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Informationsblatt - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong>, Mehringdamm 129, 10965 <strong>Berlin</strong><br />

<strong>Informationsblatt</strong><br />

Feste Steganlagen (gewerbliche Nutzung, eingetragene Vereine <strong>und</strong> Verbände u.a.)<br />

Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- <strong>und</strong> schifffahrtspolizeilichen<br />

Genehmigung (SSG) nach § 31 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 962):<br />

1. Antragsschreiben mit folgenden Angaben:<br />

� vollständiger Name <strong>und</strong> den Wohnsitz des Unternehmers (zukünftiger Genehmi<br />

gungsinhaber bei juristischen Personen <strong>und</strong> Personenvereinigung ihren Sitz)<br />

im Original<br />

� bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original<br />

� Art, Umfang <strong>und</strong> Zweck der beabsichtigten Maßnahme<br />

� Unterschrift des Unternehmers mit Ortsangabe <strong>und</strong> Datum<br />

� Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer<br />

2. Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch<br />

genommenen Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten:<br />

� Maßstab<br />

� Nordpfeil<br />

� Kilometer der <strong>Wasser</strong>straße<br />

� Fließrichtungspfeil<br />

� die Namen der Eigentümer der betroffenen <strong>und</strong> benachbarten Gr<strong>und</strong>stücke<br />

3. Zeichnungen der Anlagen:<br />

� Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Schnitte durch Bauwerke <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>straße<br />

� Höhenangaben bezogen auf NN<br />

� die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen <strong>Wasser</strong>stände sowie Baugr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Baustoffangaben<br />

� Angaben über Anzahl, Lage <strong>und</strong> Abmessungen der Anbindepfähle<br />

� Lage <strong>und</strong> Größe der Bootsliegeplätze<br />

4. Darstellung des Bauvorganges bei Neubau <strong>und</strong> Erweiterung der Steganlage<br />

5. Standsicherheitsnachweise <strong>und</strong> statische Nachweise der Haupttragwerke:<br />

� Steganlage<br />

� Anbindepfähle, Dalben<br />

� Uferbefestigung<br />

6. Prüfbericht <strong>und</strong> geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen <strong>und</strong> Konstruktionszeichnungen<br />

durch einen Prüfingenieur für Baustatik<br />

7. Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum Verständnis<br />

wichtigen Angaben<br />

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8. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen<br />

Veränderungen (Erweiterung)<br />

9. Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / mit dem Staatlichen<br />

Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung<br />

des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.<br />

Die bauausführende Firma ist darauf hinzuweisen, dass ein Auffinden von Kampfmitteln nicht<br />

ausgeschlossen ist. Sollten Kampfmittel gef<strong>und</strong>en werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen<br />

<strong>und</strong> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / der Staatliche Munitionsbergungsdienst des<br />

Landes Brandenburg zu unterrichten. Erst nach vollständiger Beseitigung der Gefahr dürfen die<br />

Bauarbeiten fortgesetzt werden.<br />

<strong>Berlin</strong>: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

Referat BWV H VIII A<br />

Württembergische Str. 6<br />

10702 <strong>Berlin</strong><br />

Brandenburg: Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg<br />

Hauptallee 116/8<br />

15838 Waldstadt<br />

10. Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister<br />

Hinweis:<br />

Die Erteilung der SSG durch das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsamt</strong> <strong>Berlin</strong> ersetzt nicht die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme<br />

auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz, Ref. II D, <strong>Wasser</strong>behörde, Brückenstraße 6, 10179 <strong>Berlin</strong> oder<br />

des zuständigen Bezirksamtes bzw. des zuständigen Landratsamtes im Land Brandenburg.<br />

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