Ausgabe 1997 - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV
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Veranstaltungen im 3. Quartal <strong>1997</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Mitglieder des Hohenzollerischen <strong>Geschichtsverein</strong>s,<br />
ich lade Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des<br />
Hohenzollerischen <strong>Geschichtsverein</strong>s am<br />
Montag, 29. September, um 18.30 Uhr<br />
im Spiegelsaal des Prinzenbaus (Staatsarchiv) in Sigmaringen,<br />
Karlstraße 3 ein.<br />
TAGESORDNUNG<br />
1) Begrüßung, Nachrufe<br />
2) Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden<br />
3) Tätigkeitsbericht des Schatzmeisters und Rechnungsprüfungsbericht<br />
zum 31. Dezember 1996<br />
4) Wahlen des Vorsitzenden, des Vorstandes und des<br />
Beirates<br />
5) Anträge, Verschiedenes<br />
Anträge sind dem Vorsitzenden bitte rechtzeitig zuzusenden.<br />
An die Mitgliederversammlung schließt sich um 20.15<br />
Uhr ein öffentlicher Vortrag an:<br />
Dr. Edwin Ernst Weber, Sigmaringen:<br />
Der Abriß von Schloß Hornstein im Herbst 1873 - Vorgänge<br />
und Hintergründe<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Dr. Otto Becker<br />
Vorsitzender<br />
die Regierung von deren Anwesenheit zu informieren, Vorschläge<br />
über die Verteilung der jüdischen Familien auf die<br />
Stadt und auf die Friedrichstraße zu machen sowie die<br />
Judengemeinde einzuberufen und herrschaftliche wie gemeindliche<br />
Verordnungen bekanntzugeben. Weiterhin überwachte<br />
er die Synagogenordnung, die Schule, die übrige Erziehung<br />
der Jugend sowie die Einhaltung von Zucht und<br />
religiösen Sitten. Ferner oblag ihm die Kontrolle von<br />
Finanzverwaltung, Erbteilungen, Waisengeldern und Vormundschaften.<br />
Der Unterschultheiß unterstützte ihn bei diesen<br />
Aufgaben 16. Am 24. April 1811 bestätigte auch Fürst Friedrich<br />
Hermann Otto von Hohenzollern-Hechingen<br />
(1810-1838) Isaac Emanuel Levi und Aaron Liebmann als<br />
Vorsteher 17. Ein Regentenwechsel hatte erneute >Ernennung<<br />
zur Folge. Isaac Emanuel Levi wurde am 20. März 1812 »von<br />
der bisher zu allgemeiner Zufriedenheit bekleideten Vorsteherstelle«<br />
auf seine Bitte entlassen 18. Aaron Liebmann war im<br />
Jahre 1818 noch Vorsteher 19.<br />
In Zusammenhang mit der Kontinentalsperre, der durch das<br />
Dekret von Berlin am 21. 11. 1806 von Napoleon verhängten<br />
Blockade Englands, stand folgende Begebenheit: »Der Oberzoller<br />
Jacob Pfister in Hechingen hatte eine Anzeige erstattet,<br />
wonach der Judenvorsteher Aaron Liebmann im Okto-<br />
ber 1810 einen Wagen mit Kolonialwaren heimlich eingeführt<br />
hätte. In der Untersuchung gab Liebmann an, er habe die<br />
Fuhre mit 58 Ctr. Kaffee bei seiner Ankunft vor dem Hotel<br />
Löwen in Hechingen alsbald dem Kammerdirektor Baur angezeigt,<br />
der die Weisung gegeben habe, die Fuhre ungehindert<br />
passieren zu lassen. Er habe auf Veranlassung der maßgebenden<br />
Stellen statt des tarifmäßigen Zolls von 90 Gulden<br />
je Ztr, nur 50 Gulden erlegen sollen - und die Summe von<br />
2.900 Gulden bereits bezahlt. Da die Vereinbarung ohne Vorwissen<br />
des leitenden Beamten Hofrats Haid erfolgt war, mußten<br />
noch 20 Gulden je Ztr. nachbezahlt werden, so daß statt<br />
der tarifmäßigen 90 Gulden nur 70 Gulden bezahlt wurden«<br />
20. Für die Fuhre Kaffee mußte Hoffaktor Aaron Liebmann<br />
also 4.060 Gulden bezahlen.<br />
In den Stadtprotokollen der Stadt Hechingen tritt Herr<br />
Aaron Liebmann nur in Erscheinung, als es darum ging, Ausstände<br />
einzuklagen. So schuldete Matheis Koch von Hechingen<br />
nach einer Abrechnung vom 12. Februar 1819 dem kaiserlichen<br />
Hofagenten Herrn Aaron Liebmann 73 Gulden und<br />
42 Kreuzer »für früher erkaufte Wollen«. Im Einverständnis<br />
mit dem Gläubiger wurden die (beträchtlichen) Schulden »bei<br />
denen obwaltenden Umständn des Schuldners« in verzinsliche<br />
Jahresziele 21 zu zehn Gulden (erstmals zahlbar am Georgitag<br />
1820) aufgeteilt. Sollten die Jahresziele und die Zinszahlungen<br />
nicht eingehalten werden, würde »das hintersezte<br />
Unterpfand 22 des Schuldners«, das Haus des Matheis Koch,<br />
»zu Gunsten des H(errn) Gläubigers angegrifen werden«.<br />
Weiter forderte Herr Aaron Liebmann von dem Zeugmacher<br />
Fa. Michael Koch »für früher erhaltene Wolle« 198 Gulden<br />
und 25 Kreuzer. Da es dem Schuldner unmöglich war, diese<br />
Summe sofort zu begleichen, willigte der Gläubiger auch in<br />
diesem Falle darin ein, daß Fa. Michael Koch »das aufhabende<br />
Kapital« in jährlichen Zielen zu 25 Gulden zurückzahlen<br />
konnte. Die Schuld sollte unter Verpfändung der Wohnung<br />
und einer Wiese des Schuldners »im Wadel« aus dem Hauptgut<br />
abgetragen werden.<br />
Weiterhin erhob der kaiserliche Hofagent Aaron Liebmann<br />
eine Forderung von 500 Gulden gegen H. Wilhelm Klingler<br />
als Bürge des inzwischen verstorbenen Pfarrers von Stetten<br />
unter Holstein, Herrn Alois Klingler. Weil die eine Hälfte<br />
der Schuld vergangene, die andere Hälfte künftige Weihnacht<br />
fällig war, bat Herr Aaron Liebmann das Stadtgericht, den<br />
Bürgen und nunmehrigen Schuldner zur Zahlung anzuhalten.<br />
Der vorberufene Wilhelm Klingler, Bruder des verstorbenen<br />
Pfarrers Alois Klingler, bestätigte zwar seine Unterschrift<br />
auf dem Schuldschein »als Bürg, Schuldner und Selbstzahler«,<br />
schützte dagegen seine Minderjährigkeit vor und<br />
meinte, seine Unterschrift sei nicht rechtskräftig, da er sie<br />
ohne rechtlichen Beistand geleistet habe. Der Gläubiger bewies<br />
jedoch »durch die vorgelegte Handschrift«, daß ein Ziel<br />
an der Forderung an Weihnachten 1817 fällig gewesen sei, zu<br />
einer Zeit also, da Wilhelm Klingler schon »seine Majoränität<br />
... gehabt« 23 (-wie aus einem pfarramtlichen Zeugnis hervorgehe,<br />
nachdem er am 9. September 1792 geboren sei). Wilhelm<br />
Klingler habe als Bürge, Schuldner und Selbstzahler<br />
unterschrieben, als er, der Kläger, seinen Schuldschein am<br />
23. Hornung 24 1818 in das »>H(och)fürstl(iche) Aud(ienz)<br />
Prot(okoll) habe eintragen lassen. Damit sei erwiesen, daß<br />
W. Klingler damals »maijorenn« gewesen. Aaron Liebmann<br />
habe nicht angenommen, daß ein volljähriger und unbescholtener<br />
Mann eines gerichtlichen Beistands zum Abschließen<br />
eines Vertrages bedürfe; er beharre auf der bürgschaftlichen<br />
Schuldforderung. Wilhelm Klingler beteuerte,<br />
daß er den Schuldschein seines inzwischen verstorbenen Bruders<br />
nicht gelesen und »nur obenhin unterzeichnet« habe,<br />
ohne zu wissen, »warum als Bürg, Schuldner und Selbstzahler<br />
unterschrieben« und daß der Schuldschein in der Kanzlei<br />
in das Audienzprotokoll eingetragen sei. Er bat, das Stadtgericht<br />
möge diese von einem Minderjährigen begangene<br />
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