Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
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8. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen<br />
Veränderungen (Erweiterung)<br />
9. Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / mit dem Staatlichen<br />
Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung<br />
des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.<br />
Die bauausführende Firma ist darauf hinzuweisen, dass ein Auffinden von Kampfmitteln nicht<br />
ausgeschlossen ist. Sollten Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen<br />
<strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / der Staatliche Munitionsbergungsdienst des<br />
Landes Brandenburg zu unterrichten. Erst nach vollständiger Beseitigung der Gefahr dürfen die<br />
Bauarbeiten fortgesetzt werden.<br />
<strong>Berlin</strong>: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
Referat BWV H VIII A<br />
Württembergische Str. 6<br />
10702 <strong>Berlin</strong><br />
Brandenburg: Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg<br />
Hauptallee 116/8<br />
15838 Waldstadt<br />
10. Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister<br />
Hinweis:<br />
Die Erteilung der SSG durch das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong> ersetzt nicht die nach anderen<br />
Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme<br />
auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit,<br />
Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz, Ref. II D, <strong>Wasser</strong>behörde, Brückenstraße 6, 10179 <strong>Berlin</strong> oder<br />
des zuständigen Bezirksamtes bzw. des zuständigen Landratsamtes im Land Brandenburg.<br />
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