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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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270<br />

D. Vetos <strong>im</strong> aktuellen <strong>deutschen</strong> <strong>Verfassungssystem</strong><br />

als das ihn der Text der Verfassung ausweist, zu einem der wichtigsten und arbeitsfähigsten<br />

Organe der Bundesrepublik entwickelt. …“ 772<br />

Damit weist Roman Herzog auf einen Entwicklungsgang hin, den Konrad Hesse mit<br />

seiner Figur des „unitarischen Bundesstaates“ 773 noch stärker veranschaulicht. Die<br />

Begriffsbezeichnung des unitarischen Bundesstaates, welche in bewusster Abgrenzung<br />

zum föderalen Bundesstaat gewählt wurde, fußt vor allem auf der Erkenntnis,<br />

dass es <strong>im</strong> <strong>Verfassungssystem</strong> der Bundesrepublik einen systematischen Trend<br />

zu geben scheint, der insbesondere <strong>im</strong> Bereich der Gesetzgebung zu einer Machtverschiebung<br />

zugunsten des Bundes führt. 774 Trotz der dem Grundgesetz zu entnehmenden<br />

normativen Kompetenzvermutungen zugunsten der Länder, ist seit<br />

Beginn der Bundesrepublik ein <strong>im</strong>mer mehr zunehmendes Übergewicht der Bundesgesetzgebung<br />

gegenüber der Gesetzgebung der Länder zu konstatieren. 775 Als<br />

Begründungsansätze für diese Tendenz werden verschiedenartige Ursachen angeführt,<br />

welche vom Ausbau des modernen Sozialstaates bis zu den Verpflichtungen<br />

aus der fortschreitenden Integration Deutschlands in internationalen Bündnissen,<br />

allen voran der Europäischen Gemeinschaft, reichen. Das Kompensationsangebot,<br />

das die Bundesebene für die Einverleibung weitgehender Bereiche der Gesetzgebung<br />

den Ländern machte, war ein Partizipationsrecht bei der Willensbildung<br />

des Bundes. 776 In Folge dieses Prozesses rückte, dass zur Teilnahme an der<br />

Bundesgesetzgebung geborene Organ Bundesrat <strong>im</strong>mer stärker in die von Roman<br />

Herzog beschriebene Position des politischen Machtfaktors.<br />

Die Länder verloren somit zwar einen Großteil ihrer originären Gesetzgebungszuständigkeiten<br />

777 , wurden aber über die Teilnahme an der Bundesgesetz-<br />

772 Herzog, Der Bundesrat als politisches Führungsorgan?, in: BayVBl. 1966, 181 (181).<br />

773 Vgl. allumfänglich: Hesse, Der unitarische Bundesstaat; ders., Aspekte des kooperativen Föderalismus in der<br />

Bundesrepublik, in: FS Gebhard Müller, S. 141 ff.<br />

774 Auch Christian Starck verweist in seiner Einleitung zum Werk die Föderalismusreform <strong>im</strong> Jahr 2007 auf diese<br />

unitarische Tendenz, kommt aber zu dem Schluss dass die Ausbalancierung des Bundesstaatlichen und des<br />

Unitarischen der Bundesrepublik insgesamt gute Dienste geleistet habe: Vgl. Starck, Föderalismusreform, S. 1<br />

„…Nach Überwindung der extrem zentralistischen nationalsozialistischen Diktatur wurde mit dem Grundgesetz eine bundesstaatliche<br />

Verfassung geschaffen, die sich […] für lange Zeit als geeignete Organisationstruktur für den heutigen <strong>deutschen</strong> Staat erwies. In<br />

der Vergangenheit ist die Bundesstaatlichkeit bei freilich vielfältig wirkenden unitarischen Tendenzen ein wesentlicher Faktor der<br />

Stabilität der Bundesrepublik gewesen. Die Verteilung der Staatsaufgaben auf zwei staatliche Ebenen, die unabhängig von einander<br />

demokratische Legit<strong>im</strong>ation beziehen, hat sich unter den modernen gesellschaftlichen Verhältnissen ebenso bewährt wie die Mitwirkung<br />

des Bundesrates bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes. …“.<br />

775 Katzenstein, Rechtliche Erscheinungsformen der Machtverschiebung zwischen Bund und Ländern seit 1949,<br />

in: DÖV 1958, 593 ff; Hass, Aufgaben und Wirken des Bundesrates bei der Auslegung und Fortentwicklung des<br />

Grundgesetzes, in: 10 Jahre Bundesrat; S. 119 (123).<br />

776 Ossenbühl, Die Zust<strong>im</strong>mung des Bundesrates be<strong>im</strong> Erlaß von Bundesrecht, in: AöR 99 (1974), 369 (370).<br />

777 Zum Problemfeld des sich verflüchtigenden Länderparlamentarismus: Rudzio, Das politische System der<br />

Bundesrepublik Deutschland, S. 303 ff; Wernstedt, Macht und Ohnmacht der Landesparlamente, in: NdsVBl.<br />

2007, 162 ff. Zu der weitergehenden Frage des Kompetenzverlustes der Landesparlamente infolge der fortschreitenden<br />

europäischen Vergemeinschaftung nationalen Rechts: Volkert, Landesparlamentarismus <strong>im</strong> Prozeß der<br />

europäischen Einigung, in: Merten, Föderalismus und Europäische Gemeinschaften, S. 251 ff.

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