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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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I. Vetoansatzpunkte <strong>im</strong> Grundgesetz<br />

gebung hierfür entschädigt. Die Folgen 778 dieser Entwicklung sind vielfältig und<br />

werden in ihrer D<strong>im</strong>ension unterschiedlich gedeutet:<br />

Es gibt jene, wie Hans Hugo Klein, welche die starke Positionierung des Bundesrates<br />

<strong>im</strong> Verfassungsgefüge der Bundesrepublik als unproblematisch ansehen und<br />

letztlich sogar für eine essentielle Zutat des Erfolgsrezepts der Bundesrepublik<br />

nach 1949 halten:<br />

„…Die ‚gemischte Verfassung‛ des Grundgesetzes kombiniert das parlamentarische Regierungssystem<br />

mit dem bundesstaatlichen Prinzip. […] Das Grundgesetz weist dem Bundesrat die<br />

Funktion eines einflussreichen Organs der Gesetzgebung (und der Verwaltung) zu, das seinen<br />

Willen selbständig unter Berücksichtigung sowohl länderspezifischer wie bundespolitischer Gemeinwohlrücksichten<br />

zu bilden hat. Deren Definition obliegt den Mitgliedern des Bundesrates,<br />

die zugleich Mitglieder der Landesregierungen sind. Der Einfluss der diese tragenden Parteien ist<br />

damit notwendig vorgegeben und so wenig illegit<strong>im</strong> wir ihr Einfluss auf die Willensbildung von<br />

Bundestag und Bundesregierung. …“. 779<br />

Wiederum andere, wie die amtierende Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries,<br />

sehen <strong>im</strong> Bundesrat mittlerweile nur mehr ein „Blockadeinstrument“ 780 , welches<br />

die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik bis ins Mark erschüttere:<br />

„…Der Einfluss des Bundesrates auf die Bundesgesetzgebung ist mittlerweile so groß, dass es<br />

<strong>im</strong>mer schwieriger wird, politische Verantwortungen zuzuordnen. Zugleich werden die Ansatzpunkte<br />

und Instrumente demokratischer Kontrolle <strong>im</strong>mer ‚ungenauer‛. Unser demokratisches<br />

System lebt davon, dass die parlamentarische Mehrheit ihr Programm während der Legislaturperiode<br />

durch verbindliche Entscheidungen realisieren kann, um sich dann der Kontroll- und politischen<br />

Richtungsentscheidung der Wählerinnen und Wähler zu stellen. Können die Bürgerinnen<br />

und Bürger aber, wie gegenwärtig nicht mehr erkennen, wer eine Entscheidung <strong>im</strong> Ergebnis<br />

tatsächlich zu verantworten hat, versagt dieser Kontrollmechanismus. …“ 781<br />

778 Die Friktionslinien des Bundesstaates wurden jedenfalls als derartig gravierend angesehen, dass <strong>im</strong> Jahr 2006<br />

mit der sog. ‚Föderalismusreform‛ (BGBl. 2006 Teil I Nr. 41, S. 2034 ff) eine erste Reformstufe gestartet wurde,<br />

welche sich den drängensten Bereichen widmete. – Hierzu: Papier, Aktuelle Fragen der bundesstaatlichen Ordnung,<br />

in: NJW 2007, 2145 ff; Frenz, Jura 2007, 165 ff; Zum Themenbereich Bundesrat: Mulert, Der Bundesrat<br />

<strong>im</strong> Lichte der Föderalismusreform, in: DÖV 2007, 25 ff.<br />

779 H.H. Klein, Der Bundesrat <strong>im</strong> Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, in: ZG 2002, 297 (297).<br />

780 Zur Bezeichnung: Wernsmann, NVwZ, 2005, 1352 (1352); ebenso: Schmidt-Jortzig, Reformbedürftigkeit des<br />

<strong>deutschen</strong> Föderalismus, in: APuZ 2005, 6 (6); Johne, Bundesrat und parlamentarische Demokratie, in: APuZ<br />

2004, 10 (14); Stüwe, Konflikt und Konsens <strong>im</strong> Bundesrat, in: APuZ 2004, 25 (29); Leunig, Länder- versus<br />

Parteiinteressen <strong>im</strong> Bundesrat Realer Dualismus oder fiktive Differenzierung, in: APuZ 2004, 33 (33).<br />

– Als wesentliche Hauptursache dieser vermeintlichen Blockade wird die große Anzahl an zust<strong>im</strong>mungspflichtigen<br />

Gesetzen angeführt, die vor der Föderalismusreform bei ca. 60 % der Bundesgesetze gelegen haben soll (Vgl.<br />

Zypries, ZRP 2003, 265 (266)). Eine erste Bestandsaufnahme, ob das Ziel der Senkung der zust<strong>im</strong>mungspflichtigen<br />

Gesetze mittels der Föderalismusreform erreicht wurde, bietet: Höreth, Zur Zust<strong>im</strong>mungsbedürftigkeit von<br />

Bundesgesetzen - Eine kritische Bilanz nach einem Jahr Föderalismusreform I, in: ZParl 2007, 712 ff.<br />

781 Zypries, Reform der bundesstaatlichen Ordnung <strong>im</strong> Bereich der Gesetzgebung, in: ZRP 2003, 265 (266).<br />

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