Allgemeine Bau- und Betriebsbeschreibung - beim Landkreis Vechta
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63.07/03.63110020.doc -I-<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betriebsbeschreibung</strong><br />
I. <strong>Allgemeine</strong> Beschreibung der geplanten bzw. vorhandenen Ställe<br />
1. Die Abluft wird durch mehrere Austrittsstellen (Linienquelle) <strong>und</strong><br />
mindestens 1,5 m über dem höchsten Dachpunkt senkrecht ins Freie<br />
abgeleitet. Die Abluftaustrittsgeschwindigkeit wird bei größerer Luftrate<br />
10 m/Sek., im Winter 3 m/Sek., nicht unterschritten.<br />
2. Die Regenhauben der Abluftschächte werden so konstruiert, dass die<br />
Strömung der Abluft senkrecht nach oben ins Freie nicht behindert wird.<br />
3. Die Geruchsstoffe, die mit der Abluft nach außen gelangen, werden<br />
entsprechend dem Stand der Technik so abgeführt, dass sie möglichst<br />
schnell bis unter die Geruchsschwelle verdünnt werden.<br />
4. Die Leistung der Ventilatoren wird so bemessen, dass die Luftraten für<br />
den Sommer nach DIN 18910 "Klima in geschlossenen Ställen" erreicht<br />
werden. Dabei wird von einer Temperaturdifferenz zwischen Stall- <strong>und</strong><br />
Außenluft von 2 °C ausgegangen <strong>und</strong> auf den maximalen Stallbesatz<br />
abgestellt.<br />
5. An den Ventilatoren werden die Flügel gegen Berührung ausreichend<br />
geschützt.<br />
6. Die Zuluft wird über Kanäle oder Verteilanlagen so in den Stall eingeleitet,<br />
dass eine möglichst gleichmäßige Raumdurchströmung gewährleistet ist.<br />
7. Die Lüftungskanäle im Stall werden regelmäßig auf Staubablagerungen<br />
hin überprüft <strong>und</strong> ggf. gereinigt.<br />
8. Die elektrischen Anlagen werden entsprechend den Bestimmungen des<br />
Verbandes Deutscher Elektriker - VDE 0100 - "Bestimmungen für das<br />
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V",<br />
insbesondere des Teils 705 "Errichten von Starkstromanlagen mit<br />
Nennspannungen bis 1.000 V - landwirtschaftliche Betriebsstätten -"<br />
errichtet. Die ordnungsgemäße Installation der elektrischen Anlage wird<br />
durch eine Bescheinigung des Installateurs bestätigt.<br />
9. Die flüssigen Abgänge aus Ställen bzw. Lagerstätten für Festmist werden<br />
in wasserdichte <strong>und</strong> allseits geschlossene Jauche- oder Güllebehälter<br />
geleitet.<br />
10. Die Böden <strong>und</strong> Seiten der Gülle- <strong>und</strong> Jauchekanäle innerhalb <strong>und</strong><br />
außerhalb des Stalles werden plan- <strong>und</strong> mit Glattstrich wasserdicht<br />
hergestellt.<br />
11. Die Gruben außerhalb der Gebäude werden dichtschließend abgedeckt.<br />
12. In allen Abflüssen <strong>und</strong> Kanälen, die mit der außerhalb des Stallgebäudes<br />
liegenden Güllegrube in Verbindung stehen, werden Geruchsverschlüsse
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eingebaut.<br />
Seite 2<br />
13. Die Gülle- <strong>und</strong> Jauchekanäle werden so angelegt, dass nach dem Öffnen<br />
der Schieber ungehindertes Fließen des Flüssigmistes gewährleistet ist<br />
<strong>und</strong> das die Kanäle leicht zu reinigen sind.<br />
14. Die Abdeckeinrichtungen der Entnahmeöffnungen der Güllekanäle <strong>und</strong><br />
der Güllegruben werden gegen unbeabsichtigtes Verschieben <strong>und</strong> durch<br />
Schutzrost gegen das Hineinstürzen von Personen nach dem Öffnen<br />
gesichert.<br />
15. Der Transport von Jauche <strong>und</strong> Gülle erfolgt in geschlossenen, dichten<br />
<strong>und</strong> außen sauberen Behältern, deren Konstruktion sicherstellt, dass<br />
Verschmutzungen des Betriebsgeländes, z. B. durch Kot, ausgeschlossen<br />
werden. Das Füllen der Transportbehälter <strong>und</strong> das Aufbringen von<br />
Jauche oder Gülle wird in solchen Zeiten vorgenommen, in denen durch<br />
Windrichtung <strong>und</strong> Witterung keine erheblichen Belästigungen der<br />
Nachbarschaft erwartet werden.<br />
16. Die Entnahme von Jauche <strong>und</strong> Gülle aus den Lagerbehältern erfolgt auf<br />
den im Lageplan gekennzeichneten befestigten wasser<strong>und</strong>urchlässigen<br />
Plätzen. Diese Plätze werden mit einer Wasserzapfstelle versehen <strong>und</strong> so<br />
hergerichtet, dass ein Gefälle zu einem Abfluss, der die anfallenden<br />
Flüssigkeiten den Lagerbehältern wieder zuführt, vorhanden ist. Ein<br />
verschmutzter Entnahmeplatz wird sofort gereinigt.<br />
17. Die Verkehrswege <strong>und</strong> -flächen auf dem Betriebsgelände werden<br />
unfallsicher <strong>und</strong> <strong>und</strong>urchlässig befestigt, damit sie dem Fahrzeugverkehr<br />
(Belastung durch beladene Silofahrzeuge, Transportfahrzeuge für Tiere,<br />
für Jauche, Gülle <strong>und</strong> Stallmist usw.) zu jeder Jahreszeit <strong>und</strong> bei jeder<br />
Witterung standhalten. Die Verkehrswege <strong>und</strong> -flächen werden bei<br />
Dunkelheit während ihrer betriebsbedingten Benutzung ausreichend<br />
beleuchtet.<br />
18. Es wird auf dem Betriebsgelände für die Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von<br />
Fahrzeugen ein besonderer Platz hergerichtet, der befestigt <strong>und</strong><br />
wasser<strong>und</strong>urchlässig ist. Das Reinigungswasser wird einem Lager für<br />
Flüssigmist oder einer Kläranlage, in der Tierseuchenerreger abgetötet<br />
werden, zugeführt.<br />
19. Das Betriebsgelände wird nur von sauberen Fahrzeugen - hierzu gehören<br />
auch Fahrzeuge zur Beförderung von Jauche oder Gülle - verlassen. Sie<br />
werden ggf. vorher auf dem Reinigungsplatz gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert.<br />
20. An den Ein- <strong>und</strong> Ausgängen des Betriebes wird ein Durchfahrbecken zur<br />
Desinfektion der Räder von Fahrzeugen <strong>und</strong> eine Einrichtung zur<br />
Desinfektion des Schuhzeuges von Personen eingerichtet. Die<br />
Desinfektionseinrichtungen werden genügend groß <strong>und</strong> so angelegt, dass<br />
sie nicht umfahren oder umgangen werden können. Das Durchfahrbecken<br />
wird so tief <strong>und</strong> so lang angelegt, dass die Lauffläche der Räder voll<br />
umspült <strong>und</strong> insgesamt benetzt werden.<br />
21. An den Ein- <strong>und</strong> Ausgängen der Ställe werden Desinfektionswannen zur<br />
Desinfektion des Schuhzeuges von Personen angelegt. Die<br />
Desinfektionswannen werden so angelegt, damit sie nicht umgangen<br />
werden können. Sie werden ständig mit wirksamen Desinfektionsmitteln
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gefüllt.<br />
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22. Die toten Tiere werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal<br />
wöchentlich, abgefahren bzw. abgeholt.<br />
Transportfirma:<br />
23. Zur vorübergehenden Aufbewahrung toter Tiere werden auf dem<br />
Betriebsgelände ein verschließbarer, abgetrennter, leicht zu reinigender<br />
<strong>und</strong> zu desinfizierender Raum oder entsprechende bewegliche Behälter,<br />
die außerdem fugendicht sind, bereitgestellt. Der Raum oder die Behälter<br />
werden so angelegt, dass Fahrzeuge zur Abholung der toten Tiere<br />
außerhalb des Betriebsgeländes unmittelbar an den Raum oder die<br />
Behälter heranfahren können. Die abholenden Fahrzeuge selbst bleiben<br />
außerhalb des Betriebsgeländes. Der Standort des Raumes kann dem<br />
Lageplan entnommen werden. Anfallende Flüssigkeiten werden einem<br />
Lagerraum für Jauche oder Gülle oder einer Kläranlage, in der<br />
Tierseuchenerreger abgetötet werden, zugeführt.<br />
24. Die Räume <strong>und</strong> Behälter zur vorübergehenden Aufbewahrung toter Tiere<br />
werden nach jeder Benutzung gründlich gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert.<br />
25. In der unmittelbaren Nähe des Raumes oder der Behälter zur<br />
vorübergehenden Aufbewahrung toter Tiere wird ein Handwaschbecken<br />
mit Warm- <strong>und</strong> Kaltwasser, Seifenspender, Desinfektionsmittel <strong>und</strong><br />
hygienischer Handtrocknungseinrichtung (z. B. Papierhandtücher)<br />
eingerichtet.<br />
26. In dem Betrieb werden entsprechend der Gr<strong>und</strong>risszeichnung<br />
Handfeuerlöscher gut sichtbar <strong>und</strong> erreichbar angebracht.<br />
27. Für den Fall eines Stromausfalles wird ein entsprechend leistungsfähiges<br />
Notstromaggregat zur Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen<br />
Betriebsfunktion bereitgehalten. Die Funktionsfähigkeit wird in<br />
regelmäßigen Abständen überprüft. Über die durchgeführten Prüfungen<br />
wird Buch geführt.<br />
28. Die fensterlosen Ställe sowie die Ställe, deren Fenster nicht zu öffnen<br />
sind, werden entweder mit einer Alarmvorrichtung versehen, die den<br />
Ausfall der automatisch arbeitenden Belüftungsanlage sofort anzeigt,<br />
oder mit einer Einrichtung, durch die selbsttätig eine Ersatzbelüftung<br />
übernommen wird.<br />
29. Die ständige Bekämpfung von Ratten <strong>und</strong> anderem Ungeziefer erfolgt<br />
durch Auslegung von Vertilgungsmitteln.<br />
30. Die tierärztliche Betreuung <strong>und</strong> Arzneimittelversorgung erfolgt durch:<br />
31. Arbeitnehmer werden nicht beschäftigt. Die Anlage wird vom Eigentümer<br />
betrieben.<br />
32. In der Anlage werden Arbeitnehmer beschäftigt. Die Lage der<br />
Sozialräume (Wasch-, Umkleide-, Aufenthaltsräume <strong>und</strong> Toilettenanlagen)<br />
können der Gr<strong>und</strong>risszeichnung entnommen werden.
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33. Auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück fallen folgende Abfälle an:<br />
34. Das Betriebsgr<strong>und</strong>stück ist an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen.<br />
35. Die Abfälle werden durch die Firma<br />
mit Containern der Mülldeponie zugeführt.<br />
36. Die Oberflächenentwässerung <strong>und</strong> Schmutzwasserbeseitigung ist auf<br />
dem Lageplan dargestellt.<br />
37. Die Gesamtanlage wird harmonisch durch die Anlegung von<br />
Schutzpflanzungen mit standortheimischen <strong>Bau</strong>m- <strong>und</strong> Straucharten<br />
(Laubholzarten) in die Landschaft eingeb<strong>und</strong>en. Nach Norden, Westen,<br />
Süden <strong>und</strong> Osten wird eine mindestens 7 m breite Gehölzpflanzung als<br />
5-reihige Pflanzung angelegt. Folgende Laubholzarten sollen angepflanzt<br />
werden: