Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen
Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen Jahresbericht 2011 - Caritasverband für das Bistum Aachen
Haushaltswesen/ Controlling Die Arbeit des Haushaltswesens und des Controllings war neben den routinemäßigen Aufgaben von zwei besonderen Schwerpunkten gekennzeichnet. Im Herbst 2010 hatte der Diözesancaritasrat eine grundlegende Umstellung des Beitragswesens – die Festlegungen zur Erhebung der korporativen Mitgliedsbeiträge zum Diözesancaritasverband – beschlossen. Vorangegangen war die Arbeit in einer vom DiCV- Vorstand beauftragten Projektgruppe, die in einer Empfehlung für das neue Beitragswesen mündete, die insbesondere folgende Aspekte beinhaltete: ● Künftig sollen alle korporativen Mitglieder und Gliederungen zur Beitragszahlung herangezogen werden und nicht nur die Träger stationärer Einrichtungen. ● Als Beitragsbemessungsgrundlage fungieren die Gesamterträge, die ein Träger in seinen im Bistum Aachen liegenden Einrichtungen erzielt. ● Diese Erträge eines Trägers werden in Ertragsstufen unterteilt, die wiederum mit degressiven Promillesätzen multipliziert werden. ● Die sich in den Ertragsstufen ergebenden Teilbeträge werden addiert und ergeben in der Summe den Gesamtmitgliedsbeitrag des Trägers. Schwerpunkte aus der Arbeit 2011 in den Bereichen Trotz der intensiven Vorarbeiten und Berechnungen war mit der Beitragserhebung dennoch ein erheblicher Aufwand verbunden. Immerhin mussten nach mehreren Jahrzehnten der alten Systematik die Berechnungsgrundlagen erhoben, das Verfahren kommuniziert und in vielen Fällen den Trägern auch erläutert werden. Allein die Tatsache, dass die Mitgliedsbeiträge nicht mehr auf Einrichtungs-, sondern auf Trägerebene berechnet und erhoben wurden, führte zunächst zu Irritationen. Insgesamt zeichnet sich ab, dass das neue Verfahren Akzeptanz findet, auch wenn im Detail noch „Nacharbeiten“ nötig sind. Der zweite Schwerpunkt des Haushaltswesens betraf die Vor- und Mitarbeit in der vom Diözesancaritasrat beschlossenen und vom DiCV-Vorstand eingesetzten „Projektgruppe zur Erarbeitung einer neuen Verteilungssystematik der Kirchensteuermittel für die katholischen Personalfachverbände im Bistum Aachen“. Der Auftrag bestand darin, nach zwölfjähriger Fortschreibung einer alten Verteilung nunmehr eine neue Systematik zu entwickeln, die zu einer gerechteren, transparenteren und praktikablen Verteilung der Kirchensteuermittel führt. Unter Beteiligung von repräsentativen Vertreterinnen und Vertretern der Fachverbände, des Geschäftsführers eines Regionalen Caritasverbandes sowie Kollegen aus der DiCV- Geschäftsstelle wurden im Berichtsjahr insgesamt zehn Sitzungen durchgeführt, in denen nach der Diskussion grundlegender Ansätze ein konkretes Modell erörtert und verfeinert wurde. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ist es zwar nicht gelungen, bereits zur Sitzung des Diözesancaritasrates im Oktober des Berichtsjahres eine Empfehlung abzugeben; es besteht jedoch das Ziel und die Hoffnung, im Frühjahr 2012 dem DiCV-Vorstand und dem Caritasrat einen Bericht vorlegen zu können, der die Diskussionsgrundlage für eine neue Verteilung ab dem Jahre 2013 darstellen könnte. EDV/Zentrale Dienste Auch für die Arbeit der EDV/Zentrale Dienste waren im Berichtjahr grundlegende – hier: technische – Veränderungen und Neuerungen prägend. Neben der intensiven Begleitung der Umstellungen in der Lohnbuchhaltung, die die Überlei- � Umstellung des Beitragswesens � Projektgruppe zur Erarbeitung einer neuen Verteilungssystematik � Der sogenannte „Thin-Client“ Caritas-Jahresbericht 2011 47
Umstellung der � EDV Vermittlungsversuch � gescheitert Verhandlungen über die � Vergütungssätze 48 2011 Schwerpunkte aus der Arbeit 2011 in den Bereichen tung des Rechenzentrums auf einen externen Dienstleister implizierte, wurden in 2011 fast alle Arbeitsplatzrechner durch sogenannte „Thin-Clients“ ersetzt. Hierbei handelt es sich um eine sehr „schlanke“ Hardware am jeweiligen Arbeitsplatz, die lediglich noch als „Eingabeund Anzeigestelle“ fungiert. Die komplette Rechnerleistung einschließlich der Programme erfolgt auf Servern, auf die die Thin-Clients zugreifen. Der Vorteil dieses Konzeptes besteht darin, dass die Thin-Clients wesentlich einfacher – weil zentral – gewartet werden können, weniger Rechnerleistung erfordern, eine größere Lebensdauer haben und Wirtschaftliche Einrichtungsberatung Für die nach den Sozialgesetzbüchernrefinanzierten Einrichtungen ergaben sich im Berichtsjahr folgende Entwicklungen, die die Arbeit der Wirtschaftlichen Einrichtungsberatung im Besonderen prägten: ● Sozialgesetzbuch (SGB) V Gesetzliche Krankenversicherung: Häusliche Krankenpflege Die Vergütungsvereinbarung zum Vertrag über die häusliche Krankenpflege gemäß §§ 132, 132a SGB V lief zum 31.12. 2010 aus. Personalund Sachkostensteigerungen zwangen die Freie Wohlfahrtspflege dazu, Verhandlungen über eine Anhebung der Vergütungssätze mit den Krankenkassen aufzunehmen. Da diese Verhandlun- Caritas-Jahresbericht nicht zuletzt auch deutlich weniger Energie benötigen als die normalen Arbeitsplatzrechner (Desktops). Allerdings ging der Umstellung einige Konzeptarbeit voraus, da viele Prozeduren verändert werden müssen. Neben dieser Umstellung der EDV wurde im Berichtsjahr die bisherige Telefonanlage durch eine sog. externe „Hosted-PBX-Lösung“ ersetzt. Bei diesem Konzept steht die physikalische Telefonanlage nicht mehr im eigenen Haus, sondern bei einem externen Dienstleister, der sich um die komplette Betriebssicherheit einschließlich der Wartung kümmert. In eigener Verantwortung verbleibt lediglich der leitungs- gen zu keinem Ergebnis führten, verständigen sich die Vertragsparteien auf eine Schiedsperson. Allerdings scheiterten zunächst auch die Vermittlungsversuche der Schiedsperson, so dass sie erst am 20.12. 2011 einen Schiedsspruch zur Festsetzung der Vergütungssätze in der häuslichen Krankenpflege erlassen hat. In der Begründung hat sich die Schiedsperson die Argumentation der Krankenkassen zu Eigen gemacht, indem sie die Vergütungssätze auf der Basis der Grundlohnsummensteigerung berechnet hat, mit denen bei weitem nicht die Personal- und Sachkostensteigerungen der Jahre 2011 und 2012 abgedeckt werden können. Somit wird von Seiten der Freien Wohlfahrtspflege überprüft, ob eine Klage gegen diesen Schiedsspruch erfolgreich sein könnte. technische Zugang zum Anbieter. Allerdings zeigte sich auch hierbei, dass ein Wechsel vom „Eigenbetrieb“ zum Fremddienstleister gerade in der Umstellungsphase präzise Absprachen erfordert und mit einigem Aufwand verbunden ist. Nach dieser Übergangsphase sollten jedoch die Vorteile dieses Konzeptes zum Tragen kommen und zu einer deutlichen Entlastung der internen Prozesse führen. Begleitet wurden diese technischen Veränderungen durch entsprechende Schulungen und Unterstützungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle. Martin Novak ● Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung: Ambulante Pflege Auch führten in 2011 die Verhandlungen über die Anhebungen von Vergütungssätzen im Bereich der ambulanten Pflege zu unbefriedigenden Ergebnissen für die Einrichtungsträger. Hier verständigten sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege darauf, dass ein Einrichtungsträger diese Situation der Schiedsstelle vorträgt. In einem Erörterungsgespräch hat die Schiedsstelle eine Anhebung von 1,6 %, allerdings nur für eine sehr kurze Laufzeit, vorgeschlagen. Sie hat zusätzlich den Pflegekassen aufgetragen, in der Zwischenzeit zu begründen, vor welchem Hintergrund sie zusätzliche Daten zur Berechnung der Vergütungen für notwendig erachtet.
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Schwerpunkte aus der Arbeit <strong>2011</strong> in den Bereichen<br />
tung des Rechenzentrums<br />
auf einen externen Dienstleister<br />
implizierte, wurden in<br />
<strong>2011</strong> fast alle Arbeitsplatzrechner<br />
durch sogenannte<br />
„Thin-Clients“ ersetzt. Hierbei<br />
handelt es sich um eine sehr<br />
„schlanke“ Hardware am<br />
jeweiligen Arbeitsplatz, die<br />
lediglich noch als „Eingabeund<br />
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Die komplette Rechnerleistung<br />
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erfolgt auf Servern,<br />
auf die die Thin-Clients zugreifen.<br />
Der Vorteil dieses<br />
Konzeptes besteht darin,<br />
<strong>das</strong>s die Thin-Clients wesentlich<br />
einfacher – weil<br />
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Wirtschaftliche<br />
Einrichtungsberatung<br />
Für die nach den Sozialgesetzbüchernrefinanzierten<br />
Einrichtungen<br />
ergaben sich im Berichtsjahr<br />
folgende Entwicklungen, die<br />
die Arbeit der Wirtschaftlichen<br />
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prägten:<br />
● Sozialgesetzbuch<br />
(SGB) V<br />
Gesetzliche Krankenversicherung:<br />
Häusliche<br />
Krankenpflege<br />
Die Vergütungsvereinbarung<br />
zum Vertrag über die häusliche<br />
Krankenpflege gemäß<br />
§§ 132, 132a SGB V lief zum<br />
31.12. 2010 aus. Personalund<br />
Sachkostensteigerungen<br />
zwangen die Freie Wohlfahrtspflege<br />
dazu, Verhandlungen<br />
über eine Anhebung<br />
der Vergütungssätze mit den<br />
Krankenkassen aufzunehmen.<br />
Da diese Verhandlun-<br />
Caritas-<strong>Jahresbericht</strong><br />
nicht zuletzt auch deutlich<br />
weniger Energie benötigen<br />
als die normalen Arbeitsplatzrechner<br />
(Desktops). Allerdings<br />
ging der Umstellung<br />
einige Konzeptarbeit voraus,<br />
da viele Prozeduren verändert<br />
werden müssen.<br />
Neben dieser Umstellung der<br />
EDV wurde im Berichtsjahr<br />
die bisherige Telefonanlage<br />
durch eine sog. externe<br />
„Hosted-PBX-Lösung“ ersetzt.<br />
Bei diesem Konzept<br />
steht die physikalische Telefonanlage<br />
nicht mehr im eigenen<br />
Haus, sondern bei<br />
einem externen Dienstleister,<br />
der sich um die komplette<br />
Betriebssicherheit einschließlich<br />
der Wartung kümmert.<br />
In eigener Verantwortung verbleibt<br />
lediglich der leitungs-<br />
gen zu keinem Ergebnis führten,<br />
verständigen sich die<br />
Vertragsparteien auf eine<br />
Schiedsperson. Allerdings<br />
scheiterten zunächst auch<br />
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Schiedsperson, so <strong>das</strong>s sie<br />
erst am 20.12. <strong>2011</strong> einen<br />
Schiedsspruch zur Festsetzung<br />
der Vergütungssätze in<br />
der häuslichen Krankenpflege<br />
erlassen hat. In der Begründung<br />
hat sich die Schiedsperson<br />
die Argumentation<br />
der Krankenkassen zu Eigen<br />
gemacht, indem sie die Vergütungssätze<br />
auf der Basis<br />
der Grundlohnsummensteigerung<br />
berechnet hat, mit<br />
denen bei weitem nicht die<br />
Personal- und Sachkostensteigerungen<br />
der Jahre <strong>2011</strong><br />
und 2012 abgedeckt werden<br />
können.<br />
Somit wird von Seiten der<br />
Freien Wohlfahrtspflege überprüft,<br />
ob eine Klage gegen<br />
diesen Schiedsspruch erfolgreich<br />
sein könnte.<br />
technische Zugang zum Anbieter.<br />
Allerdings zeigte sich<br />
auch hierbei, <strong>das</strong>s ein Wechsel<br />
vom „Eigenbetrieb“ zum<br />
Fremddienstleister gerade in<br />
der Umstellungsphase präzise<br />
Absprachen erfordert und<br />
mit einigem Aufwand verbunden<br />
ist. Nach dieser Übergangsphase<br />
sollten jedoch<br />
die Vorteile dieses Konzeptes<br />
zum Tragen kommen und zu<br />
einer deutlichen Entlastung<br />
der internen Prozesse führen.<br />
Begleitet wurden diese technischen<br />
Veränderungen<br />
durch entsprechende Schulungen<br />
und Unterstützungsmaßnahmen<br />
der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in der<br />
Geschäftsstelle.<br />
Martin Novak<br />
● Sozialgesetzbuch XI<br />
Soziale Pflegeversicherung:<br />
Ambulante Pflege<br />
Auch führten in <strong>2011</strong> die<br />
Verhandlungen über die<br />
Anhebungen von Vergütungssätzen<br />
im Bereich der<br />
ambulanten Pflege zu unbefriedigenden<br />
Ergebnissen<br />
<strong>für</strong> die Einrichtungsträger.<br />
Hier verständigten sich die<br />
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />
darauf, <strong>das</strong>s ein<br />
Einrichtungsträger diese<br />
Situation der Schiedsstelle<br />
vorträgt.<br />
In einem Erörterungsgespräch<br />
hat die Schiedsstelle<br />
eine Anhebung von 1,6 %, allerdings<br />
nur <strong>für</strong> eine sehr kurze<br />
Laufzeit, vorgeschlagen.<br />
Sie hat zusätzlich den Pflegekassen<br />
aufgetragen, in der<br />
Zwischenzeit zu begründen,<br />
vor welchem Hintergrund sie<br />
zusätzliche Daten zur Berechnung<br />
der Vergütungen <strong>für</strong><br />
notwendig erachtet.