Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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22.01.2013 Aufrufe

von max. 130 qm und einer Wandhöhe von 6 m für die Unterbringung einer Müllstation festgesetzt. Für die Anlage eines Parkdecks wird ein Bauraum vorgesehen mit einer max. Grundfläche von ca. 3.800 m² und einer max. Wandhöhe von 13 m. Festgesetzt, in der Art, ist hier ausschließlich die Nutzung als Parkgarage zulässig. Ein Randgrünstreifen kann in geringerer Breite verwirklicht werden, allerdings muss aufgrund der dort erforderlichen Versickerungsanlagen für Regenwasser und einer bedarfsweisen rückwärtigen Anfahrbarkeit des Gebäudes (ohne Flächenversiegelung) eine Bepflanzung zum benachbarten Gewerbegrundstück sowie zum Bannwald hin entfallen. Dies ist insofern vertretbar, als durch die benachbarte Bebauung und den Wald eine Einsehbarkeit des Grundstückes von Westen her nicht gegeben ist. Der gesonderte Bauraum für die Müllstation wie auch die Durchgrünung mit Bäumen entfällt. - Begradigung der Baugrenze von SO6 Die Staatliche Feuerwehrschule beabsichtigt für den sportlichen Ausgleich der Teilnehmer nördlich des Unterkunftsgebäudes ein Fußballkleinfeld anzulegen. Hierfür wird ein Teil der festgesetzten privaten Grünfläche in Anspruch genommen, der aber im östlichen Bereich dieser Grünfläche in größerem Maße wieder ausgeglichen wird. Ebenso werden die gefällten Bäume an dieser neuen Stelle ersetzt. Im Resultat wird die Grünfläche aufgewertet, weil nicht mehr zerklüftet, sondern kompakter gestaltet. - Verschiedene kleine Korrekturen der Baugrenzen Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Geometrien, der durch Baugrenzen definierten Baufenster vereinfacht. Einige Radien, die durch vormalige Erschließungsplanungen entstanden sind werden begradigt. Die Flächenveränderung der überbaubaren Grundstücksfläche ist durch diese Korrekturen marginal. - Erhöhung der Einfriedungen Die Einfriedungen können anstatt vormals bis 2.10 m jetzt bis zu einer Höhe von 2.30 m erstellt werden. Sie sind als Maschendrahtzaun oder Metallkonstruktion gegebenenfalls mit Steinfüllung auszuführen. Der Grund für die geringfügige Erhöhung ist ein erhöhter Sicht- und Immissionsschutz zur Nachbarschaft. Von dieser Festsetzung unberührt bleibt eine Befreiung der Einfriedungshöhe zum Nachbarflurstück mit der Flurnummer 110/171. - Kunstwerk innerhalb der privaten Grünfläche südlich Lehrsaalgebäude/ östlich Wirtschaftsgebäude Nach bisheriger Festsetzung ist in diesem Bereich eine private Grünfläche ohne Ausnahmen enthalten. Es wird die Errichtung einer künstlerisch gestalteten Brunnenanlage innerhalb der privaten Grünfläche mit einer Ausdehnung von max. 45 qm zugelassen. Die Planänderung zieht kaum nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf Natur und Umwelt nach sich.

c) Erschließung Die Erschließung erfolgt derzeit über die Hauptzufahrt von der Sudetenstraße aus, es existiert eine weitere Zu- und Ausfahrt von der Jeschkenstraße, die allerdings nur bedarfsweise genutzt werden kann. Die Feuerwehrschule strebt aus sicherheitstechnischen Gründen eine Trennung des Übungs- und des Teilnehmerverkehrs an. Deswegen wird eine zweite Zufahrt von der Sudetenstraße in das Gelände angelegt, die den externen Verkehr aufnimmt. Der Übungsverkehr, welcher teilweise unter Einsatzbedingungen erfolgt, kann damit auf der bisherigen Haupterschließungsachse uneingeschränkt stattfinden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans sieht anstelle des bisher geplanten Teilnehmerparkplatzes in unmittelbarer Nähe zum Unterkunftsgebäude entlang der Westgrenze des Geltungsbereiches die bauliche Realisierung einer Parkgarage für Teilnehmer und Dauergäste der Feuerwehrschule vor. Das Übungsgelände im Norden ist an die vorhandene Haupterschließungsachse angebunden. Eine weitere Notaus- und -einfahrt zur Jeschkenstraße ist für den Fall von Baumaßnahmen vorgesehen. An der Sudetenstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule eine Bushaltestelle, so dass eine Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr gegeben ist. Grundsätzlich sind in der 1. Planänderung de Bebauungsplans nur noch Erschließungen als private Verkehrsflächen festgesetzt, die öffentlich befahrbar sind und auf denen kein Übungsverkehr stattfindet. Auf interne Erschließungen, Fußwege und Übungsstraßen wird die vormalige Verkehrsflächenfestsetzung aufgehoben und lediglich zeichnerisch hingewiesen. d) Immissionsschutz Durch den Betrieb der Feuerwehrschule verursachte Lärmemissionen sind folgendermaßen zu beschreiben: Der Einsatz von Rettungs- und Übungsfahrzeugen auf dem Freigelände (insbesondere auf den nordöstlichen Übungsflächen des Bestandsgeländes und im nördlich angrenzenden Erweiterungsbereich) erzeugt Fahrzeuglärm. Weiterer lärmintensiver Maschineneinsatz im Außenbereich findet nur vereinzelt statt (Motorsägen, oder ähnliches). Es wird im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes darauf geachtet, möglichst wenig Lärm zu verursachen (z.B. wird das Martinshorn auf dem Gelände nicht verwendet). Auch wird darauf geachtet, dass Mitarbeiter und Lehrgangsteilnehmer keinen schädlichen Stoffen ausgesetzt werden, Rauchsimulation wird z.B. ausschließlich mit Theaternebel erzeugt. Der Übungsbetrieb findet ausschließlich tagsüber statt und weist eine geringe Frequenz auf. Durch die vorgesehene Erweiterung des Übungsbetriebes der Feuerwehrschule und die zusätzlichen Übungsangebote ist eine geringfügige quantitative, allerdings keine qualitative Erhöhung der Emissionen zu erwarten. Insbesondere durch Konzentration der Übungsanlagen im nördlichen Bereich sind schädliche Auswirkungen auf die benachbarten Baugebiete ausgeschlossen. Auch im bisher bestehenden Gelände ergeben sich keine kritischen Lärm-Emissionen, zumal nach Westen und Süden Gewerbegebiet angrenzt, nach Osten die vielbefahrene Jeschkenstraße. Für das östlich der Jeschkenstraße gelegene Sondergebiet Kleingartenanlage sind bauplanungsrechtlich keine Immissions-Grenzwerte festgelegt, hier dürften die Auswirkungen der Straße weitaus spürbarer sein.

von max. 130 qm und einer Wandhöhe von 6 m für die Unterbringung einer<br />

Müllstation festgesetzt.<br />

Für die Anlage eines Parkdecks wird ein Bauraum vorgesehen mit einer max.<br />

Grundfläche von ca. 3.800 m² und einer max. Wandhöhe von 13 m. Festgesetzt, in<br />

der Art, ist hier ausschließlich die Nutzung als Parkgarage zulässig. Ein<br />

Randgrünstreifen kann in geringerer Breite verwirklicht werden, allerdings muss<br />

aufgrund der dort erforderlichen Versickerungsanlagen für Regenwasser und einer<br />

bedarfsweisen rückwärtigen Anfahrbarkeit des Gebäudes (ohne<br />

Flächenversiegelung) eine Bepflanzung zum benachbarten Gewerbegrundstück<br />

sowie zum Bannwald hin entfallen. Dies ist insofern vertretbar, als durch die<br />

benachbarte Bebauung und den Wald eine Einsehbarkeit des Grundstückes von<br />

Westen her nicht gegeben ist. Der gesonderte Bauraum für die Müllstation wie auch<br />

die Durchgrünung mit Bäumen entfällt.<br />

- Begradigung der Baugrenze von SO6<br />

Die Staatliche Feuerwehrschule beabsichtigt für den sportlichen Ausgleich der<br />

Teilnehmer nördlich des Unterkunftsgebäudes ein Fußballkleinfeld anzulegen. Hierfür<br />

wird ein Teil der festgesetzten privaten Grünfläche in Anspruch genommen, der aber<br />

im östlichen Bereich dieser Grünfläche in größerem Maße wieder ausgeglichen wird.<br />

Ebenso werden die gefällten Bäume an dieser neuen Stelle ersetzt. Im Resultat wird<br />

die Grünfläche aufgewertet, weil nicht mehr zerklüftet, sondern kompakter gestaltet.<br />

- Verschiedene kleine Korrekturen der Baugrenzen<br />

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Geometrien, der durch Baugrenzen<br />

definierten Baufenster vereinfacht. Einige Radien, die durch vormalige<br />

Erschließungsplanungen entstanden sind werden begradigt. Die Flächenveränderung<br />

der überbaubaren Grundstücksfläche ist durch diese Korrekturen marginal.<br />

- Erhöhung der Einfriedungen<br />

Die Einfriedungen können anstatt vormals bis 2.10 m jetzt bis zu einer Höhe von 2.30<br />

m erstellt werden. Sie sind als Maschendrahtzaun oder Metallkonstruktion<br />

gegebenenfalls mit Steinfüllung auszuführen. Der Grund für die geringfügige<br />

Erhöhung ist ein erhöhter Sicht- und Immissionsschutz zur Nachbarschaft.<br />

Von dieser Festsetzung unberührt bleibt eine Befreiung der Einfriedungshöhe zum<br />

Nachbarflurstück mit der Flurnummer 110/171.<br />

- Kunstwerk innerhalb der privaten Grünfläche südlich Lehrsaalgebäude/ östlich<br />

Wirtschaftsgebäude<br />

Nach bisheriger Festsetzung ist in diesem Bereich eine private Grünfläche ohne<br />

Ausnahmen enthalten.<br />

Es wird die Errichtung einer künstlerisch gestalteten Brunnenanlage innerhalb der<br />

privaten Grünfläche mit einer Ausdehnung von max. 45 qm zugelassen.<br />

Die Planänderung zieht kaum nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf Natur und<br />

Umwelt nach sich.

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