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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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A. Einleitung 3<br />

dafür erfolgen, auf welchen historischen und verfassungsgeschichtlichen Pfaden<br />

sich diese ihren Weg in die Neuzeit gebahnt haben. Aufgabe der hier vorliegenden<br />

Dissertation wird es daher sein, die <strong>Vetorechte</strong> auf ihren Ursprungspunkt zurückzuführen,<br />

Anwendungsparameter zu definieren und mittels derer das aktuelle<br />

Verfassungsrecht nach Vetofundstellen zu durchforsten.<br />

Anhand der historischen Determinationen wird jedoch auch aufzuzeigen sein,<br />

dass die als VETO bezeichneten Einspruchsrechte in der Entwicklung moderner<br />

Verfassungsdemokratien, bis zum Grundgesetz unserer Tage, wichtige Menetekel<br />

für die Integration von der Macht entkleideter Herrschaftsstrukturen darstellten,<br />

welche verfassungsrechtlich bis heute fortwirken. Diese Studie soll einen Beitrag<br />

dazu leisten, die als VETO charakterisierten Einsprüche auf ihre rechtsgeschichtlichen<br />

und rechtstheoretischen Determinanten zurückführen zu können, um über<br />

diesen Herkunftshorizont eine juristisch exakte Einordnung in der heutigen<br />

Staats- und Verfassungspraxis zu ermöglichen. Eine solche qualitative Gesamtschau<br />

erweist sich bei der Analyse des rechtswissenschaftlichen Schrifttums als<br />

bisher nicht auffindbar. Lediglich ansatzweise und fragmenthaft werden einzelne<br />

Spektren des Themenkreises der <strong>Vetorechte</strong> tangiert. Dies jedoch regelmäßig in<br />

anderem Kontext und dann auch nur in verkürzender Art und Weise sowie die<br />

geschichtlichen Wurzeln verkennend.<br />

Dem möglicherweise aufkommenden Einwand, es handele sich bei den historischen<br />

Grunderwägungen doch nur um Geschichte, soll von Anfang an die sich<br />

hier einmal mehr bewährende Aussage Hartmut Maurers aus seinem Standardwerk<br />

des Staatsrechts entgegengehalten werden:<br />

„…Wer die Gegenwart verstehen will, muss ihre historischen Voraussetzungen und Bedingungen<br />

kennen. Die Geschichte ist zwar Vergangenheit, zugleich aber auch Teil der Gegenwart. …<br />

Zahlreiche Regelungen und Institutionen des geltenden Verfassungsrechts werden nur dann recht<br />

verständlich, wenn man ihre historische D<strong>im</strong>ension in die Betrachtung einbezieht, sei es, dass sie<br />

traditionelle Inhalte übernehmen, sei es, dass sie alte Formen mit neuen Inhalten tradieren. …“ 8<br />

Auch wenn diese Sicht der Dinge <strong>im</strong> pragmatischen Juristenalltag oftmals nicht<br />

genügend gewürdigt wird, erweist sich insbesondere für das Forschungsfeld der<br />

<strong>Vetorechte</strong> ihre Richtigkeit. Eine Betrachtung vetoartiger Einspruchsrechte, ohne<br />

deren rechtshistorischen und systematischen Hintergrund zu würdigen, würde<br />

lediglich auf eine Aufzählung und Benennung jener Exekutivmöglichkeiten hinauslaufen.<br />

Gerade aber die systematisierende Sondierung von Herkunft und Funktionsweise<br />

ermöglicht es, die Wirkbereiche der <strong>Vetorechte</strong> einzuordnen und vermeintliche<br />

Fehlanalysen aufzuzeigen. Man kann sogar behaupten, die Vetofundstellen<br />

<strong>im</strong> geltenden Verfassungsrecht lassen sich nur dadurch wirklich verstehen,<br />

dass man ihre Vorläufer beleuchtet und in den rechtshistorischen Kontext einordnet.<br />

Daher wird es neben der Darstellung des ‚Veto-Ist-Zustands‛ <strong>im</strong> <strong>deutschen</strong><br />

8 Maurer, Staatsrecht I, §2, Rn 1.

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