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Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen

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Die Freie Wohlfahrtspflege<br />

erhofft, durch diese Anforderung<br />

an die Schiedsstelle <strong>das</strong><br />

Procedere <strong>für</strong> die Ermittlung<br />

von Vergütungssätzen allgemein<br />

und verbindlich festlegen<br />

und nicht mehr von den<br />

Pflegekassen einseitig bestimmen<br />

zu können.<br />

● Einführung eines Ausgleichsverfahrens<br />

zur<br />

Beseitigung des Mangels<br />

an praktischen Ausbildungsplätzen<br />

in der<br />

Altenpflege in Nordrhein-Westfalen<br />

zum<br />

1. 7. 2012<br />

Nach § 25 Altenpflegegesetz<br />

ist ein sogenanntes Ausgleichsverfahren<br />

(Umlage)<br />

nur zulässig, um den Mangel<br />

an Ausbildungsplätzen zu<br />

verhindern oder zu beseitigen.<br />

Auf der Grundlage der<br />

Datenbestände der Landesstatistiken<br />

konnte nachgewiesen<br />

werden, <strong>das</strong>s bereits<br />

Ende 2010 in NRW rund<br />

3.000 Absolventinnen und<br />

Absolventen in den Pflegeberufen<br />

fehlten. Somit lagen,<br />

konkret auf <strong>das</strong> Land NRW<br />

bezogen, die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Einführung eines<br />

Umlageverfahrens vor. Daraufhin<br />

hat der Landtag die<br />

Altenpflegeausbildungsverordnung<br />

(AltPflAusglVO) beschlossen.<br />

Ab dem 1.7. 2012<br />

werden von allen stationären<br />

und teilstationären Einrichtungen<br />

sowie von den Ambulanten<br />

Diensten Ausgleichsbeträge<br />

erhoben.<br />

Die Freie Wohlfahrtspflege<br />

begrüßt die Einführung der<br />

Altenpflegeausbildungsumlage.<br />

Bislang wurden zwar die<br />

Ausbildungskosten über die<br />

Entgelte refinanziert, dieses<br />

Verfahren führte aber letztendlich<br />

zu höheren Pflegesätzen<br />

und damit zu Wettbe-<br />

Schwerpunkte aus der Arbeit <strong>2011</strong> in den Bereichen<br />

werbsnachteilen bei den Einrichtungen,<br />

die ausgebildet<br />

haben. Durch die Einführung<br />

der Altenpflegeausbildungsumlage<br />

werden künftig die<br />

Ausbildungskosten gleichmäßig<br />

über alle Einrichtungen<br />

verteilt.<br />

Negativ anzumerken bleibt,<br />

<strong>das</strong>s der Gesetzesgeber mit<br />

einer Umsetzungsfrist von<br />

einem halben Jahr einen<br />

großen zeitlichen Druck aufgebaut<br />

hat. Alle Beteiligten –<br />

die Landschaftsverbände,<br />

die Verbände der Leistungserbringer<br />

und die Einrichtungen<br />

selbst – werden in den<br />

ersten Monaten des kommenden<br />

Jahres nur mit enormen<br />

Anstrengungen <strong>das</strong> Ziel,<br />

die Altenpflegeausbildungsumlage<br />

fristgerecht einzuführen,<br />

erreichen.<br />

● Sozialgesetzbuch VIII<br />

Kinder- und Jugendhilfe:<br />

Weiterentwicklung /<br />

Anpassung der sog.<br />

Rahmenverträge I und II<br />

In der Sitzung der Landeskommission<br />

Jugendhilfe am<br />

24.11. <strong>2011</strong> wurde die Bildung<br />

einer Arbeitsgruppe mit<br />

folgender Überschrift beschlossen:<br />

„Arbeitsgruppe zur einvernehmlichenWeiterentwicklung<br />

/ Anpassung der Rahmenverträge<br />

I und II und der<br />

maßgeblichen Anlagen im<br />

Sinne von Leistungsfähigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.<br />

Der Begriff der Kostendämpfung<br />

wurde zwar auf Drängen<br />

der Freien Wohlfahrtspflege<br />

aus dem ursprünglichen von<br />

den Kostenträgern vorgelegten<br />

Titel der Arbeitsgruppe<br />

herausgenommen, die Kostenträger<br />

ließen aber keinen<br />

Zweifel daran, <strong>das</strong>s es genau<br />

darum gehen wird. Sie erklärten,<br />

<strong>das</strong>s sie folgende Themen<br />

beraten wollen:<br />

− Auslastungsquote<br />

− Betreuungsdichte /<br />

Bandbreiten<br />

− Bedarfssteuerung<br />

− Pauschale Fortschreibung<br />

− Hilfeplanverfahren.<br />

Wohl wissend, <strong>das</strong>s die Rahmenverträge<br />

bezüglich der<br />

Vereinbarungen über Leistungsangebote,Qualitätsentwicklung<br />

und Leistungsentgelten<br />

ein hohes Gut<br />

darstellen, werden sich die<br />

Verbände der Leistungserbringer<br />

in enger Kooperation<br />

mit den Einrichtungsträgern<br />

einer kontroversen Diskussion<br />

über diese Themen nicht<br />

entziehen können. Unter Beachtung<br />

der Kündigungsfrist<br />

von neun Monaten müssen<br />

gemäß den Vorstellungen der<br />

Kostenträger die Beratungen<br />

bis März 2012 einen <strong>für</strong> sie<br />

deutlichen Trend anzeigen.<br />

Herbert Römer<br />

� Sozialgesetzbuch VIII<br />

� Hoher zeitlicher<br />

Druck<br />

Caritas-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> 49

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