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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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C. Definitorische Vetogrundsätze und deren Ausprägungen<br />

bei suspensiver oder devolutiver Ausformung das Potential in absoluter Form den<br />

Gesetzesbeschluss zu vernichten. Daher kann man die Vetos mit suspensiver und<br />

devolutiver Natur durchaus als Unterarten des absoluten Vetos bezeichnen. Diese<br />

Sichtweise mag neu sein und mit dem Wortlaut des jeweiligen Rechts auf den<br />

ersten Blick nur schwerlich zu vereinbaren. Bei genauerer verfassungspolitischer<br />

Bewertung offenbart sich jedoch der drohende absolute Charakter, der nur hinter<br />

der Fassade tendenzieller Überwindbarkeit zurücktritt.

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