Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...
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zur Trennung von Unterkunftsbereich und Übungsgelände bzw. dem intensiven<br />
Übungsbereich auf dem bisherigen Gelände und den Übungsanlagen im Bereich der<br />
Erweiterung.<br />
Südlich des neuen Bannwaldrandes ist ein Strauchsaum aus standortgerechten<br />
Gehölzen vorgesehen (z.B. Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Weißdorn).<br />
Der ökologische Ausgleich für die Rodung von Wald und die geplanten<br />
Baumaßnahmen wurde außerhalb des Geltungsbereiches auf Flächen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Geretsried</strong> erbracht. Auch hierzu sind weiterführende Angaben im Umweltbericht<br />
enthalten.<br />
Im Zuge der 1. Planungsänderung wurde mit dem Umweltamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
nochmals eine Bestandsaufnahme der festgesetzten Bäume im Geltungsbereich<br />
gemacht. Kranke, die Verkehrssicherheit gefährdende oder nicht schützenswerte<br />
Exemplare wurden aus der Festsetzung herausgenommen. Für die bestehenden<br />
Bäume, die aufgrund baulicher Maßnahmen entfernt werden müssen, werden in<br />
verträglichem und sinnvollem Maße Ersatzpflanzungen im Bebauungsplan<br />
festgesetzt.<br />
Wenn im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnete Bäume gefällt werden,<br />
müssen ihrer Wuchsklasse entsprechend an dieser oder anderer Stelle der<br />
Liegenschaft Ersatzbäume gepflanzt werden.<br />
- Verschiedene kleinere Korrekturen der Grünflächen<br />
Unabhängig von den größeren Anpassungen der Grünflächen, die sich aus den<br />
Veränderungen der Baugrenzen wie in Punkt b) beschrieben ergeben sind auch<br />
folgende kleinere Korrekturen nötig:<br />
An der Zufahrt Nordost sowie im Bereich der Baumfällsimulationsanlage müssen die<br />
Grünflächen aus technischen Gründen um insgesamt etwa 100 m² zurückgenommen<br />
werden.<br />
Der Eingrünungsstreifen zur Jeschkenstraße hin wird im Bereich des<br />
Übungsgeländes aufgrund der dort erforderlichen Änderungen korrigiert. Im Bereich<br />
der Gleisanlage kann der Grünstreifen ergänzt werden, südlich davon muss die<br />
Eingrünung etwas zurückgenommen werden. In der Summe ergibt sich nahezu keine<br />
Flächenveränderung bei den festgesetzten privaten Grünflächen.<br />
Im Süden, im Bereich der Betriebseinfahrt kann die Randeingrünung ergänzt werden.<br />
Die Planänderungen ziehen keine nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt<br />
nach sich.<br />
f) Spezieller Artenschutz in der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
Für den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan wurde entsprechend der damals<br />
geltenden Rechtslage keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Für das<br />
Änderungsverfahren ist diese jedoch zu erbringen. Vom Ingenieurbüro Narr- Rist-<br />
Türk wurde die „Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ erstellt und<br />
wird hier als Textteil in die Begründung integriert.<br />
Ein Teil des Änderungsbereiches erstreckt sich auf ein kleines Wäldchen, das in der<br />
Zeit von 01.10.2011 bis 28.02. 2012 gerodet wurde, da der Parkplatz auf der Fläche<br />
des künftigen Parkdecks als Provisorium realisiert wird. Der restliche durch die<br />
Änderung betroffene Bereich wurde vor 3 Jahren gerodet und weist eine junge<br />
Sukzessionsflur auf.<br />
Für folgende Tierarten kann eine potentielle Betroffenheit durch die Planung nicht<br />
ausgeschlossen werden: