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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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E. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Einpassung<br />

basiert auf seiner Missdeutung des Parlamentarischen Regierungssystems. Dessen<br />

Qualität als Grundpfeiler heutiger moderner funktionaler Gewaltenteilung, war in<br />

der Gedankenwelt des Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu,<br />

nicht antizipierbar. Deshalb sind seine <strong>Vetorechte</strong> auch nicht solche wie<br />

wir sie heute <strong>im</strong> Grundgesetz und in den Landesverfassungen finden. Dennoch<br />

erfüllen diese modernen Vetoderivate voll und ganz den Sinn und Zweck des<br />

Gewaltenteilungskonzeptes, wie es Montesquieu kreierte.

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