Angebotsschreiben - Kreis Coesfeld
Angebotsschreiben - Kreis Coesfeld Angebotsschreiben - Kreis Coesfeld
HVA B-StB Angebotsschreiben (05/12) Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: An Nr.: 2012007 Stand: 02/11 1 (Ort) (Datum) Kreis Coesfeld Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist Abt. 01 - Submissionsstelle am: 22.02.2013 48651 Coesfeld Bezeichnung der Bauleistung: Angebotsschreiben Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 02.01.2013 Anlagen: Leistungsbeschreibung Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses HVA B-StB „Nachunternehmerleistungen“ HVA B-StB „Leistungen anderer Unternehmer“ HVA B-StB „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung Nebenangebote 1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: __________________ EUR 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: ___ St. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote: _________ v.H.
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HVA B-StB <strong>Angebotsschreiben</strong> (05/12)<br />
Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.:<br />
An Nr.: 2012007<br />
Stand: 02/11<br />
1<br />
(Ort) (Datum)<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist<br />
Abt. 01 - Submissionsstelle am: 22.02.2013<br />
48651 <strong>Coesfeld</strong><br />
Bezeichnung der Bauleistung:<br />
<strong>Angebotsschreiben</strong><br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 02.01.2013<br />
Anlagen: Leistungsbeschreibung<br />
Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses<br />
HVA B-StB „Nachunternehmerleistungen“<br />
HVA B-StB „Leistungen anderer Unternehmer“<br />
HVA B-StB „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“<br />
HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“<br />
TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung<br />
Nebenangebote<br />
1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein<br />
Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />
2 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt:<br />
__________________ EUR<br />
3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:<br />
___ St.<br />
4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote:<br />
_________ v.H.
HVA B-StB <strong>Angebotsschreiben</strong> (05/12)<br />
Stand: 02/11<br />
2<br />
5 Bestandteil meines Angebotes sind neben diesem <strong>Angebotsschreiben</strong> (einschließlich Anlagen) folgende<br />
Unterlagen:<br />
– die Leistungsbeschreibung,<br />
– die Besonderen Vertragsbedingungen,<br />
– die ZVB/E-StB 2011: „Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im<br />
Straßen- und Brückenbau“, Ausgabe 2011,<br />
– die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen,<br />
– die VOB Teil C in der Fassung des vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen VOB-Ausgabe<br />
2009,<br />
– die VOB Teil B: „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 -<br />
Ausgabe 2009“.<br />
7 Ich/Wir erkläre(n), dass<br />
– ich/wir alle Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis<br />
der Leistungen anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n),<br />
– ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses<br />
das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne(n),<br />
– ich/wir bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von Preisgleitklauseln betroffen sind, eine<br />
entsprechende Regelung in meine/unsere Verträge mit etwaigen Nachunternehmern bzw. anderen<br />
Unternehmen aufnehme(n).<br />
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn<br />
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von<br />
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.<br />
Falls ich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen<br />
Stellvertreter zu benennen habe, verfügen diese über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf<br />
Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation, um<br />
die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.<br />
Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt<br />
8 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den<br />
Nummer/n:<br />
Name: PQ-Nummer:<br />
Name: PQ-Nummer:<br />
Name: PQ-Nummer:<br />
Name: PQ-Nummer:<br />
Ich/Wir bin/sind nicht präqualifiziert, versichere(n) jedoch, dass ich/wir nur Nachunternehmer/andere<br />
Unternehmen einsetzen werde(n), die ihrerseits präqualifiziert sind.<br />
(Stempel und Unterschrift)
HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Stand: 02/11<br />
3<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />
(Wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Besondere Vertragsbedingungen<br />
Inhalt<br />
1 Vergütung<br />
2 Vertragsfristen<br />
3 Vertragsstrafen<br />
4 Beschleunigungsvergütung<br />
5 Mängelansprüche<br />
6 Abrechnung mit IT-Anlagen<br />
7 Sicherheitsleistung<br />
8 Rechnungen<br />
9 Preisgleitklauseln<br />
Anlagen: HVA B-StB Lohngleitklausel<br />
HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel<br />
HVA B-StB Beschleunigungsvergütung
HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />
1 Vergütung<br />
Besondere Bedingungen:<br />
2 Vertragsfristen<br />
2.1 Beginn der Ausführung<br />
Stand: 02/11<br />
Spätestens Werktage nach Aufforderung<br />
4<br />
Späteste Aufforderung am (Datum)<br />
Frühestens 20, Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
Frühestens am , Spätestens am 15.04.2013 (Datum)<br />
2.2 Vollendung der Ausführung nach Werktagen<br />
Spätestens 100 Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
Einzelfristen für<br />
2.2.1 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
2.2.2 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
2.2.3 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung<br />
2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum<br />
Spätestens am 12.07.2013 (Datum)<br />
Einzelfristen für<br />
2.3.1 = spätestens (Datum)<br />
2.3.2 = spätestens (Datum)<br />
2.3.3 = spätestens (Datum)<br />
2.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen<br />
2.4.1 = Kalendertage<br />
2.4.2 = Kalendertage<br />
2.4.3 = Kalendertage<br />
2.4.4 von bis (Datum)<br />
2.4.5 von bis (Datum)<br />
2.4.6 von bis (Datum)<br />
3 Vertragsstrafen<br />
Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werk- bzw.<br />
Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen:<br />
3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung<br />
EUR (netto)/Werktag<br />
EUR (netto)/Kalendertag
HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />
3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung<br />
Stand: 02/11<br />
nach 2.2.1 EUR (netto)/Werktag<br />
nach 2.2.2 EUR (netto)/Werktag<br />
nach 2.2.3 EUR (netto)/Werktag<br />
nach 2.3.1 EUR (netto)/Werktag<br />
nach 2.3.2 EUR (netto)/Werktag<br />
nach 2.3.3 EUR (netto)/Werktag<br />
3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen<br />
nach 2.4.1 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.2 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.3 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.4 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.5 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.6 EUR (netto)/Kalendertag<br />
3.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.H. der<br />
Abrechnungssumme begrenzt.<br />
4 Beschleunigungsvergütung<br />
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gemäß „HVA B-StB<br />
Beschleunigungsvergütung“ (siehe Anlage)<br />
4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für<br />
Verkehrsbeschränkungen<br />
5<br />
nach 2.4.1 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.2 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.3 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.4 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.5 EUR (netto)/Kalendertag<br />
nach 2.4.6 EUR (netto)/Kalendertag<br />
4.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 v. H. der<br />
5 Mängelansprüche<br />
Abrechnungssumme begrenzt<br />
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen<br />
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Nr. 4 VOB/B nicht, sondern<br />
für = Jahre<br />
für = Jahre<br />
für = Jahre<br />
für = Jahre
HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />
6 Abrechnung mit IT-Anlagen<br />
Neben Nr. 109 ZVB/E-StB gelten folgende Bedingungen:<br />
7 Sicherheitsleistung<br />
Stand: 02/11<br />
Abweichend von Nr. 110.1 ZVB/E-StB gilt:<br />
8 Rechnungen<br />
6<br />
Alle Rechnungen (siehe Nr. 12 ZVB/E-StB ) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen,<br />
Zeichnungen usw.) sind zweifach einzureichen, davon abweichend:<br />
– Abschlagsrechnungen 3-fach,<br />
– Teilschlussrechnungen 3-fach,<br />
– Schlussrechnungen 3-fach,<br />
– Unterlagen 1-fach.<br />
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:<br />
9 Preisgleitklauseln<br />
9.1 Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:<br />
Lohngleitklausel gemäß „HVA B-StB Lohngleitklausel“ (siehe Anlage)<br />
Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)<br />
9.2 Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im „Verzeichnis für Stoffpreis-<br />
gleitklausel“ angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt:<br />
die Gesamtabrechnungssumme,<br />
die Abrechnungssumme des Abschnitts .<br />
die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte .<br />
Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung<br />
des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme.<br />
Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im „Verzeichnis für Stoffpreis-<br />
gleitklausel“ angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt:<br />
die Gesamtabrechnungssumme,
HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11)<br />
Stand: 02/11<br />
die Abrechnungssumme des Abschnitts .<br />
die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte .<br />
7<br />
Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung<br />
des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme.
HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12)<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />
Stand: 02/11<br />
8<br />
(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Weitere Besondere Vertragsbedingungen<br />
1. Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz<br />
Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG – NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen<br />
1.1 Mindestentgelte<br />
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen<br />
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen<br />
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des<br />
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung<br />
verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der<br />
Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,<br />
Gliederungsnummer 802- 2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen<br />
Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind;<br />
(2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-<br />
Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung<br />
unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung<br />
wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin<br />
bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143<br />
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />
– Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12<br />
Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist;<br />
(3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt<br />
sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden;<br />
(4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des<br />
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995<br />
(BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die<br />
gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten.<br />
1.2 Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer<br />
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
(1) seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von<br />
Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen,<br />
(2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.<br />
Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TVgG -<br />
NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen bzw.<br />
mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein<br />
können,
HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12)<br />
Stand: 02/11<br />
9<br />
(3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw.<br />
Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW<br />
dem Auftraggeber vorzulegen,<br />
(4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw.<br />
Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf<br />
von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die<br />
Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG - NRW nach wie vor eingehalten<br />
werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten<br />
Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von<br />
Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen,<br />
(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um<br />
einen öffentlichen Auftrag handelt,<br />
(6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der<br />
Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der<br />
Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart<br />
werden,<br />
(7) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
(VOB), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.<br />
1.3 Kontrolle<br />
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung<br />
von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß § 7 TVgG - NRW sowie die zwischen<br />
Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern<br />
abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG – NRW<br />
vorzulegen<br />
(2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,<br />
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 TVgG - NRW bei der Beauftragung<br />
von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von<br />
Arbeitskräften einräumen zu lassen,<br />
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 TVgG<br />
- NRW bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern und<br />
die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw.<br />
Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräften vertraglich<br />
sicherzustellen.<br />
1.4 Sanktionen<br />
Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die<br />
Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem<br />
Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe<br />
eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.<br />
Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw.<br />
vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder<br />
einen von dieser/diesem eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer<br />
Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die<br />
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin
10<br />
HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12)<br />
Stand: 02/11<br />
bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht<br />
kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen<br />
musste.<br />
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4<br />
TVgG - NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen<br />
bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte<br />
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 9 Absatz<br />
1 TVgG - NRW berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages.<br />
Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
11<br />
HVA B-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung (02/11)<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Stand: 02/11<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Dülmen<br />
(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen<br />
umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug<br />
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen<br />
in Bezug genommen.<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Inhalt<br />
Seite/Blatt<br />
Baubeschreibung 12<br />
Leistungsverzeichnis<br />
Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche<br />
Langtext-Verzeichnis<br />
Kurztext-/Preis-Verzeichnis<br />
Langtext-/Preis-Verzeichnis 18<br />
Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel<br />
Anlagen für Bietereintragungen<br />
Bieterangaben-Verzeichnis<br />
Sonstige Anlagen<br />
Entwurfsplan<br />
m M Meter<br />
km KM Kilometer<br />
m 2 M2 Quadratmeter<br />
Aufgliederung der Angebotssumme<br />
Verzeichnis der Nachuntermehmerleistungen<br />
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />
Eigenerklärung zur Eignung<br />
Bestandsplan<br />
Übersichtskarte<br />
km 2 KM2 Quadratkilometer<br />
ha HA Hektar<br />
l L Liter<br />
m 3 M3 Kubikmeter<br />
kg KG Kilogramm<br />
Abrechnungseinheiten Besondere Kennzeichen<br />
t T Tonne<br />
h H Stunde<br />
d D Tag<br />
Mt MT Monat<br />
kwh KWH Kilowattstunde<br />
St ST Stück<br />
Psch PSCH Pauschal<br />
G Grundposition<br />
W Wahlposition
12<br />
BAUBESCHREIBUNG<br />
1. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> beabsichtigt die besthende Brücke im Zuge der K 28 über den<br />
Krukenbach zwischen Dülmen und dem Ortsteil Hiddingsel abzubrechen und durch eine<br />
neue Brücke zu ersetzen.<br />
Das bestehende Bauwerk (s. Anlage 2) aus dem Jahr 1876 ist eine Gewölbebrücke aus<br />
Ziegelsteinen mit einer lichten Weite von 2,60 m und einer lichten Höhe von ca. 1,20 m am<br />
Gewölbescheitel und ca 0,50 m an den Kämpfern. Das Gewölbe befindet sich in einem<br />
schlechten Zustand. Eine Abdichtung des Gewölbes ist nicht vorhanden.<br />
Ein waagerechter Stahlbetonbalken schließt die beidseitig vorhandenen Stirnwände ab. Auf<br />
dem Stahlbetonbalken befinden sich Rohrgeländer aus Stahl. Die breite zwischen den<br />
Außenkanten der Stirnwände beträgt ca. 8,05 m, die Länge der Stirnwände jeweils ca. 4,50<br />
m.<br />
Die Gründung besteht – soweit ersichtlich – aus bearbeiteten Natursteinquadern.<br />
Der derzeitige Fahrbahnaufbau mit einer Gesamtdicke von ca. 20 cm besteht aus einer ca.<br />
4,5 cm dicken Asphaltbetondecke auf einer ca. 7 cm starken Asphalttragschicht. Unterhalb<br />
der Asphalttragschicht befindet sich eine Packlage, die mit einem teerhaltigen Bindemittel<br />
angesprüht wurde.<br />
Den Überbau der neuen Brücke (s. Anlage 1) bildet ein Spannbogen aus<br />
Wellstahlprofilblechen. Der Spannbogen wird auf Streifenfundamenten gegründet und erhält<br />
zur Aussteifung beidseitig Stahlbetonstreifen. Der Überbau erhält ober- und unterstrom<br />
Stirnwände aus Stahlbeton, die mittels werkseitig angeschweißten Verbundankern an den<br />
Spannbogen angeschlossen werden. Die Lastabtragung des Spannbogens erfolgt interaktiv<br />
mit der Bauwerkshinterfüllung. Diese ist daher besonders sorgfältig nach den Angaben des<br />
Spannbogenherstellers einzubauen und zu verdichten. Der Ansatz der Lasteinwirkungen<br />
erfolgt nach DIN 1045-1, Fachbericht 101, Lastmodell 1 – 3. Der Korrosionsschutz des<br />
Spannbogens besteht aus einem Herstellerseitig aufgebrachten Duplex-System aus<br />
Feuerverzinkung und Kunststoffbeschichtung.<br />
Weiterhin besteht das Bauwerk aus Flügelwänden ohne Unterschneidung. Die Flügelwände<br />
werden als Winkelstützwände ausgebildet. Zwischen Flügelwänden und Stirnwänden wird<br />
eine Raumfuge angeordnet, so dass der Überbau/Stirnwände und die Flügelwände statisch<br />
voneinander getrennte Bauteile darstellen.<br />
Die Stirn- und Flügelwände erhalten Stahlbetonkappen mit Anschlussbewehrung in den<br />
Gesimsbalken zur Lagesicherung.<br />
Alle Sichtflächen werden aus Sichtbeton mit glatter Schalung hergestellt. Die Oberseiten der<br />
Kappen erhalten einen Besenglattstrich.<br />
Überbau und Unterbauten werden flach auf dem anstehenden Mergel gegründet.<br />
Da das Bauwerk im offenen Gelände liegt, könnte die Baugrube in offener, abgeböschter<br />
Bauweise erstellt werden. Da jedoch mit hohem Grundwasserstand zu rechnen ist, lassen<br />
sich standsichere Böschungen unterhalb des Grundwasserspiegels nicht herstellen.<br />
Durch einen geeigneten Verbau oder andere Maßnahmen kann das Grundwasser und die<br />
Ausfließgefahr der Böschung kontrolliert werden.<br />
Auf Anweisung der Abteilung Umwelt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> darf das wiederherzustellende<br />
Gewässerprofil des Rockeler Baches nicht befestigt werden, um eine naturnahe Entwicklung<br />
des Gewässers nicht zu behindern.<br />
Nur im Bereich der Böschungskegel an den Widerlagerflügeln ist eine Befestigung mit<br />
Wildpflaster vorgesehen, um bei größeren Hochwasserereignissen die Böschungen zu<br />
schützen.
13<br />
Durch Bauarbeiten an der Brücke sowie am Bachbett bedingte nachteilige Veränderungen<br />
des Bachlaufes (Anlandungen, Bachbettverschmutzungen, etc.) sind zu Lasten des AN zu<br />
beseitigen.<br />
Da die Fahrbahnbreite auf der Brücke 6,50 m beträgt und ein Dachprofil mit 2,5%<br />
Querneigung erhält, ist es erforderlich die Fahrbahn auf einer Länge von jeweils ca. 40 m vor<br />
und hinter der Brücke von ca. 5,25 m auf 6,50 m aufzuweiten und höhengerecht an den<br />
Bestand anzugleichen.<br />
Die neue Fahrbahn auf der Brücke und in den Anschlussbereichen erhält folgenden Aufbau:<br />
Asphaltdeckschicht: 4 cm<br />
Asbhaltbinderschicht: 4 cm<br />
Asphalttragschicht: 10 cm<br />
Schottertragschicht: 32 cm<br />
Gesamt: 50 cm<br />
Aufgrund der Fahrbahnaufweitung ist es erforderlich die vorhandenen Böschungen<br />
umzugestalten. Dabei sind die Gräben teilweise zu verfüllen und mit<br />
Entwässerungsleitungen zu versehen.<br />
Die Entwässerung der Fahrbahn auf der Brücke erfolgt über Muldensteine und jeweils einem<br />
Ablauf vor und hinter der Brücke je Fahrstreifen. Die Abläufe werden an die neu zu<br />
erstellenden Betonrohrleitungen DN 400 bzw. an die Böschung angeschlossen.<br />
Eine Absturzsicherung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Hierzu erfolgt eine<br />
separate Ausschreibung.<br />
Zur Durchführung der Brückenabbruch- und Brückenneubau- und Straßenbauarbeiten ist die<br />
Einrichtung einer Vollsperrung gemäß Regelplan B I / 17 vorgesehen.<br />
Die Erforderlichen Umleitungen erfolgen über die K 13 und die K 27. Die Durchfahrt bis zur<br />
Baustelle ist für die Anlieger-, Liefer- und Kundenverkehr jederzeit freizugeben.<br />
2. Die straßenverkehrliche Anordnung einzuholen ist Sache des AN.<br />
3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für das vorgesehene Bauvorhaben kein Koordinator<br />
gem. der BaustellV. bestellt werden muss. Sofern dennoch vom Auftragnehmer Beschäftigte<br />
mehrerer Arbeitgeber eingesetzt werden – hierzu zählt auch der Einsatz von<br />
Nachunternehmern ohne Beschäftigte - hat der Auftragnehmer auf seine Kosten gem. § 3<br />
der BaustellV. einen Koordinator zu bestellen. Der für den Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutz verantwortliche Koordinator ist dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> 2 Wochen vor<br />
Einrichtung der Baustelle zu benennen<br />
4. Soweit Wege und Straßen durch den Auftragnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden,<br />
sind diese im ursprünglichen Zustand in Abstimmung mit dem jeweiligen Baulastträger auf<br />
Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen.<br />
5.<br />
Die Detailpläne und Bodengutachten können bei der Abteilung Straßenbau und -<br />
unterhaltung der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Coesfeld</strong> an der Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 <strong>Coesfeld</strong>;<br />
Gebäude I, Zimmer 01 eingesehen werden.<br />
6. Die Ausführungspläne und Achsberechnungen werden dem Auftragnehmer nach<br />
Auftragserteilung in einfacher Ausfertigung übergeben. Mehrausfertigungen werden gegen
14<br />
Selbstkostenerstattung zu Verfügung gestellt.<br />
7. Die Achsabsteckung, das Aufnehmen und Zeichnen der Ur- und Ausbauprofile ist Sache<br />
des AN und hat im Einvernehmen mit dem Straßenbauamt zu erfolgen. Die Vergütung<br />
hierfür ist in die Einheitspreise einzurechnen<br />
8. Die Aufmaße sind manuell zu erstellen. Elektronisch erfasste bzw. gemessene Daten<br />
werden nicht anerkannt. Die Aufmaßarbeiten sind in Anwesenheit eines Vertreters des<br />
Auftraggebers durchzuführen und zu protokollieren. Dem Auftraggeber sind die erfassten<br />
Daten unmittelbar nach Durchführung der Vermessungsarbeiten im Original<br />
auszuhändigen.<br />
9. Soweit bekannt ist, verlaufen im Straßenkörper Deutschen Telekom AG.<br />
Der Schutz der vorhandenen und neu zu verlegenden Anlagen der Versorgungsträger<br />
gehört zur allgemeinen Verkehrssitte und wird nicht besonders vergütet. Eine Umlegung<br />
bzw. Neuverlegung von Leitungen und Anlagen ist Angelegenheit der<br />
Versorgungsunternehmen. Der AN hat den Einsatz von Fremdunternehmern für die<br />
Umlegung bzw. Neuverlegung von Versorgungsleitungen in der Baumaßnahme<br />
entschädigungslos zu dulden.<br />
10. Vom Auftraggeber werden keine Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die<br />
Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle, die Überlassung zur<br />
Mitbenutzung durch sämtliche, an der Maßnahme beteiligten Firmen, sowie die Reinigung<br />
und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege sind Sache des<br />
Auftragnehmers. Die Kosten hierfür sind in den Pauschalpreis der entsprechenden Position<br />
einzurechnen. Entsprechende Regelungen zur Kostenbeteiligung für die Mitbenutzung<br />
obliegen dem AN.<br />
11. Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des<br />
Auftragnehmers. Plätze für die Baustelleneinrichtung und Lagerplätze werden vom<br />
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.<br />
Materialtransporte, Zwischenlagerungen und Förderwege innerhalb der Baustelle und<br />
zwischen den Lagerplätzen werden nicht besonders vergütet.<br />
12. Die Beschilderung und Absicherung der Baustelle ist entsprechend der ZTV-SA und den<br />
RSA unter Einsatz von vollreflektierenden Verkehrszeichen einzurichten und in die<br />
entsprechende Position einzurechnen.<br />
Zum Durchkreuzen von Verkehrsschildern dürfen nur variable Abdecksysteme verwendet<br />
werden, da es beim Durchkreuzen mit Folienabdeckband zu massiven Beschädigungen der<br />
Schilderoberfläche beim Ablösen der Folien kommen kann.<br />
Die Kosten für das Vorhalten und den Betrieb sowie das laufende Umsetzen der<br />
erforderlichen Absperreinrichtungen, Verkehrssicherungsanlagen und Beschilderung der<br />
Baustelle sind vom AN zu tragen und in den Pauschalpreis der entsprechenden Position<br />
einzurechnen. Hierzu gehört auch die Beseitigung oder Unkenntlichmachung von<br />
vorhandenen Fahrbahnmarkierungen, wenn Sie bei der durch den Bauablauf bedingten<br />
Veränderung der Verkehrsführung zu Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer Anlass geben.<br />
Bei Änderung der Verkehrsführung innerhalb der Baustrecke sind die Kosten für
15<br />
Umleitungsbeschilderung ebenfalls vom AN zu tragen und in der betreffenden Position<br />
einzurechnen.<br />
Der für die Sicherungsarbeiten benannte Verantwortliche muss die deutschen<br />
Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben<br />
der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, der Absicherung sowie der<br />
Beleuchtung beherrschen und entsprechend der ZTV-SA herstellen und beurteilen können<br />
sowie der deutschen Sprache mächtig sein.<br />
13. Die durch die Baumaßnahme ggf. beeinträchtigte Oberflächenentwässerung des<br />
anschließenden Geländes ist während der Bauarbeiten im Einvernehmen mit den<br />
betreffenden Interessenten und den zuständigen Behörden durch geeignete Maßnahmen<br />
aufrecht zu erhalten, so dass eine einwandfreie Abführung des anfallenden Tagwassers im<br />
Bereich der Baustelle gewährleistet ist. Diese Leistungen gehören zu den Nebenleistungen<br />
und werden nicht gesondert berechnet.<br />
14. Vom AN beabsichtigte Auffüllungen, Aufschüttungen und Verfüllungen sowie Befestigungen<br />
von Bodensenken, tiefliegenden Wiesen, Weideflächen, Gräben, alten Tümpeln, Waldwegen<br />
und sonstigen naturbelassenen Flächen mit Bodenaushub, Bauschutt und<br />
Straßenaufbruchmaterial außerhalb einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage sind vor<br />
Bauausführung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde bzw. mit der Unteren<br />
Abfallwirtschaftsbehörde des jeweiligen <strong>Kreis</strong>es abzustimmen.<br />
15. Soweit nach der Leistungsbeschreibung der Einbau bituminöser Massen nach Schichtdicken<br />
vorgesehen ist, erfolgt der Nachweis bei den Tragschichten nach Bohrkernen oder durch<br />
elektromagnetische Dickenmessung.<br />
Bei dem Nachweis der Schichtdicken durch Bohrkerne hat der AN die Bohrkerne zu<br />
entnehmen. Die Bohrkerne sind im Abstand von 100 m zu entnehmen und die Bohrlöcher<br />
sind vom AN sofort zu verfüllen und zu verdichten bzw. zu vergießen.<br />
Die Dickenmessung erfolgt gemeinsam mit einer Schieblehre oder einem anderen<br />
geeigneten Gerät. Über das Ergebnis ist unter Verwendung der in den TPD-StB<br />
vorgesehenen Formularen eine Niederschrift zu fertigen, die von beiden Parteien zu<br />
unterschreiben ist. Die Entnahme der Bohrkerne und die Verfüllung der Bohrlöcher werden<br />
nicht gesondert berechnet. Der AG behält sich vor die Ebenheit der Deckschichten mit<br />
einem Planographen zu überprüfen.<br />
Bei einem Nachweis der Schichtdicken durch elektromagnetische Dickenmessungen sind<br />
die Messstellen im Abstand von ca. 100 m nach Angabe der Bauüberwachung anzuordnen.<br />
Das Verlegen der Gegenpole mit allen erforderlichen Materiallieferungen und die Gestellung<br />
und Bedienung des Messgerätes ist Sache des AN und wird nicht besonders vergütet.<br />
Das Ergebnis der elektromagnetischen Dickenmessung ist nach dem Formblatt des TPD-<br />
StB festzuhalten.<br />
16. Für Griffigkeitsmessungen der Fahrbahndecke gelten gemäß ZTV Asphalt-Stb 07 folgende<br />
Messgeschwindigkeiten:<br />
- Innerörtlich: 40 km/h<br />
- Außerörtlich: 60 km/h<br />
17. Der Materialnachweis bei der Asphaltdeckschicht und bei den Auffahrten und<br />
Anschlüssen erfolgt nach Wiegekarten.<br />
Die Originale der Belege sind dem Beauftragten des Auftraggebers bereits bei der<br />
Auslieferung der Baustoffe zur Prüfung vorzulegen. Es werden bei der Abrechnung nur
16<br />
solche Belege anerkannt, auf denen der Beauftragte des Auftraggebers durch seine<br />
Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt hat.<br />
Der AG behält sich vor, auf den Materialnachweis durch Wiegekarten bei der<br />
Asphaltdeckschicht zu verzichten, wenn der AN ein Messgerät für die elektromagnetische<br />
Dickenmessung mit Bedienung zur Verfügung stellt.<br />
Bei fassgebundener Ware genügt als Nachweis der Lieferschein und die Fassliste mit<br />
folgenden Angaben: Fassnummer, Netto- und Bruttogewicht.<br />
Die Herstellung von provisorischen Anschlüssen, Rampen und Angleichungen, auch<br />
in Längsrichtung und zu den einzelnen Grundstücken, ist ebenso wie ihre<br />
Beseitigung eine Nebenleistung und wird nicht besonders vergütet.<br />
18. Eignungsprüfungen dürfen nur von den vom <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zugelassenen Prüfstellen und<br />
Laborstellen durchgeführt werden. Ein Verzeichnis dieser Prüfstellen kann beim Tiefbauamt<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> eingesehen werden.<br />
19. Die Gesteinsarten Diabas und Basalt sind gemäß Anlage 1 der TRGS 517, Ausgabe Januar<br />
2007 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen<br />
mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“) als<br />
potenziell asbesthaltig eingestuft. Das Vorhandensein dieser Gesteinsarten im<br />
Straßenoberbau kann nicht ausgeschlossen werden. Beim Fräsen der Straßenbefestigung<br />
muss daher, im unmittelbaren Nahbereich der Fräse, mit partikelförmigen Gefahrstoffen<br />
(z.B. Asbestfasern) gerechnet werden.<br />
Gemäß Abschnitt „4. Allgemeine Schutzmaßnahmen“ der TRSG 517 müssen die<br />
erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung nach §9 der<br />
Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden. Es ist Atemschutz nach Punkt 4.13 (2) zu<br />
tragen.<br />
Die Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Eine<br />
besondere Vergütung erfolgt nicht.<br />
Bei den Fräsarbeiten sind mögliche Verunreinigungen durch das Abfräsen von<br />
Fahrbahnmarkierungen zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungspositionen<br />
einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.<br />
20. Soweit im Leistungstext nicht besonders darauf hingewiesen wird, beinhaltet:<br />
- Herstellen: Das Liefern, Fördern, Abladen, Zusammensetzen bis zu vertragsgerechten<br />
Fertigstellung der Leistung.<br />
- Entsorgen: Das Aufnehmen, Fördern, Abladen, Bearbeiten, Verwerten bis zur<br />
vertragsgerechten Nachweisung der ordnungsgemäßen Entsorgung und<br />
Endablagerung nach den gesetzlichen Abfallbeseitigungsvorschriften.<br />
21. Die vorstehenden Angaben befreien den Anbieter nicht von der Verpflichtung der<br />
genauen Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Arbeiten<br />
maßgebenden Verhältnisse.<br />
22. Die aus der Berücksichtigung der Vorbemerkungen entstehenden Kosten sind, soweit nicht<br />
anders angegeben, mit den Einheitspreisen der Leistungspositionen abgegolten.
17<br />
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />
Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus<br />
den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Spezifikationen<br />
nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und<br />
Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau<br />
(Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der<br />
Nachweis obliegt dem Bieter mit Angebotsabgabe.<br />
Siehe auch Ziffer 5 des <strong>Angebotsschreiben</strong>s.<br />
Verzeichnis der Bezugsquellen:<br />
FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.<br />
Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln<br />
VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />
Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Es gelten alle in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ unter „Mindestanforderungen<br />
für Nebenangebote“ aufgeführten technischen Regelwerke, Allgemeine Rundschreiben<br />
Straßenbau (ARS) und Erlasse.<br />
Zusätzlich dazu gilt die/das:<br />
ZTV Verm-StB 01<br />
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen-<br />
und Brückenbau<br />
Ausgabe 2001<br />
Bezugsquelle: FGSV<br />
ARS 11/2012<br />
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 vom 08.08.2012<br />
Änderungen und Ergänzungen der TL Bitumen-StB 07<br />
der TL Asphalt-StB 07<br />
der ZTV-Asphalt-StB 07<br />
Bezugsquelle: VkBl-Verlag
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />
Seite 18<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01 Bau einer Brücke im Zuge der K 34, AN 5<br />
01.01 Baustelleneinrichtung + Verkehrssicherung<br />
01.01.0001 Psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Geraete, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur<br />
vertragsgemaessen Durchfuehrung der Bauleistungen erforderlich<br />
sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen<br />
und - soweit der Geraeteeinsatz nicht gesondert berechnet<br />
wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der<br />
dafuer notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen<br />
Anlagen herstellen. Baubueros, Unterkuenfte, Werkstaetten,<br />
Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren,<br />
aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-,<br />
Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen<br />
und dgl. fuer die Baustelle, soweit erforderlich,<br />
herstellen. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie<br />
Lagerplaetze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im<br />
Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl.<br />
Beseitigen von Aufwuchs fuer die Baustelleneinrichtung,<br />
soweit erforderlich, ausfuehren. Flaechen beschaffen,<br />
sofern die vom AG zur Verfuegung gestellten nicht ausreichen.<br />
Kosten fuer Vorhalten, Unterhalten und Betreiben<br />
der Geraete, Anlagen und Einrichtungen einschl.<br />
Mieten, Pacht, Gebuehren und dgl. werden nicht mit dieser<br />
Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden<br />
Teilleistungen verguetet. Soweit nicht fuer<br />
bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) fuer das<br />
Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis<br />
enthalten sind, gilt die Pauschale<br />
fuer alle Leistungen<br />
saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.<br />
01.01.0002 Psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Baustelle von allen Geraeten, Anlagen, Einrichtungen<br />
und dgl. raeumen. Benutzte Flaechen und Wege entsprechend<br />
dem urspruenglichen Zustand unter Wahrung der<br />
landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemaess herrichten.<br />
Verunreinigungen beseitigen. Soweit nicht fuer<br />
bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) fuer das<br />
Raeumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis<br />
enthalten sind, gilt die Pauschale<br />
fuer alle Leistungen<br />
saemtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.<br />
01.01.0003 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrs-<br />
regelung nach StVO bei Bauarbeiten auf einbahnigen
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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Straßen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen,<br />
betreiben und ständig unterhalten, umsetzen und abbau-<br />
en.<br />
60 v.H. der Pauschale werden nach dem betriebsfertigen<br />
Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrssicherungs-<br />
einrichtungen vergütet.<br />
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle und Umleitungsstrekke.<br />
Verkehrssicherung mit elektrischen Warnleuchten und<br />
elektrischer Beleuchtung am jeweiligen Anfang der<br />
Baustelle.<br />
Ausführung nach dem vom AN erstellten und vom AG und der<br />
zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigten<br />
Verkehrszeichenplan.<br />
Die Pauschale gilt für alle Leistungen sämtlicher<br />
Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.<br />
Verkehrssicherung durch Vollsperrung gemäß RSA-Regelplan<br />
'B I / 17 '<br />
Einrichtung einer gegenläufigen Umleitung über die K13<br />
und die K 27.<br />
01.01.0004 5,000 St .............................. ..............................<br />
Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden<br />
absägen. Wurzelstock roden.<br />
5 Stämme aus 1 gemeinsamen Wurzelstock.<br />
Gemessen wird derDurchmesser 1 m über dem Erdboden.<br />
Durchmesser über 0,1 bis 0,3 m.<br />
Gesamtes Holz der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
Wurzelstöcke der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
Schlagabraum der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
01.01 Baustelleneinrichtung + Verkehrssicherung ..............................
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.02 Ausführungsunterlagen<br />
Die geprüften Ausführungspläne sind spätestens 2 Wochen<br />
vor dem geplanten Ausführungsbeginn dem Auftraggeber<br />
zur Freigabe vorzulegen.<br />
01.02.0001 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Prüffähige Ausführungsunterlagen des Bauwerks wie<br />
Standsicherheitsnachweise mit den erforderlichen<br />
Ausführungszeichnungen nach den ZTV-ING anfertigen und<br />
evtl erforderliche örtliche Aufnahmen durchführen.<br />
Die Ausführungsunterlagen sind durch einen staatlich<br />
anerkannten Prüfingenieur zu prüfen. Die Prüfung wird<br />
nicht gesondert vergütet.<br />
Ohne Lieferung der zugehörigen Originale.<br />
Die Bestandsunterlagen werden gesondert vergütet.<br />
Lastmodelle gemäß Din 1045-1, Fachbericht 101.<br />
Anforderungsklasse B gemäß DIN 1045-1, Fachbericht 102.<br />
Einstufung ohne Nachweis nach STANAG 2021 für<br />
1-spurigen Verkehr mit Räder- u. Gleiskettenfahrzeugen<br />
MLC 100 und für 2-spurigen Verkehr mit Räder- u.<br />
Gleiskettenfahrzeugen MLC 50.<br />
Geprüfte Standsicherheitsnachweise, DV-Ausdrucke und<br />
Ausführungszeichnungen in jeweils 3-facher Ausfertigung<br />
liefern.<br />
01.02.0002 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Bestandsübersichtszeichnungen mittels CAD-System gemäß<br />
ZTV-ING Teil 1, Abschn. 2.4.2 herstellen und dem AG im<br />
Original und als Datei im DXF-Format einschl.<br />
DXF-Datenaustausch-Übergabeformular.<br />
Übergabe der DXF-Datei auf CD-ROM.<br />
01.02.0003 1,000 St .............................. ..............................<br />
Bauwerksdaten mit einem Erfassungsprogramm auf der<br />
Datenbasis der ASB-ING erfassen.<br />
Vorhandene digitalisierte Bilder, Pläne und Dokumente<br />
einbinden. Ausdruck des Bauwerksbuches aus den<br />
erfassten Daten (1-fach).<br />
Übergabe der Daten an den AG im MDB-Format (MS-Access)<br />
auf CD-ROM.
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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.02 Ausführungsunterlagen ..............................
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.03 Fremdüberwachung<br />
01.03.0001 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Fremdüberwachung des Einbaus von Betonen der<br />
Überwachungsklasse 2 durch eine anerkannte<br />
Überwachungsstelle.<br />
Die beauftragte Überwachungsstelle ist dem AG vor Baubeginn<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
01.03 Fremdüberwachung ..............................
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.04 Vorbereiten des Baugeländes + Herstellen der Baugrube<br />
01.04.0001 3,000 St .............................. ..............................<br />
Leitpfosten abbauen einschließlich der erforderlichen<br />
Erdarbeiten. Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden<br />
Fläche schließen.<br />
Abbauteil = Eingrableitpfosten(2 )/ Stationszeichen(1).<br />
Material innerhalb der Baustelle sortiert nach Unterlagen<br />
des AG lagern.<br />
01.04.0002 50,000 m3 .............................. ..............................<br />
Oberboden mit geringen Bauschuttresten einschließlich<br />
Vegetationsdecke<br />
abtragen.<br />
Neigungsverhältnis der Abtragsflächen von 0 bis 1:1<br />
Dicke des Abtrages 10 bis 30 cm.<br />
Oberboden fördern und in der Nähe der Baustelle auf<br />
Flächen des AN lagern.<br />
Unrat vorher und während der Arbeiten aussondern.<br />
Unrat in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle<br />
entfernen.<br />
Ansaat und Mähen einer Decksaat werden gesondert vergütet.<br />
Oberboden in regelmäßig geformten Mieten locker<br />
aufsetzen.<br />
Andecken des Oberbodens wird gesondert vergütet.<br />
Überschüssigen Oberboden in Eigentum des AN übernehmen<br />
und von der Baustelle entfernen.<br />
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.<br />
01.04.0003 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Bauwerk nach Unterlagen des AG (Anlage 2) abbrechen.<br />
Bauteil = Gewölbebrücke.<br />
Material = Ziegelmauerwerk / Stahlbeton.<br />
Gewölbebrücke mit Stirnwänden aus künstl. Steinen.<br />
Strirnwände mit Stahlbetobalken und Holmgeländer aus<br />
Stahlrohr.<br />
Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
Für überwachungsbedürftigen Abfall vereinfachten<br />
Entsorgungsnachweis führen.<br />
01.04.0004 Psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Bachumleitung nach Wahl des AN entsprechend hydraulischen<br />
und bautechnischen Erfordernissen herstellen,<br />
vorhalten, unterhalten und beseitigen.<br />
Ggf. erf. Erdarbeiten sowie Fangedämme werden nicht
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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
gesondert berechnet.<br />
Durchfluss ca. 1,5 m³/s<br />
01.04.0005 1,000 St .............................. ..............................<br />
Anlage fuer Wasserhaltung zum Freihalten der Baugrube<br />
von Bodenwasser nach geologischen und hydraulischen Erfordernissen<br />
entsprechend den Angaben in der Baubeschreibung<br />
sowie zum schadlosen Ableiten des gefoerderten<br />
Wassers einsetzen. Der Einsatz umfasst das betriebsbereite<br />
Aufbauen, Umbauen bzw. Umsetzen innerhalb<br />
einer Baugrube und das Abbauen. Erforderliche Erdarbeiten,<br />
Wasserfassungen, Zu- und Ableitungen, Sand- und<br />
Schlammfaenge, Reserveeinrichtungen (ausgenommen Notstromanlage)<br />
werden nicht gesondert berechnet.<br />
Einsatzstelle = Baugrube fuer Bauwerk.<br />
Vorhalten und Betreiben (einschl. Probebetrieb) werden<br />
nicht gesondert berechnet.<br />
Wasserfassung nach Wahl des AN.<br />
Foerderdurchfluss bis 30 m3/h,<br />
geodaetische Foerderhoehe ab Baugrubensohle bis 7,50 m.<br />
Ableitung nach Wahl des AN zum Vorfluter herstellen.<br />
Entfernung zum Vorfluter max. 25 m,<br />
Vorfluter = Gewaesser.<br />
01.04.0006 250,000 m3 .............................. ..............................<br />
Boden für Baugrube ausheben.<br />
Boden-/Felsklassen Klassen 3 bis 6.<br />
Baugrube für gesamtes Bauwerk.<br />
Baugrubentiefe über 3 bis 4 m ab OK Fahrbahn Bestand.<br />
Aushub in Eigentum des AN übernehmen und einer<br />
Wiederverwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
01.04.0007 40,000 m .............................. ..............................<br />
Verbau für Baugrube entsprechend statischen und konstruktiven<br />
Erfordernissen herstellen.<br />
Bodenverhältnisse sind in Baugrundunterlagen angegeben.<br />
Abgerechnet wird nach Länge in der Achse des Verbaues,<br />
horizontal.<br />
Baugrube für gesamtes Bauwerk.<br />
Baugrubentiefe über 3 bis 4 m.<br />
Art des Verbaues nach Wahl des AN.<br />
Verbau vorhalten, ausbauen und von der Baustelle entfernen.
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Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.04.0008 4,000 m3 .............................. ..............................<br />
Schotter (HKS) zur Stabilisierung der Baugrubensohle<br />
liefern und Einbauen.<br />
Einbaudicke 20cm.<br />
Körnung 0/45<br />
Material = Hartkalkstein<br />
Lagenweise verdichten.<br />
Einbau in 2 Lagen, DPr>= 100 v. H.<br />
Abrechnung nach Auftragsprofilen.<br />
01.04 Vorbereiten des Baugeländes + Herstellen der Baugrube ..............................
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.05 Brückenbauarbeiten<br />
01.05.0001 2,500 m3 .............................. ..............................<br />
Beton für Sauberkeitsschicht einschließlich ggf. erforderlicher<br />
Schalung nach Zeichnung herstellen.<br />
Ggf. erforderliche Schalung vorhalten und beseitigen.<br />
Druckfestigkeitsklasse C12/15.<br />
Expositionsklasse X0.<br />
Dicke = 10 cm.<br />
01.05.0002 13,500 m3 .............................. ..............................<br />
Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />
Zeichnung herstellen.<br />
Schalung vorhalten und beseitigen.<br />
Bewehrung wird gesondert vergütet.<br />
Bauteil = Fundamente für Spannbogen und Flügelwände.<br />
Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />
Druckfestigkeitsklasse C30/37.<br />
Expositionsklasse XC2.<br />
01.05.0003 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Spannbogen aus Wellstahlprofilen herstellen.<br />
Wellung = 200 x 55.<br />
Plattendicke = 5 mm.<br />
Spannweite = 4.77 m.<br />
Höhe = 1.65<br />
Kreuzungswinkel = 100 gon.<br />
Länge= 7,60 m<br />
Korrosionsschutz = Duplex-System aus Feuerverzinkung und<br />
Beschichtung auf Epoxydharzbasis (Schichtdicke 2 x 120 mm).<br />
Einschließlich aller erforderlichen Verbindungsmittel.<br />
Einschließlich Transport, Abladen und aller erforderlichen<br />
Geräte zum lage- und höhengerechten Einbau.<br />
01.05.0004 psch nur Ges.-Preis ..............................<br />
Verguss der Fundamentaussparrungen für Spannbogen<br />
herstellen.<br />
Material = geeigneter Mörtel nach Angabe des<br />
Spannbogen-Herstellers des .
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Bei der Herstellung der Spannbogenhinterfüllung sind<br />
die ZTV E-StB sowie das "Merkblatt über den Einfluß der<br />
Hinterfüllung auf Bauwerke" (Insbesondere hinsichtlich<br />
der geeigneten Böden) und zusätzlich die Statik und<br />
ggf. weitere Angaben des Spannbogen-Herstellers zu<br />
beachten.<br />
01.05.0005 180,000 m3 .............................. ..............................<br />
Material liefern und als Bauwerkshinterfüllung profilgerecht<br />
einbauen und lagenweise verdichten.<br />
Einschließlich Herstellung des Planums für Fahrbahn.<br />
Die Statik und ggf. weitere Angaben des<br />
Spannbogen-Herstellers zur Hinterfüllung sind zu<br />
beachten!<br />
Hinterfüllung für Spannbogen.<br />
Gesamter Hinterfüllbereich.<br />
Material = grobkörniger Sand.<br />
Verdichtungsgrad Dpr= 100%<br />
Verformungsmodul auf Planum für Fahrbahn Ev2= 45 MN/m<br />
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />
01.05.0006 10,000 m3 .............................. ..............................<br />
Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />
Zeichnung herstellen.<br />
Schalung vorhalten und beseitigen.<br />
Bewehrung wird gesondert vergütet.<br />
Bauteil = Kämpfer für Wellstahlprofil-Spannbogen.<br />
Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />
Druckfestigkeitsklasse C30/37.<br />
Expositionsklasse XC2.<br />
Die sichtbaren Betonflächen sind unter Berücksichtigung<br />
des zukünftigen Geländes bei einer Einbindetiefe von<br />
0,30m in Sichtbeton herzustellen.<br />
Sichtbetonflächen werden nicht gesondert vergütet.<br />
01.05.0007 16,500 m3 .............................. ..............................<br />
Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />
Zeichnung herstellen.<br />
Schalung vorhalten und beseitigen.<br />
Bewehrung und Traggerüst werden gesondert vergütet.
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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Bauteil = Flügelwände und Stirnwände.<br />
Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />
Druckfestigkeitsklasse C30/37.<br />
Expositionsklasse 'XC3, XF3 '<br />
Sichtflächenschalung = glatte Schalung.<br />
01.05.0008 9,000 m .............................. ..............................<br />
Bauwerksfuge in vier getrennten Abschnitten herstellen.<br />
Fugenbänder, Fugeneinlagen und Fugenabschlussband<br />
einbauen.<br />
Stöße und Verbindungen im Herstellerwerk verschweissen<br />
bzw. vulkanisieren.<br />
Fuge zwischen Stirn- und Flügelwand.<br />
Raumfuge nach RiZ-ING "Fug 1", Bild 2 ausbilden.<br />
Fugenabschluss luftseitig nach RiZ-ING "Fug 1", Bild 5.<br />
Dicke des Bauteiles = 50 cm.<br />
Fugeneinlage gemäß ZTV-ING Teil 3, Abschn. 3.<br />
Fugenband und Fugenabschlussband aus Elastomer.<br />
01.05.0009 1,000 St .............................. ..............................<br />
Jahreszahl-Matrize nach RIZ "Jahr 1" herstellen.<br />
Lieferung und Einbau der wiederverwendbaren,<br />
elastischen Matrize in Flügelwand.<br />
Die Matrize verbleibt im Eigentum des AN.<br />
01.05.0010 5,500 m3 .............................. ..............................<br />
Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach<br />
Zeichnung herstellen.<br />
Schalung vorhalten und beseitigen.<br />
Bewehrung und Traggerüst werden gesondert vergütet.<br />
Bauteil = Kappen.<br />
Art der Verwendung = Stahlbeton.<br />
Druckfestigkeitsklasse C25/30 LP.<br />
Zusatzmittel = Luftporenbildner.<br />
Expositionsklasse XF4, XC4 und XD3.<br />
Sichtflächenschalung der Gesimse = glatte Schalung<br />
Kappenoberseiten mit Besenstrich (Rosshaar) versehen.<br />
01.05.0011 6,000 m .............................. ..............................<br />
Fuge in Kappen in vier getrennten Teilabschnitten<br />
herstellen. Fugeneinlagen und Fugenabschlussband<br />
einbauen. Stöße und Verbindungen im Herstellerwerk<br />
verschweißen bzw. vulkanisieren..
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Fuge in Kappe nach RiZ "Fug 3" ausbilden.<br />
Luftseitiger Fugenabschluß nach RiZ "Fug 1", Bild 5.<br />
Mittlere Dicke des Bauteiles über 20 bis 30 cm.<br />
Fugeneinlage gemäß ZTV-ING Teil 3, Abschn. 3.<br />
Ohne untenliegendes Fugenband.<br />
Fugenabschlussband aus Elastomer.<br />
01.05.0012 5,500 t .............................. ..............................<br />
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven<br />
Erfordernissen liefern einbauen.<br />
Bauteil = Bauwerk.<br />
Stahlsorte BSt 500 S.<br />
01.05 Brückenbauarbeiten ..............................
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.06 Straßenbauarbeiten<br />
01.06.0001 85,000 m .............................. ..............................<br />
Streifen aus Pflastersteinen aus Beton in zwei<br />
getrennten Teillängen aufnehmen.<br />
Einschließlich Aufbruch des Unterbetons.<br />
Fahrbahneinfassung.<br />
Pflastersteine ca. 15x15x25 cm.<br />
Breite des Streifen 1 Reihe.<br />
Steine und Aufbruchgut einer Verwertung nach Wahl des<br />
AN zuführen.<br />
01.06.0002 240,000 m2 .............................. ..............................<br />
Asphalt fräsen, Material aufnehmen und von der<br />
Baustelle entfernen.<br />
Asphaltbefestigung auf Unterlage aus pechhaltiger<br />
Asphalttragschicht.<br />
Flächen = Fahrbahn.<br />
Breite der Fläche über 200 cm.<br />
Frästiefe = 8 cm.<br />
Die Vermischung mit pechhaltigem Material ist durch<br />
geeignete Maßnahmen, wie z. B. fräsen in mehreren<br />
Teilschichten, zu vermeiden.<br />
Material der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
Das abgetragene pechhaltige Material ist unverzüglich<br />
von der Baustelle zu entfernen und einer geordneten<br />
Entsorgung zuzuführen.<br />
Die Vermischung mit nicht pechhaltigen Materialien ist<br />
zu vermeiden.<br />
Sollte eine Zwischenlagerung unumgänglich sein, ist das<br />
Material zuverlässig vor Wasserzutritt zu schützen.<br />
Dabei ist das Material auf wasserdichter Unterlage mit<br />
Sickerwasserfassung -die geordnet zu entsorgen ist- zu<br />
lagern.<br />
01.06.0003 35,000 m3 .............................. ..............................<br />
Pechhaltige Straßenbefestigung in unterschiedlichen<br />
Stärken lösen, laden und einer ordnungsgemäßen<br />
Entsorgung zukommen lassen.<br />
Fläche = Fahrbahn<br />
PAK-Gehalt nach EPA = 140 mg/kg (Verwertungsklasse B/C
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POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
gem. RuVA-StB 05)<br />
Dicke über 10 bis 15 cm.<br />
Das an der Entsorgungsanlage angeliefert Material<br />
ist durch Wiegescheine nachzuweisen.<br />
Die Kosten für die Entsorgung des Materials ist in<br />
diese Position einzurechnen.<br />
Abrechnung erfolgt nach Abtragsprofilen<br />
01.06.0004 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Schottertragschicht aus Baustoffgemisch für<br />
Schottertragschichten in zwei getrennten Teilflächen<br />
herstellen.<br />
In Verkehrsflächen der Bauklassen III<br />
Auf Bauwerkshinterfüllung<br />
Baustoffgemisch 0/45.<br />
Verdichtungsgrad DPr >= 100 v.H.<br />
Verformungsmodul Ev2 = 150 MN/m2<br />
Einbaudicke 32 cm.<br />
Hartkalkstein ohne RC-Material.<br />
01.06.0005 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Asphalttragschicht aus Asphaltmischgut AC 32 T S in<br />
Fahrbahn vor, hinter und auf Brücke herstellen.<br />
In Verkehrsflächen der Bauklasse III.<br />
Einbaudicke = 10 cm.<br />
Bindemittel = 30/45.<br />
Erschwernissen infolge Arbeiten bis an<br />
Kappen, Fugen und Abschlussprofilen.<br />
Die Verwendung von bis zu 30% Asphaltgranulat im<br />
Mischgut ist zulässig<br />
01.06.0006 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes<br />
aufsprühen.<br />
In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis III.<br />
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.<br />
Bindemittel = C60BP1-S.<br />
Bindemittelmenge = 300 g/m2.<br />
Vor Einbau Asphaltbinderschicht.<br />
01.06.0007 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC 16 B S<br />
profilgerecht einbauen und verdichten.
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Seite 32<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
In Verkehrsflächen der Bauklasse III.<br />
Einbaudicke = 4,0 cm<br />
Einbau in Fahrbahn vor und hinter der Brücke.<br />
Einbau zwischen Bordanlagen/Rinnen und Fahrbahn.<br />
Einbaubreite über 5,50 m bis 6,0 m<br />
Bindemittel = 30/45.<br />
Asphaltmischgut ohne Verwendung von Asphaltgranulat.<br />
01.06.0008 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes<br />
aufsprühen.<br />
In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis III.<br />
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.<br />
Bindemittel = C60BP1-S.<br />
Bindemittelmenge = 300 g/m2.<br />
Vor Einbau Asphaltbetondeckschicht.<br />
01.06.0009 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Asphaltdeckschicht aus AC 11 D S profilgerecht einbauen<br />
und verdichten.<br />
In Verkehrsflächen der Bauklassen III.<br />
Einbaudicke 4,0 cm<br />
Bindemittel = 50/70.<br />
Fahrbahn.<br />
Edelsplitt = Diabas<br />
Einbau zwischen Bordanlagen/Rinnen und Fahrbahn<br />
Einbau in Fahrbahn vor, hinter und auf der Brücke<br />
Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an<br />
Kappen, Fugen und Abschlussprofilen.<br />
Einbaubreite über 5,50 m bis 6,0 m<br />
Asphaltmischgut ohne Verwendung von Asphaltgranulat.<br />
01.06.0010 250,000 m2 .............................. ..............................<br />
Oberfläche der Asphaltbetondecke bearbeiten.<br />
Abstreumaterial auf die noch heiße Oberfläche<br />
aufbringen, mit glatter Walze andrücken,<br />
Materialmenge = 1 bis 2 kg/m2.<br />
Edelsplitt 2/5 mm gewaschen.<br />
Mineralstoff aus Diabas.<br />
Der Mineralstoff muss den Anforderungen der ZTV- BEA<br />
98, Kapitel 1.4 und 3.1, genügen.<br />
Erkaltete Decke abkehren. Nicht gebundenes und gelöstes<br />
Material in Eigentum des AN übernehmen und von der<br />
Baustellen entfernen.
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />
Seite 33<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.06.0011 12,000 t .............................. ..............................<br />
RC- Material 0/22 oder gleichwertiges Materialgemisch<br />
frei Baustelle liefern, in 4 cm Stärke und ca. 120 cm<br />
breit auf die Bankette (Pos. 01.07.0006) aufbringen und<br />
verdichten.<br />
Abrechnung erfolgt nach vom AG anerkannten<br />
Originalwiegekarten.<br />
01.06.0012 32,000 m .............................. ..............................<br />
Fuge in der Asphaltdeckschicht in zwei nicht zusammenhängenden<br />
Teillängen herstellen.<br />
Fugenspalt säubern und ggf. trocknen. Wandungen mit<br />
geeignetem Voranstrich versehen.<br />
Trennstreifen einlegen.<br />
Fugenmasse gem. TL Fug StB<br />
Fuge 'Längsfuge Fahrbahn/Beton-Muldensteine'<br />
Material 'gem ZTV Fug-StB 01<br />
Fugenbreite '2 cm '<br />
Fülltiefe '4,0cm '<br />
01.06.0013 12,000 m .............................. ..............................<br />
Anschlüsse in Dicke der Asphaltdeckschicht mit<br />
faserverstärter, polymermodifizierter Bitumenmasse in<br />
zwei nicht zusammenhängenden Teillängen herstellen.<br />
Vor dem Einbau der Bitumenmasse vorhandene Wandungen<br />
abkanten, anrauhen, säubern, soweit erforderlich<br />
trocknen. Bitumenmasse auf Nahtflanke vollflächig<br />
auftragen. Die Herstellerangaben zur Verarbeitung sind<br />
einzuhalten.<br />
Anschluss quer.<br />
Dicke der Deckschicht 4,0 cm.<br />
Breite der Naht ca. 10 mm.<br />
Verarbeitungsmenge: mindestens 150 g/m.<br />
Ausführung an den Übergängen neu/Bestand der<br />
Asphaltdeckschicht vor und hinter der Brücke.<br />
Die Nähte sind nach dem Merkblatt "Schichtenverbund,<br />
Nähte, Anschlüsse und Randausbildung von<br />
Verkehrsflächen aus Asphalt" (M SNAR) herzustellen.<br />
01.06 Straßenbauarbeiten ..............................
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />
Seite 34<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.07 Gelände wiederherstellen + Entwässerungsarbeiten<br />
01.07.0001 12,000 m .............................. ..............................<br />
Bordsteine aus Beton in vier nicht zusammenhängenden<br />
Teillängen setzen..<br />
Bordsteine an Brücke nach Zeichnung setzen.<br />
Steine mit engen Fugen versetzen.<br />
Rückenstütze aus Beton C12/15 bis 10 cm unter OF Bordstein,<br />
15 cm breit, herstellen.<br />
Unterbeton C12/15, 10 bis 14 cm dick, herstellen.<br />
Erforderliche Erdarbeiten ausführen.<br />
01.07.0002 34,000 m .............................. ..............................<br />
Rinne aus Formsteinen in zwei getrennten Teillängen<br />
herstellen.<br />
Rinne zwischen Fahrbahn und Schrammborden.<br />
Muldensteine, Breite = 30 cm.<br />
Unterbeton C 12/15, Dicke = 20 cm.<br />
Fugenbreite über 8 bis 12 mm.<br />
Fugen mit geeignetem kunststoffmodifizierten<br />
Werktrockenmörtel mit hohem Frost-/Tausalzwiderstand<br />
auf gesamter Fugenhöhe (min. 2/3 Steinhöhe) verfüllen.<br />
01.07.0003 250,000 m3 .............................. ..............................<br />
Material liefern und zur Herstellung der Böschungskegel<br />
und Böschungen sowie der Grabenverfüllung profilgerecht<br />
lagenweise einbauen und verdichten.<br />
Material = grobkörniger Boden.<br />
Verdichtungsgrad Dpr= 97%.<br />
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />
01.07.0004 50,000 m2 .............................. ..............................<br />
Wildpflaster aus Naturstein in verschiedenen<br />
Teilflächen herstellen, Steine bruchrauh,<br />
verwitterungsbeständig, Aufsichtsfläche min.<br />
0,06 m2, min. 15 cm dick. Erdarbeiten werden nicht<br />
gesondert vergütet.<br />
Ausführung auf Böschungskegeln an Widerlagerflügeln<br />
Material = Sandstein.<br />
Fugen max. 5 cm breit.<br />
Pflasterbett aus Zementmörtel herstellen, Dicke in verdichtetem<br />
Zustand 10 cm.<br />
Fugen mit Zementmörtel verfüllen und bis auf 5 cm Tiefe<br />
freilassen.
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />
Seite 35<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.07.0005 150,000 m3 .............................. ..............................<br />
Material liefern und zur Wiederherstellung des<br />
Gewässerprofils profilgerecht lagenweise einbauen und<br />
verdichten.<br />
Material = grobkörniger Sand.<br />
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />
01.07.0006 12,000 m³ .............................. ..............................<br />
Steinschüttung aus Wasserbausteinen herstellen.<br />
Lose Steinschüttung zur Uferbefestigung.<br />
Grobe Wasserbausteine, Kantelänge min. 25 cm<br />
Profilgerecht nach Zeichnung des AG einbauen<br />
Neigung 1:1,5.<br />
Ausführung einschließlich erforderlicher Erdarbeiten.<br />
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />
01.07.0007 4,000 m .............................. ..............................<br />
Entwässerungsrohrleitung abbrechen.<br />
Entwässerungsrohrleitung unter Feldzufahrt<br />
Feldzufahrt unbefestigt.<br />
Dicke der Überdeckung über 50 bis 80 cm.<br />
Einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten in<br />
Bodenklassen 3 bis 5.<br />
Rohr DN über 250 bis 500.<br />
Rohr aus Stahlbeton.<br />
Bettung aus Beton bis 20 cm Dicke abbrechen.<br />
Fließsohlentiefe bis 1,25 m.<br />
Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.<br />
01.07.0008 50,000 m .............................. ..............................<br />
Entwässerungsrohrleitung in drei getrennten Teillängen<br />
aus Betonrohren nach statischen und konstruktiven<br />
Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.<br />
Entwässerungsrohrleitung für Straßenseitengraben.<br />
Erforderliche Erdarbeiten in Boden Klasse 3 bis Klasse<br />
5 ausführen.<br />
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert<br />
vergütet.<br />
Rohr DN 400.<br />
Rohr aus Beton nach DIN 4032, Form KFW-M.<br />
Rohrverbindung mit fest eingebauter Gleitdichtung.<br />
Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1.<br />
Einschließlich geeignetem Bettungsmaterial.<br />
Fließsohlentiefe bis 1,25 m.
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />
Seite 36<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Überdeckungshöhe bis 1 m.<br />
01.07.0009 10,000 m .............................. ..............................<br />
Entwässerungsrohrleitung aus Betonrohren nach statischen und<br />
konstruktiven Erfordernissen nach DIN EN 1610 herstellen.<br />
Entwässerungsrohrleitung unter Feldzufahrt.<br />
Erforderliche Erdarbeiten in Boden Klasse 3 bis Klasse 5<br />
ausführen.<br />
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert<br />
vergütet.<br />
Rohr DN 400.<br />
Rohr aus Beton nach DIN 4032, Form KFW-M.<br />
Rohrverbindung mit fest eingebauter Gleitdichtung.<br />
Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1.<br />
Einschließlich geeignetem Bettungsmaterial.<br />
Fließsohlentiefe über 1,00 m bis 1,50 m.<br />
Überdeckungshöhe bis 1 m.<br />
01.07.0010 8,000 St .............................. ..............................<br />
Böschungsstück einbauen. Vergütet wird der Mehraufwand<br />
gegenüber der bis zur unteren Vorderkante des<br />
Böschungsstückes durchgemessenen Rohrleitung.<br />
Rohr DN 400.<br />
Material = Beton.<br />
Neigung des Anlaufs 1 zu 1,5.<br />
01.07.0011 50,000 m3 .............................. ..............................<br />
Material liefern, profilgerecht einbauen und verdichten.<br />
Material = Grobkörniger Boden.<br />
Einbaustelle = verschiedene Leitungsgräben und<br />
Feldzufahrt.<br />
Das Herstellen des Planums wird nicht gesondert<br />
vergütet.<br />
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />
01.07.0012 4,000 St .............................. ..............................<br />
Straßenablauf aus Betonfertigteilen nach DIN 4052 einbauen.<br />
Einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten.<br />
Fugen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 dichten<br />
und glattstreichen. Aufsatz wird gesondert vergütet.<br />
Boden Form 1a, Abfluss im Boden.<br />
Schaft, Form 5c (195 mm hoch.<br />
Zwei Zwischenteile Form 6b (je 195 mm hoch.
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau der Brücke K 28 über Krukenbach, Dülmen 02.01.2013<br />
Seite 37<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Auflagering Form 10b (für rechteckige Aufsätze).<br />
Auflager aus Beton C 8/10, 10 cm dick, herstellen.<br />
01.07.0013 4,000 St .............................. ..............................<br />
Aufsatz für Straßenablauf nach DIN 1229 aufsetzen.<br />
Klasse C 250, Ausführung nach DIN 19 594, 300x500, mit<br />
Schlitzweite 34,5 mm.<br />
Verzinkter Eimer nach DIN 4052, Form B 1.<br />
Aufsatz zunächst provisorisch auflegen und entsprechend<br />
Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige Höhe setzen.<br />
01.07.0014 10,000 m .............................. ..............................<br />
Anschlussleitung zum zur Sammelrohrleitung bzw. Graben<br />
nach statischen und konstruktiven Erfordernissen nach<br />
DIN EN 1610 in zwei getrennten Teilstücken herstellen.<br />
Einschließlich aller erforderlichen Erdarbeiten.<br />
Anschluss an. Sammelrohrleitung bzw. Graben sowie<br />
Formstücke werden gesondert vergütet.<br />
Rohr DN 150.<br />
Rohr aus Steinzeug nach DIN EN 295.<br />
Rohrverbindung nach Wahl des AN.<br />
Bettung nach DIN EN 1610, Typ 1.<br />
Fließsohlentiefe über 1,25 bis 1,75 m.<br />
Überdeckungshöhe über 0,75 bis 1,25 m.<br />
01.07.0015 4,000 St .............................. ..............................<br />
Formstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der<br />
Mehraufwand für den Einbau des Formstückes gegenüber<br />
der bis zur Innenfläche der Sammelrohrleitung durchgemessenen<br />
Rohrleitung.<br />
Formstück = Bogen DN 150.<br />
Material = Steinzeug.<br />
Durchgangsrohr DN 150.<br />
01.07.0016 3,000 St .............................. ..............................<br />
Rohranschluss an Sammelrohrleitung herstellen, Anschluss<br />
dichten. Vergütet wird der Mehraufwand für das<br />
Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller<br />
Pass- und Sattelstücke gegenüber der bis zur<br />
Innenfläche der Sammelrohrleitung durchgemessenen<br />
Rohrleitung.<br />
Rohr DN der Anschlussleitung 150.<br />
Anschlussleitung aus Steinzeug.<br />
Sammelleitung aus Beton.
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
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Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen.<br />
01.07.0017 1,000 St .............................. ..............................<br />
Froschklappe aus PVC liefern und an Steinzeugrohr-<br />
leitung anschließen<br />
Um die Froschklappe ist innerhalb der Grabenböschung<br />
ein ca. 70x70 cm Kranz aus Beton C 12/15 auszuführen<br />
Dicke der Einfassung: 10 cm<br />
Zulageposition gegenüber der durchgemessenen<br />
Leitungsposition<br />
01.07.0018 50,000 t .............................. ..............................<br />
Recycling-Materialgemisch 0/45 frei Baustelle liefern,<br />
in Dicke von 10 cm bis 15 cm und ca. 1,20 m bis 1,50 m<br />
Breite auf nicht zusammenhängende Teillängen der<br />
Bankette und Feldzufahrt aufbringen und verdichten.<br />
Abgerechnet wird nach vom AG anerkannten<br />
Originalwiegekarten.<br />
01.07.0019 50,000 m3 .............................. ..............................<br />
Oberboden der Pos. 01.03.0005 Oberboden abtragen auf<br />
Flächen des AN gelagert, fördern, transportieren und<br />
profilgerecht andecken.<br />
Andeckung auf Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen,<br />
Mulden u.ä.<br />
Dicke der Andeckung über 15 bis 25 cm.<br />
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.<br />
01.07.0020 200,000 m2 .............................. ..............................<br />
Rasenansaat herstellen. Saatgut ohne Entmischung ausbringen<br />
und einarbeiten. Anfallenden Abfall ablesen.<br />
Ggf. vorwüchsige Kräuter ausmähen.Abfall und Mähgut<br />
entsorgen. Entsorgen wird gesondert vergütet.<br />
Ansaat auf Böschungen, Seitenstreifen, Trennstreifen<br />
und Mulden.<br />
Saatgutmenge 20 g/m2.<br />
Saatgut für "Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter"<br />
nach RSM 7.1.1.<br />
01.07 Gelände wiederherstellen + Entwässerungsarbeiten ..............................
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
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Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01 Bau einer Brücke im Zuge der K 34, AN 5 ..............................
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Abt. 66 - Straßenbau u. -unterhaltung<br />
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Seite 40<br />
Objekt: 2013003 Neubau Brücke K 28 über Krukenbach bei Dülmen<br />
Bauherr: <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> - Der Landrat<br />
POS. LEISTUNGSVERZEICHNIS EP EUR GP EUR<br />
01.01 Baustelleneinrichtung + Verkehrssicherung ..............................<br />
01.02 Ausführungsunterlagen ..............................<br />
01.03 Fremdüberwachung ..............................<br />
01.04 Vorbereiten des Baugeländes + Herstellen der Baugrube ..............................<br />
01.05 Brückenbauarbeiten ..............................<br />
01.06 Straßenbauarbeiten ..............................<br />
01.07 Gelände wiederherstellen + Entwässerungsarbeiten ..............................<br />
01 Bau einer Brücke im Zuge der K 34, AN 5 ..............................<br />
NETTOSUMME ..............................<br />
19,00 % MEHRWERTSTEUER ..............................<br />
BRUTTOSUMME ..............................<br />
ZUR BEACHTUNG: Allgemeine Vorbemerkungen bitte ausfüllen und unterschreiben
Bezeichnung des Bauvorhabens:<br />
Bieter:<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />
(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Aufgliederung der Angebotssumme<br />
Bezeichnung<br />
(wird nicht Vertragsbestandteil)<br />
1. Summe der Einzellohnkosten der Teilleistungen (einschließlich vermögenswirksamer<br />
Leistungen) ohne Sozialkosten ........................<br />
2. Sozialkosten, gesetzliche und tarifliche, sowie zusätzliche Sozialaufwendungen, Kosten<br />
der Lohnfortzahlung und Winterbauumlage ...........v.H. der<br />
Einzelkosten...............................................................<br />
3. Lohnnebenkosten ......... v.H. der Einzellohnkosten ............................<br />
4. Summe der Einzelstoffkosten der Teilleistungen................................<br />
5. Gerätevorhaltekosten einschl. Reparaturkosten (ohne Betriebsstoffe und<br />
Bedienung)..................................................................................<br />
6. Entwurfskosten, Statik, Prüfgebühren, Lizenzgebühren u.a. soweit sie in besonderen<br />
Positionen anzubieten sind.....................................<br />
7. Summe der übrigen Baustellengemeinkosten.....................................<br />
8. Zwischensumme ..............................................................................<br />
9. Allgemeine Geschäftskosten .......... v.H. der Zwischensumme (Nr. 8)<br />
10. Wagnis und Gewinn ..........v.H. der Zwischensumme (Nr.8) ..............<br />
11. Summe der Nachunternehmerleistungen ...........................................<br />
12. Hauptunternehmerzuschlag für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Ge-<br />
währleistung u.a. .........v.H. der NU-Leistung ........................<br />
13. Nettoangebotssumme (ohne Stundenlohnarbeiten).........................<br />
EUR<br />
........................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
........................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
+......................................<br />
........................................<br />
Der Kalkulation liegt eine Bauzeit von .............. Arbeitstagen mit einer durchschnittlichen Baustellenbesetzung von .............<br />
Personen und insgesamt ........................ Stunden zugrunde.<br />
Die Einzelkosten nach Nr. 1 sind mit einem Mittellohn von ................. EUR kalkuliert worden.<br />
Kalkulationszuschlag auf Lohn ....................v.H.<br />
auf Stoffe ....................v.H.
HVA B-StB-Nachunternehmerleistungen (04/10)<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Stand: 04/10<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />
(wie Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen<br />
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer<br />
auszuführenden Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der<br />
vorgesehenen Nachunternehmer.<br />
OZ Beschreibung der Teilleistung<br />
Namen der Nachunternehmer,<br />
wenn in Nr. 5.2 der Aufforderung zur<br />
Angebotsabgabe gefordert (einschl.<br />
vorh. PQ_Nummern)
HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (04/10)<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Stand: 04/10<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />
(wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft<br />
(vom Bieter ggf. auszufüllen)<br />
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,<br />
Mitglied :____________________________________________________________________________<br />
Mitglied :____________________________________________________________________________<br />
Mitglied :____________________________________________________________________________<br />
Mitglied :____________________________________________________________________________<br />
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.<br />
Bevollmächtigter Vertreter: _______________________________________________________________<br />
Wir erklären, dass<br />
− der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,<br />
− alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />
Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.:<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Stand 04/10<br />
1<br />
(Ort) (Datum)<br />
Eigenerklärung zur Eignung<br />
(vom Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft, der bzw. das nicht präqualifiziert ist, auszufüllen)<br />
Neubau der Brücke im Zuge der K 28 über den Krukenbach bei Hiddingsel<br />
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei<br />
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er<br />
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die<br />
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar<br />
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam<br />
mit anderen Unternehmen ausgeführten<br />
Leistungen<br />
(wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
€,<br />
€,<br />
€,<br />
davon<br />
Eigenleistung:<br />
davon<br />
Eigenleistung:<br />
davon<br />
Eigenleistung:<br />
Falls mein Angebot in die engere Wahl kommt werde ich bezüglich des Gesamtumsatzes eine<br />
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder einen entsprechend testierten<br />
Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.<br />
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe, die mit der<br />
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind<br />
1. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
2. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
3. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zu den benannten Referenzen je<br />
eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß<br />
erbracht habe(n).<br />
€,<br />
€,<br />
€,
HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten<br />
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal<br />
Berufsgruppe/Lohngruppe 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr<br />
Eintragung in das Berufsregister ihres<br />
Sitzes oder Wohnsitzes<br />
Stand 04/10<br />
2<br />
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister<br />
unter der Nummer<br />
beim Amtsgericht<br />
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das<br />
Handelsregister verpflichtet.<br />
Ich gehöre/Wir gehören zu<br />
Handwerk<br />
Industrie<br />
Handel<br />
Versorgungsunternehmen<br />
Sonstigem<br />
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer<br />
Erklärung vorlegen:<br />
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-<br />
und Handelskammer<br />
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein<br />
vergleichbares gesetzlich geregeltes<br />
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />
beantragt worden ist oder der Antrag<br />
mangels Masse abgelehnt oder ein<br />
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde<br />
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />
gesetzlich geregeltes Verfahren<br />
wurde beantragt.<br />
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />
gesetzlich geregeltes Verfahren<br />
wurde eröffnet.<br />
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
oder eines vergleichbaren<br />
gesetzlich geregelten Verfahrens wurde<br />
mangels Masse abgelehnt.<br />
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig<br />
bestätigt.<br />
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.<br />
Ja Nein
HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />
Angabe, ob sich das Unternehmen in<br />
Liquidation befindet<br />
Angabe, dass nachweislich keine schwere<br />
Verfehlung begangen wurde, die die<br />
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt<br />
Stand 04/10<br />
3<br />
Mein/Unser Unternehmen befindet sich in<br />
Liquidation.<br />
Ja<br />
Nein<br />
Ich erkläre/wir erklären, dass<br />
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere<br />
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.<br />
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),<br />
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),<br />
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),<br />
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre<br />
gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:<br />
• Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung<br />
(§ 129 StGB),<br />
• Geldwäsche (261 StGB),<br />
• Bestechung (§ 334 StGB),<br />
• Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),<br />
• Diebstahl (§ 242 StGB),<br />
• Unterschlagung (§ 246 StGB),<br />
• Erpressung (§ 253 StGB),<br />
• Betrug (§ 263 StGB),<br />
• Subventionsbetrug (§ 264 StGB),<br />
• Kreditbetrug (§ 265b StGB),<br />
• Untreue (§ 266 StGB),<br />
• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),<br />
• Fälschung technischer Aufzeichnungen<br />
(§ 268 StGB),<br />
• Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren<br />
(§ 283 ff. StGB),<br />
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei<br />
Ausschreibungen (§ 298 StGB),<br />
• Bestechung im geschäftlichen Verkehr<br />
(§ 299 StGB),<br />
• Brandstiftung (§ 306 StGB),<br />
• Baugefährdung (§ 319 StGB),<br />
• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,<br />
324a StGB),<br />
• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen<br />
(§ 326 StGB),<br />
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder<br />
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.<br />
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir<br />
in den letzten zwei Jahren nicht<br />
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz<br />
oder<br />
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder<br />
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer<br />
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden<br />
bin/sind.<br />
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der<br />
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim<br />
Bundesamt der Justiz anfordern.
HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10)<br />
Angaben, dass die Verpflichtung zur<br />
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie<br />
der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt<br />
ist, soweit sie der Pflicht zur<br />
Beitragszahlung unterliegen<br />
Stand 04/10<br />
4<br />
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere<br />
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie<br />
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit<br />
sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,<br />
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.<br />
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
der tariflichen Sozialkasse vorlegen.<br />
Angabe, dass sich das Unternehmen bei<br />
der Berufsgenossenschaft angemeldet<br />
hat.<br />
Ich bin/Wir sind Mitglied<br />
der Berufsgenossenschaft<br />
unter Nummer:<br />
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/des für mich/uns zuständigen<br />
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen innerhalb von 6<br />
Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
……………………………………………..<br />
(Stempel und Unterschrift)
1<br />
TVgG Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (05/12)<br />
Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.:<br />
Bezeichnung der Bauleistung<br />
Ich erkläre/Wir erklären,<br />
Hinweis:<br />
Stand 05/12<br />
Verpflichtungserklärung<br />
(Ort) (Datum)<br />
zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen<br />
unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />
des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)<br />
(vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen)<br />
(wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe)<br />
Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der nachfolgenden<br />
Regelungen, so gilt die für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bzw. Beschäftigten jeweils günstigste.<br />
dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die<br />
dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der<br />
jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich<br />
des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder<br />
eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die<br />
betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die<br />
aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,<br />
Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils<br />
geltenden Fassung festgesetzt worden sind.<br />
dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen<br />
Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in<br />
einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag<br />
vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir<br />
Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen.<br />
dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf<br />
Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-<br />
Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt und<br />
sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene erstreckt,<br />
wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro gezahlt wird.<br />
Art der tariflichen Bindung:<br />
Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung<br />
eingesetzten Beschäftigten.<br />
Hinweis:<br />
Dies gilt nicht für bevorzugte Bieterinnen bzw. Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch<br />
Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des<br />
Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453).
2<br />
TVgG Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (05/12)<br />
Ich erkläre/Wir erklären,<br />
dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />
des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei<br />
der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche<br />
Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.<br />
Ich erkläre / Wir erklären,<br />
dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw.<br />
Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine<br />
Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren<br />
Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers<br />
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,<br />
dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung<br />
− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,<br />
− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe<br />
öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher<br />
Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium<br />
des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,<br />
− nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />
Stand 05/12<br />
,<br />
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)