22.01.2013 Aufrufe

Steuerzahler - Valuenet

Steuerzahler - Valuenet

Steuerzahler - Valuenet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aus diesen Gründen wollen die Länder die Informationspflichten der<br />

Unternehmen gegenüber den Nutzern ausdehnen. Diese sollen jederzeit<br />

– auch ohne technisches Hintergrundwissen – die Möglichkeiten haben,<br />

die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen zu erhalten.<br />

Zudem sollen die Diensteanbieter verpflichtet werden, die Nutzer über<br />

mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene<br />

Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte zu unterrichten. Der<br />

Entwurf räumt auch die Möglichkeit ein, veröffentlichte Daten löschen<br />

oder sperren zu lassen und will Nutzer vor unberechtigtem Zugriff auf<br />

im Endgerät gespeicherte Daten schützen.<br />

Bundesrat, PM vom 17.06.2011<br />

GEZ-Gebühren: Gewerblich genutzter internetfähiger<br />

PC kann als Zweitgerät befreit sein<br />

Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen,<br />

wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf<br />

demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang<br />

bereithält. Dies stellt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern klar.<br />

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.<br />

Der Kläger, ein freiberuflicher Computerfachmann, wurde für<br />

seinen gewerblich genutzten internetfähigen PC zur Zahlung von<br />

Rundfunkgebühren herangezogen. In seinem Haus, in dem er arbeitet<br />

und wohnt, nutzt er privat weitere Rundfunkgeräte. Für diese entrichtet<br />

er auch Rundfunkgebühren. Mit seiner Klage wendet er sich gegen die<br />

doppelte Zahlungspflicht.<br />

Der VGH gab ihm Recht. Der Kläger müsse für den beruflich genutzten<br />

PC keine weiteren Gebühren zahlen. Zwar sei der internetfähige<br />

PC nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

grundsätzlich gebührenpflichtig, ohne dass es auf den tatsächlichen<br />

Rundfunkempfang ankäme. Es handele sich beim PC des Klägers<br />

jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der<br />

Zweitgerätefreiheit unterfalle.<br />

Der Wortlaut der entsprechenden Vorschrift im<br />

Rundfunkgebührenstaatsvertrag spreche dafür, dass es nicht darauf<br />

ankomme, ob das im selben Haushalt befindliche Erstgerät beruflich<br />

oder privat genutzt werde. Eine gegenteilige Auslegung, wonach auch<br />

das Erstgerät ausschließlich der nicht-privaten Nutzung zuzuordnen<br />

Schaufenster Steuern Mandantenbrief der Kanzlei Marco Renkert<br />

sein müsse, um den gewerblichen PC als gebührenbefreites<br />

Zweitgerät einzuordnen, entspräche laut VGH nicht dem Grundsatz<br />

der Normklarheit. Die Systematik des Staatsvertrags und dessen<br />

grundsätzliche Trennung von privater und nicht-privater Nutzung<br />

stünden einem solchen Verständnis nicht entgegen, ebenso wenig der<br />

Sinn und Zweck der Regelungen.<br />

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011, 7 BV<br />

10.443<br />

Mehr Wettbewerb und Transparenz für<br />

Telefonkunden<br />

Am 25.05.2011 tritt das neue EU-Telekommunikationsrecht in Kraft.<br />

Kunden von Telefon- und Internetanbietern können nach Angaben der<br />

Europäischen Kommission mit mehr Wettbewerb und Transparenz rechnen.<br />

In mehreren Bereichen werde es spürbare Verbesserungen für<br />

die Verbraucher geben. Sie könnten innerhalb eines Tages ihren<br />

Telefonanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer mitnehmen,<br />

so die Kommission. Die Vertragslaufzeit dürfe höchstens 24 Monate<br />

betragen, wobei Verträge über zwölf Monate angeboten werden<br />

müssten. Die Anbieter würden zu höherer Transparenz über die<br />

tatsächliche Qualität der Dienstleistung verpflichtet. Das betreffe<br />

vor allem die realen Geschwindigkeiten des Internetzugangs und eine<br />

mögliche Datenverkehrsteuerung. Außerdem müssten Verbraucher<br />

über Verletzungen des Datenschutzes informiert werden.<br />

Die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden<br />

erhalten laut Kommission mehr Befugnisse. So könnten<br />

Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet werden, ihren<br />

Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen,<br />

um eine Diskriminierung von Wettbewerbern auszuschließen.<br />

Die überarbeiteten EU-Vorschriften wurden vom Europäischen<br />

Parlament und dem Rat Ende 2009 verabschiedet. Bis zum 25.05.2011<br />

müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Kommen die<br />

Mitgliedstaaten dem nicht nach, drohen ihnen laut Kommission ein<br />

Vertragsverletzungsverfahren.<br />

Europäische Kommission, PM vom 23.05.2011<br />

Kanzlei M.Renkert - Schöllbronner Str. 71 - Ettlingen - 07243/5271-74 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!