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Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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- Teilung des Baufensters SO1<br />

Der bestehende Bebauungsplan setzt im Süden des Flurstücks ein großes<br />

durchgehendes Baufenster fest. Dies war der ursprünglichen Planung eines<br />

zusammenhängenden Gebäudekomplexes an dieser Stelle geschuldet.<br />

Die Planänderung nimmt die städtebauliche Struktur des Masterplans von 2011 auf,<br />

der die verschiedenen Nutzungen differenzierter in Gebäuden abbildet und dadurch<br />

für wesentlich mehr Orientierung um und in den Gebäuden sorgt. Im Bebauungsplan<br />

wird die bereits jetzt bestehende und für das Gelände Identität stiftende Blickachse<br />

manifestiert.<br />

- Verschiebung der Grünfläche an SO2<br />

Im Zuge einer wirtschaftlicheren einhäusigen Zusammenlegung der geplanten<br />

Erweiterung des Lehrsaalbereichs und der Stabsübungsräume, wird die bisher über<br />

der Hochdruckgasleitung liegende Grünfläche nördlich des neu entstandenen<br />

Gebäudestrangs platziert.<br />

Auf eine Verlegung der Gasleitung in diese Fläche mit einem Abstand von<br />

mindestens 5 Metern zum Gebäude wird hingewiesen.<br />

- Erweiterung der westlichen Baugrenze des SO3 nördlich der Gleisanlage<br />

Die bisher festgesetzte Baugrenze verläuft 8 m innerhalb der Grundstücksgrenze. Ein<br />

Streifen von 3 m Breite entlang der Grundstücksgrenze ist als private Grünfläche mit<br />

Pflanzgebot ausgewiesen, die restliche Fläche außerhalb des Bauraumes als Private<br />

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“.<br />

Aufgrund der Topographie und der Nachbarschaft mit der Gleisanlage wird eine<br />

Ausdehnung des Bauraumes um 3 m nach Westen auf einer Länge von 22 m<br />

erforderlich. Der Grünstreifen kann wie bisher beibehalten werden, soll jedoch nicht<br />

bepflanzt werden.<br />

- Erhöhung der zulässigen Wandhöhe im Übungsgelände durch SO4<br />

Im Übungsbereich des SO3 wird zu Trainingszwecken anstelle der bisher zulässigen<br />

Wandhöhe von 10 Metern ein höheres Gebäude benötigt. Diese Anforderung einer<br />

Wandhöhe von 16 Metern wird im überschaubaren Bereich des neuen SO4<br />

zugelassen.<br />

Die grundsätzliche, für das ganze Gebiet vorgesehene Höhenentwicklung von „Hoch“<br />

im Süden zu „Niedrig“ am Waldrand im Norden wird durch diesen Hochpunkt nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

- Bauraum SO5 für ein Parkdeck anstatt eines Parkplatzes beim Unterkunftsgebäude<br />

Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan sieht die Anlage eines Parkplatzes mit<br />

gliedernder Gehölzpflanzung und Eingrünung am Rand vor. Die Stellplätze sind in<br />

wasserdurchlässiger Bauweise festgesetzt. Für die Fahrstrassen enthält der bisherige<br />

Bebauungsplan keine Einschränkung, hier wäre eine vollständige Versiegelung zu<br />

erwarten. Für nicht verunreinigtes Niederschlagswasser ist eine Versickerung<br />

festgesetzt. Südlich des Parkplatzes ist bisher ein Bauraum mit einer Grundfläche

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