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Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal

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das Betreuungsgericht dem Betreuer ausnahmsweise gleichwohl eine angemessene<br />

Vergütung bewilligen, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der<br />

vom Betreuer zu erledigenden Geschäfte dies rechtfertigen und der Betreute<br />

nicht mittellos ist (§ 1836 Abs. 2 BGB).<br />

Soweit die Staatskasse Zahlungen an den Betreuer erbringt, kann diese unter<br />

bestimmten Voraussetzungen Ersatz von dem Betreuten oder dessen Erben<br />

verlangen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der zunächst mittellose<br />

Betreute später Vermögen (etwa aus Anlass einer Erbschaft) erwirbt. Einzelheiten<br />

hierzu können vom zuständigen Rechtspfleger beim Betreuungsgericht<br />

erfragt werden.<br />

Hilfe für ehrenamtliche betreuerinnen und betreuer<br />

In der praktischen Arbeit mit den Betroffenen kommt es vor allem darauf<br />

an, möglichst viele geeignete Menschen für die Übernahme einer Betreuung<br />

zu gewinnen. Es wird sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn<br />

oder Berufskollegen von Betroffenen handeln, teilweise aber auch um Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für<br />

Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten.<br />

Es ist ein wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes, dass die ehrenamtlichen Betreuer<br />

bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht allein gelassen<br />

werden, sondern dass für sie ein zuverlässiges System der Begleitung, Bera -<br />

tung und Hilfe vorhanden ist.<br />

Möglichkeiten zur Beratung bestehen sowohl beim Betreuungsgericht als auch<br />

bei der zuständigen Behörde.<br />

Der Betreuer wird sich mit Fragen etwa aus dem Bereich des Zivilrechts z. B.<br />

im Zusammenhang mit Genehmigungsvorbehalten oder mit der jährlichen<br />

Rechnungslegung eher an das Gericht wenden. Dagegen ist die zuständige Behörde<br />

der Hauptansprechpartner, soweit es eher um praktische Fragen geht.<br />

Die Behörde wird dabei Hinweise auf mögliche Hilfsangebote (z. B. allgemeiner

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