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Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Tölz</strong> - <strong>Wolfratshausen</strong><br />

UMWELTBERICHT<br />

zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 Sondergebiet zwischen<br />

Sudeten- und Jeschkenstraße (Staatliche Feuerwehrschule)<br />

Im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB<br />

aufgestellt: 01.06.2006<br />

Vogl + Kloyer Landschaftsarchitekten, Weilheim<br />

redaktionell überarbeitet 2012<br />

Staatliches Bauamt Weilheim<br />

Pollinger Straße 8<br />

82362 Weilheim<br />

0881 990 0<br />

Auskünfte:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Karl-Lederer-Platz 1<br />

82538 <strong>Geretsried</strong><br />

08171 6298 31<br />

1. EINLEITUNG<br />

Beschreibung der Planung (Inhalt und wichtigste Ziele)<br />

Der Freistaat Bayern plante den teilweisen Neubau und die Modernisierung der<br />

staatlichen Feuerwehrschule in <strong>Geretsried</strong>. In mehreren Ausbaustufen werden auf<br />

dem bisher zur Verfügung stehenden Gelände Verwaltungs-, Lehr- und<br />

Unterkunftsgebäude sowie Übungsanlagen errichtet und umgebaut. Darüber hinaus<br />

wurde eine Ausweitung des bestehenden Geländes erforderlich, da der Umfang und<br />

das inhaltliche Angebot der Übungs- und Lehreinrichtungen, sowie der<br />

Unterkunftsbereich einer Ergänzung bedurfte.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan ordnet die Bebauung auf dem bestehenden Gelände<br />

und ermöglicht eine Erweiterung nach Norden.<br />

Der Geltungsbereich umfasst das derzeitige Gelände der Feuerwehrschule<br />

<strong>Geretsried</strong> und den nördlich angrenzenden Wald, der großteils als Bannwald<br />

geschützt ist. Das Planungsgebiet wird im Osten durch die Jeschkenstraße, im Süden<br />

durch die Sudetenstraße begrenzt. Die Planung sieht auf dem gesamten Gelände<br />

eine zulässige Bebauung von 48.500 qm mit Gebäuden einschließlich Nebenanlagen<br />

vor.


Relevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern verweist darauf, dass besonders<br />

schützenswerte Landschaftsteile wie u. a. Schutzwälder, Erholungswälder und<br />

Bannwälder sowie deren unmittelbare Randzonen grundsätzlich von Bebauung<br />

freizuhalten sind.<br />

Der Regionalplan nennt eine ressourcenschonende Siedlungstätigkeit als Ziel: "Zur<br />

Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vor allem die<br />

Innenentwicklung gestärkt, Baulandreserven mobilisiert und bereits ausgewiesene<br />

Baugebiete genutzt werden." Darüber hinaus soll sich "Eine verstärkte<br />

Siedlungstätigkeit (…) auf dafür geeignete zentrale Orte und Bereiche entlang der<br />

Entwicklungsachsen beschränken."<br />

Das Planungsgebiet befindet sich im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Region<br />

Oberland".<br />

Damit kommt den Belangen von Natur und Landschaft bei allen Planungen<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Da die Planung im öffentlichen Interesse steht und damit eine übergeordnete<br />

Bedeutung erlangt, wird seitens der Regierung von Oberbayern kein Widerspruch zu<br />

den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt, zumal ein Ausgleich für die<br />

Eingriffe geschaffen wird.<br />

Der Wald auf der Erweiterungsfläche im Norden des bestehenden Geländes ist<br />

aufgrund seiner besonderen Bedeutung für Klima, Wasserhaushalt und<br />

Luftreinhaltung teilweise als Bannwald sowie vollflächig als Wald mit besonderer<br />

Bedeutung für den lokalen Klimaschutz, die Erholung (Intensitätsstufe I) sowie für den<br />

Wasserschutz ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus sind für das Planungsgebiet keine spezifischen Aussagen zum<br />

Umweltschutz aus den Fachplänen und Fachgesetzen abzuleiten. Schutzgebiete<br />

gemäß Bayerischem Naturschutzgesetz oder Biotope sind durch die Planung nicht<br />

betroffen.<br />

Vorgehen bei der Umweltprüfung<br />

Die Umweltprüfung wird auf der gesetzlichen Grundlage des § 2 (4) BauGB<br />

durchgeführt. Der Umweltberichtfolgt den Vorgaben gemäß § 2a BauGB bzw. der<br />

Anlage zu § 2 (4) und 2a BauGB.<br />

Für die Beschreibung des Umweltzustandes wurden Informationen aus dem<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>, sowie die Ergebnisse einer örtlichen<br />

Kartierung verwendet.<br />

Bei der Gliederung des Umweltberichtes wurde auf die Methodik des Leitfadens zur<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“<br />

des BayStMLU Bezug genommen, um eine möglichst einfach nachvollziehbare<br />

Einbeziehung der Belange der Eingriffsregelung in den Umweltbericht zu erreichen.<br />

2. UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

Umweltzustand vor Erweiterung


Das bestehende Gelände der Feuerwehrschule wird – mit Ausnahme der westlichen<br />

Bereiche – intensiv genutzt. Die geplante Erweiterung liegt in einem Waldstück.


Das Bestandsgelände ist baurechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB<br />

einzustufen. Die Eingriffsregelung ist für diesen Bereich nicht anzuwenden, zumal die<br />

Bebauung gemäß Bebauungsplan keine weitergehende Verdichtung zulässt, als aus<br />

§ 34 abzuleiten wäre. Im Folgenden werden die einzelnen Schutzgüter für den<br />

gesamten Geltungsbereich in ihrem Bestand beschrieben. Bewertungen<br />

entsprechend des Leitfadens zur Eingriffsregelung werden jedoch nur für den<br />

Erweiterungsbereich vorgenommen.<br />

a) Schutzgut Boden<br />

Das Planungsgebiet befindet sich geologisch im Bereich einer nacheiszeitlichen<br />

Schotterterrasse der Isar. Darüber haben sich natürlicherseits flach- bis<br />

mittelgründige Rendzinen und Braunerden gebildet. Sie sind sehr durchlässig, das<br />

Filtervermögen ist gering.<br />

Unter einer ca. 20-30 cm starken Oberbodenschicht steht sandiger Kies mit einer<br />

Mächtigkeit von ca. 4 m an. Darunter befinden sich kiesige und steinige Schluffe<br />

(Moränenboden).<br />

Die Böden innerhalb des bestehenden Geländes sind aufgrund Bebauung und<br />

Nutzung jedoch anthropogen überprägt und weisen keinen natürlichen Aufbau auf.<br />

Auf dem Erweiterungsgelände befanden sich bei den ehemaligen Bunkeranlagen<br />

Altlastenverdachtsflächen. Die Boden- und Bausubstanzuntersuchungen der Firma<br />

Mplan vom August 2005 kommen zu dem Ergebnis, dass keine Überschreitungen der<br />

Prüfwerte für die Nutzung als Industrie- und Gewerbegrundstück auftreten. Gemäß<br />

Bundesbodenschutzgesetz liegen demnach keine schädlichen Verunreinigungen vor.<br />

Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für<br />

Naturhaushalt)<br />

b) Schutzgut Wasser<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden, das Grundwasser steht im Normalfall<br />

etwa 2,5 bis 3,0 m unter Geländeoberkante, bei Hochwasser ist mit einem Anstieg bis<br />

auf 2,0 m unter Geländeoberkante zu rechnen.<br />

Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für<br />

Naturhaushalt)<br />

c) Schutzgut Klima/ Luft<br />

Das Bestandsgelände liegt an drei Seiten umgeben von Bebauung bzw. Ortsstraßen.<br />

Für das Kleinklima des Ortes hat es keine besondere Bedeutung.<br />

Die Waldflächen in der Erweiterungsfläche sind als Klimaschutzwald ausgewiesen<br />

und haben daher eine hohe Bedeutung für das lokale Klima<br />

(Klimaausgleichsfunktion).<br />

Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie III (hohe Bedeutung für Naturhaushalt)<br />

d) Schutzgut Pflanzen/ Tiere<br />

Die innerhalb des Bestandsgeländes zur Überbauung vorgesehenen Bereiche sind<br />

als gärtnerisches Grün intensiv genutzt/ gepflegt. Sie sind im Wesentlichen als<br />

strukturarm zu bezeichnen, allerdings sind einzelne erhaltenswerte Großbäume


vorhanden. Der Waldbereich im Südwesten besteht vorwiegend aus geschlossenen<br />

Buchenbeständen mit entsprechend geringem Unterwuchs. Die vorhandenen<br />

versiegelten Flächen haben keine Bedeutung für Pflanzen/Tiere.<br />

Der Wald im Süden der Erweiterungsfläche weist einen hohen Laubholzanteil<br />

(überwiegend Buche) auf. Die biologische Vielfalt ist hier als mittel zu bezeichnen.<br />

Der nördliche Bereich der Erweiterungsfläche besteht aus einem ca. 60-jährigen<br />

standortfremden Fichtenforst und weist partiell eine Naturverjüngung mit<br />

Laubholzarten auf. Der Unterwuchs ist aufgrund der lichten Bestockung relativ<br />

ausgeprägt.<br />

Bewertung gemäß Leitfaden: Südliche Bereiche - Kategorie II oben (mittlere<br />

Bedeutung für Naturhaushalt)<br />

Nördliche Bereiche - Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für Naturhaushalt)<br />

e) Schutzgut Landschaftsbild<br />

Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>. Das<br />

Bestandsgelände entspricht vom Eindruck her einer gewerblichen Nutzung und ist<br />

durch eine weitgehend vorhandene Randeingrünung relativ gut nach außen<br />

abgeschirmt.<br />

Die mit Wald bestandene Erweiterungsfläche weist als Übergang zur Bebauung eine<br />

hohe Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild auf. Sie ist zwar für<br />

Erholungssuchende zugänglich, dürfte aber aufgrund der benachbarten gewerblichen<br />

Nutzungen und fehlender Verbindungswege nur in geringem Maße diesbezüglich<br />

genutzt werden.<br />

Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für<br />

Naturhaushalt)<br />

f) Schutzgut Mensch<br />

Durch den derzeitigen Betrieb der Feuerwehrschule treten Lärmemissionen auf wie<br />

z.B. durch den Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände<br />

und vereinzeltem lärmintensiven Maschineneinsatz im Außenbereich.<br />

Durch die benachbarten teilweise stark befahrenen Ortsstrassen sind für den<br />

Geltungsbereich Lärmimmissionen festzustellen.<br />

(Fließt in die Bewertung des Bestandes für die Anwendung der Eingriffsregelung nicht<br />

ein!)


g) Gesamtbewertung nach Leitfaden<br />

In der Zusammenführung der Bewertungen der einzelnen Schutzgüter ergibt sich<br />

insgesamt folgende Bewertung:<br />

Boden II unten<br />

Wasser II unten<br />

Klima/Luft III<br />

Erweiterungsfläche<br />

Pflanzen/ Tiere II unten – II oben<br />

Landschaftsbild II unten<br />

Gesamt II unten – II oben:<br />

mittlere Bedeutung für Naturhaushalt<br />

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

Bei Durchführung der Planung ist neben den unmittelbaren Auswirkungen durch die<br />

Überbauung (Versiegelung des Bodens, Zerstörung von Lebensräumen, Verlust von<br />

Bannwald) eine negative Beeinflussung der lokalen Klimasituation, eine geringfügige<br />

Steigerung der Lärmemissionen und eine Verschiebung des Ortsrandes nach Norden<br />

zu erwarten.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist im Bereich des Bestandsgeländes eine<br />

Verdichtung der Bebauung und Versiegelung entsprechend der in die Planung<br />

aufgenommenen Ziele zu erwarten. Im Bereich des nördlich angrenzenden Waldes<br />

ist von einer Beibehaltung des Status quo auszugehen.<br />

Umweltauswirkungen der Planung<br />

Vorgesehen ist eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb des Bestandsgeländes<br />

sowie eine Überplanung der Waldbereiche mit Übungsanlagen.<br />

Die Bebauung einschließlich der notwendigen Erschließung und der Übungsanlagen<br />

zieht folgendenachteilige Auswirkungen auf die Umwelt mit sich:<br />

Durch Versiegelung werden die vorhandenen Lebensräume für Tiere und Pflanzen,<br />

sowie der Bodenaufbau zerstört. Die flächige Grundwasserneubildung mit Filterung<br />

durch den Boden wird unterbunden. Die Klimaschutzfunktion des Bann- und<br />

Schutzwaldes nimmt ab. Der Ortsrand von <strong>Geretsried</strong> schiebt sich nach Norden. Die<br />

derzeit bestehenden Lärmemissionen werden geringfügig zunehmen, sich aber<br />

qualitativ nicht verändern.<br />

Durch die Bebauung sind keine Eingriffe in den Grundwasserkörper zu befürchten.<br />

Die Erschließung der Feuerwehrschule verbleibt wie bisher an der Sudetenstraße, so<br />

dass nicht mit einer Verlagerung des Kfz-Verkehrs gerechnet werden muss.


Kulturgüter wie Bodendenkmäler sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden im Wesentlichen durch<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und des Verlustes an Bann- und Schutzwald<br />

ausgelöst (Bodenzerstörung, Bebauung und Versiegelung, Verlust von Klima- und<br />

Wasserschutzwald sowie Erholungswald). Hierdurch werden gleichzeitig Wirkungen<br />

auf Wasser, Pflanzen/Tiere, Klima (Mikro-, Klein- und lokales Klima), Ortsbild und<br />

Mensch initiiert.<br />

Durch die Erweiterung gehen ca. 11.000 qm Bannwald sowie 24.650 qm Waldfläche<br />

verloren.<br />

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 107.050 qm. Davon werden 81.100 qm<br />

durch die Planung beeinflusst.<br />

Für die Gebäude ist insgesamt eine maximal zulässige Grundfläche von 48.500 m²<br />

festgesetzt. Darin enthalten sind die Flächen für Übungsanlagen und mögliche<br />

Nebenanlagen. Eine weitere Versiegelung ist durch Erschließungs- und<br />

Verkehrsflächen möglich. Die in §17 BauGB definierten Obergrenzen für das Maß der<br />

Baulichen Nutzung in Gewerbegebieten, Industriegebieten oder sonstigen<br />

Sondergebieten von GRZ 0,8 wird nicht überschritten.<br />

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

Das Bestandsgelände ist baurechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB<br />

einzustufen. Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist für diesen Bereich demnach kein<br />

Ausgleich erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung<br />

zulässig waren. Darüber hinaus lässt die Bebauung gemäß Bebauungsplan keine<br />

weitergehende Verdichtung zu, als aus § 34 abzuleiten wäre.<br />

Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bezieht sich daher<br />

ausschließlich auf die Erweiterungsfläche.<br />

Von den 24.650 qm der Erweiterungsfläche werden 19.850 qm von der Planung<br />

beeinflusst. Die Betonstraßen innerhalb des Waldes und die festgesetzten<br />

Grünflächen im südlichen und östlichen Bereich werden nicht berücksichtigt, da hier<br />

kein zusätzlicher Eingriff erfolgt.<br />

Für Gebäude, Erschließungsflächen, Flächen für ruhenden Verkehr, Übungsflächen<br />

und mögliche Nebenanlagen ist eine Versiegelung von insgesamt 13.600 qm<br />

vorgesehen. Dies entspricht einem Faktor von 68 %, womit es sich gemäß Leitfaden<br />

um einen Eingriff mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad handelt.


Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Durch die Ausweisung von privaten Grünflächen im Süden der Erweiterungsfläche<br />

werden Eingriffe in wertvolle Baumbestände vermieden.<br />

Durch folgende Maßnahmen werden negative Auswirkungen der Planung auf Natur<br />

und Landschaft verringert:<br />

- Versickerungsfähige Beläge für Stellplätze<br />

- Versickerung von Niederschlagswasser<br />

- Begrünung der Stellplätze<br />

- Eingrünung des gesamten Geländes entlang der Grundstücksgrenzen


Der verbleibende Eingriff in Natur und Landschaft wird gemäß Leitfaden<br />

folgendermaßen bewertet:<br />

Die Planung ist als Eingriff mit hohem Versiegelungs- und Nutzungsgrad gemäß<br />

Leitfaden zu bezeichnen, wobei sie innerhalb dieser Kategorie eher dem hohen<br />

Bereich zuzuordnen ist.<br />

Aus der Überlagerung von Bestands- und Eingriffsbewertung ergibt sich zunächst ein<br />

Kompensationsfaktor aus dem oberen Bereich, der unter Berücksichtigung der<br />

genannten Minimierungsmaßnahmen auf 0,95 reduziert werden kann.<br />

Daraus ermittelt sich ein Ausgleichsflächenbedarf von 18.858 qm.<br />

Der Ausgleich erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches im Wasserschutzgebiet<br />

Königsdorf-Wiesen auf Flächen der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>.<br />

Das Grundstück mit der Flurnummer 1981/3, Gemeinde und Gemarkung Königsdorf,<br />

ist als Buckelflur komplett in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und hat eine<br />

Größe von 15.000 m².<br />

Die Oberfläche ist kleinräumig stark reliefiert. Die früher hier übliche Beweidung ist<br />

aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet, Schutzgebietszone II, vor mehreren<br />

Jahren untersagt worden. Seither wurde die Fläche aufgrund des hohen Aufwandes


nur noch einmal gemäht und unterliegt der Verbrachung. Die Magerrasenanteile<br />

werden zurückgedrängt.<br />

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Fläche für den Naturschutz und des<br />

vorhandenen Entwicklungspotentials wird die Pflege dieser Fläche (Mahd 1xjährlich<br />

im Juli) als Ausgleichsmaßnahme anerkannt. Als Entwicklungszeitraum werden 10<br />

Jahre angesetzt (Regeneration der Magerrasenarten).<br />

Die zweite Fläche, Flurnummer 1952, hat eine Flächengröße von 14,5 ha und ist<br />

großteils waldbestanden. Lediglich der südwestliche Bereich des Grundstücks mit<br />

einem Flächenumfang von ca. 4.000 m² ist als verbrachte ehemalige Wiese zu<br />

charakterisieren. Sie soll durch Anpflanzung zu einem standorttypischen<br />

Laubmischwald entwickelt werden. Für die Aufforstung sind folgende Pflanzabstände<br />

festgelegt: Buche 1 x 1,5 m, Bergahorn 1 x 2 m, Kirsche 1 x 12 m, Tanne 2 x 2 m. Die<br />

Baumarten sind gruppenweise getrennt einzubringen. Zum Schutz vor Wildverbiß ist<br />

die Anpflanzung zu zäunen.<br />

Als Entwicklungszeitraum werden 5 Jahre angesetzt. Innerhalb dieses Zeitraumes<br />

sind die notwendigen Pflegemaßnahmen zur Sicherung des Aufwuchses<br />

durchzuführen. Am Ende des Entwicklungszeitraumes ist die Zäunung zu entfernen<br />

und ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgleichsflächen langfristig für den<br />

Naturschutz bereitzustellen sind und damit auch in der entsprechenden Qualität<br />

erhalten werden müssen.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen sind spätestens mit Beginn der ersten Baumaßnahme<br />

durchzuführen.<br />

Der Ausgleich für die vorgesehenen Rodungen kann damit nur zum Teil durch<br />

Erstaufforstung erbracht werden. Weitere Aufforstungsflächen stehen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geretsried</strong> nicht zur Verfügung. Aufgrund des hohen Waldanteiles in der Kommune<br />

wird es für angemessen erachtet, Eingriffe in Waldflächen auch in anderer Weise<br />

auszugleichen.<br />

Der waldrechtlich notwendige Ersatz der Bannwaldflächen erfolgt durch die<br />

Umwidmung bereits bestehender Waldflächen zu Bannwald westlich des<br />

Erweiterungsgeländes mit einer Fläche von 11.000 m².<br />

Hierzu wird die Bannwaldverordnung des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Tölz</strong>-<strong>Wolfratshausen</strong><br />

vom 02.11.1992 entsprechend geändert.<br />

Prüfung von Planungsalternativen<br />

Aufgrund der Lage der Feuerwehrschule an zwei Ortsstraßen und einem<br />

bestehenden Gewerbegebiet sowie der bestehenden inneren Erschließungsstruktur<br />

lassen sich keine sinnvollen alternativen Planungsvorschläge entwickeln. Eine<br />

Auslagerung von Übungsflächen auf einen anderen, weiterb entfernten Standort ist<br />

aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die vorliegende Planung betreibt eine<br />

maßvolle Nachverdichtung und berücksichtigt dabei die wertvolleren Waldbestände.


3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

Zum Verfahren bei der Umweltprüfung wird auf Teil 1 – Einleitung verwiesen.<br />

Die zulässige Grundfläche der Erweiterungsfläche beträgt 13.600 qm. Dieser Wert<br />

liegt unterhalb des Prüfwerts von 20.000 qm, der im Anhang 1 zum UVPG unter Nr.<br />

18.7.2 in Verbindung mit Nr. 18.8 zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des<br />

Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz1 UVPG genannt ist.<br />

Damit ist keine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) im Sinne des<br />

UVPG notwendig.<br />

Monitoring<br />

Die Kommunen sind verpflichtet, unvorhergesehene Auswirkungen der Durchführung<br />

der Bauleitplanung auf die Umwelt zu überwachen (§ 4c BauGB).<br />

Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />

Beobachtung des zu erhaltenden Baumbestandes und des angrenzenden Waldes<br />

hinsichtlich unvorhergesehener schädlicher Einflüsse in einem Turnus von 10 Jahren<br />

nach Inkrafttreten der Planung.<br />

Das Erreichen des Entwicklungszieles der Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere der<br />

Entwicklung der Buckelflur, soll nach 5 Jahren überprüft werden, um ggf.<br />

Anpassungen bei den Pflegemaßnahmen vornehmen zu können.<br />

Auf die Informationspflicht der Behörden zur Unterstützung der Gemeinde in deren<br />

Überwachungsaufgaben wird hingewiesen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die vorliegende Planung erlaubt eine maßvolle Nachverdichtung der bestehenden<br />

Feuerwehrschule und ihre Erweiterung nach Norden insbesondere zur Realisierung<br />

von notwendigen Übungsanlagen. Sie ermöglicht somit die langfristige Sicherung des<br />

Standortes als staatliche Schuleinrichtung.<br />

Sie zieht auf der Erweiterungsfläche einen Eingriff in Natur und Landschaft nach sich,<br />

der aber aufgrund des nicht sehr bedeutenden Bestandes bzw. aufgrund der<br />

Rücksichtnahme auf wertvollere Baumbestände verhältnismäßig gering gehalten<br />

werden kann.<br />

Zur Reduzierung von versiegelten Flächen, zum verantwortungsvollen Umgang mit<br />

Niederschlagswasser und zum Baumschutz sind entsprechende Festsetzungen<br />

getroffen.<br />

Durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches wird ein<br />

Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe durch Versiegelung und Überbauung<br />

geschaffen.<br />

Die Eingriffe in die Bannwaldflächen werden räumlich angrenzend ausgeglichen.<br />

01.06.2006 Vogl + Kloyer<br />

redaktionell überarbeitet, 06.08.2012 Staatliches Bauamt Weilheim

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