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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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B. Systematische und strukturelle Einordnung der<br />

<strong>Vetorechte</strong><br />

Im Sinne der zuletzt in der Einleitung angedeuteten Vorgehensweise wird, bevor<br />

eine deskriptive und qualitative Analyse deutscher Vetostrukturen heutiger Tage<br />

erfolgt, <strong>im</strong> folgenden Kapitel eine systematische und strukturelle Einordnung der<br />

<strong>Vetorechte</strong> vorgenommen. Diese soll sich nicht allein auf die ‚wortexegetische<br />

Filetierung‛ beschränken, sondern den Versuch unternehmen, den historischen<br />

Geburtsort der <strong>Vetorechte</strong> aufzufinden, um von diesem startend den Verlauf der<br />

weiter gehenden Entwicklungen aufzuzeigen. Diese Betrachtungen beschränken<br />

sich nicht auf Darstellungen des historischen Verlaufs, sondern nehmen eine<br />

rechtshistorische Bewertung für diejenigen Entwicklungspunkte vor, an welchen<br />

wegweisende Fort- aber auch Rückschritte für die Vetorechtsentwicklung zu verzeichnen<br />

sind. Insbesondere soll dabei eine Einordnung in den Gesamtkontext<br />

des entsprechenden <strong>Verfassungssystem</strong>s erfolgen, um hieraus die jeweilige Vetoquintessenz<br />

zu destillieren. Jenes Vorgehen wird die Grundcharakteristika der<br />

<strong>Vetorechte</strong> seit ihrer Entstehung aufzeigen, um mittels dieser Erkenntnisse ihre<br />

Grundfunktionsweise offenzulegen.<br />

I. Ursprünge und Entwicklungslinien<br />

Die in dieser Abhandlung näher zu betrachtenden vetoartigen Einspruchsmöglichkeiten,<br />

welche unsere heutigen Verfassungen aufweisen und die in den nachfolgenden<br />

Kapiteln namentlich erwähnt und inhaltlich dargestellt werden, können<br />

nur vor dem Hintergrund tief greifender rechtsgeschichtlicher Entwicklungen<br />

richtig eingeordnet und gewertet werden. Das anfängliche Zitat führt daher die<br />

Betrachtungen der <strong>Vetorechte</strong>, auch für die deutsche Verfassungslehre, vollkommen<br />

zu Recht zunächst in die Vergangenheit, von der aus sich ein ‚roter Veto-<br />

Faden‛ als Entwicklungslinie bis ins heutige Verfassungsreg<strong>im</strong>e aufzeigen lässt.

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