Steuerzahler - Valuenet
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eingewiesen wurde und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung<br />
nachgewiesen hat. Einweisung und Prüfung können Fahrlehrer oder die<br />
betroffenen Organisationen selbst durchführen.<br />
Hintergrund der Neuregelung ist, dass den Rettungsorganisationen<br />
immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da<br />
seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis<br />
zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.<br />
Bundesrat, PM vom 27.05.2011<br />
Kartell-Geldbußen: Verzinsung verfassungswidrig?<br />
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hält die im Gesetz<br />
vorgesehene Verzinsung einer Kartell-Geldbuße für verfassungswidrig.<br />
Sie verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Jetzt soll<br />
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden.<br />
Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2005 gegen 16<br />
Versicherungsunternehmen sowie deren Vorstände und einige leitende<br />
Mitarbeiter wegen unzulässiger Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe<br />
von rund 150 Millionen Euro verhängt. Gegen die hier betroffene<br />
Versicherung war ein Bußgeld in Höhe von sechs Millionen Euro<br />
verhängt worden. Die Versicherungsunternehmen hatten zwischen<br />
Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende Absprachen<br />
für die Versicherungssparten der industriellen Sachversicherungen<br />
und Transportversicherungen getroffen. Nachdem das Unternehmen<br />
zunächst Einspruch gegen die Bescheide des Bundeskartellamtes<br />
eingelegt und das Bußgeldverfahren vor dem OLG begonnen hatte,<br />
hat der Versicherer im Jahr 2009 seinen Einspruch zurückgenommen.<br />
Nachdem er die festgesetzte Geldbuße gezahlt hatte, forderte das<br />
Bundeskartellamt von ihm für die Zeit von April 2005 bis Juli 2009<br />
zusätzlich Zinsen in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Die Behörde berief<br />
sich auf eine Vorschrift im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,<br />
nach der in einem Kartell-Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbußen<br />
gegen juristische Personen und Personenvereinigungen zwei Wochen<br />
nach Zustellung des Bußgeldbescheides zu verzinsen sind. Mit dieser<br />
Zinsregelung soll vermieden werden, dass Einsprüche nur deshalb<br />
eingelegt werden, um die Zahlung einer Geldbuße zu verzögern und<br />
sich so einen ungerechtfertigten Zinsvorteil zu verschaffen.<br />
Das OLG hält die Zinsbestimmung für verfassungswidrig und sieht<br />
Schaufenster Steuern Mandantenbrief der Kanzlei Marco Renkert<br />
einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des<br />
Grundgesetzes. Denn die Zinspflicht greife nur für Bußgelder in<br />
Kartell-Bußgeldverfahren. Geldbußen aus anderen Rechtsbereichen,<br />
etwa dem Straßenverkehrs-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, würden<br />
nicht verzinst. Ferner gelte die Zinspflicht nur für juristische Personen.<br />
Einzelkaufleute sowie handelnde Personen, zum Beispiel Vorstände und<br />
Geschäftsführer, müssten keine Zinsen auf verhängte Bußgelder zahlen.<br />
Darüber hinaus sei eine Verzinsung nur dann vorgesehen, wenn die<br />
Kartell-Geldbuße in einem Bußgeldbescheid festgesetzt werde. Werde<br />
ein Unternehmen durch ein gerichtliches Urteil zu einer Geldbuße<br />
verurteilt, entfalle sie. So werde auch der Gesetzeszweck verfehlt, weil<br />
die geltende Regelung einen Bußgeldschuldner geradezu auffordere,<br />
Einspruch einzulegen, um sich dann durch ein gerichtliches Urteil<br />
– zinsfrei – zu einer Geldbuße verurteilen zu lassen. Laut OLG sind<br />
vor dem Gericht parallel gelagerte Verfahren anhängig, in denen<br />
das Bundeskartellamt gegen weitere 14 Industrieversicherer Zinsen<br />
in Höhe von insgesamt mehr als 25 Millionen Euro festgesetzt hat. Diese<br />
Verfahren seien bis zur Entscheidung des BVerfG zunächst ausgesetzt worden.<br />
Oberlandesgericht Düsseldorf, PM vom 07.06.2011<br />
Kanzlei M.Renkert - Schöllbronner Str. 71 - Ettlingen - 07243/5271-74 27