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Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin

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8. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen<br />

Veränderungen (Erweiterung)<br />

9. Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / mit dem Staatlichen<br />

Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung<br />

des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.<br />

Die bauausführende Firma ist darauf hinzuweisen, dass ein Auffinden von Kampfmitteln nicht<br />

ausgeschlossen ist. Sollten Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen<br />

<strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / der Staatliche Munitionsbergungsdienst des<br />

Landes Brandenburg zu unterrichten. Erst nach vollständiger Beseitigung der Gefahr dürfen die<br />

Bauarbeiten fortgesetzt werden.<br />

<strong>Berlin</strong>: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

Referat BWV H VIII A<br />

Württembergische Str. 6<br />

10702 <strong>Berlin</strong><br />

Brandenburg: Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg<br />

Hauptallee 116/8<br />

15838 Waldstadt<br />

10. Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister<br />

Hinweis:<br />

Die Erteilung der SSG durch das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong> ersetzt nicht die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme<br />

auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz, Ref. II D, <strong>Wasser</strong>behörde, Brückenstraße 6, 10179 <strong>Berlin</strong> oder<br />

des zuständigen Bezirksamtes bzw. des zuständigen Landratsamtes im Land Brandenburg.<br />

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