Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin

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22.01.2013 Aufrufe

Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, 10965 Berlin Informationsblatt Feste Steganlagen (gewerbliche Nutzung, eingetragene Vereine und Verbände u.a.) Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 962): 1. Antragsschreiben mit folgenden Angaben: � vollständiger Name und den Wohnsitz des Unternehmers (zukünftiger Genehmi gungsinhaber bei juristischen Personen und Personenvereinigung ihren Sitz) im Original � bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original � Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme � Unterschrift des Unternehmers mit Ortsangabe und Datum � Telefon- und Faxnummer 2. Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Grundstücke und der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten: � Maßstab � Nordpfeil � Kilometer der Wasserstraße � Fließrichtungspfeil � die Namen der Eigentümer der betroffenen und benachbarten Grundstücke 3. Zeichnungen der Anlagen: � Grundriss und Schnitte durch Bauwerke und Wasserstraße � Höhenangaben bezogen auf NN � die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen Wasserstände sowie Baugrund- und Baustoffangaben � Angaben über Anzahl, Lage und Abmessungen der Anbindepfähle � Lage und Größe der Bootsliegeplätze 4. Darstellung des Bauvorganges bei Neubau und Erweiterung der Steganlage 5. Standsicherheitsnachweise und statische Nachweise der Haupttragwerke: � Steganlage � Anbindepfähle, Dalben � Uferbefestigung 6. Prüfbericht und geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen und Konstruktionszeichnungen durch einen Prüfingenieur für Baustatik 7. Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum Verständnis wichtigen Angaben Seite 1 von 2

<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong>, Mehringdamm 129, 10965 <strong>Berlin</strong><br />

<strong>Informationsblatt</strong><br />

Feste Steganlagen (gewerbliche Nutzung, eingetragene Vereine <strong>und</strong> Verbände u.a.)<br />

Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- <strong>und</strong> schifffahrtspolizeilichen<br />

Genehmigung (SSG) nach § 31 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 962):<br />

1. Antragsschreiben mit folgenden Angaben:<br />

� vollständiger Name <strong>und</strong> den Wohnsitz des Unternehmers (zukünftiger Genehmi<br />

gungsinhaber bei juristischen Personen <strong>und</strong> Personenvereinigung ihren Sitz)<br />

im Original<br />

� bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original<br />

� Art, Umfang <strong>und</strong> Zweck der beabsichtigten Maßnahme<br />

� Unterschrift des Unternehmers mit Ortsangabe <strong>und</strong> Datum<br />

� Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer<br />

2. Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch<br />

genommenen Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten:<br />

� Maßstab<br />

� Nordpfeil<br />

� Kilometer der <strong>Wasser</strong>straße<br />

� Fließrichtungspfeil<br />

� die Namen der Eigentümer der betroffenen <strong>und</strong> benachbarten Gr<strong>und</strong>stücke<br />

3. Zeichnungen der Anlagen:<br />

� Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Schnitte durch Bauwerke <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>straße<br />

� Höhenangaben bezogen auf NN<br />

� die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen <strong>Wasser</strong>stände sowie Baugr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Baustoffangaben<br />

� Angaben über Anzahl, Lage <strong>und</strong> Abmessungen der Anbindepfähle<br />

� Lage <strong>und</strong> Größe der Bootsliegeplätze<br />

4. Darstellung des Bauvorganges bei Neubau <strong>und</strong> Erweiterung der Steganlage<br />

5. Standsicherheitsnachweise <strong>und</strong> statische Nachweise der Haupttragwerke:<br />

� Steganlage<br />

� Anbindepfähle, Dalben<br />

� Uferbefestigung<br />

6. Prüfbericht <strong>und</strong> geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen <strong>und</strong> Konstruktionszeichnungen<br />

durch einen Prüfingenieur für Baustatik<br />

7. Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum Verständnis<br />

wichtigen Angaben<br />

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8. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen<br />

Veränderungen (Erweiterung)<br />

9. Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / mit dem Staatlichen<br />

Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung<br />

des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.<br />

Die bauausführende Firma ist darauf hinzuweisen, dass ein Auffinden von Kampfmitteln nicht<br />

ausgeschlossen ist. Sollten Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen<br />

<strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / der Staatliche Munitionsbergungsdienst des<br />

Landes Brandenburg zu unterrichten. Erst nach vollständiger Beseitigung der Gefahr dürfen die<br />

Bauarbeiten fortgesetzt werden.<br />

<strong>Berlin</strong>: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

Referat BWV H VIII A<br />

Württembergische Str. 6<br />

10702 <strong>Berlin</strong><br />

Brandenburg: Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg<br />

Hauptallee 116/8<br />

15838 Waldstadt<br />

10. Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister<br />

Hinweis:<br />

Die Erteilung der SSG durch das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong> ersetzt nicht die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme<br />

auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz, Ref. II D, <strong>Wasser</strong>behörde, Brückenstraße 6, 10179 <strong>Berlin</strong> oder<br />

des zuständigen Bezirksamtes bzw. des zuständigen Landratsamtes im Land Brandenburg.<br />

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