziale Arbeit verdeutlicht ihre Forderung nach einem<br />
umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht.<br />
14
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
strukturen im Kontext der Lebensweltorientierung<br />
werden<br />
aufgebaut und genutzt.<br />
• Aus der Art und Weise der Arbeit<br />
mit KlientInnen muss deutlich<br />
werden, dass es den Fachkräften<br />
der Profession Soziale Arbeit um<br />
Empowerment/<br />
Stärkung der Selbsthilfe der Nutzer<br />
bzw. KlientInnen geht.<br />
• Die Parteilichkeit wird kritisch<br />
reflektiert.<br />
• Mit Arbeits- und Finanzmitteln<br />
wird verantwortungsbewusst<br />
umgegangen.<br />
• Die Qualität Sozialer Arbeit wird<br />
regelmäßig ü berprü ft.<br />
Kriterien hierbei sind:<br />
- KlientInnen handeln soweit als möglich selbst,<br />
- Handlungskompetenzen der KlientInnen werden durch notwendige<br />
Information unterstü tzt und möglichst erweitert,<br />
- Das Handeln der Fachkrä fte der Profession Soziale Arbeit ist gegenü<br />
ber den KlientInnen in der Arbeitsdokumentation zu begrü nden,<br />
- Das stellvertretende Handeln fü r die KlientInnen wird stichprobenartig<br />
im jeweiligen Fachteam oder in der Supervision besprochen<br />
und überprüft.<br />
.<br />
Kriterien hierfü r sind:<br />
- Die Arbeit wird unter Einbeziehung der NutzerInnen/KlientInnen<br />
dokumentiert und evaluiert,<br />
- Deren Zufriedenheit mit der jeweils geleisteten Arbeit kommt eine<br />
herausragende Bedeutung zu,<br />
- Geeignete Dokumentations- und Evaluationsinstrumente sind vorhanden<br />
und werden genutzt,<br />
- KlientInnen sind an der Auswertung beteiligt,<br />
- Kollegiale Fallbesprechungen,<br />
- Stä ndige Qualitä tsentwicklung und –verbesserung in Teamsitzungen<br />
und/oder Qualitä tszirkeln,<br />
- Qualifiziertes Berichts-, Statistikwesen,<br />
- Supervision,<br />
- Fachberatung.<br />
15
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Qualitätskriterien beruflichen Handelns<br />
Kontextebene<br />
Qualitätskriterien beruflichen<br />
Handelns<br />
Kompetenzebene<br />
Qualitätskriterien beruflichen<br />
Handelns<br />
Klientenebene<br />
Geeignete Arbeitsmittel Qualifizierter Abschluss Berufliche Schweigepflicht<br />
Arbeitsplatz Verpflichtung zur Evaluation der<br />
eigenen Tä tigkeit<br />
Aktenverwahrung/ Datenschutz Einlösen der Dienstleistungsorientierung<br />
durch die Fachkrä fte der Sozialen<br />
Arbeit<br />
Fachliteratur, Datenbanken, pä dagogisches<br />
Material<br />
Möglichkeiten zur Recherche (Literatur,<br />
Methoden, Materialien)<br />
Einlösen der Funktion der Fachkrä fte<br />
in der Sozialen Arbeit in der Vermittlung<br />
zwischen „System und Lebenswelt“<br />
Berufliches Selbstverstä ndnis /<br />
Selbstorganisation<br />
Leistungen erfolgen auf der Grundlage<br />
eines Konzeptes und sind wissenschaftlich<br />
begrü ndet<br />
Die Qualitä t der Leistungen ist<br />
transparent.<br />
Kontraktieren der Leistungen zwischen<br />
KlientInnen und Fachkraft<br />
Dienstleistungen entsprechen den<br />
berufsethischen Prinzipien<br />
Supervision Supervision Nutzen von Kooperations- und Beteiligungsstrukturen<br />
Fachberatung Fachberatung Parteilichkeit wird kritisch reflektiert<br />
Fortbildung Verpflichtung zur Fortbildung Verantwortungsvoller Umgang mit<br />
Arbeits- und Finanzmitteln.<br />
Mitwirkung der Fachkrä fte an der Definition<br />
des Arbeitsauftrages<br />
Entscheidungskompetenz der Fachkrä fte<br />
ü ber Art und Weise der Hilfestellung<br />
Autonomie und Handlungsfreiheit / kritische<br />
Parteilichkeit<br />
Beteiligung/Mitwirkung der Fachkrä fte an<br />
Entscheidungen von Politik und Verwaltung<br />
Arbeit ist in einem Konzept beschrieben<br />
Aufgaben, Ziele und Interessen von Trä -<br />
gern sind deutlich und dem<br />
Klientel zugä nglich<br />
Verpflichtung, daß Fachkrä fte ihr Handeln<br />
transparent machen<br />
Vorlage einer Stellenbeschreibung<br />
Transparenz der Kosten<br />
Tarifliche Beschä ftigung<br />
Dokumentation und Evaluation der<br />
beruflichen Tä tigkeit<br />
16<br />
Ü berprü fung der Qualitä t
Bundesarbeitsgruppe „Qualität in der Profession Soziale Arbeit”<br />
Glossar:<br />
Klient(el): Darunter verstehen wir jeden Menschen, der in einer beruflichen<br />
Beziehung zur Profession Soziale Arbeit steht und fü r den Dienstleistungen<br />
erbracht werden. Wir gehen davon aus, dass in der Regel<br />
KlientInnen direkt am Erfolg der Dienstleistung beteiligt sind. Klient<br />
können auch Gruppen, Institutionen, Soziale Netzwerke etc. sein.<br />
Soziale Arbeit: Soziale Arbeit meint die das gesamte soziale Wirken durch freiwillige,<br />
nichtausgebildete und professionelle (ausgebildete) Krä fte, die Wissenschaft/Forschung,<br />
die institutionelle und freie, selbstä ndige soziale<br />
Tä tigkeit (Betreuung, Erziehung, Begleitung, Versorgung, Beratung<br />
etc.).<br />
Profession Soziale Arbeit: Das Berufsfeld der Sozialen Arbeit in Sozialarbeit, Sozialpä dagogik<br />
und Heilpä dagogik (Theorie und Praxis)<br />
17
Name Verband der Oecotrophologen e.V. (VDO E)<br />
Gründung 1973, Sitz in Bonn<br />
Anlage 7<br />
Ziel und Zweck • Vertretung der Interessen der Mitglieder (Oecotrophologen, Haushalts- und<br />
Ernährungswissenschaftler und der Angehörigen vergleichbarer akademischer Berufe)<br />
• Einsatz für die beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Belange der Mitglieder<br />
• Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder,<br />
z.B. im Rahmen einer Weiterbildungsakademie<br />
• Kooperation und Kommunikation mit Arbeitgebern, Behörden, Hochschulen und Medien<br />
zur Erschließung und Sicherung von Arbeitsgebieten für Oecotrophologen,<br />
Haushalts- und Ernährungswissenschaftler<br />
• Förderung des qualifikationsgerechten Einsatzes<br />
• Förderung der internen Kommunikation zwischen den Mitgliedern und berufsbezogener<br />
Netzwerke, Spezialisierung von Oecotrophologen, Förderung eines integrativen<br />
Berufsverständnisses. Dazu gehören:<br />
- die Zusammenarbeit mit Fach- und Berufsverbänden<br />
- der Kontakt zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsstätten des In- und Auslandes<br />
Organisations- Organe des VDO E sind:<br />
aufbau • Beirat<br />
• Mitgliederversammlung<br />
• Vorstand<br />
Arbeitskreise zur Bearbeitung besonderer Angelegenheiten:<br />
• Arbeitskreis Adipositas (AK Adipositas)<br />
• Arbeitskreis Diabetes (AK Diabetes)<br />
• Arbeitskreis Ernährungstherapie (AK-ET)<br />
• Arbeitskreis Haushaltswissenschaften (AK-H)<br />
Örtliche Gruppen<br />
- Rahmenrichtlinie für Örtliche Gruppen (ÖG)<br />
- zurzeit 53 aktive ÖG in Deutschland, 1x in der Schweiz<br />
VDO E-Netzwerke<br />
• VDO E-Adipositas-Netzwerk (Adipositastherapie und –prävention)<br />
• VDO E-Diabetes-Netzwerk<br />
• VDO E-H-Netzwerk (mit haushaltswissenschaftlichen Tätigkeitsschwerpunkt)<br />
• VDO E-PR-Netzwerk (Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Medien)<br />
• VDO E-S-Netzwerk (für Selbständige)<br />
Der VDO E wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden<br />
und deren Vertretern des Deutschen Bundestages geführt.<br />
Mitglieder- Einzelmitgliedschaft:<br />
struktur • Absolventen oder Studenten (Diplom, Bachelor oder Master) des Hochschulstudiums<br />
der Oecotrophologie, der Haushalts- und/oder Ernährungswissenschaften<br />
oder eines fachverwandtes Studiums mit oecotrophologischen Inhalten<br />
• Angehörige fachverwandter Disziplinen auf Hochschulebene<br />
• Ehrenmitglieder
Anlage 7<br />
Mitglieder- Korporative Mitgliedschaft (aktueller Stand: 21.05.2008: 35)<br />
struktur • Verbände, Institutionen und Organisationen, die die Zielsetzung des Verbandes<br />
unterstützen. Diese haben die Möglichkeit mit den Verbandsmitgliedern in Dialog<br />
zu treten (als Multiplikatoren); sie haben wie die persönlichen Mitglieder jeweils<br />
1 Stimme im Verband<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 3700 (Stand: 21.05.2008)<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />
• Mitgliedsbeiträge Umlagen für einzelne Verbandsaktivitäten (Tagungsbeiträge etc.)<br />
zum Selbstkostenpreis<br />
Leistungen für • Beratung in beruflichen Fragen (z. B. zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Berufsorientierung,<br />
Mitglieder Ernährungsberatung)<br />
• Berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot im Rahmen eines jährlich erscheinenden<br />
Weiterbildungsprogramms und Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE” sowie Nutzung<br />
des Zertifikat-Logos<br />
• Berufshaftpflichtversicherung (speziell auf Oecotrophologen in der Ernährungsberatung<br />
ausgerichtet) und Praxis-Ausfallversicherung<br />
• Berufspolitische Vertretung und Unterstützung des Berufsstandes<br />
• FUNDAMENT – Das Mentoring-Projekt für Oecotrophologen bietet die Möglichkeit<br />
zum fachlichen und persönlichen Austausch<br />
• „Stellen-Infothek” (wöchentlicher Ausschnittdienst von Stellenanzeigen)<br />
• „VDO E-Expertenpool” mit Ernährungsberatern, Referenten, Fachjournalisten<br />
und anderen Dienstleistern<br />
• VDO E-Newsletter (ca. 8 x jährlich)<br />
• Verbandszeitschrift „VDO E POSITION” (4 x jährlich)<br />
• Vergünstigte Erstberatung durch einen Rechtsanwalt, z.B. zu Fragen des Arbeitsrechts<br />
und der Existenzgründung<br />
• Weiterbildungsprogramm<br />
• Wissenschaftliche Jahrestagung<br />
Berufliche Netzwerke:<br />
VDO E-Netzwerk Adipositas<br />
VDO E-Netzwerk-Diabetes<br />
VDO E-Netzwerk der Selbstständigen („S-Netzwerk”)<br />
VDO E-Netzwerk Haushaltswissenschaften („H-Netzwerk”)<br />
VDO E-Netzwerk Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Medien („PR- Netzwerk”)<br />
Sonderkonditionen für Abonnements von Fachzeitschriften:<br />
AdipositasSpektrum, Aktuelle Ernährungsmedizin, Diabetes-Forum, Ernährungs-Umschau,<br />
Ernährungs-Umschau und DGE-<strong>info</strong> in Kombination, European Journal of Nutrition,<br />
Hauswirtschaft und Wissenschaft, Ernährung – Wissenschaft und Praxis,<br />
Ernährung und Medizin, bis zu 60 % Rabatt auf aid-Medien, bis zu 50 % Rabatt<br />
auf Medien des Vereins 5 am Tag e.V.<br />
• Infomappe für Selbständige (Recht, Versicherung, Kooperation mit Krankenkassen, etc.)<br />
• Treffen der Örtlichen Gruppen des VDO E<br />
• VDO E-Wissenschaftspreis: OECOTROPHICA-Preis<br />
Kooperations- Mitglied:<br />
partner • Arbeitsgemeinschaft Ernährungsverhalten e.V. (AGEV)<br />
• Bundesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft (BAG-HW)<br />
• Bundesvereinigung für Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> e.V. (BVPG)
Kooperations- • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)<br />
partner • Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. (dgh)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement (DVGM)<br />
• Internationaler Verband für Hauswirtschaft (IVHW)<br />
• Plattform Ernährung und Bewegung (peb)<br />
• 5 am Tag e.V.<br />
Vertretungen in Gremien:<br />
• Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen der Bundesärztekammer,<br />
Fakultätentag, Dekanekonferenz und anderen<br />
(Tagungs-)Kooperationen:<br />
• Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e.V. (BDEM)<br />
• Deutsche Adipositas Gesellschaft e.V. (DAG)<br />
• Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM)<br />
• Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)<br />
Anlage 7<br />
Korporative Mitglieder<br />
• Alpro soya<br />
• apetito AG<br />
• Arbeitsgemeinschaft Ernährungsverhalten e.V. (AGEV)<br />
• Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz (StMUGV)<br />
• bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co.KG<br />
• CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH<br />
• Danone GmbH<br />
• Deutsche Gesellschaft für angewandte Sportwissenschaften (Degasport)<br />
• Deutscher Kaffeverband e.V.<br />
• Deutscher Teeverband e.V.<br />
• Die deutschen Nudelmacher (Verband der Teigwarenhersteller und Hartweizenmühlen<br />
Deutschlands e.V. (VTH))<br />
• Die Dosenköche Initiative für Lebensmittel aus der Dose<br />
• Dr. Ambrosius -Studio für Ernährungsberatung<br />
• Dr. Schär GmbH<br />
• Ferrero MSC GmbH & Co. KG<br />
• FormMed HealthCare AG<br />
• Gesellschaft für optimierte Ernährung mbH (GOE)<br />
• Informations- und Dokumentationsstelle am Institut für Ernährungswissenschaft<br />
der Justus-Liebig-Universität Gießen (IUD Gießen)<br />
• Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM)<br />
• Institut Danone für Ernährung e.V.<br />
• Margarine-Institut für gesunde Ernährung e.V.<br />
• MineralBrunnen RhönSprudel Egon Schindel GmbH<br />
• Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG<br />
• neuform ReformhausMARKETING GmbH<br />
• Nestlé Deutschland AG<br />
• Nucis e.V. Deutschland<br />
• Oatly AB Hersteller von Milchersatzgetränken auf Haferbasis<br />
• OMIRA Oberland-Milchverwertung GmbH<br />
• Palatinit GmbH<br />
• Plose Quelle AG Südtiroler Hochquellwasser<br />
• ProFu e.V. – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Projekte an der FH Fulda e.V.<br />
• RICHTIG ESSEN INSTITUT Beratungsgesellschaft für Ernährung und Gesundheit mbH<br />
• Staatliche Molkerei Weihenstephan GmbH & Co. KG<br />
• Weight Watchers (Deutschland) GmbH<br />
• Yakult Deutschland GmbH<br />
• 5 am Tag e.V.
Anlage 7<br />
Kooperations- Zusammenschluss mit BDEM und VDD zur „Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände<br />
partner der qualifizierten ernährungsberatend und ernährungstherapeutisch tätigen Berufe<br />
Deutschlands (AQED)“<br />
Koordinierungkreis (aus verschiedenen Berufs- und Fachverbänden) mit Ziel:<br />
Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung für die qualifizierte Ernährungsberatung und<br />
Ernährungsbildung in Deutschland<br />
Berufsbild und • siehe „Berufsordnung für Oecotrophologen“ (siehe Anlage 7)<br />
Berufsordnung<br />
Beitrag zur • Weiterbildungsangebote (z. B. Projektmanagement in der <strong>Gesundheitsförderung</strong>)<br />
Prävention und • Im Jahr 2003 Einführung einer Berufsordnung für freiberuflich tätige Oecotrophologen,<br />
Gesundheits- um u.a. die hohe Qualität der oecotrophologischen Arbeit auch in der<br />
förderung <strong>Gesundheitsförderung</strong> darzulegen und zu sichern.<br />
• Tätigkeit der Verbandsmitglieder in der Prävention nach § 20 SGB V (und Rehabilitation<br />
nach § 43 SGB V). Hierbei hat der VDOE verschiedene Kontakte zu den Krankenkassen<br />
und arbeitet im Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung<br />
und Ernährungsbildung” unter Leitung der DGE mit. Der Koordinierungskreis hat eine<br />
Rahmenvereinbarung für die qualifizierte Ernährungsberatung und die Ernährungstherapie<br />
sowie für die Ernährungsbildung erarbeitet.<br />
• Unterstützung der Ziele und Arbeit der Bundesvereinigung für Prävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> sowie der Plattform Ernährung und Bewegung durch die<br />
Mitgliedschaft in der BVPG und bei peb.<br />
Kontakt Dr. Andrea Lambeck (Vorstandsvorsitzende)<br />
Verband der Oecotrophologen e.V. (VDO E)<br />
Reuterstr. 161<br />
D-53113 Bonn<br />
Tel.: 0228/28 92 20<br />
Fax: 0228/28 92 27 7<br />
E-Mail: vdoe@vdoe.de<br />
Internet: http://www.vdoe.de<br />
Quellen Verband der Oecotrophologen e.V.. Internetpräsenz: http://www.vdoe.de<br />
(Zugriff: 31.01.2008. 12:30 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Frau Donalies (Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit VDOE):<br />
Anfrage: 20.05.2008. 17:41 MEZ; Antwort: 21.05.2008. 11:17 MEZ<br />
E-Mail-Verkehr mit Frau Dr. Krebs (Geschäftsführerin VDOE):<br />
Anfrage: 20.05.2008. 17:41 MEZ; Antwort: 29.05.2008. 18:32 MEZ
BERUFSORDNUNG<br />
FÜR OECOTROPHOLOGEN<br />
In der vorliegenden Fassung beschlossen<br />
auf der Mitgliederversammlung des<br />
Verbandes der Diplom-Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />
am 15.06.2002 in Leinfelden-Echterdingen,<br />
geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung des<br />
Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />
am 22.06.2007 in Bonn<br />
Stand: Juni 2007
Herausgeber:<br />
Verband der Oecotrophologen e.V. (VDOE)<br />
Reuterstraße 161<br />
53111 Bonn<br />
Tel.: 0228 28922-0<br />
Fax: 0228 28922-77<br />
E-Mail: vdoe@vdoe.de<br />
Internet: www.vdoe.de<br />
2<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG
Präambel<br />
Die Berufsordnung für Oecotrophologen stellt die Überzeugung der Verbandsmitglieder<br />
zum Verhalten freiberuflich tätiger Oecotrophologen gegenüber<br />
Klienten, Auftraggebern, anderen Geschäftspartnern und Kollegen<br />
sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die<br />
Oecotrophologinnen und Oecotrophologen, die Ernährungswissenschaftlerinnen<br />
und Ernährungswissenschaftler, die Haushaltswissenschaftlerinnen<br />
und Haushaltswissenschaftler sowie im Verband vertretene fachverwandte<br />
Berufsgruppen mit dem akademischen Abschluss Diplom, Bachelor und<br />
Master die nachstehende Berufsordnung, in der die Berufsbezeichnung<br />
"Oecotrophologe" einheitlich und neutral für alle Verbandsmitglieder verwendet<br />
wird.<br />
Artikel 1<br />
Geltungsbereich und Ziele<br />
1. Die Berufsordnung gilt für die in § 3.1.1 der Satzung des Verbandes<br />
der Oecotrophologen e.V. aufgeführten Berufsgruppen mit Hochschul-<br />
oder Fachhochschulabschluss, soweit sie freiberuflich tätig<br />
sind.<br />
2. Regelungen, die nur für einzelne Personengruppen gelten, sind einzeln<br />
genannt. Auf Gesellschaften von Oecotrophologen finden diese<br />
Vorschriften ebenfalls Anwendung, soweit sich aus der Rechtsform<br />
keine Besonderheiten ergeben.<br />
3. Mit der Festlegung von Berufspflichten dient die Berufsordnung<br />
gleichzeitig dem Ziel,<br />
• das Vertrauen zwischen Oecotrophologen, Klienten, Auftraggebern<br />
und der Öffentlichkeit zu erhalten und zu fördern,<br />
• die Qualität der oecotrophologischen Leistung sicher zu stellen,<br />
• berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges<br />
Verhalten zu verhindern,<br />
• der eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben nach bestem<br />
Wissen sowie nach dem jeweiligen Kenntnisstand der Ernährungs-<br />
und Haushaltswissenschaft sowie relevanter fachverwandter<br />
Wissenschaftsdisziplinen.<br />
Artikel 2<br />
Berufspflichten – Gewissenhaftigkeit<br />
1. Der Oecotrophologe verpflichtet sich, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben.<br />
2. Der Oecotrophologe darf einen Auftrag nur annehmen und ausführen,<br />
wenn er über eine ausreichende Sachkunde verfügt.<br />
3. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung<br />
geltenden gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln zu<br />
unterrichten und diese zu beachten.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 3
4<br />
4. Der Oecotrophologe ist bei der Ausübung seines Berufes frei.<br />
5. Der Oecotrophologe hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit das<br />
Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern.<br />
Artikel 3<br />
Berufspflichten – Eigenverantwortlichkeit<br />
1. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, seine Tätigkeit in eigener Verantwortung<br />
auszuüben. Er bildet sich sein Urteil selbst und trifft seine<br />
Entscheidungen selbstständig.<br />
2. Der Oecotrophologe kann eine Pflichtverletzung nicht damit rechtfertigen,<br />
dass er nach Weisungen eines Dritten, insbesondere eines<br />
Auftraggebers, gehandelt hat.<br />
Artikel 4<br />
Berufspflichten – Datenschutz<br />
1. Die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind<br />
einzuhalten.<br />
Artikel 5<br />
Berufspflichten – Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht<br />
1. Der Oecotrophologe stellt sein ganzes Wissen und Können in den<br />
Dienst seines Berufes und wendet jede mögliche Sorgfalt in der Bearbeitung<br />
seiner Aufträge und der Betreuung seiner Klienten und<br />
Auftraggeber an.<br />
2. Im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht wird er die Klienten<br />
und Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen über die<br />
voraussichtlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Auftrages<br />
unterrichten.<br />
Artikel 6<br />
Berufspflichten – Weiterbildungspflicht<br />
1. Das Wissen des Oecotrophologen muss dem aktuellen Stand der<br />
Wissenschaft auf dem jeweiligen Fachgebiet entsprechen. Er ist<br />
deshalb zu fachlicher Weiterbildung verpflichtet.<br />
Artikel 7<br />
Werbung<br />
1. Der Oecotrophologe unterliegt keinem gesetzlichen Werbeverbot. Er<br />
hat bei jeder unmittelbaren oder mittelbaren Werbung, sei es für<br />
seine Person, seine Tätigkeit, seine Praxis, Agentur, sein Büro oder<br />
eine vergleichbare Einrichtung, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />
diejenigen des "Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG)", die wesentliche werbliche Einschränkungen enthalten,<br />
zu beachten.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG
2. Der Oecotrophologe ist bei allen werblichen Mitteln, eigenen Veröffentlichungen,<br />
Interviews o.ä. zu verantwortungsbewusster Objektivität<br />
verpflichtet.<br />
3. Der Oecotrophologe verpflichtet sich, in geeigneter Weise unverzüglich<br />
darauf hinzuwirken, dass jede unzulässige Werbung, die ohne<br />
seine Kenntnis oder Mitwirkung erfolgt ist, richtig gestellt wird und<br />
künftig unterbleibt.<br />
Artikel 8<br />
Besondere Bezeichnungen<br />
1. Der Oecotrophologe darf neben der Berufsbezeichnung, die ihm mit<br />
dem Studienabschluss verliehen wurde, keine Bezeichnungen<br />
führen, die durch eine Koppelung den Eindruck einer gesetzlich<br />
und/oder behördlich genehmigten Berufsausübung erwecken, es sei<br />
denn eine behördliche Genehmigung liegt für eine anderweitig<br />
erworbene Qualifikation vor.<br />
2. Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen sind so zu führen, wie<br />
es auf den Abschluss-Zeugnissen angegeben ist. Ausländische<br />
Grade, Titel und Berufsbezeichnungen dürfen nur so geführt werden,<br />
wie sie durch das zuständige Ministerium anerkannt wurden.<br />
Artikel 9<br />
Haftpflicht<br />
1. Dem Oecotrophologen wird empfohlen, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung<br />
abzuschließen.<br />
Artikel 10<br />
Meldepflicht<br />
1. Der Oecotrophologe übt seine freiberufliche Tätigkeit unter Wahrung<br />
der gesetzlichen Vorschriften aus. Dies gilt insbesondere für die<br />
fiskalischen und gewerberechtlichen Meldevorschriften.<br />
2. Beschäftigt der Oecotrophologe Mitarbeiter, so sind die für Beschäftigungsverhältnisse<br />
geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />
Artikel 11<br />
Standesdisziplin<br />
1. Der freiberuflich tätige Oecotrophologe verpflichtet sich als Mitglied<br />
seines Verbandes zur Beachtung der Berufsordnung. Kollegen begegnet<br />
er mit Kollegialität. Herabsetzende Äußerungen über die Person,<br />
das berufliche Wissen eines Berufskollegen oder dessen<br />
Arbeitsweise sind zu unterlassen.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 5
Artikel 12<br />
Verstöße gegen die Berufsordnung<br />
1. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern und<br />
dem Verband über Fragen der Berufsordnung kommen, so werden<br />
sich die Parteien um eine gütliche Einigung bemühen.<br />
2. Kommt es zu keiner Einigung, so wird die Meinungsverschiedenheit<br />
unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges von einem<br />
Schiedsgericht entschieden, das auch über die Kosten des Schiedsverfahrens<br />
und ihre Verteilung unter die streitenden Parteien beschließt.<br />
3. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist am Sitz des Verbandes.<br />
4. Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, setzt sich das<br />
Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern zusammen, wobei der Vorsitzende<br />
ein Jurist sein muss. Die Parteien sind bei der Auswahl je<br />
eines Schiedsrichters frei und benennen gemeinsam den Vorsitzenden.<br />
Können sie sich innerhalb von 4 Wochen nicht auf einen Vorsitzenden<br />
einigen, so ist der Präsident des zuständigen Landgerichts<br />
zu bitten, den fehlenden Vorsitzenden zu bestimmen. Die das<br />
Schiedsgericht anrufende Partei hat den Kostenvorschuss allein zu<br />
tragen.<br />
5. Verstöße gegen die Berufsordnung können nach Abschluss des<br />
Schiedsgerichtsverfahrens auch im Wege eines satzungsgemäßen<br />
Verfahrens durch Ausschluss aus dem Berufsverband geahndet<br />
werden.<br />
Artikel 13<br />
Inkrafttreten<br />
1. Diese Berufsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Verbandes<br />
der Oecotrophologen e.V. (VDOE) am 22. Juni 2007 in Bonn<br />
beschlossen und ersetzt die Berufsordnung für Diplom-Oecotrophologen,<br />
die seit dem 1. Januar 2003 in Kraft ist<br />
2. Die beschlossenen Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
6<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG
Anhang I vom 15. Juni 2002,<br />
in der geänderten Fassung vom 22. Juni 2007<br />
zur Berufsordnung für Oecotrophologen:<br />
Oecotrophologen in der Ernährungsberatung und –therapie<br />
Präambel<br />
Ein Arbeitsgebiet der freiberuflich tätigen Oecotrophologen ist die Ernährungsberatung<br />
und -therapie, die sich auf folgende Bereiche bezieht:<br />
Die Aufgaben in der Ernährungsberatung betreffen sowohl Maßnahmen<br />
der <strong>Gesundheitsförderung</strong> (z.B. Durchführung von Projekten in der betrieblichen<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>) als auch Maßnahmen der primären Prävention<br />
(z.B. eigenverantwortliche Beratung und Schulung des gesunden<br />
Menschen, Aufklärung und Information).<br />
Die Aufgaben in der Ernährungstherapie als sekundär- (Therapie) und<br />
tertiärpräventive Maßnahme (Rehabilitation) umfassen eigenverantwortliche<br />
Beratung, Schulung und längerfristige Betreuung von Patienten. In<br />
der Ernährungstherapie arbeiten Oecotrophologen in enger Kooperation<br />
mit dem behandelnden Arzt oder im Rahmen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.<br />
Oecotrophologen üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der allgemeinen<br />
Berufsordnung für Oecotrophologen in der jeweils geltenden Fassung aus<br />
und beachten, wenn sie in der Ernährungsberatung und -therapie tätig<br />
sind, darüber hinaus die nachfolgenden Grundsätze.<br />
Artikel I.1<br />
Berufsgrundsätze in der Ernährungsberatung und –therapie<br />
1. Mit seiner Tätigkeit fördert und unterstützt der Oecotrophologe die<br />
Gesundheit des einzelnen Menschen und von Bevölkerungsgruppen.<br />
2. Der Oecotrophologe erfüllt seine Aufgaben in der Ernährungsberatung<br />
und -therapie nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem<br />
jeweiligen Kenntnisstand der Ernährungswissenschaft und anderer<br />
relevanter Wissenschaftsdisziplinen basierend auf anerkannten<br />
Lehrmeinungen und anerkannten Beratungsstandards (z.B. denen<br />
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und anderer<br />
wissenschaftlicher Fachgesellschaften). Er arbeitet auf medizinischer<br />
und psychologisch-pädagogischer Grundlage und stützt sich auf<br />
betriebswirtschaftliche und sozioökonomische Fachkenntnisse.<br />
3. Das vorrangige Ziel seiner Tätigkeit in der Ernährungstherapie ist die<br />
Verbesserung des Ernährungszustandes und/oder die Vermeidung<br />
und Verbesserung gestörter Stoffwechselfunktionen, um Morbidität<br />
und Mortalität zu reduzieren.<br />
4. Dabei ist nicht nur das ernährungswissenschaftliche Fachwissen<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 7
8<br />
entscheidend, sondern auch die Fähigkeit, den Klienten zur Mitarbeit<br />
zu gewinnen, eine Veränderung des Ernährungsverhaltens zu<br />
bewirken und Fehlverhalten zu vermeiden. Dabei ist die Eigenverantwortlichkeit<br />
und Selbstständigkeit des Klienten zu fördern und<br />
sein Selbstbestimmungsrecht zu achten.<br />
Artikel I.2<br />
Berufsausübung<br />
1. Der in der Ernährungsberatung und -therapie tätige Oecotrophologe<br />
führt seine Tätigkeit eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht<br />
durch.<br />
2. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung<br />
geltenden Vorschriften zu unterrichten und sie zu beachten.<br />
3. Der Oecotrophologe darf bei der Ausübung seines Berufes keinen<br />
Unterschied machen hinsichtlich der Nationalität, Religion, dem Geschlecht,<br />
der politischen Einstellung oder der sozialen Stellung des<br />
Klienten (vgl. Grundgesetz Art. 1 und 3).<br />
4. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft<br />
auszuüben und dem Vertrauen zu entsprechen, das ihm im Zusammenhang<br />
mit seiner Tätigkeit entgegengebracht wird.<br />
Artikel I.3<br />
Schweigepflicht<br />
1. Der Oecotrophologe verpflichtet sich, über alles Schweigen zu<br />
bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder<br />
zugänglich gemacht wird.<br />
2. Der freiberuflich tätige Oecotrophologe hat alle Mitarbeiter und Hilfskräfte<br />
einschließlich der Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf<br />
bei der diät- und ernährungstherapeutischen Tätigkeit anwesend<br />
sind, über ihre Pflicht zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz zu<br />
belehren.<br />
3. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nach der Beendigung des<br />
Auftragsverhältnisses fort.<br />
4. Der Oecotrophologe unterliegt der Schweigepflicht nicht, wenn der<br />
Klient ihn von der Schweigepflicht z.B. gegenüber dem behandelnden<br />
Arzt entbunden hat.<br />
5. Der Oecotrophologe ist verpflichtet, den Leistungsträgern im Einzelfall<br />
auf Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit es für die Durchführung<br />
von deren Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch § 100 SGB X<br />
erforderlich ist.<br />
6. Zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen der<br />
Verschwiegenheit unterliegende Tatsachen und Befunde nur soweit<br />
mitgeteilt werden, als dadurch berechtigte Interessen der Klienten<br />
und die Identität ihrer Person nicht verletzt werden oder soweit der<br />
Klient vorher ausdrücklich zustimmt.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG
Artikel I.4<br />
Dokumentations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht<br />
1. Der Oecotrophologe ist zur Dokumentation der wichtigsten Daten<br />
einer Ernährungsberatung und -therapie verpflichtet.<br />
2. Es besteht Aufklärungspflicht des Oecotrophologen gegenüber dem<br />
Klienten über den geplanten Beratungs- und Therapieverlauf.<br />
3. Heilungsversprechen sind nicht zulässig.<br />
4. Besteht Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Patienten,<br />
so ist rechtzeitig mit allem Nachdruck auf die Erforderlichkeit eines<br />
Arztbesuchs hinzuweisen. Erfolgt dieser Arztbesuch nicht, so ist die<br />
Ablehnung der Ernährungsberatung und -therapie möglich. Über diesen<br />
Vorgang sollte der Oecotrophologe in eigenem Interesse eine<br />
Niederschrift fertigen.<br />
Artikel I.5<br />
Tätigkeit in eigener Praxis<br />
1. Der Oecotrophologe muss seine Praxis persönlich betreiben. Die<br />
Beschäftigung von Mitarbeitern setzt die verantwortliche Leitung der<br />
Praxis durch den freiberuflichen Oecotrophologen, eine sorgfältige<br />
Auswahl von Mitarbeitern und die Überwachungspflicht der Mitarbeiter<br />
voraus.<br />
2. Der freiberuflich tätige Oecotrophologe sollte mit Ernährungsberatung<br />
und ernährungstherapeutischen Aufgaben nur Oecotrophologen<br />
oder Diätassistenten mit entsprechender Zusatzqualifikation betrauen.<br />
3. Die Praxisräume müssen den hygienischen und gesetzlichen Anforderungen<br />
entsprechen.<br />
4. Die Vertraulichkeit der Gespräche und die beratungsmethodischen<br />
Anforderungen müssen durch die räumlichen Gegebenheiten gewährleistet<br />
sein.<br />
Artikel I.6<br />
Zusammenarbeit mit Ärzten<br />
1. Die ernährungstherapeutische Tätigkeit des Oecotrophologen erfolgt<br />
in Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Ihr liegt die medizinische<br />
Diagnose zugrunde.<br />
2. Der Oecotrophologe erstellt aufgrund der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung<br />
in Absprache mit dem Patienten einen Ernährungstherapieplan,<br />
der die familiäre, berufliche und sozioökonomische<br />
Situation des Patienten berücksichtigt.<br />
3. Bei Unklarheiten und Auffälligkeiten in der Notwendigkeitsbescheinigung<br />
oder im Krankheitsverlauf sollte der Oecotrophologe mit dem<br />
behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen und entsprechend seiner<br />
Fachkenntnisse Vorschläge zur Therapie machen. Am Ende der<br />
Therapie sollte ein kurzer Bericht über den Verlauf und das Ergebnis<br />
an den Arzt erfolgen.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 9
10<br />
4. Bei Gründung einer gemeinsamen Praxis von Ärzten und Oecotrophologen<br />
gibt es von Seiten der Berufsordnung der Oecotrophologen<br />
keine Einschränkungen, es wird jedoch auf die Bestimmungen in den<br />
für die einzelnen Kammerbezirke gültigen Berufsordnungen der Ärzte<br />
verwiesen.<br />
Artikel I.7<br />
Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufsgruppen<br />
1. Die Zusammenarbeit des Oecotrophologen mit Angehörigen anderer<br />
Berufsgruppen im Gesundheitswesen erfolgt zum Wohle des Klienten.<br />
Sie ist geprägt von Loyalität und gegenseitiger Anerkennung der<br />
beruflichen Kompetenz und Zuständigkeit des anderen.<br />
Artikel I.8<br />
Haftpflicht<br />
1. Der in der Ernährungsberatung und -therapie tätige Oecotrophologe<br />
verpflichtet sich, eine ausreichende Berufshaftpflicht abzuschließen.<br />
Artikel I.9<br />
Weiterbildungspflicht<br />
1. Die Tätigkeit des Oecotrophologen in der Ernährungsberatung und -<br />
therapie erfordert eine ständige Verpflichtung zur Weiterbildung, um<br />
die fachlichen, methodischen, sozialen und emotionalen Kompetenzen<br />
zu erweitern.<br />
2. Der Oecotrophologe, der drei Jahre nicht im Bereich der Ernährungsberatung<br />
und -therapie tätig war und sich währenddessen<br />
entsprechend Artikel I.9 Ziffer 1 nicht weitergebildet hat, hat vor Wiederaufnahme<br />
seiner Tätigkeit sein Wissen und Können durch die<br />
Teilnahme an Auffrischungslehrgängen und Weiterbildungen auf den<br />
neuesten Stand zu bringen und zu belegen.<br />
Artikel I.10<br />
Werbung<br />
1. Der Oecotrophologe unterliegt keinem generellen gesetzlichen<br />
Werbeverbot. Jedoch sind neben den in Artikel 7 der Berufsordnung<br />
für Oecotrophologen genannten Einschränkungen des "Gesetzes<br />
über den unlauteren Wettbewerb (UWG)" auch die einschlägigen<br />
Einschränkungen des "Heilmittelwerbegesetzes (HWG)" zu beachten.<br />
2. Insbesondere ist es mit dem Gebot der Werbeklarheit und -wahrheit<br />
sowie dem Ansehen des Berufsstandes unvereinbar, den eigenen<br />
Namen für werbende Veröffentlichungen über Produkte oder<br />
Leistungen zu benutzen oder zur Verfügung zu stellen, wenn diese<br />
dazu bestimmt sind, für die eigene Praxis, Agentur, das eigene Büro<br />
oder vergleichbare Einrichtungen zu werben.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG
Artikel I.11<br />
Honorierung der Leistung<br />
1. Der Oecotrophologe in der Ernährungsberatung und -therapie hat<br />
Anspruch auf eine Honorierung, die im angemessenen Verhältnis<br />
zum wissenschaftlichen Standard, der Art, Schwierigkeit und dem<br />
Umfang seiner Tätigkeit steht.<br />
2. Der Oecotrophologe teilt dem Klienten die voraussichtliche Höhe der<br />
Kosten vor Erbringung der Leistung mit, z.B. in Form eines Kostenvoranschlags.<br />
Artikel I.12<br />
Verbandszugehörigkeit und Qualitätssicherung<br />
1. Die Verbandszugehörigkeit zum Verband der Oecotrophologen e.V.<br />
und die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Berufsordnung soll<br />
gegenüber den Klienten, den in Kooperation zusammenarbeitenden<br />
Ärzten, den Krankenkassen und allen anderen im Gesundheitsbereich<br />
tätigen Personen oder Organisationen in geeigneter Form<br />
deutlich gemacht werden.<br />
2. Die Qualität der angebotenen Ernährungsberatung soll in der Außendarstellung<br />
durch den Hinweis auf den Erwerb anerkannter Zertifikate,<br />
wie sie z.B. im einzelnen in den "Gemeinsamen und einheitlichen<br />
Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der<br />
Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom<br />
21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006, 2. korrigierte<br />
Auflage vom 15. Juni 2006" aufgeführt sind, sichtbar gemacht<br />
werden.<br />
3. Die Zertifikatsträger "Ernährungsberater/in VDOE" können darüber<br />
hinaus das VDOE-Logo in der Außendarstellung verwenden.<br />
Einzelheiten zur Verwendung des VDOE-Logos regelt die "VDOE-<br />
Richtlinie zur Nutzung der Bildmarke VDOE als Qualitätssiegel für die<br />
Ernährungsberatung".<br />
Artikel I.13<br />
Inkrafttreten<br />
1. Der vorliegende Anhang zur Berufsordnung für Oecotrophologen<br />
wurde auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Oecotrophologen<br />
e.V. (VDOE) am 22. Juni 2007 in Bonn beschlossen und<br />
ersetzt den Anhang I vom 15. Juni 2002<br />
2. Die beschlossenen Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
VERBAND DER OECOTROPHOLOGEN E.V. – BERUFSORDNUNG 11
Name Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
Gründung 2001, Sitz in Hannover<br />
Anlage 8<br />
Ziel und Zweck • Zweck: Staatliche Anerkennung des Berufsstandes und der Ausbildung der<br />
Präventologen® im Gebiet der BRD<br />
• Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Interessen der Mitglieder<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
• Information der Mitglieder in allen zur Ausübung des Präventologenberufes<br />
notwendigen Bereichen<br />
• Förderung des Ansehens des Berufsstandes durch alle hierfür geeigneten Maßnahmen,<br />
insbesondere durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Mitwirkung bei allen Plänen und Vorarbeiten zur gesetzlichen und sonstigen Verankerung<br />
und Absicherung des Berufsstandes<br />
• Information der Vereinsmitglieder über wettbewerbsrechtliche Fragen sowie die<br />
Bekämpfung von Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb durch vom Verein zu<br />
beauftragende Mitglieder rechtsberatender Berufe<br />
• Mitwirkung bei allen Planungen und Vorarbeiten zur Entwicklung eines einheitlichen<br />
Ausbildungsganges mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung des Berufsbildes<br />
• Einwirkung auf die für die Tarifpolitik verantwortlichen Ärzte/Arbeitgeberorganisationen im<br />
Interesse der Arzt- und Heilberufe, damit deren besondere Gegebenheiten<br />
berücksichtigt werden<br />
• Wahrung der Interessen der Mitglieder in ihrer Funktion als Arbeitgeber gegenüber<br />
Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen sowie Behörden<br />
• Beratung der Mitglieder bei der Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Gestaltung<br />
der Arbeitsbedingungen<br />
• Förderung von Maßnahmen, die den sozialen Belangen der Arbeitnehmer im Rahmen<br />
der betrieblichen Sozialpolitik dienen<br />
• Aufzeigen von Lösungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wie bei<br />
der betrieblichen Vermögensbildung<br />
• Beratung der unmittelbaren Mitglieder und der Mitglieder der angeschlossenen Verbände<br />
im Hinblick auf eine günstige soziale Absicherung<br />
Organisations- Organe des BVdP sind:<br />
aufbau • Berufs-/Fachvorstand<br />
• Geschäftsführer<br />
• geschäftsführende Vorstand<br />
• Gesundheitssenat<br />
• Mitgliederversammlung<br />
• Präsidium<br />
Möglichkeit der Bildung von Sektionen und Kommissionen für Mitglieder bestimmter Interessen-<br />
und Berufsgruppen (durch den Verein)
Anlage 8<br />
Mitglieder- Im BVdP sind vier Arten von Mitgliedschaften (Mitgliedsgruppen) möglich:<br />
struktur<br />
Allgemeine Mitglieder<br />
• natürliche Personen (Bekennung zu den Zielen des Vereins), tätige Präventologen®,<br />
Personen die eine Ausbildung als Präventologe® erhalten und künftig als Präventologe®<br />
tätig sein möchten<br />
Aktive Mitglieder<br />
• natürliche Personen (Bekennung zu den Zielen des Vereins, Bereitschaft diese durch<br />
aktive ehrenamtliche Mitarbeit und die Übernahme von Vereinsämtern zu fördern)<br />
Firmenmitgliedschaften<br />
• natürliche und juristische Personen, die sich zu den Vereinszielen bekennen und in ihrem<br />
Unternehmen Präventologen® eingesetzt haben oder einsetzen möchten<br />
Fördermitgliedschaften<br />
• natürliche und juristische Personen mit der Bereitschaft die Ziele des Vereins durch<br />
regelmäßige Mitgliedsbeiträge und Spenden zu fördern<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 300 (Stand: 22.04.2008)<br />
Finanzierung • bei Eintritt in den Verein verpflichtende Aufnahmegebühr<br />
Mitgliedsbeitrag (nach Maßgabe der jeweils geltenden Beitragsordnung<br />
• Möglichkeit der abweichenden Härtefallregelung durch den Vorstand<br />
• Verwendung aller Einnahmen, Beiträge und Mittel des Vereins<br />
ausschließlich zur Erreichung des Vereinsziels<br />
• geringfügige Einnahmen durch Kongresse und Seminare<br />
Leistungen für • Fachstudium zum Präventologen®<br />
Mitglieder<br />
Kooperations- Partner:<br />
partner • Bellicon AG<br />
• COMPLEN Vertriebs GmbH<br />
• Die Umwelt-Akademie e.V.<br />
• DocInsider<br />
• Gideon Franck, Psychotherapeut<br />
• Healthvision GmbH<br />
• NATURE & HEALTH GmbH<br />
• PHARMOS NATUR, Kosmetik-, Lebens- und Heilmittel GmbH<br />
• surfmed at Internet Informations- und Vertriebs GmbH<br />
• Torre – Apotheken<br />
Kooperationspartner:<br />
• ARBUMA Consulting GmbH<br />
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG)<br />
• Die IGP – Internationale Gesellschaft für Prävention e.V.<br />
• Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH<br />
• KickbuschHealthConsult<br />
• Nationale Kontakt- und Informationsstelle<br />
zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)<br />
• Zentrum für angewandte <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Gesundheitswissenschaften GmbH<br />
(ZAGG)
Anlage 8<br />
Berufsbild und • siehe „Berufsordnung des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V.“ (siehe Anlage 8)<br />
Berufsordnung<br />
Beitrag zur • Ausbildung bzw. Weiterbildung von Gesundheitsberufen<br />
Prävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Kontakt Dr. Ellis Huber (Vorstandsvorsitzender)<br />
Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.<br />
Ludwig-Barnay-Str. 1<br />
D-30175 Hannover<br />
Tel.: 0511/86 67 84 5<br />
Fax: 0511/86 67 84 7<br />
E-Mail: <strong>info</strong>@praeventologe.de<br />
Internet: http://www.praeventologe.de<br />
Quellen Berufsverband Deutscher Präventologen e.V.. Internetpräsenz: http://www.praeventologe.de<br />
(Zugriff: 04.02.2008. 18:00 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Frau Rios (Geschäftsführerin BVdP): Anfrage: 22.04.2008. 09:47 MEZ;<br />
Antwort: 22.04.2008. 15:04 MEZ
Berufsordnung<br />
des Berufsverbandes Deutscher Präventologen e.V.<br />
A. Präambel<br />
Im Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. haben sich<br />
Angehörige der unterschiedlichen Gesundheits- und Sozialberufe<br />
zusammengeschlossen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit der<br />
Prävention dienen. Als Präventologin und als Präventologe wollen sie<br />
mit besonderer Kompetenz und Wirksamkeit zur Förderung der<br />
Gesundheit des einzelnen Menschen und ihrer sozialen<br />
Gemeinschaften beitragen und damit das allgemeine<br />
Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln. Sie sind dabei den Grundsätzen<br />
der Ottawa Charta zur <strong>Gesundheitsförderung</strong> verpflichtet, die von der<br />
Weltgesundheitsorganisation im Jahr 1986 als grundlegende Leitlinie<br />
beschlossen und seitdem in verschiedenen Deklarationen bekräftigt<br />
wurde.<br />
Ihren Berufsverband verstehen Präventologinnen und Präventologen<br />
als lernende Gemeinschaft, in der sie ihre Berufsausübung kontinuierlich<br />
reflektieren, selbst kontrollieren und stetig verbessern. Die<br />
Berufsordnung des Berufsverbandes beschreibt die allgemeinen<br />
Grundsätze einer guten präventologischen Arbeit und formuliert die<br />
gemeinsame Überzeugung der Profession zum Verhalten ihrer<br />
01/2008<br />
Seite 1 von 13
Mitglieder im Umgang mit Klienten und Kunden, zur Kooperation<br />
untereinander und zur Zusammenarbeit mit den anderen<br />
Berufsgruppen und Fachleuten im Gesundheitswesen.<br />
Die Berufsordnung des Berufsverbandes der Präventologinnen und<br />
Präventologen und die Festlegung von Berufspflichten dienen dem Ziel,<br />
• Gesundheitsbewußtsein in uns und gleichermaßen bei unseren<br />
Klientinnen und Klienten zu kultivieren,<br />
• das Vertrauen der Menschen zu erhalten und zu fördern, die<br />
präventologische Hilfe in Anspruch nehmen,<br />
• die Qualität der präventologischen Tätigkeit im Interesse der<br />
Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen,<br />
• die Unabhängigkeit und das Ansehen der Präventologinnen und<br />
Präventologen zu wahren und<br />
• beruflich gutes und ethisch fundiertes Verhalten kontinuierlich zu<br />
pflegen.<br />
Der Vorstand des Berufsverbandes hat in diesem Sinne, unter<br />
partizipatorischer Beteiligung von Mitgliedern des Vereins und im<br />
Auftrag der Mitgliederversammlung im Juli 2006 die folgenden Regeln<br />
und Grundsätze beschlossen und weiter entwickelt.<br />
01/2008<br />
Seite 2 von 13
B. Regeln zur Berufsausübung<br />
I. Allgemeine Grundsätze<br />
§ 1 Aufgaben der Präventologinnen und Präventologen<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen dienen der Gesundheit des<br />
einzelnen Menschen und der gesamten Bevölkerung.<br />
(2) Aufgabe der Präventologinnen und Präventologen ist es, die<br />
Entwicklung von Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten von Menschen<br />
zu fördern und ihre individuellen wie sozialen Kompetenzen im Umgang<br />
mit Gesundheit und Krankheit zu stärken. Sie tun dies durch Information,<br />
gesundheitsbezogene Bildung und Beratung und die Vermittlung von<br />
Fähigkeiten oder Methoden zur gesundheitsförderlichen Ernährung,<br />
Bewegung und geistigen Einstellung.<br />
(3) Präventologinnen und Präventologen wollen den Menschen helfen,<br />
mehr Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und Lebenswelt auszuüben,<br />
und sie wollen ihnen zugleich ermöglichen, Entscheidungen in ihrem<br />
Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zugute kommen.<br />
(4) In Übereinstimmung mit der Ottawa Charta zur<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> gehen Präventologinnen und Präventologen<br />
davon aus: „Gesundheit wird von den Menschen in ihrer alltäglichen<br />
Umwelt geschaffen und gelebt, dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten<br />
und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst<br />
und für andere sorgt, dass man in der Lage ist, selber Entscheidungen<br />
zu fällen und Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben<br />
sowie dadurch, dass die Gesellschaft in der man lebt, Bedingungen<br />
herstellt, die allen ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen.“<br />
§ 2 Allgemeine Berufspflichten<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen üben ihren Beruf nach<br />
bestem Wissen und Gewissen entsprechend dem aktuellen Stand der<br />
Gesundheitswissenschaften und der kritisch reflektierten<br />
präventologischen Erfahrung aus. Sie dürfen keine Grundsätze<br />
anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die<br />
01/2008<br />
Seite 3 von 13
mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht<br />
verantworten können.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen kontrollieren ihre<br />
gewissenhafte Berufsausübung durch ein Qualitätsmanagement ihres<br />
Berufsverbandes, das eine korrekte präventologische Arbeit<br />
transparent macht und eine offene Bewertung durch die Klienten und<br />
Kunden und innerhalb der Profession ermöglicht.<br />
(3) Zur gewissenhaften Berufsausübung halten sich Präventologinnen<br />
und Präventologen an die Grundsätze korrekter präventologischer<br />
Berufsausübung, die als Leistungsversprechen gegenüber ihren Klienten<br />
und Kunden formuliert sind.<br />
(4) Präventologinnen und Präventologen dürfen hinsichtlich ihrer<br />
fachlichen Entscheidungen keine Weisungen von Dritten<br />
entgegennehmen und müssen ihre fachliche Tätigkeit von<br />
sachfremden kommerziellen oder politischen Interessen unabhängig<br />
und unbeeinflusst gestalten.<br />
(5) Präventologinnen und Präventologen sind verpflichtet, sich über<br />
die für die Berufsausübung geltenden Regeln des Berufsverbandes<br />
kontinuierlich unterrichtet zu halten.<br />
§ 3 Fortbildung<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen, die ihren Beruf ausüben, sind<br />
verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur<br />
Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen<br />
Fachkenntnisse notwendig ist.<br />
§ 4 Qualitätsmanagement<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen sind verpflichtet, an den vom<br />
Berufsverband eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität<br />
der präventologischen Tätigkeit teilzunehmen und die hierzu<br />
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />
01/2008<br />
Seite 4 von 13
C. Grundsätze einer guten präventologischen Praxis<br />
II. Berufliche Verhaltensregeln<br />
§ 5 Umgang mit Klientinnen und Klienten<br />
(1) Eine korrekte präventologische Berufsausübung verlangt, dass<br />
Präventologinnen und Präventologen beim Umgang mit Klientinnen<br />
und Klienten<br />
• die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen<br />
Menschen respektieren und<br />
• ihre Privatsphäre achten und schützen,<br />
• über die präventologischen Hilfen und Möglichkeiten in<br />
verständlicher und angemessener Weise <strong>info</strong>rmieren und alle<br />
Entscheidungen und Maßnahmen einvernehmlich mit ihnen<br />
abstimmen<br />
• Rücksicht auf ihre individuelle Situation, ihre Lebenslage, ihre<br />
körperlichen, seelischen oder sozialen Handicaps,<br />
Beeinträchtigungen oder Behinderungen nehmen,<br />
• auch bei Meinungsverschiedenheiten sachlich und korrekt bleiben,<br />
• ihren Mitteilungen gebührende Aufmerksamkeit entgegenbringen<br />
und ihrer Kritik achtsam und offen begegnen.<br />
(2) Angehörige von Klientinnen und Klienten und andere Personen<br />
dürfen bei der Beratung und Betreuung anwesend sein, wenn die<br />
Präventologin oder Präventologe und die Klientin oder der Klient<br />
zustimmen.<br />
§ 6 Leistungsversprechen<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen verpflichten sich bei ihrer<br />
Berufsausübung zu folgenden grundlegenden Leistungsversprechen:<br />
• Wir respektieren jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit mit<br />
Leib, Seele und sozialen Beziehungen und achten seine Biographie<br />
und sein spirituelles Leben. Dabei machen wir keinen Unterschied<br />
weder nach Religion, Nationalität und Rasse noch nach<br />
Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.<br />
• Wir sagen den Menschen, die unsere Hilfe suchen, immer die<br />
Wahrheit und nehmen sie so an, wie sie sind, unvoreingenommen,<br />
zugewandt und mit Wohlwollen.<br />
01/2008<br />
Seite 5 von 13
• Wir behandeln jeden Hilfesuchenden immer so, wie wir in gleicher<br />
Lage selbst behandelt werden wollen.<br />
• Wir sehen bei unserem fachlichen Denken und Handeln nicht nur<br />
die Probleme der Person, sondern auch ihre Stärken und ihre<br />
Selbstbewältigungskräfte. Ziel unserer präventologischen Arbeit ist<br />
es, dass die Menschen ihr Leben selbstbewusst und selbstständig<br />
meistern können.<br />
• Unser Betreuungskonzept ist grundlegend auf die Bereitschaft, die<br />
Mitarbeit und das Vertrauen unserer Klienten angewiesen. Wir<br />
achten daher darauf, dass sie sich selbst einbringen und mit ihren<br />
Sorgen ernst genommen werden.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen <strong>info</strong>rmieren ihre Klientinnen<br />
und Klienten in geeigneter Weise über diese Leistungsversprechen und<br />
bitten sie um eine offene Bewertung der präventologischen Hilfe im<br />
Rahmen des Qualitätsmanagements des Berufsverbandes.<br />
§ 7 Schweigepflicht<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen haben über das, was ihnen in<br />
ihrer Eigenschaft als Präventologin und Präventologe anvertraut oder<br />
bekannt geworden ist zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche<br />
Mitteilungen, Aufzeichnungen, Bilder und sonstige Dokumente.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen sind zur Offenbarung befugt,<br />
soweit sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit<br />
die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes<br />
erforderlich ist. Gesetzliche Aussage- und Anzeigepflichten bleiben<br />
unberührt.<br />
(3) Präventologinnen und Präventologen haben ihre Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu<br />
belehren und dies schriftlich festzuhalten.<br />
§ 8 Dokumentationspflicht<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen haben über die in Ausübung<br />
ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen<br />
01/2008<br />
Seite 6 von 13
die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind in einer<br />
individuellen Gesundheitsakte zu dokumentieren.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen stimmen die Inhalte der<br />
individuellen Gesundheitsakte jeweils mit ihren Klientinnen und Klienten<br />
ab und gewähren ihnen in die sie betreffenden Unterlagen nach<br />
Wunsch jederzeit Einsicht.<br />
§ 9 Methoden der präventologischen Diagnose und Betreuung<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen verpflichten sich den<br />
Klientinnen und Klienten gegenüber zur gewissenhaften Anwendung<br />
anerkannter diagnostischer Verfahren bei der Analyse der<br />
gesundheitlichen Situation und klären die Aussagen und die<br />
Bedeutung solcher Befunde kritisch mit ihnen ab.<br />
(2) Bei Empfehlungen oder bei Maßnahmen zur <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
<strong>info</strong>rmieren Präventologinnen und Präventologen ihre Klientinnen und<br />
Klienten über die wissenschaftliche Evidenz und die praktischen<br />
Erfahrungen mit Produkten, Verfahren oder Methoden so eingehend<br />
und ausführlich, dass diese eine eigenständige und <strong>info</strong>rmierte<br />
Entscheidung treffen können.<br />
(3) Die gute präventologische Berufsausübung verbietet es, Produkte,<br />
diagnostische oder gesundheitstherapeutische Methoden oder<br />
Verfahren unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der<br />
Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Klientinnen<br />
und Klienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Gesundheitserfolg,<br />
insbesondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern<br />
oder unrealistische Erfolgsversprechen zu machen.<br />
§ 10 Honorar und Vergütungsabsprachen<br />
(1) Die Honorarforderung von Präventologinnen und Präventologen<br />
muss angemessen sein und sich innerhalb der Empfehlungen des<br />
Berufsverbandes bewegen. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung<br />
haben Präventologinnen und Präventologen auf die Einkommens- und<br />
Vermögensverhältnisse der oder des Zahlungspflichtigen Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen können Verwandten,<br />
Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen<br />
Klientinnen und Klienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.<br />
01/2008<br />
Seite 7 von 13
(3) Auf Antrag eines Beteiligten gibt der Berufsverband eine<br />
gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit von<br />
Honorarforderungen ab.<br />
§ 11 Haftpflichtversicherung<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen sind verpflichtet, sich<br />
hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen<br />
Tätigkeit zu versichern.<br />
§ 12 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung<br />
(1) Informationen und Werbung von Präventologinnen und<br />
Präventologen müssen sachgerecht und angemessen erfolgen und<br />
den Gesundheitsinteressen der Klienten und Kunden dienen. Eine<br />
sachfremde und dem Selbstverständnis der Präventologinnen und<br />
Präventologen zuwiderlaufenden Kommerzialisierung der<br />
Berufsausübung ist nicht zulässig.<br />
(2) Auf dieser Grundlage sind der Präventologin und dem<br />
Präventologen sachliche, fachliche und berufsbezogene<br />
Informationen und Werbeauftritte gestattet.<br />
(3) Eine ungebührlich anpreisende, bewusst irreführende oder<br />
absichtlich falsche Werbung sind nicht mit einer guten<br />
präventologischen Praxis vereinbar. Werbeverbote aufgrund anderer<br />
gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.<br />
§ 13 Kollegiale Zusammenarbeit<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen verhalten sich untereinander<br />
und gegenüber den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen<br />
kollegial, tolerant und offen. Unsachliche Kritik an der<br />
Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen von Angehörigen<br />
anderer Gesundheitsberufe oder herabsetzende Äußerungen über<br />
einzelne Personen sind nicht zulässig.<br />
(2) Präventologinnen und Präventologen dürfen Kollegen aus einer<br />
Praxis oder als Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit nicht durch<br />
unlautere Handlungen verdrängen.<br />
01/2008<br />
Seite 8 von 13
§ 14 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen<br />
Präventologinnen und Präventologen ist es nicht gestattet, im<br />
Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung von Patienten oder Anderen<br />
Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich<br />
oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn nicht der<br />
Wert des Geschenkes oder des anderen Vorteils geringfügig ist.<br />
§ 15 Präventologen und Wirtschaftsinteressen<br />
(1) Soweit Präventologinnen und Präventologen Leistungen für die<br />
Hersteller von industriellen Produkten, von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,<br />
von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika<br />
erbringen (z. B. bei der Entwicklung, Erprobung und Begutachtung oder<br />
beim Vertrieb und beim Marketing), muss die hierfür bestimmte<br />
Vergütung der erbrachten Leistung entsprechen und darf das Maß des<br />
im Gesundheitswesen zulässigen nicht übersteigen. Verträge über<br />
solche Leistungen und Kooperationen müssen transparent sein und bei<br />
Konflikten vom Berufsverband beurteilt werden können.<br />
(2) Soweit Präventologinnen und Präventologen an ihre Klientinnen und<br />
Klienten Produkte verkaufen, sind überzogenen Endpreise, überhöhte<br />
Gewinnspannen oder unlautere Gewinnabsichten mit einer guten<br />
präventologischen Praxis nicht vereinbar. Präventologinnen und<br />
Präventologen verpflichten sich daher zur Transparenz der Verhältnisse<br />
und der Beziehungen mit dritten Interessen. Dies gilt insbesondere auch<br />
für das Beziehungsgefüge von Strukturvertrieben oder Systemanbietern.<br />
(3) Präventologinnen und Präventologen dürfen einer missbräuchlichen<br />
Anwendung ihrer Ratschläge und Empfehlungen keinen Vorschub<br />
leisten.<br />
(4) Wenn Präventologinnen und Präventologen Empfehlungen zu<br />
einzelnen Produkten oder Maßnahmen aussprechen, haben sie auf ein<br />
verlässliches, fachlich begründetes und seriöses Verhältnis von Preis und<br />
Leistung sowie auf eine hochwertige Qualität zu achten und dies<br />
gegenüber ihren Klientinnen und Klienten in geeigneter Weise zu<br />
belegen.<br />
(5) Präventologinnen und Präventologen ist es nicht gestattet,<br />
Klientinnen und Klienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte<br />
01/2008<br />
Seite 9 von 13
Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen<br />
zu binden oder eine nicht sachgerechte Abhängigkeit von bestimmten<br />
Produkten oder Angeboten zu bewirken. Die freie und <strong>info</strong>rmierte<br />
Entscheidung der Klienten und Kunden darf in keiner Weise<br />
beeinträchtigt werden.<br />
01/2008<br />
Seite 10 von 13
D. Präventologen in sozialer Verantwortung<br />
III Gesellschaftliches Engagement und Mitmenschlichkeit<br />
§ 16 Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Gesundheit<br />
(1) Präventologinnen und Präventologen anerkennen ihre<br />
Mitverantwortung für ein friedliches, soziales, gerechtes und<br />
umweltbewusstes Zusammenleben der Menschen und Völker. Sie<br />
klären über die Gefahren auf, die aus der Nichtberücksichtigung dieser<br />
elementaren Bedingungen für das gesundheitliche Wohl der heute<br />
lebenden Menschen und der nachfolgenden Generationen<br />
erwachsen. Sie verpflichten sich zum Engagement für gesellschaftliche<br />
Verhältnisse, die allen Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen<br />
Schutz von Gesundheit und Leben sowie angemessene Hilfe im<br />
Krankheitsfall gewähren.<br />
(2) Das gesundheitliche Wohl des Individuums ist für Präventologinnen<br />
und Präventologen ein unbedingt zu schützendes Gut. Deshalb dienen<br />
sie in ihrer beruflichen Praxis vorbehaltlos den gesundheitlichen<br />
Interessen des einzelnen Menschen und verteidigen diese gegen alle<br />
Ansprüche von anderer Seite. Sie unterstützen die Menschen in ihrer<br />
eigenverantwortlichen Sorge für ihr gesundheitliches Wohlergehen.<br />
(3) Präventologinnen und Präventologen setzen sich für die öffentliche<br />
Transparenz von Angeboten und Ergebnissen gesundheitlicher<br />
Dienstleistungen ein, weil in der gesellschaftlichen Akzeptanz ein<br />
notwendiges Korrektiv zur Einschätzung der Verantwortbarkeit der<br />
Verhältnisse liegt.<br />
(4) Präventologinnen und Präventologen wenden sich gegen jeglichen<br />
Missbrauch wirtschaftlicher Macht zur ausbeuterischen Einflussnahme<br />
auf die Steuerung der gesundheitlichen Dienste.<br />
§ 17 Gemeinschaft der Präventologinnen und Präventologen<br />
(1) Der Berufsverband der Präventologinnen und Präventologen bildet<br />
eine offene, frei kommunizierende und tolerante Gemeinschaft der<br />
professionell an <strong>Gesundheitsförderung</strong> und Prävention interessierten<br />
und in diesem Feld tätigen Menschen.<br />
01/2008<br />
Seite 11 von 13
(2) Als gemeinsame Interessensvertretung der Profession und in<br />
Übereinstimmung mit der Ottawa Charta der<br />
Weltgesundheitsorganisation will der Berufsverband<br />
• für eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik eintreten und sich<br />
dafür einsetzen, dass politisches Engagement für Gesundheit und<br />
Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen<br />
zustande kommt;<br />
• allen Bestrebungen entgegenwirken, die auf die Herstellung<br />
gesundheitsgefährdender Produkte, die Erschöpfung von<br />
Ressourcen, auf ungesunde Umwelt- und Lebensbedingungen<br />
oder auf eine ungesunde Ernährung gerichtet sind;<br />
• die Lösung öffentlicher Gesundheitsprobleme wie der<br />
Luftverschmutzung, Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie Raum-<br />
und Siedlungsplanung unterstützen;<br />
• gesundheitliche Unterschiede innerhalb der Gesellschaft und<br />
zwischen sozialen Gruppen abbauen und den von den Regeln<br />
und Traditionen der Gesellschaft geschaffenen gesundheitlichen<br />
Ungleichheiten entgegenwirken;<br />
• die Menschen selber als die Träger ihrer Gesundheit anerkennen,<br />
unterstützen und sie mit den verfügbaren Mitteln oder Methoden<br />
befähigen, sich selbst, ihre Familien und Freunde gesund zu<br />
erhalten;<br />
• mit allen Gesundheitsdiensten, Gesundheitsprofessionen und<br />
sozialen Gruppen der Bevölkerung offen kooperieren und im<br />
Interesse einer wirksamen, effizienten und effektiven<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong> zusammenwirken.<br />
§ 18 Grundsätze des mitmenschlichen Umgangs im Berufsverband<br />
(1) Der Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. ist eine<br />
Gemeinschaft, die alle ihre Mitglieder zu offener und ehrlicher<br />
Kommunikation auffordert. Diese Gemeinschaft wird von fünf<br />
grundlegenden Werten geleitet, die ihre innere und äußere<br />
Kommunikation prägen:<br />
• Wir glauben grundsätzlich an das Gute im Menschen.<br />
• Wir sind überzeugt davon, dass jeder etwas Wertvolles<br />
beizutragen hat.<br />
• Wir glauben, dass ein ehrliches, offenes Umfeld alle Menschen<br />
am Besten fördern kann.<br />
• Wir achten und respektieren jeden als einzigartiges Individuum.<br />
• Wir ermutigen und befähigen jeden, andere so zu behandeln,<br />
wie er selbst behandelt werden möchte, denn wir wissen, dass<br />
wir immer das erhalten, was wir zuvor gegeben haben.<br />
01/2008<br />
Seite 12 von 13
(2) Der Berufsverband Deutscher Präventologen e.V. hat sich diesen<br />
Prinzipien verpflichtet und mit seinen Angeboten und Servicediensten,<br />
seiner Berufsordnung und vor allem mit seinem Qualitätsmanagement<br />
und seiner Öffentlichkeitsarbeit sorgt er dafür, dass sich seine Mitglieder<br />
bei ihrer beruflichen Tätigkeit und bei ihrem gesundheitspolitischen<br />
Engagement an diese Prinzipien halten können.<br />
Hannover im Juli 2006 und im Januar 2008<br />
01/2008<br />
Seite 13 von 13
Name Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS)<br />
Gründung 1983 in Köln, Sitz in Hürth-Efferen<br />
Anlage 9<br />
Ziel und Zweck • Förderung der öffentlichen Gesundheit und Unterstützung zu gesundheitsbewußtem<br />
Verhalten durch gezielte gesundheitssportliche und bewegungs- und sporttherapeutische<br />
Maßnahmen<br />
• Verleihung der entsprechenden Qualifikationen „Gesundheitssport“ und<br />
„Sport-/Bewegungstherapeut“<br />
• Entwicklung und Ausbau der sportwissenschaftlich begründeten<br />
Sport-/ Bewegungstherapie sowie der bewegungsbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
in interdisziplinärer Zusammenarbeit<br />
• Beratung in Belangen des Gesundheitssports und der Sport-/Bewegungstherapie<br />
• Wahrung berufsständischer Interessen der in Prävention, Therapie und Rehabilitation<br />
tätigen Sportlehrkräfte; insbesondere Berufsberatung sowie Arbeitsvermittlung<br />
nach Arbeitsförderungsgesetz (AFG)<br />
• Qualitätssicherung auf dem Gebiet des Gesundheitssportes und der<br />
Sport-/ Bewegungstherapie<br />
• Entwicklung, Erprobung und Fortschreibung von Curricula für die Aus-,<br />
Fort- und Weiterbildung<br />
Organisations- Oberste Organ des DVGS ist die Mitgliederversammlung.<br />
aufbau Weitere Organe sind:<br />
• Geschäftsführende Vorstand<br />
• Vorstand nach § 26 BGB<br />
• Erweiterte Vorstand<br />
• Beirat<br />
Der DVGS bildet „Sektionen” und „Arbeitsgruppen” zur Umsetzung der Verbandsaufgaben<br />
sowie zur Entwicklung und Qualitätssicherung seiner unterschiedlichen Aus-, Fort- und<br />
Weiterbildungsmaßnahmen in Gesundheitssport und Sport-/Bewegungstherapie.<br />
Der Verband kann Landesverbände gründen. Sie haben den Status einer Sektion im DVGS<br />
Die Landesverbände vertreten die Zielsetzungen des Verbandes auf regionaler bzw.<br />
Landesebene. Landesverbände können regionale Arbeitskreise und/oder Fachgruppen bilden.<br />
Der Geschäftsführende Vorstand kann zu seiner berufspolitischen, finanziellen, fachlichen und<br />
wissenschaftlichen Beratung einen Beirat bilden. Der Beirat besteht aus:<br />
- bis zu fünf von den Sektionen/Arbeitsgruppen vorgeschlagenen und von der<br />
Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern des Verbandes aus unterschiedlichen<br />
Tätigkeitsfeldern<br />
- bis zu fünf vom Vorstand zu berufene Persönlichkeiten<br />
Der DVGS wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren<br />
Vertretern („Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.
Anlage 9<br />
Mitglieder- Ordentliches Mitglied :<br />
struktur • Personen, welche auf der Grundlage einer sportpädagogischen/sportwissenschaftlichen<br />
Ausbildung in der bewegungs- und sportbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong> und/oder<br />
in der Sporttherapie/im Rehabilitationssport tätig sind bzw. Personen, die sich in<br />
einer dieser genannten beruflichen Ausbildung befinden<br />
Außerordentliches Mitglied :<br />
• Einzelpersonen, die nicht der Gruppe Ordentliches Mitglied angehören, auf Antrag und<br />
Vorstandsbeschluß (z.B. Ärzte, Ernährungsberater, Gesundheitswissenschaftler, Juristen,<br />
Physiotherapeuten, Psychologen o. Ä.)<br />
Körperschaften, die nicht der Gruppe Ordentliches Mitglied angehören, auf Antrag und<br />
Vorstandsbeschluß (Reha- Einrichtungen, Gesundheitszentren, Vereine o.Ä.)<br />
Ehrenmitgliedschaft :<br />
• Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit<br />
verdienten Mitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verleihen<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 3000 (Stand: 11.04.2008)<br />
Finanzierung • Vorstände haben Anspruch auf Auslagenersatz<br />
• Verwendung der Mittel des Verbandes nur für satzungsgemäße Zwecke<br />
• Gewährung finanzieller Unterstützung an Körperschaften mit gleicher Zweckbestimmung<br />
für satzungsgemäße Aufgaben, soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen<br />
• Möglichkeit zur geringfügigen wirtschaftlichen Tätigkeit, Verwendung etwaiger<br />
Überschüsse nur für gemeinnützige Zwecke<br />
Einnahmequellen zur Erfüllung der Aufgaben:<br />
• Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden<br />
• Zuschüsse aus öffentlicher Hand, sonstige Zuwendungen<br />
Leistungen für • Adressenliste der Informations- und Dokumentationsdienste<br />
Mitglieder • Aktuelle bundesweite Klinik- und Praktikumsliste<br />
• Aktuelle gesundheitspolitische Informationen<br />
• Arbeitsvermittlung und Jobbörse<br />
• Berufsberatung, Beratung bei Existenzgründung<br />
• Bezug der Verbandszeitschrift „Bewegungstherapie und Gesundheitssport“<br />
(B&G; 6 x jährlich)<br />
• Ermäßigung bei Fort- und Weiterbildungen<br />
• Kostengünstige Versicherungen<br />
• Newsletterbezug<br />
• Prüfung von Anerkennungsunterlagen zur Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie“<br />
• Rechtsberatung, Tarif- und Arbeitsrechtsberatung<br />
Kooperations- • American College of Sports Medicine (ACSM)<br />
partner • Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)<br />
• Deutsches Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser (DNGfK)<br />
• im Rahmen der Fort- und Weiterbildung mit Hochschulen und Fachschulen
Anlage 9<br />
Beitrag zur • Entwicklung und Ausbau der sportwissenschaftlich begründeten<br />
Prävention und Sport-/ Bewegungstherapie sowie der bewegungsbezogenen <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
Gesundheits- in interdisziplinärer Zusammenarbeit<br />
förderung • Förderung der öffentlichen Gesundheit und Unterstützung zu gesundheitsbewußtem<br />
Verhalten durch gezielte gesundheitssportliche und bewegungs- und sporttherapeutische<br />
Maßnahmen<br />
Kontakt Dr. Martin Steinau (1. Vorsitzender)<br />
Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS)<br />
Vogelsanger Weg 48<br />
D-50354 Hürth-Efferen<br />
Tel.: 022/33 65 01 7<br />
Fax: 022/33 64 56 1<br />
E-Mail: dvgs@dvgs.de<br />
Internet: http://www.dvgs.de<br />
Quellen Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.. Internetpräsenz.<br />
http://www.dvgs.de (Zugriff: 31.01.2008. 15:15 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Frau Baldus (Mitglied DVGS): Anfrage: 08.04.2008. 16:58 MEZ;<br />
Antwort: 11.04.2008. 07:40 MEZ
Name Public Health Absolventen Deutschland e.V. (PHAD)<br />
Gründung 1997 in Kassel, Sitz in Düsseldorf<br />
Anlage 10<br />
Ziel und Zweck • Förderung und Gestaltung des Gesundheitswesens im Sinne von Public Health<br />
• Förderung der Gesundheitswissenschaften<br />
• Thematisierung von Gesundheitsfragen in allen anderen Politikfeldern<br />
Verwirklichung des Satzungszweckes insbesondere durch:<br />
• Förderung der Forschung<br />
• Informationsaustausch<br />
• Kontaktbildung<br />
• Mitwirkung an politischer Meinungsbildung<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
Organisations- • Organe des PHAD sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand<br />
aufbau • die Organe arbeiten ehrenamtlich<br />
Mitglieder- • Absolventen eines postgraduierten universitären Studiums der<br />
struktur Gesundheitswissenschaften/Public Health bzw. Studenten die dieses Studium länger<br />
als ein Semester verfolgt haben<br />
• Außerordentliche Mitglieder (dem Vereinszweck verbundene)<br />
• Fördernde Mitglieder (Firmen, Institutionen, Vereine)<br />
• auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen<br />
• aktuelle Mitgliederzahl: 120 (Stand: 19.04.2008)<br />
Finanzierung • Mitgliedsbeiträge<br />
• bei Aufnahme kann Gebühr erhoben werden<br />
• Möglichkeit der ganz oder teilweisen Erlassung oder Stundung von Gebühren oder<br />
Beiträgen in Einzelfällen durch den Vorstand<br />
• Befreiung für Ehrenmitglieder<br />
• Spenden<br />
Leistungen für • Email-Verteiler für Mitglieder (Mailingliste)<br />
Mitglieder • Expertennetzwerk (im Aufbau)<br />
• Interne Kommunikationsplattform<br />
• Karriereberatung (extern)<br />
• Kontaktvermittlung bei speziellen Fragen<br />
• rabattierte Zeitungsabonnements<br />
• regelmäßige oder Anlass-gebundene Telefonkonferenzen<br />
• regionale Stammtische<br />
Beitrag zur • Informationsangebot bezüglich Experten- und Laien<strong>info</strong>rmationen (in Arbeit)<br />
Prävention und<br />
<strong>Gesundheitsförderung</strong>
Kontaktadresse M.P.H. Bernhard Breskewiz (1. Vorsitzender)<br />
Public Health Absolventen Deutschland e.V. (PHAD)<br />
Jacobistraße 3-5<br />
D-40211 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/97 23 05 6<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@phad.de<br />
Internet: http://www.phad-ev.de<br />
Quellen Public Health Absolventen Deutschland e.V.. Internetpräsenz:<br />
http://www.phad-ev.de (Zugriff: 05.02.2008. 10:15 MEZ)<br />
E-Mail-Verkehr mit Herrn Breskewiz (Vorstandsvorsitzender PHAD):<br />
Anfrage: 09.04.2008. 14:35 MEZ; Antwort: 19.04.2008. 08:04 MEZ<br />
Anlage 10
Anlage 11<br />
Titel Checkliste mit den Kriterien zur Bewertung der Qualität eines Berufsverbandes<br />
Zielsetzung • Welche Ziele verfolgt der Berufsverband?<br />
� Verbandsarbeit (Interessensvertretung der Mitglieder)<br />
� berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />
� Maßnahmen zur Steigerung der Seriosität des Berufes<br />
(durch Berufsbild und Berufsordnung)<br />
� Erschließung neuer Absatzmärkte über die Multiplikatorengruppe<br />
der Mitglieder<br />
• Ist der Berufsverband parteilich gebunden?<br />
• Ist der Berufsverband weltanschaulich gebunden?<br />
Organisations- • Gibt es themenspezifische Arbeitsgruppen, Sektionen oder Kommissionen?<br />
aufbau<br />
• Gibt es Bezirksverbände?<br />
• Gibt es Landesverbände?<br />
• Gibt es Beteiligungsmöglichkeiten für die Mitglieder?<br />
• Wird der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den<br />
Mitgliedern gefördert? Wenn ja, wie?<br />
� interne Kommunikationsplattform<br />
� Mitgliedertreffen (regional)<br />
• Nimmt der Berufsverband die Möglichkeit des Zugangs<br />
zum Parlament, zur Regierung und zu deren Anhörungen wahr?<br />
• Stehen Ressourcen stehen zur Verfügung?<br />
� Finanziell<br />
� Materiell<br />
� Personell<br />
Mitglieder- • Welche Personen können Mitglied werden?<br />
struktur � Studierende<br />
� Akademiker<br />
• Welche Möglichkeiten der Mitgliedschaft gibt es?<br />
� Ordentliche<br />
� Außerordentliche<br />
� Fördermitgliedschaft<br />
� Ehrenmitgliedschaft<br />
• Ist der Berufsverband offen für andere Berufsgruppen?<br />
• Welche Beschäftigungsverhältnisse haben die Repräsentanten<br />
des Berufsverbandes (Vorstand)?<br />
� ehrenamtlich<br />
� hauptamtlich<br />
ja nein
Finanzierung • Welche Einnahmequellen hat der Berufsverband?<br />
� Mitgliedsbeiträge<br />
� Standard<br />
� Ermäßigung<br />
� Förderbeitrag<br />
� weitere Einnahmen durch<br />
� Tagungen<br />
� Fachzeitschrift<br />
� Fördergelder<br />
� Geldspenden<br />
� Sachspenden<br />
� Öffentliche Zuschüsse<br />
• Welche Ausgaben hat der Berufsverband?<br />
� Personal<br />
� Sachkosten<br />
� Ausgaben für Veranstaltungen (Tagungen,<br />
Kongresse usw.)<br />
� Fachzeitschrift<br />
Leistungskatalog • Welche Leistungen bietet der Berufsverband seinen Mitgliedern an?<br />
(intern/extern) � Beratung<br />
� Arbeitsrecht<br />
� Existenzgründung<br />
� Übergang Studium – Beruf<br />
� Vergütung<br />
� Mentorenprogramm<br />
� berufsbezogene Fort- und Weiterbildung<br />
� Vorzugskonditionen (bei Fachzeitschriften, Kongressen usw.)<br />
� Internetpräsenz<br />
� Fachzeitschrift<br />
� Stellenbörse<br />
� Praktikabörse<br />
� Fachtagungen<br />
� Newsletter<br />
� Ansprechpartner (Geschäftsstelle)<br />
• Welche Leistungen bietet der Berufsverband Externen an?<br />
� Pressemitteilungen<br />
� Informationsdienst<br />
� Informationsmaterialien<br />
� Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen Themen/Sachverhalten<br />
Kooperation • Auf welcher Ebene hat der Berufsverband Kooperationspartner?<br />
� Wissenschaft<br />
� Hochschule<br />
� Institut<br />
� Fachgesellschaft<br />
Anlage 11
Kooperation � Praxis<br />
� Verein<br />
� Projekt<br />
� Behörden wie z. B. Bundesagentur für Arbeit<br />
� Privatwirtschaft (Arbeitgeber aus der „gleichen Branche“)?<br />
� mit anderen Berufsverbänden?<br />
� mit Organisationen aus der „gleichen Branche“?<br />
� national und international?<br />
• Sind diese dauerhaft?<br />
• Sind diese projektbezogen?<br />
• Ist die Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden in<br />
der Vereinssatzung verankert?<br />
Berufsbild und • Hat der Berufsverband ein Berufsbild?<br />
Berufsordnung<br />
(Außendarstellung) • Hat der Berufsverband eine Berufsordnung?<br />
Transparenz • Sind Informationen öffentlich zugänglich (z. B. über die Internetpräsenz)?<br />
• Sind nicht veröffentlichte Informationen auf persönliche Anfrage erhältlich?<br />
Eigenständigkeit • Ist der Berufsverband unabhängig (z. B. von Wirtschaftsinteressen)?<br />
Anlage 11
Name Bundesverband Gesundheitswissenschaften e.V.<br />
Anlage 12<br />
Ziel und Zweck Der Zweck der Gründung des Verbandes ist es, als Bundesverband die gemeinsamen<br />
beruflichen Interessen seiner Mitgliedsverbände umfassend zu vertreten und auf die<br />
Fortentwicklung der Profession Gesundheitswissenschaften Einfluss zu nehmen.<br />
Weitere Aufgaben des Bundesverbandes sind:<br />
• Sicherung und Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen für die in<br />
der nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen<br />
• Festlegung von Mindeststandards der beruflichen Qualifikation auf akademischem Niveau<br />
• Vernetzung mit anderen Dachverbänden im Bereich der Interessensvertretung<br />
Der Bundesverband erfüllt seine Zwecke unter anderem dadurch, dass er<br />
a) bei der Schaffung und Sicherung von angemessenen Beschäftigungsverhältnissen für die<br />
in der nichtmedizinischen Primärprävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> Tätigen mitwirkt<br />
b) Kontakt zu Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmern hält<br />
c) Kongresse und Arbeitstagungen organisiert, die der Forschung und dem Austausch von<br />
Berufserfahrungen dienen<br />
d) auf Grundlage eines Aktionsprogramms mit strategischen Zielen die Arbeit nach<br />
Innen und nach Außen transparent macht<br />
e) bei der Gestaltung neuer Curricula im Bereich der akademischen Ausbildung mitwirkt<br />
f) in Form einer Berufsordnung ethische und qualitative Richtlinien für die Berufsausübung<br />
entwickelt<br />
g) bei Gesetzgebungsverfahren mitwirkt<br />
h) ein Forum für Informations- und Wissenstransfer anbietet<br />
Organisations- Der Bundesverband unterteilt sich in einen Bundesvorstand und sachliche<br />
aufbau Organisationseinheiten (Fachbereiche). Der Bundesvorstand setzt sich aus den jeweiligen<br />
Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen Berufsverbände zusammen.<br />
Die bestehenden Strukturen der Berufsverbände werden in den Bundesverband integriert.<br />
Folglich werden nachstehende Fachbereiche (FB) besetzt:<br />
FB Psychologie: BDP Sektion "Gesundheits-, Umwelt- und<br />
Schriftpsychologie"<br />
FB Gesundheitswissenschaften: BV Gefö Arbeitsgruppe "Kontakte und Partner"<br />
FB Soziologie: BDS Fachgruppe "Gesundheit"<br />
FB Sozialarbeitswissenschaft: DBSH Fachgruppe "Gesundheit"<br />
Des Weiteren kommen für den<br />
- FB Bewegung der DVGS<br />
- FB Ernährung der VDO E<br />
- FB Pädagogik der BDDP sowie der BV-Päd in Frage.
Anlage 12<br />
Organisations- Die Fachbereiche arbeiten projektbezogen zusammen, z. B. bei der Erarbeitung einer<br />
aufbau Stellungnahme für das geplante "Gesetz zur Stärkung der <strong>Gesundheitsförderung</strong> und<br />
gesundheitlichen Prävention ('Präventionsgesetz').<br />
Der Bundesverband ist parteipolitisch neutral und weltanschaulich nicht gebunden.<br />
Er wird in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern<br />
(„Lobbyliste“) des Deutschen Bundestages geführt.<br />
Mitglieder- Die Berufsverbände müssen folgende formelle und inhaltliche Kriterien für eine Aufnahme<br />
struktur in den Bundesverband erfüllen:<br />
• akademische Berufsqualifikation der Mitglieder<br />
• explizite Formulierung der Interessensvertretung in der Vereinssatzung<br />
• inhaltlicher Bezug zu Gesundheitswissenschaften<br />
• nichtverkammerter Berufsstand<br />
• Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaftsinteressen<br />
Als Grundlage der Bewertung ist die Checkliste (siehe Anlage 11) mit heranzuziehen.<br />
Finanzierung Der Bundesverband finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge der Berufsverbände.
Blauer Punkt Verlag ISBN 978-3-941117-72-3