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Stadt Geretsried Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen ...

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Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeiten der Feuerwehrschule liegt nach wie vor<br />

in der praktischen Ausbildung. Dieser Bereich soll auch in Zukunft noch mehr<br />

Gewicht bekommen.<br />

Die aufgrund dieser zusätzlichen Aufgaben steigenden Teilnehmerzahlen und damit<br />

verbundenen Erhöhung des Lehrpersonals führten zu einem Erweiterungsbedarf bei<br />

Lehreinrichtungen, Parkierungsflächen sowie im Bereich der Unterkünfte und der<br />

Verwaltung.<br />

Im Rahmen der bisherigen Ausbaukonzeption war erkennbar, dass die zur Verfügung<br />

stehenden Flächen auf dem jetzigen Gelände nicht ausreichen. Direkt angrenzend an<br />

das jetzige Gelände befindet sich ein Waldgrundstück, das sich im Besitz des Bundes<br />

befand. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren erwarb dieses Grundstück<br />

zweckgebunden für die Belange der Feuerwehrschule. Die Grundstücksflächen<br />

werden ausschließlich für die Aus- und Fortbildung im Brand- und<br />

Katastrophenschutz genutzt.<br />

Die bisherigen Überlegungen sahen vor, dass dort unter anderem, eine<br />

Gleisübungsanlage, ein Übungsdeich für den Sandsackverbau bei Hochwasser und<br />

ein Brandübungshaus, ein Autobahnteilstück und ein Übungsdorf stationiert werden<br />

sollen. Darüber hinaus besteht auf der Erweiterungsfläche die Möglichkeit, künftige<br />

bauliche Erweiterungen für die Aus- und Fortbildung aufzunehmen, so dass mit der<br />

vorgesehenen Erweiterung des Geländes eine hohe Zukunftssicherheit gegeben ist.<br />

Anlass und Zweck der 1.Änderung<br />

Der Bebauungsplan 131 bildet den rechtsverbindlichen, planerischen Rahmen für die<br />

bauliche Entwicklung der Staatlichen Feuerwehrschule <strong>Geretsried</strong>. Die bestehende<br />

Bauleitplanung hat sich bewährt, da sie eine rechtssichere, geordnete und effiziente<br />

städtebauliche Weiterentwicklung der Liegenschaft gewährleistet. Die durch die<br />

Satzung festgesetzten Grundzüge und Ziele der Planung definieren den auferlegten<br />

quantitativen und qualitativen Maßstab der zukünftigen Bebauung.<br />

Es hat sich aber auch herausgestellt, dass eine Projektentwicklung, über einen<br />

längeren Zeitraum, einer großen Dimension, die von vielen Beteiligten begleitet<br />

unterstützt und weiterentwickelt wird auch Veränderungen unterworfen ist, die zu<br />

Beginn oftmals noch nicht absehbar sind.<br />

Dieser Sachverhalt macht eine Fortschreibung des Bebauungsplans 131 notwendig.<br />

Die geplante Änderung des Bebauungsplans hat folgendes Ziel:<br />

Der durch Festsetzungen definierte planerische Umgriff wird in dem Maße weiter<br />

gefasst, dass die Grundzüge der Planung erhalten bleiben, eine flexible bauliche<br />

Entwicklung in diesem Rahmen jetzt und in Zukunft aber möglich ist.<br />

b) Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> aus dem Jahr 1995<br />

weist das bisherige Gelände der Feuerwehrschule als Sondergebiet „Katastrophen-<br />

und Feuerwehrschule“ aus. Der nordwestliche, bisher nicht bebaute Bereich ist als<br />

Gewerbegebiet ausgewiesen. Nach Norden hin grenzt Wald an, der großteils als<br />

Bannwald geschützt ist. Östlich der Jeschkenstraße befindet sich ein Sondergebiet<br />

(Kleingartenanlage). Südlich der Sudetenstraße grenzt ebenfalls Gewerbegebiet an.<br />

Da die vorgesehene Erweiterungsfläche als Wald dargestellt ist, wurde der<br />

Flächennutzungsplan mit einer Änderung im Parallelverfahren angepasst. Der<br />

Bebauungsplan Nr. 131 kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 113 für das westlich angrenzende<br />

Gewerbegebiet umfasste vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 131 einen Anteil<br />

von ca. 4.300 m² des bisherigen Schulgeländes und bezog es in die Festsetzung

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