22.01.2013 Aufrufe

Steuerzahler - Valuenet

Steuerzahler - Valuenet

Steuerzahler - Valuenet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

eingewiesen wurde und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung<br />

nachgewiesen hat. Einweisung und Prüfung können Fahrlehrer oder die<br />

betroffenen Organisationen selbst durchführen.<br />

Hintergrund der Neuregelung ist, dass den Rettungsorganisationen<br />

immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da<br />

seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis<br />

zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.<br />

Bundesrat, PM vom 27.05.2011<br />

Kartell-Geldbußen: Verzinsung verfassungswidrig?<br />

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hält die im Gesetz<br />

vorgesehene Verzinsung einer Kartell-Geldbuße für verfassungswidrig.<br />

Sie verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Jetzt soll<br />

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden.<br />

Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2005 gegen 16<br />

Versicherungsunternehmen sowie deren Vorstände und einige leitende<br />

Mitarbeiter wegen unzulässiger Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe<br />

von rund 150 Millionen Euro verhängt. Gegen die hier betroffene<br />

Versicherung war ein Bußgeld in Höhe von sechs Millionen Euro<br />

verhängt worden. Die Versicherungsunternehmen hatten zwischen<br />

Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende Absprachen<br />

für die Versicherungssparten der industriellen Sachversicherungen<br />

und Transportversicherungen getroffen. Nachdem das Unternehmen<br />

zunächst Einspruch gegen die Bescheide des Bundeskartellamtes<br />

eingelegt und das Bußgeldverfahren vor dem OLG begonnen hatte,<br />

hat der Versicherer im Jahr 2009 seinen Einspruch zurückgenommen.<br />

Nachdem er die festgesetzte Geldbuße gezahlt hatte, forderte das<br />

Bundeskartellamt von ihm für die Zeit von April 2005 bis Juli 2009<br />

zusätzlich Zinsen in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Die Behörde berief<br />

sich auf eine Vorschrift im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,<br />

nach der in einem Kartell-Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbußen<br />

gegen juristische Personen und Personenvereinigungen zwei Wochen<br />

nach Zustellung des Bußgeldbescheides zu verzinsen sind. Mit dieser<br />

Zinsregelung soll vermieden werden, dass Einsprüche nur deshalb<br />

eingelegt werden, um die Zahlung einer Geldbuße zu verzögern und<br />

sich so einen ungerechtfertigten Zinsvorteil zu verschaffen.<br />

Das OLG hält die Zinsbestimmung für verfassungswidrig und sieht<br />

Schaufenster Steuern Mandantenbrief der Kanzlei Marco Renkert<br />

einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des<br />

Grundgesetzes. Denn die Zinspflicht greife nur für Bußgelder in<br />

Kartell-Bußgeldverfahren. Geldbußen aus anderen Rechtsbereichen,<br />

etwa dem Straßenverkehrs-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, würden<br />

nicht verzinst. Ferner gelte die Zinspflicht nur für juristische Personen.<br />

Einzelkaufleute sowie handelnde Personen, zum Beispiel Vorstände und<br />

Geschäftsführer, müssten keine Zinsen auf verhängte Bußgelder zahlen.<br />

Darüber hinaus sei eine Verzinsung nur dann vorgesehen, wenn die<br />

Kartell-Geldbuße in einem Bußgeldbescheid festgesetzt werde. Werde<br />

ein Unternehmen durch ein gerichtliches Urteil zu einer Geldbuße<br />

verurteilt, entfalle sie. So werde auch der Gesetzeszweck verfehlt, weil<br />

die geltende Regelung einen Bußgeldschuldner geradezu auffordere,<br />

Einspruch einzulegen, um sich dann durch ein gerichtliches Urteil<br />

– zinsfrei – zu einer Geldbuße verurteilen zu lassen. Laut OLG sind<br />

vor dem Gericht parallel gelagerte Verfahren anhängig, in denen<br />

das Bundeskartellamt gegen weitere 14 Industrieversicherer Zinsen<br />

in Höhe von insgesamt mehr als 25 Millionen Euro festgesetzt hat. Diese<br />

Verfahren seien bis zur Entscheidung des BVerfG zunächst ausgesetzt worden.<br />

Oberlandesgericht Düsseldorf, PM vom 07.06.2011<br />

Kanzlei M.Renkert - Schöllbronner Str. 71 - Ettlingen - 07243/5271-74 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!