Steuerzahler - Valuenet
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Aus diesen Gründen wollen die Länder die Informationspflichten der<br />
Unternehmen gegenüber den Nutzern ausdehnen. Diese sollen jederzeit<br />
– auch ohne technisches Hintergrundwissen – die Möglichkeiten haben,<br />
die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen zu erhalten.<br />
Zudem sollen die Diensteanbieter verpflichtet werden, die Nutzer über<br />
mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene<br />
Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte zu unterrichten. Der<br />
Entwurf räumt auch die Möglichkeit ein, veröffentlichte Daten löschen<br />
oder sperren zu lassen und will Nutzer vor unberechtigtem Zugriff auf<br />
im Endgerät gespeicherte Daten schützen.<br />
Bundesrat, PM vom 17.06.2011<br />
GEZ-Gebühren: Gewerblich genutzter internetfähiger<br />
PC kann als Zweitgerät befreit sein<br />
Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen,<br />
wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf<br />
demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang<br />
bereithält. Dies stellt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern klar.<br />
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.<br />
Der Kläger, ein freiberuflicher Computerfachmann, wurde für<br />
seinen gewerblich genutzten internetfähigen PC zur Zahlung von<br />
Rundfunkgebühren herangezogen. In seinem Haus, in dem er arbeitet<br />
und wohnt, nutzt er privat weitere Rundfunkgeräte. Für diese entrichtet<br />
er auch Rundfunkgebühren. Mit seiner Klage wendet er sich gegen die<br />
doppelte Zahlungspflicht.<br />
Der VGH gab ihm Recht. Der Kläger müsse für den beruflich genutzten<br />
PC keine weiteren Gebühren zahlen. Zwar sei der internetfähige<br />
PC nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
grundsätzlich gebührenpflichtig, ohne dass es auf den tatsächlichen<br />
Rundfunkempfang ankäme. Es handele sich beim PC des Klägers<br />
jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der<br />
Zweitgerätefreiheit unterfalle.<br />
Der Wortlaut der entsprechenden Vorschrift im<br />
Rundfunkgebührenstaatsvertrag spreche dafür, dass es nicht darauf<br />
ankomme, ob das im selben Haushalt befindliche Erstgerät beruflich<br />
oder privat genutzt werde. Eine gegenteilige Auslegung, wonach auch<br />
das Erstgerät ausschließlich der nicht-privaten Nutzung zuzuordnen<br />
Schaufenster Steuern Mandantenbrief der Kanzlei Marco Renkert<br />
sein müsse, um den gewerblichen PC als gebührenbefreites<br />
Zweitgerät einzuordnen, entspräche laut VGH nicht dem Grundsatz<br />
der Normklarheit. Die Systematik des Staatsvertrags und dessen<br />
grundsätzliche Trennung von privater und nicht-privater Nutzung<br />
stünden einem solchen Verständnis nicht entgegen, ebenso wenig der<br />
Sinn und Zweck der Regelungen.<br />
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011, 7 BV<br />
10.443<br />
Mehr Wettbewerb und Transparenz für<br />
Telefonkunden<br />
Am 25.05.2011 tritt das neue EU-Telekommunikationsrecht in Kraft.<br />
Kunden von Telefon- und Internetanbietern können nach Angaben der<br />
Europäischen Kommission mit mehr Wettbewerb und Transparenz rechnen.<br />
In mehreren Bereichen werde es spürbare Verbesserungen für<br />
die Verbraucher geben. Sie könnten innerhalb eines Tages ihren<br />
Telefonanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer mitnehmen,<br />
so die Kommission. Die Vertragslaufzeit dürfe höchstens 24 Monate<br />
betragen, wobei Verträge über zwölf Monate angeboten werden<br />
müssten. Die Anbieter würden zu höherer Transparenz über die<br />
tatsächliche Qualität der Dienstleistung verpflichtet. Das betreffe<br />
vor allem die realen Geschwindigkeiten des Internetzugangs und eine<br />
mögliche Datenverkehrsteuerung. Außerdem müssten Verbraucher<br />
über Verletzungen des Datenschutzes informiert werden.<br />
Die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden<br />
erhalten laut Kommission mehr Befugnisse. So könnten<br />
Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet werden, ihren<br />
Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen,<br />
um eine Diskriminierung von Wettbewerbern auszuschließen.<br />
Die überarbeiteten EU-Vorschriften wurden vom Europäischen<br />
Parlament und dem Rat Ende 2009 verabschiedet. Bis zum 25.05.2011<br />
müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Kommen die<br />
Mitgliedstaaten dem nicht nach, drohen ihnen laut Kommission ein<br />
Vertragsverletzungsverfahren.<br />
Europäische Kommission, PM vom 23.05.2011<br />
Kanzlei M.Renkert - Schöllbronner Str. 71 - Ettlingen - 07243/5271-74 23