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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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D. Vetos <strong>im</strong> aktuellen <strong>deutschen</strong> <strong>Verfassungssystem</strong><br />

genereller Haushaltsrahmenermächtigung überflüssig. Eine abschließende Haushaltsgesetzgebung<br />

für 1975 war also unmöglich.<br />

Ursächlich für dieses Patt war der krankheitsbedingte Ausfall eines SPD-<br />

Abgeordneten. Die SPD/FDP-Landesregierung hatte nach der Wahl 1974 nur<br />

eine St<strong>im</strong>me Mehrheit <strong>im</strong> Dreiparteien-Landtag. Dementsprechend konnte sie<br />

gegen die St<strong>im</strong>men aller 77 anwesenden CDU-Abgeordneten keine Mehrheit für<br />

ihr Haushaltsgesetz aufbringen.<br />

Die folgenden Debattenbeiträge stammen aus der Plenumsdebatte zum<br />

Antrag der Landesregierung nach Art. 33 Abs. 2 NV 845:<br />

Kubel, Ministerpräsident:<br />

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Berufung auf Artikel 33 Abs. 2 der Vorläufigen<br />

Niedersächsischen Verfassung bitte ich, die Abst<strong>im</strong>mung über das Haushaltsgesetz um<br />

30 Tage auszusetzen.<br />

Präsident, Müller:<br />

[…] Der Landtag ist nach der Verfassung gehalten, sich nach diesem Wunsch des Herrn Ministerpräsidenten<br />

zu richten. […] Die Aussprache, die jetzt folgen wird – das darf ich hier sagen<br />

– soll sich nur mit der Erklärung und den politischen Folgen oder Begleiterscheinungen dieser<br />

Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten befassen. Es sollte nicht mehr inhaltlich zum Haushaltsplanentwurf<br />

1975 geredet werden. Dieser Haushalt ist für die nächsten 30 Tage dem<br />

Landtag aus der Diskussion entzogen. […]<br />

[…]<br />

Kubel, Ministerpräsident:<br />

[…] Die Anwendung des Artikel 33 hier ist es Absatz 2 – erfolgt erstmals. Das Kabinett hat<br />

mich ermächtigt, es für diesen voraussehbaren Fall zu tun. Ich möchte aber ausdrücklich betonen:<br />

Der Grund dafür ist, daß wie nach den Einzelabst<strong>im</strong>mungen zu sehen war, das Haushaltsgesetz<br />

und der Haushaltsplan einen Gehalt haben würden, von dem wir meinen, daß er staatspolitisch<br />

schwer zu verantworten ist. Deshalb meinten wir, diesen Artikel anwenden zu sollen, um in<br />

der Zwischenzeit zu […] <strong>im</strong> Interesse unseres Landes liegenden Korrekturen kommen zu können.<br />

Abg. Hasselmann (CDU):<br />

[…] Zu den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Finanzministers<br />

möchte ich diesem Hohen Hause und vor der niedersächsischen Öffentlichkeit deutlich machen,<br />

daß es für uns nicht erst der Erkrankung eines Abgeordneten bedurfte, um aus unserer Sicht<br />

eine Stellungnahme zu diesem Haushalt abzugeben. Diesen Haushalt hätten wir auch ohne die<br />

Erkrankung […] abgelehnt – das muss festgestellt werden. –<br />

und zwar aufgrund der Ablehnung unserer Anträge und – das muß deutlich sein – weil dieser<br />

Haushalt nicht u n s e r Haushalt, sondern ein anderer Haushalt ist.<br />

845 Aus: Nds. LT-Protokoll 22. Sitzung v. 15. Mai 1975, S. 2126 ff.

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