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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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D. Vetos <strong>im</strong> aktuellen <strong>deutschen</strong> <strong>Verfassungssystem</strong><br />

eine Reihe von rechtstechnischen und sachlichen Veränderungsvorschlägen gemacht wurden, die<br />

Sie zum Teil umgesetzt haben und zum Teil nicht umgesetzt haben, was Ihr gutes Recht ist. In<br />

dieser Handreichung, die wir am 23. Mai Ihnen vorgelegt haben, gab es wieder diese Ziffer 3 <strong>im</strong><br />

Artikel 1, mit unserem Formulierungsvorschlag als Landesregierung der lautete: „Der Studienbeitrag<br />

nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für<br />

das Sommersemester 2008 erhoben. Gleiche Regelungswirkung, wie Sie sie in Ihrem ursprünglichen<br />

Entwurf hatten, mit einer anderen Formulierung. Der am 27. Mai eingebrachte Änderungsantrag<br />

der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen übernahm jedoch in der dort enthaltenen<br />

kompletten Neufassung – Sie haben aufgrund des Ratschlags der Landesregierung und auf<br />

der Basis Ihres ursprünglichen Entwurfes einen kompletten neu zu beschließenden Text eingebracht.<br />

Weder diesen Vorschlag der Landesregierung, noch die ursprüngliche Ziffer 3 des Artikels<br />

1. Und in dieser Fassung, in der das Gesetz beschlossen worden ist, besteht deshalb diese<br />

Zahl von Paragraphen 1 bis 6, die es nach Ihren Meinungen zu schließen war und auch nach<br />

unserer, bestehen <strong>im</strong> jetzt von Ihnen beschlossenen Gesetz fort. Das ist ein Mangel, das ist auch<br />

Gegenstand der Erörterungen die ich jetzt geführt habe, der auch weitester Auslegung durch den<br />

Versuch einer Glättung oder nachträglichen Formulierung in Form der Formulierung der<br />

Rechtsmäßigkeitsprüfung einer Staatskanzlei nicht geglättet werden kann. Wir können nicht<br />

einfach sagen, es sind versehentlich die entscheidenden Paragraphen, nämlich ob der Studienbeitrag<br />

erhoben wird oder nicht erhoben wird, da hat der Gesetzgeber sich geirrt, das korrigieren wir<br />

<strong>im</strong> Verkündungsverfahren. Das ist nicht denkbar. Und deshalb ist dieses Gesetz in seinem<br />

Passus für das nächste Semester Unsinn und in seinem Passus für die Regelung ab dem Sommer<br />

verfassungswidrig und kann deshalb so nicht verkündet werden.<br />

Nun müssen wir gemeinsam sicherlich in einer solchen Diskussion zwei Dinge auseinanderhalten.<br />

Das eine ist – ich bitte schon um Verständnis, es hat ja viele Diskussionen gegeben, wir<br />

haben viele Seiten Beratungsvorschläge gemacht – ich betrachte die Landesregierung durchaus als<br />

Berater der Fraktion, aber nicht als Gouvernante. Und deshalb müssen am Ende die Fraktionen<br />

selbst entscheiden, welche Formulierungen sie nach den Ratschlägen der Landesregierung<br />

eigenverantwortlich wählen. Trotzdem besteht auch in einer solchen Situation die Frage, wie wir<br />

gemeinsam den Fortgang beraten können und ich möchte dem Hessischen Landtag zwei unterschiedliche<br />

Alternativen dazu anbieten, zu denen die Fraktionen sich in einer überschaubaren<br />

Zeit, deshalb muss man es heute sagen, weil diese Zeit am Montag nächster Woche endet, in<br />

einer Weise verständigen müssen, dass man vernünftig damit umgehen kann. Die Möglichkeit<br />

eins ist, ich unterzeichne dieses Gesetz nicht und es beginnt ein neues Gesetzgebungsverfahren mit<br />

welchen Fristen Sie das nach der Sommerpause auch <strong>im</strong>mer machen um zu dem gewünschten<br />

Ziel zu kommen. Das ist ein langwieriges Verfahren. Und ich will auch hinzufügen, auch diese<br />

Frage bedarf dann einer gewissen Gemeinsamkeit der Fraktion wenn man es macht, denn es ist<br />

nicht ganz trivial zu fragen, was mit einem nicht unterzeichneten Gesetz eigentlich passiert, und<br />

nen hat es nicht gegeben. „Die Fraktionen hätten die Empfehlungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft<br />

und Kunst einfach nur unverändert zu übernehmen brauchen, um einen rechtlich und inhaltlich einwandfreien<br />

Gesetzesbeschluss zu erreichen – der auch in vollem Umfang ihre politischen Intentionen erfüllt hätte“,<br />

resümierte Staatssekretär Prof. Dr. Lorz. So aber hätten sie das genaue Gegenteil dessen beschlossen, was sie<br />

eigentlich wollten: Statt der Studienbeiträge wurde lediglich der Darlehensanspruch abgeschafft. „Wer den Anspruch<br />

erhebt, gestaltende Mehrheit zu sein, sollte Gesetze <strong>im</strong> Rahmen der parlamentarischen Lesung auch<br />

tatsächlich lesen.“.

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