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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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G. Innerstaatliche Zukunft der <strong>Vetorechte</strong><br />

ten von Gesetzesvorlagen, ein fulminanter prägender politischer Grundschliff<br />

verpasst werden, der bei einem Verbleiben in der Opposition verwehrt bliebe,<br />

bzw. bei der Einbindung in unliebsame Koalitionen verwässert würde.<br />

Dem Risiko, dass Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes die Regierung dabei zu<br />

Handlungen zwingen könnten, die ihren parteipolitischen Grundüberzeugungen<br />

zuwider laufen, lässt sich mit gezieltem Vetoeinsatz gegensteuern. Die Gefahr<br />

dafür, dass die Minderheitsregierung für derartiges Interzedieren per parlamentarischen<br />

Mehrheitsbeschluss in Form des konstruktiven Misstrauensvotums durch<br />

eine andere Regierung ersetzt werden könnte, ist verschwindend gering. Gäbe es<br />

in der Legislative eine Mehrheit für eine neue Regierung, dann würde diese nicht<br />

darauf warten, dass sie per Vetoeinsatz herausgefordert wird. Die Chance zur<br />

Verteilung von Macht und Ämtern würde schon ohne Veto genügend Kreationsenergie<br />

für eine andere Regierung freisetzen.<br />

Alles in allem kann somit zusammengefasst werden, dass bei realistischer Betrachtung<br />

unseres Parteien- und Gesellschaftssystems, mit seiner zu erwartenden<br />

Zunahme von Minderheitskonstellationen und den voraussehbaren Verteilungskämpfen<br />

um die ‚Fleischtöpfe‛ der Sozialversicherungen und der Steuereinnahmen,<br />

die Bedeutung der <strong>Vetorechte</strong> aus den Landesverfassungen und Art. 113<br />

GG wachsen wird. Insbesondere unter pekuniären Gesichtspunkten erweist sich<br />

das Grundgesetz mit Art. 113 GG diesbezüglich als gut aufgestellt, aber auch<br />

Hessen und Nordrhein-Westfalen haben den anderen Ländern hier einen essentiellen<br />

Mechanismus zur Sicherung exekutiver Handlungsfähigkeit voraus.<br />

Für das Vetorecht des Bundespräsidenten, welches das atypischste der eruierten<br />

Vetotatbestände ist, müssen gar keine derartigen Beschränkungen vorgenommen<br />

werden. Um es zynisch zu formulieren: Solange die <strong>deutschen</strong> Bundespräsidenten,<br />

neben der Fußballnationalmannschaft, das einzige wirklich gemeingültige<br />

Identifikationsobjekt <strong>deutschen</strong> Patriotismusses darstellen, wird sich keine politische<br />

und schon gar keine doppelte Verfassungsänderungsmehrheit finden lassen,<br />

die ihm sein Veto-Prüfrecht wird nehmen können.

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