Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...
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c) Erschließung<br />
Die Erschließung erfolgt derzeit über die Hauptzufahrt von der Sudetenstraße aus, es<br />
existiert eine weitere Zu- und Ausfahrt von der Jeschkenstraße, die allerdings nur<br />
bedarfsweise genutzt werden kann.<br />
Die Feuerwehrschule strebt aus sicherheitstechnischen Gründen eine Trennung des<br />
Übungs- und des Teilnehmerverkehrs an. Deswegen wird eine zweite Zufahrt von der<br />
Sudetenstraße in das Gelände angelegt, die den externen Verkehr aufnimmt. Der<br />
Übungsverkehr, welcher teilweise unter Einsatzbedingungen erfolgt, kann damit auf<br />
der bisherigen Haupterschließungsachse uneingeschränkt stattfinden.<br />
Die 1. Änderung des Bebauungsplans sieht anstelle des bisher geplanten<br />
Teilnehmerparkplatzes in unmittelbarer Nähe zum Unterkunftsgebäude entlang der<br />
Westgrenze des Geltungsbereiches die bauliche Realisierung einer Parkgarage für<br />
Teilnehmer und Dauergäste der Feuerwehrschule vor.<br />
Das Übungsgelände im Norden ist an die vorhandene Haupterschließungsachse<br />
angebunden. Eine weitere Notaus- und -einfahrt zur Jeschkenstraße ist für den Fall<br />
von Baumaßnahmen vorgesehen.<br />
An der Sudetenstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule eine<br />
Bushaltestelle, so dass eine Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr<br />
gegeben ist.<br />
Grundsätzlich sind in der 1. Planänderung de Bebauungsplans nur noch<br />
Erschließungen als private Verkehrsflächen festgesetzt, die öffentlich befahrbar sind<br />
und auf denen kein Übungsverkehr stattfindet. Auf interne Erschließungen, Fußwege<br />
und Übungsstraßen wird die vormalige Verkehrsflächenfestsetzung aufgehoben und<br />
lediglich zeichnerisch hingewiesen.<br />
d) Immissionsschutz<br />
Durch den Betrieb der Feuerwehrschule verursachte Lärmemissionen sind<br />
folgendermaßen zu beschreiben:<br />
Der Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände<br />
(insbesondere auf den nordöstlichen Übungsflächen des Bestandsgeländes und im<br />
nördlich angrenzenden Erweiterungsbereich) erzeugt Fahrzeuglärm. Weiterer<br />
lärmintensiver Maschineneinsatz im Außenbereich findet nur vereinzelt statt<br />
(Motorsägen, oder ähnliches). Es wird im Sinne des Gesundheits- und<br />
Arbeitsschutzes darauf geachtet, möglichst wenig Lärm zu verursachen (z.B. wird das<br />
Martinshorn auf dem Gelände nicht verwendet). Auch wird darauf geachtet, dass<br />
Mitarbeiter und Lehrgangsteilnehmer keinen schädlichen Stoffen ausgesetzt werden,<br />
Rauchsimulation wird z.B. ausschließlich mit Theaternebel erzeugt. Der<br />
Übungsbetrieb findet ausschließlich tagsüber statt und weist eine geringe Frequenz<br />
auf.<br />
Durch die vorgesehene Erweiterung des Übungsbetriebes der Feuerwehrschule und<br />
die zusätzlichen Übungsangebote ist eine geringfügige quantitative, allerdings keine<br />
qualitative Erhöhung der Emissionen zu erwarten. Insbesondere durch Konzentration<br />
der Übungsanlagen im nördlichen Bereich sind schädliche Auswirkungen auf die<br />
benachbarten Baugebiete ausgeschlossen. Auch im bisher bestehenden Gelände<br />
ergeben sich keine kritischen Lärm-Emissionen, zumal nach Westen und Süden<br />
Gewerbegebiet angrenzt, nach Osten die vielbefahrene Jeschkenstraße. Für das<br />
östlich der Jeschkenstraße gelegene Sondergebiet Kleingartenanlage sind<br />
bauplanungsrechtlich keine Immissions-Grenzwerte festgelegt, hier dürften die<br />
Auswirkungen der Straße weitaus spürbarer sein.