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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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272<br />

D. Vetos <strong>im</strong> aktuellen <strong>deutschen</strong> <strong>Verfassungssystem</strong><br />

Für die hier zu eruierende Fragestellung interessiert aus dieser Gemengelage insbesondere<br />

das Vetomoment, welches sich als Menetekel des vermeintlichen Blockadevorwurfs<br />

erweist. Diese zum Teil bestrittene, aber auch mit guten Gründen<br />

behauptbare Blockade des demokratischen Gesetzgebers Bundestag durch das<br />

föderale Organ Bundesrat, katalysiert über die Friktionen des Parteienstaates, ist<br />

der neuralgische Punkt, an welchem insbesondere die politologische Vetospielerthese<br />

ansetzt. Um die tatsächliche D<strong>im</strong>ension der zu beantwortenden Frage, inwieweit<br />

die Verfassungsrechte des Bundesrates Vetos darstellen, umfänglich zu<br />

transportieren, gilt es diese verfassungspolitische Gemengelage deutlicher hervor<br />

zu streichen.<br />

a. Verfassungspolitische Gemengelage<br />

Aus verfassungspolitischer Sicht ist es jedenfalls allemal relevant, den Grundcharakter<br />

der Rechte des Bundesrates näher zu untersuchen. Sollten die Mütter und<br />

Väter des Grundgesetzes dem Bundesrat tatsächlich <strong>Vetorechte</strong> zugewiesen haben,<br />

hätte dies grundsätzlichen Einfluss auf die Debatte um sein Blockadepotential<br />

782 . Es ließe sich dann nämlich zum einen mit gutem Grund argumentieren, dass<br />

der Verfassungsgeber mittels dieser Vetos nicht nur die Länderinteressenwahrung<br />

bezweckte, sondern dem Bundesrat darüber hinaus eine essentielle Aufgabe in der<br />

<strong>Verfassungssystem</strong>atik des Bundes zuzuweisen gedachte. Zum anderen, und das<br />

ist wohl noch wesentlicher, könnte der Vorwurf entkräftet werden, das vielgescholtene<br />

Verhalten des Bundesrates wäre illegit<strong>im</strong>. Es ist letztlich genau dieser<br />

Vorwurf der Illegit<strong>im</strong>ität, der aufkommt, wenn sich die Mehrheit <strong>im</strong> Bundestag<br />

von der Mehrheit <strong>im</strong> Bundesrat unterscheidet, mithin also die minoritäre Opposition<br />

des Bundestages die Mehrheit <strong>im</strong> Bundesrat stellt.<br />

Jener Illegit<strong>im</strong>itätsvorwurf geht sogar noch über den von Brigitte Zypries erhobenen<br />

o.g. Vorwurf hinaus: So stellen Thomas Ellwein und Joach<strong>im</strong> Jens Hesse folgende<br />

provokante Thesen in den Raum:<br />

Kern des Problems sei, dass sich der Bundesrat nicht nur als „…föderatives Korrektiv,<br />

sondern tendenziell als eigenständiges Bundesorgan verstehen will. […] Die sich daraus<br />

ergebenden Probleme werden nur sichtbar, wenn es <strong>im</strong> Bundesrat eine andere Parteienmehrheit<br />

gibt als <strong>im</strong> Bundestag./(In der Folge)…gibt es in der Bundesrepublik zwei Mehrheiten, von<br />

denen zwar nur die eine demokratisch legit<strong>im</strong>iert ist, von denen dafür aber die andere über den<br />

längeren Atem verfügt. […] Im Zweifel gibt nicht die in der Bundestagswahl erkennbare Mehrheit<br />

den Ausschlag, sondern eine Gruppe von Landesministern mit <strong>im</strong>perativem Mandat, die<br />

782 Eine umfassende Analyse des Blockadepotentials zwischen den Mehrheiten <strong>im</strong> Bundestag und Bundesrat<br />

bietet: H.H. Klein, Der Bundesrat <strong>im</strong> Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, in: ZG 2002, 297 (298<br />

ff).

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