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Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem - Oapen

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116<br />

B. Systematische und strukturelle Einordnung der <strong>Vetorechte</strong><br />

III. Analyse der We<strong>im</strong>arer Reichsverfassung als<br />

demokratischer Vorläufer des Grundgesetzes<br />

Nachdem der bisher untersuchte historische Bereich aufgrund seiner monarchischen<br />

Grundprägungen eigentlich eine dichtere Vetostruktur erwarten ließ, als bei<br />

genauerer Untersuchung diagnostiziert werden konnte, ist nun <strong>im</strong> Folgenden zu<br />

analysieren, inwieweit die voranschreitende Demokratisierung und Parlamentarisierung<br />

für die schon ansatzweise aus dem konstitutionellen Verfassungsrecht<br />

herausragenden „Vetoke<strong>im</strong>linge“ eine Hilfestellung für deren Hervorbrechen<br />

geben konnten. Es gilt also herauszufinden, ob die sich entwickelnde Parlamentarisierung<br />

tatsächlich den Schub geben konnte, der in den entsprechenden Betrachtungen<br />

zum monarchischen Element vermisst wurde und dessen Fehlen sich als<br />

Hauptgrund dafür andeutete, dass die <strong>Vetorechte</strong> nicht in der Mannigfaltigkeit<br />

erwachsen konnten, die der sprachliche Gebrauch schon zu damaliger Zeit erwarten<br />

ließ.<br />

Es soll aufgrund fehlender Relevanz für das hier zu bearbeitende Themenfeld<br />

auf Darstellungen verzichtet werden, welche den Zusammenbruch des Kaiserreichs<br />

und die entsprechenden Ursachen, allen voran den I. Weltkrieg, näher beleuchten.<br />

Vielmehr können jene Ereignisse ihre Bewandtnis mit den Worten des<br />

Historikers Rudolf Weber-Fas finden:<br />

„…Aus dem militärischen und konstitutionellen Zusammenbruch des Reiches ging die erste<br />

parlamentarische Demokratie in Deutschland hervor. Der Übergang zur neuen Staatsordnung<br />

nach Ausrufung der Republik war eine revolutionäre Absage an die Verfassungsform der Monarchie.<br />

…“ 386<br />

1. Relevante verfassungsrechtliche Neujustierungen in der<br />

We<strong>im</strong>arer Reichsverfassung<br />

Das infolge der Novemberrevolution 1918/19 auf deutschem Boden entstehende<br />

Verfassungsgebilde We<strong>im</strong>arer Reichsverfassung (WRV) 387 stellte für das Reich die<br />

erste gesamtstaatlich republikanische Verfassung dar. 388 Trotz vielfältiger einschneidender<br />

Umwälzungen 389 , die zum faktischen Ende des <strong>deutschen</strong> Konstitu-<br />

386 Weber-Fas, Deutschlands Verfassung, S. 102/103.<br />

387 Verfassung des Deutschen Reichs v. 11. August 1919 – RGBl. 1919, Nr. 152, S. 1383 ff.<br />

388 Es wurde mit der WRV kein neuer Staat geschaffen, sondern dem 1848/71 gegründeten Deutschen Reich eine<br />

neue Verfassungsordnung gegeben – Vgl. Maurer, Staatsrecht I, §2, Rn 69.<br />

389 Einen umfassenden historischen Überblick zu den Umständen der We<strong>im</strong>arer Republik und ihrer Verfassung<br />

bietet: Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, S. §37, S. 316 ff; genauere Geschehnisse und Umstände bei<br />

der Entstehung der Reichsverfassung vom 11. August 1919 – zu finden bei Finger, Das Staatsrecht des Deutschen<br />

Reichs, S. 174 ff.

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