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Ausgabe 1997 - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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Veranstaltungen im 3. Quartal <strong>1997</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Mitglieder des Hohenzollerischen <strong>Geschichtsverein</strong>s,<br />

ich lade Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des<br />

Hohenzollerischen <strong>Geschichtsverein</strong>s am<br />

Montag, 29. September, um 18.30 Uhr<br />

im Spiegelsaal des Prinzenbaus (Staatsarchiv) in Sigmaringen,<br />

Karlstraße 3 ein.<br />

TAGESORDNUNG<br />

1) Begrüßung, Nachrufe<br />

2) Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden<br />

3) Tätigkeitsbericht des Schatzmeisters und Rechnungsprüfungsbericht<br />

zum 31. Dezember 1996<br />

4) Wahlen des Vorsitzenden, des Vorstandes und des<br />

Beirates<br />

5) Anträge, Verschiedenes<br />

Anträge sind dem Vorsitzenden bitte rechtzeitig zuzusenden.<br />

An die Mitgliederversammlung schließt sich um 20.15<br />

Uhr ein öffentlicher Vortrag an:<br />

Dr. Edwin Ernst Weber, Sigmaringen:<br />

Der Abriß von Schloß Hornstein im Herbst 1873 - Vorgänge<br />

und Hintergründe<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Dr. Otto Becker<br />

Vorsitzender<br />

die Regierung von deren Anwesenheit zu informieren, Vorschläge<br />

über die Verteilung der jüdischen Familien auf die<br />

Stadt und auf die Friedrichstraße zu machen sowie die<br />

Judengemeinde einzuberufen und herrschaftliche wie gemeindliche<br />

Verordnungen bekanntzugeben. Weiterhin überwachte<br />

er die Synagogenordnung, die Schule, die übrige Erziehung<br />

der Jugend sowie die Einhaltung von Zucht und<br />

religiösen Sitten. Ferner oblag ihm die Kontrolle von<br />

Finanzverwaltung, Erbteilungen, Waisengeldern und Vormundschaften.<br />

Der Unterschultheiß unterstützte ihn bei diesen<br />

Aufgaben 16. Am 24. April 1811 bestätigte auch Fürst Friedrich<br />

Hermann Otto von Hohenzollern-Hechingen<br />

(1810-1838) Isaac Emanuel Levi und Aaron Liebmann als<br />

Vorsteher 17. Ein Regentenwechsel hatte erneute >Ernennung<<br />

zur Folge. Isaac Emanuel Levi wurde am 20. März 1812 »von<br />

der bisher zu allgemeiner Zufriedenheit bekleideten Vorsteherstelle«<br />

auf seine Bitte entlassen 18. Aaron Liebmann war im<br />

Jahre 1818 noch Vorsteher 19.<br />

In Zusammenhang mit der Kontinentalsperre, der durch das<br />

Dekret von Berlin am 21. 11. 1806 von Napoleon verhängten<br />

Blockade Englands, stand folgende Begebenheit: »Der Oberzoller<br />

Jacob Pfister in Hechingen hatte eine Anzeige erstattet,<br />

wonach der Judenvorsteher Aaron Liebmann im Okto-<br />

ber 1810 einen Wagen mit Kolonialwaren heimlich eingeführt<br />

hätte. In der Untersuchung gab Liebmann an, er habe die<br />

Fuhre mit 58 Ctr. Kaffee bei seiner Ankunft vor dem Hotel<br />

Löwen in Hechingen alsbald dem Kammerdirektor Baur angezeigt,<br />

der die Weisung gegeben habe, die Fuhre ungehindert<br />

passieren zu lassen. Er habe auf Veranlassung der maßgebenden<br />

Stellen statt des tarifmäßigen Zolls von 90 Gulden<br />

je Ztr, nur 50 Gulden erlegen sollen - und die Summe von<br />

2.900 Gulden bereits bezahlt. Da die Vereinbarung ohne Vorwissen<br />

des leitenden Beamten Hofrats Haid erfolgt war, mußten<br />

noch 20 Gulden je Ztr. nachbezahlt werden, so daß statt<br />

der tarifmäßigen 90 Gulden nur 70 Gulden bezahlt wurden«<br />

20. Für die Fuhre Kaffee mußte Hoffaktor Aaron Liebmann<br />

also 4.060 Gulden bezahlen.<br />

In den Stadtprotokollen der Stadt Hechingen tritt Herr<br />

Aaron Liebmann nur in Erscheinung, als es darum ging, Ausstände<br />

einzuklagen. So schuldete Matheis Koch von Hechingen<br />

nach einer Abrechnung vom 12. Februar 1819 dem kaiserlichen<br />

Hofagenten Herrn Aaron Liebmann 73 Gulden und<br />

42 Kreuzer »für früher erkaufte Wollen«. Im Einverständnis<br />

mit dem Gläubiger wurden die (beträchtlichen) Schulden »bei<br />

denen obwaltenden Umständn des Schuldners« in verzinsliche<br />

Jahresziele 21 zu zehn Gulden (erstmals zahlbar am Georgitag<br />

1820) aufgeteilt. Sollten die Jahresziele und die Zinszahlungen<br />

nicht eingehalten werden, würde »das hintersezte<br />

Unterpfand 22 des Schuldners«, das Haus des Matheis Koch,<br />

»zu Gunsten des H(errn) Gläubigers angegrifen werden«.<br />

Weiter forderte Herr Aaron Liebmann von dem Zeugmacher<br />

Fa. Michael Koch »für früher erhaltene Wolle« 198 Gulden<br />

und 25 Kreuzer. Da es dem Schuldner unmöglich war, diese<br />

Summe sofort zu begleichen, willigte der Gläubiger auch in<br />

diesem Falle darin ein, daß Fa. Michael Koch »das aufhabende<br />

Kapital« in jährlichen Zielen zu 25 Gulden zurückzahlen<br />

konnte. Die Schuld sollte unter Verpfändung der Wohnung<br />

und einer Wiese des Schuldners »im Wadel« aus dem Hauptgut<br />

abgetragen werden.<br />

Weiterhin erhob der kaiserliche Hofagent Aaron Liebmann<br />

eine Forderung von 500 Gulden gegen H. Wilhelm Klingler<br />

als Bürge des inzwischen verstorbenen Pfarrers von Stetten<br />

unter Holstein, Herrn Alois Klingler. Weil die eine Hälfte<br />

der Schuld vergangene, die andere Hälfte künftige Weihnacht<br />

fällig war, bat Herr Aaron Liebmann das Stadtgericht, den<br />

Bürgen und nunmehrigen Schuldner zur Zahlung anzuhalten.<br />

Der vorberufene Wilhelm Klingler, Bruder des verstorbenen<br />

Pfarrers Alois Klingler, bestätigte zwar seine Unterschrift<br />

auf dem Schuldschein »als Bürg, Schuldner und Selbstzahler«,<br />

schützte dagegen seine Minderjährigkeit vor und<br />

meinte, seine Unterschrift sei nicht rechtskräftig, da er sie<br />

ohne rechtlichen Beistand geleistet habe. Der Gläubiger bewies<br />

jedoch »durch die vorgelegte Handschrift«, daß ein Ziel<br />

an der Forderung an Weihnachten 1817 fällig gewesen sei, zu<br />

einer Zeit also, da Wilhelm Klingler schon »seine Majoränität<br />

... gehabt« 23 (-wie aus einem pfarramtlichen Zeugnis hervorgehe,<br />

nachdem er am 9. September 1792 geboren sei). Wilhelm<br />

Klingler habe als Bürge, Schuldner und Selbstzahler<br />

unterschrieben, als er, der Kläger, seinen Schuldschein am<br />

23. Hornung 24 1818 in das »>H(och)fürstl(iche) Aud(ienz)<br />

Prot(okoll) habe eintragen lassen. Damit sei erwiesen, daß<br />

W. Klingler damals »maijorenn« gewesen. Aaron Liebmann<br />

habe nicht angenommen, daß ein volljähriger und unbescholtener<br />

Mann eines gerichtlichen Beistands zum Abschließen<br />

eines Vertrages bedürfe; er beharre auf der bürgschaftlichen<br />

Schuldforderung. Wilhelm Klingler beteuerte,<br />

daß er den Schuldschein seines inzwischen verstorbenen Bruders<br />

nicht gelesen und »nur obenhin unterzeichnet« habe,<br />

ohne zu wissen, »warum als Bürg, Schuldner und Selbstzahler<br />

unterschrieben« und daß der Schuldschein in der Kanzlei<br />

in das Audienzprotokoll eingetragen sei. Er bat, das Stadtgericht<br />

möge diese von einem Minderjährigen begangene<br />

19

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