Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen

Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen

22.01.2013 Aufrufe

Balanceakt zwischen Eigenund Fremdnutzen. In diesem schwierigen Spannungsfeld sehen sich zunehmend soziale Akteure und Wohlfahrtsverbände wie der Caritasverband. Gemeinsam mit dem Bund Katholischer Unternehmer führte die Stiftung am 7. April 2011 einen Vortragsabend durch, bei dem u.a. der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Prof. Dr. Georg Cremer, referierte und mit den Teilnehmern aus den verschiedensten Einrichtungen und Diensten des Verbandes diskutierte. „Erbe – Erbschaft – Testament und Stiften“ Durch das Dickicht des Erbrechts und von Stiftungsgründung führte die gemeinsame Veranstaltung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen und der Pax-Bank Aachen am 3. August 2011 im Haus der Caritas. An die 40 Gäste waren gekommen, um sich über das „richtige Testament“ und die „eigene Stiftung“ zu informieren. Neben den steuerrechtlichen Möglichkeiten und den juristischen Fallstricken zum Themenkomplex „Testamentsgestaltung“ wur- Caritas Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen de auch die Nachlassgestaltung – insbesondere auch über die Errichtung einer Stiftung – beleuchtet. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung stellte sich als Treuhänderin und Dienstleisterin vor, die den Stiftern dabei helfen kann, die eigenen Ideen von einer menschlicheren Zukunft nachhaltig zu verwirklichen. Eine eigene Stiftung zu gründen ist einfacher als man denkt! Die Verantwortlichen der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Folgende Personen gehören ihm an: Weihbischof Dr. Johannes Bündgens, Vorsitzender; Prälat Dr. Herbert Hammans, Stellvertr. Vorsitzender; Prof. em. Dr. Barbara Krause; Peter Pappert; Felix Pieroth, Hans-Josef Schmitt; Sabine Verheyen. Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte und setzt sich zusammen aus Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders, Vorsitzender; Ferdinand Plum, Stellvertr. Vorsitzender; Martin Novak, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Martin Novak Ute Schramm Ihre Ansprechpartnerin für das Fundraising des Caritasverbandes für das Bistum Aachen und die ihm zugeordneten Stiftungen Ute Schramm Fundraising Kapitelstraße 3 52066 Aachen Telefon: 0241 431-211 Email: uschramm@caritas-ac.de Caritas- Gemeinschaftsstiftung: Email: schramm@ caritasstiftung-aachen.de Internet: www.caritas stiftung-aachen.de Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Email: schramm@ mutterundkind-stiftung.de � Krönender Abschluss eines Theaterprojektes der DiAG IDA für Langzeitarbeitslose. Sieben Vorstellungen quer durch das Bistum, 1000 Besucher und eindrucksvolle Erfahrungen für Akteure und Zuschauer. Die Stiftung förderte dieses Projekt im Rahmen der Caritas- Teilhabeinitiative. � Pax-Bank und Stiftung informieren über Erbrecht � Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht Caritas-Jahresbericht 2011 53

Redaktionelle � Überarbeitung und Anpassung Die Arbeitsvertraglichen � Richtlinien des DCV 54 2011 Tarifpolitik Tarifpolitik Nach der Übernahme der Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Bereiche Ärzte, Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst in die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) im Oktober 2010 standen im Berichtsjahr redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungsbeschlüsse im Mittelpunkt der Arbeit der Beschlusskommission (BK) der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK). In den Einrichtungen der Caritas machten danach die Überleitung der Mitarbeiter der o. g. Bereiche auf die neuen Vergütungsregelungen Caritas-Jahresbericht und die Berechnung der daraus folgenden finanziellen Konsequenzen erhebliche Mühen. Dazu wurden im Bereich Verwaltung und zentrale Dienste ein Überleitungsrechner und ein Überforderungsrechner entwickelt, die bundesweit eingesetzt wurden und wegen der damit verbundenen Arbeitserleichterung hohe Anerkennung fanden. Obwohl immer wieder von Kostensteigerungen durch die Einführung des neuen Vergütungssystems von über 5 % berichtet wurde, meldeten bundesweit lediglich 23 Einrichtungen die Anwendung der Überforderungsklausel (reine Umstellungskosten auf die Anlagen 30-33 der AVR lagen über 3 %) und können für drei Jahre die Leistungsvergütung von derzeit 1,5 % einbehalten. In keinem Fall konnte dabei ein Missbrauch der Regelung festgestellt werden. Neben den genannten Anpassungsarbeiten beschloss die Beschlusskommission u.a. die Weiterführung der Heim- und Werkstattzulage für Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte, eine Vergütungsregelung für Praktikanten und die Förderung der Bruttoentgeltumwandlung für Mitarbeiter zur Erhöhung der zusätzlichen Altersversorgung als Alternative zur Förderung der vermögenswirksamen Leistungen. Die Arbeit in der Regionalkommission NRW lief in diesem Jahr auf Sparflamme. Hier wurden im Wesentlichen in Unterkommissionen 18 Einrichtungsanträge auf Ab- senkung der Vergütung in meist zähen Verhandlungen bearbeitet. Die Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes befasste sich mehrfach mit der AK und der AK- Ordnung. U. a. wegen der Überprüfung der Freistellungsumfänge durch die Prognos AG wurde die laufende Amtsperiode der AK um ein Jahr verlängert. Im April des Berichtsjahres beschloss die Vertreterversammlung eine umfangreiche Novellierung der AK-Ordnung. Ab dem 1.1. 2013 werden u. a. statt der Verhandlungskommission zwei Leitungsausschüsse (Vorstände) beider Seiten die Beschlüsse der BK vorbereiten, für beide Seiten werden Mitgliederversammlungen eingeführt und die Geschäftsstelle der AK wird regionalisiert. Die Regionalkommissionen erhalten die Möglichkeit, mit einem konkreten Beschlussvorschlag die BK auffordern, einen Beschluss in einer Sache zu fassen. Kommt die BK dem binnen sechs Monaten nicht nach, kann die Regionalkommission selbst entscheiden. Schließlich haben künftig Anträge nach § 11 der AK-Ordnung aufschiebende Wirkung, wenn die jeweilige Regionalkommission nicht binnen eines Monates über den Antrag entscheidet. Mit Ende des Jahres begann die passive Phase meiner Altersteilzeit und ich schied somit aus der AK aus. Der Vorstand des DiCV hat Martin Novak, Bereichsleiter Verwaltung und Zentrale Dienste des DiCV, zu meinem Nachfolger gewählt. Peter Bollermann

Redaktionelle �<br />

Überarbeitung und<br />

Anpassung<br />

Die Arbeitsvertraglichen �<br />

Richtlinien des DCV<br />

54 <strong>2011</strong><br />

Tarifpolitik<br />

Tarifpolitik<br />

Nach der Übernahme<br />

der Regelungen des<br />

Tarifvertrages <strong>für</strong> den<br />

öffentlichen Dienst (TVöD) <strong>für</strong><br />

die Bereiche Ärzte, Pflege<br />

und Sozial- und Erziehungsdienst<br />

in die Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

des Deutschen<br />

<strong>Caritasverband</strong>es (AVR) im<br />

Oktober 2010 standen im<br />

Berichtsjahr redaktionelle<br />

Überarbeitungen und Anpassungsbeschlüsse<br />

im Mittelpunkt<br />

der Arbeit der Beschlusskommission<br />

(BK) der<br />

Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

(AK). In den Einrichtungen<br />

der Caritas machten danach<br />

die Überleitung der Mitarbeiter<br />

der o. g. Bereiche auf die<br />

neuen Vergütungsregelungen<br />

Caritas-<strong>Jahresbericht</strong><br />

und die Berechnung der daraus<br />

folgenden finanziellen<br />

Konsequenzen erhebliche<br />

Mühen. Dazu wurden im Bereich<br />

Verwaltung und zentrale<br />

Dienste ein Überleitungsrechner<br />

und ein Überforderungsrechner<br />

entwickelt, die bundesweit<br />

eingesetzt wurden<br />

und wegen der damit verbundenen<br />

Arbeitserleichterung<br />

hohe Anerkennung fanden.<br />

Obwohl immer wieder von<br />

Kostensteigerungen durch<br />

die Einführung des neuen<br />

Vergütungssystems von über<br />

5 % berichtet wurde, meldeten<br />

bundesweit lediglich 23<br />

Einrichtungen die Anwendung<br />

der Überforderungsklausel<br />

(reine Umstellungskosten<br />

auf die Anlagen 30-33<br />

der AVR lagen über 3 %) und<br />

können <strong>für</strong> drei Jahre die<br />

Leistungsvergütung von<br />

derzeit 1,5 % einbehalten.<br />

In keinem Fall konnte dabei<br />

ein Missbrauch der Regelung<br />

festgestellt werden.<br />

Neben den genannten Anpassungsarbeiten<br />

beschloss<br />

die Beschlusskommission<br />

u.a. die Weiterführung der<br />

Heim- und Werkstattzulage<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter in Werkstätten<br />

<strong>für</strong> Behinderte, eine Vergütungsregelung<br />

<strong>für</strong> Praktikanten<br />

und die Förderung der<br />

Bruttoentgeltumwandlung <strong>für</strong><br />

Mitarbeiter zur Erhöhung der<br />

zusätzlichen Altersversorgung<br />

als Alternative zur Förderung<br />

der vermögenswirksamen<br />

Leistungen.<br />

Die Arbeit in der Regionalkommission<br />

NRW lief in diesem<br />

Jahr auf Sparflamme.<br />

Hier wurden im Wesentlichen<br />

in Unterkommissionen 18<br />

Einrichtungsanträge auf Ab-<br />

senkung der Vergütung in<br />

meist zähen Verhandlungen<br />

bearbeitet.<br />

Die Vertreterversammlung<br />

des Deutschen <strong>Caritasverband</strong>es<br />

befasste sich mehrfach<br />

mit der AK und der AK-<br />

Ordnung. U. a. wegen der<br />

Überprüfung der Freistellungsumfänge<br />

durch die<br />

Prognos AG wurde die laufende<br />

Amtsperiode der AK<br />

um ein Jahr verlängert. Im<br />

April des Berichtsjahres<br />

beschloss die Vertreterversammlung<br />

eine umfangreiche<br />

Novellierung der AK-Ordnung.<br />

Ab dem 1.1. 2013<br />

werden u. a. statt der Verhandlungskommission<br />

zwei<br />

Leitungsausschüsse (Vorstände)<br />

beider Seiten die Beschlüsse<br />

der BK vorbereiten,<br />

<strong>für</strong> beide Seiten werden<br />

Mitgliederversammlungen<br />

eingeführt und die Geschäftsstelle<br />

der AK wird<br />

regionalisiert. Die Regionalkommissionen<br />

erhalten die<br />

Möglichkeit, mit einem konkreten<br />

Beschlussvorschlag<br />

die BK auffordern, einen Beschluss<br />

in einer Sache zu<br />

fassen. Kommt die BK dem<br />

binnen sechs Monaten nicht<br />

nach, kann die Regionalkommission<br />

selbst entscheiden.<br />

Schließlich haben künftig Anträge<br />

nach § 11 der AK-Ordnung<br />

aufschiebende Wirkung,<br />

wenn die jeweilige<br />

Regionalkommission nicht<br />

binnen eines Monates über<br />

den Antrag entscheidet.<br />

Mit Ende des Jahres begann<br />

die passive Phase meiner Altersteilzeit<br />

und ich schied somit<br />

aus der AK aus. Der Vorstand<br />

des DiCV hat Martin<br />

Novak, Bereichsleiter Verwaltung<br />

und Zentrale Dienste<br />

des DiCV, zu meinem Nachfolger<br />

gewählt.<br />

Peter Bollermann

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