Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...
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- Teilung des Baufensters SO1<br />
Der bestehende Bebauungsplan setzt im Süden des Flurstücks ein großes<br />
durchgehendes Baufenster fest. Dies war der ursprünglichen Planung eines<br />
zusammenhängenden Gebäudekomplexes an dieser Stelle geschuldet.<br />
Die Planänderung nimmt die städtebauliche Struktur des Masterplans von 2011 auf,<br />
der die verschiedenen Nutzungen differenzierter in Gebäuden abbildet und dadurch<br />
für wesentlich mehr Orientierung um und in den Gebäuden sorgt. Im Bebauungsplan<br />
wird die bereits jetzt bestehende und für das Gelände Identität stiftende Blickachse<br />
manifestiert.<br />
- Verschiebung der Grünfläche an SO2<br />
Im Zuge einer wirtschaftlicheren einhäusigen Zusammenlegung der geplanten<br />
Erweiterung des Lehrsaalbereichs und der Stabsübungsräume, wird die bisher über<br />
der Hochdruckgasleitung liegende Grünfläche nördlich des neu entstandenen<br />
Gebäudestrangs platziert.<br />
Auf eine Verlegung der Gasleitung in diese Fläche mit einem Abstand von<br />
mindestens 5 Metern zum Gebäude wird hingewiesen.<br />
- Erweiterung der westlichen Baugrenze des SO3 nördlich der Gleisanlage<br />
Die bisher festgesetzte Baugrenze verläuft 8 m innerhalb der Grundstücksgrenze. Ein<br />
Streifen von 3 m Breite entlang der Grundstücksgrenze ist als private Grünfläche mit<br />
Pflanzgebot ausgewiesen, die restliche Fläche außerhalb des Bauraumes als Private<br />
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“.<br />
Aufgrund der Topographie und der Nachbarschaft mit der Gleisanlage wird eine<br />
Ausdehnung des Bauraumes um 3 m nach Westen auf einer Länge von 22 m<br />
erforderlich. Der Grünstreifen kann wie bisher beibehalten werden, soll jedoch nicht<br />
bepflanzt werden.<br />
- Erhöhung der zulässigen Wandhöhe im Übungsgelände durch SO4<br />
Im Übungsbereich des SO3 wird zu Trainingszwecken anstelle der bisher zulässigen<br />
Wandhöhe von 10 Metern ein höheres Gebäude benötigt. Diese Anforderung einer<br />
Wandhöhe von 16 Metern wird im überschaubaren Bereich des neuen SO4<br />
zugelassen.<br />
Die grundsätzliche, für das ganze Gebiet vorgesehene Höhenentwicklung von „Hoch“<br />
im Süden zu „Niedrig“ am Waldrand im Norden wird durch diesen Hochpunkt nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
- Bauraum SO5 für ein Parkdeck anstatt eines Parkplatzes beim Unterkunftsgebäude<br />
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan sieht die Anlage eines Parkplatzes mit<br />
gliedernder Gehölzpflanzung und Eingrünung am Rand vor. Die Stellplätze sind in<br />
wasserdurchlässiger Bauweise festgesetzt. Für die Fahrstrassen enthält der bisherige<br />
Bebauungsplan keine Einschränkung, hier wäre eine vollständige Versiegelung zu<br />
erwarten. Für nicht verunreinigtes Niederschlagswasser ist eine Versickerung<br />
festgesetzt. Südlich des Parkplatzes ist bisher ein Bauraum mit einer Grundfläche