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Grabungsarbeiten im Bereich elektrischer Leitungen - Sankt Galler ...

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Version 1.2<br />

Datum 17.04.2012<br />

Geprüft robru<br />

Freigabe masch<br />

Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen Netz Elektrizität<br />

Grabarbeiten <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>elektrischer</strong> Kabelleitungen der <strong>Sankt</strong> <strong>Galler</strong> Stadtwerke<br />

Grundsatz �<br />

Sämtliche Kabel sind als spannungsführend zu betrachten, auch diejenigen,<br />

die als „tot“ bezeichnet sind.<br />

An der gesamten Elektrizitäts-Versorgungsanlage dürfen keine Manipulationen durchgeführt<br />

werden. Es dürfen z.B. keine Schachtdeckel angehoben und keine Sichtöffnungen in Kabelschutzrohre<br />

geschnitten werden.<br />

Die Trassees sind auf dem Planausschnitt als rote Linien eingezeichnet, welche sich auf die<br />

Trasseeachsen beziehen. Diese können gegenüber der effektiven Lage differieren.<br />

Vor Beginn der Grabarbeiten �<br />

Der Ausführende muss <strong>im</strong> Besitz aktueller Werkleitungspläne sein, welche gratis bezogen<br />

werden können (Kontakt siehe Rückseite). Er muss sich durch vorsichtiges Sondieren mittels<br />

Handaushub über die genaue Lage, Tiefe und Breite der Werkleitungstrassees in Kenntnis<br />

setzen. Koordinations- oder Projektpläne dürfen für Grabarbeiten nicht verwendet werden.<br />

Im Stadtgebiet St.Gallen sind über den Elektrotrassees keine Warnbänder verlegt. Bei Bedarf<br />

kann fünf Arbeitstage vor Baubeginn eine Markierung des Trasseeverlaufs auf dem Terrain<br />

durch die sgsw/NE verlangt werden.<br />

Für Grabarbeiten <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> von Hochspannungskabel<br />

110’000V (H) gelten die Best<strong>im</strong>mungen auf der Rückseite dieses<br />

Blattes.<br />

Während den Grabarbeiten �<br />

Bei Grabarbeiten <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>elektrischer</strong> <strong>Leitungen</strong> und Glasfaserkabel ist äusserste Vorsicht<br />

geboten. Mit Ausnahme der Trassees die Hochspannungskabel (H) 110’000V beinhalten,<br />

ist nach erfolgter Sondage ein behutsamer Maschineneinsatz in angemessenem Abstand<br />

um das Kabel bzw. Schutzrohr zulässig (wenn möglich mit Baggerschaufel ohne Zähne).<br />

Das Freilegen muss danach sorgfältig mit Handwerkzeugen erfolgen und ist den sgsw/NE<br />

zu melden. Wenn Abdeckplatten vorhanden sind, müssen diese von Hand entfernt werden!<br />

Werden Kabel oder Schutzrohre gefunden, die nicht in den Werkleitungsplänen eingezeichnet<br />

sind, müssen die Arbeiten sofort unterbrochen und die sgsw/NE benachrichtigt werden.<br />

Freigelegte Kabel, Muffen und Schutzrohre dürfen in ihrer Lage nicht verändert werden. Sie<br />

dürfen nicht als Standplatz oder Aufstiegshilfe benutzt oder anderweitig mechanischen Beanspruchungen<br />

ausgesetzt werden und sind nach Anweisung der sgsw/NE zu sichern (unterbauen,<br />

aufhängen).<br />

Kabel und Schutzrohre sind bei Wiederverlegung auf Anweisung der sgsw/NE einwandfrei zu<br />

unterbauen, sodass nachträgliche Setzungen vermieden werden. Sie sind mit Brechsand einzubetten<br />

bzw. die Schutzabdeckungen sind wieder einzubauen. Elektroleitungen, Muffen und<br />

Schutzrohre dürfen ohne Absprache mit den sgsw/NE nicht einbetoniert werden!<br />

Störung/Beschädigung �<br />

Bei Beschädigung eines Stromkabels ist die Schadensstelle sofort zu verlassen und abzusperren.<br />

Anwesende sind zu warnen. Jede Beschädigung an Kabelleitungen oder Schutzrohren ist<br />

den sgsw/NE unverzüglich zu melden.<br />

Unfallverhütung / Haftungsausschluss der Stadt St. Gallen �<br />

Beschädigungen an elektrischen <strong>Leitungen</strong> und Glasfaserkabeln können zu schwerwiegenden<br />

Unfällen, Personenschäden, hohen Reparaturkosten und Forderungen Dritter führen. Der Unternehmer<br />

haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden an Werkleitungsanlagen, die er<br />

verursacht, sowie den daraus entstehenden Folgen und Forderungen; anders lautende,<br />

allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nicht anerkannt.<br />

Wichtige Telefonnummern siehe Rückseite �<br />

Seite 1 von 2


Version 1.2<br />

Datum 22.03.2012<br />

Geprüft robru<br />

Freigabe masch<br />

Achtung Hochspannung (110’000V) �<br />

Arbeiten, die ≤ 2.50 m von der Trasseeachse bei Hochspannungskabeln (H) entfernt auszuführen<br />

sind, dürfen nur nach Anweisung der sgsw/NE erfolgen (Tel. 079 205 75 14).<br />

Bei Hochspannungsleitungen (H) ist der Trasseeverlauf zwingend durch die sgsw/NE<br />

auf dem Terrain markieren zu lassen. Sondagen müssen unter Aufsicht eines Mitarbeitenden<br />

der sgsw/NE erfolgen.<br />

Hochspannungstrassees sind nach erfolgter Sondage sorgfältig mit Handwerkzeugen freizulegen.<br />

Dabei darf die Betonumhüllung der Rohr- und Kabelanlage unter keinen Umständen abgespitzt<br />

werden (Lebensgefahr!).<br />

Achtung Glasfaserleitungen �<br />

Bei Schäden an Glasfaserleitungen ist unverzüglich die Meldestelle für Schäden zu informieren.<br />

Durch Beschädigen eines Glasfaserkabels können Splitter oder kleine Glasfaserstücke<br />

abplatzen: Achtung Verletzungsgefahr (Augen und Hände). Weiter ist zu beachten, dass<br />

Glasfasern nicht an die Augen geführt werden: <strong>im</strong> Betriebszustand können Laserstrahlen<br />

austreten!<br />

Tel.-Nummern �<br />

Planauskünfte<br />

Sanitätsnotruf 144<br />

Polizeinotruf 117<br />

Feuerwehrnotruf 118<br />

Rega 1414<br />

Sabine Keller<br />

werkleitungen.e@sgsw.ch<br />

Seite 2 von 2<br />

071 224 63 69<br />

Meldestelle für Grabarbeiten Martin Künzler 079 205 75 13<br />

Einmessung, Trasseemarkierung<br />

Leitungsbau<br />

Bruno Eugster<br />

Felix Hasler<br />

Daniel Kretz<br />

079 946 74 95<br />

079 946 74 97<br />

079 750 01 46<br />

Öffentliche Beleuchtung Werner Moser 079 624 16 97<br />

Meldestelle für Schäden Leitstelle / Störungsdienst 0848 747 901

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