Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong>, Mehringdamm 129, 10965 <strong>Berlin</strong><br />
<strong>Informationsblatt</strong><br />
Feste Steganlagen (gewerbliche Nutzung, eingetragene Vereine <strong>und</strong> Verbände u.a.)<br />
Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- <strong>und</strong> schifffahrtspolizeilichen<br />
Genehmigung (SSG) nach § 31 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 962):<br />
1. Antragsschreiben mit folgenden Angaben:<br />
� vollständiger Name <strong>und</strong> den Wohnsitz des Unternehmers (zukünftiger Genehmi<br />
gungsinhaber bei juristischen Personen <strong>und</strong> Personenvereinigung ihren Sitz)<br />
im Original<br />
� bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original<br />
� Art, Umfang <strong>und</strong> Zweck der beabsichtigten Maßnahme<br />
� Unterschrift des Unternehmers mit Ortsangabe <strong>und</strong> Datum<br />
� Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer<br />
2. Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch<br />
genommenen Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten:<br />
� Maßstab<br />
� Nordpfeil<br />
� Kilometer der <strong>Wasser</strong>straße<br />
� Fließrichtungspfeil<br />
� die Namen der Eigentümer der betroffenen <strong>und</strong> benachbarten Gr<strong>und</strong>stücke<br />
3. Zeichnungen der Anlagen:<br />
� Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Schnitte durch Bauwerke <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>straße<br />
� Höhenangaben bezogen auf NN<br />
� die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen <strong>Wasser</strong>stände sowie Baugr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Baustoffangaben<br />
� Angaben über Anzahl, Lage <strong>und</strong> Abmessungen der Anbindepfähle<br />
� Lage <strong>und</strong> Größe der Bootsliegeplätze<br />
4. Darstellung des Bauvorganges bei Neubau <strong>und</strong> Erweiterung der Steganlage<br />
5. Standsicherheitsnachweise <strong>und</strong> statische Nachweise der Haupttragwerke:<br />
� Steganlage<br />
� Anbindepfähle, Dalben<br />
� Uferbefestigung<br />
6. Prüfbericht <strong>und</strong> geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen <strong>und</strong> Konstruktionszeichnungen<br />
durch einen Prüfingenieur für Baustatik<br />
7. Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum Verständnis<br />
wichtigen Angaben<br />
Seite 1 von 2
8. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen<br />
Veränderungen (Erweiterung)<br />
9. Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / mit dem Staatlichen<br />
Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung<br />
des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.<br />
Die bauausführende Firma ist darauf hinzuweisen, dass ein Auffinden von Kampfmitteln nicht<br />
ausgeschlossen ist. Sollten Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen<br />
<strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / der Staatliche Munitionsbergungsdienst des<br />
Landes Brandenburg zu unterrichten. Erst nach vollständiger Beseitigung der Gefahr dürfen die<br />
Bauarbeiten fortgesetzt werden.<br />
<strong>Berlin</strong>: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
Referat BWV H VIII A<br />
Württembergische Str. 6<br />
10702 <strong>Berlin</strong><br />
Brandenburg: Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg<br />
Hauptallee 116/8<br />
15838 Waldstadt<br />
10. Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister<br />
Hinweis:<br />
Die Erteilung der SSG durch das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong> ersetzt nicht die nach anderen<br />
Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme<br />
auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit,<br />
Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz, Ref. II D, <strong>Wasser</strong>behörde, Brückenstraße 6, 10179 <strong>Berlin</strong> oder<br />
des zuständigen Bezirksamtes bzw. des zuständigen Landratsamtes im Land Brandenburg.<br />
Seite 2 von 2