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Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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c) Erschließung<br />

Die Erschließung erfolgt derzeit über die Hauptzufahrt von der Sudetenstraße aus, es<br />

existiert eine weitere Zu- und Ausfahrt von der Jeschkenstraße, die allerdings nur<br />

bedarfsweise genutzt werden kann.<br />

Die Feuerwehrschule strebt aus sicherheitstechnischen Gründen eine Trennung des<br />

Übungs- und des Teilnehmerverkehrs an. Deswegen wird eine zweite Zufahrt von der<br />

Sudetenstraße in das Gelände angelegt, die den externen Verkehr aufnimmt. Der<br />

Übungsverkehr, welcher teilweise unter Einsatzbedingungen erfolgt, kann damit auf<br />

der bisherigen Haupterschließungsachse uneingeschränkt stattfinden.<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplans sieht anstelle des bisher geplanten<br />

Teilnehmerparkplatzes in unmittelbarer Nähe zum Unterkunftsgebäude entlang der<br />

Westgrenze des Geltungsbereiches die bauliche Realisierung einer Parkgarage für<br />

Teilnehmer und Dauergäste der Feuerwehrschule vor.<br />

Das Übungsgelände im Norden ist an die vorhandene Haupterschließungsachse<br />

angebunden. Eine weitere Notaus- und -einfahrt zur Jeschkenstraße ist für den Fall<br />

von Baumaßnahmen vorgesehen.<br />

An der Sudetenstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule eine<br />

Bushaltestelle, so dass eine Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr<br />

gegeben ist.<br />

Grundsätzlich sind in der 1. Planänderung de Bebauungsplans nur noch<br />

Erschließungen als private Verkehrsflächen festgesetzt, die öffentlich befahrbar sind<br />

und auf denen kein Übungsverkehr stattfindet. Auf interne Erschließungen, Fußwege<br />

und Übungsstraßen wird die vormalige Verkehrsflächenfestsetzung aufgehoben und<br />

lediglich zeichnerisch hingewiesen.<br />

d) Immissionsschutz<br />

Durch den Betrieb der Feuerwehrschule verursachte Lärmemissionen sind<br />

folgendermaßen zu beschreiben:<br />

Der Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände<br />

(insbesondere auf den nordöstlichen Übungsflächen des Bestandsgeländes und im<br />

nördlich angrenzenden Erweiterungsbereich) erzeugt Fahrzeuglärm. Weiterer<br />

lärmintensiver Maschineneinsatz im Außenbereich findet nur vereinzelt statt<br />

(Motorsägen, oder ähnliches). Es wird im Sinne des Gesundheits- und<br />

Arbeitsschutzes darauf geachtet, möglichst wenig Lärm zu verursachen (z.B. wird das<br />

Martinshorn auf dem Gelände nicht verwendet). Auch wird darauf geachtet, dass<br />

Mitarbeiter und Lehrgangsteilnehmer keinen schädlichen Stoffen ausgesetzt werden,<br />

Rauchsimulation wird z.B. ausschließlich mit Theaternebel erzeugt. Der<br />

Übungsbetrieb findet ausschließlich tagsüber statt und weist eine geringe Frequenz<br />

auf.<br />

Durch die vorgesehene Erweiterung des Übungsbetriebes der Feuerwehrschule und<br />

die zusätzlichen Übungsangebote ist eine geringfügige quantitative, allerdings keine<br />

qualitative Erhöhung der Emissionen zu erwarten. Insbesondere durch Konzentration<br />

der Übungsanlagen im nördlichen Bereich sind schädliche Auswirkungen auf die<br />

benachbarten Baugebiete ausgeschlossen. Auch im bisher bestehenden Gelände<br />

ergeben sich keine kritischen Lärm-Emissionen, zumal nach Westen und Süden<br />

Gewerbegebiet angrenzt, nach Osten die vielbefahrene Jeschkenstraße. Für das<br />

östlich der Jeschkenstraße gelegene Sondergebiet Kleingartenanlage sind<br />

bauplanungsrechtlich keine Immissions-Grenzwerte festgelegt, hier dürften die<br />

Auswirkungen der Straße weitaus spürbarer sein.

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