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Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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zur Trennung von Unterkunftsbereich und Übungsgelände bzw. dem intensiven<br />

Übungsbereich auf dem bisherigen Gelände und den Übungsanlagen im Bereich der<br />

Erweiterung.<br />

Südlich des neuen Bannwaldrandes ist ein Strauchsaum aus standortgerechten<br />

Gehölzen vorgesehen (z.B. Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Weißdorn).<br />

Der ökologische Ausgleich für die Rodung von Wald und die geplanten<br />

Baumaßnahmen wurde außerhalb des Geltungsbereiches auf Flächen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geretsried</strong> erbracht. Auch hierzu sind weiterführende Angaben im Umweltbericht<br />

enthalten.<br />

Im Zuge der 1. Planungsänderung wurde mit dem Umweltamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

nochmals eine Bestandsaufnahme der festgesetzten Bäume im Geltungsbereich<br />

gemacht. Kranke, die Verkehrssicherheit gefährdende oder nicht schützenswerte<br />

Exemplare wurden aus der Festsetzung herausgenommen. Für die bestehenden<br />

Bäume, die aufgrund baulicher Maßnahmen entfernt werden müssen, werden in<br />

verträglichem und sinnvollem Maße Ersatzpflanzungen im Bebauungsplan<br />

festgesetzt.<br />

Wenn im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnete Bäume gefällt werden,<br />

müssen ihrer Wuchsklasse entsprechend an dieser oder anderer Stelle der<br />

Liegenschaft Ersatzbäume gepflanzt werden.<br />

- Verschiedene kleinere Korrekturen der Grünflächen<br />

Unabhängig von den größeren Anpassungen der Grünflächen, die sich aus den<br />

Veränderungen der Baugrenzen wie in Punkt b) beschrieben ergeben sind auch<br />

folgende kleinere Korrekturen nötig:<br />

An der Zufahrt Nordost sowie im Bereich der Baumfällsimulationsanlage müssen die<br />

Grünflächen aus technischen Gründen um insgesamt etwa 100 m² zurückgenommen<br />

werden.<br />

Der Eingrünungsstreifen zur Jeschkenstraße hin wird im Bereich des<br />

Übungsgeländes aufgrund der dort erforderlichen Änderungen korrigiert. Im Bereich<br />

der Gleisanlage kann der Grünstreifen ergänzt werden, südlich davon muss die<br />

Eingrünung etwas zurückgenommen werden. In der Summe ergibt sich nahezu keine<br />

Flächenveränderung bei den festgesetzten privaten Grünflächen.<br />

Im Süden, im Bereich der Betriebseinfahrt kann die Randeingrünung ergänzt werden.<br />

Die Planänderungen ziehen keine nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt<br />

nach sich.<br />

f) Spezieller Artenschutz in der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Für den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan wurde entsprechend der damals<br />

geltenden Rechtslage keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Für das<br />

Änderungsverfahren ist diese jedoch zu erbringen. Vom Ingenieurbüro Narr- Rist-<br />

Türk wurde die „Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ erstellt und<br />

wird hier als Textteil in die Begründung integriert.<br />

Ein Teil des Änderungsbereiches erstreckt sich auf ein kleines Wäldchen, das in der<br />

Zeit von 01.10.2011 bis 28.02. 2012 gerodet wurde, da der Parkplatz auf der Fläche<br />

des künftigen Parkdecks als Provisorium realisiert wird. Der restliche durch die<br />

Änderung betroffene Bereich wurde vor 3 Jahren gerodet und weist eine junge<br />

Sukzessionsflur auf.<br />

Für folgende Tierarten kann eine potentielle Betroffenheit durch die Planung nicht<br />

ausgeschlossen werden:

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