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Allgemeine Bau- und Betriebsbeschreibung - beim Landkreis Vechta

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63.07/03.63110020.doc -I-<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betriebsbeschreibung</strong><br />

I. <strong>Allgemeine</strong> Beschreibung der geplanten bzw. vorhandenen Ställe<br />

1. Die Abluft wird durch mehrere Austrittsstellen (Linienquelle) <strong>und</strong><br />

mindestens 1,5 m über dem höchsten Dachpunkt senkrecht ins Freie<br />

abgeleitet. Die Abluftaustrittsgeschwindigkeit wird bei größerer Luftrate<br />

10 m/Sek., im Winter 3 m/Sek., nicht unterschritten.<br />

2. Die Regenhauben der Abluftschächte werden so konstruiert, dass die<br />

Strömung der Abluft senkrecht nach oben ins Freie nicht behindert wird.<br />

3. Die Geruchsstoffe, die mit der Abluft nach außen gelangen, werden<br />

entsprechend dem Stand der Technik so abgeführt, dass sie möglichst<br />

schnell bis unter die Geruchsschwelle verdünnt werden.<br />

4. Die Leistung der Ventilatoren wird so bemessen, dass die Luftraten für<br />

den Sommer nach DIN 18910 "Klima in geschlossenen Ställen" erreicht<br />

werden. Dabei wird von einer Temperaturdifferenz zwischen Stall- <strong>und</strong><br />

Außenluft von 2 °C ausgegangen <strong>und</strong> auf den maximalen Stallbesatz<br />

abgestellt.<br />

5. An den Ventilatoren werden die Flügel gegen Berührung ausreichend<br />

geschützt.<br />

6. Die Zuluft wird über Kanäle oder Verteilanlagen so in den Stall eingeleitet,<br />

dass eine möglichst gleichmäßige Raumdurchströmung gewährleistet ist.<br />

7. Die Lüftungskanäle im Stall werden regelmäßig auf Staubablagerungen<br />

hin überprüft <strong>und</strong> ggf. gereinigt.<br />

8. Die elektrischen Anlagen werden entsprechend den Bestimmungen des<br />

Verbandes Deutscher Elektriker - VDE 0100 - "Bestimmungen für das<br />

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V",<br />

insbesondere des Teils 705 "Errichten von Starkstromanlagen mit<br />

Nennspannungen bis 1.000 V - landwirtschaftliche Betriebsstätten -"<br />

errichtet. Die ordnungsgemäße Installation der elektrischen Anlage wird<br />

durch eine Bescheinigung des Installateurs bestätigt.<br />

9. Die flüssigen Abgänge aus Ställen bzw. Lagerstätten für Festmist werden<br />

in wasserdichte <strong>und</strong> allseits geschlossene Jauche- oder Güllebehälter<br />

geleitet.<br />

10. Die Böden <strong>und</strong> Seiten der Gülle- <strong>und</strong> Jauchekanäle innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb des Stalles werden plan- <strong>und</strong> mit Glattstrich wasserdicht<br />

hergestellt.<br />

11. Die Gruben außerhalb der Gebäude werden dichtschließend abgedeckt.<br />

12. In allen Abflüssen <strong>und</strong> Kanälen, die mit der außerhalb des Stallgebäudes<br />

liegenden Güllegrube in Verbindung stehen, werden Geruchsverschlüsse


63110020.doc<br />

eingebaut.<br />

Seite 2<br />

13. Die Gülle- <strong>und</strong> Jauchekanäle werden so angelegt, dass nach dem Öffnen<br />

der Schieber ungehindertes Fließen des Flüssigmistes gewährleistet ist<br />

<strong>und</strong> das die Kanäle leicht zu reinigen sind.<br />

14. Die Abdeckeinrichtungen der Entnahmeöffnungen der Güllekanäle <strong>und</strong><br />

der Güllegruben werden gegen unbeabsichtigtes Verschieben <strong>und</strong> durch<br />

Schutzrost gegen das Hineinstürzen von Personen nach dem Öffnen<br />

gesichert.<br />

15. Der Transport von Jauche <strong>und</strong> Gülle erfolgt in geschlossenen, dichten<br />

<strong>und</strong> außen sauberen Behältern, deren Konstruktion sicherstellt, dass<br />

Verschmutzungen des Betriebsgeländes, z. B. durch Kot, ausgeschlossen<br />

werden. Das Füllen der Transportbehälter <strong>und</strong> das Aufbringen von<br />

Jauche oder Gülle wird in solchen Zeiten vorgenommen, in denen durch<br />

Windrichtung <strong>und</strong> Witterung keine erheblichen Belästigungen der<br />

Nachbarschaft erwartet werden.<br />

16. Die Entnahme von Jauche <strong>und</strong> Gülle aus den Lagerbehältern erfolgt auf<br />

den im Lageplan gekennzeichneten befestigten wasser<strong>und</strong>urchlässigen<br />

Plätzen. Diese Plätze werden mit einer Wasserzapfstelle versehen <strong>und</strong> so<br />

hergerichtet, dass ein Gefälle zu einem Abfluss, der die anfallenden<br />

Flüssigkeiten den Lagerbehältern wieder zuführt, vorhanden ist. Ein<br />

verschmutzter Entnahmeplatz wird sofort gereinigt.<br />

17. Die Verkehrswege <strong>und</strong> -flächen auf dem Betriebsgelände werden<br />

unfallsicher <strong>und</strong> <strong>und</strong>urchlässig befestigt, damit sie dem Fahrzeugverkehr<br />

(Belastung durch beladene Silofahrzeuge, Transportfahrzeuge für Tiere,<br />

für Jauche, Gülle <strong>und</strong> Stallmist usw.) zu jeder Jahreszeit <strong>und</strong> bei jeder<br />

Witterung standhalten. Die Verkehrswege <strong>und</strong> -flächen werden bei<br />

Dunkelheit während ihrer betriebsbedingten Benutzung ausreichend<br />

beleuchtet.<br />

18. Es wird auf dem Betriebsgelände für die Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von<br />

Fahrzeugen ein besonderer Platz hergerichtet, der befestigt <strong>und</strong><br />

wasser<strong>und</strong>urchlässig ist. Das Reinigungswasser wird einem Lager für<br />

Flüssigmist oder einer Kläranlage, in der Tierseuchenerreger abgetötet<br />

werden, zugeführt.<br />

19. Das Betriebsgelände wird nur von sauberen Fahrzeugen - hierzu gehören<br />

auch Fahrzeuge zur Beförderung von Jauche oder Gülle - verlassen. Sie<br />

werden ggf. vorher auf dem Reinigungsplatz gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert.<br />

20. An den Ein- <strong>und</strong> Ausgängen des Betriebes wird ein Durchfahrbecken zur<br />

Desinfektion der Räder von Fahrzeugen <strong>und</strong> eine Einrichtung zur<br />

Desinfektion des Schuhzeuges von Personen eingerichtet. Die<br />

Desinfektionseinrichtungen werden genügend groß <strong>und</strong> so angelegt, dass<br />

sie nicht umfahren oder umgangen werden können. Das Durchfahrbecken<br />

wird so tief <strong>und</strong> so lang angelegt, dass die Lauffläche der Räder voll<br />

umspült <strong>und</strong> insgesamt benetzt werden.<br />

21. An den Ein- <strong>und</strong> Ausgängen der Ställe werden Desinfektionswannen zur<br />

Desinfektion des Schuhzeuges von Personen angelegt. Die<br />

Desinfektionswannen werden so angelegt, damit sie nicht umgangen<br />

werden können. Sie werden ständig mit wirksamen Desinfektionsmitteln


63110020.doc<br />

gefüllt.<br />

Seite 3<br />

22. Die toten Tiere werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal<br />

wöchentlich, abgefahren bzw. abgeholt.<br />

Transportfirma:<br />

23. Zur vorübergehenden Aufbewahrung toter Tiere werden auf dem<br />

Betriebsgelände ein verschließbarer, abgetrennter, leicht zu reinigender<br />

<strong>und</strong> zu desinfizierender Raum oder entsprechende bewegliche Behälter,<br />

die außerdem fugendicht sind, bereitgestellt. Der Raum oder die Behälter<br />

werden so angelegt, dass Fahrzeuge zur Abholung der toten Tiere<br />

außerhalb des Betriebsgeländes unmittelbar an den Raum oder die<br />

Behälter heranfahren können. Die abholenden Fahrzeuge selbst bleiben<br />

außerhalb des Betriebsgeländes. Der Standort des Raumes kann dem<br />

Lageplan entnommen werden. Anfallende Flüssigkeiten werden einem<br />

Lagerraum für Jauche oder Gülle oder einer Kläranlage, in der<br />

Tierseuchenerreger abgetötet werden, zugeführt.<br />

24. Die Räume <strong>und</strong> Behälter zur vorübergehenden Aufbewahrung toter Tiere<br />

werden nach jeder Benutzung gründlich gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert.<br />

25. In der unmittelbaren Nähe des Raumes oder der Behälter zur<br />

vorübergehenden Aufbewahrung toter Tiere wird ein Handwaschbecken<br />

mit Warm- <strong>und</strong> Kaltwasser, Seifenspender, Desinfektionsmittel <strong>und</strong><br />

hygienischer Handtrocknungseinrichtung (z. B. Papierhandtücher)<br />

eingerichtet.<br />

26. In dem Betrieb werden entsprechend der Gr<strong>und</strong>risszeichnung<br />

Handfeuerlöscher gut sichtbar <strong>und</strong> erreichbar angebracht.<br />

27. Für den Fall eines Stromausfalles wird ein entsprechend leistungsfähiges<br />

Notstromaggregat zur Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen<br />

Betriebsfunktion bereitgehalten. Die Funktionsfähigkeit wird in<br />

regelmäßigen Abständen überprüft. Über die durchgeführten Prüfungen<br />

wird Buch geführt.<br />

28. Die fensterlosen Ställe sowie die Ställe, deren Fenster nicht zu öffnen<br />

sind, werden entweder mit einer Alarmvorrichtung versehen, die den<br />

Ausfall der automatisch arbeitenden Belüftungsanlage sofort anzeigt,<br />

oder mit einer Einrichtung, durch die selbsttätig eine Ersatzbelüftung<br />

übernommen wird.<br />

29. Die ständige Bekämpfung von Ratten <strong>und</strong> anderem Ungeziefer erfolgt<br />

durch Auslegung von Vertilgungsmitteln.<br />

30. Die tierärztliche Betreuung <strong>und</strong> Arzneimittelversorgung erfolgt durch:<br />

31. Arbeitnehmer werden nicht beschäftigt. Die Anlage wird vom Eigentümer<br />

betrieben.<br />

32. In der Anlage werden Arbeitnehmer beschäftigt. Die Lage der<br />

Sozialräume (Wasch-, Umkleide-, Aufenthaltsräume <strong>und</strong> Toilettenanlagen)<br />

können der Gr<strong>und</strong>risszeichnung entnommen werden.


63110020.doc<br />

Seite 4<br />

33. Auf dem Betriebsgr<strong>und</strong>stück fallen folgende Abfälle an:<br />

34. Das Betriebsgr<strong>und</strong>stück ist an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen.<br />

35. Die Abfälle werden durch die Firma<br />

mit Containern der Mülldeponie zugeführt.<br />

36. Die Oberflächenentwässerung <strong>und</strong> Schmutzwasserbeseitigung ist auf<br />

dem Lageplan dargestellt.<br />

37. Die Gesamtanlage wird harmonisch durch die Anlegung von<br />

Schutzpflanzungen mit standortheimischen <strong>Bau</strong>m- <strong>und</strong> Straucharten<br />

(Laubholzarten) in die Landschaft eingeb<strong>und</strong>en. Nach Norden, Westen,<br />

Süden <strong>und</strong> Osten wird eine mindestens 7 m breite Gehölzpflanzung als<br />

5-reihige Pflanzung angelegt. Folgende Laubholzarten sollen angepflanzt<br />

werden:

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