Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Tölz</strong> - <strong>Wolfratshausen</strong><br />
UMWELTBERICHT<br />
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 Sondergebiet zwischen<br />
Sudeten- und Jeschkenstraße (Staatliche Feuerwehrschule)<br />
Im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB<br />
aufgestellt: 01.06.2006<br />
Vogl + Kloyer Landschaftsarchitekten, Weilheim<br />
redaktionell überarbeitet 2012<br />
Staatliches Bauamt Weilheim<br />
Pollinger Straße 8<br />
82362 Weilheim<br />
0881 990 0<br />
Auskünfte:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />
Karl-Lederer-Platz 1<br />
82538 <strong>Geretsried</strong><br />
08171 6298 31<br />
1. EINLEITUNG<br />
Beschreibung der Planung (Inhalt und wichtigste Ziele)<br />
Der Freistaat Bayern plante den teilweisen Neubau und die Modernisierung der<br />
staatlichen Feuerwehrschule in <strong>Geretsried</strong>. In mehreren Ausbaustufen werden auf<br />
dem bisher zur Verfügung stehenden Gelände Verwaltungs-, Lehr- und<br />
Unterkunftsgebäude sowie Übungsanlagen errichtet und umgebaut. Darüber hinaus<br />
wurde eine Ausweitung des bestehenden Geländes erforderlich, da der Umfang und<br />
das inhaltliche Angebot der Übungs- und Lehreinrichtungen, sowie der<br />
Unterkunftsbereich einer Ergänzung bedurfte.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan ordnet die Bebauung auf dem bestehenden Gelände<br />
und ermöglicht eine Erweiterung nach Norden.<br />
Der Geltungsbereich umfasst das derzeitige Gelände der Feuerwehrschule<br />
<strong>Geretsried</strong> und den nördlich angrenzenden Wald, der großteils als Bannwald<br />
geschützt ist. Das Planungsgebiet wird im Osten durch die Jeschkenstraße, im Süden<br />
durch die Sudetenstraße begrenzt. Die Planung sieht auf dem gesamten Gelände<br />
eine zulässige Bebauung von 48.500 qm mit Gebäuden einschließlich Nebenanlagen<br />
vor.
Relevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplänen<br />
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern verweist darauf, dass besonders<br />
schützenswerte Landschaftsteile wie u. a. Schutzwälder, Erholungswälder und<br />
Bannwälder sowie deren unmittelbare Randzonen grundsätzlich von Bebauung<br />
freizuhalten sind.<br />
Der Regionalplan nennt eine ressourcenschonende Siedlungstätigkeit als Ziel: "Zur<br />
Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vor allem die<br />
Innenentwicklung gestärkt, Baulandreserven mobilisiert und bereits ausgewiesene<br />
Baugebiete genutzt werden." Darüber hinaus soll sich "Eine verstärkte<br />
Siedlungstätigkeit (…) auf dafür geeignete zentrale Orte und Bereiche entlang der<br />
Entwicklungsachsen beschränken."<br />
Das Planungsgebiet befindet sich im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Region<br />
Oberland".<br />
Damit kommt den Belangen von Natur und Landschaft bei allen Planungen<br />
besondere Bedeutung zu.<br />
Da die Planung im öffentlichen Interesse steht und damit eine übergeordnete<br />
Bedeutung erlangt, wird seitens der Regierung von Oberbayern kein Widerspruch zu<br />
den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt, zumal ein Ausgleich für die<br />
Eingriffe geschaffen wird.<br />
Der Wald auf der Erweiterungsfläche im Norden des bestehenden Geländes ist<br />
aufgrund seiner besonderen Bedeutung für Klima, Wasserhaushalt und<br />
Luftreinhaltung teilweise als Bannwald sowie vollflächig als Wald mit besonderer<br />
Bedeutung für den lokalen Klimaschutz, die Erholung (Intensitätsstufe I) sowie für den<br />
Wasserschutz ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus sind für das Planungsgebiet keine spezifischen Aussagen zum<br />
Umweltschutz aus den Fachplänen und Fachgesetzen abzuleiten. Schutzgebiete<br />
gemäß Bayerischem Naturschutzgesetz oder Biotope sind durch die Planung nicht<br />
betroffen.<br />
Vorgehen bei der Umweltprüfung<br />
Die Umweltprüfung wird auf der gesetzlichen Grundlage des § 2 (4) BauGB<br />
durchgeführt. Der Umweltberichtfolgt den Vorgaben gemäß § 2a BauGB bzw. der<br />
Anlage zu § 2 (4) und 2a BauGB.<br />
Für die Beschreibung des Umweltzustandes wurden Informationen aus dem<br />
Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>, sowie die Ergebnisse einer örtlichen<br />
Kartierung verwendet.<br />
Bei der Gliederung des Umweltberichtes wurde auf die Methodik des Leitfadens zur<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“<br />
des BayStMLU Bezug genommen, um eine möglichst einfach nachvollziehbare<br />
Einbeziehung der Belange der Eingriffsregelung in den Umweltbericht zu erreichen.<br />
2. UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
Umweltzustand vor Erweiterung
Das bestehende Gelände der Feuerwehrschule wird – mit Ausnahme der westlichen<br />
Bereiche – intensiv genutzt. Die geplante Erweiterung liegt in einem Waldstück.
Das Bestandsgelände ist baurechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB<br />
einzustufen. Die Eingriffsregelung ist für diesen Bereich nicht anzuwenden, zumal die<br />
Bebauung gemäß Bebauungsplan keine weitergehende Verdichtung zulässt, als aus<br />
§ 34 abzuleiten wäre. Im Folgenden werden die einzelnen Schutzgüter für den<br />
gesamten Geltungsbereich in ihrem Bestand beschrieben. Bewertungen<br />
entsprechend des Leitfadens zur Eingriffsregelung werden jedoch nur für den<br />
Erweiterungsbereich vorgenommen.<br />
a) Schutzgut Boden<br />
Das Planungsgebiet befindet sich geologisch im Bereich einer nacheiszeitlichen<br />
Schotterterrasse der Isar. Darüber haben sich natürlicherseits flach- bis<br />
mittelgründige Rendzinen und Braunerden gebildet. Sie sind sehr durchlässig, das<br />
Filtervermögen ist gering.<br />
Unter einer ca. 20-30 cm starken Oberbodenschicht steht sandiger Kies mit einer<br />
Mächtigkeit von ca. 4 m an. Darunter befinden sich kiesige und steinige Schluffe<br />
(Moränenboden).<br />
Die Böden innerhalb des bestehenden Geländes sind aufgrund Bebauung und<br />
Nutzung jedoch anthropogen überprägt und weisen keinen natürlichen Aufbau auf.<br />
Auf dem Erweiterungsgelände befanden sich bei den ehemaligen Bunkeranlagen<br />
Altlastenverdachtsflächen. Die Boden- und Bausubstanzuntersuchungen der Firma<br />
Mplan vom August 2005 kommen zu dem Ergebnis, dass keine Überschreitungen der<br />
Prüfwerte für die Nutzung als Industrie- und Gewerbegrundstück auftreten. Gemäß<br />
Bundesbodenschutzgesetz liegen demnach keine schädlichen Verunreinigungen vor.<br />
Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für<br />
Naturhaushalt)<br />
b) Schutzgut Wasser<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden, das Grundwasser steht im Normalfall<br />
etwa 2,5 bis 3,0 m unter Geländeoberkante, bei Hochwasser ist mit einem Anstieg bis<br />
auf 2,0 m unter Geländeoberkante zu rechnen.<br />
Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für<br />
Naturhaushalt)<br />
c) Schutzgut Klima/ Luft<br />
Das Bestandsgelände liegt an drei Seiten umgeben von Bebauung bzw. Ortsstraßen.<br />
Für das Kleinklima des Ortes hat es keine besondere Bedeutung.<br />
Die Waldflächen in der Erweiterungsfläche sind als Klimaschutzwald ausgewiesen<br />
und haben daher eine hohe Bedeutung für das lokale Klima<br />
(Klimaausgleichsfunktion).<br />
Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie III (hohe Bedeutung für Naturhaushalt)<br />
d) Schutzgut Pflanzen/ Tiere<br />
Die innerhalb des Bestandsgeländes zur Überbauung vorgesehenen Bereiche sind<br />
als gärtnerisches Grün intensiv genutzt/ gepflegt. Sie sind im Wesentlichen als<br />
strukturarm zu bezeichnen, allerdings sind einzelne erhaltenswerte Großbäume
vorhanden. Der Waldbereich im Südwesten besteht vorwiegend aus geschlossenen<br />
Buchenbeständen mit entsprechend geringem Unterwuchs. Die vorhandenen<br />
versiegelten Flächen haben keine Bedeutung für Pflanzen/Tiere.<br />
Der Wald im Süden der Erweiterungsfläche weist einen hohen Laubholzanteil<br />
(überwiegend Buche) auf. Die biologische Vielfalt ist hier als mittel zu bezeichnen.<br />
Der nördliche Bereich der Erweiterungsfläche besteht aus einem ca. 60-jährigen<br />
standortfremden Fichtenforst und weist partiell eine Naturverjüngung mit<br />
Laubholzarten auf. Der Unterwuchs ist aufgrund der lichten Bestockung relativ<br />
ausgeprägt.<br />
Bewertung gemäß Leitfaden: Südliche Bereiche - Kategorie II oben (mittlere<br />
Bedeutung für Naturhaushalt)<br />
Nördliche Bereiche - Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für Naturhaushalt)<br />
e) Schutzgut Landschaftsbild<br />
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>. Das<br />
Bestandsgelände entspricht vom Eindruck her einer gewerblichen Nutzung und ist<br />
durch eine weitgehend vorhandene Randeingrünung relativ gut nach außen<br />
abgeschirmt.<br />
Die mit Wald bestandene Erweiterungsfläche weist als Übergang zur Bebauung eine<br />
hohe Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild auf. Sie ist zwar für<br />
Erholungssuchende zugänglich, dürfte aber aufgrund der benachbarten gewerblichen<br />
Nutzungen und fehlender Verbindungswege nur in geringem Maße diesbezüglich<br />
genutzt werden.<br />
Bewertung gemäß Leitfaden: Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für<br />
Naturhaushalt)<br />
f) Schutzgut Mensch<br />
Durch den derzeitigen Betrieb der Feuerwehrschule treten Lärmemissionen auf wie<br />
z.B. durch den Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände<br />
und vereinzeltem lärmintensiven Maschineneinsatz im Außenbereich.<br />
Durch die benachbarten teilweise stark befahrenen Ortsstrassen sind für den<br />
Geltungsbereich Lärmimmissionen festzustellen.<br />
(Fließt in die Bewertung des Bestandes für die Anwendung der Eingriffsregelung nicht<br />
ein!)
g) Gesamtbewertung nach Leitfaden<br />
In der Zusammenführung der Bewertungen der einzelnen Schutzgüter ergibt sich<br />
insgesamt folgende Bewertung:<br />
Boden II unten<br />
Wasser II unten<br />
Klima/Luft III<br />
Erweiterungsfläche<br />
Pflanzen/ Tiere II unten – II oben<br />
Landschaftsbild II unten<br />
Gesamt II unten – II oben:<br />
mittlere Bedeutung für Naturhaushalt<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
Bei Durchführung der Planung ist neben den unmittelbaren Auswirkungen durch die<br />
Überbauung (Versiegelung des Bodens, Zerstörung von Lebensräumen, Verlust von<br />
Bannwald) eine negative Beeinflussung der lokalen Klimasituation, eine geringfügige<br />
Steigerung der Lärmemissionen und eine Verschiebung des Ortsrandes nach Norden<br />
zu erwarten.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ist im Bereich des Bestandsgeländes eine<br />
Verdichtung der Bebauung und Versiegelung entsprechend der in die Planung<br />
aufgenommenen Ziele zu erwarten. Im Bereich des nördlich angrenzenden Waldes<br />
ist von einer Beibehaltung des Status quo auszugehen.<br />
Umweltauswirkungen der Planung<br />
Vorgesehen ist eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb des Bestandsgeländes<br />
sowie eine Überplanung der Waldbereiche mit Übungsanlagen.<br />
Die Bebauung einschließlich der notwendigen Erschließung und der Übungsanlagen<br />
zieht folgendenachteilige Auswirkungen auf die Umwelt mit sich:<br />
Durch Versiegelung werden die vorhandenen Lebensräume für Tiere und Pflanzen,<br />
sowie der Bodenaufbau zerstört. Die flächige Grundwasserneubildung mit Filterung<br />
durch den Boden wird unterbunden. Die Klimaschutzfunktion des Bann- und<br />
Schutzwaldes nimmt ab. Der Ortsrand von <strong>Geretsried</strong> schiebt sich nach Norden. Die<br />
derzeit bestehenden Lärmemissionen werden geringfügig zunehmen, sich aber<br />
qualitativ nicht verändern.<br />
Durch die Bebauung sind keine Eingriffe in den Grundwasserkörper zu befürchten.<br />
Die Erschließung der Feuerwehrschule verbleibt wie bisher an der Sudetenstraße, so<br />
dass nicht mit einer Verlagerung des Kfz-Verkehrs gerechnet werden muss.
Kulturgüter wie Bodendenkmäler sind durch die Planung nicht betroffen.<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden im Wesentlichen durch<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und des Verlustes an Bann- und Schutzwald<br />
ausgelöst (Bodenzerstörung, Bebauung und Versiegelung, Verlust von Klima- und<br />
Wasserschutzwald sowie Erholungswald). Hierdurch werden gleichzeitig Wirkungen<br />
auf Wasser, Pflanzen/Tiere, Klima (Mikro-, Klein- und lokales Klima), Ortsbild und<br />
Mensch initiiert.<br />
Durch die Erweiterung gehen ca. 11.000 qm Bannwald sowie 24.650 qm Waldfläche<br />
verloren.<br />
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 107.050 qm. Davon werden 81.100 qm<br />
durch die Planung beeinflusst.<br />
Für die Gebäude ist insgesamt eine maximal zulässige Grundfläche von 48.500 m²<br />
festgesetzt. Darin enthalten sind die Flächen für Übungsanlagen und mögliche<br />
Nebenanlagen. Eine weitere Versiegelung ist durch Erschließungs- und<br />
Verkehrsflächen möglich. Die in §17 BauGB definierten Obergrenzen für das Maß der<br />
Baulichen Nutzung in Gewerbegebieten, Industriegebieten oder sonstigen<br />
Sondergebieten von GRZ 0,8 wird nicht überschritten.<br />
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
Das Bestandsgelände ist baurechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB<br />
einzustufen. Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist für diesen Bereich demnach kein<br />
Ausgleich erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung<br />
zulässig waren. Darüber hinaus lässt die Bebauung gemäß Bebauungsplan keine<br />
weitergehende Verdichtung zu, als aus § 34 abzuleiten wäre.<br />
Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bezieht sich daher<br />
ausschließlich auf die Erweiterungsfläche.<br />
Von den 24.650 qm der Erweiterungsfläche werden 19.850 qm von der Planung<br />
beeinflusst. Die Betonstraßen innerhalb des Waldes und die festgesetzten<br />
Grünflächen im südlichen und östlichen Bereich werden nicht berücksichtigt, da hier<br />
kein zusätzlicher Eingriff erfolgt.<br />
Für Gebäude, Erschließungsflächen, Flächen für ruhenden Verkehr, Übungsflächen<br />
und mögliche Nebenanlagen ist eine Versiegelung von insgesamt 13.600 qm<br />
vorgesehen. Dies entspricht einem Faktor von 68 %, womit es sich gemäß Leitfaden<br />
um einen Eingriff mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad handelt.
Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Durch die Ausweisung von privaten Grünflächen im Süden der Erweiterungsfläche<br />
werden Eingriffe in wertvolle Baumbestände vermieden.<br />
Durch folgende Maßnahmen werden negative Auswirkungen der Planung auf Natur<br />
und Landschaft verringert:<br />
- Versickerungsfähige Beläge für Stellplätze<br />
- Versickerung von Niederschlagswasser<br />
- Begrünung der Stellplätze<br />
- Eingrünung des gesamten Geländes entlang der Grundstücksgrenzen
Der verbleibende Eingriff in Natur und Landschaft wird gemäß Leitfaden<br />
folgendermaßen bewertet:<br />
Die Planung ist als Eingriff mit hohem Versiegelungs- und Nutzungsgrad gemäß<br />
Leitfaden zu bezeichnen, wobei sie innerhalb dieser Kategorie eher dem hohen<br />
Bereich zuzuordnen ist.<br />
Aus der Überlagerung von Bestands- und Eingriffsbewertung ergibt sich zunächst ein<br />
Kompensationsfaktor aus dem oberen Bereich, der unter Berücksichtigung der<br />
genannten Minimierungsmaßnahmen auf 0,95 reduziert werden kann.<br />
Daraus ermittelt sich ein Ausgleichsflächenbedarf von 18.858 qm.<br />
Der Ausgleich erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches im Wasserschutzgebiet<br />
Königsdorf-Wiesen auf Flächen der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong>.<br />
Das Grundstück mit der Flurnummer 1981/3, Gemeinde und Gemarkung Königsdorf,<br />
ist als Buckelflur komplett in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und hat eine<br />
Größe von 15.000 m².<br />
Die Oberfläche ist kleinräumig stark reliefiert. Die früher hier übliche Beweidung ist<br />
aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet, Schutzgebietszone II, vor mehreren<br />
Jahren untersagt worden. Seither wurde die Fläche aufgrund des hohen Aufwandes
nur noch einmal gemäht und unterliegt der Verbrachung. Die Magerrasenanteile<br />
werden zurückgedrängt.<br />
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Fläche für den Naturschutz und des<br />
vorhandenen Entwicklungspotentials wird die Pflege dieser Fläche (Mahd 1xjährlich<br />
im Juli) als Ausgleichsmaßnahme anerkannt. Als Entwicklungszeitraum werden 10<br />
Jahre angesetzt (Regeneration der Magerrasenarten).<br />
Die zweite Fläche, Flurnummer 1952, hat eine Flächengröße von 14,5 ha und ist<br />
großteils waldbestanden. Lediglich der südwestliche Bereich des Grundstücks mit<br />
einem Flächenumfang von ca. 4.000 m² ist als verbrachte ehemalige Wiese zu<br />
charakterisieren. Sie soll durch Anpflanzung zu einem standorttypischen<br />
Laubmischwald entwickelt werden. Für die Aufforstung sind folgende Pflanzabstände<br />
festgelegt: Buche 1 x 1,5 m, Bergahorn 1 x 2 m, Kirsche 1 x 12 m, Tanne 2 x 2 m. Die<br />
Baumarten sind gruppenweise getrennt einzubringen. Zum Schutz vor Wildverbiß ist<br />
die Anpflanzung zu zäunen.<br />
Als Entwicklungszeitraum werden 5 Jahre angesetzt. Innerhalb dieses Zeitraumes<br />
sind die notwendigen Pflegemaßnahmen zur Sicherung des Aufwuchses<br />
durchzuführen. Am Ende des Entwicklungszeitraumes ist die Zäunung zu entfernen<br />
und ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgleichsflächen langfristig für den<br />
Naturschutz bereitzustellen sind und damit auch in der entsprechenden Qualität<br />
erhalten werden müssen.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen sind spätestens mit Beginn der ersten Baumaßnahme<br />
durchzuführen.<br />
Der Ausgleich für die vorgesehenen Rodungen kann damit nur zum Teil durch<br />
Erstaufforstung erbracht werden. Weitere Aufforstungsflächen stehen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Geretsried</strong> nicht zur Verfügung. Aufgrund des hohen Waldanteiles in der Kommune<br />
wird es für angemessen erachtet, Eingriffe in Waldflächen auch in anderer Weise<br />
auszugleichen.<br />
Der waldrechtlich notwendige Ersatz der Bannwaldflächen erfolgt durch die<br />
Umwidmung bereits bestehender Waldflächen zu Bannwald westlich des<br />
Erweiterungsgeländes mit einer Fläche von 11.000 m².<br />
Hierzu wird die Bannwaldverordnung des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Tölz</strong>-<strong>Wolfratshausen</strong><br />
vom 02.11.1992 entsprechend geändert.<br />
Prüfung von Planungsalternativen<br />
Aufgrund der Lage der Feuerwehrschule an zwei Ortsstraßen und einem<br />
bestehenden Gewerbegebiet sowie der bestehenden inneren Erschließungsstruktur<br />
lassen sich keine sinnvollen alternativen Planungsvorschläge entwickeln. Eine<br />
Auslagerung von Übungsflächen auf einen anderen, weiterb entfernten Standort ist<br />
aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die vorliegende Planung betreibt eine<br />
maßvolle Nachverdichtung und berücksichtigt dabei die wertvolleren Waldbestände.
3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
Zum Verfahren bei der Umweltprüfung wird auf Teil 1 – Einleitung verwiesen.<br />
Die zulässige Grundfläche der Erweiterungsfläche beträgt 13.600 qm. Dieser Wert<br />
liegt unterhalb des Prüfwerts von 20.000 qm, der im Anhang 1 zum UVPG unter Nr.<br />
18.7.2 in Verbindung mit Nr. 18.8 zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des<br />
Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz1 UVPG genannt ist.<br />
Damit ist keine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) im Sinne des<br />
UVPG notwendig.<br />
Monitoring<br />
Die Kommunen sind verpflichtet, unvorhergesehene Auswirkungen der Durchführung<br />
der Bauleitplanung auf die Umwelt zu überwachen (§ 4c BauGB).<br />
Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />
Beobachtung des zu erhaltenden Baumbestandes und des angrenzenden Waldes<br />
hinsichtlich unvorhergesehener schädlicher Einflüsse in einem Turnus von 10 Jahren<br />
nach Inkrafttreten der Planung.<br />
Das Erreichen des Entwicklungszieles der Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere der<br />
Entwicklung der Buckelflur, soll nach 5 Jahren überprüft werden, um ggf.<br />
Anpassungen bei den Pflegemaßnahmen vornehmen zu können.<br />
Auf die Informationspflicht der Behörden zur Unterstützung der Gemeinde in deren<br />
Überwachungsaufgaben wird hingewiesen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die vorliegende Planung erlaubt eine maßvolle Nachverdichtung der bestehenden<br />
Feuerwehrschule und ihre Erweiterung nach Norden insbesondere zur Realisierung<br />
von notwendigen Übungsanlagen. Sie ermöglicht somit die langfristige Sicherung des<br />
Standortes als staatliche Schuleinrichtung.<br />
Sie zieht auf der Erweiterungsfläche einen Eingriff in Natur und Landschaft nach sich,<br />
der aber aufgrund des nicht sehr bedeutenden Bestandes bzw. aufgrund der<br />
Rücksichtnahme auf wertvollere Baumbestände verhältnismäßig gering gehalten<br />
werden kann.<br />
Zur Reduzierung von versiegelten Flächen, zum verantwortungsvollen Umgang mit<br />
Niederschlagswasser und zum Baumschutz sind entsprechende Festsetzungen<br />
getroffen.<br />
Durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches wird ein<br />
Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe durch Versiegelung und Überbauung<br />
geschaffen.<br />
Die Eingriffe in die Bannwaldflächen werden räumlich angrenzend ausgeglichen.<br />
01.06.2006 Vogl + Kloyer<br />
redaktionell überarbeitet, 06.08.2012 Staatliches Bauamt Weilheim