Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen
Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen
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Die Freie Wohlfahrtspflege<br />
erhofft, durch diese Anforderung<br />
an die Schiedsstelle <strong>das</strong><br />
Procedere <strong>für</strong> die Ermittlung<br />
von Vergütungssätzen allgemein<br />
und verbindlich festlegen<br />
und nicht mehr von den<br />
Pflegekassen einseitig bestimmen<br />
zu können.<br />
● Einführung eines Ausgleichsverfahrens<br />
zur<br />
Beseitigung des Mangels<br />
an praktischen Ausbildungsplätzen<br />
in der<br />
Altenpflege in Nordrhein-Westfalen<br />
zum<br />
1. 7. 2012<br />
Nach § 25 Altenpflegegesetz<br />
ist ein sogenanntes Ausgleichsverfahren<br />
(Umlage)<br />
nur zulässig, um den Mangel<br />
an Ausbildungsplätzen zu<br />
verhindern oder zu beseitigen.<br />
Auf der Grundlage der<br />
Datenbestände der Landesstatistiken<br />
konnte nachgewiesen<br />
werden, <strong>das</strong>s bereits<br />
Ende 2010 in NRW rund<br />
3.000 Absolventinnen und<br />
Absolventen in den Pflegeberufen<br />
fehlten. Somit lagen,<br />
konkret auf <strong>das</strong> Land NRW<br />
bezogen, die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Einführung eines<br />
Umlageverfahrens vor. Daraufhin<br />
hat der Landtag die<br />
Altenpflegeausbildungsverordnung<br />
(AltPflAusglVO) beschlossen.<br />
Ab dem 1.7. 2012<br />
werden von allen stationären<br />
und teilstationären Einrichtungen<br />
sowie von den Ambulanten<br />
Diensten Ausgleichsbeträge<br />
erhoben.<br />
Die Freie Wohlfahrtspflege<br />
begrüßt die Einführung der<br />
Altenpflegeausbildungsumlage.<br />
Bislang wurden zwar die<br />
Ausbildungskosten über die<br />
Entgelte refinanziert, dieses<br />
Verfahren führte aber letztendlich<br />
zu höheren Pflegesätzen<br />
und damit zu Wettbe-<br />
Schwerpunkte aus der Arbeit <strong>2011</strong> in den Bereichen<br />
werbsnachteilen bei den Einrichtungen,<br />
die ausgebildet<br />
haben. Durch die Einführung<br />
der Altenpflegeausbildungsumlage<br />
werden künftig die<br />
Ausbildungskosten gleichmäßig<br />
über alle Einrichtungen<br />
verteilt.<br />
Negativ anzumerken bleibt,<br />
<strong>das</strong>s der Gesetzesgeber mit<br />
einer Umsetzungsfrist von<br />
einem halben Jahr einen<br />
großen zeitlichen Druck aufgebaut<br />
hat. Alle Beteiligten –<br />
die Landschaftsverbände,<br />
die Verbände der Leistungserbringer<br />
und die Einrichtungen<br />
selbst – werden in den<br />
ersten Monaten des kommenden<br />
Jahres nur mit enormen<br />
Anstrengungen <strong>das</strong> Ziel,<br />
die Altenpflegeausbildungsumlage<br />
fristgerecht einzuführen,<br />
erreichen.<br />
● Sozialgesetzbuch VIII<br />
Kinder- und Jugendhilfe:<br />
Weiterentwicklung /<br />
Anpassung der sog.<br />
Rahmenverträge I und II<br />
In der Sitzung der Landeskommission<br />
Jugendhilfe am<br />
24.11. <strong>2011</strong> wurde die Bildung<br />
einer Arbeitsgruppe mit<br />
folgender Überschrift beschlossen:<br />
„Arbeitsgruppe zur einvernehmlichenWeiterentwicklung<br />
/ Anpassung der Rahmenverträge<br />
I und II und der<br />
maßgeblichen Anlagen im<br />
Sinne von Leistungsfähigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.<br />
Der Begriff der Kostendämpfung<br />
wurde zwar auf Drängen<br />
der Freien Wohlfahrtspflege<br />
aus dem ursprünglichen von<br />
den Kostenträgern vorgelegten<br />
Titel der Arbeitsgruppe<br />
herausgenommen, die Kostenträger<br />
ließen aber keinen<br />
Zweifel daran, <strong>das</strong>s es genau<br />
darum gehen wird. Sie erklärten,<br />
<strong>das</strong>s sie folgende Themen<br />
beraten wollen:<br />
− Auslastungsquote<br />
− Betreuungsdichte /<br />
Bandbreiten<br />
− Bedarfssteuerung<br />
− Pauschale Fortschreibung<br />
− Hilfeplanverfahren.<br />
Wohl wissend, <strong>das</strong>s die Rahmenverträge<br />
bezüglich der<br />
Vereinbarungen über Leistungsangebote,Qualitätsentwicklung<br />
und Leistungsentgelten<br />
ein hohes Gut<br />
darstellen, werden sich die<br />
Verbände der Leistungserbringer<br />
in enger Kooperation<br />
mit den Einrichtungsträgern<br />
einer kontroversen Diskussion<br />
über diese Themen nicht<br />
entziehen können. Unter Beachtung<br />
der Kündigungsfrist<br />
von neun Monaten müssen<br />
gemäß den Vorstellungen der<br />
Kostenträger die Beratungen<br />
bis März 2012 einen <strong>für</strong> sie<br />
deutlichen Trend anzeigen.<br />
Herbert Römer<br />
� Sozialgesetzbuch VIII<br />
� Hoher zeitlicher<br />
Druck<br />
Caritas-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> 49